Ratgeber: Bahn verspätet? So erhaltet ihr die Entschädigung!

Bahnhof Lübeck

Wer kennt es nicht: eingefrorene Weichen, Türen die nicht mehr schließen, … Es gibt viele Gründe warum die Deutsche Bahn mit Verspätung ihr Ziel erreicht. Seit Mitte 2009 erhält man als Passagier nach dem Fahrgastrechtegesetz eine Erstattung des Fahrpreises.

Schon gewusst?

  • Bei Verspätung gibt es bis zu 50% des Fahrpreises zurück!
  • Auch für Inhaber einer Zeitkarten & im Nahverkehr gibt es eine Entschädigung!
  • Bei einer Verspätung über 60 Minuten könnt ihr euch auch den kompletten Fahrpreis erstatten lassen, wenn ihr die Fahrt nicht antretet.
  • Die Bahn muss ab 60 Minuten Verpflegung bereitstellen!
  • Das Gesetz gilt nicht nur für die Deutsche Bahn sondern auch z.B. für Flixtrain!
Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!

Entschädigung gibt es ab 60 Minuten

Eine Entschädigung des Fahrpreises gibt es ab einer Verspätung von 60 Minuten. Wichtig ist, dass dabei immer die verspätete Ankunft am Zielbahnhof euer Reise zählt. Holt ihr die Verspätung z.B. durch großzügige Umsteigezeiten auf, und kommt mit weniger als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof an, habt ihr kein Recht auf eine Entschädigung.

Auch Höhere Gewalt (Wetter…), zählt als Ausrede bei der Bahn nicht mehr.

Die Höhe der Erstattung ist von eurem erworbenen Ticket abhängig:

Bei einer gekauften Fahrkarte

Habt ihr eine Fahrkarte erworben, erhaltet ihr bis zu 50% des Fahrpreises zurück:

  • Ab 60 Minuten: 25%
  • Ab 120 Minuten: 50%

Quelle Nr. 2: Artikel 17 Fahrpreisentschädigung (1)

Das gilt für alle beteiligten Züge auf eurem Ticket: vom ICE bis zur S-Bahn! Natürlich wird aber nur maximal 50% des Fahrpreises der einfachen Fahrt, nicht Hin- und Rückfahrt erstattet.

Fahrpreiserstattung Bahn
25% Entschädigung bei über 60 Minuten Verspätung

Bei Zeitkarten des Nahverkehrs

Auch als Inhaber einer Zeitkarte (z.B. ein Monatsticket aber auch Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets), gibt es eine Entschädigung:

  • Ab 60 Minuten: 1,50€ 2. Klasse / 2,25€ 1. Klasse

Bei Zeitkarten des Fernverkehrs

Auch bei Zeitkarten im Fernverkehr gibt es eine Erstattung:

  • Ab 60 Minuten: 5€ 2. Klasse / 7,50€ 1. Klasse

Mit der BahnCard 100 gibt folgende Erstattung:

  • Ab 60 Minuten: 10€ 2. Klasse / 15€ 1. Klasse

ICE Sprinter Aufpreis

Hat man für den ICE Sprinter einen Aufpreis gezahlt, gibt es diesen Aufpreis bereits ab 30 Minuten Verspätung zurück.

Fahrt sinnlos? Vollen Fahrpreis zurück

Wenn man von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof ausgehen kann, könnt ihr euch den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Allerdings nur wenn ihr die Fahrt nicht antretet oder ihr zu eurem Ausgangspunkt zurückfahrt (auch diese Rückfahrt wird erstattet).

Besteht euer Ticket aus einer Hin- und Rückfahrt, könnt ihr auch die Rückfahrt erstatten lassen, wenn der ursprüngliche Reiseplan sinnlos geworden ist.

Quelle Nr. 2: Artikel 16 Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung a)

Ab 20 Minuten: Hochwertigeren Zug nutzen

Steht ihr noch am Bahnhof und erwartet eine Verspätung am Zielort von mehr als 20 Minuten, könnt ihr einen höherwertigen Zug (z.B. Nahverkehr -> ICE, IC…) ohne Reservierungspflicht (also alles außer ICE Sprinter, Nachtzüge und der Thalys) nutzen.

Allerdings müsst ihr euch vorher eine Zuschlagfahrkarte kaufen und müsst diese anschließend über das Fahrgastrechte-Formular (sie unter Entschädigung Beantragen) zurückfordern.

Quelle Nr. 3: § 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr (1) 1.

Verpflegung ab 60 Minuten Verspätung

Ab einer Verspätung von 60 Minuten muss die Bahn euch in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen. Quelle Nr. 2: Artikel 18 Hilfeleistungen (2) a).

Das gilt allerdings nur im Fern- und nicht im Regionalverkehr.

Entschädigungen beantragen

Wie ihr die Entschädigung genau beantragt, erfahrt ihr hier:

Schlichtungsstelle

Falls sich ein Bahnunternehmen weigert eine Entschädigung zu bezahlen, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) wenden: Online-Formular Bahn

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gerne dürft ihr in den Kommentaren eure Fragen hinterlassen. Einige versuche ich direkt hier zu beantworten:

Ab wann gibt es eine Entschädigung?

Ab 60 Minuten Verspätung (verspätete Ankunft am Zielbahnhof), muss euch die Deutsche Bahn 25% und ab 120 Minuten (zwei Stunden) sogar 50% des Fahrpreises zurückerstatten.

Wann erhalte ich den vollen Fahrpreis zurück?

Wenn die Fahrt trotz der Verspätung angetreten worden ist, erhaltet ihr maximal 25% (nach 60 Minuten) oder 50% (nach 120 Minuten) des gezahlten Fahrpreises zurück. Den vollen Fahrpreis gibt es nur zurück, wenn ihr die Fahrt überhaupt nicht antretet und die vorraussichtliche Verspätung am Ankunftsbahnhof 60 Minuten betrogen hätte.

Was muss ich für die Entschädigung tun?

Habt ihr eine Bestätigung der Verspätung im Zug oder am Bahnhof erhalten, könnt ihr das Formular entweder direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte schicken oder damit in ein DB Reisezentrum gehen und euch den Betrag bar auszahlen lassen.
Habt keine Bestätigung erhalten, müsst ihr dieses Formular ausfüllen und zusammen mit einer Kopie eures Fahrscheins per Post an das Servicecenter schicken. Die Entschädigung erhaltet ihr dann überwiesen.

Ich habe Hin- und Rückfahrt gebucht. Wie viel vom Fahrpreis wird erstattet?

Wenn der Fahrpreis nicht nach Hin- und Rückfahrt auf der Rechnung/Buchungsbestätigung aufgeschlüsselt ist, wird die Erstattung aufgrund des halben entrichteten Fahrpreises berechnet.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 Artikel 17 Fahrpreisentschädigung (1)

Gibt es auch für das NRW Semesterticket eine Entschädigung?

Bei dem NRW Semesterticket handelt es sich um eine Zeitfahrkarte. Deswegen gibt es auch hier ab 60 Minuten Verspätung, 1,50€ (2. Klasse) Entschädigung.
Dies lässt sich allerdings nur einreichen, wenn man mehrere Verspätungen sammelt um über den Mindestbetrag von 4€ zu kommen.

Gibt es für Rail&Fly-Tickets eine Entschädigung?

Ja aber leider nur Pauschal 10€ in der 2. Klasse und 15€ in der 1. Klasse ab 60 Minuten.
Solltet ihr euren Flug verpasst haben und euer Rail&Fly-Ticket keine feste Verbindung ausweisen, habt ihr leider Pech gehabt. Ihr seid selber dafür verantwortlich, eine passende Verbindung zu wählen, um trotz großer Verspätungen euren Flug nicht zu verpassen.

Quellen

  1. Ihre Fahrgastrechte – Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
  2. Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
  3. Gesetz Fahrgastrechte – Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
  4. Rechte Bahnreisende – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
  5. Deutsche Bahn

Kummer mit der Bahn?

Probleme bei der Erstattung eures Fahrpreises aufgrund einer Verspätung? Gerne könnt ihr ein Kommentar hinterlassen. Ich versuche zu helfen wo ich nur kann!

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Kommentare (6)

  1. Yolo sagt:

    Does this also cover the DB strike when there were no S-Bahns running? I did not buy a ticket and took a cab because there was no alternative. We had a saxony day ticket from Chemnitz to Leipzig (that train was on time).

  2. Mathias sagt:

    Ich möchte auch mal eine Erfahrung von Eurowings teilen: unser Flug wurde letztes Jahr kurzfristig storniert so dass wir mit der Bahn fahren mussten. Haben dann auf deren Seite mal geprüft ob wir einen Anspruch haben mit dem Ergebnis: nein. Habe dann recherchiert und siehe da: haben jeweils eine saftige Entschädigung bekommen. Was ich damit sagen will, lasst Euch nicht von deren „objektiven“ Schadensersatzrechner abwimmeln, erkundigt Euch und setzt ein Schreiben mit entsprechendem Druck auf. Ich finde es unverschämt von der Eurowings solch ein Tool auf deren Homepage zu betreiben.
    Viel Glück

  3. Hans sagt:

    Hier ist ständig von der Deutschen Bahn die Rede, es wird dann aber auf Gesetze verwiesen. Also gelten diese Regeln auch wenn man nicht mit der DB sondern einem anderen Bahn-Anbieter untergs ist (Flixtrain z.B.)? Kann mir nicht vorstellen dass das Gesetz nur für die DB gilt.

  4. Klaus Schwendtbauer sagt:

    Hallo Johannes,

    Zur Info:
    Wir hatten letztes Jahr mit Austrian einen Flug Salzburg – Wien – Miami. Beim Rückflug hatten wir eine Stunde Verspätung, sodaß wir unseren Heimflug Wien – Salzburg nicht mehr rechtzeitig erwischten. Austrian bot uns 5 Stunden später an zu fliegen, oder mit der Bahn zu fahren. Haben letzteres gemacht. Mein Schreiben an Austrian ist dann auch entsprechend ausgefallen. Ich bekam dann ein Standardschreiben mit den üblichen Floskeln, alles bla, bla. Desweiteren bekam ich eine Vorgangs Nr. für die Angelegenheit. Nachdem ich 3 Monate nichts gehört habe, habe ich mit Anwalt gedroht. Keine Reaktion auch nach über 2 Wochen keine Reaktion. Das ganze hat System, viele geben dann genervt auf. Kommt ja doch nichts raus…kostet nur unnötig Geld/Anwalt usw. Bei der Recherche zwecks Anwalt bin ich dann auf die SÖP gestoßen. Nach 3 Wochen hatte ich mein Geld.

    Dein Newsletter ist echt gut. Man kann da echt Schnäppchen ergattern. Weiter so ?

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