Coronavirus: Wann müssen Airlines den vollständigen Flugpreis erstatten?

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Das Coronavirus bringt aktuell den weltweiten Flugverkehr zum Erliegen. Immer mehr Airlines setzen vorübergehend ihren Flugbetrieb aus oder streichen ihren Flugplan extrem zusammen. Wer innerhalb der nächsten Wochen einen Flug geplant hat, wurde bereits oder wird vermutlich in den nächsten Tagen über die Annullierung informiert.

Muss die Fluggesellschaft dann den vollständigen Flugpreis erstatten oder darf sie den gezahlten Preis auch nur in Form eines Gutscheins erstatten?

Update

Wir haben den Artikel noch einmal überarbeitet und viele Fragen von Euch in den Kommentaren (über 800 an der Zahl) beantwortet. Bevor ihr euren Fall als Kommentar schildert, bitten wir euch den Artikel aufmerksam durchzulesen inkl. der häufig gestellten Fragen und erst dann ein Kommentar schreibt.

Für Helfen euch gerne & freiwillig, würden uns aber freuen, wenn wir euch im Gegenzug als Unterstützer begrüßen dürfen.

Grundsätzlich ist an eine Erstattung nur zu denken, wenn der Flug durch die Fluggesellschaft annulliert worden ist oder der gebuchte Tarif eine Erstattung explizit vorsieht. Das ist meistens aber nur bei sehr teuren Tickets möglich und deswegen konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf den Fall, dass die Fluggesellschaft mindestens ein Flug auf dem Ticket annulliert bzw. gecancelt hat.

Sollte das nicht auf eure Buchung zutreffen, bieten viele Airlines aktuell kostenfreie Umbuchungen an:

Tipp: Falls bisher euer Flug noch nicht annulliert ist, empfiehlt es sich abzuwarten. Die Umbuchung ist auch noch kurz vorher oder z.B. bei Lufthansa sogar nach dem Flugdatum möglich.

Info

Bitte beachtet, dass wir keine Rechtsberatung bieten. Wir versuchen, die wichtigsten Punkte zusammenzufassen und geben auf Grundlage unserer Erfahrung dazu eine persönliche Meinung ab.

Erstattung nach EU-Fluggastrechten

Eigentlich ist die Gesetzeslage in diesem Fall ziemlich eindeutig: handelt es sich …

  • um eine Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union oder
  • startet der Flug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

… muss euch die Airline nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung die Wahl zwischen folgenden Optionen bieten:

  1. Rückerstattung des vollen Ticketpreises
  2. Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  3. Anderweitige Beförderung zum Ziel
  4. Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch

Im Zuge der Coronakrise hat die Europäische Kommission eine Auslegungsleitlinie herausgegeben. Diese hat zwar keine bindende Wirkung, ist aber trotzdem ein guter Anhaltspunkt:

Demnach muss der vollständige Flugpreis auch erstattet werden, wenn z.B. nur der Hinflug, aber nicht der Rückflug annulliert worden ist.

Was ist bei einer Nicht-EU-Fluggesellschaft?

Bei einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union hat, zum Beispiel Emirates, Etihad Airways, Qatar Airways, United, Singapore Airlines…, finden die EU-Fluggastrechte meistens nur für den Hinflug Anwendung. Der Rückflug fällt nicht unter die Verordnung.

Zwar gibt es auch in anderen Ländern Passagierrechte, meistens sind diese aber deutlich schwächer und sehen nicht pauschal eine Rückerstattung bei einer Annullierung vor. Hier einige Regelungen, die uns bekannt sind:

  • USA: Für Flüge innerhalb, von und nach den USA gibt es vom Department of Transportation (DOT) ebenfalls Regeln was die Rückerstattung angeht bei Annullierungen durch die Fluggesellschaft. Demnach müssen auch hier die Airlines den vollständigen Flugpreis erstatten. Allerdings gibt es Ausnahmen bei staatlichen Beschränkungen. Darunter fallen ggf. auch Einreisebeschränkungen.

Meistens geben die eigenen Beförderungsbedingungen Aufschluss, wie die Fluggesellschaften mit Annullierungen umgehen. Hier am Beispiel von Singapore Airlines:

a) Wenn die Luftfahrtgesellschaft einen Flug annulliert, beendet, umleitet […], kann die Luftfahrtgesellschaft vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften eine der folgenden Optionen mit Zustimmung des Fluggastes wählen:

(1) den Fluggast so bald wie möglich in seinem Linienverkehr befördern,

(2) den Fluggast im eigenen Linienverkehr, im Linienverkehr einer anderen Luftfahrtgesellschaft oder mit Landverkehrsmitteln zu dem auf dem Flugticket angegebenen Zielort oder einem anwendbaren Teil davon umzuleiten. […]

(3) nimmt eine Erstattung gemäß Paragraph 11 Absatz 3 vor.

Singapore Airlines Beförderungsbedingungen § 10. Flugpläne, Stornierungen, usw. Abs. 2. Annullierung, Flugplanänderungen usw.

Verweigert die Luftfahrtgesellschaft die Beförderung gemäß § 3, Abs. 3, § 8, Abs. 1 (vorbehaltlich § 8, Abs. 2) oder gemäß § 9, Abs. 3 oder in einem der in § 10, Abs. 2 genannten Fälle, so wird vorbehaltlich § 11, Abs. 1 der Betrag der Erstattung unter Berücksichtigung des nicht genutzten Teils des Flugtickets berechnet. Die Bestimmungen der Luftfahrtgesellschaft geben Auskunft darüber, wie die zu zahlende Erstattung berechnet wird.

Singapore Airlines Beförderungsbedingungen § 11. Erstattungen Abs. 3. Unfreiwillige Rückerstattungen

Viele Fluggesellschaften versuchen in der aktuellen Situation möglichst den Flugpreis nur in Form einen Gutschein zu erstatten. Viele Beförderungsbedingungen sehen aber trotzdem eine Erstattung vor. Häufig wird Online aber nur ein Gutschein angeboten und man muss entweder explizit nach der Option für eine vollständige Rückerstattung suchen oder sich schriftlich an die Airline wenden.

Muss ich einen Gutschein statt Geld akzeptieren?

Die Fluggesellschaften nehmen aktuell kein neues Geld ein, weil kaum Flüge gebucht werden und müssen gleichzeitig bereits eingenommenes Geld für annullierte Flüge wieder erstatten. In den letzten Tagen haben wir zahlreiche Rückmeldungen von Travel-Dealz-Lesern erhalten, denen nur die Erstattung in Form eines Gutscheins (meistens nur ein Jahr lang gültig) angeboten wurde. Eine Rückerstattung in Bar wird in vielen Fällen mit Begründung auf höhere Gewalt abgelehnt.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Auslegungsleitlinie klargestellt, dass der Flugpreis zwar in Form eines Gutscheins erstattet werden darf, aber keinesfalls die Rechte der Passagiere auf eine vollständige Erstattung in Geld beschnitten werden darf.

Offenbar bieten verschiedene Beförderungsunternehmen ihren Passagieren, die infolge des Ausbruchs von Covid-19 nicht mehr reisen wollen (oder dürfen), Gutscheine an. Passagiere können diese Gutscheine für eine weitere Reise mit demselben Beförderungsunternehmen innerhalb einer von diesem festgelegten Frist verwenden.

Diese Situation ist von der Situation zu unterscheiden, in der der Beförderer die Reise annulliert und anstelle der Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung lediglich einen Gutschein anbietet. Schlägt der Beförderer einen Gutschein vor, so kann ein solches Angebot das Recht des Reisenden, sich für eine Erstattung zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.

Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19 der Europäischen Kommission 2.2. Situationen, in denen Passagiere nicht reisen können oder eine Reise annullieren möchten

Nur wenn die Airline dem Passagier, der von seinem gebuchten Flug zurücktreten möchte, einen Gutschein auf Kulanz anbietet, ist die Erstattung in Form eines Gutscheins zulässig. Wurde der Flug durch die Fluggesellschaft annulliert, muss der vollständige Flugpreis erstattet werden.

Tipp: Einige Fluggesellschaften geben einen Bonus, wenn man sich für einen Gutschein statt Geld entscheidet. Zum Teil wird sogar 150-200% als Fluggutschein angeboten. Gezielt danach fragen schadet nicht!

Was, wenn sich die Airline weigert?

Einige Fluggesellschaften versuchen aktuell die Passagiere abzuwimmeln und berufen sich auf außergewöhnliche Umstände. Die EU-Fluggastrechte sehen aber keine außergewöhnlichen Umstände für die Erstattung bei einer Annullierung vor. Nur für die pauschale Entschädigung (bis zu 600€) gibt es Ausnahmen.

Info

Aufgrund extrem vieler Anfragen müsst ihr euch darauf einstellen, dass es Wochen bis Monate dauern wird, bis ihr euer Geld zurück auf dem Konto habt. Die Airlines werden aktuell mit Anfragen überhäuft und gleichzeitig ist fraglich, ob alle das finanzielle Polster haben. Einige werden sicherlich auch Insolvenz anmelden müssen.

Sollte die Fluggesellschaft trotzdem eine Erstattung ablehnen, können folgende Schritte helfen:

Benötigte Zeit: 14 Tage

Diese Schritte könnt ihr unternehmen, um eine vollständige Erstattung eures annullierten Fluges zu erhalten:

  1. Seine Rechte kennen

    Weigert sich die Airline oder das Reisebüro den Flugpreis zu erstatten, sollte man auf den Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hinweisen.
    Hat die Fluggesellschaft nicht ihren Sitz in der EU und der Flug ist in einem Land außerhalb der EU gestartet, kann es hilfreich sein

  2. Schriftlich auffordern

    Sollte der erste Schritt nicht zum Erfolg führen, sollte man schriftlich (am besten als Fax z.B. kostenlos über fax.pdf24.org nach Registrierung, Brief mit Rückschein oder am sichersten persönlich durch den Gerichtsvollzieher) mit Bezug auf die EU-Fluggastrechte (Punkt 1) auffordern den Flugpreis zu erstatten. Eine Vorlage gibt es von der Verbraucherzentrale. Wichtig: Frist setzten!

  3. Geld zurückbuchen

    Sollte die Airline oder das Reisebüro/-portal die Erstattung trotzdem ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, könnt ihr einen Chargeback bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift versuchen. Mit der Begründung Nicht erbrachte Leistungen (siehe Mastercard Chargeback Guide Seite 49).
    Habt ihr per PayPal bezahlt, könnt ihr auch dort eine Konfliktlösung starten und wenn die Buchung des Fluges nicht mehr als 180 Tage zurückliegt auch einen Antrag auf Käuferschutz stellen.
    Habt ihr den Flug z.B. per Sofort Überweisung, per Überweisung oder in Bar bezahlt, habt ihr diese Möglichkeiten nicht.

  4. Schlichtungsstelle oder Mahnverfahren

    Helfen alle vorigen Schritte nicht, könnt ihr die Schlichtungsstelle söp (falls die Airline dort Mitglied ist) einschalten. Die Schlichtung ist für Euch kostenfrei. Allerdings kann die Bearbeitung von Anträgen mehrere Monate dauern.
    Ist eure Airline kein Mitglied bei der Schlichtungsstelle, könnt ihr euch auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Luftfahrt Bundesamt Beschwerden. Allerdings macht das LBA bisher keine besonders gute Figur. Es könnte auf Aufsichtsbehörde Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Fluggesellschaften einleiten. Bisher ist das aber trotz der eklatanten Rechtsverstöße nicht passiert.
    Eine weitere Möglichkeit ist ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Das ist Online möglich und vor allem für Airlines mit Sitz oder Büro in Deutschland interessant. Reagiert die Airline darauf nicht, könnt ihr ein Vollstreckungsbescheid beantragen und durch den Gerichtsvollzieher durchsetzen lassen. Widerspricht die Airline eurer Forderung, kommt es zu einem gewöhnlichen Gerichtsverfahren. Dann müsst ihr entweder einen Anwalt einschalten, der euch vor Gericht vertritt oder bei kleineren Summen könnt ihr euch auch selber vertreten. Verzichtet ihr beim Antrag auf die Durchführung eines streitigen Verfahrens, passiert bei einem Widerspruch gar nichts, ihr bleibt aber auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen.

  5. Anwalt einschalten

    Außerdem kann euch ein Anwalt helfen euer Geld zurück zu bekommen. Habt ihr in Schritt 2 eine Frist gesetzt und diese ist verstrichen, muss die Airline/Buchungsportal eure Anwaltskosten tragen, wenn ihr recht erhaltet. Lasst euch aber vorher darüber aufklären, bevor ihr die Hilfe in Anspruch nehmt. Ggf. müsst ihr in Vorkasse gehen und auch hier kann eine Entscheidung mehrere Monate bis 1-2 Jahre dauern. Außerdem besteht immer die Möglichkeit doch vor Gericht zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Tipp: Hat man seinen Flug nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über eine (Online) Reisebüro gebucht und das Reisebüro verweigert eine Erstattung, kann man versuchen direkt mit der Airline zu sprechen. Zwar kann die Airline selber die Erstattung nicht durchführen, aber wenn diese einer Erstattung grundsätzlich zustimmt, kann man den Mitarbeiter bitten in der Buchung eine Notiz zu hinterlassen, dass die Buchung kostenfrei storniert werden darf.

Eure Erfahrung?

Habt ihr euren gezahlten Flugpreis anstandslos bei einer Annullierung erstattet bekommen? Bei welcher Fluggesellschaft hat es geklappt und welche stellt sich Quer? Hinterlasst ein Kommentar!

Häufig gestellte Fragen

An wen muss ich mich wenden: Reisebüro oder Airline?

Wenn ihr über ein Reisebüro inkl. Online-Reisebüros wie Opodo, Check24, Expedia, Flugladen… gebucht habt, ist dieses Reisebüro eurer bester Ansprechpartner. Habt ihr direkt bei der Airline gebucht, müsst ihr euch direkt an die Airline wenden.
Wenn ihr über ein Reisebüro gebucht habt, weigert sich die Airline i.d.R. Erstattung oder Umbuchung selber vornehmen. Zwar ist das Reisebüro nur der Vermittler und die Airline schuldet euch als Leistungserbringer eigentlich die Kosten, dass sich Reisebüros aber um Erstattungen & Umbuchungen kümmern ist ein lange eingespieltes System. Das sich die Reisebüros um Stornierungen und Erstattungen kümmern, ist ein lang eingespieltes System. Allerdings funktioniert dieses System in der Coronakrise nicht mehr. Aktuell erhalten nicht nur die Passagiere kein Geld direkt von der Airline, sondern auch die Reisebüros nicht.
Die Airline darf die Passagiere aber nicht einfach nur an das Reisebüro verweisen. Das hat die Verbraucherzentrale NRW z.B. gegen Air France durchgesetzt. Allerdings muss das aktuell nur Air France für Passagiere mit deutschem Wohnsitz unterlassen. Für andere Fluggesellschaften hat das zwar Signalwirkung, es drohen aktuell aber keine großen Konsequenzen. Deswegen werdet ihr wahrscheinlich weiterhin abgewimmelt.

Gilt die Gutscheinlösung auch für Flüge?

Die Bundesregierung hat für Konzerte und Events eine Gutscheinlösung erlassen. Zwangsgutscheine für Für Flüge & Reisen sind aber mittlerweile wieder vom Tisch. Die Europäische Kommission hat eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgelehnt. Eine Reglung im Alleingang würde demnach wahrscheinlich gegen EU-Recht verstoßen.
Einzelne Länder z.B. die Niederlande haben im Alleingang eine Gutscheinlösung erlassen. Es ist aber sehr fraglich, ob diese mit EU-Recht vereinbar ist. Die EU-Kommission wird vermutlich dagegen vorgehen.

Kann ich auch eine Umbuchung ohne Aufpreis verlangen?

Grundsätzlich sieht die Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei einer Annullierung eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch vor. In der Verordnung steht nicht, dass die Airline hier einen Aufpreis verlangen darf. Nur vorbehaltlich verfügbarer Plätze ist als Bedingung genannt. So sieht das auch ein Urteil vom 8. Mai 2020 des LG Köln 31 O 85/20.

Was tun bei einer Airline aus einem Drittstaat mit Abflug außerhalb der EU?

Hier sollte man sich genau die Beförderungsbedingungen anschauen. Die meisten Airlines wollen das Geld nur in Form eines Gutscheins erstatten, die meisten Beförderungsbedingungen sehen das aber überhaupt nicht vor. Je nach Abflugland gibt es auch noch lokale Gesetze.

Wie lange dauert, es bis ich mein Geld zurückerhalte?

Meiner Einschätzung nach kann das Wochen bis Monate dauern. Aktuell sind die Airlines mit Anfragen überlastet und gleichzeitig haben die Airline ein Liquiditätsproblem. Bei einigen Fluggesellschaften wird die aktuelle Situation auch zur Insolvenz führen. Sollte die Erstattung abgelehnt werden, hilft ggf. ein Chargeback, wenn man per Kreditkarte bezahlt hat.

Ich habe mit PayPal bezahlt. Hilft der Käuferschutz?

Grundsätzlich kann der PayPal Käuferschutz auch bei Flügen helfen, wenn die Airline oder das Reiseportal eine Erstattung eines annullierten Fluges ablehnt. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass die Buchung & Bezahlung nicht mehr als 180 Tage zurückliegt. Vor dem Einleiten eines Antrages, sollte aber versucht werden eine Rückerstattung zu erwirken. Dafür bietet PayPal unter Konfliktlösung auch zuerst eine Schlichtung zwischen Käufer & Verkäufer an. Reagiert der Verkäufer nicht auf den Schlichtungsversuch oder lehnt die Erstattung weiter ab, kann ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden.

Was, wenn nur der Hin- oder Rückflug annulliert worden ist. Kann ich trotzdem eine Erstattung für beide Flüge fordern?

Ja, die EU-Kommission hat klargestellt, dass eine Annullierung eines Fluges auf einem Ticket mit Hin- und Rückflug eine Erstattung des vollständigen Tickets inkl. weiterer Flüge möglich ist. Wurde nur der Hinflug oder nur der Rückflug annulliert, könnt ihr trotzdem euch das vollständige Ticket erstatten lassen.

Darf ein Reisebüro eine Gebühr für die Erstattung erheben?

Das ist leider eine Frage die (meines Wissens nach) noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist. Zumindest, wenn der Flug durch die Fluggesellschaft annulliert worden ist. Für einen Stornierungswunsch durch den Kunden (nach den Buchungsbedingungen), ist das i.d.R. zulässig.
Die Rechts­experten der Stiftung Warentest vertreten die Auffassung, dass Reisevermittler zu der Abwicklung einer Erstattung ohnehin verpflichtet sind und eine Bearbeitungs­gebühr eine unzulässige Vertragsstrafe wäre.
Einer Bearbeitungsgebühr sollte nur unter Vorbehalt zugestimmt werden. Wenn die Rechtslage klarer ist, kann man dann die unzulässig gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückverlangen.

Bei meinem gebuchten Flug haben sich die Flugzeiten geändert. Kann ich stornieren?

Bei einer Änderung der Flugzeiten handelt es sich grundsätzlich erst einmal um eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges. Zumindest wenn es sich um eine erhebliche Änderung der Flugzeiten handelt, kann man von den Flügen zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises innerhalb von 7 Werktagen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung 261/2014. Leider gibt es keine genaue Definition um wie viel sich die Flugzeiten geändert haben müssen, um eine Erstattung zu rechtfertigen. 5 Minuten sind vielleicht nicht ausreichend aber mehrere Stunden definitiv.

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Kommentare (1.400)

  1. Lara Casanova sagt:

    Hallo ihr Lieben,
    Über Ebookers haben wir im Frühjahr 2020 einen Flug gebucht, welcher aufgrund von Corona gecancellt wurde. Bei Ebookers verwies mich damals auf Icelandair, welche nicht zu erreichen war. Dann kam von Ebookers die Mail das es einen airline credit geben wird, welche in einer anderen email geschickt werden soll (habe ich nie bekommen).

    So… nun wollen wir tatsächlich diesen credit einlösen dieses Jahr. Jetzt meinen sie aber der credit wäre nur 1 Jahr gültig und nun abgelaufen. Darf sowas einfach ablaufen ? Unser ganzes Geld wäre somit ohne Gegenleistung somit verpufft. Was können wir tun ?
    Danke für eure Antworten

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich vermutlich schon, allerdings muss Icelandair dir damals die Wahl gelassen haben zwischen einer Erstattung oder einer Gutschrift. Haben Sie das nicht, kannst du auch nachträglich noch eine Erstattung fordern. Die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens nach dabei 3 Jahre, vermutlich ist das jetzt leider schon zu spät.

  2. Idan Levi sagt:

    Guten Tag, danke für den Artikel,

    ich habe durch den Onlineportal weg.de einen hin-und zurück Reise gebucht. Eine mit Pegasus, andere mit Turkish. Beide Flüge wurden durch die Fluggesellschaften annuliert. Es hat länger gedauert, bis eine Erstattung überhaupt angeboten wurde, aber noch behält Turkish für sich ca. 129 Euro. weg.de schickt mich zu Turkish, und Turkish zu weg.de. Was soll ich am besten machen? Ich habe übrigens über PayPal bezahlt.
    Danke und viele Grüße

  3. Jan sagt:

    Hallo zusammen,
    Sind Airlines verpflichtet, bei einer von ihnen durchgeführten Annulierung ebenfalls zuvor gezahlte Umbuchungsgebühren zurückzuerstatten? Beispiel: Ich buche einen Light Tarif um und muss eine Umbuchungsgebühr zahlen. Später wird dieser umgebuchte Flug von der Airline annuliert und somit habe ich Recht auf eine Rückerstattung. Inkludiert diese Rückerstattung dann ebenfalls meine zuvor gezahlte Umbuchungsgebühr?
    Danke für die Antwort.

  4. Terrence Troesch sagt:

    Hi, ich hatte über ein Online Reisebüro (fluege.de) folgende Flugstrecke gebucht: Helsinki – Frankfurt. Der durch Air Baltic durchgeführte Flug ging am 11.08.22 von Helsinki nach Riga (BT326) und am nächsten Tag von Riga nach Frankfurt (BT245). Leider verpassten wir das Boarding in Helsinki, so dass ich auf der Homepage von Air Baltic einen Flug nach Riga am 12.08.22 buchte (BT308) buchte, um nachmittags den bereits bezahlten Flug BT245 zu nutzen, bei dem wir auch schon eingecheckt waren. Air Baltic verweigerte uns dann den Flug von Riga nach Frankfurt (BT245) am 12.08.22, so dass wir dann erst am nächsten Tag mit über Lufthansa gebuchten Flügen nach Frankfurt reisen konnten.

    Da unser Verschulden das Verpassen des Boardings in Helsinki zu BT326 war, sind uns meiner Meinung nach die Kosten für den verweigerten Flug BT245 sowie oder zumindest die Zusatzkosten für den zu buchenden Lufthansa Flug zu erstatten.

    Wie seht Ihr das?

    • Jonas sagt:

      Wenn du einen Flug mit mehreren Segmenten buchst und das erste Segment verfallen lässt, verfallen automatisch alle weiteren. Da das Ganze selbst verschuldet passiert ist, wirst du wohl kaum Anspruch auf etwaige Erstattungen haben.

  5. K sagt:

    Ich habe einen Flug für Mitte 2020 mit Air China über Opodo im Jahr 2019 gebucht. Mein Flug wurde von der Fluggesellschaft storniert.

    In April 2022 habe ich mehrmals versucht meine Rückerstattung bei Opodo zu anzufordern, aber ich bekomme immer die Antwort:
    „Ihr Ticket ist gemäß Tarifbedingungen der Fluggesellschaft nicht erstattungsfähig.“

    Was kann ich nun tun? Ist eigentlich für die Rückerstattung Opodo oder Air China verantwortlich?

  6. Lars sagt:

    Hallo zusammen,

    vielleicht hat hier jemand Erfahrungen zu den Flight Credits von Singapore Airlines. Ich hatte diese für stornierte Flüge angenommen, in der Hoffnung, das Geld doch erstattet zu bekommen, falls ich die Gutscheine nicht nutzen kann. Für einen Teil des Guthabens habe ich eine neue Buchung getätigt, nun droht das verbleibende Guthaben aber am 30.06.2022 ersatzlos zu verfallen (zumindest laut den FAQ von SIA zu diesem Thema). Eine Erstattung des Restguthabens habe ich bereits angefordert, SIA hat darauf nicht reagiert – wen wundert´s… Hat jemand eine Idee, wie man doch noch an das Geld kommt? Würde sich ein Rechtsstreit mit einer asiatischen Fluggesellschaft überhaupt lohnen, falls keine Erstattung kommt?

    Vielen lieben Dank und viele Grüße,
    Lars

    • Peer sagt:

      Meines Erachtens hättest du direkt nach der Stornierung ein Chargeback-Verfahren über deinen Kreditkartenanbieter versuchen sollen. Ein Jahr später wird es schwer, da noch irgendwelche Rechte durchzusetzen, wenn du dich „freiwillig“ auf das Guthaben eingelassen hast.

  7. Michael Schwarz sagt:

    Hallo,

    die Tipps hier um sein Geld von einer Fluggesellschaft zurück zu bekommen sind wirklich hilfreich.
    Aktuell stellt sich die Airline Air Asia quer mein Geld in voller Höhe zurück zu überweisen. Der Flug wurde durch die Airline aufgrund von Covid storniert.
    Diese verweist immer sehr feige auf den Drittanbieter Kiwi.com als Flugvermittler bei welchen hier der Flug gebucht wurde.
    Scheint dies eine gängige Methode zu sein, hier die Verntwortung auf den Flugvermittler abzuwälzen ? Rechtlich gesehen ist hier die Airline der Flugveranstalter.
    Der Flugvermittler agiert hier nur als Broker .
    Gibt es hier evtl weitere Erfahrungswerte mit der Airline Air Asia ?
    Ich sehe nun in letzter Instanz nur den Weg zu einem Anwalt, da diese Airline offensichtlich nicht mal auf Mails reagiert.

    Besten Dank für eure Rückinfos

    Viele Grüße vom Bodensee

    Michael Schwarz

    • Peer sagt:

      Air Asia wird schwer. Die europäischen Fluggastrechte finden da keine Anwendung und mir sind auch keine ähnlich umfangreichen Gesetze aus Asien bekannt. Vermutlich wird dir dann auch der Anwalt wenig bringen.

      Du hättest direkt nach Stornierung ein Chargeback über die Kreditkarte probieren können. Aber dafür wird es jetzt zu spät sein und auch das wäre nicht immer erfolgreich.

  8. Mick sagt:

    Ich habe im Juni 2021 einen Lufthansa Flug storniert, nachdem man mir anbot zwischen € 70- 100 zu erstatten.
    Erhalten habe ich € 9,-. Seitdem stellt sich LH tot. Ich werde jetzt andere Mittel nutzen. Es gibt diverse Beschwerde und Schlichtungsstellen. Es darf nicht sein, dass Zusagen nicht eingehalten werden, Auszahlungen verschleppt werden etc….

  9. Sven sagt:

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben einen Flug gebucht von Frankfurt – nach Bangkok mit Zwischenlandung in Singapore mit Singapore Airlines. Vor 5 Wochen wurde der Flug von der Airline geändert. Statt Abflug um 21:55 aus Frankfurt und 2m5 Stunden Stopover in Singapore auf Abflug 11:40 und 12 Stunden Stopover in Singapur. Nun wurde der Flug schon wieder geändert, hat die gleiche Abflugzeit aus Frankfurt und nun nur „8,5“ Stunden Stopover. Wir haben über Flighttix gebucht und bekamen nun eine Mail, wo die Stornierung gegen Gutschein oder Erstattung angeboten wird. In den ürsprüngliche. Ticketbedingungen beim Kauf wurde aber darauf hingewiesen, das eine Erstattung bei Stornierung nicht möglich sei!! Wie ist jetzt die Rechtslage? Hab ich aufgrund der Flugänderungen ein Recfht den Flugpreis erstattet zu bekommen?
    Flighttix selber ist leider unerreichbar und Antworten über das Kontaktformular erfolgen nicht!!
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. MfG

  10. Nadja sagt:

    Ich versuche seit juli meinen flug im september mit der Lufthansa in die USA umzubuchen, da ich nicht einreisen darf. Ich habe für den Flug nur einen Telefoncode erhalten, der online nicht gültig ist, somit kann ich nur telefonisch umbuchen. Seit Juli komme ich nicht durch. Auch nach mehreren Stunden in der Warteschleife wird aufgelegt. Was kann ich tun? Ich habe bereits Mail geschrieben – bleiben unbeantwortet. Ich habe Briefe per Post ohne und mit Einschreiben geschickt – ohne Erfolg. Kann ich mein Geld oder einen Gutschein erwarten. Ich weiß einfach nicht, was ich sonst noch machen kann!

    • Johannes sagt:

      Hallo Nadja,

      hast du keinen normalen Buchungscode? Ansonsten versuch es mal zu ungewöhnlichen Uhrzeiten d.h. ganz früh morgens oder ganz spät abends. Ggf. kannst du es auch über ein Callcenter im Ausland versuchen

  11. Veronika sagt:

    Hallo, muss ich bei einem Antrag im Schlichtungsverfahren (Bundesamt für Justiz) für Hin- und Rückflug einzeln einen Antrag einreichen? Beide Flüge wurden im April 2020 gecancelt und ich habe dummerweise den Etihad Credit genommen. Später habe ich erfahren, dass ich das gar nicht musste und dass man bei Gutscheinen etwas unterschreiben muss. Ich habe aber gar nichts unterschrieben, es war nur ein Button in einer Mail. Ich habe Etihad angeschrieben und auf die Fluggastrechte verwiesen, bekam aber nur die Antwort, dass das Travel Bank Guthaben nicht erstattet werden kann und 2 Jahre gültig ist. Ich habe auch bei der Verbraucherzentrale angerufen und die Dame meinte, ich solle mich an das Bundesamt für Justiz wenden. Den Schriftwechsel mit Etihad möchte ich nun beim Schlichtungsverfahren einreichen, daher meine Frage, ob beide Flüge zusammengefasst werden. Im Formular finde ich dazu nichts. Vielen Dank für eure umfangreichen Infos!

    • Johannes sagt:

      Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass dir das Bundesamt für Justiz da groß helfen wird. Wenn würde ich auch Hin- und Rückflug gemeinsam einreichen. Das ist ja eine Buchung.
      Wenn du wirklich Chancen auf Erfolg haben willst, stell Etihad eine Frist und such dir danach einen kompetenten Anwalt und klage das Geld vor Gericht ein. Du musst beweisen können, dass Etihad dich nicht über die Fluggastrechte aufgeklärt und dich getäuscht hat.

  12. Kathrin sagt:

    Hallo,

    unser Condor-Flug nach Namibia im Juni 2020 wurde leider coronabedingt im Voraus storniert. Das Geld haben wir leider nicht zurückbekommen, da die Begründung lautete, dass wir vor der Thomas Cook Insolvenz gebucht haben und das Geld teil der Insolvenzmasse ist, Schutzschirmverfahren etc.
    Wir haben dann den Gutschein genommen und einen neuen Flug nach Kenia für September 2021 gebucht. Leider wurden diese Flüge gestern auch ohne Angabe von Gründen vollständig storniert und uns wieder ein Gutschein zugeschickt.

    Haben wir hier trotz allem auch die Möglichkeit unser Geld dieses Mal zurückzubekommen?

    Vielen Dank für eine Einschätzung dazu!

    Viele Grüße
    Kathrin

    • Johannes sagt:

      Hallo Kathrin,

      ich denke leider nicht. Alternativ kannst du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn das überhaupt noch möglich ist. Ich würde aber den Gutschein nehmen und einen anderen Flug buchen. Die Quote wird sicherlich nicht groß ausfallen.

  13. Lennart sagt:

    Hallo,
    mein Rückflug von Jakarta nach Berlin wurde von Turkish Airlines leider während der Coronapandemie ende März ’20 gestrichen. Da alle zu dem Zeitpunkt noch verfügbaren Flüge (ja es war sehr wohl noch möglich nach Deutschland zu fliegen im April) 3x so teuer waren wie wir für Hin-und Rückflug zusammen gezahlt haben, mussten wir die Rückholaktion der Bundesrepublik nutzen. Flugladen, bei dem der Flug gekauft wurde hat uns den Rückflug „zurückerstattet“, leider jedoch nicht mal die Hälfte des eigentlichen Flugpreises.
    Zu meiner Frage: Habe ich das Recht auf Entschädigung seitens Flugladen , sodass mir die Differenz aus Rückerstattung und Rückholaktion ausgezahlt wird? Und wenn ja, wie gehe ich die Sache an? Anwalt?
    Falls Erfahrungen in solcher Sache gemacht wurden würde ich mich auf eine Antwort sehr freuen.
    LG

  14. Monika K. sagt:

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem mit Easyjet. 2019 habe ich einen Flug gebucht für Juni 2020.Dieser fand nicht statt wegen Corona. Nun vor man mir einen Gutschein an, den ich angenommen habe, da ich dann 2021 erneut diesen Flug antreten wollte. Ich habe ihn auch gebucht für Juni 2021. Ca. 6. Wochen vorher, hat nun Easyjet meinen Flug ersatzlos gestrichen. Obwohl man nach Österreich fliegen darf.
    Da ich ja Hotel und alles andere gebucht hatte, wollte ich den Flugpreis erstattet haben.
    Nun schrieben sie mir, das ich nur Anspruch auf einen Gutschein hätte, da ich ja diesen Flug mit Gutschein bezahlt hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, das sie da rechtlich vorgehen. Easyjet hat den Flug storniert. Dieser Flug findet auch nicht ein paar Tage später statt. Folglich muss ich mir einen Airline suchen, die diesen Flug ausführt. Also brauche ich das Geld dafür.
    Was soll ich nun machen? Kennt sich da Jemand etwas aus?
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße M. K

  15. Daniel sagt:

    Hallo, ein über travelstart gebuchter EW Flug würde um ca. 10 Stunden nach hinten verschoben. Habe ich euch richtig verstanden, dass ich a) bei einer so großen Zeitenänderung das Recht auf Rückerstattung und b)travelstart nicht das Recht hat, eine ,,Bearbeitungsgebühr“ einzubehalten?

    Vielen Dank schon mal!!

  16. Tenzin sagt:

    Guten Tag

    Meine Eltern haben einen Hin- und Retourflug bei Bravofly (Online Reisebüre) für einen Emirates Flug mit ihrer Visa Karte gebucht. Emirates hatte den Retour Flug storniert ohne eine Umbuchungsmöglichkeit. Meine Eltern mussten selber einen neuen teureren Flug bei einer anderen Airline buchen und sind nun vorzeitig abgereist. Gemäss Bravofly kann die Bearbeitung für die Rückerstattung 2 Monate dauern und die Fluggesellschaft Emirates hat uns abgewimmelt bzw. zum Reisebüro verwiesen. Der stornierte Retourflug wäre am 29.05.2021 gewesen. Ich möchte nun die Chargeback Funktion von VISA benutzen. Können wir den kompletten Betrag zurück fordern? Der neue Flug war teurer und uns wurde keine Alternative angeboten. Muss für den Chargeback eine Frist abwarten oder dem Reisebüro eine Frist setzen und kommunizieren? Normalerweise ist die Chargeback Funktion 30 Tage ab Kreditkartenabrechnung, ich habe gelesen, dass bei Reisen der letzte Reisetermin (hier Retourflug 29.05.21) gilt und ab dann die 30 Tage zählen. Ist das korrekt?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Beste Grüsse
    Tenzin

    • Johannes sagt:

      Hallo Tenzin,

      wenn es der Rückflug mit Emirates ist, fällt dieser vermutlich nicht unter die EU-Fluggastrechte. Du hast auch nur Anspruch auf Erstattung des Rückflugs. Die Mehrkosten für den Ersatzflug wird Emirates vermutlich nicht übernehmen. Ein Chargeback ist hier schwierig, da du vermutlich nur einen Chargeback über den vollen Betrag machen kannst.

      Du kannst dich aber auch direkt an Emirates wenden und muss nicht über das Reisebüro gehen.

  17. Andy sagt:

    Hey,

    Danke schon mal für Euren Artikel! Bei mir ergibt sich gerade was Spannendes, das ich so noch nicht hatte. LH hat unseren Flug um mehrere Stunden verlegt. Wir wollten ihn auch trotzdem antreten. Was wir aber übersehen haben ist, dass wir LH das rückmelden sollten. Konkret gab es die Option: Den Flug behalten, ihn umbuchen oder stornieren. Sollten wir nicht antworten, dann streichen sie unseren Flug. Klar, man muss erstmal hier festhalten: Da ist auf unserer Seite der Fehler passiert, dass wir gedacht haben, die Mail wäre nur eine Information, fliegen wir einfach zu einer anderen Uhrzeit. Jetzt sind die Flüge aber laut LH-Page annulliert worden und ich frage mich, was das nun für unsere Erstattung bedeutet…

  18. Reiner sagt:

    Hallo,
    mein Ryanair-Flug 2020 wurde wg. COVID-19 annuliert – ich habe den Gutschein akzeptiert und einen Flug in 2021 gebucht.
    Zusätzlich zum Gutschein waren für den Flug 2021 EUR16,50 zu zahlen.
    Dieser Flug ist (wieder COVID-19) annuliert worden und ich habe einen Antrag auf Rückerstattung gestellt.
    Erstattet wurden nun – EUR 16,50. Zu dem mit dem Gutschein bezahlten Betrag fehlt jeder Hinweis.
    Den Sachverhalt habe ich Ryanair geschildert – seit nunmehr 4 Wochen aber keine Antwort erhalten.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße

  19. Hartmut Koppermann sagt:

    Wir konnten unseren Flug Moskau – Ulan-Ude und zurück wegen der Einreisesperre in die Russische Föderation am 20.07.2020 nicht antreten. Den Flug haben wir über fluege.de gebucht. Jegliches Schreiben an die Fluggesellschaft, per Mail, schriftlich, wie auch per Einschreiben mit Rückschein blieben unbeantwortete. Alle Versuche über eine Anwältin (die wir inzwischen eingeschaltet haben) oder über den Reise Vermittler an S7 heranzutreten blieben bislang erfolglos.

  20. Paule sagt:

    Wir ( fünf Personen) hatten im Oktober 2019 bei Alltours Reisen Flüge (Hin-und Rückflug) von Berlin nach Manila gebucht. Als Vermittler ist hier AERTiCKET von Alltours beauftragt worden. Reisezeitraum: 01.05. – 22.05.2020. Airline : Oman Air. Die Flüge wurden am 26.04.20 wegen Corona annulliert. Seitdem ergingen von Alltours bzw. AERTiCKET diverse Schreiben am Oman Air, mit der Aufforderung die Ticketkosten
    i.H.v. 4038,- € zurück zu erstatten. Sämtliche Schreiben blieben unbeantwortet. Rückforderungen unsererseits direkt an Oman Air wurden mit dem Hinweis, wir sollen uns an das Reisebüro wenden, zurückgewiesen. Wir haben nun das Bundesamt für Justiz (Schlichtungsverfahren) und
    das Luftfahrt-Bundesamt eingeschaltet. Wir hoffen, das diese Stellen uns helfen können unser Geld zurückerstattet zu bekommen. Ansonsten hilft nur noch der Weg zum Anwalt oder einem Fluggastrechteportal. Vielleich weiß ja jemand, wie die Erfolgsaussichten in solchen Fällen mit Oman Air sind oder hat vielleicht jemand im vergleichbaren Fall erfolgreich gegen Oman Air geklagt ?

  21. Isabella Lilienthal sagt:

    Hallo,
    Wir haben folgendes Problem:
    Im Herbst 2019, lange vor Corona, haben wir Flüge bei United Airlines nach Newark/New York gebucht. Wir sollten im September 2020 fliegen. Wegen der Pandemie haben wir dann im Frühling 2020 das Angebot von United angenommen, Guthaben für eine Flugumbuchung/neubuchung zu bekommen. Dieses Guthaben muss für eine Reise verwendet werden und diese muss von innerhalb von 2 Jahren seit der Original Buchunangetreten werden. Also spätestens im Herbst diesens Jahres…
    Wir haben mehrmals versucht, das Geld erstattet zu bekommen, aber dem wurde nicht zugestimmt.
    Unsere persönliche Situation und die ungewisse Pandemielage lassen es aber kaum zu, eine Reise zu planen, geschweige denn im verlangten Zeitraum anzutreten.
    Hat jemand ein ähnliches Problem oder eine Idee, wie wir vorgehen sollen?

    • Johannes sagt:

      Muss wirklich der Flug bis dahin angetreten werden? Sonst würde ich mal mit United sprechen. Vielleicht verlängern sie die Gültigkeit ja auf Kulanz.

    • NKFam sagt:

      Hallo,
      wir haben das gleiche Problem. Im Herbst 2019 haben wir für die Sommerferien 2020 Flüge über United Airlines nach Las Vegas gebucht. Haben dann auch, weil wir definitiv nicht fliegen wollten, das Gutscheinangebot von United angenommen. Jetzt läuft der Gutschein im Herbst ab und wir haben aufgrund der aktuellen Situation und Abhängigkeit von Schulferien keine Möglichkeit ihn einzulösen. Refund von Zusatzleistungen ging damals wirlich sehr schnell und unkompliziert, Refund der Flüge wird jedoch verweigert.

      Wir überlegen als letzte Möglichkeit den Anwalt einzuschalten zwecks Verlängerung der Laufzeit oder zumindest Erstattung von Steuern und Co., immerhin auch noch ca. 1300,00 Euro.

      Würde mich auch über weitere Erfahrungsberichte zu diesem Thema freuen.

  22. Thomas sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Flug für April 2020 von Köln nach Wien und zurück nach Köln direkt bei Eurowings gebucht. Ein paar Tage vor Abflug wurde Köln durch Düsseldorf ersetzt. Unabhängig davon galt meines Wissens bereits eine weltweite Reisewarnung. Eurowings hat mir (ausschließlich) einen Gutschein angeboten. Keine Rückerstattung. Auch auf mehrfache Anfrage nicht. Aus der Not geboren hab ich diesen dann angenommen.
    Eine Auszahlung des Gutscheinbetrags lehnt Eurowings ab, da ich mich ja für einen Gutschein entschieden hab und nicht für Rückerstattung (die ja abgelehnt worden war).
    Hab ich einen Anspruch auf Erstattung des Flugpreises?
    Vielen Dank!!
    Beste Grüße
    Thomas

    • Johannes sagt:

      Schwierige Frage, die ich dir leider so nicht beantworten kann. Wenn du dazu genötigt wurdest den Gutschein anzunehmen, vielleicht. Das würde ich aber von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

  23. Tobias sagt:

    Hallo,

    wir haben im Oktober 2019 Tickets über lastminute gekauft. Wir wären im März 2020 von Frankfurt nach Barranquilla (Kolumbien) geflogen und zurück. Die Tickets sind über die Airline Avianca gelaufen, obwohl wir teilweise auch durch Umsteigen usw. mit British Airways und Iberia geflogen wären. Dank Corona konnte allerdings niemand nach Kolumbien fliegen, weswegen die Flüge gestrichen wurden.

    Kurze Zeit später hat uns lastminute ein Angebot unterbreitet, ob wir das Geld zurückerstattet bekommen wollen oder einen Reisegutschein haben möchten. Wir haben uns für den Reisegutschein entschieden auf den wir jetzt schon seit April warten. Lastminute ist über die Hotline nicht mehr zu erreichen und melden sich auch nicht mehr auf E-Mails. Ein paar Monate später nach der eigentlichen Reise hat sich dann auch Avianca bei uns gemeldet und uns einen Avianca Voucher vorgeschlagen. Diesen haben wir dann auch beantragt aber bis heute keine Rückmeldung erhalten. Avianca hat mittlerweile Insolvenz angemeldet in den USA.

    Unsere Frage ist, wer ist jetzt in diesem Fall zuständig uns das Geld zurückzuzahlen oder einen Reisegutschein zu erstellen? Müssen wir uns eher an lastminute wenden oder direkt an Avianca? Sollten wir am besten einen Anwalt einschalten oder wie gehen wir jetzt am besten vor?

    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

    MfG

  24. Moritz sagt:

    Hi Johannes,
    wir haben im Februar Flüge für Juli von Frankfurt nach Kanada und zurück gebucht. Trotz vieler Rückbuchungsversuche über VISA, sehr deutlichen Worten gegenüber Expedia usw. liegt jetzt irgendwo unser Guthaben an einem für uns unbekannten Ort. Selbstredend hätten wir gerne unser Geld zurück. Expedia und Air Canada schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.
    Wie wären hier mögliche Schritte? Ohne Rechtsberatung zu erwarten wäre die Überlegung eines anwaltlichen Vorgehens für uns mittlerweile realistisch, sofern die Rahmenbedingungen für uns sprechen… Über jede weitere Information wären wir hier sehr glücklich.
    Vielen Dank und schöne Feiertage
    Moritz

    • Johannes sagt:

      Hallo Moritz,

      du kannst dich sonst auch noch an die Schlichtungsstelle wenden. Ansonsten bleibt dir wohl nicht viel mehr als der Ganz zum Anwalt.

  25. Rückerstattung von Edreams sagt:

    Edreams// Opodo
    Hallo, ich bitte um eine Helfen.
    Ich haben am 30.10.2019 eine Flugticket von Deutschland nach Vietnam mit Edreams gebucht und mit meinem Girokonto bezahlt. Wegen Corona Pandemie wurde mein Flug gestrichen. Nach mehr als ein Jahr mit viele Anfragen und Email stand in mein Edreams Online Account,dass meine Rückerstattung wurde am 20.11.2020 erfolgreich ins gezahlte Konto überwiesen. Leider aber benutze ich dieses Girokonto nicht mehr. Trotzdem habe ich mit der Bank telefoniert, ob ich eine Rückerstattung bekommen habe. Und das Gutschrift kam aber immer noch nicht. Sofort hab ich wieder mit Edreams telefoniert. Aber sagt der Angestellter nur ,dass Sie das Geld schon überwiesen, trotz ich eine Nachweis habe , dass das Gutschift nicht kam. Was sollte ich jetzt versuchen um mein Geld zurück nehmen? Vielen vielen Dank für Ihre Helfe ;(

    • Johannes sagt:

      Wenn dein Konto nicht mehr existiert, ist die Überweisung vermutlich zurückgegangen. Das kann aber sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis die Buchhaltung von eDreams das meldet. Bleib hartnäckig und versuch es in ein paar Tagen noch einmal. Am besten teile eDreams auch schriftlich deine neue Bankverbindung mit.

  26. Kathleen sagt:

    Hallo,

    wir hatten im April Flüge mit Air Newzealand gebucht Auckland-Rarotonga-Aitutaki-Sydney. Diese wurden seitens der Airline gecancelt. Wir haben von Anfang an argumentiert, dass uns credits nichts bringen, weil man innerhalb eines Jahres nicht mal eben wieder so einen Trip macht… heute kam dann eine Email in der sie mitteilen, sie haben den Flugpreis in credits hinterlegt. Hat man irgendeine Chance oder gab es jemanden, der es geschafft hat von Air NZ Geld erstattet zu bekommen? Sie verweisen auf ihre AGBs, dass es ein non-refundable ticket war und höhere Gewalt… Die credits verfallen Ende 2021 und bringen eigentlich gar nichts.
    Viele Grüße
    Kathleen

    • Johannes sagt:

      Hallo Kathleen,

      leider kann man hier nicht viel machen. EU-Recht findet keine Anwendung und wie es mit NZ Recht aussieht, kann ich nicht beurteilen.

  27. Frank sagt:

    Hallo, wir hatten für Mai Flüge mit Etihad von Frankfurt nach Bangkok gebucht. Für den Rückflug hatten wir mit Meilen ein Upgrade gebucht. Wie sieht es da mit der Rückerstattung aus, wir haben dazu wenig bis keine Information gefunden.
    Etihad hat uns einen Gutschein angeboten, so wie es aber bei uns persönlich aussieht werden 2021 nicht reisen können.

    Wäre super wenn da jemand Information bzw. Erfahrung hätte

    • Johannes sagt:

      Der Rückflug fällt vermutlich nicht unter die EU-Fluggastrechte. Sonst müssen auch Meilen erstattet werden. Aus eigener Erfahrung mit Etihad empfehle ich dir standhaft zu bleiben. Wir haben durch Annullierung des Hinfluges den gesamten Flugpreis zurück erhalten.

  28. Wilfried Gehrke sagt:

    Moin, moin,
    Flugzeitenverschiebung um je einen Tag – Rücktritt möglich ?
    Wir haben am 05.03.2020 bei Condor einen Flug nach Gran Canaria für den 29.01.2021 gebucht.
    Am 18.09.2020 kam die Mitteilung, das sich Hin- und Rückflug jeweils um einen Tag nach hinten verschieben.
    Besteht Aussicht, den Flug angesichts der verstrichenen Zeit seit der Änderungsmitteilung noch zu annullieren ?
    Liebe Grüße

  29. Sven sagt:

    Hallo,
    was ist wenn ein Fluggutschein abläuft ohne das ich einen Flug buchen kann, weil gar keine möglichen Flüge angeboten werden ?

    Ich habe im Februar 2020 einen Flug direkt bei Scoot von Berlin nach Manila Philippinen Abflug 08.07.2020 gebucht und bezahlt.
    Dann wurde von Scoot per Mail am 29.05.2020 mitgeteilt das der Flug wegen Covid gecanceld wäre und ich einen 120% Gutschein bekommen könnte. Dem habe ich zugestimmt und einen Gutschein erhalten der bis zum 18.06.2021 für einen Scoot Flug einzulöbar ist und danach ungültig wird.
    Nach meiner Entcheidung für den Gutschein, die ich jetzt schon bereue, habe ich erfahren, das Scoot die Verbindung Berln Manila und auch alle anderen aus Deutschland abgehenden Flüge auf unbestimmte Zeit einstellt. Jetzt kann ich keinen einzigen Flug finden den ich nutzen Könnte. Singapoor Airline Flüge kann ich mit dem Voucher leider nicht in Anspruch nehmen. Ich habe Scoot mehrfach per Mail angeschrieben. Die gehen auf meine Frage nach möglichen Flügen gar ncht ein und antworten nur das mit dem Gutschein der Fall geschlossen ist und ich jetzt kein Geld mehr bekommen kann.
    1. Frage:
    Was kann ich denn jetzt am besten unternehmen um nach EU Recht (hier zutreffend, da Hinflug aus Deutschland) an mein Geld zu kommen?
    2. Frage:
    Wie lange habe ich Zeit um rechtliche Schritte einzuleiten?
    3. Gibt es andere Möglichkeiten ohne Rechtsanwaltkosten etwas zu unternehmen?
    4. Ist mein Geld weg wenn der Guschein abgelaufen ist ohne dass ich die Chance hatte einen anderen Flug mit dem Voucher zu buchen?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
    Gruß Sven

    • Johannes sagt:

      Hallo Sven,

      wenn du dem Gutschein zugestimmt hast, sehe ich da leider keine großen Chancen für dich, wenn Scoot nicht doch noch auf Kulanz dir das Geld erstattet.

  30. T.Neumann sagt:

    Hallo, ich habe eine Reise mit Travelgenio gebucht. Turkish Airlines hat allerdings die Zeiten extrem geändert. Dann sollten wir auch noch einen Flughafen wechsel machen. Auf nachfrage bei Travelgenio wurde die Reise Storniert und man sagte uns das wir eine Gebühr zahlen müssen. Noch dazu sagte man uns das die Stornierung erfolgt ist die Rückzahlung – Gebühr aber bis zu 3 Monaten dauern kann. Leider mit Sofort Überweisung gezahlt. Muss 7ch das so hinnehmen? Danke für deine Tipps.

    • Johannes sagt:

      Ob ein Reisebüro dafür eine Gebühr verlangen darf, ist leider rechtlich nicht eindeutig geklärt. Kommt darauf an, ob die bei der Buchung in den AGBs vorhanden war. Du kannst dich aber auch direkt bei Turkish Airlines um eine Erstattung direkt an dich kümmern.

  31. Doris sagt:

    Hallo! Ich habe Anfang März Flüge für zwei Personen mit Volotea Airlines von Graz nach Bilbao über ein Reisebüro gebucht. Bei Nachfragen bzgl Flugrückerstattungskosten beim Reisebüro vertröstet mich dieses immer damit, dass es bis zu einem Jahr dauern kann. Irgendwie kommt mir das inzwischen komisch vor. Was, wenn sich das Reisebüro, wenn schon nicht die Fluglinie, diese Rückerstattungskosten einbehält und dann Konkurs geht? Was ja recht naheliegend ist bei deren derzeitigen Lage….

  32. Claudia Löchte sagt:

    Hallo,
    habe über Expedia Flug + Hotel gebucht. Ist ja eigentlich lt Definition eine Pauschalreise (habe auch einen Sicherungsschein von Expedia Travel). Der Flug mit Air Namibia wurde jetzt seitens Air Namibia annulliert. Expedia bietet mir jetzt den Richtlinien der Airline zufolge einen Gutschein an. Ich habe dies schriftlich abgelehnt und Umbuchung auf andere Fluggesellschaft mit Fristsetzung verlangt. Es gäbe alternative Flüge. Expedia reagiert überhaupt nicht mehr. Wenn ich beim Kundenservice anrufe heißt es nur, das dies in der Eskalationsabteilung ist. Da wir unbedingt fliegen wollen, werden wir jetzt einen neuen Flug buchen müssen, da die Flugpreise rasant steigen und wir am Ende nicht daheim sitzen wollen. Wollen aber natürlich das Geld des ursprünglichen Tickets zurück und keinen Gutschein (zumal Air Namibia wahrscheinlich liquidiert wird). Steht uns die Erstattung in bar zu? Ursprünglich dachten wir eigentlich, das uns ein Ersatzflug zustehen würde, aber die Hoffnung müssen wir wohl aufgeben.

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug in der EU startet, auf jeden Fall.

      Kontaktier mal Air Namibia direkt. Wenn ihr einen Ersatzflug auf eigene Kosten buchen wollt, klärt das vorher mit einem Rechtsanwalt ab, damit sich das nachher auch vor Gericht durchsetzen lässt.

  33. Ute Flatten sagt:

    KLM hat beim zweiten Kontaktversuch (Kopie ging an den Manager in Frankfurt) – der erste ging verloren – nach ca. 10 Tagen für die Verspätung von 4 Stunden (dadurch verpasste Weiterflug von Amsterdam nach Jakarta) anstandslos €600 bezahlt!

  34. Andreas sagt:

    Hallo Johannes,
    bereits im Januar 2020 haben wir für den 30.9. einen Flug (Lufthansa) nach Canada gebucht. Wir wollten von dort mit dem Auto in die USA. Für den Rückflug haben wir für den 12.10. über MyTrip einen Flug bei TAP von Washington-Lissabon-Zürich gebucht.
    Der LH-Flug nach Canada wurde von der Airline gestrichen und das Geld zurück überwiesen. Der Rückflug ab Washington war ursprünglich auf 19.55 Uhr festgelegt, wurde dann auf 22.35 Uhr verschoben, aber den konnten wir ja nicht wahrnehmen. Daher wollte ich ihn stornieren. Hab das dann per Email über MyTrip versucht. Bekam dann eine automatische Antwort, dass diese noch nicht die Bestätigung der Stornierung darstellt. Sollte diese bis 72 Std. vor dem Abflug nicht eingegangen sein, soll ich direkt bei der Airline stornieren, was ich dann auch tat.
    Habe ich Anspruch auf irgendwas aus diesem Flug? Die Airline verweist mich auf MyTrip und diese reagieren bis jetzt nicht.
    Vielen Dank für eine kurze Info

  35. Melanie sagt:

    Hallo,

    ich hatte heuer mehrere Flüge gebucht. Die Lufthansa und die Ryanair haben, zwar nach etwas Wartezeit und mehreren Anschreiben, dann doch den vollen Betrag aufgrund der Annullierung zurück gezahlt. Die TAP Air Portugal hat nach vielen E-Mails behauptet, sie hätten mir das Geld zurück überwiesen. Es kam nie etwas an und irgendwann haben sie mir einfach Gutscheine untergejubelt, die Ende März 2021 einfach verfallen. Das Gleiche macht die Iberia. Sie behaupten, ich hätte einen Gutschein angefragt und der verfällt Ende Juni 2021. Nach viele Telefonaten und E-Mails bin ich bei Iberia und TAP keinen Schritt weiter und umso mehr verärgert, daß ich immer abgewimmelt werde mit der Aufforderung die Gutscheine einfach einzulösen. Ich verstehe nicht, dass die Airline mir einen Gutschein mit einer Frist unterjubelt und dann auch noch behauptet, das Geld wäre weg, wenn ich diesen nicht innerhalb der vorgegeben Zeit einlöse. Das ist wirklich eine Frechheit und dafür habe ich überhaupt kein Verständnis.

    • Martha sagt:

      Hey Melanie! Hat sich bei dir inzwischen mit TAP Air etwas ergeben? Ich habe gerade auch das Problem, dass sie einfach sagen, dass es nicht möglich ist mir das Geld zurückzuzahlen Und das Reisebüro sagt, dass TAP ihnen jegliche Handlungsfreiheit genommen hat.
      Vielleicht können wir uns austauschen, bin richtig wütend auf die!

      Und noch eine Frage, Expedia meinte, dass die Fluggesellschaft gesagt hat nachdem ein Jahr nach originalem gecanceltem Flug verstrichen ist (was bei mir inzwischen der Fall ist), müssen sie kein Geld mehr zurückgeben. Ist das korrekt?

  36. Dirk sagt:

    Hallo,
    Unser bei Flugboerse online gebuchter Flug (4Personen) nach Mauritius wurde seitens Lufthansa annulliert. Das Online Portal hat die Stornoabwicklung für 100,- Gebühr (jeweils 25,- pro Person) angeboten. Nun kam aber die Abwicklungsrechnung, bei der insgesamt 451,83 € einbehalten werden (245,-€ für Sitzplatzreservierungen für Hin- und Rückflug, 90,83€ Vermittlungsentgelt IK , 16,-€ Spezialservices, 29,-€ Refundgebühr Ticketshop, 71,-€ Stornogebühr ). Ist dies so rechtmäßig, vor allem was die Sitzplatz-Reservierung angeht für einen Flug der nicht stattgefunden hat ?

  37. Patricia sagt:

    Hallo,
    wir wären am Wochenende in die USA geflogen. Gebucht hatten wir schon im Januar. Auf Grund der Einreisebeschränkung dürfen wir halt nicht einreisen. Der Lufthansa Flug findet aber statt. LH gibt uns einen Gutschein (es gab keine Wahlmöglichkeit) und diesen müssen wir bis zum 31.01.2021 in eine neue Reise umwandeln, die 2021 auch noch stattfinden muss.
    Ist sowas in Ordnung.

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach ja. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Das dir Lufthansa überhaupt einen Gutschein anbietet, ist auch nur Kulanz. Müssten sie nicht.

  38. Daniellepf sagt:

    Im Nov.2019 Flug gebucht bei Elumbus. Zürich-Costa Rica. Abflug 31.03.2020, Rückflug 08.05.2020. Flüge wurden annulliert. Bin in Kontakt mit Elumbus und Swiss (Edelweiss) wegen der Rückerstattung. Keiner will zuständig sein. Von Swiss kommt gar keine Antwort auf meine schriftliche Rückforderung, dh sie sind der Meinung (telefonisch) der Vermittler müsse bezahlen. Elumbus antwortet wenigstens und vertröstet, sie hätten die Rückerstattung von Swiss noch nicht erhalten und überhaupt sei nach EU Fluggastrecht die Fluggesellschaft verpflichtet, das Geld zurück zu erstatten. Wer ist zahlungspflichtig? Wie weiter? Warten und dranbleiben? Rechtlich vorgehen? Habe Wohnsitz in der Schweiz. Danke für eine Antwort

  39. Skieppie sagt:

    Hallo ,
    ich habe einen BusinesFlug von HAJ – CUN und zurück bei Aeromexico gebucht . Flug geht über AMS und MEX, für die Strecke HAJ -AMS ist Operated by: KLM CITYHOPPER !.KLM hat den Zubringer erst annulliert und dann neu mit anderen Abflugzeiten aufgelegt . Dadurch müssten wir 14 h in AMS sitzen . Meine Frage , kann ich die gesamten Flug stornieren und das Ticket erstatten lassen und wer ist dafür zuständig , Aeromexico ( da gibt’s wohl keinen Ansprechpartner in Deutschland) oder bei KLM ? Hab schon viel gegoogelt aber nix passendes gefunden . ach noch was , der einzige Flug der anständige Umsteigzeiten hat würde dann von BER-AMS mit KLM gehen kann man dadurch über KLM vielleicht erreichen den Flughafen zu wechseln ?

  40. Michael sagt:

    Hallo, ich habe über Kiwi.com Dezember 2019 einen Flug für mich und meine Familie von New York über Oslo nach Berlin und zurück gebucht. Der Hinflug sollte am 03.04.20 und der Rückflug am 16.04.20. Alle Flüge wurde infolge der Coronakriese abgesagt. Nach vielem Hin- und Herschreiben mit Kiwi.com und Telefonaten mit Norwegianairline haben wir nun 1250 von 2350€ erhalten. Nach Informationen von Norwegian hat Kiwi.com anscheinend alle 4 Flüge zurückbezahlt bekommen, wobei wir über einen Flug keine genaue Information bekommen haben, da wir nicht der direkte Vertragspartner sind. Kiwi.com weigert sich auch uns weitere Informationen zu liefern. Sie stellen es auch so dar, das die restlichen 1100€ Bearbeitungs- und Servicegebühren sind. Wie kommen in diesem verzwickten Fall einfach nicht weiter und wollten Fragen, wie wir vorgehen sollen. Wenn wir einen Anwalt einschalten bleiben wir auf den Kosten sitzen und haben auch unsere 1100€ verloren. Es wäre schön, einen Rat zu bekommen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Michael,

      hast du die Information von Norwegian schriftlich? Dann leg sie Kiwi.com mit einer Frist vor. Sollte Kiwi.com darauf immer noch nicht reagieren, würde ich einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten muss i.d.R. auch Kiwi.com dann übernehmen. Wichtig ist halt Kiwi.com erst in Verzug durch die Frist zu setzen.

  41. Thomas A. sagt:

    Hallo,
    mein Hin- und Rückflug nach Mallorca 06/20 wurde von easyjet storniert und ich habe einen Voucher statt einer Erstattung akzeptiert.
    Diesen Voucher habe ich für Hin- und Rückflug nach Sizilien genutzt, wobei der Hinflug wieder von easyjet storniert wurde und ich letztlich Hin- und Rückflug mit einer anderen Airline gebucht habe. Den Rückflug mit easyjet fand statt, wurde aber von mir nicht in Anspruch genommen.
    Ich habe easyjet kontaktiert und wollte eine Erstattung in Höhe des Vouchers, was abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit dass ich wegen der Buchung mittels Vouchers kein Recht auf Erstattung habe. Ich würde aber einen neuen Voucher in Höhe des „alten“ Vouchers erhalten.
    Habe ich eurer Ansicht nach Anspruch auf eine Erstattung oder muss ich den erneuten Voucher so akzeptieren?

    Danke!

    Thomas

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach musst du leider den Gutschein akzeptieren und kannst keine Erstattung erhalten. Rechtlich ist das aber bisher nicht abschließend geklärt, soweit ich weiß.

  42. Annette Weber-Eisele sagt:

    Hallo,
    Wer kann mir helfen? Wir haben über lastminute.de im Juni einen Flug von Zürich nach Kreta gebucht. Anfang August die Mitteilung erhalten der Flug wäre für alle Reisenden storniert. Ich habe mich auf der Plattform für die angebotene Rückerstattung entschieden. Diese ist seither im Status Bearbeitung.
    Vor 2 Tagen erhielt ich eine Mail von der Swiss mit „meinen“ Flugdaten. Abflug übermorgen früh, wie gebucht, um 7.40am! Und die Möglichkeit online einzuchecken.
    Status bei lastminute: Rückerstattung in Bearbeitung.
    Gestern, da bei lastminute telefonisch niemand persönlich erreichbar ist und auch elektronisch telefonisch unser Status ‚Rückerstattung in Bearbeitung‘ lautet, habe ich bei der Swiss angerufen.
    Freundliche Mitarbeiterin der Swiss teilte mir mit, dass der Hinflug geht, doch unser Rückflug wurde annuliert. Sie bot mir eine Umbuchung an, ich möchte jedoch die Rückerstattung, welche gemäß ihr, nur über die Buchungsplattform lastminute geht.
    Heute von Swiss weitere Informationen zur Einreise nach Griechenland erhalten, lastminute.de weiterhin unerreichbar UND: es erscheinen dort in meinem Profil nun die Flugdaten auf. Nicht mehr Flug storniert, nur in einem kryptischen Text kann man etwas von canceled und refund lesen.
    Der Flug geht in 34 Stunden und nun ist guter Rat hoffentlich nicht teuer…
    Weiss jemand, wie ich die Rückerstattung erhalte, wie soll ich auf das mögliche Einchecken bei der Fluggesellschaft reagieren?
    Vielen Dank für gute und schnelle Tipps, Annette

  43. sanny sagt:

    Hallo,

    kann jemand hier helfen?
    Ich habe mit Ryanair ein Flug nach Malaga morgen und versuche es um zubuchen wegen der Sitation die gerade mit Covid verscherfte einschrenkungen möchte ich nicht fliegen. Beim Flug kauf wurde gesagt das man jeder zeit auf grund von Covid umbuchen kann kostenfrei, gerade wurde es gändert und man soll umbuchung gebühren bezahlen oder den Flug antretten, gesagt wird mir noch dazu es ist kein Reiseverbot“ Obwohl es gerade überal verscherft davon abgeraten wird zureisen und Europa macht gerade überall die Türen zu sozusagen zwingen die einem zu fliegen oder weitere kosten zu bezhalen.

    Was kann ich tun, wer kann mir helfen?

    LG Sanny

    • Johannes sagt:

      Hallo Sanny,

      wann hast du denn genau gebucht? Ryanair hatte mehrere Regeln erlassen die jeweils nur in bestimmten Buchungszeiträumen für bestimmte Reisezeiträume gültig waren.

      • sanny sagt:

        danke für die antwort.

        es war am 03.09.20 als ich es gebucht habe war es mit der Info das man jederzeit wegen covid umbuchen kann kostenfrei.
        Ich hatte Heute ein Kommentar auf Instagram geschriben und ich habe eine nachricht erhalten von Ryanair das ich mich melden soll auf der ryanair2021@gmil.com
        Mit der Nachricht:
        „Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können, dass Sie aufgrund des Systemupdates, das Sie für die Bestellung einer neuen Buchungsnummer benötigen, einige Verfahren durchlaufen müssen
        Wenn Sie 25 € bezahlen, um eine neue Buchungsnummer zu erhalten, wird die Nummer 20 Minuten nach der Zahlung in Ihrer E-Mail eingehen. Anschließend senden Sie uns den Code zurück, um Ihre Rückerstattung innerhalb von 30 Minuten fortzusetzen. Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung einschließlich der von Ihnen geleisteten Zahlung von 25 € gemacht wird erstattet Sie müssen nur die Zahlung leisten, um eine neue Buchungsnummer zu bestellen. Können wir fortfahren?“

        Ist das seriös, kann man das vertrauen? Welchen sinn ergibt das? Für mich sieht es unseriös aus und weiß ob wirklich ryanair das ist.

        Ich habe in der Email alle 3 Problem die ich habe beschrieben die sichreiben nur das von oben.
        Bei der nachfrge warum soll ich ein neues Flug buchen wurde mir diese nachriecht geschrieben
        „Hallo, bitte gehen Sie die Nachricht durch, bevor Sie den Text zurücksenden. Was genau wollten Sie, dass wir eine Shot-Nachricht senden? Geben Sie nicht zu lange ein, anscheinend verstehen Sie das nicht“
        und das hier jetzt Bitte über unsere Website umbuchen, wenn dort nicht gearbeitet wird. Bitte senden Sie uns alle Informationen, damit wir den Flug für Sie über hier buchen können und Sie die Zahlung über hier vornehmen“

        Was ist das alles?
        Was kann ich tun?

        Der Flug wäre morgen um 15h die Situation gerade ist sehr schlecht wie man das hört mit Covid.

        • Peer sagt:

          Klingt nach Spam. Keinesfalls darauf eingehen!

          Die Umbuchung war bei Ryanair ja immer nur in dem Sinne kostenfrei, dass du keine Umbuchungsgebühr zahlen musst. Die Tarifdifferenz wird hingegen fällig – vermutlich sind das die hohen Gebühren, von denen Ryanair redet?

  44. Gerhard Dotterweich sagt:

    Wir, 5 Trekker, haben für den April 2020 über STA-Travel Flug mit Rückflug von FRA-Kathmandu gebucht. Kosten ca. 4500€.
    Auf ein Einschreiben hat STA nach 14 Tagen erst nach wiederholter Drohung geantwortet und auf die deutsche STA (insolvente?) an ihre britische STA-Mutter verwiesen. Die im Mail angegebenen Links sind nicht aufzurufen. Unser vorhandener Gutschen kann bei STA nicht in neue Flüge umgewandelt werden, da alle Geschäftsstellen/Zentral nicht erreichbar sind. Man hat uns vorsichtshalber auf die Isolvenz-Gläubiger-Liste gesetzt. Unverschämt.
    Wir wissen derzeit nicht, ob die Garantie vom Bund greift, da Gutscheinbeträge von dem Reisebüro beim Bund beantragt werden müssen.

  45. Mandy sagt:

    Hallo,
    wir haben Anfang März für Dezember bei Air france einen Hin- und Rückflug von Frankfurt über Paris nach Rio de Janeiro gebucht. Nun wurde die 1. Teilstrecke des Hinfluges Frankfurt-Paris von Air France annulliert. Air France hat uns auf einen früheren Flug umgebucht, durch den wir in Paris 9 Stunden Transit bis zum Weiterflug nach Rio hätten. Liege wir Recht in der Annahme, dass wir dies so nicht akzeptieren müssen und Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des kompletten Hin-und Rückflugs haben?
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe und bleibt gesund 🙂

  46. Birgit sagt:

    Aeroflot
    Habe im Februar für Juni 2020 bei Aeroflot direkt gebucht (Prag – Petersburg – Prag). Beide Flüge wurden durch Aeroflot storniert, mein Wunsch nach Erstattung notiert. Eine Zahlung soll erst nach 3 Jahren erfolgen, weil der russische Staat ein entsprechendes Gesetz erlassen hat:
    Mitteilung per Mail:
    Please note that the Government of the Russian Federation had set a special refund procedure for the amount payed for transportation in case of passenger refusal for air transportation in the event of introduction of high alert mode on the entire territory of Russian Federation or on a part of the territory[1]. According to the procedure when the contract of carriage is terminated, the obligation of the carrier arises to accept the payed amount for the ticket as payment for the carriage and additional services within 3 years from the departure date of the ticket. Funds not used to pay for air transportation services are subject to a refund after the period of 3 years from the date of departure of the flight specified in the ticket, with interest accruing, the amount of which is determined by the key rate of the Central Bank of the Russian Federation.
    Bei der Hotline hört man genau das Gleiche. Man bekommt nicht mal Steuern und Gebühren erstattet.
    Hat jemand Erfahrung, an wen ich mich wegen der Erstattung wenden kann?
    Wie ist der Erfolg beim BfJ?

  47. Susanne Kuhn sagt:

    Hallo an alle!
    Wir haben im Januar über ein Reisebüro Flüge nach Sri Lanka mit Quatar gebucht. Das ist zwar nun kein Risikogebiet mehr, der Flughafen Colombo ist aber seitens Sri Lanka gesperrt (wahrscheinlich längerfristig). Wie kurzfristig kann Quatar bzw. das Reisebüro eine Annullierung bekanntgeben? Schließlich muss man ja noch reagieren und auch Hotel/Transfer etc. stornieren… Gibt es hier eine Frist? Ich hoffe, jemand hat hier eine Antwort, ich hab mich schon totgegoogelt.

    • Johannes sagt:

      Qatar Airways muss ggf. bei Änderungen weniger als zwei Wochen vor Abflug eine Entschädigung zahlen. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass der Flug spätestens 14 Tage vor Abflug annulliert wird.

  48. Melanie sagt:

    Ich habe folgendes Problem:

    Über einen Vermittler wie folgt als ein Gesamtpaket zu einem Gesamtpreis gebucht:
    Kenia – Niederlande mit Kenia Airways und Flugnummer Kenia Airways
    Anschlussflug
    Niederlande – Deutschland mit KLM
    Kenia – Niederlande mit einer Nicht-EU-Airline und Start außerhalb der EU daher keine Flugkostenerstattung nach FluggastVO.

    Aber was ist mit dem Anschlussflug? Dieser hat eine Flugnummer der KLM. Für diesen Flug wurden aber keine gesonderten Flugpreise ausgewiesen. Kann hier zumindest ein Teilbetrag geltend gemacht werden, wenn dieser zu ermitteln ist?

  49. Carmen sagt:

    Hallo,

    kann jemand hier helfen?

    Wir haben im Februar einen Hin- und Rückflug auf die Seychellen von Frankfurt gebucht mit Qatar Airways über Opodo.
    Qatar Airways lässt den Hinflug wie gebucht, stattfinden. Der Rückflug wurde aber sehr stark verschoben, entweder 26h in Doha verbringen, oder 13h früher abreisen.
    Das wollen wir natürlich nicht.

    Können wir unser Geld zurückfordern? Frage vor allem weil nur der Rückflug betroffen ist.

    Liebe Grüße
    Carmen

    • Johannes sagt:

      Der Rückflug fällt leider nicht unter EU-Fluggastrechte. Am besten einmal die Beförderungsbedingungen von Qatar Airways studieren und direkt mit Qatar Airways sprechen. Meisten bieten sie zumindest einen Gutschein an. Außerdem hat Qatar Airways großzügige Umbuchungsregeln: https://www.qatarairways.com/de-de/travel-with-confidence.html

      • Carmen sagt:

        Vielen Dank. Das haben wir uns leider schon gedacht, dass es nicht unter EU-Recht fällt. Echt geschickt gemacht von der Airline… 🙁

        In den Beförderungenbedingungen steht

        11: Erstattungen
        […]
        3. Unfreiwillige Erstattungen
        Wenn wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht angemessen im Rahmen des
        Flugplans durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenlandeort landen, oder
        wenn Sie durch uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine Reservierung
        haben, entspricht der Rückerstattungsbetrag:
        3.1 falls Sie keinen Teil des Flugtickets genutzt haben, dem bezahlten Tarif,

        Heißt doch eigentlich, dass wir den Rückerstattungsbetrag zurückerhalten, oder habe ich etwas übersehen?

        • Peer sagt:

          Ja, du solltest demnach eine Rückerstattung erhalten. In den oben verlinkten Umbuchungsregeln ist als Option bei „Beeinträchtigung des Fluges“ ja ebenfalls von Rückerstattung die Rede. Dort ist auch ein Formular verlinkt, wo du zwecks Rückerstattung hinschreiben kannst. Ansonsten genügt vmtl. auch ein Anruf

  50. Katja Schenck sagt:

    Hallo, wir haben bei Delta telefonisch Flüge gebucht.
    FRA-JFK Hin und zurück. 4 Personen.
    Durchgeführt sollten die Flüge von KLM werden.
    Diese wurden jedoch annulliert wegen COVID 19.
    In den Tickets von KLM steht „operated by DELTA“
    An wen müssen wir uns nun zwecks Rückerstattung wenden ? DELTA oder KLM ?

  51. Silke sagt:

    Hallo, wir haben bereits im Januar 2020 Flüge mit Lufthansa nach Teneriffa (Weihnachten 2020) gebucht. Heute kam Info bzgl. Flugzeitverschiebung (nur um 5 Min.)..
    Wir wollen auf keinen Fall fliegen. Soll ich die geänderte Buchung akzeptieren und hoffen das der Flug doch noch storniert wird oder lieber die Umbuchungsmöglichkeit/Gutschein nehmen?

  52. Helmut Jörg sagt:

    Swiss, heute morgen, 30.9. Email, mitgeteilt: Flug am 1.11. nach ZRH-SFO wurde um 24 Std. vorverschoben auf 30.10.
    Ebenso Retouflug SFO-ZRH 26.11. um 24 Std. auf den 25.11. ( Finales Ziel: Honolulu )
    Wir können nicht am 30.10. fliegen, geschweige den in die USA einreisen. Tickets wurden im Januar 2020 bei Swiss gekauft. 3700 Franken.
    Swiss meinte am Telefon, sie könnten nichts für uns tun…was machen??

    • Peer sagt:

      Swiss hat deine Flüge also um einen Tag verschoben?

      Würde nochmal anrufen, auf die nicht hinnehmbare Änderung der Flugzeiten verweisen und eine Erstattung fordern. Dass Anrecht dazu ist ja auch in den Beförderungsbedingungen von Swiss verankert, auf die du im Zweifelsfall verweisen kannst:

      Falls wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht im vernünftigen Rahmen des Flugplans durchführen […] können sie unter den folgenden Möglichkeiten wählen:
      a. Sie können ohne zusätzliche Kosten und falls nötig mit einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins einen anderen unserer planmässigen Flüge benützen, auf dem freie Plätze verfügbar sind; oder
      b. wir erstatten Ihnen den Preis des Flugabschnittes oder der Flugabschnitte, die Sie noch nicht gebraucht haben

      https://www.swiss.com/de/DE/rechtliches/befoerderungsbestimmungen/artikel-09

      Falls es immer noch nicht fruchtet, probier es mal über Social Media. Da habe ich bei Swiss gute Erfahrungen gemacht.

  53. Doris sagt:

    Für alle, die bei Eurowings gebucht haben: Es gibt jetzt wieder einen „Rückerstattung-Anforderungs-Button“ auf der Homepage. Mein Flug im Juni von Wien nach Hamburg wurde damals storniert. Habe einen eingeschriebenen Brief und zwei Mails mit einer Erstattungsforderung hingeschrieben und bis jetzt keine Antwort erhalten. Diese Woche habe ich zufällig auf der Eurowings-Homepage diesen Link für Rückerstattungen (der damals im Juni noch nicht existierte) entdeckt. Über diesen Weg habe ich jetzt innerhalb von 3 Tagen mein Geld ohne Diskussion zurückbekommen!

  54. Manuela sagt:

    Habe von Johannes den Tip bekommen Norwegian Air Shuttle per Facebook anzuschreiben um für meinen im Mai wegen Corona gecancelten Flug München Malaga München den Flugpreis zurück zu erhalten. Voller Erfolg ?? nach 14 Tagen war mein Geld da !! DANKE nochmal für den Tip ??

  55. Muskelmaus sagt:

    Singapur Air hat uns Anfang September über die Fluganullieren am 13.11.20 informiert und auch gleich an Formular angehängt, mit dem man sein Geld zurückfordern konnte. Wir haben direkt auf der Web- Site gebucht. 14 Tage später war das Geld wieder auf der Kreditkarte. Besser geht es nicht, wir sind begeistert.

  56. Valentin sagt:

    Hallo
    Zum Glück habe ich per Paypal bezahlt!
    Ich habe bei Ryanair Ende Februar für Flüge Ende Mai gebucht. Als die erste Möglichkeit kam eine Rückerstattung zu beantragen (7. Mai) habe ich sofort eine Rückerstattung beantragt. Irgendwann paar Wochen später später habe ich eine Email erhalten, dass ich durch klicken auf einen riesigen Button meinen Gutschein abholen kann. Viel weiter unten gab es einen Mini Hinweis, dass ich auch eine die Rückzahlung haben kann, wenn ich dort klicke. Das habe ich dann auch gemacht. Dann Anfang August hatte ich immer noch mein Geld nicht erhalten. Kurz vor Ablauf der Frist habe ich Mitte August bei Paypal einen Konflikt mit Ryanair angemeldet ins eröffnet. Nachdem Ryanair auch auf 3 Mails von Paypal nicht reagiert hat, hat Paypal Anfang September zu meinen Gunsten entschieden und mir das Geld zurückgeholt. Nachdem ich die Konfliktlösung gestartet hatte, habe ich nochmal so eine unverschämte Email von Ryanair bekommen, dass ich meinen Reisegutschein durch klicken auf einen riesigen Button hier abholen kann. Weiter unten gab es wieder einen kleinen Hinweis, dass ich auch eine Rückzahlung beantragen kann. Da ich ja schon zwei mal die Rückzahlung beantragt habe ins die Konfliktlösung lief habe ich diese Mail ignoriert.
    Dann ein paar Tage, nachdem ich mein Geld zurück hatte, hat Ryanair mit eine Mail geschickt, dass eine Rückerstattung erfolgt ist.
    Das war keine Rückerstattung sondern eine, dank Paypal erzwungene Rückholaktion meines Geldes. Ich werde, wenn überhaupt jemals wieder, bei Ryanair nur noch per Paypal bezahlen.
    Danke Paypal – Pfui Ryanair

  57. Elaigwu sagt:

    Guten Tag

    Meine Flüge nach Florenz wurde seitens der Lufthansa annulliert
    Meine Tickets habe ich jedoch über Check24 gebucht nun hab ich gesehen , dass mir ein Teil zurück überwiesen wurde, jedoch fehlen 200€ .
    Auf Anfragen, warum ich mein restlichen Geld nicht habe , bekomme ich keine Antwort.

    Müsste ich bei annullierte Flüge nicht mein ganzes Geld zurückerhalten?

    Vielen Dank

  58. Felicitas sagt:

    Hallo!
    Ich habe in diesem Jahr insgesamt 6 Flüge über travelstart gebucht. Alle Flüge wurden vor der Corona-Pandemie gebucht und bezahlt, jedoch wurden sie wegen Corona anuliert. Die Airlines haben travelstart das Geld zurückgezahlt und verweisen darauf bei Rückfragen. travelstart ist unerreichbar. Auf bisherige Schreiben haben sie nicht reagiert. Da travelstart seinen Sitz in Finnland hat, werden die Briefe per Einschreiben langsam teuer und ein Mahnverfahren ist nicht möglich. Was können wir noch machen?
    Danke!

  59. Kathrin sagt:

    Wir haben im November einen Flug von Hamburg nach Port Elisabeth mit British Airways gebucht mit Rückflug von Kapstadt via London nach Hamburg (1 Ticket).
    Jetzt wurde die Teilstrecke unseres Hinfluges von Johannesburg nach Port Elisabeth von BA annulliert.
    Unseres Erachtens haben wir jetzt, da wir auf dem Hinflug (ein durchgehendes Ticket) unserer Reiseziel nicht mehr erreichen können, Anspruch auf eine volle Erstattung des gesamten Flugpreises.
    Wir wurden auch nicht auf einen Alternativflug umgebucht. BA bietet uns einen Gutschein an oder eine Umbuchung. Beides wollen wir nicht, sondern unser Geld zurück. Der Beförderungsvertrag wurde von BA ja einseitig durch die Stornierung verändert.
    Können wir uns die gesamten Flugkosten von BA zurück erstatten lassen?

  60. Jaqueline sagt:

    Mein Flug im März wurde von der Airline annulliert. Nach ewigem Hin- und Her hab ich von Eurowings (habe drei Tickets über Fly.de gebucht) und auch von Opodo (hier habe ich zwei weitere Tickets gebucht) zurückbekommen. Jedoch haben wird das Vermittlungsentgelt, welches Fly.de einkassiert hat, nicht zurückbekommen und auch Opodo hat knapp EUR 50,00 einbehalten.

    Ist dies zulässig bzw. was kann ich machen um das restliche Geld auch noch zu bekommen?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Johannes sagt:

      Das ist rechtlich soweit ich weiß leider bisher nicht geklärt. Die Vermittlung und damit die Leistung wurde ja erbracht. Deswegen würde ich sagen, ja sie dürfen das aber das wird sicherlich bald die Gerichte beschäftigen.

  61. Anna-Lena sagt:

    Hallo Johannes,

    ich wollte im März mit Etihad Airways von FFM über Abu Dhabi nach Melbourne fliegen (gebucht über die Airline Website). Rückflug wäre im April gewesen, von Sydney über Abu Dhabi nach FFM. Nun wurde kurz vor Abflug (Hinflug) der Einreisestopp in Australien verhängt, leider ging mein Flug trotzdem noch.
    Demnach musste ich einen Gutschein akzeptieren, sonst wäre der Wert komplett verfallen.
    Der Gutschein ist allerdings (wie immer) befristet. Die Bedingung ist, dass ich bis 30.09.2020 buchen muss und darf bis 30.04.2021 die Reise antreten. Da zum damaligen Zeitpunkt die rechtliche Lage bzgl. der Gutscheine noch nicht geklärt war, habe ich erstmal abwarten wollen.
    Aufgrund der unsicheren Lage (steigende Fallzahlen, bestehender Beschränkungen) und begrenzter Reiseziele von Deutschland aus mit Etihad Airways, ist es für mich gerade nicht möglich spontan eine Reise zu buchen. Die Aussage der Airline war auch, dass es keine Rückerstattung gäbe, falls die mit Gutschein gebuchte Reise gecancelt werden würde….
    Bist du der Meinung, dass man eine Verlängerung der Frist fordern kann?
    Bei EU-Fluggesellschaften gelten die Reisegutscheine meist viel länger… daher meine Frage…

    Lieben Dank im Voraus!

  62. Stefan sagt:

    Hallo,

    ich habe für meine Freundin einen Flug Bangkok-Frankfurt-Bangkok gebucht.
    Der Flug von Bangkok nach Frankfurt wurde Anfang Juli durchgeführt. Der Rückflug von Frankfurt nach Bangkok ( 19.09.2020) wurde von Etihad am08.09.2020 storniert.

    Bezahlt hatteich knapp 23000 Thai Bath was etwa 620 Euro entspricht.

    Etihad bietet mir lediglich 7250 Thai Bath was 190 Euro entspricht Erstattung an und verweist auf 180 U$ Stornierungskosten, da der ursprüngliche Abflug ausserhalb der EU (Thailand) war. Ist das so korrekt?

    Gruß Stefan

    • Johannes sagt:

      Wurde denn der Hinflug angetreten?

      • Stefan sagt:

        Hallo Johannes,

        ja der Hinflug von BKK nach FRA wurde durchgeführt. Der Rückflug von FRA-BKK gestrichen. Hab noch einmal bei der Hotline Etihad angerufen und gefragt warum ich denn die Stornogebühr bezahlen soll, wenn doch die Airline storniert hat…wurde die Dame pampig und hat mich abgewürgt…sehr undurchsichtig das ganze

        • Johannes sagt:

          Wenn der Hinflug angetreten worden ist, solltest du für den Rückflug eine vollständige Erstattung fordern können. Ohne Stornierungsgebühr. Dagegen würde ich Einspruch erheben und ggf. gerichtlich vorgehen.

  63. Nina sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe am 02.01.2020 im Reisebüro Hin-und Rückflüge nach NY gebucht, Fluggesellschaft war SIA, Abflugtermin 09.04.2020.
    Während meine Hotelkosten 2 Wochen nach Storno (Einreisebestimmungen) erstattet wurden, warte ich noch immer auf die Erstattung durch SIA. Auch habe ich das unangenehme Gefühl, DER windet sich heraus: Auf Nachfragen hieß es mal, es dauere einige Wochen, dann bis zu 6 Monaten nach Storno (die sind um), jetzt heißt es, wisse man nicht. Auf der SIA-Seite steht, es könne bis zu einem Jahr dauern. Muß ich das hinnehmen? Beste Grüße, Nina

  64. Martin sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe einen Hin- und Rückflug mit Air France von Frankfurt nach Tel Aviv gebucht. Hin- als auch Rückflug gehen über Paris CDG. Nun hat AF sowohl meinen Zubringer von FRA nach Paris als auch von Paris nach FRA aufgrund von Corona annulliert. Sie haben mich beim Hinflug auf einen Tag vorher umgebucht und beim Rückflug 9 Stunden später. Die Flüge von und nach Tel Aviv sind bestehen geblieben.
    Alleine aufgrund des neuen Hinflugs kann ich die Reise nun nicht mehr wahrnehmen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich aufgrund der Annullierung durch AF komplett von der Reise zurücktreten und mir steht eine vollständige Erstattung des gesamten Reisepreises zu (und nicht nur der annullierten Flüge FRA-CDG). Ist das korrekt?
    Danke Dir für Deine Hilfe, viele Grüße
    Martin

  65. Dana sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe Probleme mit Ryanair. Die sitzen ja in Irland. Mein Flug sollte von Hamburg ins europäische Ausland gehen. Der Flug wurde wegen Corona annulliert. Meine E-Mails werden ignoriert; die Fristen auch. Kann ich mich an die Hamburger Gerichte wenden und mich auf den Abflugort als Gerichtsstand berufen? Oder muss ich in Irland klagen? Das wäre ja wohl etwas schwieriger.

    Weißt du das?

    Viele Grüße

    Dana

  66. Ordi sagt:

    Hi! Unser Rückflug aus Mexico geht über Washington, da wir aber nur 11 Tage weg sind, dürfen wir gar nicht über die USA den Transit machen… Die Airline hat uns und das Reisebüro informiert, aber das Reisebüro sagt, es gäbe dennoch keine Umbuchung oder Storno-Möglichkeit, da der Flug ja stattfindet (nur WIR dürfen aber nicht mit!) … was soll das? Welche Rechte hat man denn da?! Die Airline fliegt, aber wir dürfen nicht nach Washington Airport… gibt es da eine rechtliche Lösung?

    • Johannes sagt:

      Das Risiko für Einreisebeschränkungen liegt halt nicht bei der Airline, sondern bei dir. Wenn es eine US-Airline ist, kannst du i.d.R. den Flug ohne Umbuchungsgebühr (aber ggf. mit Preisdifferenz) auf einen späteren Termin verschieben.

  67. Dustin sagt:

    Hallo,

    wir haben einen Flug im Oktober in die USA gebucht. Leider gibt es immer noch die Einreisebeschränkung für Europäer. Laut der Airline wird der Flug auch stattfinden. Mir wurde bisher nur die Option eines Gutscheins angeboten. Gibt es auch rechtliche Möglichkeiten auf die Rückerstattung des Geldes zu bestehen, da ich stark davon ausgehe, dass der Flug in die USA als Geisterflug stattfinden wird.

  68. Martina sagt:

    Hallo! Ich habe eine Frage zu dem Flight Value Voucher der Lufthansa.
    Unsere gebuchten Flüge im Juni 2020 wurden seitens der Lufthansa annulliert. Da wir sicher 2021 fliegen wollten, habe ich mich für die Möglichkeit des Vouchers entschieden. Das Ausstellen hat einwandfrei geklappt, die neuen Flüge für Sommer 2021 sind auch bereits über den Gutschein gebucht. Nun habe ich auf dem Voucher noch ein Restguthaben, welches mir bis Ende 2021 (oder sogar 2022?) Für weitere Flugbuchungen erhalten bleibt. Habe ich nun die Möglichkeit, mir den Restbetrag auszahlen zu lassen? Bzw. was passiert, wenn ich das Guthaben nicht aufbrauche? Verfällt es dann? Danke vorab!

    • Johannes sagt:

      Wenn du dem Gutschein zugestimmt hast, erlischt damit dein Anspruch auf eine Erstattung. Demnach leider nicht. Du musst es verbrauchen, sonst verfällt es.

  69. Carmen sagt:

    Hallo Johannes,

    wie verhält es sich wenn man bereits einen Voucher (als der Flug noch nicht von der Airline storniert war) akzeptiert hat? Inzwischen wurde der Flug (nach Valencia) storniert. Lt. Eurowings haben wir nun keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung, wir hatten uns ja für den Voucher entschieden…..
    Herzlichen Dank!
    Viele Grüße, Carmen

  70. Gunda sagt:

    Hallo Johannes!

    Also, ich habe gerade nur Probleme mit der TAP bezüglich einer Business-Flugreise in die USA für meine Chefin, die im August stattfinden sollte…

    Corona-bedingt wurde der Flug mit der TAP (hätte am 2. August stattgefunden) für meine Chefin in die USA seitens der Airline am 12.6. storniert. Leider finde ich keine Stornierungsbestätigung mehr von der TAP! Ich erinnere mich aber, damals in der Buchung online auf der Seite der Airline gesehen zu haben, dass der Flug storniert war, sonst hätten wir nicht sofort anschließend ein Einschreiben mit Rückschein mit der Bitte um Erstattung des vollen Flugpreises an die Zentrale der TAP in Lissabon auf Englisch geschrieben und auf die EU-Bestimmungen hingewiesen. Die Konferenz, die das Reiseziel meiner Chefin war, war sowieso Corona-bedingt abgesagt.

    Statt einer Antwort auf unsere Schreiben, bekamen wir auf einmal 1 Monat später, am 15.7. eine neue E-Mail von TAP mit einem „Schedule Change “in der ein neues Ticket in der selben Buchung ausgestellt wurde.
    Wir haben nie um Ausstellung eines neuen Tickets gebeten, im Gegenteil.

    Ich wand mich dann telefonisch mehrmals an den Kundenservice der TAP (00351 2112 34400), die angeblich alles in den Remarks bei Amadeus in der Buchung vermerkten, allerdings nicht mehr tun könnten.
    Somit habe ich den Kundenservice und die Beschwerdestelle der Airline auch kontaktiert und versucht, den Fall zu schildern.
    Allerdings wird mir auch auf diesem Wege nicht wirklich geholfen und korrekt geantwortet.

    Mittlerweile wären wir auch schon soweit, nicht den vollen Ticketpreis erstattet zu bekommen sondern dass wir die Cancellation Fee von 250,- EUR für dieses Business Class Ticket zahlen, weil es alles so mühsam ist.
    Ich schreibe nun ständig mit feedback.fc@flytap.com hin- und her, aber die Antworten sind kurz und ich solle die Ticketbedingungen unter https://www.flytap.com/en-pt/booking-information/fares-and-taxes checken, da sie nicht mal wüssten, wie gross der Refund amount wäre etc.

    Welches Vorgehen schlagen Sie mir hier vor? Einen Anwalt werden wir wohl nicht einschalten…

    Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

  71. Marco sagt:

    Folgendes Problem.
    Ein Kumpel und ich haben im März einen Flug nach Oslo gebucht. Dann kam Corona & letzten Samstag 29.08.2020 die Einreisewarnung & die 10 tägige Quarantäne Pflicht für Einreisende aus Deutschland. Die Unterkunft konnten wir stornieren. Die Fluggesellschaft SAS sagt aber, dass wir nicht die gesamten Kosten zurück bekommen, da der Flug an sich nicht gecancelt wird.
    Für uns ist einen Einreise aber völlig sinnfrei und unzumutbar, da völlig unklar ist, ob wir überhaupt durch die Kontrollen kommen & wir seit letzten Samstag nichts anderes in Norwegen tun könnten als in der Behausung zu bleiben (lediglich für Lebensmitteleinkäufe dürfte man raus). Das ist ja nicht ansatzweise eine gänzlich Durchführbare Reise.
    Unterkunft war Airbnb & Fluggesellschaft wie gesagt SAS.
    Wie kann man jetzt am besten vorgehen?

    • Johannes sagt:

      Reisewarnung oder Quarantänepflicht liegt halt nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Sie müssen dir meiner Meinung nach kein Geld erstatten. Was sie erstatten ist vermutlich nur Steuern & Gebühren. Sprich noch mal mit SAS und frag nach einem Gutschein.

  72. Brigitte sagt:

    Lob muss auch mal sein: Am 28.8. (Freitag) hat KLM die erste von vier Teilstrecken meines direkt bei KLM gebuchten Tickets einen Tag nach vorne verschoben. Am 29.8. (Samstag) habe ich mit dem auf der Homepage bereitgestellten Online-Tool das gesamte Ticket storniert und mich dabei auf die EU-Reiserichtlinie bezogen. Am Montag, 31.8. wurde der volle Betrag meiner Kreditkarte gutgeschrieben. Bravo !!!

  73. Manuela sagt:

    Flug Anfang Februar 2020 mit Norwegian Air Shuttle gebucht München – Malaga. Anfang Mai wurde der hin und Rückflug von der Fluggesellschaft gecancelt. Habe am 11.05.20 per
    Einschreiben Rückschein und per Mail die Rückzahlung des Fluges gefordert. Telefonisch kein durchkommen….
    Auf der Website kann ich nur einen Gutschein umbuchen oder die Steuern und Gebühren anfordern…
    Muss ich das annehmen ??
    Chargeback bei MasterCard Gold ohne Erfolg da die eine Bestätigung wollen das Norwegian definitiv nichts zahlt….
    Hab ich Aussicht auf die Rückzahlung ??
    Danke für kurze Info

  74. Eva Feistova sagt:

    Guten Morgen Johannes,habe mir alles zu flugladen.de &AC hier angeschaut,leider ist mein Fall etwas abgewandelt.Was wäre dein guter Rat?Danke vorab.
    Habe in 2019 Gabelflüge fuer 2 Pers. fuer Ende 9/20 über flugladen.de mit Sofortüberweisung gebucht.Strecke:AMS-FRA-YVR hin/HNL-HAD-AMS,durchgefuehrt mit LH,UA und AC unter eTicket Nr.von AC.
    Das Einreiseverbot nach Kanada wurde fuer EU gestern bis 30.9.20 verlaengert,somit faellt auch unser Flug mit drunter.In die USA ,Honolulu wg.Rueckflug duerfen wir auch nicht einreisen.AC sagt,dass mir von deren Seite der Preis voll ohne Abzug erstattet werden wuerde,nur muss ich ueber flugladen.de gehen.AC kann die Tarifbedingungen aufgrund von IT operator Fare nicht einsehen,das Geld fuer die Tickets hat noch flugladen.AC wuerde auch keine Gebuehren vom Erstattungsbetrag einbehalten.Nun stellt sich flugladen seit Mai tot.Keine Antworten,egal ueber welches Kanal,nur Standardmails ueber grosses Arbeitsaufkommen.Ich koennte die Tickets dort online stornieren,muesste aber 55€p.P. flugladen Gebuehr und mind.100€airline Gebuehr p.P. als Abzug in Kauf nehmen(was AC selbst bestreitet)..Lt.AC sind die Legs in meiner Buchung schon lange raus,AC wuerde meine Tickets auch ohne Probleme stornieren nur das Geld muss ich mir von flugladen holen.Ich habe bisher nicht von mir aus storniert,da ich dann noch groesseres Problem bei der Erstattung durch flugladen.de vermute.Wie soll ich am besten vorgehen?

    • Johannes sagt:

      Wie hast du denn gezahlt? Wenn mit Kreditkarte würde ich ein Chargeback versuchen oder unter Vorbehalt die Gebühren von Flugladen akzeptieren und wenn es in diesem Punkt genug Rechtssicherheit besteht, Flugladen zur Rückzahlung auffordern.

  75. Heinz Pojer sagt:

    Singapore Airlines ist top, ich kann diese Airline nur immer wieder loben und jedem empfehlen, direkt bei der Airlines zu buchen. Unsere Flüge für November waren nun aufgrund der nach wie vor unklaren Situation zum Storno freigegeben, der Antrag wurde abgeschickt, sage und schreibe 2 Tage später!!!! bekam ich die Bestätigung, dass die Flüge storniert wurden und zugleich wurden noch am selben Tag die Flugkosten auf die Kreditkarte rücküberwiesen. Das ist denke ich Weltspitze und gehört gelobt.

    Vielen Dank Singapore Airlines!!!!!

  76. Lucia sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe Frage zu meiner flugbuchung : im Januar 2020 haben wir über lastminute.de einen Hin- und Rückflug von Wien nach Varna (22.-29.8.20)gebucht. Hinflug sollte mit Wizzair durchgeführt werden und Rückflug mit Ryanair (maltaair). Unser Hinflug wurde schon in Juni um einen Tag verschoben, dadurch hat uns Wizzair angeboten eine kostenlose Umbuchung oder eine Rückerstattung. Als Anfang August reisewarnung für Varna ausgerufen wurde, haben wir uns entschieden nicht zu fliegen und Flüge zu stornieren. Lastminute.de hat uns gleich an die Fluggesellschaften hingewiesen, sie können es nicht stornieren. Bei Wizzair waren wir erfolgreich und der Flugpreis wird uns über Lastminute.de zurückerstattet. Ryanair war da ganz schwierig jemanden zu erreichen und als wir im Chat endlich Kontakt aufgenommen haben, wollten den Flug nicht stornieren. Haben wir bei Ryanair irgendeiner Chance Rückerstattung zu verlangen, wenn unser Hinflug mit Wizzair verschoben wurde?
    Vielen Dank Lucia

    • Johannes sagt:

      Nein, dann sind das zwei getrennte Buchungen. Wenn der Ryanair-Flug normal geht, kannst du maximal personenbezogene Steuern & Gebühren zurückverlangen.

  77. Matthias sagt:

    Hallo Johannes,
    Eine kurze Frage, meine Freundin hat ein Ticket Bangkok – Frankfurt mit Rückflug mit der Lufthansa. Hinflug fand statt, Rückflug wurde annulliert.
    Ich bin mir sicher das es eine volle Erstattung geben muss, Reisebüro sagt nein. Erstattung nur für den Rückflug da der Hinflug ja statt gefunden hat ?

    • Johannes sagt:

      Wenn der Hinflug bereits stattgefunden hat und deine Freundin den Flug nicht angetreten hat, verfällt das Ticket. Meiner Meinung nach entsteht dadurch kein Erstattungsanspruch.

  78. Peter Riedwyl sagt:

    SAS hat mir heute Flüge vom März zurückerstattet, jedoch nur den Betrag der „Fare paid“. (fr.193.–)
    Den Betrag der unter „Taxen, Fees and Other Charges“ steht hat sie jedoch einbehalten. (fr. 150.95)
    Ist dies wirklich rechtlich korrekt? Wohl eher nicht! Wie soll ich allenfalls weiter vorgehen? Danke!

  79. Frank sagt:

    Hallo Johannes, unser Flug Amsterdam-New York wurde durchgeführt. Wir hatten aber keine Möglichkeit der Einreise bzw. es wäre uns schon das Boarding untersagt worden (Einreisestopp USA). Wir haben einen Gutschein bekommen, haben wir auch Anspruch auf Erstattung? Danke für Info. Gruß Frank

  80. Anni sagt:

    Hi Johannes,

    danke für den guten Artikel!

    Bei mir hat sich folgendes ergeben: Ich habe vor 3 Wochen über einen Drittanbieter Hin- und Rückflug nach Island gebucht (die Reise selbst über eine andere Agency). Beim Hinflug hat sich nichts geändert, aber für den Rückflug bekamen wir vor ein paar Tagen die Nachricht, dass wir auf einen anderen Flug gebucht worden sind (von ursprünglich 21.09. 7:40 Uhr auf 20.09. 7:40, da der geplante Flug ausfällt). Dafür mussten wir schon unsere gesamte Reise umschmeißen. Nun haben wir nochmal eine Nachricht bekommen, dass der Flug auf den 22.09. gelegt worden ist. In der Zwischenzeit haben wir jetzt die Reise selbst abgesagt, da mit den neuen Einreisebestimmungen in Island das ganze eh keinen Sinn macht.

    Laut Drittanbieter ist für die Buchung keinerlei Erstattung möglich (ohne Nachfrage, aber das steht in jeder Email des Anbieters). Lohnt es sich hier, nochmal nachzuhaken oder habe ich da eh keine Chance, etwas erstatten zu bekommen?

    Grüße,
    Anni

    • Johannes sagt:

      Hallo Anni,

      das ist eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Flug. Dir steht also eine vollständige Erstattung zu. Du musst nur hartnäckig bleiben und die Änderung ablehnen.

  81. Frieder sagt:

    Betr. Rueckerstattung Condor
    Wir hatten am 25.11.19 bei Condor 2 Premieum Fluege FRA – PLZ (Suedafrika) Hinflug 04.01.20 Rueckflug 01.04.20 zum Gesamtpreis von 2.699,94 EUR gebucht.
    Am 20.03.20 nachts wurde der Rueckflug am 01.04.20 von Seiten Condor gekanzelt.
    Nach mehrmaliger Anmahnung und letztlich Fristsetzung zur Rueckerstattung bekamen wir mit Mail vom 03.Juli 20
    eine von Condor erstellte Abrechnung unter dem Titel „Sie haben umgebucht“ (was ja nicht zutrifft, da von uns nicht veranlasst) eine Abrechnung des Hinfluges ueber 1.859,96 EUR. Somit verblieben nur noch 839,98 EUR (im Gegensatz zu der Haelfte des Reisepreise = 1.399,97 EUR) als Erstattung, die uns ueberwiesen wurden. Das ist somit ein Fehlbetrag von 559,99 EUR der nicht erstattet wurde.
    Es ist jetzt die Frage, ob Condor auf Grund welcher Rechtsvorschrift solch ein Abrechnungssystem vornehmen darf oder doch dazu
    verpflichtet ist, die Haelfte des Flugpreises zu erstatten ?

    • Johannes sagt:

      Hat Condor bei der Buchung die Preise genau aufgeschlüsselt? Ich würde auch bezweifeln, dass der Hinflug so viel teurer ist als der Rückflug

      • Frieder A. Flohr sagt:

        Hallo Johannes,
        deine Frage, ob Condor in den Abrechnungen die Kosten aufgeteilt hat, kann ich mit ja beantworten.
        Zu deiner Anzweiflung, dass die Abrechnung vom. 03.07.20 fuer den Hinflug so viel teurer sei, kann ich nur mit : ja ,so ist es beantworten(34.4%)
        Die Rg. vom 25.11.19 fuer Hin und Rueckflug war : Pro Person 1.177,33 EUR + Steuer und Gebuehren 102,65 EUR = 1.279,98 EUR
        Somit fuer uns Beide =2.559,96 EUR
        Die Rg. vom 03.07.20 nur fuer den Hinflug am 04.01.20
        lautet nunmehr : Pro Person 771,90 EUR + Steuer und Gebuehren 88,09 EUR = 859,99 EUR
        Somit fuer uns Beide =1.719,98 EUR

        Nur diese Differenz von 839,98 EUR hat uns Condor erstattet.
        Der Unterschied zwischen der Haelfte des Hin-und Rueckfluges von 2.559,96 EUR = 1.279,98 EUR und der Neuberechnung
        nur des Hinfluges von 1.719,98 EUR betraegt somit
        440,00 EUR = Aufschlag von 34,4%
        gegenueber dem anteiligen Hin-und Rueckflug,was wir als Unverschaemtheit ansehen.
        Wir wuerden es verstehen, wenn Condor eine kleine Bearbeitungsgebuehr verlangen wuerde.
        Woher leitet Condor das Recht so abzuwickeln ab und wie kann man in dieser Angelegenheit weiter verfahren.
        Gibt es hierzu schon aehnliche Beispiele.
        Vielen Dank fuer die Hilfe schon im Voraus
        Frieder

        • Johannes sagt:

          Ich denke du lässt das am besten von einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Fluggastrechte überprüfen. Bei der Summe ergibt das durchaus Sinn. Aus eigener Erfahrung mit Condor, versuchen die auch echt alles um den Kunden kein Geld erstatten zu müssen. Musste selber schon 600€ Entschädigung vor Gericht einklagen.

  82. Mira sagt:

    Hallo,
    wie sieht das rechtlich aus – ist eine Umbuchung, die grundsätzlich von der Airline ausging, bereits als die 1. kostenlose Umbuchung im Tickettarif zu verstehen?
    Ich wurde per Mail von der Lufthansa benachrichtigt, dass unser Rückflug umgebucht wird. Der angebotene neue Rückflug ginge aber 3 Tage früher als geplant. Optionen laut Mail waren 1. den angebotenen Flug annehmen oder 2. Buchung als Guthaben für eine andere Flugverbindung verwenden. Da wir den Urlaub nicht abkürzen wollen, haben wir uns für einen alternativen Flug entschieden, zwei Tage später als der ursprüngliche Rückflug, und über den Kundenservice auf diesen umgebucht.
    Jetzt müssen wir die Flüge leider komplett auf ein anderes Reiseziel umbuchen. Bei den Freunden, die mit uns fliegen, gab es unterschiedliche Reaktionen beim Kundenservice. Einer konnte ohne Probleme und kostenlos umbuchen. Der Andere wurde darauf hingewiesen, dass die 1. Umbuchung, die aber ja von der Airline ausging, bereits die 1. kostenlose Umbuchung war und man nun Gebühren zahlen müsste. (Die Tickettarife sind bei uns allen gleich. 1. Umbuchung kostenlos, alle weiteren gegen Gebühr).
    Danke und vG

  83. Jens Borchers sagt:

    HALLO, ich habe einen Hin und Rückflug über Opodo gebucht und laufe nun seit Monaten hinter mein Geld her. Eine Teilzahlung (Hinflug habe ich schon erhalten) jedoch wurde die Servicegebühr einbehalten.
    IST DAS RECHTENS?
    LG Jens

  84. Susanne sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben diese Woche die Erstattung der Lufthansa für annullierte Flüge vom Reisebüro erhalten. Es wurden allerdings 112,50 Euro von der Lufthansa einbehalten. Die entsprechende Rückfrage des Reisebüros wurde von der Lufthansa lapidar mit dem Ausspruch „Das ist, weil keiner umsonst arbeitet.“ beantwortet. Das wollen wir so nicht akzeptieren, welche Möglichkeiten sollten wir nun nutzen, um den Restbetrag noch einzufordern?
    Vielen Dank vorab!

  85. Matthias sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe Mitte Juni meinen Flug im Juli von München – Reykjavik (Hin und Retour) storniert -> Anfrage auf Rückerstattung. ICELANDAIR

    1. Frage: der Hinflug wurde umgebucht – Der Rückflug war aber planmäßig –> volle Rückerstattung beider Tickets also möglich?

    2. Frage: Ich warte seit Mitte Juni auf eine Antwort seitens Icelandair – mehrere E-Mail Anfragen blieben unbeantwortet –> Wie soll man hier vorgehen ? Was wäre die maximale Wartezeit für den nächsten Schritt?

    DANKE

    • Johannes sagt:

      Hallo Matthias,

      wenn du beide Flüge auf einem Ticket gebucht hast, muss dir Icelandair auch den Rückflug erstatten.

      Falls Icelandair nicht reagiert musst du halt Klage erheben.

  86. Brandstetter Gerhard sagt:

    Ich habe bei Flüge DE in Deutschland Gebucht nach Thailand mit der Thai Erways.Flug am 30.03.2020.Flug wurde Gekanzelt.Das Reisebüro hat mir Geschrieben es kann Monate dauern bis ich einen Gutschein Bekomme.Warte jetzt schon fast ein Halbes Jahr.

  87. Karl Dossmann sagt:

    Ich habe auf der Homepage von Pegasus einen Flug für zwei Personen gefunden und auf bezahlen gedrückt.Dann bekam ich von einen Anbieter eDrems das die Zahlung eingegangen ist und die Buchungsunterlagen.Nach einigen Tagen bekam ich eine Flugänderung von einem Unternehmen Travel Time.Schon komisch ,da ich doch auf der Seite von Pegasus mir den Flug ausgesucht habe.Da mir die Flugzeit nicht zusagte hab ich telefonisch Kontakt mit Pegasus aufgenommen um den Flug zu stornieren und auf meine Rückerstattung hingewiesen.Pegasus sagte mir das unter meinen Namen keiner in der Passagierliste zu finden sei.Ich solle da Kontakt aufnehmen wo ich bezahlt und die Buchungsunterlagen erhalten habe,Also hab ich eDrems kontaktiert die mich zwar gefunden haben aber mit der Rückerstattung nichts zu tun haben.Ich soll Kontakt zu Travel Time aufnehmen wo ich die Stornierung erhalten habe.Das hin und her geht schon ca 5Tage und keiner fühlt sich verantwortlich und für die Flug Rückerstattung zuständig.Dann bin ich zu meiner Bank gegangen um das gezahlte Geld (Kreditkarte)zurück zu bekommen.Die haben die Sache geprüft und gesagt es sei nicht möglich da die ganze Sache zu verstrickt sei.Was soll ich tun bleib ich auf meine Kosten sitzen?

  88. Lothar sagt:

    Eurowings hat uns vergangene Woche endlich unseren im Dezember gebuchten und April stornierten Flug erstattet!

  89. Andrea sagt:

    Hallo, hat jemand Erfahrung mit SAA. Die haben den kompletten Flug FRA – nach MAUN Botswana über Johannesburg – (Abflug 31.7.2020 – Rückflug ca. 2 Wochen später) und zurück gestrichen aufgrund von Covid.
    Gebucht direkt im Flughafen Frankfurt im Büro von SAA in Frankfurt telefonisch, da eine Onlinebuchung nicht ging. Die Kreditkarte akzeptierte
    die Abbuchung von SAA nicht. Daher haben wir dann unter Absprache überwiesen. Wir haben schon vor der Streichung schriftlich EBF mit Rückschein, per E-Mail gekündigt. Jedes mal kommt eine Mail von wegen, ein refund ist not permitted, auch wurde immer auf einen Voucher hingewiesen. Ansonsten wird nicht wirklich reagiert.
    Danke für Rückantworten.
    Andrea

    • Johannes sagt:

      Problem ist, dass South African Airways abgewickelt werden soll. Ggf. fällt deine Zahlung deswegen in die Insolvenzmasse. Das solltest du am besten mit einem Anwalt klären, ob hier noch etwas zu holen ist.

  90. Mike sagt:

    Hallo,
    vielen Dank für die vielen Infos, ich habe aber einen speziellen Fall:
    Meine Frau und ich haben unseren Flug von Deutschland aus auf die Malediven gestartet, beim Rückflug über Doha, ging es dann mit Corona los und es kam zu Einreisebeschränkungen. In Deutschland angekommen wurde meiner Frau dann die Einreise verweigert, da nur Touristen-Visum. Also wurde sie von den Grenzbeamten wieder zurück nach Doha geschickt. Eigentlich hätte sie aus Doha gar nicht nach Deutschland starten dürfen, sondern die Fluggesellschaft hätte, meines Erachtens, einen Alternativ-Flug anbieten müssen. Als meine Frau dann wieder in Doha ankam habe ich ihr einen anderen Flug gebucht. Für diesen Flug verlange ich eigentlich Erstattung, mal abgesehen von der Schikane im Flughafen-Terminal und das sie auf Stühlen übernachten musste, will die Airlines keine Erstattung leisten.
    Der Flug wurde ja eigentlich auch nicht annulliert. Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus. Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Kann jemand weiterhelfen?

    • Johannes sagt:

      Die Airline hat nicht die Pflicht Visums auf Richtigkeit/Gültigkeit zu prüfen. Dafür sind die Grenzbeamten zuständig. Die Airline ist aber verpflichtet Passagiere wieder mit zurück zu nehmen, wenn sie an der Grenze abgelehnt werden. Deswegen prüfen die Airlines die Angaben beim Check-in und lehnen die Beförderung ggf. ab, wenn der Fall eindeutig ist. Der Airline kann man meiner Meinung nach hier kein Fehlverhalten vorwerfen.

  91. Uwe Süllwold sagt:

    Ich habe hier bereits berichtet, dass mir Cathay Pacific den Preis für einen stornierten Flug innerhalb von vier Wochen rückerstattet hat. Das entspricht zwar auch nicht dem EU Recht, ist aber weitaus kundenfreundlicher als das Verhalten, das ich mit Lufthansa erlebe. Stornierung des Fluges vom 03.07.2020 am 09.06.2020, Geltendmachung der Preisrückerstattung am selben Tag. Bislang nur vertröstende e-mail. Ich habe mit eingeschriebenem Brief ein Zahlungsziel gesetzt, nach erfolglosem Vertreichen des Termins Mahnbescheid zustellen lassen. Sollte weiterhin nichts passieren, folgt der Vollstreckungsbescheid. Kann ich nur jedem anraten, ist leicht im Internet zu erledigen bei http://www.online-mahnbescheid.de und hemmt die Verjährung. Es ist eine Schande für eine deutsche Fluggesellschaft, die Milliarden an Steuergeldern zur Unterstützung erhält und Gewinne auf Malta versteuert…. Lufthansa…? – Nicht mehr mit mir.

  92. Dani sagt:

    Hallo, ich warte auch schon seit 14.03.2020 auf eine Antwort von der Fluggesellschaft Lufthansa die mir einen Flug über United Airlines gebucht hat. Von Frankfurt nach Seattle der flug wurde storniert wegen covid 19. Ich habe bis heute noch keine flugstonierung seitens der Fluggesellschaft erhalten. Ich habe es erfahren im Internet und aus den Medien im Fernsehen (tagesschau).
    Mann hat bei den Fluggesellschaft noch nicht einmal jemanden erreicht geschweige denn online konnte man was tun.
    Es wurde alles online aus den Verkehr gezogen so dass man keine Chance hatte ersteinmal irgendwas zu Unternehmen.
    Reisebüro stellt sich auch stur und so wird halt online versucht Hinweise zu bekommen.

  93. Robert sagt:

    Unser Rückflug von La Palma nach Stuttgart (04.04.2020) wurde wegen corona Storniert. Gebucht hatten wir über opodo und der Flug hätte mit eurowings gehne sollen. Eurowings hat den Flug storniert aber bei opodo steht er immernoch normal drinn. Ich finde leider keine Kontaktadresse bei opodo. Ändern kann ich online leider nix an der Buchung. Habt ihr eine Telefonnummer oder e-mail adresse von opodo wo wir uns melden könnten? Muss man dann einen Gutschein annehmen oder hat man ein Recht den Betrag zurück zu fordern? Vielen lieben Dank, Robert

    • Johannes sagt:

      Dir steht eine vollständige Erstattung zu, wenn Eurowings den Flug annulliert hat. Mit Opodo kann ich dir leider nicht weiterhelfen und nur den Tipp geben in Zukunft direkt bei der Airline zu buchen.

  94. Mona sagt:

    Ihr lieben, opodo verweigert die Rückerstattung obwohl United Airlines es zulässt!
    Opodo hat deren Sitz in Spanien. Hat jmd. Erfahrung mit der Geldeintreibumg. Da es bei mir echt viel Ist und ich dieses Jahr sicher den angebotenen Gutschein nicht benutzen kann .. danke für Feedback

    • Tom sagt:

      Meine Flüge, über opodo gebucht, wurden von United storniert. Telefonisch bei United hat man mir gesagt dass es kein Problem mit der Rückerstattung gibt. Allerdings muss das über opodo angefordert werden.
      Habe dies so auch schriftlich von United per email bestätigt bekommen.
      Nachdem ich 2 Wochen vergeblich versucht habe opodo telefonisch oder schriftlich zu erreichen habe ich, da ich glücklicherweise mit paypal gezahlt hatte, um eine Konfliktlösung gebeten. Und jetzt kommt das Beste…….. opodo hat wohl bei paypal eine email-Adresse hinterlegt die ins Leere läuft. Auf jeden Fall kam tatsächlich nach 12!!!! (zwölf) Tagen eine Mail von paypal dass mein Geld auf meine Kreditkarte zurückgebucht wird. Am gleichen Tag war die Kohle auch da. Passiert vorletzte Woche.
      Mitgeschickt hatte ich einen Screenshot von opodo wo man sah dass die Flüge von der Fluggesellschaft storniert wurden und die Mail von United.
      Solltest du nur über Kreditkarte gebucht haben stehen die Chancen aber auch seeeeeeehr gut für einen Chargeback.

  95. Pia Schmid sagt:

    Hallo,

    Ich versuche schon seit einigen Tagen herauszufinden, ob der Gutschein bei Air France, den ich nach Annullierung meines Flugs erhalten habe, auch auf andere Personen übertragbar ist (ich habe über Opodo gebucht).
    Weiß das jemand?

  96. Mona Schmidt sagt:

    Hallo,
    Erstmal Danke für die ganzen Infos!!

    Zu unserem Problem: Wir hatten Flüge bei Lufthansa für Juni nach Japan gebucht. Als klar wurde, dass die Reise eh nicht stattfinden kann, haben wir bei Lufthansa unser Okay für einen Flightvoucher gegeben. Jetzt möchten doch gerne das Geld ausbezahlt bekommen und keinen Voucher. Schließlich ist es ja absolut unklar, ob wir den Gutschein überhaupt innerhalb eines Jahres verwerten können… Ist das rechtlich auch möglich? Oder müssen wir jetzt den Voucher nehmen, weil wir Anfangs damit zufrieden waren (Auszahlung wurde damals gar nicht angeboten.. Zumindest nicht auf den ersten Blick)?
    Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich hast du mit Annahme des Gutscheins vermutlich deine Recht auf Erstattung versagt. Trotzdem müsste man mal prüfen lassen, ob das Vorgehen der Airlines so legal war. Eigentlich müssen sie ihre Passagiere über die EU Fluggastrechte aufklären. Das wurde meiner Meinung nach oft unter den Teppich gekehrt um die Passagiere zu Gutscheinen zu nötigen.

      Kannst ja mal Lufthansa dazu auffordern und sonst ggf. dich bei einem Anwalt beraten lassen.

  97. Fabian Bail sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe bei Ryanair für die ganze Famile Flüge gebucht (STR-PMI). Ryanair hat für den Rückflug (gebucht 25.08) alle Flüge storniert.
    DIe angebotene Alternative war ein Tag früher 24.08, diese hatte ich mangels Alternativen bestätigt.

    Frage: Wir möchten die Reise nun nicht antreten und ich habe den Link nochmals ausgewählt. Dies Mal bin ich den Weg Rückerstattung gegangen. Klar wird dies erst mal angenommen. Die Reise taucht auch weiter in meinem Online Zugang auf. Habe ich das Recht die Reise auch Rückerstatten zu lassen wenn ich einer Verschiebung zuvor zugestimmt hatte?
    Vielen Dank für Dein Feedback.

    Gruss Fabian

  98. JONAS sagt:

    Hallo Johannes, ich hatte über Opodo einen Flug mit Thai Airways gebucht / Ende April Frankfurt – Bangkok. Flug hat aufgrund Corona nicht stattgefunden, weißt du ob ich noch an Opodo oder Thai wenden muss? Zusätzliche Schwierigkeit ist m.E. die Insolvenz in Eigenverantwortung bei Thai…

    Danke dir und Gruss

    • Johannes sagt:

      Vermutlich wird Thai dich an Opodo verweisen. Wende dich deswegen erst einmal direkt an Opodo aber versuch es ggf. auch bei Thai direkt.

  99. Corinna Benkert sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir haben über Check 24 einen Flug nach New York gebucht (05.08-04.09). Nun fordert uns Check 24 auf die Buchung „Kostenfrei zu stornieren“, da CHECK24 von der Fluggesellschaft eine Flugstreichung erhielt. Sie fordern aber auch 25 € p.P Bearbeitungsgebühren. Ist das rechtlich OK? Oder habe ich Anspruch auf den vollen Betrag ? Danke für deine Antwort und alles Gute !

  100. David sagt:

    Hallo Johannes, wir haben 2019 einen Flug für 4 Personen von München nach Antaly und retour gebucht. Der wurde heuer gestrichen und uns wurde ein Gutschein angeboten. Den habe ich genommen und einen neuen Flug München Antalya und retour mit Aufpreis gebucht. Jetzt wurde der Flug 12 Tage vor der Reise annuliert und mir dafür nur ein Gutschein für den Aufpreis angeboten. Habe ich Anspruch auf die ganze Summe – also Gutschein und Aufpreis?
    Danke David

  101. Jennifer sagt:

    Hallo,
    habe über Check24 Hin (Von frankfurt nach newark) und Rückflug (Philadelphia nach Frankfurt) über United Airlines gebucht. Flug wurde nicht annuliert. Konnte aber nicht fliegen, da ja ein Einreiseverbot herrscht. United Airlines will mir mein Ticket nicht zurück erstatten. Bietet mir eine Umbuchung an. Aber normalerweise habe ich doch das recht gem. Artikel 8 EU Verordnung 261/2004 wg. Nichtbeförderung gegen meinen Willen.

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug normal durchgeführt wurde, meiner Meinung nach nicht. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline.

  102. Erika Hütter sagt:

    Hallo, hier unsere Geschichte in kurz für andere Leidgeplagte zum Lesen und eventuell weis wer einen Weg von dem wir noch nichts wissen.
    Wir hatten einen Urlaub in Spanien für 2 Wochen von 29.05.2010 weg gebucht. Den Flug nach Spanien hatten wir direkt bei EUROWINGS gebucht.
    Man kann nur sagen: Mit welcher Kundenverachtung diese Fluglinie vorgeht ist schlichtweg eine haarstreubend Frechheit. Nachdem klar wurde dass das nichts mehr wird da man in Spanien nicht einreisen konnte wurde der Flug auch gestrichen.
    Wir haben mehrmals versucht bei der Airline per email eine Kostenrückerstattung zu bekommen (Online wurden nur mehr Voucher angeboten) Ergebnis : Keine Reaktion sondern nur ungefragtes Umbuchen auf andere Flüge.

    Rechtsschutzversicherung: diese hat gleich zu Anfang klar gemacht dass sie sich nicht zuständig fühlt aber ein Schreiben aufsetzen wird. Das hat sie auch gemacht. 5 offensichtlich zahnlose Urgenzschreiben haben zu genau einer Reaktion von Seiten Eurowings geführt, nämlich der Frage nach einer Vollmacht und sonst nichts. (Diese Rechtsschutzversicherung wird nun auch kündigt da sie sich da wo sie nötig wäre nicht zuständig fühlt)

    Kreditkarte Cashback: wurde auch versucht, aber vom Kreditunternehmen verweigert unter der Begründung dass diese in kein laufendes Geschäft eingreifen will.

    Man muss sagen als Normalsterblicher hätte man wahrscheinlich schon den Exekutor vor der Tür. Diese Firmen dürfen sich einfach viel zu viel erlauben! Ich nehme an wir sind nicht die einzigen die so behandelt werden und hoffe es wird bald eine Sammelklage gegen diese kriminelle Airline geben!

    • Johannes sagt:

      Ich hatte auch eine Ersattung eines Eurowings-Fluges im Mai beantragt aber nie eine Reaktion erhalten. Ich habe vor ein paar Tagen dann noch mal auf Twitter bei Eurowings nachgefragt und umgehend die Erstattung erhalten. Versuch es bei Twitter/Facebook 😉

      • GM sagt:

        Deinen Tipp mit Facebook habe ich mal befolgt – und siehe da: Eurowings schickte nach ca. zehn Minuten erstmal eine Mail mit einer Gutschriftsrechnung. Das Geld war dann einen Tag später wieder auf meinem Konto. Die Frage bleibt, warum man monatelang hingehalten und veralbert wird.

        Ryanair hatte nach Unmengen an Gutschein-Angeboten per Mail dann erneut angeboten, das Geld rückzuerstatten. Hatte dann das Formular zum dritten Mal ausgefüllt und abgesendet. Und, wie es aussieht, erfolgt nun in Kürze tatsächlich die Erstattung. Es geschehen noch Wunder…

  103. Tatjana sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe schon am 19.07. geschrieben, du hattest eine Frage an mich, die ich bereits am 25.07. beantwortet habe. Nach dem sehe ich weder meine Nachricht noch die Antwort darauf.
    Danke für deine Bemühungen.

  104. Stephan sagt:

    Hey, ich habe bei Czech Airlines Hin und Rückflug von Prag nach Budapest gebucht.
    Dieses wurden gecancelled.
    Dumm wie ich war habe ich mich auf ein Gutschein eingelassen weil es noch Ersatzflüge am gleichen Tag gab.
    Wieder Hin und Rückflug gebucht und mit dem Gutschein bezahlt.
    Diese wurden jetzt wieder gecancelled.
    Jetzt gibt es auch keine anderen Flüge mehr und ich hätte gerne mein Geld zurück.
    Hab ich das verbockt indem ich den ersten Gutschein angenommen habe ?
    Was ich mit dem Support jetzt durch habe ist unglaublich… 20 Emails und ungelogen 10 Stunden telefonieren.

  105. Andreas sagt:

    Guten Abend zusammen,

    ich habe einen Flug über Flugladen.de im Januar gebucht.
    Von München über Vancouver nach Las Vegas.
    Ich wäre mit Air Canada geflogen.

    Nun habe ich vor ein paar Tagen eine geringfügige Flugplanänderung per email bekommen, die auch auch bestätigt habe. Dort hat sich der Flug von München nach Vancouver zeitlich geändert. Der Weiterflug von Vancouver nach Las Vegas wurde dort nicht erwähnt.

    Nun findet der Flug von München nach Vancouver statt und ich wurde auch bereits gebeten mich online einzuchecken. Ich habe bereits bei der Airline direkt angerufen, jedoch meinte diese, dass der Flug stattfindet und die nichts von einem Weiterflug nach Las Vegas in ihrem System haben.
    Flugladen.de ist leider nicht erreichbar…. (Habe bereits eine email geschrieben, anrufen ist nicht möglich)
    Der Flug findet am 02.08 statt.

    Soweit ich weiß, darf ich als Deutscher nicht in die USA (Las Vegas) einreisen. Nach Vancouver darf ich zwar einreisen, jedoch war/ist ein mein Reiseziel Las Vegas.

    Nun sind meine Fragen:
    Wie sollte ich am besten vorgehen um mein Geld zurück zu bekommen?
    Habe ich überhaupt eine Chance?

    Über eure/deine Meinung würde ich mich sehr freuen! <3

    • Johannes sagt:

      Hast du mal geschaut ob man den Weiterflug noch irgendwo buchen kann? Sonst ist er vermutlich annulliert und dann sollte dir eine Erstattung zustehen.

  106. Jennifer Stengel sagt:

    Hallo,

    Ich hab folgendes Problem. Ich habe einen Amerikaflug (Hinfug – FFM nach newark und Rückflug – philadelphia nach FFM) über check 24 gebucht. Die Fluggesellschaft ist united airlines. Sie weigern sich mein Ticket zurück zu erstatten. Der Flug wurde nicht annulliert. Aufgrund der Reisewarnung und dem Einreiseverbot in die USA (bin deutsche Staatsbürgerin) hätte ich ja können nicht fliegen. Aber nach Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 müsste ich doch das recht haben mein geld zurück zu bekommen? Ich habe leider kein Rechtsschutz und bin am überlegen zum Anwalt zu gehen. Aber das kann ich nur machen, wenn ich weiß das ich in dieser Sache recht bekomme. Hoffe mir kann da jemand helfen.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Jennifer

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug nicht annulliert worden ist und normal durchgeführt wird, steht dir meiner Meinung nach keine Erstattung zu. Einreisebeschränkungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Airline.

  107. Margarethe sagt:

    Hallo Johannes
    Wir haben Nov.2019 nur die Flüge von Frankfurt nach Fuerteventura gebucht für den 13.08.20 vor 2 Wochen wurde unser Hinflug nach Leipzig verlegt knapp 500km von uns entfernt,der Rückflug bleibt aber nach Frankfurt.Damit waren wir nicht einverstanden haben die Änderung auch nicht bestätigt.Jetzt versuche ich seit der Mail Tuifly per Telefon und Email zu erreichen…ohne Erfolg.
    Bin mittlerweile echt ratlos was ich machen soll.
    Was passiert wenn ich jetzt storniere?Habe ich einen Anspruch auf Erstattung?
    Oder noch warten auf eine Reaktion?
    MFG Margarethe

    • Johannes sagt:

      Fordere schriftlich mit Frist eine Erstattung von TUIfly. Das ist auf jeden Fall eine Annullierung. Zur Not Flug verfallen lassen aber auf jeden Fall vorher schriftlich Widerspruch einlegen!

  108. Uwe Süllwold sagt:

    Ich hatte eine Flugbuchung für Guangzhou – Hong Kong – Frankfurt für den 1./2.7.2020 bei Cathay Pacific. Die Flüge wurden von der Fluggesellschaft am 1. Juni storniert. Am selben Tag habe ich die Flugpreisrückerstattung beantragt. Diese erfolgte am 20. Juni 2020 ohne jede weitere Diskussion.

  109. Theresa Melchior sagt:

    Hallo!

    Bei uns liegt der Fall vor, dass wir selbst unsere Flüge für September in die USA storniert haben, weil uns die Situation einfach zu unsicher war. Bei der Stornierung konnte man bei der LH nur einen Gutschein bekommen, den wir aber bis zum 30.08.20 einlösen müssen.. sonst verfällt der Wert unserer Tickets.

    Vor knapp 2 Wochen kam dann eine Mail von der LH, unser Flug wäre vom Veranstalter gecancelt worden und man würde bearbeiten was mit unserem Geld passieren würde.

    Jetzt wissen wir nicht, ob wir warten sollen was da noch kommt, ob es möglich ist, den Gutschein doch noch ausgezahlt zu bekommen oder ob wir jetzt dringend einen neuen Flug buchen müssen.

    Vielleicht weiß ja jemand was man da machen kann um evtl. doch noch das Ticket erstattet zu bekommen. Denn das wäre uns lieber als in der aktuellen Situation einen neuen Flug buchen zu müssen..

  110. Steffen sagt:

    Hallo ,

    Hier ein Fall erhöhter Inkompetenz leider Johannes auch wieder sehr speziell. Seit dem 30.06.2020 war es wieder möglich nach Brasilien zu reisen. Hatte vom einen Kunden aus Sao Paulo zu diesem Zweck eine Einladung im Original und Notariell beglaubigt erhalten per UPS Express 137 USD. Wie auch immer COVID 19 Test in der Tasche negativ brandaktuell und Einladung am Check in. Wo sich die Mitarbeiter der LATAM Airline wie ein paar Tele-Tappies anschauten. Ich hatte sogar die Verordnung 340 des Brasilianischen Staates ausgedruckt dabei sowie Schriftverkehr der Brasilianischen Botschaft, wo eindeutig beschrieben war was bei der Einreise für Geschäftsreise von Nöten ist. Nur mit Lese-und Rechtschreibkünstlern hatte ich nicht gerechnet. Keiner hatte geschnallt was da stand so wurde hektisch diskutiert das man für Arbeiten ein Visum braucht. Ich bestritt das auf das Äußerste und sagte Arbeiten und Geschäftsreise sind 2-erlei Dinge. Irgendwann wurde behauptet in der Pandemie bräuchte man ein Visum. Ich diskutiere 1 h, dann wurde hektisch mit der Brasilianischen Bundespolizei telefoniert die Person am Telefon war schwer überfordert und wollte ebenfalls nichts entscheiden. So speiste man mich mit den Worten ab: „ senden sie alles an diese Email hier und vielleicht, wenn alles klar geht bekommen sie in 2 Tagen positiven Bescheid „.
    Eine Alternative Beförderung wurde nicht angeboten. Jetzt kommt der Kracher die Fluggesellschaft möchte Storno Gebühren , weil ich mich doch informieren muss wie die Einreise Bestimmungen im Land sind. Es gibt jedoch kein Visum bis zu 90 Tagen Aufenthalt für Brasilien für deutsche Staatsbürger ?. Jetzt musste ich einen Anwalt einschalten unglaublich. Das Geschäft ist krachen gegangen wegen meinem nicht erscheinen beim Kunden und die Fluggesellschaft ist an Inkompetenz nicht zu übertreffen. Nun ja Johannes ich musste das zum besten geben sicher wieder sehr speziell, aber man sieht deutlich diejenigen die reisen wollen oder müssen wird die Reiselust schwer vermiest. Alles beim Anwalt eigentlich ein klarer Fall , aber Recht haben und Recht bekommen sind auch wieder 2-erlei Dinge.

    Gruß
    Steffen
    PS. Wenn man die Post der anderen so anschaut brauch man sich nicht zu wundern , wieso alles so schlecht läuft im Reise Business.

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich muss dich die Airline mitnehmen und ist auch eigentlich nicht dafür verantwortlich zu überprüfen ob du das richtige Visum hast. Allerdings haftet die Fluggesellschaft, wenn du an der Grenze abgelehnt wirst. Deswegen machen die da immer so ein Aufstand. Wenn du aber fliegen wolltest und dir die Beförderung verweigert wird, würde ich die entstanden Kosten für eine Ersatzbeförderung auf jeden Fall bei LATAM gelten machen. Vorher aber bitte mit einem Anwalt abstimmen.

  111. Helen sagt:

    Guten Tag, lange vor Corona, im Januar 2020, buchte ich einen Hin u. Rückflug von FFM nach Melbourne Australien (23. Dezember 2020, 17 Januar 2021 zurück) mit LH (teilweise ausgeführt durch Cathay Pacific) über Elumbus. Da auf der LH Webseite die freie Erstattung/Voucher von gebuchten Flügen vor Mai 2020 bis zum 31. August 2020 angeboten wird, habe ich Elumbus kontaktiert. Man hat mir jetzt folgende Optionen angeboten: Wir können Ihnen die folgenden Optionen anbieten:

    – Rückerstattung des Reisepreises abzgl. 75 EUR *
    – Umbuchung auf andere Reisetage ab 49 EUR *
    – Buchung ruhend stellen, sodass Sie Reisepreis für andere Flüge nutzen können. Hierfür müssten neue Reisedaten noch nicht feststehen. 0 EUR

    Ich warte noch auf eine Antwort, bis wann diese Option ausgeübt werden muss, da ich nicht weiss. ob die Frist 31 August 2020 auch für über Reieseagentur gebuchte Flüge gilt. Melbourne kann derzeit garnicht angeflogen werden, ist im 2. Lockdown. der leider nicht funktioniert (Warnung für uns alle, die 2. Welle ist bereits da, siehe Austalien, Israel) Einreise ist nur für Australier/PR Residents möglich (letzteres habe ich) falls man überhaupt einen Flug derzeit bekommt aber mit Hotel Quarantäne (also nicht zu Hause) von 2 Wochen und hohe Kosten. Meine Eltern sind in Australien gestrandet (wollten im März 2020 zurück) aber wg Corona geblieben, meine Schwester wohnt dort u. ist Virologin. Was würden Sie mir raten, Stornieren oder abwarten? Derzeit wurde der Flug noch nicht annuliert (wird aber noch günstiger angeboten….) Ich hoffe auf einen Impfstoff /Medikament, fürchte aber dass dieser nicht rechtzeitig kommt. Außerdem weiß niemand ob Elumbus später insolvent geht. Muss ich die EUR 75 bezahlen? Vielen Dank, von einer durch Corona getrennte Familie.

    • Johannes sagt:

      Hallo Helen,

      wurde denn der Flug schon durch die Airline annulliert oder geändert? Nur dann ist eigentlich eine Rückerstattung möglich.

      Bzgl. der Gebühr siehe: https://travel-dealz.de/blog/annullierung-flugpreis-erstatten/#haeufig-gestellte-fragen

      • Helen sagt:

        Hallo Johannes,

        nein, aber Fakt ist: Ausländer dürfen nicht nach Australien einreisen, u. niemand darf in den Bundestaat Victoria einreisen (auch nicht Menschen aus Sydney usw). Selbst Australier die derzeit einreisen (sofern die überhaupt einen Flug für meist über EUR 5000 one way ergattern) müssen 2 wochen in Quarantäne in Extra Hotels u, etwa EUR 2500 in Kosten hierfür selbst tragen. Elumbus hat das Ticket selbst noch nicht ausgestellt, vermutlich kann man mir deswegen diese Option geben. Auf der Webseite von LH fand ich folgendes: Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen. Umbuchungen können über unsere Service Center oder das Reisebüro erfolgen.

        Für Tickets, die bis einschließlich 15. Mai 2020 gebucht wurden gilt:

        Ihr Flug ist annulliert, Sie haben folgende Möglichkeiten:

        Sie können kostenfrei auf einen alternativen Flug zum gleichen Ziel und in der gleichen Beförderungsklasse umbuchen.
        Sie können die Beförderungsklasse und das Reiseziel verändern. Ihr Ticket behält weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31.12.2021 nutzen. Für die Nutzung dieser Option melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2021. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.
        Wenn Sie sich bis 31. August 2020 für eine neue Reise mit Reisebeginn bis spätestens 31.12.2020 entscheiden, erhalten Sie zudem 50€ Discount* auf den Ticketpreis. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.
        Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:

        Sie können Ihr Ticket einmalig gebührenfrei umbuchen, unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs . Aufgrund von Tarifdifferenzen kann eine Zuzahlung erforderlich werden. Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.
        Sie können die Beförderungsklasse und das Reiseziel verändern. Generell behält Ihr Ticket weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31.12.2021 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Für die Nutzung dieser Option melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2021. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.
        Wenn Sie sich bis 31. August 2020 für eine neue Reise mit Reisebeginn bis spätestens 31.12.2020 entscheiden, erhalten Sie zudem 50€ Discount* auf den Ticketpreis. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.
        * Voraussetzung für die Ermäßigung von 50€ bei der Umbuchung in den neuen Flugschein ist, dass entweder der ursprüngliche oder der umgebuchte Flugschein einen Tarifwert von mehr als 50€ aufweisen.“

        Mir gehen 2 Sachen durch den Kopf: diese 31 August 2020 Frist auf der LH Webseite und die Gefahr das Elumbus pleite geht u. ich dann zwischen den Stühlen lande. Offiziel gibt es den Flug im Dezember, im Moment fliegt nur eine arabische Airline aus FFM Sydney an. Niemand anders. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

  112. Steffen sagt:

    Hallo ??,

    Ich denke ich habe was ganz spezielles.
    Gebucht mit Lufthansa Geschäftsreise/ Flug nach Sao Paulo Brasilien. Laut Einreisebestimmungen vom 30.06.2020 ist die Einreise für den Zweck Geschäfte zu machen möglich. Unter der Vorgabe Original Einladung vom Kunden notariell beglaubigt und COVID 19 Test negativ zur Einreise.
    Lufthansa hat mich mit Zug um 18:55 Uhr auf Flughafen Ankunft gebucht. Da mir schwante mit Corona Test könnte das eng werden bin ich früher da gewesen 14:50 und hatte 15:05 meine Probe abgegeben. Hinweis Cetogene Center Test Ergebnisse innerhalb 6h es sind auch 3h möglich aber wenn der Flug in fast 7h erst ist sollte es klappen.
    Nun Lufthansa verwehrt mir den Check in, weil Test Ergebnis ist noch nicht da. Ich kommt 21.00 Uhr also warten, nochmal bei Cetogene nachgefragt kein Problem ca. 20:45 könnte der fertig sein. Der Test kam nicht erst um 23:52 UHR. Flieger war weg! Nun beschwere ich mich bei Cetogene: Antwort: „Uns ist nicht bekannt das der Test bei Brasilien schon beim boarden vorliegen muss“ und „die Fluggesellschaft hätte mich beim buchen oder in den AGB‘s einen solchen Hinweis haben müssen. „
    Lufthansa sagt ihre Schuld sie müssen sich informieren über die Einreisebestimmungen.
    Aber beim Einstieg in das Flugzeug ist man noch nicht eingereist das Testergebnis kommt per Email oder über Online Portal. Die anderen Passagiere Brasilianer brauchten keinen Test.

    Gibt es hier ne Idee wie die Rechtslage ist?
    Das man sich über die Einreisebestimmungen informieren muss keine Frage , aber die Boarding Voraussetzungen muss mir mein Geschäftspartner doch mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

    • Johannes sagt:

      Hallo Steffen,

      schwieriger Fall. Am besten Mal mit einem Rechtsanwalt besprechen.

      • Steffen sagt:

        Lufthansa hab ich mit den Hinweis , dass dies in den AGB’s oder beim Buchen bekannt gegeben werden muss in die Knie gezwungen Geld gibt es zurück voll umfänglich nur wann ist die Frage. Wenn es nicht so traurig werde würde ich mich schlapp lachen. Ich hab noch nen anderen Fall der ist noch besser poste den gleich. Noch mehr zum schlapp lachen die volle Inkompetenz der Reise Branche.

  113. Thomas sagt:

    Hallo Johannes ich habe im Januar für den 25.09.2020 Flüge von Zürich nach Frankfurt und weiter nach Singapur gebucht, nun wurde der Flug nach Frankfurt verschoben und ich habe ihn nicht akzeptiert. Danach stand : Sehr geehrter Lufthansa Kunde vielen Dank für ihre Rückmeldung und Ihr Vertrauen in Lufthansa in dieser besonderen Situation. Wir entfernen alle Flüge Ihrer Reiseroute aus Ihrer Buchung. Ihr Ticket und Ihr Buchungscode bleiben gültig, so dass Sie sie für Ihren zukünftigen Flug verwenden könne. :
    Nun meine Frage habe ich Anrecht auf volle Rückerstattung oder muss ich einen Gutschein nehmen?
    Mit freundlichen Grüssen Thomas

  114. Florian sagt:

    Guten Tag
    Danke fuer diesen informativen Blog.
    Ich buchte fuer den 27.3 einen Flug fuer zwei Personen von Johannesburg nach Zurich. Gebucht habe ich bei Saa, ausfuehrende Airline waere die Swiss gewesen. Flug wurde annuliert. Wer ist nun fuer die Rückerstattung zuständig? Die Swiss verweist auf Saa und verweigert alles.

    Bin gespannt auf Ihre Antwort.

  115. Brigitte Buchholz sagt:

    Liebe Mitgeschädigte, es geht um Tickets der Airline TAP Portugal. Gebucht über eine hiesiges Reisebüro. Vermittler ist die TUI. Die verweist in einem aktuellen Schreiben darauf, dass TAP verlangt, …“dass die Erstattung manuell eingereicht wird“…was auch immer das bedeuten soll. Weiterhin sollen wir erneut sechs Monate auf die Bearbeitung warten. Diese Aussage hat auch das Reisebüro bereits vor Monaten gemacht. Wie sollen wir verbleiben? Mahnbescheid? Anwalt? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht?

  116. Imke sagt:

    Hallo,

    ich habe „vor Corona“ online über alltours flugreisen einen Flug für mehrere Person mit Eurowings (Hin- und Rückflug, „nur Flug“) nach Korfu gebucht. Jetzt bekomme ich von alltours plötzlich eine neue „Rechnung und Bestätigung“: Hinflug jetzt mit Condor, Rückflug „noch nicht bekannt“. Der Flugpreis wurde bereits abgebucht. Die Flugzeit für den Hinflug weicht nur 1,5 Stunden von dem eigentlich gebuchten Eurowingsflug ab.
    Darf alltours uns einfach auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen oder kann ich diese Gelenheit nutzen, und auf Rückerstattung der Kosten bestehen?
    Lg und vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, ist das durchaus möglich. Du kannst mal mit Alltours sprechen aber soweit ich weiß ist das bei Pauschalreisen (wo ich kein Experte für bin) kein Grund eine Reise zu stornieren.

  117. Alinaxlm sagt:

    Hallo Ich bräuchte DRINGEND hilfe!
    Mein Eurowings Flug gebucht ende Februar wurde aufgrund des Coronavirus Anulliert.
    Da es damals keine andere Option gab als den Voucher habe ich ihn genommen weil ich leider nicht richtig informiert war und dachte mein Geld ist sonst ganz weg. Nun wär das kein Problem gewesen, da ich jetzt eh nochmal nen Flug mit eurowings gebucht habe (Mit dem voucher) dieser wurde nun auch anulliert und ich sitze wieder auf dem Voucher + Kosten für einen neuen Flug mit einer anderen Airline.

    Kann ich mir den Voucher vom 1. Flug noch auszahlen lassen? Da steht auch drauf „Dieser wurde in der Coronapandemie ausgestellt“ oder so ähnlich.

    Oder sitze ich nun für immer auf diesem dummen gutschein?

    • Johannes sagt:

      Eigentlich verzichtest du mit Annahme des Gutscheins auf dein Anspruch auf Erstattung. Deswegen sehe ich da leider keine großen Möglichkeiten. Du kannst natürlich nett Eurowings um eine Erstattung bitten aber ich denke nicht das sie das tun werden.

  118. Malte sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hatten dieses Jahr Flüge mit KLM von Amsterdam nach Las Vegas gebucht. Bevor der Flug storniert wurde, haben wir „non refundable“ Vouchers abgenommen für eine Umbuchung, die ihre Gültigkeit für 1 Jahr besitzen.
    Kann man sich diese Vouchers irgendwie doch erstatten lassen?
    Wäre Dir für eine Antwort sehr dankbar!

  119. Michael Weber sagt:

    Hallo Johannes ,
    ich habe bei einem kleinen Reisebüro einen Hin- und Rückflug mit der Thai Airways gebucht. Der Flug sollte Ende April stattfinden. Mitte März wurden die Flüge von Thai Airways storniert. Die Fluggesellschaft hat bis jetzt noch nicht die Flüge zurückerstattet. Das Reisebüro teilte mir mit, das Thai Airways nicht reagiert bzw. es mehrere Monate (!!!!) dauern kann, bis eine Zahlung erfolgt. Ich habe zeitgleich die Fluggesellschaft – mehrfach – angeschrieben und entweder keine Antwort erhalten oder mir wurde mitgeteilt, dass ich mich an das Reisebüro wenden soll. Auch erhielt ich die Information, das es mehre mehrere Monate dauern kann.
    Jetzt habe ich erfahren, das Thai Airways eine Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet hat. Jetzt ist der Kontakt zu Thai Airways komplett abgebrochen. Ich wurde auch noch nicht offiziell über diesen Schritt informiert. Die Bemühungen meines Reisebüros sind auch sehr verhalten bzw. finden nicht statt. Daher meine Frage: wer ist mein rechtlicher Ansprechpartner. Thai Airways oder das Reisebüro.
    Ich möchte jetzt ein Mahnverfahren eröffnen und ggf. mit Anwalt weiter vorgehen.
    Danke im Voraus für die Auskunft
    Gruß
    Michael

    • Johannes sagt:

      Rechtlich eher die Fluggesellschaft als das Reisebüro. Ich denke aber ein Mahnverfahren macht aktuell kaum Sinn. Wenn du mit Kreditkarte gebucht hast, kannst du einen Chargeback versuchen. Sonst hilft aktuell nur abwarten und darauf hoffen, dass Thai Airways doch noch Kundengelder zurückerstattet.

      • Michael Weber sagt:

        Danke für die Antwort. Hinzukommt, dass ich bei der damaligen Buchung der Ticket eine Insolvenzversicherung abgeschlossen habe.
        Die Versicherung wurde bei der ERGO abgeschlossen. Thai Airways ist ja jetzt Insolvent bzw. genaue Informationen erhält man ja nicht. Vorsorglich habe ich aber trotzdem den Schaden bei ERGO geltend gemacht.
        Dort wurde mir mitgeteilt, dass es sich um ein Mehrwertpaket (was auch immer das ist…) handelt!!! Das bedeutet, der Bereich der Insolvenz (der Hautgrund meiner Versicherung!!!) wurde an die Sedgwick Germany GmbH übertragen.
        Ich habe beim Abschluss der Insolvenz-Versicherung weder einen Versicherungsausweis erhalten, noch wurde ich mündlich auf diese Regelung darauf hingewiesen.
        In der Reisebestätigung erscheint nur der Name der ERGO-Versicherung. Die ERGO-Reiseversicherung verweist permanent auf die Sedgwick Germany.
        Dort wird mir mehrfach mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bestätigung der Thai Airways über deren Insolvenz vorliegt…..
        Bei einem meiner Mitreisenden hat die Versicherung inzwischen den Fall abgelehnt, da ja die Flüge Aufgrund von Corona abgesagt wurden und es sich nicht um einen Insolvenzfall sondern um eine Pandemie handelt. Daher sind diese Flugausfälle nicht in der abgeschlossenen Police abgesichert.

  120. Daniela B. sagt:

    Schon wieder ich , hallo Peer , Johannes und Team,
    habe jetzt „stornieren“ gedrückt und bekomme jetzt von Expedia die Nachricht dass die Air Canada einen Gutschein ausgestellt hat ?
    Ist dass so überhaupt zulässig ? Ich habe bei
    Expedia gebucht und nicht bei Air Canada !
    Danke und Grüße
    Daniela

    Laut der email von Expedia :
    Weitere Informationen
    Eine Gutschrift bei der Fluggesellschaft ist bis zu einem bestimmten Datum einzulösen, das in der Regel ab Ihrem ursprünglichen Reisedatum 12 Monate in der Zukunft liegt. Aufgrund des Coronavirus kann dies variieren. In den nächsten 30 Tagen werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zukommen lassen.
    Jede Person in einem Reiseplan erhält bei Stornierung eine Gutschrift bei der Fluggesellschaft, und nur diese Person kann diese einlösen.
    Ihr neuer Flug muss ab demselben Land erfolgen, das in Ihrem ursprünglichen Ticket aufgeführt ist.

    • Peer sagt:

      Ein Gutschein ist schon zulässig, aber nur wenn du ihn freiwillig angefordert hast. Auch wenn die Antwort sicher dauern wird: Am besten sowohl Expedia als auch Air Canada kontaktieren und darauf hinweisen, dass du eine Erstattung wünschst.

      • Daniela B. sagt:

        Hallo Peer , vielen Dank erst mal dir die Antworten!
        Ich habe natürlich keinen Gutschein angefordert, das kam leider so automatisch zurück.
        Auf jeden Fall der Aufreger des Tages .
        Air Canada sagt ganz klar ich bekomme nur die Steuern zurück und nicht den BC Ticket Preis.
        Expedia anrufen geht ja auch nicht . Werde die morgen nochmal anrufen aber die sind ziemlich stur .
        Und ganz sicher mit Air Canada will ich danach auch nimmer fliegen !

  121. Daniela Bunjevacki sagt:

    Hallo Johannes ,
    non refundable BC Flüge über Expedia gebucht . Ursprünglich FRA-YVR-LAS mit AC und zurück MCO-FRA mit LH.
    Diverse annullierte Zwischenstopps und der Rückflug vom 24. auf den 25. September verschoben. Grundsätzlich wären die Flugsegmente okay nur leider nicht der spätere Rückflug!
    Jetzt kam die E-Mail „akzeptieren“ oder „stornieren“
    Bekomm ich dann nur die Zuschläge oder den vollen Preis erstattet?
    Lufthansa noch Air Canada würden nur die Steuern erstatten und ich hätte dann 2500€ in den Sand gesetzt. Das war deren Aussage .
    Bei Expedia anrufen ist nicht möglich, Abflug wäre am 6. September.
    Vielen Dank im Voraus !
    Daniela

  122. Jochen sagt:

    Hallo, heute habe ich von Opodo endlich die Erstattung von 3 Flugscheinen LH USA mit Abflugdatum 09.April 2020 auf dem Konto gehabt. Bis dahin ein langer Weg. E-Mails an Opodo und LH, Einschreiben an LH, DOT Verfahren eingeleitet, LH hat dann binnen 7 Tagen Erstattung an Opodo veranlasst, die über englischen Chatbot solange genervt, bis Sie einer Erstattung zugestimmt haben. Hat mich 4 Monate Zeit und viele Nerven gekostet, hat sich aber am Ende gelohnt. Geld komplett erstattet, zum Glück. An alle – dranbleiben und durchhalten.

  123. Leporello sagt:

    Hallo Johannes und allen anderen,

    vielen Dank für die Möglichkeit für einen Informationsaustausch.
    Ich brauche Euren Rat.

    Im Februar habe ich die Flüge CDG-PHL-MCO (hin. u. retour) für den März übers amerikanische Reisebüro names OVAGO gebucht. Das Ticket wurde von IB ausgestellt, aber alle Flüge wären von AA durchgeführt worden.
    Der Hinflug wurde von der Fluggesellschaft annulliert, und ich habe sofort die Rückerstattung beantragt.

    Erst diese Woche hat sich das OVAGO gemeldet. Das Ticket ist weder umbuchbar noch stornierbar, deshalb wird für die Erstattung eine Gebühr von 100USD anfallen.

    Da ich das Ticket mit AMEX gezahlt habe, habe ich Charge-Back versucht, leider erfolglos.
    Die Gebühr von 100USD werde ich in Form von ZWEI Gutscheinen (2x50USD, nur ein Gutschein für eine Buchung und nur bei OVAGO einlösbar) zurück, die bis Ende 2021 gültig sein sollten. Da OVAGO nicht mehr im Skyscanner erscheint, und ich einen günstigeren Preis bei einer anderen Online-Reisebüro finde, möchte ich eigentlich auf die Gutscheine verzichten… Wie soll ich mich verhalten? Soll ich das Angebot akzeptieren, um die Erstattung zu erhalten?

    Für eine Antwort danke ich im Voraus.

    • Johannes sagt:

      Nach Eu-Recht steht dir eine Erstattung zu. Egal wo du gebucht hast. Besteh darauf.

      • Leporello sagt:

        Danke für die Antwort.

        Das Reisebüro sagt, dass ich die Flugkosten erstattet erhalte, wenn ich die Bearbeitungsgebühr von 100USD zahle.
        Soll ich diese Gebühr zahlen, damit die Erstattung erfolgt? Oder soll ich mich um eine andere Lösung bemühen?

  124. Lilly sagt:

    Hallo zusammen .Unsere Flüge nach New York wurden 6 Tage vor Abflug storniert.Ich habe 2 Einschreiben gesendet, mehrere Emails mit der Bitte uns die Tickets zu erstatten und das wir keine Gutscheine möchten.Auf die Einscheiben gab es bis heute keine Antwort.Per Mail bekomme ich dann immer das Angebot die Gutscheine zu nehmen, falls nicht soll ich das Formular Flug stornieren benutzen.Auf meine Emails wird nie eingegangen.Wenn ich jetzt storniere, bekomme ich dann nur einen Teil zurück oder warum gibt es nur diesen Weg? Ich bin völlig ratlos und ich weiß nicht mehr was richtig oder falsch ist.Ich würde mich jetzt vielleicht nochmal an die Verbraucher zentrale oder an die Schlichtungsstelle wenden. Danke für eine Antwort.

  125. Anja sagt:

    Hallo Johannes,
    eine kurze Frage:
    Flüge im September von DUS nach IAD , hin über Amsterdam, zurück über Paris. Zubringerflüge wurden gestrichen. Seitens KLM, AIR France auf früheren Hin- und späteren Rückflug umgebucht. Hin 1.55 Stunden mehr Aufenthalt in AMS (über 6 Stunden Aufenthalt),
    zurück über 2 Stunden mehr (jetzt ca. 4 Stunden Aufenthalt in Paris). Können wir kostenlos die kompletten Flüge stornieren, gegen Bargeld Erstattung? Erwische bei der KLM Hotline immer nur Weiterleitung an englischsprachige Mitarbeiter und möchte deshalb lieber online stornieren.
    Herzlichen Dank für deine Mühe!

  126. Gabriele sagt:

    Hallo,
    unser Flug mit Lufthansa nach Singapur (gebucht am 6.1.) für Anfang August wurde am 20.6. von LH gecancelt. Nun haben wir folgende Probleme:
    1. LH hat bis heute den Flug nicht erstattet, weder die über 2.000 Euro Aufzahlung noch die für die Flüge eingesetzten Meilen. Was können wir tun außer es nochmal einfordern?
    2. Wir haben ein Hotel in Malysia über Expedia am 22.1. gebucht, nicht erstattbar. Können wir trotzdem das Geld zurückfordern, weil wir ja physisch nicht hinkommen können, da ja LH den Flug nach Malaysia gecancelt hat.
    3. Unsere Weiterflüge von Signapur nach Malysia und zurück sind mit AirAsia gebucht, auch nicht erstattbar – selbe Frage wie beim Hotel: wenn wir nicht nach Singapur kommen können, können wir dann auf Erstattung durch AirAsia bestehen?

  127. Gabriele sagt:

    Hallo,
    unser Flug mit Lufthansa nach Singapur wurde von LH gecancelt. Nun haben wir folgende Probleme:
    1. LH hat bis heute den Flug nicht erstattet, weder die über 2.000 Euro Aufzahlung noch die für die Flüge eingesetzten Meilen. Was können wir tun außer es nochmal einfordern?
    2. Wir haben ein Hotel in Malysia über Expedia gebucht, nicht erstattbar. Können wir trotzdem das Geld zurückfordern, weil wir ja physisch nicht hinkommen können, da ja LH den Flug nach Malaysia gecancelt hat.
    3. Unsere Weiterflüge von Signapur nach Malysia und zurück sind mit AirAsia gebucht, auch nicht erstattbar – selbe Frage wie beim Hotel: wenn wir nicht nach Singapur kommen können, können wir dann auf Erstattung durch AirAsia bestehen?

    • Johannes sagt:

      1. Abwarten und Tee trinken
      2. Nein, aber du kannst nett bei dem Hotel nachfragen, vielleicht zeigen sie sich kulant.
      3. Nein, aber vielleicht bieten sie einen Gutschein an

  128. Christian sagt:

    Hallo,

    wie sieht es eigentlich aus, wenn ich einen am 3. 4. 2020 stattfindenden Flug mit der Lufthansa von München nach Stockholm gebucht und diesen am 17. 3. 2020 selber online storniert habe (non-refundable tickets). Ich hatte zwar die (damals noch) verfügbare Option Rückerstattung angeklickt, aber beim selber stornieren kann man wohl nur die sonstigen Gebühren zurückerhalten. Jetzt habe ich aber erfahren, dass dieser Flug das letzte Mal am 20. 3. 2020 auf dem Flugplan stand (und gecancelt wurde). Oder in anderen Worten, die Fluggesellschaft hat den Flug später wohl selber abgesagt. Hat man dann Anspruch auf eine komplette Rückerstattung (meine so etwas bei der Stornierung gelesen zu haben, finde den Passus jedoch nicht mehr) ?

    Vielen Dank, Christian

  129. Moritz sagt:

    Frage zur Buchung steht in der Bedingung folgender Wortlaut:

    kostenlose Umbuchung und
    Preisdifferenz
    Kostenlose Stornierung ab 60.Tage bis 14 Tage vor Abflug.

    Was heißt das für Euch? Muss ich wenn ich ab 60 Tage vorher storniere, einen Gutschein akzeptieren oder muss das Geld erstattet werden?

  130. Luis sagt:

    Hallo Johannes, ich hatte dir schon einmal hier geschrieben.
    Ich hatte eine Flug+Hotel Buchung über Expedia und KLM nach Los Angeles für Ende August gebucht. Nun wurde der Flug annulliert und unser Hotel schreibt nun auf seiner Webseite, dass ALLE Buchungen bis 30. September kostenlos stornierbar sind. Expedia nimmt erst Telefonate 10 Tage vor Abflug an und KLM verweist auf Expedia.
    Was soll ich jetzt tun? Muss ich wirklich so lange warten, bis ich stornieren kann? Oder ist möglicherweise ein Chargeback möglich, da eigentlich alle Teile der Buchung kostenlos stornierbar sind?
    Vielen Dank für deine Antwortr
    Luis

    • Johannes sagt:

      Schreib Expedia einfach schriftlich, dass du eine Erstattung willst. Für den Chargeback brauchst du einen Nachweis, dass du dich selber um eine Klärung bemüht hast.

  131. Lisa sagt:

    Hallo,

    ich habe im Dezember 2019 Flüge für September 2020 direkt bei Lufthansa gebucht, DUS-SFO (Zwischenstop in MUC) und Rückflug LAS – DUS (Zwischenstop in MUC).
    Nun habe ich schon diverse Flugplanänderungen erhalten, u.A. mit weiterem Zwischenstop in Deutschland, bei dem man den 2. Anschlussflug nicht hätte kriegen können… die letzte Änderung beinhaltete jedoch die Streichung des Rückflugs von den USA nach Deutschland, es blieben die 2 Inlandsflüge bis DUS stehen.
    Mir wurden zwei Möglichkeiten mit Fristsetzung angeboten (Akzeptieren oder Umbuchen) „um eine Streichung der Reise zu vermeiden“.
    Wir wollen wg der aktuellen Situation nicht in die USA reisen und haben auf eine Stornierung gehofft.
    Nur wie geht man hier nun am besten vor, dass uns nicht nachträglich gesagt wird, wir hätten etwas storniert?

    Ganz lieben Dank!!

  132. Ramon sagt:

    Dann auch mal gute Nachrichten:
    * Flüge von ZRH über DXB nach Malaysia (KBR) für Ende Mai, gebucht im Februar über Expedia (direkte Buchung bei Emirates ging online wegen dem Inlandsflug nicht durch trotz Code Sharing)
    * Flug wurde Anfang April gecancelt, da der Inlandsflug von Malaysia AIrlines gecancelt wurde
    * Expedia hat erst einen Gutschein angeboten, der bis April 2021 gelten soll
    * Per E-Mail abgelehnt und Rückerstattung beantragt
    * Gestern + Heute kamen nun die Erstattungen für alle Passagiere (in Summe ca. 3000 €) einzeln wieder auf der Kreditkarte an

    Drücke allen die Daumen, dass Ihr Euer Geld auch bald bekommt

  133. Claudia Wahl sagt:

    Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Ich habe im Oktober 2019 Flüge von Stuttgart nach Rom für April 2020 gebucht (Über expedia; Fluggesellschaft ist Eurowings).
    Das Hotel über expedia zu stornieren war gar kein Problem. Allerdings beim Flug verwies expedia immer auf eurowings und eurowings auf expdia.
    Letzten Endes wurde der Flug von Seiten eurowings storniert. Einziges Angebot der Airline: Umbuchung für die selben Personen mit selber Strecke zu selbem Preis.
    Ich habe der Airline mehrmals geschrieben, dass wir wegen der Gruppenkonstellation keinen späteren Termin finden werden.
    Bevor ich das Geld jedoch einfach so verliere, habe ich natürlich umgebucht auf einen willkürlichen Termin.

    Kann ich das Geld doch noch zurückfordern?
    Ich habe mich absolut genötigt gefühlt den Flug wegen Annullierung um zu buchen.
    Würde mich freuen falls mir jemand sagen kann ob es sich lohnt doch nochmal auf das Geld zu pochen oder ich lieber mit der Gruppe rede, ob wir wann anders fliegen können (in der Hoffnung dass eurowings nicht pleite geht)

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      durch eine Umbuchung hast du dich eigentlich entschieden und das lässt sich nicht so einfach rückgängig machen. Wenn kann dir da nur noch ein Rechtsanwalt helfen aber ich denke, es wird trotzdem schwierig. Man muss halt bei allen Airlines aktuell seine Rechte kennen und bei einer Annullierung hast du ganz klar das Recht dein Geld zurück zu erhalten. Egal ob das die Airline so kommuniziert oder nicht.

      • Susanne Wes sagt:

        Hallo Johannes,
        wir (eine Gruppe von 9 Personen) haben Ende März einen Gutschein für von Eurowings stornierte Flüge nach Valencia akzeptiert, in der Hoffnung, dass 2021 die Situation sich entspannt.
        Der Gutschein ist ein Jahr gültig, also bis 03.2021. Bis dahin müsste neu gebucht werden.
        Aufrund der anhaltenden Corona-Krise wollen wir doch nicht im nächsten Jahr fliegen.
        Es ging vor einiger Zeit durch die Presse, dass Gutscheine, die nicht bis Ende 2021 eingelöst werden, danach erstattet werden könnten. Die Bundesregierung wollte das zumindest vorantreiben.
        Ist dir der aktuelle Sachstand bekannt?
        Herzlichen Dank für deine Mühe!

  134. Daniel sagt:

    Hallo Johannes

    wir haben letzten Herbst für den 4.Juli 2020 2 Flüge direkt bei Quatar von Zürich nach Windhoek gebucht. inkl. der Rücklfüge am 07.August 2020. Am 24.06.2020 wurden alle Flüge mit einem E-Mail schreiben an mich gecancelt. Nun wie stehen unsere Chancen auf Rückerstattung der Tickets? Immerhin ca. 2500.- Sfr. Ich habe mehrmals einen Refound Request eingereicht aber da kam nicht mal ein Bestätigungsmail der Gesellschaft…telefonisch habe ich eine Stunde versucht, aber niemanden erreicht. Was würdest du uns Vorschlagen, damit wir doch noch irgendwann eine Rückerstattung bekommen? Wie sieht das wohl bei Quatar aus, hast du da Erfahrungen?

    Danke für eine Antwort.
    Freundliche Grüsse Daniel

    • Johannes sagt:

      Hallo Daniel,

      wenn Qatar Airways nicht reagiert und du eine Frist gesetzt hast, würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn du per Kreditkarte gebucht hast, kann auch ein Chargeback helfen.

  135. Katharina sagt:

    Hallo,

    wir haben im Februar für 2 Personen hin und Rückflug in die USA gebucht. Hinflug 20.09.20 und Rückflug 10.10.20.
    Jetzt sind wir uns unsicher ob wir die Tickets von American Airlines zurück erstattet bekommen werden. BZW. wann wir wegen Corona die Flüge stornieren können da es ja noch ca. 2 Monate bis dahin sind. Aufgrund der aktuellen Lage wissen wir nicht, ob wir in dem Zeitraum überhaupt in die USA einreisen dürfen (was im Moment ja nicht der Fall ist). Wir würden dann gerne einen anderen Urlaub buchen, falls wir die Flüge stornieren können und 100% von unserem Geld zurück bekommen..

    • Johannes sagt:

      Wurde die Flüge denn bereits annulliert? Sonst habt ihr keine Möglichkeit eine vollständige Erstattung zu erhalten. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline.

  136. Matthias sagt:

    Hallo, wir haben letztes Jahr im Oktober ein Flugpaket über STA Travel gebucht. Abflug wäre am 01.04.2020 mit Lufthansa nach Sydney gewesen. Aufgrund der damaligen Situation hat Lufthansa unsere Langstreckenflüge München-Sydney / Auckland-München storniert. Da es uns nicht möglich war, unsere 2-monatige Reise nach Australien, Neuseeland und Fidschi anzutreten, mussten wir noch andere Flüge (Inland Australien, Australien-Neuseeland, Neuseeland-Fidschi) und einen Camper, der mit auf dem Ticekt gebucht war, stornieren. Insgesamt 5.200 €. STA teile uns mit, dass die Langstreckenflüge + Camper erstattet werden (bis heute nichts), bei Qantas Gutscheine, die bis Oktober 2020 gültig seien!!!! und Fidschi Airways Gutscheine, gültig bis 31.12.2021. Dies konnten wir so nicht akzeptieren und haben über den Kundenservice Einspruch erhoben, seitdem keine Reaktion mehr, seitens STA Travel. Wir haben auch die Airlines direkt angeschrieben aber diese verweisen auf das Reisebüro (und STA macht offensichtlich nichts). Nun die Frage in die Runde: Was kann ich hier machen? Immerhin geht es um sehr viel Geld. Warten … Anwalt.? Eure Einschätzung? Vielen Dank für Eure Antworten.

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach hilft hier nur hartnäckig bleiben. Anwalt sicherlich aber bei australischen Airlines wir das kompliziert.

  137. Susanne sagt:

    Hallo ?
    Hier meine Erfahrungen mit Air France und KLM.
    Mein Mai Flug gebucht über Air France mit ausführender Airline KLM wurde von Air France annulliert. Meine persönlichen Bemühungen (incl. Mahnschreiben) um Erstattung des vollen Ticketpreises führten nicht zum Erfolg. (Air France hat mir in einer letzten Mail mitgeteilt, dass sie es bedauern, dass ich nicht zufrieden bin aber dies ihre einzige Antwort ist, der sie nichts hinzufügen können. KLM hatte mir wiederum mitgeteilt, dass Air France zuständig sei.) Ich habe mich daraufhin entschlossen, meine Erstattungsansprüche an euflight.de abzutreten. Die Abwicklung ging problemlos und ich habe nach Abzug von ca. 28 % den restlichen Ticketpreis sofort erstattet bekommen.
    Ganz herzlichen Dank an Dich Johannes! Du hast mir damals sehr schnell meine Frage beantwortet, ob ich für beide betroffenen Flüge die Erstattung fordern kann. Vielen Dank!!!

  138. Monica sagt:

    Guten Tag,
    ich habe den Flug von MUC nach BLQ mit Lufthansa gebucht (Hinflug am 26.09.2020 – Rückflug am 03.10.2020). Ich wurde vor ein paar Tagen per e-Mail von Lufthansa informiert, dass der Hinflug am 26.09.2020 storniert wurde. Ich möchte auf diesen Grund den Rückflug BLQ-MUC stornieren. Habe ich das Recht die gesamten Kosten (Hin- und Rückflug) ohne Abzüge von Lufthansa erstattet zu bekommen? Ich versuche seit Tagen den LH-Kundenservice telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg.
    Vielen Dank im Voraus,
    Monica B.

  139. Jurij sagt:

    Hallo, wir haben für Mitte August einen Flug von München über Abu Dhabi nach Sri Lanka gebucht (über Flugladen). Nun habe ich eine Email von Etihad bekommen, dass der Hinflug von München nach Abu Dhabi gecancelt wurde und auf den Tag drauf umgebucht. Der Flug von Abu Dhabi nach Colombo wurde ersatzlos gestrichen. Haben wir Anspruch auf Rückerstattung aller Flüge?

  140. Petra Gründinger sagt:

    Hallo,
    wir haben schon im Januar für Ende November einen Flug nach Kathmandu über das Online Reisebüro Elumbus mit der Qarar Air gebucht.
    Die Reisewarnung für Nepal ist ja voraussichtlich bis Ende August. Elumbus hat uns erst eine Stornierung vorgeschlagen, in der wir pro Person zwischen 300 und 400 Euro Gebühr hätten zahlen müssen.
    Nachdem ich ihnen die Nachrichten (Rückzahlungen und Gutscheine…) von Qatar Air zugesandt habe, boten sie uns auf einmal Gutscheine (2 Jahre gültig) an. Ich weiß jetzt nicht, ob wir lieber noch auf eine eventuelle Annullierung seitens der Airline bis November warten sollten, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten oder die Gutscheine annehmen sollten.
    Wir müssten dann bis spätestens Januar 2022 fliegen – besser gesagt November 2021, weil die Reisezeit in Nepal (Himalaya) im Januar nicht geeignet ist. Wir sind dann schon 60 Jahre alt und ich glaube nicht, dass Corona dann verschwunden ist…
    Ist es ein Risiko bis November zu warten, um dann vielleicht Gutscheine auch nicht mehr zu bekommen?
    Uns wäre natürlich eine Rückerstattung für unsere Gesundheit lieber 🙂

    • Johannes sagt:

      Der Gutschein ist nur Kulanz. Das Angebot kann Qatar Airways jederzeit zurückziehen aber ich halte diese Möglichkeit für relativ unwahrscheinlich. Ich würde noch abwarten.

  141. zabadac sagt:

    moin, ende märz hat TK HAM-BKK-HAM annuliert und erstattung binnen 2 monaten versprochen. bisher – nach 3 mon – kam nix, also nachgefragt und nach 3 std antwort: In line with your feedback, pursuant to the additional regulations added to the Civil Aviation Passenger Rights Regulation, it has been decided to refund the tickets of the flights canceled by the airline companies due to the Coronavirus, two months after lifting of the flight ban. Therefore, we have to inform you that we cannot process your request at the moment. After the abovementioned period is over, your ticket’s refund process will be issued by our side.“
    kann also noch lange dauern…

  142. Sebastian sagt:

    Wir haben vor Corona einen Flug für Mitte August auf der Strecke MUC-AMS-SPU und zurück direkt bei KLM gebucht.

    KLM hat eines der 4 Segmente (AMS-MUC) gestrichen und uns stattdessen automatisch auf einen deutlich späteren Flug am gleichen Tag mit anderer Flugnummer umgebucht.

    Da wir die Reise aus mehreren Gründen nicht mehr antreten wollen (der deutlich längere Aufenthalt in AMS ist einer davon), haben wir eine Erstattung der gesamten Buchung beantragt. Bisher keine Reaktion, aber das ist auch „erst“ 1,5 Wochen her.

    Zwei Fragen:
    1. Nach meinem Verständnis steht uns eine vollständige Rückerstattung zu?
    2. Sollte die Rückerstattung trotz aller Kontaktversuche über das Reisedatum hinaus nicht erfolgen, kann man dann einfach die automatisch umgebuchte Reise nicht antreten und weiter auf eine Rückerstattung pochen? Eine Kopie der Erstattungsanfrage habe ich ja automatisch per Mail erhalten.

  143. Anja Rhein sagt:

    Hallo,

    Ich habe im letzten Jahr direkt Ei der Lufthansa Flüge nach New York, hin und zurück Ab 11.8.2020 gebucht.
    Nun ist der Hinflug annulliert, der Rückflug noch nicht.
    Die Airline hat mir nun geschrieben, dass mir aufgrund meines gewählten tarifes bei der Buchung nur die Steuern zur Rückerstattung zustehen und ich somit auf3/4 des Preises sitzen bleiben soll.
    Bei einer annulierung gilt doch „Vertragsbruch“ (?).
    Kann ich den kompletten Reisepreis zurück fordern?

  144. Robert sagt:

    Hallo,
    ich habe über flugladen Flüge für vier Personen mit Turkish Airways von Wien nach Miami über Istanbul gebucht.
    Nun würde ich von TA angeschrieben, dass der Flug von Wien nach Istanbul von der Fluglinie gecancelet wurde.
    Steht mir die Rückerstattung für alle Flüge zu?
    Vielen Dank,
    Robert

  145. Fckrwngs sagt:

    Hi,
    ich warte seit Monaten auf Rückmeldung und Rückerstattung von EUROWINGS, da Hin- und Rückflug gestrichen wurden. Daher meine Frage an alle hier: HAT HIER IRGENDWER ÜBERHAUPT SCHON GELD VON EUROWINGS ERSTATTET BEKOMMEN?!
    So eine Drecks-Airline…

    • Katharina sagt:

      Hallo ..Flug mit Eurowings von Stuttgart nach Florence im Mai durch Eurowings anuliert. EMais. Zwei einwurfeinschreiben mit Aufforderung zur rückerstattung, keine Reaktion. Mahnverfahen eingeleitet kostet 40.- jetzt ist die erste Reaktion ein Wiederspruch auf das Mahnverfahen …nun bleibt mir wohl nur ein Anwalt…und das kostet alles ??

      • Johannes sagt:

        Wenn du Eurowings unter Fristsetzung aufgefordert hast, muss Eurowings die Anwaltskosten tragen. Außer du verlierst vor Gericht aber darüber wird sich der Anwalt dann bestimmt aufklären.

    • Christina sagt:

      Hi, mein Flug Verona- Köln im April wurde auch von Eurowings annuliert. Nach einigen Telefonaten, Mails und Einschreiben ist heute nun das große Wunder passiert: Eurowings hat gezahlt!!! Habe die Servicenummer angerufen und dann braucht man aufgrund der Wartezeit und der wirklich fürchterlichen Musik erst mal starke Nerven. Nach ca. 30 Min. eine freundliche, menschliche Stimme, 3 Klicks, und schon war mein Ticketpreis erstattet. Bestätigung kam sofort per Mail. Also….nicht aufgeben, vielleicht am späten Abend anrufen (das verkürzt die Wartezeit) und freundlich bleiben.

  146. Tabea sagt:

    Hallo,

    ich habe bereits Anfang des Jahres über Opodo Flüge bei Condor von Hamburg nach Gran Canaria gebucht. Reisezeitraum 20.05.2020-31.05.2020, also war es nicht möglich die Reise anzutreten. Ich habe bereits Ende März von Opodo eine Mail erhalten und mich für einen Service angemeldet, dass Opodo in meinem Namen einen Rückerstattungsgutschein von Condor annehmen darf. Allerdings habe ich bis heute keine weiteren Informationen oder gar einen Gutschein erhalten. Die letzte Mail von Opodo kam am 13.05.2020, ohne neue Infos. Von Condor direkt gab es nie irgendwelche Infos.
    Sowohl Opodo als auch Condor sind so gut wie gar nicht zu erreichen.
    Hatte jemand eine ähnliche Situation und kann mir weiterhelfen, was ich jetzt am Besten machen kann?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Tabea

    • Johannes sagt:

      Leider hilft aktuell nur abwarten und hartnäckig bleiben. Wenn der Flug annulliert wurde, steht dir aber auch eine Erstattung zu.

  147. KalleG sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe letzte jahr einen Direktflug (Zweck:Sommerurlaub) FRA nach Miami bei der Luthansa direkt gebucht für den 20 August. Gestern habe ich eine E-Mail von Lufthansa erhalten, der Flug wurde umgebucht auf den 21 August.
    Habe jetzt 2 Möglichkeiten erhalten, die Umbuchung annehmen oder eine Gutschrift mit Neubuchung in 2021. Ich muss mich bis 17 Juli entscheiden wenn ich mich nicht melde tritt folgenses ein:
    Zitat aus E-Mail
    „Sollte für Sie keine der beiden Alternativen in Frage kommen oder Sie an Ihrer gebuchten Reise eine Änderung
    vornehmen wollen, kontaktieren Sie bitte unsere Service Center bis zum 17. Juli 2020 , um eine Streichung der Reise zu
    vermeiden.“

    Wir wollen aber Aufgrund der aktuellen Lage nicht in die USA Reisen, und den gesamten Betrag rückerstattet haben. Was habe ich für Möglichkeiten?

    Danke für eine Antwort…..

  148. Klaus Wirth sagt:

    Hallo,

    ich habe Ende Dezember 2019 einen Flug von Frankfurt nach Los Angeles (25. August 2020) und Rückflug LA nach Frankfurt (16. September 2020) für mich und 3 weitere Passagiere bei der Lufthansa gebucht (Economy, nicht umbuchbar oder stornierbar). Die Flüge sind z.Zt. NICHT gestrichen. Wir möchten aber aufgrund der Reisewarnung für die USA (bis vorerst 31. August 2020) nun nicht fliegen.
    Ich wollte versuchen in der Lufthansa-APP über das Rückerstattungsformular den Betrag von weit über 2.000 Euro erstattet zur bekommen. Es wird aber lediglich ein Betrag von etwas über 400 Euro als Rückerstattung angezeigt. Habe es dann gelassen.
    Meine Frage: Bekommen wir unser Geld (auch wenn der Flug stattfindet), trotz Reisewarnung, jetzt nicht voll erstattet?

    Danke und LG, Klaus

    • Peer sagt:

      Unserer Meinung nach rechtfertigt eine Reisewarnung leider noch keine volle Rückerstattung. Ihr müsst entweder abwarten bis ein Storno kommt oder die Kulanzregel zur Umbuchung nutzen.

  149. Maria sagt:

    Hallo,
    ich habe für August Hin Und Rückflüge von Düsseldorf nach Miami Anfang des Jahres über Eurowings gebucht ( ausgeführen soll Brüsselairlines).
    Man bieten mir nur einen Voucher an bis 14 vor Flug
    Ich würde gerne warten bis Eurowings annulliert
    Wielange dürfen die ein auf die Folter spannen?
    Was ist wenn sie nicht annullieren und nur nach 12 Tage bis Abflug sind ?
    Ich möchte nicht fliegen aber ist dann auch die Möglichkeit des Voucher weg
    Ich bin total unschlüssig was jetzt richtig ist

    Gruß
    Marie

    • Johannes sagt:

      Bis 14 Tage vor Abflug warten ist ja eigentlich kein Risiko für dich. Das würde ich machen. Wenn du sonst nicht rechtzeitig den Gutschein beantragst und der Flug normal durchgeführt wird, steht dir halt kein Gutschein und keine Erstattung zu. Der Gutschein ist halt ohne Annullierung eh nur auf Kulanz.

  150. Marko sagt:

    Hallo, ich habe im Februar Flüge In die USA über United Airline gebucht. Durchgeführt werden diese Flüge von der Lufthansa. Hinflug Berlin über Frankfurt nach New York. Rückflug von Orlando über Frankfurt nach Berlin. Nun habe ich zufällig gesehen das der Rückflug storniert wurde. Kann ich nun komplett stornieren und das Geld zurück verlangen oder soll ich warten bis auch der Hinflug (07.08.2020) storniert wird ?
    Danke für eine Antwort…

  151. Kay sagt:

    Hallo habe im März bei Flighttix.de Flug von Zürich über Singapur nach cebu und zwei Wochen später zurück gebucht. Die Flüge wurden von Singapur Airline storniert. Ich habe zu Flighttix.de gesagt das ich das Geld zurück möchte, jetzt haben die mir nen Gutschein für Flighttix.de gegeben. Die gehen gar nicht auf meine Email ein und wimmeln mich ab. Was kann ich jetzt tun?

    • Johannes sagt:

      Hartnäckig bleiben

    • Jan sagt:

      Wir hatten ebenfalls bei Flighttix gebucht. Diesen Shop sollte man unbedingt meiden: Wir hatten einen Chinaflug gebucht. Das Geld wurde sofort eingezogen, es gab aber nur eine Buchungsbestätigung ohne e-Ticket. Wie wir gelernt haben ist eine Buchung ohne e-Ticket nichts wert, denn es bedeutet, dass noch kein Sitzplatz bei der Airline gebucht wurde! Es dauerte ganze 3 Wochen bis das e-Ticket kam. In der Zeit war der Flugpreis gesunken wodurch Flighttix nochmal mehr Gewinn gemacht hat. Wäre der Preis gestiegen, hätten sie uns einfach storniert. Das scheint eine typische Masche von denen zu sein.

      Nun wurde unser China-Flug aber von der Airline gecancelled (was wir selbst herausfinden mussten, weil uns Flighttix nicht informiert hatte). In dem Zug hat uns Flighttix knapp 4 Monate hingehalten: Nach der Stornierung dauerte es einige Wochen bis die angebliche Bestätigung der Airline kam, dass das Geld erstattet werden kann. Flighttix behauptete, dass wir ein „full refund“ bekommen und die Airline ca. 6 Wochen
      braucht. Nach ca. 12 Wochen und einigen Emails mit der Bitte das Geld einfach auf unser Konto zurückzuüberweisen kam dann doch nur ein Gutschein (immerhin für den vollen Preis). Nach Ablehnung des Gutscheins dauerte es nochmal ca. 4 Wochen bis das Geld zurücküberwiesen war. Allerdings hatte Flighttix einfach 55€ „Servicegebühr“ einbehalten, wodurch wir uns verarscht vorkommen, da die ganze Zeit von einem „full refund“ die Rede war. Wir werden auf jeden Fall versuchen noch das restliche Geld zu bekommen.

      • Matz sagt:

        Wir haben auch mit fligthtix.de gebucht, die Airline hat uns meine Mail geschrieben, dass wir kostenfrei stornieren können, daraufhin haben wir an Flighttix.de eine Mail geschrieben. Flighttix hat die Hotline deaktiviert und auch die Notfallnummer ist nicht mehr erreichbar. Sie sagen sie haben zu viel zu tun und bearbeiten die Stornierungen nach Abflugdatum. Wir haben vor 4 Wochen die Stornomail geschrieben und bis heute nichts gehört. In 5 Tagen geht der Flug. Wir wollten nach Singapur und in Singapur darf man als EU Bürger aktuell nicht einreisen.

        Die Airline kann die Tickets ändern, so dass wir nicht auf der Flugliste stehen, aber nicht stornieren und das Geld zurück erstatten. Das muss fligthtix.de machen. Ich bin gespannt…

  152. Markus sagt:

    Hallo,
    ich habe über Opodo bereits im Januar einen Flug nach Kreta gebucht mit Corendon. Dazu habe ich ein Hotel seperat gebucht, welches ich heute bezahlen müsste.
    Problem ist nun , dass ich zwar bei Opodo eine Buchungsbestätigung habe, bei der ich auch eine Buchungsnummer für die Airline zusätzlich erscheint.
    Mit dieser Buchungsnummer kann ich aber bei der Fluggesellschaft keine Ergebnisse bekommen. Also weder einen Sitzplatz reservieren , Gepäck und schon garnicht einchecken. Nach etlichen Versuchen einen der beiden Beteiligten Firmen zu erreichen , gab es nur enen kurzen Kontakt mit Coendon , die uns mitteilten wir seien bei denen nicht bekannt als Reisende. ImÜbrigen hat sich die Abflugzeit um 1, 5 h Stunden verschoben, bei der es auch keine Info an uns gab , sondern nur zufällig gesehen wurde.
    Gibt es einen Rat oder gar eine Stelle an die ich mich wenden kann.
    Danke-Markus

  153. Peggy sagt:

    Hallo,
    wir haben im Februar über LH Flüge von Leipzig nach Fort Myers USA im Juli gebucht. Nun wurden die Teilstrecken Leipzig-Frankfurt und auch zurück Frankfurt-Leipzig annulliert. Die anderen Flüge gelten noch als bestätigt. Kann ich das Geld dennoch komplett zurückfordern? Es war eine Buchung.
    Vielen Dank vorab.
    VG Peggy

  154. Toni sagt:

    Hallo,

    ich habe Mitte Februar einen Hin-und Rückflug nach Istanbul bei TK gebucht.
    Anfang April kam dann die Info, dass die Flüge storniert werden müssen.
    Ich habe telefonisch die Rückerstattung beantragt und warte nun auf diese.
    Mir wurde gesagt, dass ich in zwei Monaten das Geld wieder bekomme.
    Nun haben wir Ende Juni/Anfang Juli und noch ist nichts eingegangen.
    Was kann ich tun, damit die Rückerstattung nun endlich eingeleitet wird?

    LG
    TONI

  155. Monika Gutschier sagt:

    Hallo,
    vielleicht hast du noch eine Idee. Hatten für 17.03. Flüge mit United München – Washington im Reisebüro gebucht. Am 13.03. wurde von den USA ein Einreiseverbot ausgesprochen. Der Flug wurde noch durchgeführt – wir flogen natürlich nicht mit. Dadurch das der Flug seitens United nicht storniert wurde, können wir keine Rückzahlung fordern. Sie haben uns nach mehreren Mail eine Umbuchung bis Abflug März 2021 angeboten. Da wir mehrere Personen sind, werden wir bis dahin keinen gemeinsamen Termin finden bzw glaub ich nicht, dass bis dahin so eine große Rundreise (Flüge München – Washington, Kaliforniern, Texas – München) möglich sein wird.

    Hast du noch eine Idee, wie wir zu einer Rückerstattung kommen. Die Rückflüge fanden nicht mehr statt, kann das aber nicht nachweisen.

    Danke für deinen Input. lg

    • Johannes sagt:

      Hallo Monika,

      dein Ticket ist eh wegen Nichtantritt verfallen. Einreisebeschränkungen liegen auch nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Ich sehe da keine großen Möglichkeiten an eine Erstattung zu gelangen.

  156. Sascha sagt:

    Hallo,

    ich hatte Flüge über ABC Travel Service von Frankfurt über Shanghai nach Tokio am 17.07.2020 mit China Eastern Airlines gebucht.

    CE Airlines hat inzwischen einen der Flüge annulliert und ich würde gerne die komplette Reise stornieren. Auf Nachfrage beim Reisebüro wurde mir gesagt, dass eine Stornierung durch das Reisebüro 60€ Bearbeitungsgebühr kostet. Ist das rechtens?

    Eine Bekannte von mir hatte auch mit ABC gebucht, in die USA, und ihre Flüge wurden auch storniert. Sie musste dann allerdings 60€ pro Person (für 2 Personen insgesamt 120€) + noch mal ungefähr das selbe bezahlen, für den „Ersatz entstandener Aufwendungen
    und entgangenem Vermittlungsentgelt“.

    Ich habe bei dem Büro von CE Airlines in Frankfurt angerufen, die haben mich aber wieder zurück an ABC Travel verwiesen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Sascha

    • Johannes sagt:

      Hallo Sascha,

      wenn muss das bei Buchungsabschluss in den von dir akzeptierten AGBs gestanden haben sonst meiner Meinung nach nicht. Das musst du mal prüfen.

  157. Lisa sagt:

    Hallo Team
    ich habe über ein Portal mein Hin- und Rückflug (verschiedene Airlines) gebucht. Mein Hinflug wurde 6 Wochen vorher annulliert, aber mein Rückflug nicht.
    Hab ich das recht den Rückflug kostenlos zu stornieren?
    Was bringt mir der Rückflug, wenn ich kein Hinflug bekomme.
    Danke für die Antwort im vorraus

  158. Cornelia Kirchner sagt:

    Hallo, habe alles aufmerksam gelesen, aber meine Frage finde ich nicht beantwortet. Habe einen annullierten Eurowings-Rückflug (Hinflug findet statt!), habe dort hingeschrieben (mit Musterbrief von der Verbraucherzentrale) und Frist gesetzt, möchte stornieren und mein Geld zurück. Keine Reaktion. Mein Flug wäre nächste Woche: Ist es nun besser ich nehme sicherheitshalber das Voucher, damit ich im Zweifel wenigstens das habe und kann dann weiter – ggf. mit Anwalt – um mein Geld kämpfen oder habe ich mit der Akzeptanz des Vouchers dann meine Ansprüche an eine Rückzahlung verwirkt? Wenn der Flug erstmal stattgefunden hat und ich nicht storniert habe, ist das ja wahrscheinlich auch nicht glücklich, oder?
    Grüße
    Conny

  159. Rosalie sagt:

    Liebes Team

    Ich hatte für die Osterzeit einen Flug nach Delhi ab Zürich mit SWISS gebucht. Die Flüge wurden seitens SWISS annulliert. Dort habe ich bereits die Rückerstattung beantragt und warte nun geduldig 🙂
    Allerdings habe ich einen Teil dieses Flugs mit einem Gutschein „bezahlt“. Muss mir die Airline dieses Geld nun auch zurückerstatten, oder mir für den mit Gutschein beglichenen Teil des Tickets wieder nur einen Gutschein ausstellen (ca. CHF 150 von total CHF 800)? Mit dem Gutscheinwert wird sich in der nächsten Zeit wohl leider nicht viel anfangen lassen, wegen der deutlich gestiegenen Flugpreise. Vielleicht habt ihr auch hierzu schon Erfahrungen gesammelt?

    • Johannes sagt:

      Wenn es sich um einen Wertgutschein handelt, wir der Teil vermutlich wieder als Wertgutschein ausgestellt. Erfahrungswerte gibt es da aber noch nicht.

  160. Nancy Kniesing sagt:

    Hallo
    Ich habe bei der Swiss für Mitte Juli einen Flug an die Ostsee gebucht. Nun wird der Flug jedoch laut Flugplan nicht mehr angeboten. Informiert hat uns jedoch noch niemand darüber. Die Buchung ist immer noch gleich angezeigt im meinem Kundenkonto. Ich versuche verzweifelt die Swiss zu erreichen, ohne Erfolg. Ich habe gesehen, dass es einen Flug an den gleichen Tagen zum Zielort mit der Lufthansa gibt, jedoch mit Zwischenstop. Wir könnten also auch umbuchen. Da der Flug bereits Mitte Juli ist, würde ich gern die Sache klären, um notfalls die Unterkunft zu stornieren. Was kann ich tun?
    Vielen Dank.
    Beste Grüsse
    Nancy

  161. Marc sagt:

    Lieber Johannes,

    zunächst mal großen Respekt und Danke, dass du hier alle Fragen beantwortest. Zu meinem Fall habe ich noch nicht das Äquivalent in den Fragen gefunden.

    Ich habe Mitte Februar via check24.de Flugreisen von Köln/Bonn nach Rhodos (am 18.07.2020 um 04:20 Uhr) und zurück (am 26.07.2020) gebucht. Nach der Buchung über check24.de erhielt ich dann zwei Rechnungen von Airtuerk Service GmbH, die auch sofort per Kreditkarte beglichen wurden. Hinflug via Eurowings. Rückflug mit Corendon. Da ich eine Freundin habe, die bei Eurowings arbeitet, habe ich sie vor zwei Wochen gebeten nachzuschauen, ob der Hinflug noch aktiv ist. Das konnte sie verneinen. Daraufhin rief ich bei Airtuerk Service GmbH an und wollte wissen, was es denn damit nun auf sich hat. Dort teilte man mir mit, dass der Flug mit Eurowings auf TUIFly umgebucht wurde. Und zwar mit einem Start nur 25 Minuten später. In Eigenrecherche habe ich dann herausgefunden, dass der Flug nun aber nicht mehr von Köln/Bonn, sondern von Frankfurt/Main um 04:45 Uhr gehen soll. Von Seiten des Buchungsbüros bekomme ich also überhaupt keine Informationen. Man hat mich nun sogar noch an vTours verwiesen, die angeblich Veranstalter sind. Airtuerk Service GmbH wäre nur Vermittler. Für mich ist aber check24.de der Vermittler. Ich brauche ja nicht den Vermittler für den Vermittler.

    Muss ich die Umbuchung infolge der Flugannulierung durch Eurowings hinnehmen? Der Wechsel des Abflugortes bedeutet für uns einen erheblichen Mehraufwand.

    Ich weiß auch gar nicht, an wen ich mich wenden kann/soll. Bei Airtuerk Service GmbH ist man weder gewillt, noch sprachlich in der Lage, meine Fragen zufriedenstellend zu beantworten. vTours, bei denen ich mal nachfragen wollte, ob mein Name denen überhaupt ein Begriff ist, ist nicht zu erreichen. Bei check24.de habe ich es ehrlicherweise noch nicht versucht.

    Grundsätzlich will ich und meine Familie die Flugreise nun nicht mehr antreten. Wir wollen den gezahlten Flugpreis von über € 1.200,00 zurück. Wie siehst du hier die Chancen? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wenn wir den Hinflug aufgrund des Wechsels des Abflugortes nicht antreten möchten/können auch auf die Möglichkeit zur Erstattung der Kosten für den Rückflug.

    Lieben Dank vorab!

    • Johannes sagt:

      Ist es denn eine Pauschalreise inkl. Hotel oder eine reine Flugbuchung?

      Bei einer reinen Flugbuchung ist definitiv eine Annullierung und damit hast du das Recht auf eine Rückerstattung.

      • Marc sagt:

        Hallo Johannes,

        Danke für die Rückmeldung. Es ist eine reine Flugbuchung.

        Das Hotel hatte ich separat gebucht. Die waren übrigen so kulant, dass sie die Stornobedingungen nachträglich zu Gunsten ihrer Gäste geändert haben. Ich habe hier meine Anzahlung komplett zurückerhalten.

        Die Frage ist nur: Bei wem melde ich mich? Airtuerk Service GmbH? Das habe ich jetzt mehrmals gemacht. Zuletzt gestern Abend per Email, wobei ich da aufgrund der Annulierung des Hinflugs den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag erklärt habe. Dass ich mich an Eurowings wenden soll, kann ich mir kaum vorstellen, oder?

  162. Torsten sagt:

    Hallo,
    Ich habe letztes Jahr über Eurowings Flüge von Hamburg über Düsseldorf in die USA (Fort Mayers) und zurück gebucht für den Reisezeitraum August2020
    im Januar wurde mir mitgeteilt das der Rückflug 1 Tag später stattfindet und ab Miami geht. Wenn ich das nicht möchte könnte ich kostenlos Stornieren um Anderweitig zu buchen oder Kostenübernahme Übernachtung in Miami Und 1 Tag Mietwagen.
    Bis jetzt ist noch nichts storniert trotz Einreiseverbot und Reisewarnung wenn ich zurückfliege in Quarantäne zu müssen.
    Ich könnte laut Eurowings jetzt einen Voucher bis 14 Tage vor Abflug bekommen wenn ich nicht fliegen will.
    Soll ich warten bis Eurowings annulliert oder
    Kann ich mich noch auf die Verschiebung Berufen und selber kostenlos stornieren
    Vielen Dank im Voraus

    • Johannes sagt:

      Du kannst es versuchen. In den EU-Fluggastrechten ist keine Frist definiert aber ggf. läuft das dann auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Sonst kannst du auch weiter pokern und hoffen, dass Eurowings den Flug ah annulliert. Die Chance stehen in meinen Augen gut.

      • Torsten sagt:

        Vielen Danke für die die schnelle Antwort.
        Denkst du denn das Eurowings vor der 14 Tage Frist(Voucher Angebot) den Abflug annulliert?

  163. Andreas sagt:

    Hallo, vielen Dank für ihre Mühe.
    Ich hätte auch ein Anliegen.

    Ich habe am 28.12.2019 einen Hin 26.02.2020 mit Rückflug 28.04.2020 nach Nairobi direkt bei klm gebucht. Der Hinflug wurde absolviert.
    Am 17.03.2020 habe ich eine kostenfreie Umbuchung getätigt so das der Rückflug schon am 26.03.2020 vorgezogen werden sollte, auf Anraten der deutschen Botschaft.
    Diese Buchung wurde bestätigt. Aber 2 Tage später stoniert .dann auf dem 29.03.2020 verschoben. Der dann auch stoniert wurde . Mit dem Hinweis ich möchte mich doch bei der krisenvorsorge Liste für das Rückholprogram eintragen .
    Was ich auch tat.
    Ich bin mit der Maschine am 03.04.2020 der deutschen Botschaft für 1200 Euro ausgeflogen worde. Vorher musste ich ein inlandsflug buchen um zu dieser Maschine zu kommen.
    Nun die Frage, kann ich die Flugkosten von 1200 Euro deutsch Botschaft und 35 Euro der Inlandsflug Nairobi nach Mombasa und die anfallenden Unterkunftskosten ab dem 26.03.2020 der klm in Rechnung stellen? Und der ursprünglich Ticket Preis für Hin und Rückflug 623 ,- Euro von der klm?

    • Johannes sagt:

      Hallo Andreas,

      meiner Meinung nach ein klares Ja. KLM muss für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Da gibt es in der EU-Fluggastrechteverordnung auch keine höhere Gewalt. Das hat die Europäische Kommission auch schon im März klargestellt: https://travel-dealz.de/news/coronavirus-eu-fluggastrechten/#airline-muss-betreuungsleistungen-erbringen

      Hast du wirklich schon eine Rechnung für den Rückholflug erhalten? Kannst du die uns per Email schicken (gerne persönliche Daten vorher schwärzen): Johannes@Travel-Dealz.de

      • Andreas sagt:

        Nein, bis jetzt keine Rechnung erhalten.
        Aber in der bestätigungs Mail des RückholFlug wurde es erwähnt das der Flug 1200 Euro kosten wird und in Rechnung gestellt wird.
        Sollte ich den gesamt Schadenersatz schon einreichen bei der klm oder nur ein Teil was ich schon nachweisen kann anhand Rechnungen. Mit Vermerk das noch weite Kosten in Rechnung gestellt werden kann.

  164. Aslan sagt:

    Hallo, bei den vielen Fragen zu Stornierungen habe ich genau das Gegenteil. Eine Freundin hat im Reisebüro für 6 Personen einen Urlaub in Lissabon gebucht. Der Flug wurde uns von TUI verkauft. Mittlerweile haben wir das Geld für das Hotel zurück. 50€ hat das Reisebüro, nach Zustimmung für die Arbeit, einbehalten.
    Bei TUI sieht es anders aus und ärgert uns.
    TUI bietet uns an den Preis abzüglich 150 pro Person zu überweisen. 150€ Abzug, weil der Flug stattgefunden hat. Er war am 20.05.2020.
    Dürfen die das einfach so?
    Das sind immerhin 900€.
    Durch die weltweite Reisewarnung und der Schließung des Hotels war es doch nicht möglich. Außerdem ist die Frage, es war doch eine Pauschalreise auch wenn das Reisebüro es unterschiedlich gebucht hat oder liege ich da falsch?
    Heute habe ich auch gesehen, dass TUI den Flug auch noch bei Eurowings gebucht hat da der Flug eine EW 0602 Nummer hatte.
    Würde mich freuen, wenn ich Eure Hilfe habe.
    Gruß
    Nalsa

  165. Uwe sagt:

    Hallo,

    ich haben über Opodo einen Hinflug aus Deutschland nach Spanien mit TUIfly und einen Rückflug mit Corendon gebucht. Es war ein Buchungsvorgang. Der Hinflug wurde gestrichen (Gutschein von TUIfly ist schon angekommen), aber für den Rückflug am 04. Juli habe ich gerade eine Flugzeitänderung (nur 10 min) bekommen. Was sollte ich nun tun bzw. wer ist mein Ansprechpartner für eine Erstattung? Ich hoffe ihr könnt mir eine schnelle Rückmeldung geben.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Uwe

  166. Marcel sagt:

    Hallo, habe eben erfahren dass mein Rückflug Reykjavik Düsseldorf von der Airline storniert wurde. Kann nun kostenfrei auf nen Flug umbuchen der entweder nen Tag früher oder später geht. Hab ich das Recht, dass auch mein Hinflug (aktuell nicht storniert) um einen Tag nach vorn oder nach hinten verschoben wird (auch wenn dieser Ggf. Teurer ist als der ursprünglich gebuchte)?

  167. Christiane sagt:

    Hallo,

    wir haben über einen Reiseveranstalter einen Hin- und Rückflug in die Türkei (7.4. – 17.4.) gebucht. Aufgrund der Krise wurde der Flug storniert.

    Der Reiseveranstalter will nun ca. 120 EUR in Abzug bringen für Systemgebühren und Vermittlungsprovision, weil diese bei Flug-Buchungen (über Reisevermittler) nicht erstattungsfähig wären, auch wenn die Reise nicht angetreten wird. 100% Erstattung würde nur bei Pauschalreisen bestehen. Da wir den Flug nicht direkt über die Airline gebucht hätten, wären Kosten entstanden die nicht erstattungsfähig seien. Die Vorschriften des Reisevertragsrechtes würden keine Anwendung finden, bei „Nur Flug Buchungen“.

    Ist es richtig, dass wir nicht unser gesamtes Geld zurückbekommen, nur weil wir nicht direkt bei der Airline gebucht haben?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Christiane

    • Johannes sagt:

      Hallo Christiane,

      richtig rechtlich geklärt ist das leider nicht. Fakt ist, der Reiseveranstalter in diesem Fall hat als Vermittler seine Leistung erbracht. Trotzdem solltest du genau die AGBs studieren, i.d.R. ist das dort nicht vorgesehen.

      Nächstes Mal direkt bei der Airline buchen!

  168. Michael sagt:

    Hallo,
    Ich habe zusammen mit meiner Freundin Flüge nach Canada gebucht:
    Reisebüro: Flugladen.de
    Airline: Air Canada
    Hin (12.08.2020): München – Toronto – Calgary
    Rück (04.09.2020): Vancouver – Dublin – München

    Jetzt ist uns aufgefallen, dass eine Teilstrecke des Rückflugs (Vancouver – Dublin) nicht mehr in unseren Reiseunterlagen auftaucht. (Unterlagen bis 3.März sind aber mit diesem Flug).
    Es wurde auch keine Email zwecks dieser Stornierung versendet.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen Flug dann irgendwie komplett zu stornieren, denn das bringt uns ja nicht wirklich was. (Stornierung steht natürlich den Umständen entsprechend im Vordergrund).
    Bzw. wie ist da die Einschätzung?

    Grüße
    Michael und Magdalena

  169. Maria sagt:

    Buchung Stuttgart nach Thessaloniki am 24.06. im Dezember, Hinflug wurde storniert, obwohl der Flug geht, aber unsere Buchung ist nicht mehr gültig. Warum kann uns keiner sagen. Rückflug ist nicht storniert. Was können wir tun? Besteht noch die Chance, am 24.06. zu fliegen?

  170. Maria sagt:

    Hallo
    Ich habe mein Hin- und Rückflug nach Portugal über Lastminute.de gebucht. Hinflug Eurowings und Rückflug Tuifly. Nun hat mir Lastminute.de mitgeteilt, dass Eurowings den Flug für den 31.07 anulliert hat. Kann ich jetzt auch den Rückflug kostenlos anullieren lassen? Sind ja zwei verschiedene Gesellschaften

  171. Petra sagt:

    Wir haben mit air Canada Flüge von Frankfurt über Montreal nach las Vegas gebucht. Die Flüge Montreal las Vegas wurden annulliert und wir sollen jetzt fliegen Frankfurt Montreal Calgary San Francisco las Vegas , was natürlich Stunden länger dauert. Kann ich stornieren und rückerstatten lassen obwohl die Flüge non refundable sind ?

  172. Lukas Taub sagt:

    Hallo, danke dir für die vielen Tipps! Ich habe gerade gesehen, dass „Level“ Insolvenz angemeldet hat… und ich habe natürlich noch vorgestern mit der Airline einen Flug gebucht für Juli, aber über opodo. Auf der Seite wird mein Flug allerdings noch als bestätigt angezeigt. Heißt die Insolvenz, dass die Flüge alle gestrichen sind? LG

  173. Claudia sagt:

    Guten Tag
    Wir haben für 18.7.2020 Morgens einen Flug von Zürich via Abudhabi nach Male gebucht und retour am 8.8.2020. Gebucht direkt bei Etihad für 2 Erwachsene und 2Kinder.
    Nun habe ich ein Mail von Etihad erhalten, dass der Hinflug storniert wurde und dass sie gerade auch auf Abflug 30h später 19.7. Umgebucht haben. Neu wäre die Aufenthaltszeit in Abudhabi 12h vorher 4,5h. Zudem wären wir erst 2Tage später als gebucht auf den Malediven. Wir akzeptieren das nicht. Was können wir tun?

  174. Nadine sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Flug nach Preveza-Lefkada (Griechenland) für den 04.07. über weg.de bei Condor gebucht. Flug bislang bestätigt.
    Jetzt werden ja zum 01.07. alle EU Reisewahrnungen aufgehoben.
    Wir möchten jedoch aufgrund der aktuellen Situation und der Tatsache dass wir das gebuchte Haus bereits im Mai storniert haben nicht fliegen.
    Condor sagt wir haben einen “Light” Tarif gebucht, sprich keine Umbuchung möglich.
    Wir sollen abwarten ob noch storniert wird.
    Wenn wir aktiv stornieren erhalten wir lediglich Gebühr und Steuern zurück.
    Weg.de reagiert garnicht.?
    Was ist euer Rat?
    Vielen Dank!!!

    • Johannes sagt:

      Hallo Nadine,

      wenn der Flug normal fliegt, kannst du leider nicht viel machen. Ich würde einfach abwarten. Vielleicht wird der Flug nach noch annulliert. Ansonsten kannst du auch nach dem Abflug die personenbezogenen Steuern & Gebühren zurückverlangen. Die Reisewarnung hätte daran aber auch nichts geändert.

  175. coffee sagt:

    Hallo,

    ich hatte für einen Osterurlaub Flüge über lastminute.com gebucht (Airline Condor). Ewig kam keine info weder von Condor noch von lastminute zum Status, es war jedoch schon klar, dass man nicht mehr nach Korfu reisen kann, da die grenzen dicht waren.
    lastminute hat dann Wochen später einen Gutschein angeboten, da der Flug annuliert wurde oder dieoption das geld zurückzuüberweisen jedoch mit einem saftigen Abschlag (Bearbeitungsgebühr) was fast die Hälfte des Flugtickets war. Ist das rechtlich in Ordnung?
    Hatte mich trotz der Gebühr für die Rückerstattung entschieden – jetzt habe ich gehört, dass solche Gebühren nicht rechtens sind da der Flug annuliert wurde und keine Leistung erbracht wurde. Danke für eine Einschätzung 🙂

    • Johannes sagt:

      Das ist leider nicht abschließend rechtlich geklärt. Es muss aber wenn auf jeden Fall in den bei der Buchung akzeptierten AGBs stehen.

      • coffee sagt:

        Vielen Dank für die Info. Hatte ich mir fast schon gedacht, das es Grauzone ist – wäre toll wenn es hier in naher Zukunft eine klare Richtlinie gibt. Am Ende ist man grade als Kunde der Dumme. Versuche gerade einen Weg „drumherum“ mir das Geld über das Kredikarteninstitut zurückzuholen. Da keine Leistung erfolgt ist gibt es wohl die Option die Zahlung zurückzuholen. Lt meinem letzten Gespräch mit dem Kreditkartenunternehmen können sie das wohl tun. Werde berichten sollte das tatsächlich klappen – vielleicht hilft es anderen usern ja auch

  176. Björn sagt:

    Guten Morgen Johannes,
    am 20.07.2020 sollen unsere Flüge mit Eurowings über Berlin-Düsseldorf nach New York stattfinden. Eigentlich um unsere Tochter, die als Au-Pair in den USA war, zu besuchen. Bis Ende Juli gibt es nun eine Reisewarnung vom Auswärtigem Amt. Eurowings bietet natürlich Gutscheine an aber wir wollen gerne das Geld zurück. Kann ich es jetzt schon anfordern oder muss ich warten bis Eurowings den Flug anulliert. Was, wenn sie den Flug nicht streicht. Wenn man sich für den Gutschein entscheidet muss das laut Eurowings auch spätestens 14 Tage vor Abflug geschehen. Ich habe nun Angst beide Möglichkeiten zu vergeben. Was soll ich deiner Meinung nach tun ?

    • Johannes sagt:

      Hallo Björn,

      die Reisewarnung ist bei einer reinen Flugbuchung m.M.n. ein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Warte ab ob Eurowings den Flug nicht doch noch annulliert und sonst nimm halt 14 Tage vor Abflug den Gutschein an.

  177. Dominik sagt:

    Hallo,

    vom 12.04.20 bis 04.05.20 wären ein Freund und ich eigentlich mit Lufthansa (durchführende Fluggesellschaft: Air Canada; gebucht über Expedia) nach Vancouver geflogen.

    Am 09.04.20 schickte mir dann die Lufthansa eine Stornobestätigung mit dem Hinweis: „Leider mussten wir ihre Buchung am 09 April 2020 streichen. Der (die) bereits ausgestellte(n) Flugschein(e) wurde(n) zur weiteren Bearbeitung an unsere Erstattungsabteilung gesendet.“

    Ich habe mich nochmal bei der Lufthansa telefonisch gemeldet als nichts ankam und wurde von der Frau regelrecht „angeschrien“, dass Expedia das Geld habe. Ich solle mich an die wenden. Bei Expedia sagte man mir, dass sie von mir einen Code (der Lufthansa) bräuchten, mit dem diese die Rückerstattung freigibt.

    Expedia sagte auch, das sei eine Ping-Pong-Taktik seitens der Lufthansa. Fakt ist: Auf meiner VISA-Kreditkarte eingezogen hat das Geld im Dezember die LUFTHANSA.

    Ich habe noch zwei Mails mit einer Fristsetzung für die Rücküberweisung auf meine DKB VISA Kreditkarte an die Lufthansa (deren Aktionär ich übrigens bin) geschickt. Beide blieben unbeantwortet.

    Darin stand u.a.: „[…] Vielen Dank für Ihre E-Mail im Nachgang zum Telefonat mit der Bestätigung der Rückerstattung unserer Kosten für Hin- und Rückflug vom […] Da ich auf meiner Kreditkarte noch keinen Eingang des [Betrags] feststellen konnte, bitte ich Sie hiermit, mir den Rückerstattungsbetrag in Höhe von XXX € bis spätestens 25.04.2020 auf meine VISA-Karte zurückzubuchen.“

    Ende April rief ich an mit der Frage, warum sich die Zahlung verzögere. Die Dame meinte, sie vermerke nochmal, dass ich angerufen hätte. Dann kam eine Mail von ihr und zwar nicht mit der Bestätigung des Vermerks, sondern, mit dem Hinweis, ich solle mich doch bitte an Air Canada wenden. Puh … ich atmete tief durch und schrieb dann nochmal stur an Lufthansa: „Die Bestätigung einer Rückerstattung haben wir ja bereits von Ihnen [Lufthansa, nicht Air Canada] erhalten. Könnten Sie uns bitte mitteilen, wann mit einer Rückbuchung auf meine Kreditkarte zu rechnen ist? Seit der Stornierung ihrerseits sind bereits [X] Wochen vergangen. Wir haben uns bereits 2x per Mail bei Ihnen gemeldet und bislang keine befriedigende Antwort erhalten.“

    Ende Mai eine Nachricht von Lufthansa: „Damit Ihr Anliegen gleich in den richtigen Händen ist und direkt bearbeitet werden kann, haben wir es intern an unseren Fachbereich für Erstattungen weitergegeben. Die Servicemitarbeiter dort werden sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Wir bitten um Entschuldigung dafür, dass wir aufgrund der außerordentlich hohen Menge an Erstattungswünschen in den letzten Wochen diese nicht innerhalb der sonst üblichen Fristen bearbeiten konnten. Mittlerweile ist es uns gelungen, die Prozesse anzupassen und unsere Kapazitäten für die Bearbeitung von Erstattungen schrittweise zu erhöhen.

    Nun arbeiten wir mit Hochdruck daran, Ihre Anfrage sobald wie möglich zu bearbeiten.“

    Ich schöpfte kurz Hoffnung. Doch dann kam auch da nichts … -.- Ich habe dann bei meiner Bank angerufen und um Chargeback gebeten. Die meinten, sie bräuchten noch einen Rückerstattungsbescheid von Lufthansa – nicht „nur“ das obige Zitat mit der Rückerstattungsweiterleitung aus der Stornobestätigung. [Nebenbei erwähnt: Air Canada hat übrigens scheinbar keine deutsche Hotline mehr und ich habe auch herzlich wenig Lust, mich zwischen den Parteien zerreiben zu lassen. Da habe ich es in meiner Verzweiflung auch mal probiert.] Via Chargeback sehe ich im Moment keine Chancen an die übrigens fast 1200 € zu kommen.

    In der Zwischenzeit schrieb mir Expedia Anfang Juni: „Hallo, wir melden uns mit Neuigkeiten zur Fluggutschrift bei Ihnen, die wir infolge der durch COVID-19 hervorgerufenen Krise ausgestellt haben. Da sich die Reisesituation stets weiterentwickelt, arbeiten wir mit unseren Partner-Fluglinien weiterhin einige Aspekte der Richtlinien aus. Unsere Absicht ist es, dass Sie Ihre Gutschrift [aha, ein Gutschein also] bei der Fluglinie noch einfacher verwenden können.
    Hier ist eine Zusammenfassung des aktuellen Standes:
    • [mein Name] hat eine Gutschrift für das Ticket Nr. [XY] für Flüge mit Lufthansa erhalten.
    • [Name meines Kumpels] hat eine Gutschrift für das Ticket Nr. [XY] für Flüge mit Lufthansa erhalten.
    • Die ursprüngliche Reiseplannummer lautet […].
    • Expedia hat in Absprache mit unserer Partner-Fluglinie bestätigt, dass Änderungsgebühren, die normalerweise für diese Flugbuchung anfallen würden, erlassen werden. [Dankeschön, wie gnädig!]
    Weitere nützliche Informationen:
    • Jede Gutschrift bei der Fluglinie wird auf den Namen des ursprünglichen Reisenden ausgestellt. Gutschriften bei Fluglinien können nicht kombiniert oder auf eine andere Person übertragen werden.
    • Gutschriften bei Fluglinien müssen für Flüge – einschließlich Steuern und Gebühren – bei der Fluglinie verwendet werden, die das ursprüngliche Ticket ausgestellt hat. Gutschriften bei Fluglinien können nicht für Nebenleistungen verwendet werden.
    • Für eine individuelle Flugbuchung oder eine neue Flug+Hotel-Buchung wenden Sie sich bitte ab dem 19. Mai 2020 unter der +49 69 945 19 23 20 an unseren Kundenservice. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenn wir Ihnen auch einen Hotelgutschein für Ihre stornierte Flug+Hotel-Buchung gesendet haben, können Sie diesen zusammen mit dieser Fluggutschrift für eine neue Flug+Hotel-Buchung einlösen, vorausgesetzt, Sie fliegen mit derselben Fluglinie. Um als neue Flug+Hotel-Buchung zu gelten, müssen der neue Flug und das neue Hotel gleichzeitig per Telefon als Teil derselben Reise unter Ihrem Expedia-Konto gebucht werden. In Ihrem Expedia-Konto wird Ihre neue Flug+Hotel-Buchung unter Umständen als zwei separate Reisepläne angezeigt. Unser System wird jedoch automatisch deren Status als eine Flug+Hotel-Buchung erkennen. Im Moment können wir nur Flug+Hotel-Buchungen für Reisen ab dem 1. Oktober 2020 akzeptieren.
    Zu den folgenden Aspekten gibt es noch keine endgültigen Antworten:
    • Gültigkeit der Gutschrift: der Zeitraum, in dem Sie buchen und/oder verreisen müssen, um die ausgestellte Gutschrift bei der Fluglinie verwenden zu können. Wenn Sie die Gutschrift bei der Fluggesellschaft innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums nicht verwenden, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Ihnen helfen können.
    • Mögliche weitere Verwendungsbedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Gutschrift bei der Fluglinie.
    Wir werden Sie weiterhin per E-Mail auf dem Laufenden halten und uns bei Ihnen melden, sobald wir weitere Details zu Ihrer Gutschrift bei der Fluglinie haben. Bitte lesen Sie die auf unserer Website im Abschnitt COVID-19 genannten Informationen, da diese am besten auf Ihren oben genannten Reiseplan zutreffen.
    Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
    Wir von Expedia möchten Ihnen dafür danken, dass Sie sich für uns entschieden haben. Wir hoffen, dass es Ihnen und Ihrer Familie gut geht und Sie auf sich aufpassen. Wann auch immer Sie wieder bereit für die nächste Reise sind – wir sind für Sie da.“

    Meine Antwort an Expedia: „Sie schrieben von einer „Gutschrift“. Ich bestehe gemäß § 651 h BGB jedoch auf einer Erstattung des Flugpreises in Höhe von […] € bis spätestens 16.06.2020, auf mein Konto mit der IBAN: [XYZ].“

    Antwort von Expedia: „vielen Dank, dass Sie Expedia bezüglich Ihrer Buchung mit der Buchungsnummer […] kontaktiert haben.

    Wir verstehen, dass Sie eine volle Rückerstattung anstelle einer zukünftigen Reisekreditierung bevorzugen. Dies sind ungewöhnliche Umstände. Wir haben mit unseren Partnern zusammengearbeitet, um unseren Kunden aufgrund von COVID-19 flexible Lösungen anzubieten, insbesondere für nicht erstattungsfähige Buchungen. In Ihrer Situation sind wir an die Bedingungen der Fluggesellschaft gebunden, und eine zukünftige Reisekreditierung ist alles, was sie zu diesem Zeitpunkt anbieten.
    Wir danken Ihnen für Ihre sofortige Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit und entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.

    Lesen Sie unbedingt die Informationen in Abschnitt COVID-19, da dies die wichtigsten Informationen für Ihre Reiseroute sind.“

    Was kann ich in dieser Situation noch tun? Folgendes habe ich bei der Verbraucherzentrale, der Süddeutschen Zeitung und Finanztip gelesen:

    „Bestehen erhebliche Einreisebeschränkungen ist es wahrscheinlich, dass Airlines selbst ihre Flüge streichen. Ist das der Fall, können Sie bei einer Flugannullierung kostenlos umbuchen oder Ihr Geld zurückbekommen (Art. 8 Fluggastrechteverordnung). Annulliert die Fluggesellschaft selbst den Flug, muss sie den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Findet Ihr Flug dagegen noch statt, sind Sie auf die Kulanz der Airline angewiesen, wenn Sie von sich aus stornieren wollen.“

    „Wurde der Flug durch die Fluggesellschaft annulliert, muss der vollständige Flugpreis erstattet werden.“

    Diese Aussagen lassen mich daran glauben, dass ich im Recht bin. Soll ich an die Schlichtungsstelle schreiben? Soll ich meine Ansprüche an ein Fluggastrechte-Portal verkaufen? Soll ich selbst ein Mahnverfahren einleiten?

    Ich bin dankbar für jegliche Hinweise.

    Viele Grüße
    Dominik

  178. Susanne sagt:

    Hi- wir haben einen Flug von Düsseldorf über Zürich nach Vancouver. Den ersten Teil mit Eurowings und den anderen Teil mit Air Canada. Beides über my Trip gebucht- jetzt bietet My Trip einen Ersatzflug an. Wir haben aber schon längst alle Unterkünfte storniert, da ich bisher immer Emails bekommen habe, die besagten, das einer oder mehrere Flüge der gebuchten Reise storniert wurden. Was soll ich jetzt tun? Ein Einschreiben mit Rückschein habe ich an alle drei jeweils schon gesendet. Von Air Canada habe ich schon die Antwort das sie nicht zuständig wären und ich mich an das Buchungsportal wenden soll- die Flüge gehen am 27.06.2020.Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    • Johannes sagt:

      Schriftlich (am besten per Einschreiben) beide darüber informieren, dass du nach den EU-Fluggastrechten eine Erstattung forderst.

  179. Aileen sagt:

    Hallo Johannes,
    ich sehe hier X Kommentare zu dem Thema. Auch ich stehe seid Wochen in EMAIL Kontakt mit TURKISH AIRLINES, leider ohne Erfolg! Unser Flug wäre am 26.03.2020nach Phuket gegangen und wurde 2 Wochen vorher storniert. Seid dem wurde mir alles mögliche Angeboten bis am 01.04.2020 dann die schriftliche Mail kam das die Erstattung angewiesen wurde. Bis Ende Mai NICHTS. Auf Nachfrage und Druck erneut eine Email das Geld ist angewiesen es könnte aber bis zu 60 tage dauern. Bis heute wieder NICHTS. Ich habe nun eine Mahnung mit Frist von 7 Tagen gesetzt. Bei der Schlichtungsstelle wird die Airline nicht vertreten. Was kannst du mir Raten? Telefonisch sind diese nur sehr schlecht zu erreichen und bei Fragen nach dem Manager oder Chef wird aufgelegt. Liebe Grüße Aileen

  180. Jens Witt sagt:

    Hallo ich habe einen Flug mit Icelandair von Frankfurt nach Reykjavik und zwei Wochen später von Reykjavik nach Glasgow. Reykjavik Glasgow wurde annulliert und es wurde mir ein Alternativflug angeboten. Muss ich diesen annehmen oder kann ich auch beide Flüge kostenlos stornieren?

    • Johannes sagt:

      Sind beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt. Dann kannst du kostenfrei stornieren. Wenn du sie getrennt gebucht hast, dann leider nicht.

  181. Nici sagt:

    Hallo Johannes,
    wir wären im April 2020 mit Eurowings nach New York geflogen. Der Flug wurde gecancelled und uns wurde von der Airline nur einen Voucher angeboten. Da wir damals nicht wussten dass wir das Recht auf eine Rückerstattung hatten und sie uns damals keine andere Möglichkeit (außer umzubuchen) aufzeigten nahmen wir den Voucher an. Können wir nun nachträglich eine Rückerstattung beantragen? Wir können den Voucher nämlich nicht wirklich gebrauchen.

    Vielen Dank und freundlich Grüsse

  182. Kathrin Jüttner sagt:

    Hallo,
    wir haben vor Monaten bei Turkish Airlines unsere Flüge für September gebucht. Hinflug von Leipzig nach Istanbul und weiter nach Sansibar. Rückflug Sansibar nach
    Istanbul und weiter nach Leipzig. Jetzt habe ich von Turkish Airlines die Nachricht bekommen, das die Teilstrecke Leipzig
    Istanbul storniert sei und ich mich an die Hotline wenden soll. Leider schwer erreichbar. Auf eine Umbuchung ab Berlin wollen wir uns nicht einlassen. Würde alles zusammen auf eine Buchungsnummer gebucht. Allerdings kann ich die Flüge nicht kostenfrei stornieren. Was ist zu beachten?
    Vielen Dank

  183. Christine Will sagt:

    ich habe in 2019 2Flüge bei Condor von München nach Teneriffa gebucht, für März 2020. Die Flüge fanden nicht statt und ich bekam einen Gutschein, habe dann umgebucht auf Herbst 2020. Dieser Flug wurde von Condor annuliert. Jetzt bieten sie wieder einen Gutschein statt Rückzahlung an, mit der Begründung, ich hätte vor Sept.2019 gebucht, also kurz vor der Insolvenzmeldung. Meine Umbuchung fand im März 2020 statt, gilt dann nicht dieses Datum ? Was würdest du unternehmen? Wieder umbuchen oder Erstattung einfordern ?

  184. Tobias Feldhoff sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für die informative Seite. Wir (2 Erwachsene und 3 Kinder) haben im Oktober 2019 für Juli 2020 Hin- und Rückflug Tickets bei Flugladen.de für Flüge mit Thaiairways per Überweisung gekauft. Die Flüge wurden von der Airline storniert. Ein Chargeback ist leider nicht möglich. Derzeit wird man vom Reisebüro nur mit Standardantworten vertröstet, bei der Anzahl der Anfragen auch verständlich. Da Thaiairways zwar Insolvenz angemeldet aber weiterfliegen will, würde mich interessieren, ob wir schon jetzt Maßnahmen einleiten können/sollten, die unsere Chancen auf eine Rückerstattung erhöhen. Nützt es z.B,. schon jetzt eine schrichftliche Aufforderung mit Frist zu setzen, wenn die Airline sich noch nicht geäußert hat?

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Familie Feldhoff

  185. Kai sagt:

    Hallo,

    ich hatte im Januar für den 11. Mai mit Lufthansa einen Flug von Mexiko über Frankfurt nach Amsterdam gebucht. Meine Kinder sollten am 22. Juni von Mexiko nach Frankfurt fliegen (mit Begleitservice der Lufthansa), dort wollte ich sie abholen. Mein Flug wurde gecancelt, der von meinen Kindern steht noch planmäßig, obwohl der Begleitservice derzeit nicht angeboten wird. Meinen Flug auf den Flug meiner Kinder umzubuchen geht zwar, soll mich aber rund 1000 Euro Aufschlag kosten, wenn ich nur bis nach Frankfurt fliege. Zahle ich nicht, muss ich nach Amsterdam weiter fliegen (noch nicht mal direkt sondern, erst am Tag drauf), dann wieder mit der Bahn zurückfahren und meine Kinder… stehen derweil in Frankfurt und warten? Wie stellt sich Lufthansa das vor? Müssen sie nicht wegen diverser nicht erbrachter Leistungen (Flug gecancelt, Weiterflug nach Amsterdam nicht am selben Tag, Begleitservice gestrichen) kulanter sein? Herzlichen Dank im Voraus

    • Johannes sagt:

      Kulanter sollten sie sicherlich sein aber sie müssen es halt nicht. Ist das nur ein Oneway-Flug oder der Hinflug und Rückflug findet später statt?

      • Kai sagt:

        Danke für die Antwort. Es ist eine Teilstrecke des Hinflugs. Hätte ich gecancelt würde ich keine Kulanz erwarten, aber in diesem Fall sollte man erwarten können, dass eine Alternative angeboten wird. Auf der Webseite de Lufthansa steht: „sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (*Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke*) … teurer sein, kann… eine Aufzahlung möglich sein“. Das wäre hier aber doch garnicht der Fall.

  186. Rebecca Aggeler sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage: und zwar habe ich vom 23.03.2020 bis 09.04.20 eine Reise nach Thailand über Tui4You gebucht. Unsere Fluggesellschaft ist Ethihad. Aufgrund der weltweiten Reisewarnung habe ich den Flug über Tui eine Woche vor Abflug storniert. Laut Ethid ist nie eine Stornierung eingegangen. Ich habe Tui mehrmals per E-Mail und per Telefon versucht zu erreichen, da ich eine Rückerstattung forderte. Doch leider kam nie eine Reaktion. Laut Ethihad wäre der Hinflug auch regulär ohne Einschränkung geflogen aber wer garantierte mir den Rückflug? Niemand….Ich habe vor zwei Wochen einen Mahnbescheid gegenüber Tui veranlasst auf den direkt einen Widerspruch ohne Begründung von Tui folgte. Jetzt meine Frage, lohnt es sich für mich gerichtlich gegen Tui vorzugehen? Wie stehen meine Chancen zu gewinnen?

    Über Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug regulär gegangen ist, hast du recht wenig Möglichkeiten. Das einzige, was du wahrscheinlich machen kannst ist dir die nicht genutzten personenbezogenen Steuern & Gebühren erstatten zu lassen.

      • Rebecca Aggeler sagt:

        Auch wenn ein Tag nach Abflug der Flughafen Abu Dhabi gesperrt war? ( ist beim Hin- u. Rückflug unser Umstieg gewesen). Und wir außerdem ein Rückholfall geworden wären? An wen muss ich mich als Ansprechpartner wenden? ( Tui oder Etthiad). Jeder gibt die Aufgabe an den anderen weiter und ich weiß jetzt leider nicht mehr an wen ich mich wenden muss.

        • Johannes sagt:

          Leider ja… Check aber mal z.B. auf Flightradar24 ob deine Flüge auch wirklich durchgeführt worden sind.

  187. Corinna Gwosdz sagt:

    Hallo,
    wir haben im Dezember Freitags-Flüge mit Condor nach Olbia gebucht (18.09. – 02.10 2020).
    Condor hat nun die Freitags-Flüge gestrichen und bietet uns nur eine Gutscheinlösung an.
    Flüge von Samstag zu Samstag (zu einem wesentlich höhren Preis) finden aber statt.
    Steht es uns rechtlich zu ohne Mehrkosten auf die Samstags-Flüge umgebucht zu werden?
    Telefonisch ist bei Condor kein durchkommen und auf unserer Mail haben wir nach 1,5 noch keine Rückmeldung.

    Danke für euere Hilfe

    Corinna

  188. Viktor sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe gestern ein E-Mail von Emirates bekommen.
    Darin informieren die mich über die Änderung des zweiten Fluges (DXB-SIN) und fordern mich auf, das Reisebüro zu kontaktieren.
    Wie ich schon in meine ersten Schreiben vor drei Tage erwähnt habe, es ist unmöglich Flugladen.at auf irgendeine Art zu erreichen.
    Was deine Meinung nach soll ich tun?
    Danke und gesund bleiben.

  189. Florian Ladner sagt:

    Hallo,

    ich habe für meinen Bruder und seine 3 Freunde einen Hin- und Rückflug von München nach Barcelona gebucht. Gebucht habe ich über die Airline Vueling. Der Hinflug sollte am 24.04.2020 stattfinden und der Rückflug am 27.04.2020. Wegen der Covid 19 Situation konnte die Reise natürlich nicht stattfinden. Vueling hat mir einen Gutschein für beide Flüge erstattet – welche ich aber bis ende des Jahres Einlösen muss und spätestens bis nächstes Jahr Juni den Flug antreten muss. Da es sich jetzt um 4 Unterschiedliche Personen handelt ist es schwierig mit dem Gutschein und wir hätten gerne das Geld rückerstattet. Das Problem ist Vueling hat sich irgendiwie abgekapselt, Mails kann man keine schreiben, Fax gibt es auch nicht – und man solle nicht anrufen, da die Leitungen zurzeit Überlastet sind. Über die Homepage habe ich die Rückerstattung verlangt. Dort habe ich aber nur folgende Antwort erhalten: „We regret to inform you that, in accordance with EC Regulation 261/2004, you are not entitled to compensation“. Auf diese Mail konnte ich dann Antworten. Und fünf minuten Später habe ich eine Automatisch generierte Mail erhalten wo es heißt „Nachdem wir Ihre Reklamation in unserem vorherigen Schreiben geklärt haben, haben wir den vorliegenden Fall nochmals überprüft und erneut bestätigt, dass unser Unternehmen jederzeit in Übereinstimmung mit unseren Beförderungsbedingungen und den aktuellen europäischen Flugsicherungsbestimmungen gehandelt hat.“ Was kann ich jetzt tun?

  190. Mary Schwarz sagt:

    Hallo Johannes!
    Ich habe mit Singapore Airlines vor einem Monat einen Flug von JFK nach Frankfurt für Mitte Juli gebucht. (Ich bin zur Zeit in New York). Nun hab ich gesehen dass vorgestern der Flugplan für Juni/Juli aktualisiert wurde und die Singapore Airlines nicht fliegen wird. Ich bin total aufgeschmissen, da mein Flugticket anscheinend nicht berechtigt ist für einen Refund da ich nach dem 15.3. gebucht habe. Ich habe noch keine email oder SMS zur Annullierung des Fluges bekommen. Meine Frage ist nun bekomme ich das Geld zurück? Kann ich ein Chargeback beantragen? Ich habe mit Kreditkarte gebucht. Soll ich am besten warten? Wird Singapore Airlines mir einen alternativen Flug anbieten müssen um nach Frankfurt zu kommen? Ich muss einfach nur nach Hause kommen…

    • Johannes sagt:

      Nach amerikanischen Recht muss dir Singapore Airlines das Geld erstatten. Ich würde aber erst einmal versuchen Singapore Airlines zu einer Umbuchung z.B. auf Lufthansa zu bewegen. Anspruch darauf hast du aber vermutlich nicht.

  191. Katrin sagt:

    Hallo,
    Wir haben über Tui fly für mitte Juli Flüge nach Korfu gebucht. Der Hinflug sollte mit Eurowings stattfinden, der Rückflug mit TUI fly. Jetzt hat Tui fly uns mitgeteilt, dass der Eurowings Hinflug gecancelt wurde. Den angebotenen Alternativflug 24 Stunden FRÜHER, können wir nicht einrichten. Laut tuifly haben wir auch das Recht auf Rücktritt vom Flug. Gilt das sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug, der mit tuifly stattfinden soll? Denn was sollen wir nur mit einen Rückflug anfangen…
    Vielen Dank für eine Antwort!!

    • Johannes sagt:

      Sind beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt?

      • Katrin sagt:

        Hallo Johannes,
        sie stehen auf einer Rechnung mit einer Gesamtsumme, allerdings mit unterschiedlichen Buchungsnummern..eine für Eurowings und eine für Tuifly…das klingt für mich als hätten wir schlechte Karten…
        Danke für Deine Antwort,
        Katrin

  192. Carolin sagt:

    Hey Johannes,

    Ich habe leider auch über einen drittanbieter gebucht (opodo). Über telefon ist niemand zu erreichen weil der flug innerhalb der näschsten 7 Tage gehen muss, damit die hotline einen (mit buchungscode) weiterleitet. Ich habe leider einen Gabelflug gebucht Stockholm-Sardinien (Norwegian) dann Sardinien – Rom (Raynair) und wieder nach Hause Rom – Stockholm. Jetzt wurde aber nur der Hinflug nach Sardinien gecancellt.

    Meine Frage, wenn ich einen Gabelflug gebucht habe, und nur einer dieser fluege storiert ist, kann ich fuer die anderen beiden auch das geld zurückverlangen, auch wenn diese nicht offiziell von der fluggesellschaft gekündigt wurden ? Ich meine ich komme ja sonst nicht auf die Insel ?

    Liebe Grüße aus Schweden.

    • Johannes sagt:

      Hallo Carolin,

      vermutlich hat Opodo dir mehrere Tickets jeweils bei Ryanair und Norwegian gebucht. Dann ist entscheidend, wie das Opodo in den Buchungsbedingungen geregelt hat aber ich vermute du musst darauf hoffen, dass Ryanair auch noch storniert…

  193. Viktor sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe im Januar ein Ticket (SOF-DXB-SIN-DPS) für den 08.07.2020 direkt auf Emirates.com gekauft. SOF-DXB wird von FlyDubai, DXB-SIN von Emirates und SIN-DPS von Jetstar Asia ausgeführt. Heute habe ich auf Emirates.com gesehen, dass DXB-SIN mit über 30 Stunden nach hinten verschoben wurde, soll heißen, ich erwische den Anschlussflug nach Bali nicht. Da muss ich eigentlich längst in Sanur entspannen. Am Telefon (emirates) hat man mir gesagt, dass der Flug storniert wurde und, dass ich Flugladen.at kontaktieren muss. Das ist aber nicht möglich. Was soll ich tun? Soll ich gleich einen eingeschriebenen Brief an Emirates Wien mit der Aufforderung zum vollständigem Rückerstattung des Tickets Kaufpreis gemäß Art. 8(1)a) VO(EG)NR. 261/2004 schicken, oder noch warten?
    LG

  194. shizzy sagt:

    Lufthansa: nach langem hin- und her habe ich nach 3 Monaten mein Geld über PayPal zurückbekommen. Davor die Lufthansa per Einschreiben und Fristsetzung um Rückzahlung aufgefordert, ohne Erfolg. Letztendlich alle Nachweise (Einschreiben, Sendungsnummer, etc.) bei PayPal hochgeladen und den vollen Kaufpreis der Tickets (>2000€) ohne weitere Diskussion erhalten!
    Danke PayPal!!!
    Wirklich das Letzte wie sich die Lufthansa hier verhält.

  195. Sven sagt:

    Ich habe heute von opodo eine Rückzahlung angeboten bekommen. Flug war mit easyjet nach London gebucht für die erste Osterwoche und wurde von easyjet annulliert. Allerdings wird mir jetzt nur ein Teil des Ticketpreises angeboten, auch nicht auf die ursprüngliche Zahlungsart paypal, sondern als Überweisung auf mein Konto.

    Ich habe jetzt auf die im Artikel genannte Richtlinie hingewiesen und hoffe, dass ich den kompletten Preis angeboten bekomme. Ansonsten werde ich über paypal eine Klärung fordern.

  196. derbengt sagt:

    Laut Opodo gibt es in der Buchungsverwaltung die Optionen „Umbuchen“ oder „Erstattungs-Gutschein anfordern“.
    Hat bereits jemand Erfahrungen damit, was sich hinter diesem Wort verbirgt? Eine Erstattung, oder ein Gutschein?
    Ich kann hierzu leider weder bei Opodo, noch im Web etwas finden.

    • Johannes sagt:

      Vermutlich holt sich Opodo dann von der Airline das Geld aufs Konto und erstattet dir den Betrag nur in Form eines Gutscheins d.h. in gewisser weiße, weil nur garantiert nicht alle Gutscheine eingelöst werden, sondern viele verfallen, bereichert sich damit Opodo. Würde ich nicht wählen.

  197. Daniela Tadic sagt:

    Hallo,
    ich habe am letzten Sonntag einen Flug für meine Schwester, meinen Vater und mich über Eurowings gebucht, wo der Rückflug nun annulliert wurde. Blöderweise waren wir zu voreilig und haben die Möglichkeit gewählt, zu einem anderen Zeitpunkt zurück zufliegen. Nun müssen wir den Flug allerdings stornieren, da in unserem Reiseziel mehrere Coronafälle aufgetaucht sind.
    Die Frage ist: können wir den Voucher der uns angeboten wird auf andere Personen übertragen ? Dazu finde ich nichts auf deren Homepage.. vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

  198. Jonina sagt:

    Hallo Johannes und allen anderen.

    Ich hatte auch 2x Flüge bei Thai Airways 8.7. TXL-FRA-BKK und zurück 3.8. BKK-MUC-TXL
    Der Flug FRA-BKK ist nun storniert worden.
    Habe direkt zwei Mails mit Erstattungsforderungen und in der zweiten Mail auch einer Frist von 14 Tagen seit der Stornierung an Thai geschrieben über sales@thaiairways.de beide Male keine Antwort.
    Nicht mal eine computergenerierte Eingangsbestätigung.
    Habe dann auch an fra@thaiairways.de die gleiche Mail gesendet.
    Dort kam dann die computergenerierte Antwort und ein Link zu drei Möglichkeiten:

    -Umbuchen

    -Gutscheine bis Ende 2021 gültig (ab Austellungsdatum und nicht personengebunden). Diese müssen aber bis zum 30.6. eingefordert werden

    -TEILerstattung, wenn man bereits einen oder mehrere Flüge benutzt hat, was ja logischerweise nicht der Fall ist.
    Wenn man das dennoch auswählt, kommt der Hinweis, dass es Thai im Moment untersagt ist, Erstattungen auszuzahlen.

    Überlege nun den sprichwörtlichen Spatz in der Hand und somit die Gutscheine zu wählen, da die Zukunft von Thai eh in den Sternen steht.
    Allerdings verfallen dann sicherlich auch eventuell spätere Möglichkeiten, die Kosten doch noch zurückerstattet zu bekommen, sollte Thai sich wieder erholen, da man so ja seine Ansprüche an Erstattungen aufgegeben hat.

    Kann jmd was dazu sagen oder hat ähnliche Erfahrungen? (am Besten bessere?)
    Sollte ich einfach abwarten? (Aber da sitzt ja dann der Zeitdruck für die Gutscheine im Nacken)

    Vielen Dank für alles Hilfreiche,
    Jonina

    • Johannes sagt:

      Hallo Jonina,

      ich halte es für unwahrscheinlich, dass dir Thai Airways das Geld wegen der Insolvenz zurückerstatten darf. Wie hast du gezahlt? Kreditkart? Dann mach einen Chargeback.

  199. Mani sagt:

    Ich habe vom 24.06.-07.08.2020 direkt bei Easyjet Flüge von Berlin nach Kefalonia gebucht. Easyjet hat nur den Hinflug am 24.06.2020 annuliert, nicht aber den Rückflug am 07.08.2020. Im Erstattungsformular gibt man nur die Buchungsnummer ein, nicht den einzelnen Flug. Was macht man , wenn der Rückflug nicht annuliert wird?

  200. Wolfgang sagt:

    Hallo,
    ich habe am 10.01.2020 bei Eurowings einen Flug für 2 Personen nach Mallorca für den 02.05.2020 (Rückflug am 09.05.) gebucht. Eurowings hat am 08.04. den Flug von Paderborn 05:00 Uhr auf Düsseldorf 11.30 Uhr umgebucht. Ich habe am 28.04.2020 meinen Flug mit folgendem Text storniert, da ich Ersatzweise keinen Voucher mehr buchen konnte:
    ….ich habe am 08.04 und 24.04.20 jeweils Buchungsänderungen bekommen. Mein Flug wurde von Paderborn nach Düsseldorf umgelegt. Damit würde sich meine Anreise um mehr als das doppelte verlängern. Zudem soll der Abflug mehr als 6 Stunden später stattfinden. Die aktuellen Reisebeschränkungen machen diesen Flug zudem unsicher.
    Ich bitte Sie daher, meine Buchung zu kostenfrei zu stornieren und mir den Rechnungsbetrag von € 911,26 zu erstatten.
    Diverse Mail haben außer Eingangsbestätigungen und 3 verschiedene Referenznummer, nichts gebracht.
    Was meint Ihr? – muss Eurowings mir den Flug erstatten?

  201. Jörg sagt:

    Guten Tag Johannes
    Wir haben im Herbst 2019 Flüge direkt bei der SWISS für den 17.07.2020 von ZRH nach JFK und am 06.08.2020 von JFK nach ZRH gebucht. Derzeit besteht weiterhin ein Einreiseverbot für deutsche Staatsbürger. Darf mich die Airline überhaupt in die USA fliegen, wenn der Einreisestopp weiterhin bestehen bleibt oder muss sie unsere Flüge annullieren?
    Viele Grüsse Jörg

    • Johannes sagt:

      Das liegt nicht im Verantwortungsbereich der Airline sondern in deinem. Vom Einreiseverbot sind ja auch z.B. amerikanische Staatsbürger ausgenommen, warum sollten sie nicht fliegen?

  202. tamara sagt:

    Habe im November 2019 vier Flüge von Düsseldorf nach Thessaloniki bei Eurowings gebucht.
    Der Flug geht Mitte Juli und wir wollen auch fliegen.
    Nun kam die Mitteilung, dass der Rückflug annulliert wurde.
    Man kann auf der Homepage zwischen einem Voucher wählen (Einlösung innerhalb eines Jahres) und einer Umbuchung
    Wir wollten umbuchen, aber der Umbuchungsbutton funktioniert auf der Homepage nicht.
    Besonders ärgerlich ist, dass man mit der Airline keinerlei Kontakt aufnehmen kann, um darauf hinzuweisen.
    Habe nun 5 Stunden in der Warteschleife der Hotline gehangen, aber man kommt nie weiter. Sogar morgens um 6 Uhr extra den Wecker gestellt, da ich dachte, dann ist vielleicht weniger los.
    .da sagte die Telefon-Stimme „sie haben weniger als 1 Minute Wartezeit“, nach 80 Minuten habe ich dann aufgelegt.
    Auch schriftlich über email – kein Durchkommen.
    Wir müssten aber ,um mit unserem Hotel planen zu können , die die Zimmer für uns noch reserviert halten wissen, ob wir andere Flüge buchen müssen, wann wir fliegen und ob überhaupt.
    Es ist zum Verzweifeln..was kann man denn da machen?

    • Johannes sagt:

      Du kannst dir theoretisch einen Ersatzflug selber buchen und die Kosten dann von Eurowings einfordern. Das würde ich aber vorher mit einem Rechtsanwalt abklären.

  203. Steffi K. sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben einen Flug von München nach Bangkok am 26.3. mit Flugladen gebucht. Der Flug wurde nicht annuliert, allerdings hat Thai Airways ab dem 25.3. den Flugverkehr offiziell eingestellt und Thailand hat ebenso ab dem 26.3. ein Einreiseverbot für Touristen verhängt. Ich habe versucht, den Flug bei flugladen zu stornieren und das Geld erstattet zu bekommen. Bisher vergebens. Hat man hier überhaupt eine Chance/Anspruch? Schließlich hätte es für mich keinen Sinn gemacht, den Flug wahrzunehmen, da ich nicht über die Grenze gekommen wäre.
    Besten Dank! Steffi

    • Johannes sagt:

      Problem ist, das du über Flugladen gebucht hast. Wenn du einen Chargeback durchführt, trifft es Flugladen, nicht Thai Airways. Das ist soweit ich weiß noch nicht abschließend rechtlich geklärt, ob ein Chargeback dann möglich ist.

  204. Teresa sagt:

    Hallo,
    Ich habe über den online Reisvermittler Billigflug.de Flüge gebucht. Die Airline Iberia hat einen Monat später die Flüge storniert. Daraufhin habe ich Billigflug.de kontaktiert, woraufhin diese mir per E-Mail bestätigt habe,dass ich den gesamten flugpreis erstattet bekomme. Da die Erstattung nicht zeitnah vollzogen wurde, habe ich bei meiner Bank einen Antrag auf Rückerstattung, chargeback, gestellt. Daraufhin hat die Bank den Betrag auf die Kreditkarte zurück überwiesen. Wochen später nun habe ich von Billigflug.de eine E-Mail bekommen, dass ich den Betrag wieder zurück überweisen muss, da sie nur vermittler sind und trotz Flugstornierung von iberia noch der vertrag zwischen Billigflug.de und mir besteht. Eime Rückerstattung muss angeblich von der Airline kommen.
    Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand Erfahrungen mit Charge back gemacht, ist es rechtlich okay sich das Geld über die Kreditkarten Firma zurück zu holen?Danke schon mal.

    • Johannes sagt:

      Die Leistung wurde nicht erbracht. Das ist Bedingung für den Chargeback. Allerdings richtet sich dein Chargeback wirklich gegen den Vermittler, nicht gegen die Airline direkt. Das ist, soweit ich weiß, noch nicht rechtlich geklärt.

  205. carolin sagt:

    Hallo Johannes,
    hatte im Dezember über MyTrip einen Flug im April mit der Tarom über Bucharest nach Istanbul gebucht (2 Personen, zusammen 429,70€), der wurde dann gecancelled.
    Habe durch viel Nerven nun die Information bekommen, dass das Geld zurückerstattet werden wird, aber fehlen 30€, macht das Sinn, weiter zu bohren wegen der Differenz? So richtig dicke habe ich es auch nicht und wenn das unzulässig ist, würde ich schon nachhaken. Aber vielleicht ist das zulässig?
    Gruß
    Carolin

    • Johannes sagt:

      Wird vermutlich die Vermittungsgebühr von MyTrip sein. Ob diese auch erstattet werden muss, ist rechtlich leider nicht wirklich geklärt so weit ich weiß.

      • Carolin sagt:

        hey danke Johannes;
        ich glaube auch, dass ich keine Chance mehr habe;
        hoffentlich dürfen wir bald wieder reisen,
        denn habe noch eine Reise in die USA Ende Aug. gebucht, das geht nicht so leicht zu stornieren

  206. Imane Bounakhla sagt:

    Hallo Johannes,
    Schön Guten Morgen,

    ich hatte einen Flug von Hannover nach Istanbul mit Türkish Airlines gebucht, die Reise sollte am 11.06. starten.
    Gebucht habe ich über Mytrip. Nun kam die Anullierung für den Hinflug von der Fluggesellschaft und ein Mail von Mytrip, dass ich den Flug bei der Fluggesellschaft stonieren muss dann denen die betätigung zu senden, der Rückflug 13.06. steht noch als bestätigt.

    Habe ich keinen Anspruch auf die volle Erstattung??
    Soll ich den Flug selber stonieren??

    Danke für deine Hilfe!

  207. Lou sagt:

    Hallo,

    Bei meinem Flug von Frankfurt über Bogotá nach La Paz und zurück (Mitte August 2020) wurde beim Hinflug die Teilstrecke Bogotá- La Paz annulliert. Den gesamten Flug habe ich bei Lufthansa online gebucht, diese Teilstrecke wird aber von Avianca ausgeführt… Steht mir eine Rückerstattung der kompletten Flugkosten zu, für den gesamten Hin- und Rückflug?

  208. Carolin sagt:

    Hallo,
    wir hatten für den 27.7. einen Flug von Málaga nach München gebucht. Dieser wurde uns vorgestern storniert. Leider habe ich voreilig den Flug umgebucht statt direkt eine Rückzahlung zu fordern. Der neue Flug hätte allerdings statt 2,5 nun 8,5h gedauert. Das ist mit 3 kleinen Kindern viel. Hab die Entscheidung schnell bereut und diesen Flug innerhalb von weniger als 12h wieder storniert. Jetzt befürchte ich, dass ich durch meine überstürzte Reaktion auch einen Anspruch auf einen Gutschein verloren habe.
    Wie schätzen Sie die Situation ein?
    Bereits im Voraus recht herzlichen Dank!

    • Johannes sagt:

      Ich denke einen Gutschein kannst du noch bekommen, eine Erstattung aber nicht mehr. Sprich mit der Airline.

      • Uwe Schubert sagt:

        Hallo mein Name ist Uwe,
        wir 7 Personen hatten den Flug FRA – LAS und Rückflug EWR – STR Vermittler war Billigflug.de gebucht Lufthansa und Fluglinie wären Eurowings und Swiss gewesen. Der Flug wurde seitens Lufthansa anuliert.
        Das Problem jetzt ist Billigflug.de verweist auf Lufthansa und Lufthansa hat bei einem Telefonat uns mitgeteilt das die Airline Monate benötige um einer Rückerstattung zuzustimmen und rückzuerstatten.
        Wo bleiben da unsere Gesetze was macht Lufthansa mit ihren Kunden es gibt auch eine Zeit nach Corona doch mit dieser Entscheidung von Lufthansa wird es für uns keine weiteren Buchungen mit Lufthansa geben. Wir hoffen nur das viele Kunden der Airline denen dasselbe geschehen ist oder momentan in unzureichender Bearbeitung ist sich in der Zukunft diese Art des Service vor Augen halten.
        Erwähnt sei auch das United Airways und Alasks Airlines ihre für spätere Flüge schon bearbeitet und Rückerstattet haben also es geht wenn man will.
        Euch allen allzeit eine gute und sichere Reise
        Uwe

  209. Danilo sagt:

    mal was erfreuliches. Habe im Februar über fugladen.de einen Flug von Berlin nach Manila mit China Southern Airlines im Juni gebucht. Der Hinflug wurde von der Airline. flugladen.de hat wohl angeblich den Erstattungsanspruch bei der Airline eingeleitet, was wohl Monate dauern soll eh ich eine Rückzahlung bekomme.

    Habe mich schriftlich an das Deutsche China Southern Airline Büro in Deutschland gewandt und 10 Tage später hatte ich den Ticketpreis wieder auf meinem Konto. Von wegen flugladen.de hat den Erstattunganspruch eingeleitet.

  210. Nils sagt:

    Moin.
    Ich habe im Januar uber Travellink einen Flug von Kapstadt nach Hamburg mit klm gebucht. Aufgrund des lockdowns in Südafrika wurde der Flug annulliert und ich bin mit einem regierungsflug zurück nach Deutschland.
    Wem muss ich jetzt ein Schreiben zukommen lassen damit ich, statt einem Gutschein der mir jetzt angeboten wird, das Geld fur das Ticket zurückbekomme?

  211. Andi sagt:

    Servus,
    ich habe im Januar bei Turkish Airlines Flüge für meine Famile und mich gebucht. Hinflug am 27.07 in der Früh und Rückflug am 09.08 spät Nachmittag. Jetzt wurde der Hinflug auf den 30.07 Nachts verschoben und der Rückflug etwas vorverlegt. Wenn ich stornieren möchte, wird mir nur ein Gutschein angeboten, ich hätte aber lieber das Geld zurück.

  212. Holger sagt:

    Hallo, ich habe für mich und meine Familie bei OPODO Flüge in die USA gebucht und zwar für den Hinflug Bremen-Amsterdam und Amsterdam-NY und der Rückflug NY-Paris und Paris-Bremen. Die Flüge haben eine Flugnummer von Delta; Ausführende Airline ist jedoch KLM für den Hinflug und Air France für den Rückflug. Alles läuft unter einem Buchungscode.
    Nun hat KLM/AirFrance die erste Strecke (Bremen – Amsterdam) storniert. Eine entsprechende Bestätigung liegt vor. Was bedeutet das für meine Erstattungsansprüche für die übrigen Teilstrecken? Vielen Dank.

    • Johannes sagt:

      Vermutlich wurde dein Ticket von Delta ausgestellt, entscheidend ist aber wer die Flüge durchführt. Wenn du den Flugpreis erstattet haben willst, sollte durch die Annullierung möglich sein.

  213. Katja EGGERS sagt:

    Hallo,
    wir haben den gleichen Fall wie Diana bei Condor, vor dem 26.9. gebucht. Hat Chargeback hier Sinn ? Und bedeutet einlösen bis zum 31.3., dass die neue Buchung oder der Flug an sich bis dahin stattfinden muss ?
    Vielen Dank schonmal im voraus.

  214. Diana sagt:

    Hallo,
    ich habe vor dem 26.9.2019 Flüge bei Condor für Mai 2020 gebucht. Der Flug hat aufgrund Corona Nicht stattgefunden und ich habe statt einer Rückerstattung einen Gutschein erhalten, der bis zum 31.03.2021 eingelöst werden kann. Auf Forderung des Geldbetrages wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch habe weil ich vor dem 26.09.2019 gebucht habe (da begann das Schutzschildverfahren von Condor). Ist das rechtens?
    Vielen Dank vorab,
    Diana

  215. André sagt:

    Hallo! Ich habe im Januar für mich und meine Familie einen Flug nach Palermo Italien gebucht. Seitdem Covid-19 ausgebrochen war und meine Eltern zur Risikogruppe gehören (Mutter auch noch mit Asthma) wollten wir natürlich nicht mehr nach Italien. Unser Flug würde am 13.6 gehen und fällt noch in die Zeit der ausgesprochenen Reisewarnung hinein und selbst danach ist es ja eher ein Flug auf eigene Gefahr mit einigen Einschränkungen im jeweiligen Land. Bisher gab es keine Info, dass der Flug annuliert werden würde, wir haben aber um eine Stornierung gebeten. (der Flug wurde über Opodo gebucht und die Fluggesellschaft ist Lufthansa). Nun wird mir inner nur eine generische Email gesendet ala „bitte Einwilligung zum Gutschein“. Ich weiss aber nicht ob ich das einsehen muss, da das alles ja unter höhere Gewalt fällt und man niemand zumuten kann in der jetzigen Zeit nach Italien zu fliegen.

    Wie steht es hier mit Rückerstattungen?

    Besten Dank für eine baldige Antwort! Lieben Gruß
    André

    • Johannes sagt:

      Hallo André,

      wenn der Flug normal geht, solltest du den Gutschein akzeptieren. Auf eine Rückerstattung hast du meiner Meinung nach kein Anspruch.

  216. Lisa sagt:

    Hi. Ich habe 2x über Travelstart gebucht. Einmal mit Czech Airlines und mit SAS. Für Czech haben sie mir einen Gutschein gegeben und bei SAS habe ich noch nichts gehört. Die Telefonnummer von travelstart geht nicht, deshalb kann man nur via Email kommunizieren. Hab ich das Recht auf Rückerstattung oder muss ich den Gutschein annehmen? Die Airlines verweisen mich beide auf travelstart :/

  217. Ralf Wasmund sagt:

    Guten Tag,
    bin ein Deutscher der aber in Irland lebt. Ich hatte Anfang Dezember 2019 bei Flugladen.de einen Hin- und Rückflug von Dublin nach Cebu Philippinen für mich, meine Frau und unseren Sohn für Ende April gebucht. Außer das mein Flug gecancelt ist, habe ich nichts vn Flugladen gehört. Telefonisch sind die nicht zu erreichen. (selbst heute nur Bandansage, obwohl sich die Lage doch entspannt haben müsste, was Arbeitsanfall betrifft) Auf Emails wird nicht reagiert. Als handelt sich um rund 1450,00 Euro eine Menge Geld für unser Familie. Gibt es die Firma überhaupt noch? Was empfehlen Sie? Vielen Dank im voraus. Ralf

  218. robert weiss sagt:

    hallo
    habe bei condor im jänner 2020 für 4 personen münchen teneriffa gebucht, abflug 22.7.20
    habe jetzt den gutschein bekommen der allerdings nur für den flugpreis gilt (nicht für sportgepäck)
    condor fliegt im juli die strecke, allerdings nicht mehr am mitwoch sondern nur montag freitag und sonntag.

    wenn ich jetzt neu buche (also 2 tage früher) kostet das 150€ mehr weil das sportgepäck nicht angerechnet wird.

    und überhaupt:
    müsste condor uns nicht umbuchen wenn sie ihren flugplan einfach ändern?
    corona hin oder her, die fliegen ja wieder im juli
    danke robert

    • Johannes sagt:

      Natürlich müssten sie das. Du hast die Wahl, musst halt darauf bestehen. Die Airlines halten sich aktuell nicht an geltendes Recht.

  219. Oliver sagt:

    Hallo Johannes,
    Bei meinen Flügen von Lufthansa wurde der Hinflug annulliert und der Rückflug noch nicht Reisedatum Ende Junu bis Mitte Juli in die Türkei. Ich habe jetzt etwas überhastet storniert. Mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Vielen Dank schon mal für die Auskunft

  220. Vera sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hatte einen Flug von Düsseldorf über Frankfurt nach San Diego gebucht, die Reise sollte am 29.06. starten.
    Gebucht habe ich direkt über Lufthansa. Nun kam die Anullierung für den Hinflug, der Rückflug 13.07. steht nochals bestätigt.

    Mir wird eine Erstattung der Steuern und Gebühren angeboten. Für den Flug (2 Personen) hatte ich 1283 Euro bezahlt, Steuern und Gebühren betragen ca 370 Euro.
    Habe ich keinen Anspruch auf die volle Erstattung?
    Natürlich erreiche ich niemanden bei der Lufthansa Hotline.

    Danke für deine Hilfe!

  221. Dracki sagt:

    Hallo,
    Wir haben Am 25.10.19einen Flug von Singapur nach Kuching mit Malaysia Airline gebucht. Dieser wurde am 17.4. gecancelt. Die weiteren Inlandsflüge mehrmals verschoben Uhrzeit geändert und Datum. Aber wenn ich nicht einreisen kann, kann ich auch die Inlandsflüge nicht wahrnehmen. Die Airline bietet uns nun nur einen zeitlich begrenzten Gutschein an und nicht wie angefordert das Geld zurück.

    Hoffe jemand kann mir weiterhelfen

    • Johannes sagt:

      Für Malaysia Airline gelten die EU-Fluggastrechte nicht. Je nach Gesetzeslage in Malaysia, muss euch die Airline nicht den Flugpreis erstatten.

  222. Milou sagt:

    Hallo Johannes,
    folgendes Problem liegt bei mir vor .
    Wir haben Flüge für den 23.8. Stuttgart- st. Denis gebucht . Rückflug wäre der 13.9.20!
    Laut Airfrance kann ich gebuchte Flüge die vor dem 31.8. stattfinden kostenlos stornieren.
    Was ist dann mit dem Rückflug? Steht mir hier ebenfalls eine kostenlose Stornierung zu.
    Ich habe zudem über Flysmarter.de gebucht und diese möchten bei einer Stornierung 200 Kronen (26€) pro Fluggast von uns .
    Laut Airline ist dies kostenlos.
    Leider schreibt Airfrance das ich diese Stornierung mit dem „ Reisebüro „ regeln soll.
    Wie wäre mein weiteres Vorgehen ?
    Ich sehe nicht ein wenn mir eine kostenlose Stornierung zusteht hierfür zu bezahlen.

  223. Désirée sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe einen Flug über CHECK24 nach Sri Lanka gebucht. Dieser Flug wurde seitens der Fluggesellschaft Sri Lankan Airlines (Durchführung Sri Lanka Airlines+Lufthansa) annuiert. Begründet wurde die Annulierung nicht ausdrücklich mit Corona. Ich habe sowohl bei CHECK24 wie auch bei der Fluggesellschaft um Rückbuchung in der Frist von 7 Tagen gebeten, wie vom Verbraucherschutz empfohlen. Nachdem dies erfolglos war, habe ich über Chargeback das Geld zurückbuchen lassen. Sri Lankan Airlines verwies an CHECK24 und CHECK24 hat bestätigt, dass sie sich um die Erstattung des ausgefallenen Fluges kümmern.
    CHECK24 verweist nun an seine AGB 4.2. und begründet damit eine Widerrechtliche Rückbuchung des Geldes. Diese AGB 4.2 kann ich aber auf der Homepage nicht finden. Nun droht Check24 mit einem Mahnverfahren. Soll ich stur bleiben und den Fall der Rechtsschutz übergeben oder das Geld zurücküberweisen und den Fall der Rechtsschutz übergeben?
    Viele Grüße
    Désriée

    • Johannes sagt:

      Problem ist halt das der Chargeback Check24 trifft und nicht dir Airline direkt. Allerdings wurde die Leistung nicht erbracht und soweit ich weiß ist es noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ob ein Chargeback da rechtens ist. Ich würde es erst einmal nicht erstatten und zumindest einen Anwalt dazu befragen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sicherlich eine gute Möglichkeit diese zu nutzen.

  224. Jürgen sagt:

    Hallo,
    Wir haben unsere Korfu Flüge mit Condor im Juni 2019 gebucht und bezahlt. Die Flüge am06.06.20 bzw19.06 sind gecancelt. Condor weigert sich den Preis zurück zu zahlen mit der Begründung das sie unter dem Rettungsschirm stehen.ist das rechtens?

    • Johannes sagt:

      Gut möglich. Dein Geld fällt damit wohl in die Insolvenzmasse. Wenn du mit Kreditkarte gezahlt hast, mach einen Chargeback.

    • Mitch sagt:

      Hallo Jürgen, meine Frau hatte auch Flüge nach Korfu für den Juni mit Condor gebucht. Der Flug fällt in die Insolvenzmasse, wenn er vor dem 26.9.2019 gebucht wurde. Hast du danach gebucht, hast du auf jeden Fall einen Erstattungsanspruch. Bei der deutschen Hotline war kein Durchkommen. Meine Frau hat über die spanische Hotline problemlos die Rückerstattung innerhalb 20 Tagen zugesagt bekommen (Anruf war letzte Woche, daher kann ich noch nicht sagen, ob das valide war). Ihre Freundin analog über die internationale Hotline. Vielleicht probierst du es mal da.

      • Mitch sagt:

        Lesen hilft:) Schreibst ja im Juni 2019 gebucht, von daher Insolvenzmasse. Aber vielleicht hilft die sonstige Info andern weiter.

  225. Alina sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe eine sehr ähnliche Situation wie die oben beschrieben Fälle. Unser Plan was es im Juli in die USA zu fliegen. Heute habe ich die Nachricht bekommen, dass die Teilstrecke von Düsseldorf nach Amsterdam aber von KLM storniert wurde. Damit wäre auch der geplante Anschluss-Flug nach Las Vegas hinfällig und auch unsere ursprünglich gebuchten Konditionen. Unabhängig davon gilt aktuell auch noch das Einreiseverbot der USA und unter den ganzen Umständen möchten wir auch gar nicht mehr dort hin fliegen.
    Habe ich denn nun das Recht die gesamte Summe der Flüge (Hinflug +Rückflug) aufg. der Stornierung der Teilstrecke zurückzufordern?
    Wichtiger Hinweis: Die Flüge wurden über CheapTickets.de gebucht und nicht über die Airline selbst. Hier bekommen wir aber bis dato gar keine Infos geliefert.

    • Johannes sagt:

      Nach den EU-Fluggastrechten: Ja.

    • Missy sagt:

      Bei mir das gleiche, habe Anfang Juli Flüge in die USA gebucht, über Cheaptickets. Eine Freundin von mir über Iberia, aber die gleichen Flüge. Sie hatte irgendwann gesehen, dass der Flug aus Deutschland in die USA annulliert worden sei, bei mir im Portal von Cheaptickets stand dazu nichts. Ich habe dann direkt bei American Airlines angerufen, die mir bestätigt haben, dass der Flug annulliert sei und ich das Recht auf VOLLE Rückerstattung habe, mich dafür aber an Cheaptickets wenden muss. Nur bekommt man von denen keine Antwort auf Mails, und die Hotlines sind abgeschaltet. Jetzt hat mir aber jemand gesagt, dass das so nicht stimmt und laut europäischer Fluggastrechtverordnung die Airline für die Erstattung verantwortlich ist, ich mich also direkt an American Airlines wenden kann. Ist das wirklich so korrekt?

  226. Teresa sagt:

    Hallo,

    ich habe im Februar Flüge von Frankfurt nach New York (22.05.20) und zurück (29.05.20) mit United Airlines über den Drittanbieter Flugladen.de gebucht. Bis zum Schluss habe ich auf eine Annuilierung der Flüge gehofft bzw. die Flüge doch antreten zu können. Am 10.05.20 habe ich bei Flugladen eine Anfrage gestellt was ich für Möglichkeiten habe in Bezug auf Umbuchung und Stornierung. Natürlich keine Rückmeldung erhalten. Eine Eingangsbestätigung mit Info, wenn man stornieren möchte meldet sich der Kundenservice 48 Stunden vor dem Abreisetag. Nun Dienstag den 19.05.20 habe ich eine erneute Anfrage gestellt, dass ich jetzt meine Flüge kostenfrei stornieren möchte. Am Mittwoch den 20.05.20 habe ich eine Rückmeldung erhalten, dass dies nicht möglich ist. Daraufhin habe ich mit einem Vordruck und Informationen vom auswärtigen Amt bezüglich Reisewarnung und Einreiseverbot in die USA ein Schreiben erstellt und an den Kundenservice gesendet mit der Aufforderung einer Rückerstattung bis zum 03.06.20. Nach einer Woche habe ich eine erneute Email erhalten, da sie nicht zuständig sind im Sinne ich muss die Stornierung bei United Airline vornehmen. Leider konnte ich mich mit der Fluggesellschaftsreferenz von Flugladen und meinem Nachname nicht einloggen und somit auf der Airline Seite keine Stornierung vornehmen. Dies habe ich dem Kundenservice von Flugladen.de geschrieben. Und auch bei United Airlines eine Anfrage gestellt. Natürlich liegen die Flüge mittlerweile in der Vergangenheit. Bisher hat sich weder Flugladen.de gemeldet noch United Airlines.

    Sind ähnliche Fälle bekannt bezüglich Flugladen.de? Ich bin mir auch nicht sicher, an wen ich hätte mich wenden müssen bezüglich der Stornierung. Drittanbieter oder direkt an die Fluglinie?Soll ich einfach erst einmal abwarten bis sich die Airline meldet?

    Vorab vielen Dank

    • Peer sagt:

      Der Flug wurde also letztlich nicht storniert, sondern er fand statt und du konntest ihn nur aufgrund der Einreisesperre nicht antreten? Dann steht dir wohl leider auch keine Erstattung zu – du solltest aber von United einen Gutschein in Höhe des Flugpreises erhalten. Dazu am besten sowohl United als auch Flugladen.de auffordern und abwarten.

      • Teresa sagt:

        Jaein. Stornierungsanfrage habe ich vor dem Abreisetag gestellt, dann kam eine automatisierte Mail von flugladen.de: Innerhalb von 48 Stunden vor Abreisetag melden Sie sich bzgl. Stornierung. Dies passierte auch und ich habe daraufhin geschrieben Bitte um sofortigen Stornierung mit entsprechender Begründung und Rückerstattung (vor Abreisetag) . Eine Woche später kam eine weitere Mail ich sollte mich an die Airline wenden (nach dem Abreisetag). Es bleibt mir wohl nicht anderes übrig als Abwarten bis sich die Airline meldet und weiter nachhalten. Wäre schön froh, wenn sie mir einen Gutschein anbieten. Vielen Dank für die Nachricht.

  227. Joachim Schwindling sagt:

    Hallo
    Ich habe im letzten Jahr für sechs Personen einen Hin und Rückflug über ein Reisebüro nach New York mit Hotel, Bringservice etc. für den 18.-25.05.2020 gebucht. Der Hin und Rückflug wurde von Singapore Arlines schon im März abgesagt. Das Reisebüro hat den bezahlten Betrag zurück gefordert und ca. eine Woche später angemahnt, keine Antwort. Was kann bzw. soll ich tun?
    Danke

  228. Klaus sagt:

    Wollte bei PayPal Käuferschutz beantragen. Ryanair-Flüge nach Faro Mitte April wurden durch Ryanair Ende März gecancelt. Sie schrieben mich an, ob ich Gutschein oder Erstattung wolle. Habe Erstattung gewählt. Bis heute kein Geld erhalten. Mehrfach angeschrieben mit Fristsetzung. Sie melden sich aber nicht. Frist abgelaufen.
    PayPal lehnt Käuferschutz ab. Wenn eine Airline storniert, wäre PayPal nicht zuständig und der Käuferschutz greife nicht. Ich habe Ihnen gesagt, ich würde dann mit Sicherheit keine Reiseleistungen mehr jemals mit PayPal bezahlen. Werde ich nur noch mit KK machen.

    Habe jetzt 2,5 Monate vergeblich auf die Rückzahlung gewartet. Haben noch andere bei Ryanair ähnliche Erfahrungen machen müssen?
    Soll ich schon einen Rechtsanwalt einschalten oder nochmal 1 Monat warten?

    • sirenman sagt:

      Ich habe eine ganz ähnliche Erfahrung gemacht und warte seit über zwei Monaten auf die von Ryanair zugesagte Erstattung für einen annullierten Flug. Mein Versuch das Geld über Chargeback zurück zu bekommen scheiterte an meinem Kreditkartenanbieter (Commerzbank Mastercard), so dass ich nun flightright.de beauftragt habe, meine Rechte durchzusetzen.

      • GM sagt:

        Das kann ich 1:1 so auch bei mir sagen. Leider hat man ohne juristische Mittel als Otto-Normal-Verbraucher keine Handhabe – man wird einfach hingehalten und für blöd verkauft. Auch wenn bei solchen Flugrechte-Portalen bis zu 30 % des Geldes futsch sind, geht es eher ums Prinzip.

  229. Birgit sagt:

    Hallo,
    ich wüsste gern, ob die Lufthansa am 23. 03. 2020 von Los Angeles nach München geflogen ist.
    Danke.

  230. Bentuerk sagt:

    Hallo Zusammen,

    mein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Miami wurde seitens Lufthansa annulliert.
    Flugdatum wäre gewesen der 18. Mai und Rückflug am 29. Mai.
    Die Buchung ging über Check24.
    Bezüglich der Annullierung habe ich eine Email erhalten, in dieser wurde ich aufgefordert mein Flug zur Erstattung einzureichen, dies habe ich am 30.04.20 getan und warte seitdem auf eine Rückmeldung.

    Ich weiß nicht wie viel ich zurückbekomme, ich weiß nicht ob ich überhaupt das Geld bekomme oder doch nur ein Gutschein?
    In der Email standen keinerlei Infos, viel kleingedrucktes wie „Check24 unterstützt Sie, Ihre Erstattungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen“ oder „Wir haben Sie darauf hingewiesen, dass wir als Check24 nicht garantieren können, dass Ihr Flug bei Lufthansa unter die gesonderten Stornierungsbedingungen aufgrund des Coronavirus fällt. Damit kann der Flug unter Umständen nur anteilig erstattbar sein. Dies sind in der Regel 5 bis 20 Prozent des Flugpreises.“

    Soll ich weiterhin abwarten oder lieber ein Musterbrief der Verbraucherzentrale losschicken?
    Sind ähnliche Fälle bekannt, wie wird das gehandhabt bei Lufthansa bzw. Check24?

    Vielen Dank

  231. Vielflieger sagt:

    Dass PayPal mit Käuferschutz einspringt, halte ich für ein Gerücht. Der Laden beruft sich immer auf irgendwelche Klauseln wie z.B. kein Regress des Reiseanbieters bei höherer Gewalt. Ich habe 1100 € für Flüge im April bezahlt und dachte, es geht über den Käuferschutz. Aber das funktioniert nicht.

  232. Janina F. sagt:

    Hallo, wir haben über United eine Reise in die USA gebucht. Der Hinflug sollte am 16. Juni gehen ( FRA nach Las Vegas) und der Rückflug Mitte Juli von SFO nach FRA.
    Unser Hinflug erscheint zwischenzeitlich nicht mehr in unserem online Account bei United, bei der Hotline erfuhren wir, dass er wohl storniert wurde, eine Information hierüber ( zb per Mail) haben wir jedoch bisher nicht erhalten. Der Rückflug hat offensichtlich nach wie vor Bestand. Allerdings können wir diesen ja nun – selbst wenn wir es wollten – mangels Hin-Beförderung nicht wahrnehmen. Wir wollen unser Geld für beide Flüge zurück, online bietet man uns jedoch nur eine Gutschrift für künftige Reisen an. Sehe ich es richtig, dass uns zumindest für den Hinflug eine Rückerstattung zustehen muss wegen Stornierung seitens der Airline? Und wie sieht es mit dem Rückflug aus? Nur Gutschrift möglich, da United uns ja theoretisch die Beförderung anbietet, oder gibt es hier einen Weg, auch für diesen das Geld zurück zu bekommen, selbst wenn dieser Flug tatsächlich stattfindet im Juli? Wie gehen wir jetzt am besten vor, Fristsetzung an die Airline und bei Nichtreaktion an die söp wenden, oder anders? Danke vorab für Eure Antwort, Janina

  233. Luisa Wöhrle sagt:

    Hallo,
    ich habe bei Emirates für einen Gabelflug mit Hinflug München-Dubai-Queenstown und Rückflug München-Dubai-Auckland 1365 € bezahlt. Der Rückflug wurde Emirates storniert. Nach meinen Rechenkünsten müsste der Rückflug in etwa die Hälfte des Gesamtbetrages ausmachen, somit etwa 682 €.
    Als anteilige Erstattung für den stornierten Rückflug habe ich nach Anmahnung 456 € erhalten, somit 226 € weniger als der Flugpreis.
    Ist das erlaubt? Abgesehen davon bin ich auf den weit höheren Kosten für den alterenativen Rückflug sitzen geblieben.

    Vielen Dank für die Antwort

    • Johannes sagt:

      Forder eine Aufschlüsslung der Kosten an. Es kann aber durchaus sein, dass der Flugpreis und die Steuern & Gebühren für den Rückflug geringer als für den Hinflug ausfallen. Allein die Luftverkehrsabgabe haut ja schon in Deutschland mit fast 60€ rein.

  234. Rose sagt:

    Hallo,
    ich habe im Januar einen Flug mit der Lufhansa nach Frankreich gebucht (der Flug wäre End Juni). Heute habe ich eine Mitteilung von LH erhalten, dass meine Flüge annulliert wurden und es wurde mir einen Voucher/Discount über €50 angeboten. Da ich keinen bei LH erreiche, habe ich keine Ahnung, ob das alles ich was ich als Rückerstattung erhalte, da bei der Beantragung des Vouchers folgende Bedingung angekreuzt werden muss:
    „Mit der Beantragung meines FlightVouchers bitte ich, eventuell zuvor beauftragte Rückerstattungs-Aufträge für die angegebene Buchung zu ignorieren“
    Die Kosten meine Flüge belaufen sich auf €150.
    Wissen Sie, was es damit auf sich hat?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
    Rose

  235. Johanna sagt:

    Danke für euren großartigen Service! Ich bin ein großer Fan!
    Ich habe direkt bei SWISS für November 2020 Flüge Heathrow-Zürich-Daressalam und zurück First Class zu einem guten Preis gebucht (dank euch). Sollte ich umbuchen wollen (KEINE Anullierung), kann ich die Tickets ohne weiteres auf einen späteren Zeitpunkt auf der selben Strecke umbuchen oder erwartet mich ein Aufpreis für zwischenzeitlich ggf. gestiegene Kosten auf der Verbindung? Ich erwarte nicht, dass der Preis nächstes Jahr noch so günstig ist wie mein Deal. Die SWISS-Policy ist dahingehend leider nicht eindeutig.
    Habt ihr Erfahrungen?
    Danke euch!

    • Johannes sagt:

      Hallo Johanna,

      solange einer deiner Flüge nicht annulliert oder geändert wird, gelten leider weiterhin die Ticketregeln bzw. man muss auf die Kulanz von Swiss hoffen. Da wird aktuell auch die Differenz zum neuen Flugpreis fällig.

  236. Jörg sagt:

    Nach allem was man an negativen Erfahrungen zur Regulierung der Erstattungsforderungen hier liest, werde ich das Gefühl nicht los, dass bei manchen Airlines der Anfangsverdacht einer Insolvenzverschleppung nahe liegt.
    Bei allem Verständnis für die prekäre Situation der Airlines. Ein Mindestmaß an Kommunikation mit den Kunden und der Regulierungswille müssen erkennbar sein. Das sollte eigentlich im ureigensten Interesse der (erstattungspflichtigen) Airline liegen, schließlich sollen die Kunden ja in späterer Zeit wieder mit der Airline fliegen. Bei der Eurowings habe ich diesen Eindruck nicht. Auch wenn es sich bei uns nicht um den ganz großen Forderungsbetrag handelt.
    Als Grund für die Annullierung eines Inland Hin- und Rückflugfluges über Ostern gab Eurowings an:
    „Leider können wir Ihnen an diesem Flugdatum keine Alternative anbieten. Eurowings legt in der aktuellen Krise, ebenso wie Lufthansa, die höchste Priorität darauf, gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern schnellstmöglich nach Deutschland zurückzuholen.“
    Eurowings hatte an den von uns gebuchten Tagen also andere Flüge durchgeführt, waren also tatsächlich geflogen. Demnach hatte die Airline 2x Einnahmen generiert. Erstens für die tatsächlich erbrachte Leistung, nämlich gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern nach Deutschland zurück zu holen. Zweitens für die nicht erbrachte Leistung unserer gebuchten Flüge. Insofern liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Da Eurowings auf meine Erstattungsmahnungen nicht reagierte, hatte ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Einen Widerspruch legte Eurowings fristgerecht nicht ein, weshalb ich die Vollstreckung der Forderung beantrage. Ob Eurowings noch zahlungsfähig ist? Womit ich wieder bei meinem Anfangssatz bin.

  237. Aksu sagt:

    Hallo,
    ich hoffe auch für mich haben Sie ein Rat: ich habe bereits in Oktober 2019 13 x Flüge+Hotel über expedia.de mit Aeroflot von Düsseldorf über Moskau nach Phuket gebucht. Für mich und meine 12 Mitarbeiter. Habe auch den vollen Preis für alle Flüge und Hotel bezahlt. Nachdem am 05.04.2020 Aeroflot die Flüge annulliert hat, habe ich mich an expedia.de gewendet. Nach langen Wartezeiten und mehreren Anläufen habe ich die Hotelgebühren voll erstattet bekommen. Dies ging sehr schnell und unkompliziert.
    Am 06.04.2020 bekam ich von expedia.de nach Anfrage eine Bestätigung über die Einleitung der Erstattung der Flugkosten über 9.000 €. Am 30.05.2020 habe ich nach ANfrage eine weitere Bestätigung per Email über die Einleitung der Flugkosten mit Erstattungsziel 2-12 Wochen bekommen. Die maximale 12 Wochen-Frist läuft am 01.07.2020 aus. Meine Frage: Soll ich bis dahin warten? Soll ich bereits jetzt mit Charge Back (Mastercard-Gold-Zahlung) versuchen? Soll ich ein Anwalt einschalten? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • Johannes sagt:

      Ich würde noch ab abwarten. Chargeback geht auch noch später und mit einer Zusage der Erstattung wahrscheinlich eh nicht möglich.

  238. Martina Schiefferer sagt:

    Hallo, habe einen Condor Flug am 17.07 nach Mallorca, den ich nicht antreten moechte… Da der Mindestabstand mit freien Sitzen bzw. Freie Sitzreihe vermutlich nicht eingehalten werden. Habe ueber das Reisebüro nur den Flug gebucht.
    Kann man dies geltend als Stornierungsgrund angeben, um den vollen Preis erstattet zu bekommen?

  239. Christopher T sagt:

    Aloha Johannes,

    Ich hätte mal ne frage in meinem fall. Was sind meine optionen die ich machen kann.

    Ich habe bei flugladen.de mitte july flüge nach lissbon gebucht. Nun hat die airline (TAP) den ursprünglichen flug geändert von ursprünglich 6:00 uhr morgens auf 19:00 uhr abend. Angeblich eine geringfügige Änderung. Problem für mich ist aber das sind über 12 std. Flugnummer ist angeblich sie selbe. Ich würde erst um 22 uhr so ankommen was deutlich zu spät ist weil ich vor ort so spät nicht abgeholt werden kann für die Weiterreise in ein surfcamp das c.a 2std weit weg ist. Ich hab schon versucht flugladen.de zu kontaktieren. Leider bekommen ich nur keine vogefertigte anworten: wir können nichts dafür. Airline hat das getan. Es gibt keinen alternativ flug mit der airline . Wenn Sie Ihren Flug ändern oder stornieren möchten, beachten Sie die Ticketbedingungen.( mehr kosten bzw neu bezahlen). Und hab es mehrmals versucht mit denen zu reden aber die schicken mit immer den selben textbaustein. Telefon ist aus und mails werden nur alle 3-5 tage mal
    Beantwortet. Fühl mich so hilftlos… was kann ich noch tun ?

    Lg

    Christopher

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach handelt es sich trotzdem um eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges. Eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine vollständige Erstattung sollte dir nach den EU-Fluggastrechten hier zustehen. Hast du versucht auch mal direkt TAP zu kontaktieren? Leider braucht man aber auf jeden Fall aktuell einen sehr langen Atem.

  240. Sonny sagt:

    Hallo,
    Ich habe zum Glück über den paypal käuferschutz meinen Kaufpreis erstattet bekommen. Ist es dennoch möglich zusätzlich das Gutschein Angebot der Airline anzunehmen?
    Die Erstattung erfolgte ja von Paypal und die Airline weiß ggf. nichts von der erstattung?

    • Johannes sagt:

      PayPal wird sich ganz sicher das Geld von der Airline holen. Einen Gutschein noch zusätzlich anzunehmen ist in meinen Augen Betrug.

  241. Gabriele Schmidt sagt:

    Lieber Johannes,
    vielen Dank für Deine wertvolle Arbeit! Ich habe im Januar über Elumbus Berlin einen KLM Flug von Frankfurt nach Peru gebucht. Elumbus ist seit März telefonisch nicht erreichbar, Emailkontakt nur einmal erfolgt. Hatte nicht storniert, sondern auf Annullierung gewartet. Nachdem ich nichts erhalten habe, konnte ich am Montag KLM per Whats App und telefonisch erreichen und habe bestätigt bekommen, dass annulliert und mein Vertragspartner darüber informiert wurde. Auf hartnäckiges Nachfragen hin wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertragsparter AER-Ticket sei.
    Gerade kam eine Mail vom Elumbus auf meine erneute Anfrage, dass KLM wohl eine kostenlose Stornierung anbieten würde und Elumbus für die Vermittlung und Stornierung als Vermittler eine Bearbeitungsgebühr von 75 € erhebt, die mit der Erstattung verrechnet würde. Ich soll jetzt den Stornierungsprozess verbindlich bei Elumbus freigeben und sie gehen von einer derzeitigen Bearbeitungszeit von mindestens 12 Monaten aus. Als Reisevermittler hätten sie keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Fluggesellschaft.
    Mittlerweile habe ich mich informiert und man liest immer wieder, dass man sich direkt an die Fluggesellschaft wenden soll (diese hat den direkten Kontakt mit ihr telefonisch schon abgelehnt) z.B. mit einem Musterbrief der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen und dann evtl. über die Schlichtungsstelle gehen könnte. Für Charge-Back bin ich über den 120 Monate.
    Wäre für eine Einschätzung deinerseits sehr dankbar.
    Herzliche Grüße
    Gabriele

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach kann Elumbus durchaus eine Gebühr für die Hilfe verlangen. Allerdings solltest du dich auch direkt an KLM wenden können. Air France wurde bereits von der Verbraucherzentrale dahingeht abgemahnt. Für ein Chargeback ist der Leistungszeitpunkt entscheidend, nicht der Buchungszeitpunkt.

      • Chris Hohl sagt:

        Deine Meinung ist hier nicht richtig. Siehe Urteil des Landgerichtes Berlin vom 3.8.2018 Az. 15 O 520/15
        Bearbeitungsgebühr für den Vermittler ist unzulässsig, wenn er für den Kunden die Erstattung bei der Fluggesellschaft abwickelt. Schon gar nicht, wenn die Fluggesellschaft selbst den Flug storniert hat. Sehe das als Erpressungsversuch der Reisevermittler, die sich damit ein schönes Körberlgeld machen.

        • Johannes sagt:

          Das Urteil hat von Opodo verwendete pauschale Gebühr und die Formulierung in den AGBs für unwirksam erklärt. Grundsätzlich verboten sind solche Gebühren aber meiner Meinung nach nicht. Opodo hat, wie so oft, auch einfach nur seine AGBs entsprechend angepasst und dort findet man weiterhin:

          Das Bearbeitungsentgelt für Änderungs- und Stornierungsbegehren von Linienflug-, oder Versicherungsbuchungen, die von Opodo gemäß Ziff. 3.1.1. durchgeführt werden, beträgt 50 Euro pro Person.

  242. Monika Werner sagt:

    Wir haben einen Flug Salzburg-Frankfurt, Frankfurt-Barcelona, (beide Flüge Lufthansa) Barcelona – Peru, Peru – Cuscu (diese Flüge Latam) über Gotogate gebucht. Heute wurde uns mitgeteilt dass der Flug storniert wurde und wir unser Geld zurückbekommen. Es könnte aber bis zu 5 Monate dauern. Ich habe gelesen, dass LATAM Insolvenz angemeldet hat. Haben wir eine Chance unser Geld zurückzubekommen? Danke für die Antwort.
    Monika

    • Johannes sagt:

      Es ist noch nicht ganz klar, ob die Kundengelder auch in die Insolvenzmasse von LATAM fallen. Evt. gibt es trotz Insolvenz eine Rückerstattung. Sonst kannst du über einen Chargeback nachdenken, wenn du per Kreditkarte gezahlt hast.

      • Monika Werner sagt:

        Hallo Johannes, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die Flüge über Go-to-Gate gebucht. Von Go-to-Gate habe ich dieAntwort, dass es bis zu 5 Monate dauern kann,bis wir unser Geld bekommen. Da Latam Insolvenz angemeldet hat, ist ja nicht sicher ob wir Geld bekommen. Wie lange kann man chargeback beantragen? Wielange soll ich warten? Liebe Grüße Monika

  243. Anja sagt:

    Hallo.
    Ich habe im Juni einen Flug mit Eurowings von Berlin-Tegel nach Salzburg gebucht. Flugzeit 70 Minuten. Durch den eingeschränkten Flugplan wurden wir auf eine andere Flugnummer umgebucht. Von Tegel nach Düsseldorf und von dort mit Umstieg weiter nach Salzburg. Neue Reisezeit 230 Minuten.
    Gilt unser eigentlicher Flug damit als annulliert und habe ich einen Erstattungsanspruch? Oder ist das eine Änderung, die ich hinnehmen muss? Mir werden wie üblich nur Umbuchung oder Gutschein angeboten. Unter diesen Umständen würde ich eher Zug fahren.
    Danke schon mal & Beste Grüße

    • Johannes sagt:

      Ja klar, eurer ursprünglicher Flug wird ja nicht mehr durchgeführt. Eine Erstattung steht dir meiner Meinung nach zu. Eurowings bietet das aber aktuell grundsätzlich nicht freiwillig an.

  244. Sonny sagt:

    Hallo,

    Ich habe zum Glück über den paypal käuferschutz meinen Kaufpreis erstattet bekommen. Ist es dennoch möglich zusätzlich das Gutschein Angebot der Airline anzunehmen?

    Die Erstattung erfolgte ja von Paypal und die Airline weiß ggf. nichts von der erstattung?

  245. Raik sagt:

    Hallo Johannes,
    etwas weiter unten ist zwar etwas Ähnliches beschrieben aber ich habe eben noch keine richtige Antwort auf meine Frage. Ich habe mit meiner Partnerin und unserem Sohn einen Flug mit Ryan Air von Berlin nach Faro für 2 Wochen am 22. März gebucht. 3 Tage vorher kam dann von Seiten Ryan Air die Absage für den Rückflug und die Option eine Rückerstattung zu verlangen was ich erst nicht hinbekommen habe. Ich habe mich an das Telefon geklemmt und solange gewartet und Immer wieder angerufen bis ich jemanden dran hatte. Alle drei Flüge sollten reklamiert werden mit der Option einer Rückerstattung und definitiv kein Gutschein/Voucher. Eine Bestätigungs-E-Mail war nicht drin, weshalb ich mich nochmal an den Rechner gesetzt habe und dann doch noch irgendwie eine Option gefunden habe auf dem Ryan Air Konto die Rückerstattung für die drei Flüge zu beantragen und ich habe es nochmal getan über den Link den Sie mir per Email zugesendet haben auch noch einmal. Immer mit dem Wort Rückerstattung. Vor ca. einem Monat kam dann eine E-Mail, dass die Forderung an sich akzeptiert wäre und ich könnte auf untenstehenden Link den Voucher (Ein Gutschein für alle drei Flüge über Betrag X) bestätigen, was ich bis jetzt nicht gemacht habe. Ziemlich versteckt kam man dann auf das Wort Rückerstattung und auf eine Erklärungsseite von Ryan Air für Voucher?! Dort wiederum versteckt kam man dann zu der Erklärung, dass wenn man auf seiner Rückerstattung bestehen würde, würde man in eine „Cash-Refound-Cue“ (Rückerstattungsschlange) eingetragen, welche aber erst nachdem die Covid-19 Maßnahmen vorbei sind bearbeitet wird.
    So nun meine Frage: Was mach ich jetzt? Ist realistisch Ryan Air anzuschreiben und zu fordern? Warte ich? Oder akzeptiere ich den Voucher mit 12 Monaten Gültigkeit um wenigstens etwas in der Hand zu haben?
    Danke schon mal für die Antwort.
    Grüße Raik

  246. Monika Allan sagt:

    Hallo,
    wir haben für 9.04 Flüge mit Delta von FRA nach LAX gebucht. Über Flightix online portal/reisebüro. Flüge wurden storniert. Anfang Mai bekamen wir diese Email von Delta:
    I’m really sorry about your recent schedule change flight disruption. I’m happy to review your request for a refund of the tickets shown below (FRA-LAX-FRA).
    We processed four refunds on May 8, 2020 as follows…….The funds have been sent to the travel agency who issued the tickets. Contact the travel agency directly with any questions…..bisher kein Geld erhalten.
    Wurde die Erstattung an Flighttix vorgenommen? Flighttix antwortete per automatisierter Email, dass die Airlines Zeit in Anspruch nehmen für Rückerstattungen…..stimmt das so? oder kann man davon ausgehen, dass Flighttix das Geld unterschlägt?
    Danke für die Deine Antwort

    Monika

    • Johannes sagt:

      Möglich, würde da noch einmal mit der Aussage von Delta vorstellig werden. Kann halt auch einfach sein, dass sie die Übersicht verloren haben.

  247. Franz G sagt:

    Hallo liebes travel-dealz Team,
    ihr macht sehr tolle Arbeit und ich bin täglich auf eurer Seite.
    Meines Erachtens solltet ihr keine „Deals“ von Eurowings mehr veröffentlichen. Seit Jahren mache ich nur mehr schlechte Erfahrungen mit der Airline, sei es durch Flugverschiebungen, Annullierungen, Mailkontakt bzw. telefonischem Kontakt über die Hotline. Die Coronakrise hat diese Airline nun vollständig straucheln lassen. Man gewinnt das Gefühl, dass dort die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut. Ich bin natürlich auch betroffen von mehreren abgesagten Flügen, aber seit 2,5 Monaten dreht sich irgendwie alles im Kreis.
    hier die OriginalEmail von EW am 26.5. auf meine Anfrage vom 30.3.!!! und 2 nachfolgenden Emails Anfang bzw Mitte April, also vor fast 2 (!!) Monaten

    „Sehr geehrter Fluggast,
    Sie hatten uns vor einiger Zeit mit einem Anliegen zu Ihrer Buchung kontaktiert. Leider können wir aktuell nicht alle Anfragen in einem Zeitraum beantworten, der angemessen ist und unserem eigenen Anspruch gerecht wird. Wir möchten uns hierfür in aller Form entschuldigen.
    Eurowings hat im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus und damit einhergehender weltweiter Reisebeschränkungen eine enorm hohe Anzahl von Anfragen erhalten. In dieser außergewöhnlichen Situation, in der fast der gesamte Luftverkehr zum Erliegen kam, sind längere Bearbeitungszeiten leider unvermeidbar. Dies hat dazu geführt, dass uns die meisten unserer Gäste mehrfach kontaktiert haben.
    Gleichzeitig konnten wir nachvollziehen, dass ein Großteil der Anliegen unserer Kunden zwischenzeitlich über unser Call Center und über die Self-Service-Funktionalitäten auf unserer Webseite gelöst werden konnte. Diese Möglichkeiten werden wir in Zukunft noch weiter ausbauen. Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass sich auch Ihr Anliegen in der Zwischenzeit hat lösen lassen. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, bitten wir Sie, auf die Eingangsbestätigung, die Sie auf Ihre Anfrage hin erhalten haben, mit Ihrer ursprünglichen Ticketnummer zu antworten. Sollte Ihnen keine Ticketnummer vorliegen, senden Sie uns Ihr Anliegen bitte mitsamt allen relevanten Daten erneut zu.

    Wir entschuldigen uns für den etwaigen zusätzlichen Aufwand, möchten jedoch sichergehen, dass kein Anliegen unbeantwortet bleibt.

    Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder bei uns an Bord begrüßen zu dürfen und Sie zu Ihrem Geschäftstermin oder in den wohlverdienten Urlaub zu fliegen.
    Im Namen von Eurowings wünschen wir Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund.“

    Man gewinnt den Eindruck, dass man hier regelrecht verhöhnt wird. Callcenteranrufe habe ich mittlerweile aufgegeben. Die Airline will mit der kostenpflichtigen Telefonnummer gar noch Geld verdienen, ein Gespräch kam nicht mal nach 30 Minuten Wartezeit zustande. Ich habe in meinen Emails immer meine Telefonummer angegeben, wieso kann mal nicht die Airline den Kontakt mit dem Kunden suchen?

    Unter diesen Gesichtspunkten hat für mich EW keine langfristige Perspektive in der Airlineindustrie und wird früher oder später vom Markt verschwinden.

  248. Josef Kuhn sagt:

    Hallo Johannes
    In den obigen Ausführungen steht klar geschrieben, dass die Verordnung EG 261/2004 nur gültig ist, wenn sich der Abflug in einem EU-Land befindet. Grossbritannien ist aber seit dem 31.1.20 nicht mehr Mitglied der EU. Am 5.1.20 hatte ich einen Flug von England in ein EU-Land gebucht, der am 26.3.20 durch easyJet annulliert worden ist. Seit dem 26.3. versuchte ich mit fünf Mails und einem eingeschriebenen Brief bei easyJet eine Rückerstattung zu beantragen. Bis heute habe ich aber weder Geld noch eine Bestätigung für eine allfällige Rückzahlung erhalten. Ich befürchte nun, dass easyJet gar nicht mehr an die Verordnung EG 261/2004 nach dem Brexit gebunden ist und darum Rückforderungen einfach ignoriert. Trifft dies tatsächlich zu?

  249. Suanne sagt:

    Hallo,

    für den Hinflug nach Budapest am 30.05.20 hatte ich über Air France zwei Flüge gebucht, die über KLM ausgeführt werden sollen.
    Der 1. Flug: von Düsseldorf nach Amsterdam (findet statt, lt. HP von Air France)
    Der 2. Flug: von Amsterdam nach Budapest (annulliert)
    Vor über 2 Wochen wurde mir mitgeteilt, dass nur mein 2. Flug annulliert worden ist.
    Ich habe eine Ticketrückerstattung bei Air France beantragt. (bisher nur Angebot eines Gutscheins)
    Meine Fragen: Gilt die Ticketrückerstattung für beide Flüge? Oder müsste ich sogar den Flug von D’dorf nach Amsterdam antreten? Hätte ein Nichtantreten des 1. Fluges irgendwelche Konsequenzen auf die Ticketrückerstattung?

    Dankeschön schon mal für eine Rückantwort? und viele Grüße

  250. Chrisi and George sagt:

    Hallo,
    wir hätten eigentlich Gabelflüge von MUC nach Colombo, Colombo-Malé und von Malé wieder nach MUC mit Emirates (Zwischenstop Dubai jeweils) über Opodo gebucht, 15.05.-01.06.2020. Bereits im März wurden die Flüge von Emirates storniert und nachdem wir uns dort gleich gemeldet haben, verwiesen uns diese auf Opodo. An Opodo haben wir also bis Anfang Mai Mails und Briefe per Einschreiben mit Mahnungen in Massen geschrieben. Schließlich verfasste der Anwalt unserer Familie noch eine letzte Mahnung, die an den deutschen Firmensitz von Opodo ging.
    Die Hotline braucht man gar nicht erst versuchen…
    Auch bei Emirates haben wir zwischenzeitlich noch ein offizielles Formular zur Rückerstattung abgesendet.
    Nachdem wieder keine Reaktion kam haben wir Anfang/Mitte Mai ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Opodo eröffnet. (ebenfalls gegen die deutsche Anschrift)
    Heute endet die zweiwöchige Frist ohne deren Wiederspruch und wir werden den Vollstreckungsbescheid beantragen.
    Erst gestern hat sich zum ersten mal ein realer Mitarbeiter per Mail an uns gewandt, allerdings in katastrophalem deutsch und ohne viel Inhalt (Nur ein Angebot auf Umbuchung).
    Schon sehr heftig und schade, dass es solcher Schritte belangt, bis sich überhaupt mal was tut.
    Hoffentlich klappt es dann endlich bald mit unserer Rückerstattung…
    Nun nur noch die Frage, ob wir Emirates auch abmahnen sollten oder erstmal abwarten, was Opodo sagt/tut?

    • Johannes sagt:

      Würde mich wundern wenn Opodo nicht widerspricht, aber wenn nicht könnt ihr die Forderung ja vollstrecken. Sonst ist meiner Meinung nach eher Emirates der Schuldner.

      • Chrisi and George sagt:

        Danke für die Antwort!

        Mal abwarten, ob Opodo sich dann tatsächlich gegen den Vollstreckungsbescheid wehrt. Ansonsten bleiben wir auf alle Fälle auch bei Emirates hartnäckig.

      • George-Alexander Frisch sagt:

        Christi and George
        Danke erstmal für die Nachricht.
        Opodo hat Einspruch eingelegt und das Gericht fordert jetzt weiteres Geld um in die Verhandlung zu gehen.
        Jetzt nochmal meine Frage an dich wir gehen gegen opodo ins Gericht und nicht gegen Emirates wie siehst da unsere Chancen?

        Danke

        • Johannes sagt:

          Kann halt gut sein, dass Opodo vor Gericht sich als Vermittler herauszieht und dass ihr dann die Kosten für den Prozesskosten tragen müsst.

  251. Klaus sagt:

    Ryanair hat unsere Flüge am 20.03. gecancelt. Hat angefragt, ob wir Umbuchung oder Erstattung wünschen. Erstattung gewählt, aber sie haben bis heute nicht gezahlt. Habe Sie mehrfach aufgefordert und Frist gesetzt, aber sie reagieren nicht. Gott sei Dank mit Paypal bezahlt, stelle jetzt Antrag auf Käuferschutz.

  252. Andi sagt:

    Swiss:
    Meine Flüge wurde Anfang März von der Swiss storniert. Seit dem noch keine Rückerstattung trotz 3 Mails mit Fristsetzung. Ich habe dann am 21.04.2020 bei der Senator-Mastercard (DKB) ein Chargeback in Auftrag gegeben. Nichts passiert. Die stecken gemeinsam unter einer Decke.

  253. Stefan sagt:

    Hallo Leute,
    LH, Swiss, Easyjet und Finnair hat bisher alle meine Langstreckenreisen während der Corona Zeit annulliert. Nichtsdestotrotz konnte ich alle Flüge umbuchen zu den gleichen Preisen, ohne Aufpreis oder Gebühren, und das obwohl nicht alle Flüge über die Airline direkt gebucht wurden. Habe aber immer direkt die Airline und nicht die OTAs kontaktiert.

  254. Pia sagt:

    Interessante Information, hätte sie nur früher gebraucht!! 🙁

    Hatte vorige Woche zwei Flüge in die USA geplant, gebucht über IBERIA, die Flüge wurden dann natürlich teilweise storniert.
    Die einzige Info von Iberia war, dass man einen Gutschein (mit extra 10%) oder eine Umbuchung haben kann. Was sollte ich momentan umbuchen? Also Gutschein akzeptiert, besser als nichts. Jetzt lese ich, dass dieser Entscheidungsdruck eigentlich unrechtmäßig war. Ich hätte natürlich lieber mein Geld zurück, aber bei der Wahl des Gutscheines schien dann auch die Information auf, dass man Anspruch auf Gelderstattungen durch dieses Gutschein aufgibt (oder so ähnlich).
    Kann man da jetzt noch was machen? Oder bleib ich jetzt auf meinen Gutschein hocken, den ich innerhalb eines Jahres aufbrauchen muss?

    Lg

    • Johannes sagt:

      I.d.R. tritts du alle Ansprüche beim Akzeptieren des Gutscheins ab. Schau dir genau an was du akzeptiert hast und ggf. versuch es einfach rückgängig zu machen. Vielleicht lässt sich Iberia ja darauf ein.

  255. Jutta Rinke sagt:

    American Airlines hatte ca 3 Wochen vor Abflug eine Teilstrecke kommentarlos gestrichen – bei einem Anruf wurde uns sofort Rückzahlung des gesamten Flugpreises zugesagt und das Geld ist mittlerweile auch wieder auf dem Konto.
    Wir hatten direkt gebucht ohne Reisebüro…

  256. Matai sagt:

    Finnair hat anullierte Flüge, Berlin Osaka, retour, Bussines Class, nach 2 Monaten und einer eingeschrieben Mahnung, relativ schnell bezahlt.

  257. Martin sagt:

    Hallo zusammen,
    wir hatten Flüge nach New York gebucht – mit Lufthansa über Lufthansa. Die Flüge fanden statt, trotz Reisewarnung und Einreiseverbot will Lufthansa uns die Ticketpreise nicht zurückerstatten, weil das Flugzeug ja geflogen ist.
    Nur, sie hätten uns nicht mitnehmen dürfen, aber das interessiert Lufthansa nicht. Ich habe Herrn Sport direkt angeschrieben. CR hat sich gemeldet, keine chance für Erstattung – das wäre eine aufläge der staatlichen Hilfen! die waren da nur noch gar nicht bewilligt. es ist ein Trauerspiel. auf meine Erstattung der Aprilflüge warte ich auch noch! Ich habe Herrn Sport und Frau Förster eine letzte Frist gesetzt, danach erstatte ich Anzeige wegen Betrugs.
    Die Umbuchungsmöglichkeiten bei LH sind ebenfalls rechtswidrig: Mir wurden nur teurere Flüge angeboten, in der Spitze wollten sie 1.000 Euro mehr pro Person, auf LH direkt waren Flüge zu buchen, die 500 Euro günstiger waren. Diese kann das Servicecenter aber nicht buchen!
    Für mich ist das Betrug!
    Ich bin maßlos enttäuscht vom Vorstand der LH! Es wird Zeit, dass dieser zur Rechenschaft gezogen wird. Jeder weiß, dass Kundengelder illegalerweise zurückgehalten werden, aber keiner ermittelt. Das ist ein Rechtsstaat geworden!

    • Elmar sagt:

      Na super. Ich habe für den 3. Juli 2 Flüge nach San Francisco über LH gebucht.

    • Patrick sagt:

      Ich bin mit Lufthansa mitte märz noch nach mexiko stadt geflogen, seit dem werden meine Rückflüge immer wieder gestrichen.

      Konnte aber jedesmal mal mit mehr ofer weniger Problemen ( manchmal war ich bis zu 6 stunden am Telefon und habe mit 4 verschiedenen Kundenberatern gesprochen) kostenfrei auch in eine teuerer Buchungsklasse (Discounted Economy nach Economy) umbuchen. Auch andere Fluggesellschaften waren kein Problem solange ich denen die Flugnummern, Abflugdatum und Uhrzeit nannte (achtung nur Star Allianz).

      Meine Erfahrung mit dem Deutschen Kundenservice von Lufthansa ist auch sehr schlecht. Ich rufe nun ausschließlich die Amerikanische Hotline an. (Mit Skype kann man Kostenlos anrufen).

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach liegen Einreisebeschränkungen nicht im Verantwortungsbereich der Airline, sondern des Passagiers. Das dir Lufthansa einen Gutschein oder Umbuchung überhaupt anbietet, ist reine Kulanz.

      • Martin sagt:

        Ich denke hier greift §651h (3) BGB, so dass ich Herrn Spohr nicht dankbar sein muss, dass er mir einen Gutschein anbietet.

  258. Stig Tøfting sagt:

    Wider Erwarten hat WizzAir nach Ablehnung der „WizzCredits“ nach ca. zwei Monaten 100% in bar erstattet.

  259. Astrid Berger sagt:

    Hallo Johannes
    Das ist echt großartig was Du machst, Danke dafür!!!
    Jetzt kommt auch von mir die Frage.
    Ich habe vom 02.07. bis 24.07.20 Thailand über das Portal mytrip bei Omanair gebucht.
    Bei omanair scheint covid19 noch nicht mal zu existieren. Keinerlei Infos! Ich soll mich an das ReisePortal wenden. Dieses habe ich angemailt und die Antwort war ob ich gängeln wolle. Das will ich nicht, ich will wissen ob omanair den Flug canceln wird. Können sie das wirklich erst 2 Tage vorher bekanntgeben? Auch kostenlose Umbuchungsoptionen werden nicht deutlich. Was kann ich tun, ich habe Zeitdruck eG. Evtl. anderer Pläne.
    Vielen lieben Dank
    Astrid

  260. Conny Schmeißer sagt:

    Hi,
    ich verzweile gerade..habe einen Flug mit Eurowings von Österreich nach Hamburg am 28.05. gebucht, nicht direkt über EW, sondern via Opodo. Auf der EW-Seite kann ich sehen, dass Hin- und Rückflug von EW annulliert wurden. Bei Opodo wird mir der Flug als komplett bestätigt und bereit zum Einchecken angezeigt. Leider gibt es bei Opodo keine Telefonnummer mehr, wo man sich hinwenden kann, nicht einmal eine Mailadresse gibt es.
    Bei Eurowings komme ich telefonisch nicht durch und auf die Antwort einer Mail warte ich seit 1 Woche.
    Was soll ich machen? Ich befürchte, ich sehe mein Geld nie wieder..

    Danke & LG
    Conny

  261. Lucas sagt:

    Hallo, ich wollte mit Eurowings fliegen, jedoch ist der Flug aufgrund COVID-19 gestrichen worden. Daraufhin habe ich Eurowings mehrmals per E-Mail kontaktiert und angerufen. Nach ewiger Zeit in der Warteschleife und nur Standard Rückmeldungen per E-Mail habe ich keinen Kontakt bzw. Lösung herstellen können. Das Prozedere geht nun seit 9 Wochen ohne Rückmeldung von Eurowings.

  262. Mark Evermann sagt:

    Flug mit Air Malta für den Zeitraum 06.04.2020 – 13.04.2020 gebucht. Eine Woche vor Abflug würden die Flüge durch Air Malta wegen der Coronakrise gestrichen und man sollte eine E-Mail an request/refund schicken. Seitdem keine Reaktionen mehr von Air Malta auf E-Mails, Fax, Facebookeinträge etc. Auf das Geld warten wir immer noch. Inzwischen habe ich einen Anwalt eingeschaltet.

    Werde Air Malta bei zukünftigen Flügen meiden. Dann kommt man aus Westdeutschland fast nur noch mit Ryanair nach Malta.

  263. Till sagt:

    Mal in eine andere Richtung gedacht…

    Domestic flights mit Delta von LGA nach TYS. Bewusst Delta gebucht da Flüge am Tagesrand und nonstop ohne Umstieg in ATL.

    Die USA Reise kann aus bekannten Gründen nicht stattfindwn und ich habw mich auch schon damit abgefunden die 1000EUR für die 3 Return tkts wenn überhaupt nur als Gutschein wieder zu sehen.

    Nun hat Delta die Nonstop Flüge gestrichen und uns auf Umsteigeverbindungen via ATL mit tlw langem (3h) Aufenthalt inkl. dazugehöriger verspäteter Ankunft umgebucht.

    Habe ich, bedingt durch die Umbuchung von Nonstop auf Umstiegeverbindung und durch die verspätete Ankunft eine Chance auf eine kostenfreie Storno oder müsste ich das Schlucken?
    Danke für eure Einschätzung.

  264. Gabriele sagt:

    Ein Flug wurde im März abgesagt. Bis heute keine Stornobestätigung, geschweige denn, die Rückzahlung des Reisepreises. Gegen den Mahnbescheid hat Lufthansa Widerspruch eingelegt, sodass wir jetzt noch mehr Arbeit und Kosten haben, um das Verfahren fortzuführen. Ich befürchte, dass wir hinter den von uns ausgelegten Kosten ebenso hinterherlaufen müssen, wie hinter dem Reisepreis.

  265. Jan sagt:

    Asiana Airlines hat meine Flüge annulliert – 5 Tage später hat ich mein Geld auf dem Konto.

  266. Walter S. sagt:

    Mein Flug wurde von Lufthansa im März annulliert. Die Stornierungsbestätigung habe ich von Lufthansa am 16.03. via eMail erhalten. Seitdem (9 Wochen) herrscht komplette Funkstille. Keine Rückbuchung auf dem Konto und keinerlei Informationen von Lufthansa. Dass sie hier gegen geltendes Recht verstossen, scheinen sie billigend in Kauf zu nehmen. Auch eine eMail inkl. Fristsetzung wurde einfach ignoriert. Leider ein unglaubliches Verhalten und für mich als (SEN Status-) Kunden nur enttäuschend.
    Ich werde mich in Zukunft wohl anderweitig umsehen müssen.
    Bei Cathay und auch bei KLM hat die Stornierung – sogar innerhalb der gesetzlichen Fristen – problemlos funktioniert (ebenfalls März). Leider nicht so bei Lufthansa – aber die Marketing Newsletter kommen schon wieder reichlich…

    • Lucas sagt:

      Ich habe genau das gleiche Problem mit Eurowings, keine Kontaktmöglichkeit besteht und keine Rückmeldung. Andere ausländische Fluggesellschaften waren hierbei sehr vorbildlich .

  267. Julian sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe im Februar für den 19.04-30.04.2020 über das online Reisebüro „Flugladen.de“ (AMSTERDAM NL / TRAVIX NETHERLANDS TXNL) einen Flug mit Emirates auf die Malediven gebucht. Bezahlung per Sofortüberweisung. Der Hinflug wurde von Emirates bereits im März gecancelt. Seither werde ich von Emirates stets auf den angeblichen Vertragspartner Flugladen.de verwiesen. Flugladen.de verweist in der Bestätigung meiner Tickets sowie in den AGB darauf nur Vermittler zu sein. Flugladen.de erklärt auch weiter – mit Muster Emails – nur Vermittler zu sein, sich aber dennoch um die Rückabwabwicklung zu kümmern:
    „Nachdem Sie Ihre Tickets bei uns gekauft haben, überweisen wir den Ticketpreis an die Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass wir Ihnen Ihren Rückerstattungsbetrag erst überweisen können, wenn wir diesen von der Fluggesellschaft erhalten haben.“

    Emirates schreibt:
    „Ihre Flugtickets wurden von Reiseagentur und Ticketausteller AMSTERDAM NL / TRAVIX NETHERLANDS TXNL erstellt. Hiermit ging auch die Zahlung an denen. Somit ist Emirates nicht in der Lage mit Rückerstattung weiterzuhelfen“

    Ich frage mich jetzt: Wer ist mein Vertragspartner/Ansprechpartner für den Flug. Wenn Flugladen.de tatsächlich nur vermittelt (wofür viel spricht), müsste das doch Emirates sein, selbst wenn das Geld zunächst an Flugladen.de bezahlt wurde? Wem setzte ich also die Frist bzw. wem müsste ich einen Mahnbescheid/Klage schicken, Emirates oder Flugladen.de?

    LG und danke

    • Johannes sagt:

      Das sich die Reisebüros um Stornierungen und Erstattungen kümmern, ist ein lang eingespieltes System. Allerdings funktioniert dieses System in der Coronakrise nicht mehr. Früher haben die Airlines ohne Probleme das Geld an das Reisebüro zurücküberwiesen. Aktuell erhalten nicht nur die Passagiere kein Geld direkt von der Airline, sondern auch die Reisebüros nicht.

      Das Reisebüro ist nur der Vermittler. Sie können helfen, müssen es aber nicht. Die Airline darf die Passagiere aber nicht einfach nur an das Reisebüro verweisen. Das hat die Verbraucherzentrale NRW z.B. gegen Air France durchgesetzt: https://www.rechteindeutig.de/air-france-darf-verbraucher-nicht-an-reisevermittler-verweisen/ Allerdings muss sich aktuell nur Air France daran halten. Die anderen Fluggesellschaften müssten auch abgemahnt werden.

      • Julian sagt:

        Offen gesagt ist das eine gute Nachricht, dass ich direkt Ansprüche gegen die Airline habe. Mir und allen anderen ist sicher mehr geholfen, wenn die Ansprüche gegen die Airline (hier Emirates) geltend gemacht werden können, statt gegenüber einem möglicherweise bald insolventen Reisebüro. Danke für den Link. Ich werde Emirates jetzt eine 7 Tages Frist setzen.

  268. Hanna sagt:

    Hallo Johannes,
    Danke für deine Artikel, in Tagen wie diesen wirklich super hilfreich!
    Vielleicht kannst du mir in meinem Fall kurz erklären, ob die EU-FluggastrechteVO gilt – Flug wurde online über Turkish Airlines gebucht, LJU – DEL: der erste Flug LJU-IST steht soweit noch, der Weiterflug IST-DEL scheint jedoch annulliert zu sein. Haben wir Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten, da ja Abflug innerhalb der EU und Flugziel DEL nicht möglich ist?
    Lieben Dank schonmal,
    Hanna

  269. sonja zander sagt:

    hallo noch einmal,
    jetzt ergibt sich doch noch eine frage. die situation hat sich in so weit verändert, dass unser flug nach peking am 26.06.2020 von klm annuliert und wir umgebucht worden sind. es ist jetzt eine andere flugnummer. die an- und abflugzeiten sind nahezu identisch zu den zeiten des ursprünglichen fluges. wenn ich nach der neuen flugnummer suche, ist dieser flug auf der entsprechenden klm seite gar nicht zu finden.
    muss ich die umbuchung akzeptieren oder habe ich ein recht auf wahl und kann die rückerstattung des gesamten flugpreises jetzt einfordern.
    (oder müsste ich weiter „zocken“, china hat ja bereits angekündgt, dass ausländische flüge nicht vor oktober stattfinden sollen)
    ich danke euch herzlich. mit schönen grüssen sonja zander

    • Johannes sagt:

      Es gibt in den EU-Fluggastrechten nur den Begriff der Annullierung. Nicht wann eine Annullierung genau vorliegt. Deswegen würde ich sagen reicht die Änderung der Flugnummer. KLM ist aber aktuell eh eine harte Nuss.

  270. Vivien sagt:

    Erst einmal vielen Dank für diese tolle Unterstützung in dieser nervigen Zeit !

    Unsere Flüge wurden von Klm annulliert und seit dem stehe ich auch im ständigen Kontakt mit denen.
    Gestern wollte ich auf ihrer Website meine Reise verwalten und nach Rückerstattungsmöglichkeiten gucken. Die Seite sagte mir jedoch, dass es unter meiner Buchungsnummer keine gebuchten Flüge mehr gibt.
    Darauf hin bekam ich vom Kundendienst die Info, dass mir bereits Gutscheine ausgestellt wurden.
    Auf den Gutscheinen ist aber lediglich der Betrag von den Flügen, ohne Zusatzkosten von Gepäck und Sitzplatzreservierung. Zudem sind sie 1 Jahr gültig und es steht „Non refundable“ drauf, also nicht erstattungsbar. Beim Kundenservice sagten sie aber, dass man das Gebld bei einer nicht Einlösung, wieder erstattet bekommt.

    Ich trau dem ganz nicht und bin auch ziemlich unzufrieden über den Kundendienst und die schlechte Imformationsauskunft von KLM.
    Könnte mir vielleicht jemand einen Tipp geben, was ich jetzt am besten machen soll? Doch Geld einfordern oder nur eine schriftliche Bestätigung, dass ich das Geld nach einem Jahr wieder sehe ? Und was mache ich mit meinen 300€ Zusatzkosten ?
    Hilfe

    Viel Glück und Erfolg allen anderen Passagieren mit ähnlichen Problemen und bleibt schön gesund !

    • Johannes sagt:

      Ich würde nach den EU-Fluggastrechten eine Erstattung innerhalb von 7 Werktagen fordern. Wenn die nicht erfolgt, Chargeback, Mahnverfahren, Schlichtungsstelle…

  271. Ichbleibedaheim sagt:

    Hallo,
    ich hatte einen Hin- und Rückflug in einen Corona-Hotspot bei nurflu gebucht und dann wurde (nur der Hinflug?!) wegen Corona storniert.
    Ich musste mich alleine kümmern!!!

    Für Ihren Rat, bei Kreditkartenzahlung, Chargeback zu veranlassen, bedanke ich mich ganz herzlich! Nach nervtötenden Wochen war ich endlich erfolgreich und mir wurde per Chargeback das Geld für beide Flüge sowie das sog. Vermittlungsentgelt erstattet. Nachdem ich lange nichts mehr von dieser Firma gehört habe, möchte diese Firma (von der ich sehr enttäuscht bin) nun das Servicentgelt und die Gebühren, die Ihnen offensichtlich für das Chargeback in Rechnung gestellt wurden, von mir erstattet bekommen.
    Ist das rechtens.
    Das Forum macht einen ausgezeichnete Job – während der Verbraucherschutz in Corona-Zeiten ja offensichtlich völlig auf der Strecke bleibt!
    Die Lust aufs Reisen ist mir inzwischen komplett vergangen.

    • Johannes sagt:

      Dein Chargeback hat sich ja gegen das Reisebüro gerichtet. Diese haben ihre Leistung, die Vermittlung des Fluges, erbracht. Deswegen bin ich durchaus der Meinung, dass ihnen das Serviceentgelt zusteht. Es gibt dazu aber noch keine Urteile. Ich würde es erst einmal ablehnen und schauen, ob das Reisebüro weitere rechtliche Schritte einleitet. Ggf. musst du dich dann zwischen einer Verhandlung von Gericht und Zahlung um das zu vermeiden, entscheiden.

  272. Nadja Löffler sagt:

    Hallo,
    uns wurden Flüge mit Air Canada DUS-Vancouver für 27.06.20 annulliert. Buchung erfolgte über Fluege.de, die unseren Anspruch auf Ticketrückerstattung bestätigt hat und diesen nun bei Air Canada geltend macht. Sobald Air Canada an fluege.de rückerstattet, bekommen wir von denen unsere Geld.

    Aber: Die in der Rechnung damals schon ausgewiesene Service Fee in Höhe in von 159,00 Euro wird nicht erstattet. Ist das rechtens??

    Besten Dank und allen alles Gute!
    Nadja

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach ja, weil Flugladen die Leistung ja erbracht hat. Wir aber sicherlich in nächster Zeit gerichtlich geklärt. Nächstes mal einfach direkt bei der Airline buchen.

  273. Julia sagt:

    Hallo,

    wir haben über CHECK24 Flüge nach Kolumbien gebucht. (Ursprünglich 27.06.-17.07.)

    Die Flüge würden über CHECK24 bei Air Canada gebucht.

    Der Hinflug wird jedoch von Lufthansa durchgeführt: 27.06., QKL-FRA / FRA-BOG und besteht nach wie vor bzw. wurde noch nicht annulliert.

    Der Rückflug am 17.07. sollte von Air Canada durchgeführt werden, wurde allerdings vor 4 Wochen annulliert und eigenmächtig umgebucht. Dieses habe ich nur durch Zufall gesehen und dann direkt Kontakt aufgenommen.
    Denn die neu eingebuchtet Variante wollten wir nicht akzeptieren, da dieser Rückflug mit 3 Stopps gewesen wäre und wir 1 Tag später als ursprünglich geplant angekommen wären.
    Dann wurde nach viel Diskussion ein anderer Rückflug telefonisch und in der App bestätigt (Direktflug mit Lufthansa wie beim Hinflug), dann jedoch wenige Tage später wieder verändert. Dieser Rückflug wäre wieder nicht möglich gewesen, da dieser 24 Std. später als ursprünglich geplant in Frankfurt gelandet wäre. Daher habe ich CHECK24 mitgeteilt das wir diese Option nicht akzeptieren und beauftragt die Stornierungsbedingungen zu klären. Da wir nachdem hin und her sowie der ständigen Änderungen und aufgrund der aktuellen Lage lieber stornieren wollten.

    Hier wurde folgendes mitgeteilt:

    Air Canada genehmigt keine kostenfreie Stornierung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Buchung kostenfrei umzubuchen.

    Weitere Informationen zu den Umbuchungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite der Air Canada.

    Information zu oben genannter Vorgabe der Fluggesellschaft

    CHECK24 agiert als Vermittler und kann immer nur innerhalb der Vorgaben der Fluggesellschaft handeln (siehe AGB 4.2).

    Die Fluggesellschaft ist Ihr Vertragspartner für die Flug-Leistung und entscheidet somit über die Höhe und Art der Gutschrift.

    Hinweis:

    CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung von Ihnen eingezogen und ohne Abzüge an die Fluggesellschaft weitergeleitet.

    Natürlich können wir gerne Ihr Flug umbuchen.

    Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Wünsche unbedingt per E-Mail mit.

    Wir bedauern die aktuellen Entwicklungen sehr.

    Hierauf habe ich nicht reagiert, um die Entwicklungen weiter abzuwarten.
    Jetzt ist in der CHECK24-App der veränderte Rückflug komplett verschwunden, jedoch per Mail habe ich hierzu keine Mitteilung bekommen… sprich mir wird nur noch der Hinflug am 27.06. angezeigt. Ebenfalls in der Lufthansa App wird mir nur mitgeteilt „Rückflug auf der Warteliste“ und bei Air Canada über „meine Buchungen“ wird mir ebenfalls der Hinflug und als Rückflug nur die Zugverbindung von FRA nach QKL angezeigt, aber kein Flug mehr von BOG-FRA. Daher gehe ich davon aus, dass der Rückflug annulliert wurde.
    Ist es jetzt trotz aktuell bestehenden Hinfluges möglich eine Rückerstattung zu verlangen und einen Gutschein/Umbuchung abzulehnen?
    Zumal davon auszugehen ist, dass das bestehende Einreiseverbot in Kolumbien bis zum 31.08.2020 verlängert werden soll. (s. Auswärtiges Amt).
    Denn die angebotene Umbuchung (s. Mail CHECK24) halte ich für indiskutabel, da aktuell nicht abzusehen ist, zu welchem Zeitraum eine Reise möglich ist.
    Denn selbst wenn wir hinfliegen würden, besteht aktuell die Gefahr, dass es keinen Rückflug gibt.

    Kurz gefragt, gibt es jetzt die Möglichkeit der Rückerstattung?

    Vielen Dank für die Hilfe und ich freue mich auf Antwort.
    LG, Julia

    • Johannes sagt:

      Der Rückflug fällt wohl leider nicht unter die EU-Fluggastrechte. Von wem wurde denn das Ticket ausgestellt? Air Canada oder Lufthansa?

      • Julia sagt:

        Danke für die schnelle Antwort. 🙂

        Die Flüge wurden laut CHECK24 komplett über AirCanda gebucht und der Hinflug wird nur von Lufthansa durchgeführt.

        Verstehe ich es jetzt richtig, dass es somit keine Chance auf Rückerstattung gibt, da die Buchung komplett über Air Canada läuft?
        Oder nur wenn der Hinflug storniert bzw. annulliert wird?

        • Patrick sagt:

          Wenn die Ticket nummer mit 220 anfängt, habdelt es sich um Lufthansa tickets. Dann würde ich die Amerikanische Hotline von Lufthansa empfehlen, da die ein wenig mehr flexibel sind als die Deutsche.
          Die amerikanische Hotline kannst du über Skype kostenlos anrufen.
          Wenn es sich um Air Canada tickets handelt, würde ich dir empfehlen auch die amerikanische hotline anzurufen. Die Amis sind einfach besser mit dem Kundenservice.

          Habe meinen United Flug von DUB nach MEX über IAH problemlos auf Lufthansa umbuchen können. Habe mittlerweile auch statt eine United Ticketnummer, eine Lufthansa nummer. Da auf anfrage Lufthansa von united übernommen hat. Nun ist Lufthansa direkt für mich zuständig und nicht mehr United. Obwohl orginale Buchung über United.com mit United Flügen war.

  274. Birgit sagt:

    Leider haben wir sehr schlechte Erfahrung mit Thai Airways, kämpfen um Rückerstattung unseres bezahlten Rückfluges der von Thai Airways storniert wurde. Bis jetzt keine Reaktion. Einschreiben kam zurück, da nicht zustellbar??? Wir haben selbst einen Rückflug von Krabi-Bangkok mit Vietjet Air und dann weiter mit LH nach Deutschland gebucht und sitzen heute noch auf den Schulden von 1500€. Hatten den Flug über Opodo gebucht damals und die halten sich raus??? Wir hatten gehofft, da ja Thai Airways mit der LH in der Star Alianz verbunden sind, das sie uns diesen Alternativflug angeboten hätten, leider nicht, oder jetzt uns den Preis erstatten. Was kann man machen???

  275. Sonny sagt:

    Hallo zusammen,

    Bei mir wurden die Flüge für ende Mai mit KLM nach Bangkok storniert und ich habe heute von Paypal die Mitteillung bekommen, dass mir der Kaufpreis durch den Käuferschutz erstattet wird.

    Habe ich auch zusätzlich ein Anrecht auf die Entschädigungszahlung nach EU-Recht? Hat jemand bereits Erfahrungen dazu?

    Das wäre sehr nett.

    VG

  276. GM sagt:

    Zwischenzeitlich mal über die DKB versucht, ein Chargeback zu zwei Flügen vorzunehmen: Bei beiden wurde mir in einem Antwortbrief mit verschwurbelten Formulierungen klargemacht, dass dies so nicht gehe und keine Rückzahlung zu erhalten sei. Man müsse sich mit dem Anbieter direkt in Verbindung setzen, AGBs prüfen: Alles schon x Mal gemacht, Fristen gesetzt etc. Keine Chance. Es wird einem eingeredet, man sei selbst schuld an dem Vorgang. Auf das Thema EU-Rechte wird nicht eingegangen. So viel zum Thema Kundenfreundlichkeit.

    Hier wird leider wieder der Endverbraucher die Zeche zahlen müssen. Zu den einbehaltenen Kundengeldern (hier z.B. bei Eurowings bzw. Lufthansa) kommen in Kürze noch Staatshilfen. Die Rechnung wird aufgehen – aber längst nicht für jeden.

  277. Oliver sagt:

    Hallo und vielen Dank für diesen Artikel.

    Unser Fall: 4 Flugtickets nach Kanada und zurück für Juli/August 2020. Air Canada hielt auch in Coronazeiten die von uns gewählte Verbindung immerhin 1x täglich aufrecht, allerdings war und ist durch die Regierung bis 30.06. keine touristische Einreise möglich. Darüberhinaus ist Glaskugel.

    Wie steht es wohl um die Rechte bzgl. Erstattung, wenn Air Canada uns zwar transportieren kann und möchte, aber vor Ort zwingend 14 Tage Quarantäne vorgeschrieben sind? Das möchte ja niemand machen und ist sicherlich auch als reines Reisevorhaben unzumutbar. Aktuell warten wir noch ab, bis die kan. Regierung sich zur Zeit nach dem 30.06. äußert, aber dann haben wir auch nur noch wenige Tage, um zu handeln. Die gebuchten Quartiere mussten wir hinsichtlich Erstattungsfristen bereits kündigen, also möchten wir jetzt auch nicht fliegen (müssen).

    Ich verstehe das so, dass wenn das touristische Einreiseverbot verlängert wird, eine Erstattung der Flugtickets möglich wäre, in allen anderen Fällen dann eine Gutscheinlösung? Hier ist noch die Frage, welche Getungsdauer so ein Gutschein eigtl. haben muss? 12 Monate erscheinen mir hier arg wenig.

    Danke und Gruß

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach liegen Einreisebeschränkungen nicht im Verantwortungsbereich der Airline, sondern in der des Passagiers. Hier müsste man also auf die Kulanz der Airline setzen und die stellen einen aktuell i.d.R. einen Gutschein aus. Die Bedingungen liegen dann natürlich in der Hand der Airline.

  278. Jupp sagt:

    Hallo,
    Mein Flug in die USA wurde wegen Corona storniert, ich habe um Rückerstattung des Ticketpreises gebeten, jetzt ist das Reisebüro der meinung ich müsste 10% als Buchungs oder Stornogebühr an das Reisebüro zahlen, ist das so ? können die das verlangen ? ich habe telefonisch gebucht, und mir haben auch keine AGB´s zum Akzeptieren oder unterschreiben vorgelegen.

    Danke für die Antwort

    • Johannes sagt:

      Wenn du das nicht in den AGBs akzeptiert hast, würde ich das auch nicht bezahlen.

      • Jupp sagt:

        Hallo Johannes,

        habe nur ein Angebot per Mail bekommen, in der irgendwo ein link zu den AGB´s gewesen sein soll, reicht das aus um davon auszugehen das ich die AGB´s gelesen und Akzeptiert habe? ich hatte sie nicht gelesen, und auch nichts unterschrieben.

  279. Sandra sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben über lastminute.com einen Flug von München nach Riga sowie ein Hotel in Riga gebucht. Also Flug und Hotel. Der Hinflug sollte am 12. Juni sein, ursprünglich in der Früh, das wurde jetzt schon auf abends verschoben, das gefällt uns schon mal nicht, da ein kompletter Tag flöten geht. Außerdem ist es noch im Zeitraum der weltweiten Reisewarnung und somit würden wir jetzt am liebsten gar nicht fliegen. Lastminute.com weigert sich jedoch und meint wir müssen erst noch den Restbetrag bezahlen und danach kann man über Stornierung reden. Soll dann wohl 80 % vom Gesamtbetrag kosten. Außerdem wird man von Pontius zu Pilatus geschickt, angeblich sei lastminute.com gar nicht verantwortlich, sondern es geht irgendwie über swissbeds.com, oder direkt über Hotel und Fluggesellschaft. Sehr seltsam und undurchsichtig das ganze. Dürfen wir überhaupt fliegen? Müssen wir fliegen? Muss ich den Restbetrag bezahlen? Bekomme ich die Anzahlung zurück? Und wie???

    Liebe Grüße,
    Sandra

  280. Paula sagt:

    Hallo zusammen,

    nachdem mein Rückflug aus Bolivien aufgrund der Coronasituation annulliert wurde, werde ich bei AirEuropa durch das Formular der Verbraucherzentrale den Flug erstatten lassen wollen. Bei der Buchung des Tickets wurden der Hin- und der Rückflug allerdings mit einem Preis bezahlt und ich finde nicht den einzelnen Preis für den Rückflug.
    Wie kann ich den ausfindig machen oder gibt es einen Pauschalbetrag, den ich angeben kann?

    Vielen Dank,
    Paula

  281. Alice sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich habe Ende Februar einen Flug bei KLM von Stuttgart über Amsterdam nach Los Angeles gebucht. Aufgrund des Einreiseverbots ging ich davon aus, dass er von der Airline annuliert wird. Allerdings findet er stand heute noch statt und geht in 3 Tagen. Per Telefon sind sie nicht zu erreichen und über andere Wege kommt nur der Verweis auf die Website. Was kann man jetzt tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alice

  282. Jochen sagt:

    Hi Johannes,

    ich habe Ende MAi einen Flug nach Neapel über Opodo gebucht. Der Rückflug wurde bereits storniert von Ryanair und dort konnte ich auch sofort meine Erstattung anfordern. Heute wurde jetzt der Hinflug von Eurowings storniert. Opodo sagt jetzt, bei Billigfliegern muss ich direkt an die Gesellschaft mich wenden, Eurowings sagt, da ich über Opodo beucht habe, wird mir lediglich eine kostenfreie Umbuchung angeboten, kein Voucher, kein Geld. ist das rechtens? Kann ich dagegen vorgehen? Ich weiss ja JETZT noch nicht wann ich diesen flug nachhole und wohin. Danke für eine kurze Antwort. Lieber Gruss Jochen

  283. Laila sagt:

    Hallo zusammen,

    meine Familie und ich wollten am 13.3 2020 auf Philippinen fliegen, da wir leider nicht einreisen durften, haben wir uns am gleichen Tag am Flughafen gemeldet. Die Mitarbeiterin von Turkish Airline verwies uns allerdings auf Cheaptickets.de. Dort haben wir die Flüge gebucht. Bis heute haben wir keine Erstattung von Cheaptickets erhalten noch eine schriftliche Benachrichtigung. Haben mehrfach angemahnt, aber nichts tut sich. Des Weiteren haben Turkish Airline ebenfalls angeschrieben und diese lehnt grundsätzlich ab, weil sie der Meinung sind, dass Cheaptickets zuständig sind.

    Was können wir jetzt noch tun?

    • Johannes sagt:

      Leider hilft aktuell vermutlich nur Geduld und hartnäckig bleiben. Habt ihr es denn mal telefonisch versucht? Nächstes Mal direkt bei der Airline buchen 😉

  284. Ehre sagt:

    Moin Ihr Lieben,

    Lufthansa hat unseren Hinflug von Hamburg nach Faro annuliert am 28.06., alternativ wird uns angeboten, am 27.06. zu fliegen, wir wollen aber jetzt aufgrund der Einschränkungen gar nicht mehr fliegen! Der Rückflug am 18.07. soll bisher auch planmäßig stattfinden!

    Umbuchen auf einen anderen Termin wollen wir auch nicht, da wir an die Ferien gebunden sind.

    Am liebsten wäre mir das Geld zurück, aber wie gehe ich damit um, wenn nur der Hinflug gestrichen ist? Was soll ich mit dem Rückflug?

    Viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Wenn beide Flüge auf einem Ticket gebucht sind, muss euch Lufthansa auch den Flugpreis für den Rückflug erstatten.

      • Ehre sagt:

        Danke Johannes, wie gehe ich jetzt vor? Anrufen? Anschreiben? Abwarten?

        Ich befürchte mal, dass ich telefonisch keinen erreiche bzw. Rückantwort erst in einigen Wochen!

  285. Steffi sagt:

    Guten Tag,

    ich habe sehr viele Einträge und Antworten gelesen, leider aber nichts gefunden zu meiner Situtation:
    Ich habe im Dezember 2019 für zwei Personen Flüge (touristische Reise) von Hamburg nach Mallorca und zurück gebucht. Ab Hamburg am 07. Juni 2020 und zurück ab Mallorca am 17. Juni 2020.
    Gebucht habe ich direkt online bei Eurowings. Die Bezahlung erfolgte für die Flüge per Miles & More Prämienmeilen und die Steuern & Gebühren per PayPal/Kreditkarte.

    Seit der Buchung im Dezember 2019 erhielt ich per email 3 Flugplanänderungen. Davon waren die ersten beiden (März & April) nur zeitliche Veränderungen.
    Jetzt am 18. Mai erhielt ich die dritte Flugplanänderungen, die neben der zeitlichen Veränderung nun auch eine Änderung der Flugnummern sowohl für den Hin- als auch Rückflug beinhaltet.

    Meine persönliche Meinung ist, dass Eurowings jetzt versucht, die Flüge pro Flughafen so zusammenzustreichen, viele Fluggäste auf wenige Flüge zusammen-/umzubuchen mit neuen Flugnummern (abweichend der ursprünglich gebuchten Flugnummer), um dann Flugnummern am Abflugtag nicht unter dem Status „annulliert“ zu führen. Beispielsweise steht auf der Homepage Hamburger Flughafen: „Sollte Ihr Flug nicht gelistet sein, so gilt dieser als gestrichen“.

    Aufgrund der weltweiten Reisewarnung bis 14. Juni 2020 werden wir die Flüge nicht antreten können. Die Unterkunft wurde bereits storniert.

    Wir möchten nicht umbuchen auf irgendwann in der Zukunft und auch keine Gutscheine / Voucher von Eurowings akzeptieren. Wir möchten die Prämienmeilen sowie die Steuern & Gebühren zurück.

    1. Welche Möglichkeiten/Anspruch habe ich unter den oben genannten gegebenen Umständen die Meilen sowie die Steuern/Gebühren zurück zu erhalten?
    2. Worauf kann ich mich berufen?
    3. Was genau muss ich in welchem Zeitrahmen unternehmen? Bei Eurowings gibt es ja die bekannte Frist von 14 Tage vor dem Abflugdatum.
    4. Angenommen die Flüge unten den neuen Flugnummern fliegen, Eurowings also nicht streicht/annulliert: Wie sieht es aus mit dem Anspruch, wenn ich z.B. weder umbuche auf irgendwann in die Zukunft, noch einen Voucher beantrage innerhalb der 14-tägigen Frist vor Abflugdatum sondern einfach nicht zum Flug erscheine, also quasi ein „No show“?
    5. Gibt es noch anderes Wichtiges, was beachtet werden sollte?
    6. An wen muss ich mich direkt wenden?

    Über jeden hilfreichen Hinweis bin ich dankbar.

    Vielen Dank für die Hilfe und bleibt gesund.

    • Johannes sagt:

      Hallo Steffi,

      die EU-Fluggastrechteverordnung gilt explizit auch für Prämienflüge. Du kannst also eine vollständige Erstattung der Meilen und gezahlten Steuern & Gebühren fordern. Eine Änderung der Flugnummer ist auch meiner Meinung nach definitiv eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges.

      Ich würde Miles&More und Eurowings schriftlich und mit Frist auffordern, die Steuern, Gebühren, Zuschläge und Meilen zu erstatten.

      • Steffi sagt:

        Hallo Johannes,
        vielen Dank für die schnelle Antwort. Zwei Antworten benötige ich noch bitte:
        Wann empfiehlst Du (was ist der korrekte Zeitpunkt), Miles & More und Eurowings anzuscheiben, um die Meilen und die Steuern & Gebühren einzufordern?
        Und eine weitere Frage zu meiner Nummer 4 – kann ich das machen und welche Rechte habe ich dann?
        Angenommen die Flüge unten den neuen Flugnummern fliegen, Eurowings also nicht streicht/annulliert : Wie sieht es aus mit dem Anspruch, wenn ich z.B. weder umbuche auf irgendwann in die Zukunft, noch einen Voucher beantrage innerhalb der 14-tägigen Frist vor Abflugdatum sondern einfach nicht zum Flug erscheine, also quasi ein „No show“?

        Danke nochmals.

  286. sonja zander sagt:

    hallo, vielen dank erst einmal für die hilfe.
    ich habe jetzt doch eine frage, die ich nicht beantwortet bekomme. wir haben am 26.06.2020 hin/ 19.06.2020 rück flüge nach mainland china bei klm gebucht. die flüge sind (noch) nicht von klm annulliert worden.
    in ihren latest flight infomation schreibt klm folgendes:
    Flights booked before or on 21 April 2020
    Did you book your flight before or on 21 April 2020, and with a scheduled departure before or on 31 August 2020? If you want to cancel your flight or if it has been cancelled by the airline, please see below rebooking and voucher options we can offer you. You can change your booking until 30 June 2021, but it would be especially helpful to us if you would do so before your original travel date.

    und weiter
    2. Apply for a refund
    You are entitled to a full refund of your ticket if you were supposed to be travelling to or from mainland China before or on 31 August 2020 but you did not travel.
    nun würde ich annehmen, dass (ausländer dürfen ja eh nicht in china einreisen), dass auch wir unsere flüge selber annulieren können und den flugpreis erstattet bekommen.

    es wird überall geschrieben, dass die fluggesellschaften die tickets bestenfalls in gutscheinen rückerstatten, dass wollen wir eigentlich nicht und klm schreibt in ihren informationen ja auch, dass eine rückerstattung möglich ist.
    übrsehe ich etwas? (unseren ursprünglichen flugticketrichtlinien nach ist unser flug nicht stornierbar und ich befürchte grosse abzüge bei der erstattung. in diesem fall würde ich natürlich lieber einen gutschein akzeptieren).
    habt ihr einen tip? dank und gruss sonja

    • Peer sagt:

      Wenn die Flüge noch nicht gestrichen wurden, bleibt euch nur die Erstattung als Gutschein. Erst wenn er gestrichen hat, steht auch aufgrund der Fluggastrechte eine Erstattung zu.

      Ihr könnt also „zocken“ und erstmal noch etwas abwarten – ich würde davon ausgehen, dass noch ein Storno folgt. Ansonsten könnt ihr dann immer Gutschein oder Umbuchung wählen.

      • sonja zander sagt:

        oha, vielen dank. dann zocken wir mal.
        das ist spannend. die schreiben also auf ihrer latest fligth informationseite, dass man eine rückerstattung auch ohne annulierung durch die fluggesellschaft beantragen kann, dass kann man aber nicht ernst nehmen weil in wirklichkeit die fluggastrechte gelten und nach denen ist eine rückerstattung ohne deren annulierung halt nicht möglich.
        regulär sind scho jetzt keine flüge nach peking, zumindest von europa aus, durch klm vor august buchbar. unser flug wird in meinen buchungsunterlagen aber spannender weise als pünktlich angezeigt. na, ich bin gespannt wann und ob storniert wird, oder ob ich mit leichtem gepäck nach schiphol reisen muss um mich persönlich zu überzeugen, dass da nichts fliegt.

  287. Markus Stubenazi sagt:

    Kann mir einer sagen, wie es sich verhält, wenn Thai Airways jetzt tatsächlich in die Insolvenz gehen wird? Ich nehme mal an, dass damit jegliche Chance auf eine Erstattung der Tickets dahin ist, oder?

  288. Steffi sagt:

    Hallo, ich Kriege vom Veranstalter eine Rückerstattung aber sie ziehen mir über 30,- ab. Warum machen die das und sind sie dazu berechtigt? Ich möchte eigentlich schon gerne meinen vollen Betrag zurückbekommen. Freue mich über Antwort.

  289. Tanja sagt:

    Hallo Johannes,

    zuerst mal vielen Dank für all deine Mühe und Hilfe hier.

    Wir haben einen Flug über Eurowings vom 16.-27. Juni nach Korfu gebucht (Hin- und Rückflug = 1 Buchung). Nun hat Eurowings den Hinflug am 16. Juni annuliert, den Rückflug am 27. Juni allerdings nicht bzw. noch nicht. Haben wir in dem Fall trotzdem einen Anspruch auf Erstattung von Hin- und Rückflug?? Angeboten wurde uns lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung oder ein Gutschein!

  290. Kurniawan sagt:

    Hallo Johannes.
    Unser Urlaub nach Indonesien sollte am 25.6.20 mit Lufthansa und Thaiairways losgehen. Der Hinflug wurde bereits gestrichen. Bisher haben wir vom Online reisebüro noch keine Nachricht ob und wie wir den Flug erstattet bekommen. Was sollte ich am besten tun um nachzuhaken?
    Wir wünschen uns eine Erstattung des Flugpreises und keinen Gutschein.
    Was ist mit dem Rückflug der am 20.7.20 sein sollte, der jedoch von der Fluggesellschaft noch nicht gestrichen wurde? Steht uns auch eine Rückerstattung zu? Oder sollen wir den rückflug selbst stornieren? Schliesslich haben wir alles in einer Buchung abgeschlossen. Eigentlich: ohne Hinflug auch kein Rückflug möglich? Danke

  291. Manfred Kratzl sagt:

    Hallo,

    meine Tochter hat für den 22.5. einen Individual-Flug nach Island bei Island-Airlines gebucht.
    Die Airline teilte mit, dass der Flug planmäßig startet und deshalb eine Stornierung nicht möglich ist.
    Aktuell gilt noch die Reisewarnung und soweit ich weiß, müsste meine Tochter in Island erst in Quarantäne für 14 Tage.

    Hat die Airline Recht oder kann meine Tochter den Flug stornieren?

    Gruß
    Manfred Kratzl

  292. Klaus sagt:

    Hallo,
    ich habe den Fall das ich Flug+Hotel (ab 07.06.) für mich und meine Familie über Expedia gebucht habe. Nun hat Eurowings eine Annullierung des Flugs bekannt gegeben. Das Hotel (inkl. Transport) konnte ich problemlos über Expedia stornieren, den Flug ( Kosten insgesamt 760 €) nicht – hier werde ich zu Eurowings verwiesen, weil externes Buchungssystem. Ich habe auch damals (Anfang Januar 2020) bei der Buchung eine extra Eurowings Buchungsnummer bekommen. Expedia sagt, hier könnten sie nichts tun – die Buchung haben sie damals nur weiter geleitet an das Buchungssystem der Eurowings. Eurowings bietet aber aktuell (auf den erreichbaren Kanälen) nur die Voucher Lösung an.
    An wen stelle ich nun die Frist zur Erstattung, an Eurowings? Soll ich ein Mastercard Chargeback versuchen? Laut meiner Mastercard Rechnung habe ich Expedia und Eurowings getrennt abgerechnet bekommen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Klaus,

      wenn du Eurowings schriftlich mit einer Frist aufgefordert hast das Geld zu erstatten, würde ich ein Chargeback machen.

  293. Rolf sagt:

    Hallo, wir haben im Juli einen Flug nach Portugal bei Eurowings. Nun besteht die Möglichkeit, den Flug kostenlos in einen Voucher umzuwandeln. Da wir künftig sicher unsere Familie dort besuchen werden, hätte ich damit kein Problem und es würde Eurowings helfen.
    Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Eurowings (als Lufthansa-Tocher-Unternehmen) pleite geht und mein Voucher nichts wert ist ?
    Sollten wir doch lieber die Annulierung abwarten, um unser Geld zurück zu fordern ?
    Vielen Dank für einen Tipp, Rolf

  294. Petra Peterßen sagt:

    Hallo, wir haben im Juli einen Flug von Bremen über Amsterdam nach Atlanta bei KLM gebucht.
    Zurzeit findet der Zubringerflug Bremen – Amsterdam nicht statt. Sollte das an unserem Flugtag auch so sein, können wir dann den Flug vollständig stornieren?
    Schöne Grüße,
    Petra

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug für Juli noch geplant ist, aktuell zumindest nicht. Ihr müsst warten, bis der Flug von KLM wirklich annulliert worden ist.

  295. chayma sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe im letzten Jahr für meine Mutter einen Hin und Rückflug von Frankfurt Hahn nach Marokko gebucht. Es waren 2 getrennte Buchungen für Hin und Zurück. Ryanair hat heute den Hinflug am 20.06. annuliert. Was passiert mit den am 20.08. geplanten Rückflug. Es steht noch nicht fest, wann es wieder Flüge von/nach Marokko geben wird. Momentan wird alles bis 15.07. storniert. Ryanair weigert sich den Rückflug ebenfalls zu erstatten (auch nicht als Guthaben). Und eine kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt wurde abgelehnt. Welche Ansprüche hat man? Ist es wirklich so, dass man auf diesen Kosten sitzen bleibt nur weil man die Buchung getrennt vorgenommen hat? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Danke und LG

  296. Luis sagt:

    Hallo,
    erstmal danke für den sehr ausführlichen Artikel.
    Wir wollten im August eine Kalifornien Rundreise machen. Dazu hatten wir über Expedia eine Flug+Hotel Buchung von STR-AMS-LAX mit KLM gebucht. Die Reise ist noch nicht storniert, auch wenn wir die Hoffnung schon aufgeben haben.
    Wenn der Flug annulliert wird, würden wir dann das Geld für das Hotel wieder bekommen, welches nicht erstattungsfähig ist?
    Des weiteren würde mich interessieren, wie eure Erfahrung mit KLM während der Krise war? Sind sie kulant?
    LG Luis

  297. Jennifer sagt:

    Hallo,

    ich war ein halbes Jahr in den USA, bin also letztes Jahr schon hingeflogen und wäre eigentlich am 20. Mai zurück gekommen. Aber dann kam Corona, ich entschied mich, früher zurückzufliegen (Mitte März) und da ich mein Reisebüro tagelang nicht erreicht habe, habe ich auf eigene Faust bei Delta einen Rückflug gebucht. Der ursprüngliche Rückflug wäre auch bei Delta gewesen, bloß wurde der über ein Reisebüro gebucht.
    Direkt nach meiner Ankunft kontaktierte ich das Reisebüro und bat um Rückerstattung, laut der Website von Delta darf man alle Flüge kostenlos stornieren gg. Gutschein. Ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Rückzahlung habe, aber der Gutschein und die komplette Stornierung wurde bis heute nicht bearbeitet und das Reisebüro sagt eine Bearbeitungszeit von Delta von 3-6 Monaten (!) voraus. Muss ich so eine lange Bearbeitungszeit hinnehmen? Den Gutschein hätte ich schon gerne in meinen Händen.
    Zudem habe ich gelesen, dass man bei Nicht-Antritt eines Fluges Steuern und Gebühren erstattet bekommt. Kann ich diese unabhängig vom Gutschein beanspruchen? Also Steuern und Gebühren zurück und restliches Geld als Gutschein?

    Außerdem hatte ich noch einen inneramerikanischen Flug gebucht, den ich ebenfalls nicht antreten konnte. Kann ich dafür ebenfalls Steuern und Gebühre zurückverlangen oder gilt diese Regelung nur in Deutschland? Dort habe ich schon einen Gutschein bekommen, aber der ist nur bis September 2020 gültig…..als ob ich bis dahin in die USA einreisen kann (bzw. will).

    Vielen Dank!

  298. Carla sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Mann hätte am 15.05.20 ein Flug von Havanna nach Madrid mit Cubana de Aviación. Als er am Flughafen ankam wurde ihm gesgt, dass kein Flug stattfindet.
    Den Flug habe ich bei Opodo gebucht.
    Die sagten mir, dass die nichts machen können, da die Airline den Flug nicht storniert hat. Die Airline Cubana de Aviación ist nicht erreichbar.
    Ich weiß nicht was wir machen sollen.

    • Johannes sagt:

      Druck bei Opodo machen. Wenn mit Kreditkarte gezahlt ggf. einen Chargeback einleiten oder halt rechtlichen Beistand suchen.

  299. Pia sagt:

    Hallo lieber Johannes,

    Ich habe einen voucher von iberia erhalten, auf Anfrage das Geld zu bekommen hieß es, sobald ein voucher ausgestellt wurde ginge das nicht mehr.

    Was kann man tun um sein Geld zurück zu bekommen?

    Viele herzliche Grüße

  300. Nicole Kniefs sagt:

    Hallo, noch ist mein Flug nicht annuliert, aber es wurde bereits ein Voucher angeboten. Den Flug werde ich definitiv nicht antreten. Kann ich Geld zurück verlangen oder kann ich den Gutschein auch auf eine andere Person übertragen bzw. verkaufen? Werde so schnell keine Reise antreten…
    Danke im voraus für Info’s…

    • Johannes sagt:

      Ich würde so lange wie möglich warten und nur zur Not den Gutschein akzeptieren. Die genauen Bedingung des Gutscheins sind bei jeder Airline unterschiedlich.

  301. Miriam sagt:

    Hallo Johannes,

    danke für deinen Artikel!

    Soeben wurde mein Flug von Köln nach Split, für den 19.06., von Eurowings selbst annulliert.
    Kann ich hier mein Geld zurückfordern und wie mache ich das am besten?

    Liebe Grüße
    Miriam

  302. Carina sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir wollten am 28.5. mit Eurowings nach Lissabon fliegen. Der Flug wurde jetzt auf den 27.05. vorverlegt. Natürlich werden wir den derzeit nicht antreten. In den Bedingungen bei Eurowings steht was von kostenloser Stornierung bis zu 14 Tagen vor Flug. Wenn wir uns jetzt erst mal mit einem Voucher zufrieden geben, können wir den trotzdem später noch zurück geben.

    • Johannes sagt:

      Hallo Carina,

      eine Vorverlegung ist auch eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges. Eurowings muss euch den vollständigen Flugpreis erstatten.

  303. Ines Ockenfels sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für deinen aufschlussreichen Artikel!
    Ich habe dennoch ein paar Fragen: am 29.05. wollten wir mit Eurowings nach New York fliegen. Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Flug annulliert wird? Denn nur dann können wir ja eine Rückerstattung anfordern. Im Moment können wir nur selber stornieren und dann steht uns nur ein Gutschein zu. Was würdest du raten? Noch warten bis vielleicht annulliert wird? Wie lange kann man denn selber stornieren, um im Zweifelsfall wenigstens einen Gutschein zu bekommen? Und ist es rechtsmäßig, dass der Gutschein nur ein Jahr Gültigkeit hat?
    Vielen Dank im Voraus für deine Antwort!
    Mach weiter so und herzliche Grüße aus Köln,
    Ines

    • Johannes sagt:

      Hallo Ines,

      ich würde abwarten. Den Gutschein kannst du i.d.R. auch noch wenige Tage vor dem Flug beantragen. Da der Gutschein ja nur auf Kulanz ausgestellt ist, musst du die Bedingungen von Eurowings so akzeptieren.

  304. Jens sagt:

    Hallo,
    wir haben Flüge nach Korfu (am 23.06. mit TUIFly, Hinflug) und am 02.07. zurück (mit Eurowings über AirTürk bzw Check24) gebucht. Was passiert eigentlich, wenn TUIFly den Flug anuliert, Eurowings aber nicht. Wir kämen zwar dann zurück, sind aber gar nicht dort. Haben wir dann nur Anspruch auf Rückerstattung durch TUIFly oder auch für den Rückflug mit Eurowings?
    Danke für eine Antwort…

    • Johannes sagt:

      Habt ihr jeweils einen Buchungscode für Eurowings und einen für TUIfly? Dann handelt es sich um zwei getrennte Tickets und die Airlines haften jeweils nicht für die andere Buchung. Vielleicht hat dir Check24 eine Garantie gegeben, sonst ist es leider dein eigenes Risiko.

  305. Philipp sagt:

    Ryanair stellt sich tot. Antwortet weder auf Mails, noch geht jemand ans Telefon (war 2 Mal über eine Stunde in der Warteschleife). Auch im Chat reagiert niemand. Es kam bloß eine Mail mit dem Hinweis auf einen Gutschein. Dem habe ich umgehend widersprochen. Auch darauf kam abermals keine Antwort.

  306. Dorothee Funke sagt:

    Hi,
    ich habe auch mal eine Frage dazu. Eurowings hat meinen Flug nach München zwar nicht annulliert aber mehr als 24 Stunden nach vorne verlegt, so dass ich ihn nicht antreten kann bzw. will. Muss ich hier einen Voucher akzeptieren?
    Viele Grüße,
    Dorothee

    • Peer sagt:

      Eine solche „Vorverlegung“ ist mit einer Annullierung gleichzusetzen. Auch in dem Fall sollte dir also eine Erstattung zustehen. Dürfte aber nicht einfach werden, das ganze einzufordern, die LH Group stellt sich derzeit bei allen Erstattungen stur.

  307. Christa Fuchs sagt:

    Weder Eurowings noch Ryanair erstattet für anullierte Flüge, Mails bleiben unbeantwortet von Eurowings, Ryanair vertröstet
    Barclaycard bearbeitet Chargeback nicht, es ist ganz übel, wenn man bedenkt, dass Lufthansa demnächst staatlich unterstützt wird, könnte ich k…..

  308. Marcel sagt:

    Condor scheint sich nun also Recht und Gesetz nach belieben zurechtzulegen…
    Es ist einfach nur noch frech was man sich hier erlaubt.
    Mein Chargeback läuft schon. Das warte ich noch ab aber ich bin schon geneigt das ganze zu einem Anwalt zu geben.

    Sehr geehrter Herr ,

    ich möchte mich für die Unannehmlickeiten entschuldigen.

    Die Regeln, auf die Sie sich beziehen, umfassen keine weltweite Pandemie wie diese mit all ihren Auswirkungen auf die Luftfahrt- und Reisebranche. Sie bezieht sich auf einmalige Annullierungsereignisse, kann aber bei einem Stillstand der europäischen Luftfahrt nicht greifen. Das ist auch die Auffassung der Bundesregierung, die deshalb den Vorschlag eines Flug- oder Reiseguthabens erarbeitet hat und die Kommission dazu aufgefordert hat, diese europaweit einzuführen. Die EU-Kommission hat sich zwar zur Guthabenlösung geäußert, jedoch keine finale Entscheidung getroffen.

    Wie andere deutsche Unternehmen auch, folgt Condor dem Beschluss der Bundesregierung und bietet deshalb ein besonders langfristiges und flexibles Flugguthaben an:

    – Bis 30. Juni 2022, also mehr als zwei Jahre gültig
    – Flugguthaben flexibel einsetzbar (aus einem Langstreckenflug können auch zwei Kurz-/Mittelstreckenflüge werden bei Mitbewerbern so nicht möglich)
    – Destinationen flexibel wählbar.

    Eine andere Möglichkeit gibt es derzeit nicht, das tut mir leid.

    Mit freundlichen Grüßen

  309. Jürgen Wenke sagt:

    Die Fluggesellschaft TAP hat meinen Flug von Düsseldorf nach Lissabon und weiter auf die Azoren abgesagt. Meine Bemühungen um Erstattung des Flugpreises werden immer wieder mit der Gutscheinregelung abgewiesen trotz Fristsetzung. Bisher auch keinerlei Angebot zu einem Gutschein mit Bonus auf den Kaufpreis meines Fluges.
    Nervig und kein gutes Zeichen.
    Keinerlei Einlenken von TAP erkennbar.

  310. Richard sagt:

    Danke für die schnelle Antwort! ? Ich habe am Freitag eine erneute Mail zum Flugladen geschrieben wo ich auf die Aussagen von Japan Airlines hingewiesen habe, bisher kam leider keine Antwort.

  311. Richard sagt:

    Hallo Johannes.
    Erstmal vielen Dank für diesen tollen Artikel.
    Ich bin auch in einer komplizierten Situation und weiß nun einfach nicht mehr weiter, vielleicht hast du mit deinen Fachwissen eine Idee was ich noch machen kann oder wo ich ansetzen soll.
    Ich habe einen Flug (Hin und wieder zurück) von Frankfurt nach Japan mit Japan Airlines über Flugladen gebucht der 07.06.20 hin und Ende Juli wieder zurück gehen soll. Japan Airlines hatte (Stand heute) mitgeteilt das der Flug statt findet. Problem ist das Japan keine deutschen Staatsbürger ins Land lässt und auch Deutschland noch bis Mitte Juni eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Auf eine Anfrage zur Stornierung hat mir Flugladen mitgeteilt das ich keinen Cent wiederbekomme auch eine Umbuchung wäre angeblich mit hohen Kosten (55 Euro Flugladen und 188euro Japan Airlines) verbunden.
    Auf der Seite von Japan Airlines hatte ich es so verstanden das ich mein Ticket kostenlos stornieren kann weil es in den Zeitraum bis 30.06.20 fällt.
    Habe ich da jetzt was falsch verstanden oder versucht Flugladen eine linke Nummer mit mir abzuziehen.
    Über einen Ratschlag wäre ich wirklich mehr als Dankbar, komme mir aktuell einfach nur verloren vor.
    Lieben Gruß
    Richard

    • Johannes sagt:

      Hast du mal direkt mit Japan Airlines gesprochen oder Flugladen auf die Aussagen von Japan Airlines auf der Homepage hingewiesen? Du kannst Japan Airlines bitten einen Vermerk in die Buchung zu setzte das, dass Ticket kostenfrei erstattbar ist.

  312. Franzi sagt:

    Guten Morgen,
    vielen Dank für die hilfreichen Infos!

    Ich hatte Flug+Hotel über Expedia nach New York gebucht vom 18.-21. April.
    Hotelkosten wurden nach Stornierung über die Seite von Expedia direkt gutgeschrieben.
    Die Flüge wurden von Singapore Airlines Anfang März annuliert. Von Expedia kam daraufhin nur zwei E-Mails:
    1. Man würde sich im Zeitraum der Reise melden, da die Vorgänge chronologisch bearbeitet werden
    2. Ende April dann ein Hinweis, dass man eine Info zur Gutschrift/Erstattung erhalten würde

    Gutschrift wollen wir natürlich nicht haben. Leider komme ich beim Kundenservice nicht durch.
    Sollte ich mich hier auch schriftlich per Post melden oder den Weg über den telefonischen Service weiter versuchen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  313. Fabienne sagt:

    Ich hatte einen Flug von Frankfurt über Amsterdam und Nairobi nach Lilongwe und zurück mit Kenya Airways / KLM gebucht. ( 25.4. – 16.5.2020) Der Flug wurde annulliert.
    Mein TUI Reisebüro, bei welchem ich gebucht habe, hat mich auf die Seite der Kenya Airways verwiesen. Dort wird von einem refund gesprochen, geht man aber auf das Formular, ist nur noch von einem voucher die Rede.
    Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen voucher; bedenkt man aber die eh schon marode Situation der Kenya Airways habe ich Bedenken, dass es nächstes Jahr um die gleiche Zeit diese Airlines überhaupt noch gibt. (lebte vor Covid19 schon von Staatsleihen).
    Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung? Inwiefern ist mein Reisebüro zuständig für die Forderung?

  314. Berit sagt:

    Hallo,

    Habe jetzt viele Einträge gelesen, mein Problem aber noch nicht gefunden: Ich habe Flüge mit Air Canada über Opodo gebucht, die am 13.05. gehen sollen HH-FRA-Vancouver und am 1.6. zurück von LAX-Zürich-HH (Lufthansa, durchgeführt von Swiss). Flug Vancouver LA ist über kanad. Airline gebucht.
    Bisher steht im Flugstatus „planmässig“. Opodo bietet mir nur Umbuchung mit Ticketdiff.-Zahlung an, was ich nicht will…Air Canada sagt das auch.
    Gilt das wie annuliert, da man den Flug ja faktisch nicht antreten kann?
    Hoff, mir kann da jmd helfen.
    Danke & bleibt gesund!

    • Johannes sagt:

      Hallo Berit,

      wenn der Flug nicht annulliert ist, kannst du da nichts machen. Das du den Flug nicht antreten kannst, liegt ja nicht im Verantwortungsbereich der Airline.

  315. Marina M. sagt:

    Guten Tag,
    Meine Mutter hat für sich und meinen Bruder für Ende April einen Flug auf Gran Canaria gebucht, hin und rück. Sie hatte bereits die Zusage von Condor dass sie eine Rückerstattung erhält, bekam dann eine E-Mail dass es sich verzögert durch das große Aufkommen der vielen Stornierungen. Nun bekam sie eine E-Mail dass sie einen Gutschein erhält, was meine Mutter nicht möchte.
    Aufgrund der ganzen Situation wird der nächste Urlaub nicht so schnell wieder möglich sein, und meine Mutter benötigt das Geld wieder, vor allem sie hatte ja schon die Zusage dass man zurückerstattet, was nun? Sie ist wirklich angewiesen auch auf das Geld.

  316. Michael sagt:

    Guten Tag,
    ich hatte diesen Juni eine Rundreise zur Euro 2020 mit meinem Cousin geplant. Tickets für Spiele in Bilbao, Dublin und Amsterdam gebucht, aber auch von der Uefa, aufgrund des Ausfalls, jetzt schon ohne Probleme zurück erstattet bekommen. Rückerstattungen bei den Hotels laufen ähnlich ab. Naja, jetzt aber zu den Flügen (Vueling, Air Lingus, Lufthansa): Laut Flugstaten sind unsere Flüge seitens der Airline noch nicht storniert, es werden uns aber jetzt schon , wie jeder weiß, Gutscheine angeboten. Und zu diesen habe ich mal 1-2 Fragen: Wie lange sollte ich warten, bis ich die Gutscheine annehme (Gut, bei LH habe ich sogar bis 31.08. Zeit)? Des Weiteren kann ich bei keiner Airline so richtig heraus lesen, ob ich den Gutschein dann zur freien Verfügung habe oder nicht. Kann ich den Gutschein für einen komplett anderne Flug nutzen oder nicht. Vielen Dank für eine Antwort

    • Johannes sagt:

      Hallo Michael,

      ich denke nicht, dass die Airlines die Gutscheinregel vorzeitig beenden werden. Ich würde erst einmal abwarten.

      Die Gutscheinbedingungen sind von Airline zu Airline sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man den Gutschein aber für jeden Flug mit der Fluggesellschaft einlösen. Man sollte aber genau die Buchungs- und Reisezeiträume beachten.

  317. Aaron sagt:

    Hallo, ich habe beim Portal airngo.de mit Sitz in Schweden einen Flug (Gesellschaft KLM) nach NY gebucht, der vom Unternehmen storniert wurde. Über das Online-Kontaktformular kann ich nur Kontakt zu airngo aufnehmen, wenn ich zwangsweise einen Gutschein akzeptiere! Ich möchte denen den Musterbrief der Verbraucherzentrale schicken. Leider kann ich weder Fax- noch eine deutsche Anschrift des Unternehmens finden. Was tun?

  318. Steffen sagt:

    Hallo,
    wenn ich von Eurowings einen Gutschein für einen Flug akzeptiere, der Anfang Juni nach Mallorca gehen soll und noch nicht gestrichen wurde, bleibt im Falle der Annullierung mein Anspruch auf Rückerstattung (nach Rückgabe des Gutscheins) erhalten? Bei Eurowings gibt es einen Satz in den Bedingungen, den ich so interpretieren würde: „Falls Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, entfällt Ihr Erstattungsanspruch durch die Ausstellung des Vouchers nicht.“ Oder verstehe ich das falsch?

  319. Franz Heißenberger sagt:

    Hallo und Danke für diese ausführlichen Informationen – habe eine Flug ANA Wien Tokyo und retour gebucht für 03.04.2020 über Plattform OPODO – Flug wurde von ANA storniert – habe alle kontaktiert – Opodo, Flughafen Wien, All Nippon Air ANA – AUA – niemand fühlt sich zuständig – letztlich ist Opodo verantwortlich für die Erstattung – die melden sich nicht und sind nicht erreichbar – regelmäßig bieten sie per E-Mail Gutschein an, den ich ablehne – habe bereits eingeschriebenen Brief mit Frist gesendet – KEINE Reaktion!!! Was kann ich jetzt noch tun außer warten? Verstreicht für mich irgendeine Frist?

    LG Franz

    • Johannes sagt:

      Hallo Franz,

      nein, nach Deutschem Recht hast du mind. 3 Jahre Zeit deine Ansprüche geltend zu machen. Denke das wird in Österreich ähnlich sein.

  320. Jens sagt:

    Also bei meinem von Eurowings annulierten Flug hat der PayPal-Käuferschutz gegriffen und ich habe die Rückzahlung erhalten.

  321. Flo sagt:

    Meine Erfahrung(&Frage) mit Expedia:
    Die über Expedia gebuchten LH Flüge würden nächsten Montag/Mittwoch gehen.
    Die Flüge haben schon seit ner Weile nen „Wir konnten Ihre Buchung nicht aufrufen“ Fehler gebracht, wenn man auf „Details“ bei der LH-Meine Buchungen Seite geclickt hat, aber irgendeine Benachrichtigung hatte ich bisher nicht bekommen.
    Heute bei der Hotline angerufen, ~5 Minuten in Warteschlagen und dann ~15 Minuten Telefonat mit der Hotline. Darüber kam dann die Info, dass die Flüge tatsächlich storniert worden sind, und ich Gutschein oder Erstattung auswählen kann. Ich habe mich für Erstattung entschieden und Expedia hat alles in den Weg geleitet (mit dem Hinweis, dass es 10-12 Wochen dauern kann bis die Erstattung ankommt).
    Soweit so gut.. Tatsächlich war das Telefonat alles in allem recht angenehm.

    Ich hab dann noch etwas scheinheilig gefragt, ob ich die Infos auch per E-Mail bekommen könnte, und hab jetzt sogar schriftlich, dass die LH storniert hat und es dann mal in ~3 Monaten erstattet wird.

    Die Bestätigung wollte ich eigentlich um etwas in der Hand zu haben, um den Chargeback bei der Kreditkarte zu machen. Die Frage ist jetzt aber, dass die Buchung der 2 Flüge auf 3 Posten aufgesplittet ist: Jeweils einzeln die Flüge, abgebucht von LH und dann noch die Expedia Servicegebühr abgebucht von Expedia.

    Ich lese hier jetzt eigentlich immer von „Ticketgebühren“ die zurückerstattet werden, daher frage ich mich jetzt ob ich alle 3 Posten chargeback-en kann/soll oder nur die beiden LH Posten.
    Jemand ne Idee dazu?

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach hat Expedia ihre Leistung erfüllt und die Servicegebühr von Expedia ist deswegen nicht erstattbar. Leider gibt es dazu aber aktuell kein belastbares Urteil.

  322. Emiro sagt:

    Hallo,

    wir haben Flüge von DE nach Peru am 8.6.2020 gebucht und dieser wurde am 29.04.2020 von Air France gestrichen. Diese haben uns einen Gutschein angeboten aber den nehmen wir nicht an.

    Nachdem wir ein Schreiben verfasst hatten, in dem wir Bezug auf die Entscheidungen der EU hingewiesen haben, bekamen wir eine Mail mit einer Umbuchung des zuerst stornierten Fluges von DE – Paris – nach Sao Paolo – nach Lima in Peru.

    Die Dame im Call CEnter meinter dass das der Computer so automatisch gemacht hat. Jetzt wissen wir nicht was wir tun sollen, weil wenn wir den Flug jetzt stornieren, dann fällt unser Recht weg das Geld zurück erstattet zu bekommen und wir erhalten im besten Fall nur einen Gutschein. Was können wir tun?

    • Johannes sagt:

      Einfach hartnäckig bleiben. Wenn ihr mit Kreditkarte gezahlt habt, Chargeback durchführen. Egal ob Umbuchung oder nicht, es bleibt eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges.

  323. Tiffy sagt:

    Hallo zusammen,
    bei mir hat der Paypal-Käuferschutz gegriffen. Habe das Geld für mein Flugticket komplett zurückerstattet bekommen.
    Mein Vorgehen war ähnlich wie im Artikel beschrieben. Ich wurde zwischenzeitlich von lastminute.de angerufen mit der Bitte, den Fall bei paypal zu schließen. Habe ich natürlich nicht gemacht.

    Ich habe im Konflikt nicht geschrieben, dass Corona der Grund ist. Nur, dass die Airlines und lastminute.de storniert haben. Denn letztendlich wird nicht (nur) wegen Grenzschließungen stoniert, sondern auch, weil der Flugbetrieb unwirtschatftlich geworden ist. Vielleicht macht das einen Unterschied?

    Was ich noch so gemacht habe: Dem Fluganbieter bei der Konfliktlösung eine Frist zur Antwort gesetzt (7 Tage), dann erst paypal eingeschaltet. Keine Zwischenlösung wie Gutscheine oder Rückerstattung mit Gebühr angenommen. Auf die Eu-Verordnung verwiesen.
    Meine Airlines waren aus Europa (KLM, Airfrance). Da greift die EU-Verordnung sehr sicher.
    Viel Erfolg!

  324. Grit Berger sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Hin- und Rückflug über Flighttix (mit Emirates) Anfang August nach Mauritius gebucht.
    Von da aus sollte es mit Air Mauritius weiter nach La Reunion gehen. Da Air Mauritius alle Flüge eingestellt und Insolvenz eingereicht hat, können wir die Reise vergessen und das Geld ist wahrscheinlich weg.
    Wir wollen aber die Reisegutscheinregelung von Emirates annehmen (gute Infos auf deren Homepage), bekommen aber überhaupt keine Antwort von Flightix (Flugvermittler), an den wir auch den Flugpreis gezahlt haben.
    Kann ich Flighttix umgehen und wenn ja wie und somit direkt die Reisegutscheinvariante mit Emirates klären?
    Viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Du kannst es versuchen aber vermutlich wird dich Emirates an Flighttix verweisen.

      Wie hast du denn die Flüge bezahlt? Wenn du die Flüge mit Air Mauritius mit einer Kreditkarte bezahlt hast, kannst du einen Chargeback versuchen.

    • Michael sagt:

      Wir haben auch Flugtickes (American Ariline) über Flighttixx gekauft per Kreditkarte. Leider findet man haufenweise Infos, dass Flighttixx die Gelder nicht zurückbucht, obwohl Sie die Rückerstattung von der Airline erhalten haben. Anwalt einschalten? Wie lange funktioniert der Chargeback bei Master Card?

  325. Uli sagt:

    Mist!
    Wir haben 4 Flüge bei 4 verschiedenen Fluggesellschaften gebucht.
    30Mai bis 19Juni

    1) 30.5. FRA-CPH –> Lufthansa
    2) 30.5 CPH-JAV –> Greenland Air
    3) 9.6. Illulisat – Reykjavic –> Island Air über mytrips.com (Finnland) gebucht
    4) 19.6. Reykjavic- Zürich –> Eurowings

    Bis auf Flug Nr. 2 habe ich nur Gutscheine angeboten bekommen. Flug 2 wird ohne mein Zutun komplett erstattet (Sehr löblich)

    Bei Flug 3 muss ich wohl einenen rel. kurz gültigen Reisegutschein akzeptieren.
    Bei Flug 4 hoffe ich noch auf eine Annulaltion

    Flug Nr. 1:
    Lauf Flugplan fliegt LH Coppenhagen 2 mal täglich an – Trotz Corona!
    Als deutscher Staatsbüger darf ich ohne triftigen Grund aber bis zum 1. Juni NICHT(!) nach Dänemark einreisen. Lufthansa darf mich also NICHT (!) befördern – obwohl der Flieger fliegt?!

    Welche Möglichkeiten habe ich hier? Ist hier eine Erstattung möglich? oder muss ich in diesem Fall auch einen Gutschein akzeptieren?

    • Peer sagt:

      Solange der Flug nicht storniert ist, wirst du dich meiner Meinung nach leider mit einem Gutschein zufrieden geben müssen. Du kannst aber natürlich erstmal noch ein paar Tage abwarten – sollten sich Änderungen an den Flugzeiten ergeben, steht dir ein Storno zu.

  326. Franziska sagt:

    Verstehe ich es richtig, dass alle Flüge kostenfrei storniert werden können, obwohl nur eine Teilstrecke und nicht der Langstreckenflug annulliert wurde?

  327. Franziska sagt:

    Flug Ham-Fra-Den am 10.06. mit LH. Rückflug Den-Fra-Ham am 26.06. Gestern wurde die Teilstrecke Fra-Ham annulliert, UA operated by LH.
    Habe ich jetzt das Recht, auf ein kostenfreies Storno und Gelderstattung?

  328. Thomas sagt:

    Hallo Johannes,

    laut Website der Lufthansa kann man nur bis 12.05 prüfen ob Flüge stattfinden. Unser UA 8899 = LH450. Daher Nein noch nicht annulliert, jedoch in der Reisewarnung drin da der Flug am 11.06.2020 wäre!

    • Johannes sagt:

      Für eine Reisewarnung kannst du meiner Meinung nach nicht die Airline verantwortlich machen. Ich würde abwarten bis der Flug annulliert wird oder du musst den Gutschein akzeptieren.

  329. Vivien sagt:

    Hallo Johannes, ich habe folgende Frage: eine Freundin und ich haben für Mitte Juni einen Flug nach Thailand (Thai Airways) über das Reisebüro gebucht. Wir haben den Flug allerdings noch nicht bezahlt. Der Flug wurde gestrichen und das Reisebüro will nun, dass wir den Betrag an sie überweisen (weil sie in Vorleistung gegangen sind) und wir uns dann selbst an die Airline wenden wegen der Erstattung. Müssen wir diesen Weg gehen oder kann das Reisebüro sich selbst das Geld von der Airline zurückholen? Ich bin der Meinung keine erbrachte Leistung = kein Geld. Ich habe Angst, dass wir monatelang unser Geld nicht sehen und die Vermittlungsprovision (50€) für das Reisebüro nicht mehr bekommen. Vielen Dank für deine Antwort!

    • Johannes sagt:

      Hallo Vivien,

      ich persönlich würde das Geld auch nicht an das Reisebüro zahlen. Thai Airways wird dich vermutlich auch wieder an das Reisebüro verweisen und dann drehst du dich im Kreis. Das ein Reisebüro in Vorleistung geht, ist aber auch sehr merkwürdig. Da würde ich sehr vorsichtig sein!

  330. Thomas sagt:

    Hallo, mal ein gute Nachricht. Mein Rückflug BKK – MUC (Business Class dank Travel-Dealz) wurde am 24.03. von Etihad storniert. Habe vor drei Wochen im Etihad Büro in Berlin angerufen und mal nachgefragt wie es mit einer Rückerstattung aussieht. Nachdem ich die angebotenen Alternativen abgelehnt hatte, wurde mir mitgeteilt, dass ich die Kosten für meinen Rückflug erstattet bekomme. Siehe da, abzüglich 25 Euro (die kann ich verschmerzen) war das Geld innerhalb einer Woche auf meinem Kreditkartenkonto, obwohl drei Wochen Bearbeitungszeit angekündigt waren. Schade war dann wohl nur, dass mein Rückflug dann wie immer in Economy (Thai Airways) stattfand.

  331. Tobias sagt:

    Hallo,
    hier ist ja was los 🙂
    Habe einen Flug im August in die Türkei gebucht (airtürk). Die schicken jetzt eine Angbot zur Stornierung der Flüge (Stornokosten: 50 € pro Ticket).
    Sollte ich das Annehmen?
    Was wenn ich das nicht tue?
    Entweder geht alles glatt, oder, falls die Beschränkungen andauern, stellen die sich vielleicht quer wenn im Sommer storniert werden muss. Oder die sind bis dahin pleite.
    Sind das die Optionen? Irgenwelche Tips? 🙂
    Grüße, Tobias

    • Johannes sagt:

      Finde ich ist ein recht faires Angebot, wenn du die Reise nicht antreten möchtest.

    • Peer sagt:

      Was haben die Flüge denn gekostet? 50€ scheint mir erstmal relativ fair – aber kann natürlich gut sein, dass es sowieso noch gestrichen wird un dir lt. Fluggastrechten dann sowieso eine Rückerstattung zusteht.

  332. Thomas sagt:

    Hallo,

    wir haben Flüge über ein Reisebüro gebucht (Amerikaspezialist) und die Flüge wurden mit UA = United gebucht. Durchgeführt werden die Flüge jedoch von der LH ab Frankfurt nach Los Angeles.
    Start 11.06….das Reisebüro sagt die Flüge würden nicht in die Reise zählen…da gibt es sicher noch weiteren Ärger.

    Gut jetzt dachte ich mir ich gehe mit meinem Buchungscode auf die Website von UA und beantrage eine Rückerstattung. Darf ich das da die Flüge von dem Amerikaspez. gebucht wurden? Habe ich da eine Chance etwas wieder zu bekommen?

    Vielen Dank
    Thomas

  333. Sina sagt:

    Hallo, wir würden eigentlich am 31.5 mit Eurowings von Köln nach Zagreb fliegen. Der Flug wurde leider noch nicht von der Fluggesellschaft storniert. Jedoch bekommen wir jeden 2ten Tag eine Flugplanänderung, wo sich die Flugzeiten ändern. Manchmal ist der Hinflug 5 Minuten später und nach 2 Tagen bekommen wir die nächste E-Mail, wo der Hinflug wieder 5 Minuten früher ist. Einen Voucher oder Umbuchung wird für uns nicht in Frage kommen.
    Was kann ich am Besten tun?
    Die Zahlung haben wir per Kreditkarte getätigt.

    • Johannes sagt:

      Theoretisch ist jede Verschiebung gleichzeitig eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges. Allerdings sind 5 Minuten wirklich wenig, vor Gericht könnte das meiner Meinung nach schwierig sein. Ich würde noch mal etwas abwarten und zur Not das Angebot von Eurowings mit dem Gutschein/Umbuchung in Anspruch nehmen.

  334. Jana sagt:

    Hallo,

    ich habe bei Condor direkt einen Flug mit Lufthansa von Berlin nach Frankfurt und mit Condor von Frankfurt nach Vancouver gebucht für den 21.06.
    Auf deren Internetseite steht bereits etwas länger, dass Langstreckenflüge bis zum 25.06. nicht stattfinden dürfen und man informiert wird. Allerdings habe ich bisher keine Info erhalten.

    Was bedeutet das für den Flug von Berlin nach Frankfurt und was ist, wenn ich den Gutschein nicht akzeptieren will, was hat es dann mit dem Pauschalbetrag auf sich, ist das dann das Maximum von dem was ich zurück erhalten kann?
    Es wird auch hier in dem Beitrag erwähnt, mir ist nicht klar was es mit den 600 € Pauschalbetrag auf sich hat.

    Lieben Gruß und bleib gesund

    • Johannes sagt:

      Hallo Jana,

      bei den 600€ handelt es sich um eine pauschale Entschädigung bei Annullierung / Verspätungen die unter 14 Tage vor Abflug auftreten und wo keine höhere Gewalt vorliegt. Die wirst du in Coronazeiten aber vermutlich nicht erhalten. Deswegen kannst du das ignorieren.

      Condor sollte dich irgendwann informieren, dass der Flug annulliert ist und dann kannst du deinen gezahlten Flugpreis zurückfordern. Wenn auch für das ganze Ticket d.h. auch für den Lufthansa-Zubringer nach Frankfurt.

  335. Marcus sagt:

    Moin,

    kurz meine Erfahrung:

    Flug mit Condor (auf deren Seite im letzen Sommer) gebucht. Hannover – Palma de Mallorca und zurück für den 19.05.2020. Da mir schon klar war, dass dieses Jahr definitiv keiner mehr verreist, habe ich früh unsere Finca und Mietwagen storniert und einfach abgewartet.

    Gestern kam zumindest erstmal eine Email mit der Annullierung und dem Gutschein. Das ist für mich erstmal ein großer Schritt, denn so sind die 600,00 Euro nicht futsch.

    Ich werde jetzt erstmal den Email-Verkehr mit Condor aufnehmen und um Erstattung bitten. Mal gucken wie es weiter geht.

    Das nur als Info für Euch.

  336. Roman sagt:

    Hallo,

    Ich hatte einen Flug mit Etihad von Brisbane nach Frankfurt gebucht, der dann wegen dem Flugstopp von Etihad gecancelled wurde, mir wurde auch keine zeitnahe Alternative angeboten. Im E-Mail Verkehr mit Etihad sagt man mir immer nur, dass ich nur einen Gutschein bekommen kann, keine Rückerstattung.
    Lohnt sich das zu versuchen über die Kreditkarte zurückbuchen zu lassen, als nicht erhaltene Leistung? Hat das Aussichten?
    Vielen Dank für die Antwort.

    Viele Grüße,
    Roman

    • Johannes sagt:

      War das ein Oneway-Flug oder Teil eines Hin- und Rückfluges? Der Flug fällt auf jeden Fall nicht unter EU-Recht. Vermutlich kannst du aber trotzdem einen Chargeback durchführen. In den AGBs von Etihad gibt es meiner Meinung nach kein Fall der einen Gutschein als Erstattung vorsieht.

  337. Frank sagt:

    Hallo,

    wir haben schon vor September 2019 bei Condor direkt gebucht. Und nun haben wir ein Gutschein erhalten gültig bis 31.03.2021 mit dem Hinweis, dass es kein Geld gibt, wegen der Insolvenz von Thomas Cook. Alles was nach September gebucht wurde, ist unter diesem Rettungsschirm.

    Gibt es doch eine Möglichkeit den Gutschein ins Geld umzuwandeln. Für mich klingt das wie eine Taktik um kein Geld zubezahlen.

    • Johannes sagt:

      Hier kann ich die Argumentation von Condor nachvollziehen. Erstatten darf dir Condor den Betrag wegen der Insolvenz auf jeden Fall nicht. Du müsstest deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und würdest irgendwann vermutlich nur einen Bruchteil zurückerhalten. Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, wäre auch ein Chargeback möglich. Allerdings ist hier das Risiko, dass deine Bank es ablehnt weil du z.B. den Gutschein erhalten hast.

  338. Peter sagt:

    „Nach Bekanntgabe der Annullierung.“
    Aha, deshalb geben es die Airlines also auch nicht aktiv bekannt und hoffen, dass man es lange nicht mitbekommt….

  339. Peter sagt:

    Moin zusammen. Die Rückerstattung mus laut EU-Verordnung binnen 7 Tagen geschehen. Sieben Tage nach was? Nach eigentlichem Rückflugtermin, nach Bekanntwerden des Stornierung, nach…?
    Aktueller Fall: KLM storniert einen Langstreckenflug im August. Dies wurde mir nicht aktiv migeteilt, sondern ich habe es zufällig in meiner Buchung online gesehen. Wann kann ich nun mit meinem Geld (mal abgesehen von dem „wenn überhaupt) rechnen? Sieben Tage nach meinem Augustrückflug oder eben 7 Tage nach was?

    Danke und Gruß
    Peter

  340. S.K sagt:

    Achja der Flug war von München nach Izmir, 28.03.2020-05.04.2020 hin und rückflug. Wurde von der Airline storniert. Wir haben sogar alles schriftlich. Mal sollte es erstattet werden und dann haben sie angefangen sich auf das Gutscheingesetz zu berufen, was es noch gar nicht gibt!

    • Johannes sagt:

      Leider sind die Airlines da wirklich kreativ. Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, empfehle ich dir ein Chargeback. Sonst Schlichtungsstelle oder Anwalt. Man braucht aber so oder so aktuell einen langen Atem.

      • S.K. sagt:

        Ich habe Sunexpress per Brief angeschrieben und Frist zur Rückerstattung bis 15.05 gesetzt (10Tage). gleichzeitig eine online Anfrage gestellt, die wurde so beantwortet(sehr witzig)

        vielen Dank für Ihr Schreiben, welches mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt.

        İhr Ticket wurde bei unserem Call Center in bearbeitung vorgenommen worden.

        Wir betrachten die Angelegenheit damit als abgeschlossen.

        Falls Sie uns zu einem anderen Anliegen kontaktieren möchten, können Sie über diesen Link einen neuen Case erstellen.

        Wir würden uns dennoch freuen ,Sie anlässlich Ihrer nächsten Reise wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Merve Merkez
        Kundenbetreuung
        SunExpress

        Keine Ahnung was ich nun darunter verstehen soll. Sunexpress hat in Frankfurt ebenfalls einen Sitz, der Brief ging dorthin per Einschreiben Einwurf. Der Flug wurde annuliert, IZM-MUC hin und zurück Ende März. Steht mir denn der komplette Betrag wieder zu? Das Reisebüro meinte auch wenn es zur Erstattung kommt würden die die Servicegebühren einbehalten? Hab ich dann Recht auf Erstattung von Hin und Rückflug? Weil Sunexpress ja eigentlich nicht in der EU den Hauptsitz hat? Ich warte absichtlich die Fristverstreichung ab, um dann die Anwaltskosten erstattet zu bekommen. Hat das so auch seine Richtigkeit?
        Lieben Dank vorab für die Info.

        • Johannes sagt:

          Es gibt SunExpress Deutschland und die türkische SunExpress. Vielleicht hast du dich an die falsche Airline gewand?

  341. S.K sagt:

    Gebucht im Reisebüro, fluggesellschaft Sunexpress. Sie beharren darauf, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Rückerstattung gibt. Nun sind wir seit fast 2 Monaten unserem Geld hinterher! Fristsetzung schon mal erledigt, der nächste Schritt ist der Anwalt.
    Wir werden schon gezwungen den Gutschein zu nehmen, weil hier der Eindruck erweckt wird als wäre Gutschein die einzige Möglichkeit. Das Reisebüro verweist auch ständig darauf, dass sie nicht unser Vertragspartner ist.

  342. Marepacificum sagt:

    Flug von Nanning nach Macau am 14.4.2020. Air Macau cancelt am 13.4.2020 per eMail. eMail Antwort mit Bitte um Erstattung. Trotz eMail mit der bitte um Verständnis für voraussichtlich lange Bearbeitungsdauer ist am 29.4. das Geld auf der Kreditkarte.

    Hochachtung, Air Macau.

    Davon könnten sich europäische Firmen ein paar Scheiben abschneiden. Alle anderen an dieser Reise beteiligten Firmen (Eurowings, Expedia, Finnair, SAS) zicken noch rum und/oder lügen oder sind komplett incommunicado gegangen.

  343. Johnny sagt:

    Wir hatten einen Flug mit Singapore Airlines FRA-SIN-SYD und MEL-SIN-FRA für April gebucht. Nachdem der Flug gecancelt wurde, habe ich 2 Tage lang versucht telefonisch jemanden von der Hotline in Deutschland zu erreichen. Am Anfang bin ich nicht mal in die Warteschleife gekommen da die Wartezeit zu lang war. Nachdem ich es dann in die Warteschleife geschafft hatte, musste ich noch mal 30 Minuten warten. Danach war aber dann ein freundlicher Mitarbeiter am Telefon der das Ticket gecancelt hat. 4 Tage später war das komplette Geld wieder auf der Kreditkarte.

  344. Markus Windhager sagt:

    Hatte einen Gabel-Flug mit Eva Air von Wien nach Manila am 12.3.2020 hin u. dann zurück von Bangkok nach Wien am 12.4.2020 gebucht (beide auf einem Ticket). Der Rückflug wurde gecancelt.
    Habe ich jetzt das Recht auf die volle Ticketpreisrückerstattung oder nur auf ca. die Hälfte?
    Eva Air bietet nur die Hälfte an.

    • Johannes sagt:

      Der Rückflug fällt nicht unter EU-Recht. Wenn du den Hinflug nicht angetreten hast, verfällt das Ticker i.d.R. eh. Am besten mal in die AGBs schauen

  345. Mario sagt:

    Ich habe Flüge bei Airfrance mit Paypal bezahlt. Ein Antrag auf Käuferschutz wurde mit Verweis auf französisches Recht abgelehnt. Von daher bringt Käuferschutz gar nichts.

  346. Manu sagt:

    Hallo

    Ich habe am 25.01.2020 auf condor.com einen Flug nach Mombasa gebucht welcher für den 27.03.2020 geplant war. Aufgrund der Covid-19 wurde deiser Von Condor annuliert. Ich habe ca 10 emails 5 Anrufe und ein eingeschriebener Brief it einer Zahlungsfrist zugestellt mit der Aufforderung mir das Geld zu überweisen. Mir wird jedoch gesagt, die Bundesregierung hat entschieden es gibt keine andere Lösung als Gutscheine auszustellen und können von +15 % zuätzlich proftieren Schwachsinn wie auf dem BAZAR. Was aknn man da noch tun? Die bleiben bei der Aussage, alles wird von meienr seite ignoriert.

  347. Thomas sagt:

    Hi, schön dass du hier die Kommentare so toll beantwortest. Ich habe auch mal eine Frage:

    Ich wollte von Ende Juni bis Mitte Juli nach Indonesien fliegen (Frankfurt – Abu Dhabi – Jakarta und zurück).

    Nun habe ich bereits eine Email von Etihad erhalten wegen einer Flugplanänderung. In dieser Änderung fehlt jetzt der erste der vier Flüge Frankfurt – Abu Dhabi. Der Flug ist auch auf der Webseite von Etihad nicht mehr buchbar.

    Laut Bestimmung kann ich ja eine Rückerstattung einfordern für Flüge die in der EU starten. Das ist ja bei den anderen drei Flügen nicht der Fall. Kann ich dennoch den kompletten Flugpreis einfordern?

    Ich habe die Flüge über CheapTickets gebucht und dort ist die Änderung noch nicht hinterlegt (dauert da momentan was). Über das Kundencenter habe ich aber innerhalb von 15 Minuten eine Antwort erhalten auf meine Frage, ob ich in dem Fall den ganzen Betrag zurückfordern kann und habe die Info bekommen, Etihad würde keine vollständige Rückerstattung gestatten!? Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

    Es wäre cool, wenn du mir dazu deine Einschätzung dalassen könntest.

    Danke dir
    Gruß aus Plittersdorf
    Thomas

  348. Sandra sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe am 03.März 2020 bei Opodo einen Condor Flug mit Involatus Consulting nach Kreta Heraklion gebucht.
    Wir sind 8 Personen (meine Familie mit Oma & Opa) und planten am 30.05. den Hinflug nach Kreta von FRA aus und Rückflug am 06.06. Der Flug ist noch nicht von Condor storniert. Wir haben ein Haus auf Kreta gebucht, aktuell müssten wir 14 Tage vor Ort in Quarantäne. Außerdem besteht noch eine Reisewarnung. Ein Gutschein ist für mich keine Option, da Oma & Opa aufgrund Corona auf zukünftig nicht mehr fliegen möchten.
    Was kann ich machen, so dass ich mein Geld nicht verliere?

    Liebe Grüße
    Sandra

  349. Bärbel Bolten sagt:

    Hallo,

    Ich habe leider folgendes Problem;
    Wir (4Personen) wollten am 20.05.-24.05.2020 nach Portugal mit Eurowings fliegen.
    Bis heute wurden unsere Flüge nicht annulliert (obwohl es ein Ausreiseverbot gibt) sondern nur Flugänderungen an mich gesendet. Vor ca. 2 Wochen wurde sogar der Rückflug auf den 23.05 verlegt, welches ich per Mail als Rücktrittgrund der Flüge begründet habe. Bis heute keine Reaktion von Eurowings ich fühle mich vom Kundenservice sehr allein gestellt und die ganzen Nutzungsbedingungen Zweck Voucher machen einen noch mehr verrückt zumal ich diesen für nächstes Jahr nicht einsetzen kann, da zwei von uns beruflich nächstes Jahr nicht fliegen können. Ich weiß nicht so recht ich machen vorgehen soll….Voucher / Stornierung / Umbuchung sind für nächstes Jahr (Eigentlich) keine Option für uns.
    Hilfe!!!
    Lieben Gruß
    Bärbel Bolten

  350. dirk sagt:

    Lastminute.de Flüge gebucht.
    Wurde allesamt annuliert.
    Seit 6 Wochen kämpfen wir um die Rückerstattung !
    Von Lastminute.de keinerlei Reaktion, keine einzige E-Mail wird beantwortet!
    Einschreiben mit Zahlungsaufforderung wurde von Lastminute.de nicht angenommen und einfach zurück gesendet! Jetzt sollen wir an die Zentrale in die Schweiz schreiben, extreme Zusatzkosten und wer weiß ob die das Einschreiben dort annehmen.
    Grauenvoller Service bei Lastminute.de, unseriös und völlig inkompetenter Callcenter!
    Man wird vertröstet und Gutscheine werden angeboten!
    Wir lehnen Gutscheine ab, da nach EU Fluggastrecht eine Erstattung innerhalb von 7 Tagen zurück erstattet werden muss.
    Keinerlei Reaktion

  351. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich mache gerade mit Korean Air meine negativen Erfahrungen: Mein Flug von Frankfurt über Seoul nach Osaka am 04.04.20 wurde bereits Anfang März anuliert. Am 06.03. wurde seitens Korean Air Service Center die Rückerstattung eingeleitet, aber auch bis jetzt, 8 Wochen später, habe ich mein Geld noch nicht erhalten. Statt dessen werde ich bei Rückfragen immer wieder vertröstet. Die Beantwortung meiner Rückfragen dauert in etwa genau so lange wie eine Rückerstattung. Ich nehme zumindest für mich mit, bei Korean Air keine Flüge mehr zu buchen.
    Habe jetzt die SÖP eingeschaltet, und werde auch anwaltlich vorgehen (endlich lohnt sich die Rechtschutzversicherung :-)).

    Noch jemand Erfahrung mit Korean Air gemacht bzw. wie lange habt Ihr auf eine Rückerstattung von Korean Air gewartet?

  352. Olga sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Pauschalreise über Opodo (Flug mit Eurowings + Hotel) nach Italien über Ostern gebucht. Der Flug wurde annuliert. Nach zahlreichen Telefonaten mit Opodo, Briefe (die zurückkamen) und E-Mails lediglich Folgendes: „Hotel ist nicht erstattungsfähig. Flug- man sollte sich mit Eurowings selber in Verbindung setzen.“ Eurowings bietet nur Umbuchungsmöglichkeit, da die Reise nicht direkt über Eurowings gebucht wurde. Die Umbuchung ist in der jetzigen Situation selbstverständlich unzumutbar.
    AGB von OPODO: Anwendbares Recht- das Deutsche Recht. Dennoch KEINE Reaktion auf rechtliche Schreiben (telefonische, schriftliche und elektronische). Lediglich- s. oben…
    (Kundenservice von Opodo irgendwo in Ägypten und gibt nur die oben dargelegten Infos 🙁 )
    Wie sollte man hier vorgehen? Bin einfach verzweifelt…
    Danke im Voraus…

    • Sabrina sagt:

      Hallo Olga,
      ich gehe anhand der Schilderung davon aus, dass du eine „Kombi Flug+Hotel“ gebucht hast. In den AGBs von Opodo zu Kombi Flug+ Hotel steht unter Punkt 4: „Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Opodo gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
      • entweder die Änderung anzunehmen
      oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
      • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Opodo eine solche Reise angeboten hat“.

      Des Weiteren kannst du dich auch auf § 651i Abs. 2 BGB berufen. Denn eine Flugannullierung stellt einen Reisemangel dar. Ich würde mich auf diese Punkte beziehen und dies per Einschreiben den kostenlosen Rücktritt von der Reise melden. Dafür kannst du laut AGBs die Adresse „podo Ltd., Postfach 27 06 30, 13476 Berlin“ nutzen

  353. Irmgard sagt:

    Hi, danke für diese tolle Seite. Ich habe im November 2019 bei KLM vier Hin-und Zurück-Flüge von München nach Seoul gebucht; Reisedatum: August/September 2020. Wegen der Corona-Quarantäne in Süd-Korea habe ich die Flüge vorsorglich vor ein paar Tagen online storniert gegen Anforderung der Kostenerstattung. Jetzt finde ich in meinem Spam-Ordner kommentarlos 4 Voucher, gültig für 12 Monate, im Wert von 435,- € weniger als der via Paypal abgebuchte ursprüngliche Flugpreis (2.755,- €). Muss ich die Voucher statt Rückerstattung akzeptieren? Muss ich die Wertdifferenz akzeptieren? Oder kann ich froh sein über die Kulanz von KLM? Schon mal herzlichen Dank für deine kompetente Einschätzung!

    • Johannes sagt:

      Hallo Irmgard,

      hat KLM denn deine Flüge annulliert?

      Aktuell erlaubt KLM nur eine kostenlose Stornierung und Erstattung in Form von Gutscheinen für Flüge bis zum 31. August 2020. Wenn deine Flüge weiterhin regulär geplant waren, steht dir keine kostenlose Stornierung zu. Die Erstattung in Form eines Gutscheins erfolgt auf Kulanz. Eine Rückerstattung steht dir meiner Meinung nach nicht zu. Warum aber der Wert in Form von Gutscheinen geringer ist als die Abbuchung, kann ich mir auch nicht erklären. Da würde ich noch einmal nachfragen. Hast du denn direkt bei KLM gebucht oder über ein Online-Reisebüro?

    • Irmgard sagt:

      Johannes – du bist ein Fels im Flugstorno-Chaos! Tausend Dank für deine Energie und deine Kompetenz!!!
      Hier mal ein Update zu meinem Fall: KLM gibt nur elektronische Vouchers aus; sie landen im Spam-Ordner – darauf wird explizit auf der KLM-Website hingewiesen (hatte ich aber in dem ganzen Informations-Schwall überlesen). Falls ein Flug von KLM annulliert wurde, sind die Vouchers auf Antrag refundable, d.h. man kriegt sein Geld zurück. Falls aber – wie ich – der Kunde storniert hat, kriegt man nur einen non-refundable Voucher, und zwar in Höhe des ganzen Ticketpreises. Ist fair, finde ich. Immerhin ist dieser Gutschein ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Man muss auch nur innerhalb eines Jahres einen Flug BUCHEN, der Reisebeginn kann dann auch erst weit später sein.
      Der fehlende Restbetrag zwischen meinem bezahlten Reisepreis und meinem aktuellen Voucherwert könnten die bezahlten Zusatzkosten für Sitzplatzreservierung und Extragepäck sein. Ich habe jetzt mal nach viel Rumgeklicke auf der KLM-Website die Kosten für diese Extras zurückgefordert, immerhin 435 Euro. Ich berichte weiter, ob’s geklappt hat.

      • Rolf Müller sagt:

        Hallo Irmgard. Ich habe auch Gutscheine von KLM erhalten und 330 € weniger als ich gezahlt habe. Hast du inzwischen etwas auf deine Nachfrage wegen des fehlenden Betrages gehört?

  354. Nici sagt:

    Hallo,
    wir haben im Mai Flüge in die USA gebucht, die nun von der Airline anuliert sind. Gebucht haben wir über ein online Reisebüro. Die Airline bietet Gutschein oder Rückzahlung an. Das online Reisebüro möchte, wenn wir uns für die Rückzahlung entscheiden und nicht für den Gutschein, einen ziemlich hohen Bearbeitungsbetrag pro Flug. Ist dies zulässig ?
    Vielen Dank für die Hilfe 🙂

  355. Vlad sagt:

    Unser Flug sollte am 12.08.2020 von DPS über SGN nach FRA mit VN (Oneway) gehen.
    Heute habe ich unter Meine Buchung verwalten gesehen, das der Flug DPS – SGN annuliert ist bzw. erscheint nicht mehr unter meine Buchungen. Ich habe noch gar keine Mail oder irgendwas erhalten, das mein Flug storniert wurde. Da ja Bali bis jetzt nur bis 31.05 geschlossen ist, kann ja sein das im August wieder offen ist. Denkt ihr ich soll jetzt kompletten Flug stornieren und woanders buchen oder warten bis Vietnam Airlines offiziell etwas mitteilt.

    mfg
    Vlad

    • Johannes sagt:

      Ich würde abwarten. Nachher erstattet dir VN den Flugpreis nur in Form eines Gutscheins. Lieber auf eine Umbuchung setzen.

  356. TangoTango sagt:

    Hat jemand Erfahrungen mit der Erstattungspraxis bei Aer Lingus. Ich hatte eine Buchung von Berlin über Dublin in die USA für den 30. April und wurde zwei Wochen vorher per E-Mail informiert, daß alle Flüge meiner Buchung storniert seien. Dann habe ich über das Reimbursement-Formular auf der Internet-Seite von Aer Lingus eine Erstattung beantragt. Gibt’s Erfahrungen über die Bearbeitungszeit? Hat jemand schon in einem vergleichbaren Fall sein Geld zurück? Oder kommt am Ende gar nichts?

  357. Tom sagt:

    Ich hatte hier schon mit den Erfahrungen der TUIfly berichtet, die trotz mehrfacher Mails seit Mitte März und eines Einschreibens vom 11.4.2020, in den wir um die Rückzahlung unseres Geldes für Flüge nach Madeira baten, den Kopf in den Sand steckt. Am 23.4.2020 nun die Zusendung einer Mail, in der ein Gutschein angehängt war (ich habe keinen Gutschein gekauft ;-)). Auch die meine TUI-Gold-Card betreuende COMMERZBANK hat einen Chargeback-Antrag mit fadenscheinigem Standard-Bla-Bla abgelehnt. Statt mit Stammkunden zumindest vernünftig zu kommunizieren, werden weiter lustig „Deals“ von TUIfly angeboten, teilweise zu Zeiten, in denen absehbar nicht geflogen werden kann. Man schaue nur einmal nach den Beschwerden über TUI bei Trustpilot an! Einige der Enttäuschten dort erwägen, Strafanzeige gegen TUI zu stellen – vermutlich das Einzig Richtige, denn auch mich würde es nicht wundern wenn der Saftladen nach dem Einstreichen der Milliarde-Hilfe noch Konkurs anmeldet!

  358. Oliver sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe einen Flug mit KLM von Hamburg über Amsterdam nach Kuala Lumpur gebucht, der Flug wurde Von der Airline storniert. Die bieten nur einen Gutschein an, ich habe ein Chargeback in Auftrag gegeben. Meine Bank teilt mir nun mit, dass die Fluggesellschaften in den Niederlanden berechtigt sind einen Gutschein auszustellen, sofern dieser mindestens 12 Monate gültig ist. Daher konnte keine Rückbuchung veranlasst werden?
    Kann das sein? Ich dachte es gilt EU-Recht?!
    Gibt es da schon Erfahrungen oder Meinungen?
    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Hallo Oliver,

      die Niederlande haben wirklich ein entsprechendes Gesetz erlassen. Ich bin der Meinung diese sind nicht mit EU-Recht im Einklang. Das sieht auch die Europäische Kommission so: https://ec.europa.eu/germany/news/20200427-eu-reiserecht-flugverkehr-tourismus-coronakrise_de Sie werden wohl dagegen vorgehen aber wann sich da was ändert, ist fraglich. Du kannst natürlich dagegen Klagen, bringt dich aktuell aber auch nicht schneller zu deinem Geld.

      Meiner Meinung nach findet bei Abflug von Hamburg eh Deutsches Recht Anwendung und daran muss sich auch KLM halten, trotz Sitz in den Niederlanden. Du kannst so noch einmal gegenüber deiner Bank argumentieren.

  359. Rolf Grünewald sagt:

    Hallo!
    Problem mit Condor. Wurde am Flughafen in Agadir auf Leipzig (anstatt Ffm.) umgebucht, mußte aber (nochmals!) bezahlen. Und jetzt verweigert Condor die Rückerstattung. Es war am 17.03. mitten im Corona Chaos.
    Wem erging es ebenso? Bitte melden. Erfahrungsaustausch/Not-Gemeinschaft.

  360. Andre sagt:

    7 Flüge nach New York für den 16.05. Und am 23.5 zurück über Airngo gebucht. Flüge wurde durch die Airline ( KLM) annulliert. Durch Airngo nur Angebot der Umbuchung oder eines Gutscheins erhalten. Dagegen habe ich widersprochen. Antwort durch Airngo erhalten dass die Airline keine Rückerstattung anbietet. Jetzt habe ich auf geltendes EU-Recht hingewiesen. Mal schauen wie es weiter geht.

  361. Timo sagt:

    Wenn der Hinflug storniert wurde, habe ich ja scheinbar das Recht, eine vollständige Rückerstattung über Hin- und Rückflug zu erhalten.

    „[…]bei einer Annullierung des Hinflugs zwei Möglichkeiten angeboten werden: die Erstattung der
    gesamten Flugscheinkosten (d. h. für beide Flüge)[…]“

    Wie sieht das denn andersrum aus? Bisher ist nur der Rückflug storniert worden. Beim Hinflug erscheint mir eine Stornierung auch unwahrscheinlich, da es ein Flug ist, der aktuell noch jeden Tag in Frankfurt rausgeht und die letzten Tage nicht storniert wurde. Beide Flughäfen befinden sich natürlich in der EU.

  362. Marius sagt:

    Hallo,
    ich hatte einen Hin und Rückflüge von Frankfurt nach Kopenhagen über Lufthansa für den 8.5 und 11.5 gebucht. Einer der Flüge wurde von Lufthansa annulliert, so dass ich stornieren konnte mein Geld zurück erhalte. Dies hab ich vor einer Woche gemacht. Bisher habe ich aber noch kein Geld zurück bekommen. Wie lange dauert es bis der Flugpreis erstattet wird?
    Gruß Marius

    • Johannes sagt:

      Hallo Marius,

      theoretisch müssten sie es innerhalb einer Woche machen aber aktuell kann man froh sein, wenn man in einem Monat das Geld wieder hat. Rechtlich dagegen vorgehen wird halt auch viel länger dauern.

  363. Marcel sagt:

    Auch hier mal Erfahrungen zu Condor:

    Eigentlich sollen wir am 14.05.2020 nach Kreta fliegen.
    Nach einigem Hin und Her habe ich es geschafft das dass Condor Service Center auf der Buchung vermerkt das der (Hin-)Flug annulliert wurde. Mittlerweile ist auch der Rückflug annulliert worden, allerdings war dies noch vor der Aufforderung den Flugpreis zu erstatten.

    Meine ersten, noch netten und verständnisvollen, Emails mit der Aufforderung nach Erstattung des Flugpreises nach EU-Verordnung wurden vermutlich nicht mal gelesen und mit „Wir melden uns bald bei Ihnen“ beantwortet.
    Daraufhin habe ich das Musterschreiben hier genommen und siehe da es tat sich was. Keine zwei Tage später bekam ich dann gestern einen Gutschein………

    >Lieber Condor-Gast,
    >
    > leider müssen die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Kreuzfahrtree
    > dereien Flüge und Reisen absagen – durch die Auswirkungen der Corona-
    > Pandemie und wegen zahlreicher Einreisebeschränkungen, -verboten sowie
    > der Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Es tut uns sehr leid, dass auch
    > wir Ihren Flug nicht durchführen können und Ihr Urlaub deshalb nicht wie
    > geplant stattfinden kann.
    >
    > Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Der nächste Urlaub kommt
    > bestimmt und wir würden uns freuen, wenn Sie diesen wieder mit
    > Deutschlands beliebtestem Ferienflieger Condor antreten. Dafür können
    > Sie ganz bequem, flexibel und unkompliziert Ihr Flugguthaben nutzen.
    >
    > Mit dieser Mail erhalten Sie Ihre Storno- und Gutscheinbestätigung mit
    > Ihrem individuell für Sie ausgestellten Gutscheincode. Diesen können Sie
    > auf http://www.condor.com, im Reisebüro oder bei unserer Servicehotline für die
    > Buchung von Flügen einloesen.
    >
    > Zur Darstellung von PDF-Dateien benoetigen Sie den Adobe Reader. Falls
    > dieser noch nicht auf Ihrem Computer installiert ist, koennen Sie ihn
    > unter http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html kostenlos
    > herunterladen und installieren.
    >
    > Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da sie automatisch generiert
    > ist. Fragen zur Buchung richten Sie bitte an unser Service Center (rund
    > um die Uhr erreichbar): Telefon:
    > +49 (0) 180 6 767767 (0,20EUR/Anruf aus dem deutschen Festnetz,
    > Mobilfunk max. 0,60EUR/Anruf)
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    > Ihre Condor Individuell

    Das ist mal mehr als DREIST. Scheinbar hat Condor mit dem neuen staatlichen Hilfspaket genug Geld die Anwälte weiter zu bezahlen und will jetzt auch noch tausende Klagen finanzieren.
    Habe ich absolut kein Verständnis für.
    Ich hätte es ja verstanden wenn man sagt „Hey lieber Kunde hier ist die Hölle los gib uns bitte 2-3 Wochen zur Bearbeitung aber du bekommst dein Geld as soon as possible. Aber sowas ist einfach nur frech!
    Tja…mal sehen deren Frist läuft jetzt noch genau 2 Werktage. Bei Amex habe ich vorsorglich schon mal einen Reklamations-Case aufgemacht. Denen schicke ich dann am Dienstag die Unterlagen.
    Mal schauen ich überlege mir ob ich den Anwalt auch drauf los lasse. Er hat sich wohl schon warm gelaufen wie man mir sagte.

  364. Diana sagt:

    Hi,
    Unser Flug von Vancouver nach Frankfurt, sowie der Rückflug wurden gecancelt. Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Kanada. Am 23.4.wurde mir per Telefon von Condor zugesichert das wir das Geld zurück bekommen werden. Heute am 30.April habe ich einen Gutschein anstatt das Geld bekommen. Per Telefon wurde mir erklärt das die deutsche Bundesregierung beschlossen hat das es via Gutschein gelöst werden solle und es keinen Weg drum rum gibt. Das kann doch nicht sein?

    • Johannes sagt:

      Das ist einfach eine (Not)Lüge von Condor. Die Bundesregierung möchte das vielleicht, der Ball dazu liegt aber ganz klar bei der EU-Kommission und die haben es bisher ganz klar abgelehnt. Du hast die Wahl und davon solltest du auch gebrauch machen.

  365. Walter sagt:

    Hallo,

    ich habe meine Flüge direkt bei Lufthansa gebucht. Individualreise im September. Hannover-Rom-Lissabon-Hannover. Dass ich dieses Jahr nicht nach Italien reise versteht sich von selbst. Wie ist das, wenn ich für den Reisepreis 1.620€ einen Gutschein bekomme und den dann für einen nächsten Flug einsetze, der nur 800€ kostet? Verfällt dann der Rest, oder kann ich die restlichen 820€ für einen weiteren Flug einsetzen?

    • Johannes sagt:

      Laut den Bedingungen https://lufthansa.flightvoucher.com/terms-of-use kannst du den Gutschein nur für eine Buchung einsetzen und Restbeträge verfallen:

      Nach Verwendung des FlightVouchers verfällt dessen Gültigkeit in Höhe des eingesetzten Wertes. Etwaige Erstattungsansprüche werden mit dem eingesetzten FlightVoucher Wert verrechnet. Die Ermäßigung sowie eventuelle Restbeträge verfallen.

  366. Meike sagt:

    Hallo Johannes,
    hast Du Erfahrungen mit opodo? Unsere Flüge über DXB nach MRU mit EK am 15.5.2020 wurden bereits Ende März annulliert. Ich habe 2 Einschreiben an Opodo und Emirates gesendet mit Zahlungsfristen für die Rückerstattung, keinerlei Reaktion, seit Wochen keine Möglichkeit, den Kundenservice bei Opodo zu erreichen.

    2. Fall Sunpromotions; hier haben wir die beiden Hotels für MRU gebucht. Obwohl die beiden Hotels auf Mauritius bis 30. JUNI geschlossen sind (per mails von den Hotels bestätigt) und damit Sunpromotions die gebuchte und bezahlte Leistung nicht erbringen kann, verlangt Sunpromotions 10% Stornogebühr!! Bleibt mir nur da zu klagen? Danke für eine Info!

    • Johannes sagt:

      Hallo Meike,

      1. hier gibt es sehr viel Erfahrung mit Opodo. Einfach mal die Kommentare durchgehen.

      2. Stehen die 10% in den AGBs von Sunpromotions?

  367. Margaret Ann Tracy sagt:

    Reise über Opodo gebucht – Leute nie wieder
    mein Flug und mein Hotel habe ich über Opodo gebucht und ich versuche seit Monaten mein Geld zurück zu bekommen. Opodo meint ich muss mich direkt an das Hotel bzw. Fluggesellschaft wenden, dies stimmt so nicht. Ich werde nie wieder etwas über Opodo buchen; ich habe die schon 10 mal angemailt; vergeblich. Ich werde mich jetzt an die Schlichtungsstelle wenden, Opodo ein Einschreiben Rückschein zukommen lassen und eine Frist setzen; wenn diese verstreicht erwäge ich ein Mahnverfahren gegen Opodo einzuleiten oder einen Anwalt einzuschalten.

  368. Regina sagt:

    Unser Flug wurde heute storniert (Lufthansa) das Reisebüro hat uns diese Nachricht gesendet:

    Flug wurde heute storniert und zur Rückerstattung bei der Airline eingereicht.
    Hier bekommt Ihr abzüglich des Serviceentgelts (€ 45,- pp) das bereits bei Buchung angefallen ist und einer
    Stornobearbeitungsgebühr von € 45,- pro Person, die Kosten erstattet.

    Damals haben wir nix unterschrieben dass wir Serviceentgelt bezahlt hätten!!!

    Stornogebühren für jeden 45€ ???

    Ist das alles rechtens?

  369. Mark sagt:

    Hallo,
    ich hätte einen Flug nach Kanada Mitte Juni. Der Rückflug hat einen Zwischenstop in London. Der Flug von London nach Frankfurt wurde nun annulliert. Würde mich dies nun berechtigen für den ganzen Flug eine Erstattung des Ticketpreis zu verlangen? Vielen Dank!

  370. Maria sagt:

    Hallo Birgit Stock
    Ich habe über Lufthansa gebucht. Der Flug von Stuttgart aus ist aber mit Eurowings.

  371. Birgit Stork sagt:

    Hallo Maria,

    Laut Flugplan vom airport Stuttgart geht kein Flug von Lufthansa am 5. Juni nach Lissabon.

  372. Anna sagt:

    Hallo,
    was ist denn wenn mein Flug stattfindet?
    Wir würden am 21. Mai mit United – durchgeführt von Lufthansa- nach Newark fliegen und es finden ja tatsächlich Flüge für US-Bürger etc. statt. Aber mitfliegen kann ich dennoch nicht durch das Einreiseverbot.
    Habe ich dann einfach Pech gehabt und bleibe auf meinen Kosten sitzen?
    Liebe Grüße und danke

    • Johannes sagt:

      Aktuell sind alle Airlines recht kulant und bieten i.d.R. eine kostenfreie Umbuchung oder Erstattung in Form eines Gutscheins an. Das muss man dann halt annehmen. Wenn die Flüge wir ursprünglich geplant durchgeführt werden, berechtigt das meiner Meinung nach nicht zur kostenfreien Stornierung & Erstattung.

  373. Maria sagt:

    Hallo
    Ich habe Anfang März ein Flug über Lufthansa von Stuttgart nach Lissabon und zurück gebucht. Vom 5.6 – 11.6.2020. Ich habe leider das günstigste genommen, so dass ich es nicht stornieren kann. Habe ich trotzdem eine Chance mein Geld zu bekommen?

  374. Lars sagt:

    Wir haben einen Fall, zu dem ich nichts genaues bisher finden konnte.
    Wir wären mit Ryanair am 14.03. von Luxemburg nach Sevilla und am 21.03. wieder zurück.
    Da schon absehbar war, dass insbesondere Spanien bald alles schließt, haben wir den Hinflug (den Ryanair noch durchgeführt hat) nicht angetreten. Am 21.03. fand dann kein Flug mehr statt.
    Wir sehen ein, dass wir kein Geld für den Hinflug bekommen, aber Ryanair erklärt unsere gesamte Buchung durch Nichtantritt für ungültig und erstattet den nicht stattgefundenen Rückflug daher nicht.
    Ist es tatsächlich so, dass bei Nichtantritt des Hinfluges sämtliche Ansprüche verloren gehen?

    • Johannes sagt:

      Am besten einmal in die Beförderungsbedingungen von Ryanair schauen. Das kann durchaus der Fall sein. Zur Not kannst du personenbezogene Steuern & Gebühren zurückverlangen.

  375. Uwe sagt:

    Hallo,

    hatte direkt bei der Lufthansa einen innereuropäischen Hin- und Rückflug für Mitte April gebucht. Alle Teilflüge wurden annuliert.

    Darauf habe ich einen Brief an die Lufthansa gesendet, in dem ich die Rückerstattung gemäß EU-Richtlinie forderte. Als Empfänger habe ich die Kontakt-Adresse von der Lufthansa-Webseite verwendet: Lufthansa German Airlines, Customer Feedback, Postfach 710234, 60492 Frankfurt. Diese Adresse wurde auch auf diversen Internet-Seiten bzgl. Erstattungen erwähnt.

    Antwort per E-Mail sinngemäß:
    Customer Relations ist nicht zuständig. Die Anfrage wird nicht bearbeitet und auch nicht weitergeleitet. Alles Wichtige steht auf http://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen . Erstattungen wären aber grundsätzlich möglich. Für eine Stornierung soll ich das Service Center anrufen.

    Ich befürchte aber, dass ich durch Anrufen nicht weiterkomme. Wenn Customer Relations nicht zuständig ist, wer dann? Kennt jemand eine Post-Adresse, an die ich meine Anfrage sonst senden kann?

    Viele Grüße.

  376. Alke sagt:

    Hi, unser Rückflug von Faro nach Düsseldorf Ende März wurde von Ryanair bzw. Lauda annulliert. Wir haben also einen Rückflug über Eurowings gebucht und das Geld von Ryanair zurückgefordert. Ryanair flog dann ja gar nicht mehr. Im Chat mit Ryanair wurde uns die Erstattung und auch eine Entschädigung zugesichert. Dann per Mail mitgeteilt, dass die Entschädigung wegen Corona nicht gezahlt wird. Nichts zur Erstattung. Heute wieder eine Mail. Wir müssten noch einmal 20 Tage Zeit geben, damit die Erstattung geprüft den kann…Was können wir tun? Wir warten jetzt schon fast 2 Monate auf unser Geld.

    • Johannes sagt:

      Du kannst natürlich rechtliche Schritte einleiten, das wird aber auch dauern. Ich würde noch mal Ryanair etwas mehr Zeit geben. Wenn du mit Kreditkarte gebucht hast, bietet sich ggf. auch ein Chargeback an.

  377. Nimi sagt:

    Ich gehe davon aus das es ein Ticket ist. Ich habe nur einen Buchungscode für alle Flüge, mit dem ich mich auf den Seiten aller Airlines einloggen kann und dann auch jeweils alle Flüge sehe.

  378. Robby R. sagt:

    Hallo,
    wir sind eine vierköpfige Familie und sitzen derzeit auf La Palma (Spanien) fest. Unser Rückflug nach Stuttgart mit eurowings (gebucht über opodo) wäre am 4.4.2020 gegangen wurder aber von eurowings annulliert. Am liebsten würden wir das Geld zurück erstatten. Muss ich mich jetzt bei eurowings oder opodo melden um das Geld zurück zu erstatten? Wer ist nun zuständig? Ich wollte bei opodo meine Buchung ändern aber da steht, dass es sich bei eurowings um eine Billig-airline handelt und ich mich deshalb direkt bei eurowings melden muss. Eurowings antwortet nicht auf meine mails und bei einem Anruf dort wurde ich abgewimmelt mit der Begründung sie haben derzeit interne technische Probleme und deshalb kann ich nicht stornieren!? Einen eurowings-Flug-Voucher kann ich auch nicht beantragen, da ich nicht direkt über eurowings gebucht habe. Die einzige Möglichkeit die eurowings uns also gibt ist Umbuchung auf einen späteren Flug (der nächste Flug geht aber erst am 27.10.2020 nach Stuttgart wo unser Auto steht). Gibt es auch irgendeine Möglichkeit die Kosten für die nun anfallenden Mehrkosten wie Unterkunft bei der Airline zu erstatten? Vielen Dank für die Infos und danke das es euch gibt! Grüße, Familie R.

  379. Carina und Werner sagt:

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe ihr könnt uns beratend weiterhelfen. ?
    unser Flug nach Toronto am 3. Mai wurde auch storniert.
    Gebucht über OPODO, Fluggesellschaft ist Air Canada.

    Opodo bietet nun entweder eine Umbuchung oder einen Gutschein an.

    Auf Anfrage im Kundencenter wo denn die Option einer Rückerstattung sei, wurden wir belehrt daß Air Canada dies ablehnt…???!!!

    Wer ist denn in diesem Falle denn für die Rückerstattung nun zuständig, Air Canada oder Opodo???
    Wo und wie sollen wir uns nun hin Wenden?

    …Falls doch Opodo, wir haben uns den Namen der Beraterin notiert.. ??

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach Opodo aber ihr könnt natürlich auch direkt Air Canada kontaktieren. Teilt euch Air Canada mit, dass sie eine Erstattung machen würden aber nur über Opodo, kannst du das bei Opodo vorlegen. Sonst halt mit den EU-Fluggastrechten argumentieren.

  380. Michael sagt:

    Hallo,
    heute wurde eine weltweite Reisewarnung bis 14. Juni durch das Bundesaußenministerium bekanntgegeben. Wir haben für den 10. Juni einen Flug mit Eurowings nach Lissabon gebucht und wollten von dort drei Tage später nach Madeira (mit TAP). Der Rückflug eine Woche später von Madeira nach Düsseldorf geht mit der KLM über Amsterdam (Umstieg und Anschlussflug KLM). Allerdings hat KLM den Anschlussflug von Amsterdam nach D´dorf bereits umgebucht, so dass wir diesen Flug nicht erreichen können. – Soll der Flug nach Lissabon mit der Eurowings storniert werden oder sollen wir abwarten, bis der Flug, der ja vor dem 14.06. erfolgen soll, durch die Fluggesellschaft annulliert wird? Und besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Flug mit der KLM von Madeira nach Amsterdam? Wie sieht es mit dem Inlandsflug von Lissabon nach Madeira aus? Stornieren oder Abwarten bis es zu einer Annullierung durch die Fluggesellschaft kommt?
    Vielen Dank für die Antwort!!!

    • Johannes sagt:

      Wenn ihr nur Flüge gebucht habt, habt ihr meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine Erstattung bzw. seid auf die Kulanz der Airline angewiesen. Ich würde aber erst einmal noch abwarten ob die Airlines die Flüge nicht von sich aus annullieren.

  381. Michael sagt:

    Untenstehend mal eine Übersicht über den Inhalt der Condor Mail.
    Besonders der Zweit letzte Punkt, das eine Übertragung des Gutscheines nicht möglich sein soll
    ist irgendwie eine Unverschämtheit.

    Das unser Rückflug von FUE nach FRA am 23.03.2020 annulliert ist haben wir erst am Flughafen mitgeteilt bekommen. Ein Ersatzflug wurde nicht angeboten obwohl genügend andere (Rückführungsfluge) natürlich wesentlich teurer stattfanden.
    Das Condor hier einfach nur gepokert hatt und abzockt ist klar zu sehen.
    Jetzt den Flugpreis ( 4 Personen ca 1350,-€) nur als nicht nicht übertragbaren Gutschein anzukündigen ist echt STARK.
    -Ihr Guthaben entspricht dem Gesamtbetrag Ihrer Originalbuchung (inkl. aller Steuern und Gebühren in EUR).
    -Das Flugguthaben wird allen Gästen automatisch gutgeschrieben, die ihren Flug vor 14. März 2020 gebucht haben.
    -Sie können Ihr Guthaben auf allen Flügen von Condor und ihren Partner-Airlines einsetzen – ganz egal, zu welchem Ziel. Sie haben jetzt einen Langstreckenflug gebucht und möchten das Guthaben lieber für mehrere Kurz- oder Mittelstreckenflüge nutzen? Kein Problem!
    -Ihr Flugguthaben können Sie bis 30. Juni 2022 nutzen und haben somit genügend Zeit, das Gesamtguthaben aufzubrauchen.
    -Das Guthaben ist ausschließlich für Buchungen von Flugtickets einlösbar.
    -Umbuchungen und Stornierungen sind gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbestimmungen (AGB) möglich.
    -Condor übernimmt keine Haftung für den Verlust des Voucher-Codes. Ersatzgutscheine werden nicht ausgestellt.
    -Eine nachträgliche Verrechnung des Guthabens mit bereits getätigten Buchungen ist nicht rückwirkend möglich.
    -Die Übertragung bzw. die Weitergabe des Gutscheincode an Dritte ist nicht gestattet.
    -Im Falle von Annullierungen des mit dem Flugguthabens gebuchten Fluges erfolgt die Rückerstattung des Flugpreises = Flugguthabens, welches bis 30. Juni 2022 eingelöst werden kann.

  382. Paula sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug mit AirFrance von DUS über Paris nach Russland gebucht. AirFrance verweigert die Erstattung und bezieht sich auf die neue Regulierung des EU-Rechts. Sprich an der Hotline komme ich nicht weiter. Habe den Antrag bereits online eingereicht.
    Was kann ich noch tun, um mein Geld wieder zubekommen?
    Liebe Grüße

  383. Nimi sagt:

    Ich habe folgende Reise übers Reisebüro gebucht:

    Madrid – Santa Cruz (Bolivien)
    Sao Paulo – Johannesburg
    Kapstadt – über Doha – Colombo
    Colombo – über Kuala Lumpur – Taipei
    Taipei – über Bangkok – Zürich

    Beginn wäre der 15.6. Habe drei Fragen:

    1) Bis jetzt wurde erst die Verbindung Colombo-Kuala Lumpur-Taipei annulliert und durch eine Verbindung ersetzt bei der der Weiterflug einen Tag bevor wir überhaupt in Kuala Lumpur ankommen wegfliegt. Darf die Fluggesellschaft überhaupt eine Verbindung anbieten, die gar nicht möglich ist?

    2) Die Reise betrifft internationale sowie EU Fluggesellschaften. Haben aber alles zusammen über das Reisebüro (STA Travel) gebucht. Kann ich bei Annullation das Geld vom Reisebüro zurückfordern?

    3) Was passiert wenn nur eine Verbindung annulliert wird. Habe ich dann Anspruch auf die Annullation der ganzen Reise? Kann ja die Folgeflüge nicht wahrnehmen, wenn eine Verbindung ausfällt bzw. komme nicht mehr zurück wenn die Flüge danach ausfallen.

  384. Emilia sagt:

    Hallo,
    mein Flug von Stuttgart über Athen, über Singapur nach Bali geht am 5.5.2020. Über Kiwi.com gebucht. Der erste Flug mit Eurowings nach Athen wurde Storniert. Die Flüge mit Scoot von Athen nach Bali nicht. Wie kann ich vorgehen? Kiwi bietet eine sofortige Rückerstattung (minimaler Teilbetrag der Flugkosten) an, oder setzt sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, um den höchstmöglichen Betrag zurück zu verlangen. Dies dauert allerdings 3 Monate. Habe ich überhaupt eine Chance den gesamten Betrag erstattet zu bekommen?

  385. Sigrid Gubo sagt:

    Hallo,
    ich war im März auf den Malediven als es gerade zum „Flugstillstand“ kam. Ich hatte ganz normal über ein Reisebüro die Reise angetreten. Dieser dazugehörige Flug (Etihad) konnte also schonmal nicht mehr wahrgenommen werden.
    Das Reisebüro empfahl, das ich mir selbständig einen früheren Rückflug besorgen sollte. Hatte ich getan (Etihad).
    Dieser Flug wurde dann aber zwei Tage vor Abflug seitens Etihad gecancelt.
    Ich kam dann mit dem „Regierungsflieger“ zurück nach DE.
    a) ist das Geld für den regulär gebuchten Rückflug verloren?
    b) den eigens gebuchten Rückflug habe ich teilweise erstattet bekommen, Etihad hat aber die Stornogebühr von € 116,08 einbehalten obwohl von ihnen selbst gecancelt – ist das Rechtens?
    c) den Regierungsflieger muss ich ja auch noch zahlen…..
    Also drei Rückflüge, einen konnte ich nur wahrnehmen, aber nur einen teilweise erstattet bekommen.

    VG

    • Johannes sagt:

      Sind beides keine Flüge die unter EU-Recht fallen. Etihad muss also nicht die Kosten für eine Ersatzbeförderung übernehmen. Am besten du liest dir mal die Beförderungsbedingungen von Etihad durch. Zumindest das Geld sollten sie dir m.M.n. erstatten wobei Etihad aktuell nur Gutscheine ausgibt.

  386. Alexandra sagt:

    Ich musste heute von Zürich nach Miami fliegen ( Swiss Airlines). Flug wurde natürlich annulliert, vor drei Tage habe ich Rückerstattung telefonisch beantragt, die Antwort war: Die Rückerstattung wird drei-vier Monate dauern. Na ja…in drei, vier Monate kann sich viel ändern, Swiss (bzw. Lufthansa) kann ja auch pleite gehen. Hoffentlich, bekomme ich das Geld eventuell zurück.

  387. Petra Zanft sagt:

    Hatte bei Condor im Servicecenter nach der Annullierung meines Fluges angegeben das ich eine Rückerstattung wünsche. Dies wurde mir auch bei nochmaligen Anruf eine Woche später bestätigt.
    Dann passierte 3 Wochen nichts !
    Ich habe dann per Musterbrief mit Einschreiben und Rückschein schriftlich mit Frist zum 24.04 nochmals zur Rückerstattung aufgefordert.
    Heute am 28.04 kam ein neutrales Schreiben (Newsletter)
    das das Guthaben bei allen die vor dem 14.3 gebucht hatten als Gutschein bis zum Juni 2022 gilt. Kein Wort von Rückerstattung!
    Es soll eine Mail mit Gutscheincode folgen.
    Bei allem Verständnis finde ich dieses Verhalten frech. Ich werde wohl Zähneknirschend das so akzeptieren, da ich leider per Überweisung gezahlt habe.
    Condor hat ja ihren Rettungsschirm erneut bekommen. Bleibt zu hoffen, dass sie nicht insolvent geht. Dann wäre das Geld so oder so weg.

  388. Paul sagt:

    Hallo
    Ich hatte über Flugladen.de einen Flug von Prag über Moskau nach Bangkok gebucht, seitens der Fluggesellschaft (Aeroflot) wurde der Flug vor über 4 Wochen storniert, seitdem höre ich nichts von Flugladen… Auf E–Mails wird nicht geantwortet. Sollte ich anwaltlich aktiv werden?
    MfG

  389. Wolf sagt:

    Moin,
    Lufthansa gebucht von HAM nach BKK. Hin via Zürich (Swiss) und retour mit (Austrian).
    Flug geplant am 4.4. in business.
    Nach Streichung des Hinflugs von mir am 23.3. storniert.
    Keine Erstattung der 3860€ bisher.

    Weiterflug BKK nach Savannakhet mit Lao Airlines. am 5.4.
    Flugpreis wurde erstattet.

  390. Lynda sagt:

    Hi!
    Eurowings bietet aktuell Voucher an für Flüge im Mai/Juni. Diesen muss man bis 2 Wochen vor geplantem Abflug angefordert haben. Unser Flug nach Santorini wäre am 3.6. hin und am 17.6. zurück gegangen und wir gehen davon aus, dass dieser Flug annulliert wird.

    Wenn wir den Voucher anfordern, dürfen wir 1 Jahr lang diesen einlösen (wenn Eurowings nicht insolvent geht…), wenn wir aber abwarten, können wir damit rechnen, dass sie den Flug annullieren und uns der Reisepreis erstattet wird?

    Danke!

  391. Nadine sagt:

    Hallo! Folgender Sachverhalt mit Ryanair…Flug am 12.6 nach Palma. Bisher wurde nicht annulliert. Aber Email von Ryanair mit Flugzeitänderung inklusive Link zur Bestätigung der neuen Flugzeit oder Erstattung beantragen. Erstattung habe ich nun beantragt und Bestätigung erhalten über den Eingang und längere Bearbeitung wg. Corona. Soweit ok. Dann kam paar Tage später eine Mail mit erneuter Flugzeitänderung auf die ursprüngliche Flugzeit (?) . Erneut der Link zur Bestätigung der Flugzeit oder Erstattung beantragen. Erstattung beantragen funktioniert nicht – beim Absenden des Formulars kommt Fehlermeldung. Ich gehe schwer davon aus, dass der Flug sowieso nicht stattfindet. Aber: meine Erstattung für die erste Flugzeitänderung ist ja eigentlich hinfällig für Ryanair, weil der Flug nun doch zur ursprünglich geplanten Zeit stattfindet. Wenn ich nun diese Änderung nicht bestätige…kann Ryanair dann im Falle einer Annullierung sagen, ich hätte die nochmalige Änderung nicht bestätigt und hätte somit keinen Anspruch auf Gutschein/Erstattung? Kennt sich damit jemand aus? Kontaktaufnahme zu Ryanair war natürlich bisher ohne Erfolg…

  392. Kris sagt:

    Hallo,

    ich hatte das erste Mal über ein Portal einen Flug gebucht, Kopenhagen – Färöer und zurück. Der Hinflug sollte über SAS erfolgen, der Rückflug über Atlantic Airways. Während der Hinflug längst gestrichen worden war, wurde der Rückflug weiterhin fröhlich umgebucht, eine Kontaktaufnahme war nicht möglich. Letztendlich fand sogar ein Rückflug statt, obwohl ich gar nicht dort sein konnte. Habe ich da trotzdem einen Anspruch auf Rückerstattung für den Rückflug?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

  393. Frederik sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug ( hin und zurück) nach Pristina für Juli gebucht. Ich wollte mein Geld zurück. Die Fluggesellschaft Air Pristina sagt: wenn ich jetzt das Geld zurück will, dann bekomme ich nur 75% des Preises . Wird der Flug am Juni von der Fluggesellschaft od. Staat abgesagt, dann bekomme ich 100% den Preis zurück. Ist das korrekt oder nur der Versuch Zeit zu gewinnen. Was würden Sie mir bitte empfehlen? Danke!

    • Johannes sagt:

      Das klingt plausibel. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Erstattung hast du nicht. Nur, wenn der Flug durch die Fluggesellschaft annulliert wird.

  394. Frederik sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Flug am 18.05 von Frankkfurt nach New York Newark gebucht. Dieser wird von United Airlines durchgeführt. Welche Möglichkeiten habe ich, da ich vermutlich nicht einreisen darf.
    Es ist einer von den Flügen, die täglich durchgeführt werden (UA 961). Der Rückflug LH 417 am 01.06 (Washington Dulles -> Frankfurt) wird zurzeit nicht durchgeführt.
    Danke.
    Gruß
    Frederik

    • Johannes sagt:

      Hast du denn bereits eine Info über die Annullierung des Rückfluges erhalten? Dann sollte dir auch United das Geld zurückerstatten müssen.

      • Frederik sagt:

        Bisher gibt es keine Annulierung des Rückfluges. Es ist normalerweise ein Flug, der täglich durchgeführt wird, allerdings zur Zeit garnicht.
        Was mache ich denn, wenn der Flug zum Datum des Hinfluges noch nicht offiziell annuliert ist?

  395. Reiner Ernst sagt:

    Wir haben im August 2019, also vor der Insolvenz von Thomas Cook, einen Flug mit Condor am 25.5.2020 nach Kreta gebucht.
    Aufgrund der aktuellen Lage gehen wir davon aus, dass dieser Flug nicht stattfinden wird.
    Welche Rechte haben wir, wenn Condor den Flug storniert?
    Geld zurück oder Umbuchung aufgrund Storno?
    Oder Geld nicht zurück aufgrund Zahlung vor Insolvenz?
    Oder Geld zurück aufgrund EU-Verordnung?

  396. Ralf Tenni sagt:

    KLM sagt Flug nach Bangkok ab da Zubringer ab Düsseldorf gestrichen. Das erfuhr ich nur weil ich mich mal in meine Reise eingeloggt habe.
    Es gab darüber also nichtmal Bescheid.
    Natürlich gab’s jetzt Gutscheine, und Reisen sind teilweise jetzt mehr als doppelt so teuer.
    Fristen, Mahnungen Faxe…. Keine Reaktion.
    Frist gesetzt per Einschreiben nebst Rückschein und das dann morgen zum Anwalt.
    Also KLM…… Nie wieder

  397. Klebl Robert sagt:

    Hallo, wir haben zwei Flüge mit Thai Airways über Flighttixx.de gebucht, der Abflug währe am Samstag den 27.6.2020, an wen sollen wir uns wenden bzw was sollen wir machen ?
    Viele Grüsse Robert Klebl

  398. Sandra sagt:

    Hallo! Ich hatte einen Flug von Barcelona nach Köln mit Eurowings reserviert. Sie haben meinen Flug storniert und meine Buchung geändert. Jetzt ist ein Tag später und nach Düsseldorf. Ich will die Erstattung und Stornierung dieser Buchung aber sie wollen nur ein Voucher geben. Ich habe Eurowings geschrieben aber bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen. Der Flug ist nächste Woche, was soll ich tun?

    • Peer sagt:

      Zuerst sei festgehalten: Du kannst die Erstattung auch problemlos nach dem Flugdatum geltend machen, es besteht also kein besonderer Grund zur Eile.

      Du hast jetzt also zwei Möglichkeiten: Entweder du akzeptierst den Gutschein oder du folgst dem Abschnitt „Was, wenn die Airline sich weigert?“. Demnach: Frist setzen, dann Geld zurückbuchen lassen oder es über die Schlichtungsstelle (ntofalls Anwalt) versuchen.

      • Birgit Stork sagt:

        Sonnenschein
        25. April 2020 um 14:56 Uhr
        Leider verweigern die Kartengesellschaften ein Chargeback:
        Hier die Antwort von Mastercard vom 22.04.2020:
        „Die Regularien von Mastercard und Visa sehen aktuell keine Rückbuchungsrechte für den Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Ansprüche direkt beim Händler geltend machen.
        Nur wen dieser einer Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamationsformular wenden.“

        Sprich: Die Airline muss bestätigen, dass sie die von ihr stornierten Flüge erstattet!
        DAS finde ich schon ein starkes Stück – denn momentan rennen die nur mit Gutscheinen rum und antworten auf Emails gar nicht, oder mit Formbriefen!

        Chargeback scheint auch nicht mehr so einfach zu sein.

  399. Anke Leifeld sagt:

    Hallo, wir haben für den 5.6.2020 bis 8.6.2020 über Eurowings einen Flug nach Mallorca gebucht. Gestern kam ein mit Email ein Angebot für einen Voucher, gültig 1 Jahr. Wir möchten aber unser Geld zurück. Was machen wir jetzt am Besten. Sollen wir nicht reagieren und warten, bis die Fluggesellschaft selber unseren Flug annulliert und dann das Geld verlangen oder sollten wir uns jetzt schon schriftlich mit denen in Verbindung setzen, liebe Grüße Anke

    • Johannes sagt:

      Ich denke Eurowings wird euch nicht das Geld einfach so erstatten, wenn sie es nicht müssen. Deswegen am besten abwarten bis der Flug annulliert wird.

  400. Daniela Schaffner sagt:

    Hallo zusammen,
    hatte am 23.2.20 einen Flug bei United für den 22.3.20 gebucht. Es handelt sich um einen Code-Share Flug mit Swiss von ZRH nach MIA und zurück von Vegas via SFO nach ZRH. Wie wir alle wissen hat die USA wenige Tage zuvor die Grenzen geschlossen. United verweigert eine Rückzahlung, habe bereits zwei Anträge gestellt. Swiss sagt, ich muss bei United Rückerstattung anfordern, da sie auch meine Kreditkarte belastet haben. Was kann ich noch machen? Danke für eure Hilfe! Vg

  401. Tobias K. sagt:

    Hallo zusammen,

    heute eine Mail von Ryanair bekommen, das die einen Gutschein anstelle der Rückerstattung anbieten. In der Mail steht man kann weiterhin die Rückerstattung fordern, klickt man auf diesen Link geht es dann nicht mehr weiter. Kann mir da jemand weiterhelfen? Wenn ich einen neuen Antrag auf Rückerstattung stellen möchte, kommt die Info das bereits ein Antrag unter dieser Buchungsnummer gestellt wurde!

    Vielen Dank

    • Udo sagt:

      Hallo Tobias,
      dieselbe Mail bekam ich. Ich gehe davon mal aus, dass du nach der Annullierung von Ryanair es schon geschafft hattest eine Rückerstattung zu beantragen, welche einem richtig schwer gemacht wird mit Pseudoerrors etc.
      Ich bekam daraufhin eine Mail („Sehr geehrter Kunde,
      Ich verweise auf Ihre kürzlich erfolgte Rückerstattungsanfrage auf Ihrer Buchungsbestätigung…“)
      Gestern bekam ich auch die Mail in der es heißt („Möchten Sie nicht von der Option eines Reisegutscheins Gebrauch machen“)
      Der link mit „hier“ führt wieder zu Gutschein.
      Ich gehe davon aus, dass ich gar nichts machen muss.
      Mein Erstattungsanspruch ist von Ryanair ja schon mit der ersten Mail bestätigt.
      Mit der zweiten werde ich gefragt, ob ich einen Gutschein akzeptiere und dann muss ich einen Link folgen. Dieses ist optional. Wenn ich dies nicht tue sind wir doch beim Erstattungsanspruch wieder, der bestätigt wurde. Ich werde noch die Verbraucherzentrale anrufe, aber meine Logik sagt mir dass ich für cash gar nichts weiter machen muss. Dieser anderer link soll Kunden nur zum Wahnsinn treiben, bis sie entnervt den Gutschein akzeptieren. So ähnlich wie mit der Rückerstattungsanfrage, wo sicher viele entnervt aufgeben. Es ist einfach ein Frechheit.
      Oder sehe ich dies falsch. Bin an Kommentare interessiert.
      Schönes Wochenende

      • sirenman sagt:

        Meine Erfahrung mit Ryanair ist ähnlich ärgerlich: Mein für den 16.4. vorgesehener Flug wurde am 30.3. annuliert, am selben Tag habe ich Erstattung beantragt und dies wurde mir auch von Ryanair bestätigt (mit Rückzahlung innerhalb von 20 Werktagen). Dann kam zu meinem Entsetzen am 21.4. eine Mail von Ryanair mit einem Link zum Akzeptieren des Gutscheins über den Erstattungsbetrag.

        @Udo: Der alternative Link in der Mail hinter dem Wort „hier“ enthält nicht nur Informationen zu dem Gutschein, sondern weiter unten auch die Information, dass man eine Erstattung erfragen kann, diese aber erst „nach dem COVID19-Notstand“, was auch immer das heißen mag, ausgezahlt wird. Es wird zudem lediglich ein Chat angeboten.

        Auf diese Täuschung durch Ryanair lasse ich mich nicht ein, zumal mir nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 eine Erstattung innerhalb von 7 Tagen zusteht.
        Daher habe ich bei meinem Kreditkartenanbieter Chargeback beantragt.

        • Alex sagt:

          Hi ,mir geht es genau so habe die selber Erfahrung mit Ryanair gemacht viel Verwirrung aber kein Geld zu sehen.
          Versuche es jetzt schriftlich per Einschreiben .

      • Petra sagt:

        Hallo Udo,

        die gleichen Erfahrungen mussten wir auch machen, Flug für 20.04.2020 wurde am 30.03.2020 von Ryanair storniert. Am 31.03.2020 haben wir die Rückerstattung beantragt, Eingangsbestätigung von Ryanair erhalten. Ein paar Tage später wieder eine Mail mit der Möglichkeit eine Rückerstattung zu beantragen der Link funktionierte jedoch nicht. War uns egal, denn wir hatten ja schon eine Eingangsbestätigung. Gestern haben wir wieder eine Mail erhalten mit der Gutschein Lösung, die wir natürlich nicht akzeptieren werden. Heute morgen haben wir per Chat versucht mit Ryanair in Verbindung zu kommen, sehr mühselig. Der erste Chat wurde seitens Ryanair abgebrochen da angeblich keiner von uns online ist, obwohl wir innerhalb der gleichen Minute geantwortet hatten?! Ein Schelm wer böses dabei denkt. Erneuter Versuch zu chatten, nach ca. 20 Minuten ging es dann los, die Dame teilte uns mit wir hätten schließlich einen Gutschein erhalten, was wir denn wollen. Unsere Antwort , nein, den Gutschein haben wir nicht akzeptiert und müssen das auch nicht. Antwort: Wir können die Rückerstattung erst bearbeiten wenn die Covid 19 Krise vorbei ist!!!
        Unsere Antwort: das ist nicht akzeptabel, Ryanair ist verpflichtet innerhalb von 7 Tagen das Geld zurück zu erstatten. Antwort von Ryanair: wir leiten es an die Finanzabteilung weiter….
        Wir gehen davon aus, dass wir das Geld so schnell nicht wieder sehen und werden uns daher an den Käuferschutz von Paypal wenden.

        • Birgit Stork sagt:

          Geh mal hier die threads durch. Paypal weigert sich im Zusammenhang mit der aktuellen Situation den Käuferschutz einzusetzen

    • Frederic Michaelsen sagt:

      Gleicher Fall auch hier. Wir hatten ebenfalls bereits eine Bestätigung von Ryanair über die Rückerstattung bekommen – jetzt vor wenigen Tagen doch die Mail zum Gutschein.
      Wir haben hier alles ignoriert und beharren natürlich weiterhin auf der Erstattung nach den EU-Fluggastrechten.

  402. Brigitte Honisch sagt:

    Wir hätten am 9.4.20 einen Flug mit Airfrance von Ffm.nach Lima gehabt.Flug wurde von Airfrance annulliert.Wir haben Erstattung online beantragt.Keine Reaktion.Dann Einschreiben an Airfrance mit 2Wo.Frist.Keine Reaktion.Dann noch einmal Erstattung online.Da kommt dann eine E-Mail:Keine Erstattung,nur Gutschein.Wir bestehen auf Erstattung per E-Mail und bekommen jetzt wieder keine Antwort.Was können wir noch tun?

    • Johannes sagt:

      Wie habt ihr gebucht? Wenn mit Kreditkarte: Chargeback!

      • Sonnenschein sagt:

        Leider verweigern die Kartengesellschaften ein Chargeback:
        Hier die Antwort von Mastercard vom 22.04.2020:
        „Die Regularien von Mastercard und Visa sehen aktuell keine Rückbuchungsrechte für den Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Ansprüche direkt beim Händler geltend machen.
        Nur wen dieser einer Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamationsformular wenden.“

        Sprich: Die Airline muss bestätigen, dass sie die von ihr stornierten Flüge erstattet!
        DAS finde ich schon ein starkes Stück – denn momentan rennen die nur mit Gutscheinen rum und antworten auf Emails gar nicht, oder mit Formbriefen!

  403. Ben sagt:

    Hallo,
    nachdem mein Eurowings Flug nach Palma am 23.4. annuliert wurde und mir lediglich ein Voucher angeboten wurde, hatte ich bereits mehrere Emails an service@eurowings.com geschickt – jeweils eine Empfangsbestätigung bekommen aber keine Antwort. Anschließend habe ich mich wie hier empfohlen schriftlich an Eurowings gewendet und eine Frist gesetzt. Diese Frist (Abflugdatum 23.4.) ist gestern abgelaufen und ich habe keinerlei Rückmeldung erhalten. Was wäre nun der nächste Schritt? Bezahlung erfolgte via Paypal – macht es Sinn zunächst den Käuferschutz zu versuchen? Evtl. über Flightright versuchen? Habe keine Rechtschutzversicherung. Zudem wurde gestern bekannt, dass der Mutterkonzern Lufthansa vor der Pleite steht…Stellt sich die Frage ob das Geld nun futsch ist…
    Vielen Dank,
    Ben

  404. Katja sagt:

    Hallo.
    Ich habe auch das gleiche Promblem.
    Wären Mitte Mai mit Laudamotion (Ryanair) nach Mallorca geflogen.
    Habe am 14.03.2020 eine annulierung des Hinfluges erhalten.

    Am 21.04.2020 habe ich wieder eine Mail bekommen dass der Flug verschoben wurde, ich aber ein Formular ausfüllen kann, damit ich die Rückerstattung für alle Flüge und alle Mitreisenden bekomme.
    Wenn man das Formular ausfüllt und abschicken will bekommt man eine Error Meldung.
    Es kommt keine Antwort auf eine Mail zurück oder sonstiges.
    Wie kann ich jetzt vorgehen?
    Oder wie bekomme ich mein Geld zurück?

  405. Marc Leeflang sagt:

    Hallo Johannes,

    Ryanair ist echt lustig : die kann man ja keine Email schreiben : Inbox full kommt zurück… Ich mach dann mal weiter mit dem Fax.

    Vielen Dank für die Info die Du hier zusammengestellt hast.

    Viele Grüße Marc Leeflang

  406. Martin Huttegger sagt:

    Hallo Johannes,
    hier gibt es neue MasterCard Guidelines vom 24.09.2019: https://www.mastercard.us/content/dam/mccom/global/documents/chargeback-guide.pdf

    Zwei Regeln sollten Reisende kennen:
    (1) Seite 58: Nicht erbrachte Leistungen
    (2) Seite 62: Insolvenz des Leistungserbringers

    Lesenswert: Stiftung Warentest meint, Pauschalreisende könnten das charge back-Verfahren schon dann einleiten, wenn der Reiseveranstalter die 14-Tages-Frist zur Rückzahlung des Reisepreises verstreichen lässt. Link + Browsersuche mit „chargeback“ bzw. „Rückbuchung“:
    https://www.test.de/FAQ-Corona-Job-Recht-Reisen-Vertraege-Diese-Rechte-haben-Verbraucher-5592946-0/

    Will uns Stiftung Warentest etwa Folgendes sagen? Wer die Rückzahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vornimmt, erbringt nicht die Leistung, die er laut Gesetz erbringen muss. Es liegt also ein Fall der nicht erbrachten Leistung (Guidelines vom 24.09.2019, S. 58) vor!

    Wer nur einen Flug gebucht hat, sollte wie Stiftung Warentest denken: Auch Art. 8 Abs. 1 lit. a Fluggastrechte-Verordnung (EU-VO 261/2004) enthält eine Frist (hier: 7 Tage) für die Erstattung des Ticket-Preises bei einem annulliertem Flug.

  407. Monika Bock sagt:

    Hallo,
    mein Sohn hat für den 04.06.2020 einen Flug nach Montreal über Kiwi bei Air Canda in Kooperation mit Lufthansa gebucht. Der Flug ist noch nicht storniert aber derzeit ist keine Einreise nach Kanada möglich. Kiwi verweist immer auf das Stornierungsportal wo es Euro 20,– für den Flug Euro 450,– erstattet würden. Lufthansa und Air Canada wiegeln ab und verweisen auf das Buchungsbüro.
    Was können wir hier tun, der Flug kann mangels Einreise nicht angetreten werden.
    Vielen Dank.

  408. Birgit Stork sagt:

    Es mehren sich die Anzeichen, das die Preise für Flugtickets erheblich ansteigen werden. Neue Sittplatzregeln, weniger Auslastung.
    Es ist meiner Meinung daher ratsam nicht die Gutscheine zu nehmen oder gratis umbuchen. Da in jedem Fall die Differenz gezahlt werden muss.

  409. Marco Lutter sagt:

    Hallo Johannes,

    wie ist Deine Einschätzung zu ABC Travel, die sind Flugvermittler und kein Reisebüro. Sie verlangen für die Erstattung eines Tickets 60 Euro Gebühr (die Flüge wurden von American Airlines Annulliert). Ich habe für 6 Personen gebucht, also wären das schon mal 360 Euro. Sie sagen aber, man könne sich auch gerne selbst an die Airline wenden, diese blockt aber alles ab, Erstattung ginge nur über ABC. Ist das denn alles so richtig? Ich hab der Fluggesellschaft jetzt eine Frist gesetzt…

    • Johannes sagt:

      Tja das ist leider eine rechtliche Frage, die erst noch geklärt werden muss. Ich kann leider auch nicht sagen, ob das rechtens ist oder nicht. Ich würde halt schauen, ob die Gebühr in den AGBs, die du zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert hast, so aufgeführt sind.

      Und nächstes Mal einfach direkt bei der Airline buchen.

  410. Simone Zitzelsberger sagt:

    Hallo Johannes, hoffe du kannst mir weiterhelfen. Wir haben über Fluege.de Flüge mit United Airlines in die USa gebucht. Die Flüge wurden durch UA storniert. Wer ist denn mein Ansprechpartner zur Rückerstattung. Zur Zeit schiebt das jeder auf den anderen. Danke für eine kurze Rückmeldung. Vg Simone

  411. Simone Land sagt:

    Ach noch was.
    Wir haben auch einen Parkplatz in Frankfurt-Hahn reserviert und bezahlt.
    Airparks hat uns „aus Kulanz“ einen Gutschein über den gesamten Betrag per email übersandt.

  412. Simone Land sagt:

    Hallo,
    lastminute.de hat uns für unsere von Ryanair annullierten Flüge in den Osterferien auch Reiseguthaben, Gutschein oder Rückerstattung mit 30€ Abzug angeboten. Diese möchte ich nicht akzeptieren.Weder einen Gutschein, noch ein Guthaben. Ich möchte mein Geld zurück erstattet bekommen. Dafür darf meines Erachtens keine Gebühr verlangt werden. lastminute.de behauptet,die Stornogebühr hätte ich mit Anerkennung der AGB akzeptiert. Die Stornierung des Fluges erfolgte jedoch von der Fluggesellschaft und nicht von mir!
    Lastminute.de ist hier aber uneinsichtig und beharrt auf die Einhaltung der Gebühr.
    Ich habe mich an die Schlichtungsstelle und die Verbraucherzentrale gewendet.
    Allerdings mache ich mir da keine großen Hoffnungen.
    VG

    • Johannes sagt:

      Am besten checken, ob die Gebühr so auch in den AGBs steht.

      • Simone Land sagt:

        Nein, in den AGB steht dazu gar nichts. Wohl aber in den „VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON FLUGTICKETS“. Wird hier als Bearbeitungsgebühr deklariert….
        Wer liest die schon… 🙁 Ausserdem hatten wir bei Buchung im Dezember nicht vor, den Flug zu stornieren…
        Eine Schlichtungsstelle lehnt Lastminute.de übrigens umgehend ab.
        Auch die Verbraucherberatung kann da nichts machen.
        Ich habe jetzt zähneknirschend die 30€ Abzug akzeptiert. Gutschein oder Guthaben will ich nicht. Wer weiss, ob es lastminute.de in 6 Monaten überhaupt noch gibt. Dann ist der Gutschein gar nichts mehr wert und das Geld futsch.
        Mal sehen, wie lange es dauert, bis das Geld da ist. Ich melde mich dann wieder.
        Drücke allen die Daumen, dass sie ihr Geld zurück bekommen.
        VG, bleibt gesund.

        • Frederic Michaelsen sagt:

          Wir haben exakt das gleiche Problem mit lastminute gehabt. In dem uns vorliegenden Auszug der Bedingungen wird übrigens nur von einer kundenseitigen Stornierung gesprochen. In diesem Fall macht die Gebühr natürlich auch noch Sinn. Der Fall, dass die Airline storniert, ist so gar nicht explizit aufgeführt.

          Fände ich grundsätzlich spannend, wie hier ein Gericht urteilen würde. Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt formuliert. Nur welches Gericht hat Lust, sich mit solchen Dingen rumzuschlagen…

  413. Bergmann sagt:

    Hallo,
    meine Pauschalreise wurde vom Veranstalter am 17.3 storniert.
    Das Geld ist bis heute nicht da.
    Ich hatte Sitzplätze bei Ryanair reserviert.
    Kriege ich das Geld wieder ja oder nein?
    Ryanair hat mir heute erst geantwortet,
    aber ist auf die Frage überhaupt nicht eingegangen.
    Check 24 meinte, nein.
    Danke.
    LG
    Bergmann

    • Johannes sagt:

      Hast du die Sitzplätze über den Reiseveranstalter reserviert? Wurde der Flug annulliert oder nur eure Reise und der Flieger ist normal gestartet?

  414. Annika Lindner sagt:

    Hallo Johannes,
    hoffe du kannst auch mir einen Rat geben.
    Wenn der Reiseagentur aufgrund von (fragwürdigen) Richtlinen seitens der Airline die Hände gebunden sind und sie keine vollständige Rückerstattung für mich einfordern kann (anstatt eines Gutscheines), macht es dann Sinn sich trotzdem per Einschreiben direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und sein Recht einzufordern?

    LG
    Annika

  415. Ludger sagt:

    Hallo Johannes,
    jetzt habe ich mal eine ganz andere Frage und zwar habe ich im Februar bei AirParks einen Parkplatz für eine Reise gebucht und diesen am 15. März aufgrund der Lage wieder storniert.
    Mir wurde eine Stornierungsbestätigung gesendet mit dem Hinweis, dass mein Betrag auf meiner Mastercard erstattet wird.
    Dann habe ich fast ein Monat gar nicht gehört, trotz zahlreicher Mails von meiner Seite.
    Nun habe ich vor Ostern ein Formular von meiner Bank bekommen (auf meinen Wunsch) Zwecks Rückerstattung bezüglich nicht erbrachter Leistungen.
    Gestern habe ich eine Mail von Airparks bekommen mit einem Gutschein.
    Muss ich nun diesen Gutschein annehmen oder kann ich durch Maß Rückerstattung hoffen.
    Zur Anmerkung: ich habe keinen Gutschein einfordern.
    Wie ist hier die Rechtslage und kann ich Probleme bekommen bezüglich der Rückforderung über Mastercard?

    Liebe Grüße Ludger

    • Sigrid sagt:

      Eine sehr interessante Frage, die interessiert mich auch!

      • Johannes sagt:

        Hallo Sigrid & Ludger,

        wie waren denn die Stornierungsbedingungen des Parkplatzes?

        • Ludger sagt:

          2 Tage vorher stornieren – Gebühr wird auf Mastercard erstattet (die Gebühr wurde als Sicherheit und garantierte Reservierung für den Parkplatz abgebucht).

          Gebucht hatte ich für den Zeitraum 05.04. bis 12.04.20 und wie gesagt storniert am 15.03.20.

          Habe auch Umgehend eine Mail mit dem Hinweis auf Erstattung des Betrages auf meiner Mastercard erhalten… danach kam nichts mehr, keine Erstattung und keine Mail.
          Bis gestern – quasi über 4 Wochen später!

          Meine Bank empfahl mit die Rückholaktion über Mastercard wegen „NICHT ERBRACHTER LEISTUNG“.

          LG Ludger

        • Ludger sagt:

          Hi Johannes,
          wie ist nun deine Einschätzung?
          Mastercard Crew beauftragen?

          LG Ludger

  416. Jürgen sagt:

    Hallo,

    Kurze Frage: habe ich bei einer Annulierung statt kaufpreiserstattung das Recht, die Entschädigungszahlung nach Eu-Recht zu fordern? Das wäre bei mir pro person 600 euro und somit mehr als der Kaufpreis.

  417. Michael sagt:

    Hallo
    wir haben für Mitte Mai einen Flug nach Mallorca gebucht. Die Flüge wurden noch nicht gecancelt.
    Ich warte eigentlich darauf um eine Rückerstattung zu bekommen.
    Jetzt teilt mir die Fluggesellschaft eine Flugplanänderung mit. Der Hinflug soll nunmehr von einem anderen Flughafen (~200 km entfern vom ursprünglichen Flughafen) starten.
    Frage:
    – ist dies eine zumutbare Flugplanänderung ? Muss man das hinnehmen ? Oder kann man direkt eine Rückerstattung beantragen ?
    – ist das eine neue Masche um die Passagiere dann zu Gutscheinen zu bewegen ?
    Viele Grüße
    Michael

    • Johannes sagt:

      Hallo Michael,

      es gibt nach der EU-Fluggastrechteverordnung keine zumutbaren Flugplanänderungen. Eine Annullierung ist eine Annullierung und damit hast du die Wahl und kannst eine Erstattung wählen.

  418. Rik sagt:

    Guten Abend!
    Auch ich bin mit folgender Flugverbindung von der Corona-Epidemie betroffen:
    Hinflug 3. April München Istanbul MahePraslin
    Rückflug 18. April Praslin Mahe Istanbul München.
    Alles direkt bei Turkish Airlines gebucht.
    Die Flüge wurden von Turkish Airlines gestrichen. Nach vielen, vielen Versuchen konnte ich ca. 20 März auch eine Rückerstattung der Kosten am Telefon bei einer Servicemitarbeiterin erreichen. Noch während des Telefonats kam ein E-Mail, dass die Kosten (fast 1000 €) rückerstattet werden und auf meine Kreditkarte zurückgebucht werden. Dieses E-Mail kam aber schon vor vier Wochen, und das Geld ist noch nicht eingelangt. Heute habe ich wieder angerufen und bekam folgende Auskunft: Türkisch Airline werde die Rückerstattung irgendwann innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Aussetzung der Flüge 20. Mai vornehmen.

    Ist das korrekt so? Kann ein Reisender bestätigen, dass die Airline wirklich so lange warten darf? Oder ist das nur eine Hinhaltetaktik, und im Endeffekt sehe ich das Geld gar nicht wieder? Wem ist es schon ähnlich mit TK ergangen?
    Ich würde mich ja gerne schriftlich beschweren bzw die Frist von 14 Tagen setzen, aber man kann TK nicht per Mail erreichen, zumindest weiß ich keine Adresse und finde auch keine trotz langen Herumsuchens. Wie sind hier eure Erfahrungen?
    Über Antwort bzw Ratschläge wäre ich sehr froh. Danke! Viele Grüße an Johannes und alle, die gerne reisen,
    Rik

    • Johannes sagt:

      Hallo Rik,

      nein, eigentlich müsste nach der EU-Fluggastrechteverordnung die Erstattung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Leider hast du aber nicht viele Mittel aktuell um das durchzusetzen. Du kannst natürlich Klage vor Gericht einreichen aber das wird auch garantiert länger als 60 Tage dauern.

      • Rik sagt:

        Danke für die Antwort, auch wenn sie nicht gerade Mut macht. Aber ich werde nochmals über das Feedback-Formular Beschwerde einlegen.

  419. Jan sagt:

    Guten Tag,

    ich habe Ende Februar Hin- und Rückflug nach Toronto in Kanada bei Elumbus gebucht (Air France).
    Der Hinflug kam zustande, der Rückflug jedoch nicht.
    Jetzt stellen sich mir zwei Fragen:
    Bei wem kann ich eine Rückzahlung für den annulierten Flug einfordern? Laut Elumbus ist allein die Airline verantwortlich und laut der Airline der Vermittler, im Wortlaut von Elumbus:

    „Unsere vertragliche Leistung als Reisemittler betrifft bei Nur Flug Buchungen die Vermittlung der angebotenen Reise und ist mit Zusendung der Eticketbelege erfüllt.

    […] Daher gelten alle Informationen vorbehaltlich Rückbestätigung durch die Fluggesellschaften.
    Im Falle einer Reklamation wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Leistungsträger, die Fluggesellschaft.“

    Weiter wurde ich von der Airline Air France nicht über den Flugausfall informiert. Steht mir nun eine Entschädigung zu?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand sagen, an wen ich mich wenden sollte?

  420. Thomas Schmidt sagt:

    Hallo,

    wir fliegen vom 23. Juli bis 06. August auf die Seychellen. Alles über Etihad in einer Buchung gebucht.
    23.07.-24.07. Frankfurt – Abu Dhabi – Mahe – Praslin
    05.08. – 06.08. Mahe – Abu Dhabi – Frankfurt

    Jetzt wurde der Flug von Mahe nach Praslin (also ein Teilflug der Gesamtbuchung – Betreiber Fluggesellschaft ist hier Air Seychelles – aber über Etihad direkt gebucht) heute gecancelt (ca. 20 min).

    Haben wir hier jetzt ein Recht auf Erstattung und vollständige Stornierung?
    Ich meine der Flug dauert nur 20 Minuten, wurde im Gesamtpaket aber mit gebucht (Endziel war Praslin). Bin mir gerade unsicher, wie ich mich jetzt hier verhalten soll/ muss.

    Danke für die Antwort.

  421. Reisende123 sagt:

    Hallo,
    mein Flug geht am 19.08.2020 von Zürich über San Fransisco (United) nach Auckland (Air New Zealand). Ich würde am 23.09.2020 nach Los Angeles (Air New Zealand) fliegen und von da aus am 30.09.2020 nach Zürich (Swiss) zurück fliegen. Ich wohne nicht in der Schweiz sondern in Deutschland. Ich besuche meinen Freund, der seit März dort arbeitet.

    Nun bin ich sehr nervös, da ich nicht weiß ob ich fliegen kann und keine Informationen finden kann. Nun würde ich gerne eure Einschätzung zum Flug befragen. Meinst du, dass es möglich ist im August zu fliegen? Oder ist es dann möglich den Flug auf September und Oktober zu verschieben?

    Außerdem habe ich über Expedia gebucht. Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen mit Expedia oder den Fluggesellschaften United Airlines und Air New Zealand gemacht?

    Danke für eure Hilfe.
    Einen schönen Sonntag und alles Gute.

    • Johannes sagt:

      Wirklich keine Ahnung. Ist von vielen Faktoren abhängig. So einfach wirst du da auch erst einmal nicht rauskommen, ich würde abwarten.

  422. Laura sagt:

    Hallo zusammen,

    bei mir ergibt sich folgende Problematik und ich blicke nicht hundertprozentig durch bei den Rechten und Möglichkeiten. Daher wäre ich um einige Meinungen dankbar!

    Ich würde (wenn Austrian Air seinen vorrübergehend eingestellten Flugbetrieb bis zum 17.5. nicht sowieso nochmals verlängert) vom 21.-31.5. nach Tel Aviv fliegen und habe über Austrian Air folgende Strecke gebucht:

    Hinflug 21.05.:
    Köln nach Wien (durchgeführt Eurowings)
    Wien nach Tel Aviv (durchgeführt Austrian Air)

    Eigentlicher Rückflug 31.5.:
    Tel Aviv nach Wien (durchgeführt Austrian Air) 16.10 – 18.55 Uhr
    Wien nach Köln (durchgeführt Germanwings) 20.10 – 21.45Uhr

    So jetzt habe ich unter „Meine Buchung“ selber ohne Info per Mail, das etwas geändert wurde, gesehen, dass der anteilige Rückflug von Wien nach Köln mit Germanwings annuliert und dann auf den 01.06. 07.20-8.55Uhr mit Eurowings umgebucht wurde. Sprich ich würde 11h später an meinem Ziel Köln wieder ankommen.

    Ich verstehe das so, dass ich ein Recht auf Rücktritt und Erstattung habe, da die Änderung der Zeiten eindeutig wesentlich ist, da es sich um den nächsten Tag handelt und auch keiner auf mich zu gekommen ist bzgl. der theoretisch notwendig gewordenen Hotelübernachtung.

    Kann mir jemand sagen, ob man dann den gesamten mit einer Buchung gebuchten Hin- und Rückflug stornieren kann und erstattet werden muss durch Austrian Air?
    Und wie verhält es sich damit, dass ich nicht informiert wurde und keine Infos für die Umbuchung habe? Natürlich wird dies mit der Einstellung des Flugbetriebes von Germanwings durch Corona zusammenhängen.

    Jetzt weiss ich nicht, was die beste Option wäre.

    1. Nichts machen und hoffen, dass insgesamt noch annulliert wird weil niemand in Israel einreisen darf und dann auf Erstattung statt Gutschein pochen.

    2. Versuchen jetzt durch die Umbuchung mit Ankunft 11h später aus der gesamten Buchung rauszukommen mit Erstattung.

    3. Falls die Flüge nicht annuliert werden : Die Flüge nicht antreten, was laut aktuellen Regelung zu einer automatischen Ruhendstellung bis Ende August 20 führt und ich bis 31.08.20 ein neues Datum bis 30.04.21 festlegen muss. Hier kann wohl auch das Zielngeändert werden. Es besteht jedoch das Insolvenzrisiko, wozu man in den Nachrichten auch immer mal etwas liest bzgl. Austrian Air.

    Vielen Dank vorab!

    Lg
    Laura

  423. Sigi sagt:

    Hallo ,

    Wir haben im Herbst einen Australienflug gebucht(etihad),
    Was ist eigentlich wenn die Einreisebestimmungen dann immer noch eine 14Tägige Quarantäne vorsehen?Und die Fluggesselschaft trotzdem fliegt ? Ist es bei solchen Dingen nicht einfach am besten wenn man in denn Krankenstand geht , da bekommt man von der Stornoversicherung das Geld zurück ohne langes Hin&Her verhandeln mit der Reisegesellschaft….

    • Johannes sagt:

      Geht dein Flug wie geplant, bist du auf die Kulanz der Airline angewiesen.

      Ein Attest zu bekommen, dass man Reiseunfähig ist würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das ist Versicherungsbetrug und kann ordentlich nach hinten los gehen.

  424. Ludger sagt:

    Ich hätte am 05.04. & 12.04. einen Flug mit Eurowings gehabt.
    Dieser Flug wurde storniert.
    Ich habe einige Mail Anfragen gestartet, die natürlich nicht beantwortet wurden.
    Über die Homepage und meiner Buchungsnummer wurde mir ein Voucher (Gutschein) für den Gesamtbetrag angeboten.
    Gültigkeit – 1 Jahr.
    Als letzter Aufruf wurde mir der 15.04. genannt.
    Besser als nichts habe ich den Voucher beantragt.
    Was passiert, wenn ich den Voucher bis zum 15.94.2021 nicht einlösen kann?
    Wer ist dann für die Erstattung zuständig?
    Oder ist es über irgendeinen Weg möglich, den Voucher in Bargeld einzutauschen?
    Wie ist die Rechtslage?

  425. Martin sagt:

    Hallo,

    wir haben für Mai Flüge nach Rom mit Lufthansa direkt auf Lufthansa.com gebucht. Dafür wurde jetzt zumindest der Hinflug annuliert. Info ist aktuell nur, dass die Flüge umgebucht werden können.
    Hat hier jemand Erfahrungen, wie stehen die Chancen auf eine Erstattung?
    Danke euch.

  426. Anja Frenzel sagt:

    Hallo Johannes, ich habe unsere Flüge online gebucht. Sie wurden durch Corona annulliert.
    Jetzt habe ich eine Email von flight-refund. com bekommen, dass sie auf Provisionsbasis helfen würden. Kann man das machen? Wir verlieren 30%.
    Oder haben wir eine Chance mehr Erstattet zu bekommen?
    Vielen Dank
    Viele Grüße

  427. Sebastian sagt:

    Hallo, wir sind derzeit in Mexiko und unser Rückflug von MEX nach DUS über LHR mit British Airways, den wir über TUI4U gebucht haben, ist abgesagt worden.
    TUI hat bereits indirekt angeboten, sich um die Entschädigung zu kümmern, meine Frage ist aber:
    Da die Airline wohl keine Alternativvorschläge gemacht hat, ist sie trotz Erstattung in der Pflicht, die Preisdifferenz zu einem anderweitigen Rückflug mit einer anderen Airline zu übernehmen?
    Muss die Airline auch für Unterkunft und Verpflegung ab dem Tag des Rückfluges aufkommen?
    Wie ist da das Vorgehen?

    • Johannes sagt:

      Ich würde keine Erstattung sonder die Kostenübernahme fordern. Gib British Airways aber die Möglichkeit einen Rückflug zu organisieren und auch euch eine Unterkunft zu stellen. Sonst alle Belege gut aufheben.

  428. Karl Karges sagt:

    “ …An wen muss ich mich wenden: Reisebüro oder Airline?
    Wenn ihr über ein Reisebüro inkl. Online-Reisebüros wie Opodo, Check24, Expedia, Flugladen… gebucht habt, ist dieses Reisebüro eurer Ansprechpartner….“

    Das habe ich andere Informationen. Auch bei der Vermittlung von OPODO & Co immer an die ausführende Fluggesellschaft wenden, OPODO & Co. sind nur Vermittler, steht auch in ihren AGBs , die ja Grundlage für den Vermittlungsvertrag sind.

    • Johannes sagt:

      In der Theorie ist das vielleicht so, die Praxis sieht aber ganz anders aus. Meistens buchen die Reisebüros den Betrag ja auch direkt bei dir ab und schlagen noch ihre eigenen Gebühren darauf. Erstattet wird i.d.R. nur in die Richtung wie die Zahlung erfolgt ist.

  429. Laura sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen Flug über ein Reisebüro gebucht. Mein Flug wurde durch die Pandemie storniert, das Reisebüro hat mir den Flugpreis exklusiv Serviceentgelt zurückgebucht. Darf das Reisebüro das Serviceentgelt für die frühere Beratung einbehalten?

  430. Klaus Thormann sagt:

    Wir haben an Tuifly 13 Mails gesendet mit bitte uns zu helfen.
    Unser Flug für den 20. 4 nach Hannover wurde storniert.
    Statt uns zu helfen , versucht die Fluggesellschaft uns einen neuen Flug zu verkaufen , der dann sofort zahlbar wäre.
    Dies ist unverschämt und gleicht einer Abzocke !!

    Klaus Thormann

  431. Sophia sagt:

    Hallo Johannes, meine Swiss Flüge FLR – SIN (P) wurden natürlich gecancelt. Nun weigert sich Swiss den Flug kostenlos umzubuchen, will stattdessen einen happigen Aufpreis zum Tageskurs ( ebenfalls in P ) Ist das rechtens? Fliege die Strecke jeden Monat und meine März Flüge konnte ich noch kostenlos auf Oktober umbuchen…

    Vielen Dank!

    Sophia

    • Johannes sagt:

      Laut der EU-Fluggastrechteverordnung muss dir Swiss ein eine „Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch“ anbieten. Ansonsten halt eine Erstattung fordern.

  432. Arne sagt:

    Hallo! Wir sind auch von Corona betroffen! Bei uns hat im März der Hinflug nach Polen stattgefunden, der Rückflug aber nicht. Lapidar von der Airline eine SMS dass der Flug gestrichen wurde und eine Email. Am Flughafen Chaos und keiner wusste etwas. Da ab Mitternacht die Grenzen geschlossen wurden haben wir uns selber um einen Rückflug gekümmert. Jetzt will die Airline lediglich die Kosten für den Rückflug erstatten, weil der Hinflug ja stattgefunden hat. Zwei Fragen:
    – Ist das rechtens, dass sie nur die Kosten für das Rückflug Ticket erstattet?
    – Muss sie kosten für den anderen Flug erstatten?
    Wir sind mit Wizz geflogen!

    • Johannes sagt:

      Hallo Arne,

      hast du Wizzair denn dazu aufgefordert, dich auf eine Alternativverbindung umzubuchen? Wenn das abgelehnt wurde, müssten sie die Kosten für eure Alternative übernehmen. Ansonsten wird wohl nur die Erstattung drin sein, die ihr bereits erhalten habt.

  433. Monika Drzanic sagt:

    Hallo,
    wir hatten einen Flug mit Emirates gebucht über Flugladen von Zürich über Dubai nach Kapstadt. Dieser wurde von der Airline storniert. Von Flugladen erhielten wir vor zwei Wochen die Nachricht dass die Airline keine alternativen Flüge anbietet und somit der Erstattungsprozess in die Wege geleitet wird.
    Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Sollte man in diesem Fall Geduld haben oder evtl. andere Schritte einleiten.

  434. Bard sagt:

    Toll.. habe bei 4 verschiedenen Airlines jeweils 1 Flug gebucht, weil sie immer wieder ihre Flüge annulliert hatten.
    Jetzt erstattet mir keiner (Darunter Expedia, KLM, Koreanair und Turkishairlines) das Geld wieder zurück, trotz schriftlicher Forderung mir das innerhalb 14Tagen auf mein Konto zu überweisen.

    Muss wohl ein Anwalt ran..

  435. Sükrü sagt:

    Hallo johannes,
    Unser flug von düsseldorf nach amsterdam und von dort nach bangkok war für ende mai geplant. Heute habe ich von der KLM eine Mail erhalten, dass der Rückflug von Amsterdam nach Düsseldorf um einen Tag verschoben wurde. Beide Flüge sind auf einem Ticket.
    Wie sollte ich jetzt vorgehen?
    Kann ich die gesamte Reise absagen und meine Kosten verlagen? Gibt es zusätzlich die Möglichkeit auf Entschädigung nach EU-Recht?

    • Sükrü sagt:

      Update:

      Nun ist auch der flug von amsterdam nach bangkok ersatzlos storniert. Mir wird allerdings nur der gutschein angeboten. Telefonisch erreiche ich bei klm niemanden und eine mailadresse finde ich auch nicht. Was kann ich tun um mein Geld zu fordern?

  436. Carina sagt:

    Hallo Zusammen,
    auch uns hat es erwischt, unser Rückflug mit Thai Airways von Bangkok nach München am 12.Mai wurde von der Fluggesellschaft gestrichen. Und wurde weder eine Rückerstattung, Umbuchung noch ein Gutschein angeboten, die Airline ist telefonisch nicht mehr erreichbar und es wird online mit einem längeren Text direkt darauf verwiesen dass das EU recht nicht greift bei den Rückflügen. Wir sind den ersten Teil von München nach Bangkok geflogen und bei der Rückerstattung geht es um den ursprünglich geplanten Heimflug. Gebucht haben wir in Deutschland telefonisch über das Thai Büro in Frankfurt. Wie gehen wir da jetzt vor wenn nichtmal mehr jemand erreichbar ist? Sind natürlich zusätzliche Kosten entstanden da wir uns eine Alternative Heimreise mit einer anderen Fluggesellschaft organisieren mussten.
    Vielen Dank für die Hilfe
    Carina

    • Johannes sagt:

      Hallo Carina,

      dein Rückflug fällt ja leider nicht, wie du bereits richtig erkannt hast, unter EU-Recht. Am besten studierst du mal die Beförderungsbedingungen. Damit kannst du am besten für eine Rückerstattung Argumentieren. Für die zusätzlichen Kosten sehe ich allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.

      • Carina sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
        Werd mich da mal durcharbeiten, danke für den Tipp, vielleicht finde ich da ja was.
        Mir geht’s in erster Linie um die Rückerstattung von meinem Rückflug, der war recht teuer und finde es richtig frech wie Thai sich da jetzt verhält. Andere Flüge wurden mir auch gestrichen, aber ich hab überall sonst die Wahl mit Rückerstattung oder Gutschein gehabt, das ist ja dann auch ok.
        Danke für die Info und freu mich über jeden weiteren.

  437. Sükrü sagt:

    Hallo johannes,

    Unser flug von düsseldorf nach amsterdam und von dort nach bangkok war für ende mai geplant. Heute habe ich von der KLM eine Mail erhalten, dass der Rückflug von Amsterdam nach Düsseldorf um einen Tag verschoben wurde. Beide Flüge sind auf einem Ticket.
    Wie sollte ich jetzt vorgehen?
    Kann ich die gesamte Reise absagen und meine Kosten verlagen? Gibt es zusätzlich die Möglichkeit auf Entschädigung nach EU-Recht?

  438. Steffen sagt:

    Hallo Zusammen,
    auch mich hat die Flugannulierung erwischt jedoch zeigen sich sämtliche Buchungspartner nicht sehr kooperativ. Hier der Vorgang:

    Gemeinsam mit einem Freund haben wir eine Blindbooking Reise über das Portal blookery (www.blookery.de) gebucht und waren zum Zeitpunkt der Buchung vom Reiseziel „Mailand“ recht angetan, bis die ersten Meldungen über die Coronakrise in Mailand die Runde machte.

    Sofort haben wir Kontakt aufgenommen und wollten abwägen wie es mit einer Stornierung ausschaut. Leider war die aufgrund des geringen Preises und der damit verbundenen Billigstflüge nicht möglich. Also wurden wir von Blookery auf eine eventuelle Flugstornierung oder Flug- bzw. Einreiseverbote vertröstet.

    Beides ist anschließend eingetreten, jedoch wurde uns anschließend von blookery mitgeteilt, dass zwar die Hotelstornierung (Buchung erfolgte von blookery.de über booking.com) bestätigt wurde, aber sowohl Hin- als auch Rückflug (Buchung von blookery.de über kiwi.com bei Laudamotion und Eurowings) nicht erstattet wird.

    Da die Buchung über kiwi.com erfolgte und blookery.de nur als Vermittlungsstelle dient habe ich dann direkt den Kontakt zu kiwi.com aufgenommen, welche eine stornierung bzw. rückerstattung verweigerte als auch anschließend bei Laudamotion und Eurowings.

    Nach mittlerweile 4 Wochen habe ich heute eine Mail von Laudamotion erhalten:

    „wir beziehen uns auf Ihre letzte Korrespondenz vom 18-03-2020.

    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Laudamotion-Tickets nicht erstattungsfähig sind. Dies ist in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbart wurden, klar angegeben.

    Änderungen an Flugdaten, Routen, Zeiten und Kundennamen können online oder durch Kontaktaufnahme mit unserer Reservierungsabteilung vor dem ursprünglichen Reisedatum vorgenommen werden. Es fallen Umbuchungsgebühren und eine mögliche Preisdifferenz an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich dieser Angelegenheit an Ihren Reiseversicherer zu wenden.“

    Ich bin der Ansicht, dass sich diese AGBs nicht über die EU-Verordnung hinwegsetzen kann.
    Jedoch frage ich mich wie ich nun sinnvoll vorgehe.

    Ich habe den Gesamtbetrag von ca. 650€ an blookery.de per Paypal überwiesen. Die Hotelkosten von ca. 175€ wurden mir in Aussicht gestellt aber seit mehreren Wochen sind diese nun noch nicht eingetroffen. Desweiteren wurde mit von blookery.de ein Gutschein über diverse Gebühren etc. in Höhe von etwa 130€ mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt.

    Die Situation ist für mich sehr undurchsichtig und ich habe das Gefühl, dass dies ausgenutzt wird.

    Wäre es sinnvoll nun direkt den Käuferschutz von Paypal einzusetzen?

    Viele Grüße und vielen Dank für die Unterstützung.

    • Johannes sagt:

      Hallo Steffen,

      die AGBs der Fluggesellschaften stehen ganz bestimmt nicht über dem EU-Recht!

      Du hast wirklich extrem viele Parteien involviert. Da vermutlich Kiwi.com auch nur direkt bei Laudamotion den Flug gebucht hat, würde ich mich direkt mit Laudamotion herumschlagen. Du kannst aber natürlich Blookery drohen einen Fall bei PayPal zu eröffnen. Die Erfahrungen sind bisher damit auch noch nicht so gut. Falls aber alles andere nichts bringt, würde ich den Weg probieren. Allerdings würde ich erst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.

  439. Svenja sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Flug von Frankfurt Flughafen nach Buffalo über fluege.de gebucht, der diesen Samstag starten würde, wäre er nicht von United Airlines gestrichen worden. Natürlich wurden wir nicht informiert, aber da man sowieso nicht in die USA einreisen darf, ist es egal.
    Wir möchten jetzt den vollen Flugpreis zurück erstattet bekommen und haben uns an unser gebuchtes Reiseportal gewendet. Sie meinen aber, dass ihnen die Hände gebunden sind. Solange United nicht zurück erstattet, könnten sie uns kein Geld auszahlen und wir müssen uns mit der Airline direkt rumschlagen. Ist das wirklich so richtig? Schließlich ist fluege.de unser Vertragspartner.
    Wir haben beiden Parteien eine Frist schriftlich per Einschreiben und Rückschein zukommen lassen. Ergebnis war der Hammer: United hat direkt geantwortet, aber mit dem Hinweis, dass sie uns auf einen Flug in die USA am selben Tag nur später umgebucht haben! Und das ohne uns gefragt zu haben, geschweige dass sie uns überhaupt an Bord lassen dürften, was wir in der jetzigen Situation sowieso nicht wollen würden. Den Flug können wir defacto nicht antreten und dürfen sie uns gar nicht anbieten.
    Auf der Webseite von United wird nun nur angeboten, dass man innerhalb von 24 Monaten einmal kostenlos umbuchen könnten; egal zu welchem Reiseziel. Aber das bedeutet, wenn man in den zwei Jahren an die Airline gebunden ist und die Umbuchung verfällt, wenn man nichts passendes findet. Auch bei Insolvenz der Airline ist das Geld weg. Das Risiko liegt allein beim Kunden.
    Jetzt meine Frage: Was können wir hier noch konkret machen? Müssen wir die Umbuchungsregeln akzeptieren? Wir haben die Sorge, dass es am Ende sonst heißt, dass wir den nicht machbaren Flug ja nicht angetreten haben und es damit unsere Schuld sei, dass er verfallen ist. Oder sollen wir ganz frech sein und ein Charge Back der Kreditkarte versuchen? Leider haben wir keine Reiserechtsschutzversicherung, sonst hätten wir direkt einen Anwalt gesucht… 🙁
    Danke und Grüße!

    • Johannes sagt:

      Hallo Svenja,

      es ist halt immer die Frage, wann steht einem eine Erstattung zu und wann ist eine Umbuchung z.B. auf einen späteren Flug in Ordnung und muss angenommen werden. Die EU-Fluggastrechte sehen eigentlich immer die Wahl bei einer Annullierung vor. In der Praxis ist diese aber nur selten gegeben. Die Einreisebeschränkungen in die USA liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Das ist für die Airline kein Grund für eine Erstattung.

      Ich würde von United einen Nachweis verlangen, dass sie Euch über die Änderung informiert haben. Wenn sie den nicht vorlegen können oder nicht die Wahl einer Erstattung geben, musst du da ggf. mit einem Anwalt mehr Druck machen. Außerdem muss United als US-Airline auch nach den DOT-Regeln erstatten. Damit kannst du zusätzlich Druck machen. Die eigentliche Erstattung muss vermutlich über fluege.de erfolgen, es ist aber gut United erst einmal erstattungswillig zu bekommen.

      • Svenja sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank für deine Antwort!
        Leider wurden wir nur 3 Tage vor unserem Abflug von der Airline über die Umbuchung informiert und auch nur, weil wir wegen dem ursprünglich von der Airline stornierten Flug auf Erstattung der Ticketpreise gedrängt haben. Von der Stornierung wurden wir sowieso nicht informiert. Diese Infos mussten wir proaktiv und eigenständig einholen.
        Wir haben jetzt erneut die Airline sowohl per Mail als auch Einschreiben kontaktiert und per Frist eine Rückerstattung verlangt, da wir nicht einreisen dürfen. Leider wird der Anspruch auf Rückerstattung nur lapidar und ohne fundierte Begründung abgeschmettert. Wir werden immer nur auf fluege.de verwiesen und mit Gutscheinen vertröstet. Fluege.de verweist dann wiederum an die Airline. Ein reines Ping-Pong Spiel!
        Wir werden wohl den nächsten Kontakt per Anwalt machen müssen. Aber was sind die DOT-Regeln?
        Danke und Grüße, Svenja

  440. Leon sagt:

    Hallo,
    ich habe im Januar einen Flug nach LA gbucht mit Air NewZealand (bin bereits dort) mein Rückflug für Juni wurde vor kurzem storniert.
    Den frühsten Flug, den die Airline anbieten kann, ist 2,5 Wochen später andere mit einer Partnerairline gibts nicht:
    A) Kann ich selbst einen Flug buchen und diesen in Rechnung stellen?
    B) Das komplette Geld des Ticketd zurückfordern anstatt nur den Preis des Rückflugs

    Danke im voraus 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Leon,

      Air New Zealand ist keine europäische Fluggesellschaft und der Rückflug fällt auch nicht unter EU-Recht. Deswegen müssen sie die Kosten für den Ersatzflug vermutlich nicht übernehmen. Erstattet wird dir wenn auch nur anteilig der Rückflug.

  441. Birgit Stork sagt:

    Interssant für Emirates Kunden. Auf französisch, aber Übersetzungsmaschinen gibt es ja
    https://www.air-journal.fr/2020-04-15-emirates-et-covid-19-nouvelles-mesures-commerciales-5219543.html

  442. Claudia Weeber sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe für meinen Sohn und zwei Freunde am 16.3. einen Rückflug für den 30.3. mit Emirates von Denpasar nach Frankfurt über Opodo gebucht.
    Emirates hat ja daraufhin relativ schnell den Betrieb eingestellt und ich erhielt eine Nachricht über die Stornierung der Flüge.
    Opodo hat uns daraufhin eine Massenmail geschickt, dass wir unser Einverständnis geben sollen, damit sie einen Gutschein für uns beantragen können, was wir erst einmal nicht gemacht haben.

    Hat man hier eine Chance auf Rückerstattung oder müssen wir den Gutschein akzeptieren?
    Und gibt es einen Gutschein über den Gesamtbetrag oder für jeden einzelnen Reiseteilnehmer?
    Bei Opodo ist telefonisch kein Durchkommen und auf Mails antworten sie nicht.

    Lieben Dank schon mal für eure Unterstützung.

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      wenn sich Emirates quer stellt, wird es schwer. Der Flug fällt leider nicht unter EU-Recht. Wie das mit dem Gutschein genau bei Opodo funktioniert, weiß ich leider auch nicht.

  443. Margaret sagt:

    Flug nach Südafrika mit Turkish Airlines am 13.04 wurde annulliert. Bekomme nun eine Rückerstattung, allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 pro Person vom Reisebüro Travel Overland einbehalten. Ist das rechtens ?

    • Johannes sagt:

      Da musst du die AGBs von Travel Overland, denen du bei der Buchung zugestimmt hast, studieren.

      • Stephan sagt:

        Hallo, ich hoffe meine Nachricht kommt in den Thread, in dem es um die Bearbeitungsgebühren von Travel Overland geht?! Ich habe gerade dasselbe Problem. Travel Overland möchte von mir sogar 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket (also 100 Euro für die Tickets von mir und meiner Freundin) haben, um mir bei der Erstattung des Ticketpreises behilflich zu sein. Explizite Anmerkungen dazu, ich habe die Tickets über Travel Overland gebucht und die Flüge wurden von Air France storniert, nicht von uns! Wie von Johannes und auch Travel Overland angemerkt, habe ich die AGBs von Travel Overland durchgesehen, dort stehen die 50 Euro Gebühr bei der Stornierung eines Tickets, was sich meinem Versändnis nach aber nur darauf beziehen kann, wenn ich den Flug storniere und nicht wie hier die Fluglinie?! Daher erneut die Frage: ist die Gebühr auch in diesem Fall hier rechtens? Danke für Infos und Grüße!

  444. Steffi sagt:

    Hi, ich habe einen Flug von München nach Madeira (Hin- und Rück über Lissabon) in den Osterferien gebucht . Alle Einzelflüge wurden von TAP annulliert und mir wurde nur ein Voucher angeboten, den ich mittlerweile erhalten habe. Zu dem Zeitpunkt war ich froh, dass ich zumindest irgendetwas bekomme. Jedoch wäre mir die Rückerstattung des Geldes wesentlich lieber. Kann ich, obwohl ich bereits den Voucher erhalten habe, stattdessen trotzdem noch mein Geld zurück fordern? Und falls ja, was muss ich dafür genau tun? Vielen Dank für die Hilfe 🙂

  445. Frederic Michaelsen sagt:

    Moin zusammen,

    eben von „lastminute.de“ eine Mail bezüglich unserer stornierten Reise bekommen. Im Prinzip bietet uns der Anbieter folgende zwei Optionen an:

    a) Rückerstattung als Reiseguthaben bei lastminute. Gültigkeit ein Jahr frei für alle Flüge/Hotels/etc. Interessanterweise packt lastminute sogar noch 10% des ursprünglichen Guthabens oben drauf, quasi als Anreiz.

    b) „Normale“ Rückerstattung über die Airline. Hier wird natürlich ordentlich Angst gemacht, dass sich die Airline ggf. weigert, es Monate dauern kann, usw. Trifft in unserem Fall jedoch nicht zu, da wir bereits seitens der Airline einen Nachweis haben, dass die Stornierung erfolgte und das Geld quasi zur Auszahlung bereit liegt.
    Problem: lastminute möchte (natürlich) noch einmal die Hand aufmachen und nun eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung kassieren. Meiner Meinung nach ist dies tatsächlich nicht AGB-konform, da hier ausdrücklich von der regulären Stornierung durch den Kunden vor Abflug gesprochen wird. In diesem Fall würde eine „Bearbeitungsgebühr“ im weiteren Sinne vielleicht sogar noch Sinn machen, da lastminute ja tatsächlich einen Aufwand hätte. Im Zuge der aktuellen Krise wird die Stornierung aber wie gesagt durch die Airline vorgenommen, diese hat uns ja sogar bereits schriftlich bestätigt, das der Betrag ausgezahlt wird/wurde.
    Wie auch immer – noch fragwürdiger finde ich den Hinweis, dass lastminute zusätzlich auch noch die eigene Vermittlungsgebühr einbehalten möchte. Dies geht meiner Meinung nach ([zum Staatsexamen hat es leider noch nicht gereicht 😉 ] definitiv gegen jegliche Grundsätze des Verbraucherrechts (definitiv auch gegen die EU-Richtlinie), da die Servicepauschale ja ursprünglich bereits im Produkt enthalten ist und so auch nicht gesondert ausgewiesen wurde bei Buchung.

    Lange Rede; kurzer Sinn – die obige Alternative a) erscheint grundsätzlich ja definitiv sehr attraktiv. Jedoch zeigt hier folgender Blick in die Bedingungen:

    „Nach der Ausstellung des Gutscheins weist der Kunde das Unternehmen an, auf
    eigene Kosten die außergerichtliche Eintreibung des Guthabens, dass der Kunde
    nach der Stornierung der zuvor erworbenen Dienstleistung gegenüber der Flugoder Bahngesellschaft hat, vorzunehmen. Für den Fall, dass das Unternehmen den
    fälligen Betrag ganz oder teilweise einzieht, tritt der Kunde hiermit die
    eingezogenen Beträge an das Unternehmen ab. Der Kunde nimmt jedoch zur
    Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass: i) wenn der Reisekredit noch
    nicht verwendet wurde oder ii) der Zeitraum der Verwendung des Reisekredits noch
    nicht abgelaufen ist und iii) die Eintreibung der Forderung eine gerichtliche Klage
    erfordert, das Unternehmen diese Vereinbarung kündigen kann, indem es den
    ausgestellten Gutschein annulliert und den Kunden in allen seinen Rechten direkt
    bei der Flug- oder Bahngesellschaft zur Rückerstattung wieder in Anspruch nimmt.
    Bitte beachten Sie, dass, wenn die Übernahme des Unternehmens in die Rechte
    des Kunden aufgrund der Tatsache, dass die Rückerstattungslösung des Anbieters
    personenbezogen ist (d.h. ein personeller Gutschein), ausgeschlossen ist, das
    Unternehmen den Gutschein des Anbieters an den Kunden weiterleitet.
    Falls der Betrag des Gutscheins des Anbieters niedriger ist als der des Reisekredits,
    wird das Unternehmen den verbleibenden Teil mit einem Gutschein abdecken, der
    nach der Differenz berechnet wird“

    Mit anderen Worten – der Anbieter möchte unseren Anspruch seitens der Fluggesellschaft geltend machen. Soweit okay. Aber: Scheitert lastminute mit diesem Anliegen da die Airline z. B. pleite geht, wird ihr Gutschein an uns rückwirkend wieder eingezogen – das Angebot somit zurückgezogen. Finde ich ehrlich gesagt eine gehörige Frechheit, da lastminute somit jegliches Risiko auf den Verbraucher abwälzen will.

    Nur als Info an alle hier 🙂

    • Patrick sagt:

      Hi,
      bei uns auch ein ähnliches Unterfangen mit Lastminute.de.
      a) „Reisekredit“ 110%
      b) „Reisegutschein“ 100%
      c) „Rückzahlung“ 100% – 30€ Bearbeitungsgebühr

      Ich würde c) nehmen, aber ich finde es eine Frechheit, dass hier noch etwas extra bezahlt werden soll.
      Wie geht man hier am Besten vor?

  446. Tine sagt:

    Hallo,

    unser Flug (Lufthansa) hätte am Sonntag den 19.4 nach Orlando gehen sollen. Dieser ist annulliert worden, der Rückflug am 10. Mai noch nicht.

    Da beides in einer Buchung gebucht wurde hätte ich ja somit Anrecht auf Rückerstattung des vollen Reisepreises. Richtig?

    Nun meine Frage, wir haben für Hin-und Rückflug Sitzplatzreservierungen mit mehr Beinfreiheit (gesamt 300€) und Menu a la carte gegen Aufpreis gebucht. Diese Kosten müssen doch ebenfalls erstattet werden oder? Da ich jetzt schon mehrmals gelesen hab, dass von der Airline gesagt wird das diese Kosten nicht ersttatungsfähig sind.

    Vielen lieben Dank im Voraus für die Antwort

  447. Sonny sagt:

    Wir würden aber zunächst von düsseldorf nach amsterdam fliegen und dann von dort aus nach bangkok. Was wäre wenn nur der erste flug nach amsterdam storniert wird und der Flug nach bangkok regulär stattfindet? Kann ich trotzdem die gesamte Summe verlangen?

  448. Michael sagt:

    Hallo zusammen,
    wir waren auf Hochzeitsreise in den Staaten. Flug/Hotelkombi über Expedia gebucht. (2.3. – 26.3.)
    Aufgrund der Coronaproblematik und Schwangerschaft haben wir uns dazu entschieden vorzeitig heimzureisen.
    Rücksprache mit United (Fluggesellschaft) ergab, dass eine kostenlose Umbuchung jederzeit möglich sei, aber aufgrund der Buchung über Expedia United selbst den Flug nicht anfassen darf.
    X-Mal versucht Expedia zu erreichen, aber immer dasselbe. Nach Eingabe der Reiseplannummer wurden wir aus der Leitung geschmissen, da unser Flug „nicht binnen der folgenden 7 Tage stattfindet“. Umbuchung der Flug/Hotelkombi über Webseite nicht möglich, auf kein Storno.

    Haben dann auf eigene Kosten einen neuen Rückflug gebucht.

    Muss Expedia die enstandenen Kosten übernehmen? Wir haben alles versucht, aber die Umbuchugn wurde uns seitens Expedia nicht möglich gemacht.

    Grüße
    M

  449. Kea sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug mit Eurowings von Düsseldorf nach Miami mit Abflugdatum 15.04. gebucht. Der Flug wurde von der Airline annulliert und lässt mir als Möglichkeit nur die Ausstellung eines Vouchers. Ich habe bereits das Kontaktformular ausgefüllt und zweimal eine E-Mail geschrieben, beides ohne Rückmeldung. Jetzt gerade habe ich mit Eurowings telefoniert, die Dame konnte mir aber auch nicht weiterhelfen. Die Voucheroption gilt nur noch bis morgen und was danach ist, ist noch ungewiss. Die Dame meinte ich sollte trotzdem erstmal den Voucher anfordern und kann später immer noch mein Geld verlangen. Stimmt das?
    Danke!

  450. Kim sagt:

    Hallo,

    Anfang Februar hat AirAsia einen Flug von Hong Kong nach Bangkok von sich aus storniert. Gebucht habe ich den Flug über Lastminute.de. Ich habe dann bei Lastminute eine Rückzahlung angefordert. Ich habe bereits zwei mal dort angerufen. Die sagen immer, dass sie noch kein Geld von AirAsia erhalten haben und deshalb das Geld auch noch nicht weiterleiten können. Wie lange muss ich denn noch warten? Habe ich noch andere Möglichkeit? Ich habe damals mit der Santander 1 Plus Visa bezahlt.

    Besten Gruß
    Kim

    • Johannes sagt:

      Frag bei der Bank nach ob das ein Chargeback rechtfertigt.

    • Stork Birgit sagt:

      Die Rückzahlung kann durchaus bis zu acht Wochen dauern. Und bei der jetzigen Lage kann es auch länger dauern.
      Nichts destotrotz kannst du mit Hilfe der referenznummer, die die bekommen haben solltest, bei lastminute erkundigen.
      Pers. Erfahrung, singapour wir, 3 Tage, jetstar Asiaten, 4 Wochen, Hongkong Express, liegt noch aus. War aber erst vor 14 Tagen

  451. Silke Zorr sagt:

    Ich habe über TAP gebucht. Über Einer Stornierung der Flüge erhielt ich keine Info. Dies habe ich heute selbst gemerkt, durch langes Suchen. Nun erhalte ich von der TAP nur einen Gutschein. Ich würde auf die Bestätigungmail über den Erstattungsantrag antworten, dass ich das Geld haben möchte und keinen Gutschein. Ich hoffe das hat Sinn und Erfolg. Die telefonleitungen sind überlastet.

  452. Timo sagt:

    Hallo Johannes leider nein beide einzelt.

  453. Astrid sagt:

    Hallöchen, woher bekomme ich eine Telefonnummer, email Adresse oder eine Postanschrift von KLM an die ich mich wenden kann? Die Infos die ich im Internet finde funktionieren nicht, da
    lande ich immer im Nichts? Ich habe am 25. März einen Flug Bangkok-Amsterdam für den 1. April, direkt bei KLM (Webseite) gebucht und mit Paypal bezahlt. Knapp 2 Stunden später im Internet gesehen, dass der Flug gestrichen wurde. Bis heute diesbezüglich keinerlei Information von KLM, also auch keine Möglichkeit umzubuchen. Die Versuche KLM zu kontaktieren wegen Erstattung und Entschuldigung, da bis heute keine Infos, laufen ins Leere. Paypal ist keine Hilfe, der Käuferschutz bringt nichts, da KLM „Covid19“ als Grund angibt (obwohl vorher und nachher noch Flüge gingen), also wurde seitens Paypal der Käuferschutz abgelehnt. Jetzt versuche ich irgendwo Infos zu bekommen, um an KLM zu kommen. Was kann ich tun?

  454. Th. Wernicke sagt:

    Hier meine Erfahrungen mit TUI-Fly: Flug, im Januar für den 5.4. 20 nach Funchal gebucht, wurde am 25.3.20 verständlicherweise durch TUI abgesagt, allderdinbgs war Funchal schon Mitte März durch die Reisewarung nicht erreichbar. Mehrere Anschreiben von uns an TUIFLy per Mail bieben unbeantwortet (obwohl gelesen), TUIFly ist praktisch nicht zu erreichen. TUIFly spielt in meinen Augen auf Zeit.
    Habe jetzt Chargeback-Antrag bei der Kreditkartenbank ausgelöst und hoffe, dass da reagiert wird.
    Das Verhalten von TUIFly finde ich verwerflich, zumal andere Flugesellschaften und Reiseveranstalter durchaus angemessen reagieren.

  455. Sükrü sagt:

    Hallo zusammen,

    Am 31.5 geht unser Flug mit KLM nach Bangkok. Der Flug ist bisher nicht storniert. Falls der flug nicht storniert wird sollte ich dann einen Tag vor Abflug das Gutscheinangebot annehmen oder habe ich noch andere Möglichkeiten? Ich würde gerne das Geld erstattet bekommen, aber aktuell wird nur ein Gutschein angeboten.

    • Johannes sagt:

      Leider gibt es sonst nur den Gutschein.

      • Sükrü sagt:

        Wir würden aber zunächst von düsseldorf nach amsterdam fliegen und dann von dort aus nach bangkok. Was wäre wenn nur der erste flug nach amsterdam storniert wird und der Flug nach bangkok regulär stattfindet? Kann ich trotzdem die gesamte Summe verlangen?

  456. Timo sagt:

    Hallo ,

    Ich wäre am 21.4 nach Olbia geflogen der Flug wurde annulliert und storniert und habe das Geld erhalten.
    Aber der Rückflug ist am 3.5 … und laut Flugplan fliegt dort kein Flieger zurück nach DE.
    Der Rückflug wurde noch nicht annulliert… ich kann nur umbuchen oder Voucher beantragen.
    Was kann man machen ?

  457. Mario sagt:

    Hallo,

    Ich habe im August letzten Jahres 3 Flugtickets mit KLM vom 6. April bis 17. April nach San Francisco gebucht. Geplant war mit meiner Tochter und ihrer Freundin den 18 Geburtstag meiner Tochter zu feiern. Per WhatsApp Chat mit KLM wurde mir eine umbuchung bzw. Gutschein angeboten. Das war keine Option für mich, da wir nicht wissen wann wir die Reise nachholen werden/können. Am 17. März stellte ich nun ein Refund / Erstattungsantrag. Die ID für diesen angenommenen Antrag liegt mir vor mit dem Hinweis das man sich meldet sobald die Erstattungssumme ermittelt wurde.

    Fazit: Soll ich nochmals eine Frist setzen (Postalisch, da E-Mail derzeit nicht funktioniert) oder Geduld haben da der Antrag ja vorliegt? Mir ist bewusst das die Airlines viel zu tun haben, aber ich bin skeptisch nicht das hier nur abgewartet wird bis sie offiziell nach möglicher Änderung der FluggastVO dann doch einen Gutschein anbieten dürfen.

  458. Th. Wernicke sagt:

    Hallo, vielen Dank zunächst für die guten Informationen hier!

    Meine Erflebnisse mit TUI-Fly (frei nach dem Motto: „Was juckts die deutsche Eiche, wenn sich ….“)

    Flug nach Funchal für 5.4.2020 Anfang Januar 2020 gebucht.

    Reisewarnung EU/Portugal – Rückfrage von mir am TUIFly per Mailformular am 16.3. – keinerlei Antwort.
    Nachfrage am 21.3. – keine Antwort.
    Kündigung des Fluges durch TUIFly am 25.3.2020 per Mail an mich, ohne Angabe von Möglichkeiten, Verfahrensweisen, geschweige denn Rückerstattung.

    Mail von mir am 6.4.2020 an TUIFly – keine Antwort bis heute.

    Ich sehe das als Strategiespielchen von TUIFly (man wartet wohl auf die gesetzliche Verankerung der Gutscheinlösung) und verwerflich gegenüber dem Kunden, zumal sie ja nun Milliardenhilfe erhalten sollen.

    Sicher, die Zeiten sind schwer, aber TUIFly scheint es mit dem gültigen Fluggastrecht, dem BGB und darauf beasierenden Urteilen eh nicht so ernst zu nehmen. Ich habe gerade eine interessante Arbeit mit dem Titel „Die Zulässigkeit einzelner Bedingungen
    von AGB der EU – Fluggesellschaften“ (ISSN 2191-866X) gelesen, da wird ein Urteil gegen TUIFly im Zusammenhang mit Vorkasse und deren AGB genannt – sehr interessant!

    Grüße an alle

  459. Andrea sagt:

    Hallo! Wir wären am 4.6.20 von München nach Kilimanjaro geflogen. Heute wurden die Flüge storniert. KLM bietet mir einen Gutschein an, den ich innerhalb 1 Jahres einlösen kann oder einen späteren Flug buchen. Des weiteren habe ich bessere Sitzplätze gebucht. Ich habe nachgefragt, da kann man nichts machen, diese Kosten vom Sitzplatz sind beim Gutschein nicht dabei. Sitzatt für Hin- und Rückflug je 95 Euro pro Person .
    Was soll ich nun machen???

  460. GG sagt:

    Bei Eurowings gibt es bis zum 15.04. eine Voucher-Aktion. Statt anstehende Flüge mit einem Abflugdatum bis ende März 2021 umzubuchen, bekommt man einen Voucher der 1 Jahr zum Einlösen gültig ist (und interessanterweise keine Bindung bzgl. des Abflugdatum ende März 2021 hat). Ich frage mich Greade, wenn ich ein Flug für 3 Personen gebucht habe, bekomme ich einen einzigen Voucher für alle 3 Flugpreise oder 3 Voucher pro Person? Wenn letzteres der Fall ist ist meine nächste Frage: Kann ich mehrere Voucher pro Buchung einlösen? Bei Gutscheinen scheint das nicht immer überall möglich zu sein. Weiß das jemand? Bei den Nutzungsbedingungen des Vouchers sind diese Infos nicht enthalten https://www.eurowings.com/de/4u/nutzungsbestimmungen-voucher.html.

  461. Viktor sagt:

    Hallo, ich habe Sie schon mal vor ca. zwei Wochen kontaktiert. Es ging damals um meinen Flug am 28.03.2020 von Wien über Doha nach Hanoi mit Qatar Airways. Mitte März habe ich auf QA unter meine Buchungsnummer gesehen, dass ein Teil des Fluges geändert wurde. Um es zu verkürzen…
    “ Mar 23, 14:22 +03
    More than a week ago I saw on Qatar Airways under my Booking Reference number that there were changes in the flight schedule. Then you asked me if I agree with the new plan. There were two options. Either accept or reject and choose a voucher or a refund of the full price. I chose the money. On March 16, 2020, I made a request to Qatar Airways Support. On the following days, I tried countless times to reach any call center in Austria and Germany without success. On March 19th, 2020 I sent you a second request. To date, I have no answer and both requests are still pending. All four flights on the Vienna-Hanoi-Vienna route with status „Not confirmed“ have been for a few days. What are you considering doing and when will you inform me?“
    Das war meine dritte Anfrage am 23.03.2020.
    Am 01.04.2020 habe ich gleich zwei E-Mails bekommen. Der Erste mit Gutschein und der zweite mit ELECTRONIC MISCELLANEOUS DOCUMENT RECEIPT (EMD).
    Ich habe gleich geantwortet, dass ich kein Gutschein will, sondern voller Rückerstattung des Kaufpreises.
    Bis heute habe ich keine Antwort. Was, raten Sie mir zu tun?
    Danke

    • Peer sagt:

      Hast du Qatar schon einen Brief oder ein Fax mit Aufforderung zur Erstattung geschickt?

      • Viktor sagt:

        Hallo Peer,
        nein, nur mit dem E-Mail von 01.04.2020 habe ich die Rückerstattung gefordert.

        „Dear Qatar Airways Team,

        I do not want a travel voucher!

        You have canceled the flight and therefore I want the full refund of the ticket price!

        My Booking ref is:….“

        Das war das E-Mail.

        Danke

        • Peer sagt:

          Dann probier es mal auf die beschriebenen Wege mit Fristsetzung zur Erstattung. Gut möglich, dass man Mails einfach ignoriert.

  462. Nadine sagt:

    Wir haben über check 24 flüge nach mexiko gebucht. Der Flug wäre am 28.3 gewesen und wurde von der Lufthansa annuliert. Eine Email mit der Info zur annulierung kam von check 24 am 21.3 . Seither wurde mir 2 mal von der Lufthansa telefonisch bestätigt, dass wir das geld zurück bekommen, jedoch wurde mir im letzten Telefonat ( gestern ) mitgeteilt, dass da über check 24 gebucht das über check24 gehen muss. Am 31.3 habe ich an check24 eine email geschrieben, dass ich die komplette Rückerstattung der tickets schnellstmöglich auf meiner kreditkarte haben möchte. Gestern mit check 24 telefoniert. Da hieß es zuerst die Rückerstattung könne bis zu 12 wochen dauern bei nachfrage wurde dann ein zeitraum von 4-8 Wochen genannt. Sind laut eu recht flugvermittler Wie check24 nicht dazu verpflichtet die Rückerstattung binnen 14 tagen durchzuführen? Ich werde morgen ein Einschreiben an check24 schicken mit bitte der sofortigen Rückzahlung da diese frist verstrichen ist. Mein empfinden ist, dass momentsn auf zeit gespielt wird und mein bedenkrn , dass am ende versucht wirf unsmit einem reisegutschein zufrieden zu stellen. Bezahlt wurden die flüge per Kreditkarte, also besteht dann theoretisch die Möglichkeit hier drüber das Geld auch zurück zu holen?

    • Johannes sagt:

      Ob die Frist von 7 Tagen auch für Vermittler gilt, weiß ich leider nicht. Ich vermute auch deine Bank wird kein Chargeback durchführen, wenn dir die Erstattung bereits zugesagt wird. Nächstes Mal einfach direkt bei der Airline buchen…

  463. Goran sagt:

    Chargeback ist nicht mehr möglich. Bleibt nur noch der Anwalt.

  464. Anna sagt:

    Hallo, mein Flug von Wien nach Podgorica (Montenegro) wurde storniert. Gebucht habe ich den Flug über Opodo. Auf welche Grundlage kann ich hier meinen Rückerstattungsanspruch bzgl. des Rückflugs von Montegero nach Wien stützen? Zurzeit wurde seitens von Opodo nur ein Gutschein angeboten.
    Danke für die Hilfe

  465. Ben sagt:

    Hallo,
    mein Flug mit Eurowings nach Palma am 23.4. wurde annuliert. Mir wurde nur Umbuchung oder Voucher angeboten. Daraufhin habe ich wie hier empfohlen eine Email an service@eurowings.com geschrieben und eine Kostenrückerstattung nach „(EG) Nr. 261/2004 Artikel 8“ eingefordert. Ich hatte auch am 31.3. eine Empfangsbestätigung per Email erhalten. Aber seit dem nichts mehr gehört. Da der Stichtag des annulierten Fluges (23.4.) immer näher rückt frage ich mich was tun soll, wenn einfach keine Antwort mehr kommt? Besteht die Gefahr, dass am Ende auch die Voucher-Option wegfällt und ich ohne was dastehe?
    Vielen Dank & Beste Grüße,
    Ben

    • Peer sagt:

      Die Erstattung steht dir auch nach dem Flugdatum noch zu. Setze Eurowings am besten schriftlich oder per Fax eine Frist für die Erstattung und versuch es dann per Chargeback (wenn per Kreditkarte bezahlt).

      • Ben sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bezahlt hatte ich via PayPal.

        • Peer sagt:

          Über den PayPal-Käuferschutz könnte man es dann auch versuchen, wenn Eurowings sich nicht meldet.

          Allerdings habe ich in letzter Zeit schon ein paar Berichte gelesen, dass Eurowings den Käuferschutz bei Flügen ablehnt. Dann blieben noch die Schlichtungsstelle oder ein Anwalt. Hoffen wir mal, dass es auch ohne geht.

  466. Dieter Fuhrmann sagt:

    Wir haben zwei Flüge mir Air Canada von Frankfurt nach Victoria bereits im Juli 2019 gebucht. Die Flüge wurden aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Air Canada bietet uns einen 2 Jahre gültigen Gutschein an und schreibt:

    Air Canada bietet im Rahmen der Corona Krise keine Moeglichkeit zur vollen Erstattung der Tickets an, sondern nur die Moeglichkeit, die Tickets in einem Zeitraum von 24 Monaten abzufliegen. Die Umbuchungsgebuehr wird dann einmalig erlassen, sollte es fuer die neuen Reisedaten eine Tarifdifferenz geben, so muss diese jedoch gezahlt werden.

    Die Air Canada Reservierung kann Ihnen keine anderen Angebote unterbreiten als eine Nutzung der Tickets fuer eine spaetere Reise. Daher sehen wir diesen Fall als abgeschlossen an und werden diesbezueglich keine weitere Korrespondenz mehr mit Ihnen fuehren.

    Ist das Verhalten von Air Canada in Ordnung und was sollen wir tun?

    • Peer sagt:

      Durch den Abflug in Frankfurt gelten die EU-Fluggastrechte. Dir steht also eine volle Erstattung des Flugpreises zu – egal, was Air Canada behauptet.

      Hast du direkt bei Air Canada gebucht? Dann kannst du Air Canada nochmals postalisch oder per Fax eine Frist zur Erstattung setzen und dann ggf. den Chargeback einleiten. Ich hoffe, du hast per Kreditkarte bezahlt?

  467. Engin sagt:

    Hallo, mein rückflug mit swiss aus LA nach Frankfurt wurde gestrichen.(18.03) gebucht über kissandfly. keine rückmeldung wegen umbuchungsmöglichkeit daher neuen flug nach deutschlnd gebucht. den hinflug bin ich mit code share air canada geflogen. jetzt die frage: ist bei einer vollen rückerstattung der komplette ticketpreis gemeint oder werden nur die noch nicht geflogegenen teile (rückflug) mit swiss erstattet in dem man dann die kosten herausrechnet? Danke schonmal und schöne feiertage!

    • Johannes sagt:

      Wenn wird nur anteilig erstattet. Ich würde aber eher die Kosten für den Ersatzflug gelten machen.

      • Engin sagt:

        Danke für die Rückmeldung!
        Macht das denn auch Sinn für die Flüge innerhal der USA? Meine Route war LAX-NYC-LIS-FRA
        Kann ich also auch die Kosten mit Spirit Airline geltend machen? Wie sieht es aus mit den Hotelkosten in NYC?

      • Engin sagt:

        Nee Spirit Airlines war ein Ticket und TAP Portugal war ein Ticket. Während Spirit ja auch nur innerhalb amrikanisch fliegt.

      • Engin sagt:

        Kannst du mir ne kurze Rückmeldung geben ob auch die inneramerikanischen Tickets erstattet werden. Sie weiter unten mein Post auf deine Frage. Danke!

  468. Maria sagt:

    Hallo Johannes, ich habe einen Flug nach Kopenhagen gebucht über Opodo. Und die Airlines mit der ich am 12.04 fliegen sollte ist Norwegian Airlines. Opodo hat mir eine email geschickt bei der ich auf „Akzeptieren“ drücken sollte das ich einen Gutschein bekomme , was ich auch gemacht habe. Wie könnte ich aber mein Geld rückerstatten?

  469. Volker sagt:

    Hallo Zusammen! Ich hatte für den 20.06. Flüge mit der Familie von München nach Heraklion (Direktflug) mit Aegean gebucht. Der Rückflug ist am 04.07. ebenfalls mit Aegean bzw. es sit ein LH Flug. Nun hat Aegean den Hinflug storniert bzw. durch eine Umsteigeverbindung über Athen mit mehreren Stunden Aufenthalt ersetzt. Der Flug bekam auch eine neue Flugnummer. Da ich in der aktuellen Lage eh nicht nach Kreta möchte, würde ich gerne stornieren. Ist die Stornierung des gebuchten Direktflugs ein Grund den gesamten Flug zu stornieren oder muss ich die Umbuchung akzeptieren?
    Vielen Dank für Eure Hinweise dazu.

  470. Tim H. sagt:

    Hallo Johannes,
    mein Hinflug (am 28.03.2020) mit Eurowings wurde annulliert! Kurz nach erhaltene Benachrichtigung hatte ich mit Eurowings Callcenter telefoniert am 19.03.2020 und habe meine Hin und Rückflug storniert. Ich habe zwei Email Bestätigung erhalten und wurde mir zugesichert das ich innerhalb 7 Tage mein volle Betrag zürück erstattet bekomme. Bis jetzt habe ich aber noch kein geld erhalten.
    Hast du ein Tipp wie ich weiter vorgehen soll?
    Danke im voraus
    L.G. Tim

  471. Viktor sagt:

    Hallo, ich habe Sie schon mal vor ca. zwei Wochen kontaktiert. Es ging damals um meinen Flug am 28.03.2020 von Wien über Doha nach Hanoi mit Qatar Airways. Mitte März habe ich auf QA unter meine Buchungsnummer gesehen, dass ein Teil des Fluges geändert wurde. Um es zu verkürzen…
    “ Mar 23, 14:22 +03

    More than a week ago I saw on Qatar Airways under my Booking Reference number that there were changes in the flight schedule. Then you asked me if I agree with the new plan. There were two options. Either accept or reject and choose a voucher or a refund of the full price. I chose the money. On March 16, 2020, I made a request to Qatar Airways Support. On the following days, I tried countless times to reach any call center in Austria and Germany without success. On March 19th, 2020 I sent you a second request. To date, I have no answer and both requests are still pending. All four flights on the Vienna-Hanoi-Vienna route with status „Not confirmed“ have been for a few days. What are you considering doing and when will you inform me?“
    Das war meine dritte Anfrage am 23.03.2020.
    Am 01.04.2020 habe ich gleich zwei E-Mails bekommen. Der Erste mit Gutschein und der zweite mit ELECTRONIC MISCELLANEOUS DOCUMENT RECEIPT (EMD).
    Ich habe gleich geantwortet, dass ich kein Gutschein will, sondern voller Rückerstattung des Kaufpreises.
    Bis heute habe ich keine Antwort.Was, raten Sie mir zu tun?
    Danke

  472. Nadine sagt:

    Liebes Travel Dealz Team,

    ich sollte eigentlich am 10. April nach Brasilien fliegen und der Flug wurde von TAP annuliert. Derzeit bietet die Airline nur Gutscheine und keine Rückerstattung an. Ich habe ihnen schriftlich eine Frist gesetzt, das Geld zurück zu erstatten und nie eine Antwort erhalten. Jetzt möchte ich über PayPal das Geld zurück holen, aber dann ist der Abflug ja schon vertrichen. Bekomme ich dann im Notfall immer noch einen Gutschein oder muss ich den bis vor Abflug beantragt haben?

    Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.

    • Johannes sagt:

      Dir steht ja auch jeden Fall eine Erstattung zu deswegen würde ich mir da keinen Druck machen lassen. Wenn es geht, eröffne bei PayPal einen Fall.

  473. Vanessa sagt:

    Hallo hab da mal ne Frage. Meine Eltern sollten am 17.5 nach Valencia fliegen. Meine Eltern wollen jetzt nicht mehr fliegen da ja eh Ausgangssperre herrscht in Spanien. Der Flug ist noch nicht annulliert . Sollen wir darauf warten oder ist der Gutschein sicher der angeboten wird. Den müsste ich bis zum 14 April beantragen. Airline ist Eurowings. Lieben dank

  474. easyjet-Liebhaber sagt:

    Hi,
    unser easyjet Flug von HH nach Nizza am 13.04.20 wurde gestern per E-Mail offiziell annuliert.
    Ein Gutschein kommt leider nicht in Betracht, also haben wir folgendes angestoßen:
    1. E-Mail an kunden.service@easyjet.com mit der Aufforderung gemäß (EC) Nr. 261/2004 auf Rückerstattung des vollen Preises, einmal in englisch und deutsch + im Anhang die Annullierung
    –> prompt kam ein Bounce zurück:
    Dies ist eine automatische Antwort – Es tut uns leid, diese Mailbox wird nicht überwacht
    Es tut uns leid, diese E-Mail Adresse wird nicht unterstützt und wir haben Ihre Nachricht nicht erhalten.
    2. Kontaktformular unter https://www.easyjet.com/de/hilfe/kontakt bemüht unter dem Betreff „Beschwerden der EC261“, wieder 2-sprachig mit den gleichen Anhängen. Hier gab es zumindest eine E-Mail Bestätigung, dass man sich innerhalb 28 Tage melden würde.
    –> spannend: unter dem Kontaktformular steht dann übrigens obige E-Mail Adresse, an die man sich eben auch wenden könnte *tsts*
    3. per Fax an +44 1582 44 33 55 (siehe auch https://passagierrechte.org/EasyJet) in englisch + Anhänge.
    4. morgen folgt das Einschreiben mit Rückschein ins Vereinigte Königreich…
    Dann heißt es wohl abwarten…

    • Josef Kuhn sagt:

      Hallo easyjet-Liebhaber,
      ich habe die genau gleichen Probleme mit EasyJet. Am 26.3. habe ich das Kontaktformular ausgefüllt und übermittelt. Am 31.3. habe ich ein nichtssagendes Mail erhalten, worin mir in einer Standard-Abhandlung erläutert wird, was man unternehmen kann: Umbuchung unter Bezahlung der Preisdifferenz oder Anfordern eines 6 Monate gültigen Gutscheins. Für eine Rückforderung müsse man sich telefonisch mit einer Nummer in England in Verbindung setzen. Ruft man an, wartet man endlos in einer Warteschlaufe während die Telefongebühren munter steigen.
      Auch ich sehe nun nur noch die Möglichkeit eine Rückerstattung per Einschreiben anzufordern. Es würde mich darum interessieren, wie sich der Fall bei Ihnen weiterentwickelt hat.

    • Nicole sagt:

      Hallo easyjet-Liebhaber,

      wollte mich mal erkundigen, ob du dein Geld zurückbekommen hast?

  475. Rafael sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe über Check24 einen Flug nach Malaga gebucht, Hinflug mit Alitalia über Rom und zurück mit Norwegian.
    Jetzt habe ich von Check24 eine Mail bekommen das der Flug nach Rom storniert ist und das Alitala keine vollständige Rückerstattung anbietet, ich eine Umbuchung oder einen Reisegutschein beantragen kann. „Check24 reagiert nur als Vermittler ….“ „Die Fluggesellschaft ist ihr Vertragspartner ..:“

    Wie verhalte ich mich jetzt richtig und wer ist mein Ansprechpartner ? Ich habe Check24 das Geld für die Flüge mit beiden Airlines überwiesen, es wäre jetzt mühselig wenn ich erst mit Alitalia und dann mich mit Norwegian auseinander setzen müsste, mein Englisch ist auch nicht das Beste.

    Letzt Jahr wurde ein Flug mit Lufthansa gestrichen und Check24 erstattete mir ohne Probleme meine Ticketkosten, hatte eigentlich gehofft das sich solche Ereignisse mit Check24 weiterhin problemlos abwickeln lassen.

  476. Thomas sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich wäre jetzt eigentlich in Brasilien.

    Nur gibt es immer noch Probleme mit dem Vermittler und den Airlines wegen den Flugtickets.

    Gebucht habe ich über den Vermittler „FlySmarter“. Hin- und Rückflug wäre mit KLM und Air France gewesen. Die drei Inlandsflüge in Brasilien mit LATAM.

    Vor zwei Wochen das erste Mal angeschrieben und ich wurde nur hin- und hergeschickt.
    KLM sagt mir, ich soll mich an den Vermittler wenden. Wenn ich FlySmarter anschreiben, dass ich das Geld möchte, kommen die immer mit einem Link von KLM an, wo man seinen Gutschein beantragen kann.
    Aber laut dem EU_Fluggastrecht steht mir das Geld doch zu, richtig?

    Mit LATAM will sich den Vermittler in Verbindung setzen und das Geld zurück fordern lassen. Das, wurde mir gesagt, kann aber bis zu 6 Wochen dauern.
    Wie ist das in diesem Fall? Da der Sitz der Airline in Chile ist, steht mir das Geld zu? Oder muss ich auf „Gut Glück“ hoffen?

    Gruß
    Thomas

    • Johannes sagt:

      Wirf am besten einen Blick in die Beförderungsbedingungen der Airline.

    • Andrea sagt:

      Hallo Thomas – mit Latam (Inlandsflüge Bolivien im April) konnte ich Geld zurück fordern. Es gab erst einen Gutschein von Latam und diesen konnten wir direkt gegen Rückzahlung auf Konto einlösen. Technisch war es wohl nur über dieses erst Gutschein, dann Geld möglich – wir hatten uns das aber bestätigen lassen, das wir nur Geld zurück wollen und bekommen. Drei Anrufe im Kundenservice waren notwendig um jemanden zu finden der kompetent genug war.

  477. Michaela sagt:

    Hallo,

    unser Easyjetflug (Basel – Tel Aviv und zurück) wurde annulliert und wir versuchen jemanden telefonisch zu erreichen, da wir nicht umbuchen können und auch keinen Gutschein haben wollen. Unter der angegebenen Nummer 030 21782171 heißt es“die Nummer ist ungültig“. Es gibt keine Möglichkeiten online die Rückforderung zu stellen, man wird von einer zur anderen Seite geleitet und landet wieder am Anfang.
    Was tun? Ich danke für jede Hilfe.

  478. Wuschl sagt:

    CONDOR Erfahrungen:
    Im Dezember 2019 bei Condor Flüge nach Lanzarote gebucht über Ostern. Gesamtkosten 697€. Condor hat natürlich die Flüge abgesagt und kostenfreies Umbuchen versprochen. Soweit so gut. Da wir eh im Herbst nochmal dort hin wollten, habe ich passende Flüge (Kosten 553 €) ausgesucht. Das ich die Differenz nicht zurück erhalten würde war mir klar, aber nun sollte ich 50 € nachzahlen. Grund: Zwar sind die Hinflüge günstiger geworden, die Rückflüge jedoch teurer. Erstattet wird nichts, Zuzahlen muss man aber. Die 50€ waren also für die teureren Rückflüge. Da ist es dann auch egal ob ich Condor, hätten sie es einfach gemacht, noch 140€ geschenkt hätte. Nun habe ich das Geld zurückgefordert. Ist nun eine Woche her, als warte ich noch ein bisschen bevor ich den Anwalt einschalte…

  479. Günther sagt:

    Eurowings hat am 26.3. meinen Flug am 1.4. von STR nach BCN annulliert. Da mir nur eine Umbuchung oder ein Gutschein angeboten wurde, habe ich bei PayPal einen Käuferschutzantrag gestellt, um mein Geld zurück zu erhalten. PayPal hat heute meinen ausführlichen Käuferschutzantrag abgelehnt. Zitat: „Diese Entscheidung wurde getroffen, da dieser Einkauf nicht unter den PayPal-Käuferschutz fällt.“ Aufgrund dessen habe ich mithilfe der Flugärger-App (siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/flugaerger-mit-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-40119) noch einmal Eurowings angeschrieben. Ich denke, dass ich in Zukunft PayPal deutlich weniger nutzen werde.

  480. Helmut Orth sagt:

    W. Brause.
    bis jetzt wurden die Flüge von easyJet (04.04. Basel Faro und Rückflug am 18.04.2020 von Faro nach Basel)) annulliert.

    Auf ein Einschreiben an die Zentrale in London habe ich bisher keine Antwort erhalten.

    Nun bietet uns easyJet an, eine kostenlose Umbuchung bis zum 28.02.2021 vorzunehmen oder einen Gutschein, der in sechs Monaten verfällt, zu akzeptieren. Sechs Monate ist mir zu kurz, ich möchte mindestens ein Jahr Zeit haben, um vernünftig zu planen. Was nun?

    • Johannes sagt:

      Da hilft leider nur auf eine Rückforderung zu bestehen.

    • sirenman sagt:

      Mein Flug am 19.4. mit Easyjet wurde gestern storniert, online gab es nur das Angebot einen Gutschein zu beantragen. Daher habe ich heute die Hotline kontaktiert (030-21782171) und nach 15 Minuten in der Warteschleife auch einen Mitarbeiter sprechen können. Ich bat um eine Erstattung auf meine KK und habe kurz darauf auch eine Bestätigung per Mail erhalten, dass die Erstattung innerhalb von 5 – 7 Werktagen erfolgen soll.
      Möglicherweise gibt es die (Geld-)Erstattung derzeit nur auf dem telefonischen Weg.

      • sirenman sagt:

        Die vollständige Erstattung für meinen annulierten Flug ist heute, also nur zwei Tage nach meinem Telefonat mit Easyjet, meiner KK gutgeschrieben worden.
        Wie „Michaela“ am 7.4. schrieb, scheint die Nummer mittlerweile aber deaktiviert worden zu sein, obwohl sie immer noch auf der Easyjet-Webseite steht (www.easyjet.com/de/hilfe/kontakt).
        Da hatte ich wohl Glück.

  481. Rainer sagt:

    Neuer Sachverhalt: Ethihad hat bis zum 21.4. alle Flüge gecancelt. Damit entfällt mein Hinflug nach SEZ am 17.4. und damit auch die Notwendigkeit eines Rückfluges (Online gebucht, mit Kreditkarte bezahlt, Businessclass, jedoch nicht stornierbar). Man versucht mich jetzt mit irgendwelchen Gutscheinen, die mir nichts nützen, etc. zu übertölpeln.

    Meine Fragen:
    1) Dass mir – jedenfalls nach derzeitiger EU-Rechtslage – ein refund zusteht, steht m.E. außerhalb jeder Frage. Nachdem aber ein Zahlungswille von Etihad wohl nicht besteht, wie lässt sich der Erstattungsanspruch konkret und unaufwändig durchsetzen?
    2) Wird die von der Bundesregierung angestrebte „Gutscheinlösung“ – so sie denn kommt – zu einer anderen Beurteilung des Sachverhaltes führen?
    3) Unterwelchen Voraussetzungen wird ein Charge Back Verfahren über Mastercard Erfolg haben?
    4) Bisher habe ich den Vorgang einfach laufen lassen, ich habe mich zu einer Stornierung oder anderen proaktiven Maßnahmen meinerseits nicht verleiten lassen. Was sind die Rechtsfolgen, wenn ich das Datum des Fluges, der ohnehin gecancelt ist, kommentarlos verstreichen lasse?

    • Johannes sagt:

      Hallo Rainer,

      ich kann dir hier keine rechtliche Einschätzung geben! Ich bin kein Rechtsanwalt. Nur meine persönliche Meinung:

      1) Ich bin in derselben Lage mit Etihad. Werde wohl versuchen eine Ablehnung der Rückerstattung schriftlich von Etihad zu bekommen und dann einen Chargeback über Amex einleiten.
      2) Keine Ahnung wie die das umsetzen wollen. Meiner Meinung nach müsste dafür EU-Recht geändert werden. Sonst wird es vorm EuGH kein Bestand haben. Und dann liegt der Zeitpunkt der Buchung + Annullierung in der Vergangenheit. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es so kommen wird.
      3) I.d.R. fordern die Banken nur eine Versuch die Erstattung zu erhalten. Kann man z.B. eine Ablehnung vorlegen, sollte der Chargeback kein Problem sein.
      4) Ich würde auf jeden Fall vor dem Flugdatum schriftlich mitteilen, dass man eine Erstattung wünscht. Sonst könnte Etihad dich auch noch umbuchen.

  482. Christian sagt:

    Hallo,
    die Stornierung (COVID-19) von zwei parallelen Flugbuchungen auf dem gleichen Flieger verlief über EUROWINGS soweit problemlos:
    Flug wurde annulliert, Buchung konnte unproblematisch storniert werden, umgehende Bestätigung der „Buchungsänderung“ (=Stornierung) und Bestätigung seitens Eurowings über beide Rückzahlungen an PAYPAL.

    Problem:
    Die Rückzahlung für Buchung 1 war umgehend bei Paypal eingetroffen.
    Die Rückzahlung für Buchung 2 (bei identischen Zahlungswegen!) ist bis heute (3 Wochen später) NICHT bei PAYPAL eingetroffen.

    EUROWINGS sagt, PAYPAL ist verantwortlich
    PAYPAL sagt: EUROWINGS ist verantwortlich.

    Ich habe die Buchhaltung von EUROWINGS angemailt, den Sachverhalt erklärt und darum gebeten, die Rückzahlung von Buchung 2 eingehend darauf zu prüfen, wohin die Überweisung ging. Eine Reaktion blieb aus.

    Der 180-Tage-Käuferschutz-Option von PAYPAL war ein paar Tage zuvor abgelaufen, weil die Flugbuchungen im September 2019 vorgenommen wurden.

    UND JETZT……..???????

    Beide Seiten haben scheinbar ihre Schuldigkeit getan, aber ich stehe ohne Rückzahlung da.

    Welche Schritte sind empfehlenswert?

    • Johannes sagt:

      Da hilft denke ich nur hartnäckig bleiben. Ggf. per Einschreiben oder mit Anwalt/Schlichtungsstelle drohen.

    • Christian sagt:

      Ich habe vor zwei Tagen, also nach über sechs Wochen, nun meine Flugerstattung in voller Höhe auch tatsächlich von Eurowings ausgezahlt bekommen.
      Dem ging ein Einschreiben voraus, dass ich am 08.04.2020 an Eurowings gesendet habe, dass sich aber laut Sendungsverfolgung fünf Wochen lang in der Zustellung befand.
      Ein Nachforschungsauftrag bei der Post wurde nach vier Wochen eingestellt mit der Rückmeldung: „Die Nachforschungen blieben leider ergebnislos. Das tut uns sehr leid. MfG“.
      Na, vielen Dank!
      Vor ein paar Tagen erhielt ich dann die über die Sendungsverfolgung automatisierte Mail, dass mein Einschreiben am 14.04.2020 eingeliefert worden sei.
      Kurz darauf wurde mir der ausstehende Betrag auf mein PayPal-Konto zurückgezahlt.

      Also: Immer schön dran bleiben, auch wenn’s Nerven kostet und seltsame Blüten treibt.
      Christian

  483. Sabina sagt:

    Mich würde mal interessieren, ob die nun geplante „Gutscheinregelung“ nur gilt hinsichtlich der Erstattung der Ticketkosten abgesagter Flüge, oder auch für

    a) Ausgleichszahlungen nach EO VO 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)

    b) Schadensersatzsansprüche gegen die Airline, zB wenn der Passagier gezwungen ist, einen teuereren Ersatz-Rückflug zu buchen, weil die Airline keine Ersatzflüge anbietet.

  484. Chris19 sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich habe meine Flüge (mit Lufthansa) über mein lokales Reisebüro gebucht. Ich erwarte in den nächsten Tagen nun die Annullierung-Mitteilung.

    Ich gehe davon aus, dass ich meinen Antrag auf Erstattung bei dem Reisebüro stellen muss (und eben nicht bei der Lufthansa), ist das korrekt?
    Und kann/sollte ich dabei auch die eigentliche Buchungsgebühr (also die eigentliche Dienstleistung des Reisebüros, in meinem Fall 17,50€…) mit geltend machen?

    Danke,
    Gruß Chris

    • Johannes sagt:

      Hallo Chris,

      meiner Meinung nach, ja. Ob du die Gebühr erstattet bekommst, kann ich dir leider nicht sagen. Meiner Meinung nach hat das Reisebüro seine Leistung erbracht und hat ja die Annullierung nicht verursacht. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass sie nicht erstattet werden muss.

  485. Linda sagt:

    Hallo Johannes.
    ich hätte am 23.04.2020 einen Flug nach Vancouver über Seattle nach Vancouver gehabt. Heute, am 05.04.2020 ,also früher als 14 Tage vor Abflugdatum, wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass Condor den Flug annulliert.
    Condor weist nur darauf hin, dass ich umbuchen kann – will ich natürlich unter den gegebenen Umständen nicht sondern ich möchte meinen Flug erstatte bekommen.
    Von dem Anschlussflug Seattle – Vancouver wird nichts erwähnt, diesen kann ich ja offensichtlich nicht wahrnehmen, wie sieht hier denn die Lage aus?
    Wie stehen meine Chancen ?
    Vielen Dank.
    LG

  486. Max sagt:

    Ich habe im Mai einen flug nach EZE mit der LH. Sollte dieser von der LH annulliert werden, wovon ich mal ausgehe, darf ich dann diesen Flug zu einem späteren Zeitpunkt durchführen ? Muss ich einen eventuellen Preisunterschied zahlen ?

  487. Senad Behric sagt:

    Hallo,
    Hotel in Barcelona über secretescape gebucht
    Flug direkt bei Lufthansa gebucht.
    Reisezeit vom 12. bis zum 16. April.
    Gehe davon aus dass beides nicht durchfürbar.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Hotel bietet eine kostenlose Stornierung verweist mich aber auf secretescape. Diese reagieren aber nicht
    Alles mit Kreditkarte bezahlt
    Wie sehen meine Chancen aus mein Geld zurück zu bekommen?
    Im Voraus viele Dank…Senad

  488. Venetos sagt:

    Ich muss am 11. 4.2020 fliegen mit meine Gänse Familie aber Lauda hat den hin fluck anuliert ich habe einen Antrag gestellt wegen Rückerstattung bekomme ich das Geld zuruck

    • Peer sagt:

      Hat Lauda den Flug annulliert? Dann steht euch gemäß EU-Recht eine volle Erstattung zu.

      (Ob sich die Fluggastrechte auch auf Gänse erstrecken, entzieht sich meiner Kenntnis)

  489. MARCUS S. sagt:

    Emirates hat meine Flug von Rio nach Buenos Aires am 10.04. wegen Corona anuliert und weigert sich nun den Flugpreis zu erstatten. Das Call Center verlangt von mir, dass ich das Stornierungsformular auf deren Internet-Seite ausfüllen soll, mit welchem ICH den Flug stornieren würde (der wie gesagt eigentlich schon storniert ist). So würde ich zumindest die Steuern zurückbekommen.
    Hat jemand Erfahrung mit denen? Was kann ich tun?

  490. Ulla sagt:

    Hallo
    ich habe morgen einen Flug von Chiang Mai nach Krabi mit Thai AirAsia, gebucht bei Opodo.
    Opodo ist tel. nicht erreichbar, ich habe eine Mail geschickt, wo ich um Stornierung und Rückerstattung bitte da wir aufgrund des Einreiseverbots in D sind und nicht reisen konnten.
    Der Flug ist bisher nicht seitens der Airline storniert, habe schon Aufforderung zum Checkin erhalten für morgen.
    Bei Opodo kann man nachlesen, daß ich mich an AirAsia wenden soll, um zu stornieren – ich jedoch seh Opodo als meinen Vertragspartner an. Wie ist die Rechtslage? Wie kann ich bei Opodo stornieren, wenn man sowohl tel als auch per Mail niemanden erreicht?
    Danke für Rückinfo & bleibt alle gesund!

    • Johannes sagt:

      Versuch es doch mal direkt bei AirAsia. Die sind auf jeden Fall kulanter als Opodo… Zum Teil bucht Opodo so welche Flüge auch ohne wirtschaftliche Beziehung zu den Low Cost Carriern.

  491. Andreas sagt:

    Kennt jemand eine Deutsche Adresse von Ethiad an die ich meine Rückersattungsforderung per Einschreiben versenden kann.

  492. Swen sagt:

    Wir haben einen Flug via edreams mit Eurowings gebucht. Der Flug wurde annuliert. edreams schreibt, ich muss mich an Eurowings wenden. Eurowings schreibt ich muss mich an das Buchungsportal wenden. Man schiebt sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Wie ist hier die Rechtslage? Ist edreams vergleichbar mit einem Reisebüro?

    Vielen Dank im Voraus

    • Johannes sagt:

      eDreams ist zuständig.

      • Jan sagt:

        Ich glaube das ist nicht richtig. Laut den AGBs von edreams tritt das Portal nur als Vermittler auf. Vertragspartner ist daher die Airline selbst. Erstattungsansprüche nach Art. 8 der EU FluggastrechteVO dürften in diesem Fall direkt ggü der airline bestehen. Wird hingegen das Portal selbst zur Abwicklung der Erstattung aufgefordert, dürfte dies als entsprechender Auftrag zu Werten sein, für den die in den AGBs (wie bei fast allen Portalen) angegebenen Pauschalen als Verwaltungsgebühr abgerechnet werden. Dann zahlt man doppelt, weil die Portale einerseits Ihre Vermittlungspauschale für die Buchung einbehält und darüber hinaus die Pauschale für den „Service“ der Organisation der Erstattung berechnet.

        • Johannes sagt:

          Nicht selten wir das Geld auch von dem Buchungsportal abgebucht deswegen kann dann nur das Buchungsportal die Rückerstattung durchführen.

  493. Dieter sagt:

    Gibt es Fristen zu beachten? Muss ich vor dem Flug etwas machen oder kann ich auch noch nach dem Termin des annullierten Flugs mein Geld zurückfordern?
    Den Gutschein kann ich nur bis 48 Stunden vor dem Flug beantragen. Ist das überhaupt zulässig?

  494. Johannes sagt:

    Habe folgenden Flug bei SWISS gebucht: CDG – ZRH – HGK – AKL und zurück. Nun wurde HKG – AKL, das von Cathay Pacific (Swiss Codeshare) durchgeführt wird, storniert. Habe ich laut EU-Recht Anspruch auf Rückerstattung?

    Vielen Dank.

    • Johannes sagt:

      Kann ich dir nicht 100%ig beantworten aber zuletzt wurde immer geurteilt, dass als Hinflug die komplette Reise bis zum Ziel zählt. Auch mit einer Drittairline. Also würde ich sagen, ja.

  495. Sabina sagt:

    Kurze Zwischenfrage: Wo ist der Gerichtsstand in meinem Fall? Ich buchte bei Air France online Flüge von Berlin via Paris nach Buenos Aires und zurück (wieder über Paris). Während ich in Buenos Aires war, wurde mein Teilrückflug von Buenos Aires nach Paris annulliert. (Der Weiterflug Paris nach Berlin wurde nicht annulliert, wurde für mich aber natürlich hinfällig.)

    Gerichtsstand? Paris? Frankfurt? (Sitz der Direktion von Air France Deutschland). Oder darf ich auch in meiner Heimatstadt Berlin klagen?

  496. Angie sagt:

    Ich habe einen Hin- und Rückflug diesen Samstag nach Kanada über gotogate gebucht, der aber offensichtlich von TAP annuliert wurde.
    Weder TAP noch das online Portal haben mich bis jetzt (2 Tage vor geplantem Flug) über den Flugausfall oder meine Rechte kontaktiert.
    Raten Sie mich unverbindlich mit TAP oder Onlineportal in Verbindung zu setzten oder zu warten bis der Flug geflogen wäre am Samstag?
    Ich hoffe auf eine Rückerstattung der Tickets, da ich von mir aus keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen habe.
    Wie gehe ich am besten vor?

    Vielen Dank

  497. Christian Reinert sagt:

    Die E-mail Adresse für die Rückerstattungsforderung bei Eurowings lautet service@eurowings.com. Hier erhält man auch eine Eingangsbestätigung.

  498. Sascha sagt:

    Eurowings: an die Adresse info@eurowings.com geschickte Emails kommen zurück mit dem Hinweis, die Adresse würde nicht existieren. Noch jemandem bekannt oder vielleicht eine Alternative an der Hand? Die Emailadresse hatte ich hier entnommen: https://www.eurowings.com/de/rechtliches/cookie-richtlinie.html

    Danke für die Hilfe!

  499. Birgit Stork sagt:

    Hallo,
    Ich habe gerade bei Lufthansa entdeckt das mein Flug um 3h30 vorverlegt wurde.
    Meine Anreise erfolgt eigentlich mit dem. Lufthansabus von Straßburg nach Frankfurt. Alles direkt bei Lufthansa gebucht als ein „Flug“. Der Bus fährt in Straßburg ab (keine Möglichkeit einzusehen ob der Bus noch fährt) , wenn der Flug geht.
    Ist das jetzt auc eine Annulierung von Seiten der Flug linie oder ist die Situation komplizierter?

  500. Alexander sagt:

    Hallo,

    danke für die täglichen Deals und Tipps!
    Ich hätte auch eine wichtige Frage:

    Was heißt das für mich, der

    a) bei Opodo gebucht hat
    b) „KLM“-Flüge buchte

    1. FRA – AMS – BOG geflogen
    2. BOG – NY annuliert (Avianca)
    3. NY – AMS – FRA annuliert (KLM operated by Delta)
    c) die Rückflüge von Delta ausgeführt werden sollten
    d) alle Flüge auf einem Ticket standen

    Opodo möchte nur einen Gutschein anbieten. Wie viel Geld steht mir zu? Musste leider Rückflüge aus Kolumbien für über 1,5k pro Person buchen…

    Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Wenn der Rückflug von Delta durchgeführt wird, fällt der leider nicht unter EU-Recht. Die Kosten für den Ersatzflug werden sie deswegen wohl auch nicht übernehmen.

  501. Sabina sagt:

    Lieber Johannes, ich muss schriftlich (Einschreiben) gegen Air France vorgehen. Meinst du, ich kann an die Air France Direktion für Deutschland in Frankfurt adressieren? Oder muss ich das Einschreiben nach Paris schicken? Ich danke dir!

    • Birgit Stork sagt:

      In das Land von dem aus dein Flug startet

      • Sabina sagt:

        Wo ist in meinem Fall der Gerichtsstand? Kann ich einen Mahnbescheid an die Air France Direktion für Deutschland in Frankfurt senden?

        Flüge:
        Hin: Berlin-Paris-Buenos Aires
        Rück: Buenos Aires-Paris-Berlin

        Annuliert wurde NUR der Flug Buenos Aires-Paris.

        Gebucht online auf der Webseite von Air France.

  502. Karsten sagt:

    Hi Johannes – wie versprochen hier das Angebot von Geld und Flug : zusammen 259€ … 🙂 – habe dankend angelehnt und mich nun mit LH auf 370 € verständigt. Der Rest ist meine persönliche 630 € Spende zur Rettung der Lufthansa. Bleibt gesund !

  503. Massimo Russo sagt:

    Danke für die tollen Infos!Habe die Wochen mehrere Flüge welche aber annulliert wurden oder ich nicht antretet kann!Da meiner Meinung die Erstattung sehr lange dauern wird, sind für mich Gutscheine ok! Könnt ihr mir sagen ob diese Personen gebunden sind?Und ob ich nur bis zum 31.12 buchen muss oder auch der Abflug noch dieses Jahr stattfinden soll?Sind alles Eurowings und Lufthansa Flüge(kein Status)
    Lg massimo

    • Johannes sagt:

      Leider machen die Airlines dazu bisher keine genauen Angaben. Ich gehe davon aus, dass sie personengebunden sind und bis Ende des Jahres eingelöst werden müssen. Ich denke, die Reise kann auch später stattfinden.

    • Birgit Stork sagt:

      Lufthansa und alle Töchter, zum nachlesen auf der Lufthansaseite
      Für Tickets, die bis einschließlich 19. April 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 30. April 2021 haben, gilt:

      Bis zum 31. August 2020 können die Tickets auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden.

    • Birgit Herzberg sagt:

      Ich habe gestern mit der Verbraucherzentrale Hessen telefoniert. Die haben mir gesagt, dass diese Gutscheine nicht personengebunden sind.

  504. Karsten sagt:

    Danke dir Johannes. Aber wie ich schon schrieb, haben wir leider keinen weiteren Bedarf an Tickets, da nützt ein GS auch nicht viel. Ich werde mir, wie empfohlen , mal ein Angebot von Geld und Flug anfordern. Ich bin gespannt und teile mit Euch hier das Ergebnis wenn es vorliegt.

  505. Karsten sagt:

    Ein Gutschein ? Na ich kann kostenlos umbuchen , auch auf jeden anderen Flug. Ist quasi ein Gutschein..

    • Johannes sagt:

      Na ja der Gutschein wäre aber ein Jahr lang gültig und du kannst dich auch später entscheiden.

    • Birgit Stork sagt:

      Für Tickets, die bis einschließlich 19. April 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 30. April 2021 haben, gilt:

      Bis zum 31. August 2020 können die Tickets auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden.

      Bis April 2021, das ist schon echt lang, wenn der Flug nicht annulliert wurde.
      Eine komplett neue Reise fürs gleiche Geld

  506. Karsten sagt:

    Hallo Johannes, ich habe heute die Ernüchterung von Lufthansa bekommen:
    Geplante Flüge ( Ehefrau und ich) am 18.03.20 nach NY mit LH 402. Retour 25.03.20 LH 403.
    Kosten knapp 1000 Euro.
    Flug am 18.03. wurde nicht gecancelled (für US Bürger und um Soldaten und retour Heimkehrer abzuholen).
    Für uns aber Einreiseverbot in die USA wie bekannt und Reisewarnung unserer Regierung.
    Angebotene Erstattung 370 € oder umbuchen bis 31.08.. Wir haben aber leider keinen weiteren Bedarf an Tickets.

    Frage: sind 370€ von 1000 okay für euch oder flightright etc. einschalten?
    Vielen Dank und Gruss – Karsten

    • Johannes sagt:

      Einreisebeschränkungen liegen halt nicht im Verantwortungsbereich von der Airline. Das Risiko trägt leider der Passagier. 370€ werden vermutlich Steuern & Gebühren sein. Du kannst es bei Geld für Flug versuchen aber würde mir da keine großen Chancen ausrechnen. Ein Gutschein haben sie dir nicht angeboten?

  507. Stefan sagt:

    Unser über Opodo gebuchter Flug vom 04.04.bis 16.04. Amsterdam Bangkok und zurück wurde von Emirates storniert. Mit Opodo telefoniert, ob wir einen Gutschein annehmen wollen. Das wollen wir aber eigentlich nicht, da ich nicht weiß, ob wir in den nächsten 12 Monaten reisen können.

    Würdet ihr empfehlen erstmal abzuwarten?

  508. Stuart sagt:

    Ich habe gar keine Annullierung/Stornierung bei Etihad bekommen.
    Wenn ich mich auf der Seite einloggen will, kommt, dass meine Flugdaten nicht existieren. Bei meinem Reisevermittler steht, dass alles noch stattfindet obwohl bekanntlich ja Abu Dhabi geschlossen wurde.

    Wie kann ich die Annullierung/Stornierung nun nachweisen? Reicht ein Zeitungsbericht/Text vom Auswärtigen Amt, dass die VAE ihre Flughäfen geschlossen haben?
    (ich vermute hier steckt Taktik hinter, so dass Etihad nicht aktiv die Flüge stornieren muss)

    Jemand eine Idee?

  509. Martina Bartels-Brandenburg sagt:

    Mir haben die geholfen

  510. Martina Bartels-Brandenburg sagt:

    Hallo Ulli..es gibt eine Service Telefon Nr
    Für Karstadt Reisebüro gebuchten Tickets
    Mo-Fr. 10.00-18.00 Uhr
    0201-7278840

  511. Martina sagt:

    Guten Tag, wir haben für 7 Pers über Opodo bei Eurowings Flug Köln-Lissabon am 24.4. gebucht, wurde zwei Tage vorverschoben. Der Rückflug mit TAP Portugal am 27.4. wurde erst verlegt und nun annuliert. Sollte ich über Opodo die Rückerstattung für beide Flüge anfordern ? Eurowings bietet auf tel. Nachfrage nur Gutschein für 1 Jahr an, TAP lt. Website auch nur Gutschein. Wir als Gruppe hätten gerne das Geld zurück – wer kann mir da helfen ?

  512. Stefan Krause sagt:

    Hallo ! Erstmal großes Lob für diese Seite! Und jetzt kurz zu einer Frage die ich hier noch nicht so beantwortet gefunden habe. Ich habe mit Easyjet Flüge von Berlin nach Granada und 10 Tage später wieder zurück gebucht (13April2020). Wie bekanntgegeben wurde, hat Easyjet alle Flüge auf unbestimmte Zeit eingestellt und da der Flugplan momentan nur bis Ende Oktober geht habe ich keine Option für eine zeitlich spätere Umbuchung, z.B. im Dezember).
    Seltsamerweise konnte ich heute den Check in für die Flüge nach Granada durchführen, als würde der Flug stattfinden. Wie habe ich das zu verstehen & was soll ich machen? dank und gruß 

  513. Ulli Aschenbrenner sagt:

    Kann jemand weiterhelfen? Extrem unglückliche Situation. 4 Flüge über das Karstadtreisebüro per EC Karte gebucht. Ab Zürich nach Singapur Weiterflug nach Phuket. 31.05- 11.06.2020
    Von Singapore Airlines anulliert.
    Wir möchten keinen Gutschein. Ticketpreise sollen zurückerstattet werden.
    Schwierigkeit nicht EU. (Zürich) Reisebüro ist zu. Service-Callcenter nicht zu erreichen.
    Wir wollen keine Fristen etc. versäumen.
    Was tun? Welche Chancen? Für jede Hilfe sind wir dankbar!

  514. Jana sagt:

    Die TAP Portugal macht es ganz geschickt. Wir hatten für den 27.04.2020 einen Flug auf die Kapverden/Sal mit einem Zwischenstopp in Lissabon gebucht. Der Rückflug 14 Tage später sollte über die gleiche Route, also Sal – Lissabon und Lissabon – Berlin, erfolgen. Die TAP hat nun aufgrund der Pandemie den kompletten Hinflug von Berlin nach Lissabon und von Lissabon nach Sal gecancelt. Auch der zweite Teil des Rückfluges, nämlich von Lissabon nach Berlin, wurde gecancelt. Nicht aber der erste Teil des Rückfluges, also von Sal nach Lissabon. Hier hat man nur die Daten geändert. Und zwar von 4 auf 11 Stunden Aufenthalt in Lissabon. Da die Flüge somit nicht komplett gestrichen wurden, können wir online bei TAP nicht den Rückerstattungsfall eröffnen. Auch nicht für den ausgefallenen Hinflug.

  515. Bikowski sagt:

    Habe bei Air Canada Flug von Miami nach München über Montreal gebucht. Beide Flüge wurden annulliert. Der Flug nach Montreal wurde umgebucht über Toronto mit Ankunftszeit 21:25 in Montreal und Weiterflug mit Partnerairline Lufthansa um 21:15. Abgesehen von der Tatsache, dass ich nicht eher losfliegen kann, als ich ankomme, war der Flug von Montreal nach Münche immer noch annulliert. Bis zuletzt kam weder non Air Canada noch von Lufthansa ein wahrnehmbares Flugangebot nach München. Da ich von Air Canada höchstens einen Gutschein erwarten kann, ist die Frage – kann ich mich an Lufthansa wenden, die keinen Flug zur Verfügung gestellt hat, sondern mir lediglich einen Tag vor Abflug die kostenlose Möglichkeit anbot das Handgepäck aufzugeben und zwar auf einem annullierten Flug.

  516. Rosa sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe gestern eine E-Mail von Eurowings bekommen, dass es eine Flugplanänderung gab. Mein gebuchter Flug: 10-13.4 Muc – Dortmund und zurück
    Flugplanänderung seitens Eurowings: 12-15.4 Muc-Köln/Bonn und zurück

    Das ist doch keine Änderung, die man mir zumuten kann und hat nichts mit meiner eigentlichen Buchung zu tun. Ich habe gestern angerufen (40 min Warteschleife) und die Info erhalten, dass er nichts machen kann, ich soll über das Kontaktformular meinen Fall einreichen.

    Meiner Meinung nach ist das eine Annulierung. Was kann ich machen, um den vollen Preis erstattet zu bekommen. Bin über Tipps sehr dankbar.

  517. Barbara und Svenja sagt:

    Hallo Johannes,
    am 11.03.2020 sind meine Tochter und ich mit Singapore Airlines über Singapur nach CEBU (Philippinen) geflogen. Zwei Tage später wurden uns beide Rückflüge von Singapore Airlines abgesagt (meiner am 11.04.2020 von Australien nach Düsseldorf und der meiner Tochter am 03.05.2020 von den Philippinen aus nach Düsseldorf). Ersatz wurde nicht angeboten.
    Ein neu gebuchter Rück-Flug von mir für den 24.03.2020 von CEBU aus über Bangkok und Helsinki nach Düsseldorf wurde am 24.03.20 morgens storniert (über KIWI mit verschiedenen Fluggesellschaften).
    Es blieb meiner Tochter und mir leider nur noch die Möglichkeit, über einen Charterflug der Bundesregierung am 27.03.2020 nach Frankfurt ausgeflogen zu werden.
    Im Nachhinein gehe ich davon aus, dass Singapore Airlines bereits am 11.04.20 genau wusste, dass sie uns „ohne Rückfahrkarte“ losschicken, damit der finanzielle Verlust sich für die Airline in Grenzen hält. Alleine aus diesem Grunde möchte ich eine angemessene Entschädigung einfordern.

    • Johannes sagt:

      Ich denke nicht, dass Singapore Airlines bereits am 11.3 damit gerechnet wurde. Dass der Flughafen Singapur für den Transit gesperrt wurde erst am 13. März klar.

  518. AA sagt:

    PayPal verweigert Käuferschutz bei annullierten Flügen

    Ich habe wegen eines von Emirates annullierten Fluges bei PayPal einen Fall eröffnet. Heute nach drei Werktagen wurde der Fall zu meinen Ungunsten geschlossen. Auf Nachfrage beim Telefonservice gab man mir die Auskunft, dass PayPal die Vorgabe habe, sich bei Flugannulierungen nicht einzumischen. Auf Rückfrage erklärte man mir, dass es sich sowohl um interne , als auch gesetzlichen Vorgaben handele. Ich vermute eher, PayPal hat Angst vor der großen Summe der Rückzahlungen, die sonst auf die Firma zukommen würde. Der Käuferschutz ist anscheinend nichts wert.

    • Johannes sagt:

      Hat Emirates denn bei dir schriftlich die Erstattung abgelehnt?

      • Jenny sagt:

        Ich hatte die gleiche Situation wie Luc, habe Emirates auch nachweislich kontaktiert, damit sie mir beim Organisieren einer Rückreisemöglichkeit helfen, aber sie haben auf Social Media nicht geantwortet und waren telefonisch nicht erreichbar.
        Da zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass es keine Flüge mehr nach Düsseldorf gibt, musste ich mich kurzerhand selbst um eine Rückreise kümmern, sonst würde ich heute noch warten.
        Wie verhält es sich rechtlich damit? Ich habe die Kosten, die mir für die Rückreise entstanden sind über das complaint form eingereicht und für den Rückflug eine Erstattung angefordert (beides auf Rat von Emirates am Telefon gestern).

        • Johannes sagt:

          Der Rückflug fällt halt vermutlich nicht unter EU-Recht. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du damit wahrscheinlich nicht.

      • Sabina sagt:

        Was, PayPal will bei Annullierung nicht rückbuchen? Das sit doch ein klassischer Fall der Nichterfülllung. Musste die Airline in deinem Fall den Flug annullieren? (Wegen staatlicher Verbote) Oder handelt es sich um eine Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen? (So liegt der Fall bei mir: Air France annullierte einen Rückflug aus Argentinien (Flugdatum 19.3.), offenbar, weil der Flieger halb leer gewesen wäre. Bisher zahlt Air France nicht, PayPal-Rückbuchung erschien mir als letzte Möglichkeit. Bin daher über deine Mitteilung einigermaßen geschockt.

      • AA sagt:

        Ja. Hat Emirates. Mir Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“

  519. Elmo sagt:

    Hallo zusammen,
    wir wären heute mit Air Canada nach Mexiko geflogen (Zwischenstopp in Kanada).
    Der Hinflug wurde von der Airline storniert.
    Der Rückflug wird immer wieder verändert, jedoch noch nicht gecancelt (Rückflug durch United Airlines, wird aber auf Air Canada Site als deren Flug angezeigt?).
    Die Flüge haben wir über Opodo gebucht.
    Nach endlosen Kontaktversuchen unserseits hat sich Opodo nun endlich geäußert, angeblich sei der Flug laut Air Canada nicht rückerstattungsfähig, ergo nur Umbuchung möglich.
    Wir möchten allerdings eine Rückerstattung.
    Air Canada selbst hat (noch) nicht auf Mail reagiert.
    Dadurch dass die Airline nicht in der EU ansässig ist, weiß ich nicht, ob diese bzw. Opodo rechtens handelt.
    Was können wir tun?
    Bitte um Ratschlag.

  520. Stefan sagt:

    Ich würde hier keinen Schritt nachgeben. Wenn man noch vor zwei Monaten eine kleine Änderung haben wollte, wurde fest hingelangt. In genau so einer Härte sollte man jetzt die Rückerstattung antreiben.

  521. Sascha sagt:

    Zusatzfrage (vielleicht auch unerheblich): mein Flug bei Eurowings wurde vor der Annullierung seitens der Fluggesellschaft (alles fristgerecht) umgebucht. Beziehe ich mich in meiner Korrespondenz jetzt auf den ursprünglichen Flug oder den mittlerweile umgebuchten? Bei dem umgebuchten Flug hat sich nämlich auch eine Kleinigkeit geändert (und ich frage mich schon, ob das die Vorbereitung eines kleinen schäbigen Tricks ist): der Rückflug war ein Direktflug von Split nach Köln. Nun wurde ein Zwischenstopp in Hamburg eingebaut. Dieser Flug Hamburg > Köln wurde NICHT annulliert. Alle restlichen Komponenten/ Einzelflüge schon. Das kommt mir schon so vor, wie der Versuch, sich vor der Rückerstattung zu drücken, weil ja nun nicht alle Flüge annulliert wurden…..Zurück zu der Eingangsfrage: auf welchen Flug beziehe ich mich? Ich kann das Problem auch umschiffen, indem ich nur die Buchungsnummer angebe – die ist nämlich gleich geblieben.

  522. Winfried Goller sagt:

    Hier mein Fall: Ich hatte Flüge für 2 Personen vom 25.02. – 24.03. MUC-DXB-BKK mit Emirates gebucht. Hinflug auch alles ok. Alls ch dann am 22.03. für den Rückflug einchecken wollte begannen meine Probleme, obwohl ich am 21.03. noch das obligatorische Upgrade-Angebot erhalten hatte.
    Die Flüge BKK-DXB und der Weiterflug nach MUC waren storniert. Lapidarer Hinweis, wenden Sie sich an unser Kundencenter. Nachdem ich da ein paar Stunden in der Warteschleife gehangen war, habe ich dann aufgegeben. Nachdem dan auch noch der Hinweis von der Botschaft kam, man solle sich doch so schnell wie möglich um Rückflüge kümmern soll, habe ich glücklicherweise noch 2 Flüge mit Thaiair am 28.03. buchen können, die allerdings über 2200€ gekostet haben.
    Hier jetzt meine Frage. Was kann ich an Erstattung von Emirates zurückfordern? Nur den Ticketpreis für die stornierten Flüge oder auch den zusätzlich gewordenen Rückflug?

    • Johannes sagt:

      Für deinen Rückflug gilt leider kein EU-Recht. Deswegen wird dir Emirates vermutlich nur den Flugpreis für den Rückflug anteilig erstatten aber ich würde trotzdem erst einmal versuchen die Zusatzkosten einzufordern.

  523. Jürgen sagt:

    Hallo und danke an das Travel-Dealz Team für eure unermüdliche Arbeit. Hier mein Fall: … alles online bei LH direkt gebucht und mit PayPal bezahlt Ende 2019. Nun hat LH bereits meinen interkontinentalen Hinflug HAM-FRA-YYC für Ende Mai 2020 komplett annulliert ohne aktive Info an mich, „durfte“ es online rausfinden ! Rückflug YVR-FRA-HAM hingegen im Juni 2020 ist noch aktiv.
    1) volle Rückerstattung gem. EU-Fluggastrecht möglich ?
    2) auch Servicegebühren erstattungsfähig (i.e. Steuern, Sitzplatzreservierung) ?
    3) LH online verwirrend, da „keine Erstattung wg. Tarif“ jedoch Button aktiv, Hotline anrufen ?
    4) somit glasklarer Erstattungsfall ?
    5) gibt es Erfahrungen mit …
    … aktuellen LH Erstattungszeiten ?
    … etwaigen LH Voucheraufschlägen bei Verzicht auf Erstattung (i.e. +50% … +100%) ?
    Danke für eure Einschätzung und Antwort …

    • Johannes sagt:

      1) m.M.n. ja
      2) m.M.n. ja
      3) Am besten schriftlich auffordern
      4) Ja
      5) nein, nein

    • Birgit Stork sagt:

      Danke für die Frage. Meine Flüge sind noch aktiv, Frankfurt > Séoul, Singapur > Frankfurt, alles im Mai. Verfolge es aktuell fast täglich.
      Es wäre super wenn du weiter berichten würdest

      • Jürgen sagt:

        Update zum LH annullierten Kanadaflug im Mai nach YYC, operated by Air Canada wie folgt. Anruf bei LH Customer Service, wurde nach alternativen Flugvarianten gefragt und habe abgelehnt, da ein Direktflug entfallen ist und eine 1 oder 2 Stoppvariante mit +5h meine Reisetaktung zerlegt.
        LH hat also storniert und mir volle Erstattung (inkl. Steuern und Sitzplatzreservierung) zugesichert, Dauer aktuell leider 4 … 8 Wochen ggü sonst 4-5 Tagen. Schauen wir also mal, wenn es so kommt dann ists völlig ok für mich … wenn nein, dann „schriftlich“ plus weitere Schritte.

  524. Manuela sagt:

    Hallo Ihr Lieben, ich habe am 11.01.20 über ABC-Travel Flüge für meinen Mann und mich von Berlin Tegel nach New Orleans gebucht. Abflug 09.04.20 von Tegel BA 0983 nach London und von London nach New Orleans AA 6184. Rückfug am 23.04.20 von Memphis nach Chicago AA 4117, von dort nach London AA 0098 und von London nach Berlin Tegel AA 6473. Bereits am 15.03.20 wurde der Rückflug aus Memphis geändert, vorverlegt um etliche Stunden, so dass wir 5,5 Stunden in Chicago hätten warten müssen. Unsere Ankunft in Londo wäre am 24.04.20 um 13:15 Uhr in London gewesen. Der Abflug von London nach Berlin tegel wurde dann auch vorverlegt auf 8:40 Uhr, obwohl wir zu da noch gar nicht in London angekommen wären! Unabhängig davon, werden wir so oder so nicht reisen, da inzwischen auch die Flüge gestrichen sind. Jetzt möchte ich natürlich auch eine Erstattung meines Flugpreises. Dieses gestaltet sich leider mehr als schwierig, da bei ABC Travel niemand zu erreichen ist. Ich probiere es tagsüber zig Male, entweder ist besetzt oder wenn die Bandansage kommt, dass ich wählen soll zwischen 1 = Neubuchungen oder 2 = Fragen zu bestehenden Buchungen und ich die 2 drücke, dann ist das Gespräch sofort beendet! Ich habe am 16.03.20 auf die E-Mail mit der Flugplanänderung von ABC Travel, die ich am 15.03.20 bekommen hatte, um Rückerstattung meiner Zahlung gebeten. Daraufhin erhielt ich nach einigen Tagen eine Mail mit diesem Satz:

    Vielen Dank für Ihre Auftragsanfrage an ABC-Travel Service.

    Bitte folgen Sie dem Link
    Link

    Sehr geehrter Frau XXX!

    Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als ABC-Travel Service handelt in Ihrem Auftrag als Diensleistungsvermittler, um die zu erbringende Leistung mit Ihrem Vertragspartner der Airline abzuwickeln. ABC-Travel Service handelt als Vermittler von Reiseleistungen und hilft Ihnen dabei die nach den Beförderungsvereinbarungen der Airline angebotene Regelungen abzuschließen. Die Dienstleistung endet mit der Ausstellung und Übermittlung der elektronischen Flugtickets. Bei Vertragsänderungen durch Umbuchung oder Stornierung wird ein neuer unabhängiger Service von Ihnen beauftragt. Mit der Bearbeitung und Abschließung dieses Auftrags erfüllt ABC-Travel Service die Dienstleistung.

    Alle weiteren zu erbringenden Leistungen wie die Durchführung der Leistung ist zwischen Ihnen (Kunde) und dem Leistungsträger (Airline, Hotel, Veranstalter) zu regeln. Folgende Möglichkeiten kann ABC-Travel Service nach offizieller Regelung der Airline Ihnen vermitteln. Bitte wählen Sie eine Option aus und bestätigen Sie die AGBs von ABC-Travel Service als Vermittler und die AGBs der Airline als Vertragspartner für Ihre Beförderung damit der Auftrag zustande kommen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dieser Bestätigung eine automatische E-Mail erhalten, die Sie zur Identifizierung über eine zweite Bestätigung freigeben müssen.
    Weitere Informationen
    Der Vorgang kann nur erfolgreich bearbeitet werden wenn alle Passagiernamen und dazugehörige Ticketnummern vollständig an uns weitergeleitet werden.
    Kunden Nummer:
    Vorgangs Nummer:

    ABC Travel schreibt, seit der Ausstellung der e-tickets sind sie nicht mehr zuständig, sondern die Airline … Ich hatte heute nach stundenlanger Warteschleife Glück von eine Serviceberaterin von BA am Telefon. Die Dame verwies mich an ABC Travel, da ich dort gebucht habe. Sie könnte nur handeln, wenn ich direkt bei der Airline gebucht hätte.

    Ich fühle mich von ABC Travel echt verarscht. Wenn ich über die jetzt storniere, dann berechnen die noch eine Bearbeitungsgebühr pro Passagier. Mir nutzt es auch nicht, wenn ich umbuchen kann und aber bis 31.12.20 erneut geflogen sein muss. Wir haben jetzt Urlaub und müssen den auch nehmen, wir hatten eine Hochzeitsreise zu unserem 35. Hochzeitstag geplant, die nun nicht stattfindet und zum Schluss bekommt man nicht mal sein Geld zurück 🙁
    Ich bin unschlüssig, auf den LINK von ABC Travel zu klicken und statt dessen zu warten, bis die Airline die Flüge offiziell storniert. Was meint ihr?

    Liebe Grüße, Manu

    • Torsten sagt:

      Hallo Manu,
      würde auf jeden Fall noch bis 2-3 Tage vor dem Abflugtermin Hinflug warten, ob nicht doch noch von BA storniert wird. Dann hast Du ja das Recht auf volle Erstattung. Wenn BA weiterhin auf ABC verweist, musst Du ggf. tatsächlich in den sauren Apfel beißen und noch eine Servicegebühr zahlen. BA hat zumindest meinen Flug der für den 1.4. geplant war und storniert wurde anstandslos erstattet.
      Viel Glück!

    • Kathrin sagt:

      Hallo Manu, ähnliches Problem. Mein Flug wurde annuliert. Delta stimmt voller Rückerstattung zu, aber es muss über ABC Travel laufen. Die wollen jetzt 60 Euro Stornogebühren trotz Annulliering, da ich ja die Rückabwicklung in Auftrag gebe. Das ist eine sogenannte erzwungene Stornierung wegen Annullierung seitens der Airline und eine Stornogebühr ist nicht rechtens. Außerdem behalten sie eine Service Fee, da Sie ja Ihrem Auftrag nachgekommen sind mir ein Ticket auszustellen. Diese Service Fees sind nicht im Ticket aufgelistet. Von meinen 605 Euro bekäme ich nur 413 Euro wieder. Meiner Bitte auf die genauen AGBs mit Höhe der Service Fees selbst bei Annullierung zu verweisen sind sie nicht nachgekommen. LG Kathrin

  525. Sarah sagt:

    Hallo, ich hoffe, dass ich endlich jemand gefunden habe, der mir weiterhelfen kann…ich würde am 29.3. von STG nach London Heathrow mit BA fliegen. Mein Flug wurden annulliert und von BA direkt automatisch auf einen späteren Flug am selben Tag umgebucht. Heute erhielt ich die Nachricht, dass nun dieser Flug auch annulliert ist. BA bietet aber nur Formulare & Kontaktaufnahme zur Erstellung eines Gutscheins an. In den Geschäftsbedingungen (extra für die Zeit bis Ende Mai 2020 neu eingeführt) steht:
    „…Keine Stornierungen oder vollständigen Rückerstattungen, sofern die Tarifregeln dies nicht zulassen“
    Wie habe ich nun dies zu verstehen? Ist dadurch das Recht auf Rückerstattung aufgehoben? Gelten für BA andere Regeln, da das UK seit Feb 2020 nicht mehr zu EU gehört (ich habe aber schon 2019 gebucht)?

    Bei mir ist auch der Rückflug noch nicht storniert. Wie gehe ich damit um? Ich kann ja nicht zurückfliegen, wenn ich gar nicht hinkomme…

    Danke für die Hilfe& Ideen
    Grüße Sarah

    • Johannes sagt:

      Hallo Sarah,

      die EU-Fluggastrechteverordnung gilt noch bis mindestens Ende Dezember 2020. British Airways versucht sich hier nur aus der Affäre zu ziehen. Ich würde versuchen schriftlich eine Erstattung zu fordern. Leider musst du ggf. die Schlichtungsstelle oder einen Anwalt einschalten.

  526. Brinkmann sagt:

    Flug nach Brasilien, Kosten 1800e, Air France/KLM stellt sich quer und bietet nur einen Gutschein an…mit Verweis auf höhere Gewalt, 1 Jahr gültig, nicht erstattbar. Zitat: Sie müssten an Ihre Fluggesellschaft denken.

  527. Claudia sagt:

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob man auch eine Gelderstattung bekommt, wenn der Flug nicht annulliert wurde. Es wurde uns ein Gutschein angeboten und das von der Lufthansa. Wir wollten am 31.03. nach Lissabon fliegen. Der Flug wurde nicht gestrichen, aber fliegen bringts auch nicht, da man in Portugal 2 Wochen nach Ankunft in Quarantäne muss.
    Danke für Eure Antwort.

  528. Lukas sagt:

    Hallo.
    Hatten am 20.04 einen Flug von FRA nach Madrid in der Buisness class mit LATAM gebucht. Flug und Hotel zsm über Expedia.
    Diese verweisen daraufhin dass es von LATAM nur ein Gutschein geben würde. Dies wollen wir nicht, da LATAM die Strecke ja einstellt und das Geld somit weg ist, da wir nicht mehr die Airline in Anspruch nehmen würden. Was nun tun??
    Kann da jemand einen Tipp geben. Danke

  529. Torsten sagt:

    Hier der Stand für die drei Airlines unserer geplanten Chile Reise im April:
    1. British Airways (LHR-MAD-SCL): beide Legs wurde von BA Mitte März storniert, habe am 20.3. bei der deutschen Hotline angerufen und Rückerstattung angefordert, eine knappe Woche später war das Geld auf der CC gutgeschrieben
    2. Iberia (TXL-MAD-SCL), ebenfalls von IB gecancelt. War schon etwas schwieriger. Habe letztlich im Call Center in Spanien angerufen, dort ebenfalls Rückerstattung angefordert die auch zugesagt wurde, allerdings sollte die Bestätigung erst in drei Wochen eintreffen, Zahlung dann eine Woche danach. Warte also noch…..
    3. LATAM, Flüge innerhalb Chiles. Da wir 5 PAX sind hängen hier knapp 5000 EUR an einer Buchung. Auch hier wurden wir per email auf Stornierungen der Flüge in den letzten zwei Wochen hingewiesen. Hotline und Website in Deutschland sind völlig abgetaucht; irgendwann habe ich dann auf der US-Seite ein Erstattungsformular gefunden und abgeschickt….angeblich Auszahlung in 45 Tagen. Es lohnt sich in die jeweiligen lokalen AGBs zu schauen: auch in Chile gibt es bei LATAM das Recht auf volle Erstattung des Flugpreises bei Stornierung durch die Airline.

    Ich befürchte aber, dass in der jetzigen Situation die Airline in 45 Tagen nicht mehr zahlungsfähig ist.

  530. Daniela sagt:

    Hallo,
    wir hatten über ABC Travel gebucht, Flüge am 29.3. hin und am 11.04. zurück mit American Airline. American Airline hat 3 der 4 Flüge annuliert. ABC Travel bot nur an, zu stornieren damit ich das Geld wieder bekomme und berechnen 92,82€ pro Person / Ticket dafür. Wir sind 3 Personen.
    Bekommt man nicht alles zurück wenn die Airline annulliert oder darf ein Reisebüro solche Gebühren verlangen?
    Liebe Grüße Daniela

    • Johannes sagt:

      Steht die Gebühr denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die du bei der Buchung akzeptiert hast? Dann ja.

      • Daniela sagt:

        in den ABGs steht 60€, auf meine Frage warum 92,82€ war die Antwort, die Differenz sind Gebühren die bei Ticketausstellung angefallen sind und diese können/dürfen nicht erstattet werden. DAS steht aber nicht in den ABGs.
        Und die Gebühr ist trotz Flugannullierung seitens Airline rechtens?

    • Kathrin sagt:

      Hallo Daniela,

      Selbes Problem. Trotz Annullierung soll ich 60 Euro Stornogebühren und ca 140 Euro Service Fee bei ABC Travel bezahlen. Die ist nirgends im Ticket aufgelistet. Eine Stornogebühr bei Annullierung ist nicht rechtens. Lg Kathrin

  531. Stuart sagt:

    Erstmal vielen Dank für die ganzen Tipps.

    Kann mir jemand mit meinem Fall helfen?
    Unser Flug München nach Abu Dhabi sollte noch stattfinden. Allerdings wurde unser Flug Abu Dhabi nach Bangkok gestrichen und wir wurden auf einen Ersatzflug 20h später umgebucht.
    Fällt das auch unter EU Recht(unabhängig davon was in der Mail – siehe unten- stand)?

    (In der Mail steht drin, dass wir, wenn das für uns nicht akzeptabel ist, innerhalb von 30Tagen widersprechen können und einen „refund“ bekommen können)

  532. Manuel sagt:

    Das ist an alle (unabhängig der Airline):

    ich habe ein wenig recherchiert bezüglich Anwalt und Rückerstattung der Ticketkosten(hier geht es um Rückerstattung und nicht um Entschädigung).

    Alle Infos ohne Gewähr.

    Die Gegenseite muss die Kosten des Anwalts nur tragen, wenn eine Abmahnung an die Fluggesellschaft erfolglos war.
    Beauftragt ihr den Anwalt bevor ihr abgemahnt habt, müsst ihr ggf. selbst die Kosten tragen.
    Steht z.B. hier (inwiefern das aktuell ist, kann ich nicht beurteilen)
    https://www.airliners.de/entschaedigung-airline-anwaltskosten/40357

    Ein Formular für eine mögliche Abmahnung habe ich hier gefunden:
    https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/sites/default/files/migration_files/media234257A.pdf

    So wie ich das verstanden habe, muss auf jeden Fall eine Frist gesetzt werden. Hier habe ich 7 Tage und auch 14 Tage gelesen.
    1) Weiß hier jemand mehr?

    Das muss wohl postalisch (am besten Einschreiben mit Rückschein?) rausgehen. Mails ist unklar, ob die Gültigkeit haben.
    2) Kann das wer bestätigen?

    3) Die Frage ist nur an welche Postadresse(im Impressum schauen). Die deutsche Niederlassung (bei Etihad Frankfurt) oder das Headquarter(bei Etihad Abu Dhabi)? ich vermute, die deutsche Niederlassung. Weiß es jemand genau?

    • Johannes sagt:

      Danke für den Hinweis auf das Musterschreiben. Habe ich im Artikel ergänzt.

      1) Ich würde 14 Tage wählen, 7 Tage ist schon sehr kurz
      2) Ist die sicherste Variante, wenn man damit wirklich vor Gericht gehen will. Fax ist auch eine sehr gute Möglichkeit
      3) Anschrift in Deutschland sollte reichen

  533. Lea sagt:

    Hallo,
    wir haben unseren Hinflug (FRA-BKK) am 13.03 aufgrund der Situation mit Etihad nicht wahrgenommen. Seit dem 25.03 setzt Etihad zudem alle Flüge aus.
    Eine Stornierungsinformation zu unserem Rückflug am 29.03 habe ich aber bis heute nicht erhalten und die Buchung ist auch nicht mehr einsehbar.

    Was steht mir zu? Wie gehe ich am besten vor? Wir haben über flugladen.de gebucht.
    Danke für die Antwort

  534. Reinhard Friedrichs sagt:

    Hallo,
    Wir hatten über Check24 einen Flug am 15.03. von Hannover über München nach Bangkok gebucht. Flug hin: mit Lufthansa nach München und weiter mit Eurowings nach Bangkok. Zurück sollte es am 29.03. mit Austrian über Wien nach Hannover gehen. Wir wurden dann von Check24 auf einen Flug am 29.03 mit SWISS nach Zürich umgebucht. Ohne Anschlussflüge nach Deutschland. Am 25.03. wurde der Rückflug anuliert. Wir haben dann uns selber um einen Rückflug gekümmert und sind dann von Bangkok mit Norwegien Airlines nach Kopenhagen geflogen. Von dort aus mit der Bahn nach Hannover. Wer ist unser Ansprechpartner? Lt. Check24 die Lufthansa. Lt. Lufthansa Check24. Gibt es eine Möglichkeit einen Teil der Zusatzkosten zurück zu bekommen?
    Beste Grüße und bleibt alle Gesund
    Reini

    • Johannes sagt:

      Hallo Reini,

      ja, Swiss muss für die Kosten aufkommen. Habt ihr Swiss die Chance gegeben für Euch einen alternativen Rückflug zu organisieren? Ich würde sonst alle Belege an Swiss schicken mit Bitte um Ersatttung.

  535. Josef Erwin Herz sagt:

    Wir haben im Februar d. J. einen Flug (Hin- und Rückflug) über ein örtliches Reisebüro (hier in Baden-Württemberg) bei United Airlines gebucht und bar (im Reisebüro) bezahlt, und zwar abgehend von Zürich via Chicago nach S.Antonio (Texas). Der Flug wurde von der Airlines gestrichen, worüber uns das Reisebüro informierte.
    Das Reisebüro verwies uns nun auf ein Gutschriftsangebot der Airlines, mit einer Laufzeit bis Februar 2021, ohne dabei ein Wort darüber verloren zu haben, dass wir als Kunde ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besitzen.
    Frage 1: Wer ist für uns Ansprechpartner, das Reisebüro oder die Airlines? 2) Kann der Rechtsanspruch (Rückerstattung des Kaufpreises) an das Reisebüro gerichtet werden? 3) Ist das Reisebüro dazu verpflichtet, die Interessen des Kunden bei der Airlines zu vertreten?
    Das Reisebüro stellt sich auf den Standpunkt lediglich Vermittler zu sein, und hält sich daher aus allem raus: Kein Geld und kein Service.

  536. Pascal sagt:

    Hat jemand schon erfolgreich den Gutschein abgewehrt und das Geld dafür erhalten? Falls nein, vielleicht hat jemand schon eine rechtlich-strategische Herangehensweise erarbeitet bzw. gute Argumente?

    Viele Grüße

  537. GM sagt:

    Kann die positive Info über Ryanair nur bestätigen: Angebot der Kostenrückerstattung kam per Mail, man muss dafür ein schlichtes Formular ausfüllen. Dann kam sogar nach einer Woche eine Entschuldigungsmail, dass es länger dauern könnte. Für mich alles kein Ding, wenn es in den nächsten Wochen abgewickelt wird und das Geld wieder da ist.

    Anders hingegen Eurowings, die momentan ihren eigenen Untergang noch beschleunigen. Umbuchung oder Gutschein wurde angeboten, was nicht rechtens ist. Hotline nicht erreichbar und die Mail-Adresse info@eurowings.com ist wohl abgeschaltet worden, da kommt immer alles zurück.

    Bin mir ziemlich sicher, dass die Lufthansa ihre „Billig-Linie“ am längen Arm verhungern lässt und Eurowings im Herbst 2020 nicht mehr existiert – somit wäre auch die Umbuchung oder der Gutschein futsch.

    • Alicia sagt:

      Habe durch Zufall bei Eurowings im Chat eine Dame erwischt, diese teilte mir mit, dass es keine Rückerstattung geben würde – nachdem ich auf Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung der EU Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufmerksam gemacht habe, meinte sie ganz plötzlich, dass es doch geht, allerdings nur über das Kontaktformular. Mal sehen, ob sich da jemand meldet … Hotline und Info-Mail waren bei mir auch ohne Erfolg.

    • GM sagt:

      Diese Mail-Adresse funktioniert hingegen und man erhält auch eine Eingangsbestätigung: service@eurowings.com

  538. Alex sagt:

    Meine Erfahrung bezieht sich auf Air Baltic. Die Flüge waren gebucht für die Osterferien (immerhin ein 4-stelliger Betrag) und wurden von der Airline annuliert. War damals noch relativ am Anfang der Corona Krise. Gab auf der Website sogar noch die Option „Full Refund“ (weiß nicht, ob es das heute noch gibt?)
    Habe den Full Refund ausgewählt (am 16.03.), erfolgt ist bis heute nichts. Mails bleiben komplett unbeantwortet.
    Es ist deprimierend wie wenig Möglichkeiten man in der Situation hat, kurzfristig an sein Geld zu kommen. Wenn das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutzt schon ausstehende Zahlungen von Addidas und Co als „unlauter“ kritisiert, dann sollte das meiner Ansicht nach auch für die Airlines gelten – dürften ja letztendlich zehntausende Verbraucher betroffen sein?

  539. Pascal sagt:

    Hallo,

    wir haben Flüge mit Ryanair und Easyjet gebucht. Beides über Ostern. Wir sind von Ryanair sehr überrascht. Man hat den Flug gestrichen und überweist uns den gesamten Betrag. Soviel Freundlichkeit ist man nicht gewohnt 🙂

    Bei Easyjet gestaltet sich das Verfahren unglücklich. Zunächst hat Easyjet noch nicht mal den Flug am 10. April nach Portugal gestrichen. Schon jetzt ist doch ersichtlich, dass es zu keinem Flug kommen wird. Ich finde das Airlines ab jetzt nicht mehr den Joker „unerwartete Ereignisse“ ziehen können. Ab jetzt ist alles planbar bzw. ersichtlich was gestrichen werden kann. Dadurch entstehen den Fluggesellschaften keine Fixkosten mehr bzw. nicht in dem hohen Maße wie sonst. Da stimme ich Johannes zu.

    Auch wenn Easyjet noch nicht den Flug storniert hat, bieten sie abenteuerliche Sachen an. Man kann selbst stornieren und bleibt auf den Kosten sitzen oder kann gebührenfrei umbuchen oder einen Gutschein nehmen. Der Gutschein ist für nur 6 Monate gültig! Wir wollen aber unser Geld zurück, da ich noch nicht sagen kann, ob wir überhaupt in diesem Jahr irgendwo hinfliegen.

    @ Johannes: es bestätigt sich, dass die Airlines jetzt nach und nach auf Gutscheine umstellen. Dein Beitrag ist sehr zu schätzen und es wäre gut zu wissen, ob Leute schon Erfahrung mit dem Thema Gutscheine haben bzw. wie sie dennoch ihr Geld zurückerhalten haben. Falls sich dein Lösungsweg geändert hat @Johannes, dann wäre es schön und freundlich, wenn du das konkretisieren kannst 🙂

    Beste Grüße und bliebt gesund!

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach gibt es keinen rechtlichen Grund sich auf einen Gutschein einzulassen. Alleine schon, weil die meisten Airlines diese Form der Erstattung in ihren Beförderungsbedingungen überhaupt nicht vorsehen. Ich denke, man muss Geduld haben bis das Geld wieder zurück auf dem Konto sein wird.

  540. Tom sagt:

    Hi zusammen,

    ich hatte eine Reise über Expedia (Paketreise) nach Island gebucht. Die Fluggesellschaft hat jetzt den Flug gestrichen und mir einen Gutschein (oh welch Wunder) ausgestellt. Das Geld für das Hotel bekomme ich von Expedia wieder. Die meinten dort, dass sie erstmal nichts machen können wegen dem Flug, da die Fluggesellschaft wohl das Ticket in deren Portal „gesperrt“ hat und Umbuchungen und Rückerstattungen aktuell nicht möglich sind. Ich solle bei Icelandair anrufen, die müssen das wohl machen.
    Gesagt getan, angerufen aber „das Kundencenter ist zur Zeit nicht besetzt“. Nur ein E-Mail Formular, dass ich jetzt natürlich ausgefüllt habe und hoffen muss, dass ich mein Geld wieder bekomme… hat da jemand erfahrung mit der Airline?

    Danke euch!

  541. Tobias Wegner sagt:

    Hallo

    Wir wollten am 7.4.2020 mit Thai Airways von Frankfurt nach Koh Samui fliegen. (Tg 921)Wir haben den Flug in einem Reisebüro bei uns im Ort gebucht.Bezahlt haben wir per MasterCard Gold.Können wir das Geld einfach wegen nicht erbrachter Leistung zurück buchen lassen oder kann das zu Strafzahlungen von uns an Thai Airways führen wie mein Reisebüro sagt?Thai Airways bietet bisher ja nur umbuchungen bis zum 15.12 an.Unser Flug von Bangkok nach Samui findet laut Flugplan auf der Seite von Thai Airways wo man seine Buchung sehen kann immer noch statt.Nur wenn wir nicht nach Bangkok kommen hilft das wenig…Evt hat ja schon jemand genauere Infos von Thai Airways wie sie mit den ausgefallenen Flügen im April und Mai verfahren wollen.Eine umbuchen kann ja wohl nicht alles sein.Rein rechtlich müssten wir doch das Geld zurück bekommen oder?
    Danke schonmal und bleibt gesund.

  542. Jos sagt:

    Positiv: Alitalia storniert Flug nach Italien selber, die Email bietet auch die Rückerstattung an. Email an die angegebene Adresse:

    rimborsovolocancellato@alitalia.com

    Nach rund 7 Tagen erfolgte Erstattung auf die Kreditkarte. Bin positiv überrascht.

  543. Jan sagt:

    Hallo,

    habe eine Eurowings Flug nach Marakkesch, der annuliert wurde.

    Ein Voucher ist für mich keine Option, um den Anspruch nicht zu verlieren möchte ich schriftlich bei der Eurowings (service@eurowings.com) um eine Erstattung des Geldes bitten.

    Habt ihr da eventuell ein Textmuster für, mit Bezug auf die richtigen Paragraphen des europäischen Rechts?

    Viele Grüße und herzlichen Dank!

  544. Michael Naumann sagt:

    Mein Hinflug nach Port Elizabeth (über Jo‘burg, mit SAA) sollte am 21.03.20 stattfinden, er wurde nicht gecancelt, ab 18.03.20 galt aber das Einreiseverbot für Touristen aus Deutschland. So dass ich den Flug nicht antreten konnte. Rückflug wäre am 10.04.20 über eine eventuelle Stornierung habe ich noch nichts gehört. Es handelt sich um eine Individualreise. Jetzt wurde mir ein Gutschein angeboten. Habe ich ein Anrecht auf volle Rückerstattung des Reisepreises?

  545. Carmen sagt:

    Hallo,

    unser Etihad Flug München-Abu Dhabi-Manila wurde nun auch seitens der Airline gecancelt. Hatten über Opodo gebucht. Haben schon gelesen, dass Etihad kein Geld rausrücken möchten und nur Gutscheine verteilt. Da wir über Opodo gebucht haben, haben wir dort widersprochen. Die Dame in der Hotline meinte, sie gibt unser Anliegen an die Fachabteilung weiter, kann aber nichts versprechen, weil die kein Geld erstatten wollen seitens Etihad. Von opodo werden auf jeden Fall keine Gebühren verlangt. Das haben wir nun schriftlich.
    Hatten gerade Kontakt mit der Bank, weil wir, unerfahren wie wir waren, per Überweisung gezahlt haben. Rückholung ist hier natürlich nicht möglich.

    Der Mann von der Bank meinte, wir sollen zivilrechtlich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
    Hat hier jemand Erfahrung? Bringt das was?
    Vertragspartner war ja opodo, also müssten wir opodo anzeigen?

    Vielen Dank

  546. keller sagt:

    hallo ich habe einen Flug am 04.04 mit TAP Portugal gebucht, wurde gecanceled und die geben mir einen vaucher 1 jahr gültig, möchte aber mein Geld was muss ich tun ?

  547. Anna sagt:

    Hallo,
    wir haben bei Thaiairways einen Hin- und Rückflug (31.3-20.4) Frankfurt nach Bangkok und zurück gebucht.
    Nun wurde unser Hinflug auf mittags verschoben und der Rückflug abgesagt. Weder wurde uns eine Erstattung, Umbuchung noch ein Gutschein angeboten. Wir haben bereits 2 Mails geschrieben und keine Antwort erhalten. Telefonisch ist niemand erreichbar.
    Wie genau sollen wir vorgehen? Müssen wir an den Flughafen fahren? Haben wir einen Anspruch auf Erstattung?
    Liebe Grüße
    Anna

    • Johannes sagt:

      Ist halt die Frage ob eine kleine Flugverschiebung eine Annullierung rechtfertigt. Dazu gibt es leider keine klaren Regeln. Ggf. musst du das ein Gericht klären lassen.

  548. Molly sagt:

    Hallo liebe Leute,
    Corendon Airlines Flug von FUE-CGN am 16.4.2020 gebucht.
    Airline hat alle Flüge storniert und berichtet auf ihrer Website davon.
    In meinem Telefonat mit dem Service, bot man mir an
    A ) kostenloses Umbuchen bis Ende März 2021
    B) „Einfrieren“ des Guthabens, sodass ich einen neuen Flug buchen kann (klang für mich wie A)
    C) Rückerstattung , jedoch erst 8 Wochen nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs…
    Ist dies rechtens?

    Ich plane eine Zahlungsaufforderung zu schicken, unter Ankündigung der Zuhilfenahme eines Rechtsanwalt.
    Oder gibt es besser Ideen?
    Vielen Dank für ein Feedback.

    VG Molly

  549. Okko Neumeister sagt:

    Wir hatten mit EW einen Flug von Köln-Bonn nach Teneriffa Süd gebucht. Hinflug war heute um 8.00h und ist regulär abgeflogen, trotz EU-Reiserichtlinien (unfassbar). Der Rückflug am 11.4 ist nicht mehr buchbar und ich denke er wird zeitnah annulliert werden. Ich habe die kostenlose Umwandlung in einen Voucher mit 12monatiger Gültigkeit abgelehnt und den Flug schriftlich storniert und eine vollständige Erstattung mit einer Frist von 14 Tagen eingefordert. Die Frist läuft am 7.4 ab und liegt innerhalb des 8Wochen Zeitraums für eine Rückbuchung der Zahlung mit Kreditkarte. Soll / darf ich den Betrag zurückbuchen lassen?

    Für eine Antwort bzw. Einschätzung wäre ich dankbar

    MfG

  550. Vlad sagt:

    Grade eben mit LH telefoniert bzgl. einer Stornierung.
    Mein Flug sollte Ende April nach Kiew direkt von FRA gehen. Es wurde jetzt annulliert und auf einen Flug über MUC umgebucht. Da ich nicht fliegen will habe ich angerufen und der Mitarbeiter erzählt mir das ich kostenlos stornieren, jedoch im moment nicht möglich, erst in 6 Wochen soll ich mich wegen der Erstattung melden und es wird dann erstattet. Ist es so in Ordnung?!

  551. kross sagt:

    Gerade mit amex telefoniert, quasi ohne Wartezeit, weil KLM nur einen Voucher rausrücken will für den durch sie stornierten Flug. Mitarbeiter klang so als wäre das prob bereits bestens bekannt und mir wurde der Betrag wohl nun vorläufig wieder gutgeschrieben. Hat keine 5 Minuten gedauert der Prozess. Wenn es letztlich wirklich so problemlos klappt ist das auf jeden Fall für mich ein Grund zukünftig wenn möglich mit der Amex zu buchen..

    • Tolik Egal sagt:

      Ist ein Zurückziehen des Geldes in so einer Situation erlaubt? Ich denke es wird rechtlichen Ärger geben bzw. Probleme mit dem Inkasso.

      • Johannes sagt:

        Meiner Meinung nach ja, weil die bezahlte Leistung nicht erbracht worden ist. Ist aber nur meine Meinung. Rechtlich beraten solltest du dich von einem Anwalt.

  552. Sascha sagt:

    An alle, die sich mit Eurowings bzgl. einer Annullierung/ Rückerstattung befassen (bzw. rumärgern): ich habe leider Probleme, Kontaktmöglichkeiten zu finden. Servicenummer kommt nicht in Frage (bin in Kroatien, kein Festnetz, zu teuer). Das Kontaktformular habe ich genutzt, aber keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich habe jetzt in den Kommentaren gelesen, dass andere da findiger zu sein scheinen als ich. Ich bin für alles dankbar, Emailadresse, postalische Anschrift, Fax, whatever…..am besten vielleicht einfach hier posten, es scheinen ja einige mit der Airline befasst zu sein. Danke 🙂

  553. Martha sagt:

    Guten Morgen, wir haben einen Flug/ Tarif Economy Safer EMIRATES FRA-DXB gebucht. Die Airline hat jetzt den Rückflug storniert. Laut den Beschreibungen in den Kommentaren kann ich eine Rückerstattung anfordern da die Reise in der EU startet… Hat jemand überhaupt schon Geld von Emirates zurück erstattet bekommen? Macht es Sinn den „refund“ online anzufragen da hier schon darauf hingewiesen wurde das nur die Steuern erstattet werden? Danke für einen Tip.

  554. Daniela sagt:

    Habe über Expedia Flug mit der Qatar gebucht Wien-Doha -Krabi und das ganze noch einmal retour .(01.04-12.04).
    Wien -Doha wurde Annulliert und Doha -Wien auch , über die Airlines Direkt gibt es nur Gutschein oder Umbuchung , da ich über Expedia gebucht habe müsste eine Rückerstattung über die laufen haben die mir bei Qatar Airlines gesagt .
    Expedia leider weder Telefonisch noch per Email erreichbar .
    Kann ich nicht über die Airlines direkt die Rückerstattung einfordern???

    • Peer sagt:

      Das musst du tatsächlich über Expedia machen. Leider häufen sich die Berichte über miesen Support dort. :/

      • Daniela sagt:

        Lieber Peer,
        habe endlich Expedia erreicht , mir wurde noch einmal von Expedia erklärt Qatar bietet Gutscheine oder
        Umbuchung an , das Geld hätte Qatar schon überwiesen bekommen und die haben keinen Zugriff darauf .
        Habe Qatar schriftlich um Refundierung an Expedia ersucht .
        Hast du noch einen Tipp für mich oder soll ich Expedia noch einmal kontaktieren ?!

  555. Stefane sagt:

    Hallo,
    Wir haben für den 24.3.20 bei Iberia folgenden Flug gebucht:
    Havanna-madrid, Madrid-münchen
    Nur der Anschlussflug nach München wurde gecancelled.
    Iberia bietet uns nur einen Voucher an der bis 2021 gültig ist.
    Natürlich möchte ich lieber das Geld zurück.
    Kontakt mit Iberia aufzunehmen ist derzeit unmöglich.
    Wie sollen wir vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus

  556. Janine sagt:

    Ich habe heute mit Eurowings bezüglich meines annullierten Fluges für morgen von Hamburg nach Paris gesprochen. Ich habe nach der Erstattung gefragt und der Mitarbeiter verwies mich darauf, eine Email an Eurowings zu schreiben mit der Bitte um Erstattung, dann würde das bearbeitet werden. Könnte aber 1-2 Wochen dauern. Zumindest wurde ich nicht gleich auf einen Voucher oder eine Umbuchung verwiesen.

  557. U. Schorn sagt:

    Es geht noch dreister: Eurowings annulliert nicht alle Flüge, sondern nutzt offenbar die leeren Hinflüge bei Rückholaktionen für gestrandete Urlauber, um dem ursprünglichen Kunden vorzuspielen, der gebuchte Flug findet wie geplant statt. Strenge Einreiseverbote für Touristen, in unserem Fall Mallorca/Spanien, werden ignoriert. Mit dieser Masche prellt Eurowings unserer Erachtens ihre Kunden und drängt diese in eine Klage. Über den Reputationsschaden für Eurowings, auch für die sicherlich eingeweihte Mutter Lufthansa, mal ganz zu schweigen. Der Kunde wird in Umbuchung oder Gutscheine genötigt, wo eine Rückerstattung das eigentliche Mittel der Wahl wäre. Warum sollte man einer Airline, die einen so hinters Licht führt, noch einen Kredit geben?

    • Birgit Stork sagt:

      Spanien macht nur für Touristen zu,
      ausgenommen sind u.a. Bürger der EU und der assoziierten Mitgliedsstaaten des Schengenraums, die sich auf der Rückreise zu ihrem Wohnsitz befinden , Inhaber langfristiger Aufenthaltstitel eines EU-Landes, die sich auf der Reise dorthin befinden , Personen, die in nachgewiesenen unabwendbaren Familienangelegenheiten reisen und Personen, die höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen können, denen die Einreise aus humanitären Gründen gestattet wird. Und auch Diplomaten ist weiterhin die Einreise gestattet

  558. Patricia sagt:

    Also, ich hatte einen Flug BRE-STR und zirück am 30.03 und 07.04. der nun heute von EW annulliert wurde. Neuen Flug zu buchen ist schwierig, da für meine Tochter, die noch zur Schule geht, also nur in den Ferien zu meinen Eltern kann. Wer weiß, ob man im Sommer wieder fliegen kann und dann geht das umbuchen wieder los. Gleiches gilt für den Voucher, der nur 1 Jahr gültig ist (es gibt aber wohl Überlegungen, diese Frist zu verlängern) und wer weiß schon, was dann ist. Habe also im Service-Center (01806 356 365) angerufen und hatte innerhalb von nicht mal 2 min eine wirklich nette Mitarbeiterin am Telefon. Situation erklärt und das ich eben lieber das Geld zurück hätte. Kein Problem, ich solle eine E-Mail an das Servicecenter schicken in der ich mich auf unser Gespräch beziehe, meine Buchungsnummer angeben und dann würde ich mein Geld zurückbekommen. Es würde zwar etwas dauern, aber ich bekäme mein Geld. Also einfach versuchen….

    • nurderbvb sagt:

      Das scheint dann wohl eine neue Maßgabe bei der Hotline zu sein, es gibt bei EW ja zwei verschiedene Nummern. Der Mitarbeiter gestern sagte mir, es würde definitiv keine Erstattung geben. Er würde stündlich neue Anweisungen von seinen Chefs erhalten und könnte auch nichts dafür. Die Mitarbeiter können ja auch nichts dafür, er hat angedeutet, dass sie wohl teils heftig beschimpft würden. Tatsache ist aber, dass Eurowings seine Kunden für dumm verkaufen will.

      Ich habe dann nach eine Faxnummer gefragt (rechtssicherer Widerspruch), die würde es nicht geben. Gibt es aber, ist in der Cookie-Richtlinie auf der Homepage genannt.

      Ich habe dann das Formular von Finanztip genutzt und die Erstattung verlangt, per Mail, per Fax, per Einschreiben, per Kontaktformular. Sicher ist sicher.

      Jetzt bin ich gespannt, was daraus wird. Bei TUI Cruises habe ich das auch nach der Stornierung so gemacht und warte immer noch auf mein Geld. Am Montag ist die Frist abgelaufen und dann buche ich das Geld zurück. Bei den Flügen ist die Frist fürs Chargeback leider verstrichen, die LBB bietet nur 6 Wochen an. Ich habe zwar gelesen, dass es eigentlich 8 sein sollen, aber selbst das wird knapp.

  559. Matt sagt:

    Dieser Satz von Eurowings ist für mich unklar: „Der Einsatz Ihres Vouchers wird in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet.“

    Heißt das, dass man 100% des Voucher-Wertes erstattet bekommt, wenn man innerhalb der Gültigkeitsdauer des Vouchers ihn zu 0% nutzt? Also bietet Eurowings eine Erstattung an, nur eben erst nachdem der Voucher abgelaufen ist?

    Zweite Frage: mein Eurowings Flug wurde gestern gecancelt und wäre morgen gegangen. Muss ich vor dem Flugzeitpunkt aktiv werden und mich entscheiden ob ich auf „Voucher“ klicke oder geht das auch später noch? Ich habe Angst, dass da etwas verfällt, wenn ich jetzt nicht handele.

    • Johannes sagt:

      Nein, das heiß nur, dass dein Erstattungsanspruch in einen Gutschein umgewandelt wird. Nutzt du den Gutschein nicht, erhältst du kein Geld zurück.

      Du solltest auf jeden Fall vor dem Abflug schriftlich eine Erstattung fordern.

  560. Mary sagt:

    Halli Hallo,

    bei mir ist folgendes gelaufen: ich habe einen Fllug über lastminute.de gebucht, von Köln nach Kathmandu. Der Flug wurde in 3 Flüge aufgeteilt.
    2 Tage vor Abflug hat Nepal das Land dicht gemacht und der letzte Flug von Maskat nach Kathmandu wurde von Oman Air gestrichen. Das hatte ich nur erfahren, weil ich Oman Air angerufen habe.
    Ich habe natürlich versucht lastminute.de telefonisch oder per Mail zu erreichen. Hab nur die automatisierte….wir haben deine Mail bekommen und werden uns melden….bekommen.
    Der Flug wäre vor über einer Woche gegangen. Ich habe natürlich nicht eingecheckt und lastminute.de hat bis zum Abflug den Flug als bestätigt drin gehabt und ihn in meinem Account nun unter frühere Buchungen abgelegt.
    Gehört habe ich in der ganzen Zeit nichts von denen.

    Was mache ich nun?
    Es gibt sicher mehrere Leute, die das Problem mit lastminute.de haben.
    Wenn man gar nicht hört, macht man dann eine Sammelklage???

    Lieben Dank Mary

    • Johannes sagt:

      Hallo Mary,

      fordere Lastminute.de auf den Flugpreis aufgrund der Annullierung zu ersttaten.

      • Mary sagt:

        Danke für deine Antwort!
        Das habe ich schon, sogar damit gedroht einen Anwalt einzuschalten, vor einigen Tagen, habe ich das geschickt. Aber bisher kein Lebenszeichen…ich warte ab.

        • Mona sagt:

          Hey Mary,

          ich habe einen ähnlichen Fall. Mein Flug wäre normalerweise morgen und ich habe mittlerweile von Lastminute eine automatische Mail bekommen mit der Auswahl von drei verschiedenen Optionen.

          1. Unser Angebot mit Mehrwert
          2. Rückerstattung durch Gutschein
          3. Rückerstattung durch die Fluggesellschaft (Iberia)

          Allerdings weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Erreichen kann ich niemanden…

          An welche E-Mail Adresse hast du dich gewendet? Besteht eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen?

          LG Mona

  561. Jens sagt:

    Hallo Johannes!
    Mein Eurowings-Flug für Ende April von Köln nach Porto wurde annulliert und ich möchte jetzt schriftlich mein Recht auf Erstattung der Ticketkosten geltend machen. Die Lösung des Vouchers kann und will ich nicht akzeptieren.
    Falls dies nicht fruchtet (was ich leider als wahrscheinlich ansehe), wie sind die Erfolgsaussichten über den Käuferschutz bei Paypal, worüber ich den Flug bezahlt habe?
    Hast Du hierüber Informationen/Erfahrungen?

    Vielen Dank!

    Jens

    • Johannes sagt:

      Würde ich auf jeden Fall versuchen. Aktuell gibt es dazu noch keine Erfahrungsberichte. Du darfst aber gerne berichten!

      • Jens sagt:

        Zwischenbericht:
        Eurowings hat meine Rückzahlungsaufforderung per Fax komplett ignoriert. Nach Ablauf der Frist habe ich vor knapp einer Woche den Käuferschutz von Paypal aktiviert, jetzt heißt es weiter abwarten…

  562. Andreas sagt:

    Flüge für April 2020 mit Aegean Airlines im dortigen GoLight-Tarif nach Athen gebucht. Alle Flüge wurden von Aegean Airlines storniert. Eine Rückzahlung wird verweigert. Angeboten wird ein Gutschein, gültig für ein Jahr. Besonders ärgerlich: Buchung war in deutsch möglich. Ab dem Moment, zu welchem es Probleme gab, erfolgt die Kommunikation nur noch in Griechisch und Englisch. Schriftform wird abgelehnt, wir müssen ein (fremdsprachiges?) Callcenter anrufen. Ernüchternd, wie schon in einer so frühen Phase einer Krise mit europäischem Recht umgegangen wird!

  563. Christian sagt:

    Thai Airways:
    26.3.-12.4. Frankfurt-Bangkok- Manila

    Manila ist seit Wochen dicht, Flüge von Bangkok nach Manila und zurück wurden annuliert,umgebucht und ebenfalls annuliert. Der Langstreckenflug von Bangkok nach Frankfurt als Rückflug auch. Einzig der Hinflug Frankfurt- Bangkok stand noch, jedoch nicht wahr genommen da bekannt gegeben wurde, dass auch Bangkok ab dem 27.3. 00:00 Uhr dicht ist und lokale Landezeit 6 Uhr gewesen wäre. Airline wollte bis letzte Woche Freitag lediglich auf andere Airlines umbuchen um die Reise „möglich zu machen“. Unmöglich. Seit 20.3. keine Antwort Mail bekommen. Hab ich Recht auf komplette Stornierung und Rückerstattung? Hätte ich den einzigen noch regulär gehenden Flug genommen hätte ich jetzt in Bangkok fest gesessen und riesen Probleme nach Hause zu kommen.

  564. nurderbvb sagt:

    Mal was positives: Hatte DUS-LPA via fluege.de gebucht(ich weiß, sollte man nicht tun), beides Eurowings. Der Hinflug lief direkt über Eurowings, Rückflug über den Cosolidator airtuerk. Das Geld für den Rückflug hatte ich gedanklich schon abgeschrieben. Trotzdem gerade mal angerufen. Direkt durchgekommen, kein Problem, das Geld für den Rückflug wird von airtuerk umgehend vollständig erstattet.
    Eurowings dagegen will sich partout nicht an geltendes Recht halten und mauert beim Hinflug. Ich habe freundlich auf die Rechtslage verwiesen, dann hat der Mitarbeitet ernsthaft einfach aufgelegt.

  565. David sagt:

    Eurowings bietet online nur Voucher an. Eine Frechheit. Diese sind nur 1 Jahr gültig. Der Urlaub ist passé. Ich brauche keinen Voucher. Habe gedacht, dass eine renommierte Airline wie Eurowings/Lufthansa auf solche Tricks verzichtet. Werde wohl den Rechtsanwalt einschalten, da dies massiv gegen das geltende Recht verstößt!

  566. Elbflorenz sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:
    AF hatte vor der Annulierung bereits ein Formular auf deren Seite zur Änderung der Flüge, dies wurde dann im Form eines 1 jährig gültigen Vouchers entsprechend ausgefüllt, 1-2 Tage später wurde offiziell von AF annulliert.
    Hat man irgendeine Handhabe an das Geld noch ranzukommen?
    Vielen Dank!

  567. Wolfgang sagt:

    ETIHAD Erfahrung:

    Unsere Business Class Flüge von MUC nach Melbourne (1.4.) werden nur in Voucher Form erstattet. Neue Buchung muss bis 30.9. erfolgen für Flüge bis April 2021. Die Vouchers sind nicht übertragbar. Ich habe keine Möglichkeit in den nächsten 2 Jahren diese Australien Reise zu wiederholen, ausserdem waren das Tickets aus dem Super Sale Angebot (2400 statt 4400 pro Ticket) – heisst selbst wenn ich die Reise wiederholen könnte müsste ich entweder einiges drauflegen oder Economy fliegen – aber was mache dann mit dem Rest …

    Etihad antwortet leider nicht auf Emails oder Facebook Messanger. Das Service Center in Berlin war relativ gut erreichbar, Aussage dort: Lt. Vorgabe der Airline wird keine Erstattung des Kaufbetrages erlaubt. Dass sie EU Richtlinien nicht einhalten, wusste die freundliche Dame und hat das auch bestätigt. Auf der Buchungs-Bestätigung steht in grossen Lettern, dass sich Etihad selbstverständlich an die EU Richtlinien hält.

    Meine Steps, 3 durchgeführt, der letzte noch offen:

    -Airline: Keine Antwort bzw. nur der Hinweis auf die Statements auf der Etihad Webseite (Erstattung nur in Voucher Form)
    -LBA: Luftfahrt-Bundesamt verweist an SÖP (hier ist Etihad nicht Mitglied) oder an das Bundesamt für Justiz „Schlichtungsstelle Luftverkehr“
    -Bundesamt für Justiz: Verweis auf das Online Formular „Antrag auf Schlichtung – Schlichtungsstelle Luftverkehr“- explizit der Hinweis auf die Bearbeitungszeit von mehreren Monaten
    -Anwalt Privatrecht, ich kann leider bis jetzt noch nicht sagen ob das Aussicht auf Erfolg hat bzw. von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist

    Ich hatte auch noch AIR CHINA Flüge nach Peking – also gleiche Situation und auch von der Airline gecancelt: Refund request wurde anstandslos durchgeführt, das Geld wurde auf die Kreditkarte zurückgebucht.

  568. Yvonne Weber sagt:

    Hallo

    wir sind am verzweifeln, haben über Elumbus einen Flug nach Thailand über Singapur gebucht.
    Die Hinflüge wurden anulliert, Elumbus weigert die Rückerstattung und behauptet, Singapur Airlines bietet keine Erstattung an nur kostenlose Umbuchen/ offene Tickets.
    Habe mich im Internet sclau gemacht und das stimmt nicht! Allerdings verweist mich Singapur Airline auf Elumbus, da ich über diese Reiseplatform gebucht habe. Elumbus antwortet mittlerweile nicht mehr auf meine Emails.
    Weiß nicht an wen ich mich sonst wenden kann.

    Schöne Grüße
    Yvonne Weber

    • Tom sagt:

      Wende dich an eines der Flugentschädiger Unternehmen wie bspw Flightright. Vorteil: Die übernehmen das für Dich. Nachteil: Im Erfolgsfall zahlst Du 25% Provision zzgl MwSt.
      Spart aber Deine Zeit und Deine Nerven.

    • Hans Meyer sagt:

      Wende dich an einen Anwalt oder Fluggastrechteportal.

      Ich hab das gleiche Theater mit Elumbus. Der Knackpunkt ist wohl: Liegt dein Geld noch bei Elumbus? Dann sind sie dein Ansprechpartner. Hat Elumbus dein Geld bereits an die Airline weitergeleitet? Dann wäre die Airline dein Ansprechpartner.

      Mein Anwalt meint, es sei gar nicht so selten, dass das Geld noch bei Elumbus liegt & sie es nicht an die Airline weitergeleitet haben. Das sei ein „just in time“-Geschäft, und oftmals wird erst kurz vor oder sogar nach Abflugdatum das Geld weitergeleitet. Deswegen weigern sich die Airlines auch so beharrlich.

      Um das erstmal rauszufinden, verlangst du Auskunft von Elumbus. Setze Ihnen eine Frist „Antwort bis XX.“

      Wenn sie darauf nicht reagieren, leitest du nächste Schritte ein.

  569. AA sagt:

    Ich hatte mit dem Emirates-Kundenservice telefonisch und schriftlich Kontakt:
    Jedesmal wurde gesagt, dass volle Rückerstattungen – auch bei Stornierungen durch Emirates – momentan nicht möglich sind. Die Mitarbeiter wissen, dass das zwar den eigenen Beförderungsbedingungen und der EU-Verordnung widerspricht, aber sie können trotzdem momentan nur einen Gutschein anbieten. Dieser ist bis zu 24 Monate gültig. Falls eine Umbuchung in den ersten 12 Monaten nicht möglich ist, kann der Gutschein auch wieder voll rückerstattet werden – laut Emirates. Auf Nachfrage bestätigte mir Emirates, dass das (stornierte) Ticket 12 Monate gültig bleibt. Ich habe mich ersteinmal dazu entschieden, keinen Gutschein zu akzeptieren und schriftlich eine Rückerstattung einzufordern.

    Übrigens: Über das oben beschriebene Rückerstattungsformular von Emirates kann man nur eine Erstattung gemäß der Ticketbedingungen erhalten. Also in den meisten Fällen mit hohen Stornogebühren.

    • Simone Schmitz sagt:

      Hallo!

      Wir haben das gleiche Problem. Emirates bietet nur Gutscheine an, die binnen der nächsten 12 Monate gültig sind. Fragt man nach einer Rückerstattung, so werden und für 2 Flüge im Wert von je 688€ nur 180€ Rückerstattung angeboten.

      • Hans Meyer sagt:

        Emirates hat die Bedingungen kürzlich nochmal angepasst. Sie sind jetzt kundenfreundlicher.

        Wenn ihr direkt bei Emirates gebucht habt (nicht über ein windiges Flugbuchungsportal) habt ihr Glück!

        Emirates hält eure Buchung offen, und ihr könnt kostenfrei wann anders fliegen (gleiche Strecke/gleiche Buchungsklasse, Economy o.ä.)

        Wenn ihr innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht fliegen könnt oder möchtet, bekommt ihr das Geld am Ende des Zeitraums ausbezahlt. Der Zeitraum war glaube ich 12 Monate. Genaueres findet man auf der Emirates-Webseite.

        Wie gesagt: Diese netten Bedingungen bekommt nur, wer direkt bei Emirates gebucht hat.

  570. Sebastian sagt:

    Habe heute von Eurowings nachfolgende Email bekommen. Grundsätzlich würden wir den Flug binnen eines Jahres nachholen. Aber in der gegenwärtigen Situation kann einem keiner garantieren, dass die Fluggesellschaft bis dahin nicht Insolvenz angemeldet hat. Von daher sehe ich persönlich ein hohes Risiko, sich auf einen Gutschein einzulassen. Ich werde Ihren Rat befolgen und mit Hinweis auf die zitierte EU-Verordnung eine Erstattung fordern.

    Hier nun der Text von Eurowings:

    Leider können wir Ihnen an diesem Flugdatum keine Alternative anbieten. Eurowings legt in der aktuellen Krise, ebenso wie Lufthansa, die höchste Priorität darauf, gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern schnellstmöglich nach Deutschland zurückzuholen.

    Selbstverständlich befördern wir Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt.
    Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Buchung auf ein späteres Datum Ihrer Wahl umzubuchen. Sofern Ihr Flug auch an dem von Ihnen gewählten neuen Datum nicht stattfinden kann, können Sie Ihre Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut anpassen.

    Sollte Ihnen aktuell keine Ersatzbeförderung aus unserem Flugplan zusagen, stellen wir Ihnen gerne einen Voucher aus, den Sie innerhalb eines Jahres für eine Flugstrecke Ihrer Wahl einlösen können. Die genauen Konditionen finden Sie hier.
    Der Einsatz Ihres Vouchers wird in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet.

    Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und möchten uns hierfür in aller Form entschuldigen.

    • Matthias sagt:

      Moin!
      Ich habe exakt das gleiche Problem und frage mich auf welche EU-Verordnung genau du dich bezogen hast und wie genau du mit Eurowings in Kontakt getreten bist.
      Die machen es einem wirklich schwer, sein reicht auf Erstattung durchzusetzen…

      Lg Matthias

  571. Andreas14 sagt:

    Erstattung Ticketkosten

    Nach dem Verbot der Regierung, zu touristischen Zwecken ins Ausland zu fliegen, habe ich zwei Flüge mit der Lufthansa nach Rumänien und zurück storniert. Die Flüge sollten über Ostern erfolgen.

    Erstattet wurden nur Steuern und Gebühren.

    Lufthansa hat die Flüge gestrichen.

    Zwei Reklamationen hatten keinen Erfolg.

    Was tun?

    Lg
    Andreas14

    • Johannes sagt:

      Hast du denn storniert bevor oder nachdem Lufthansa die Flüge annulliert hat?

      • Tobias Gierke sagt:

        Bei mir der gleiche Fall. Flug storniert bevor er annulliert wurde. Kann ich eine Rückerstattung in diesem Fall geltend machen? Danke

        • Peer sagt:

          Wenn du den Flug selbst storniert hast, besteht kein Anspruch auf die Fluggastrechte mehr, also: Nein

          Daher immer zum spätmöglichsten Zeitpunkt stornieren statt lange im Voraus.

  572. Klaus sagt:

    Ich hatte über Eurowings einen Hin und Rückflug für den 10. und 19.April aus Köln gebucht. Diese Strecke wurde jetzt aber eingestellt.
    Nun habe ich die Naricht bekommen, dass die Flüge umgebucht wurden auf den 11. und 18.April und dann aus Düsseldorf statt aus Köln.
    Können die das einfach so machen, da ich eigentlich den Voucher in Anspruch nehmen wollte bei der Annulierung wenn die Mail gekommen wäre?

    • Birgit Stork sagt:

      Sie können/müssen dir eine Erstzbeförderung anbieten, die du ohne Gründe ablehnen kannst.
      Dann kannst das Geld zurück bekommen oder eben einen Gutschein

  573. Haase sagt:

    Ich habe heute die Info bekommen, dass mein Flug bei Eurowings annulliert wurde. Man hat mir nur ein Voucher vorgeschlagen, aber ich möchte mein Geld zurück. Da ich über Paypal bezahlt habe, hoffe ich durch den Käuferschutz, dass ich mein Geld zurück bekomme. Das Voucher ist nur auf ein Jahr begrenzt. Ich bin Rentnerin, ich weiss nicht, was morgen ist, da ich zur Risiko Gruppe gehöre.

  574. Manuel sagt:

    Vielen Dank für die Zusammenfassung und vor allem den Hinweis zum Chargeback. Den werde ich versuchen, sofern sich KLM weiterhin stur zeigt und vor dem eigentlichen Ablfugdatum keine Rückerstattung durchführt.

  575. John sagt:

    Hallo, hat jmd Erfahrungen mit Etihad?
    Habe für den 25.03. einen Flug von München über AUH nach Melbourne gebucht.
    Flug wurde gecancelt, ohne dass ich eine Info erhalten habe. Beim Anruf im Contact Center werde ich lediglich mit einem Gutschein vertröstet, denn es besteht wohl Kein Anspruch auf Rückerstattung. Beschwerde könne ich ja mal über ein Feedback Formular einreichen … bislang aber noch keine Rückmeldung.
    Bin für jeden Tipp dankbar!
    VG John

    • Manuel sagt:

      Hatte vor 14 Tagen, als die Einreisesperre auf die Philippinen rauskam, bei Etihad angerufen. Am Telefon hatten die mir versichert, dass ich mein Ticket kostenlos stornieren kann und die eine Notiz hinterlegen.
      Dann bei opodo angerufen, weil darüber gebucht, und man sagte mir, man wird den Sachverhalt prüfen.
      Kam keine Antwort.

      Am Freitag letzte Woche wurde unser Flug storniert und wir wurden umgebucht. Habe direkt bei opodo widersprochen (nach 2,5h Warten in der Buchungshotline) und unser volles Geld zurückgefordert. Habe eine Bestätigungsmail erhalten, in der drinsteht, dass opodo keine Gebühren erheben wird. Bin mal gespannt, was von Etihad zurückkommt. Am Telefon meinten die schon, dass Etihad im Moment blockt.

      Jetzt wurden ja alle Flüge storniert. Habe aus Interesse noch einmal bei Etihad angerufen und gesagt, dass ich auf mein Geld warte. Am Telefon wusste nun keiner von nichts. Es wäre keine Notiz da und Etihad erstattet generell kein Geld mehr. Alle AGBs sind ungültig und das übliche blabla.

      Ich befürchte, dass Etihad pleite gehen könnte. Die hatten ja schon länger finanzielle Probleme. Deshalb ist für uns ein Gutschein gar keine Option. Auch Umbuchen geht nicht aufgrund meines Arbeitgebers. Mein Urlaub ist jetzt futsch.

      Ich denke, dass die, die sich früh gemeldet haben und den meisten Druck ausüben, auch am ehesten ihr Geld wiederbekommen werden. Ist ja ganz logisch, kein Geld kommt rein, die müssen trotzdem ihre Fixkosten decken und alle wollen jetzt ihr Geld wieder(was den meisten auch zusteht). Da kann man schon mal kriminell werden und Recht umgehen als airline…

      Für uns gilt: nie wieder Etihad. Freunde von uns hatten bei Qatar und Lufthansa überhaupt keine Probleme.

  576. Lisa sagt:

    Wir haben über TAP Portugal gebucht. Unser Flug würde in 10 Tagen gehen und wurde nun gestrichen. Auf der Seite steht, man solle sich mit TAP in Verbindung setzen, jedoch haben sie ihre deutsche Hotline abgestellt und antworten auch nicht auf Mails.
    Wie lange habe ich denn Recht darauf mein Geld zurückzuverlangen? Geht das auch NACH Flugdatum?

    • Johannes sagt:

      Du solltest auf jeden Fall vorher schriftlich dein Anspruch geltend machen.

    • Caro sagt:

      Hallo Lisa, mir geht es auch so, ich habe auch einen Flug mit der TAP gebucht, welchen sie jetzt storniert haben. Ja auch ich bekomme lediglich einen Voucher angeboten.
      Ich habe den Flug allerdings über Check24 gebucht. Meine Frage wäre hierzu, muss ich über Check24 gehen oder mich direkt an die TAP wenden.

    • Thomas sagt:

      Hallo,
      habe auch mit TAP zu tun, die Rufnummer hat sich geändert und lautet jetzt :01801 001 158.
      Letzten Freitag ist sogar jemand um 23:00 an die kostenlose 069 71046974 für miles and more rangegangen und konnte in die Buchung sehen.

  577. U. Murschall sagt:

    Habe jetzt in der Corona-Krise ganz schlechte Erfahrungen mit Etihad gemacht! Flug ging von Kapstadt nach Frankfurt über Abu Dhabi. Obwohl die VAE alle Einreisen in die VAE untersagt haben und Etihad deshalb die Flüge gecancelt hat, lehnten Etihad-Mitarbeiter am Telefon rundherum eine Erstattung ab. Meine andrhung mit rechtlichen Scritten hat nur ein müdes Lächeln hervorgerufen!!

    • Chris sagt:

      Hallo die Erfahrung mit Etihad kann ich bestätigen. Habe heute auch telefonisch versucht den vollen Ticketpreis für die Flüge von Sinpapur über Abu Dhabi nach Zürich zurückzubekommen. Die bieten nur Umbuchung oder Etihad-Gutschrift des Ticketwertes mit Buchung bis 30. September 2020 für Reisen bis 30. April 2021 an. Nach weiterem nachhaken haben sie mir eine Stornierung zu Tarifbedingungen angeboten, was pro Ticket ca. 140€ kostet. Alle Varianten nicht wirklich gut. Habe erstmal nichts gemacht, da noch ein paar Tage Zeit sind. Vieleicht tut sich ja doch noch was auf Kulanz, auch wenn ich wenig Hoffnung habe. Rein rechtlich haben wir wohl schlechte Karten weil die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in dem Fall nicht gilt. Bei den AGB’s bin ich mir nicht ganz sicher. Im Abschnitt FLUGANNULLIERUNG bei den Ausschlusskriterien beim letzten Punkt „wir (hinsichtlich eines „Entschädigungsanspruchs”) nachweisen können, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen ist, ….“ Ist mir nicht klar, ob sich das nur auf den Punkt
      1. ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH oder auch den Punkt 2. ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG ODER ANDERWEITIGE BEFÖRDERUNG bezieht.

      • John sagt:

        Also ich verstehe es so, dass sich die Ausnahme nur auf die Entschädigung bezieht – nicht aber auf die Erstattung, diese sollte nach den AGBs weiterhin gewährt werden. Deshalb steht dort auch in Klammern (hinsichtlich eines Entschädigungsanspruchs).
        Und weiter oben in ihren AGBs scheint sich Etihad ja auch zur EG Verordnung 261/2004 zu verpflichten. Entscheidend ist der Abflug ab einem EU Flughafen.

  578. Kai sagt:

    Finnair: Flug ARN-HEL-BKK, zurück: BKK-HKG-HEL-ARN
    ARN-HEL auf dem Hinflug wurde annuliert (ohne Ersatzflugmöglichkeit). Chat mit Kundendienst und Frage nach Annulierung der gesamten Buchung möglich, oder abwarten bis tatsächlich annuliert wird. Kurzer Check meiner Flugdaten und die Info: Ich kann das gesamte Ticket (alle Segmente Business-Class) stornieren und erhalte den gesamten Betrag für alle Segmente zurück. (Günstigste Business Tarif, also laut Ticket keine kostenlose stornierung möglich!) Link zum Erstattungsformular erhalten und fertig 🙂

  579. Hajo Siewer sagt:

    Hallo Johannes,
    für viele wäre es bestimmt interessant, wenn Ihr die Chargeback-Möglichkeiten bei Mastercard-Zahlung in einem verständlichen Deutsch beschreiben würdet. Die englischen Ausführungen im Mastercard Chargeback Guide sind für mich schwer zu verstehen. Wahrscheinlich geht es so auch anderen Lesern.

  580. R2D2 sagt:

    Hat jemand aktuelle Erfahrungen mit LH? Wir wären eigentlich in zwei Tagen nach Florida und Costa QRica geflogen. Die Flüge sind laut „Meine Buchungen“ annuliert. Wie können wir am besten Vorgehen, um das Geld erstattet zu bekommen? Online geht das wohl leider nicht und Callcenter wird sicher auch schwierig und zeitintensiv. Geht immerhin um etwa 3.000 EUR.

    • Johannes sagt:

      Am besten schriftlich versuchen.

    • Mo sagt:

      Ich hatte das gleiche Szenario bei LH nach Seattle. War dann hartnäckig im callcenter und habs ca 30mal versucht (Dauer ca 15min) und hab dann angegeben das auch englischsprachige Kundenbetreuer ok sind (wird irgendwann abgefragt). Hab dann meine Daten durchgegeben und hab gesagt ich möchte stornieren und das ganze Geld zurück. Hat problemlos funktioniert. Hatte am nächsten Tage die Bestätigung per Mail und ein paar Tage später war das Geld zurück auf der Kreditkarte, und der Zeitaufwand war überschaubar. Viel Erfolg

    • Tanja Lange sagt:

      Auf jeden Fall über call Center. Versuch mal folgende Nummern: 06986799202
      06986799203
      06986799212
      06986799209
      Schriftlich wird‘s nicht hinhauen.
      Verfolge die Kommentare auf der Lufthansa Seite bei Facebook ineigener Sache.
      LG

  581. Pia sagt:

    Lufthansa hat meine Flüge nach Griechenland im April storniert. Der Hinflug wäre mit Austrian Airlines gegangen und der Rückflug mit Eurowings.
    Habe ich Anspruch auf eine Erstattung des Gelds oder muss ich mit der Umbuchung leben? Austrian hat ja bis Ende April alles gecanceld und Eurowings diese Strecke ebenfalls.

  582. Dirk sagt:

    Hallo,
    Emirates hat den Flugbetrieb eingestellt und unseren Flug, von Düsseldorf nach Singapur über Dubai und den Rückflug von Dubai nach Düsseldorf gecancelt.
    Nun bietet man uns am Telefon, nur Umbuchung oder Reisegutscheine an.
    Der Ticketpreis würde, wegen außergewöhnlichen Umständen, nicht erstattet.
    Man hätte die AGB´s ausgesetzt und alles andere Interessiert nicht mehr.
    In den AGB´s von Emirates steht, das bei gecancelten Flügen, der volle Ticketpreis erstattet wird.
    Was sollte man jetzt machen?
    Gibt es fristen, die unsererseits, eingehalten werden müssen?
    Danke für die Antwort

  583. Dirk sagt:

    Hi, einige hatten hier berichtet, dass Singapore Airlines bereits Flugkosten zurückerstattet hat. Wie seid Ihr hier vorgegangen? Welche Buchungsklasse bzw. Typ (Saver, Flex etc.)? Über welche Plattform wurde die Rückerstattung beantragt (Email, Telefon, Online-Formular…)? Ich habe vor zwei Wochen gecancelte Flüge reklamiert (Online Formular und email, Telefon ist keiner erreichbar) und um eine Rückerstattung gebeten. Keine Anwort bislang. Danke 🙂 Dirk

    • Birgit Stork sagt:

      Ich habe eine Mail bekommen mit der Nachricht das der Flug ausfällt, man mich aber auf einen anderen Flug buchen könnte, der ging einige Stunden vorher.
      In der Mail war ein link zu einem onlineformular das ich ausgefüllt habe und refund angekreuzt.
      Nach einer Woche war das Geld da.
      Gerade noch mal geguckt, mail war vom 15. März, am 18. war das Geld da.
      War ein Flug Seoul>Singapur

    • Ulli Aschenbrenner sagt:

      Hallo Dirk!

      Identisches Problem. 4 Tickets Zürich Singapur Weiterflug Phuket. Flug anulliert. Wir wollen keinen Gutschein sondern Ticketpreise zurück. Bislang keine Aw. Wenn du Infos sehr gerne melden.

      Danke

      Ulli

  584. Vanessa sagt:

    Gibt es denn schon Erfahrungen mit Qatar Airways? Würde nächste Woche eigentlich auf die Seychellen fliegen Muc-DoH-sez und zurück sez-doh-Muc. Allerdings ist auf den Seychellen Einreisestopp. Habe schon eine Anfrage auf Rückerstattung gestellt aber bisher noch keine Rückmeldung. Telefonisch auch niemand erreichbar und sonst auch keinerlei Info über die Flüge erhalten. Was nun? Habt Ihr einen Tipp?

    • Peer sagt:

      Solange der Flug nicht storniert wird, bleibt dir nur eine Erstattung als Gutschein oder Umbuchung. Da ist ja schon vergleichsweise kulant von Qatar

  585. Klaus sagt:

    Am 01.04 sollte mein Flug mit Eurowings von Köln nach Thessaloniki (Griechenland) gehen. Heute wurde diese Strecke aber bis Ende April rausgenommen. Ich habe bis jetzt auch immer noch keine Mail bekommen. Steht mir denn eine Erstattung zu, weil Eurowings ja nun Voucher anbietet und wie vorher die kostenlose Umbuchung. Ich müsste nun von Düsseldorf weg und die Differenz bezahlen.

  586. Martina Bittner sagt:

    Hallo Johannes, ich habe bei Eurowings im letzten Jahr bereits einen Flug DUS-MIA und zurück für Juli gebucht. Wir sind 2 Familien mit 1 schulpflichtigen Kind und 1 Kindergartenkind. Der Flugpreis liegt insgesamt bei 4300 €. Zur Zeit sehe ich nicht, dass sich bis Anfang Juli die Lage in den USA ändern wird. Eurowings bietet seit heute bei Annulierung nur noch Voucher an, die dann 1 Jahr gültig sind. Es gibt die Möglichkeit, dass Bestandtickets kostenlos umgebucht werden können. Nun aber meine Frage: Eurowings hat die Flugverbindung in die USA bereits vor der Krise komplett eingestellt. Unser Flug wurde kurz nach der Buchung letztes Jahr an Brussels Airlines übergeben. Demnach haben wir gar nicht die Möglichkeit, unseren Flug zeitlich umzubuchen, da die Strecke nicht mehr angeboten wird. Eine andere Strecke kommt für uns nicht in Frage. Bei einer Annulierung kurz vor Abflug kommen für uns hohe Stornokosten für das Wohnmobil, Plätze, Hotels, etc. hinzu. Zusätzlich bringt uns ein Voucher in der Höhe und bei Eurowings ohne eine Flugverbindung in die USA ebenfalls nichts. Ich bin der Meinung, dass Eurowings uns eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bieten muss, da die Gesellschaft uns die Flugverbindung in den nächsten Monaten nicht bieten kann und wir uns nicht auf ein anderes Reiseziel einlassen müssen. Wie sehen Sie das?

    • Johannes sagt:

      Hallo Martina,

      wurdet ihr denn auf einen komplett anderen Flug umgebucht oder hat Brussels Airlines nur die Durchführung des Fluges von Eurowings übernommen?

      • Martina Bittner sagt:

        Brussels Airlines ist durchführen Fluggesellschaft. Wir haben aber auch eine neue Flugnummer (aber auch noch EW) erhalten. In der Eurowings-App ist immer noch die alte Flugnummer verzeichnet. Die neue Flugnummer gibt es im gesamten System nicht. Auf der Seite von Brussels Airline kann ich mich einloggen, aber keine Kontaktdaten hinterlegen und sehe auch gebuchtes Gepäck und Sitzreservierung nicht.
        Fakt ist aber einfach, dass Eurowings in der Umbuchfunktion uns keinen Ausweichtermin auf der gleichen Strecke anbietet.

        • Johannes sagt:

          Ich denke nicht, dass es für eine kostenfreie Stornierung reicht, weil der Flug dann ja noch zu denselben Zeiten durchgeführt wird.

  587. Berit sagt:

    Hallo,

    mein KLM Flug von Dresden nach Amsterdam und weiter nach Dublin wurde gerade storniert. Ich hab wenig Hoffnung auf Rückzahlung, da ja bei allen Fluglinien nur noch die Gutscheine angeboten werden. Nicht ideal, aber …
    Jetzt hab ich gerade folgende Info auf der KLM Seite gefunden und finde die Information in der letzten Zeile sehr merkwürdig, heißt das, ich bekomme nach einem Jahr mein Geld vom Gutschein zurück, die Gültigkeit ist ja bereits im ersten Absatz erwähnt.

    2. Request a travel voucher
    If you choose to postpone your trip, we will provide you with a refund in the form of a travel voucher. You can use this voucher as a payment method to purchase a new ticket at a later time.
    Your travel voucher is valid to use within 1 year after the date of issue and can be used on KLM, Air France, Delta, and Virgin Atlantic flights.
    You can use your voucher to book a flight that takes place after the expiration date of the voucher.
    This voucher is refundable after 1 year from the date of issue.

  588. Raul sagt:

    Hi,

    Ich hatte ein Ticket von Düsseldorf nach Phuket . (Emirates)

    Also Düsseldorf nach Dubai und Von Dubai nach Phuket .

    Hinflug war alles okay , nur beim Rückflug die böse Überraschung plötzlich wurde mein Flug von Dubai nach Düsseldorf storniert , da habe ich mir ein Neues Ticket gebucht über Eine andere Airline von Dubai nach Frankfurt . Und ein Tag später wurde auch mein Ticket von Phuket nach Dubai storniert (Emirates).

    Also der komplette Rückflug über Emirates wurde storniert.

    Meine Frage daher kriege ich den Rückflug erstattet von Emirates
    Und mein zweiten Flug den ich zusätzlich buchen musste damit ich nach Deutschland zurück komme , ich habe bereits von beiden Airlins die Bestätigung bekommen das der Flug storniert wurde.

    Ich bin mittlerweile wieder in Deutschland. Da Dubai denn Flughafen zu gemacht hat, bin ich über Moskau nach Deutschland geflogen.

  589. sile sagt:

    Es ist unfassbar!
    Flug über flighttix.de gebucht. Singapore Airlines hat diesen nun annuliert. Flighttix sagt, dass ich trotzdem kein Anrecht auf Rückerstattung hätte. Ein Kollege von mir hat den gleichen Flug über travelgino gebucht (Buchungsklasse ebenfalls K, wenn ich mich nicht täusche). Da hat die Stornierung problemlos geklappt und er hat sein Geld zurückerhalten. Und wohin zum Teufel soll ich umbuchen, wenn SQ fast alle Flüge, auch für Dezember, gecancelt hat resp. diese gar nicht mehr aufrufbar sind?
    Ich werde wohl einen Anwalt einschalten.

    • Birgit Stork sagt:

      Geh mal auf die seite von singapore airlines. Klick dich ein bisschen durch und du findest ein online Formular mit dem du einen Rückerstattung anfragen kannst

    • Sebastian sagt:

      Hallo sile,
      wir haben genau das gleiche Probelm – Flüge wurden seitens Singapore Airlines storniert, für eine Erstattung verweisen sie aber auf Flighttix, wo wir die Flüge gebucht hatten.
      Hier warte ich seit 2,5 Wochen eine Rückmeldung.
      Was genau haben Sie dir denn geschrieben und wann war das?
      Hast du schon einen Anwalt eingeschaltet?
      Viele Grüße Sebastian

  590. Timo sagt:

    Hey,

    ich habe am 13.03. meinen Flug über SAS stornieren lassen, da mir auch zu dem Zeitpunkt alles zu unsicher wurde (einer der Flüge wurde storniert und umgebucht, sodass auch der Mitarbeiter am Telefon sagte, ich würde den ganzen Ticketpreis erstattet bekommen).
    In der folgenden Mail stand lediglich, dass mein Flug storniert wurde ohne Angabe der Erstattungshöhe oder wann das Geld überwiesen wird).
    Nun sind fast 2 Wochen verstrichen, ohne dass ich Geld bekommen habe.

    Sollte ich langsam mal nachfragen und mich einen Tag in die Warteschleife hängen?

    Vielen Dank und Gruß
    Timo

  591. peter Dumentschitsch sagt:

    Hallo,
    ich hatte über EXPEDIA eine, „Pauschalreise“, nach Ägypten gebucht, 10.-17.04.
    Leider habe ich erst nach der Buchung gesehen, dass EXPEDIA daraus eine „Bausteinreise“ gemacht hat. Über EXPEDIA wurde nur das Hotel abgerechnet, die Flugbuchungen wurden von EXPEDIA über die INVOLATUS GmbH durchgeführt. Hinflug mit Lufthansa, Rück mit Onur Air. Expedia hat für kurzem von sich aus das Hotel mit voller Erstattung storniert und für die Flüge auf INVOLATUS verwiesen. Involatus hat mir heute eine mail geschickt in der sie ebenfalls die Stornierung der Flüge mitteilen. Hier wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ erhoben und die Erstattung der Restsumme in 8-12 Wochen angekündigt. Dieser Zeitrahmen erscheint mir unverschämt hoch und nicht zulässig. Hat jemand eine Ahnung in welchem Zeitrahmen eine Erstattung zu erfolgen hat? Ich glaube, dass auch 75€ Bearbeitungsgebühr nicht zulässig sind aber meine Befürchtung ist, dass in den nächsten 8-12 Wochen Insolvenz angemeldet wird und ich auf meine 1700€ sitzen bleibe. Wer kann mir Belastbare Infos geben?
    Vielen Dank dafür.

  592. Heike sagt:

    Hallo,
    habe mit TK 2 Tickets am 19.4. von CPT nach HAM. Da ich noch in D sitze, weil mein Hinflug mit LH/EW von HAM nach WDH am 15.3. aufgrund der Einreisebeschränkung nicht stattfinden konnte, habe ich TK um eine kostenlose Stornierung gebeten (habe dummer-/fairerweise nicht auf die Annullierung gewartet). Ich habe nun das Angebot Gutschein über 502€ (Ticketpreis war 884€) oder Meilengutschrift über 44000 Meilen (immerhin 3 Jahre gültig…) bekommen. Lohnt es sich da gegenan zu gehen oder zu warten bis der Flug tatsächlich annulliert wird? Oder muss ich mich „glücklich schätzen“ mit dem Angebot? Mit dem Meilenkram kenne ich mich nicht aus und der Gutschein ist nicht lange genug gültig (die Reise wird erst im Mai 2021 nachgeholt) und reicht auch nicht für 2 neue Tickets. Von LH und SAA (Flug von WDH nach CPT) habe ich noch keine Nachricht erhalten…
    Danke!

    • Johannes sagt:

      CPT-IST-HAM fällt halt eh nicht unter EU-Recht. An deiner Stelle würde ich warten bis der Flug durch TK annulliert ist und dann mind. die gesamte Summe als Gutschein fordern.

  593. Andrea sagt:

    Hallo, wir haben Flüge über flüge.de gebucht, am 17.3. wären wir mit United nach New York geflogen, am 02.04.2020 wären wir mit LH von NY nach Frankfurt zurückgeflogen.
    wir haben mit flüge.de telefoniert, man bot uns 55 Euro pro Ticket pro Person an. Das haben wir abgelehnt und letzte Woche Dienstag ein Einschreiben an flüge.de geschickt mit den entsprechenden Hinweisen. Wir hören nichts. Auf E-Mail wird auch nicht reagiert. Was können wir noch tun? Wann sollten wir unsere RS-Versicherung einschalten? Ist das überhaupt eine Möglichkeit? Danke

  594. Mel sagt:

    Swiss zahlt keine Tickets mehr zurück. Auch ist es nicht mehr möglich auf der Swiss Seite die Rückforderung zu stellen.

    https://insideparadeplatz.ch/2020/03/24/swiss-zahlt-annullierte-tickets-nicht-mehr-zurueck/?amp

  595. Nico sagt:

    Ergänzung: Transavia ist im online Formular der söp nicht aufgelistet. Somit gilt:
    Ein Schlichtungsverfahren ist nur mit Unternehmen möglich, die Mitglied der söp sind.

    Bleibt mir somit nur noch der Weg zum Anwalt bzw. Flugrechtedienst?

  596. Nico sagt:

    Transavia ist am Besten per whats app zu kontaktieren. Sie antworten sehr schnell. Unsere Flüge wurden annuliert und ich habe auch auf Artikel 8 der EU Verordnung 261/2004 hingewiesen.
    Antwort: Die wirtschaftliche Situation lasse es nicht zu allen Passagieren Geld auszuzahlen. Sie bieten stattdessen einen Gutschein der nur ein Jahr gültig ist.

    Nun bleibt wohl nur der Weg zur Schlichtungsstelle …

  597. Sebastian sagt:

    Wir hatten einen Flug von Perth nach Koh Samui via Singapur mit Singapore Airlines gebucht, also außerhalb der EU.

    Der Flug wurde von Singapore Airlines gecancelt, sie weigern sich aber den Flugpreis zu erstatten. Sie bieten eine Erstattung der Steuern und Gebühren an (etwa 10 Prozent des Ticketpreises) oder die Ausstellung eines neuen Tickets bis März 2021, allerdings auch nur für die selbe Strecke.

    Sehr enttäuschend für eine Premium-Airline, aber wir bleiben da auf jeden Fall dran.

    Es geht aber auch anders: Ein Flug mit Air Asia wurde uns auch storniert und sofort eine vollständige Erstattung angeboten.

  598. Bob sagt:

    Hallo,

    Wir fliegen im Juni nach phuket, Fra – BKK – phuket … gebucht über mytrips,

    Teilstrecke bkk – phuket wurde nun gestrichen (E-Mail von mytrips kam)

    Kann man nun stornieren und dem vollen Ticket Preis erhalten ? Oder sollte man warten bis / ob fra – bkk auch storniert wird??

  599. Kim Kornetzki sagt:

    Hallo
    Wir haben bei Check24 einen Emirates flug von Düsseldorf-dubai-phuket (9.03.2020) phuket-dubai-düsseldorf(29.03.2020) gebucht. Also wir am 21.03 erfahren haben das Emirates ihre Flüge einschränkt haben wir uns mit check24 in Kontakt gesetzt und die haben uns versichert das unsere Flug nach Hause wie geplant stattfinden soll. Wir haben uns auch ab Samstag mehrfach versucht mit Emirates in Verbindung zu setzen jedoch niemanden erreicht. Check24 versicherte uns auch am Sonntag das unser flug weiterhin geht. Am Montag morgen guckte ich in meiner App von Emirates und sah das mein Flug „gelöscht“ war ohne irgendeine Information. Wir sind sofort zum Flughafen von koh samui in den nächsten Flieger nach phuket gestiegen um nach phuket zu kommen. Bei dem Schalter von Emirates war die Hölle los. Nach Stundenlangem warten konnte mir die Dame nur sagen das die nicht mehr fliegen und wir auch kein andere Möglichkeit (z.B über amsterdam ) haben nach Hause zu kommen,
    als bei einer anderen Airline ein flug nach Hause zu buchen. Wir haben an diesem Tag zwei mal mit der deutschen Botschaft gesprochen was wir nun machen sollen. Beide male wurde uns geraten einen flug zu buchen um nach Hause zu kommen weil keiner weiß wie sich die Situation in Thailand entwickelt. Von jetzt auf gleich haben wir versucht bei anderen Airlines nach deutschland oder Europa zu kommen und der einzige Weg führte über Kopenhagen.
    Nicht Emirates und auch nicht check24 haben uns aus dieser unglücklichen Situation versucht zu helfen.
    Meine Frage: muss ich mich an Emirates wenden oder an check24 um meine Erstattung für mein Rückflug zu bekommen? Bekomme ich meine Mehrkosten die ich durch den flug aufgrund meines gecancelten flug habe zurückerstattet?

    Liebe Grüße Kim

  600. Kathrin sagt:

    Ich wohne in den USA. Mein Flug am 20.03. von Phoenix nach Düsseldorf sowie der Rückflug am 29.03. wurde von Delta am 19.03. annuliert. Eine Nachricht bekam ich darüber weder von Delta noch von meinem Reisebüro. Ein Telefonat mit Delta stellte heraus, dass mir durch die Annulierung eine volle Erstattung zusteht, aber diese über die buchende Stelle, in meinem Fall AbcTravel in Deutschland erfolgen muss.

    AbcTravel bietet mir aber nach mehreren Emails und einem Telefonat nach wie vor nur die Erstattung eines Teilbetrages an (413 Euro von 608 Euro ursprünglicher Ticketpreis) oder eine Gutschrift von 585 Euro mit der ich in Zukunft neu buchen kann.

    Zitat: Leider können Gebühren die bei Ticketausstellung entstanden sind nicht rückerstattet werden.

    Diese Gebühren belaufen sich in mein Fall auf fast 30% des Ticketpreises. In den AGBs ist nur von einer Bearbeitungsgebühr von 23,50 die Rede. Auch auf meinem ursprünglichem Ticket sind keine Gebühren extra ausgewiesen. In den AGBs steht ebenfalls, dass bei Stornierung duch den Fluggast eine Gebühr von 60 Euro erhoben wird. Wie kann die Gebühr bei Annulierung des Fluges durch Delta höher sein, als die bei Stornierung durch mich?

    Ist die Einbehaltung von „Gebühren die bei der Ticketausstellung“ entstanden sind rechtens, wenn der Flug seitens der Airline annuliert wurde, vor allem in dieser Höhe ohne Transparenz wie diese Gebühr zu Stande kommen?

    Ich weiß der Flug fällt nicht unter die EU Richtlinie, aber Delta stimmt der vollen Erstattung ja zu. Steht mir eine volle Erstattung minus 23,50 Bearbeitungsgebühr zu und wie kann ich die einfordern?

    • Johannes sagt:

      Würde ich schriftlich versuchen, ggf. mit Rechtsanwalt drohen und mit deren AGBs argumentieren. Du hast halt bei der Buchung den AGBs zugestimmt. Nächstes Mal einfach direkt bei der Airline buchen.

  601. Manuel sagt:

    Etihad weigert sich nun, das Geld zurückzuzahlen, trotz Flugstornierung (Stornierung fand schon vor der Schließung der VAE statt und stand damit nicht im Zusammenhang).

    Gibt es eine Vorlage für ein Schreiben, um sein Geld zurückzufordern mit Fristsetzung etc? (damit man nicht schon hier einen Anwalt einschalten muss)

    Hat jemand Erfahrung mit chargeback über VISA?

  602. Dirk sagt:

    Hallo, wir haben Flüge von FRA nach SIN gebucht, die von Singapore Airlines vor ca 2 Wochen gecancelt wurden. Laut Singapore Airlines ist eine Ersattung nicht möglich. Was können wir machen? Ein Voucher kommt nicht in Frage, da die günstigesten Tickets mittlerweile 800€ anstelle der ursprünglich gezahlten 580€ kosten. Bei 4 Tickets müssten wir mindestens 880€ draufzahlen. Dirk

  603. Phil sagt:

    Sowohl bei Lufthansa als auch bei Eurowings habe ich seit Tagen Ärger mit Erstattungen. Beide weigern sich komplett, den Ticketpreis zu erstatten für Flüge, die sie selbst gecancelt haben – und das auf innerdeutschen Strecken und nicht in Krisengebiete.

    Lufthansa bietet mir ausschließlich die Möglichkeit an, das Ganze als Guthaben zu speichern und damit bis Sommer umzubuchen. Selbst der angeblich so großartige Status „Senator“ hilft mir an dieser Stelle rein gar nichts, außer, dass man etwas weniger Wartezeit hat in der Hotline. Ich finde es eine Frechheit, dass sie sich weigern die Flüge zu canceln, denn ich werde definitiv nicht bis Sommer irgend welche banalen Reisen planen die ich nicht brauche, nur um ein Guthaben zu verfliegen, welches mir als bares Geld zusteht, nachdem die Airline ihre Leistungen nicht erfüllt hat. Und allein schon dieser Grundgedanke, dass sie davon ausgehen, dass die Kunden dann kurze Zeit später wieder fliegen wollen/können/müssen. Ich habe ihnen nun eine E-Mail geschrieben, dass ich auf Rückzahlung bestehe und bin gespannt in wie viel Monaten ich eine Antwort bekomme und wie diese ausfällt.

    Eurowings hat mich in der normalen Hotline insgesamt 56 Minuten lang warten lassen und mich dort dann darauf hingewiesen, dass ich unter ihrer Sonderhotline 01806-356365 anrufen muss, da sie selbst nicht mehr stornieren können/dürfen. Dort habe ich weitere 53 Minuten in der Hotline verbracht. Beide Anrufe für jeweils unverschämte 60 Cent vom Mobilfunkgerät. In der weiteren Hotline meinte ein freundlicher Mitarbeiter zu mir, dass sie telefonisch nicht mehr stornieren können sondern ich eine E-Mail schreiben muss. Ich finde es eine absolute Frechheit, dass ich für diese Info erneut eine knappe Stunde in einer Hotline verbringen musste und dafür Geld zahlen musste. Er teilte mir aber mit und versicherte mir, ich erhalte 100% des Geldes zurück, sofern ich an service@eurowings.com schreibe.

    Echt ätzend dieser ganze Mist…

  604. Rhonda Aretz sagt:

    Hallo,
    Jetzt hat es uns auch getroffen.
    Unser Flug mit Eurowings (Tickets für 5 Personen) nach Miami wurde annulliert.
    Online konnte ich nicht stornieren. Das Feld war grau. Nach 1 1/2 Stunden mit Weiterleitung sagte mir eine Dame in Callcenter das diese Rückerstattung Momentan nicht funktioniert ich solle eine Email schreiben.

    Habe ich gemacht. Mal abwarten.

    Ich mochte nur stornieren und mein Geld zurück.

    Gerade sehe ich in meinem Online Bereich das man stornieren kann gegen Voucher, aber auch das möchte ich nicht.

    Eurowings fliegt auch ab Mai nicht mehr nach Miami.

    Ich habe Angst das ich mein Geld nie bekomme.

  605. Thomas sagt:

    Hallo, ich hatte über Expedia Flüge mit Singapure Airlines gebucht Frankfurt-New York, hab aber noch nix von Expedia gehört. Wie soll ich mich verhalten. Mir steht nach Eu-Recht ja nur beim Hinflug eine Entschädigung/Geld zurück zu. Rückflug nur Umbuchung oder kann ich bei Expedia auch mal fragen ob die mir wenn ich komplett mit Voucher einverstanden wäre einen prozentualen Aufschlag geben?

  606. Stefan Klein sagt:

    Hallo Johannes
    Ich wundere mich a bisserl das hier fast alle den Anspruch auf Rückzahlung geltend machen können nach dem EU RECHT. Ist die Flugannullierung durch COVID nicht höhere GEWALT und da gibt’s kein Geld zurück.
    Hatte Flug mit SAA von MUC nach JNB am 2.4 – 26.4 retour der wurde vor ein paar Tagen annulliert, habe erst heute per Mail Bescheid bekommen . Der WITZ…… das SAA Office in FRANKFURT ist nicht mehr erreichbar-geschlossen und per Nachricht wird man nach Johannesburg verwiesen-natürlich Warteschleife und nach 30 min ENDE. Umbuchungen 1x erlaubt bis Februar 2021 nun können andere Mitflieger in dieser Zeit nicht mehr Urlaub bekommen.
    No refunds are permitted. bei STORNO gibt’s wohl nur einen Bruchteil.
    EVTL. hat ein anderer Fluggast bereits Kontakt zu SAA und bin Neugierig auf Deine Antwort.
    LG STEFAN

  607. Joe sagt:

    Muss man sich auf den Rückflug verlassen und warten bis er formell storniert wird, auch wenn die Situation im Aufenthaltsland bereits immer prekärer wird und mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist ( Thailand, Notstand)? Rückflugdatum 7.4. Lufthansa. Kontakt zur Klärung weder Tel noch per Mail möglich. Es wäre doch widersinnig, wenn die LH später eine kostenpflichtige Rückholaktion durchführt anstatt entsprechend den Hinweisen des AA zumindest die eigenen Kunden ( ohne Aufpreis) auf deren Wunsch recht/vorzeitig zurückzufliegen.

    • Johannes sagt:

      Es liegt halt einfach nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Lufthansa bietet Umbuchungen ohne Gebühr an. Da könnt ihr ggf. auf einem frühern Flug, wenn Lufthansa jetzt überhaupt noch freie Plätze hat, umbuchen. Müsst aber die Tarifdifferenz bezahlen.

  608. Nicole sagt:

    Guten Tag,

    am 16.03.2020, wollte ich mit meiner Tochter nach Cali (Kolumbien) fliegen.

    Berlin-Paris, Paris-Panama, Panama-Cali

    Am Sonntag 15.03, wurde der Flug Paris-Panama annulliert und ich sollte mich telefonisch bei Air France melden. Gesagt getan, wollte ich gerne meinen Flugpreis von ca.1300 Euro zurück, für 2 Personen.
    Aber die Dame sagte mir das ist nicht möglich. Ich kann nur die 2 Gutscheine für die 2 Tickets nehmen. Die habe ich jetzt auch zugeschickt bekommen per Mail.

    Ich frage jetzt bei Ihnen nach, weil ich auf Ihrer Seite gelesen habe, dass ich das Geld doch zurückbekommen müsste, weil die Airline Teile des Fluges anulliert hat.

    Spielt das eine Rolle das man ab 16.03.2020 sowieso nicht mehr als Europäer nach Kolumbien einreisen konnte?
    Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, doch noch mein Geld zurück zu bekommen?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    VG

    • Peer sagt:

      Wenn der Flug anulliert wird, steht dir auf jeden Fall eine vollständige Erstattung zu. Leider könnte es nicht so einfach werden, das bei Air France durchzusetzen. Du kannst versuchen, auf die neuen EU-Leitlinien zu verweisen:
      https://travel-dealz.de/news/coronavirus-eu-fluggastrechten/

      • C. Burgdorf sagt:

        Ich hatte mit AF/KLM vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall. Flug von Dus nach Mia wurde seitens der Airline annulliert wegen Hurricane. AF wollte mich auch mit einem Gutschein abspeisen. Ich habe über meinen Anwalt Klage eingereicht. Noch vor einer Verhandlung wurde der komplette Preis erstattet. Geht nur mit Druck.

  609. Sabina sagt:

    Hallo Johannes,

    was meinst du mit dem Satz „Nur für die pauschale Entschädigung (bis zu 600€) gibt es Ausnahmen.“?

    Danke und Gruß, Sabina

  610. Robert Zimmermann sagt:

    Hallo,

    wir sind am 01.03.2020 von DUS via MAD nach SDQ mit Iberia geflogen. Am Sonntag den 15.03.2020 wurde für unseren Rückflug am 17.03.2020 die Teilstrecke SDQ-MAD annulliert. Während dieser Zeit war es nahezu unmöglich die Hotline zu erreichen.

    Dank Hilfe aus der Heimat konnten leider nur optionale Flüge über Miami in Aussicht gestellt werden, diese waren für uns allerdings keine Option. (Keine Transit-Visa für die USA). Am Ende wurden wir mit Hilfe der Botschaft von PUJ nach Frankfurt in die Heimat geflogen.

    Ich muss zugeben, das mein Englisch nicht sicher genug ist, um mich in der App von Iberia zurechtzufinden. Daher habe ich nun gestern über jeweils ca. 340 € pro Person einen Gutschein via Mail erhalten, was der Hälfte des gesamten Reisepreises entspricht. Dank des Overlay habe ich wohl Voucher angeklickt, auch wenn ich das nicht wirklich wollte.

    Die Buchung des Fluges erfolgte über Expedia.

    Wie stehen die Chancen, den Gutschein wieder in eine Erstattung umzuwandeln?
    Schon alleine, um damit unseren Anteil nach §6 KonsG zu begleichen.

  611. Birgit Stork sagt:

    Mal was positives. Flug mit jetstar Asia gebucht, direkt auf deren Seite. Wurde annulliert, problemlos das Geld zurück bekommen.
    Flug mit Singapore Airline gebucht, über die App. Würde annulliert. Geld für Flug zurück und den Aufpreis für eine Sitzplatz Wahl.
    Hk express, Flug annulliert, Ticket ist in Bearbeitung.
    Bei Lufthansa warte ich jetzt eisern bis die Flüge annulliert werden.

  612. Alwin sagt:

    Hallo,

    unten stehende Nachricht habe ich vom Veranstalter tui 4 u am 19.3.20 erhalten. Er teilt mir gar nicht die Flugzeitenänderung mit. Der nachstehend aufgeführte Flug ist der ursprüngliche gebuchte. Leider reagiert man seit dem 19.3. nicht auf meine e-mail, auf welche neue Zeiten denn der Flug geändert wurde oder bis wann ich umbuchen kann. Auf der Thai airways Seite steht, dass man spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Abflug umbuchen muss. Also, was soll ich machen, wenn Tui 4 u nicht reagiert? Geht es zu meinen Lasten? thai airways verweist an den Veranstalter, wo man gebucht hat.

    Nachfolgend die Nachricht von Tui 4 u:

    Die Fluggesellschaft hat uns über eine Flugzeitenänderung informiert.

    Hinflug:
    2 TG7943 02.APR HAM-FRA 1200 – 1310
    3 TG 921 02.APR FRA-BKK 1445 – 0625+1

    Rückflug:
    4 TG 922 20.APR BKK-FRA 1225 – 1900
    5 TG7946 20.APR FRA-HAM 2000 – 2105

    Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bietet Ihnen die Fluggesellschaft eine kostenlose Umbuchung an.
    In diesem Fall entfallen die Umbuchungsgebühren. Es wird lediglich ein Serviceentgelt von 30,00 Euro pro Person fällig und eventuelle Tarifdifferenzen werden berechnet.
    Bei einer Umbuchung muss der Rückflug bis spätestens 15. Dezember abgeschlossen sein.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüße
    Alwin

  613. Arno sagt:

    Ich habe im Dezember 2019 über elumbus-reisen bei omanair 2 Flüge für diese Woche gebucht. Diese sind eine Woche vor Abflug von omanair gecanceled worden. Nun möchte elumbus zwar den Betrag in 2-3 Monaten rückerstatten, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€ je Flug einbehalten. Ist das o.k.???

    • Johannes sagt:

      Laut den AGBs von Elumbus ist das so. Die hast du ja hoffentlich bei der Buchung gelesen und zugestimmt? Ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.

    • Hans Meyer sagt:

      Nein, die 75 Euro „Umbuchungsgebühr“ von Elumbus sind nicht rechtens.

      Ich habe einen ähnlichen Fall, und mir mittlerweile anwaltliche Hilfe genommen. Elumbus muss dir ermöglichen, die Flüge KOSTENLOS umzubuchen, oder dir den vollen Flugpreis zurück erstatten.

      Sie dürfen keine Gebühr von dir dafür verlangen, dass die Airline Flüge absagt. Ganz egal was in ihren AGB steht, das ist nicht rechtens.

  614. Joja sagt:

    Ich habe bei KLM gebucht. Zunächst wurde der Flug nach Amsterdam annuliert. Diesen habe ich umgebucht. Vor wenigen Tagen wurde nun der Rückflug annuliert. Telefonisch hat man mir eine Rückzahlung verweigert. Ich erhalte binnen 1 Woche einen Gutschein.

  615. Kristina Van Deyk sagt:

    2Fluege FRA-BKK-FRA m LH/ Suisse. 8.3./4.4.-selbst am 3.3. wegen Quarantaenemeldg. Thailand storniert.
    Lufthansa (Name d Mitarbeiterin bekannt) hatte mir am 5.3. einen 100% refund oder Umbuchung zugesagt. Das ticket ist bei TUI gekauft. Bislang keine Bestaetigung des Sachverhalts seitens TUI. Ich verstehe das Ueberlastproblem d MA. Werde nun ein 4. Mal anfragen. Gutschein, aber + 1 Jahr gueltig waere auch o.k., Bonus waere natuerlich super.

  616. Sabine Schmid sagt:

    Lufthansa stellt zwar auf der Homepage kulante Stornierungsoptionen vor, wenn man jedoch den Flug über ein Reisebüro gebucht hat (bei uns TUI-Reisecenter) stellt sich jeder quer. Ich verstehe nicht, dass ein Flug nach Malaga für deutsche Passagiere nicht von deren Seite storniert wird, wo doch in Spanien keine Touristen mehr einreisen dürfen. Hier riskiert man, dass weitere Touristen am Flughafen stranden und zusätzlich das Virus verbreiten. Total widersprüchlich zu den sonstigen Sicherheitsmaßnahmen bzgl. Coronavirus.

  617. Schlegel sagt:

    Hallo,
    Emirates hat am Sonntag unseren Rückflug von Mauritius nach Frankfurt annulliert. Ich sollte Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Auf dem letzten Flug am Montag waren noch
    130 Plätze frei. Beim Versuch über die Hotline dies umzubuchen wurde uns gesagt das dies nicht möglich ist. Nun sitzen wir hier fest. Wir warten jetzt auf eine Rückflug über das Auswärtige Amt. Wir haben zu diesem Rückflug ebenfalls noch ein Upgrade in die Business Class gebucht.
    Können wir eine Rückerstattung verlangen
    ohne einen Gutschein zu bekommen?

  618. Virginia Göbel-Ramos sagt:

    Hallo,
    Wir hätten jetzt am fr. Den 27.03 eine Reise gebucht zu zweit nach portugal , Sachen ist der Flug ist noch bestätigt, versuche der ganze Zeit zu storniert und bekomme keiner am telefon und antworten mir auch nichts auf mein Mails.
    Was soll ich tun, wir dürfen das Haus nicht verlassen aber sind 600,- Euro im Spiel.

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug nicht stornierbar ist, wird es vermutlich eh maximal die personenbezogenen Steuern & Gebühren zurückerstatten. Da ist es egal ob du vorher stornierst oder nicht. Umbuchen ist aber aktuell i.d.R. ohne Gebühren möglich.

  619. Reinhard sagt:

    Cathay Pacific und auch Etihad haben anstandslos und blitzschnell das Geld für meinerseits gecancelte Flüge nach Asien erstattet.
    Vorbildlich:-)

  620. Basti sagt:

    Danke für die Infos!
    Was mich interessieren würde: In welcher Form muss die Airline über die Annulierung informieren. Meine Flüge stehen auf der Airline Seite als annuliert. Schriftlich oder per Mail wurde ich nicht informiert. Danke vorab!

  621. Daniela sagt:

    Hallo, wir haben August 2019 drei Flüge, Economy, von Frankfurt nach Las Vegas online direkt über Condor gebucht. Nach der Stornierung wegen Einreiseverbot in die USA bekamen wir von Condor die Mitteilung, dass wir entweder einen Gutschein oder eine kostenlose Umbuchung bekommen, aber keine Ticketrückerstattung, da Condor damals noch unter Thomas Cook bestand. Eine Rückerstattung würden wir nur im Rahmen des Schutzschirmverfahrens evtl. bekommen.

    • Susanne sagt:

      Und, wie macht ihr jetzt weiter? Ich verstehe es so, dass auch Condor eigentlich rückerstatten muss. Ich will auch meinen Ticketpreis zurück, und nicht umbuchen. Denn 1. brauche ich jetzt Geld (selbstständig) 2. sind die gleichen Flüge Ostern in einem Jahr fast doppelt so teuer – macht den Eindruck, als wenn Condor jetzt auch noch Kasse machen möchte, weil man ja den Preisunterschied beim Ticket weiterhin selbst zahlen muss. Allein das ist schon ein Grund, das Geld zurückzuführen verlangen und nicht auf eine Umbuchung zu setzen

  622. Norbert Engelmann sagt:

    Iberia hat meinen Flug am 22. April 2020 nach von Madrid nach Bogota per Email gecancelt, den Zubringerflug von Rom nach Madrid jedoch nicht. Angeboten wird ein Gutschein (Höhe unklar…), für die Zustimmung soll das Gutscheinfeld in der Email geklickt werden.
    Andere Möglichkeiten sind nicht vorgesehen, eine Antwort auf die Email ist unmöglich
    (Absende Adresse: noreply@iberia.com…).
    Kontaktversuche über die Webseite laufen ins Leere und es sieht für mich so aus, als ob das Kontaktformular auf der Iberia Webseite abgeschaltet wurde. Servicetelefon ist durchgehend nicht erreichbar, Belegtzeichen…
    Ich versuche jetzt, mein Geld über Chargeback von Mastercard zurück zu erhalten.

  623. Michael sagt:

    Hallo,

    wir haben über Norwegian einen Flug nach Teneriffa ab Hamburg gebucht vom 09.04-23.04. Seit gestern, hat Spanien sogar ein Einreiseverbot. Also 23.03 und das 30 Tage lang. D.h. wir dürften gar nicht in Spanien einfliegen. Norwegian will uns aber nur ein Gutschein geben, der bis zum 30.11 eingelöst werden soll. Wir möchten aber gerne eine vollständige Rückerstattung. Steht uns diese zu?

    • Johannes sagt:

      Wurde der Flug denn gecancelt? Dann ja, sonst nein.

      • Michael sagt:

        Natürlich noch nicht. Ich frage mich nur wie der Flug stattfinden soll, wenn ein Einreiseverbot besteht. Die Airline macht sich doch strafbar wenn die mich einfliegen würde? Der Flug muss eigentlich gecancelt werden.

        • Sabine Schmid sagt:

          So geht es uns auch. Flug Lufthansa Frankfurt-Malaga.
          Die wollen anscheinend, dass die Passagiere dort am Flughafen festsitzen, um sie dann für viel Geld wieder auszufliegen. Irre!

        • Birgit Stork sagt:

          Es wurden Grenzkontrollen eingeführt, die das Passieren der spanischen Grenzen nur spanischen Staatsbürgern, Personen, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, und Diplomaten erlaubt, außer in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage (darunter fällt auch der Transit von EU-Bürgern in ihr Heimatland).
          So lange genug Passagiere aus diesem Personenkreis mitfliegen, wird der Flug sicher nicht annulliert. Du kannst aber selber den flugstatus mitverfolgen, sollten Sie Dich nicht kontaktieren.
          Eine evtl znnulierung dann dokumentieren und dann wie hier beschrieben vorgehen

  624. EmKa sagt:

    Hallo, unsere Flüge am 3.4. mit Thaiairways von Frankfurt nach Phuket wurden ebenfalls nicht annulliert. Reisen ist ja aber derzeit unmöglich. Thaiairways scheint auch weiterhin zu fliegen. Auf zigfache Emails mit der Bitte um kostenlose Stornierung und Rückerstattung des Flugpreises wird nicht reagiert. Telefonisch ist ebenfalls niemand erreichbar. Steht uns die Rückerstattung zu? Und wie geht man am Besten vor? Vielen Dank für eine Antwort ?

  625. Netti sagt:

    Hallo, wir hatten bei Expedia Hin-und Rückflug Kanada gebucht (4.4. – 17.4.)Auf der LH-Seite sehe ich, daß die Flüge annuliert sind. Wenn ich bei Expedia jetzt online storniere bekomme ich dann automatisch mein Geld erstattet oder sollte ich warten bis sie auf mich zukommen?

    • Johannes sagt:

      Besser ist es zu warten und Expedia aufzufordern, das Geld zu erstatten.

    • Sebastian sagt:

      Hab auch über Expedia gebucht und bekomme keine Rückmeldung auf 3 Mails mit Bitte um Stornierung & Rücküberweisung, da LH Flüge gecancelt hat. Hab über meine Kreditkarte ein Chargeback eingeleitet. Anders scheint es momentan nciht zu gehen. Das selbe bei Swiss.

  626. Asim sagt:

    Hallo, Condor hat mein Flug am 07.04.2020 von München nach Havanna abgesagt und die bieten jetzt nur mehr eine kostenlose Umbuchung an. Ich bin aber im Krankenhaus tätig und kann auf weiteres keinen Urlaub nehmen wegen jetziger Corona-Situation und deswegen passt die Möglichkeit einer Umbuchung für mich nicht ganz. Ich probierte mich mit der Fluggesellschaft telefonisch zu verbinden, aber bis jetzt noch niemanden erreicht. Meine Frage wäre, ob die Fluggesellschaft mir eine kostenlose Stornierung statt Umbuchung in dem Fall ermöglichen wird? Danke und bleib gesund! Liebe Grüße, Asim

    • Johannes sagt:

      Hallo Asim,

      wenn sie den Flug annulliert hat muss sie das sogar. Einfach auf dein Recht bestehen. Aktuell gibt es sehr viele Anfragen wie deine, du musst etwas Geduld mitbringen.

  627. Alice sagt:

    Hallo,

    Hat jemand schon Erfahrung mit Elumbus gemacht?
    Ich habe meinen Flug Frankfurt New York und zurück mit Singapore Airline über Elumbus gebucht und dieser wurde jetzt schon offiziell von Singapore gecancelt.
    Ich habe schon versucht mit Elumbus in Kontakt zu treten, kann da aber Moment keinen erreichen, da sie nur noch eine Email Beratung anbieten.
    Weiß jemand ob ich mein Geld demnach zurückbekomme? Ich bin Studentin und die extra € wären mir schon sehr recht 😉
    LG Alice

  628. Kirsten sagt:

    Salut,
    Danke für die tolle Seite. Ich habe einen Flug von Basel nach Hamburg mit Easyjet am 19.4 und Rückflug am 26.4 2020. Annulliert wurde der Flug noch nicht aber mir angeboten wurde umzubuchen im Zeitfenster bis Januar 2021. Ich habe habe keine Zeit in diesen Zeitfenster zu fliegen. Habe ich ein Anspruch auf Rückerstattung, vielen Dank fürs Feedback
    Liebe Grüße
    Kirsten

  629. Alex sagt:

    Hallo,
    Unserer Rückflug von Bangkok nach München 01.04.20 annulliert wurde (Covid 19) Lufthansa/ Eurowings…, über Elumbus gebucht. LH meint ich sollte flüg stornieren und mit neuer linienflug buchen….. und zur Zeit Hinflug kostet mehr als ganze Reise….
    Danke für die Antwort …

    • Johannes sagt:

      Lufthansa/Eurowings muss dir dann die Kosten erstatten, weil es eine Ersatzbeförderung ist. Ggf. aber vor der Buchung mit einem Anwalt absprechen und keine Erstattung durch Lufthansa/Eurowings akzeptieren.

  630. Franz sagt:

    Falls TUI wegen Annulierung des Fluges durch British Airways MUC-LHR/LHR-LAX am 1.4/ retour 5.4. keine vollständige Rückzahlung des Flugpreises anbietet, kann ich dann zumindest von TUI die vollständigen Steuern und Abgaben zurückfordern?
    hier die Auflistung des (sehr günstigen) Ticketpreises:
    Flugpreis: 100,00 EUR
    Steuern und Gebühren: 257,49 EUR
    Serviceentgelt: -40,00 EUR
    Gesamtbetrag: 317,49 EUR

  631. Pauline sagt:

    Air France weigert sich den Flugpreis für einen stornierten Flug zurück zu erstatten, da sie anscheinend vor 4 Tagen beschlossen haben, sich nicht mehr an die EU Verordnung zu halten. Man bekommt einen Gutschein und eine windige Zusage, dass man das Geld nach einem Jahr evtl erstattet bekommt. Ich werde also dazu verpflichtet der Air France unfreiwillig einen Kredit zu geben !! Nicht zu fassen !!!

    • Birgit Stork sagt:

      Es ist gerade eine Gesetzesänderung in Frankreich in Arbeit. In wieweit sie aber damit durchkommen für Flüge vor der Änderung ist fraglich. Unbedingt dranbleiben

  632. Rupert Mörwald sagt:

    Emirates hat den Rückflug von Auckland nach Wien annulliert wegen Corona und weil die EU im gesamten Schengenraum den Transit für Ausländer verboten hat. Es wird ein Gutschein mit einem Jahr Gültigkeit angeboten. Ist das korrekt oder muß der gesamte Preis rückerstattet werden?

    • Johannes sagt:

      Da der Flug ab einem Nicht-EU-Staat von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird fällt er nicht unter EU-Recht. Damit ist vermutlich, außer Neuseeland hat andere Rechte, eine Rückerstattung in Form eines Gutscheins zulässig. Ansonsten ließ dir aber mal die Beförderungsbedingungen von Emirates durch.

  633. Chris sagt:

    Hallo Johannes,

    Vorab mal Danke für die tollen Informationen immer!

    Nun zu meiner Frage, ich habe einen Flug diese Woche von CDG über SVO nach Tokyo. Da ich in Österreich wohne und jetzt nicht mehr nach Frankreich komme und auch so in Japan 14 Tage Quarantäne antreten müsste, kann ich den Flug nicht antreten.

    Mein Problem, der Flug wurde nicht von Aeroflot gecancelt und wird planmässig durchgeführt. Außerdem habe ich das Ticket über flugladen.at gekauft und habe auf meine Anfrage dort seit Wochen keine Antwort bekommen.

    Gibt es hier die Möglichkeit irgendwie an Sie Geld zu kommen?

    Vielen Dank und lg

    Christian

  634. Felix sagt:

    Hat jemand bereits Erfahrung mit Condor? Meine Flüge nach Mallorca wurden annuliert, und nur eine Umbuchung bis Ende 2020 angeboten. Ich habe direkt eine Reklamation geschrieben und den Flugpreis eingefordert. Ich gehe davon aus, das von Condor zunächst nichts zu hören sein wird. 🙁

    • Jessica sagt:

      Ich hatte einen Condorflug am 21.3 nach Mauritius gebucht!Am 19.3 wurde die Einreise für Deutsche untersagt!Condor bot mir einen Gutschein für eine Umbuchung an!
      Ich möchte mein Geld zurück ‚darauf reagiert Condornicht!
      Wie komme ich zu meinem Geld?
      Lg
      Jessica

  635. Kadelbach sagt:

    Hallo,
    Danke für die Informationen. Leider mußte ich feststellen, dass zwar ein kostenlosese Umbuchen angeboten wurde, aber auf derselben Strecke keine Flüge mehr vorhanden waren. Es ging um Heathrow – Bremen mit Eurowings. Der Anschlußflug Stuttgart-Bremen wurde annuliert. Also Umstieg auf den nächstgelegenen Flughafen: Heathrow-Hamburg zu gepflegten 247,99 Pfund (statt initial 83,99 Pfund). Jedoch: Da andere Strecke, lt. website nur über Kunden-Center machbar. Telefonisch. Dort kommt man aber nicht durch. Ebenfalls kommt man bei online Reisebüros nicht durch (www.lastminute.de = sowieso mit Vorsicht zu genießen. Erstattet auch die Flughafengebühen bei Krankheit nicht!). Weder per Telefon, noch per mail. Die Erreichbarkeit ist das Problem!

    • Johannes sagt:

      Ggf. musst du dann halt selber in Vorkasse gehen und den Flugpreis nachträglich einfordern. Würde ich aber ggf. mit einem Anwalt abstimmen.

  636. Michael sagt:

    Hallo, AirFrance hat unsere Flüge am 05.04.2020 von DUS über CDG nach SCL storniert. Wie nehmen wir am Besten Kontakt auf, um eine Rückerstattung zu verlangen? Telefonisch ist momentan schwierig und über die Kontaktformulare für alle vier Personen (verschiedene Buchungsreferenzen aufgrund verschiedener Rückflüge) aufwändig, zumal man dort anscheinend nur Gutscheine erhalten kann. Eine Fax-Nummer gibt es auch nicht.

    Hat jemand einen Tipp für mich?

    Und gibt es Erfahrungen, ob AirFrance Gutscheine anbietet, die höher als der bezahlte Flugpreis sind?

  637. Christian sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage:
    Ich habe einen Flug mit Qatar Airways Anfang April von Amsterdam nach Bali gebucht. Natürlich kann ich diesen aufgrund der Einreisesperre nach Indonesien nicht wahrnehmen. Im übrigen würde ich auch so nicht fliegen.
    Jetzt wurde mein Rückfluck auf dem Teilstück Denpasar nach Doha durch die Fluggesellschaft auf einen anderen Flug (Abflug 6 Stunden eher) umgebucht.
    Daraufhin habe ich die Hotline angerufen. Dort hat man mir nur eine Datumsänderung oder den Reisehutschein angeboten.
    Ich würde aber gerne den gezahlten Flugpreis erstattet bekommen.
    Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf?
    LG Christian

  638. Jorrit sagt:

    Unser Rückflug von Fuerteventura nach Hamburg am 24.3. mit Condor wurde vorgestern annulliert, wir haben aber mit Eurowings bereits letzte Woche einen Rückflug nach Deutschland bekommen.

    Meine Fragen:
    1.) Muss Condor nur den Rückflug oder die gesamte Reise erstatten (Hinflug nach FUE wurde planmäßig angetreten)? Geht um knapp 350 Euro pro Person und pro Strecke.

    2.) Der EW-Flug von FUE nach HAM ging über CGN, aber der Weiterflug von CGN nach HAM wurde gestriche, obwohl wir für eine Sitzplatzreservierung gezahlt haben. Was für ein Geldanteil steht uns nun zu?

  639. Hans P. sagt:

    Wir haben einen USA-Roundtrip für die Osterferien bei United gebucht. Über den Atlantik soll es aber auf beiden Wegen mit Eurowings-Maschinen im Codesharing gehen.

    Aktuell bietet United uns nur Gutscheine an. Wir gehen aber fest davon aus, dass der erste Leg mit Eurowings annulliert wird und hoffen daher auf vollständige Erstattung. Wir waren also noch zwei Wochen ab.

    Fun Fact: Wir haben schon im letzten Juni gebucht. Die angebotenen Gutscheine hätten aber nur eine Gültigkeit bis ein Jahr nach der Buchung. Es könnte ein Übersetzungsfehler unseres Reisebüros sein – aber wenn wir die Gutscheine wirklich bis Juni dieses Jahres abfliegen müssten, hätten wir erstens keine alternativen Schulferien zur Verfügung und zweitens ist zu befürchten, dass Corona auch bis Juni nicht komplett ausgestanden ist. Die Gutscheine erscheinen uns daher beinahe wertlos.

  640. Tobi sagt:

    Ich hatte einen Flug via Emirates von Düsseldorf nach Dubai und zurück nach Frankfurt. Bisher wurde mein Hinflug storniert, der Rückflug dürfte bald folgen. Gebucht wurde ein Super Saver Ticket ohne Refund Möglichkeiten. Jetzt bietet Emirates mir aufgrund meiner Ticketkategorie nur einen Refund der Steuern an (Gutschein oder Cash), ist das überhaupt erlaubt?

  641. Vanessa sagt:

    Hallo Zusammen,
    ich habe zwei Business Class Flüge am 03.04 von Frankfurt nach Colombo im Wert von 5000 € gebucht. Die Flüge von FRA-DXB, DXB-FRA wurden gestrichen. Auf der Website steht, dass man entweder umbuchen oder einen Gutschein bekommen kann. Beides kommt für mich nicht in Frage. Wenn man auf das Formular geht, wird einem neben dem Gutschein aber auch einen „Refund“ angeboten In das Feld Kommentar muss nur „Erstattung aufgrund Corona“ eingegeben werden. Dies habe ich nun getan. Ich hoffe, die vollen Kosten erstattet zu bekommen und glaube das Emirates so die Kunden ein wenig in die Irre führe möchte, da sie natürlich lieber Gutscheine ausgeben wollen. Noch vor drei Tagen stand dort nämlich, dass man eine volle Rückerstattung erhalten kann.
    Ich wünsche allen viel Erfolg ihr Geld wiederzubekommen.
    Alles Gute

  642. Nico sagt:

    Edreams reagiert nicht auf meine Bitte, den Flugpreis für einen annullierten Air China Flug zu erstatten. Stattdessen werde ich fortwährend von edreams dazu aufgefordert, mich unter der Hotline 030/52002073 zu melden, um die für mich „beste Lösung“ zu finden. Diese Hotline erklärt mir seit Tagen per Bandansage, dass der deutsche Kundenservice aktuell nicht erreichbar sei, ich aber in einer anderen Sprache beraten werden kann. Danach endet die Bandansage ohne Auswahl- und Kontaktoption.

  643. Silvia sagt:

    Wir haben im August nach Orlando gebucht,,,ist es sinnvoll jetzt schon zu stonieren ,und bekommen wir dann das Geld zurück

  644. Anke Seidel sagt:

    Corendon Airlines hält sich nicht an die Regelung auf ihrer Website. Flug Antalya Erfurt findet wegen des Flugstopps seitens der türkischen Regierung nicht statt. Flugpreis für 2 Personen war 79.88 Euro, wollte umbuchen auf den 23.6. Antalya Hamburg, Preis für 2 Personen 95,88, Corendon verlangt für diese Umbuchung 79,88 Euro Nachzahlung. Gutschein über den Reisepreis wird nicht ausgestellt, Erstattung noch offen. Leider nicht die erste schlechte Erfahrung mit dieser Airline bei Umbuchung

  645. WorldJumper sagt:

    Expedia ignoriert Kundenrecht und versucht einem per Email einen Voucher für den abgesagten Fluganzudrehen. Man hat keine Möglichkeit Expedia zu erreichen und dem zu widersprechen. Werde jetzt den Tipp mit dem Chargeback über die Kreditkarte versuchen und wenn es nicht klappt wohl doch zum Anwalt gehen. Danke für eure umfangreichen Tipps!

  646. Philippe sagt:

    Ich habe Anfang Januar den Deal mit Star Alliance genutzt und ein around the world Ticket gebucht (hattet ihr auch beworben). Zürich – Vancouver – Honolulu – Auckland – Tokyo – Seoul – Zürich via Expedia.

    Jetzt ist im Reiseplan nurnoch Hawaii – Auckland – Tokio drin ohne eine Benachrichtigung über Stornos oder ähnliches. Expedia antwortet nicht. Abflug ist im Juni. Schon sehr seltsam. Muss ich davon ausgehen, dass am Ende alles storniert wird und ich das Geld wieder bekomme? Habe natürlich auch schon viele non-refundable Hotels und Ausflüge gebucht in den einzelnen Destinationen…

    • Andreas sagt:

      Hallo,

      Bin in derselben Situation, wie schaut es mit den Erstattungen aus wenn über Expedia das Ticket unter einer Ticketnummer bei 4 verschiedenen Fluggesellschaften (Swiss, Singapore, New Zealand, LH) ausgestellt ist. Wenn der erste Flug annuliert worden ist, kann das gesamte Ticket zurückgegeben werden?

      Philippe, wie waren mittlerweile deine Erfahrungen?
      Danke!

  647. Elke sagt:

    Wir sind in Phoenix und unser rueckflug wurde gecancelt
    Haben uns schon mit British airways in Verbindung gesetzt und warten auf eine Antwort
    Da wurde großartig bekannt gegeben das alle deutschen weltweit zurück geholt werden
    Ich brauche dringend meine Medikamente
    Man darf ja nicht einen Sack voll davon mitnehmen
    Versuche jetzt hier welche zu bekommen

  648. Kalle sagt:

    Ich habe einen Flug am 30. Januar von Brüssel nach Santo Domingo und am 28. März von Punta Cana nach Brüssel bei tuifly.be gebucht. Nun habe ich Tuifly bereits angeschrieben, aber bis heute 22.März noch keine Antwort erhalten. Auf deren Internetseite habe ich gesehen dass die Flüge bis ende April gecancelt sind. Was ich unmöglich finde, dass ich keine Information erhalte. Die Rückholflüge über die Deutsche Botschaft waren in erster Linie für die Pauschal Touristen. Es wurden auch Flüge für Individualtouristen organisiert , aber die müssen auch zusätzlich bezahlt werden, was ich letztendlich nicht einsehe. Gott sei Dank habe ich kein Problem damit noch zu warten, aber ich erwarte einfach nur Informationen seitens der Airline. Es gibt schlimmeres, s. Presseberichte etc., als in der Dominikanischen Republik zu sitzen und zu warten bis der Rückflug geht. Ich wünsche allen kranken Menschen dass Sie gesund werden und allen anderen Menschen dass Sie gesund bleiben gesund bleiben. Ps: zur Zeit gibt es in der Dominikanischen Republik eine Ausgangssperre von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.

  649. Uwe sagt:

    Habe über LH gebuchten First Flug ZRH-SIN und anschl. Meilenflug SIN-BKK vorgestern über die First Hotline storniert.
    Rückerstattung lt Auskunft möglich,da bereits ein Teil des Fluges anulliert wurde.

    Meilen sind bereits wieder auf dem Konto..

    Das Geld soll einige Zeit auf sich warten lassen..lt hotline hinkt man z.Zt mit der Bearbeitung von Rücküberweisungen 2 1/2 Wochen hinterher..

    Ich bin gespannt…

  650. Heiki sagt:

    Guten Abend,
    hat schon jemand Erfahrung mit Qatar Airways mit Erstattung bzw. Rückerstattung des Flugpreises in der jetzigen Situation ?
    Unser Flug würde am 26.03. von Oslo über Katar nach Kapstadt gehen und die Airline hat auch schon einen Gutschein nach einer diesbezüglichen Anfrage von uns in Aussicht gestellt, aber noch keinen abschließenden Bescheid an uns geschickt.
    Bis wann kann ich eine abschließende Entscheidung von dort erwarten… der Flug wäre ja schon am kommenden Donnerstag ?!
    Deutschen ist inzwischen die Einreise nach Norwegen untersagt und wir haben momentan ja gar keine Möglichkeit nach Oslo zu kommen, um unseren Flug anzutreten !
    Wie sollen wir uns jetzt verhalten ?

    Vielen Dank im Voraus an alle die mir weiterhelfen können.

    • Johannes sagt:

      Wurde der Flug nicht eh schon abgesagt?

      • Heiki sagt:

        Hallo Johannes,
        zuerst vielen Dank für deine schnelle Antwort.

        Nein, ich sehe meinen Flug als noch nicht storniert. Auch fliegen die Katairs anders wie viele
        ihrer arabische Nachbarn bis jetzt immer noch weiter.
        Ich konnte inzwischen aber auf der Airline-Seite einen Gutschein über meinen Flugpreis anfordern, was ja für mich schon ein Erfolg bei einem Preis von rund 2000 € ist.
        Hätte mir sehr weh getan, wenn ich den Betrag hätte ganz abschreiben müssen !

        Ich wünsche allen Gestrandeten auf diesem Weg viel Glück bei der Heimreise und allen
        Flug-Ausfallgeschädigten alles Gute bei der hoffentlich positiven Rückabwicklung.

        Liebe Grüße und bleibt alle gesund
        Heiki

  651. Böttcher sagt:

    Vor 7 Tagen hat BA unseren Flug gecancelt. Antrag gestellt, Betrag noch nicht gezahlt
    Auch unser Flug mit Air France würde gecancelt. Auch hier Antrag auf Erstattung gestellt. leider noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung o.ä.

  652. Michael sagt:

    Emirate hat heute die Flüge von Hamburg nach Bangkok eingestellt unser Flug wäre am 31.03.20 , und bitten uns nur einen Gutschein über den Ticketpreis an . Aber kein Geld zurück . Was kann man machen …. Hat man ein Anrecht sein Geld zurück zubekommen . Vielleicht haben Sie einen Vorschlag was wir machen können , es geht für uns um fast 1800,- € . Gruß Michael

    • Manuel sagt:

      Habe heute morgen in den Nachrichten gelesen, dass die VAE 2Wochen keine Flüge mehr erlauben. Das wäre für mich ein Rückerstattungsgrund, oder wie sieht es hier aus?

  653. Jan sagt:

    Singapore Airlines hat einen Flug gecancelt und den Ticketpreis nach Antrag über Online Formular innerhalb weniger Tage über die ursprünglich verwendete Kreditkarte erstattet. Sehr löblich…bei TAP gab es nach Annulierung tatsächlich online nur die Voucher Variante. Erstattung gestern beantragt per Online Formular.

  654. Nico sagt:

    Über edreams gebuchte Air China-Flugverbindung wurde seitens Air China mehrheitlich storniert (wichtige Teilstrecken) und bzgl. anderer Teilstrecke der Verbindung um über 6h verschoben. Keinerlei Info dazu seitens Edreams, Benachrichtigung kam allein von Air China.
    Edreams vor zwei Wochen unter Verweis auf die von Air China per Pressemeldung veröffentlichte Möglichkeit der kostenfreien Stornierung um vollständige Flugpreiserstattung gebeten, allerdings bislang ohne Erfolg. Edreams antwortet erst nach mehrfachen unbeantworteten Erinnerungen und behauptet nun, die Stornierungsanfrage an Air China weitergeleitet zu haben, aber auch hier steht eine Beantwortung seit nunmehr einer weiteren Woche aus.
    Air China via cc-Mail-Einbindung auf Vorgang hingewiesen, allerdings erneut keinerlei Reaktion. Edreams-CEO Dana Dunne auf Sachverhalt hingewiesen und um Klärung gebeten. Erneut keinerlei Reaktion. Ich gehe davon aus, dass hier Edreams/Opodo bewusst versucht, die Verantwortung auf Air China zu verlagern, so dass dem Kunden weitere Hürden bzgl. der Umsetzung seines Erstattungsanspruchs aufgebürdet werden, denn Ansprechpartner für die Erstattung ist und bleibt das Online-Reisebüro Edreams!

  655. Björn Staschen sagt:

    Ich hatte bei Eurowings einen Flug nach München (heute) und Rückflug nach Hamburg (Morgen) gebucht. Zunächst wurde der Hinflug annulliert, den ich noch stornieren konnte. Der Rückflug blieb aber und würde plötzlich ein One- Way-Flug. Der wurde nun auch annulliert, jetzt ist aber keine Stornierung mehr möglich, sondern nur eine Umbuchung. Das finde ich verhältnismäßig frech.

    • Peer sagt:

      Wenn Eurowings storniert hast, hast du ja sowieso Anrecht auf einen gratis Storno. Das durchzusetzen dürfte leider nicht allzu einfach werden.

  656. Jürgen Eisfeld sagt:

    Hatte einen Delta- Inlandsflug LAS-CAE oneway gebucht für den 27.3., wegen des Travel ban konnte ich den nicht antreten, musste stornieren, obwohl über CHECK24 gebucht, direkt bei Delta….
    Die Airline hat einen Gutschein über den Gesamtreisepreis, gültig bis Januar 2021 gegeben…

  657. Dirk sagt:

    Hallo,
    habe die Erfahrung bei AA gemacht, die haben mir den 1.Leg storniert FRA-CLT danach im Callcenter einen Anruf getätigt, und die haben mir den gesamten Flugpreis ohne Probleme auf meine AMEX zurücküberwiesen. Wer hat Erfahrungen mit AC ( Interkontinentalflug ) und UA ( Inland USA ) gemacht ? Danke für eure Hilfe.

  658. Herr Andreas Milz sagt:

    Wir haben für 26.4.2020 einen Flug mit Edelweiß mit folgendem Routing geplant: ZRH-SEZ, zurück am 16.05.2020 MRU-SEZ. Gebucht habe ich über swiss.com, ich bin deutscher Bundesbürger.
    Heißt dass, ich würde allenfalls bei Annulierung nur den Hinflug erstattet bekommen?
    Was ist dann besser, jetzt noch kostenlos Umbuchen oder auf die Annulierung warten?
    Danke im Voraus! Liebe Grüße, Andreas

    • Peer sagt:

      Die EU-Fluggastrechte gelten auch für die Schweiz, Island und Norwegen. Du hättest also Anrecht auf vollständige Erstattung wenn ein Flug anulliert wird.

  659. Ralph sagt:

    Guten Abend,

    Ich habe zum ersten Mal über das Portal von Tripmonster gebucht durch den guten Preis. Leider fand der Flug mit SAS nicht statt, jede Kontaktaufnahme mit der Agentur blieb bis jetzt unbeantwortet. Was könnt ihr mir empfehlen?

  660. Thomas sagt:

    Eurowings hat den Hinflug nach Palma am 21.03. einen Tag vorher annuliert und die Kosten einschl. Übergepäck erstattet.

    Den Rückflug Anfang April aber nicht. Was soll ich mit dem Rückflug alleine anfangen?
    Ich hatte Hin- und Rückflug zusammen gebucht, also als 1 Reise.

    Wie sind hier meine Ansprüche – danke.

  661. Sebastian sagt:

    Air France verhält sich hier leider auch nicht konform zur Verordnung. Zitat airfrance.de:
    > YOUR FLIGHT HAS BEEN CANCELED
    > […]
    > If you purchased your ticket directly from our website or at an Air France agency, you can:
    > – Postpone your trip
    > – Or complete the online form below to obtain a travel voucher. This voucher is valid for 1 year on all Air France, KLM, Delta Air Lines and Virgin Atlantic flights. This voucher will be refundable after one year if it is not used.

    Quelle: https://www.airfrance.de/DE/de/common/page_flottante/hp/news-air-traffic-air-france.htm

    Diese „interne Policy“ wurde mir telefonisch so bestätigt.

    Laut Verordnung sollte uns eine Erstattung binnen 7 Tagen zustehen. Ich habe Air France nun auf verschiedenen Kanälen nochmals schriftlich darauf hingewiesen und warte auf Antwort.
    Leider sind sie (verständlicherweise) im Moment nur schwer zu erreichen und nicht sonderlich responsiv.

  662. Juergen Rakowski sagt:

    Air China Erstattung beantragt für Flug Stockholm-Bangkok vom 03.05. bis 17.05. Erstattung genehmigt. Auszahlung noch offen.

  663. Chris sagt:

    Hallo Johannes,

    Was ist genau mit dem Satz gemeint:

    Nur für die pauschale Entschädigung (bis zu 600€) gibt es Ausnahmen.

    lg und Danke

    Christian

  664. Rabea sagt:

    Das wäre auch meine Frage gewesen gehört British Airways noch zu EU im Rechtbereich bis 31.12. oder seit Austritt nicht? und was ist wenn nur der Flug von Frankfurt nach London storniert wird nicht aber der eigentliche Flug von London auf die Seychellen?

  665. Manu sagt:

    Hallo,
    Erstmal sehr guter und verständlicher Artikel. Vielen Dank dafür.

    1) Wie sieht es aus wenn die Airline einen Flug storniert und uns den Flug 16h später aufzubrummen(also 20h Wartezeit), dürfen die das?

    2) Und wie sieht es aus wenn zB wie im Fall der Philippinen eine Einreise nicht mehr erlaubt ist, die Airline aber weiterhin (angeblich) fliegt?

    Kann wer helfen?

    • Johannes sagt:

      1) Ist auch eine Annullierung d.h. du hast die Wahl die Ersatzbeförderung zu akzeptieren (ggf. auch eine frühere mit einer anderen Airline zu verlangen) oder halt eine Erstattung
      2) Meiner Meinung nach liegen Einreisebeschränkungen nicht im Verantwortungsbereich der Airline d.h. das ist das Problem des Passagiers. Habe bisher aber dazu kein Urteil finden können.

      • Verena sagt:

        Hallo,
        Ich habe genau das selbe Problem. Von Zürich nach Brisbane. Etihad schiebt die „außergewöhnlichen Umstände“ vor. Fraglich ob dies evtl zutrifft! Da Australien ja bereits letzten Freitag die Grenzen geschlossen hat, somit hat nicht die airline den Flug gecancelt, sondern „besondere Umstände“ haben zum Abbruch des Fluges geführt… Ich bin mir total unsicher und weiß auch nicht weiter.
        Jmd Erfahrung mit Etihad?

        • Johannes sagt:

          Es gibt für die Erstattung bei Annullierung keine Ausnahmen wie außergewöhnliche Umstände.

        • Silvia sagt:

          Hallo Verena, versuche gerade auch mein geld von etihad wiederzubekommen – bisher ohne erfolg. Evtl können wir uns austauschen? Lg Silvia

  666. Logan5 sagt:

    Was ist mit British Airways?

  667. Luc sagt:

    Hallo,
    Ich bin in der Situation, dass nur der Rückflug annulliert wurde (Covid 19), ich den Hinflug aber schon abgeflogen habe.
    Muss die Airline trotzdem den VOLLEN Ticketpreis (Hin- und Rückflug) erstatten ? Es sieht nämlich so aus, als ob ich den Rückflug selber neu buchen muss …
    Danke für die Antwort …

    • Johannes sagt:

      Nein, dann natürlich nicht den vollen Flugpreis, sondern nur anteilig den Rückflug. Ggf. muss sie dir aber auch eine Ersatzbeförderung organisieren sowie ggf. Unterkunft bezahlen.

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