Insolvenzrisiko: So sichert ihr eure Flugbuchungen ab

Versicherung

Die Coronakrise hat bereits einige Airlines auf dem Gewissen und weitere werden wahrscheinlich folgen. Einige fliegen zunächst im Rahmen des Insolvenzverfahrens weiter, während andere gänzlich verschwinden. Als Reisender muss man das bereits bezahlte Geld dann oft abschreiben. In diesem Artikel verraten wir euch, wie ihr euch gegen eine mögliche Insolvenz absichern könnt.

Mit Kreditkarte buchen

Die einfachste Möglichkeit euch gegen die Insolvenz einer Airline abzusichern ist mit einer Kreditkarte direkt bei der Airline zu buchen. Meldet die Airline Insolvenz an, könnt ihr den Ticketpreis via dem Chargeback-Verfahren zurückholen. Ein Chargeback ist dafür gedacht, Verbraucher vor Kreditkartenbetrug, aber auch vor nicht erbrachten Leistungen zu schützen. Da ihr euren Flug ja bereits bezahlt habt, die Airline die Leistung aber noch nicht erbracht hat, liegt genau dieser Fall bei einer Insolvenz vor.

Einen Antrag auf einen Chargeback müsst ihr direkt bei eurer Bank stellen. Das Prozedere läuft je nach Bank unterschiedlich ab. Meistens muss man ein Reklamationsformular ausfüllen und dort einen Grund ankreuzen. Bei American Express-Kreditkarten muss ein Antrag auf Reklamation direkt an American Express gestellt werden.

Die besten Erfahrungen wurden bisher mit Mastercard-Kreditkarten gemacht. Der Mastercard Chargeback Guide ist auch öffentlich zugänglich. Von Visa sind die Informationen leider den Banken vorenthalten. American Express hat zusätzlich einen Interessenkonflikt, da sie sowohl die Kreditkarte ausgeben als auch direkt mit dem Händler abrechnen. Den Schaden muss damit Amex selber tragen und nicht wie bei Mastercard oder Visa die Händlerbank.

Für das Chargeback-Verfahren sollte man idealerweise direkt bei der Airline buchen und nicht bei einem (Online-)Reisebüro. Ansonsten wird der Buchungsbetrag nicht direkt von der Airline, sondern von dem Reisebüro/-portal abgebucht. Führt man jetzt ein Chargeback durch, trifft die Rückbuchung nicht direkt die Airline, sondern das Reisebüro, das aber die Leistung (Vermittlung des Fluges) erbracht hat. Bisher hat sich nur Mastercard öffentlich dazu geäußert, dass im Zweifel auch das Reisebüro als Vermittler für den Schaden haftet und ein Chargeback möglich ist. Bei Visa oder American Express muss man ggf. mit einer Ablehnung rechnen.

Eine genaue Erklärung des Chargeback-Verfahrens findet ihr hier:

Flug & Hotel-Reise

Bucht ihr mindestens zwei Reiseleistungen z.B. Flug und Hotel zusammen, handelt es sich um eine verbundene Reiseleistung und das Reisebüro muss euch ein Reisesicherungsschein ausstellen. Meldet die Airline Insolvenz an, könnt ihr den Schaden bei dem Versicherer geltend machen. Damit sind Flug&Hotel-Reisen eine gute Möglichkeit euren Flug (und Hotel) abzusichern!

Ihr könnt das Hotel nur für einen Teil eures Aufenthalts, z.B. auch nur für eine Nacht, buchen. Bucht ihr das günstigste verfügbare Hotel für nur eine Nacht zusätzlich, bekommt ihr für nur wenige Euro eine komplette Absicherung eurer Reise. Es besteht keine Notwendigkeit tatsächlich im Hotel einzuchecken oder zu übernachten. Ihr könnt das aber natürlich tun.

ClickMix expedia
Hotel nur für einen Teil der Reise bei Expedia buchen

Die Möglichkeit verschiedene Reisebausteine zu kombinieren gibt es natürlich nicht nur bei Expedia, sondern auch bei zahlreichen anderen Online-Reisebüros. Meistens muss man dort aber ein Hotel oder Mietwagen für die komplette Reisedauer buchen.

Insolvenzversicherung

Leider gibt es keine uns bekannte frei abschließbare Versicherung in Deutschland, die eine Flugbuchung gegen eine Insolvenz ausreichend absichert. Die Ticketsafe-Versicherung der ERV wurde leider vor einigen Jahren eingestellt.

Es gibt aber einige Online-Reisebüros, die eine ähnliche Versicherung anbieten. Dann muss man aber dort auch den Flug buchen. Ein Anbieter ist Flugladen. Dort könnt ihr bei der Buchung die Option Flugticket Schutz für etwa 8-25€ pro Ticket hinzubuchen.

flugladen flugticket schutz

Mit dieser Option ist euer Ticket gegen eine mögliche Insolvenz abgesichert. Findet die Insolvenz vor Abflug statt, erhaltet ihr den Buchungsbetrag zurückerstattet. Findet die Insolvenz nach dem Hinflug und vor dem Rückflug statt, erhaltet ihr die Kosten für einen alternativen Rückflug erstattet. Die maximale Schadenssumme liegt bei 2.000 £ (~2.334 €). Studiert aber die genauen Versicherungsbedingungen.

Bei dieser Option müsst ihr beachten, dass Flugladen nicht immer das günstigste Reisebüro ist und eine Buchung über eine Online-Reisebüro eher Nachteile als Vorteile mitbringt. Die wahren Kosten für die Versicherung setzen sich also aus dem Preis für den Flugticket-Schutz sowie der Preisdifferenz zwischen Flugladen und dem günstigsten Reisebüro zusammen. Preise vergleicht ihr am besten über unsere Flugsuche.

Möglicherweise gibt es auch noch weitere Online-Reisebüros, welche eine derartige Versicherung anbieten. Bei unserer Suche war Flugladen jedoch dass einzige von über 20 Online-Reisebüros. Vermutlich ist den Versicherern in der Coronakrise das Risiko einfach zu hoch ist.

Fazit

Das Risiko einer Insolvenz der Fluggesellschaft komplett auszuschließen, ist nicht ganz einfach. Man bekommt zwar im Idealfall sein Geld wieder, einen Ersatzflug bekommt man aber i.d.R. nicht bezahlt. Im Normalfall sollte die Zahlung per Kreditkarte ausreichen.

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Kommentare (7)

  1. Martin sagt:

    Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Miles & More Senator Karte von DKB gemacht. Musste für einen stornieren LH Flug sowie 1 x Thai Airways Flug das Chargebackverfahren in Anspruch nehmen. Für beide Flüge war das Geld nach ca. 5 Tagen auf meinem Kreditkartenkonto. Thai hatte gegen das Verfahren Widerspruch eingelegt, so das mich die DKB gebeten hatte den Umstand erneut zu schildern und dann im Einzelverfahren den Fall zu prüfen. Ich habe dann auf die von Thai beantragte Insolvenz verwiesen und gebeten, dem Widerspruch von Thai nicht statt zu geben. Dies ist jetzt ca 6 Wochen her. Zwar habe ich keine Antwort von der DKB mehr bekommen allerdings hat man auch bis heute die Rückerstattung nicht zurück gebucht.

  2. LB sagt:

    Die Jahresversicherung der Helvetic Assistance inkludiert eine Leistungsträger-Insolvenzversicherung, d.h. wenn Airlines oder Hotels insolvent sind. Laut Versicherungsbedingung: „Organisation und Übernahme der Kosten für die Umbuchung auf einen anderen Leistungsträger und für die Rückreise/Weiterreise, zusätzliche Hotelübernachtungen oder andere Leistungsträger aufgrund eines Konkurses eines gebuchten Leistungsträgers.“
    Versichert ist also die Insolvenz – jedoch keine Annullierungen aus operativen Gründen. Für diejenigen, mit Wohnsitz in der Schweiz empfiehlt sich diese Versicherung. Am besten dort nachfragen, ob auch mit Wohnsitz z.B. in Deutschland versichert werden können. Bei Flugannullierungen würde ich ein spezialisiertes Rechtsportal einschalten oder wenn man Vielflieger ist bei der Airline ggf. Gutschein ausstellen lassen. Chargebacks sind mir zu mühsam. Letzte Woche stand ich vor verschlossenen Hoteltüren mit einer bestätigten Buchung. Call Center nicht erreicht, hab mich dann ins Schwesterhotel einquartieren lassen, und wieder Glück gehabt, diesen Zirkus mit den Rückerstattungen zu umgehen.

  3. Mark Richardt sagt:

    Ich habe super Erfahrungen mit der DKB Visa und der Hilton DKB gesammelt, beide Male gingen dem natürliche einige Emails mit der Fluggesellschaft und dem OTA voraus, danach hat die Bayerncard, der Servicedienstleister der DKB, die kompletten Kosten innerhalb von wenigen Tagen erstattet.

    Das ist jetzt fünf Wochen her, ich gehe davon aus, dass ich das Geld behalten kann.

  4. Torsten sagt:

    Ich kann mich da nur anschließen. M.E. Bewegt sich Amex am Rande der Legalität.
    Ich habe als chargeback Das Geld für meine durch Emirates stornierten Flüger erhalten. Das hat ca. 15 Anrufe gekostet.
    10 Wochen später war das Geld wieder abgebucht.Nach etlichen Anrufen Lt. Das Ergebnis: Emirates hat uns mitgeteilt, dass man dasGeld gegen meine Amex erstatten wird. Seit dem warte ich seit weiteren 2,5 Monaten.
    Ein Widerspruch wurde von Amex wie folgt kommentiert ( als Brief- also kein Abwimmelanruf): Wir sind keine Bank. Bei uns gibt es kein Chargeback.

    Erneut angerufen und Rückruf Team-Leiter erhalten.
    Aussage: Alle irrtümlich gezahlten Chargeback Zahlungen werden storniert – das kann bis zu einem Jahr dauern…

    Fazit: ich habe die Amex Karte nur noch weiblich auf die Rückzahlung von Emirates warte. Nutzen werde ich diese Karte nicht mehr.
    Zukünftig werde ich Flüge nur noch kurzfristig buchen. Aktuell mit 4 Wochen Vorlauf nach Griechenland. Es war nicht teurer als wenn ich mit 6 Monaten Vorlauf gemacht hätte. Wenn alle so agieren, steigen die Preise auch kurz vor Abflug nicht mehr ins unermessliche

    • LB sagt:

      @Torsten: Falls Griechenland mit Aegean gebucht, und im Falle einer Stornierung durch Aegean, hat bei mir mehr Sinn gemacht, den Gutschein online zu beantragen – wenige Stunden nach Antrag hatte ich den Gutschein einsatzbereit in der Email Inbox. Per Call Center bin ich nicht durch gekommen.

      • Torsten sagt:

        Danke für den Hinweis. Aegean ist leider aktuell vieeeel zu teuer für Abflüge aus NRW…
        Wer aus NRW z.B. Nach SKG will kommt an Wizz Air nicht vorbei..

  5. Christian Hammacher sagt:

    Meine konkreten Erfahrungen mit Amex (Platinum) sind bezüglich „chargeback“ bzw. eben Reklamation sehr schlecht.

    Bei den wegen Corona seitens der Airlines gestrichenen Flügen hat man sich an der Hotline erst quer gestellt und verweigert überhaupt tätig zu werden, man sei ja schließlich nicht der Vertragspartner, sondern die Airline. Bei mehr Nachdruck hat man die Fälle dann angenommen, die Beträge wieder gutgeschrieben und nun wieder belastet. Schreiben dazu: es gebe Gutscheine, damit sei die Leistung erbracht und es gebe keine Grundlage für die Reklamation.

    Denke über einen Wechsel zurück zur LH Gold nach.

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