Auslandskrankenversicherung der DFV ohne Selbstbehalt ab 20€ + 15€ Amazon-Gutschein

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Die von Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) mit „sehr gut“ bewertete Auslandskrankenversicherung von der DFV (Deutsche Familienversicherung) gibt es aktuell mit einem 15€ Amazon.de Gutschein direkt von der DFV. Effektiv kostet euch die Versicherung im ersten Jahr 5€ im Einzeltarif und nur 25€ für die Familien-Versicherung.

Update

Leider gibt es keinen Amazon Gutschein mehr als Bonus.

Die Versicherung kostet euch 20€ als Einzelpersonen und 40€ als Familie. Ab einem Alter von 65 verdoppelt sich der Preis auf 40€ bzw. 80€, ab einem Alter von 75 kommen nochmals 10€ bzw. 20€ oben drauf. Ab einem Alter von 101 Jahren könnt ihr euch nicht mehr versichern.

Den 15€ Amazon.de Gutschein gibt es direkt von der DFV zwei Monate nach Vertragsbeginn per E-Mail und nur als Neukunde. Neukunde ist, wer den Vertrag zum ersten Mal abschließt.

Die Versicherung hat einiges zu bieten und sichert euch hervorragend im Ausland ab. Hier einige der Vorteile:

  • Bis zu 100% Erstattung bei Krankheit oder Unfall (Erstattung kann herabgesetzt werden, wenn die Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß überschreitet oder die Kosten höher als das ortsübliche Maß sind)
  • Corona-Erkrankung abgesichert
  • Kein Ausschluss bei Pandemien und Reisewarnungen (nur falls sich die Reisewarnung auf Kriegsereignisse bezieht)
  • Weltweit inklusive USA, Kanada und Mexiko (außer im Heimatland)
  • Dauer des Versicherungsschutzes: 2 Monate pro Reise (danach nur noch unter bestimmten Bedingungen versichert)
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten von bis zu 20.000 € (viele vergleichbare Versicherungen leisten nur bis zu 5.000€ oder 10.000€)
  • Extremsportarten sind nicht ausgeschlossen
  • Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport zum Wohnort wenn medizinisch sinnvollen
  • Todesfall: Übernahme der Kosten der Überführung an den letzten Wohnsitz oder Übernahme der Bestattungskosten bis zu 10.000€ am Todesort

Für alle Details solltet ihr euch unbedingt die Versicherungsbedingungen genau anschauen.

Im November 2020 habe ich mir bereits einige Auslandskrankenversicherungen angeschaut, aber kaum eine Versicherung kann mit den oben genannten Leistungen zu diesem Preis mithalten.

Fazit

Habt ihr noch keine Auslandsversicherung oder möchtet den Selbstbehalt oder notwendigen Karteneinsatz umgehen, den es häufig bei den Versicherungen durch Kreditkarten gibt, dann überlegt euch doch einmal die Versicherung der DFV abzuschließen. Meiner Meinung nach ist die Auslandskrankenversicherung der DFV definitiv top.

Alternative: Auslandskrankenversicherung von Travelsecure

Als Alternative könnt ihr euch auch einmal die Versicherung von Travelsecure anschauen. Diese wurde im Magazin Finanztest Testsieger für Auslandskrankenversicherungen.

Hier die Vorteile:

  • Bis zu 100% Erstattung bei Krankheit oder Unfall (man hat die Wahl zwischen einem günstigeren Tarif mit 100€ Selbstbehalt ab 11€ pro Jahr und einem teureren Tarif ohne Selbstbehalt ab 24€ pro Jahr). Die Erstattung kann herabgesetzt werden, wenn die Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß überschreitet oder die Kosten höher als das ortsübliche Maß sind.
  • Corona-Erkrankung abgesichert
  • Kein Ausschluss bei Pandemien und Reisewarnungen (nur falls sich die Reisewarnung auf Kriegsereignisse bezieht)
  • Weltweit inklusive USA, Kanada und Mexiko (außer im Heimatland)
  • Dauer des Versicherungsschutzes: 56 Tage
  • Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten von bis zu 5.000 €
  • Extremsportarten sind nicht ausgeschlossen
  • Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport zum Wohnort
  • Todesfall: Übernahme der Kosten der Überführung an den letzten Wohnsitz oder Übernahme der Bestattungskosten am Todesort (höchstens in der Höhe der Kosten, die bei der Überführung an den letzten Wohnsitz entstanden wären)

Titelbild: © Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

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Kommentare (59)

  1. ALP sagt:

    Finde leider den Link für DFV nicht, könnt ihr mir kurz helfen?

  2. Norbert Pfuelb sagt:

    Ich habe die Auslandsreisekrankenversicherung für mich bei der DFV (Nr. 00000015820748) am 14.01.2022 über Travel-Dealz abgeschlossen. Den € 5,00 Amazon Gutschein von Travel-Dealz habe ich auch gleich erhalten. Allerdings warte ich bis heute, trotz zweimaliger Reklamation (06./13.04.2022) bei DFV, auf den € 15,00 Amazon-Gutschein.

  3. Bjarne sagt:

    Ab wann kann man mit einer Auszahlung rechnen?

  4. Seven sagt:

    Bedenkt aber alle beim Abschluss der Versicherung, das „durch Quarantänemaßnahmen verursachte Kosten, wie Kosten für das Quarantänehotel oder für die Umbuchung auf einen späteren Rückflug nicht dazu gehören“. d.h. wenn ihr (wie in Thailand zum Beispiel) durch einen positiven PCR Test in Hotel-Quarantäne landet, diese Versicherung nicht für die Kosten aufkommt, auch nicht für eine Umbuchung des Tickets, falls es erforderlich ist. Das kann sehr teurer werden!
    Interessant wäre ein Angebot die sowas komplett abdeckt.

  5. Sabine Kröling sagt:

    Ich habe das gleiche Dilemma. Kein Wohnsitz in D. Kann jemand eine Versicherung empfehlen die Reiserücktritt am besten ohne SB, Quarantänekosten Hotel (aktuell verlangt Argentinien eine Hotelkostenversicherung) und Covid Erkrankung übernimmt. Alter 66 und 62 Jahre.

    Danke für eine Antwort.

  6. Pierre sagt:

    Hallo,
    Diese Versicherung scheint gut zu sein, aber sie gilt wie alle Versicherungen die ich kenne nur wenn man seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, mit der Folge dass der Rücktransport falls notwendig nur nach Deutschland möglich ist. Diese Bedingung ist zwar verständlich, sie passt aber der heutigen Realität nicht mehr. In der Tat, vor allem seit dem COVID 19, haben einige Leute die Möglichkeit fern zu arbeiten, z.B. in ihrem zweiten Wohnsitz auf dem Land oder im Ausland. Diese Bürger mögen auch im Ausland diese Zeit verbringen und von dort eventuell Urlaub in einem Drittland machen.
    Falls ein Rücktransport vom Drittland notwendig wäre, müsste es möglich sein die Auswahl zu haben, nach Hause in Deutschland oder in das zweite Wohnsitz Land (wo man möglicherweise bestattet werden möchte).
    Um es kürzer zu fassen, es wäre gut wenn man zwei Adressen haben könnte, und wenn man vor jeder Reise, der Versicherungsgesellschaft sagen könnte, an welche Adresse der Rücktransport geleistet werden soll.
    Vielleicht kennen Sie eine der heutigen Zeit gerechten Versicherungsgesellschaft. Vielen Dank.Beste Grüße, Pierre

  7. Georg sagt:

    Danke dir. Wir (2) haben sie eben auch abgeschlossen. Super Deal!

  8. Spacx sagt:

    Hi
    Werden Quarantänekosten und Kosten für neue Flüge übernommen, falls eine Covid Infektion während der Reise auftritt?

    • Johannes sagt:

      Hallo Specx,

      eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt i.d.R. nur Kosten für die medizinische Behandlung. Ich habe aber einmal direkt bei der DFV nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

      Unsere Leistungen sind unter Ziffer 2.3. der Versicherungsleistungen abschließend aufgezählt, darunter fallen ambulante ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, zahnärztliche Versorgung, Krankentransporte, Rücktransporte aus dem Ausland u. Ä. Durch Quarantänemaßnahmen verursachte Kosten wie Kosten für das Quarantänehotel oder für die Umbuchung auf einen späteren Rückflug gehören nicht dazu.

      Die mit einer Quarantäne im Ausland verbundenen Gefahren berücksichtigen wir in unserem Produkt nur insoweit, als wir unseren Versicherungsschutz gem. Ziffer 4 der VB verlängern, wenn der Kunde aufgrund der Quarantäne nicht vor Ablauf von zwei Monaten Reisezeit nach Deutschland zurückkehren kann. In diesem Fall erstatten wir auch nach Ablauf von zwei Monaten Reisezeit noch Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland.

  9. Ben sagt:

    Liebes Travel-Dealz Team,

    eine Frage an Euch hätte ich leider doch noch:

    Ich habe diese Versicherung (DFV-AuslandsreiseSchutz – Auslands­kranken­versicherungen) über Euch abgeschlossen und bei Qatar Airways folgende Anforderung gefunden
    =>
    Proof of insurance coverage for COVID-19 expenses is required to enter Dubai. Travellers ages 12 and below are exempt from the requirement.

    Bei Lufthansa steht quasi nur „Krankenversicherung“
    =>
    1) Alle Reisenden müssen die COVID-19 DXB Smart App herunterladen ( Apple Store oder Google Play )
    2) Alle Reisenden müssen eine Krankenversicherung besitzen
    3) Ausländische Besucher über 12 Jahren müssen ein gedrucktes, negatives COVID-19 PCR Testresultat, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug und in englischer Sprache, vorweisen.

    Nun bin ich verunsichert, ob die o.g. DFV-AuslandsreiseSchutz – Auslands­kranken­versicherungen hier die Anforderungen erfüllt, da das leider nicht detaillierter beschrieben ist.

    Könnt Ihr das aus eigener Erfahrung bestätigen bzw. wisst dazu Näheres oder können hier andere Reisende aus eigener Erfahrung berichten, ob sie mit exakt dieser Versicherung problemlos einreisen konnten?

    Vor allem, da diese Versicherung wohl keine Quarantäne-Kosten übernimmt, wäre hier entscheidend, ob das von Dubai aber als miteingeschlossen gefordert wird!

    Wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!

    VG
    Ben

    • Johannes sagt:

      Hallo Ben,

      wir hatten bzgl. Dubai schon einmal bei der DFV nachgefragt: https://travel-dealz.de/deal/dfv-auslandskrankenversicherung/#comment-193041

      Meiner Meinung nach braucht man nur eine Reisekrankenversicherung die Covid abdeckt bzw. nicht ausnimmt. Das ist bei der DFV der Fall. Quarantänekosten müssen nicht übernommen werden bzw. kannst auch aus eigener Tasche bezahlen.

      Am besten lässt du dir von der DFV auf Englisch bestätigen, dass ein Versicherungsschutz besteht und COVID nicht ausgenommen ist. Sollten sie dir eigentlich problemlos ausstellen.

  10. Ben sagt:

    Hallo Travel-Dealz Team,

    ich habe diese Versicherung von DFV hier über Euch abgeschlossen und Ihr schreibt, das Corona abgedeckt sei. Ich konnte dazu aber nichts in den Unterlagen finden. Auch eine Suche in dem verlinkten PDF hat keinen Treffer ergeben. Daher wäre ich Euch dankbar, wenn Ihr mir kurz mitteilen könntet, wo diese Information steht.

    Danke & VG
    Ben

    • Dennis Schäfer sagt:

      Hallo Ben,

      auf der Webseite (unter „Häufige Fragen zur Auslandskranken­versicherung“) steht dazu Folgendes:

      Leistet die Auslandskrankenversicherung auch bei Corona?
      Mit der Auslands­reise­kranken­ver­sicherung der DFV sind Sie auf Reisen immer auf der sicheren Seite – auch während einer Pandemie! Wir leisten bei Corona-Infektionen im Urlaub und auf Reisen.
      So können Sie auch in tur­bulenten Zeiten darauf ver­trauen, dass Sie im Ausland bestens medizinisch versorgt werden.
      Im Falle einer Corona-Infektion im Ausland stehen Ihnen alle Leistungen unserer Auslands­reise­krankenvver­sicherung zu.
      Sie profitieren weltweit und ohne länderbezogene Einschränkungen von unserem Pandemieschutz.

      Viele Grüße
      Dennis

  11. Herb sagt:

    Für Österreicher gibts so weit ich sehe nichts vergleichbares, vor allem preislich, oder ?

    Alleine wegen Reisen bis 2 Monate schon interessant. Hier kostet die Einzelreiseversicherung die alles abdeckt schon für 1 Monat um die 100 Euro.

  12. Anina sagt:

    Wie ist das bei Schwangerschaft, also wenn es während der Reise Komplikationen gibt und man behandelt oder rücktransportiert werden muss? Ist ja weder Krankheit noch Unfall…

    • Johannes sagt:

      Laut den Versicherungsbedingungen abgedeckt:

      Wir leisten auch bei:
      – Schwangerschaftskomplikationen
      – Frühgeburten (bis Ende der 36. Woche der Schwangerschaft)
      – Fehlgeburten
      – medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbrüchen

  13. Hans sagt:

    kann ich als österreicher auch diese versicherung abschliessen?

  14. Holger Gripp sagt:

    Hallo, ist da eine Altersbeschränkung eingeschlossen? Und könnte man dann beide Versicherungen buchen, um z. B. 90 Tage zu vereisen?

  15. Fred sagt:

    Bitte schreibt im Text, ob der medizinisch notwendige oder medizinisch sinnvolle „Krankenrücktransport zum Wohnort“ gemeint ist.

    • Johannes sagt:

      Laut Versicherungsbedingungen:

      Wir erstatten den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder dort zu dem nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus.

  16. Oliver sagt:

    Hi, fliege demnächst mit der Familie nach Dubai. Reicht diese Versicherung, um den Anforderungen der Emirate gerecht zu werden? Wie kann ich das bei der Einreise nachweisen?
    Besten Dank vorab!

    • Johannes sagt:

      Ich habe mal direkt bei der DFV nachgefragt und melde mich wenn ich eine Antwort erhalten habe.

    • Johannes sagt:

      Hallo Oliver,

      hier die Antwort:

      Über die Anforderungen der Emirate bei Einreise können wir keine Auskunft geben, ebenso können wir damit auch nicht den Abgleich zwischen unserem Produkt und den Anforderungen einzelner spezieller Länder durchführen. Der Kunde müsste sich selbst über die Einreisebestimmungen der Emirate informieren und dann – wenn er Zweifel hat, ob unser Produkt geeignet ist – gezielt mit den offenen Punkten auf uns zu kommen, so dass wir klären könne, ob diese konkreten Punkte bei uns abgedeckt sind.

      Meiner Meinung nach reicht der Versicherungsschutz voll für die VAE aus. Du solltest aber den Versicherungsschein (am besten auf Englisch anfordern) mitführen.

  17. HB sagt:

    Ist bei der Coronaabsicherung auch eine Höhe festgelegt?
    Ich benötige für Thailand einen Coronaschutz bis 100000 US$. Das ist von der Regierung so vorgeschrieben.

    • Johannes sagt:

      Ich habe mal direkt bei der DFV nachgefragt und melde mich wenn ich eine Antwort erhalten habe.

    • Johannes sagt:

      hier jetzt die Antwort:

      Wir haben keine Höchstsummen für unsere Auslandsreisekrankenversicherung festgelegt. Es existiert eine Musterformulierung, die sich die Kunden auf Wunsch in die Versicherungsunterlagen einbauen lassen können. Diese Formulierung zielt darauf ab, dass Krankheiten aufgrund Epidemien/Pandemien (z. B. Covid-19) nicht vom Versichungsschutz ausgeschlossen sind. Ebenfalls ist dort formuliert, dass Leistungen nicht durch summenmäßige Höchstbegrenzungen eingeschränkt sind – wird individuell von unserem Servicecenter erstellt.

      • HB sagt:

        merci,…das hört sich gut an,…
        hoffentlich schreiben die das dann auch in englisch rein,…denn sonst machen die Thais Probleme.

        • Ssandy sagt:

          HB
          dir ist aber bekannt, das du aktuell fuer die einreise nach thailand auch das „foreign insurance certificate“ von der versicherungsgesellschaft ausgefuellt bekommen mußt ?

  18. Gregor sagt:

    Hallo,

    toller Tipp! Bis wann gilt der Deal?

  19. Stephan sagt:

    Hallo

    ich find keine Button um auf das Angebot zu kommen ,
    wo ist der ?

  20. Franz Gradinger sagt:

    Kann man diese oder die anderen erwähnten vergleichbaren Versicherungen auch mit Wohnsitz in Österreich abschliessen?

    • Dennis Schäfer sagt:

      Hallo Franz,

      nein, leider nicht. Du kannst die Versicherung nur abschließen, wenn dein ständiger Wohnsitz in Deutschland ist. Siehe Versicherungsbedingungen:

      Sie sind versicherungsfähig, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in ein anderes Land, entfällt die Versicherungsfähigkeit.

  21. Isa sagt:

    Kann ich die Versicherung nur als Deutscher abschliessen? Ich bin Schweizerin und lebe in Spanien, kann ich die auch abschliessen als Reiseversicherung?

    • Dennis Schäfer sagt:

      Hallo Isa,

      geht nur, wenn dein ständiger Wohnsitz in Deutschland ist. Siehe Versicherungsbedingungen:

      Sie sind versicherungsfähig, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in ein anderes Land, entfällt die Versicherungsfähigkeit.

  22. Alexander sagt:

    Leider keine guten Versicherungsleistung.
    Nur medizinisch Notwendig…
    Heißt du bleibst vor Ort wenn du dort behandelt werden kannst.
    Medizinisch Sinnvoll wie z.B beim ADAC oder Hanse Merkur ist die optimale Versicherungsbedingung ( ADAC Plus Mitglied
    ist der Krankenrücktransport ohne medizinische Behandlung includiert).
    Für die Rückreise incl. Kosten der Unterkunft kommst du selber auf.
    Daher lieber die Versicherungsbedingungen genau lesen…und nicht wegen 20€ sparen….

    • Dennis Schäfer sagt:

      Hallo Alexander,

      der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport ist versichert. Siehe Paragraph 10 in den Versicherungsbedingungen:

      10) Rücktransport aus dem Ausland
      Wir erstatten den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder dort zu dem nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus.

  23. Michael Hostombe sagt:

    Hört sich interessant an, aber ich finde keinen Link zu dem Deal incl. Amazon-Gutschein. Mache ich etwas falsch?

  24. Becker sagt:

    Was ist das für ein test ???
    Debeka AR Versicherung 8,-€ im Jahr !!!
    Habe diese seid ca. 15 Jahren, Bedingungen genau ansehen! Hier ist eine Behandlung erst mit medizinischen nötigen Rücktransport enthalten!!!
    Bei vielen Anbietern nicht.

  25. Andi sagt:

    Eine Rückfrage, da durchaus widersprüchlich lesbar:
    „Kein Ausschluss bei Pandemien und Reisewarnungen (nur falls sich die Reisewarnung auf Kriegsereignisse bezieht)“
    Was ist denn bei Reisewarnung aufgrund von Pandemie?
    Danke und Gruss

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