Interbankenentgelt (Interchange Fee) bei Kreditkarten

Bezahlt man mit seiner Kreditkarte bei einem Händler, muss dieser eine so genannte Disagio-Gebühr für den Karteneinsatz bezahlen. Für diese Gebühr stellt ihm der Payment-Anbieter, meistens die Bank des Händlers (Aquirer), die Technik und stellt dem Kartenanbieter (Issuer) den Kaufpreis in Rechnung. Einen Teil der Disagio-Gebühr zahlt die Bank des Händlers dafür an die Bank des Kreditkarteninhabers. Diese Gebühr wird Interbankenentgelt (englisch: Interchange Fee) genannt und ist seit Dezember 2015 durch die Verordnung (EU) 2015/751 auf 0,30% des Kaufpreises gedeckelt. Vorher betrug das Interbankenentgelt bei bis zu 1,78%.

Nur dieser Teil der Disagio-Gebühr geht an die Bank des Kunden’s und ist eine Einnahmequelle der Bank um die Leistungen der Kreditkarten z.B. Versicherungen zu finanzieren oder auch die Kreditkarte ohne Jahresgebühr heraus geben zu können. Seitdem die Gebühr durch die EU gedeckelt ist, haben bereits viele Banken die Leistungen von Kreditkarten gekürzt oder andere Gebühren z.B. eine höhere Auslandseinsatzgebühr erhoben.

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