Seit der Umsetzung der EU-Pauschalreise Richtlinie 2015/2302 im Juli 2018 gibt es neben Pauschalreisen und Individualreisen nun eine weitere Form: die verbundene Reiseleistung. Diese bildet ein Mittelding aus den als Komplettpaket gebuchten Pauschalreisen und den aus einzelnen Reiseleistungen bestehenden Individualreisen.
Abgrenzung zu Pauschal- und Individualreisen
Eine Reise gilt als verbundene Reiseleistung, wenn wie bei einer Pauschalreise mindestens zwei Reiseleistungen über einen Vermittler gebucht werden. Ähnlich zur Individualreise werden die Leistungen jedoch getrennt voneinander bezahlt und müssen nicht gemeinsam gebucht werden, sondern innerhalb eines Zeitfensters von 24 Stunden.
Vor- und Nachteile bei verbundenen Reiseleistungen sind, dass bei einem Mangel die Ersatzansprüche nicht nach dem Pauschalreiserecht geltend zu machen sind, sondern ebenfalls bei dem jeweiligen leistungserbringenden Unternehmen. Allerdings hat der Reisevermittler für die einzelnen Leistungen einen Sicherungsschein auszustellen und somit einen Insolvenzschutz bieten.