Fahrgastrechte: Deutsche Bahn ermöglicht ab sofort Online-Antrag auf Erstattung

Deutsche Bahn ICE

Vor wenigen Tagen hat die Deutsche Bahn angekündigt, dass es ab 1. Juni möglich sein wird, den Antrag auf Entschädigung online zu stellen.

Ab sofort ist es so weit: Das antiquierte Fahrgastrechteformular hat (zumindest in vielen Fällen) ausgedient: Es ist nun möglich, den Antrag auf Erstattung bequem über das DB-Kundenkonto auf bahn.de oder in der App DB Navigator zu stellen.

Nicht alles funktioniert online

Das Online-Formular kann einen Großteil der Anträge abwickeln, die sonst über das gedruckte Formular laufen würden. Das beinhaltet Verspätungen am Reiseziel, Nichtantreten oder Abbruch der Reise bei zu großer Verspätung. Es ist sogar möglich, bei mehreren kleinen Verspätungen (die den Mindest-Entschädigungsbetrag von 4€ nicht erreichen) einen Sammel-Antrag über mehrere Verbindungen zu stellen.

In folgenden Fällen ist die Verwendung des Online-Formulars aber nicht bzw. nur eingeschränkt möglich:

  • Das Ticket wurde nicht online gekauft, z. B. im DB Reisebüro oder an einem Ticket-Automaten. Ein Online-Antrag auf Entschädigung ist dann nicht möglich.
  • Das Reiseziel ist nicht identisch zur Angabe auf dem Ticket, z.B. weil im Rahmen der tariflichen Gleichstellung ein anderer Bahnhof angefahren wurde. Denn im Online-Formular lässt sich das Ziel nicht ändern
  • Es müssen Original-Belege, z.B. für eine Taxifahrt eingereicht werden. In diesem Fall kann zwar der Antrag online erfolgen – die Belege müssen dann aber zusammen mit einem A4-Blatt als Begleitschein per Post verschickt werden. Letzteres wird euch als PDF bereitgestellt.

Das Fahrgastrechte-Formular hat also nicht ausgedient und funktioniert weiter wie bisher. Wenn ihr diese Möglichkeit nutzen wollt, findet ihr hier auf Bahn.de das PDF-Formular sowie ein Adress-Label zum kostenlosen Versand als Brief.

Wie genau ihr die neue Erstattungs-Option nutzen könnt, haben wir in folgendem Artikel beschrieben:

Eure Rechte als Fahrgast

Als Fahrgast bei der Bahn habt ihr umfangreiche Rechte, über die ihr euch im Klaren sein solltet. Das ist zum einen das Recht auf Entschädigung in Höhe von 25% (ab 1 Stunde) bzw. 50% (ab 2 Stunden) – mehr dazu im folgenden Ratgeber:

Bereits ab 20 Minuten Verspätung wird außerdem die Zugbindung aufgehoben und ihr könnt – auch bei Super-Sparpreisen – eine andere Verbindung zum Reiseziel nutzen:

Einschränkung der Fahrgastrechte ab 2023

Ab 2023 steht allerdings eine Reform der Fahrgastrechte an. Die Rechte als Bahnkunden werden dann deutlich verwässsert. So sind die Bahn-Unternehmen dann nicht mehr zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, wenn diese durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.

In anderen Worten: Bei Unwettern, Personen im Gleis, Notarzteinsätzen und ähnlichen Fällen werden Fahrgäste voraussichtlich leer gehen. Eine gute Übersicht der Änderungen gibt es im ICE-Treff

Fazit

Es ist ein längst überfälliger Schritt, dass Fahrgäste zur Geltendmachung ihrer Rechte endlich keinen Brief mehr schicken oder das DB-Reisebüro betreten müssen. Auch wenn das neue Online-Formular noch ein paar Tücken hat, kann die Umsetzung auf den ersten Blick überzeugen.

Schade nur, dass es nicht wenigstens eine Mail-Adresse gibt, die ausgefüllte PDF-Formulare auch per E-Mail entgegennimmt. Für alle nicht online zu erfassenden Sonderfälle wäre das eine bessere Alternative als der Postweg.

Titelbild: Markus Winkler

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