Kanada führt Fluggastrechte ein: Bis zu 2.400$ Entschädigung bei Verspätung

Air Canada Star Alliance Livery

In Europa haben Reisende bereits seit längerem umfassende Rechte, wenn sich ihr Flug verspätet oder ausfällt. Kanada ist nun nachgezogen: Seit Montag gilt ebenfalls ein umfassender Entschädigungskatalog. Die Summen fallen dabei deutlich höher aus – insgesamt können Reisende bis zu 2.400 kanadische Dollar (ca. 1.640€) Entschädigung erhalten. Die Regelungen im Einzelnen:

Zwar erinnert das Vorgehen der Kanadier an die EU-Verordnung, jedoch gibt es schon einige signifikante Unterschiede: Die Regelung gilt für alle Flüge von, nach und innerhalb Kanadas – also offenbar auch für ausländische Airlines, die nach Kanada fliegen. Umsteigeverbindungen werden – wie auch in der EU – berücksichtigt. Der größte Unterschied: Es wird zwischen großen und kleinen Airlines unterschieden. Und: Verspätungen durch technische Defekte dürften recht häufig von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen werden.

Überbuchung – Boarding verweigert

Der Klassiker: Die Airline hat (bewusst) zu viele Sitze auf einem Flug verkauft, weil sie damit gerechnet hat, dass manche Reisende den Flug ohnehin nicht antreten werden. Es sind aber wider Erwarten alle Passagiere gekommen und der Flug ist somit überbucht. Fluggäste, die auf eine spätere Verbindung umgebucht werden müssen, dürfen sich über eine Entschädigung freuen, Abhängig von der Verspätung:

  • Weniger als 6 Stunden: 600$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 1.800$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 2.400$ Entschädigung

Flugverspätung in Verantwortung der Airline (ab Dezember)

Auch soll es künftig (ab dem 15. Dezember 2019) eine Entschädigung bei regulären – also nicht durch Überbuchung verursachten – Verspätungen und Flugstreichungen geben. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Entschädigung greift nur, wenn die Verspätung oder die Flugstreichung in der Verantwortung der Airline liegt. Nicht also bei höherer Gewalt (Wetter etc.) und auch nicht, wenn sicherheitsrelevante Gründe vorliegen. Was so ein sicherheitsrelevanter Grund ist, darüber lässt sich natürlich streiten, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Airlines auch technische Probleme dazu zählen werden!

Die Entschädigung richtet sich hier nach der Größe der Airline. Bei den Major Carriern wie Air Canada oder Westjet sollen die Zahlungen so aussehen:

  • Zwischen 3 bis 6 Stunden: 400$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 700$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 1.000$ Entschädigung

Bei kleineren Airlines (weniger als 2 Mio. Passagiere in den letzten 2 Jahren) gibt es folgende Summen:

  • Zwischen 3 bis 6 Stunden: 125$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 250$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 500$ Entschädigung

Gepäckverspätung

Airlines müssen seit Mitte Juli auch bei Gepäckverlust oder -beschädigung tief in die Tasche greifen. Der Wert soll bis zu einer Summe von 2.100$ ersetzt werden. Sämtliche bezahlte Gepäckgebühren müssen in diesen Fällen zusätzlich erstattet werden.

Weitere Leistungen

Ab sofort sind Airlines verpflichtet, die Passagiere klar und transparent auf ihre Rechte hinzuweisen. Dies ist in der EU ebenfalls der Fall und hier wird dies mit Aufstellern und Plakaten am Check-In-Schalter und Gate umgesetzt. Außerdem müssen Passagiere bei längeren Verspätungen auf dem Vorfeld versorgt werden und nach spätestens drei Stunden muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Flugzeug wieder zu verlassen.

Ab 15. Dezember 2019 sollen die Airlines zudem verpflichtet werden, Passagiere auch auf Konkurrenz-Airlines umzubuchen. Auch werden die Airlines ab Mitte Dezember verpflichtet, bei langen Verspätungen Speisen, Getränke und ggf. Betten in Hotels bereitzustellen.

Quellen: CBC, Loyaltylobby & Reisetopia

Titelbild: CC0-Lizenz / Pixabay-User corgaasbeek

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Kommentare (4)

  1. Alberto Petrillo sagt:

    Fliege im Oktober 2020 mit WestJet von Toronto-Calgary. Wegen Covid -19 werde ich nicht reisen können. Kennt jemand die Kontaktadresse/Formular für die Rückerstattung.
    Nach Kanada und zurück fliege ich mit Lufthansa.
    Kann jemand helfen? Danke

  2. Ralf sagt:

    Leider finde ich keinen Hinweis an wen man sich bei Flugverspätungen / Anulierungen (z.B. bei Air Canada) wenden kann um derartige Ansprüche geltend zu machen. Wo muss sich melden, wenn der Flug in D gebucht wurde, an die deutsche Adresse oder an den Hauptsitz in Kanada (oder doch noch woanders).
    Die eigentliche Route war Bridgetown (Barbados)-Toronto, mit Weiterflug von Toronto-London-Frankfurt. Nach Flugstreichung und nochmaliger Flugverschiebung am nächsten Tag erfolgte dann folgender Flug: Bridgetown (Barbados)-Toronto – Weiterflug dann Toronto-Zürich-Düsseldorf.

  3. Steven sagt:

    Im Titel steht Kadana, sollte wohl Kanada heissen 😉

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