Qatar Airways verschiebt Neuseeland-Flüge: Keine Umbuchung möglich?! *Update*

Kurz nachdem Qatar Airways vor einigen Wochen sehr günstige Business Class-Tickets für um die 1.700€ nach Auckland, Neuseeland verkauft hat, wurde der Erstflug auf der Strecke Doha – Auckland vom 3. Dezember 2016 auf den 1. 6. Februar 2017 verschoben.

Die Strecke Doha – Auckland wird dann voraussichtlich mit 9.032 Meilen (14.536km) der längste Flug der Welt werden. Die Flugzeit beträgt auch satte 16 Stunden und 20 Minuten auf dem Hin- und 17 Stunden 20 Minuten auf dem Rückflug . Eingesetzt wird eine Boeing 777-200LR. Das LR steht für longer range und ist aktuell das Passagierflug mit der größten Reichweite. Leider ist die Boeing 777-200LR nicht mit der neusten Business Class (siehe Titelbild) ausgestattet aber immerhin mit Lie-flat Seats in einer (für Alleinreisende suboptimalen) 2 – 2 – 2 Bestuhlung.

Nachdem Qatar Airways in den ersten Tagen nach der Bekanntgabe der Verschiebung ihre Passagiere problemlos auf andere Verbindungen z.B. über Hong Kong umgebucht hat, erreichten mich in den letzten Tagen zahlreiche Emails von Travel-Dealz-Lesern zu dem Thema. Scheinbar möchte Qatar Airways viele Betroffene zu einer kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf einen Flug nach dem 1. Januar drängen. Umbuchungen auf andere Oneworld-Fluggesellschaften werden wohl „nach der Qatar Airways Policy“ nicht mehr angeboten.

Da ihr aber eine Beförderung mit Abflug in der europäischen Union gebucht habt, stehen euch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 folgende Rechte zu:

Update : In den Kommentaren wird berichtet, dass Qatar Airways wieder kostenlose Umbuchungen über Hong Kong, Sydney oder Melbourne möglich sind! Man muss sich aber aktiv bei Qatar Airways melden.

Update : Eventuell ist der Fall leider nicht so einfach/klar wie gehofft. Die Annullierung betrifft nur den Doha – Auckland-Flug und dieser hat keinen Berührungspunkt mit der EU. Eventuell findet deswegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Anwendung. Trotzdem hat man ja eine Beförderung ab der EU nach Neuseeland gebucht und Qatar Airways. Die ganze Geschichte ist wohl doch etwas komplexer.

Nach Artikel 2 Begriffsbestimmungen Buchstabe l handelt es sich hierbei um eine Annullierung:

„Annullierung“ die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.

Bei einer Annullierung könnt ihr nach Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung zwischen folgenden Leistungen wählen:

  • der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten […]
  • einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
  • anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
  • anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Egal was die „Policy“ von Qatar Airways sagt, das sind eure Rechte und darauf solltet ihr auch bestehen. Die anderweitige Beförderung muss auch nicht von Qatar Airways oder einer Oneworld-Fluggesellschaft durchgeführt!

Mehr dazu in diesem Ratgeber:

Ratgeber: Entschädigung bei Flugverspätung & Annullierung

Interessant ist auch, was Qatar Airways in ihren eigenen Beförderungsbedingungen schreibt:

Artikel 10: Flugpläne, Annulierung von Flügen
1. Flugpläne
1.1 Wir unternehmen alle Anstrengungen, um Sie und Ihr Gepäck unter Wahrnehmung der angemessenen Sorgfaltspflicht zu befördern und die veröffentlichten, zum Zeitpunkt der Reise gültigen Flugpläne einzuhalten. Jedoch ist kein bestimmter Zeitpunkt für den Beginn oder Abschluss der Beförderung festgelegt und die in den Flugplänen oder anderswo veröffentlichten Flugzeiten sind ungefähre Angaben und nicht garantiert und nicht Bestandteil der Bedingungen des Beförderungsvertrages. Flugzeiten können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden und wir übernehmen keine Haftung für Anschlussverbindungen mit anderen Flügen.
1.2 Wir können ohne Vorankündigung eine Änderung des Luftfrachtführers oder des Flugzeugs vornehmen.
2. Annullierungen, Flugplanänderungen, etc.
2.1 Falls wir einen Flug annullieren, verzögern, nicht in der Lage sind, einen vorher bestätigten Platz bereitzuhalten, an dem Stopover oder dem Zielflughafen des Fluggastes nicht landen, oder Sie einen Anschlussflug, für den sie eine Reservierung besitzen, verpassen lassen, dann haben wir entweder:
(i) Sie mit einem anderen unserer planmäßigen Passagierdienste, auf dem Platz frei ist, zu befördern; oder
(ii) Sie zu dem auf dem Flugticket oder des entsprechenden Teils davon ausgewiesenen Zielort mit eigenen planmäßigen Diensten oder denen einer anderen Fluggesellschaft oder durch Transport auf dem Landweg umzuleiten. Falls die Summe des Flugpreises, des Aufpreises für Übergepäck und aller in Frage kommenden Servicegebühren höher ist als der Erstattungswert des Flugtickets oder des entsprechenden Teils davon, werden wir keine weitere Gebühr von Ihnen verlangen und die Differenz erstatten, falls der Preis und die Gebühren der neuen Strecke geringer sind; oder
(iii) eine Erstattung gemäß den Regelungen in ARTIKEL 11 vorzunehmen. Wir unterliegen Ihnen gegenüber dann keinerlei weiterer Haftung.

 

Eure Rechte durchsetzen

Das wird vermutlich nicht ganz einfach, aber es gibt mehre Möglichkeiten:

  1. Sucht einen passenden Ersatzflug zum frühstmöglichen Zeitpunkt, natürlich in der Business Class, heraus. Die Chancen auf ein Einlenken stehen höher, wenn die Flüge z.T. mir Qatar Airways und der Rest mit einer Oneworld-Fluggesellschaft durchgeführt werden z.B. mit Qatar Airways bis Hong Kong von von dort aus mit Cathay Pacific.
  2. Schickt Qatar Airways eine nette Email, Fax, Brief und bezieht euch in eurem Schreiben auf Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Außerdem empfehle ich euch eine Frist (2 Wochen) zu setzten.
  3. Falls Qatar Airways immer noch nicht auf eure Forderungen eingeht, steht euch der Weg zur söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.) offen. Dort ist Qatar Airways Mitglied und die Kosten dafür wird, unabhängig ob der Schlichtungsversuch erfolgreich ist, Qatar Airways tragen müssen. Mit diesem Schritt könnt ihr auch schon in eurem Schreiben drohen.
  4. Sollte es zu keinem Einlenken von Qatar Airways kommen, müsst ihr vermutlich einen Anwalt einschalten und wahrscheinlich einen Ersatzflug buchen. Die Kosten dafür könnt ihr dann von Qatar Airway einfordern. Dazu bin ich aber der falsche Ansprechpartner.

Hier noch die Kontaktdaten von Qatar Airways Deutschland:

Qatar Airways plc.
Zweigniederlassung Frankfurt
Schillerstrasse 20
60313 Frankfurt
Deutschland

Telefon: +49 69 – 260 904 400
Fax: +49 69 – 50 50 57 110

Gerne dürft ihr in den Kommentaren über euren Erfolg oder Misserfolg diskutieren!

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (44)

  1. Uli sagt:

    Update vom Kommentar vom 1.6.
    Der Flug von Perth nach Auckland mit Qantas wurde zeitlich früher verlegt. Damit hätten wir diesen Flug nicht mehr bekommen. Wir haben jetzt mit Quatar vereinbart, dass wir einen Tag später abfliegen. Das Stopover Hotel in Perth zahlen wir (95 Euro). Das neue E Ticket wurde bereits ausgestellt.

    • Andi sagt:

      Ich habe ja schon beschrieben, wie grottenschlecht der Service der Qatar Airwys ist, aber das heute erhaltene Schreiben der Qatar-Anwaltskaanzlei ist an Frechheit nicht zu überbieten. Nachdem uns Flüge angeboten wurden, die Sage und Schreibe 15 Stunden länger dauern sollen mit unmöglichen Stopover-Zeiten und uns Qatar keine gleichwertigen Ersatzflüge anbieten konnte, damit wir unsere Termine in Neuseeland einhalten können, haben wir nun adäquate Ersatzflüge mit der SIA gebucht und die Differenzkosten bei Qatar eingefordert. So schreibt die Qatar-Anwaltskanzlei: „Damit Sie Ihre Reise dennoch so geplant wie möglich durchführen können, hat unsere Mandantin Ihnen zahlreise Ersatzmöglichkeiten angeboten, mit denen sie nach Auckland befördert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ersatzflüge natürlich ein wenig länger dauern….“ 15 Stunden ist also „ein wenig länger“. Die Klage am LG Frankfurt geht diese Woche noch hinaus. Am meisten stinkt mir jedoch, dass ich auf die 5-Sterne-Skytrax-Bewertung hineingefallen bin. Das ist wirklich m.E. nur Lug und Trug. Wie kann man 5 Sterne haben, wenn schon mal das Callcenter ab 18 Uhr überhaupt nicht besetzt ist und tagsüber eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten die Regel ist? Nie wieder Qatar Airways.

  2. DR ALI AZAD sagt:

    Vielen Dank für die extrem hilfreichen Tips.
    Das zweite Gespräch nach der Update policy war extrem erfolgreich.
    ME hat sich der mit etwas gebrochenem deutsch sprechende Service Mitarbeiter in Frankfurt sehr kooperativ verhalten. Ich konnte alle Termine halten und würde auf MEL bzw SYD umgebucht mit zubringen nach AKL, quantas und AirAir NZ auf die von mir gewünscht Verbindungen. Ohne Mehrpreis. In höheren Buchungsklassen, I, C, J, Deutschland.
    Statt AMS AKL FRA, nunmehr hin und zurück nach FRA. Ohne Aufpreis.
    Das ist Kundenservice 🙂

  3. dirk sagt:

    aktuell auch keien a350 fluege nach münchen wurden alle auf 787 teils sogar KOTZ auf 777 umgestellt!!
    bin jetz 4 mal betroffen im juni u juli

    • Patrick sagt:

      Hallo Dirk,

      hast Du denn so schlechte Erfahrungen auf der 777 gemacht? Ich bin letztes Jahr mit dem Flieger via DOH und HKG nach Australien und zurück geflogen und hatte nie wirklich Probleme mit dem Flugzeug. Weder auf meinen QR Flügen (2-2-2) noch auf den CX Flügen (1-2-1).
      Die 777 der QR ist in der Business Class extrem geräumig und gibt Dir ein Gefühl von Freiheit. Das IFE haben sie auch aufgerüstet und der Service ist eigentlich der gleiche wie auf der A359 oder der B788.
      Die kleine Bar auf dem A359 oder der B788 ist auch kein wesentlicher Mehrgewinn da Du Deinen Champagner auch am Platz genießen kannst. Auf dem A380 mag das natürlich richtig was ausmachen, aber der fliegt ja nicht von Deutschland aus.
      Übrigens soll die Strecke später im Jahr wieder komplett auf A359 oder B788 umgestellt werden.

      • dirk sagt:

        ja ich mag den einzelsitz und vor allem nicht die durchgesessenen sitze .ausserdem sind meine reservierungen alle verloren.. und wenn mann zu 5 fliegt… und wie ich gerade gesehn habe teils sogar der alte 330der sonst nach vietnam geschickt wird.dass ist der pure schrott.. den hatte ich nach saigon, jeder sitz hatte einen defekt in meiner umgebug studnen lange reperaturen auf dem flug dadurch der service die ganze nacht.ich hatte die 777 auch nach perth schon und fliege mit ihr weiter nach syd.. aber der 350 ist auch um welten leiser neben dem mehr komfort…

        • Patrick sagt:

          Schade, aber vielleicht hast Du ja auch mit der A330 Glück. Mit der bin ich von FRA nach DOH geflogen und die Bestuhlung war komplett neu. Gleiche Sitze wie auf dem A359 aber in einer 2-2-2 Bestuhlung, trotzdem klasse.
          Durchgesessene Sitze hatte ich auf der 777 bislang noch nicht erlebt. Von PER nach DOH konnte ich exzellente 8h schlafen. Das habe ich sonst noch nie geschafft. In PER hat mich lediglich die QF-Lounge und die Gateposition genervt.

  4. Uli sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben sofort nach deiner Meldung unseren Flug nach Auckland umgebucht. Dies ging über die telefonische Service Hotline problemlos. Eine sehr freundliche Dame überprüfte alle Möglichkeiten und empfahl uns über Perth zu fliegen. Wir fliegen jetzt nach Perth und anschließend mit der Quantas (codesharing) nach Auckland. Wir kommen ca. 2 Std später an als ursprünglich geplant.
    Vielen Dank für deine Warnung, von Quatar gab es keine Benachrichtigung über den stornierten Flug an uns.

    • Andi sagt:

      Das deutsche Qatar-Callcenter, welches fest in polnischer Hand ist (die Damen sprääääächen sääääähr haaaaart), haben uns unmögliche Verbindungen über HKG angeboten mit einer über 30 % längeren Flugreisezeit, was völlig inakzeptabel ist. Bei diesem miesen Service gehören die 5-Skytrax-Sterne sofort aberkannt! Jetzt schalte ich einen Fachanwalt für Reiserecht ein.

      • Johannes sagt:

        Mh… Hast du denn eine alternative schnellere Verbindung parat?

      • Patrick sagt:

        Freu Dich doch auf …
        … mehr Meilen.
        … die geniale Qantas Lounge in HKG (operated by Sofitel und mit wirklich genialer Bar und Barbeque).
        … die Möglichkeit die überarbeitete The Pier CX Lounge zu besuchen.
        … günstig einkaufen zu können.

        Wenn Du es geschickt anstellst kannst Du auf dem Rückflug einen über 21h Zwischenstopp einplanen (Ankunft aus AKL gegen 21:00, Weiterflug nach DOH am Folgetag um 18:35) und so auch mal Hongkong sehen.

        Klar … wenn Du dringend geschäftlich nach AKL und zurück musst oder HKG sowieso schon gut kennst ist das suboptimal.
        Andernfalls mach doch das beste draus und genieße die Annehmlichkeiten …
        … oder suche Dir die für Dich optimale Verbindung raus (idealerweise mit QR Flugnummern) und unterbreite den Servicemitarbeitern Deinen Vorschlag.
        Wenn Du in Englisch fit bist (was ich auch für die Reise nach Neuseeland hoffe) empfehle ich Dir einfach die englischsprachige Hotline. Dort wurde mir kompetent weitergeholfen und auf meine Wünsche eingegangen. Lediglich ein Aufenthalt >24h oder Hotel in DOH war nicht möglich. Aber das ist im billigsten Business Tarif einfach nicht drinnen. Aber für 1.700 EUR nach Neuseeland und zurück … und dabei leckeren 74er Port oder Champagner trinken … oder alternativ ausgestreckt im Airline Schlafanzug schlafen … da kann man meines Erachtens nicht wirklich meckern.

        Halte und auf dem Laufenden was Dein Fachanwalt für Reiserecht so sagt und erreicht. Würde mich auch interessieren wie hoch denn so die Anwaltskosten sind.

  5. Andreas sagt:

    Hey,

    also wir hatten auch für Januar gebucht und wir konnten problemlos auf Februar umbuchen.

    Der Mitarbeiter sagte, wir hätten eine Umbuchung frei. Wir könnten den kompletten Preis auch zurückbekommen oder wir buchen eine andere Strecke, müssten dann allerdings due Differenz noch zahlen.

  6. Daniela sagt:

    So, will mal ein Update geben, ab heute gilt eine neue Policy und es darf wieder umgebucht werden über Hong Kong, Sydney oder Melbourne.
    Es sind jedoch einige Verbindungen nicht mehr verfügbar zu den Wunschterminen, aber die Mitarbeiter versuchen alles möglich zu machen, im Gegensatz zu vorher

  7. chris sagt:

    Der Knackpunkt in den oben reinkopierten Beförderungsbedingungen/AGBs von Qatar ist eher der Punkt 2.1(iii) nach dem sie bei annulierten Flügen einfach den Flugpreis erstatten können, so wie sie es hier ja auch anbieten. Es wird aus den Beförderungsbedingungen nicht klar ob die Wahlmöglichkeit zwischen (i), (ii) und (iii) beim Passagier oder bei Qatar liegt (im Gegensatz zu EC261 wo sie klar beim Passagier liegt), aber mit Verweis auf 2.1(iii) könnten sie argumentieren dass sie mit dem Angebot der Erstattung ihre Verpflichtung aus dem Beförderungsvertrag erfüllt haben.

    Möglicherweise könnte ein deutsches Gericht aufgrund §305c(2) bzw. §307(1) BGB das Wahlrecht dem Passagier einräumen bzw. die gesamten AGBs für ungültig erklären; bis dahin ist es aber ein weiter Weg und eine Garantie dafür gibt es nicht.

    Insgesamt sieht es leider so aus dass weder EC261 noch das allgemeine Vertrags-/AGB-Recht eine eindeutige und glasklare Verpflichtung für Qatar enthalten die über das Erstatten des Flugpreises hinausgeht. Wenn sie am Ende dennoch einlenken dann eher wegen der negativen publicity, auch auf skytrax gibt es ja schon negative Bewertungen wegen der Auckland-Flüge. Möglicherweise tragen auch die Verfahren vor der söp oder anderen nationalen Schlichtungs-/Aufsichtsbehörden zu einem Sinneswandel bei.

    Das obige ist natürlich nur meine Meinung und ohne Garantie o.ä.

  8. Philipp sagt:

    Anstatt einen Ersatzflug zu buchen und die Kosten vorzustrecken, kann man auch mit einem Anwalt nach § 259 ZPO per einstweiliger Verfügung/Klage vorgehen, da Qatar die Leistung verweigert. Dies ist hier wohl der günstigere Weg.

    • Andreas sagt:

      Aktueller Stand 27.05.2016 – E-Mail von Qatar 12:18 Uhr:

      „Sehr geehrte Herr XXXXXX,

      vielen Dank für Ihre Email.

      Unsere Policy hinsichtlich der Auckland Flüge sieht folgende Alternativen vor :

      • Kostenlose Umbuchung auf die gleiche Verbindung mit Qatar Airways nach dem 6.Februar 2017
      • Kostenlose Stornierung mit 100% Rückerstattung
      • Umbuchung auf eine andere Qatar Airways Destination auf Qatar Airways Flügen. Hier erfolgt eine Kalkulation des Preises. Ist der Preis günstiger, erfolgt die Rückerstattung des Differenzbetrages. Ist der Preis höher geht dieser zu Lasten des Kunden

      Aufgrund der Vielzahl von Rückmeldungen versuchen wir im Moment eine lokale Alternative zu erwirken, diese ist im Moment noch nicht finalisiert und hier können wir Ihnen noch keine Rückmeldung geben.

      Wir bitten Sie um ein wenig Geduld und wir melden uns, sobald wir eine finale Entscheidung vorliegen haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      XXXX
      Direct Sales & Servicing Officer Germany & Austria“

      Nun bekommt mein Reiserechtsanwalt was zu tun….

  9. chris sagt:

    Auf flyertalk gibt es einen langen thread dazu, dort meinen viele daß EC261 nicht anwendbar ist da das stornierte leg DOH-AKL ausserhalb der EU liegt. Auch in den AGBs von Qatar ist anscheinend vorgesehen dass sie bei stornierten Flügen einfach den Preis erstatten können.

    Ich denke dennoch dass Qatar am Schluss einlenken wird, erstmal still halten und abwarten.

  10. Daniela sagt:

    Telefonisch haben wir bei Qatar nichts erreicht, kommt immer nur der Stornierungshinweis. Habe gestern eine Email mit Umbuchungsalternativen hingeschickt mit der Androhung die Sache dem Anwalt zu übergeben und Ersatzflüge zu buchen. Werde über den Ausgang berichten und bin mal gespannt.
    Danke für Deine tolle Arbeit Johannes

    • Andreas sagt:

      Ich bekam vorgestern diese Email:

      „Sehr geehrter Herr XXXX,
      vielen Dank für Ihre Email vom 17.05.2016 bezüglich Ihrer gebuchten Reise nach Auckland.
      Wir danken Ihnen für Ihre offenen Worte und Feedback in dieser Angelegenheit. Es ist richtig, der Start für unser neues Reiseziel Auckland wurde auf Februar 2017, wegen operationellen Gründen verschoben.
      Sie als Kunden sind uns wichtig, somit werden wir alle Alternativen mit der Fachabteilung Reservierung eorieren und kommen mit einer Einschätzung bis Morgen auf Sie zurück.
      Mit freundlichen Grüßen
      XXXX
      Direct Sales & Servicing Officer Germany & Austria“

      Die für gestern versprochene Antwort blieb jedoch aus.

      Zuvor habe ich mich dem unfähigen polnischen Qatar-Servicecenter rumärgern dürfen.

      Ich frage mich allen ernstes wie Qatar Airways bei diesem miesen Service zu den 5 Skytrax-Sternen gekommen ist. Dagegen waren ja die Autotests vom ADAC noch objektiv!

      • Karl sagt:

        Boah, ich bin geschockt von Grammatik und Rechtschreibung dieses „Servicing Officer“! Daran erkennt man sofort, dass jemand ohne jegliche Entscheidungsbefugnis geantwortet hat – kein Wunder dass keine konstruktiven Lösungen kommen!

        Ich würde frech zurückschreiben: „Wer ‚eruieren‘ nicht korrekt schreiben kann, sollte es nicht benutzen.“

      • Daniela sagt:

        An welche E-Mail Adresse hast Du geschrieben? Ich hab bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

  11. Vielflieger sagt:

    Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn

    Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde, zum Beispiel wegen schlechten Wetters, oder
    Sie 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurden oder
    die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.

    Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

    • Johannes sagt:

      Genau. Dabei geht es nur um dir Entschädigung. Natürlich muss die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung anbieten.

    • Johannes sagt:

      Das bezieht sich auf eine finanzielle Entschädigung. Ein Recht auf eine „vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort“ hat man unabhängig davon und unabhängig ob es sich um „außergewöhnlicher Umstände“ oder sonstige Gründe handelt.

  12. Thomas sagt:

    Hallo zusammen,
    wir haben vom 22. Januar bis 17. Februar gebucht und ich konnte beim Hinflug DOH-AKL problemlos auf DOH-HKG-AKL umbuchen. Keine Mehrkosten, keine Probleme, für alle 3 Passagiere. Der QR-Mitarbeiter am Telefon hat mir auch Alternativen mit Stop in Australien angeboten aber HKG ist die schnellste Alternative.

  13. Vielflieger sagt:

    Ganz stimmt das Befoerdeungsrecht nicht, da der Flug rechtzeitig annulliert wurde (bis 14 Tage vor Abflug) somit reicht aus Sicht der Airline die Moeglichkeit der Erstattung aus.

  14. Andreas sagt:

    Ich hab am 20. März für den 02. Dezember ZRH – DOH – AKL gebucht, zurück am 20. Dezember. Hab grad bei Qatar angerufen, sie können mich entweder auf Sydney umbuchen (mit Aufpreis) oder ich solle auf Februar verschieben. Ansonsten sollte ich nochmal eine Woche warten, dass erwarten sie Rückmeldung aus Doha.

    Gelten für mich die Regelungen auch, wenn ich ab Zürich fliege?

  15. caimy sagt:

    soweit man lesen kann verschiebt sich der Erstflug wohl auf den 6.2.2017

    ich hab in meiner Buchung nach AKL mittlerweile auch ein Leg nach SYD drin was zeitlich aber keinen Sinn ergibt da ich den Flug von DOH nach SYD nicht erreichen kann

    bisher hat sich noch niemand von Qatar bei mir gemeldet und ich warte erstmal ab wie sich die Sache weiter entwickelt – bis Februar 2017 ist noch so lange hin da kann sich noch einiges ändern

  16. Till sagt:

    Oha, das ist ja echt nicht so toll. Da bin ich froh, dass ich mich gleich um eine Umbuchung gekümmert habe…
    Der Praktikant, der die Flüge online gestellt hat, dürfte auch nicht mehr da arbeiten. Spaß beiseite, aber die Flüge konnten vom 6. bis 9.5. gebucht werden, und dieser Artikel:

    http://www.ausbt.com.au/qatar-airways-plans-a350-flights-for-perth-delays-auckland-launch

    ist am 4.5. erschienen – d.h., auch wenn das nicht unbedingt aus einem offiziellen QR Kanal kommt, so war die Verschiebung ja doch absehbar. Irgendeiner hat da ganz schön teuren Mist gebaut. Was uns Reisenden aber im Prinzip egal sein kann, auch wenn das jetzt Probleme macht. Ich denke aber, QR setzt darauf, dass viele tatsächlich einfach stornieren, um sich nicht dem Stress auszusetzen.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen