Risikogebiete: Kroatien & Türkei zum Hochinzidenzgebiet erklärt + weitere Updates

Istanbul Bosporus

Jede Woche aktualisiert die Bundesregierung die Liste der Corona-Risikogebiete. Heute war es wieder so weit und das Robert-Koch-Institut hat das neueste Update veröffentlicht.

Neu zählen unter anderem Kroatien und die Türkei als Hochinzidenzgebiet. Im Gegenzug wurden Lettland, Malta und die Slowakei vom Hochinzidenzgebiet zum regulären Risikogebiet herabgestuft. Israel ist kein Risikogebiet mehr.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 11. April 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 11. April um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 10. April um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen. Ebenso gelten aber auch die Lockerungen erst ab Sonntag.

In der Liste der Länder haben wir euch jeweils die Länderseiten des Auswärtigen Amtes verlinkt. Dort könnt ihr euch jederzeit über die übrigen Bestimmungen, z.B. zur Einreise informieren.

Folgende Länder gelten neu vollständig als Hochinzidenzgebiet:

Neue Risikogebiete sind:

  • Finnland:
    • Die Region Kymenlaakso
  • Spanien:
    • Die autonome Gemeinschaft Extremadura

Nun zu den guten Neuigkeiten. Folgende Gebiete wurden herabgestuft:

  • Lettland: Hochinzidenzgebiet → reguläres Risikogebiet
  • Malta: Hochinzidenzgebiet → reguläres Risikogebiet
  • Slowakei: Hochinzidenzgebiet → reguläres Risikogebiet

Folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab Sonntag gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Einheitliche Regeln für die Quarantäne gibt es in Deutschland kaum noch, da immer mehr Bundesländer abweichen. Generell gilt:

Testpflicht

Egal, aus welchem Land ihr kommt: Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss der Test vor Abflug erfolgen in der Fluggesellschaft vorgelegt werden. Dies gilt auch für Nicht-Risikogebiete

Bei Einreise mit dem PKW, der Bahn oder auf ähnlichem Wege, gilt die Testpflicht nur für Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Bei letzteren beiden Kategorien muss der Test bereits bei Einreise vorgelegt werden. Welche Tests akzeptiert werden, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab

Quarantänepflicht

Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland, Kreis und Art des Risikogebiets). Nur das Bundesland NRW erfordert keine Quarantäne für Einreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten, wenn ein negativer Test vorliegt.

Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.

Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.

Einreiseanmeldung

Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden

Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann nach Einreise selbstständig beim Gesundheitsamt melden.

Details variieren je nach Bundesland

Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Titelbild: Engin Yapici / unsplash.com

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