Update der RKI-Liste: 4 neue Hochinzidenzgebiete, 6 Regionen kein Risikogebiet mehr

Malediven

Jede Woche aktualisiert die Bundesregierung die Liste der Corona-Risikogebiete. Am heutigen Freitag war es wieder so weit und das Robert-Koch-Institut hat das neueste Update veröffentlicht.

Diese Woche hat sich auf der Liste wieder einiges getan. Unter anderem wurden die Malediven und Costa Rica zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Armenien, Montenegro, Polen und Ungarn wurden heruntergestuft in reguläre Risikogbiete. Malaysia ist u.a. nun Risikogebiet. Außerdem sind nun Albanien, Malta und die Algarve u.a. keine Risikogbiete mehr.

Update

Mittlerweile gibt es Updates der Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Ländern. Eine Test- und Quarantänepflicht wird teilweise ausgeschlossen, wenn man eine Immunisierung nachweisen kann. Dies geht entweder durch Impfnachweis oder durch einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Mehr dazu im Abschnitt Immunisierung nachweisen.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland, sofern man keine Immuniserung nachweisen kann. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 9. Mai 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 9. Mai um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 8. Mai um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen. Ebenso gelten aber auch die Lockerungen erst ab Sonntag.

In der folgenden Liste der Länder haben wir euch jeweils die Länderseiten des Auswärtigen Amtes verlinkt. Dort könnt ihr euch jederzeit über die übrigen Bestimmungen, beispielsweise hinsichtlich der Einreise, informieren.

Neue Virusvariantengebiete sind:

  • Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung

Neue Hochinzidenzgebiete sind:

Neue Risikogebiete sind:

Folgende Gebiete wurden herabgestuft:

  • Armenien (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet
  • Montenegro (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet
  • Polen (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet
  • Ungarn (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet

Folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab Sonntag gültig ist:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Einheitliche Regeln für die Quarantäne gibt es in Deutschland kaum noch, da immer mehr Bundesländer abweichen. Generell gilt:

Testpflicht

Egal, aus welchem Land ihr kommt: Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss der Test vor Abflug erfolgen und der Fluggesellschaft beim Check-in vorgelegt werden. Dies gilt auch für Nicht-Risikogebiete.

Bei Einreise mit dem PKW, der Bahn oder auf ähnlichem Wege, gilt die Testpflicht nur für Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Bei letzteren beiden Kategorien muss der Test bereits bei Einreise vorgelegt werden. Welche Tests akzeptiert werden, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab.

Kann man eine Immunisierung nachweisen, entfällt ggf. die Testpflicht (je nach Bundesland).

Quarantänepflicht

Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland, Kreis und Art des Risikogebiets). Nur das Bundesland NRW erfordert keine Quarantäne für Einreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten.

Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.

Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede. Außerdem werden demnächst vollständig Gemipfte keine Quarantäne mehr durchführen müssen.

Kann man eine Immunisierung nachweisen, kann die Quarantänepflicht entfallen.

Immunisierung nachweisen

Eine Immunisierung kann derzeit folgendermaßen nachgewiesen werden:

  1. Nachweis einer vollständigen Impfung (zwei Impfdosen) mit einem in der EU zugelassen Impfstoff (mindestens 14 Tage zurückliegend)
  2. Nachweis einer Covid-Infektion mit einem positiven PCR-Test (oder anderen nukleinsäurebasierten Testmethoden), der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt (positive Antigen-Tests werden nach jetzigem Stand nicht akzeptiert, auch keine positiven Antikörpertests).
  3. Ggf. positiver PCR-Test (min. 28 Tage zurückliegend) + eine Impfdosis (je nach Bundesland)

Einreiseanmeldung

Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden

Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann nach Einreise selbstständig beim Gesundheitsamt melden.

Details variieren je nach Bundesland

Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Titelbild: Photo by Jailam Rashad on Unsplash

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Kommentare (6)

  1. Klaus dietrich sagt:

    Wann kümmert sich eigentlich das richtig mal um mexico, bin seit 3 Monaten hier 7nterwegs, die zahlen werden immer geringer, ganz mexico nur noch etwas über 3000 , und wirklich nicht weil wenig getestet wird, sondern weil die Bevölkerung erstaunlich diszipliniert ist.wieso ist mexico immer noch hochinzidenzgebiet. Das versteht kein Mensch.

    • Schiffsfahrer sagt:

      Es bedürfte einfach klare Regeln wann ein Land wo zu geordnet wird. Aber hier sieht das immer nach Willkür aus.
      Inseln mit Teilweise Inzidenz von 0 bis 10 sind trotzdem Risikogebiete…

  2. Snowfan sagt:

    Positiver PCR Test und eine Impfdosis? Kann wohl nicht ganz stimmen!!??

      • Snowfan sagt:

        Nein,Dennis, der Test muss negativ sein.

        • Dennis Schäfer sagt:

          Nein, der Test muss positiv sein. Hier das Zitat aus der Verordnung:

          (5) Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich. Dies gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c des Infektionsschutzgesetzes auch, soweit sich das Erfordernis einer Testung aus § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ergibt.

          Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch

          1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
          2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
          3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

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