RKI: Bekanntgabe von Virusvarianten-Gebieten + neue Risikogebiete (Update)

The Cliffs of Moher, Irland

Am 13. Januar hat das RKI zwei neue Kategorien für Risikogebiete bekannt gegeben. Neben den gängigen Risikogebieten gibt es nun auch Virusvarianten-Gebiete, welche sich durch vermehrtes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2-Virusvarianten kennzeichnen. Außerdem werden in Zukunft Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen als Hochinzidenzgebiete bezeichnet. Für beide neuen Kategorien gibt es spezielle Einreisebestimmungen.

Update

Update 18. Januar: Auch Brasilien wird in die Liste der Virusvarianten-Gebiete aufgenommen. Diese Änderung wird ab Dienstag (19. Januar) wirksam.

Update 15. Januar: Es sind wieder neue Risikogebiete dazu gekommen. Wir haben diese eingefügt.

Zu den Virusvarianten-Gebieten zählen seit 13. Januar:

Hochinzidenzgebiete wurden bisher nicht genannt. Bei den gängigen Risikogebieten hat sich mit diesem Update nichts geändert.

Seit Sonntag (17. Januar) gelten außerdem folgende Länder und Regionen als Risikogebiete:

  • Barbados: Die gesamte Insel
  • Norwegen: Die Provinz Vestfold
  • Seychellen: Die gesamte Republik
  • St. Vincent und die Grenadinen: Die gesamten Inseln

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab 17. Januar gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Gängiges Risikogebiet

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Seit dem 22. Dezember gibt es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Dieser Test muss vor Abreise (der Test darf maximal 48 Stunden alt sein) oder nach Anreise innerhalb von 48 Stunden gemacht werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen.
  • Die Quarantänepflicht kann ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.

Diese Regeln gelten in allen Bundesländern. Eine Ausnahme bildet NRW: Eine Quarantänepflicht gibt es dort nicht mehr, nachdem sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen eine pauschale Quarantänepflicht entschieden hat (außer für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete).

Virusvarianten- & Hochinzidenzgebiete

Die Regeln für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete gelten bundesweit (auch in NRW).

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Anforderungen an die Tests werden auf den Seiten des RKI erläutert, insbesondere muss es sich bei dem Test um einen PCR-, LAMP- oder TMA-Test handeln. Auch werden Antigen-Tests akzeptiert.

Alle weiteren Regeln für die gängigen Risikogebiete (10-tägige Quarantänepflicht, Einreiseanmeldung) gelten übrigens trotzdem. Nach 5 Tagen kann die Quarantäne auch bei diesen Risikogebieten mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden.

Fazit

Die Regeln für Reisende werden immer undurchsichtiger. Nun gibt es bereits 3 verschiedene Kategorien von Risikogebieten. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Einreiseverordnungen und Regeln. Außerdem gibt es etliche Ausnahmen, die sich je nach Bundeslands ebenfalls wieder unterscheiden. Hilfreich wären sicherlich einheitliche und vereinfachte Regeln auf Bundesebene.

Solltet ihr eine Reise geplant haben, informiert euch bitte wöchentlich bezüglich etwaiger Änderungen bei den Einreiseverordnungen.

Titelbild: © UTBP - fotolia.com

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Kommentare (5)

  1. Ann sagt:

    Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).

    So steht es beim RKI. Also gehen doch Schnelltests?

  2. Hasan sagt:

    Da werden einfach Länder als Risikogebiet festgelegt obwohl es dort viel weniger Infektionen gibt wie einige Länder in Asien

  3. Dieter sagt:

    und was ist mit der Einreise aus Sachsen nach BaWÜ?

  4. Felix sagt:

    „insbesondere muss es sich bei dem Test um einen PCR-, LAMP- oder TMA-Test handeln.“
    –> aber im Absatz darunter steht doch, dass auch Antigen-Schnelltests akzeptiert werden, „sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen“?

    • Dennis Schäfer sagt:

      Hallo Felix,

      Antigen-Tests werden wohl auch akzeptiert. „Schnelltests“ habe ich entfernt. Außerdem habe ich den Artikel noch einmal bearbeitet und versucht, es etwas übersichtlicher darzustellen. Entschuldige die Verwirrung. Selbst als (ehemals) Vielreisender verliert man hier mittlerweile leicht den Überblick.

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