RKI aktualisiert Liste der (Hoch-)Risikogebiete

Duesseldorf Flughafen Corona Test Schild

Das Robert-Koch-Institut hat heute um 16:45 Uhr wieder die Liste der Risikogebiete aktualisiert. Seit letzter Woche werden diese in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)
Update

Ab 27. Januar gilt Portugal auch als Risikovarianten-Gebiet. Da das Land aber bisher schon als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde, dürfte sich an den Einreiseregeln nichts mehr ändern.

Vor allem auf der Liste der Hochinzidenzgebiete gab es diese Woche einige Bewegungen. Letzte Woche war diese nämlich noch nicht gefüllt, jetzt wurden gleich 25 Länder auf einmal daraufgesetzt. Für Einreisende zieht das Änderungen bei der Testpflicht nach sich, ansonsten gibt es keine großen Auswirkungen. Gravierender sind die Änderungen, wenn ihr nach NRW einreist. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete

Alle heute verkündeten Änderungen werden ab 24. Januar 2021 um 00:00 Uhr wirksam. Falls ihr aus einem der aufgeführten Gebiete kommt, habt also noch bis Samstagabend Zeit, um nach den alten Regelungen einzureisen.

Folgende Gebiete gelten neu als Hochinzidenzgebiete:

  • Ägypten
  • Albanien
  • Andorra
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Estland
  • Iran
  • Israel
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Lettland
  • Libanon
  • Litauen
  • Mexiko
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Palästinensische Gebiete
  • Panama
  • Portugal
  • Serbien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • USA
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Neu als Risikogebiet eingestuft werden:

Folgende Länder und Regionen gelten nicht mehr als Risikogebiet:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab 24. Januar gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Gängiges Risikogebiet

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Seit dem 22. Dezember gibt es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Dieser Test muss vor Abreise (der Test darf maximal 48 Stunden alt sein) oder nach Anreise innerhalb von 48 Stunden gemacht werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen.
  • Die Quarantänepflicht kann ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.

Diese Regeln gelten in allen Bundesländern. Eine Ausnahme bildet NRW: Eine Quarantänepflicht gibt es dort nicht mehr, nachdem sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen eine pauschale Quarantänepflicht entschieden hat (außer für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete).

Virusvarianten- & Hochinzidenzgebiete

Die Regeln für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete gelten bundesweit (auch in NRW).

Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Die Anforderungen an die Tests werden auf den Seiten des RKI erläutert, insbesondere muss es sich bei dem Test um einen PCR-, LAMP- oder TMA-Test handeln. Auch werden Antigen-Tests akzeptiert.

Alle weiteren Regeln für die gängigen Risikogebiete (10-tägige Quarantänepflicht, Einreiseanmeldung) gelten übrigens trotzdem. Nach 5 Tagen kann die Quarantäne auch bei diesen Risikogebieten mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden.

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Kommentare (7)

  1. Matthias Leder sagt:

    Was mich bei der Kategorisierung der Länder als Virusvariantengebiet durch das RKI (und damit verschäften Restriktionen im Reiseverkehr) sehr wundert, ist, dass weder die BRD
    https://www.t-online.de/digital/id_89331746/corona-mutationen-in-deutschland-karte-hier-wurden-sie-nachgewiesen-.html
    noch Frankreich
    https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-suedafrikanische-mutation-auch-in-frankreich-li.129400
    in diese Liste aufgenommen wurden. In beiden Ländern sind ja bekanntlich auch die viel ansteckenderen Virusvarianten aufgetreten. Welche Gründe sind für diese Weglassung entscheidend? Hat das vielleicht auch politische Gründe?

  2. Johannes sagt:

    Das steht auf der Seite des RKI:

    „Diese Reisenden sind insbesondere verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.“

    Heißt das, dass man auch bei Ankunft einen Test machen kann (z.B. direkt am Flughafen)?

    • Peer sagt:

      Der Wortlaut klingt danach, aber beim Gesundheitsministerium heißt es für Hochrisikogebiete unter anderem:

      Reisende aus diesen Gebieten müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen

      Anscheinend ist der Test bei Flügen ja Voraussetzung dafür, dass man überhaupt boarden darf. Denke daher, dass „bei Einreise testen“ bezieht sich auf Einreise per Auto o.ä.

      • Heiko sagt:

        Interessant ist, dass an Flughafen gar nicht nach einem Test gefragt wird, weder beim Abflug (bei mir RSW) noch bei Ankunft (FRA)… (Mitte Januar)

        Wie das dann zukünftig ist wenn ich aus den USA komme (nächster Flug im Februar) werde ich sehen.
        Was immer noch so gar keinen Sinn macht : Das RKI unterscheidet in den USA (und in vielen anderen Ländern) nicht nach Region / State. Viele States dort haben Inzidenzen weit unter z. B. Deutschland. Das soll mit mal einer erklären.
        Sorry, Als Geschäftsreisender ist das ganze einfach nur noch nervig mit diesen sich ständig ändernden Reisebeschränkungen.

        • Markus sagt:

          Das dient einfach nur der Abschreckung, man möchte Mobilität einschränken. Wer nicht unbedingt fliegen muss, lässt es dann bleiben.
          Dein Beispiel USA: Ja, es wird ganz pauschal, einschließlich vor US- amerikanischen Außengebieten gewarnt. Sogar wer aus den nördlichen Marianen zurückreisen würde, müsste sich so behandeln lassen, als wäre er in LAX gewesen.
          Genauso wie der Wortlaut mit dem Test, 48 Std. vor oder nach der Einreise. Das soll so unklar sein, damit viele lieber gar nicht fliegen, anstatt sich mit dem unklaren Bestimmungen auseinanderzusetzen. Geschäftsreisende müssen es leider tun, Urlauber bleiben dann oft lieber daheim und schon ist das Ziel erreicht.

      • Markus sagt:

        Habe den exakten Wortlaut auch gelesen, ist jetzt aber anscheinend beim RKI korrigiert. Hochinzidenz/ Virusvarianten nun nur < 48 Std. vor Einreise. Eigentlich könnte man erwarten, daß die Bestimmungen vom 1. Tag an korrekt kommuniziert und veröffentlicht werden.

    • Matthias Leder sagt:

      Brasilien gilt seit dem 18.1.2021 als Land mit besonderem Risiko-Gebiet auf Grund von Corona-Virusmutationen. Ich war bis vorgestern in Brasilien. Wir mussten vor dem Einchecken einen bei der Ankunft in der BRD maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test nachweisen. Sonst wird der Checkin von der Fluggesellschaft abgelehnt. Ein Test in der BRD führt zum Ausschluss beim Checkin. Wenn der PCR-Test 37 Stunden vor dem Checkin gemacht wurde, ist der Test wertlos, weil der Flug 12 Stunden dauert und damit bei der Ankunft in der BRD mindestens 49 Stunden alt ist, was eine Stunde zuviel ist. Das wird von LATAM brutal durchgezogen, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.

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