RKI aktualisiert Liste der Risikogebiete

Duesseldorf Flughafen Corona Test Schild

Heute ist wieder Freitag und somit hat das Robert-Koch-Institut eben die Liste der Risikogebiete aus Sicht der deutschen Bundesregierung aktualisiert.

Die Änderungen sind diesmal allerdings überschaubar. Neue Virusvarianten-Gebiete gibt es in Afrika. Neue Risikogebiete sind Teile Griechenlands und das Land St. Lucia. Einige Provinzen Norwegens zählen hingegen nicht mehr als Risikogebiet.

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete

Die heute verkündeten Änderungen werden ab 7. Februar um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis zum 6. Februar um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen.

Folgende Gebiete gelten neu als Virusvariantengebiete:

Als reguläres Risikogebiet gelten ab 7. Februar:

Neue Hochinzidenzgebiete gibt es diese Woche nicht.

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab 7. Februar gültig ist:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Ab dem 22. Dezember gab es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln. Allerdings sind wieder einige Bundesländer davon abgewichen. Generell gilt:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Wann dieser Test gemacht werden muss bzw. kann, hängt davon ab, ob ihr aus einem regulären Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist.
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von 10 bzw. 14 Tagen (je nach Bundesland)
  • Generell kann die Quarantänepflicht ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.

Es gibt hiervon aber einige Abweichungen. Im Folgenden einige dieser Abweichungen. Keine Gewähr auf Richtigkeit. Bitte informiert euch direkt auf den Seiten des Bundeslandes, in welches ihr einreisen wollt.

BundeslandDauer Quarantäne?Hinweise
Baden Württemberg10 Tage
Bayern10 Tage
Berlin10 Tage
Brandenburg10 Tage
Bremen10 Tage
Hamburg10 Tage
Hessen10 Tage
Mecklenburg-Vorpommern10 Tage
Niedersachsen10 Tage
Nordrhein WestfalenTeilw. 10 TageQuarantänepflicht nur bei Einreise aus Virusvarianten-Gebiet nach Urteil von OVG Münster
Rheinland-Pfalz10 Tage
Saarland10 Tage
Sachsen10 Tage
Sachsen-Anhalt10 Tage
Schleswig-Holstein14 TageKeine Verkürzung der Quarantäne mehr möglich (egal aus welchem Risikogebiet ihr einreist)
Thüringen10 Tage

Fehlt eine Ausnahme oder ein Hinweis? Schreibt uns bitte einen Kommentar.

Welche Tests werden akzeptiert?

Die Anforderungen an die Tests werden auf den Seiten des RKI erläutert, insbesondere muss es sich bei dem Test um einen PCR-, LAMP- oder TMA-Test handeln. Auch werden Antigen-Tests akzeptiert.

Wann muss der Test vorgenommen werden?

  • Reguläre Risikogebiete: Der Test kann frühestens 48 Stunden vor dem Abflug und spätestens 48 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Hochinzidenzgebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Virusvariantengebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind nicht von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt ein Einreiseverbot mit Ausnahmen. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen alle Flüge wie gewohnt absolvieren. Für alle anderen Personen ist die Einreise nach Deutschland nicht gestattet. Die Flüge dürfen aber weiter landen und ein reiner Flughafen-Transit ist ebenfalls erlaubt. Die ganze Verordnung dazu und damit auch die Details des Beförderungsverbotes gibt es hier als PDF.
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Kommentare (6)

  1. Jens sagt:

    …und weil wir schon dabei sind der Vollständigkeit halber:
    Derzeit muss man in Schleswig-Holstein -egal aus welchem der drei Gebiete man kommt- grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne.
    Eine Verkürzung der Quarantäne durch einen Test nach 5 Tagen ist nicht möglich!

    • Dennis Schäfer sagt:

      Danke für den Hinweis. Dies ist allerdings nicht ganz richtig. Man kann die Quarantäne sehr wohl verkürzen, und zwar wenn man sich nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat (wie gehabt nach 5 Tagen).

      • Jens sagt:

        Moin Dennis,
        seit dem 25.01.2021 leider nicht mehr, auch Reiserückkehrer aus „normalen“ Risikogebieten müssen in eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit, diese durch einen Test nach 5 Tagen zu beenden -wohlgemerkt nur in Schleswig Holstein.

        Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210122_Quarantaene-VO.html

        In den Erläuterungen zur Landesverordnung steht sogar:
        „Angesichts der Gefahr der breiten Verteilung ist die bisherige Möglichkeit der „Freitestung“ nicht mehr tragfähig.
        Diese verschärften Regelungen gelten nicht nur für Virusvarianten-Gebiete im Sinne der Corona-Einreiseverordnung, sondern für sämtliche Risikogebiete.“

        • Dennis Schäfer sagt:

          Hey Jens,

          danke dafür. Hatte extra recherchiert und auf folgender Seite steht es noch falsch und ist nicht aktualisiert:
          https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html

          Zitat:
          „Verkürzung der Quarantäne

          Eine Verkürzung der Quarantäne ist möglich, sofern Sie sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben (dann müssen Sie auf jeden Fall 14 Tage in Quarantäne bleiben). Die Verkürzung der Quarantäne ist also nur möglich, wenn die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet erfolgt und Sie sich 14 Tage zuvor nicht in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.“

          Wäre schon toll, wenn die offiziellen Quellen zumindest (überall) auf dem neuesten Stand wären. 😀

          Hab es mal in unserem Artikel angepasst.

  2. Simon sagt:

    Hallo,
    Eine kleine Korrektur für alle aus NRW. Laut aktueller Verordnung, muss man auch aus einem Hochinzidenzgebiet kommend, nicht in Quarantäne. Der Test VOR Einreise gilt allerdings auch hier.

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