RKI: Teile Frankreichs inkl. Martinique & Guadeloupe kein Risikogebiet mehr

Strand auf Martinique

Das Robert-Koch-Institut hat heute am 11. Dezember um 12 Uhr wieder die Liste der internationalen Risikogebiete upgedatet. Wirksam werden die Änderungen ab Sonntag (13. Dezember). Nach fast ausschließlich schlechten Neuigkeiten in den letzten Wochen und Monaten gibt es nun zumindest einen kleinen Hoffnungsschimmer:

Die französischen Überseegebiete Martinique, Guadeloupe und La Réunion gelten zukünftig nicht mehr als Risikogebiet. Gleiches gilt für die Bretagne, die Region Korsika und die Provinz Vestland in Norwegen. Ab Sonntag entfällt für diese Gebiete also die Quarantänepflicht und die Reisewarnung wird aufgehoben. Zu bedenken ist aber, dass je nach Bundesland auch der Transit durch Paris ein Problem sein kann – und zumindest vorher abgeklärt werden sollte.

Neue Risikogebiete sind:

  • Estland: Die Regionen Jõgeva, Lääne und Lääne-Viru

Nicht mehr als Risikogebiet zählen:

  • Frankreich: Die Regionen Bretagne und Korsika sowie die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe und La Réunion
  • Norwegen: Die Region Vestland

Die neue Liste wird am Sonntag, 13. Dezember um 0:00 Uhr wirksam. Somit haben Personen, die sich derzeit in einem der neu ausgewiesenen Risikogebiete befinden, noch bis Samstag, 12 November 23:59 Uhr Zeit, um die Rückreise anzutreten ohne anschließende Quarantäne. Auch die positiven Änderungen gelten aber erst ab Sonntag.

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete gemäß RKI-Liste, wie sie ab 13. Dezember gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Seit dem 8. November gelten neue Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten, falls keine Ausnahme (Geschäftsreisender, Grenzverkehr, …): Rückkehrer, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nun für 10 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann frühstens nach 5 Tagen durch einen negativen Corona-Test aufgehoben werden.

Zudem müssen sich Rückkehrer vor der Rückreise online unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dies ersetzt seit dem 8. November die Aussteigekarte in Papierform. Die digitale Einreiseanmeldung soll die Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter erleichtern und ist bei Einreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Keine Quarantänepflicht besteht mehr für Reiserückkehrer in NRW, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft gesetzt hat.

Titelbild: ©manta94 - stock.adobe.com

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Kommentare (2)

  1. Florian sagt:

    komme aus nrw und habe es immer noch nicht ganz verstanden bzw es gibt nirgends die möglichkeit sich offiziel klarheit zu verschaffen quarantänepflicht aus risikogebiet ist gekippt weil der wert niedriger sein kann wie in der heimat OK, aber was ist mit ländern wie ägypten man weiß es einfach nicht weil keine massenhaften tests durchgeführt werden, ist generell die quarantäne in nrw gekippt für ALLE RÜCKKEHRER ? kein unterschied ob ich aus den usa kommme oder aus spanien ?

    • Peer sagt:

      Meines Wissens ist die komplette Quarantäne-Verordnung gekippt worden. Aktuell also keine Quarantäne erforderlich – unabhängig davon wo du warst.

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