Update der RKI-Liste: Neue Virusvarianten-, Hochinzidenz- und Risikogebiete

Innsbruck

Auch am heutigen Freitag gab es wieder Änderungen an der Liste internationaler Risikogebiete. Das RKI hat soeben das neueste Update veröffentlicht, das zuvor vom Auswärtigen Amt zusammen mit dem Bundesgesundheits- und Innenministerium beschlossen wurde.

Diese Woche gab es einige Bewegung auf der Liste. Aufgrund des vermehrten Aufkommens an Corona-Mutationen zählen jetzt unter anderem Tschechien und Teile Österreichs jetzt als Virusvariantengebiet. Außerdem gab es auch neue Hochinzidenz- und Risikogebiete und vereinzelt gute Nachrichten.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Bei der Testpflicht gibt es aber Unterschiede, je nach genauer Einstufung. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 14. Februar

Die heute verkündeten Änderungen werden ab 14. Februar um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis zum 13. Februar um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen.

Folgende Gebiete gelten neu als Virusvariantengebiet:

  • Österreich: Das Bundesland Tirol (mit Ausnahme von Lienz, Jungholz und des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
  • Slowakei
  • Tschechien

Folgende Gebiete wurden neu als Hochinzidenzgebiet eingestuft:

Als neue Risikogebiet gelten ab Sonntag:

Es gibt auch ein paar gute Neuigkeiten – folgende Gebiete wurden herabgestuft:

  • Namibia: Hochinzidenzgebiet → reguläres Risikogebiet
  • Dänemark
    • Region Midtjylland: Risikogebiet → Kein Risikogebiet mehr
  • Griechenland
    • Region Westmakedonien: Risikogebiet → Kein Risikogebiet mehr
    • Region Thessalien: Risikogebiet → Kein Risikogebiet mehr

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie Stand heute (7. Februar) gültig ist:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Ab dem 22. Dezember gab es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln. Allerdings sind wieder einige Bundesländer davon abgewichen. Generell gilt:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Wann dieser Test gemacht werden muss bzw. kann, hängt davon ab, ob ihr aus einem regulären Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist.
  • Welche Tests akzeptiert werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland)
  • Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.
Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Wann muss die Einreisetestung vorgenommen werden?

  • Reguläre Risikogebiete: Der Test kann frühestens 48 Stunden vor dem Abflug und spätestens 48 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Hochinzidenzgebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Virusvariantengebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind nicht von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt ein Einreiseverbot mit Ausnahmen. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen alle Flüge wie gewohnt absolvieren. Für alle anderen Personen ist die Einreise nach Deutschland nicht gestattet. Die Flüge dürfen aber weiter landen und ein reiner Flughafen-Transit ist ebenfalls erlaubt. Die ganze Verordnung dazu und damit auch die Details des Beförderungsverbotes gibt es hier als PDF.

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Kommentare (2)

  1. Jens sagt:

    Schleswig-Holstein erlaubt wieder die Verkürzung der Quarantänedauer durch einen negativen Test 5 Tage nach Einreise.
    Es muss sich allerdings um einen PCR-Test handeln (Antigen-Tests sind nicht zulässig).
    Ausgenommen sind Rückkehrer aus Virusvariantengebieten, diese müssen -wie alle anderen ohne Test- volle 14 Tage in Quarantäne.

    Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210212_Quarantaene_VO.html

    Fein, dass die Verordnungen so beständig sind und man gefühlt täglich nachschauen muss, ob sich vielleicht doch noch was geändert hat… 🙂

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