RKI aktualisiert Liste der Risikogebiete – Teile Kroatiens sind kein Risikogebiet mehr

Moscenicka Draga, Kroatien

Das Robert-Koch-Institut (kurz RKI) hat soeben die neue Liste der Risikogebiete veröffentlicht. Die Änderungen treten dann ab Sonntag um Mitternacht in Kraft.

Diese Woche gab es sowohl gute, als auch schlechte Neuigkeiten. Die gesamten USA gelten beispielsweise nicht mehr als Hochinzidenzgebiet, sondern sind jetzt „nur“ noch ein Risikogebiet. Dafür gilt wieder ganz Griechenland als Risikogebiet und es gab noch viele weitere Aktualisierungen.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Bei der Testpflicht gibt es aber Unterschiede, je nach genauer Einstufung. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 7. März 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 7. März um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 6. März um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen.

Neue Virusvariantengebiete wurden heute nicht erklärt. Dafür gibt es direkt drei neue Länder, die als Hochinzidenzgebiet gelten:

Neu als Risikogebiet gelten folgende Gebiete:

  • Griechenland: Das gesamte Land (bisher nur einige Regionen)
  • Norwegen: Die Provinz Agder (bisher nur einige andere Regionen)

Nun zu den positiven Neuigkeiten – folgende Gebiete wurden herabgestuft:

  • USA: Hochinzidenzgebiet → reguläres Risikogebiet
  • Finnland – folgende Regionen sind kein Risikogebiet mehr:
    • Mittelfinnland
  • Kroatien – folgende Gespanschaften sind kein Risikogebiet mehr:
    • Bjelovar-Bilogora
    • Istrien
    • Krapina-Zagorje
    • Požega-Slawonien

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab Sonntag gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Ab dem 22. Dezember gab es in den Bundesländern neue, einheitliche Regeln. Allerdings sind wieder einige Bundesländer davon abgewichen. Generell gilt:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Wann dieser Test gemacht werden muss bzw. kann, hängt davon ab, ob ihr aus einem regulären Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist.
  • Welche Tests akzeptiert werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland und Kreis). Voraussichtlich ab 8. März bundesweit 14 Tage Quarantäne für Reisende aus Virusvariantengebieten.
  • Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann manuell beim Gesundheitsamt nach Einreise melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.
Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Wann muss die Einreisetestung vorgenommen werden?

  • Reguläre Risikogebiete: Der Test kann frühestens 48 Stunden vor dem Abflug und spätestens 48 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Hochinzidenzgebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Virusvariantengebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind nicht von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt ein Einreiseverbot mit Ausnahmen. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen alle Flüge wie gewohnt absolvieren. Für alle anderen Personen ist die Einreise nach Deutschland nicht gestattet. Die Flüge dürfen aber weiter landen und ein reiner Flughafen-Transit ist ebenfalls erlaubt. Die ganze Verordnung dazu und damit auch die Details des Beförderungsverbotes gibt es hier als PDF.

Titelbild: © xbrchx

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Kommentare (5)

  1. Maxim sagt:

    Sri Lanka hat eine Inzidenz von 11,8 hoffe die bleiben weiterhin kein Risikogebiet.
    Wobei die Zahlen dort weiterhin sinken und es wird auch geimpft.
    Möchte in 2 Wochen nach Sri Lanka fliegen.

  2. Globalist sagt:

    Die Entscheidung beruht nicht nur auf der 7-Tage Inzidenz, sondern auch auf einer Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten (Testfrequenz, Hygienemassnahmen, Glaubhaftigkeit der veröffentlichen Zahlen). Hierbei arbeitet das RKI mit dem Auswärtigen Amt zusammen.

    • Markus sagt:

      Als Risikogebiet aufgenommen werden die Länder nach meiner Beobachtung ausschließlich über die 7-Tage Inzidenz, wobei hier meist noch eine kurze Übergangsfrist von 1-2 Wo. gewährt wurde. Das war die Regel bisher.

      Und daß das RKI mit dem AA eine so sorgfältige Analyse Ihrer genannten Kriterien machen würde, entspricht nicht immer der Realität. Heute USA: Das gesamte Land ist Risikogebiet. Das AA warnt folglich ebenfalls vor Reisen n. USA sowie US-amerikanischer Außengebiete. Guam, Saipan = kaum Covid-19, vorbildliche Teststrategie. Da wird schon viel sehr oberflächlich und pauschal betrachtet.

  3. John sagt:

    Wie erklärt sich, dass Kolumbien auf der Hochinzidenzliste ist? Seit min. 3, 4 Wochen ist die 7-Tage-Inzidenz beständig im Bereich 60-70, also weit unter der 200…

    • Markus sagt:

      Stimmt, kontinuierlich sinkend und aktuell sogar schon unter 50. Wenn man einmal in den Fängen des RKI ist, dauert es ewig bis ein Land wieder entkommen kann, egal ob 50 oder 200. Und das, obwohl der zurückliegende Aufenthalt natürlich nach verlassen der Liste noch mitzählt. Der extreme Zeitpuffer soll wohl die Mobilität größtmöglich einschränken. Rein in die Liste geht’s hingegen meist nach gut einer Woche. Nächste Woche wird es interessant.

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