Ryanair fordert Nachzahlung für erhöhte Luftverkehrabgabe

Ab dem 1. April 2020 steigt die Luftverkehrsabgabe für Flüge mit Abflug von Deutschland an, das hat der Bundestag im Rahmen des Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Auf innereuropischen Flügen werden dann 13,03€ statt bisher 7,38€ fällig. Ryanair und Laudamotion haben ihren Kunden, die bereits einen Flug nach dem 1. April 2020 gebucht haben, jetzt angekündigt, die Differenz nacherheben zu wollen. Alternativ kann man seinen Flug kostenfrei stornieren.

Wir möchten hiermit alle unsere Fluggäste darüber informieren, dass wir aufgrund der Erhöhung der Flugverkehrssteuer durch die deutsche Bundesregierung diese erhöhte Steuer für alle Flüge von Deutschland mit Abflugdatum ab dem 1. April 2020 in Einklang mit Artikel 4.2.2 unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen erheben werden.

Alle Fluggäste, die mit dieser nachträglichen Erhöhung der Flugverkehrssteuer und Einziehung dieses Betrages nicht einverstanden sind, können ihren Flug stornieren und erhalten die volle Erstattung des Flugpreises. Sofern Sie bis zum 18. Dezember 2019 Ihren bereits gebuchten Flug nicht storniert haben, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus, dass wir Ihre entsprechende Zahlungskarte, mit dem Betrag der erhöhten Flugverkehrssteuer belasten können.

Wenn Sie Ihren Flug stornieren wollen und die volle Erstattung Ihres Flugpreises für den nicht angetretenen Flug wünschen, bitten wir Sie, unter dem nachfolgenden Link Ihre Flugdaten einzugeben. Erstattungen werden innerhalb von 7 Werktagen vorgenommen und erfolgen auf mittels der Zahlungsform, die Sie für Ihre ursprüngliche Buchung benutzt haben.

Email an Ryanair & Laudamotion-Kunden mit Flug nach dem 1. April 2020
Info

Wir können nicht sagen, ob die Nacherhebung der Steuern rechtens ist. Wir haben folgende Informationen zusammengetragen, damit ihr euch selber ein Bild machen könnt. Für eine rechtliche Beratung, kontaktiert bitte einen Anwalt.

Ryanair beruft sich dabei auf Punkt 4.4.2 ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen

Steuern, Entgelte und Gebühren für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer, ein solches Entgelt oder eine solche Gebühr nach Ihrer Buchung erhoben oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen. Alternativ können Sie sich entscheiden, den Flug nicht anzutreten, In diesem Fall werden Ihnen Ihre Flugkosten vollständig erstattet. Sollten Steuern, Entgelte oder Gebühren aufgehoben oder gesenkt werden, sind Sie berechtigt, von uns eine Erstattung des Differenzbetrags zu verlangen.

Allgemeine Beförderungsbedingungen von Ryanair Artikel 4.2.2

Grundlage dafür ist das neue Reiserecht, welches 2018 in Kraft getreten ist. Demnach darf der Reiseveranstalter höhere Steuern einseitig nacherheben, allerdings unter folgenden Auflagen:

(1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreiseinseitig nur erhöhen, wenn
1. der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und zudemeinen Hinweis auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Senkung des Reisepreises nach Absatz 4 Satz 1 sowie die Angabe enthält, wie Änderungen des Reisepreises zu berechnen sind, und
2. die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtenund hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
[…]

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 §651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung

Außerdem darf die Preiserhöhung nicht 8% des Reisepreises übersteigen, sonst hat der Reisende die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten:

(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eineentsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
1. das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder
2. seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
[…]

Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 § 651g Erhebliche Vertragsänderungen

Fazit

Dass die Airlines nicht alleine die höheren Kosten tragen wollen, war abzusehen. Vermutlich werden noch weitere Fluggsellschaften dem Beispiel von Ryanair folgen und die höheren Steuern bei ihren Kunden eintreiben.

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Kommentare (18)

  1. Angelika Bastian-Petruzzelli sagt:

    Habe heute am 11.01.2020 Flüge für den 11.5.2020 nach Mallorca gebucht. Sind die Erhöhungen schon im Preis berücksichtigt oder werde ich auch eine Nachforderung bezüglich Flugsteuer bekommen.

  2. Sandra Simpson sagt:

    Wir haben auch das Schreiben bekommen und gestern trudelte eine Mahnung ein.
    Wenn wir nicht binnen 48 Stunden bezahlen, dürfen wir nicht Einchecken und der Flug
    wird storniert. Wir haben jedoch über Jahn-Reisen und DER-Tour eine Pauschalreise gebucht.
    Bei meinem Mann haben Sie die 48 Stunden gar nicht abgewartet und haben den Account gleich gesperrt. Ich habe bezahlt, jedoch wurde sofort der gesamt Reisezeitraum geändert. D.h. Hin- und Rückflug stimmen vom Datum nicht mehr überein und die bereits mit PayPal bezahlte Sitzplatzreservierung wurde nicht mit übernommen. Wir denken darüber nach den Fall rechtlich klären zu lassen, weil die Veranstalter gar nicht informiert wurden.

  3. emmdee sagt:

    @johannes

    Deine Begründung mit dem neuen Reiserecht 2018 scheint nicht zu passen.
    Denn nur ein separat gebuchter Flug ist keine Pauschalreise.

  4. Miri G sagt:

    Hallo. Auch ich habe vor einem Monat einen Flug für nächstes Jahr im Sommer gebucht. Da selbe Schreiben habe ich auch per Email erhalten. Ich habe es auf mich zukommen lassen. Der Betrag wurde abgebucht und heute schaue ich wieder auf mein Konto und komischerweise ist er wieder verschwunden. Gibt es eventuell Neuigkeiten darüber dass Rückwirkend doch keine Steuern erhoben werden dürfen? Falls ja würde ich gerne Quellen sehen.

  5. sagt:

    Guten Morgen und allen einen schönen vierten Advent. Also ich habe nächstes Jahr Ende April 2020 schon einen Flug gebucht. Derzeit ist mein Ryanair-Konto gesperrt weil ich keine Zahlungsart hinterlegt habe und Ryanair schon die Steuer abbuchen wollte jedoch nicht konnte. Finde ich irgendwie komisch. Ich hatte wenigstens erwartet eine Rechnung zu bekommen mit einen konkreten Gesamtbetrag (habe für 20Leute gebucht)

    Gr MÜ

  6. Kabouw sagt:

    Hat schon jemand stoniert?

  7. Annett sagt:

    Hat sich jemand die 2. Hälfte von Artikel 4.2.2 der AGB angesehen: Wenn die Gebühren/Steuern wegfallen oder gesenkt werden, kriegen die Passagiere das auch zurück. Jubel!!! Realistisch gesehen steht das leider nur drin, damit der Artikel vor Gericht nicht gleich durchfällt. Welcher Passagier weiß bitte, ob Steuern und Gebühren gesunken sind? Und selbst wenn: Wer fordert das ein? Schon die Entschädigungen für Flugverspätung setzt nur ein Bruchteil der Passagiere durch.
    Aber Ryanair ist ja bekannt für Regelungen, die nicht besonders Passagier-freundlich sind. Die Regelungen zur Erstattung von Steuern/Gebühren bei Stornierung dürften sogar illegal sein ( https://rechtecheck.de/billigflug-stornieren/#ryanair )

    • Max sagt:

      Denkfehler: Welcher Staat kommt bitte auf die Idee, Steuern zu senken? Das geht gegen das Naturell eines jeden Politikers, die wollen schliesslich ihren (in diesem Falle finanziellen) Einfluss expandieren und nicht dezimieren.

  8. charlie sagt:

    RYANAIR hat für viele junge Menschen mit wenig Geld das Fliegen möglich gemacht und damit zur Völkerverständigung in Europa beigetragen.
    Die 4rt größte Fluggesellschaft und eine der sichersten der Welt ; 33 Jahre ohne tödlichen Unfall (Absturz) !
    Ich habe nichts mit RYAN zu tun , außer daß ich manchmal – eher selten mit Ihr fliege.

    Wir haben jetzt VIEL mehr Menschen in D. , die von Transferleistungen leben , eine Top Gesundheitsvollversorgung fordern und bekommen . Irgendwie muß das finanziert werden .
    Da kommt IMHO Greta und Ihre Hintermänner gerade recht .
    Alte gesunde CO2 verzehrende Bäume in beliebten Großstädten werden zur Wohnraumgewinnung gefällt . In einigen Ostdeutschen Kleinstädten gibt es viele leer stehende Wohnungen , jedoch DDR Standard .
    Viele auch „grüne“ Politiker lassen sich weiterhin mit gepanzerten Limousinen auf unsere Kosten, in der C-class oder Hubschraubern auf unsere Kosten, chauffieren .

    Vielleicht liege ich falsch ; ich könnte mir vorstellen , wenn man öffentlich machen würde , wofür die Mehreinahmen gebraucht werden , müssten sich einige Politiker nach einem anderen Job umsehen .
    Ich lebe als Ausländer überwiegend in Asien und kenne dort niemanden , der vor dem Klimawandel Angst hat.
    Auch die Medien dort berichten , falls überhaupt , nur sehr zurückhaltend darüber .
    MERRY CHRISTMAS &
    MANY HAPPY LANDINGS

  9. Jimmy sagt:

    die Frage wird sich stellen, was passiert, wenn man emails von Veranstalter und/oder Airline einfach ignoriert und NICHTS macht?

    Eigentlich lächerlich, was die hier treiben. Wieviele Tickets hat Ryanair denn schon für ab 1.4.2020 verkauft? Das dürften sehr wenige sein!

    Also ich würde das einfach ignorieren – es gilt nach BGB das Recht zum Zeitpunkt der Buchung. Natürlich schlau eingefädelt, dass man kostenlos zurück treten kann!

  10. gomer sagt:

    Als ob das bei den paar Kröten irgendjemand vom Reisen abhalten würde (hier Facapalm vorstellen)

    • Max sagt:

      Es geht ja auch in Wirklichkeit gar nicht darum, die Leute vom Fliegen abzuhalten. Das einzige Ziel ist es, die Steuereinnahmen zu erhoehen.
      Merke: ALLE Politiker haben nur das Ziel, ihre eigene Macht und ihren eigenen Einflussbereich auszubauen. Ideologien wie Sozialismus, Oekozentrismus, Kapitalismus etc. dienen einzig und allein als vorgeschobene Werbe-Vehikel fuer diesen Machtausbau, niemals aber als das eigentliche Ziel.

  11. Sven sagt:

    Bei der nächsten Bundestagswahl werden die Menschen hoffentlich daran denken, welche politischen Kräfte Ihnen das Reisen vermiesen wollen bzw. beruflich notwendige Flüge verteuern. Am Ende geht es nur darum, mit Hilfe einer Ideologie dem Bürger noch mehr Steuern abzunehmen, um den aufgeblähten Staat zu finanzieren.

    • Max sagt:

      Schau dir die Bevoelkerungsstruktur in Deutschland an: Glaubst du ernsthaft, die alten Gewohnheits-Waehler werden noch ihr Kreuzchen jemals aendern? Da ist vollkommen egal welche Politik gemacht wird, das Kreuz bei CDU/SPD ist sicher.
      Und die geburtenschwache Fridays-for-Future-Generation waehlt doch zur Zeit sowieso Gruen. Die werden zwar nach einer Regierungsbeteiligung eventuell desillusioniert zu einer anderen Partei hin wechseln, geben aber auf Grund der geringen Anzahl nicht den Ausschlag.

  12. nic sagt:

    @das neue Reiserecht, welches 2018 in Kraft getreten ist

    seit wann ist Ryanair ein Reiseveranstalter, wenn man nur den Flug bei denen gebucht hat?

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