Ab Samstag neue PCR-Testpflicht für Einreise in die Schweiz – auch für Geimpfte (mit Ausnahmen)

Corona Test

Im Zuge der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante Omikron hat die Schweiz letzte Woche die Notbremse gezogen. Zunächst war nur die Einreise aus dem Süden Afrikas mit einer 14-tägigen Quarantäne verbunden. Kurz darauf wurde aber fast jedes Land auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt, das auch nur einen Omikron-Fall nachwies.

Mittlerweile stehen unter anderem Belgien, Großbritannien, Niederlande, Tschechien und Portugal auf der Liste. Die damit verbundene Quarantäne kann weder mit einer Impfung, noch mit negativen Corona-Tests umgangen werden. Da das nun nicht wochenlang so weitergehen kann, hat die Schweizer Regierung heute neue Regeln für den internationalen Reiseverkehr beschlossen.

Die gute Nachricht: Ab Samstag 4. Dezember gibt es keine Virusvariantengebiete mehr – und die Quarantäne wird nachträglich aufgehoben.

Die schlechte: Ebenfalls ab Samstag ist für die Einreise in die Schweiz grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Zudem muss nach vier bis sieben Tagen ein weiterer Test erfolgen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene! Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die aus Bayern, Baden-Württemberg und Tirol einreisen. Dort entfällt die Testpflicht.

Testpflicht für Einreisende

Ab Samstag gilt, dass bereits vor der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein.

Bei Einreise per Flugzeug oder Bus sind die Verkehrsunternehmen angehalten, die Tests zu überprüfen und ansonsten das Boarding zu verweigern. Bei Einreise z.B. per Auto erfolgen Tests stichprobenartig an der Grenze. Wer keinen negativen PCR-Test vorzeigen kann, riskiert eine Geldstrafe und muss unverzüglich einen Schnelltest durchführen.

Ein weiterer PCR- oder Antigen-Schnelltest muss dann vier bis sieben Tage nach der Einreise durchgeführt werden. Dieses Testergebnis muss grundsätzlich dem Kanton mitgeteilt werden, egal ob positiv oder negativ. Wie dies bei Reisen mit weniger 3 Tagen Aufenthalt bewerkstelligt werden soll, ist noch unklar.

Die Tests haben grundsätzlich die Reisenden zu bezahlen. Außerdem muss das Schweizer Einreiseformular ausgefüllt werden.

Ausnahmen

Es gibt einige Gruppen von Personen, die von der Test- und Anmeldungspflicht ausgenommen sind. Dies sind:

  • Personen unter 16 Jahren
  • Personen, die den Flughafen nicht verlassen
  • Grenzgänger
  • Personen, die aus einem Grenzgebiet in die Schweiz einreisen

Als Grenzgebiete in den Nachbarländern sind definiert:

  • Deutschland:
    • Land Baden-Württemberg
    • Land Bayern
  • Frankreich:
    • Region Grand-Est
    • Region Bourgogne / Franche Comté
    • Region Auvergne / Rhône-Alpes
  • Italien:
    • Region Piemont
    • Region Aostatal
    • Region Lombardei
    • Region Trentino / Südtirol
  • Österreich:
    • Land Tirol
    • Land Vorarlberg
  • Liechtenstein

Quelle: Verordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und FAQ

Titelbild: Mufid Majnun

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Kommentare (35)

  1. Mirjam sagt:

    Ich bin Schweizerin und komme nächste Woche nach 4 Monaten in NRW wieder in die Schweiz zurück. Wenn ich als Schweizerin mit dem Auto (und Wohnwagen) bei Schaffhausen über die Grenze zurück in die Schweiz will, brauche ich dann einen Test?

    • Peer sagt:

      Soweit ich es verstehe, ja. Außer vielleicht, du bleibst zwischendurch kurz in Baden-Württemberg, sodass es nicht als Reise aus NRW zählt.

      Die Regeln sind leider ziemlich schwammig.

  2. Gabriele Varga sagt:

    Muss ich im Grenzgebiet wohnen,um den Test zu umgehen?Mein Partner wohnt in der Schweiz im Grenzgebiet.Uch selber komme aus NRW ,reise aber oft zu ihm ,immer über Zürich bis St.Gallen.Brauchst da dann auch einen PCR Test.Der ist ja dann,zusammen mit dem 2 Test teurer als die Bahnfahrt.Wer All sich dad dann noch ständig leisten.Bin 3 x geimpft arbeite in der Pflege und werde sowiso mindestens 3x in der Woche getestet.Freiwillig!!!

    • Peer sagt:

      Der Wohnsitz ist nicht entscheidend. Es heißt explizit:

      Personen, die aus Gebieten nach Anhang 1a einreisen

      1a sind die aufgeführten Grenzgebiete.

      In deinem Fall sehe ich aber nicht, wie du dich auf die Ausnahme berufen kannst. Wenn du von z.B. Stuttgart oder München nach St. Gallen fahren würdest, wäre das ohne Testpflicht möglich. Aber du kommst ja aus Düsseldorf. Wo in der Schweiz du dich aufhältst und wie weit das von der Landesgrenze liegt, spielt keine Rolle.

  3. Sven sagt:

    Diese Regelungen sind leider Wasser auf die Mühlen von Impfverweigerern und Impfskeptikern.

    Es ist traurig, dass einige Regierungen offenbar nichts dazu lernen.

    • Robert sagt:

      Eigentlich ist es konsequent.
      Wie reden hier ja nicht über Gelbfieber, sondern COVID-19.
      Es scheint aktuell so zu sein, dass keine der weltweit im teststadium befindlichen möglichen Impfstoffe gegen irgendeine Mutation wirksam wäre.

      • Chris sagt:

        Aus welcher Quelle stammt diese Aussage?

      • Robert sagt:

        Lieber Peer,

        der erste Artikel spricht davon, dass die bislang verimpften Produkte auf die Wirksamkeit gegen den „Wildvirus“ getestet wurden. Seitdem hat es kein Produkt mehr zur bedingten Zulassung geschafft. Auch kein Todimpfstoff. Den „Wildvirus“ gibt es aber kaum mehr.

        Der Themenersteller „Sven“ kritisiert Länder, die bislang Geimpften keine Privilegien mehr einräumen.

        Ich habe die Abschaffung der Privilegien als „konsequent“ bezeichnet und vermute, dass dies künftig andere Länder genauso handhaben werden. Deshalb hab ich in die Travel-Dealz-Kommentarspalte geschrieben. Eine „Diskussion“ – wie von dir angenommen – sehe ich nicht, da eine Diskussion mit Grenzbeamten idR nicht zielführend ist.

  4. Aaron sagt:

    Eine Frage:
    Ich fliege YUL-ZRH-CDG und möchte in Zürich aussteigen (sollte ja problemlos gehen). Ich fahre vom Flughafen mit dem Zug direkt zu meinen Heimatort in Deutschland. Brauche ich einen Test und muss ich in Q? Ich habe zu diesen Fall leider nichts gefunden…danke!

  5. Pia Weißmann sagt:

    Wie ist das wenn man sein Kinder und Enkelkind besucht…Pia

  6. Martin Göttfried sagt:

    Wie kommt Ihr auf PCR Test, da steht Schnelltest in der Verordnung?

  7. Mr.Scarface sagt:

    Blöde Frage vielleicht aber der Wortlaut „die aus einem Grenzgebiet einreisen“, bedeutet das schlichtweg alle Leute die auf dem Landweg einreisen, also z.B. auch Deutsche die in ausserhalb von Bayern und BW leben oder spezifisch nur für Leute die in diesen 2 Bundesländern wohnhaft sind? Ähnlich wie zuvor als Leute die in den direkten Grenz-Landkreisen wohnhaft waren von der Einreisebeschränkung ausgenommen waren.

    • Peer sagt:

      Es gilt explizit für Grenzgänger sowie Personen, die aus einem Grenzgebiet einreisen.

      Leider ist bei der Reise per Bahn, Auto, … nicht ganz klar, wie eine solche Reise definiert wird. Vielleicht reicht es, vor der Fahrt in die Schweiz ein paar Stunden in Freiburg zu bleiben, um die Tesptflicht zu umgehen. Aber ich konnte dazu keine bestätigten Informationen finden.

      • Florian sagt:

        Ja das ist sehr schwammig. Zumindest der „Travel Check“ wird konkreter, hier wird explizit nach einem Wohnort in einem der ausgewiesenen Gebiete gefragt. Dort wird übrigens mittlerweile auch zwischen Transit auf dem Flughafen und Transit mit Wechsel des Verkehrsmittels unterschieden. Im letzteren Fall wird ein Test fällig.

        https://travelcheck.admin.ch/home

  8. Andy Moser sagt:

    @Matthias, PCR sind nach neuer Ordnung weiterhin 72h gültig.

    Antigentest hat neu eine Gültigkeitsdauer von 24h.

  9. Tina sagt:

    Muss ich dann auch für einen Flug Zürich Köln am 23.12.21 einen PCR haben? Lebe in der Schweiz.

  10. Matthias sagt:

    Gibt es eine Info über die Gültigkeitsdauer des PCR Test bei Einreise? 24h, 48h oder 72h?

  11. Tobias sagt:

    Na Prost. Bis raus. Für eine Familie kommen über 400 EUR dazu, habe unseren Skiurlaub im Januar storniert.

    • Paul Gunnar sagt:

      Das ist gewollt. Nächsten Winter dann mit der Omega oder Pi Variante.

      Ein Trauerspiel …

      • Oliver sagt:

        Ja, das ist gewollt. Sie sind etwas großem auf der Spur!
        Sind die Querdenker jetzt hier auch gelandet?

        • Paul Gunnar sagt:

          Von Querdenker kann keine Rede sein. Aber ich finde es schon ein Trauerspiel, wenn man nach über 18 Monaten Pandemie, nichts auf die Reihe bekommt.

          Man hätte schon viel weiter sein können. Stattdessen jeden Winter die gleiche Nummer. Tests und verschärfte Bedingungen. Wie lange soll das noch so weitergehen ?

          Bis 2025 ?
          Bis 2030 ?

          Entweder man führt eine Impfpflicht ein, oder man überlässt es den Menschen selbst. Dann aber bitte keine Diskussionen mehr zu Triage und Co. Etwas Eigenverantwortung sollte man den Menschen schon unterstellen.

        • Oliver sagt:

          Da geben ich Ihnen wiederum komplett Recht. Man muss aber auch sagen, dass man nicht damit rechnen musste, dass in deutschsprachigen Gebieten Eigenverantwortung dazu führt, dass sich 30% nicht impfen lassen. Daher ganz klar pro Impflicht, zu viele Pfosten in diesen Ländern. Die Alternative wäre, den Ungeimpften medizinische Hilfe zu verweigern. Das widerstrebt dem Humanisten in mir und ist auch kaum praktikabel. Corona ist ein globaler IQ-Test, den leider gerade in Deutschland mehr nicht bestehen, als erwartet.

          Ich will nicht wissen, wie viele von den Skeptikern die üblichen Reiseimpfungen wie Typhus, Tollwut und Gelbfieber haben 😀

  12. Jan sagt:

    Du hast vergessen nach Art 7 abs 4c auf Transitgäste hinzuweisen die den Airport nicht verlassen. Die sind vom Test befreit.

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