Im Zuge der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante Omikron hat die Schweiz letzte Woche die Notbremse gezogen. Zunächst war nur die Einreise aus dem Süden Afrikas mit einer 14-tägigen Quarantäne verbunden. Kurz darauf wurde aber fast jedes Land auf die Liste der Virusvariantengebiete gesetzt, das auch nur einen Omikron-Fall nachwies.
Mittlerweile stehen unter anderem Belgien, Großbritannien, Niederlande, Tschechien und Portugal auf der Liste. Die damit verbundene Quarantäne kann weder mit einer Impfung, noch mit negativen Corona-Tests umgangen werden. Da das nun nicht wochenlang so weitergehen kann, hat die Schweizer Regierung heute neue Regeln für den internationalen Reiseverkehr beschlossen.
Die gute Nachricht: Ab Samstag 4. Dezember gibt es keine Virusvariantengebiete mehr – und die Quarantäne wird nachträglich aufgehoben.
Die schlechte: Ebenfalls ab Samstag ist für die Einreise in die Schweiz grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Zudem muss nach vier bis sieben Tagen ein weiterer Test erfolgen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene! Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die aus Bayern, Baden-Württemberg und Tirol einreisen. Dort entfällt die Testpflicht.
Testpflicht für Einreisende
Ab Samstag gilt, dass bereits vor der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden muss. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein.
Bei Einreise per Flugzeug oder Bus sind die Verkehrsunternehmen angehalten, die Tests zu überprüfen und ansonsten das Boarding zu verweigern. Bei Einreise z.B. per Auto erfolgen Tests stichprobenartig an der Grenze. Wer keinen negativen PCR-Test vorzeigen kann, riskiert eine Geldstrafe und muss unverzüglich einen Schnelltest durchführen.
Ein weiterer PCR- oder Antigen-Schnelltest muss dann vier bis sieben Tage nach der Einreise durchgeführt werden. Dieses Testergebnis muss grundsätzlich dem Kanton mitgeteilt werden, egal ob positiv oder negativ. Wie dies bei Reisen mit weniger 3 Tagen Aufenthalt bewerkstelligt werden soll, ist noch unklar.
Die Tests haben grundsätzlich die Reisenden zu bezahlen. Außerdem muss das Schweizer Einreiseformular ausgefüllt werden.
Ausnahmen
Es gibt einige Gruppen von Personen, die von der Test- und Anmeldungspflicht ausgenommen sind. Dies sind:
- Personen unter 16 Jahren
- Personen, die den Flughafen nicht verlassen
- Grenzgänger
- Personen, die aus einem Grenzgebiet in die Schweiz einreisen
Als Grenzgebiete in den Nachbarländern sind definiert:
- Deutschland:
- Land Baden-Württemberg
- Land Bayern
- Frankreich:
- Region Grand-Est
- Region Bourgogne / Franche Comté
- Region Auvergne / Rhône-Alpes
- Italien:
- Region Piemont
- Region Aostatal
- Region Lombardei
- Region Trentino / Südtirol
- Österreich:
- Land Tirol
- Land Vorarlberg
- Liechtenstein
Quelle: Verordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und FAQ
Titelbild: Mufid Majnun
Kommentare (35)
Ich bin Schweizerin und komme nächste Woche nach 4 Monaten in NRW wieder in die Schweiz zurück. Wenn ich als Schweizerin mit dem Auto (und Wohnwagen) bei Schaffhausen über die Grenze zurück in die Schweiz will, brauche ich dann einen Test?
Soweit ich es verstehe, ja. Außer vielleicht, du bleibst zwischendurch kurz in Baden-Württemberg, sodass es nicht als Reise aus NRW zählt.
Die Regeln sind leider ziemlich schwammig.
Muss ich im Grenzgebiet wohnen,um den Test zu umgehen?Mein Partner wohnt in der Schweiz im Grenzgebiet.Uch selber komme aus NRW ,reise aber oft zu ihm ,immer über Zürich bis St.Gallen.Brauchst da dann auch einen PCR Test.Der ist ja dann,zusammen mit dem 2 Test teurer als die Bahnfahrt.Wer All sich dad dann noch ständig leisten.Bin 3 x geimpft arbeite in der Pflege und werde sowiso mindestens 3x in der Woche getestet.Freiwillig!!!
Der Wohnsitz ist nicht entscheidend. Es heißt explizit:
Diese Regelungen sind leider Wasser auf die Mühlen von Impfverweigerern und Impfskeptikern.
Es ist traurig, dass einige Regierungen offenbar nichts dazu lernen.
Eigentlich ist es konsequent.
Wie reden hier ja nicht über Gelbfieber, sondern COVID-19.
Es scheint aktuell so zu sein, dass keine der weltweit im teststadium befindlichen möglichen Impfstoffe gegen irgendeine Mutation wirksam wäre.
Aus welcher Quelle stammt diese Aussage?
Zunächst von Immunologen, später von Politikern, nun von den Herstellern selbst.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/corona-impfstoff-von-curevac-verfehlt-wirksamkeit-100.html
https://www.ft.com/content/27def1b9-b9c8-47a5-8e06-72e432e0838f
Keiner dieser Artikel bestätigt deine obige Aussage.
Der erste spricht nur von Curevac, das bislang gar nicht zugelassen wurde.
Der zweite enthält u.a. folgendes Zitat zum BionTech-Impfstoff:
Die Travel-Dealz-Kommentarspalte ist allerdings sowieso nicht der richtige Ort für derartige Diskussionen.
Lieber Peer,
der erste Artikel spricht davon, dass die bislang verimpften Produkte auf die Wirksamkeit gegen den „Wildvirus“ getestet wurden. Seitdem hat es kein Produkt mehr zur bedingten Zulassung geschafft. Auch kein Todimpfstoff. Den „Wildvirus“ gibt es aber kaum mehr.
Der Themenersteller „Sven“ kritisiert Länder, die bislang Geimpften keine Privilegien mehr einräumen.
Ich habe die Abschaffung der Privilegien als „konsequent“ bezeichnet und vermute, dass dies künftig andere Länder genauso handhaben werden. Deshalb hab ich in die Travel-Dealz-Kommentarspalte geschrieben. Eine „Diskussion“ – wie von dir angenommen – sehe ich nicht, da eine Diskussion mit Grenzbeamten idR nicht zielführend ist.
Eine Frage:
Ich fliege YUL-ZRH-CDG und möchte in Zürich aussteigen (sollte ja problemlos gehen). Ich fahre vom Flughafen mit dem Zug direkt zu meinen Heimatort in Deutschland. Brauche ich einen Test und muss ich in Q? Ich habe zu diesen Fall leider nichts gefunden…danke!
Quarantäne nein. Die Frage mit dem Test kann ich leider nicht beantworten. Ich würde eigentlich schätzen nein, aber die Verordnung siegt Ausnahmen nur für Umstiege im internationalen Transitbereich eines Flughafens vor.
Vom „internationalen Transitbereich“ steht da nichts, sondern dass der Flughafen nicht verlassen werden darf. Bitte nicht alles durcheinander werfen.
Stimmt. Das mit dem internationalen Transitbereich kam vom SEM, aber bezieht sich nicht auf die Testpflicht.
Mit Ausnahme von Virusvariantengebieten sollte der Transit daher auch auf getrenntem Ticket gestattet sein:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2021/380/20211204/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2021-380-20211204-de-pdf-a.pdf
Wie ist das wenn man sein Kinder und Enkelkind besucht…Pia
Wie kommt Ihr auf PCR Test, da steht Schnelltest in der Verordnung?
Der zweite Test nach Einreise darf ein Schnelltests sein. Für die Einreise braucht es laut FAQ aber zwingend einen PCR.
Die Verordnung ist leider höchst unübersichtlich.
Leider heißt es in Artikel 5 Abs. 8 aber explizit:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2021/380/20211204/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2021-380-20211204-de-pdf-a.pdf
Molekularbiologisch ist ein PCR- oder LAMP-Test, ein Schnelltest genügt demnach nicht.
Steht jetzt auch so auf https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html
Blöde Frage vielleicht aber der Wortlaut „die aus einem Grenzgebiet einreisen“, bedeutet das schlichtweg alle Leute die auf dem Landweg einreisen, also z.B. auch Deutsche die in ausserhalb von Bayern und BW leben oder spezifisch nur für Leute die in diesen 2 Bundesländern wohnhaft sind? Ähnlich wie zuvor als Leute die in den direkten Grenz-Landkreisen wohnhaft waren von der Einreisebeschränkung ausgenommen waren.
Es gilt explizit für Grenzgänger sowie Personen, die aus einem Grenzgebiet einreisen.
Leider ist bei der Reise per Bahn, Auto, … nicht ganz klar, wie eine solche Reise definiert wird. Vielleicht reicht es, vor der Fahrt in die Schweiz ein paar Stunden in Freiburg zu bleiben, um die Tesptflicht zu umgehen. Aber ich konnte dazu keine bestätigten Informationen finden.
Ja das ist sehr schwammig. Zumindest der „Travel Check“ wird konkreter, hier wird explizit nach einem Wohnort in einem der ausgewiesenen Gebiete gefragt. Dort wird übrigens mittlerweile auch zwischen Transit auf dem Flughafen und Transit mit Wechsel des Verkehrsmittels unterschieden. Im letzteren Fall wird ein Test fällig.
https://travelcheck.admin.ch/home
@Matthias, PCR sind nach neuer Ordnung weiterhin 72h gültig.
Antigentest hat neu eine Gültigkeitsdauer von 24h.
Muss ich dann auch für einen Flug Zürich Köln am 23.12.21 einen PCR haben? Lebe in der Schweiz.
Für den Flug nach Deutschland nicht. Falls du danach wieder in die Schweiz zurück fliegst schon.
Gibt es eine Info über die Gültigkeitsdauer des PCR Test bei Einreise? 24h, 48h oder 72h?
Die Schweiz hat seit Mittwoch alle Tests halbiert, Dh.72 auf 48 std PCR, Antigentest auf 24 std
Nicht ganz, PCR weiterhin 72std
Na Prost. Bis raus. Für eine Familie kommen über 400 EUR dazu, habe unseren Skiurlaub im Januar storniert.
Das ist gewollt. Nächsten Winter dann mit der Omega oder Pi Variante.
Ein Trauerspiel …
Ja, das ist gewollt. Sie sind etwas großem auf der Spur!
Sind die Querdenker jetzt hier auch gelandet?
Von Querdenker kann keine Rede sein. Aber ich finde es schon ein Trauerspiel, wenn man nach über 18 Monaten Pandemie, nichts auf die Reihe bekommt.
Man hätte schon viel weiter sein können. Stattdessen jeden Winter die gleiche Nummer. Tests und verschärfte Bedingungen. Wie lange soll das noch so weitergehen ?
Bis 2025 ?
Bis 2030 ?
Entweder man führt eine Impfpflicht ein, oder man überlässt es den Menschen selbst. Dann aber bitte keine Diskussionen mehr zu Triage und Co. Etwas Eigenverantwortung sollte man den Menschen schon unterstellen.
Da geben ich Ihnen wiederum komplett Recht. Man muss aber auch sagen, dass man nicht damit rechnen musste, dass in deutschsprachigen Gebieten Eigenverantwortung dazu führt, dass sich 30% nicht impfen lassen. Daher ganz klar pro Impflicht, zu viele Pfosten in diesen Ländern. Die Alternative wäre, den Ungeimpften medizinische Hilfe zu verweigern. Das widerstrebt dem Humanisten in mir und ist auch kaum praktikabel. Corona ist ein globaler IQ-Test, den leider gerade in Deutschland mehr nicht bestehen, als erwartet.
Ich will nicht wissen, wie viele von den Skeptikern die üblichen Reiseimpfungen wie Typhus, Tollwut und Gelbfieber haben 😀
Du hast vergessen nach Art 7 abs 4c auf Transitgäste hinzuweisen die den Airport nicht verlassen. Die sind vom Test befreit.
Das habe ich auch so gelesen. Gilt nicht für Transit.
Danke, ist ergänzt.