Thomas Cook Insolvenz: Nur 110 Millionen Topf für alle Reiseveranstalter zusammen

Thomas Cook Manchester

Rund eine Woche nach der Thomas Cook Insolvenz zeichnet sich immer mehr ab, dass der Schutz der Reisenden durch den Reisesicherungsschein nur ein Schein ist.

Die häufig erwähnten 110 Millionen Euro Versicherungssumme werden nicht pro Insolvenz eines Reiseveranstalters (= 110 Millionen für die Thomas Cook Touristik Gmbh, 110 Millionen für die Bucher Reisen & Ögers Tours Gmbh) fällig sondern für alle Schäden, die ein Versicherer pro Geschäftsjahr für alle Veranstalter übernehmen muss.

Für alle deutschen Töchter ist die Zurich Insurance plc zuständig. Demnach müssen alle Versicherungsfälle zwischen dem 1. November 2018 – 31. Oktober 2019 aus einem 110-Millionen-Euro-Topf bezahlt werden. Gegenüber Touristik aktuell hat Zurich auch bestätigt, dass als Stichtag der Tag der Insolvenzanmeldung zählt. Damit fallen Reisen die nach dem 1. November stattfinden/abgesagt werden, nicht in das neue Geschäftsjahr.

Reicht der Topf nicht aus, müssen Kunden nach BGB § 651r nur anteilig entschädigt werden:

Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

BGB § 651r (3)

Bereits durch Rückholungen aufgebraucht?

Hinzu kommt, dass bereits große Summe aus dem Topf für die Rückholung betroffener Urlauber und auch für das Begleichen von Hotelkosten entnommen wird. Es ist fraglich, ob von den 110 Millionen danach überhaupt noch etwas übrig bleibt. Mit den deutschen Töchtern waren zum Zeitpunkt der Insolvenz rund 140.000 Touristen im Urlaub.

Nach Einschätzung des Bundestjustizministerium beziehen sich die 110 Millionen Euro nur auf die Entschädigung von noch nicht abgereisten Urlaubern und die Rückholung muss unabhängig geleistet werden, Zurich widerspricht dieser Darstellung: „Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor.“

Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme gescheitert

Die Begrenzung der Versicherungssumme auf 110 Millionen Euro soll vor allem durch die Lobbyarbeit der Reiseveranstalter zustande gekommen sein. Sie wollte so die Beitragszahlungen im Rahmen halten. 2017 wurde das Gesetz zuletzt überarbeitet und der Bundesrat sowie mehrere Sachverständige machten schon damals deutlich, dass sie die Absicherung für nicht ausreichend halten.

Ein bereits im März eingebrachter Antrag in den Tourismusausschuss des Bundestags, fand am vergangenen Mittwoch keine Mehrheit. Der Antrag sah eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 300 Millionen Euro und eine Ausweitung der Insolvenzsicherungspflicht auf auf Fluggesellschaften vor.

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (15)

  1. Mirko Kreisel sagt:

    Hallo an alle. Hat sich schon Mal jemand gefragt wie das Geschäftsjahr der Zürich ist, die Thomas Cook war vom 01.11.-31.10.versichert habe z.b. bei MSC gebucht und der Sicherungsschein geht vom 01.01.-31.12. würde MSC am 30.12. pleite gehen kommt da die Summe nicht auch in den Topf? Das Geschäftsjahr geht bei der Zürich nicht vom 01.01 -31.12? Und kann ich eigentlich noch reisen buchen die momentan über die Zürich abgesichert sein sollten? Da kommen ganz andere Probleme zum Vorschein wenn man sich mit der Sache Mal näher beschäftigt

  2. Michael sagt:

    Da merkt man mal wieder, was Monopolisierung bedeutet.
    Effektiv gibt es 2 große Insolvenzversicherer in Dtld.
    Aber sogut wie alle benutzen die Zurich Insurance plc

    Da sind die 110 Millionen € schnell aufgebraucht, wenn ein großer Player insolvent geht.
    Das muss man sich mal vorstellen, alle denken, ihre Reisen sind gegen Insolvenz abgedeckt, aber alle Reisen, die man aktuell jetzt auch noch bucht bis Ende Oktober sind (obwohl sie offiziell abgesichert sind) gar nicht abgesichert.

    Die Versicherung freut sich, muss nur max 110 Millionen € max. zahlen und konnte und kann weiterhin gut Sicherungsscheine verkaufen.

    Eigentlich sollte die Zurich Insurance plc aktuell Boni auszhalen für jedes Unternehmen, was über sich abgesichert ist und insolvent plant zu gehen 😀

    „Gehen Sie jetzt bis 31.10. insolvent und sie bekommen einen Bonus i.H.v. 10k€“ 😀

  3. Jasmin sagt:

    Hier gibt es viele Antworten, den Link erhält man automatisch wenn man Thomas Cook per E-Mail kontaktiert. Konnte es gar nicht glauben, eine Antwort zu erhalten.
    https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/start

  4. Silke sagt:

    Hallo,
    erst mal vielen Dank für die Infos auf deiner Website!!
    Wie so viele andere bin auch ich von der Pleite betroffen. Ich habe für Dezember eine Pauschalreise mit Bucher-Reisen nach Fuerteventura gebucht. Lt. Iberostar ist seitens Neckermann alles annulliert. Das Hotel mir ein Angebot gemacht und ich habe das Hotel gebucht, mit der Option auf kostenlose Stornierung. Mein Flug ist Laudamotion. Nach Rücksprache mit Ryanair ist dieser bezahlt und ich könnte diesen nutzen.
    Darf ich den Flug nutzen und wenn ja, wie komme ich an die E-Mail-Andresse, um mich online bei Lauda einzuchecken? Andernfalls wären beim Check-in 55,- € fällig.

    • Johannes sagt:

      Hallo Silke,

      leider ist nicht ganz klar, was bzgl. der Versicherung passiert, wenn du einen Teil der Leistungen nutzt.

      Ansonsten check mal die Reiseunterlagen. Dort sollte irgendwo die Email hinterlegt sein.

  5. Dieter sagt:

    Wir haben 3 Jahre gespart, meine Frau hat 100prozent Behinderung(kann nicht arbeiten), ich arbeite allein Tag und Nacht, Herzinfarkt auch schon gehabt und es macht uns einfach Platt. Es muß jemand gegen Bundesregierung klagen wegen Aufsichtspflicht Verletzung, Europäische Richtlinien wurden nicht richtig eingesetzt. Wir fordern unser Geld und Entschädigung auch!!!!

  6. Andrea Fischer sagt:

    Guten Morgen Johannes,
    Wenn bei einer Pauschalreisen der Flug von Condor gebucht ist, kann ich eine Flugersatz Garantie erwarten? Oder besser sollte ich ein Chargeback bei geleisteter Anzahlung vorziehen?
    Grüße von Andrea

  7. Ingrid sagt:

    Wir sind leider mit 2 Reisen betroffen. Bucher und Neckermann. Heute wäre Abflug 10 Tage nach Mallorca wegen 70. Geburtstag meines Mannes und am 10.11. nach Gran Canaria wegen meinem 75sten. Wir sind schwer enttäuscht und müssen noch um unser Geld bangen (1. Reise voll bezahlt, 2. Anzahlung)

  8. Petra Ernst sagt:

    Hallo auch wir haben uns auf ein paar schöne Tage in Griechenland gefreut. Hatte mit Neckermann bis jetzt nur gute Erfahrung.Und nun die ganz große A….Karte.Und wer hilftuns?????

  9. Alexander sagt:

    Ich bin ja mal gespannt, ob es da noch Klagen gegen die BRD geben wird. Soweit ich die Berichterstattung verfolgt habe, sieht die von der Bundesregierung umgesetzte EU-Regelung eine Begrenzung der Haftung nicht vor. Die „deutsche“ Haftungshöchstgrenze ist aufgrund erfolgreicher Lobbyarbeit Gesetz geworden. In der Vergangenheit hat es bei Pleiten immer nur kleinere Veranstalter getroffen, so dass diese Haftungsbegrenzung nicht zum tragen kam. Dass es mal einen der ganz Großen erwischen könnte, hatte wohl niemand auf der Rechnung – aber wahrscheinlich haben die die beste Lobbyarbeit geleistet…

    Wenn Deutschland Pech hat – für die Betroffenen wäre es natürlich positiv – verdonnert der EuGH den Staat dazu den die 110 Mio übersteigenden Schaden zu tragen. Damit würde mal wieder der Steuerzahler für die Unfähigkeit unserer Politiker einstehen 🙁

  10. Zeljka deHeij sagt:

    Hallo auch wir sind betroffen ,haben bei ögertours gebucht für 10 Tage Türkei Ende September ! Wir sind stinke sauer weil es erst hieß pauschalreisende bekommen auf jeden Fall ihr Geld zurück und plötzlich gibst da eine Gesetzeslücke die da greift und der blöde ist wieder der hart arbeitende Bürger, ich bin Krankenschwester im drei schichtbetrieb und hab dafür das ganze Jahr gearbeitet und jetzt ist das Geld weg, dann ist das halt so laut der Versicherung!Ich würdso gerne diese manger mal fragen ob sie eigentlich wissen ,wie hart das normale Volk dafür arbeiten muss um sich ein bisschen Urlaub gönnen kann ! Sorry ich bin stinke sauer und wieder tränen in den Augen du wirst nur beschissen

  11. Helga Conen sagt:

    Hallo, auch ich gehöre zu den armen Socken, die nicht wissen, wie es weitergeht, ich habe bei Neckermann gebucht, mein Geld konnte Gott sei Dank zurück gebucht werden, man hört laufend schlechte Nachrichten und trotzdem sind einem die Hände gebunden, wie es weitergeht oder auch nicht, buche ich etwas anderes und die Neckermannreise findet statt, dann bezahle ich doppelt, die Ungewissheit ist schlimm, ich bin nicht die einzige, bei Neckermann eine Nachricht zu schreiben, Mail oder Telefon, es ist alles blockiert, Entgegenkommen ist anders, ich glaube niemand wird mehr die dazugehörigen Unternehmen noch einmal buchen und dann sind sie auch pleite, mein Hotel auf Teneriffa will alle Verträge kündigen und ich denke, das werden andere Reiseunternehmen auch tun

  12. Sebastian sagt:

    > Damit fallen Reisen die nach dem 1. November stattfinden/abgesagt werden, nicht in das neue Geschäftsjahr.
    NICHT in das alte.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen