Letzten Flug verfallen lassen: Lufthansa fordert 2.100€ und verliert vor Gericht

Lufthansa Airbus A320

Wer preiswert mit Lufthansa verreisen möchte, ist gut beraten, seinen Abflugort ins Ausland zu verlegen. Umsteigeverbindungen zum Beispiel mit Abflug von Skandinavien, Amsterdam und Mailand sind meist günstiger als der direkte Weg von Deutschland. Während auf dem Hinweg auf jeden Fall der Umweg über das Ausland gemacht werden muss, lassen Schnäppchenjäger das letzte Segment – zum Beispiel von Frankfurt nach Oslo – gerne verfallen. Das ist der Lufthansa ein Dorn im Auge und sie hat nun gegen einen Passagier geklagt. Ohne Erfolg.

Update

Lufthansa ist Anfang Februar gegen das Urteil des Amtsgerichtes in Berufung gegangen. Heute wurde bekannt, dass die Airline die Berufung zurückgezogen hat. Damit ist gerichtlich bestätigt, dass das „Verfallen lassen“ des letzten Segments erlaubt ist. Lufthansa wollte offenbar ein weiteres Urteil einer höheren Instanz, welches wahrscheinlich zu ihren Ungunsten ausgefallen wäre, verhindern.

Die Beförderungsbedingungen der Lufthansa sind eigentlich eindeutig. Wer Flüge bucht, muss alle Segmente genau so abfliegen wie gebucht:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten.

Doch ist diese Klausel auch wirksam? Dazu gab es eine gerichtliche Entscheidung.

Passagier lässt sich auf Gerichtsverhandlung mit Lufthansa ein

Der Passagier war mit der von der Lufthansa geforderten Nachforderung in Höhe von 2.100€ jedoch nicht einverstanden und suchte Rat bei der Anwaltskanzlei Franz LLP. Wie im Bericht auf der Kanzlei-Website geschildert, hatte der Mann eine Reise mit der Lufthansa von Oslo über Frankfurt nach Nordamerika (und ebenso zurück) gebucht. Auf dem Hinweg reiste er nach Oslo an, auf dem Rückweg brach er seine Reise jedoch in Frankfurt ab und flog – auf einer separaten Lufthansa-Buchung – weiter nach Berlin. Hin- und Rückflug nach Skandinavien – und ein passender Weiterflug von Frankfurt nach Berlin? Das sah die Lufthansa wohl als Beleg, dass jemand gegen die Geschäftsbedingungen verstößt und wollte vom Fluggast tatsächlich Schadenersatz sehen. Beide Parteien sahen sich vor Gericht wieder. 

Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung eine grobe Tendenz bekannt gab, die nicht zu Gunsten der Lufthansa ausfiel, wollte die Airline die Klage zurücknehmen. Doch damit gab sich der Passagier nicht zufrieden: Das Gericht fällte ein Urteil und erklärte die Beförderungsbedingungen für teilweise unwirksam. Der Passagier muss nicht zahlen. 

Nur Amtsgerichts-Urteil

Vor dem Landgericht ist kein Urteil gefallen, da Lufthansa die Berufung zurückgenommen hat. Damit handelt es sich nur um das Urteil eines Amtsgerichts und hat keine Signalwirkung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, das Lufthansa erneut gegen einen Passagier klagt.

Titelbild: CC0-Lizenz/Pixabay-User IppikiOokami

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Kommentare (47)

  1. flyer sagt:

    Hat jemand in letzter Zeit von Lufthansa eine Nachbelastung erhalten beim Weglassen des letzten Fluges (No Show) ? Gibt es
    Erfahrungen ?

  2. Rene sagt:

    Der sicherste Weg Stopover mit 24 Stunden oder mehr und das ganze geht problemlos ohne Diskussionen beim Check-In.
    Anders würde ich es auch nie machen, versuche eh das Thema zu vermeiden hat bisher jedoch bestens geklappt.

  3. Ludwig sagt:

    @Peter: Welch dämlicher Vollidiot muss dahinter stecken?

    Ansonsten kann man das Urteil nur begrüssen, und den Umweg um kranke Kalkulaltionen seitens der LH zu umgehen. Andererseits wird das dieses arrogante LH- Gesindel nur wenig tangieren.
    Scheiss Staatsbetriebe!

  4. Peter sagt:

    @ Peter Rentschler: wieso habe ich das ungute Gefühl, Ihre Betonung auf „DEUTSCH“ in Großbuchstaben und Ihre Behauptung „Es ist kaum zu glauben, was hier abgeht!!!! Da es fast keinem bekannt ist,“ , sowie Ihren wirren Schreibstil schon mal gelesen habe? Pegida, Besorgter Bürger, AfD? Irgendwo in diesem Dunstkreis würde ich die Textbausteine mal verorten.

    Es ist übrigens die DEUTSCHE Lufthansa, die die Preise festsetzt. Und wenn Sie mal ein wenig über Ihren deutschnationalen Tellerrand gucken, sehen Sie, daß die Bürger FRANKREICHS, der NIEDERLANDE, der SCHWEIZ, BELGIENS, etc pp genauso abgezockt werden. Was allerdings auch wieder dafür spricht, daß es sicher gewisse ILLUMINATI oder sogar die teuflische EU, ganz zu schweigen von der geheimen WELTREGIERUNG, sind, die Sie als DEUTSCHEN finanziell unterjochen wollen!

    Grüße!

  5. Jimmy sagt:

    die obige Aussage ist natürlich falsch: das Gericht hat nicht entschieden, ob das Weglassen eines Fluges zulässig ist der nicht, sondern ob die LH für diese Nichtbeachtung ihrer „Regeln“ 2100€ in Rechnung stellen darf, wenn sie beim buchen, keinen Betrag genannt hat. Das ist ein Unterschied meine Herren (und Damen)!

    @Walter Bucher (klingt wir ordentlicher Schweizer?): das kannst du gerne tun. Leider ist die Realität meist so, dass die Leistungserbringerin (hier Airline) die AGBs diktiert und diese natürlich so gestaltet, dass sie selber keinerlei Nachteile hat, der Kunde aber das größte Risiko tragen soll. Oder anders gesagt: die könne machen was sie wollen, der Kunde muss sich nach denen richten.

    Genau deshalb sind die meisten AGBs ja auch nichtig, weil die Leistungserbringer eben nicht jede einzelne ihrer wirren Regeln explizit bestätigen lassen, sondern als nur als „mit dem Hacken hier akzeptiere ich die AGBs“ – das ist zu wenig. Und genau das wurde hier vom Gericht bemängelt.

    Mich persönlich kann keiner dazu zwingen, eine gekaufte Leistung auch zu nutzen. Ode anders gesagt „der Wirt im Restaurant kann mich auch nicht zwingen, den Nachtisch zu essen, nur weil ich den auch bezahlt habe“

  6. Alm-Öhi sagt:

    Wenn ich ein 5-Gänge-Menü kaufe, aber keinen Appetit mehr auf den Nachtisch habe und auf diesen verzichte, muss ich dann nach dieser Logik auch Straf-Aufpreis bezahlen?
    Gut dass dieser Abzocke nicht nachgegeben wurde.

    Der eigentliche Skandal ist doch, dass ein Flug von Berlin in die USA doppelt soviel kostet wie der selbe Flug ab Berlin mit zusätzlichen Flügen von/nach Oslo. Solchen Praktiken kann man nur mit diesen einfachen Tricks begegnen. Absolut berechtigt.

  7. Walter Bucher sagt:

    Mit der Buchung gehe ich einen Vertrag mit der Airline ein. Verträge sollen eingehalten werden !!
    Ich respektiere dies – und zwar ohne wenn und aber!! Viele Passagiere wollen nur den Vorteil des tiefen Preises und nicht den Nachteil der Rückreise bis zum Startflugplatzes. Sowas kommt bei mir NICHT in Frage.

    • Peter Rentschler sagt:

      Jeder kann dazu ja seine Meinung haben, wie er will!

      Die Hauptfrage bleibt, wieso hier DEUTSCHE 100 % mehr zu bezahlen haben, als ein Norweger der von Oslo nach USA Business fliegt oder ein Spanier der von Madrid,mallorca etc nach Hongkong fliegt, dito. Der Engländer der die von london tut. Diese gehen über Ffm/Muc aber der Deutsche der dort einsteigen würde und keinen zubringer flug benötigt wird mit einem 100% zuschlag abgezogt – das ist das eigentliche Problem, das nicht ok ist.

      Also bitte mal auf das richtige konzentrieren!

      • Highflyer888 sagt:

        Du kannst auch den günstigen preis haben, wenn Du ab Deutschland eine Umsteigeverbindung, z.B. über AMS (mit KLM) oder London (BA) buchst. Diese Fluglinien machen es in Ihrem Heimatmarkt sicherlich genauso: die Nonstop-Verbindung aus dem eigenen Land ist teuerer als die Umsteigeverbindung für Passagiere die aus dem Ausland anreisen.
        Eine Nonstop-Verbindung ist doch viel angenehmer als eine Umsteige-Verbindung. Deshalb besteht für erstere eine höhere Nachfrage und ist dementsprechend teuerer.

  8. Chris sagt:

    Bravo! Danke demjenigen der den Mut hatte es anzufechten… warum soll ich mehr bezahlen für etwas was ich nicht gebraucht habe… wäre ja wie, wenn man vom 3-Gang Business Lunch das Dessert weglässt, dafür aber noch 8 Euro extra zahlen muss pfffff

  9. Anna sagt:

    Vielen Dank fuer diesen Beitrag! Sehr hilfreich!

  10. zabadac sagt:

    wenn es nur die airlines wären.. autohersteller machen’s genau so. mein Skoda kommt aus DK und war mit 25T talern 13T = 34% billiger als hier und ist besser ausgestattet. seitdem es internet gibt werden diese verzerrungen nur mal so eben transparenter als vorher..
    happy landings

  11. Peter Rentschler sagt:

    Alles schöne Beiträge, die mir im Ernstfall nicht helfen! Der eine hatte Glück, der andere wird nach dem 3. Abgemahnt. Ich hatte mir das Angebot von Mallorca über Frankfurt nach Hongkong angeschaut. Gutes Angebot für 1100 Euro! Für 70 Euro Stgt nach Malle, auch kein Problem! Leider Malle – FFM Eurowings mit Eco – keine Business! Da hatte ich die Idee, mal direkt von Stgt nach HKG über Lufthansa Seite zu schauen!!! 10.490 € – RICHTIG gelesen! Da wäre eine Nachzahlung sehr unangenehm – die Flugnummer stimmte auch ab Frankfurt! Dieselbe!

    Also der SINN und UNSINN ist nicht zu hinterfragen, ich bin gerade von London – FFM – HKG für im Partnerpaket für 1999 Pfund geflogen! Das ist so, die Angebot sind einfach so! Meine Frage ist eine ganz andere:

    WARUM WIRD DER DEUTSCHE HIER ABZOCKT???????

    Denn der Schwede, Engländer oder Holländer erhält ja von seinem Land aus eine offiziellen Flug (nicht rückwärts oder quer geflogen) mit direkter Flugrichtung zum Ziel!

    Es ist kaum zu glauben, was hier abgeht!!!! Da es fast keinem bekannt ist, gehts halt locker so weiter.

  12. Highflyer888 sagt:

    Also grundsätzlich kann jede Airline die Flugbedingungen so festlegen wie sie möchte. Wenn sie z.B. für die Strecke Frankfurt-Paris einen Tarif festlegt, bei dem man über Papeete fliegen muss, um einen Flugpreis von 1EUR zu bekommen, dann kann sie das tun, egal ob das wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht.
    Wenn sie dann in den Bedingungen festlegt, dass man in Papeete aber nicht aussteigen darf, sondern den Weiterflug nach Paris antreten muss weil ansonsten eine Nachbelastung erfolgt, dann ist dies Vertragsbestandteil dem BEIDE Parteien zugestimmt haben. D.h. der Fluggast hat sich einverstanden erklärt für 1EUR die Leistung Flug FRA-CDG über Papeete komplett anzutreten und im Falle einer Flugunterbrechung in Papeete einer Nachbelastung zugestimmt.
    Ein Gericht kann jetzt prüfen, ob diese Bedingung der Nachbelastung eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt. Dies ist Ermessenssache und hängt zu einem bestimmten Grad vom Gericht ab. Wenn dieses Gericht der BGH oder ein OLG ist, ist natürlich die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen.

    • Dr. Matthias Böse sagt:

      Ich kann dich beruhigen: AGB sind nicht wie Programmcode. Insbesondere Verbraucher werden sehr umfangreich geschützt, weswegen die streitgegeständliche Klausel aus unserer Sicht gleich aus mehreren Gründen unwirksam ist.

      LH hat nicht ohne Grund die Berufung zurückgenommen.

  13. Ruediger sagt:

    Ich bin in diesem Jahr in den Sommerferien mit Frau und Sohn in der Business nach Orlando geflgen. Ab Frankfurt sollte dieses mit der LH 9100€ kosten. Ab Amsterdam knapp 5400,–€ !! Also, ab Amsterdam geflogen, und auf dem Ruckflug am Check in Orlando den Flug Frankfurt-Amsterdam storniert. Unglaublich wo dieser Preisunterschied herkommt.

    • Henry7 sagt:

      Lufthansa fliegt nicht AMS-MCO. Mit welcher Airline sind Sie geflogen? Ich vermute KLM. So erklärt sich wohl die Differenz 😀 Unterschiedliche Airlines, unterschiedliches Produkt fürt des öffteren zu unterschiedlichen Tarifen 😉 Wieso kosten Whopper und Big Mac nicht gleich viel(wenig)?

  14. Johannes sagt:

    Servus,
    Vor ca. 12 Jahren hatte ich n Flug, von MUC-Madrid nach Santiago/Chile nach B´s A´s. der günstiger war als direkt Buenos Aires, gebucht. Hatte in Madrid gefragt ob ich in Chile auchecken kann, (wegen Gepäck) aber den Rückflug schon von B´s A´s antreten will da ich da ne Rundreise machte. Ging zu der Zeit ohne Probleme und die Damen am Schalter bedankten sich noch für das Bescheid geben..

  15. Ron sagt:

    Wie löst man das Problem mit dem Aufgabegepäck? Beim Checkin kann ich doch schlecht sagen, dass das Gepäck nur einen Teil der Strecke fliegt? Damit fliegt die Strategie doch bei Reiseantritt auf?

    • Dr. Matthias Böse sagt:

      Gepäck reist in der Regel nicht ohne Passagier im gleichen Flugzeug, wird also ausgeladen. Im Übrigen hilft eine Buchung mit langem Aufenthalt beim Umstieg (oft auch über Nacht machbar) auf der Rückreise, um das Gepäck eher zu erhalten

    • Markus Eugster sagt:

      Doch, natürlich kannst du das sagen. Allerdings machen nicht alle das Spielchen mit. Ich erinnere mich, als ich bei Air Berlin von den USA aus sagte, ich flöge nur nach Düsselroof und nicht weiter nach Wien, dann bestanden die auf Durchchecken. Gut, ich ging dann halt in Düsseroof trotzdem raus, da mussten sie halt einfach das Gepäck wieder ausladen, was zu Verzögerungen führte.

    • Nobby sagt:

      Das ist überhaupt kein Problem. Ich mache das seit Jahren geschätzte über 30 Flügen so.

  16. Mario sagt:

    Ich finde den Artikel sehr seltsam.

    Ich praktiziere diese Vorgehensweise nun schon viele Jahre. Ich fliege fast immer von CPH aus in die USA. Auf dem Rückweg steige ich IMMER in Frankfurt aus und lasse die Segmente FRA – CPH – HAM verfallen und buche mir ein seperates Ticket von FRA – HAM.

    Ich habe niemals Probleme damit gehabt.

  17. Thomas sagt:

    ….das ganze Thema ist doch eigentlich absurd.
    1. Flug Frankfurt-Oslo-Frankfurt-USA ist preiswerter als Frankfurt-USA (und Return).
    2. Eine Fluggesellschaft erhebt Klage da sie weniger leisten muss – der Empfänger verzichtet aufzusätzliche Leistung.
    3. Die gleiche Flugesellschaft überbrücht die Flüge… Ergo mit großer Warscheinlichkeit, bleibt der Platz von Frankfurt nach Oslo nicht leer, sondern wird einem Gast auf der Warteliste gegeben.

    …ich fliege nächste Woche auch in die USA… über Oslo…. und nutze so auch den absurden Preisvorteil… aber mit SAS ???

    Lieben Travel-Dealz Team, Danke das Ihr uns immer über die tollen Möglichkeiten informiert „preiswert“ Business class Tickets zu bekommen.

  18. H. Küsel sagt:

    Das Problem könnte seitens LH dadurch gelöst werden, indem das Gepäck grundsätzlich bis zum letzten Zielort durchgecheckt wird. Es gibt meines Wissens keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung vor dem letzten Leg.
    Da hilft auch das Urteil nichts. Hat sich das bei aller Euphorie schon mal jemand überlegt ?

    • Markus Eugster sagt:

      Und meines Wissens gilt es als Nötigung, wenn die Fluggesellschaft das Gepäck nicht aushändigt. Punkt eins. Und des Weiteren darf Gepäck meines Wissens nach nicht selbständig fliegen (ausser in Spezialfällen). Punkt zwei. Hast du darüber schon mal nachgedacht!

  19. Tom Tropp sagt:

    Hab LH bei der Staatsanwaltschaft wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug Anzeige eingebracht. Mit Anwalt. Flug konnte nicht angetreten werden, selbes Desaster mit Falschauskunft wegen „nicht stornierbar“. Danach gings doch, jedoch Ticketpreis nicht zurückbekommen. Flug war nachweislich überbucht – trotzdem gab man das Geld nicht raus.

    Staatsanwaltschaft Graz: Das ist übliches Vorkehen, Anzeige abgeblitzt. Also kann man erlaubterweise 250 Tickets einkassieren bei nur 220 verfügbaren Sitzen.

  20. Ralf P. sagt:

    Wenn alle Flugvereine nicht immer so komische Auslands Kalkulationen machen würden, bräuchten Sie auch nicht Klagen. 😉

  21. Dr. ulrich Finke sagt:

    Airlines ernten, was sie selbst säen. Da Flugpreise, allen voran LH, nur selten noch auf einer Kostenkalkulation beruhen, fordert das Kunden und Gerichte zu Antworten auf. Die Machenschaften der Airlines dürfen nicht einfach so hingenommen werden.
    Hier sind Justiz und Regulierungsbehörden gefordert.

    • Andreas M sagt:

      Hr Dr. U.Finke

      Mit Machenschaften ??
      Es ist einfach Marktwirtschaft – man gräbt mit etwas günstigeren Preis dem Wettbewerber auf dessen Haimat Markt ab.

      Das füllt Flieger trägt zur Fixkosten Degression bei wenn gleich nicht selbe Gewinn Spanne wie beim direktem Start im Heimatland.

      Auch mit nicht stornierbaren Tickets! Es wird ja eine Alternative angeboten !

      Auch die Einhaltung der Reihenfolge … Es gibt Alternativen

      Was nicht geht ist bei Verzicht einer Teilleistung eine Nachberechnung zu stellen.

  22. Rene sagt:

    Bestelle ich in einem Restaurant ein 5-gängiges Menü und esse am Ende das Dessert nicht, so kalkuliert der Wirt nicht neu ! Hab‘ ja bezahlt dafür. Auch die Reihenfolge, wie ich mit dem Essen beginne, ist ihm vermutlich egal — kann mit Gang 3 anfangen, dann Gang 1, dann Gang 4…usw.
    So sollte es doch auch bei den Airline-Tickets sein! Die Segmente sind bezahlt, also ist Reihenfolge der Benützung wurst.

  23. Svenja sagt:

    Wir haben das auch mal eine Zeitlang auf der Nordamerika-Route mit Abflug Oslo via FRA oder MUC praktiziert weil die Businessklass dann über 50% günstiger war (und auch immer noch ist). Das Gepäck ist problemlos am Check-In nur für eine Teilstrecke möglich (um die Frage aus dem ersten vorherigen Kommentar zu beantworten). Nach dem dritten Mal haben wir einen Brief von der LH erhalten sollten wir dies nochmal praktizieren und das letzte Segment der Strecke verfallen lassen wird uns der Ticketpreis ex Deutschland nachbelastet.

  24. Christian sagt:

    Wie löst man das Problem mit dem Aufgabegepäck? Beim Checkin kann ich doch schlecht sagen, dass das Gepäck nur einen Teil der Strecke fliegt? Damit fliegt die Strategie doch bei Reiseantritt auf?

  25. Nocheinjurist sagt:

    @ Andy … Naja, Nichtjuristen und juristische Begriffe und Einschätzungen, es bleibt schwierig. Ich hoffe sogar auf eine Berufung u anschließende Revisionszulassung. Denn die spannende Frage ist ja, warum eine Sache teurer werden soll, wenn ich weniger davon in Anspruch nehme. Schon sehr überraschend, so etwas. Zumal Steuern u Gebühren, also das, was die LH durchreichen muss, in jedem Ticket mitbezahlt sind

  26. Herbert sagt:

    Die haben so allerlei Unsinn in deren AGB drinstehen. In meinem Fall mit der Swiss (gehört zu LH) habe ich einen Flug ca. eine Woche vor Abflug storniert, was schon schwer genug war, weil die keine Adresse rausrücken wollten. Dann beriefen sie sich auf das gängige Blabla mit „nicht-stornierbarem“ Ticket etc. Ich wollte nur Steuern- und Gebühren zurück, Ticketpreis nicht. Null Einsicht, obwohl Rechtslage ziemlich eindeutig ist. Also vors Gericht und dann auch den Ticketpreis verlangt. Nach über einem Jahr zum größten Teil Recht bekommen: Steuern und Gebühren komplett zurück, Ticketpreis nicht, da Airline nachweisen konnte, dass der Sitz nicht anderweitig verkauft werden konnte.
    Ein derartiges Geschäftsgebahren ist widerlich, aber die sind da unbelehrbar.

  27. Heinz sagt:

    Da ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, so praktiziere ich dies in der Tat, d.h. z.B. MXP-ZRH-NRT-ZRH. Bis jetzt gab es kein Claims oder Diskussionen. Schliesslich verzichte ich als Kunde ja auf eine bezahlte Teilleistung.

    • Rene sagt:

      Wohne in der Schweiz und hatte bis dato noch NIE Probleme . Reise halt nur mit Handgepäck und in ZRH melde ich mich am Ticketschalter und lasse den letzten Flug offiziell annullieren.
      So bin ich kein „No Show“ und die Airline ist froh um den freien Platz . Auf jeden Fall bedankt man sich meistens , denn dies sei legitim — ich ja hätte für etwas bezahlt, das ich nicht in Anspruch nehme .

  28. Silke Wich sagt:

    Es wäre schön, wenn ihr hier dran bleiben und weiter berichten würdet.

  29. Reiner Kesternich sagt:

    Interessant hierbei, dass die Konzern-Airlines Swiss und Austrian eine so genannte No Show-Gebühren nacherheben, wenn man den letzten Leg verfallen lässt… waren bei einem Rundflug Wien-Shanghai-Frankfurt-Wien € 190 je Passsagier (fällt NICHT an, wenn der letzte Leg auf LH-Fluggerät, nicht LH-Codeshare-Flugnummer!, gebucht ist). Auch die Korean macht so was, da können es leicht mal 400 Euro sein, wenn man einen Flug nicht antritt…

  30. Dr. Matthias Böse sagt:

    @Andy:
    Das gab es sicher schon einmal, § 566 ZPO. Ist aber in der Tat sehr selten.
    Wahrscheinlicher wäre wohl die Berufung.

  31. Andy sagt:

    Währe spannend wenn die Lufthansa in Revision ginge…

    Sie würde dann wohl Rechtsgeschichte schreiben: als erste Partei die am Amtsgericht in Revision geht.

    Aber schön, dass der RA dies für „eher unwahrscheinlich“ hält (insofern er richtig wiedergegeben wurde)

  32. max muster sagt:

    Klassiches clickbaiting.
    Das ist ein Amtsgericht – das hat überhaupt keine Relevanz!

    • Fabian sagt:

      max muster. das klickt, äh, klingt nach einem klassischen troll.

    • Viktor Staudt sagt:

      Gar keine Relevanz?

      Aus der Artikel: “Die Entscheidung ist auch noch nicht rechtskräftig (Stand: 10.12.2018). Die Richtung ist aber klar vorgegeben: Die damals zum Einsatz kommenden allgemeinen Beförderungsbedingungen erlauben in vergleichbaren Konstellationen keine Nachberechnung, falls der Passagier das letzte Segment oder mehrere Segmente am Ende eines Tickets verfallen lässt. Sogenannte „Schwanzflüge“ für günstigere Tickets sollten damit kein Problem mehr darstellen.“

    • Balab sagt:

      Wer ist hier der Troll ?

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