Zahlungsgebühren bei fluege.de & Co: Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage

Regen Flugzeugfenster

Wer regelmäßig Flüge über Drittanbieter bucht, kennt das Problem: Eine Website wirbt zunächst mit besonders günstigen Preisen, aber bei der Zahlung dann die Überraschung: Nach Eingabe der Kreditkartendaten ist das Ticket plötzlich 30€ teurer.

Dabei schreibt das deutsche BGB (§ 312a Abs. 4) eigentlich vor, dass Verbrauchern immer mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit ohne Aufpreis angeboten werden muss. Und im Fall von Zahlungsgebühren dürfen diese allenfalls die Kosten der Zahlung decken, keinen Cent mehr.

Die Verbraucherzentrale weist die Tage darauf hin, dass Zahlungsgebühren der Portale fluege.de, flug.de, billigfluege.de und airline-direct.de unwirksam sind. Für eine angestrebte Musterfeststellungsklage werden nun betroffene Kunden gesucht. Ziel ist eine Rückerstattung der Gebühren an die Verbraucher.

Ihr seid nicht zufällig im Besitz einer fluege.de Mastercard GOLD? Dann wird das Ticket leider teurer

Online-Formular für betroffene Kunden

Falls ihr in den letzten Jahren einen Flug bei fluege.de (und den anderen, oben erwähnten Portalen) gebucht hat, könnt ihr den Bundesverband der Verbraucherzentrale bei ihrer Klage unterstützen. Im Idealfall winkt euch dann eine Rückerstattung von unrechtmäßig erhobenen Zuschlägen.

Das Formular findet ihr auf musterfeststellungsklagen.de unter folgendem Link:

Benötigt werden dafür Buchungsbestätigung, Rechnung oder ähnliche Dokumente. Wichtig für die Klage ist zudem, dass in eurer Buchungsbestätigung oder Rechnung von einer Servicegebühr / Service Fee die Rede ist.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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Kommentare (3)

  1. Roadrunner sagt:

    Da bin ich aber gespannt. Der vzbv hat sich da beim letzten Mal schon die Finger verbrannt und es ist auch offensichtlich, dass sie nach wie vor nicht verstehen, wie die Suchmaschinen mit der Zahlungsart zusammen hängen.

    Ich finde es immer wieder grotesk, wie inkompetent und weltfremd diese sogenannte Verbraucherschutzeinrichtung agiert und was so alles ignoriert wird, weil es sich medial nicht ausreichend ausschlachten lässt. Echter Verbraucherschutz geht anders.

  2. Paul Michael sagt:

    Habe gerade bei Wizzair dasselbe erlebt: im letzten Buchungsschritt kommt doch tatsächlich jeweils für Hin- und Rückflug völlig überraschend ein „Systemzuschlag“ in Höhe von jeweils 12,00 EUR zu der langen Liste von Einzelleistungen, so daß das Ticket am Ende mal locker 24,00 EUR teurer als veranschlagt daherkam. Ich hoffe, daß diese Abzocke auch mit Musterklagen weggefegt wird. Schade, daß man auch von renommierten Marken immer wieder unlauter hinter die Fichte geführt wird.

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