Zwangsgutscheine für Flüge & Reisen sind vom Tisch, stattdessen Reisesicherungsfond

Flugangeigetafel Koeln:Bonn Flughafen

In den letzten Wochen wurde sehr viel über Zwangsgutscheine statt einer Erstattung des vollständigen Flugpreises für annullierte Flüge diskutiert. Anders als in den Niederlanden wurde ein nationaler Alleingang in Deutschland aber abgelehnt. Nachdem die Europäische Kommission auch eine Änderung der Fluggastrechteverordnung abgelehnt hat, hat die große Koalition die Regierungspläne jetzt vom Tisch genommen. Stattdessen soll jetzt ein Reisesicherungsfond aufgesetzt werden, aus dem Rückzahlungen finanziert werden sollen.

EU-Verordnung sieht Erstattung innerhalb von 7 Tagen vor

Der Grund dafür ist, dass bei einer Annullierung des ursprüngliche gebuchten Flugs der Fluggast eine vollständige Erstattung des Flugpreises innerhalb 7 Tagen wählen kann:

Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit
— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt, […]

Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Durch die Reisebeschränkungen mussten die Fluggesellschaften ihren Flugplan extrem zusammenstreichen und den Passagieren den Flugpreis erstatten. Die meisten Fluggesellschaften stellt die Erstattung aber vor große finanzielle Herausforderungen. Deswegen wird die Frist von 7 Tagen aktuell meistens nicht eingehalten und dem Passagier wird statt einer Erstattung nur ein Gutschein in Höhe der Erstattungssumme angeboten.

Ähnlich wie bereits für Konzerte und Veranstaltungen umgesetzt, sollte auch für Flüge eine verpflichtende Erstattung in Form eines Gutscheins ermöglicht werden. Dabei sollte der Gutschein für Buchungen vor dem 8. März 2020 ausgegeben werden und bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Wurde der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, wäre der Wert zu erstatten gewesen.

EU lehnt Gutscheinlösung ab

Eine Gutscheinlösung wäre nur mit Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 möglich gewesen. Dafür wäre aber nicht nur die Zustimmung der Europäischen Kommission, sondern auch des Europäischen Parlaments nötig. Im dort zuständigen Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wurde der Vorschlag zuletzt abgelehnt.

Gegen europäische Länder, die im nationalen Alleingang eine Gutscheinlösung eingeführt haben wie z.B. die Niederlande, wird die Europäische Kommission sehr wahrscheinlich rechtlich vorgehen. Trotzdem werden bis zu einer Klärung sicherlich einige Monate vergehen.

Finanzielle Anreize setzen

Die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean plädiert stattdessen „Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen“ und „diese gegen Insolvenz abzusichern“. Zwar bieten die meisten Fluggesellschaften eine Erstattung in Form eines Gutscheins an. Diese sind aber meistens nur wenige Monate gültig, sehen keine Erstattung nach dem Ablaufdatum vor und die finanziellen Anreize z.B. in Form eines Bonus, sind auch eher selten.

Stattdessen versuchen viele Fluggesellschaften, den Anspruch auf Erstattung zu erschweren, indem nur eine Erstattung in Form eines Gutscheins aktiv angeboten wird oder die Kunden falsch informiert werden.

Reisesicherungsfonds als Alternative

Statt der Gutscheinlösung soll jetzt ein Reisesicherungsfond aufgelegt werden, aus dem Rückzahlungen zunächst finanziert werden sollen. Dieser Fond soll einerseits die Reiseunternehmen vor der Insolvenz schützen und andererseits Verbrauchern die Rückerstattung ihrer stornierten Reise sichern.

Insgesamt soll sich das Volumen des Fonds auf etwa 10 Milliarden Euro belaufen. Nach der Krise soll der Fond von den Reiseunternehmen nach und nach wieder aufgefüllt werden, z.B. mit einem Prozent der neu gebuchten Reisesumme.

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Kommentare (20)

  1. Dharma sagt:

    Habe Flug über Expedia Wien-Doha-Krabi gebucht, Flug von Qatar Airways Annulliert worden . Expedia angerufen und die Rückerstattung wurde während ich auf der anderen Telefon Leitung wartete Eingeleitet , innerhalb von vier tagen war das Geld auf meiner Kreditkarte retour gebucht.
    Der gesamte Flugticket Preis wurde mir Rückerstattet .

  2. Majo sagt:

    Ich warte bei KLM seit dem 17. März auf die Rückerstattung. 3 Tickets nach San Francisco am 6. April und 17. April retoure. Der Flug ist annulliert worden. Auf der Hotline/WhatsApp bekam ich das Angebot eines Gutscheines zur Umbuchung. Sehr witzig, wenn man Ferienabhängig (leider) ist und nicht weiß wie lange die Ausreisebeschränkung gelten. Dann habe ich einen Refund Antrag auf Erstattung gestellt. Dieser ist angekommen, aber es dauert bis die Rückerstattung berechnet wird. Okay, ich kenne den Ticketpreis – das die das erst berechnen müssen. Nun gut. Dann wieder Hotline angerufen. Dort wurde mir gesagt, das ich nur via WebPage eine Reklamation machen können. Hab eich am 27.04. getan. Am 01.05 wurd der Fall als erledigt/geschlossen markiert. Habe ich heute durch Zufall gesehen, aber keine E-Mail erhalten. Via Whatsapp bekommt man die Info das man sich nicht einmischen könne in Entscheidungen und ich auf die E-Mail antworten solle ohne den Betreff zu ändern. Witzig, ich habe nicht mal eine E-Mail erhalten. Nun versuche ich den Weg über das Kreditkartenunternehmen. Ich habe im Netz vom 27.04. gelesen, das die Fluggesellschaften AirFrance und KLM versuchen den Kunden auf eine lange Zeit vertrösten wollen bzgl. Rückzahlung. Bis 1 Jahr. Ganz ehrlich, das geht so nicht. Mag auch sein, das sie viel zu tun haben. Dennoch ist das keine Art so mit Kunden umzugehen.

  3. Moritz sagt:

    Sehr gut fand ich den Service von BA. Da wurde nach einer Annullierung von einem Flug zu Pfingsten, also noch deutlich vorher rechtzeitig angekündigt und es wurde deutlich kommuniziert, dass man online einen Gutschein anfordern könne, aber bei Interesse auch telefonisch eine Rücküberweisung anfordern könne.

    Also angerufen und nach nur 10 Minuten in der Warteschleife einen Mitarbeiter am Telefon gehabt. Fall geschildert und sofort eine Rückerstattung bestätigt bekommen. Schriftliche Bestätigung kam 10 Minuten später, Geld war eine knappe Woche später wieder auf der KK.

    Bleibt zu hoffen, dass sollte mein LH Flug Ende Juni nicht stattfinden, die ähnlich professionell reagieren.

  4. Martin sagt:

    Ich habe meine Flugkosten für THAI Airways sowie LH nun bei meiner Kreditkarte (Master) reklamiert. THAI Airways hat Kundenservice in Frankfurt komplett geschlossen und in München geht seid gut 10 Tagen keiner ans Telefon. Man wird zwar in die Warteschleife gestellt aber nach gut 2-3 Minuten kommt die Ansage.. das man erneut anrufen soll .. und die Leitung wird gekappt.
    (schon das ist eine Frechheit) Ich wollte bei der Thai umbuchen. Über deren Homepage geht es aber nicht.. (man soll den Kundenservice kontaktieren) . Naja Ergebnis gleich 0!

    Bei LH ist zwar telefonisch jemand erreichbar, die Mitarbeiter können aber nicht zur Rückzahlung sagen. Lt. Auskunft LH kann das bis zu 8 Wochen dauern. Geschickt gemacht mit den 8 Wochen denn…. wenn man diese abwartet und kein Geld bekommt, dann kann man den Betrag auch nicht mehr bei der Kreditkarte reklamieren. Denn deren AGB´s besagen… man muss innerhalb von 6 Wochen nach bekannt werden des Flugstornos die Reklamation eingereicht haben.

    Wie gesagt: schon sehr geschickt von LH. Denn bleibt man LH treu und hofft auf Ehrlichkeit und Fairnis ist/kann man am Ende der Dumme sein.

    Deshalb habe ich beide Flugkosten nun bei meiner Kreditkartengesellschaft reklamiert.

  5. Reisende sagt:

    Ich habe meine Reisekosten von Expedia über den Käuferschutz von Paypal erstattet bekommen, sonst würde ich das Geld wohl bis heute nicht mehr sehen. Expedia hat komplett dicht gemacht. Darüber buche ich nie wieder.

  6. Wolfgang sagt:

    @David
    Lufthansa ist nicht pleite und wird die Krise überstehen. Da wette ich mit Ihnen! Warum sind Sie denn so verärgert? Was ist Ihr Problem? Bald können Sie wieder reisen! Ungeduld, Hektik und Stress schädigt nur das Herz!

  7. Sascha sagt:

    Ich kann auch allen nur Raten den Weg über das Chargeback des KK-Anbieters zu gehen. dies hat bei mir für eurowings direkt geklappt (Amex). 3 andere Tickets aber habe ich über ein kleines Portal gebucht, denen ich die Mehrkosten des Chargebacks nicht aufbrummen möchte (man ist ja sozial in diesen Zeiten).
    Also, Einschreiben geschickt mit verlängerter Frist bis 30. April (abgeschickt 2. April)…. nichts. Dann noch ein weiteres einschreiben an Eurowings geschickt (anderer Fall), mit Vermerk auf geltendes EU Recht und Bearbeitung max. 7 Werktage ab Zustellung…. nichts. GESTERN! bekam ich eine Email, wo EW auf meine erste Anfrage vom 22. März antwortete (ich habe es anfangs auf normalem Wege versucht, per Email Kontakt und freundlich angefragt). Antwort war ein simpler Standard Textbaustein – ohne Info über Gutscheine oder Erstattungen. Einfach frech!
    Jetzt gehts zur Rechtsschutz damit.

    Bei Ryanair lasse ich mich im Übrigen auf eine Gutscheinlösung ein. Es wird aktiv angeboten den Gutschein zu akzeptieren (man muss es bestätigen) oder man kann wirklich eine Auszahlung verlangen – wird offen kommuniziert. Da war der Preis nicht so hoch wie bei ew und zum anderen finde ich die Art dies zu kommunizieren weitaus kundenfreundlicher. Ich werde sicherlich noch mit Ryanair fliegen –> Gutschein akzeptiert, mein Beitrag zum Überleben von Ryanair.
    Aber EW – sry, wer so kommuniziert, da lasse ich mich nicht auf solche Gutscheinspielchen ein.

  8. David sagt:

    Die LH-Gruppe ist effektiv pleite. Klar können sie Tickets nicht erstatten, denn die einbehaltene Flugpreisegelder schon längst wieder ausgegeben wurden. Was im Moment läuft gilt als Insolvenzschleppung mit Beihilfe der Regierung. Kleinere Geschäftsleute würden für sowas ins Knast kommen.

    Ich kann Euch nur empfehlen, wie ich auch gemacht habe, sofort auf die Erstattung zu bestehen, eine Stornierungsbestätigung zu verlangen, und 7 Tage nachher über der Kreditkarte das Geld zurück zu holen (Chargeback).

  9. Martin sagt:

    Hallo Zusammen,
    ich möchte mich heute ausdrücklich bei QATAR AIRWAYS bedanken und diese über dieses Portal loben. Am 08.04.2020 habe ich meinen Flug von AMS via DOHA nach Bali gecancelt, da mir eine Reise nach Bali (unter diesen Umständen) zu unsicher ist. Die Stornierung wurde angenommen und mir eine Bearbeitung in den nächsten 28 Tagen zugesichert. Gestern, 04.05.2020 hatte ich bereits meine gesamten Flugkosten in Höhe von € 1.592,– wieder auf meinem Kreditkartenkonto zurück erhalten. Anmerken möchte ich, dass ich bei Qatar Airways keinen Status besitze.

    Bei LUFTHANSA hingegen habe ich den SENATOR Status. Von LH wurde im März ein von mir gebuchter Flug nach Dubai annulliert. Über den Senator Service habe ich um Rückerstattung des Flugpreises gebeten. Nach 4 Wochen habe ich (im April) nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Dort teilte man mir mit, das Ticket sei auf „Umbuchung“ gestellt worden. Von einer Rückerstattung wisse man nichts. Am 24. April stellte die Mitarbeiterin der LH das Ticket auf Rückerstattung. Mit gleichem Datum habe ich die LH per Einschreiben (adressiert an die Hauptverwaltung in Köln) um Rückerstattung des Ticketpreis gebeten. Heute, 06.05.2020 erhalte ich eine Mail aus Frankfurt (Abt. Customer Relation) dass man meine Bitte um Rückerstattung nicht bearbeiten könnte, da die Abt. Customer Relation dies nicht bearbeitet.

    Eine Frechheit von LH so mit seinen Kunden umzugehen. Ich hatte die Customer Relation gar nicht angeschrieben sondern die Hauptverwaltung Köln. Fragt sich, was bei LH alles getan wird um Zeit zu schinden. LH verstößt seid Wochen gegen geltendes Gesetz und bettelt gleichzeitig um 10 Milliarden Steuergelder.

    Das man in heutigen Zeiten auch anders mit Kunden umgehen kann zeigt das Verhalten von QATAR!!!

    Sobald sich die Lage wieder normalisiert hat werde ich meine Konsequenz ziehen und Lufthansa in Zukunft meiden. Heute zeigt sich, wie sehr Lufthansa ihre Kunden „veräppelt“ und Gesetze missachtet. Offen gesagt werde ich in Zukunft keinen Wert mehr auf Statusmitgliedschaft legen. Eine Airline, die in schwierigen Zeiten den Kunden nicht hängen lässt ist mir deutlich lieber als ein Senator Status bei der LH.

    LH hat deutlich gezeigt wie „sozial & solidarische“ diese ist, wenn es darauf ankommt. Nämlich = gar nicht!!!!! (Anmerkung: alle von mir gemachten Aussagen sind natürlich nachweisbar!!)

    (@ Redaktion: Vllt. eröffnet Ihr hier einen Bericht unter welchem Eure Leser Kommentare über das Verhalten der Airlines gegenüber Kunden in Zeiten von Corona hinterlassen können. Ich würde es sehr begrüßen, wenn man aus den Erfahrungswerten Anderen eigene Entscheidungen neu treffen kann. Meine Entscheidung ist: LH werde ich meiden!!!)

  10. Tom sagt:

    Erfahrungsbericht:
    Ich hatte getrennte Buchungen für ein Hotel und zwei separate Flüge über Expedia für April gebucht. Was soll ich sagen, eigentlich hatte ich mein Geld schon abgeschrieben, da es sich überall um nicht stornierbare Tarife handelte. Aber nach vielen vergeblichen Versuchen Expedia telefonisch zu erreichen, schaffte ich es doch eines Tages und erhielt all mein gezahltes Geld innerhalb von max. 5 Tagen zurück. Damit ist dies der einzige Anbieter der eine Rückzahlung durchführte (Danke). Ich warte seit 1,5 Monaten auf versprochene Rückzahlungen von FTI und Swiss im Wert von über 4K € und da geht nicht voran. Danke Expedia!

  11. Max sagt:

    Die Gutscheine sind einfach völlig dreist.. Die Anreize sind viel zu wenig gesetzt um einen annehmen zu wollen aber bei LH werden sie einem ja aufgezwungen..
    Wenn die einem schon einen aufzwingen wollen, dann erwarte ich hier ein gewaltiges Entgegenkommen der Airline mit einer Gültigkeit bis mindestens Dez21 statt April! Und darüberhinaus noch 200€ statt 50€ Rabatt wenn es ein Langstreckenflug ist. Es kann nicht sein, dass wenn man dann umbucht und der Tarif weil in einem Jahr nur noch 1 statt 2 Flieger nach Singapur gehen 300€ mehr kostet und man dann auf den Mehrkosten sitzen bleibt obwohl man damals Lufthansa half. So wie es jetzt ist, will ich mein Geld wieder und verzichte zu helfen.

  12. chris sagt:

    Habe die gleiche Erfahrung gemacht wie „ArnoFie“.
    Man fühlt sich völlig hilflos.
    Entweder wird geblockt oder keiner antwortet.
    Anscheinend geht nichts ohne Anwalt.

  13. Wolfgang sagt:

    Auch der Gutschein kann eine Lösung sein, wenn er kundenfreundlich hinsichtlich Laufzeit, keine Umbuchungskosten etc. abgefasst ist. Es gibt ein Leben nach Corona und viele wollen wieder verreisen. Wenn man eine Fluggesellschaft gut kennt, mit ihr schon viel geflogen ist, vielleicht auch Statuskunde ist, ist ein Gutschein auch nicht die schlechteste Wahl.

  14. ArnoFie sagt:

    Hallo,
    gilt das auch für Buchungen über Expedia? Ich hatte Hotel und Businessflug nach TXL NYC (2400.-) über Expedia gebucht, UNITED fühlt sich für „Bulk-Buchungen“ nicht zuständig und Expedia antwortet nicht. Die Rückforderung über doie LH MM Kreditkarte wurde verweigert. Habt Ihr guten Rat?
    Viele Grüße Arno

  15. Robert sagt:

    Wenn der Rückflug storniert wurde, bekommt man den kompletten Betrag zurück oder nur den Anteil des Rückfluges? Können Kosten für einen Beugebuchten Flug geltend gemacht werden?

  16. Stephan sagt:

    Ich warte nun schon seit 1,5 Monaten auf meinen Refund von einem KLM Flug. Leider habe ich auch noch über AirNGo gebucht, was das ganze natürlich noch erschwert, weil Antworten ewig auf sich warten lassen und auch niemand telefonisch erreichbar ist. Ich habe mir geschworen nie wieder über eine OTA zu buchen, selbst wenn der Flug auf der Airline website 30€ mehr kostet.

  17. Paul sagt:

    Eigentlich wenn man den Flugschein sofort bezahlen muss, bekommt die Fluglinie kostenlosen Kredit. Sie sollen es wirklich nur als Kredit anerkennen und nicht als ankommen. In meiner Meinung es ist richtig.

  18. Walter S. sagt:

    Aus Sicht der Endverbraucher ist das richtig so. Alles andere hätte das Vertrauen nachhaltig geschädigt.

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