Anleitung: So beantragt ihr eine Entschädigung bei der Deutschen Bahn einfach online

In Deutschland & Europa haben Passagiere umfangreiche Fahrgastrechte, wenn die Bahn mal wieder ausfällt oder das Ziel mit Verspätung erreicht. Je nach Vorfall gibt es bis zu 50% des Ticketpreises erstattet oder bei Nichtantritt die ganze Fahrt erstattet. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Fahrgastrechten.

Aber wie genau kommt ihr bei der Deutschen Bahn (DB) an die euch zustehende Erstattung? Das möchten wir euch in diesem Beitrag erklären.

Die Zeiten, in denen ihr immer ein Papier-Formular ausfüllen und per Brief schicken müsst, sind mittlerweile zum Glück vorbei. Seit Juni 2021 könnt ihr die Entschädigung direkt online auf Bahn.de oder über die App DB Navigator beantragen. Alternativ könnt ihr natürlich immer noch einen Brief schicken. In einigen Fällen fährt daran sogar kein Weg vorbei.

Entschädigung über Bahn.de beantragen

Sitzt ihr gerade am Computer, ist die Entschädigung über die Website der Deutschen Bahn die naheliegendste Option. Um die Fahrgastrechte geltend zu machen, müsst ihr zunächst bahn.de aufrufen und euch dort mit eurem Kundenkonto anmelden. Ruft dann die Buchungsübersicht auf (rechts oben auf Meine BahnMeine Buchungen klicken – oder einfach diesen Link nutzen).

Sucht dort dann die Buchung aus, für die ein Antrag auf Fahrgastrechte gestellt werden soll und klickt dort auf den Stift zum Bearbeiten.

Im Anschluss werden alle Ticket-Details angezeigt. Neuerdings findet sich dort auch der Button Entschädigung beantragen:

Im Anschluss öffnet sich das neue Formular:

Im Anschluss werdet ihr automatisch durch das Formular geführt und müsst verschiedene Details wie z. B. den Grund des Antrags und die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel eingeben:

Interessanterweise werden dabei deutlich weniger Details abgefragt als im PDF-Formular, z. B. möchte die DB nicht die Zugnummer des tatsächlich genutzten Zuges wissen. Diese Information soll wohl automatisch anhand der Ankunftszeit geschlussfolgert werden.

Im Anschluss müsst ihr noch die persönlichen Daten (zum Glück vorausgefüllt) und zwecks Erstattung die Bankdaten angeben. Der Antrag wird dann geprüft und ihr erhaltet bei erfolgreicher Prüfung eine Mitteilung. Insgesamt sollte das Ausfüllen des Formulars nicht länger als 5 Minuten brauchen, wenn überhaupt.

Optional: Belege einreichen

Ihr könnt online auch Belege zur Erstattung einreichen (z.B. ein anderes Ticket oder eine Taxifahrt) und zwar bis zu einem Gesamtwert von 120€. Setzt dazu einfach das entsprechende Häkchen beim Feld Hatten Sie zusätzliche Ausgaben?. Ihr könnt die Belege dann als PDF oder Bilddatei direkt hochladen:

Übersteigen die Ausgaben 120€, müsst ihr einen Brief versenden. Der Begleitschein dazu kann direkt online ausgedruckt werden.

Entschädigung im DB Navigator beantragen

Der Antrag per App ist ebenfalls möglich und sehr ähnlich aufgebaut. Der Ablauf ist aber etwas anders: Zunächst müsst ihr die Buchungs-Übersicht aufrufen und dort (rechts oben) den Haken bei nur gültige entfernen. Ansonsten werden Fahrten in der Vergangenheit nicht angezeigt:

Ganz intuitiv ist es nicht, dass ihr nun zunächst auf Auftrag bearbeiten klicken müsst. Aber wenn man den Haken einmal raus hat, geht es recht schnell:

Das übrige Vorgehen ist identisch mit dem Formular auf der Website. Ihr könnt nun auf Entschädigung beantragen klicken, die nächsten Schritte sind selbsterklärend:

Entschädigung per Brief oder im DB Reisezentrum beantragen

Leider gibt es einige Fälle, in denen ihr weiterhin auf das PDF-Formular zurückgreifen müsst. Zum Beispiel, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ihr seid Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Bahncard 100 oder MV-Ticket)
  • Ihr habt das Ticket nicht online, sondern z.B. an einem Automaten oder im DB Reisecenter gekauft
  • Das Reiseziel eures Tickets ist nicht identisch zur Angabe auf dem Online-Ticket. Zum Beispiel, weil ihr im Rahmen der tariflichen Gleichstellung zu einem anderen Bahnhof der Stadt gefahren seid
  • Ihr müsst Original-Belege über 120€ oder mehr einreichen, z.B. zur Erstattung einer Taxifahrt. Bis zu einer Summe von 120€ ist das online möglich, danach müsst ihr einen Brief schicken.
  • Ihr möchtet die Entschädigung direkt im DB Reisezentrum erhalten

Wenn ihr darauf zurückgreifen müsst, befolgt einfach die folgenden Schritte:

1. Verspätung bestätigen lassen, wenn möglich

Ihr solltet euch die Verspätung vom Schaffner im Zug bestätigen lassen. Dieser händigt euch das Fahrgastrechte-Formular aus. Solltet ihr das vergessen haben oder den Kontrolleur nicht angetroffen haben, könnt ihr auch direkt nach der Fahrt euch eine Bescheinigung am DB Reisezentrum oder der DB Information holen.

Das ist aber kein Muss! Wenn ihr es nicht geschafft habt, die Verspätung bestätigen zu lassen, könnt ihr den Fall einfach vom Servicecenter Fahrgastrechte überprüfen lassen. Das Fahrgastrechte-Formular gibt es hier als PDF zum download.

2. Formular ausfüllen

Anschließend müsst ihr das euch ausgehändigte oder heruntergeladene Formular ausfüllen. Außerdem müsst ihr entweder das Original-Fahrtkarte oder eine Kopie beilegen. Habt ihr nur ein Handy-Ticket, müsst ihr das per E-Mail zugesandte Online-Ticket ausdrucken und beifügen.

Das Fahrgastrechteformular besteht aus zwei langen Seiten

Sollte eure Zeitfahrkarte keinen Kostenaufdruck haben, müsst ihr einen Kostennachweis (Rechnung…) mit bei legen.
Allerdings muss der Entschädigungsbetrag über 4 Euro liegen. Ansonsten könnt ihr auch mehrere Formular sammeln und einreichen, um auf einen Betrag von über 4€ zu kommen.

3. Entschädigung erhalten

Zum Erhalt der Entschädigung gibt es nun zwei Möglichkeiten:

Im DB Reisezentrum

Solltet ihr bereits eine Bestätigung von einem Mitarbeiter im Zug, im DB Reisezentrum oder von der DB Information haben, könnt ihr mit dem ausgefüllten Formular in ein DB Reisezentrum gehen und euch die Entschädigung als Gutschein oder in bar direkt auszahlen lassen.

Per Brief

Wenn keine Bestätigung der Verspätung vorliegt, müsst ihr die Unterlagen an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Die Adresse ist:

DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main.

Tipp

Die Deutsche Bahn stellt online ein Adress-Label bereit. Klebt ihr dieses auf euren Briefumschlag, müsst ihr kein Briefporto zahlen. Der Aufdruck „Bitte freimachen“ ist lediglich eine Bitte. Ohne Briefmarke zahlt die DB das Porto.

Das könnt ihr natürlich auch tun, wenn ihr keine Lust habt, euch im DB Reisezentrum anzustellen. Die Zahlung der Entschädigung muss laut Gesetz innerhalb eines Monats, spätestens aber nach 3 Monaten erfolgen.

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