Entschädigung bei einem Downgrade

Business Class gebucht und dann in die Economy gesetzt worden? Dann steht euch eine Entschädigung von bis zu 75% des Flugpreises zu!

Bis zu 75% des Flugpreises als Entschädigung

Nach dem EU Fluggastrecht Verordnung Nr. 261/2004 Artikel 10 Höherstufung und Herabstufung stehen euch zwischen 30% und 75% des Flugpreises als Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich dabei nach der Entfernung:

Flüge innerhalb der EU

  • Unter 1.500 km: 30%
  • Über 1.500 km: 50%

Flüge ab oder in die EU

  • Unter 1.500 km: 30%
  • Zwischen 1.500 und 3.500 km: 50%
  • Über 3.500 km: 75%

75% gibt es auch bei Flügen zwischen der EU und den Französische Überseegebiete (Martinique, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Mayotte, Réunion).

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 10 Höherstufung und Herabstufung Absatz 2

Allerdings bezieht sich die Entschädigung nur auf den Flugpreis. Nicht auf die Steuern und Gebühren, solange diese nicht von der Reiseklasse abhängig sind (z.B. wird mit Abflug von Großbritannien eine Air Passenger Duty erhoben, dessen Höhe abhängig von der Reiseklasse ist). Quelle: Urteil des Gerichtshofs ECLI:EU:C:2016:472

Verhalten bei einem Downgrade

Je nach Reiseklasse, können auch 75% als Entschädigung nur einen Teil des gezahlten Aufpreises kompensieren. Natürlich wird bei mehreren Flügen auf einem Ticket auch nur Anteilig die Entschädigung gezahlt.

Erfährt man z.B. beim Check-in von dem Downgrade, solltet man am besten dort direkt eine Entschädigung aushandeln. Die beste Entschädigung ist natürlich ein Upgrade in eine höhere Klasse z.B. First Class statt Business Class.

Ansonsten sollte die Entschädigung auf jeden Fall locker euren anteiligen Flugpreis abdecken. Ein Langstreckenflug in der Economy statt Business Class ist halt kein Vergnügen.
Zur Orientierung: Eine große deutsche Fluggesellschaft zahlt Freiwilligen für ein Downgrade auf der Langstrecke in die Economy Class i.d.R. 1.500€ Bar auf die Hand. Pro Flug versteht sich.

Ihr solltet auf jeden Fall nicht zu schnell nachgeben. Ihr könnt auch eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Fluggesellschaften in der gebuchten Reiseklasse verlangen. Allerdings enthält die Verordnung Nr. 261/2004 dafür keine Rechtsgrundlage sondern sieht nur die genannten Entschädigungen vor.

Fluggastrecht durchsetzten!

Eigentlich regelt die Fluggastrecht-Verordnung der EU die Rechte von Passagieren sehr genau. Trotzdem muss man viele Airlines erst einmal daran erinnern, dass Passagiere überhaupt Rechte haben und dann reden sie sich mit höherer Gewalt heraus.

Deswegen ist es nicht unbedingt einfach, seine Rechte als Passagier durchzusetzen. Es gibt aber verschiedene Wege, auch ohne Anwalt, an seine Entschädigung zu kommen.

Mehr dazu hier:

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Kommentare (57)

  1. Lutz sagt:

    Hallo,
    gebucht auf LH nach NY in Business Class (4 Personen) als Meilenschnäppchen gebucht. Dank Ver.di müssen wir umgebucht werden und so wie es ausschaut fliegen wir nun mit Singapur Airlines in Premium Economy. Ich bin ja erstmal froh, wenn das klappt und wir taggleich in NY ankommen. Aber, ist hier irgendeine Entschädigung möglich? Schließlich haben wir ja die Business Zuschläge in voller Höhe für alle Passagiere gezahlt und die Meilen sind eben auch weg.
    Grüße, Sascha

    • Peer sagt:

      Die Regeln sind die gleichen wie bei bezahlten Tickets. Du hast also Anspruch auf 75% Entschädigung. Meines Wissens betrifft das dann nicht nur die Meilen, sondern auch die Zuschläge.

      Das wäre dann gar nicht so unattraktiv i.V.m. einem Meilenschnäppchen. Gibt es gar keine Alternative in Business, auf die du umgebucht werden kannst?

      • Lutz sagt:

        Nonstop fliegt nach NY nur Lufthansa und Singapur. United fliegt via EWR, hier wurde uns aber nichts angeboten. Über Stopover gibt es dann sicher weitere Möglichkeiten, aber da wir mit Kindern reisen würden wir dies möglichst vermeiden wollen. Wir haben alles individuell gebucht und da ist leider jeder Tag den wir z.B. später fliegen sofort mit weiteren Kosten verbunden und daher wäre taggleich bevorzugt. Ich möchte aber nochmals nachfragen: Wenn sich die Umbuchung nun bewahrheitet und wir tatsächlich mit Singapur in Premium Eco fliegen, dann muss uns LH 75% von einem Regulären Ticket (x4) erstatten?

    • Sascha sagt:

      Hallo,
      wurde bereits eine Entschädigung gezahlt?

      Ich bin von einem ähnlichen Fall betroffen. Als Prämienflug hatte ich einen First Class Flug mit LH gebucht, welcher in 10 Tagen stattfinden soll. Gestern habe ich dann die Nachricht bekommen, dass aufgrund einer Änderung des Flugzeugtyps (von 747-8 auf 747-400) ein Downgrade in die Business Class erfolgt.
      Gemäß den Fluggastrechten steht mir ja dann auch eine Entschädigung von 75% zu (Flugstrecke ist größer als 3500 km).
      Kann ich die Entschädigung sofort einfordern oder soll ich das besser nach dem Flug tun? Es handelt sich um einen One Way Flug.

      • Sascha sagt:

        Hallo,
        Wir wurden dann auf den Folgetag umgebucht. War weiterhin Business aber mit umsteigen. Erstattung haben wir keine erhalten. Haben wir nun aber wegen dem Verzug um einen Tag Anspruch gemäß der Fluggastrechte auf 600 Euro pro Person oder greift die Regelung bei dem Streik nicht….schliesslich hätten wir ja mit Partner Airlines taggleich fliegen können?

      • Lutz sagt:

        Hallo,

        Entschädigt wurde erstmal nichts. Wir wurden nicht auf die Singapur gebucht sondern einen Tag später via Genf auf die Swiss und auch in Business, also kein Downgrad.
        Aber aufgrund der EU Fluggastrechte stehen uns doch jetzt „eigentlich“ die 600€ pro Reisendem und die Kosten für eine Hotelübernachtung in New York zu, welche wir wegen dem Verzug nicht antreten konnten, richtig?

  2. Peter sagt:

    Hallo Gemeinde,
    am Samstag Iberia MIA-MAD Downgrade auf Eco wegen Flugzeugtausch.
    Eine Email von Iberia habe ich nach Ankunft in Madrid bekommen, aber das Formular ist unmöglich auszufüllen.
    Gebe ich den Buchungscode und die Ticketnummer ein und klicke auf weiter, erscheint ein Feld mit meinem Namen
    und Emailadresse. Diese ist natürlich von Iberia falsch bezeichnet. @./ anstatt @-
    Kann man nicht ändern und der Antrag geht natürlich nicht durch.
    Seit 2 Tagen versuche ich per Facebook mit denen zu schreiben, aber die verstehen das auch nicht.
    Ist hier jemand so nett und kann mir eine Emailadresse von Iberia zukommen lassen.
    Ich habe schon geahnt das es kein leichtes Unterfangen mit Iberia wird

    Über jede Hilfe wäre ich dankbar
    Gruß
    Peter

  3. Bianca sagt:

    Danke für deinen Beitrag. Gerade erlebt bei Condor. Condor-Flug wurde als Business verkauft, bestätigt und natürlich auch entsprechender Preis bezahlt. Fakt war: Flug wurde von einer anderen Airline durchgeführt, die überhaupt keine Business-Class in den Fliegern hat und keinen entsprechenden Service, Essen und Getränke, Sitzplatzreservierung etc. In der Economey generell: Weniger Sitzabstand, unbequeme Sitze waren Standard, da es sich um eine lowcost Airline handelte.

  4. Claus Holm Neuman sagt:

    Hallo. Heute am 30/11-21 gerade angekommen in Male Airport und am Ende das ganze checkin und im Moment das wir unsere boardingcard in Hand bekomme..Würde und mitgeteilt ” Übrigens, ihr seid downgraded von Buiness zum economy
    Wegen Umtausch von Flieger “
    And dir Rückflug ist das selber passiert und auch ohne Vorwarnung …
    Was zu tun in Entschädigung von Condor zu bekommen??
    Und noch ….Nie wieder fliege ich oder meiner Mitarbeiter, Freunde und Familie mit Condor… sogar Ryanair ist besser ???

  5. Gabi sagt:

    Hallo, wir kämpfen mit Condor um die Erstattung für Downgrade Business in Premium Eco auf dem Rückflug Male/Frankfurt Ende Februar 2020. Condor hat einfach eine Maschine mit kleinerer Business geschickt. Bei der Erstattung versteckt sich Condor nun hinter dem am 25.09.2019 beantragten Schutzschirmverfahren. Der Flug wurde am 08.08.2019 gebucht und am 02.12.2019 wurde der Rückflug umgebucht, d.h. es wurde 2 Tage verlängert.
    Gibt es einen Rat / eine Idee?

  6. Walter sagt:

    Hallo,
    da jetzt zu Corona-Zeit fast alle Lounge geschlossen sind, frage ich mich, was es ggf. dabei für Entschädigungen gibt.
    Auf eine Business-Lounge kann ich verzichten … viele Restaurants sind eh besser.
    Aber nun hab ich Mitte Juni First Flug Swiss von Zürich …. Die First Lounge hätte ich dann doch schon mal gerne erlebt. Das die bis dahin aufmachen ist nicht so sicher.
    Hat jemand Erfahrungen wie sich Swiss oder LH da so verhält?

    Bisher bin ich von LH etwas enttäuscht! Hab wirklich von fast Allen Airlines das Geld nach Flugstornierungen zurück bekommen … Nur bei LH noch nicht! Selbst Cambodia-Air , China Air, …. usw.

  7. Peter sagt:

    Hallo….
    Nein ich hatte direkt bei Lufthansa die Businessflüge gebucht – hatte sogar ein LH Nummer bis ich in DUS ankam , dann wurde eine EWFlugnummer daraus. Ich hatte zu keiner Zeit Kontakt mit ein Point of Sale oder einem Reisebüro. Auch nach der Annullierung wurde mir von Eurowings Schalter mitgeteilt, das ich umgebucht wurde, weder war da ne Nachfrage – ob wir das wollen noch irgendein Onlinekontakt.
    Deshalb frage ich ja hier…. kann mir die Nachricht von Eurowings nicht erklären

  8. Peter sagt:

    Hallo,
    ich hatte Businessflüge bei Lufthansa von München nach Fort Myers für den 19.10.2019 gebucht. Der Flug MUC nach DUS ging pünktlich & der CheckIn in DUS ebenfalls. in der Lounge erfuhren wir von einer ca. 2 stündigen Verschiebung des Weiterflugs nach RSW und später erfolgte eine komplette Annulierung des Fluges von Eurowings. Wir wurden irgendwie von LH umgebucht auf einen Businessflug nach JFK wo wir mit langer Wartezeit abends ankamen. Was vor Ort passiert ist egal , dass wir halt bis Mitternacht gebraucht haben an Infos zu kommen und in welchen Hotel wir übernachten sollten. Wir durften jedenfalls 4,5 Stunden im Radisson JFK schlafen und mussten in aller Früh wieder zum Airport JFK zwecks einem Weiterflug mit einer uns unbekannten JetBlue – Billigairline ohne jegliche Businessclass. Somit entstand ein Downgrade im zweiten Segment von JFK nach RSW mit Ankunft einen Tag später als gebucht. Wir haben nun bereits eine erste Ausgleichszahlung von Eurowings hinsichtlich der Annulierung des Fluges und daraus resultiernden Verspätung von 1.200 € erhalten. Im Nachgang forderten wir noch den Downgrade und zuerst wollten Sie hierfür den Rechnungsnachweis für die sehr teuren Businessflüge, dann wollten Sie unsere Original-Bordkarten – die haben wir ebenfalls versendet und nun kam diese Rückantwort…
    hinsichtlich der geforderten Erstattung des anteiligen Flugpreises müssen wir Sie bitten, sich an den genutzten Point-of-Sales (Lufthans-Website, Reisebüro etc…) zu wenden. Durch die Nutzung des fraglichen Drittanbieters ist die Buchung bei uns im System lediglich als sogenannte GDS Buchung angelegt worden. Eine Modifizierung ist uns daher leider -systembedingt- unmöglich….
    He was—- wir haben zu keiner Zeit einen Point-of-Sales Schalter o.Ä. genutzt, wir wurden eigenständig umgebucht in DUS. Außerdem gibt es in DUS garkeinen Lufthansa- Schalter. Die Bordkarten, Rechnungen usw. haben wir als Nachweis bereits vorgelegt. Was sollen wir tun und was bedeuten diese komischen Aussagen???? Kann uns Jemand helfen oder aufklären????
    LG Peter

  9. Petra sagt:

    Hallo,
    ich versuche seit 7 Wochen meine Entschädigung für ein Downgrade bei EW zu erhalten, ohne Erfolg. Habe bisher 6 automatische Eingangsbestätigungen erhalten, mehr nicht. Was kann ich noch tun? Drei Personen wurden downgegraded, 2 haben ihre Entschädigung bereits erhalten (hatte mit denen Kontakt)

  10. Nicole sagt:

    Nachtrag zur Anfrage vom 4.11.18
    EW überwies heute die geforderte Summe inklusive der 75% des Flugpreises als Kompensation für das Downgrade.
    Auch die Kosten für das Hotel und die Verpflegung wurden gezahlt.
    Durchgesetzt wurde meine Forderung ohne Schlichtungsstelle und Anwalt.
    Fazit: Bleibt hartnäckig und ausdauernd – dann klappt es auch mit der Entschädigung : )

  11. Sabine sagt:

    Habe eine Flugreise Berlin- Wellington und zurück mit Singapur Airline im L´ Tours Reisebüro gebucht, wobei ich deutlich gemacht hatte, daß ich Wert auf eine sehr gute Airline lege..
    Es wurde lt. Buchungsbestätigung auch alles entsprechend gebucht.
    Auf der Hinreise wurden die Flüge Berlin-Frankfurt und Frankfurt -Berlin von Lufthansa durchgeführt, was gleichwertig anzusehen war.
    Auf der Rückreise Singapur – Berlin saßen mein Mann und ich dann aber unerwartet und völlig überraschend im Billigflieger von Fly scoot und hatten erhebliche Unannehmlichkeiten während des Fluges.
    Habe ich hier eine Aussicht auf Reklamation ?

    • Johannes sagt:

      War der Scoot-Flug denn auf der Buchungsbestätigung so vermerkt? Ich denke nicht das du dann einen Anspruch gegen die Airline hast, musst dich wenn mit dem Reisebüro streiten.

  12. Joachim Rettl sagt:

    Hallo Johannes!

    Bin Anfang Dezember mit UA ursprünglichvon San Diego nach Frankfurt über San Francisco Business Class.
    Es wurde daraus ein Delay von 24h (mit Hotelübernachtung in San Diego), ein Downgrad von San Diego nach Washington auf Economy. Das war sehr ärgerlich (nicht rechtzeitig zur Arbeit,…).Nun bietet UA 413 Euro, scheint mir etwas wenig zu sein oder ist das ok – kannst du mir da einen Ratschlag geben?
    LG

  13. Sven sagt:

    Hallo Johannes,

    sehr interessanter Beitrag, vielen Dank für deine Arbeit! Eine Frage: Ich wurde auf meinem Flug nach New York von Premium in Economy herabgestuft, da der Flugzeugtyp angeblich kurzfristig gewechselt werden mußte. Was ist unter „Preis des Flugscheins“ zu verstehen? Die Airline weist 281 EUR Fare Basis + 280 EUR Treibstoffzuschlag + 290, 12 EUR Steuern/Sonstige Leistungen aus. Würden sich die möglichen 75 % nach EU-Recht aus „Fare Basis“ + Treibstoffzuschlag berechnen oder exklusive des Treibstoffszuschlages? Konnte im Netzt keine präzise Antwort darauf finden, ob der Treibstoffzuschlag Bestandteil des Flugpreises im Sinne der Verordnung ist und somit für die Berechnung der Entschädigung maßgeblich. Danke schon mal für die Antwort.

    • Johannes sagt:

      Hallo Sven,

      leider ist das in der Verordnung sehr schwammig formuliert. Da die Airline Zuschläge wie den Treibstoffzuschlag für sich selber erhebt, gehören alle Zuschläge meiner Meinung nach zum Flugpreis.

      Für etwas Klarheit hat dieses Urteil gesorgt.

      Die Zuschläge sind außerdem abhängig von der Reiseklasse und zum Teil sogar von der Buchungsklasse. Deswegen würde ich auf jeden Fall 75% des reinen Flugpreises + Zuschläge fordern.

  14. Jutta sagt:

    Hallo erstmal. Habe condor nach washingfon für August 2019 gebucht. Buisnessclass. Nun kam die Nachricht neues Flugzeug der air tanker. Keine Business nur economy. Soll nun für umbuchung auf anderen Flughäfen mit condomaschine 70 Euro pro Person zahlen…ist das rechtens?

  15. Nicole sagt:

    Hallo Johannes,
    am 13.10.18 wurde der EW Flug 168 CGN-SEA kurzfristig annulliert.
    Gebucht hatten wir BEST, Buchungsklasse D.
    Umbuchung erfolgte auf einen LH Flug am 14.10. in Eco.
    Stehen uns neben den 600€ auch die 75% des EW Flugpreises zu, da wir Eco fliegen mussten.

  16. Martin sagt:

    Hallo Johannes,
    am 26.08.2017 sollte unser Flug mit Eurowings von Palma de Mallorca nach Stuttgart gehen (Planmäßige Abflugzeit: 09:05Uhr; Planmäßige Ankunftszeit: 11:10Uhr). Dieser Flug hatte nicht nur eine Verspätung von 6h sondern es wurde eine Alternativmaschine eingesetzt die zu wenig Kapazität hatte. Daraufhin wurden wir über Zürich, nach FFM und schlussendlich nach Stuttgart geflogen. Tatsächliche Ankunftszeit war dann ca. 23:00Uhr. Gibt es für diese Art „Downgrade“ (von Direktflug zu mehrmaligen Umsteigen) ebenfalls Ausgleichszahlungen die man in Anspruch nehmen kann?
    Vielen Dank.
    Gruß Martin

  17. Thorsten B sagt:

    Hallo,
    ich hatte gerade den Fall der Herabstufung von Premium Economy in Economy. Richter hat Rücktritt vom Werkvertrag (Beförderungsvertrag) zugelassen. Zwar meinte Condor Premium Economy sei doch auch nur Economy und deshalb kein Downgrade gegeben (frei nach dem Motto: erste Klasse gebucht, zweite Klasse erhalten, aber ist doch auch nur „Klasse“!). Doch da hat das Gericht Condor einen Strich durch die Rechnung gemacht…

  18. Molega sagt:

    Man hat mit heute seitens der Condor offiziell mitgeteilt, dass es für den geplanten Flug FRA-YHZ auf den Hinflug keine Business Class mehr gibt. Carrier Change auf Thomas Cook UK.
    Angeboten wurde ein kostenfreies Umbuchen in gleicher Maschine auf Y+ oder auf einen anderen Tag in C (allerdings erst drei Wochen später) oder eine kostenfreie Stornierung des Hinfluges. Für den Rückflug käme ein kostenfreies Storno nicht in Frage, da derzeit dort C noch angeboten werde. Wäre mir persönlich aber zu riskant. Rückflug ist erst im Oktober, es kann bis dahin noch sehr viel passieren, außerdem YHZ-FRA als one way mit Linie ist unverhältnismäßig teuer, aber gerade für den Nachtflug ist mir C wichtig.
    Jetzt meine Frage: Ich habe doch einen Beförderungsvertrag mit Condor für Hin- und Rückflug geschlossen, diesen Vertrag kann Condor nach eigegen Aussagen nur noch teilweise erfüllen, besteht dann kein kostenfreies Rücktrittsrecht vom gesamten Vertrag?

    • Johannes sagt:

      Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 sieht bei Downgrades leider keine andere Möglichkeit als eine Entschädigung von bis zu 75% des Flugpreises vor. In den anderen Fällen Stornierung/Umbuchung kann man auch kostenfrei das gesamte Ticket stornieren.
      Leider kann ich nur damit argumentieren. Ob du aufgrund der Änderung und nicht vollständig erfüllten Beförderungsvertrag vom gesamten Ticket zurücktreten kannst, solltest du von einem Anwalt prüfen lassen.

  19. Johannes sagt:

    Hallo Johannes,

    Du schreibst: „Ihr dürft auch eine Ersatzbeförderung mit einer anderen Fluggesellschaften in der gebuchten Reiseklasse verlangen.“

    Wie kann ich das machen, wenn ich beim Check-in oder gar erst beim Boarding erfahre, dass ich Economy statt Business fliegen soll? Gibt es dazu eine EU-Bestimmung oder etwas anderes Juristisches, das mir hilft? Kann ich verlangen, am nächsten Tag in der Business zu fliegen? Und wenn ja: Gibt es Kompensationszahlungen (z.B. für zusätzliche Übernachtung, Essen…)?

    Liebe Grüße,
    Johannes

    • Johannes sagt:

      Hallo Johannes,

      leider kommt der Abschnitt etwas falsch herüber. Die Verordnung Nr. 261/2004 sieht für eine Herabstufung nur die Entschädigung vor und keine Ersatzbeförderung. Das sollte eigentlich nur ein Tipp für die Verhandlung sein. Ich habe die Passage umformuliert.

  20. Markus sagt:

    Hallo Johannes,
    habe neulich aufgrund deines Tipps die Businessclass von ZRH nach ADL gebucht. (Qatar)

    Die Buchungsnummer die ich 1h später von Flighttixx erhalten habe, war auch korrekt mit den Businessclass-Sitzen verbunden. Das E-Ticket von Flighttixx, das ich 4 Tage später (gestern) erhalten habe, zeigt auch korrekt die Business-Class (R) an.

    Nun beim einloggen auf der Seite von Qatar mit der Buchungsnummer, sitze ich nun in Economy (O & T)!!!
    Was tun? Sofort beschweren? Noch etwas warten? Steht mir schon eine Entschädigung zu?

    Vielen Dank.

    Beste Grüße,
    Markus

    • Johannes sagt:

      Ich würde Kontakt zu Flighttixx aufnehmen. Die haben das verbockt.
      Ich würde Flighttixx sagen sie sollen dich gefälligst in die Business Class umbuchen.

      • Markus sagt:

        Die wollen mir nur die Differenz zum economy Ticket (250€) zurück überweisen, obwohl in deren E-Ticket explizit Business class ausgewiesen ist. Wie stehen die Chancen wenn ich mich quer Stelle? Hab ich Chancen mit der 75% Minderung?

  21. TheoTheo sagt:

    Ich stehe vor folgendem Problem: Ich habe einen Hin und Rückflug (FRA-GRU-MVD-GRU-FRA) mit insgesamt 4 Segmenten bei der TAM in Business gebucht. Nun wurde ein Segment davon downgegraded (GRU – MVD).
    Jetzt frage ich mich allerdings, wie ich hier die Erstattung nach EU Fluggastrechten berechnen kann. 75% von der Gesamtsumme wären natürlich traumhaft, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
    Für das kleine Segment habe ich keinen Einzelpreis also kann ich auch davon keinen Abzug von 50% berechnen.
    Nun bin ich etwas hilflos der Airline gegenüber, weil ich nicht weiß was ich fordern kann.

    Könnt ihr mir da weiter helfen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Theo,

      da auf GRu-MVD überhaupt kein EU-Recht Anwendung findet, kannst du dich darauf leider nicht berufen. Wird auf der Strecke überhaupt keine Business Class mehr angeboten?

  22. Fred Dominik sagt:

    Hallo,
    habe vor fast einem Jahr Premium Clauß Sitze bei Condor für mich und meine Frau nach Las Vegas gebucht. Beim einchecken in Frankfurt teilte man uns mit dass wir downgegradet wurden. Habe stark dagegen protestiert. Hat die Dame von Condor nicht interessiert. Bei mir ist die Lage etwas anders, ich bin schwerbehindert mit Behindertenschein. Meine Frau hat Rheuma und wir sind beide über 1,90 groß. Nach dem Flüge, den wir am eiskalten Notausgang ohne verstellbare Rückenlehnen verbracht haben, brauchten wir drei Tage um uns zu erholen.
    Zu Hause angekommen werde ich mir anwaltliche Hilfe holen und am liebsten auf Schadensersatz klagen.
    Ich hoffe dass uns auf dem Rückflug nicht das selbe blüht.
    Gruß Fred Dominik

  23. Peter sagt:

    Hallo,
    ich hatte einen Rückflug von Kapstadt nach Frabkfurt mit CONDOR
    Premium Economie mit Sitzplatz gebucht und auch bestätigt bekommen. Auf diesen Sitzplatz habe ich auch die Bordkarte erhalten. Bei Beginn des Boardings wurde ich aufgerufen und meine Bordkarte in eine Bordkarte Eco ganz hinten ohne Kommentar geändert.
    Auf meine Nachfrage was das soll und ich hätte doch eine gültige Bordkarte kan nur “ das Flugzeug ist überbucht und ich könnte wählen zwischen Ecoflug oder Gepäck wieder ausladen“. Die Frage nach welchen Regeln meine Karte eingezogen wurde und eine andere Person die später kam meinen Platz erhalten hat gab es keine Antwort.
    Soviel zu CONDOR.

  24. Heidi sagt:

    Hallo, wir hatten beim Rückflug ein Downgrade von PremEco (heißt ja jetzt Premium) bei Condor auf Eco.

    Die RE war für den H+R-Flug 713€ + 136€ Steuern+Gebühren, wobei der Hinflug eine Station mehr beinhaltete, also kein Direktflug war.
    Nun bekam ich von Condor (sofort nach dem 1. Schreiben)die Ankündigung zur Überweisung von 285€ = Nettopreis ohne Steuern+Gebühren.

    Auf dem Flughafen hatten wir einen Vordruck zum Ausfüllen bekommen, der uns die Differenz von PremEco auf Eco zusicherte, das wäre deutlich weniger gewesen.
    Wir haben die 75% Rückerstattung gefordert.

  25. Andreas sagt:

    Ähnlich wie Linn bin ich in der Streikphase aus der Premium Economy lh auf eine Airline ohne diese Klasse umgebucht worden – lt. Telefonhotline sollte es kein Problem sein, über die customer relations den Differenzbetrag erstattet zu bekommen. Auf 3xige Mail kam bis heute keine Antwort. Hat jmd ähnliche Erfahrung? Wie geht man vor?

  26. André Hägni sagt:

    Hallo

    Ich bin am 28.11.2015 von Punta Cana nach Frankfurt geflogen mit Condor und habe Business class Gebucht. Am Flughafen in Punta Cana habe ich erfahren das die Machine gewechselt hat und die keine Buiness Class besitzt, wir haben eine Premium ECO platz erhalten. Wie sieht hier die Entschädigung aus?

    • Johannes sagt:

      Ich würde bei Condor die 75% einfordern. Allerdings wirst du damit vermutlich nicht ohne Klage vor Gericht durchkommen. Condor ist ziemlich zäh. Habe selber schon mit 600€ von Condor vor Gericht erstritten.

  27. Arn0 sagt:

    Wurde heute aus Germanwings Smart in Basic runtergestuft, allerdings ohne Ankündigung – was mit einer Überaschung bei der Sitzsuche endete. Eigentlich sollte ein A320 fliegen, aber es gab nur den A319…
    Gilt das dann auch?

    • Johannes sagt:

      Dabei geht es ja nur um Zusatzleistungen und nicht um eine andere Reiseklasse. Trotzdem würde ich mich an Germanwings wenden und den Aufpreis zurückfordern.

  28. Linn sagt:

    hallihallo, wie sieht es denn bei downgrade aus der premium eco in die eco aus? Ich bin durch den LH streik nun auf die united economy umgebucht worden auf der langstrecke? gibts da ueberhaupt was bei Streik?

    • Johannes sagt:

      In der Verordnung EG 261/2004 gibt es keine Ausnahmen wie es sie bei Verspätung oder Annullierung gibt. Leider hab ich damit aber bisher wenig Erfahrung und ob es da nicht doch irgend ein Gesetzt gibt, kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.

      Ich würde mich trotzdem bei Lufthansa beschweren und auf das Fluggastrecht hinweisen. Die Antwort würde mich auf jeden Fall sehr interessieren.

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