Ratgeber: Eure Fahrgastrechte im Fernbus

xiaomi trolley metall flixbus

Was tun, wenn der Fernbus verspätet ist oder annulliert wird? Ähnlich wie im Luft- & Bahnverkehr gibt es auch bei den Fernbussen eine EU-Verordnung (181/2011), welche eure Rechte als Fahrgast regelt. In diesem Ratgeber erklären wir eure Rechte.

Voraussetzung

Die EU-Verordnung bezieht sich explizit nur auf Fernstrecken, sie gilt also nicht im regulären Nahverkehr. In Deutschland dürfen Fernbus-Anbieter wie Flixbus Strecken bereits ab 50 Kilometern anbieten. Als Fernstrecke gelten laut der Verordnung aber erst Verbindungen mit einer Entfernung von über 250 Kilometern. Beträgt eure Streckenlänge weniger als 250 Kilometer, wie beispielsweise Stuttgart – Frankfurt, habt ihr keinen Anspruch auf diese Rechte.

Zudem muss entweder der Abfahrts- oder der Zielort innerhalb der Europäischen Union liegen. Anders als bei den Airlines spielt die Herkunft des Fernbusanbieters keine Rolle. Die Verordnung gilt allerdings nur für Linienverbindungen, Charteraufträge wie Klassenfahrten oder Kegelclubausflüge sind davon nicht abgedeckt.

Eure Rechte

Bei Verspätungen habt ihr Anspruch auf die folgenden Leistungen:

VorfallLeistungen
Ab 90 Minuten VerspätungImbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Fahrzeit.
Ab 120 Minuten Verspätung, bei Annullierung, oder ÜberbuchungFrühestmögliche Weiterreise zum Zielort, ohne Aufpreis und mit vergleichbaren Bedingungen. Das bedeutet auch mit anderen Busunternehmen oder Verkehrsmitteln (z.B. der Bahn). Falls eine Weiterfahrt nicht am gleichen Tag möglich ist, habt ihr zudem Anspruch auf bis zu zwei Hotelübernachtungen bis 80€/Nacht (Ausnahme: Annullierungsursache aufgrund von extremen Witterungsbedingungen).

oder

Erstattung des Fahrpreises und gegebenfalls kostenloser Rücktransport zum Abfahrtsort

Das Busunternehmen muss euch in jedem dieser Fälle auf eure Rechte hinweisen. Unterlässt es das, ist es zudem verpflichtet 50% des Fahrpreises, als Entschädigung zu zahlen. Pauschale Entschädigungen wie bei den Fluggastrechten gibt es leider nicht.

Fahrgastrechte durchsetzen

Durch Durchsetzung der oben genannten Rechte müsst ihr euch zunächst an das Busunternehmen wenden. Unsere Erfahrungen mit Flixbus sind hier bisher sehr positiv. Wird eine Fahrt annulliert, wird man meistens automatisch umgebucht. Auf Nachfrage wird meistens auch ein Bahnticket erstattet. So war es beispielsweise als meine Fahrt von Paris nach Amsterdam storniert wurde und ich stattdessen auf eine 2 Stunden langsamere Verbindung umgebucht wurde. Nach Rücksprache mit Flixbus konnte ich mir ein Thalys-Ticket (zum vierfachen Preis) buchen, welches dann erstattet wurde.

Sollte es einmal nicht zu eurer Zufriedenheit laufen, könnt ihr euch beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beschweren. Das Beschwerdeformular findet ihr hier. Dieses müsst ihr ausgefüllt an Fahrgastrechte@eba.bund.de schicken. Bei Fragen zu Fahrgastrechten hilft das EBA übrigens auch mit einem Bürgertelefon unter +49 228 30795-400 (Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr).

Fazit

Die Fahrgastrechte bei Fernbussen sind deutlich weniger umfangreich als die für Fluggäste und sehen keine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen vor. Sie bieten euch aber ein Mindestmaß an Rechten, wenn euer Bus verspätet, überbucht oder annulliert ist. Auch sind sie deutlich einfacher umzusetzen und im Streitfall hilft sogar eine Bundesbehörde bei der Durchsetzung.

Unseren Artikel zu Fluggastrechten findest ihr hier:

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (3)

  1. Petzold, Sven sagt:

    Vielen Dank für Ihren sehr guten Hinweis!
    In der Tat hatte ich so einen Fall, dass eine Verbindung nach München storniert wurde und Flixbus hat mir die Erstattung, einen Gutschein oder alternativ einen anderen Bus angeboten, der jedoch die doppelte Reisezeit benötigt hätte. Nach mehreren Emails hat man mir nun die volle Erstattung der Hinreise und für die nicht angetretene Rückreise, die Erstattung mit einem Abschlag von 2 EUR angeboten. Ich stimmte zu. Als ich jedoch heute Ihren Artikel gelesen hatte, sandte ich Flixbus noch das ersatzweise gekaufte Bahnticket hinterher. Und siehe da, Flixbus erstatten mir sogar die Mehrkosten der Hinreise.

  2. Markus Eugster, Flug-Monster sagt:

    Haha, viel Gück bei der Durchsetzung. Funktioniert ja schon bei Airlines nur mit Ach und Krach.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen