Good Bye EU-Roaming: Handynutzung im europäischen Ausland ab sofort ohne Aufpreis!

Atomium, Brüssel

Bisher war es bei Reisen in andere Länder der europäischen Union üblich, die mobilen Daten auf dem Smartphone abzuschalten und auch auf ausgiebiges Telefonieren oder Versenden von SMS zu verzichten. Zu hoch waren die Extragebühren, die durch so genanntes Roaming angefallen sind.

Aber damit ist jetzt Schluss! Am 15. Juni 2017 tritt die EU-Roaming-Verordnung in Kraft, die dafür sorgen soll, dass Kunden im Urlaub ohne zusätzliche Kosten ein ausländisches Mobilfunknetz nutzen können. Eine Maßnahme, die nicht nur Kunden Geld sparen soll, sondern auch das Gefühl stärken kann, dass wir in einem vereinigten Europa leben. Kein Reisepass mehr bei Grenzübertritt, kein Geldwechsel und jetzt eben auch die sorgenfreie Nutzung des heißgeliebten Smartphones über die nationalen Grenzen hinweg.

Grundsätzlich ist die Abschaffung der EU-Roaming Gebühren also ein einziger Anlass zur Freude. Dennoch ist etwas Vorsicht geboten: ganz sorglos sollte man nicht lossurfen und -telefonieren, wenn man in ein anderes Land reist.

Warum geht es?

Ab 15. Juni 2017 entfallen innerhalb aller 28 Länder der europäischen Union sowie in Island, Liechten­stein und Norwegen die Roaming Gebühren und Mobilfunkanbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen, wenn Kunden sich in ein ausländisches Netz einwählen und dieses nutzen.

Ab Mai letzten Jahres war eine Übergangsregelung in Kraft, durch die Roaming-Gebühren an Hand von maximalen Aufschlägen auf den Heimtarif reguliert wurden. Die Vorläufer dieser Bestimmung legten bereits seit 2007 Obergrenzen für den Endkunden-Preis fest, welche allerdings mit anfänglich 49 Cent pro Minute immer noch sehr hoch waren. Vor diesem Zeitpunkt stand es den Mobilfunkanbietern quasi frei, die Kosten für Telefonie, SMS und Datennutzung im Ausland festzulegen. Als Kunde hatte man also bisher meist die Wahl zwischen Roaming Paketen, die dann eine gewisse Anzahl an Freiminuten oder -daten im Ausland inkludierten, einer ausländischen Prepaid Karte oder eben einer zum Teil saftigen Rechnung für die Gespräche im Urlaub.

Was ändert sich konkret?

In der Theorie sollte in Zukunft folgendes passieren: man schließt in seinem Heimatland einen Vertrag ab und nutzt dann in allen Ländern der EU die vertraglich vereinbarten Leistungen zu dem Preis, der einem auch im Inland entstanden wäre. Es sollten also keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Die neue Regelung bezieht sich im Übrigen auf Telefonie, SMS Versand und die Nutzung von mobilen Daten. Vor allem Letzteres ist sicherlich als riesen Vorteil zu sehen, da heutzutage ein Großteil der Kommunikation, wie WhatsApp, Telegramm, Facetime und Co., bereits über Datenverbindungen läuft.

Kann ich ab sofort im Urlaub sorgenfrei zum Handy greifen?

Grundsätzlich ja. Aber es gibt Ausnahmen, in denen dennoch Vorsicht geboten ist. Vor allem bei älteren Tarifen, die bereits eine Roaming Option enthalten, kann es ein, dass auch nach der Umstellung am 15. Juni 2017 Einschränkungen bleiben. Beispiel o2: Kunden, die bisher Optionen wie das „Roaming Day Pack“ oder das „EU Day Pack“  gebucht hatten, befinden sich ab morgen in einem „unregulierten Tarif“, ihr Datenvolumen ist auf 50 Megabyte pro Kalendertag beschränkt. Eine Vertragsänderung muss durch den Kunden erfolgen, o2 macht dies nicht aktiv.

Auch bei sogenannten Community Tarifen sollte man aufpassen. Diese gelten nämlich meist nur im Inland. Während Telefonate zwischen Kunden von Aldi-Talk innerhalb Deutschland kostenfrei sind und nicht auf bestehende Freiminuten angerechnet werden, ändert sich dies bei einem Grenzübertritt. Die Minute kostet dann 11 Cent oder wird vom Kontingent abgezogen.

Ebenso sind reine Datentarife unter Umständen nicht im EU Ausland nutzbar. Zwar scheint der Großteil der Anbieter den Kunden ihr gebuchtes Datenvolumen auch außerhalb des Heimatlandes ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Wenigstens zwei Ausnahmen gibt es aber: die Datentarife von Lidl und Otelo sind nur im Inland nutzbar.

Es gilt also, zumindest vor der ersten Nutzung seines Tarifs im Ausland den eigenen Vertrag etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Eine sehr gute Übersicht, die zumindest für deutsche Kunden mehr als nur erste Anhaltspunkte liefert, hat Stiftung Warentest veröffentlicht.

Es sollte einem ebenfalls bewusst sein, dass die neuen Regelungen zwar für alle EU Länder gelten, nicht aber für alle Länder in Europa. Für die Schweiz, die Isle of Man, die britischen Kanalinseln und Länder wie San Marino, Andorra und Monaco gilt die EU-Verordnung nicht. Manche Provider haben diese Länder zwar in die Länderliste integriert, auch hier sollte man sich aber vorab schlau machen.

Fazit

Ein sehr erfreulicher Tag für alle Reiselustigen in der europäischen Union und eine EU-Verordnung, die für mich das Potential dazu hat, zu einer der beliebtesten zu werden. Für viele wird sich sicherlich ein hoher Alltagsnutzen daraus ergeben. Und wenn man sich einmalig die Mühe macht, seinen Vertrag genau zu studieren, läuft man zukünftig wirklich nicht mehr Gefahr, Ausflüge über die Grenzen mit hohen Gebühren zu bezahlen.

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