Was sind verbundene Reiseleistungen?

Seit der Umsetzung der EU-Pauschalreise Richtlinie 2015/2302 im Juli 2018 gibt es neben Pauschalreisen und Individualreisen nun eine weitere Form: die verbundene Reiseleistung. Diese bildet ein Mittelding aus den als Komplettpaket gebuchten Pauschalreisen und den aus einzelnen Reiseleistungen bestehenden Individualreisen.

Abgrenzung zu Pauschal- und Individualreisen

Eine Reise gilt als verbundene Reiseleistung, wenn wie bei einer Pauschalreise mindestens zwei Reiseleistungen über einen Vermittler gebucht werden, die von unterschiedlichen Reiseveranstaltern erbracht werden. Ähnlich zur Individualreise werden die Leistungen jedoch getrennt voneinander angeboten und bezahlt. Sie müssen nicht unbedingt gemeinsam gebucht werden, sondern können auch innerhalb eines Zeitfensters von 24 Stunden abgeschlossen werden. Sie müssen aber für dieselbe Reise vermittelt werden.

Vor- und Nachteile bei verbundenen Reiseleistungen sind, dass bei einem Mangel die Ersatzansprüche nicht nach dem Pauschalreiserecht geltend zu machen sind, sondern ebenfalls bei dem jeweiligen leistungserbringenden Unternehmen.

Zudem muss der Reisevermittler nur Kundengelder gegen seine eigene Insolvenz absichern und einen Sicherungsschein ausstellen, wenn er sie selbst entgegennimmt und weiterleitet oder teilweise die Leistungen z.B. als Beförderer selbst erbringt.

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