Was ist ein Reisesicherungsschein?

Der Reisesicherungsschein ist ein Nachweis über eine bestehende Insolvenzabsicherung bei Reiseveranstaltern. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters wird durch die Versicherung der gezahlte Reisepreis erstattet oder ggf. auch die Rückreise sichergestellt.

Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer verbundenen Reiseleistung ist es zwingend notwendig, vor Fälligkeit der ersten Anzahlung seitens des Reiseveranstalters einen Sicherungsschein auszuhändigen. Die ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein festgelegt. Dort heißt es:

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
1. Reiseleistungen ausfallen oder
2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.

Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen. Der Zahlungsunfähigkeit stehen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters und die Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse gleich.

§ 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein BGB

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