(Erstes) Flugsegment verfallen lassen: Lufthansa verliert erneut vor Gericht und passt Beförderungs-Bedingungen an

Lufthansa Airbus A320 200 D AIZP

Wer günstig (Business Class) fliegen will, muss oftmals vom Ausland starten. So kostet ein Ticket von Oslo über Frankfurt nach Peking nur etwa halb so viel wie die Nonstop-Verbindung ab Deutschland. Regelmäßig kommt dann die Frage auf, ob es nicht einfach möglich sei, erst in Frankfurt einzusteigen und das erste Segment verfallen zu lassen.

Bislang war die Antwort darauf leider fast immer ein Nein. Anders als beim Rückflug, wo ein Verfallenlassen des letzten Segments zwar offiziell nicht gerne gesehen war, aber in der Praxis fast immer geduldet wurde. Spätestens seit einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2019, bei dem die Lufthansa mit einer entsprechenden Berufung gescheitert ist.

Nun kam nochmals Bewegung in die Sache. Denn nach dem sechs Jahre alten Amtsgericht-Urteil aus 2019, hat nun der Bundesgerichtshof über einen ähnlichen Fall entschieden. Die Lufthansa reagierte prompt mit einer Anpassung der Beförderungsbedingungen. Demnach wäre unter bestimmten Umständen sogar das Verfallenlassen des ersten Segments möglich. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen.

Info

Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, lediglich unsere Interpretation der Gerichtsurteile.

Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Lufthansa

Der aktuellen Entscheidung war ein mehrjähriger Rechtsstreit der Verbraucherzentralen gegen die Lufthansa vorausgegangen. Moniert wurden die Beförderungsbedingungen. Die sehen für den Fall, dass ein Flug nicht angetreten wird, die Nachberechnung des Flugpreises vor. In anderen Worten: Wer Oslo – Frankfurt – Peking gebucht hat, aber erst in Frankfurt am Schalter erscheint, muss die Differenz für den Direktflug nachzahlen.

Zunächst hatte die Lufthansa Erfolg und konnte die Klage abweisen. Dieses Urteil hielt allerdings der Berufung nicht stand. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Berufung bestätigt und ein wegweisendes Urteil getroffen. Die Beförderungsbedingungen sind demnach ungültig, weil der Verbraucher unangemessen benachteiligt würde.

Grundsätzlich hält es der BGH zwar für verständlich, dass die Airline Direktflüge teurer anbieten möchte als Umstiegeverbindungen. Es sei demnach auch legitim, von denjenigen Kunden einen Aufpreis zu verlangen, die von Anfang an eine Umgehung der Tarifstruktur planen würden. Allerdings könne es auch Gründe geben, die erst nach der Flugbuchung auftauchen, und das Auslassen eines Flugsegments rechtfertigen würden. Und diese würden in den Bedingungen nicht angemessen berücksichtigt:

Vor diesem Hintergrund verstößt es gegen das Übermaßverbot, eine Nachkalkulation auch für solche Fluggäste vorzusehen, die die vereinbarten Leistungen nur deshalb nicht vollständig in Anspruch nehmen, weil nach Vertragsschluss Umstände zutage getreten sind, die eine solche Abweichung erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen.

Urteil X ZR 110/24 des BGH vom 28. Oktober 2025

In der Urteilsbegründung wird auch auf ein ähnliches Urteil des Österreichischen Obersten Gerichtshofes eingegangen. Der hatte 2012 festgestellt, dass das Auslassen eines Segments sogar Einsparnisse für die Airline bedeuten könne. Denn die Fluggesellschaft könne einen Sitzplatz dann anderweitig verkaufen (Urteil Ob 164/12i OGH vom 17.12.2012).

Beförderungsbedingungen der Lufthansa bereits angepasst

Bislang gab es in den Beförderungsbedingungen bereits eine Ausnahmeregelung für Passagiere mit Wohnsitz in Österreich. Diese wurde nun auf Kunden mit deutschem Wohnsitz ausgeweitet.

Dort heißt es:

3.3.4 Für Beförderungen von Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich gilt folgendes:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten. Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit die diesbezüglichen Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mit. […]

Beförderungsbedingungen der Lufthansa

Wenn sich die Pläne erst nach der Buchung geändert haben, wäre demnach sogar das Verfallenlassen des Zubringerfluges Oslo – Frankfurt aus obigem Beispiel möglich – und nicht nur das letzte Segment auf dem Rückweg.

Allerdings stellt sich die berechtigte Frage, inwiefern es sich nachweisen lässt, ob das Auslassen von Anfang an geplant war, oder sich erst später ergeben hätte. Auch der BGH geht auf diese „Lücke“ ein und verweist darauf, dass die Beweispflicht in Zweifel den Kunden obliege.

Nun könnte man im obigen Fall also einen Zubringerflug nach Oslo buchen, und erst im Nachhinein entscheiden, doch lieber direkt ab Frankfurt zu fliegen. Inwiefern sich die Lufthansa-Mitarbeiter in Frankfurt davon überzeugen lassen, wäre die nächste Frage. Und die lässt Luft für weitere Klagen und Gerichtsurteile.

Der einfachste Weg zu einem ungestörten Urlaub bleibt also trotz neuem Urteil: Genau die Flüge buchen, die man auch möchte. Es gibt ohnehin Schlimmeres als ein oder zwei Tage in Oslo.

Quelle: Bundesgerichtshof | Danke an Dr. Böse für den Hinweis auf seinem Blog

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Kommentare (37)

  1. Alex Knisely sagt:

    „Wohnsitz in Deutschland / Oesterreich“ — nicht EU-weit geltend, wo immer das Anwesen sein mag ?

  2. Rene sagt:

    Weitere Möglichkeit , Geld zu sparen : Man steigt einfach vor dem gebuchten Ziel aus . Folgendes ereignete sich diese Woche:
    Edelweiss fliegt ZRH – ACE – FUE – ZRH .
    Nun ist es so , dass ein Ticket nach FUE massiv billiger ist , als ein Ticket nur nach ACE .
    Der „Fluggast“ buchte also ZRH – FUE
    und stieg nur mit Handgepäck in ACE aus.
    Kommt noch dazu , dass 2 Erwachsene mit Kleinkind nicht merkten, dass sie ihr Ziel FUE noch nicht erreicht hatten, und ebenfalls in ACE das Flugzeug verließen. Es fehlten also 4 Pax für den Weiterflug . Resultat : Herausfinden WER fehlt und allf. Gepäck ausladen.
    Die 3 merkten dann doch noch, dass sie in ACE und nicht in FUE waren und wurden wieder zurück gebracht.
    Fazit: Verspätung bis Ankunft in ZRH 100 Minuten und alle Anschlüsse mit Ausnahme Flug nach SIN unterdessen weg.
    Weshalb ich das alles weiss? Sass selbst im Flieger ab Lanzarote und wollte nur noch nach Hause.
    Anstelle in KI würde man besser in Ausrottung ND investieren ( ND = Natürliche Dummheit )

  3. Tec sagt:

    Der Artikel ist in einem Punkt nicht korrekt. Man kann wenn man über die italienisch Lufthansa Seite und somit Startpunkt in Italien hat – das erste Segment verfallen lassen. Ist Rechtslage und da gibt es auch keine Beweispflicht.

  4. Stefan Meier sagt:

    Ich würde mal tippen, dass es günstige Tarife ab europäisches Ausland bald nicht mehr geben wird. Vielen Dank dafür. Viele Menschen, insbesondere in Deutschland, sind einfach nur dumm. Es fehlt einfach an Bildung in diesem Land. Da kann die Politik auch nichts machen.

    • pewee sagt:

      Also erstmal sehe ich das nicht, weil günstigere Preise im Ausland das Ergebnis der (begrenzten) Konkurrenz zwischen den Airline-Gruppe auf nationalen Märkten waren und sind.
      Und davon abgesehen ist es in Sachen Intelligenz, Bildung, Sachverstand oder Vernunft im politischen Berlin ebenso miserabel bestellt wie in der Bevölkerung:
      Vom Philosophen als Ex-Wirtschafts-Vernichtungsminister oder der Arbeitgeber-bekämpfende Arbeitsministerin über die Links-Ideologen und die rechten Kremel-Lover bis hin zum dauerdilettierenden Ich-verspreche-alles-und-kriege-rein-gar-nichts-so umgesetzt-wie-es-sein-müsste-Kanzler:
      Das ganze Land ein Totalausfall.

      • Stefan Meier sagt:

        Politiker werden gewählt. Was soll das rauskommen? Im Zweifel wählen die Ihresgleichen. Nazis wählen Nazis. Frauenschläger wählen Frauenschläger. Und dumme Menschen wählen dumme Menschen. quod erat demonstradum.

    • Valentin sagt:

      Danke, musste sehr lachen.

    • Mark sagt:

      Sorry, das ist einfach nur lächerlich. Die Fluganbieter machen diese Spielereien mit Preisen und Margen, um einerseits abseits der eigenen Hubs konkurrenzfähig zu sein, und andererseits an eigenen Hubs fette Margen abzusahnen (vor allem von Geschäftsreisenden).

      Die paar Ausreißer, die von Deutschland nach Oslo zum Abflug kommen, sind denen doch ziemlich herzlich egal, solange das keine massentaugliche Praxis werden kann – die paar Kunden werde wohl sowieso nicht die extra-fete Marge für den Direktflug einbringen.

    • Wolfgang sagt:

      Hallo Stefan,
      schön dass Du dich auch auch zu den „Dummen Deutschen“ qualifiziert hast mit solchen Kommentaren – und noch ein Zeigefinger Deutscher
      Bleib doch einfach mal beim Thema denn ich wertschätze andere Erfahrungen und Meinungen denn ich lerne auch noch mit Ü70 dazu
      „Get out of the Box“ ist mein Thema -:)

      • Stefan Meier sagt:

        Omg. Alter weißer Mann früher war alles besser.

        • Wolfgang sagt:

          Lieber Stefan, Alter schütz nicht vor Wissen – wenn die Argumente ausgehen oder der Respekt dann kommen solche dummen Sprüche – trotzdem wünsche ich auch dir ein „Alter“ mit viel Erfahrung und Wissen und Weisheit -:) nicht verwechseln mit „Weißheit“

        • Stefan Meier sagt:

          Respekt muss man sich verdienen. Andere Menschen zu belehren ist genau das Gegenteil. Bevor ich so werde, schaffe ich hoffentlich vorher den Absprung und wähle den Freitod.

  5. Pepels sagt:

    Hallo Andre: leider komme ich nicht mit der Bahn nach Asien. Ausserdem Gehbehindert und die Beine schwellen an. Warte ab bis du älter wirst. Jede Dienstreise wird anstrengender. Die Bahn ein Witz mit grusligen Verbindungen. Man steht im Kalten oder wird stehen gelassen. Wo kann ich sauber und warm auf den Zug warten? Wo kann ich mein Gepäck loswerden? Wieso schleppe ich es eine Treppe herunter und warum laufe ich auf dem Dorf 20 Minuten zur Station. Ach ich sollte 3x umsteigen. Übrigens 2h Verspätung letzte Mal.

    Die Abzocke der Airlines mit ihrer preislichen Monopolstellung ist eine Frechheit, daher gerne ab dem Ausland, wo wir sowieso umsteigen müssen, da am BER nur eine lächerliche Anzahl an Fernstrecken angeboten wird, die dann extrem teuer sind.

  6. gast1234 sagt:

    Ich lese aus den AGB heraus, dass man immer später einsteigen kann, was aber zu einer Nachkalkulation führt. Ausnahme zur Nachkalkulation dann das in Gelb.

    Ja, dann bin ich gespannt, wer gegen die nachkalkulierte Summe klagt. Wer weniger fliegt zahlt mehr ist auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar.

    @Andre: Wir fliegen hier fast alle in Massenverkehrsmitteln. Keine Privatjets zur Weltklimakonferenz, keine Kampfflieger, keine Regierungs-Leerflüge.

  7. Maxi sagt:

    Ein Freifahrtsschein ist das Urteil sicherlich nicht, allerdings lassen sich so wohl guten Gewissens same-day Flüge zu den eigentlichen Abflughäfen buchen, zB FRA-OSL. Falls sich dieser Flug verspäten würde, kann man sehr gut argumentieren direkt in FRA zuzusteigen.

  8. Andre sagt:

    Wer bitte kommt überhaupt auf die Idee für einen Businessclass Flug von Frankfurt erst nach Oslo zu reisen? Das sind First World Problems und solche Leute haben meiner Ansicht nach völlig die Bodenhaftung verloren. In Zeiten wie diesen sollten wir auf Flüge eigentlich gänzlich verzichten und wenn dann nur Eco fliegen, der Umwelt zuliebe. Es gibt Milliarden Menschen die niemals einen Fuß ins Flugzeug setzen werden weil sie nicht so privilegiert aufgewachsen sind wie die westliche Welt. Für mich ist es völlig irre dieser Hype der BC um jeden Preis.

    • Flyin Ruddl sagt:

      Ich akzeptiere deine Meinung Andre, aber dann ist dieses Forum vvlt. nichts für dich, sorry.

    • Estelle sagt:

      Hintergrund ist, dass ausländische Airlines in den Heimatmärkten der Konkurrenz günstigere Preise anbieten, um dort Kunden zu gewinnen und abzuholen.
      Für Dich ist die Wahl eines potenziellen Abflugorts im Ausland – um insgesamt günstiger Business oder First zu fliegen – „irre“ und ein „Hype“. Für mich sind das grundlegende ökonomische Überlegungen, bei denen Preise und Zeiten kalkuliert und dann Entscheidungen getroffen werden. Die jeweils aktuelle Rechtslage interessiert mich in diesem Kontext natürlich, insbesondere wenn es um meine Passagierrechte und entsprechende Gerichtsurteile geht.
      Deine Belehrungen, wer Deiner werten Meinung nach „in Zeiten wie diesen“ was sollte oder nicht sollte, kannst Du stecken lassen.

    • Hank sagt:

      Die gesamte Luftfahrtindustrie (inklusive Fracht) verursacht etwa 3% des weltweiten CO2-Ausstoßes. Passagiere können rechnerisch ihren Anteil während der Buchung eines Fluges oder danach ausgleichen.

      Wie oft bist Du schon in der Economy von Deutschland aus an die Westküste der USA, nach Japan oder nach Australien/Neuseeland geflogen?
      Kannst DU Dir vorstellen, dass WIR bzw. viele hier, die a) beruflich und/oder privat viel unterwegs sind und b) nicht über unbegrenzte Mittel verfügen, einen von Deinem abweichenden Erfahrungshorizont und/oder andere Vorstellungen vom Fliegen/Reisen haben als Du?
      Liest Du hier nur mit, um Dich aufzuregen?

      Oberlehrer sein ist gar nicht so einfach und setzt Ahnung von der Materie voraus. 😉

      Ob dieses Urteil größere Konsequenzen nach sich ziehen wird – ich bin mir da noch nicht sicher.

      • Andre sagt:

        Hank, wenn Du beruflich so viel fliegst wird Dein AG kaum den Trip aus Oslo bezahlen, sondern den Trip aus FFM. Dieser Post oben betrifft also NUR private Flüge.

        Privat muss man nicht ständig an die Westküste, Australien und nach Japan fliegen, oder? Und ja, ich war in Japan, ECO. Ich trete privat Langstrecken generell nur mit Übernachtung (Layover) an. Easy und viel günstiger, damit hält man es auch sehr gut in der Eco aus.

        • Tom sagt:

          So kann nur jemand argumentieren, der noch nie Business oder First geflogen ist. Natürlich ist es bei dem Preisunterschied nachvollziehbar, dass der Aufschlag für Vorne sitzen nicht für jeden geeignet ist. Ich genieße es mit Zubringer aus dem Ausland günstig Business und First zu fliegen.

        • Gabriel sagt:

          Fliege nur noch Business und first. Manchmal einfach fürs Wochenende nach New York. Ich liebe es

        • Hank sagt:

          Andre, ich bin seit mehr als dreißig Jahren Unternehmer. Die Reisekosten habe ich im Blick – meine Reisekosten als Chef und die der Abteilungen und Teams.

          In meinem Unternehmen sprechen wir über einen Betrag zwischen 7 und 9 Millionen Euro an Reisekosten pro Jahr (bezogen auf das letzte Jahrzehnt). Wir müssten ohnehin mindestens einmal umsteigen, da wir nicht im Raum Frankfurt oder München ansässig sind.

          Warum soll dieser Post nur private Flüge betreffen?

          Klar kann es sein, dass wir auch als Team mit noch einem Umstieg mehr fliegen und ein nettes Stopover oder Layover einlegen (oder weitere Termine vor Ort machen), wenn es die Zeit erlaubt, es Sinn im Kalender macht oder wenn es günstiger ist.
          Die Annahme, dass generell ein Arbeitgeber oder ein Kunde immer jeden Preis zahlt („Ist ja egal, das geht auf die Firma“) ist ein Irrglaube. In einigen Fällen mag es zutreffen; insgesamt wird aber immer mehr auf die Reisekosten und „Spesen“ geschaut, und Flüge werden davon abgesehen teils durch Videokonferenzen ersetzt.

          Und schon wieder:

          „Privat muss man nicht ständig an die Westküste, Australien oder nach Japan fliegen“.

          Wer bist Du, das für andere zu beurteilen? Mein Vater war Amerikaner, meine Mutter ist Deutsche, meine Frau ist Japanerin, ihre Eltern leben in Neuseeland und die Kinder und deren Familien sind ziemlich verteilt auf dem Globus.

          Wer bist Du, dass Du anderen vorschreiben willst, was sie zu tun und was sie zu lassen haben?

          Wer privat Business fliegen und Geld sparen möchte, liest hier und in anderen Foren mit und bucht einen Travel Deal oder nicht. Ich lese mit, weil Informationen über Flüge, Hotels usw. wichtig sind und es um eine Menge Geld geht.

          Wie schön, dass Du generell nur mit Layover und in der Economy fliegst. Das darfst Du auch gerne, denn ich schreibe Dir nicht vor, wie Du leben solltest, wie oft Du in welcher Reiseklasse unterwegs zu sein hast oder generell was Du aus welchen Gründen auch immer tun oder unterlassen musst.

          Grüße aus der Business Class über den Wolken des Nordatlantiks.

        • Estelle sagt:

          @Tom: Ich denke auch, dass Andre noch nie C oder F geflogen ist, generell wenig Zeit in der Luft verbring und noch recht jung (und naiv) sein dürfte. Dass er sich nicht auskennt, hat er mit seinem ersten Satz selbst bestätigt.
          Die Company bucht nicht nur zeit-, sondern natürlich je nach Konstellation/Projekt/Auftrag kosten- oder statusoptimiert. Privat möchte ich jeden Flug sicher nicht nur aushalten, sondern komfortabel ans Ziel kommen (und dabei nicht mehr Geld ausgeben als nötig).
          @Hank: Vater Deutscher, Mutter Französin, Mann US-Amerikaner. Tochter lebt in Seoul, Sohn in Los Angeles.

    • Markus sagt:

      Hast du dich verlaufen grünen Wähler!? Ich kenne diverse Leute die das machen. Was besuchst du überhaupt diese website wenn du fliegen verteufelst? Den Klimabullshit glaubt nicht jeder.

      • Pe sagt:

        Mach mal halblang. Weder bleiben Grüne generell am Boden noch hat der Forist davon geschrieben, selbst nicht zu fliegen. Wenn sich hier jemand ein neues Forum suchen müsste, wärest es eigentlich Du.
        Nebenbei bin ich gerade in Mexiko und die Folgen des Klimawandels lassen sich hervorragend an den Stränden der Riviera Maya ablesen. Oder – riechen.

    • René sagt:

      Da können wir woanders weiter machen. Ich verstehe die ganzen Social Medien wie Insta , TikiTukietc. nicht, die massenhaft Strom benötigen und unnötig die Umwelt schaden.

    • Gerald G. sagt:

      Die Bundesrepublik hat neun Nachbarländer. Gehe über eine beliebige Grenze in eines dieser Nachbarländer, und Du findest eine bessere Infrastruktur, bessere Bedingungen für die Wirtschaft, weniger Bürokratie, weniger moralisierende Ahnungslose und oft auch einen guten Zubringer für einen günstigen Flug in der Business Class oder First Class.

    • Wolfgang sagt:

      Hallo Andre, bitte keine deutsche Zeigefinger Sprüche – Danke für alle anderen Tips ….. Ich hatte mal versucht in unser Büro in Nairobi mit dem Zug zu reisen aber mein Boss hatte das abgelehnt -:) warum wohl ?

  9. Chris sagt:

    ob von oslo oder timbuktu: late-hansa nehm ICH nicht mehr geschenkt

  10. utz sagt:

    Wie es dann in der Praxis funkioniert ist wieder eine ganz andere Sache. Ich glaube die wenigsten Leute haben Lust dann am Flughafen zu erfahren, dass der Flug storniert wurde weil man den Zubringer ausgelassen hat. Es steht zwar in den Bedinungen, man muss die Änderung „unverzüglich nach Kenntniserlangung“ mitteilen, heißt aber nicht, dass sie es auch akzeptieren. Danach klagen kann man immer und hat durch dieses Urteil und die neuen Bedinungen gute Chancen, man muss sich halt im Beweise kümmern. Ändert aber nichts am versauten Urlaub.

    Die besten chancen hat man wohl wenn man z.B. einen Zug zum Abflughafen des Zubringers bucht, der sich aber verspätet oder ausfällt und man daher entscheidet vom zweiten Flughafen abzufliegen.

    • Dr. Böse sagt:

      Urlaub versauen? Es gibt – auf der Langstrecke – dann noch 1-2x 600,00 € Urlaubsgeld.
      Das wird LH sich schnell abgewöhnen, Reisende da zu blockieren (berechtigte Fälle vorausgesetzt)

      • utz sagt:

        Die 600€ wird man einklagen müssen und was nutzt das wenn man dann am Flughafen steht und nicht Fliegen kann? Hotels sind gebucht, kurzfristig (am selben oder nächsten Tag) einen anderen Flug finden ist schwierig und teuer. Was ist daran nicht versaut? Es geht nicht immer nur ums Geld. Normale Menschen haben begrenzte Urlaubstage die sind wertvoll und werden oft lange im vorhinein geplant und gebucht.

        • Dr Boese sagt:

          Mehrkosten zahlt LH zusätzlich zu den 600 € . Und dann gibt es auch noch vielleicht eine richtige Premium-Airline, falls das die nächstmögliche Beförderung ist.

  11. Dr. Böse sagt:

    „Bislang war die Antwort darauf leider fast immer ein Nein. “
    Also bei meinen Mandanten nicht, LH hat spätesten dann immer brav gezahlt, wenn wir sie unter Verweiis auf die vermurksten AGB verklagt haben. 😀
    Schön aber, dass das nun durch den BGH auch der breiten Masse bekannt wird.

  12. Sokrates sagt:

    Hallo Peer, danke für den Hinweis auf dieses sensationelle Hammer-Urteil! Weitere Informationen bzw. „Interpretationen“ insbesondere zur extrem schwammig formulierten gelb markierten Passage im Artikel wären sicherlich für Viele hochinteressant. Daher hierzu bitte unbedingt am Ball bleiben…

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