Das Buchungsportal Ab-in-den-Urlaub denkt jetzt schon an euren Urlaub und bietet derzeit bis zu 300€ Rabatt auf ausgewählte Pauschalreisen der Veranstalter TUI und Airtours sowie Hotelreisen im nächsten Frühjahr, Sommer und Herbst an:
Sowohl der Rabatt als auch der Mindestbuchungswert sind jeweils pro Reise zu verstehen:
- 300€ Rabatt ab 2.299€ Buchungswert
- 200€ Rabatt ab 1.599€ Buchungswert
- 1500€ Rabatt ab 1.199€ Buchungswert
- 100€ Rabatt ab 799€ Buchungswert
- 50€ Rabatt ab 399€ Buchungswert
Der Rabatt wird direkt vom Reisepreis abgezogen.
Gutschein einlösen
Während des Buchungsprozesses auf Ab-in-den-Urlaub.de könnt ihr im 5. Schritt Buchung den Code eingeben. Er wird aber erst nach Abschluss der Buchung auf seine Gültigkeit überprüft. Achtet also drauf, dass euch keine Tippfehler oder Zahlendreher unterlaufen sind.

Der Gutscheinwert wird nach dem Reiseantritt innerhalb von 45 auf eurer Konto zurückerstattet.
Dafür müsst ihr nach der Buchung eure Kontodaten übermitteln:
Häufig gestellte Fragen
Immer wieder treten Fragen zu den Gutscheinen auf. Hier ein paar Antworten:
Falls ihr bereits etwas bei Ab-in-den-Urlaub gebucht habt, könnt ihr im Regelfall ohne Probleme weitere Gutscheine einlösen. Außer es ist explizit in den Gutscheinbedingungen vermerkt.
Das ist leider so und deswegen müsst ihr drauf achten, dass ihr Gutscheine nicht doppelt einlöst oder euch Tippfehler unterlaufen. Alternativ kann man eine Email an service@ab-in-den-urlaub.de schreiben und nachfragen. Die Antwort kann allerdings ein paar Tage dauern.
Nein! Pro Buchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Das ist unabhängig von der Anzahl an Personen.
Bei einer Pauschalreise ist die Unterkunft und der Flug inklusive. Bei der Eigenen Anreise muss das Hotel, wie bei einer einfachen Hotelbuchung, selber erreicht werden. Auch Städtereisen kann man übrigens als Pauschalreise buchen!
Ab in den Urlaub ist nur ein Vermittler von Reisen. Genau wie ein Reisebüro vor Ort. Bucht ihr eine Reise, stellt ihr nur einen Buchungsauftrag. Das steht auch so in der Email: verbindlichen Buchungsauftrag.
Das Reisebüro stellt nun eine Buchungsanfrage an den Reiseveranstalter. Ist diese Reise noch zu dem versprochenen Preis buchbar, erhaltet ihr eine separate Bestätigung mit euren Reiseunterlagen vom Reiseveranstalter (per Email oder per Post).
Andernfalls gibt es eine Stornierung der Buchungsanfrage und nicht der Buchung!
Für euch ist diese Buchungsanfrage allerdings verbindlich. Das heißt, ihr könnt die Reise nicht stornieren auch wenn ihr noch keine Bestätigung von dem Reiseveranstalter erhalten habt.
Die Auszahlung des Gutscheinwerts erfolgt erst eurer Abreise und sollte innerhalb von 45 Tagen erfolgen. Falls du schon mehrere Wochen wartest, wende dich direkt an Ab-in-den-Urlaub. Kontakt zu Ab-in-den-Urlaub: +49 (0)341 65050 83970 oder service@ab-in-den-urlaub.de.
Kommentare (4)
Leider wurde der Gutschein dann widerrufen.
Leider gibt es da aktuell auch keine andere Möglichkeit.
Soweit ich weiß ist das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen. Wenn du die Forderung angemeldet hast, wirst du nach Abschluss dann angeschrieben.
Unister, der ehemalige Beitreiber, ist u.a. wegen solchen Praktiken insolvent gegangen. Deswegen haben wir auch seit Jahren keine Gutscheine mehr beworben. Unter dem Eigentümer habe ich aber noch nichts negatives zur Auszahlung der Gutscheine gehört.