HVV Switch: Anteilige Berechnung des Deutschlandtickets nur noch mit Wohnsitz in Hamburg

Regionalzug S Bahn

Lange Zeit bot der Hamburger Verkehrsverbund über die App HVV Switch sehr attraktive Konditionen zum Kauf des Deutschlandtickets. Prinzipiell ist der Preis pro Monat (mittlerweile 58€/ Monat, früher 49€) für das bundesweit gültige Nahverkehrsticket überall der gleiche. Über HVV Switch war es aber möglich, nach dem Monatsersten einzusteigen und dann nur den tagesanteiligen Preis für den Rest des Monats zu zahlen.

In den letzten Wochen wurde die Möglichkeit bereits schrittweise eingeschränkt. Zunächst konnte ein Ticket nur noch eine Woche im Voraus gekauft werden, kurz darauf wurde der Zeitraum sogar auf nur einen Tag gesenkt. Leider haben Bund und Länder dieser Praxis nun den Hahn zugedreht. Andere Anbieter haben diese Praxis mittlerweile unterbunden und nun ist mit dem Hamburger Verkehrsverbund auch der letzte unter ihnen eingeknickt.

In einer E-Mail an Nutzer hieß es kürzlich:

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Mai 2025 wird dein hvv Deutschlandticket ab dem ersten Kalendermonat zum vollen Preis von 58 € monatlich abgerechnet.​ Weitere Informationen findest du unter hvv-deutschlandticket.de in den FAQs.

Nur eine Ausnahme gibt es noch. In den FAQ von der Website erklärt der HVV:

Wenn du deinen Wohnsitz in Hamburg hast und erst nach dem Ersten eines Monats ins Abo einsteigst, zahlst du im ersten Monat nur anteilig für dein hvv Deutschlandticket. Die Stadt Hamburg übernimmt für dich die Differenz zum regulären Preis von 58 €.

hvv – Deutschlandticket

App berücksichtigt jetzt Wohnsitz des Nutzers

In der App wurde dies ab dem Monat Mai entsprechend umgesetzt. Mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs wird selbst mit Ticketgültigkeit vom 3. bis 31. Mai 2025 nun der volle Preis von 58€ berechnet. Wird hingegen ein Wohnsitz in der Hansestadt angegeben, sinkt der Preis auf 56,07€. Die App identifiziert dies anhand der Postleitzahl der hinterlegten Adresse:

Titelbild: Melvin

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Kommentare (15)

  1. Robin sagt:

    Die Vergünstigung mit Hamburger Wohnsitz scheint es nunmehr auch nur noch einmal zu geben. Kündigt man nach dem vergünstigten Monat und möchte dann später neu buchen, werden voll 58€ in Rechnung gestellt. Man müsste also auch noch jedes Mal einen neuen Account anlegen um mehrfach von der anteiligen Bezahlung profitieren zu können.

    • Robin sagt:

      Diese Annahme war ein Irrtum. Die hinterlegte Bezahlkarte war lediglich abgelaufen, weshalb zuerst nur der Vollpreis angezeigt wurde.

  2. paradonym sagt:

    Damit ist das DE-Ticket leider für mich ziemlich gestorben. Ich brauchte es für 2-4 Fahrten pro Monat und der anteilige Preis war in allen Fällen weit günstiger als das was mich die gleiche Strecke bei der Bahn selbst gebucht gekostet hätte.
    Schade.

    Auch die Hamburger Campingplätze scheinen nun nicht mehr als Adresse zu laufen… In der Regel geht das ganze ja noch mit falscher PLZ weil wenn überhaupt dann auch die Post die PLZ korrigiert.

  3. Penezilin sagt:

    Meine Tochter, 17 Jahre, wollte am 31.5.25 um 22:30 ein Ticket für 06.25 mit der HVV Switch app kaufen.
    Sie hat den Kaufvorgang durchgeklickt, sah 58 Euro für das Ticket und hat gekauft.
    Nach ein paar Minuten ist uns aufgefallen, das Sie ein Ticket für Mai gekauft hat, was sich dann für Juni verlängerte.
    Es wurden sofort für das Mai Ticket (Laufzeit ca. noch 1,5 Stunden) 58 Euro abgebucht. Ebenfalls wurden gleich 58 Euro für Juni abgebucht.

    Eine online Stornierung ist nicht möglich. Ich habe dann sofort, 15 min. später eine eMail an den HVV geschickt, die Sache erklärt und um Erstattung der Mai 58 Euro gebeten.
    Nach ein paar Tagen kam die ablehnende Antwort: aus Gründen der Gleichbehandlung der Kunden, könne der Betrag nicht erstattet werden. Auch nicht auf Kulanz…

    • Paul sagt:

      Das ist wirklich traurig was HVV nit ihren Kunden treibt. 58 € quasie verschenkt an die „fleißige“ HVV. Unglaublich

    • Peer sagt:

      Klingt nach Erklärungsirrtum deinerseits und sollte zur Erstattung berechtigen. Durch die E-Mail kurz darauf ja gut nachvollziehbar.

      Allerdings fürchte ich, dass das ohne Anwalt kaum durchsetzbar ist. Eventuell nochmal eine „schärfere“ E-Mail hinschicken, sonst ggf. einen Brief an die Zentrale oder notfalls (kostenlose) Erstberatung beim Anwalt einholen. Kann aber verstehen, wenn dir das für 58€ zu viel Aufwand ist

    • Paul sagt:

      Wohnt ihr in Hamburg? Die erste Monatsregelung für Hamburger müßte dann doch gelten, oder?

      Aus dem Artikel hier
      „Wenn du deinen Wohnsitz in Hamburg hast und erst nach dem Ersten eines Monats ins Abo einsteigst, zahlst du im ersten Monat nur anteilig für dein hvv Deutschlandticket. Die Stadt Hamburg übernimmt für dich die Differenz zum regulären Preis von 58 €. „

  4. Alga sagt:

    Und was ist, wenn mein Partner in Hamburg wohnt und ich mich dort regelmäßig aufhalte?
    Gilt dann trotzdem die Meldeadresse die im Ausweis steht? Wer soll das überhaupt überprüfen.

  5. Micha sagt:

    Wenn ich gerade für ein paar Wochen Freunde in Hamburg besuche müsste das eigentlich auch klappen ohne dass es rechtswidrig ist. Denn da halte ich mich ja hauptsächlich im Raum Hamburg auf…

  6. red sagt:

    und wenn man einfach eine Hamburger Postleitzahl angibt, gibt’s wahrscheinlich ’ne Mahnung und ’ne Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen….

    • Peer sagt:

      Im Adressfeld der App ist nur die Rede von „Deine Adresse“, nicht von „Wohnsitzadresse“. Von daher sehe ich keine Straftat darin, z.B. eine temporäre Hoteladresse anzugeben.

      Allerdings möchten wir nicht dazu anstiften

      • Thomas sagt:

        In der Hilfe steht, dass für einige Services weitere Daten benötigt werden, so z. B. für Sixt und Miles die Meldeadresse!

        Für einen Urlaub wird es sich sicherlich nicht lohnen erst in Hamburg einen Zweitwohnsitz anzumelden und dafür dann auch noch Zweitwohnsitz Steuer zu zahlen, nur um das Deutschlandticket anteilig berechnet zu bekommen.😉

      • Ralf sagt:

        Hallo Peer,
        ist das noch aktuell mit der (legalen) Möglichkeit des anteiligen D-Tickets bei „Adresse“ (Besuchsadresse, nicht Meldeadresse) in Hamburg?
        Und muss das dann zwingend Hamburg Stadt sein oder gilt da auch Ellerau (ist im HVV Gebiet)?
        Merci

        • Ralf sagt:

          Hallo Peer,
          nochmal die Frage…

          danke und lg

        • Peer sagt:

          Bitte entschuldige, war im Urlaub und habe den Kommentar nicht gesehen

          Prinzipiell funktioniert die anteilige Berechnung noch. Wo genau beim PLZ-Gebiet die Grenze gezogen wird, kann ich nicht sagen. Ich erinnere mich nur an Berichte, dass es nicht auf das Hamburger Stadtgebiet beschränkt ist.

          Inwiefern das nun legal ist… Laut HVV Website gilt die anteilige Berechnung nur noch mit „Wohnsitz“ in Hamburg. Die App fragt allerdings nur im Reiter „Kontakt – Adresse“ nach der PLZ. Daher sehe ich nicht, inwiefern es strafbar wäre, eine Besuchsadresse anzugeben. Ist aber keine Rechtsberatung

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