Während es im Prinzip eine „normale“ Sache ist, dass den Hinterbliebenen Dinge wie finanzielle Mittel, Besitz und vieles weitere vererbt wird, haben sicherlich die wenigsten von uns ihre Meilen und Punkte im Blick. Oder die Meilen einer verstorbenen Person, wenn es um dieses schwierige Thema geht.
Doch haben Meilen und Punkte nun mal einen gewissen Gegenwert. Aber was passiert eigentlich mit den durchaus wertvollen Prämienmeilen & Co.? Können diese wie ein Vermögen „einfach“ vererbt werden? Oder drohen sie gar zu verfallen? Wir wollen der Sache mal auf den Grund gehen und schauen uns dafür verschiedene Meilen- und Punkteprogramme an.
Inhaltsverzeichnis
Miles&More
Widmen wir uns zunächst dem hiesigen Platzhirsch: Miles&More. Das Vielfliegerprogramm der Lufthansa Group gibt an, dass sich Angehörige im Falle eines Todes eines Angehörigen umgehend mit dem Servicecenter von Miles&More in Verbindung setzen sollen. Dabei kann dann die Übertragung oder auch direkte Einlösung der zu vererbenden Prämienmeilen organisiert werden. Bei einer Übertragung auf ein anderes Konto haben die Meilen erneut eine Gültigkeit von 36 Monaten – unabhängig davon, wie alt sie zuvor waren.

Damit dies jedoch funktioniert, dürfte, wie üblich bei Erbsachen, die Vorlage eines Erbscheins, bzw. der Kopie davon, oder (notariell beglaubigten) Testaments notwendig sein. Zudem benötigen die Erbberechtigten natürlich auch ein eigenes Konto beim Vielfliegerprogramm.
American Express Rewards
Auch bei American Express ist es (zumindest laut US-Seite) möglich, dass die Rewards Points den Hinterbliebenen gutgeschrieben oder eingelöst werden. Dafür bedarf es vermutlich ähnlichen Formalitäten wie bei Miles&More. Auch hier benötigen die Erbberechtigten sicherlich ein entsprechendes Konto bei American Express.
Leider finden sich auf der deutschen Webseite von Amex dazu keinerlei Informationen, jedoch vermuten wir, dass die obige Regelung auch für das deutsche Programm gelten dürfte.
Hilton Honors
Im Falle des Todes eines Mitglieds des Vielschläferprogrammes Hilton Honors, können die Punkte des verstorbenen Mitglieds nach Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung an Hinterbliebene übertragen werden.
Das entsprechende Formular muss dabei vom Testamentvollstrecker ausgefüllt werden. Dabei muss auch die Sterbeurkunde, bzw. der Nachweis über den Tod des Hilton Honor-Mitglieds mit beigelegt werden, ehe die Dokumente per E-Mail an Hilton Honors gesendet werden können. Allerdings stammen auch diese Informationen der US-amerikanischen Hilton Honors-Sparte.
Deutlich einfacher dürfte es sein, die Punkte auf regulärem Wege an den Erben zu übertragen. Hilton-Mitglieder können pro Jahr bis zu 500.000 Punkte pro Jahr kostenlos an andere Mitglieder übertragen. Dazu werden dann nur die Login-Informationen benötigt (Honors-Nummer + Passwort).

Payback
Payback definiert indes klar, was im Todesfall eines Mitglieds des Punkteprogramms möglich ist. Dabei wird Hinterbliebenen empfohlen, sich beim Kundenservice entweder telefonisch oder schriftlich zu melden. Daraufhin sendet Payback Erbschaftsunterlagen an die jeweilige hinterbliebene Person. Diese müssen schließlich ausgefüllt an Payback zurückgesendet werden.
Die Hinterbliebenen haben demnach die Wahl, ob das Konto der verstorbenen Person gekündigt, bzw. gelöscht, oder mit dem Konto einer hinterbliebenen Person zusammengeführt werden soll. Bei einer Kontozusammenlegung werden dann auch die Punkte des Verstorbenen auf das zusammengeführte Konto übertragen.
British Airways Executive Club
Der British Airways Executive Club reiht sich leider in die Riege jener Meilen- und Punkteprogramme ein, die sich im Falle des Todes eines Mitglieds alles andere als kulant zeigen. Denn so hat das Viefliegerprogramm genau definiert, dass nach dem Ableben eines Mitglieds auch dessen bis zum Zeitpunkt des Todes ungenutzten Avios gelöscht werden.
Einzige wirkliche Möglichkeit, um die Avios als Hinterbliebener dennoch zu nutzen, wäre auf den Account zuzugreifen. Dafür bedarf es natürlich der Zugangsdaten. Grundsätzlich lassen sich Prämienflüge auch für andere Personen buchen und für die Zahlung kann auch eine andere Kreditkarte verwendet werden. Allerdings verstößt dieses Vorgehen offiziell gegen die Regularien des Executive Clubs, wobei es wohl kaum geahndet werden, bzw. auffallen dürfte.
United Airlines MileagePlus
United Airlines hält zumindest die Möglichkeit offen, dass Meilen im MileagePlus-Programm an eine hinterbliebene Person übertragen werden können. Zumindest gesetzt den Fall, die Dokumente stellen die Airline „zufrieden“. Bedeutet wohl, dass ähnlich zu den anderen Programmen offizielle Unterlagen eingereicht werden müssen, um die Chancen einer Übertragung zu erhöhen.
Außerdem erwähnt United, dass dafür Gebühren anfallen würden, jedoch nicht, wie hoch diese ausfallen könnten.
Mögliche Probleme
Wenngleich Meilen und Punkte einen gewissen Wert haben mögen und für viele deshalb auch das Thema Erbschaft eigentlich klar sein sollte, ist die Sache nicht unbedingt so einfach. Denn es kann vorkommen, dass bspw. ein Vielfliegerprogramm die Weitergabe der Meilen verweigert.

Im Prinzip befinden sich die Meilen und Punkte denn auch im Besitz der jeweiligen Airline, oder des Programmes und gehören gewissermaßen gar nicht dem Mitglied. Delta Air Lines SkyMiles bspw. hat diesen Punkt denn auch genau definiert:
Meilen sind nicht das Eigentum eines Mitglieds. Sofern nicht ausdrücklich im Mitgliedschaftshandbuch und in den Programmregeln oder anderweitig schriftlich durch einen leitenden Angestellten von Delta genehmigt, dürfen Meilen unter keinen Umständen verkauft, gepfändet, beschlagnahmt, verpfändet oder übertragen werden, insbesondere nicht kraft Gesetzes, im Todesfall oder in Verbindung mit häuslichen Beziehungsstreitigkeiten und/oder Gerichtsverfahren.
Delta Air Lines SkyMiles
Ein einfacher Workaround, um diese Problematik zu umgehen, könnte jedoch die Weitergabe der Account-Daten sein. So könnten Angehörige schließlich auf den Account zugreifen und bspw. Meilen für Flüge auf ihre Meilen einlösen. Denn i.d.R. sind auch bei Prämienflügen Buchungen für andere Personen möglich.
Fazit
Meilen und Punkte zu vererben, bzw. vererbt zu bekommen, kann durchaus ein kompliziertes Unterfangen werden. Schließlich bestimmten die Airlines, Punkte- und Meilenprogramme selbst, ob dies überhaupt möglich ist und wenn ja, in welcher Form. Zumeist sind, wie auch in anderen Erbschaftssachen, entsprechende Dokumente notwendig. Dabei haben etliche Fluggesellschaften und Programme gar nicht genau definiert, was mit den Meilen und Punkten im Todesfall passiert.
Im schlimmsten Fall können hinterlassene Meilen oder Punkte gar nicht an Hinterbliebene übertragen werden, wobei es auch dann durchaus Möglichkeiten gibt. In jedem Fall sollten Hinterbliebene versuchen, die Meilen und Punkte auf das eigene Konto zu übertragen, oder zumindest direkt einzulösen. Noch besser ist zuvor die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Programmes genaustens zu studieren, doch auch hier sind nicht immer alle Eventualitäten genau festgehalten, bzw. auf die Schnelle zu finden.
Titelbild: Photo by Arkin Si on Unsplash
Kommentare (6)
Habe nach dem Tod meines Bruders als rechtsmässiger Alleinerbe die Übertragung der Miles&More Meilen auf mein Konto mit den entsprechenden Unterlagen wie Todesschein, Erbschein etc. beantragt.
Wie üblich bei Miles&More keine Antwort, noch Reaktion trotz nachhaken. Bereits beim Ablösen von One World haben sich auf meinem Meilenkonto über 80‘000 Meilen in Luft aufgelöst. Genauso wie die CHF 3‘000.- die mir für einen rechtsmässig annulierten Flug nicht erstattet wurden.
In der Theorie sind die Service Center und deren Mitarbeiter alle Spitze, in Tat und Wahrheit sind alle Fluglinien to Big to Fail und nützen ihre Machtposition schamlos und rücksichtslos aus. Zum Glück gehöre ich zu der Generation, wo Reisen früher noch ein Vergnügen und Erlebnis war. Nicht wie heute, wo es nur noch ein Transportieren von A nach B ist und die Crews oft überfordert und lustlos sind. Zum Verständnis, ich spreche hier von Business und Erstklasse, nicht von der Touristen- und Holzklasse.
Bei Miles&More hat die Übertragung der Meilen von meinem verstorbenen Lebenspartner auf mein Meilenkonto reibungslos funktioniert ! Ich habe die Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde schriftlich eingereicht ! Die Mitarbeiter von Miles&More waren telefonisch äußerst hilfsbereit !!!!
Der Traveldealz Autor hat doch dieses halblegale loop hole sehr gut erläutert .
Sofern man die Zugangsdaten hat – auch das Geburtsdatum Adresse UND PLZ, IBAN des Verstorbenen , sollte sich leicht auch über die Hotlein ein ticket für eine andere Person buchen lassen . Kontovollmacht über den Tod hinaus ist auch sinnvoll .
Aber trotzdem traurig und stressig…
Naja, der Erbe ist auch Rechtsnachfolger des Verstorbenen und muss daher einen Anspruch auf dem gesamten Nachlaß einschließlich Gutscheine wie Flugmeilen und sonstige Rechtsansprüche des Verstorbenen haben. 🤔⚖
„Denn schließlich besteht rein rechtlich nur ein Vertrag zwischen der Airline, bzw. dem jeweiligen Programm und dem Vielflieger, bzw. Meilen-/Punktesammler, nicht jedoch zwischen dem Unternehmen und den Angehörigen“
Habt ihr auch mal einen Juristen gefragt, oder orakel ihr hier nur herum? Das ist juristisch doch vollkommen Unsinn, § 1922 BGB
Danke für den Hinweis. Der Artikel stammte von einem Autor, der mittlerweile nicht mehr Teil des Teams ist. Ich sehe das aber wie du und habe den fragwürdigen Abschnitt entfernt.
Dennoch kann es in der Praxis schwer sein, diese Rechte z.B. bei einem amerikanischen Unternehmen einzufordern.