Lufthansa Group erhebt ab 2. August wieder Umbuchungsgebühren

Lufthansa Airbus A320

Spätestens seit die Corona-Pandemie auch nach Europa übergeschwappt ist, bieten auch hierzulande fast alle Airlines irgendwelche Corona-Kulanzregeln an. Viele Airlines haben beispielsweise die Umbuchungsgebühren erlassen. So ist der Flugpreis auch dann nicht verloren, wenn ein Land z.B. die Einreisebestimmungen verschärft, denn es kann zumindest auf ein anderes Ziel (oder ein anderes Datum umgebucht werden).

Die Lufthansa Group hat sich früh daran beteiligt. Seit März 2020 erlassen Lufthansa, Swiss, Eurowings und Co die Umbuchungsgebühren. Bei Umbuchung werden seitdem nur etwaige Differenzen bei den Steuern, Gebühren und Flugpreis fällig.

Das hat nun ein Ende: Wie die Lufthansa heute informierte, treten für Buchungen ab 2. August neue Tarife in Kraft. Für die Tarife Business Saver (nur innerhalb Europas) und Economy Light (alle Verbindungen) fällt dann zusätzlich zur Tarifdifferenz wieder eine Umbuchungsgebühr an. Die genauen Gebühren finden sich in den jeweiligen Fare Rules, es ist aber die Rede von „ab 35€“ innerhalb Europas und „ab 75€“ auf Langstrecke.

Die neuen Regeln gelten für alle Flüge mit Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines, Austrian und Eurowings Discover. Bei Eurowings entfällt die Umbuchungsgebühr (zumindest zunächst) auch weiterhin in allen Tarifen.

Tipp

Ausschlaggebend für die Umbuchungsregeln ist das Datum der Buchung. Wer noch bis 1. August einen neuen Flug auf Lufthansa.com bucht, kann weiter nach den aktuellen Regeln umbuchen (also z.B. auch im Light-Tarif die Strecke ändern)

Neue Tarifstruktur ab 2. August 2021

Folgende Tabelle erläutert die genauen Regeln für Umbuchung bzw. Rerouting für alle Buchungen ab 2. August. Diese unterscheiden sich zwischen Kontinental- und Interkontinentalflügen:

Lufthansa-Tarifstruktur für neue Buchungen ab 2. August 2021. Anmerkungen:
* Ausgenommen Economy Light-Tarife mit Reiseantritt in den USA/Kanada/Zentralamerika. Diese sind nicht umbuchbar.
** Eine Änderung des Datums und des Routings ist möglich, Start- und Zielort müssen jedoch unverändert
bleiben.

Fazit

Ab 2. August wird es in einigen Tarifen der Lufthansa Group nicht mehr möglich sein, unkompliziert das Reiseziel zu ändern. Immerhin wirkt es aber so, als könnte das Ende der Umbuchungsgebühr in allen anderen Tarifen noch längerfristig Bestand haben.

Es war abzusehen, dass die kulanten Umbuchungsregeln irgendwann ein Ende haben. Da Quarantäne und Testpflicht für viele Länder noch lange nicht vom Tisch sind, kommt die Verschlechterung der Buchungskonditionen aber zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

Quelle: Lufthansa Experts

Titelbild: © Lufthansa / Mark Huss www.mark-huss.com

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Kommentare (10)

  1. Mone sagt:

    Ich würde Economy Basic in die USA buchen wollen. Lt. Lufthansa keine Umbuchungsgebühr. Wie kurzfristig ist umbuchen denn möglich? Bis zu 24 Std vor Abflug?
    in den Bestimmungen kurz vorm buchen steht ja bei Umbuchung Hinflug „Der Flug muß spätestens -14 Tage vor dem geplanten neuen Abflugdatum umgebucht werden“
    Lufthansa schreibt ja, die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Abflug erfolgen…

    Und wenn man positiv getestet werden sollte sind es ja nur 1-2 Tage vor Abflug…

    Danke!

    • Peer sagt:

      Meines Wissens jederzeit vor der geplanten Abflugzeit. Finde dazu auch nirgendwo weitere Einschränkungen. Du solltest nur genug Puffer für die Hotline einplanen.

      Eine verlässliche Antwort auf die du dich im Zweifelsfall berufen kannst, wirst du aber nur von LH selbst erhalten.

  2. Andi sagt:

    Hallo!
    Ich habe inzwischen wieder oft gelesen, dass LH diese Änderung und Verschlechterung der Umbuchungsregeln doch nicht vorgenommen und wieder nach hinten geschoben hat.
    Was stimmt denn nun?

  3. Schotti sagt:

    Wie schaut es mit Buchungen über Meilen aus? Gibt es hier die gleichen Regeln?

  4. Jan sagt:

    Naja solange die Konkurrenz wie zb klm sogar kostenlose Stornierung und refund annietet sollte sich das LH zweimal überlegen.

  5. C820MS sagt:

    Auf der verlinkten Seite heißt es, “ 2. Für alle Tickets, die bis zum 31. Juli 2021 mit einem Reisedatum zwischen dem 01. Februar 2020 und 31. August 2021 ausgestellt wurden bzw. werden, ist eine Änderung der Beförderungsklasse, des Abflugs- oder Zielflughafens einmalig möglich*.”

    Danach kommt es für die alten Regeln, die auch eine Änderung des Ziels erlauben, nicht nur darauf an, vor dem 2. August gebucht zu haben, sondern bis zum 31. Juli und mit Reisedatum bis 31. August.

    Widerspricht das dem “Tipp” hier im Artikel oder übersehe ich etwas?

    • Peer sagt:

      Das bezieht sich auf bestehende Buchungen unabhängig vom Buchungsdatum. Lufthansa hat die Regeln zwischendurch mehrfach angepasst und das ist m.E. ein Versuch, das etwas zu harmonisieren.

      Die aktuellen Regeln für Neubuchungen finden sich unter „Ich möchte eine neue Flugbuchung tätigen“:

      Bei Flugreisen, die bis einschließlich 31. Juli 2021 gebucht werden, sind weltweit alle Tarife der Airlines der Lufthansa Group gebührenfrei umbuchbar (Ausnahme bei einem Reisestart in Japan für Reisen nach Europa). Die genauen Tarifbedingungen finden Sie im Buchungsverlauf in Ihrer Tarifauswahl. Auch der Abflugs- und Zielflughafen kann nach Wunsch beliebig gewechselt werden.* Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung der Flugstrecke oder aufgrund eines erforderlichen Wechsels der Reise- oder Buchungsklasse teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.

      Interessant ist noch die Frage, was mit Buchungen passiert, die genau am 1. August getätigt werden. Die neue Tarifstruktur tritt aber laut LH erst ab 2. August in Kraft.

  6. OH sagt:

    Hallo, wie sind denn die Umbuchungsregelungen bei den Promo Angeboten (z.B. Party of 2)? Kann dort auch (noch) in ein anderes Routing kostenlos umgebucht werden? Vielen Dank.

    P.S. Party of 2 ab Amsterdam wurde verlängert

    • Peer sagt:

      Da ändert sich voraussichtlich nichts. Business Saver auf Langstrecke ist ja von den Änderungen nicht betroffen.

      Allerdings braucht es für die Umbuchung eines Partnerangebotes wohl grundsätzlichen einen sehr versierten Mitarbeiter.

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