Update der Risikogebiete: Viele Länder Europas herabgestuft, Großbritannien wieder Virusvariantengebiet

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Heute hat es etwas gedauert: Erst um 21:30 Uhr hat da Robert-Koch-Institut die neueste Liste der Risikogebiete online gestellt. Diese ist für alle von Bedeutung, die in den kommenden Tagen und Wochen die Einreise nach Deutschland planen.

Eigentlich beinhaltet die Liste vor allem gute Neuigkeiten: Viele Länder Europas wurden entweder vom Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft oder sind gar kein Risikogebiet mehr.

Schlecht sieht es hingegen bezüglich Großbritannien aus: Letzte Woche wurde das Land wegen vermehrten Auftreten der indischen Corona-Mutation bereits als Risikogebiet eingestuft. Ab Sonntag wird es wieder als Virusvariantengebiet eingestuft. Damit besteht selbst für Vollständig geimpfte wieder eine Quarantänepflicht!

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland, sofern man keine Immuniserung nachweisen kann. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 23. Mai 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 23. Mai um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 22. Mai um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen. Ebenso gelten aber auch die Lockerungen erst ab Sonntag.

In der folgenden Liste der Länder haben wir euch jeweils die Länderseiten des Auswärtigen Amtes verlinkt. Dort könnt ihr euch jederzeit über die übrigen Bestimmungen, beispielsweise hinsichtlich der Einreise, informieren.

Es gab diese Woche ein neues Virusvariantengebiet:

Ebenso wurden zwei weitere Gebiete zum Hochinzidenzgebiet erklärt:

Ebenfalls in der Karibik liegt als neues Risikogebiet:

Kommen wir nun zu den guten Neuigkeiten, denn diesbezüglich gab es einige. Folgende Länder wurden vom Hochinzidenzgebiet zu einem regulären Risikogebiet herabgestuft:

Folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr, sodass die Reisewarnung aufgehoben wird:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikobeurteilung aller Länder weltweit, wie sie ab Sonntag gültig ist:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Seit 12. Mai 2021 gilt eine neue, bundesweit einheitliche Einreiseverordnung. Diese regelt die Pflicht zur Reiseanmeldung, Corona-Testung und Quarantäne für Reiserückkehrer je nach Art des Risikogebiets. Alle Details dazu könnt ihr in folgendem Beitrag nachlesen:

Titelbild: Markus Winkler

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Kommentare (6)

  1. Petra Zimmermann sagt:

    Das interessanteste daran ist, dass Ägypten mit einer Inzidenz unter 10 ein Hochinzidenzgebiet ist. Kann mir bitte jemand erklären warum?

  2. Barbara sagt:

    Das wird interessant. Wie sich das Farbenspiel entwickeln wird. Spanien lässt Briten ab 24. Mai ohne Test und ohne Impfung einreisen!
    Manche EU Länder gehen schon seltsame Wege

  3. Bastian sagt:

    Danke fürs Update! Hast du eine Idee, was das für einen BA-Rückflug heißt, bei dem man in Heathrow umsteigen muss?
    Das Gesetz formuliert “Aufenthalt in Variantengebiet“. Komme ich als vollständig Geimpfter nun bspw. aus den USA und habe ich UK einen Transfer ohne den internationalen Bereich des Flughafens zu verlassen, muss ich nach Ankunft in Deutschland dann dennoch 14 Tage in Quarantäne?

    • Peer sagt:

      Das ist eine gute Frage. Im Gesetz ist das leider weiterhin schwammig definiert:

      Gilt nicht für Personen, die […] durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten

      Ich würde schätzen, dass ein Transit ohne den Flughafen zu betreten nicht als „Zwischenaufenthalt“ zählt Ähnlich ist das zumindest für die Einreise nach Deutschland definiert:

      Der Umstieg im internationalen Transitbereich eines Flughafens, um aus einem Drittstaat in einen anderen Drittstaat weiter zu reisen, gilt nicht als Einreise

      Aber garantieren kann ich es dir leider nicht.

      • Bastian sagt:

        Danke für dein schnelles Feedback. Fiel mir auch auf, dass nur der Transit an einem deutschen Flughafen erwähnt wird. Aber ich glaube, ich weiß es mittlerweile:

        Wie du zitierst, gilt die Quarantäne nicht für Durchreisende eines Risikogebiets. Ein Zwischenaufenthalt ist in §2 definiert als etwas längeres als nur Rast oder Tanken. Transit zählt ebenfalls nicht dazu. Und Risikogebiet ist ebenso definiert, das sind sowohl Hochinzidenz- als auch Variantengebiete.

        • Peer sagt:

          Stimmt, sehr gut. Da oben hatte ich nicht nochmal geschaut, aber dann ist ja alles klar. 🙂

          Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt

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