Zugbindung aufgehoben: Was bringt das beim DB Sparpreis ab 20 Min. Verspätung

Bahnhof - Frankfurt am Main

Ein (Super) Sparpreis-Ticket gibt es bei der Deutsche Bahn bereits ab 17,90€ quer durch Deutschland. Damit unterwirft man sich aber gleichzeitig der Einschränkung, dass man nur die auf der Fahrkarte angegeben Züge nutzen darf. Es besteht also Zugbindung.

Der Zugbindung unterliegt man aber nur, wenn euch eure gewählte Verbindung pünktlich ans Ziel bringt. Erreicht ihr euer Ziel mit voraussichtlich mehr als 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung aufgehoben und ihr müsst euch nicht mehr an die vorgegebene Verbindung halten. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn ein gebuchter Zug ausfällt. Ihr könnt dann jeden beliebigen Zug wählen, um euer Ziel zu erreichen.

Mittlerweile zeigt euch das auch der DB Navigator im Reiseplan proaktiv an und ihr müsst euch das ggf. nicht am Informationsschalter mehr bestätigen lassen:

DB Navigator Zugbindung aufgehoben
Info das die Zubindung aufgehoben worden ist im DB Navigator

Wenn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erwischen oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Das heißt, dann dürfen Sie andere Züge nutzen, um Ihr gebuchtes Ziel zu erreichen.

Falls die Zeit reicht, bitten wir Sie, sich bei einem Zugbegleiter oder Mitarbeiter an einer DB Information wegen einer schriftlichen Bestätigung zu melden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung – Deutsche Bahn

Verspätung am Ziel entscheidend

Wichtig ist, dass ihr von der voraussichtlich verspäteten Ankunft am Zielort ausgehen müsst. Nicht von der aktuellen Verspätung eures Zuges bei einem Zwischenhalt. Der Zug kann eure Verspätung noch aufholen oder durch eine aufgrund der Verspätung verkürzte Umsteigezeit könnt ihr trotzdem noch pünktlich oder mit weniger als 20 Minuten Verspätung am Zielort ankommen.

Mittlerweile zeigt der DB Navigator euch aber auch schon proaktiv an, dass die Zugbindung aufgehoben worden ist, auch wenn die Verspätung am Ziel noch nicht bei mehr als 20 Minuten liegt.

Vor allem bei Umsteigeverbindungen passierte es aber häufig, dass man durch eine Verspätung den Anschlusszug verpasst. Dann kommt man zügig mehr als 20 Minuten später am Zielort an.

Tipp

Erreicht ihr voraussichtlich nicht euren Anschlusszug, lohnt es sich schon frühzeitig und ggf. auch ab Zwischenhalten auf der Strecke, nach Alternativverbindungen im DB Navigator zu suchen.

Keine Bestätigung für Aufhebung der Zugbindung erforderlich

Müsst ihr davon ausgehen, euer Ziel mit mehr als 20 Minuten Verspätung zu erreichen, ist die Zugbindung automatisch aufgehoben. Ihr müsst euch das nicht bestätigen oder genehmigen lassen.

Zur Sicherheit könnt ihr euch aber trotzdem das Aufheben der Zugbindung bei einem Zugbegleiter oder an der DB Information im Bahnhof bestätigen lassen. Alternativ solltet ihr zumindest einen Screenshot aus z.B. der App anfertigen.

Es kann vorkommen, dass der Zugbegleiter auf der Alternativverbindung euch auffordern, ein neues Ticket (zum teuren Flex-Preis + Bordzuschlag) bei ihm zu kaufen und im Anschluss Online bei der Bahn erstatten zu lassen. Hilfreich ist es dann die dokumentierte Verspätung vorzuzeigen z.B. in der DB Navigator App. Das kommt vorwiegend vor, wenn euer verspäteter Zug ein Regionalzug ist.

Auch frühere Verbindung möglich

Wartet ihr am Bahnhof auf euren Zug und dieser hat bereits 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung ebenfalls aufgehoben und ihr dürft, falls vorhanden, auch eine frühere Verbindung wählen.

Tipp

Auch bei einer Verspätung von unter 20 Minuten und einer früheren Verbindung die ihr erreichen könnt, könnt ihr nett an der DB Information fragen, ob ihr die frühere Verbindung trotz Zugbindung nehmen dürft.

Zwischenstopp nach Aufhebung der Zugbindung erlaubt

Ist die Zugbindung einmal aufgehoben, könnt ihr theoretisch auch einen Zwischenstopp einlegen. Ihr müsst nur bis Betriebsschluss (3:00 Uhr am nächsten Tag) euer Endziel erreicht haben und dürft keine Umwege einlegen oder rückwärtsfahren.

Nur im Fernverkehr, kein Nahverkehr

Die Zugbindung bei einem Sparpreis-Ticket gilt grundsätzlich nur für den Fernverkehr, d.h. im Intercity (IC), Eurocity (EC) und Intercity Express (ICE). Bei Regionalzügen wie Regional Bahn (RB), Regional Express (RE), S-Bahn (S) usw. besteht grundsätzlich keine Zugbindung. Findet ihr eine solche Verbindung auf eurer Fahrkarte, ist das nur als eine mögliche Verbindung gemeint, die ihr nehmen könnt, aber nicht müsst. Ihr dürft auch am gleichen Tag eine frühere oder spätere Regionalbahn oder S-Bahn nehmen.

Es ist allerdings nicht möglich, bei gültiger Zugbindung, Fernverkehrssegmente durch den Nahverkehr zu „ersetzen“. Habt ihr etwa ein IC-Ticket von Hamburg nach Schwerin gebucht, dürft ihr nicht einfach in den RE auf der gleichen Strecke steigen. Ist die Zugbindung aufgehoben, dürft ihr aber natürlich auch mit dem Regionalverkehr ans Ziel fahren.

Keine Privatbahnen z.B. Flixtrain

Habt ihr ein Ticket der Deutschen Bahn, dürft ihr auch weiterhin nur Züge der Deutschen Bahn als Ersatz nutzen. In privaten Zügen z.B. von Flixtrain ist euer Fahrschein nicht gültig!

Fazit

Wenn man einen Sparpreis bucht, sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass man ab 20 Minuten voraussichtlicher verspätete Ankunft am Zielort jeden beliebigen anderen Zug nehmen kann und die Zugbindung nicht mehr besteht.

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Kommentare (27)

  1. Christoph sagt:

    Was ist, wenn mein Zubringer IC zwar nicht 20 Minuten verspätet ist, aber doch soviel Verspätung hat, daß ich meinen ICE innKöln Deutz verpasse ( Umsteigezeit lt DB 10 Min)? Darf ich dann auch ein anderes routing nehmen, zB mitS-Bahn (früher)nach Düsseldorf und dort in den ICE, der dann über Köln zu meinem Ziel fährt ?

    • Luke sagt:

      Soweit ich das verstehe, ist es wenn du deine Route Du an Schluss zu spät ankommst. Wie es mit einer städtischen s-bahn, die nicht durch die Bahn betrieben wird aussteht kann ich nicht sagen

  2. Luke sagt:

    Da gibt es trotzdem Verwirrungen bei mir. Ich kaufe mir ein Ticket von München nach Dresden.
    Bis Nürnberg ist ICE, danach RB

    Erst hinten bei Chemnitz ist wegen Baustelle Busumstieg etc 40 Minuten Verspätung froh angekündigt.
    Da meine Reise am Zielbahnhof 40 Minuten Verspätung hat, ist die gesamte Zugbindung aufgehoben.
    Bin 2 Stunden früher gefahren aber der erste Schaffner hat gesagt, dass ihn eigentlich egal ist was auf einen RB passiert und er mich zwar mitnimmt aber da die Verspätung auf RB passiert, er es nicht machen müsste… war das etwas perplex

  3. Alex sagt:

    ich kann mir nicht vorstellen, dass der Abschnitt, wo beschrieben wird, dass bei verspäteter Fernverkehrsverbindung kein Nahverkehr verwendet werden darf, der Realität entspricht.
    Auf manchen Strecken gibt es nur ein paar wenige UC Verbindungen pro Tag (Berlin Chemnitz z.B.). Als ob man dann 22 Stunden auf den nächsten IC wartet. Ab in den RE, und da wird auch niemand was sagen.

    • Michael sagt:

      Der Abschnitt ist etwas unglücklich formuliert, denn es wird die grundsätzliche Zugbindung von Sparpreis-Tickets für den Fall beschrieben, dass der Zug gerade nicht verspätet. Dann ist die Aussage im Beitrag, dass man einen IC nicht durch einen RE/RB ersetzen darf auf dem Papier korrekt (wenn sie auch oft nicht durchgesetzt wird). Im Verspätungsfall >20 Minuten darf man selbstverständlich auch einen RE/RB nehmen.

  4. TheSurge sagt:

    Aufgrund eines neuen Jobs fahre ich seit März regelmäßig mit der Bahn auf längeren Strecken. Mein bisheriges Fazit, mindestens 90% meiner Fahrten haben nicht geklappt wie gebucht. Daher kaufe ich nur noch Super Sparpreis und fahre voll flexibel! Wer voll zahlt, ist selbst schuld – dass ist zumindest meine Erfahrung!

  5. Julian sagt:

    Ich fahre eh nur zum Flughafen mit der Bahn. Bin in den letzten 2 Jahren 4 mal nach Frankfurt gefahren. Und bei keiner einzigen Hin- oder Rückfahrt musste ich den ausgewählten Zug nehmen, die Zugbindung wurde immer aufgehoben. Sehr praktisch 🙂

  6. Jörg sagt:

    Die Bahn hat wegen einer Fahrplanänderung die Zugbindung aufgehoben.
    Kann ich jetzt nicht nur zu einer anderen Uhrzeit sondern auch an einem anderen Tag (auf Ticket steht: gültig ab…) die Fahrt antreten?

    • Peer sagt:

      Soweit ich weiß, gelten Sparpreis-Tickets nur bis 10 Uhr am Folgetag. Meines Erachtens musst du die Ticket-Gültigkeit auch bei Zugausfall / Fahrplanänderung einhalten, kannst die Fahrt also nicht beliebig verschieben.

      Aber evtl. erkundigst du dich da besser direkt bei der DB.

  7. Kristin sagt:

    Hallo, mein erster Zug hatte 40 Minuten Verspätung, daher habe ich einen anderen, früheren Zug genommen (auf Empfehlung des Bahnhofspresonals). Angekommen am Umsteigebahnhof wurde dadurch der im Sparpreis angegebene Anschlusszug doch noch erreicht, ich habe aber einen anderen (5 Minuten später) genommen und musste daher den vollen Preis des 2. Zugs zahlen. Ist das richtig? Ich war der Annahme, dass schon die erste Verspätung die Zugbindungen des gesamten Tickets aufhebt?! Vielen Dank für eine Klärung

  8. E. sagt:

    Wenn ich eine Zugverbindung zum Supersparpreis mit nur 5 Min. Umsteigezeit gebucht habe, der Zug aber 10 Minuten Verspätung hat – aber deutlich unter 20 Minuten – ist die Zugbindung dann auch aufgehoben?
    Gibt es eine Mindetstumstiegszeit, die man einplanen muss?

  9. Jeannette sagt:

    Hallo Mathias, bei meinem online Ticket steht nichts bzgl. Aufhebung der Zugbindung. Auch nicht im Kleingedruckten.

  10. Fab sagt:

    Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass private Unternehmen wie Flixtrain die Fahrscheine der Deutschen Bahn nicht anerkennen. Hierfür muss man extra im Vorfeld ein Ticket direkt online bei Flixtrain buchen. Im Zug selbst kann bei Flixtrain nicht nachgelöst werden.

  11. Mathias sagt:

    Danke für den Bericht – allerdings neu ist das nicht, oder? Die Aufhebung der Zugbindung steht, soweit ich weiß, seit geraumer Zeit im Kleingedruckten auf jedem (online) ticket.

  12. Icke sagt:

    off topic: und nicht vergessen, ab einer stunde verspätung am zielbahnhof (letzter bahnhof der kompletten reise!) gibts ein teil des geldes zurück. dafür vom zugbegleiter den umschlag für „fahrgastrechte“ aushändigen lassen. einige zugbegleiter wissen das nicht. einfach hartnäckig (aber freundlich) darauf bestehen. 🙂

  13. Cornelia sagt:

    Hallo. Die Zugbindung ist auch dann aufgehoben wenn ein Zug der gebuchten Verbindung ausfällt. Ist bei uns der Fall und das Reisecenter hat mir die Zugbindung aufgehoben. Wir fahren jetzt früher und kommen früher an.

  14. Matthias sagt:

    und es kommt immer auf die Kulanz des Zugbegleiters an.
    Manche winken das so durch, manche allerdings verlangen das man bei dem Zugbegleiter eine neue Fahrkarte zum normalpreis + Bordzuschlag bezahlt. Diese kann man sich dann Online bei der Bahn erstatten lassen, was natürlich zusätzliche Arbeit beansprucht.

    Es ist gefühlt immer Hilfreich den Zugbegleiter in der DB App zu zeigen, dass der eigentliche Zug verspätung hat.

    • Johannes sagt:

      Gutee Hinweis! Danke, habe ich oben ergänzt.

    • Max sagt:

      Eine neue Fahrkarte zum Bordpreis oder einen Aufschlag gibt es bei einer Verspätung von mind. 20 Minuten nur, wenn ich davor einen Nahverkehrszug hatte (RE, RB usw.) und ich dann mit einen IC oder ICE fahre.

      Bei allen anderen Varianten darf kein Aufpreis verlangt werden. Da reicht nur die Erklärung beim Zugbegleiter oder ein bestätigter Nachweis.

  15. Fjaell sagt:

    Die selben Bedingungungen zur Aufhebung der Zugbindung gelten auch beim Super-Sparpreis. Und selbstverständlich kann dann bei beiden Tickets ersatzweise auch der Nahverkehr genutzt werden.

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