RKI aktualisiert Risikogebiete: Tirol ist kein Virusvarianten-Gebiet mehr, Frankreich komplett Hochinzidenzgebiet

Jenner Blick in Richtung Österreich

Das Robert-Koch-Institut hat soeben die neueste Liste der Risikogebiete veröffentlicht, die ab Sonntag (28. März) für die Einreise nach Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesland Tirol in Österreich wird von einem Virusvarianten-Gebiet zu einem „normalen“ Risikogebiet heruntergestuft unter anderem Dänemark gilt jetzt komplett als Risikogebiet.

Zudem gilt ab Dienstag, 30. März 2021, eine generelle Testpflicht bei Flug-Einreisen nach Deutschland vor Abflug. Ohne negativen Test sollen die Fluggesellschaften die Beförderung verweigern. Die Testpflicht gilt auch für Länder & Regionen, die aktuell kein Risikogebiet sind.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Bei der Testpflicht gibt es aber Unterschiede, je nach genauer Einstufung. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 28. März 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 28. März um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 27. März um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen. Ebenso gelten aber auch die Lockerungen erst ab Sonntag.

In der Liste der Länder haben wir euch jeweils die Länderseiten des Auswärtigen Amtes verlinkt. Dort könnt ihr euch jederzeit über die übrigen Bestimmungen, z.B. zur Einreise informieren.

Folgende Länder gelten neu als Hochinzidenzgebiet:

Neue Risikogebiete sind:

  • Dänemark (außer Färöer & Grönland)
  • Finnland
    • Die Regionen Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa
  • Kroatien
    • Die Gespanschaft Požega-Slawonien
  • Norwegen
    • Die Provinz Rogaland

Nun zu den guten Neuigkeiten – folgende Gebiete wurden herabgestuft:

Und folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie ab Sonntag gültig sind:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Einheitliche Regeln für die Quarantäne gibt es in Deutschland kaum noch, da immer mehr Bundesländer abweichen. Generell gilt:

  • Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Wann dieser Test gemacht werden muss bzw. kann, hängt davon ab, ob ihr aus einem regulären Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet einreist.
  • Welche Tests akzeptiert werden, hängt vom jeweiligen Bundesland ab
  • Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland, Kreis und Art des Risikogebiets). Nur das Bundesland NRW erfordert keine Quarantäne für Einreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten, wenn ein negativer Test vorliegt.
  • Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.
  • Es muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden
    • Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann nach Einreise selbstständig beim Gesundheitsamt melden.
  • Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede.
Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Wann muss die Einreisetestung vorgenommen werden?

  • Reguläre Risikogebiete: Der Test kann frühestens 48 Stunden vor dem Abflug und spätestens 48 Stunden nach Einreise vorgenommen werden. Das Gesundheitsamt kann jederzeit unangemeldet innerhalb von 10 Tagen nach Einreise das Testergebnis verlangen. Auf den Seiten vom RKI wird dies allerdings nicht erwähnt, nur auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
  • Hochinzidenzgebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Virusvariantengebiete: Passagiere müssen ein negatives Testergebnis bei Einreise vorlegen. Bei Einreise per Flugzeug wird das schon von am Check-in überprüft. Das Testergebnis darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Transitpassagiere sind nicht von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt ein Einreiseverbot mit Ausnahmen. Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen alle Flüge wie gewohnt absolvieren. Für alle anderen Personen ist die Einreise nach Deutschland nicht gestattet. Die Flüge dürfen aber weiter landen und ein reiner Flughafen-Transit ist ebenfalls erlaubt. Die ganze Verordnung dazu und damit auch die Details des Beförderungsverbotes gibt es hier als PDF.

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Kommentar (1)

  1. Nicolas B sagt:

    Frankreich war längst fällig. Die VAE hätten auch von Hoch- auf Risikogebiet herabgestuft werden dürfen, aber naja… mit der Testerei ändert es nichts. Vor dem Rückflug ist man dran.

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