Was bedeutet eine Reisewarnung? Kann ich trotzdem reisen?

Karte Coronavirus 27 Juni 2020

Derzeit hat das Auswärtige Amt aufgrund des Coronavirus eine Reisewarnung für das außereuropäische Ausland ausgesprochen. Doch was bedeutet eine Reisewarnung überhaupt? Darf man in ein Land mit Reisewarnung reisen und falls ja, ist das eine gute Idee? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten.

Was ist eine Reisewarnung?

Eine Reisewarnung ist ein dringender Appell des Auswärtigen Amtes auf Reisen in ein Land oder Teile eines Landes zu verzichten. Sie wird nur ausgesprochen, wenn im Reiseland eine akute Gefahr für Leib und Leben von Reisenden besteht. Im Falle einer Reisewarnung werden deutsche Staatsbürger im betroffenen Gebiet zudem zur Ausreise aufgefordert und gegebenenfalls evakuiert. Ist das Risiko geringer, wird lediglich ein Reise- oder Sicherheitshinweis ausgesprochen. Allgemein sind solche Warnungen relativ selten. Vor der Coronakrise bestanden Reisewarnungen für Länder, in denen man durch Krieg und Gewalt als Ausländer um sein Leben fürchten muss, wie beispielsweise Afghanistan, Somalia und Syrien.

Es lässt sich darüber streiten, ob sich das Auswärtige Amt in der Coronakrise an die eigenen Begriffsdefinitionen hält. Derzeit besteht eine Covid-19-Reisewarnung für alle außereuropäischen Länder sowie Schweden. Es ist schwer verständlich, wieso in Ländern mit guten Gesundheitssystemen und niedrigen Infektionszahlen wie Neuseeland und Taiwan eine akute Gefahr für Leib und Leben bestehen soll. Vielmehr scheint die Motivation hinter der Warnung zu sein, zu verhindern, dass Deutsche im Ausland stranden, sollten im Falle eines Anstiegs der Fallzahlen die Grenzen wieder geschlossen werden. Ein zweiter Grund dürfte sein, die Verbreitung des Virus durch unnötiges Reisen zu unterbieten.

Darf ich in ein Land mit Reisewarnung reisen?

Ja! Eine Reisewarnung stellt, wie der Name schon sagt, lediglich eine Warnung aber kein Reiseverbot dar. Es besteht also kein Risiko auf eine Strafe, wenn man sich nicht an eine Reisewarnung hält. Das hat auch Außenminister Heiko Maas klargestellt.

Grundsätzlich kann der Staat die Reisefreiheit von Staatsbürgern einschränken, wenn durch die geplanten Reisen „die innere oder äußere Sicherheit (…) der Bundesrepublik gefährdet wird“ (§ 7 PassG). In diesem Fall muss euch aber aktiv vonseiten der Behörden dazu der Pass entzogen werden. Es ist bisher kein Fall bekannt, in welchem dies aufgrund des Coronavirus geschehen ist.

Tipp: Das Auswärtige Amt bietet eine kostenlose Sicher Reisen App an. Darüber kann man sich benachrichtigen lassen, sollte eine Reisewarnung oder ein anderer Hinweis für das geplante Reiseland ausgesprochen werden.

Muss ich bei Rückkehr in Quarantäne?

Ob ihr bei der Rückreise nach Deutschland euch für 14 Tage in Quarantäne begeben müsst, ist nicht von der Reisewarnung des Auswärtigen Amt, sondern von den durch das Robert Koch Institut ausgewiesenen Risikogebieten abhängig. Aktuell ist das eine sehr lange Liste mit vielen außereuropäischen Ländern aber aktuell auch Schweden und die Türkei (Stand 29. Juni). Die genauen Bestimmungen könnt ihr hier nachlesen:

Ist es eine gute Idee trotzdem zu reisen?

Grundsätzlich nicht. Reisewarnungen werden meist wohlbedacht und mit gutem Grund ausgesprochen. Sie werden von Experten im Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen erstellt und bieten eine gute Orientierung für die jeweilige Sicherheitslage vor Ort.

Zudem schließen die meisten Reiseversicherungen den Versicherungsschutz für Ziele mit Reisewarnung aus. Entscheidend ist, ob die Reisewarnung bei Einreise besteht.

Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert.
Wenn Sie sich bei Bekanntgabe einer Reisewarnung bereits vor Ort befinden, endet der Versiche-rungsschutz 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Wenn Sie die Reise nicht beenden können aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, sind Sie über diesen Zeitraum hinaus versichert.

Allianz Versicherungsbedingungen

Außerdem ist eine von der Weltgesundheitsorganisation eingestufte Pandemie, wie aktuell COVID-19, ebenfalls bei vielen Reiseversicherungen ausgeschlossen. Dann besteht auch kein Versicherungsschutz bei Reisen in Länder ohne Reisewarnung.

Erkrankt ihr an COVID-19 oder einer anderen Krankheit in einem Land mit Reisewarnung, wird eure Auslandsreisekrankenversicherung die anfallenden Kosten für die Behandlung vermutlich nicht übernehmen! Je nach Verlauf der Krankheit kann euch das schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Vor allem in Ländern mit einem extrem teuren Gesundheitssystem wie den USA.

Es gibt zwar Reiseversicherungen, die auch einen Versicherungsschutz bei Reisewarnungen bieten (oder nur explizit Reisewarnungen in Kriegsgebiete ausschließen), die können aber deutlich teurer als die üblichen 10-15€/Jahr sein. Schaut in die Versicherungsbedingungen und lasst euch das ggf. schriftlich von eurem Versicherer bestätigen.

Das bedeutet nicht, dass man unter keinen Umständen in ein Land mit Reisewarnung reisen sollte. Wenn man die lokalen Gegebenheiten kennt, die Sicherheitslage gut einschätzen kann und über ausreichend Versicherungsschutz verfügt, kann eine Reise in ein Land mit Reisewarnung mit überschaubarem Risiko stattfinden.

Kann ich eine Reise dann kostenfrei stornieren?

Das kommt immer darauf an, was ihr genau gebucht habt. Habt ihr euch selber eine Individualreise zusammengestellt, z.B. Flug, Hotel, Mietwagen einzeln gebucht, habt ihr durch die Reisewarnung keinen direkten Anspruch auf Erstattung.

Nur bei echten Pauschalreisen (nicht verbundenen Reiseleistungen) kann man meistens mit einem Verweis darauf stornieren, dass „außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen“. Eine akute Gefahr für Leib und Leben am Zielort fällt definitiv darunter. Allerdings haben Reisewarnungen keine direkte Rechtswirkung. Der Reiseveranstalter kann also anderer Auffassung über die Sicherheitslage vor Ort sein. In den meisten Fällen erlauben Reiseveranstalter im Falle einer Reisewarnung aber die kostenfreie Stornierung oder zumindest eine Umbuchung.

Titelbild: Karte mit aktiven COVID-19 Erkrankungen. Stand 27. Juni 2020

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Kommentare (33)

  1. Theresa sagt:

    Ich wollte eig. mit meinem Freund in Albanien wandern gehen – d.h. kaum Kontakt zu Menschen.. klar .. etwas egoistisch ist der Gedanke trotzdem zu fahren .. aber die Flüge waren schon gebucht und werden wohl auch abheben.. was würdet ihr tun?

  2. Christian sagt:

    Hallo Valentin,

    vielen Dank für deinen informativen Artikel! Ich bin seit einiger Zeit begeisterter Leser von Travel-Dealz.de.

    Nun zu meiner Frage / Anliegen:
    Meine Frau und ich haben für August / September einen Flug von Hamburg nach New York gebucht. Der Rückflug sollte im September von San Francisco stattfinden. Gebucht haben wir via Expedia.

    Nun wurde uns von FinnAir mitgeteilt, dass der Rückflug im September (SFO – HAM) anuliert wurde. Sprich wir stehen ohne Rückflug da.
    Da wir nun aufgrund der aktuellen Situation eh nicht in die USA reisen wollen, würde ich gerne wissen ob ich den gesamten Flug kostenfrei stornieren kann?

    Vielen Dank im Voraus für deine Rückmeldung.

    Christian

    • Johannes sagt:

      Ja, wenn der Rückflug von Finnair durchgeführt wird, fällt er unter EU-Recht und demnach kann eine Erstattung für die gesamte Buchung beantragt werden: https://travel-dealz.de/news/coronavirus-eu-fluggastrechten/

      • Christian sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank für die schnelle und verständliche Rückmeldung.

        Ein kleiner Fact noch am Rande:
        Die Fluggesellschaft von der der Reisepreis eingezogen wurde ist British Airways. Der Rückflug (via Helsinki) ist nur „operated by“.

        Ich hoffe das macht keinen Unterschied.
        Ich dachte auch immer, das es nicht wichtig ist wo die Airline ihren Sitz hat, solange der Abflug in der EU (bei uns Hamburg) startet?

        Wäre super wenn Du mir noch einmal kurz antworten könntest ob dann trotzdem nach EU-Recht entschieden wird.

        VG
        Christian

        • Johannes sagt:

          Entscheidend ist, welche Airline den Flug durchführt. Wenn der Rückflug von einem Nicht-EU-Staat von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird z.B. American Airlines, ist darauf kein EU-Recht anwendbar. Großbritannien hat aber die Verordnung 261 weiterhin in Kraft.

  3. Arne sagt:

    Hallo, vielen Dank für eure tolle Seite mit sehr aktuellen Hinweisen und Ratschlägen.
    Vielleicht könnt ihr mir auch helfen?
    Wir sind eine 5-köpfige Familie und wären übermorgen mit Lufthansa von Amsterdam über Frankfurt für 3 Wochen nach Vancouver geflogen.
    Den Flug habe ich direkt über Lufthansa gebucht. Für Kananda besteht aktuell bis auf weiteres eine Reisewarnung und die Einreise ist für Nicht-Kanadier bzw. enge Verwandte weiterhin untersagt.
    Ich bin davon ausgegangen, dass der Flug dann auch storniert werden müsste. Bisher steht der Flug weiterhin fest und als „bestätigt“ auf der Lufthansa-Seite. Telefon-Hotline ist nicht zu erreichen, Emails werden nicht beantwortet.
    Wie soll ich mich nun verhalten? Den Flight-Voucher von Lufthansa kann ich (laut Luftansa) nur annehmen wenn ich vor dem geplanten Flugtermin auf einen anderen Flug umbuche. Würde ich ja sogar machen (zB für die nächsten Sommerferien) – aber der Flugplan von Lufthansa lässt aktuell eine Buchung nur bis Ende Juni 2021 zu.
    Jetzt bin ich etwas ratlos.
    Ich dachte, wenn eine Einreise in das Land grundsätzlich ausgeschlossen ist, müsste ich doch den Flug stornieren können. Oder darf die Lufthansa uns trotzdem nach Kanada fliegen – so nach dem Motto „wir sind nur für den Flug zuständig – was euch dann dort am Flughafen passiert, ist nicht mehr unser Problem…“!
    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Johannes sagt:

      Versuch weiter jemand bei Lufthansa zu erreichen. Du kannst das Ticket auch on hold legen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt umbuchen. Siehe hier https://www.lufthansa.com/de/de/erweiterte-umbuchungsmoeglichkeiten unter „Ich habe eine Buchung (gebucht bis 15. Mai) und möchte meine Reise verschieben“

      • Ibrahim Niazy sagt:

        Hallo,
        Wir haben einen ähnlichen Fall wie die 5 köpfige Familie, allerdings mit einer 7 köpfigen Familie und einem Flug nach Tunis aus Köln am 21.07.2020 für 10 Tage. Gebucht wurde auf der Plattform Opodo für einen Flug mit Eurowings allerdings bei involatus. Der Flug ist bis heute nicht annuliert, aber wir möchten nicht fliegen wegen der Reisewarnung und aus Angst um Leib und Leben. Dürfen wir stornieren, obwohl der Flug ursprünglich nicht stornierbar war?

        • Johannes sagt:

          Nur nach den normalen Stornierungsbedingungen = es wird nur einen Bruchteil des Geldes zurückgeben. Oder halt den Gutschein von Eurowings annehmen. Das ist aber nur Kulanz.

  4. Elke Lenzen sagt:

    Muss man in Quarantäne wenn man im Oktober aus der Türkei zurück kommt.Wohne in NRW . Und gilt der Test den man am Flughafen macht. 2 Wochen unbezahlter Urlaub sind hart.

  5. Daniel sagt:

    Hallo, ich arbeite derzeit in Schweden für einen Rhythmus von 3/1wochen.wie sieht es da mit dem versicherungsschutz aus, kann der Chef weiter von mir verlangen hier zu arbeiten, da Schweden ja laut bundesgesundheitsministerium zu einem risikoland gehört.

    • Johannes sagt:

      Kommt darauf an wie du versichert bist. Normale Reisekrankenversicherungen laufen 7-14 Tage nach der Reisewarnung aus. Dann besteht darüber kein Versicherungsschutz mehr. Ob dein Chef das von dir verlangen kann, kann ich dir leider nicht mit Sicherheit beantworten.

  6. Wolfgang Braun sagt:

    Mich würde interessieren, wie man als Camping/Wohnmobil Nutzer 14 Tage „häusliche“ Quarantäne einhalten soll und ob das zumutbar ist bei 3 Wochen Urlaub. Habe eine Fähre nach England gebucht.

  7. Robert L sagt:

    Hallo Valentin,

    leider muß ich mich dem Verfasser „Ein treuer TravelDealz Fan“ anschließen.
    Das ist ein unübersichtliches Thema, zugegeben. Aber hier wird alles über einen Kamm geschert.

    Hier werden Länder mit Reisewarnung (also alle Nicht-EU Länder + Schweden) mit den Risikogebieten laut RKI gleichgesetzt. Und alle Versicherungen in einen Topf geworfen. Da muß differenziert werden und das wird schnell kompliziert.

    1. Es gilt eine Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr aus Risikogebieten z.B. in Bayern.

    Hier die Liste an Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    Jedenfalls sehe ich dort nicht: Australien, China, Fidschi, Hongkong, Island, Japan, um nur mal die ersten Anfangsbuchstaben durchzugehen. Ob man dort einreisen darf und / oder dort unter Quarantäne gestellt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da gibt es (noch) keine vollumfängliche Liste.

    2. Wenn man in einem solchen Risikogebiet vor der Rückreise nach Deutschland einen weiteren COVID19-Test durchführt, dann wird man von dieser Regelung auch ausgenommen. Vorausgesetzt das Zielland führt die Tests in einem akkreditierten Labor durch.

    Hier gilt diese Liste (viel Spaß beim Abgleich): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

    Wie erwähnt, muß man bei den Bundesländern selber recherchieren, ob der Aufwand nötig ist und überhaupt eine Quarantäne droht. Föderalismus sei dank.

    Übersicht der Verordnungen in den Bundesländern: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

    Nun zu den Reiseversicherungen. Die machen auch deutliche Unterschiede. Die jetzt relevanten Gründe für einen Ausschluß können sein:

    – Reisewarnung fürs Zielland

    – COVID-19 Erkrankung explizit

    – Pandemien allgemein

    Ich empfehle da diese Übersicht:
    https://www.reiseversicherung.com/reiseversicherungen.html

    Was man bedenken muß: Das gilt bei einem Versicherungspaket für alle Versicherungsteile.

    Das bedeutet dann auch, daß ein Storno ausgeschlossen ist, wenn man sich vor Abreise das Bein bricht, obwohl man noch gar nicht im Zielland angekommen ist oder „nur“ das Gepäck verloren geht bei einer Reisegepäckversicherung (Sinn oder Unsinn an dieser Stelle egal).
    Wer daran zweifelt kann gerne meine Korrespondenz mit der Allianz haben. Die schließen einfach alles aus. Punkt.
    Da bleibt zwar noch die Frage, wo der Versicherungsgegenstand war, als noch die weltweite Reisewarnung aktiv war. Aber das ist ein Fall für den Verbraucherschutz und nicht für Travel-Dealz.

    Abgesehen davon, sollte man sich über eines klar werden: Für EU-Ausländer und Deutsche gibt es keine verbindlichen COVID19-Test vor der Anreise. Einige Nicht-EU-Urlaubsländer setzen das aber voraus. Ob man da also sicherer unterwegs ist als im eigenen Land mit lauter Ungetesteten um einen herum muß jeder mit sich selbst ausmachen.

    Das soll jetzt kein Appell für die große Weltreise werden, denn man darf nicht vergessen: Das alles ist keine Garantie für COVID19-negative Mitreisende im Flugzeug, die dann zur eigenen Quarantäne oder sogar zur Infektion führen könnten. Man vergesse nicht den Sonderflug nach China: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/positiver-corona-test-auf-deutschem-sonderflug-nach-china-16794552.html

    Oder ob das Hotel vor Ort doch noch unter Quarantäne gesetzt wird. Das kann einem aber bei der Anreise im Zug zu einem Hotel in Deutschland genauso passieren.

    Völlig unberührt davon ist ebenfalls, ob der Hin-und Rückflug ausfällt und man irgendwo strandet.

    Mein Fazit: Bitte weiter so mit Euren Spartipps, aber etwas Recherche das nächste Mal oder Finger weg von unübersichtlichen Themengebieten.

    • Johannes sagt:

      Hallo Robert,

      mit der Quarantäne hast du recht. Das war zu kurz gefasst, war aber auch nicht das Hauptaugenmerk des Artikels. Das habe ich noch einmal weiter ausgeführt.

      Das Pandemie bei vielen Reiseversicherungen ebenfalls ausgeschlossen sind, habe ich ebenfalls ergänzt. Dazu hatten wir hier bereits hier etwas ausführlicher geschrieben: https://travel-dealz.de/blog/reiseversicherungen-pandemie/

    • Valentin sagt:

      Hallo Robert. Erstmal vielen Dank für das ausführliche Feedback. Das Thema ist in der Tat sehr komplex. Ich muss deiner Kritik aber widersprechen. Der Artikel behandelt einzig das Thema „Reisewarnung“, nicht Quarantäne-Bestimmungen bei der Rückkehr (haben wir jetzt noch ergänzend eingefügt), die Einreise in andere Länder oder das allgemeine Risiko sich den Virus auf Reisen einzufangen. Die Quarantäne-Bestimmungen wurden lediglich erwähnt um zu verdeutlichen, dass die Rechtslage auch nach §7 PassG kein Reiseverbot rechtfertigt. An keiner Stelle im Artikel werden Länder mit Reisewarnung der Risiko-Liste des RKI gleichgesetzt. Zu den Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen, das wurde nachträglich von einem Co-Autor eingefügt. Gruß, Valentin

  8. Bernhard Kloske sagt:

    Auch ich sehe hier einen schlecht recherchierten Beitrag.
    Für alle Länder, für die eine Reisewarnung besteht, reicht bei Wiedereinreise nach Deutschland (seit inzwischen bereits 2 Wochen) ein höchstens 48 Stunden alter Covid-19 Test mit negativem Befund, um NICHT in Quarantäne zu müssen. Dieser wird inzwischen bundeseinheitlich anerkannt. Selbst nach Einreise in Deutschland kann der Test noch unverzüglich nachgeholt werden.
    Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

    • Johannes sagt:

      Stimmt, haben wir ergänzt. Ob das praktikabel ist, steht auf einem anderen Blatt.

      • Walter sagt:

        Wir wollen die Tage in die Türkei … auf der Rückreise kann man am Flughafen Antalya oder auch Flughafen Istanbul einen PCR-Corona-Test machen!
        14,-€ kostet der … Ergebnis in max 2 Std. !! Angeblich auch nach den Zertifizierungsvorgaben aus Deutschland!
        OK. Man muss dann vielleicht 2,5 oder 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein zur Sicherheit das man das Zeitlich hin bekommt, aber Praktikabel ist das schon … besser als der Schwachsinn mit der Quarantäne 😀

      • Bernhard Kloske sagt:

        Hallo Johannes,

        danke erstmal für die Korrektur.
        Aus welchem Grund soll die Vorgehensweise nicht praktikabel sein? Genauso wird gerade bei Reisenden aus den Hotspots um Gütersloh usw. verfahren.

  9. Roswitha Schneider sagt:

    Wir haben für Anfang September einen Flug nach Windhoek, mit Air Namibia, gebucht und können wir nun den Flug stornieren ?? Mit dem Auto hat es keinerlei Probleme gegeben. Wäre toll, eine Aussage kräftige Informationen zu bekommen ob und wie wir stornieren können. Vielen Dank im Voraus.

    • Johannes sagt:

      Wenn der bisher Flug nicht annulliert worden ist, sehe ich da keine Möglichkeit. Du kannst mit der Airline reden, vielleicht erstatten sie ja in Form eines Gutscheins.

  10. Ein treuer TravelDealz Fan sagt:

    Ok sorry aber richtig schlechte Berichtserstattung, die leider nicht den üblichen Standard von Travel Dealz darstellt.
    Einfach nur auf Angstmacherei ausgelegt!

    A) jede gute PKV hält den Versicherungsschutz aufrecht

    B) keiner wird in den finanziellen Ruin getrieben durch Eine Erkrankung im Ausland es sei denn man hat nur 100euro auf dem Konto

    C)auf eigenes Risiko kann man immer überall hin reisen. Und wenn der Flug ausfällt buche man sich über Meilen einfach einen Neuen. Das habt ihr so gut sonst immer erklärt wie das geht.

    Fazit. Gesundheitsmaßnahmen einhalten! Maske, Abstand etc. durch zu Hause bleiben und dann mit 100.000 Menschen an der Ostsee Urlaub machen ist auch keine Alternative!

    • Johannes sagt:

      a) Eine Private Krankenversicherung durchaus aber ist man in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sieht es schlecht aus.

      b) Wenn man vom schlimmsten Fall ausgeht d.h. mehrwöchige Beatmung auf der Intensivstation will ich danach nicht die Krankenhausrechnung aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das können schnell mehrere tausend Euro werden.

      c) Klar aber die Anzahl der Verbindungen ist aktuell immer noch deutlich eingeschränkt. Am Anfang der Pandemie waren Ticketpreise von mehreren tausend Euro keine Seltenheit. Meilen helfen auch nur weiter, wenn man sie in ausreichender Anzahl im passenden Vielfliegerprogramm besitzt und dann muss man noch Verfügbarkeit finden.

  11. Walter sagt:

    Hallo,
    zur Ergänzung: Ich hatte Ostern bei meiner Krankenversicherung und auch bei den übrigen Krankenversicherungen meiner Familienmitgliedern nachgefragt. Damals ging es um eine Bestätigung für die Einreise nach Thailand (Zu beginn der Corona-Pandemie)!
    Alle unsere Versicherungen leisten auch im Falle einer Pandemie , bei Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und das mit min. 100.000 US Dollar (Das waren die Vorgaben)!
    Die Schriftlichen Bestätigungen der Versicherungen auf Englisch brauchten wir für die Einreise (Allerdings wurden dann doch kurz vorher alle Flüge von Seitens der Airline storniert). Bei mir war es eine Private (Universa) und bei den Familienmitgliedern eine zusätzliche Reisekrankenversicherung! War eigentlich eher alles unproblematisch!

    Vielleicht wäre das eine gute Gelegenheit sich seine Krankenversicherung mal genauer anzusehen!
    Eine Krankenversicherungs-Liste welche dieses Abdeckt, wäre für andere Reisende bestimmt interessant!
    Die anderen Versicherungen kann man sich dann auch in der jetzigen Zeit schenken 😀 bzw.

  12. Yogi sagt:

    Wichtig ist auch zu wissen wenn ihr nach dem Urlaub anschließend in Qurantäne müßt
    Ist der Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung befreit das heißt entweder weiter Urlaub
    nehmen oder halt unbezahlten Urlaub !!!!!!!!!!

    • Valentin sagt:

      Hallo Yogi! Ja, das sollte man im Moment beachten. Ist aber keine direkte Konsequenz der Reisewarnung, sondern eine Entscheidung der jeweiligen Bundesländer. Wer in Schweden war, muss zum Beispiel in nicht allen Bundesländern in Quarantäne, obwohl für das Land eine Reisewarnung besteht.

      • Micha sagt:

        Welche Bundesländer haben denn keine Quarantäne nach Rückkehr aus dem Schwedenurlaub verhängt?

        • Alexander Rösner sagt:

          Das würde mich auch stark interessieren!

        • Valentin sagt:

          Sorry für die falsche Aussage, es scheinen mittlerweile alle Bundesländer zu sein. Diese Regelungen sind aber nicht zwangsläufig deckungsgleich mit der Reisewarnung.

      • Jörg sagt:

        Gerade bei Schweden versteht man es überhaupt nicht, besonders nicht wenn man schon mal dort war.

        Aber wenigstens sieht die WHO das Schweden es doch richtig macht.

        Zumal man auch nicht vergessen sollte, dienstlich darf man nach Schweden und genauso wenn man dort ein Haus besitzt und man muss anschließend nicht in Quarantäne. Als Urlauber muss man das aber, wo bitte ist der Unterschied.

        Reine Willkür vom Rki ohne Sinn und Verstand.

  13. Anas Chergui sagt:

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

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