Corona-Pandemie: Wann zahlt meine Reiseversicherung?

Flughafen

Aufgrund des Coronavirus, das Mitte März als Pandemie eingestuft worden ist, fragen sich viele Reisende, ob ihre Versicherung überhaupt zahlt, wenn sie an dem Coronavirus erkranken. Oder kann eine Reise aufgrund einer Reisewarnung oder Quarantäne abgesagt werden?

Update

Seit Anfang Juni öffnen immer mehr Länder wieder ihre Grenzen und auch der Bahn- und Flugverkehr nimmt wieder zu. Wer nun in den kommenden Wochen eine Reise antreten möchte, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen und ggf. eine Versicherung abschließen, die Pandemien nicht ausnimmt und somit auch im Falle einer Erkrankung an Covid-19 aufkommt. Dazu zählen z.B. Reiseversicherungen bei den Versicherern Allianz Travel, Barmenia Direkt, HanseMerkur, mdt travel, travelprotect und TravelSecure.

Beachtet zudem, dass so gut wie bei allen Versicherungen der Versicherungsschutz erlischt, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung vorliegt! Bisher wurde die weltweite Reisewarnung nur für einen Großteil der europäischen Länder aufgehoben.

Welche Versicherung haftet wann?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur dann, wenn die gebuchte Reise durch einen versicherten Grund nicht angetreten werden kann, z.B. bei einer unerwarteten schweren Erkrankung, für die ein ärztliches Attest vorliegt. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.

Ähnlich sieht es bei einer Reiseabbruchversicherung aus. Sollte während der Reise z.B. eine Krankheit auftreten, die eine Weiterführung der Reise nicht mehr möglich macht, zahlt die Versicherung die anfallenden Mehrkosten durch beispielsweise Umbuchungen sowie die zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten.

Wird im Ausland eine ärztliche Behandlung nötig, greift die Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt neben Behandlungskosten ggf. auch Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Worauf ihr grundsätzlich bei der Wahl einer Reiseversicherung achten sollt, haben wir Euch hier erklärt:

Pandemie-Klausel

Leider enthalten viele Reiserücktrittsversicherungen Klauseln, die Krankheiten, die seitens der WHO als Pandemie eingestuft wurden, ausschließen. Dies bedeutet, dass ab Ernennung der Krankheit zur Pandemie die Erkrankung an dieser kein versicherter Rücktrittsgrund mehr ist.

12. Was ist nicht versichert? Wir leisten nicht: […]

12.3 Bei Erkrankungen oder Tod infolge von -> Pandemien.

Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung

Im vorliegenden Fall liegt bei solchen Versicherungen für Versicherungsnehmer, die nach dem 11. März 2020 am Coronavirus erkrankt sind oder erkranken, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr vor. Das heißt, selbst wenn ihr ein Attest von eurem Arzt erhaltet aber die Diagnose Coronavirus lautet, muss die Versicherung nicht für euren Schaden aufkommen.

Es gibt aber zum Glück Versicherungen, die auf eine Pandemie-Klausel verzichten. Das sind unter anderem aktuell Versicherung der Allianz Travel, Barmenia Direkt, HanseMerkur, mdt travel, travelprotect und TravelSecure. Letztere ist auch Testsieger der Stiftung Warentest Finanztest im Vergleich verschiedener Jahresreiseversicherungspakete 2017. Im Zweifel bringt aber nur ein Blick in eure Versicherungsbedingungen Klarheit.

Wann zahlt meine Versicherung?

Ist in den Versicherungsbedingungen kein Hinweis drauf zu finden, dass Pandemien zum Ausschluss gehören, zahlt die Versicherung. Allerdings auch nur, wenn der Versicherungsnehmer vor Reisebeginn erkrankt ist bzw. bei der Reiseabbruchversicherung während der Reise erkrankt.

In welchen Fällen die eigene Versicherung zahlt, muss jeder Versicherungsnehmer individuell in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Bei einigen Versicherungsbedingungen gibt es jedoch übereinstimmende Haltungen seitens der Versicherungen. So zahlen diese nicht, wenn die Reise storniert wird, weil

  • die Angst besteht, sich anzustecken,
  • eine Möglichkeit besteht, sich anzustecken,
  • vorsorgliche Quarantäne für den Versicherungsnehmer angeordnet wurde,
  • im Urlaubsland Einreisebeschränkungen bestehen, die auch für den Versicherungsnehmer gelten,
  • im Urlaubsland Ausgangssperren oder anderweitig starke Einschränkungen herrschen
  • das Hotel aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen gesperrt wurde
  • vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung für das Land besteht

Versicherungen bei Kreditkarten

Wer seine Reisen mit einer Kreditkarte bezahlt hat, ist häufig über inkludierte Reiseversicherungen abgesichert. Allerdings meistens mit einer saftigen Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Bei einigen inkludierten Reiseversicherungen werden Pandemien ausgeschlossen, z. B. von der TF Bank Mastercard Gold (Bedingungen), N26 You (Bedingungen) und Commerzbank PremiumKonto (Bedingungen).

Bei der Advanzia Mastercard Gold, Lufthansa Miles&More Kreditkarte, Sparda Bank Hessen Platinum, Deutsche Bank Mastercard Travel und Hanseatic GoldCard hingegen sind Pandemien nicht ausgenommen.

Einige Kreditkarten können in diesem Punkt allerdings zusätzliche Pluspunkte sammeln:

American Express

Besonders gut haben es Kunden der American Express Platinum Card, denn American Express hat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände die Reiserücktrittsversicherung aufgewertet. Neben der regulären Übernahme der Stornokosten bei Erkrankung an COVID-19, wie es auch bei Reiserücktrittsversicherungen der großen Versicherungen üblich ist, übernimmt American Express die Kosten auch, wenn …

  • der Flug aufgrund von COVID-19 storniert wurde,
  • das Zielland Einreisebeschränkungen, also einen Einreisestopp oder Quarantäne für ankommende Reisende, verhängt hat,
  • die Regierung des eigenen Landes von Reisen, die nicht unverzichtbar sind, abrät und die Reise bereits vor dieser Empfehlung gebucht wurde oder
  • eine Erkrankung an oder eine Quarantäne aufgrund von COVID-19 vorliegt.

Bedingung für die Übernahme der Kosten ist unter anderem die Buchung der Reise über eine American Express Card (entfällt nur bei der Business Platinum Card). Zudem muss der vorher versucht worden sein, die Reise bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter umzubuchen oder zu stornieren. Sollte dies abgelehnt worden sein, springt hier die Versicherung von American Express ein.

Des Weiteren zahlt Amex, wenn während der Reise das Hotel auf ärztliche Anweisung mehr als 48 Stunden unter Quarantäne gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Karten findet ihr hier:

Barclaycard Platinum

Auch bei den Versicherungen der Barclaycard Platinum Double sind Pandemien nicht als Rücktrittsgrund ausgeschlossen. Inhaber der Karte haben gegenüber herkömmlichen Reiserücktrittsversicherungen den Vorteil, dass sie auch versichert sind, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen.

[…] eine Zwangsquarantäne ist im Rahmen der Versicherung abgedeckt und kann gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als Schadensfall geltend gemacht werden.

Häufige Fragen zum Corona-Virus in Zusammenhang mit den Barclaycard Reiseversicherungen
https://travel-dealz.de/blog/barclaycard-platinum-double/

Eure Erfahrungen

Habt ihr schon Erfahrung mit eurer Reiseversicherung in der aktuellen Pandemie gesammelt? Hinterlasst gerne einen Kommentar.

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (32)

  1. Robert sagt:

    Hallo, ich habe eine generelle Frage.

    Wenn eine Reiserücktrittsversicherung bis zur Summe von 3000€ auch COVID19 Erkrankungen abdeckt und ich nicht stornierbare Flugtickets für 1200€ gebucht habe.

    Ich tue mich leider gerade schwer zu verstehen, wie mit nicht stornierbaren Flugtickets umgegangen wird. „Nicht stornierbar“ –> Das Ticket würde dann einfach aus Sicht der Airline verfallen.

    Angenommen ich stecke mich an, kann die Reise wegen COVID nicht antreten –> Zahlt mir die Reiserücktrittsversicherung dann die „verlorenen“ 1200€ zurück?

    Danke!

  2. Eppinger Georg sagt:

    Ich habe die Advanzia Gold Card mit der ich auch meine Reise bezahlt habe. Ich habe eine Reise nach Tunesien ab 23.2.22 gebucht. Nach den Einreisebestimmungen muß man einen negativen PCR Test (48 Stunden vor dem Reiseantritt) beim Abflug vorlegen. Wie verhält sich es sich mit der Kostenerstattung des Reisepreises, wenn wieder erwarten der PCR Test positiv aus fällt und die Reise dadurch nicht angetreten werden kann.

  3. Chris Naumann sagt:

    VR Bank Holstein Mastercard Gold schließt die Corona Pandemie nicht aus!!

    Viele Grüße

  4. Manuel sagt:

    Hallo,
    kann mir jemand sagen, wie sich die Reiserücktrittvesicherung der AMEX-Platinum bei einer bestehenden Reisewarnung verhält? Dass die Auslandskrankenversicherung in diesem Fall nicht gilt, habe ich gelesen und ist mir auch bewusst. Jedoch konnte ich nicht herauslesen, ob diese Einschränkung auch für die Reiserücktrittvesicherung gilt? Denn in diesem Fall (also wenn ich vor der Reise erkranke und deshalb die Reise nicht antreten kann), macht es auch keinen Unterschied, ob die gebuchte Reise in ein Risikogebiet gegangen wäre oder nicht.

    Beispiel: Reise in die VAE, gebucht vor wenigen Tagen. Angenommen der Corona-Test ist positiv (also Ansteckung in Deutschland), greift dann die Reiserücktrittversicherung von AMEX?

    • Sabrina sagt:

      Hallo Manuel,
      unter dem Punkt „Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?“ steht folgendes:

      Der Versicherer erstattet stornierte Reisen normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände wurde die Reiserücktrittsversicherung jedoch aufgewertet und der Versicherer geht von einem Versicherungsschutz unter folgenden vier Bedingungen aus:
      – Ihr Flug wurde aufgrund von COVID-19 storniert.
      – Die Regierung im Zielland hat Einschränkungen verhängt (d. h. Quarantäne oder Einreisestopp bei ankommenden Flügen aus dem Ausland) und die Reise wurde gebucht, bevor die Einschränkungen bekanntgegeben wurden.
      – Die Regierung Ihres Landes rät von Reisen ab, die nicht unverzichtbar sind, und die Reise wurde gebucht, bevor diese Empfehlung ausgesprochen wurde.
      Sie sind entweder aufgrund von COVID-19 erkrankt oder in Quarantäne und können deshalb die Reise nicht antreten.

      In jedem der oben genannten Fälle müssen ebenfalls die folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
      – Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).
      – Sie haben bereits Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter kontaktiert, um das Reisedatum zu ändern, eine Rückerstattung zu vereinbaren oder eine Reisegutschrift zu erhalten und Ihr diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt. Der Versicherer fordert hier den entsprechenden Nachweis, den Sie Ihrem Anspruch beifügen müssen.
      – Ihre Reise wurde über eine American Express Card gebucht
      (Quelle: https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/reiseversicherungen/karten.html)

      Ich würde es so verstehen, dass du im Falle eines positiven Testergebnisses stornieren kannst und diesen Fall dann geltend machen kannst. Im Zweifelsfall würde ich aber einmal bei American Express selbst nachfragen.

  5. Marcel sagt:

    Hallo zusammen,
    ich besitze die Deutsche Bank Mastercard Travel. Hier wurde mir ein Flugticket i.H.v. 85 Euro erstattet.
    Geplant war ein Flug mit Ryanair von Düsseldorf nach Barcelona. Da ich mich jedoch nach Urlaubsrückkehr in 2 wöchige Selbstquarantäne hätte begeben müssen, dies beruflich jedoch nicht darstellbar war, verzichtete ich auf die Urlaubsreise. Eine Stornierung des Fluges war leider kostenfrei nicht mehr möglich was zur Folge hatte, dass die Maschine nun ohne mich flog.
    Über die Versicherung der Kreditkarte, der Allianz Travel, beantragte ich eine Erstattung welche ohne großen Aufwand erfolgte.
    Da die Reiserücktrittsversicherung der Travelcard keine Selbstbeteiligung hat bin ich froh, dass auch solch kleine Beträge erstattet werden.
    Ich solch einem Fall kann ich Bestätigen, dass bei dieser Kreditkarte eine Rückerstattung funktioniert.

  6. Uhlflor sagt:

    Leider kann ich die Aussage bzgl. der Amex Platinum und des Versicherungsschutzes bei Flug-Storno nicht bestätigen. Habe im Oktober 2019 bei Swiss Airlines über die Amex 2 Business-Class Flüge Zürich-Tel Aviv Return gebucht. Nachdem sich Swiss inzwischen weigert mir mein Geld zu erstatten und nur einen Gutschein anbietet, war die Aussage bei der Amex-Hotline: Wir können da nichts machen, wir sind ja kein Gericht das entscheidet wer in diesem Fall recht hat, Ihnen wurde ja ein Gutschein Angebote, somit erhalten Sie von uns keine Rückerstattung. Versuchen Sie es doch einfach nochmal bei der Airline…. Absolute Enttäuschung seitens Amex

  7. Patrick sagt:

    Weiß jemand, wie das mit dem Amex Schutz (Platinum) ist, wenn man die Reise aufgrund von Einreisesperre (USA) stornieren will, die Fluggesellschaft aber nur eine Umbuchung anbietet, da der Flug stattfindet? Die Bedingungen sind da etwas vage von Amex, da es heißt sie springt ein, wenn man eine Erstattung ODER Umbuchung anfragt und die Fluggesellschaft dann ablehnt. Sprint die Versicherung ein wenn ich stornieren will oder MUSS ich umbuchen, da die Fluggesellschaft das anbietet? Ich möchte eigentlich auch in 3 Monaten nicht in die USA fliegen!

  8. Fabian sagt:

    Vielen Dank für den Artikel. Ihr geht jedoch überwiegend auf die Reiserücktrittsversicherung, also was passiert vor der Reise, ein.

    Weiß jemand wie es sich mit der Auslandskrankenversicherung verhält?
    Was passiert wenn ich aufgrund der Aufhebung der Reisewarnung in den Urlaub möchte und dann vor Ort an Corona erkranke?
    Zahlt die Versicherung die Behandlungskosten, Mehrkosten für das Hotel aufgrund von angeordneter Quarantäne, sowie die neue Rückreise, wenn ich dadurch meinen gebuchten Rückflug nicht antreten konnte?

    • Johannes sagt:

      Solange deine Auslandsreisekrankenversicherung Pandemie nicht ausgeschlossen hat und für dein Reiseland bei Abreise keine Reisewarnung besteht, sollte die Versicherung die Kosten übernehmen, wenn du erkrankst. Wenn du unter Quarantäne gestellt wirst, aber nicht erkrankt bist, übernimmt die Versicherung aber nichts.

  9. Julian B. sagt:

    Ich streite mich jetzt schon seit Monaten mit der Versicherung der Consorsbank Gold KK.
    Mein Gepäck kam 5 Tage zu spät am Zielort an und ich musste mich komplett neu einkleiden. Die Airline reagierte auf keiner meiner Anfragen, so dass ich schließlich meine Gepäckversicherung aktiviert habe. Die zahlt jetzt aber nicht, mit der Begründung, dass ich eine schriftliche Bestätigung der Airline benötige, dass diese nicht zahlt.
    Das ist natürlich schon schwer kafkaesk: Wenn die Airline mit mir kommunizieren würde, hätte ich das Problem ja gar nicht.

  10. HJ Freund sagt:

    Versicherungen zahlen doch grundsätzlich fast nie. Deshalb ist man meistens immer besser dran ohne diese irrwitzigen Versicherungen. Das ist rausgeschmissenes Geld.

  11. Hans sagt:

    Ich habe mich auf https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/reiseversicherungen.html informiert. Ich kann hier nichts dazu finden, dass AMEX Gold-Versicherungen im Falle einer Stornierung zahlen. Zitat: „Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).“ Hat jemand eine andere Info hierzu?

    • Sabrina sagt:

      Hallo Hans,
      ja da hast du recht, ich habe den Artikel dementsprechend angepasst.

      • Christian sagt:

        Ich lese das anders, nämlich dass die Reiserücktrittsversicherung der Amex-Gold die Corona Klausel enthält. https://www.americanexpress.com/de/versicherungen/reiseversicherungen/karten.html
        Übersehe ich was?

        • Sabrina sagt:

          Hallo Christian,
          ich hatte auch zuerst anhand des Satzes „Die nachstehenden allgemeinen Informationen sollen Karteninhabern, deren Karten Leistungen aus Reisekrankenversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beinhalten, Orientierung und Sicherheit geben.“ es so verstanden, dass auch die Gold Amex inkludiert ist, da diese schließlich Reiseversicherungen hat. Unter dem Punkt „Unter welchen Umständen erhalte ich eine Rückerstattung, wenn ich meine Reise storniere?“ steht als Einschränkung der Satz „Ihre Versicherungspolice deckt die Stornierung/Einschränkung ab (alle Platin- und Centurion Travel-Versicherungspolicen beinhalten den Schutz bei Stornierung/Einschränkungen).“
          Damit dürfte die Gold ausgeschlossen sein.

  12. Simon sagt:

    Habe eine Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

    Amex refundiert ja anscheinend die Kosten, wenn u.a. das eigene Land von Reisen in das betroffene Land abrät. Die Frage ist nun: ab wann kann man diese Rückerstattung ansuchen bzw. gilt diese auch vor Flugdatum? Also Beispiel: Reise mit OS im Juni von Wien nach Zürich. Gebucht vor ewigen Zeiten mit Amex Gold. Das österreichische Außenministerium warnt momentan prinzipiell vor Reisen und das weltweit. Doch neben 30 anderen Ländern ist die Schweiz sogar eines mit der höchsten Warnstufe. Das Problem an diesen Reisewarnungen ist, dass sie ohne bestimmtes Ablaufdatum sind. Kann ich nun proaktiv bei Amex um Erstattung der Flugkosten ansuchen oder ist das nicht vielversprechend? Bin über jede Hilfe sehr dankbar.

  13. Christoph sagt:

    Das die Travelprotect einen Reiseabbruch reguliert, kann ich nicht bestätigen. Hier der Auszug aus meiner Anfrage per Mail:

    „Im Rahmen der Reiseversicherung stellt im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) ausschließlich der Eintritt der Erkrankung, also die tatsächliche Infizierung, einen versicherten Rücktrittsgrund/Abbruchgrund dar. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.travelprotect.de/hilfe-service/informationen-zum-corona-virus/

    • Sabrina sagt:

      Hallo Christoph,
      ich habe auch nur geschrieben, dass Travelprotect Pandemien nicht ausnimmt. Denn es gilt „Ist in den Versicherungsbedingungen kein Hinweis darauf zu finden, dass Pandemien zum Ausschluss gehören, zahlt die Versicherung. Allerdings auch nur, wenn der Versicherungsnehmer vor Reisebeginn erkrankt ist bzw. bei der Reiseabbruchversicherung während der Reise erkrankt.“
      Wie lautete denn deine Frage an die Versicherung?
      Viele Grüße
      Sabrina von travel-dealz.de

      • Christoph sagt:

        Hallo Sabrina,
        stimmt, da hast du recht. Habe etwas schnell gelesen. In meinem Fall wollte ich erfragen, ob die Reiseabbruchversicherung greift, wenn ich Covid bedingt (Reisebeschränkung und – Warnung) meine Reise vorzeitig beende. Das macht wohl nur die Amex…

  14. Michael sagt:

    Hallo,

    wie genau ist vorzugehen um von der Resierücktrittversicherung gebrauch zu machen (LH Kreditkarte)?
    Ich habe Flug, Hotel und Bahn einzeln gebucht für Ende April nach Venedig.
    Eine eMail habe ich schon vor einer Woche an versicherung@lufthansacard.de geschickt, dass ich zurücktreten möchte aber bislang leider keine Antwort erhalten

    • Johannes sagt:

      Die Frage ist erst einmal, aus welchem Grund möchtest du zurücktreten?

      • Michael sagt:

        Aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
        Bezugnahmen auf 3.4.2 der Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen
        für die
        Lufthansa Miles & More Credit Card

        • Johannes sagt:

          So wie ich das lese, besteht aufgrund der Reisewarnung eben kein Versicherungsschutz:

          3.4.2.Es bestehtkein Versicherungsschutz in Gebieten, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat. […]

          Sonst sind das hier die Kontaktdaten:

          Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
          c/o Inter Partner Assistance Service GmbH
          Große Scharrnstraße 36
          15230 Frankfurt a. d. Oder
          Tel.: +49 (0) 69 667 888 444
          Fax: +49 (0)221 8024 71 773
          E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

          Findest du auch auf Seite 6 der Versicherungbedingungen.

        • Michael sagt:

          Hallo Johannes,

          ich habe den Hinweis im obigen Text so gelesen, dass eben genau die Miles&More Kreditkarte das NICHT ausschließt:

          „Bei der Advanzia Mastercard Gold, Lufthansa Miles&More Kreditkarte, Sparda Bank Hessen Platinum, Deutsche Bank Mastercard Travel und Hanseatic GoldCard hingegen sind Pandemien nicht ausgenommen.“

          Der interessante Teil der Bedingung steht ja erst im zweiten Satz unter 3.4.2 der Bedingungen:
          „Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Servicegeboten, wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung führte, unerwartet nach dem Antritt der Reise auftritt. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.“

          Was ich nicht verstehe: Ist es nicht eigentlich ein ReiseABBRUCH und nicht ein Reiserücktritt, wenn von einer ein Ereignis nach Antritt der Reise auftritt?

          Als ich die Buchung getätigt hatte, gab es noch keine Reisewarnung. Inzwischen hat sich die Versicherung auch nach ca. 20 Tagen gemeldet und die Übernahme der Kosten abgelehnt:
          „Wie wir nach Prüfung aller Umstände festgestellt haben, ist der Grund für die Stornierung der Reise nicht versichert. (Pandemie / Reisewarnung)“.

          Ich bin jetzt verwirrt, ob ich es einfach nur falsch verstehe oder ob eben die Bedingungen erfüllt sind.

          Gruß

        • Sabrina sagt:

          Hallo Michael,
          bei der Lufthansa Kreditkarte ist es so, dass Pandemien nicht ausgeschlossen sind. Das bedeutet jedoch nur, dass sie einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch zahlen, wenn du erkrankst. Ein allgemeiner Rücktritt aufgrund der Reisewarnung ist nicht gegeben. Diese Möglichkeit bietet meines Wissens nach nur Amex

  15. TheM sagt:

    Meine Reiserücktrittsversicherung haftet nur, wenn ich selbst an Corona erkranke. Aber nicht, wenn z.B. Flüge/Hotel auf Grund einer Pandemie gecancelt werden.

  16. Markus sagt:

    Interessant ist der Punkt mit vorsorglicher Qarantäne. Bin mal gespannt, ob die Airlines, welche sich nun um Erstattungen drücken und um Gutscheine jammern, diese auch ausgeben wenn man selbst unter Qarantäne steht und den Flug nicht antreten kann. Ich vermute, daß dann die volle Storno Gebühr berechnet wird. Wenn schon die Gutschein Lösung, dann sollte es in dieser Situation ein geben und nehmen sein!

    • Patrick sagt:

      Aber da kann man doch dann von der kostenlosen Stornierung oder Umbuchung, die die Airlines anbieten, gebrauch machen oder nicht?
      Einfach Stornieren oder zu einem Zukünftigen Reisedatum umbuchen, z.b. Für nächstes Jahr oder Winter.

      So hand haben wir unsere Buchungen die wir nicht antreten können.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen