Coronavirus: Leitlinie zu den Fluggastrechten – Höhere Gewalt, Erstattung & Betreuung

Das Coronavirus stellt die Fluggesellschaften weltweit vor massive Herausforderungen. Fast alle bieten kostenfreie Umbuchungen an. In der EU sind Passagiere aber zusätzlich von den EU-Fluggastrechten geschützt. Dazu hat die Europäische Kommission jetzt eine Auslegungsleitlinie herausgegeben, die ihre Ansicht darlegen, ob Annullierungen in Folge als außergewöhnliche Umstände gelten oder eine Entschädigung gezahlt werden muss.

Die Auslegungsleitlinie der Europäischen Kommission hat keine bindende Wirkung für deutsche Gerichte oder den Europäischen Gerichtshof und ändert auch nichts am Wortlaut der EU-Verordnung. Sie stellen nur die von der Europäischen Kommission vertretene Ansicht dar. Verbindlich ist nur die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs.

Wir haben für Euch die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst und eingeordnet:

Info

Bitte beachtet, dass wir keine Rechtsberatung bieten. Wir versuchen, die wichtigsten Punkte zusammenzufassen und geben auf Grundlage unserer Erfahrung dazu eine persönliche Meinung ab.

Einschränkungen durch Coronavirus sind außergewöhnliche Umstände

Die Kommission stellt klar, dass die Einschränkungen der Behörden zur Bekämpfung des Coronavirus als außergewöhnlicher Umstand gelten und deswegen für Annullierungen bis 14 Tage vor Abflug keine pauschale Entschädigung gezahlt werden muss.

Nach Auffassung der Kommission sind die Maßnahmen, die Behörden zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ergreifen, ihrer Art und Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit von Beförderern und von diesen tatsächlich nicht zu beherrschen.

Nach Artikel 5 Absatz 3 besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn die betreffende Annullierung auf außergewöhnliche Umstände „zurückgeht“, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Diese Bedingung sollte als erfüllt gelten, wenn Behörden bestimmte Flüge entweder von Rechts wegen verbieten oder den Personenverkehr in einer Weise untersagen, die de facto die Durchführung des betreffenden Flugs ausschließt.

3.4. Anspruch auf Entschädigung

Trotzdem ist nicht endgültig geklärt, ob Flugstreichungen aufgrund gesunkener Nachfrage auch dazu zählen. Zwar nimmt die Kommission auch dazu Stellung, allerdings wird als Bedingung gemacht, dass die Airline davon ausgehen muss, dass in mindestens eine Flugrichtung kein Passagier den Flug antreten wird oder kann.

Diese Bedingung kann auch erfüllt sein, wenn die Annullierung des Flugs unter Umständen erfolgt, unter denen der entsprechende Personenverkehr nicht vollständig verboten ist, sondern auf Personen beschränkt ist, für die Ausnahmeregelungen gelten (z. B. Staatsangehörige oder Einwohner des betreffenden Staates).

Tritt keine dieser Personen einen bestimmten Flug an, bliebe dieser leer oder würde sogar annulliert. In solchen Situationen kann es für ein Luftfahrtunternehmen legitim sein, nicht bis zum letzten Augenblick zu warten, sondern den Flug rechtzeitig zu annullieren (auch ohne Gewissheit über die Reiserechte der einzelnen Fluggäste), damit entsprechende organisatorische Maßnahmen, auch zur pflichtgemäßen Betreuung der Fluggäste, getroffen werden können. In Fällen dieser Art und abhängig von den jeweiligen Umständen kann immer noch davon ausgegangen werden, dass eine Annullierung auf die behördliche Maßnahme „zurückgeht“. Dies kann auch, je nach Umständen, für Flüge in Gegenrichtung zu den Flügen gelten, die unmittelbar von dem Verbot für den Personenverkehr betroffen sind.

3.4. Anspruch auf Entschädigung

Diese Fragen werden wohl einige Gerichte in der Zukunft beschäftigen. Pauschal ausgenommen von der Verpflichtung Entschädigungen zu zahlen sind die Fluggesellschaften damit meiner Meinung nach nicht.

Bei Annullierung muss Erstattung angeboten werden

Wird ein Flug annulliert, muss auch während der Coronakrise dem Passagier angeboten werden, den Flugpreis vollständig zu erstatten, wenn er nicht auf eine alternative Beförderung besteht.

[… ] Daher könnten Passagiere eine Erstattung des Fahr- bzw. Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt „nach Wunsch des Passagiers“ präferieren. […]

2.1 Recht auf Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung

Einige Fluggesellschaften bieten ihren Passagieren den Flugpreis nur in Form eines Gutscheins an. Das ist aber unzulässig, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der betroffene Flug in der EU startet.

Bei Annullierung eines Fluges muss gesamtes Ticket erstattet werden

Die EU hat noch einmal klargestellt, dass bei Annullierung eines Fluges auf einem Ticket mit Hin- und Rückflug die Wahl des Passagiers zwischen einer alternativen Beförderung und einer vollständigen Erstattung besteht.

Sind Hin- und Rückflug jedoch Teil derselben Buchung, sollten Fluggästen, auch wenn die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, bei einer Annullierung des Hinflugs zwei Möglichkeiten angeboten werden: die Erstattung der gesamten Flugscheinkosten (d.h.für beide Flüge) oder eine anderweitige Beförderung für den Hinflug (Auslegungsleitlinien, Nummer 4.2)

3.2 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

Airline muss Betreuungsleistungen erbringen

Selbst wenn es sich bei der alternativen Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt um Tage, vielleicht sogar Wochen, handelt, muss die Fluggesellschaft für die Betreuung der Kunden nach den EU-Fluggastrechten aufkommen, d.h. Mahlzeiten, Getränke und ggf. auch Hotelübernachtungen übernehmen.

[…] Dies umfasst Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelunterbringung und Beförderung zum Ort der Unterbringung. […]

Auch wenn die Annullierung auf besonders außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen ist:

Gemäß der Verordnung ist das Luftfahrtunternehmen zur Erbringung von Betreuungsleistungen verpflichtet, selbst wenn die Annullierung eines Flugs auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, also auf Umstände, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Die Verordnung enthält keinen Hinweis auf die Anerkennung einer gesonderten Kategorie von „besonders außergewöhnlichen“ Ereignissen, die über die in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung genannten „außergewöhnlichen Umstände“ hinausgehen. Das Luftfahrtunternehmen ist daher nicht – selbst nicht über einen längeren Zeitraum – von allen seinen Verpflichtungen befreit, auch nicht von den Verpflichtungen nach Artikel 9 der Verordnung.

3.3.Anspruch auf Betreuungsleistungen

Fazit

Die Fluggesellschaften haben sich von der Leitlinie sicherlich mehr erhofft. Vor allem, dass sie den Flugpreis nicht erstatten müssen, sondern stattdessen Gutscheine ausstellen können. Eine glasklare Aussage zur Flugstreichung fehlt leider und wird sicherlich die Gerichte noch ordentlich beschäftigen.

Weitere Informationen zu den EU-Fluggastrechten findet ihr in unseren Ratgebern:

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Kommentare (188)

  1. Milena sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe 2 Tickets gebucht über Bravofly (Lastminute.de Gruppe) Turkisch Airlines nach Hurghada, die ich kurz nachher stornieren musste.
    Am Telefon wurde mir gesagt dass ich etwa 140, oo Euro zurückerstattet bekomme, dann kamm aber eine e-mail mit 3 Optionen – 110, 00 Euro Reisegutschein, 101, 00 Fluggutschein, oder 30 Euro Bar. (von 676 bezahlt). Weil ich Stornogebühren zahlen muss. Soviel ich weiss sind Gebühren beim stornieren eines Fluges unzulässig. Wie darf ich weider handeln. Am Telefon sind sie besonders arrogant.
    Ich bedanke e mich voraus für deine Hilfe
    ♥️

    • Johannes sagt:

      Hallo Milena,

      wenn die Stornierung von dir ausgeht und sich nichts an den Flügen geändert hat (Annullierung oder Verschiebung), dann darf Turkish Airlines natürlich eine Stornierungsgebühr verlagen.

  2. Silke Heising sagt:

    Hallo Johannes, wir haben für Mitte Oktober Flüge über Check 24 gebucht – Hinflug mit KLM FRA-Amsterdam-Tiflis, Rückflug mit Turkish Airlines Batumi-Istanbul-FRA. Die Buchung wurde zusammenhängend vorgenommen, es gibt für Hin- und Rückflug aber separate Buchungsnummern. Der Rückflug wurde storniert – greift hier dann trotzdem die EU-Richtlinie, dass damit auch der Hinflug erstattungsfähig ist?
    Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Vermutlich nicht, weil Check24 dir zwei Tickets verkauft hat. Die Airlines kannst du hier nicht verantwortlich machen. Das ist Sache von Check24. Darauf haben sie dich im Kleingedruckten bestimmt aufmerksam gemacht.

  3. Axel Kutscha sagt:

    Hallo, ich habe einen etwas verzwickten Fall, zu dem ich leider nichts im Netz finde.

    Wir haben Flüge über Check24 von Düsseldorf nach Vancouver und zurück gebucht. KLM ist der Beförderer.

    Nachdem der ursprüngliche Hinflug storniert wurde, wurde uns ein alternativer Flug angeboten, der einen Tag später stattfinden sollte.

    Dieser hat auch am 16.08.20 stattgefunden.
    Jedoch bestand für Kanada eine Reisewarnung (AA) und die Einreise ist aktuell nur für Inhaber des kanadischen Passes oder mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung zulässig.

    Daher sind wir den Flug gar nicht erst angetreten.
    Nun habe ich mich im Wechsel an Check24 und KLM gewandt und entweder keine Rückmeldung erhalten oder die Info bekommen, dass das jetzt alles über 24 geregelt werden muss.

    Wie gehe ich nun am besten vor, um mein Geld zurückzukommen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Axel,

      hast du dem alternativen Flug widersprochen oder vor Abflug eine Erstattung gefordert? Grundsätzlich ist das eine Annullierung gewesen, die eine Erstattung rechtfertigt, aber wenn du der Änderung zugestimmt hast, kann es schwierig werden das Geld zurück zu bekommen.

      Reisewarnung oder Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Darüber kannst du kein Erstattungsanspruch ableiten.

      • Axel Kutscha sagt:

        Hallo Johannes,

        leider haben wir den alternativen Flugtermin akzeptiert, da sich die Langzeitfolgen der Pandemie noch nicht abgezeichnet haben und wir auch damit gerechnet haben, dass die Airline im schlimmsten Fall einlenkt.
        Ich werde dann wohl nochmals Kontakt aufnehmen und erfragen, welche Chancen für die Erstattung des Rückfluges bestehen und auch beim Hinflug noch etwas hartnäckig bleiben.

        Danke, für die Einschätzung und dass du dir die Zeit genommen hast. Ich wünsche dir das Beste und bleib gesund.

  4. Andreas sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe im Februar über Fly.de 6 Flüge von Düsseldorf nach Wien und zurück gebucht. Nachdem die Lufthansa auch den Flug für die Umbuchungstermin im Juni storniert hat möchte ich mir die Flugpreise erstatten lassen. Nun verlangt Fly.de eine Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Person unter verweis auf deren AGB. Ist das zulässig?

  5. JoKlu sagt:

    Guten Tag,

    Wir haben für unseren Schottland Urlaub den Hinflug – Berlin-Glasgow und den Rückflug – Edinburgh-Hamburg bei easyjet gebucht. Der Hinflug wurde bereits annulliert und nachdem es keine Reaktion auf die Anfrage für eine Rückerstattung per Kontaktformular gab, möchte ich nun per Einschreiben nach Muster der Verbraucherzentrale eine Aufforderung zur Rückerstattung an easyjet schicken.
    Nun ist die Frage, da unser Rückflug noch nicht anulliert wurde, ob wir trotz einer anderen Flugverbindung, ebenfalls Anspruch auf Rückerstattung für den Rückflug haben..?

  6. Frank sagt:

    Wir haben übers Reisebüro im Januar 2020 Flüge mit Lufthansa von Dresden nach New York über Frankfurt am 30.09.2020 gebucht. Jetzt wurde der Flug von Dresden nach Frankfurt und zurück gestrichen.
    Flüge haben eine Buchungsnummer. Kann ich jetzt den gesamten Flug stornieren?

  7. A.A. sagt:

    Hallo,

    unser Hinflug (mit Umstieg in Istanbul) aus Deutschland nach Dalaman wurde teilstorniert (Istanbul-Dalaman), wir erhalten die kompletten Kosten für den gesamten Hinflug (7 Personen) zurück. Der Rückflug findet von einem anderem Ort in der Türkei (mit Umstieg in Istanbul) nach Deutschland statt, über Turkish Airlines. Alles gebucht in einer Buchung über ein Reisebüro.
    Den Rückflug mussten wir stornieren da wir ja nicht hinfliegen können (alternative Zeiten passten leider nicht).
    Jetzt soll alles in ein open ticket gewandelt werden, wir wollen jedoch Kosten erstattet bekommen. Gibt es eine Chance Geld zurückzubekommen? Es handelt sich immerhin um 7 Personen. Oder müssen wir das open ticket annehmen?
    Bitte um dringende Antwort!!!!

    • Johannes sagt:

      Da der Hinflug unter EU-Recht fällt, hast du meiner Meinung nach Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Tickets. Nicht nur des Hinfluges.

  8. Maria sagt:

    Hallo
    Ich habe über die Lastminute.de Seite mein Hin- und Rückflug am 31.7 / 14.8 nach Portugal gebucht. Mein Hinflug wurde jetzt von Eurowings anulliert. Kann ich jetzt kostenfrei mein Rückflug, der von Tuifly wäre, stornieren?
    Danke für die Info

  9. Pawel sagt:

    Guten Tag. Ich habe im Februar 2020 eine Kreuzfahrt für August 2020 nach Malta gebucht. Diese wurde vorgestern storniert. Separat habe ich im Februar über „Mytrip“ Air Malta Tickets von Malta nach Wien für den 30.8 gebucht. Die Fluggesellschaft und auch Mytrip weigern sich die Tickets rückzuvergüten, weil sie Ende August den Flug durchführen werden. Habe ich ein Recht auf Rückerstattung in der außerordentlichen Lage?

  10. Carina sagt:

    Bei uns wurde der Rückflug PMI-DUS am 18.07.2020 bereits annulliert, der Hinflug am 06.07.2020 aber nicht. Durchführende Fluggesellschaft ist laudamotion, Hin- und Rückflug wurden gemeinsam unter einer Buchungsnummer gebucht. Angeboten wurde durch Ryanair Umbuchung oder Erstattung. Wir möchten eine Erstattung. Ich bin der Meinung, dass auch der Hinflug zu erstatten ist, da die Reise mangels Rückflug zwecklos geworden ist. Klickt man sich nun durch die Ryanair-Formulare, kann man tatsächlich unter „Erstattung“ eine oder beide (!) Strecken anklicken, so verstehe ich das Ganze zumindest.
    Frage 1: Erkennt Ryanair tatsächlich quasi mit diesem Auswahlfeld an, dass man einen Erstattungsanspruch für beide Wege hat oder wird einem in Nachhinein das so ausgelegt, dass man selber aktiv den Hinweg storniert hat und eben für diesen Hinweg nur einen Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren hat?
    Frage 2: Weil ich wegen Frage 1 befürchtet habe, dass man mir die Nutzung des Formulars nachteilig auslegt, habe ich per Mail und per Brief Ryanair schriftlich aufgefordert, beide Wege in voller Höhe zu erstatten. In der automatisierten Email, die ich als Eingangsbestätigung bekam, weist Ryanair natürlich auf die eigenen Formulare hin und dass sie nur einen Vorgang bearbeiten, wenn man auch deren Vordrucke nutzt. Dürfen die das? Können/dürfen die eine Bearbeitung verweigern, wenn man sich nicht durch die verwirrende Homepage klickt, sondern selbst zum Stift greift?

    • Johannes sagt:

      1) Rückerstattung gilt stehts für die gesamte Buchung.
      2) Formlos schriftlich geht natürlich auch. Am besten per Einschreiben.

      • Uschi Kuglmeier sagt:

        Bei uns fand der Hinflug mit Thaiarways am 6.3.20 statt, der Rückflug wurde am 25.3. von Thai kommentarlos gecannelt.
        Wie so viele in dieser Zeit mussten wir einen neuen Rückflug buchen, der wurde auch gecannelt aber wir sind gut zuhause am 05.04.20 angekommen. Da es sich bei dem Thaiflug um einen Buisnessclassflug handelte, und Thai sich absolut unseriös verhält, bitte ich um Euro Antwort, ob wir nur den Rückflug erstattet bekommen oder das gesamte Ticket.
        Ach ja zuerst wurde von LH der Weiterflug von FRA nach FDH sorniert, dann später eben der Rückflug von HKT nach FRA von Thai gecannelt.
        Vielen Dank und wir sind begeistert von Eurer Arbeit
        bleibt gesund
        herzliche Grüße vom Bodensee

        • Johannes sagt:

          Hallo Uschi,

          der Rückflug fällt halt nicht unter EU-Recht und zudem ist Thai Airways jetzt noch Insolvent. Ich glaube, das sieht nicht gut aus. Wenn ihr per Kreditkarte gebucht habt, versucht ggf. ein Chargeback.

  11. Jonathan sagt:

    Wie ist die Lage aktuell bei Ryanair? Ich hatte im Februar einen Flug von DE nach Italien gebucht für April, der ist abgesagt worden durch die Fluggesellschaft. Es kam eine Mail, wo aufdringlich ein Gutschein angepriesen wurde. Sonst für Barerstattungen sollte man aktiv selbst Ryanair anschreiben. Hab ich, aber keine Reaktion.
    Was kann man machen, wenn die Fluggesellschaft sich einfach nicht rückt? Wegen 50 Euro wird man nun keinen Anwalt bemühen wollen.

  12. Marvin Pries sagt:

    Hallo ihr Lieben,

    ich hatte für April Flüge nach Budapest und zurück über SEAT24 bei WizzAir gebucht. Die Flüge wurden storniert, ich hab einen Erstattungsauftrag erstellt und von WizzAir eine Bestätigung bekommen die ich nicht ganz verstehe. Seitdem nichts weiter gehört, kein Geld gesehen und Seat24 kennt man ja was die Kontaktmöglichkeiten betrifft… Telefon zu, keine Antwort auf Emails etc.

    Hier die Mail von WizzAir:
    „Recently we sent you an email in relation to the cancellation of the flight(s) under CIIJGE confirmation code with the options to choose from. You, as a contracted agency, unfortunately are not able to use our self-service options on our website when it comes to requesting a refund, therefore we would like to provide you with a tailored solution and will – automate this process for you.

    We are glad to inform you that according to your original payment method we are uploading the 100% agency credit refund automatically to your Agency WIZZ Account, the amount will be available in your agency account shortly.

    According to the Terms & conditions of Agency Booking services: should the Passenger be entitled to a refund according to Wizz Air’s General Conditions of Carriage, Wizz Air will refund the money to the original payment method the booking was made with. In this case the Agency shall arrange payment to the passenger or to the person paying for the carriage. “

    Ich check nicht ganz wo das Geld jetzt zu finden sein soll. Beim WizzAir-Account? Beim Seat24-Account? Bei beiden ist meine Buchung mittlerweile verstrichen und gelöscht und ich kann sie nicht mehr einsehen.

    Habt ihr ne Idee?

    Vielen Dank schonmal
    Marvin

  13. Ricarda Kortas sagt:

    Hallo Johannes, hast du Erfahrungen mit der Montenegro Airlines? Wir haben direkt gebucht über ihre Webseite. Hin- und Rückflug sind storniert worden (Mai/Juni 2020). Eine Gelderstattung wurde uns nicht angeboten, nur eine Umbuchung.
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße von Ricarda

    • Johannes sagt:

      Hast du Montenegro Airlines denn mal aufgefordert den Betrag zu erstatten. Die meisten Airlines bieten von sich aus nur einen Gutschein/Umbuchung an.

  14. Martina Möller sagt:

    Hallo Johannes, ich hatte für den 7.5. Zwei Flüge nach München gebucht. Diese wurden annulliert. Seit dem versuche ich Eurowings zu erreichen. Letzte Aufforderung am4. 5.per Einschreiben. Ich bekomme keine Antwort. Ist davon auszugehen, dass ich irgendwann mein Geld zurück bekomme? LG Martina

  15. Danny Barth sagt:

    Wir haben über Eurowings Flüge für Do 21.5.2020 von Paderborn nach Palma de Mallorca sowie den Rückflug So 24.05.2020 von Palma de Mallorca nach Düsseldorf gebucht. Jetzt durch die Coronakrise wurde unser Hinflug nicht wie erhofft storniert, der Flug fand statt, natürlich bei der momentanen Situation ohne uns. Weil wir ja als Tourist nicht in Spanien einreisen dürfen. Der Rückflug ist bisher auch noch nicht storniert. Wir lehnten es ab den Flug kostenlos umzubuchen bzw den Gutschein anzunehmen. Was können wir tut, damit wir unser Geld für die Tickets wieder bekommen. Eigentlich eine Frechheit seitens Eurowings die Flüge stattfinden zulassen, nur um Nachhinein recht zubekommen und das Geld einzubehalten. Gibt es eine Möglichkeit.

    • Peer sagt:

      Leider fallen Einreisesperren nicht in den Einflussbereich der Airline. Somit steht euch meines Erachtens keine Erstattung zu.

      Der Gutschein wäre da schon eine recht faire Lösung gewesen. Ansonsten könnt ihr nur noch die Steuern & Gebühren zurückfordern, um einen Bruchteil des Flugpreises zurückzuerhalten.

  16. D. Rebsch sagt:

    Wir haben über wizzair zwei Tickets nach Rumänien gekauft. Wegen den Reiseeinschränkungen bis zum 14.06.2020 habe ich die Fluggesellschaft angeschrieben, ob der Flug statt findet oder ob wir den Flug kostenlos stornieren können. Auf meine Anfrage habe ich keine Antwort erhalten. Wir haben 16 Tage vor dem geplanten Flug die Tickets storniert. Uns wurden 60 € pro Person und Flug vom Preis abgezogen. Heute wurde der Flug anulliert. Ist das Verhalten der Fluggesellschaft richtig? Ich fülle mich von der Fluggesellschaft betrogen.
    Vielen Dank.

    • Johannes sagt:

      Wenn du den Flug storniert hast bevor der Flug offiziell annulliert worden ist, sehe ich da leider keine großen Möglichkeiten.

  17. marta sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe in Spanien Familie und habe drei Flüge bei Eurowings (April, Mai und Juni) gebucht. Die Nutzungsbestimmungen für Gutscheine finde ich verwirrend.
    Wann triff Nummer 12 oder Nummer 13 zu (siehe unten)? Habe ich nachdem ich den Voucher angenommen habe, später trotzdem Erstattungsanspruch, wenn ich den Voucher nicht benutzen kann?
    Alle drei Flüge sind annulliert worden: bei den ersten habe ich den Gutschein angenommen. Bei den 2. habe ich den Gutschein angenommen, als der Flug noch nicht annulliert worden war (2 Tage später ist der auch annulliert worden) trifft hier #14 zu? Bei den dritten überlege ich noch was ich machen soll.

    In Spanien ist die Einreise aus Touristischen Gründen verboten. Wäre das nicht eine „Annullierung die auf aussergewöhnliche Umstände „zurückgeht“, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären“?

    Vielen Dank für deine Hilfe
    Marta

    12. Im Falle von Annullierungen wird der Einsatz Ihres Vouchers in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet.

    13. Falls Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, entfällt Ihr Erstattungsanspruch durch die Ausstellung des Vouchers nicht.

    14. Im Falle von freiwilligen Stornierungen von erstattbaren Tarifen erlischt Ihr Erstattungsanspruch durch Ausstellung des Vouchers, bei nichterstattbaren Tarifen ist der bestehende Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren mit der Voucherausstellung abgegolten.

    • Johannes sagt:

      Ich würde es so interpretieren, dass die dir zustehende Erstattung bei der Einlösung des Gutscheins verrechnet wird. Wurde dein Flug annulliert, kannst du aber auch nachträglich eine Erstattung fordern. Hast du den Gutschein beantragt, obwohl der Flug nicht storniert worden war, hast du kein Anspruch auf Erstattung. Nutzt du den Gutschein nicht, verfällt er.

      Einreisebeschränkungen liegen meiner Meinung nach nicht im Verantwortungsbereich der Airline d.h. es ist dein Risiko und die Fluggesellschaft muss dir dein Geld nicht erstatten. Viele machen es aber auf Kulanz in Form eines Gutscheins.

  18. Laura sagt:

    Hallo Johannes,
    Mein Mann, meine Tochter und ich wollten am 26.03. von Tokio über München nach Berlin mit Lufthansa zurück fliegen. Der Flug wurde storniert, was wir aber nur durch eigen Recherche rausgefunden haben. Also haben wir uns telefonisch an die Lufthansa gewandt, um unseren Flug umzubuchen, was eine Handyrechnung von 600€ verursacht hat. Wir wurden kostenfrei auf den 23.03. umgebucht. Unser Flug sollte von Tokio über Zürich nach Berlin gehen. Wir mussten dadurch eine neue Hotelbuchung vornehmen um rechtzeitig am Flughafen zu sein und die restlichen Nächte stornieren. Am Flughafen selber wurde uns dann mitgeteilt, dass unser Anschlussflug storniert wurde. Nach langem hin und her wurden wir schließlich auf einen knapp 4h späteren Flug von einem anderen Flughafen in Tokio über Frankfurt nach Berlin umgebucht. Wir wollten von der Lufthansa eine Entschädigung für die Verspätung in Anspruch nehmen sowie die Erstattung der Handyrechnung und der Stornierungskosten. Die Handyrechnung wollen sie uns teilweise erstatten. Bei den anderen Kosten weigern sie sich auf Grund von höherer Gewalt. Ist das so rechtens?
    Vielen Dank für deine Hilfe!

    • Johannes sagt:

      Hallo Laura,

      die Frage ist recht komplex. Ich würde da lieber einen Anwalt befragen. Das ist kein Standardfall und es gibt viele Faktoren die betrachtet weden müssen.

  19. Stefan sagt:

    Hallo Zusammen,

    meine Freundin ist aus Moldawien und sie hat am 16.05.20 einen Flug von Moldawien nach Deutschland mit WIZZ. Der Flug soll stattfinden, aber nach jetziger Rechtslage darf meine Freundin in DE nicht einreisen, da sie keine EU- bzw DE-Bürgerin ist. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Airlines sicherstellen müssen, dass die Passagiere auch einreisen können und sie anderenfalls nicht mitnehmen dürfen. Ist das so? Würde sich daraus auch ein Erstattungsanspruch ergeben?

    • Johannes sagt:

      Hallo Stefan,

      grundsätzlich sind Airlines in der Verantwortung Passagiere die nicht einreisen dürfen, wieder zurück mitnehmen zu müssen. Deswegen checken die Airlines Visa und Einreisebestimmungen sehr genau und weisen die Passagiere lieber ab als sie hin und wieder zurück zu fliegen. Einreisebeschränkungen liegen aber im Verantworungsbereich des Passagiers und deswegen ergibt sich daraus meiner Meinung nach kein Erstattungsanspruch.

  20. eVe sagt:

    Hallo Johannes und die anderen,

    mein Rückflug von Santiago de Chile nach Paris wurde von AIR FRANCE annuliert. Fluggesellschaft bietet NUR Gutschein oder kostenfreie Umbuchung an. Sind AIR FRANCE im Recht, da Abflugsort Chile und nicht EU ist? Oder ich, da Air France Sitz in EU hat, Fluggastrecht EU-Verordnung etc.

    Danke für deine tolle Arbeit und deine Unterstützung!

    • Peer sagt:

      Da Air France eine EU-Airline ist, steht dir auch bei Abflug im Nicht-EU-Land (z.B. Chile) eine Entschädigung zu. Ihr habt also Anrecht auf eine volle Erstattung.

  21. Silvia sagt:

    vlt. noch ergänzend, es handelte sich um Flüge von Hamburg nach Lissabon und zurück.

  22. Silvia sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe jetzt gerade durch Zufall gesehen, dass unser TAP-Flug (21.05.-01.06.2020) wie so schön geschrieben „Cancelled/abgesagt“ wurde. Eine Mail habe ich hierüber NICHT erhalten. Das ist der Hammer! Ich soll mich entweder an TAP wenden (nur eine teure Telefonnummer – trotzdem immer nur Band und es kommt kein Gespräch zu Stande) oder mir wird ein Rückerstattungsgutschein angeboten. Einen Gutschein kommt für mich nicht in Frage, ich möchte gerne meine Ticketkosten zurück. Ich habe aber nirgends finden können, wie ich meine Ansprüche ggü. TAP geltend machen kann (Postanschrift, Mailadresse o.ä.).
    Könntest du mir da behilflich und mir sagen, wie ich vorgehen soll/kann?
    Vielen Dank und Gruß

  23. Ann-Christin Ketelsen sagt:

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage zu meinem Fall:
    Wir haben Flüge gebucht. Am 22.03.2020 hätte es losgehen sollen. Von Hamburg über London nach Kapstadt, zurück am 07.04.2020 von Port Elizabeth über Johannesburg über London nach Hamburg. Alle Flüge wären wir mit British Airways geflogen.
    Uns wurde bereits ein Teil der Flugtickets erstattet. Jedoch wurden knappe 160 € einbehalten. Das Reisebüro teilte mit, dass es sich bei der Summe um Bearbeitungsgebühren und Serviceentgelt (Einzelleistung, keine Pauschalreise) handelt.
    Ist das alles so rechtens? Wir wären die Reise gerne angetreten, nur leider war dies ja nicht mehr möglich..

    Viele Grüße

    Ann-Christin

  24. Josef Hauk sagt:

    Wenn Air Canada meinen Flug (Hin&Rückflug über Reisebüro gebucht) nach Kanada nicht annuliert, aber mir mit Umsteigen und Aufenthalt in Toronto anbietet.
    Muss ich das überhaupt akzeptieren, da ja Canada aktuell KEINE Einreisen erlaubt?
    Ausserdem sind 14 Tage zwingende Quarantäne in Kanada kein Urlaub!
    Bisher wird max ein 12 Mon gültiger Gutschein angeboten.
    Muss ich oder das Reisebüro für meine (wie ich denke rechtmässige) Rückerstattung kämpfen?

    • Johannes sagt:

      Wurde denn die Strecke geändert? D.h. statt Direktflug jetzt mit Umsteigen? Das wäre dann auch eine Annullierung des ursprünglichen Fluges und rechtfertigt eine Erstattung.

  25. Sandra J. sagt:

    Hallo Johannes, Hate fuer 02.06.2020 -01.07.2020 mit Condor einen FLug von Calgary-Frankfurt-Calgary gebucht. Auf Condor’s website verschwanden die Fluege letzte Woche Mittwoch aber bis heute habe Ich noch keine Bneachrichtigung von Condor erhalten. Jeder Versuch mich mit der Buchungsnummer einzuloggen scheitert nun. Anrufe zum Kundenservice werden nach ein paar Minuten unterbrochen…. Auch auf Anfragen via email kommt nichts. Gibt es einen Ratschlag was ich noch versuchen koennte?

    • Johannes sagt:

      Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass dein Flug annulliert wurde und von Condor schriftlich eine Erstattung fordern.

  26. Christian sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe über das Portal Airngo einen Flug mit Airfrance von München über Paris nach Nairobi (und zurück) gebucht. Buchungsdatum Januar 2020, Abflugdatum 06.06., Rückflug 13.06., Bezahlung per Sofortüberweisung.
    Am 29.04. bekam ich von AirFrance eine E-Mail, dass der Flug von Paris nach Nairobi annulliert wurde, am 30.04. kam selbige E-Mail mit der Annullierung des Fluges von Nairobi nach Paris. Die Flüge München – Paris und zurück wurden bislang nicht annulliert. Eine Erstattung wurde mir nicht angeboten, lediglich ein Gutschein und eine Umbuchung. Nun habe ich 2 Fragen:

    1. steht mir eine Erstattung für das gesamte Flugticket zu oder nur für die explizit genannten Flüge?
    2. Muss ich mich mit airngo rumärgern oder ist AirFrance mein Ansprechpartner?

    Vielen Dank!
    Herzliche Grüße, Christian

  27. Frank Kargus sagt:

    Hallo Johannes. Ich hatte einen Flug mit Condor am 17.4.-24.4. nach La Palma gebucht. Bekanntermaßen wurde der dann frühzeitig annulliert und dann wurde auf meine telefonische Nachfrage am 18.4. mitgeteilt, dass mir der Flugpreis erstattet werden kann. Das habe ich dann akzeptiert und wartete ab, wann ich das Geld erhalte. Da bis heute keine weitere Benachrichtigung kam und auch kein Geld einging, habe ich per Chat heute Morgen versucht herauszufinden, was nun der aktuelle Stand in Sachen Rückerstattung ist. Condor teilt nun mit , man habe auf Beschlusslage der Bundesregierung nun keine Erstattung, sondern einen Gutschein verfügt, welcher bis zum 30.6.22 einlösbar ist. Geld bekäme ich keines zurück. Was rätst du mir? Widerspruch einlegen auf der Basis deines Artikels?

  28. Gabriele sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen.

    Wir haben einen Flug für zwei Personen bei der Fluggesellschaft Etihad mit Abflug am 21. Mai 2020 von München nach Jakarta mit Zwischenstopp in Abu Dhabi und Rückflug am 13. Juni 2020 von Jakarta nach München immer mit Zwischenstopp in Abu Dhabi gebucht.
    Die beiden Flüge gehören zu einer einzigen Reservierung.

    Der Hinflug wurde gestriechen, während der Rückflug derzeit nur in Flugplänen geändert wurde. Die Fluggesellschaft Etihad bot uns entweder die Möglichkeit einer sofortigen Umbuchung ohne zusätzliche Kosten oder die Möglichkeit, den Rückflug zu stornieren und eine Guthaben für eine neue Buchung bis zum 30. September 2020 zu erhalten für einen Flug innerhalb den 31. August 2021.

    Wir haben das Etihad Call Center mehrer Mals per E-Mail und Telefon kontaktiert, um eine vollständige Rückerstattung des Tickets zu beantragen. Es wurde uns jedoch immer mitgeteilt, dass die einzigen Möglichkeiten die oben beschriebenen sind. Um uns davon zu überzeugen, dass wir keinen Anspruch auf Rückerstattung haben, wurde uns auch mitgeteilt, dass wir für die Art des ausgewählten Tickets keinen Anspruch auf Rückerstattung haben.

    Die Tatsache, dass wir bis September 2020 umbuchen müssen, ist ein großes Problem, da wir nicht wissen, in welchem ​​Zeitraum wir 2021 wieder Urlaub von der Arbeit haben werden.
    Wir haben auf der Website sorgfältig gelesen und scheinen zu verstehen, dass wir Anspruch auf die Möglichkeit haben volle Rückerstattung des Flugtickets. Die Fluggesellschaft ist ausländisch, aber der Flug startet in einem Bundesstaat der EU und der Flug (Hin- und Rückflug) ist eine Einzelbuchung.

    Was sollen wir tun, um unsere Rechte geltend zu machen? Welche Maßnahmen schlagen Sie vor? Wer kann uns helfen? Danke im Voraus!

  29. Daniel K. sagt:

    Hallo Johannes,
    super Artikel! Was ist denn mit einem über Air Canada gebuchten (und mittlerweile gecancellten) Flug von Düsseldorf nach Toronto mit Zwischenstopp in Zürich, wobei das Segment Düsseldorf-Zürich mit Eurowings durchgeführt wird und nur Zürich-Toronto mit Air Canada. Gilt das dann als Abflug in einem EU-Land? Oder zählt für Air Canada nur das Land in dem die eigene Maschine gestartet ist (Schweiz)?

  30. Uwe Centner sagt:

    Hallo Johannes,
    Erst einmal Danke, das wir dir hier unsere Fragen stellen können und du uns versuchst verständliche Antworten zugeben. Ich hatte für den 20.04.20 einen Hin und Rückflug von Berlin Schönefeld nach Eilat (27.04.20 Rückflug) bei Ryanair gebucht. Am 05.04.20 wurde mir per E mail der Flug von der Fluggesellschaft anulliert und die Möglichkeit eingeräumt den Flug umzubuchen oder
    die Ticketkosten zu erstatten. Ich habe mich für die Erstattung der Kosten entschieden.
    Am 12.04.20 habe ich die Antwort von Ryanair erhalten, das durch die außergewöhnlichen Umstände nach (EG) Nr. 261/2004, keine Rückerstattung möglich ist. Meine Frage an dich. Ist diese
    Entscheidung von der Fluggesellschaft richtig, oder lohnt es sich hier in Wiederspruch zu gehen?

  31. Steffi sagt:

    Ja, sie wurden annulliert.

  32. Steffi sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben bei Opodo eine Reise nach Lissabon gebucht 30.4-9.5.20, die abgesagt wurde. Das Geld für das Hotel bekommen wir wieder aber für die Flüge wollen die uns nur eine Umbuchung oder einen Gutschein anbieten. Wir brauchen aber das Geld, Opodo und die Airline (Tap Porto) stellen sich quer. Was können wir tun um an unser Geld zu kommen?

  33. Thorsten Kruse sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben bei Ryanair Hin und Rückflug von Köln nach Porto in einem gebucht. Das ganze läuft unter einer sogenannten Reservierungsnummer.
    Nun haben wir den Hinweis erhalten, dass zu unserem „Flight“ mit der selben Nummer wie die Reservierungsnr. der zugehörige Hinflug am 10.05. annulliert wurde. Die Erstattung ermöglicht es, sowohl für Hinflug als auch Rückflug einzeln oder gesamt zu beantragen.
    Da aktuell nur der Hinflug annulliert wurde, habe ich dann auch das Recht, den Rückflug erstattet zu bekommen? Weil davon hat Ryanair bislang keine Annullierung bekannt gegeben.
    Versteht sich bei Ryanair die Reservierungsnummer auch als Ticket?
    Gruss, Thorsten

  34. Jonas Pokorny sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe hatte mit meiner Freundin 2 Tickets von Madrid nach chile gebucht. Rückflug 3 Monate später von rio nach Frankfurt. Haben alles über Iberia gebucht.

    Der Hinflug wurde nun annulliert. Iberia versucht zwar mit einem Gutschein zu locken, bietet aber eine Erstattung an, wenn man sich an den Kundenservice wendet. Das haben wir auch vor, aber sind uns nicht sicher, ob wir im Recht sind das Geld für hin und Rückflug erstattet zu bekommen. Der Rückflug ist natürlich noch nicht gestrichen, aber antreten können wir ihn ja auch nicht, wenn der Hinflug gestrichen wurde.

    Haben wir also Anspruch auf den vollen Flugpreis?

    Gruß
    Jonas

  35. Ramesch sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Rückflug (4 Passagiere) mit Finnair am 16.März wurde aufgrund der außergewöhnlichen Umstände annulliert und es wurde uns erst 2 Tage vorher Bescheid gegeben, jedoch wurde uns kein anderer Flug angeboten und auch keine sonstigen Hilfen. Außerdem gab es keine Finnair-Mitarbeiter in Delhi, sodass wir selbst neue Tickets kaufen mussten mit einer anderen Fluggesellschaft, die sehr teuer waren. Zuhause angekommen hat uns Finnair zukommen lassen, dass wir mit der Website, wo wir die Tickets gekauft hatten, über eine Entschädigung sprechen müssen, da wir unsere Flugtickets nicht von der Finnair-Website gekauft haben, sondern von Momondo.
    Momondo verlangt nämlich erstmal 20€ pro Passagier, bevor sie sich den Fall genau anschauen und eine Entschädigung gilt laut denen als nicht sicher.

    Sollten wir die 80€ zahlen? Und was würdest du an unserer Stelle tun, um eine Entschädigung zu erhalten.

    Ich würde mich um eine schnelle Antwort freuen!
    MfG
    Ramesch

    • Johannes sagt:

      Für Erstattung der Kosten für die Ersatzbeförderung ist definitiv Finnair selber der richtige Ansprechpartner. Ich würde Finnair noch einmal klarmachen, dass ihr nicht euer Geld zurück haben wollt, sondern Finnair für die Kosten der Ersatzbeförderung aufkommen soll.

    • Sandy sagt:

      Ohh, ich bin gerade etwas „geschockt“, dass Finnair so reagiert haben soll. Habt ihr nicht die Finnair Hotline angerufen? Ich hatte Mitte April selbst das Problem, dass mein Rückflug von Finnair annuliert wurde – angerufen und 5 min später sofort eine Umbuchung auf Lufthansa erhalten. Im Nachgang hat man mir sogar die Hotel- und Verpflegungskosten für die Verlängerung erstattet. Also ich bin super zufrieden mit Finnair. Kann das wirklich daran liegen, dass ich direkt über Finnair gebucht habe und ihr über eine andere Website? Verrückt – wie unterschiedlich es doch ablaufen kann.

  36. Hartmut Grünewälder sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hatte über Condor einen Rückflug (DE 605) von Antalya nach Hannover für den 27.3.20 gebucht.
    Dieser Flug ist wegen der Corona Krise nicht durchgeführt worden. Ich hatte per Email mehrfach
    Condor um den 14.3.20 angeschrieben ob es eine Umbuchung vorgenommen würde oder wie ich mich zu verhalten habe . Habe keine Antwort bekommen. Musste mir für den 18.3.20 dann eigenständig über Sunexpress für teures Geld einen Rückflug kaufen. Welche Ansprüche habe ich nun gegen Condor. Es würde mir ja schon reichen, wenn ich meinen ursprünglichen Condor Flug erstattet bekäme.

  37. Agnes sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Mutter war in Brasilien und ihr Rückflug wurde von KLM annuliert. Wir haben also über KLM umgebucht und mussten einen Umbuchaufpreis zahlen. Da kein anderer Flug von KLM direkt angeboten wurde. Jetzt haben wir versucht die umbuchungskosten zurückzuerstatten aber sie sagen sie können nichts für wegen Corona. Wie sind da die Rechte? Müssen sie die Umbuchungssume zurückerstatten oder sogar den Flugpreis da eine Annulierung? Hast du evtl. Tipps wie man vorgehen sollte? Immerhin hätten wir sie da ja nicht in Brasilien lassen können und deswegen mussten wir sie wieder zurück holen.
    Lieben Dank und VG
    Agnes

    • Johannes sagt:

      Wenn der Flug von KLM durchgeführt worden ist muss KLM natürlich für die Ersatzbeförderung aufkommen. Ggf. kannst du dich hier an die Schlichungsstelle wenden.

  38. Ace sagt:

    Servus,
    mir wurden mein Rückflug aus Thailand gestrichen. Zunächst wurde der Zielflughafen geändert mit anschliessendem Bahntransfer, wenige Tage später der Flug komplett gestrichen. Musste mit einer anderen Airline one way fliegen, der Preis hierfür war höher als der gesamte roundtrip den ich zuvor gebucht hatte. Airline (Etihad) will nur den ungenutzten Teil der Buchung in Form eines credits gutschreiben. Plus winzigem Aufschlag von 60usd. Gibts Chancen auf höhere Erstattung oder gar Entschädigung?

    • Johannes sagt:

      Leider findet für den Rückflug wohl kein EU-Recht Anwendung. Deswegen ist man da leider recht machtlos gegenüber Etihad. Ich würde noch einmal auf deren Beförderungsbedingungen verweisen, die eine Erstattung bei Annullierung zusagen. Entschädigung ist meiner Meinung nach aussichtslos.

  39. R.Wichmann sagt:

    Eurowings hat mir heute für meinen Flug ,am 06.06. 2020 nach NYC , einen Voucher angeboten wenn ich den Flug bis 14 Tage vor Abflug storniere. Der Gutschein soll ein Jahr gültig sein und bei nicht einlösen, verfallen. Wie verhalte ich mich? Abwarten bis der Flug annulliert wird.

  40. Jutta Rahn sagt:

    Mein Mann ,meine Mutter 73 und ich waren in Süd Australien. Der geplante Rückflug mit Qatqr Air wurde gegängelt. Umbuchung wurde uns nicht angeboten. Nach dem wir uns in alle Listen Rückholprogramm eingetragen hatten, kam Tage später eine Mail, dass wir uns eigens um einen Rückflug kümmern müssten. Denn nur Fam. mit Kl. Kinder, Bedürftige und Minderjährigen werden mit dem rückholprogramm zurück geholt werden. Da haben wir uns in einem Reisebüro Hilfe geholt und drei rückflüge nach Frankfurt für gesamt 11422 Aud gebucht. Nicht günstigeres und zeitnahes war leider nicht möglich. Wohlgmerkt eine Woche später als ursprünglich.
    Jetzt bekomme ich eine Mail vom Auswärtigen amt das wir die Kosten alleine zu tragen haben, weil wir uns selbst um Flüge gekümmert haben. Ich bin stinke sauer. Was kann ich machen? LG J

    • Johannes sagt:

      Hallo Jutta,

      warum sollte das Auswärtige Amt die Kosten für dem euren Rückflug übernehmen? Das wurde meiner Meinung nach nie so kommuniziert.

  41. J.Z. sagt:

    Hallo,
    mein Flug Hamburg-Split über Köln Bonn am 21.04. wurde bereits am 26. März annulliert.
    Es handelt sich um eine kostenfreie Umbuchung für einen Flug am 15.03.
    Das Rechnungsziel war 28.03. Die Mail mit der Annullierung habe ich am 26. März erhalten und habe mehrfach gebeten mich aus der Mahnstufe zu nehmen (Eurowings Ratepay nennt sich die Rechnungseinzugsgesellschaft).
    Jetzt haben sie mir eine Mahnung geschickt und meinen tel. immer nur sie hätten noch keine Info von Eurowings über die Annullierung erhalten.
    Muss ich die Rechnung zahlen?
    Hätte ich die Rechnung gezahlt, dann müsste ich ja den Betrag zurückfordern.
    So befinde ich mich doch in einer komfortablen Situatio. Wenn ich spätestens am 22.04. bei der Rate-Pay anrufe können die sich doch nicht mehr darauf bwerufen, dass sie keine Info erhalten haben, oder?
    VG J.Z.

    • Johannes sagt:

      Hallo J.Z.,

      ich kann dir da leider keinen rechtlichen Rat geben. Am besten schickst du Rate Pay aber die Stornierungsemail von Eurowings.

  42. Sandy sagt:

    Ich „streite“ mich gerade mit KLM über die Rückerstattung der Tickets für die stornierten Flüge im Mai. Die behaaren weiterhin auf Ihre dummen Gutscheine obwohl ich KLM immer wieder an die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 8 erinnere. Aber das ist wirklich ein kleines Übel, wenn ich lese, was anderen hier widerfahren ist.

    Etwas positives habe ich aber auch zu berichten. Ich war die letzten 4 Wochen in Japan. Ich habe über Finnair gebucht. Diese haben zweimal eine kostenfreie Umbuchung für den Hinflug vorgenommen (musste sein, sonst wäre Einreiseverbot für Deutsche gewesen) und haben ohne wenn und aber mich für meinen Rückflug auf Lufthansa umgebucht. Top Service. Top Airline.

  43. Birger Kohls sagt:

    Am 18.03. befand ich mich bei Freunden In Kenia ca 1 Flugstd. von Nairobi. Auf einen Hinweis aus Deutschland telefonierte ich mit der Vertretung der KLM in Nairobi Kenian Airways. Die teilten mir mit das der Flug Am 21.03. 23:59 Nairobi – Amsterdam annulliert wurde. Ich teilte das einem Freund in Deutschland mit und wir versuchten den ganzen Donnerstag Nachmittag bis in den späten Abend irgendwie Mit KLM in Kontakt zu treten. Was nicht gelang weder telefonisch noch war irgendwie eine umbuchungsmöglichtkeit über die Webseite von KLM . Daraufhin buchte ich bei Kenia Airways einen Flug Nach Amsterdamm. Es war der letzte freie Platz.
    Am Freitag den 20.03. rief ich die Deutsche Botschaft in Nairobi an die mir mitteilte das KLM ab Freitag den 20. den Flugbetrieb eingestellt hat. Das ich Glück hatte mit dem platz bei Kenian Airways. Ich bin dann am Sonntag den 22.03. morgens um 08:05 mit kenia Airways nach Amsterdamm.
    in Amsterdam ging ich zum KLM Schalter die teilten mir mit das der Spätfolge nach Bremen ausgebucht ist. Aber den nächsten morgen könne ich Fliegen da war gegen 15:00. ich bat um ein Zugticket . Mann gab mir dann die Auskunft das könne ich machen . Ich müsste das Zugticket dann einreichen . Was ich dan tat bin mit dem Zuggefahren.
    KLM hat mir nicht Bescheid gegeben obwohl genug Zeit war. Eine Umbuchung auf einen in Alliance operierenden Carrier hätten sie auch durchführen können.
    Meine Forderung den Ersatz des Flugtickets, das Bahnticket und die 600euro ausfallgeld.
    Es wäre nett wenn sie den Fall mal prüfen .

    Mit freundlichen Grüssen

    Birger Kohls

  44. Florian sagt:

    Im Rahmen einer Malaysia Reise ist meine Frau mit Kleinkind in Malaysia gestrandet.

    a) Hinflug Deutschland->Malaysia wurde durchgeführt. Der Rückflug Malaysia -> Deutschland wurde gecancelled. Es handelt sich um eine außereuropäische Fluglinie. Gelten nun die EU Bestimmungen, weil der Hinflug in der EU startete? Oder werden die Flüge getrennt betrachtet, d.h. weil der Rückflug außerhalb der EU startete, gilt die EU Bestimmung nicht (hinsichtlich Rückerstattung Ticketpreis sowie Entschädigung)?

    b) Als Rückflug wurde ersatzweise von uns Oman Air gebucht. Auch dieser Rückflug wurde kurzfristig gecancelled. Habe ich in diesem Fall (außereuropäisch) Anspruch auf Rückerstattung, oder gilt das nur für EU Bestimmungen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Florian,

      a) Der Rückflug wird getrennt betrachtet. Dieser fällt damit leider nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung. Allerdings können die Beförderungsbedingungen der Airline trotzdem eine Erstattung bei Annullierung vorsehen.
      b) Auch hier sind vermutlich die Beförderungsbedingungen der beste Angriffspunkt.

  45. Carpenoctem sagt:

    Hallo,

    ich habe im Dezember 2019 für 2 Personen einen Flug nach Palma de Mallorca am 18.04.2020 mit Eurowings, Rückflug am 26.04.2020 von SB aus gebucht. Flüge wurden inzwischen von Eurowings anulliert (bekam eine Mail von EW).

    In der Mail bietet Eurowings eine kostenfreie Umbuchung oder einen Voucher an (gültig 1 Jahr). Eine Erstattung des Flugpreises wird nicht ageboten.

    Wenn ich auf den angegebenen Link für den Gutschein gehe, bleibt mir aber auch nur die Wahl der Umbuchung…Am liebsten hätte ich natürlich den Flugpreis erstattet. An wen kann ich mich wenden, bzw. was kann ich tun..?

    Im Voraus bedanke ich mich für deine Mühe…Grüße

  46. BaM sagt:

    Ich habe vier Tickets über Seat24 gebucht für Gabelflüge.
    02.05.20 München -> San Francisco (United Airlines)
    22.05.20 Las Vegas -> München (Eurowings)

    United Airlines hat jetzt den Hinflug ohne Info an mich annuliert. (Hab es heute erst durch Zufall beim Prüfen der Flüge gesehen) Bisher wurden die Einreisebeschränkungen der USA noch nicht ausgeweitet. Der Rückflug über Lufthansa ist noch nicht gestrichen worden.

    Gibt es hier eine Möglichkeite wie ich mein Geld wiederbekomme?
    Wenn ja, wie gehe ich am besten vor – über Seat24 oder die Airlines?

    • Johannes sagt:

      Das sollte für eine Erstattung reichen. Leider musst du dich vermutlich mit Seat24 herumschlagen. Lufthansa wird dich sonst auch nur an Seat24 verweisen. Nächstes Mal direkt bei der Airline buchen.

  47. Karin sagt:

    Ich habe am 13.5.20 für 2 Personen einen Flug nach Palma de Mallorca mit Eurowings schon vor 6 Monaten mit Rückflug am 22.5.20 von Köln aus gebucht. Kann ich jetzt schon was unternehmen. Brauche deine Hilfe .
    Karin

    • Johannes sagt:

      Wurde er bereits annulliert?

      • Christian sagt:

        Hallo,

        mich interessiert dieser Teil auch sehr. Wir haben Hinflüge mit Eurowings gebucht und Rückflüge mit Easyjet. Aktuell finden beide Flüge noch statt. Eine Inanspruchnahme des Vouchers oder der Umbuchungsmöglichkeit kommt wegen abgeschlossenen Urlaubsplanung für 2020 nicht in Frage. Die Urlaubsplanung 2021 kann für die gesamte Gruppe erst im Dezemer 2020 erfolgen und liegt somit ausserhalb des kostenlosen Umbuchungsfensters (31.08.20). Die Koordinierung der Termine ist zusätzlich schwierig, da es sich um 3 Familien aus zwei Bundesländern mit schulpflichtigen Kindern handelt.

        Gibt es hier andere Möglichkeiten hier zu agieren? Für mich sind die AGBs und Coronaseiten der Fluglinien relativ stringent formuliert. Es gibt wenig Spielraum für andere Lösungen.

        MFG
        Christian

        • Christian sagt:

          Nachtrag: Die Reise geht von Berlin nach Mallorca. Hin 17.05: Eurowings, zurück: 24.05 Easyjet. 7 Personen

        • Johannes sagt:

          Also meiner Meinung nach gibt es da keine Möglichkeit das vollständige Geld zurück zu erhalten. Du hast natürlich immer die Möglichkeit den Flug nach den Tarifbedingungen zu stornieren oder die personenbezogenen Steuern & Gebühren zurückverlangen, wird aber vermutlich nur ein Bruchteil sein.

          Ich würde abwarten und hoffen, dass Eurowings/Easyjet den Flug annullieren.

  48. Sonnenschein sagt:

    Wir „sitzen“ z.Z. auf 6 Emirates Tickets, die von der Airline nicht erstattet werden. Emirates hat die Flüge „annuliert“. Emirates verweigert die Ticketerstattung mit folgender Mail:

    …Ein Ausgleichsanspruch nach Artikel 5, 7 der Verordnung VO 261/2004 (sog. Fluggastrechteverordnung) besteht aufgrund der Annullierung Ihres Fluges nicht, da dieser Flug aufgrund der gegenwärtigen „Corona-Krise“ gestrichen werden musste.

    Im Allgemeinen kann zwar bei einer Flugannullierung ein solcher Ausgleichsanspruch gegeben sein, dies gilt jedoch nicht, wenn – wie im vorliegenden Fall – die Annullierung des Fluges aufgrund eines „außergewöhnlichen Umstandes“ erfolgte (Artikel 5 Absatz 3 Fluggastrechteverordnung). Eine weltweite Pandemie, die zu Grenzschließungen und Flugverboten führt, stellt einen solchen außergewöhnlichen Umstand dar. Wir weisen darauf hin, dass dies auch die Europäische Kommission in ihrer Leitlinie zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ bestätigt hat. Darin stellt die Kommission klar, dass für Flüge, die im Zusammenhang mit der Pandemie gestrichen wurden, kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung besteht, selbst wenn für einen Flug kein hoheitlich angeordnetes Flugverbot bestand.

    Meine Antwortmail, dass KEINE Ausgleichzahlung verlangt wird, sondern die Ticketerstattung, bleibt unbeantwortet.
    Die Fluggesellschaften wissen ganz genau, dass sie erstatten müssen. Es ist einfach unfassbar, dass mittlerweile wohl ALLE Fluggesellschaften gegen alle geltende Rechte verstoßen!

    Noch besser ist der Veranstalter FTI: bucht TROTZ Stornierung( durch FTI) 3 Tage später die eigentlich nicht mehr fällige Restzahlung von der Mastercard ab. Telefonisch gab es dann die Aussage “ Oh ja, das war nicht richtig. Sie bekommen Ihr Geld VIELLEICHT irgendwann wieder, oder einen Gutschein!“

    Ein Chargeback durch Mastercard wird auch abgelehnt, da- Zitat Mastercard : “ es soll ja eine Gutschein Lösung geben…“ Vielen Dank auch an die Bundesregierung- wir Reisende sollen jetzt die Touristikbranche retten!

    Fazit: wir leben z.Z, offensichtlich in einem rechtsfreien Raum, in dem der Reiseanbieter mit dem Geld des Kunden machen kann, was er will! Der Dumme ist immer der Kunde!!

    Ich kann allen nur raten : sperrt Eure Kreditkarten, wenn ev. noch offene Restzahlungen für irgend eine Reise anstehen. Die Reiseanbieter betrügen und stehlen i.M. wo sie nur können!

  49. Moritz sagt:

    Hi Johannes,
    erstmal danke für den tollen ausführlichen Artikel.
    Nun zu meinem Fall:
    Sind Anfang März zu viert mit Air Europa von MUC nach SDQ (DomRep) geflogen. Rückflug hätte am 20. März stattfinden sollen. 1 Tag davor am 19. eine Mail von AirEuropa erhalten, dass der Flug ausfällt mit der Info
    „In case you do not make the trip, you can save the amount of the ticket to use it as credit in a future purchase (valid for any destination operated by Air Europa or on the same route as the original ticket). This voucher must be used to fly up to and including December 31, 2020.“
    Nach Recherche gesehn, dass die DomRep alle Flüge von und nach Europa bereits am 15.3. eingestellt hat.
    Was kannst du mir empfehlen? Hab ja Hin- & Rückflugticket bei AirEuropa bereits im November gekauft. Hinflug fand statt. Rückflug nun eben nicht mehr.
    Mit Gutschein abfinden, der nur bis Ende des Jahres gültig wäre?
    Rückflugpreis einfordern?
    Oder gar die 600€ p.P. nach EU-Fluggastrechteverordnung?

    Danke Dir jetzt schon für Deine Antwort und alles Gute weiterhin.

    • Johannes sagt:

      Meine erste Antwort kannst du vergessen. Wie seid ihr denn zurück gekommen?

      • Moritz sagt:

        Deine 1. Antwort seh ich gar nirgendwo. 😉

        Wir sind dann tatsächlich 2 Tage später aus einem anderen Land rückgeholt worden. War der Vorteil, dass wir mit TUI unterwegs waren und die sich eben super darum gekümmert haben, obwohl die mit den von mir gekauften Flugtickets gar nix zu tun hatten. Großes Lob und Danke an dieser Stelle!!!

        Air Europa selbst hat aber nicht mal eine Alternative o.ä. angeboten.
        Daher eben (ohne hoffentlich zu gierig zu wirken) möchte ich wenigstens 50% der Flugtickets erstattet bekommen.
        Ich lese btw immer nur von Ticketpreiserstattung bei Flugannulierung. Wie ist das eigtl, wenn der Hinflug stattgefunden hat und nur der Rückflug annuliert wurde? Ist die Milchrechnung überhaupt so einfach, dass ich dann 50% des Gesamtpreises zurückfordern darf?
        Die 600€ Entschädigung pro Fluggast probier ich erst gar nicht…ist ja doch Coronakrise und zu gierig will ich auch nicht sein, sondern einfach froh, am Ende heil daheim angekommen zu sein.

        Und zu guter letzt: Die Rückholung brachte mich schlussendlich zu einem Flughafen 300km von meinem eigentlichen Heimatflughafen entfernt, sodass ich mir noch einen Mietwagen schnappen musste…waren auch wieder 120 Euro.
        Würdest du die auch von Air Europa einfordern? Gut, man merkt, die Gier ist doch noch ein wenig da… 😉

        Jedenfalls danke schon mal für Deine Antwort. Wirklich super, dass Du hier so gut wie jedem antwortest!

        • Johannes sagt:

          Was hat denn der Ersatzflug gekostet. Ich würde sonst die Kosten dafür + Mietwagen von Air Europe einfordern. Das ist meiner Meinung nach besser als das Geld anteilig erstattet zu bekommen.

        • Moritz sagt:

          Ersatzflug wurde tatsächlich komplett von TUI übernommen, auch wenn von Italienern (NEOS, bis dahin noch nie gehört) durchgeführt. War ja eine Rückholung.

  50. Markus sagt:

    Flug MUC – DXB – SGN am 9.2. für Hinflug 13.3. und Rückflug 28.3. bei EMIRATES gebucht.
    Aus Sorge vor Einreisebeschränkung wollten wir wissen ob die Flüge storniert und erstattet werden können. Hotline überlastet, am Airport direkt dann die Info man solle warten bis die Einreisebeschränkung tatsächlich vorliegt.
    Am 9.3. dann das Update der Emirates-Website (leider haben wir keinen Screenshot gemacht, denn die Site wurde häufig aktualisiert) man könne aufgrund der besonderen Situation unter Angabe „Refund due to Coronavirus“ eine volle Rückerstattung beantragen. Daher haben wir online unsere Flüge mit dem Verweis auf „Refund due to Coronavirus“ storniert. Außer einer automatisierten Eingangsbestätigung haben wir nichts mehr gehört.
    Ein Tag nach unserer Stornierung wurde durch das Auswärtige Amt die Einreisebeschränkung für Bürger aus der EU bekannt gegeben.
    Wenige Tage darauf hat, bekanntermaßen, Emirates seine Flüge komplett eingestellt und damit wäre auch unser Rückflug ausgefallen.
    Montag den 30.3. haben wir nun ein Einschreiben mit der unverzüglichen Zahlungsauffoderung an die Deutschlandzentrale von Emirates in Frankfurt a. Main geschickt.
    Mal sehen was passiert…
    Können wir sonst noch etwas tun? Die Lage ist wirklich etwas kompliziert, zumal Emirates zum Zeitpunkt unserer Stornierung mit umfangreicher Kulanz geworben hatte.

    • Markus sagt:

      Update: Habe Rückmeldung auf mein Einschreiben seitens Emirates per e-Mail erhalten. Die Erstattung meiner Flüge wäre wohl bereits veranlasst könne sich aber aufgrund des Auftragsvolumens derzeit verzögern. Ich bleibe gespannt und bin vorsichtig optimistisch….

  51. Markus Mayr sagt:

    Unser Flug am 16.04.20 von Bali über Dubai nach München wurde seitens Emirates canceled. Nun bietet Emirates einen Gutschein an od. die Möglichkeit eines refunds – da wir in den nächsten 12 Monaten vsl. nicht reisen werden, würden wir einen refund bevorzugen. Auf der Emirates website ist refund under fare conditions angeführt- was bedeutet das genau? Wird der vollständige Ticketpreis erstattet?

    BG, Markus

    • Johannes sagt:

      Vermutlich nicht. Laut den Beförderungsbedingungen steht dir aber bei Emirates ein Refund zu. Allerdings erkannt Emirates aktuell ihre eigenen Beförderungsbedingungen nicht an…

      • Marion sagt:

        Hallo Johannes,
        unser Hin-und Rückflug mit Singapur Airlines Fra-Sin und Sin-Fra wurden durch die Fluggesellschaft storniert. Grund: Einreisestopp in Singapur.
        Wir haben ein Non-Refundable Ticket, also nicht erstattbar.
        Haben wir in diesem Fall trotzdem Anspruch auf Erstattung des vollen Ticketpreises oder nur auf die Steuern und Gebühren? Oder sollten wir besser das angebotene Open-Ticket akzeptieren?
        Danke für deine Hilfe.

  52. Marija sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe 2 Einzelflüge bei Eurowings gebucht. Am 13.03.2020 von Köln nach Split und am 18.03.2020 von Split nach Köln zurück. Am 13.03.2020 bin ich auch tatsächlich nach Split geflogen. Dort angekommen (08:50 Uhr) wurde uns insgesamt 58 Passagieren erklärt, dass wir für 14 Tage in häusliche Isolation müssen – soweit man die Möglichkeit dazu hat – und ansonsten in Krankenhausquarantäne. Dies musste ich ja so akzeptieren und habe daraufhin sofort meinen Rückflug vom 18.03.2020 auf den 28.03.2020 von Split nach Düsseldorf umgebucht, da meine häusliche Isolation am 27.03.2020 zu Ende war. Am 16.03.2020 bekam ich eine Email, mit der ich über die Annullierung des Fluges von Split nach Düsseldorf am 28.03.2020 informiert wurde. Daraufhin habe ich sofort einen neuen Rückflug für das nächst mögliche Datum am 31.03.2020 von Split nach Köln gebucht. Über die Eurowings-App erfuhr ich am Abend des 26.03.2020 (noch bevor die Info-Email um 22:53 Uhr bekam), dass auch dieser Flug annulliert wurde. Sofort habe ich die Hotline angerufen und nach ca. 50 Minuten in der Warteschleife hatte ich auch tatsächlich die Möglichkeit mit einer Mitarbeiterin von Eurowings zu sprechen. Sie erklärte mir am Telefon, dass Sie mir keine alternative Rückflugmöglichkeit nach Deutschland, auch nicht von einem anderen Flughafen in Kroatien aus, anbieten kann, da Eurowings bis Mai keine Flüge in Kroatien durchführen würde. Ich hatte mich – während ich in der Warteschleife hing – aber informiert und herausgefunden, dass Croatia Airlines, die Codesharing mit dem Mutterkonzern Lufthansa betreibt, noch Flüge ab Zagreb nach Frankfurt am Main durchführt. Ich fragte explizit nach der Möglichkeit, dass Eurowings mir dort einen Ersatzflug am 29.03.2020 bucht, was von der Mitarbeiterin – nach Rücksprache mit Kollegen/Vorgesetzten – abgelehnt wurde. Dies sei nicht möglich, da sowohl Lufthansa als auch Croatia Airlines unabhängige Gesellschaften seien und man in deren Systemen nichts buchen könne. Auf meine Frage, ob ich den Flug dort selbst direkt buchen kann und ob mir die Kosten erstattet werden verneinte die Mitarbeiterin zunächst. Auf meinen Einwand, dass das aber genauso in der Email, mit der ich über die Annulierung informiert worden bin, steht reagierte sie zunächst verwundert und fragte drei mal nach, ob das tatsächlich so in der Email steht, mit der ich über die Flugannulierung am 31.03.2020 informiert wurde. Sie erwähnte, dass der Email-Text angepasst wurde und dass, sie das ein wenig wundern würde aber, wenn es denn so in der Email stehen würde, dann wäre es so. In meiner Aufregung, war mir gar nicht aufgefallen, dass ich die ganze Zeit auf die Email schaute, mit der ich über die Flugannullierung am 28.03.2020 von Split nach Düsseldorf informiert wurde. Wie gesagt, ich hatte in der Eurowings-App gesehen, dass der Flug am 31.03.2020 von Split nach Köln annulliert wurde, zum Zeitpunkt des Gesprächs – so gegen 19:50 Uhr – hatte ich die Email, mit der ich über die Annullierung informiert wurde aber noch nicht erhalten. Diese kam um 22:53 Uhr an und der Text war tatsächlich ein anderer (
    Leider können wir Ihnen an diesem Flugdatum keine Alternative anbieten. Eurowings legt in der aktuellen Krise, ebenso wie Lufthansa, die höchste Priorität darauf, gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern schnellstmöglich nach Deutschland zurückzuholen.

    Selbstverständlich befördern wir Sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt.
    Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Buchung auf ein späteres Datum Ihrer Wahl umzubuchen. Sofern Ihr Flug auch an dem von Ihnen gewählten neuen Datum nicht stattfinden kann, können Sie Ihre Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut anpassen.

    Sollte Ihnen aktuell keine Ersatzbeförderung aus unserem Flugplan zusagen, stellen wir Ihnen gerne einen Voucher aus, den Sie innerhalb eines Jahres für eine Flugstrecke Ihrer Wahl einlösen können. Die genauen Konditionen finden Sie hier.
    Der Einsatz Ihres Vouchers wird in seiner Höhe mit einem etwaigen Erstattungsanspruch verrechnet.

    Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und möchten uns hierfür in aller Form entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Eurowings – Kundenbetreuung).

    Nun meine Fragen:
    1.) Spielt es denn überhaupt eine Rolle, wie Eurowings den Text in der Info-Email formuliert. Ist mein Ausgleichs- und Schadensersatzanspruch nicht gesetzlich bzw. Fluggastrechteverordnung (EG)Nr.261/2004 verbrieft?
    2.) Da ich mir den Ersatzflug mit Croatia Airlines am 29.03.2020 von Zagreb nach Frankfurt gebucht habe, sind mir natürlich Kosten für dieses Flugticket entstanden sowie Spritkosten für die Fahrt von Split nach Zagreb, Mautgebühren, Spritkosten für die Weiterreise von Frankfurt am Main nach Remagen (mein Wohnort, der näher liegt als zum Flughafen Köln zu fahren). Kann ich die Belege bei Eurowings zur Erstattung einreichen?
    3.) Habe ich zusätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 250,00 €?

    P.S.: Noch ein Hinweis, da die Fluggesellschaften sich ja im Moment gerne auf außergewöhnliche Umstände berufen, es handelte sich hier um einen Rückflug in das Land (DE), in dem ich meinen ständigen Wohnsitz habe, nicht umgekehrt Hinflug in das Urlaubsland. Das Argument, dass die Einreise in gewisse Länder nicht möglich zieht hier auch nicht, da ich Rückkehrer war und andere Fluggesellschaften (Croatia Airlines) ja durchaus fliegen. Selbst Eurowings fliegt ab Zagreb nach Stuttgart, was ich mit Verwunderung an der Infotafel bei meinem Rückflug mit Croatia Airlines am 29.03.2020 festgestellt habe. Ich wundere mich auch, warum mir z. B. der Rückflug mit Eurowings am 30.03.2020 von Zagreb nach Stuttgart nicht angeboten wurde und dann evtl. eine Weiterreise von Stuttgart nach Köln mit der DB. Vor diesem Hintergrund klingt der Satz von Eurowings in Ihrer Annullierungsemail „Eurowings legt in der aktuellen Krise, ebenso wie Lufthansa, die höchste Priorität darauf, gestrandete Fluggäste aus anderen Ländern schnellstmöglich nach Deutschland zurückzuholen.“ schon ironisch. Eurowings hat mich in Kroatien hängen/einfach sitzen lassen.

    Danke schon einmal für Tips, wie ich jetzt am Besten vorgehe.

    Viele Grüße
    Marija

  53. Herr_M sagt:

    Mir wurden meine Flüge von der TAP Air gestrichen, und nun versucht man mich mit Gutscheinen abzuwimmeln. Damit bin ich aber nicht einverstanden. Die Gutscheine sollen nur ein Jahr gültig sein und man ist an die Airline gebunden. Zudem war die Reise familiär und hat sich nun erledigt. Jetzt behält die Airline fast ein Monatsgehalt von mir ein um ihre Kosten zu decken und ich komm nicht an mein Geld. Vielleicht kann Paypal ja was ausrichten. Liebe Grüße

  54. René sagt:

    habe über „e dreams“ , zwei flugtickets Leipzig-Rom gebucht (mit Lufthansa)
    (24.04.2020 hin , 28.04.2020 zurück)
    Flüge wurden alle gesrichen . Lufthansa bietet Umbuchungen für dieses jahr an.
    wir können in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mehr fliegen.
    Haben wir eine Chance, bei der Lufthansa eine Rückerstattung zu bekommen?

  55. Kirsten Biehl sagt:

    Wie verhält es sich denn mit British Airways? Als wir die Flüge im September 2019 gebucht haben, war England noch in der EU; jetzt ja nicht mehr. Wie ist es jetzt in diesem Fall mit den EU-Richtlinien?
    Nachdem BA unseren Flug von London nach Tampa/FL/USA storniert hatte, habe ich versucht, eine Rückerstattung zu erlangen; angeblich hätte ich einer Gutscheinlösung zugestimmt, was nicht richtig ist. Ich habe während meiner Eingaben darauf geachtet, eben nicht die Gutscheinlösung zu bekommen. Wer weiß was in einem Jahr ist (Gutschein befristet), ob wir dann überhaupt fliegen können …!? Und, wenn ja, sind die Flugpreise (bei BA) wahrscheinlich astronomisch hoch ;-(
    Ich trage gerade Argumente zusammen, um doch noch eine echte Rückerstattung von BA zu erlangen.

  56. Dennis sagt:

    Ich befinde mich aktuell in den USA und habe meinen Rückflug von IAD-LIS-FRA mit TAP gebucht.

    Ich will eigentlich vermeiden meinen Flug zu stornieren und dafür meine Zahlung zurück zu fordern, da ich letztendlich auf irgend einem Weg von den USA nach D zurück kommen muss.

    Nehmen wir an ich warte bis zum Tag des Abflugs und mein Flug ist nach wie vor von der Airline gecancelled (Ende April). Ist die Tap in dem Moment verpflichtet mich auf irgend einem Weg nach FRA zu befördern – auch wenn die eigenen Flüge gestrichen sind?

  57. Nina sagt:

    Hallo Johannes,
    wir hatten unsere Flüge von Berlin nach Colombo über Rom und Abu Dhabi bei Flugladen.de gekauft und sind am 05.03. nach Sri Lanka geflogen. Der Rückflug wäre regulär am 02.04. gewesen. Am 12.03. wurde von Ethiad der Flug Abu Dhabi – Rom und am 24.3. der Flug Colombo – Abu Dhabi gecancelt. Der Flug Rom – Berlin mit Alitalia besteht bis heute…

    Nachdem das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen hat, haben wir versucht über Flugladen bzw. Ethiad eine Umbuchung zu realisieren. Natürlich war niemand erreichbar bzw. schieben sich Airline und Flugladen die Verantwortung gegenseitig zu. Wir haben dann
    selbstständig einen neuen Flug nach Hause gebucht für den 18.03.

    Wie sollen wir jetzt vorgehen und wie schätzt du unsere Situation bzgl. Erstattung und Entschädigung ein? Aus den Informationen auf den Websites von Flugladen und Ethiad werden wir leider nicht schlau…

    Herzlichen Dank im Voraus. Du machst eine tolle Arbeit 🙂

    • Johannes sagt:

      Dein Rückflug fällt leider nicht unter EU-Recht. Ich denke Etihad wird dir vielleicht den Flugpreis für den annullierten Rückflug anteilig erstatten (oder nur einen Gutschein anbieten) und die Übernahme der Kosten für den Ersatzflug ablehnen.

      Flugladen als euer Reisebüro muss das einleiten.

  58. Lisa sagt:

    Brüssel Airlines weigert sich den Flug der am 18.4.2020 annulliert wurde vollständig zu erstatten – es wird gesagt das es bei der aktuellen Krise es sich um außergewöhnliche Umstände handelt und deswegen der komplette Flugpreis mit Steuern nicht vollständig erstattet werden kann nur nach den Konditionen des gebuchten Tarifes .ich habe schon 2 mal angerufen und auf die EU Rechtsverordnung aufmerksam gemacht da bei Flugstornierung das Geld zurückerstattet werden muss – aber die weigern sich – was soll ich machen ein Einschreiben Rückschein Brief mit der gesetzlichen Grundlage senden um so mein komplettes Geld zurückzubekommen ?
    Tipps bitte wenn sich die Airline weigert !

  59. Fabian sagt:

    Nachdem ich letzten Freitag endlich bei der Lufthansa durchkam und Stornobestätigungen für meine Flüge bekam, ist immernoch keine Rückbuchung auf meine Kreditkarte erfolgt.

    bei IHG und bei Marriot hat es innerhalb von 3 Tagen geklappt.

  60. doskey sagt:

    Hallo, vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen!

    Habe noch eine Nachfrage:
    Flug in die Türkei, abgesagt am 18.03.20 per Email (annuliert wurde im Wortlaut nicht, es wird Flugeine Umbuchung oder die Teil-Rückerstattung der Kosten angeboten), ursprüngliches Flugdatum am 05.04.

    Damit besteht kein Recht / Erfolgssaussicht auf gesamte Rückerstattung, da „rechtzeitig informiert,“ richtig? Das setzt dann damit auch „Wird ein Flug annulliert, muss auch während der Coronakrise dem Passagier angeboten werden, …“ außer Kraft?

  61. Stephan Rieger sagt:

    Guten Tag Johannes,
    wie sieht es aus wenn Hin- und Rückflug zwar taggleich bei einer Airline aber als zwei einzelne Flüge gebucht wurden?
    In meinem Fall hat Eurowings den Rückflug von PMI am 26.04. bereits storniert, der Hinflug nach PMI am 23.04. ist aber noch im Flugplan.
    Dann besteht ein Erstattungsanspruch nur für den stornierten Flug, da zwei Buchungen, richtig?

  62. Tobias K. sagt:

    Ich hätte am Montag, dem 23.03. von Köln nach Porto fliegen sollen, heute am 27.03 wäre der Rückflug gewesen. Ryanair hat den Rückflug letzte Woche annulliert und ich konnte eine Rückerstattung beantragen. Ich habe Aufgrund der Situation den Hinflug nicht angetreten und eine Rückerstattung für BEIDE Füge beantragt. Bekomme ich eine Rückerstattung für beide Flüge, wenn nur der Rückflug annuliert wurde?

    MfG

  63. Karen sagt:

    Hi johannes,
    Erstmal vielen Dank für dein Engagement!
    Wir haben mit Thai Airways Flüge von Frankfurt über Bangkok nach Phuket gebucht (6.4 hin / 16.4 zurück) nun wurden alle Flüge storniert und uns lediglich eine kostenlose umbuchung angeboten? Ist das rechtens?

    Vielen Dank ?

  64. Marcell sagt:

    Hallo, ich habe einen Flug für 31.3 von FRA – BKK (Hin & Rück) mit Transit in DOH mit Qatar Airways über CheapTickets gebucht. Jetzt hat Thailand eine Einreisesperre für alle Nicht-Thais verhängt. Zum Zeitpunkt der Buchung vor 1 Monat gab es diese Einreisesperre noch nicht. Qatar fliegt aber meine Flüge noch alle wie geplant. Außerdem hat das auswärtige Amt mittlerweile eine Reisewarnung ausgesprochen. Ich habe über das Formular von Qatar bereits den Travel Voucher angefragt aber keiner meldet sich. Auch Cheaptickets antwortet nicht auf meine Mails mit der Bitte mir den Voucher zu geben und antwortet auch nicht auf meine Anrufe. Ich würde den Voucher gerne annehmen aber habe Angst, dass ich bis zum Abflug keine Antowrt/Info bekomme, bzw. dass mein Ticket dann als No-Show gilt. Muss ich jetzt zum Flughafen mit der Hoffnung auf Involuntary Denied Boarding? Habe ich dann noch Anspruch? Es ist alles wie im Horrorfilm, habe Jahre für meine Reise gespart. 🙁

  65. Christof sagt:

    Hallo Johannes,
    Eurowings bietet derzeit nur Gutscheine für die annulierte Flüge an (in meinem Fall DUS-Funchal-DUS). Gibt es sowas wie Musterschreiben mit denen ich dem widersprechen und vollständige Rückzahlung der Ticketkosten durchsetzen kann?

  66. Simone sagt:

    Hallo, freue mich auf Hilfe – Geplant Samstag, 28.3. Flug Hamburg- Amsterdam- Curacao mit KLM, 11.4. zurück. Annulliert wurde weniger als 7 Tage vorher nur der erste Flug- Hamburg- Amsterdam. Für diesen Teilflug gab es auch eine Stornierungsbestätigung von KLM aber keine weiteren Informationen zur gesamten Reise. Die 3 weiteren Flüge sind momentan noch aktiv/ planmäßig. Wie verhalte ich mich nun, wenn ich das Geld für das gesamte Ticket- Hin-und Rückflug (eine Buchungsnummer)- zurück erhalten und keinen Gutschein beantragen möchte? KLM bietet nur die Gutscheinoption – online sowie bei der Hotline. Auf WhatsApp keine Reaktion. Muss ich vor Samstag eine Mail an KLM schreiben? Verliere ich nach Samstag alle Ansprüche? Ich könnte ja nicht einmal online einchecken, auch nicht am Flughafen, da der erste Flug ja gar nicht abgefertigt werden wird? Was tun?

  67. Katrin sagt:

    Hallo Johannes,
    ich wollte am Samstag, 04.04 von Düsseldorf nach Barcelona fliegen (eurowings).
    Zurück sollte es am Mittwoch, den 08.04. gehen.
    Jetzt hab ich gerade in der App gesehen, dass der Rückflug annulliert wurde und mein Hinflug auf den Freitag vorverlegt wurde. Habe ich Anspruch auf Erstattung? ÜBer eine kurze Antwort würde ich mich freuen, Katrin

      • Katrin sagt:

        Inzwischen wurden beiden Flüge umgebucht, von Samstag auf FReitag davor und von Mittwoch auf Freitag. Dadurch habe ich nicht mehr die Möglichkeit zu stornieren. Wenn ich die Erstattung fordere, verweise ich auch nur auf dieEU REgelung? Wie verhalte ich mich mit den beiden umgebuchten Flügen? Stornieren kann ich ja nicht, aber umbuchen sollte ich dann auch nicht oder ? DANKE !!!

  68. Christian Demgensky sagt:

    Hallo Johannes, wir wollten morgen mit Qatar von Berlin über Doha nach Mahe fliegen. Auf die Seychellen kommt kein Europäer mehr. Unser Rückflug wurde vor 3 Tagen von der Airline einfach einen Tag vorverlegt. Qatar fliegt offenbar die Hinflüge planmäßig und will bloss personengebundene 1 Jahresgutscheine geben. Seit 6 Tagen gibt es keine Antwort auf mein Erstattungsrequest.
    1) Muss ich noch mehr tun, wenn wir morgen nicht fliegen, oder warten wir auf die Bearbeitung unseres Requests?
    2) Müssen wir ein Voucher akzeptieren oder ist eine Erstattung realistisch?
    Danke für eine zeitnahe Einschätzung.
    Deine Webseite ist echt klasse.
    Gruß aus Berlin, Christian

    • Johannes sagt:

      Hallo Christian,

      da der Rückflug nicht unter EU-Recht fällt, kannst du keine Erstattung aufgrund Annullierung fordern. Ich würde den Gutschein akzeptieren. Wenn du den Flug morgen nicht antrittst, verlierst du wahrscheinlich jegliche Ansprüche. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Das ist dein Risiko.

  69. Jochen Fritzsching sagt:

    Ich hatte für März bzw. habe für April 2020 jeweils Hin und Rückflüge von Düsseldorf bzw. Memmingen nach Antalya gebucht . Beide Flüge wurden storniert und beide Airlines SunExpress und Corendon gaben damals per Email bekannt, dass sie den Flugpreis voll umfänglich zurückerstatten werden.
    Mit heutigem Datum hatte ich von beiden Gesellschaften erneut Post bekommen mit dem Hinweis, dass lediglich eine kostenfreie Umbuchung bis März 2021 möglich wäre aber nicht eine Rückerstattung. Ist das ok?
    Ich möchte keine Umbuchung da ich bereits im laufe des Jahres schon weitere Flüge gebucht habe?

  70. Michael Haebler sagt:

    Hallo Johannes
    Danke für deine tolle Hilfe.

    Unser Flugplan Hinflug (04.04.2020) von Zürich nach Dubai dann weiter nach Kapstadt
    Rückflug (17.04.2020) Johannesburg nach Dubai dann weiter nach Zürich.

    Nun hat Emirates ja alle Flüge gestrichen und eine Rückerstattung ausgeschlossen sondern nur Gutscheine angeboten. Ist das richtig? Oder haben wir dennoch das Recht auf volle Rückerstattung der Flüge?

    Gruss
    Michael

    • Johannes sagt:

      Du hast Anspruch auf eine vollständige Erstattung. Auch, wenn Emirates das nicht gefällt.

      • Michael sagt:

        Gibt es irgendeine Möglichkeit Emirates per Mail zu kontaktieren? Telefon ist verständlicherweise total überlastet und die Mitarbeiter an den Offices haben nicht wirklich eine Ahnung.
        Danke 🙂

        • Peer sagt:

          Eine öffentliche Mailadresse kann ich nicht finden. Vor zwei Wochen hatte ich Emirates eine Mail über das Feedback-Formular zukommen lassen, warte aber bis heute auf eine Antwort.

          Ich denke, das erfolgsversprechendste wäre der Support per Social Media. Auf Twitter gibt es z.B. einen Support-Kanal:
          https://twitter.com/EmiratesSupport/with_replies

        • Markus sagt:

          Wir haben Emirates per Einschreiben mit Rückschein kontaktiert. Rückschein lag 5 Tage später unterschrieben bei uns im Briefkasten. Eigentliche Antowrt steht noch aus.

          Postanschrift:
          Emirates Zentrale für Deutschland
          Grüneburgweg 16
          60322 Frankfurt am Main

  71. Thomas sagt:

    Vielen Dank für den Artikel !

    Unsere Flugrute:
    Hin: Düsseldorf – Amsterdam – San José Costa Rica

    Rück: San José – Amsterdam – Düsseldorf

    Alle Flüge zusammen gebucht über KLM, welche auch sämtliche Flüge durchführt. Allerdings wurde der letzte Flug (Amsterdam Düsseldorf) annulliert, eine Mitteilung erfolgte weniger als 7 Tage vorher. Entschädigung scheint ja zur Zeit schwierig – wie sieht es jedoch mit der Erstattung des Ticketpreises aus ? Meinst du es würde dann die Teilstecke erstattet ? Oder der gesamte Rückflug ?

    Vielen lieben Dank, Thomas

  72. Jonas sagt:

    Hallo Johannes, ich hatte einen Flug von Frankfurt nach Portland über Charlotte gebucht, der von United Airlines abgesagt wurde. Außerdem von Vancouver noch ein Rückflug über London. Wie sieht es da mit der Erstattung aus? Schließlich wäre ich ja aus der EU gekommen und konnte alle anderen Flüge aufgrund der Annullierung des Fluges nach Charlotte (und den Einreisebeschränkungen) nicht wahrnehmen…. Viele Grüße & Vielen Dank für eine Rückmeldung

  73. Hörl sagt:

    Hallo,
    ich habe 2 inlandsflüge in den USA gebucht. Allerdings kann ich wegen der Grenzsperrung überhaupt nicht in die USA und kann damit auch diese flüge nicht wahrnehmen. Die airlines sind die american airline und United (über opodo gebucht). Kann man da irgendwas machen?
    LG Hörl

  74. Thomas sagt:

    Hallo Johannes, ich habe folgenden Fall: Multi-city Buchung non-refundable rate über deutsche ETIHAD website. MUC-BKK am 28.0320 und HKT – MUC am 13.04. abgesehen, dass wir gar nicht fliegen wollen und gerne eine Erstattung statt sogenannte credit points hätten, kam heute die email von ETIHAD, dass Rückflug um 2 Tage nach hinten verlegt wurde auf 15.04.2020. Ein refund über die website wird in unserem Fall nicht angeboten. Ist es richtig, dass in diesem Fall wenn der ursprüngliche Rückflug gecancelt wurde, uns eine Stornierung mir refund nach europäischem Recht möglich sein muss?

  75. Robert sagt:

    Ich frage mich mit welchen Vorbehalten ich JETZT einen Flug für die Zukunft buchen kann. Ich würde gerne Flüge nach Asien für Anfang 2021 buchen. Natürlich weiß ich nicht, wie die Situation dann ist. Aber bin ich dann „selbst Schuld“ jetzt in dieser Situation gebucht zu haben oder wird Erstattung möglich sein, wenn auch die Reise auf Grund von Beschränkungen nicht möglich wird.

  76. Markus sagt:

    Hi, Danke für deine schnelle Rückmeldung! Ich schreibe gleich eine deutliche E-Mail an Emirates. Ich melde mich, sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe. Vielleicht kann ich so auch anderen helfen. Bleibt gesund!

  77. Markus sagt:

    Hallo Johannes, hier mein Fall: Flug direkt über Emirates (non refundable rate) mit Abflug ab Mailand nach Bangkok über Dubai für Anfang April incl. Rückflug gebucht. Mailand-MXP wurde ja dicht gemacht. Danach gegen geringen Aufpreis auf Frankfurt umgebucht. Seit heute fliegt Emirates FRA nicht mehr an. Storno-Option wurde bei Emirates unter https://www.emirates.com/de/german/help/travel-updates/#3515 entfernt. Jetzt wird nur noch ein Gutschein angeboten. Hotline hat es bestätigt und will wegen meiner „non-refundable rate“ keine volle Rückzahlung anbieten. Ist das so rechtens? Habe ich eine Chance auf eine volle Rückerstattung?

  78. Mario Mueller sagt:

    Wenn ich wegen höherer Gewalt (Baum auf den Gleisen…o.ä.) meinen Flug nicht rechtzeitig erreiche erwartet die Airline ja auch das ich meinen Teil des Vertrags einhalten.

  79. Omid sagt:

    Hey Leute,

    wie ist das eigentlich wenn die Airline (in diesem Fall EW) ihre Flüge zusammenstreicht und meinen Flug im Mai immer um Tage vor oder zurückverlegt. Kann ich dann vom Vertrag zurücktreten und stornieren?

    Vielen Dank

  80. Martin sagt:

    Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung mit folgender Situation: Eine Freunding von mir ist in Vietnam (Flug direkt bei der airline gebucht – also Nur-Flug). Der geplante Rückflug wurde nun schon 3 mal verschoben (jedes Mal zum Flughafen – kein Flug – wieder zurück ins Hotel).

    Jetzt hatte man ihr wieder einen neuen Termin für den Rückflug (am 25.03.) angeboten – aber sie hat sich eine Alternative gesucht und soll nun heute fliegen. Kann man den Mehrpreis bei der originalen Fluggesellschaft einfordern (sie haben zwar Alternativen angeboten – aber diese Alternativflüge haben ja schon 3mal nicht stattgefunden – wie lange muss oder soll man denn wieder und wieder umgebucht und nach hinten geschoben werden?). Vielen Dank für Eure Infos oder Tipps.
    Martin

  81. Franz sagt:

    bei mir ähnlich gelagerter Fall: BA/AA-Flüge nach LAX am 1.4. über TUI im Sept. 19 gebucht. Das waren in meinem Fall 320.- Flüge, davon 260.- Steuern.
    TUI ist nicht erreichbar, bittet bei Emailanfrage in der Betreffzeile das Abflugdatum anzuführen, damit sie chronologisch die Emails abarbeiten können.
    Die Flüge sind auf „Manage my booking“ als „cancelled“ angeführt. In den Ticket Bedingungen von TUI 09/19 , also noch in der Vor-Corona Ära steht „Der Flug ist umbuchbar für eine Gebühr von 210,00 EUR.
    Der Flug ist nicht erstattbar.“
    Ich denke, das ist so nicht mehr haltbar.

  82. Alexander sagt:

    Zuerst einmal, ich bin ein großer LH Fan. Aktuell haben sie mich hier aber sehr sehr enttäuscht. Flug FRA-EWR für 19.3. gebucht in Business. 1 Woche vor Abflug stand auf der LH Seite noch der Passus „selbstverständlich können Sie auch kostenfrei stornieren“. Man solle bitte erst drei Tage vor Abflug Anrufen wegen der Überlastung der Hotline. Hab ich getan, allerdings wurde bis dahin das Stornoangebot entfernt. Jetzt heißt es bei der Hotline, dass der Flug ja weiterhin stattfindet und er nicht storniert sei. Da die Tatsache, dass ich nicht Fliegen kann in meiner Person begründet liegt ist ein Storno ausgeschlossen. Nur eine Umbuchung auf Alternativtermin bis 31.12. Das es der LH grade nicht gut geht verstehe ich. Trotz allem ist das Grund nach dieser Situation zuerst immer nach Alternativen zu LH zu suchen. Trotz Status.

  83. Guntram Gottschall sagt:

    Latam hat meinen Flug nach Madrid am 20.4. am 18.3. von sich aus gecancelt. Sie bieten aber aktuell nur Umbuchung bis 31.12 oder ein anderes Ziel an. Wenn ich die Nachricht richtig verstanden habe, müssten sie aber auch erstatten. Jemand schon damit Erfolg gehabt?

  84. Michael Tong sagt:

    Was ist bei den Erstattungen, wenn man über Fluege de oder andere OTA gebucht hat?
    Da sind Service Entgelte des Online-Reisebüros drin. Allgemeine oder wenn man Sitzplatzreservierungen gemacht hat. Da nehmen viele doch 5€ pro Flugsegment zusätzlich dem Entgelt der Airline.
    Wird das auch alles erstattet?

    • Johannes sagt:

      Wir die Erstattung ausgelöst weil z.B. die Airline den Flug gecancelt hat, müssen soweit ich weiß auch die Servicegebühren des OTAs erstattet werden. Solltest du aber eine Erstattung oder Umbuchung wünschen, kann der OTA zusätzlich abkassieren.

  85. Fabian sagt:

    Wie ist eigentlich die Lage, wenn man einen Flug nicht antreten kann, weil man im Zielland wegen neuer Einreisebestimmungen nicht reingelassen wird? Komplette Rückerstattung?

  86. Martin sagt:

    TAP gibt nur Vouchers als Rückerstattung aus. Wo finde ich die EU-Regeln über die Rückerstattung des gesamten Flugpreises? An wen kann man sich wenden?

  87. Fabian sagt:

    Die Lufthansa spielt wohl Hinhaltetaktik. Hat vielleicht nicht genug Cash um alle Stornos zurückzuerstatten.
    Jedenfalls ist alles online möglich, jedoch nicht die Rückzahlung des Flugpreises. Auch wird in den „zahlreichen Serviceoptionen“ nicht darauf hingewiesen.
    Auch gab es über die annulierungen keine automatischen Benachrichtigungen, sondern man muss das selber merken (gut das wird eh jeder tun)

    • Fabian sagt:

      Nach fast 2 Stunden bei der LH Hotline durchgekommen. Die arme Frau hat mir in Rekordzeit meine von LH annulierten Flüge storniert. Ich habe jetzt Stornobestätigungen. Geld soll später kommen mal sehen.

  88. Flug178 sagt:

    Wie erfolgt eine Erstattung wenn man nicht direkt bei der Airline gebucht hat? An wen wendet man sich?

  89. markus maier sagt:

    Wie sieht es bei Hotels auf die über Plattformen gebucht worden sind?

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich gelten erst einmal die vereinbarten Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Viele Hotels zeigen sich aber kulant und erstatten den vorausgezahlten Betrag oder bieten eine kostenfreie Umbuchung an.

  90. Berliner in Lis sagt:

    Die Sturheit von TAP bzw Dienstleistern am Airport txl, lis und opo haben mich schockiert. Bei Verspätungen oder Annulierungen von 7 Std. werden keine Voucher zur Verfügung gestellt. Ständig mit der Ausrede, man müsse die Situation verstehen. Natürlich verstehe ich die Lage, aber nicht, dass man da einen 10 euro GS einsparen will, unfassbar! Eben in OPO angekommen, kann ich einfach ins Restautant gehen und das denen in Rechnung stellen im Nachhinein?

  91. Benjamin sagt:

    Für die EU ist es ja geregelt, aber was ist mit dem Rest? Ich fliege von Bangkok nach Frankfurt mit Oman auf. Jetzt flug storniert, Alternative Beförderungen 5 Tage später und anstelle 3 Stunden stopover in muscat sind es jetzt 14 und oman air gibt uns zu spüren, dass wir nichts wert sind.

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