Ratgeber: Entschädigung bei Flugverspätung & Annullierung

Flughafen

Eine Flugverspätung ist meistens ärgerlich und nervig. Allerdings ist die, nach dem EU Fluggastrecht einem zustehende Entschädigung, mit mindestens 250€ und maximal 600€ sehr großzügig. Wie viel der Flug gekostet hat, spielt dabei keine Rolle!

Übrigens: in Deutschland verjähren Ansprüche aus dem Fluggastrecht erst nach 3 Jahren zum Ablauf des Kalenderjahres!

Info

Ich biete hier keine Rechtsberatung und kann auch keine ersetzen. Ich versuche Euch hier eine Übersicht euerer Fluggastrecht zu geben und habe versucht alle Angaben mit Quellen zu belegen.

Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Sie gilt in der gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, d. h. EU-Länder, einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer) sowie Norwegen, Island und der Schweiz.

Annullierung oder Verspätung?

Wichtig ist es erst einmal zu unterscheiden, ob es sich um eine Annullierung oder um eine Verspätung handelt:

Annullierung

Euer Flug wurde annulliert, wenn der ursprüngliche geplante Flug nicht durchgeführt wird. Indikator dafür kann eine geänderte Flugnummer oder Route sein.

Quelle Nr. 1: Artikel 2 Begriffsbestimmungen Buchstabe l

Verspätung

Verspätet ist euer Flug, wenn ihr ohne eine Änderung der Flugnummer oder Route um einige Stunden verspätet abfliegt.

Also: Sollte sich die Flugnummer, Fluggesellschaft oder die Route geändert haben, kann man von einer Annullierung ausgehen.

Rechte bei einer Annullierung

Canceled

Bei einer Annullierung habt ihr nicht nur Anspruch auf eine Entschädigung, sondern könnt auch zwischen folgenden Leistungen wählen:

  • Rückerstattung des vollen Ticketpreises
  • Rückflug zum ersten Abflugort zum frühstmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitiger Beförderung zum Ziel
  • Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch

Quelle Nr. 1: Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

Außerdem muss euch die Fluggesellschaft eine Entschädigung bezahlen, wenn euch die Ersatzbeförderung mindestens 2 – 4 Stunden, je nach Entfernung, verspätet an euren Zielort bringt:

Tipp

Mithilfe unseres Entfernungsrechners könnt ihr die Distanz zwischen zwei Flughäfen bequem berechnen.

  • 250€ bei unter 1.500 km und mehr als 2 Stunden
  • 200€ zwischen 1.500 km – 3.500 km und weniger als 3 Stunden
  • 400€ zwischen 1.500 km – 3.500 km und mehr als 3 Stunden
  • 300€ bei über 3.500 km und weniger als 4 Stunden
  • 600€ bei über 3.500 km und mehr als 4 Stunden

Quelle Nr. 1: Artikel 7 Ausgleichsanspruch

Ausnahmen

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wann euch die Fluggesellschaft keine Entschädigung bezahlen muss, wenn sie euch rechtzeitig informiert oder euch auf einen anderen Flug umbucht, der euch mit einer geringen Verspätung an den Zielort bringt:

  1. Sie informiert euch über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug. Alle andere Ansprüche wie eine anderweitige Beförderung zum Ziel muss sie euch trotzdem gewähren.
  2. Zwischen zwei Wochen vor und höchstens eine Woche vor Abflug wird euch eine anderweitige Beförderung angeboten, die …
    • nicht früher als zwei Stunden vor eurer geplanten Abflugzeit abfliegt und
    • ihr euren Zielort höchstens vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht.
  3. Ihr werdet weniger als sieben Tage vor Abflug (d.h. auch noch direkt ab Flughafen) über die Annullierung unterrichtet und euch wird eine anderweitige Beförderung zum Zielort angeboten, welche …
    • nicht früher als eine Stunde vor eurer geplanten Abflugzeit abfliegt und
    • ihr euren Zielort höchstens zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht.

Quelle Nr. 1: Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c)

Hier ist zu betonen, dass unabhängig, ob es sich um höhere Gewalt handelt oder nicht, Euch trotzdem die anderen Rechte wie eine alternative Beförderung zum Ziel zustehen!

Ansprüche bei einer Verspätung

Delay

Eigentlich ist bei einer Verspätung nach dem EU-Fluggastrecht überhaupt keine Entschädigung vorgesehen. Nur Betreuungsleistungen müssen erbracht werden. Allerdings hat 2009 der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Verspätung von drei oder mehr Stunden, gleichzusetzen ist mit dem Ausgleichsanspruchs einer Annullierung.

Hier ein Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof:

Die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 sind dahin auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, […]

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. November 2009

Das heißt, egal, wie weit die Flugstrecke ist, ab einer Verspätung von 3 Stunden habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt wiederum maßgeblich von der Entfernung ab:

  • 250€ bei unter 1.500 km
  • 400€ über 1.500 km innerhalb der EU
  • 400€ zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600€ bei über 3.500 km
    Kann auf 300€ bei weniger als 4 Stunden Verspätung analog zu einer Annullierung gekürzt werden
    Quelle: Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 21.10.2014 (Az.: 31 C 1623/14)

Ab 5 Stunden: Vom Flug zurücktreten

Bei einer abzusehende Verspätung von mindestens 5 Stunden, könnt ihr von dem Beförderungsvertrag komplett zurücktreten und die Fluggesellschaft muss euch binnen 7 Tagen den vollständigen Reisepreis (für die nicht zurückgelegten Flüge) erstatten.

Seit ihr auf einem Zwischenstopp gestrandet, könnt ihr außerdem einen Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zum ersten Abflugort verlangen.

Quelle Nr. 1: Artikel 6 Verspätung Absatz 1 Buchstabe c) Absatz 3

Betreuung am Flughafen

Bei einer Verspätung oder Annullierung muss euch die Fluggesellschaft, Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen, sowie euch ermöglichen, unentgeltlich zwei Telefongespräche, zwei Fax oder Emails zu versenden.

Wann es diese Betreuungsleistungen geben muss, hängt auch wieder von der Entfernung und Verspätung ab:

  • Bis 1.500 km: ab 2 Stunden
  • Zwischen 1.500 und 3.500 km: ab 3 Stunden
  • Mehr als 3.500 km: ab 4 Stunden

Quelle Nr. 1 Artikel 6 Verspätung Absatz 1

Weiterflug erst am nächsten Tag? Hotel!

Bucht euch die Fluggesellschaft auf den nächsten Tag um oder wird der eigentliche Flug auf den nächsten Tag verschoben, habt ihr Anspruch auf ein Hotelzimmer und auf die Beförderung zwischen dem Flughafen und Hotel.

Auch für die Verpflegung am Abend z.B. im Hotel muss die Fluggesellschaft aufkommen. Häufig erhält man deswegen mit dem Hotel auch einen Verzehrgutschein.

Quelle Nr. 1: Artikel 6 Verspätung Absatz 1

Wie setzte ich meine Ansprüche durch?

Der schwierige Teil, ist an sein Geld zu kommen. Leider ist der Begriff Höhere Gewalt nicht in der Verordnung definiert. Deswegen reden sich viele Airlines damit heraus. Deswegen muss man häufig vor Gericht seine Rechte einklagen.

Wie ihr euren Anspruch durchsetzt und welche Möglichkeiten ihr habt, erfährt ihr in diesem Ratgeber:

Hilfreich kann auch die der Überblick über die Zahlungsmoral der Fluggesellschaften sein, wo ich mit Hilfe von Travel-Dealz-Lesern, Erfahrungsberichte zu über 40 Fluggesellschaften gesammelt habe. Inklusive Kontaktdaten! Hier eine Auswahl:

Wann gibt es keine Entschädigung?

Leider gibt es einige Situationen, in denen eine Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss:

Höhere Gewalt

Keinen Schadensersatz für eure Zeit gibt es, wenn die Airline nichts für die Verspätung kann und alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um den Flugbetrieb aufrecht zu halten.

„Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Artikel 5 Annullierung Absatz 3

Leider ist der Begriff der „außergewöhnliche Umstände“ nicht weiter in der Verordnung geregelt und wird deshalb von den Fluggesellschaften gerne als Standardausrede für alles genutzt.

Höhere Gewalt kann zum Beispiel:

  • sehr schlechtes Wetter sein (plötzlicher Schneefall → ganzer Flugverkehr am Flughafen liegt flach)
  • ein technischer Defekt sein (z.B. durch einen Vogelschlag) nicht aber durch Wartung…!
  • durch unvorhersehbare Streiks sein (aber nicht, wenn die Verspätung / Annullierung nicht unmittelbar auf den Streik zurückführbar ist, z.B. bei Flügen vor oder nach einem Streik, weil die Airline ihren Flugplan umorganisiert hat)

Vor allem bei einem technischen Defekt redet sich die Fluggesellschaft häufig mit höherer Gewalt raus. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings schon 2008 klargestellt, dass ein technischer Defekt erst einmal nicht unter außergewöhnliche Umstände fällt:

[…] ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind. […]

EuGH, Urteil v. 22.12.2008 – C‑549/07

Auch wenn die Airline alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt hat:

Allein der Umstand, dass ein Luftfahrtunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesterfordernisse an Wartungsarbeiten an einem Flugzeug durchgeführt hat, reicht nicht für den Nachweis, dass dieses Unternehmen „alle zumutbaren Maßnahmen“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ergriffen hat, und somit für seine Befreiung von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung aus.

EuGH, Urteil v. 22.12.2008 – C‑549/07

Ein Gegenbeispiel: Beschädigt eine aufgewirbelte Schraube eines anderen Flugzeuges euer Flugzeug, steht einem keine Entschädigung zu. Die Schraube gehört nicht zum Flugzeug selbst und stellt damit eine Einwirkung von außen dar. Quelle: LG Darmstadt, 23.7.2014 – 7 S 126/13

Das ganze Thema ist leider aufgrund der mangelnden Definition sehr kompliziert. Deswegen kann ich euch nur raten, wenn die Fluggesellschaft eure Forderung ablehnt, einen Anwalt oder die zurate zu ziehen.

Unabhängig vom Grund der Verspätung oder Annullierung, muss euch die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten und auch ein Hotel) anbieten.

Flüge von einem nicht EU-Staat mit einer nicht EU-Fluggesellschaft

Das Fluggastrecht findet keine Anwendung, wenn man von einem Nicht-EU-Staat (Drittstaat) mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft auf einen Flug in die EU, Verspätung hat.

Aber: Fliegt eine Nicht-EU-Fluggesellschaft von der EU in einen Drittstaat, muss auch diese euch eine Entschädigung nach dem EU-Fluggastrecht auszahlen.

Beispiel:

  • Flug von den USA mit American Airlines nach Deutschland: Es muss keine Entschädigung gezahlt werden
  • Flug von Deutschland mit American Airlines in die USA: Es muss eine Entschädigung gezahlt werden

Quelle Nr. 1: Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 1

Bei Flug mit einem Helikopter / Luftschiff / Ballon

Die Verordnung (EG) 261/2004 findet nach Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 4 nur Anwendung, wenn man mit einem Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen befördert wird:

Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.

Verordnung (EG) 261/2004 Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 4

Das heißt, bei einer Beförderung mit einem Helikopter, Heißluftballon oder Zeppelin, gibt es keine Entschädigungen und man kann keine Ansprüche geltend machen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Da die Fluggastrechte sehr komplex sind, stellen sich häufig eine Vielzahl an Fragen. Hier versuche ich die wichtigsten zu beantworten:

Wie wird die Entfernung berechnet?

Als Entfernung wird dabei die kürzeste Verbindung auf einer Kugel, der sogenannte Großkreis, zugrunde gelegt. Mit unserem Entfernungsrechner könnt ihr die Distanz zwischen zwei Flughäfen auf dem Großkreis berechnet.

Welche Entfernung zählt bei einer Umsteigeverbindung?

Bei einer Umsteigeverbindung von A über B nach C zählt immer die direkte Entfernung zwischen Start A und Zielort C. Umwege für Zwischenlandungen wie von A nach B und von B nach C werden nicht berücksichtigt.
Dies geht auf eine Entscheidung, des Landesgericht Landshut (Az.: 13 S 2291/15) zurück. In diesem Fall ist der Kläger von Rom via Amsterdam nach München geflogen. Die gesamte Strecke von Rom nach Amsterdam und weiter nach München hätte über 1.500 km gelegen, die direkte Entfernung zwischen Rom und Amsterdam aber nur bei 730 km.

Welcher Zeitpunkt zählt?

Es zählt immer die verspätete Ankunftszeit am letzten Zielort der Reise und nicht die Verspätung bei Abflug. Die Ankunftszeit ist als öffnen der Türen am Zielflughafen definiert.

Wann sind die Ansprüche verjährt?

Wenn das deutsche Sachenrecht Anwendung findet, verjähren Ansprüche erst nach 3 Jahren zum Ablauf des Kalenderjahres: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Beispiel: Fand euer verspäteter oder annullierter Flug am 20. Januar 2012 statt, verjähren euere Ansprüche erst zum 31. Dezember 2015.
Bei Flügen, wo weder der Start- noch Zielflughafen in Deutschland liegt, kann die Verjährungsfrist abweichen. Nach dem Montrealer Übereinkommen Artikel 35 Ausschlussfrist Absatz 1 beträgt sie nur 2 Jahre.

Welche Airline haftet bei einem Codeshare-Flug?

Wird ein Flug unter mehreren Flugnummern von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt, spricht man von einem Codeshare-Flug.
Wenn ihr auf einer diese Verbindungen eine Verspätung habt oder der Flug annulliert wird, haftet dafür das Luftfahrtunternehmen, welchen den Flug ausführt.
Meistens findet ihr in den Details auf eurem Ticket den Zusatz: „Durchgeführt von …“.
Das kann wichtig sein, wenn ihr auf einem, von einer Nicht-EU Airline durchgeführten Flug, gebucht seid. Dieser kann ebenfalls als Codeshare-Flug mit einer Flugnummer von einer EU-Fluggesellschaft verkauft werden.
Beispiel: Als Flugnummer auf eurem Ticket steht LH9554 (LH = Lufthansa), aber die ausführende Airline ist United Airlines und damit eine Nicht-EU-Fluggesellschaft. Habt ihr nun eine Verspätung auf einem Flug von Houston nach Frankfurt/Main, erhaltet ihr keine Entschädigung.
Quelle: Urteil v. 26.11.2009 – Xa ZR 132/08

Welche Zeit zählt als Ankunftszeit?

Als Ankunftszeit zählt nicht der Zeitpunkt der Landung auf der Runway, sondern der Zeitpunkt, wo die erste Tür zum Verlassen des Flugzeuges geöffnet wird.
Quelle: Urteil v. 4.09.2014 – C‑452/13

Gibt es auch eine Entschädigung, wenn der Flug vorverlegt wurde?

Vor allem bei Ferienfliegern kommt es häufig vor, dass ein Flug um mehrere Stunden vorverlegt wird. Die EU Verordnung kennt leider nur eine verspätete Ankunft am Zielort.
Der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) hat aber entschieden, dass auch eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde als Annullierung gilt und damit ein Ausgleichsanspruch besteht. Das entsprechende Urteil stammt aus Dezember 2021, zuvor wurden nur Vorverlegungen ab 2 Stunden als Annullierung gewertet.
Wie bei Stornierungen gilt aber: Wurde die Änderung mehr als zwei Wochen vor Abflug bekannt gegeben, besteht i.d.R. kein Anspruch auf eine Entschädigung. Ihr könnt dann aber die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Beförderung zu einem anderen Zeitpunkt nach Wunsch fordern.

Gilt die EU-Verordnung auch mit Abflug von der Schweiz?

Ja, 2006 hat die Schweiz die EU-Verordnung Nr. 261/2004 aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EG ratifiziert. Allerdings sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs nicht bindend für Schweizer Gerichte. Viele orientieren sich zwar daran, aber die Rechtsprechung kann in einigen Punkten abweichen.

Gilt die Verordnung auch für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit?

Ja, die UK hat angekündigt, alle EU-Gesetze als UK-Gesetze zu übernehmen, sofern dies möglich ist. Allerdings liegt es nun komplett in der Hand der britischen Abgeordneten zu entscheiden, wie lang sie an diesen Gesetzen festhalten wollen. In anderen Worten: Die UK kann diese Gesetze zu jedem Zeitpunkt abschaffen.
Sollten die EU und das Vereinigte Königreich allerdings kein Abkommen unterschreiben, wären EU-Bürger tatsächlich nicht mehr bei Flügen ab England geschützt, da dies nicht mehr ein EU-Mitgliedsstaat ist.

Was ist bei einem Prämienticket?

Auch hier gibt es eine Entschädigung. Das ist sogar extra in den Fluggastrechten der EU erwähnt:

[…]
Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 3

Was ist bei einem Mitarbeitertarif (PEP…)?

Reduzierte Tarife z.B. für Mitarbeiter, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sind von der Verordnung 261 leider ausgenommen:

Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
[…]

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 3

Was ist bei einer Pauschalreise?

Auch im Rahmen einer Pauschalreise könnt ihr Ansprüche gelten machen. Dies wird auch extra in der Verordnung 261/2004 erwähnt:

Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Gründe Absatz 5

Allerdings kann man nicht auf eine Entschädigung bestehen, wenn die Pauschalreise aus anderen Gründen storniert wird:

Diese Verordnung gilt nicht für Fälle, in denen eine Pauschalreise aus anderen Gründen als der Annullierung des Fluges annulliert wird.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Artikel 3 Anwendungsbereich Absatz 6

Mehr dazu hier: Flugzeitänderung bei Pauschalreisen – Was tun?

Verspätung beim Umsteigeverbindungen: Welche Entfernung zählt?

Bei Umsteigeverbindungen zählt immer die Entfernung zwischen Startflughafen und Endziel. Auch, wenn bei einer Umsteigeverbindung die Verspätung nur auf einem Segment auftritt. Entscheidend ist die Verspätung bei Ankunft am Endziel (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. Februar 2019, 2-24 S 195/18).

Beispiel #1: Flug München – Paris – Lima, Peru. Verspätung ist erst auf Paris-Lima aufgetreten –> Entschädigung über 600€ (Flugstrecke über 3.500km)

Beispiel #2: Flug Lima, Peru – Paris – München. Verspätung ist erst auf Paris-München aufgetreten. Lima-Peru war pünktlich –> Entschädigung 600€ (Flugstrecke über 1.500km)

Die Entfernung zwischen Start- und Zielort wird auf dem Großkreis ohne Berücksichtigung von Umsteigeflughäfen oder der tatsächlich zurückgelegten Entfernung berechnet (EuGH, Urteil vom 7. September 2017, C-559/16).

Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst

Wenn ihr einen Anschlussflug innerhalb der EU aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges nicht mehr erreicht, steht euch ebenfalls eine Entschädigung zu, wenn ihr euer Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreicht.

Dazu ein Urteil des Europäischen Gerichtshof:

[…] Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass auf seiner Grundlage dem Fluggast eines Fluges mit Anschlussflügen, dessen Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs unterhalb der in Art. 6 der Verordnung festgelegten Grenzen lag, der aber sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht, da diese Zahlung nicht vom Vorliegen einer Verspätung beim Abflug und somit nicht von der Einhaltung der in Art. 6 aufgeführten Voraussetzungen abhängt.

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 26.02.2013, C-11/11

Wichtig ist, dass alle Flüge auf einem Ticket gebucht wurden. Ist Fluggesellschaft A aufgrund einer Verspätung für den verpassten Anschlussflug mit Fluggesellschaft B zuständig und ihr erreicht euer Endziel mit über 3 Stunden Verspätung, dann müsst ihr trotzdem von Fluggesellschaft A die Entschädigung verlangen.

Verspätung bei einem außereuropäischen Anschlussflug

Habt ihr eine Flugreise z.B. mit Umsteigen in Dubai, Abu Dhabi, … gebucht und der Anschlussflug verspätet sich oder wird ganz annulliert, habt ihr ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof im Mai 2018 entschieden. Demnach wird eine Flugbuchung mit mehreren Zwischenlandungen inkl. Flugzeugwechsel als Flug mit Anschlussflügen gewertet und damit ist die Verspätung der Ankunft am endgültigen Zielort entscheidend:

[…] ist dahin auszulegen, dass diese Verordnung für eine Fluggastbeförderung gilt, die aufgrund einer einzigen Buchung erfolgt und zwischen dem Abflug von einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats und der Ankunft auf einem Flughafen im Gebiet eines Drittstaats eine planmäßige Zwischenlandung außerhalb der Europäischen Union mit einem Wechsel des Fluggeräts umfasst.

Urteil EuGH Az. C-537/17

Bis zu dieser höchstrichterlichen Klärung, war die Ansicht des Bundesgerichtshofs anders:

Der Ausgleichsanspruch bestehe nicht, da die Verordnung nicht anwendbar sei. Die Verspätung sei bei dem Anschlussflug eingetreten, den die Kläger nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angetreten hätten.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 190/2012

Auch wenn ihr außerhalb Europas umsteigt und von dort aus mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft weiterfliegt und euer Anschlussflug verspätet ist, genießt ihr die EU-Fluggastrechte. Dann haftet die EU-Fluggesellschaft, die den ersten Flug durchgeführt hat. Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug unter Codeshare-Flugnummer der EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof bestätigt:

[…] der im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Drittland durchgeführt wurde, seine Klage auf Ausgleichszahlung nach dieser Verordnung gegen das Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft richten kann, das den ersten Flug durchgeführt hat.

Urteil EuGH Az. C-502/18

Getrennt gebuchten Anschlussflug verpasst?

Bucht ihr einen Anschlussflug getrennt zu euer restlichen Reise und verpasst den Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des vorherigen Fluges, steht euch nur die übliche Entschädigung (ab 3 Stunden Verspätung) zu. Kosten für einen neuen Weiterflug, steht euch nicht zu bzw. wird von der pauschalen Entschädigung abgedeckt.

Damit ihr beim Verpassen eines Anschlussfluges, nicht auf euren Kosten für Sitzen bleibt, solltet ihr darauf achten, dass alle Flüge auf ein Ticket gebucht sind. Dann muss euch die Fluggesellschaft auf den nächstmöglichen Flug kostenfrei umbuchen.

Fragen?

Gerne könnt ihr ein Kommentar mit Fragen und Anregungen hinterlassen. Gerne auch euren Erfahrungsbericht, wie die Airline auf euren Anspruch reagiert habt und ob ihr eine Entschädigung erhalten habt.

Info

Ich kann Euch keine rechtliche Beratung geben. Dazu kontaktiert bitte einen Rechtsanwalt.

Ich beantworte gerne eure Fragen allerdings nur auf Grundlage meiner Erfahrungen. Das heißt: Ich muss nicht immer recht haben!

Außerdem erwarten wir, dass ihr vorher diesen Artikel gründlich gelesen habt und auch häufig gestellte Fragen durchgeschaut habt. Es wäre auch hilfreich, wenn ihr den Abschnitt, auf den sich eure Frage bezieht, explizit erwähnt.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004
  2. EU – Fluggastrechte – Ihr Europa
  3. Fluggastrechte – Wikipedia
  4. Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)

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Kommentare (823)

  1. Bastian sagt:

    Hallo zusammen,

    wie sieht es denn mit einer Entschädigung aus wenn der Flug 3 1/2h Verspätung hat wovon die erste 1h aufgrund von Unwetter ist und die weiteren 2 1/2h auf Grund fehlenden Personals.
    Ich meine auch ohne das Unwetter hätte man ja eh nicht fliegen können. Zahlen somit die vollen 3 1/2h Verspätung.

    Vielen Dank für eure Hilfe

  2. Timo sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Fall erscheint mir selber nicht so ganz klar. Flug BA von MXP nach LHR um 19 Uhr, E-Mail 22 Stunden vor Abflug, dass der Flug storniert wurde. Umbuchugn auf den nächsten Morgen 8:05 Uhr. So weit, so gut. Meines Verständnisses nach müsste BA ja 250 Euro entschädigen plus Hotelübernachtung und Essen (Abend/Frühstück) – haben sie natürlich nichts von gesagt/angeboten. Ich sollte aber die Buchung bearbeiten, via Link – dort die Optionen Erstattung, Bestätitgung oder Umbuchung auf einen anderen Flug. Da ich auf jeden Fall am selben Tag in London sein musste habe ich die Option umbuchen gewählt, den alle anderen BA Flüge von MXP nach LHR fliegen (auch mehrere von LIN). Alle Flüge an dem Tag sind aber früher. Der von mir ausgewählte schon um 14:25 Uhr, 4,5 Stunden früher.
    Für mein Verständnis müsste doch BA auch hier die 250 Euro zahlen, da mehr als 1 Stunde früher, auch wenn ich es selber ausgewählt habe… (lustigerweise führt BA den neuen Flug unter der alten Referenz, sprich beim Claim funktioniert es nicht, da der neue Flug ja in Ordnung ist)

    Was ist deine Idee dazu?

    Danke!

  3. Jochen sagt:

    Wir hatten einen Flug gebucht mit AirFrance von Guadaloupe (franz. Überseegebiet) nach Miami. Der Flug wurde dann mehrere Monate vorher aufgrund einer Flugplanänderung annuliert. AirFrance weigert sich, uns auf einen Ersatzflug umzubuchen, dies sei angeblich nicht möglich da der Flug über eine Partnerairline (Air Antilles) gebucht worden war und man auf das Ticket keinen Zugriff habe. Air France wäre aber die durchführende Airline gewesen. Air Antilles will auch nicht weiterhelfen (bestenfalls Rückerstattung der Ticketkosten). Muss uns AirFrance den Differenzbetrag erstatten, wenn ich nun auf eigene Faust einen teureren Ersatzflug buche? Können wir außerdem Kosten für Hotel geltend machen da wir nun wohl mindestens 2 Tage länger auf der Insel bleiben müssen?

  4. Markus sagt:

    Hallo Johannes, und hallo liebe Forumsgemeinde,

    vorweg darf ich Euch sagen, dass ich mit der Fliegerei im allgemeinen sehr wenig Erfahrung habe, und mit der Geltendmachung einer Entschädigung gem. „Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/ 2004“ (oder wie man es bezeichnen möchte) habe ich bislang noch gar keine Erfahrung.

    Daher ergeben sich für mich verschiedene Fragen, und ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen.

    Zum Sachverhalt:
    Bis vor kurzem war mir gar nicht bekannt, dass mir bei massiven Flugverspätungen ggf. eine Entschädigung zusteht, die von der betreffenden Fluggesellschaft zu zahlen ist. Daher komme ich erst jetzt mit meinen Fragen hier an, obwohl es einen Flug bzw. eine Flugverbindung aus 02/2021 betrifft.
    Die Boarding-Tickets von damals habe ich leider nicht mehr, da ich nie auf die Idee gekommen bin, ich könnte diese Tickets ggf. noch als Beweismittel brauchen.

    Es geht um eine Flugverbindung der Air France, die ursprünglich wie folgt gebucht war:
    02.02.2021: AF 443 Rio de Janeiro (GIG) – Paris (CDG) (Abflug 16:30 Uhr Ortszeit; Ankunft 03.02.2021 7:45 Uhr Ortszeit)
    Anschlussflug Paris (CDG) – München (MUC) (das müsste wohl AF 1422 Abflug 9:45 Uhr Ortszeit; Ankunft 11:30 Uhr Ortszeit gewesen sein; da mir nicht mehr alle Unterlagen und E-Mails / Buchungsbestätigungen vorliegen, kann ich die Flugnummer und die geplante Abflugzeit leider nicht 100%ig sicher sagen).

    Aufgrund einer Verspätung von ca. 90 Minuten beim Abflug (wir waren da schon auf dem Rollfeld und warteten die ganze Zeit im Flieger; es ging wohl um eine nochmalige technische Überprüfung von irgend etwas am Flugzeug) kam der Flug mit ca. 50 Minuten Verspätung in Paris an (Ankunft in Paris lt. flightera.net : 8:35 Uhr Ortszeit).

    Aufgrund dieser Verspätung verpassten wir unseren Anschlussflug nach München, obwohl wir natürlich gerannt sind, nachdem wir durch die Passkontrolle durch waren. Den Flug haben wir wohl nur sehr knapp verpasst; das Boarding wurde offensichtlich sehr sehr kurz bevor wir am Gate angekommen sind, geschlossen. Aber das half ja Nichts; dieser Flug war nicht mehr zu erreichen.

    Wir (meine Familie und ich) erhielten dann ausreichend Verpflegungsgutscheine für den Flughafen Paris CDG und
    einen Ersatzflug für den 03.02.2021: Paris (CDG) – Berlin (BER); Berlin (BER) – München (MUC).
    Auf meine Frage, ob es denn keine bessere Verbindung gäbe, wurde mir gesagt, dass dies momentan der schnellste Weg nach München sei, da es die nächsten freien Plätze in einem Direktflug erst am nächsten Tag gibt.
    Wir haben daher den angebotenen Ersatzflug über Berlin (BER) angenommen.

    Die beiden Flüge Paris – Berlin und Berlin – München waren soweit pünktlich.
    Allerdings kamen wir an unserem gebuchten Zielflughafen München erst um ca. 20:00 Uhr an – wobei die Ankunft gem. der ursprünglichen Buchung um ca. 11:30 Uhr sein sollte. Somit also eine Verspätung von ca. 8,5 Stunden.

    Wenn ich aktuell auf der Seite der Air France die Daten zu der damaligen Buchung aufrufe (mittels des damaligen Buchungscodes), werden nur die Daten zu den tatsächlich durchgeführten Flügen angezeigt. Die ursprüngliche Buchung bzw. der verpasste Flug Paris (CDG) – München (MUC) vom 03.02.2021 wird hierbei nicht angezeigt.

    Nach meinen bisherigen Recherchen bin ich der Meinung, dass hier meiner Familie und mir eine Entschädigung von EUR 600,00 je Passagier zusteht (Langstrecke; Verspätung größer als 3 Stunden).

    Bevor ich nun die ersten Schritte in die Richtung unternehme, dass ich von der Air France die Bezahlung der Entschädigung von EUR 600,00 je Passagier verlange, habe ich noch folgende Fragen:

    -> Welche Erfahrungen gibt es Eurerseits mit der Air France bzgl. Durchsetzung dieser Ansprüche bei der Air France? Funktioniert das eher zuverlässig und zügig oder versucht die Air France hier eher, ihre Kunden abzuwimmeln?

    -> Ist es ein Hindernis, dass ich aktuell den ursprünglichen Anschlussflug Paris – München nicht 100 %ig sicher benennen kann, und unter dem Buchungscode nur die tatsächlich durchgeführten Flüge angezeigt werden?
    (Ich meine, der Flug müsste AF1422 (9:45 Uhr) geheißen haben. Aber bislang habe ich noch keinen Flugplan vom Februar 2021 gefunden, womit ich dies dann besser nachvollziehen könnte)

    -> Auf welchem Weg funktioniert es besser bzw. schneller und zuverlässiger, diese Ansprüche bei der Air France anzumelden?
    Über bestimmte Links auf deren Homepage oder doch lieber klassisch per Brief (gem. einem passenden Muster, wie sie mittlerweile im Netz zu finden sind)?

    Vielen Dank für Euere Antworten und ggf. hilfreichen Tipps.

    Euer
    Markus

  5. Nadine sagt:

    Hallo Johannes, 
     
    ich habe folgendes Problem:
    Wir sind am 15.Dezember 2022 von Berlin über Frankfurt nach Barbados gefolgen. Der Flug von Berlin nach Frankfurt startete regulär. Der Anschlussflug von Frankfurt nach Barbados verspätet sich (geplante Ankunft: 16:20h Tatsächliche Ankunft: 19:47h). Ich habe mich bereits an die Fluggesellschaft Eurowings Discover gewandt. Diese hat die Entschädigungszahlung jedoch angelehnt, mit der Begründung, dass sich der Flug auf Grund von schlechten Wetterbedingungen verspätet hat. 
    Wir hatte jedoch kein aussergewöhnlich schlechten Wetterbedingungen, bespielsweise ist ein Flug von Frankfurt nach La Romana (Dominikanische Republik) mit der Lufthansa planmäßig gestartet. Damit habe ich auch bei Eurowings argumentiert. Als Anwort bekam ich folgendes:

     
    „Der Flug 4Y2006 hatte Verspätung aufgrund des vorherigen Fluges und unser
    vorheriger Flug hatte Verspätung aufgrund der schlechten Wetterbedingungen in
    Vancouver. In diesem Fall sieht die EU-Verordnung 261/2004 keine
    Ausgleichsleistung vor und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber
    Eurowings Discover.“
    Kann sich die Flugesellschaft auf diese Weise davor „drücken“. Ich wollte auf Grund der vermutlich hohen Kosten zunächst keinen Anwalt kontaktieren sonder es alleine schaffen.
    Liebe Grüße
    Nadine 
     

  6. Maria sagt:

    Hallo! Ich bin am Wo aus dem Urlaub zurückgeflogen. Hebucht hatte ich Flug und Hotel mit British Airways. Der Rückflug sollte am 11. März ab San Francisco mit Zwischenstopp in London bis nach Hamburg stattfinden. Der Flug von London nach Hamburg am 12. März, Ankunftszeit 22:15 Uhr wurde gecancelt. In Hamburg sollte ab 22:00 Uhr ein 24h Streik stattfinden. In der Presse Mitteilung vom Hamburg Airport wurde explizit darauf hingewiesen, dass Ankünfte durchgeführt werden können. Es wueden nur 50 der ca. 110 Ankünfte gestrichen. BA hat den Flug trotzdem gecancelt. Der Streik lief 24 Stunden. Es wurden Flüge von BA während des Streiks von London nach Hamburg durchgeführt.
    Meine Frage ist, ob ich, obwohl es einen Streik in Hamburg gab Ansprüche auf Entschädigung von der Fluggesellschaft habe, da Ankünfte generell möglich waren und die selbe Fluggesellschaft im Streikzeitraum nicht alle Flüge storniert hat.
    Vielen Dank! Maria

    • Johannes sagt:

      Hallo Maria,

      Streiks können höhere Gewalt sein, müssen sie aber nicht. Das ist immer ein schmaler Grat. Ich würde von British Airways die Entschädigung einfordern. Wenn sie sich weigern kannst du mal eine kostenlose Erstberatung bei einem auf Fluggastrechte spezialisiertem Anwalt in Anspruch nehmen oder versuchen den Fall an ein Fluggastrechteportal zu verkaufen.

  7. Dominik H. sagt:

    Hi Johannes,
    danke erst einmal für deinen super hilfreichen Blogeintrag!
    Ich hätte jedoch eine kurze Frage. Hatte einen Flug Frankfurt – Taipei – Auckland mit Aufenthalt in Taipei für 18h. Jetzt ist der Flug Frankfurt – Taipei mehr als 3h verspätet. Da Ich meine Ticket jedoch bis Auckland gebucht habe (mit der gleichen Airline) und meinen Anschlussflug auch gekriegt habe, habe Ich vermutlich keinen Anspruch, richtig? Oder zählt da alleine schon die Verspätung von dem Flug nach Taipei, weil nur die aus der EU raus ist?
    Danke schonmal für deine Antwort.
    LG, Dominik

  8. Rainer sagt:

    Ich habe gestern (10.03.2023) ein ganz besonderes Erlebnis mit Vueling gehabt. Gebucht habe ich über Opodo Düsseldorf-Barcelona für 3 Tage und wieder zurück, wobei der Hinflug nach Barcelona mit Vueling gehen sollte und Rückflug mit Eurowings. Schon bei der Ankunft am Gate hatte ich ein mulmiges Gefühl. Viele Leute im Warteraum, kein Personal anwesend, obwohl schon halbe Std. vor Abflug. (lt. Plan 20:50)
    Irgendwann ging es dann los mit Boarding. Dann sassen wir noch 1 Std. im Flieger.Irgendwann bequemte sich dann der Pilot mal eine Durchsage durchzurufen, erzählte was von Problemen mit der Company und noch keine Starterlaubnis. Dann nach weiterer Wartezeit die Schocknachricht, der Tower hätte entschieden „keine Starterlaubnis“ und alle mussten aus dem Flieger raus. Dann chaotische Zustände im Wartebereich. Keinerlei Informationen…..Dann bequemte sich ein Mitarbeiter mal an den Desk und diskutierte mal hier und mal dort mit aufgebrachten Passagieren. Dann stellte sich ein mutiger Passagier neben ihn und machte den Vorschlag doch mal die Fragen zu bündeln und konzentriert an die anwesenden Passagieren weiter zu geben. Auf die Frage, warum er nicht das Micro benutzen würde kam die Antwort „es wäre kaputt“…alles in allem waren die Passagiere bis auf einige Ausnahmen gesittet. Ich habe schon ganz andere Situationen erlebt, wie z.B. in Brasilien, wo die Leute den Desk kurz und klein zertrümmert haben.. Kurz und gut: irgendwann kam eine Mail von Vueling das der Flug endgültig gecancelt wurde und alternativ wurde ein Flug für den nächsten Tag um 18:00 angeboten…..für mich absolut nicht machbar, da ich einen Kongress in Barcelona an diesem Tage 17:00 besuchen musste, darüber hinaus hatte ich 2 Nächte im Hotel gebucht und am Sonntag, den 12.03.23 sollte es zurück gehen. Ich hatte mich dann kurzer Hand entschieden den Zug zurück nach Münster/Westf. zu nehmen. alles in allem habe ich meine Kosten inclusive. Flug /Hotel und Fahrtkosten mit 779,99 ausgerechnet (ohne ev. geschäftliche Verluste, wie z.B. das Treffen mit einem berühmten Journalisten und Autor).
    Ich habe mich nun schon 12 Std. durch Telefonate mit Opodo, Eurowings und Websides gequält, ohne Ergebnisse….(an ein Telefonen Vueling kommt man nicht dran)…wie komme ich nun zu meinem Geld ? Es ist schon eine Frechheit wie wir verarscht werden, falls überhaupt ein Telefonat möglich ist dann hängt man mind. 30 min. in der Warteschleife um dann zu erfahren, wir sind ja nur Vermittler (O-Ton Opodo) oder O-Ton Eurowings, wir kennen ja nur unsere Bestimmungen, nicht das der anderen Airlines, oder der Computer-Avatar mit dem man sprechen soll (so ein Krampf) um dann die Frage gestellt zu kriegen, warum möchtest Du Schadenersatz haben ? das ist geplante Mürbemacherei, damit der Kunde aufgibt, das habe ich nicht vor….notfalls gehe ich auch vor Gericht….na ja , vielleicht hat hier jemand die richtige Antwort, was in diesem Falle zu tun ist oder welches der richtige Weg sein mag…..Danke für Eure Zeit! -Rainer-

    • Johannes sagt:

      Wenn Hinflug mit Vueling und Rückflug mit Eurowings, dann hat dir Opodo zwei Flüge auf einzelnen Tickets verkauft. Du kannst zwar von Vueling den Flugpreis dir erstatten lassen + die pauschale Entschädigung von vermutlich 250€, aber gegen Eurowings hast du keine Ansprüche. Hier kannst du dir vermutlich nur die nicht genutzten personenbezogenen Steuern & Gebühren erstatten lassen.

      Fordere es schriftlich von Vueling ein. Setzt auch eine Frist.

  9. Jessica sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Flug von Mahé nach Doha (Zwischenstopp, das eigentliche Ziel ist Frankfurt) wurde von 23:55 auf 20:00 um 3:55 vorverlegt. Dies erhöht unsere Wartezeit in Doha von ca 5 auf 9 Stunden. Die Ankunftszeit in Frankfurt ist jedoch dieselbe. Haben wir dennoch Ansprüche auf eine Entschädigung o.Ä.?

    Vielen Dank
    Jessi

    • Peer sagt:

      Kein Anspruch auf Entschädigung. Falls es eine bessere Verbindung gibt, könnt ihr aber mal bei Qatar anfragen, ob sie euch darauf umbuchen können.

  10. Markus Vogt sagt:

    Wegen ATC-Routen-Nachfrage/Kapazität und Standard-Nachfrage/Kapazitätsproblemen verweigert mit TAP die 600,00 EUR Flug von Lissabon nach Salvador wurde auf den nächsten Tag gelegt . Soll ich vor Gericht gehen wie stehen die Chancen.

    Danke Markus

  11. Peter sagt:

    Hallo, wie sieht es aus mit Erstattung von Sport/Konzertkarten die man aufgrund der Verspätung am selben Tag verpasst?

  12. Philipp sagt:

    Hi Johannes,

    besten Dank für die hilfreichen Infos hier!
    Es wäre super, wenn Du mir kurz Deine Einschätzung zu folgender Situation geben könntest:

    Transavia hat meinen für den 14.05.23 gebuchten Flug von Berlin nach Montpellier annulliert. Nach Kontaktaufnahme haben sie eine Ersatzbeförderung erst komplett verweigert. Nach einigem Hin und Her haben Sie mir jetzt folgendes „Angebot“ gemacht:
    – Sie buchen mich auf einen Transavia-Flug von Berlin nach Paris um, Abflugszeit in Berlin 06:30 Uhr morgens; der ursprüngliche Flug wäre um 15:20 Uhr gestartet
    – Ich fliege von Paris mit einem selbstgebuchten Flug nach Montpellier weiter, die Kosten des Fluges werden mir erstattet

    Ein anderes Angebot will mir Transavia nicht machen, allerdings halte ich die angebotene Abflugszeit für unzumutbar im Vergleich zur ursprünglich geplanten Reise.

    Meine Frage: Sollte ich dieses Angebot annehmen oder kann ich „es drauf ankommen lassen“ und mir selber Alternativflüge mit angemesser Abflugszeit und Reisedauer buchen?

    Lieben Dank im Voraus für Deinen Kommentar hierzu!

    • Johannes sagt:

      Hallo Philipp,

      grundsätzlich steht dir ein Ersatzflug zu. Egal mit welcher Airline. Wenn du dir selbst ein Ersatzflug buchen möchtest, würde ich das aber vorher mit einem Anwalt abklären. Die Wahrscheinlichkeit, dass du vor Gericht ziehen musst, um die Erstattung zu erhalten, ist leider relativ hoch.

  13. Luis sagt:

    Hi,
    mein Flug von STR nach AMS wurde im August 2022 eine Stunde nach der geplanten Abflugszeit ohne Angabe von Gründen annulliert. Nachdem sich Eurowings erst weigerte, einen Ersatzflug anzubieten, bekam ich nach mehrfachem Auffordern kostenlos (sie wollten erst Vorkasse) einen Alternativflug über Zürich am nächsten Tag. Die Hotelkosten musste ich selbst übernehmen, man versicherte aber, dass man alle Kosten zurückzahlen werde und gab mir ein Formular mit den Fluggastrechten und einer Kontaktmöglichkeit. Also versuchte ich zunächst Entschädigung über das automatisierte Formular von Eurowings zu beantragen, was direkt mit außergewöhnlichen Umständen abgelehnt wurde. Danach benutzte ich das Kontaktformular und verlangte die 250€ + Hotel- + Verpflegungskosten. Trotz mehrfachen Aufforderns meldete sich Eurowings nicht, weswegen nach Ende Oktober 2022 die SÖP kontaktiert wurde. Jetzt bekam ich über die SÖP ein unabhängiges Angebot von Eurowings, indem mir die Hotel- und Verpflegungskosten angeboten wurden. Die SÖP schrieb, dass sie die Sach- und Rechtslage noch nicht geprüft haben und ich entscheiden müsse, ob ich das Angebot von Eurowings annehme und damit den Fall abschließe oder das Angebot ablehne und auf die Prüfung der SÖP warte.
    Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, da ein KLM-Flug zur gleichen Zeit startete und auch das Wetter gut war. Ich habe Bedenken, dass wenn ich ablehne, die SÖP Eurowings ein Angebot stellt, die Airline dies ablehnt und ich am Ende gar nichts mehr bekomme.
    Was würdet ihr mir empfehlen?

    PS: Ich könnte ja bei Ablehnung auch einen Anwalt in Anspruch nehmen. Stimmt es, dass bei einer ADAC Plus Mitgliedschaft eine Reise-Rechtsschutzversicherung habe, die EU261 Ansprüche enthält?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  14. Daniel Steinemann sagt:

    Ich habe am 26.09.2022 für 4 Personen bei Cheaptickets.de einen Flug mit Saudia Air von FRA nach Bangkok gebucht.
    Reisedaten: Hinflug am 31.03.2023 mit Umsteigen in Riyadh – Rückflug am 23.03.2023 mit Umsteigen in Jeddah.
    Ich habe seitdem 5 Änderungsmitteilungen von Saudia Air erhalten. Der Rückflug ist nun um drei Tage auf den 26.03.2023 verschoben. Gleiche Flugnummer, aber ein anderer Tag.
    Ich möchte die Reise nicht stornieren, kann aber auch nicht erst drei Tag später zurückkommen (Schulpflicht Kinder).
    Saudia Air gehört zum SkyTeam Verbund (KLM, Air France, ITA Airways, etc.).
    Kann ich darauf bestehen auf einen Partner umgebucht zu werden?
    Welche anderen Möglichkeiten habe ich?

  15. Tilo sagt:

    Gebucht hatten wir (3 PAX) BER-MPL (TO3415), geplante Ankunft war 17:30. Angekommen sind wir 22:40.
    Am Flughafen gab es keinerlei Info, dass der Flug verspätet ist, selbst um 19 Uhr war die offizielle Info noch „Boarding folgt“.
    Hintergrund war dass einer der Vorflüge (TO4581 FCO-MPL) wegen Wind wohl 2 GoArounds gemacht hat und dann im MRS gelandet ist. Dadurch stand die Maschine nicht zur Verfügung. Andere Flüge waren in MPL nicht betroffen.
    Wir haben etwas zu Essen gekauft. Wegen der späten Ankunft hatte ich Mietwagenmehrkosten von 150€
    Wird die Airline wg. Höherer Gewalt über das Essen hinaus Ansprüche ablehnen dürfen? Soll ich es selber probieren, oder über ein Entschädigungsportal gehen, wobei wir dann ja auf den Essenskosten sitzen bleiben.
    Die Mietwagenmehrkosten sehe ich selbst als „wacklig“ an, das kleine gebuchte Fahrzeug war nicht mehr da, und das größere (ohne Aufpreis) hatte dann 150€ mehr Versicherung gekostet.

    • Johannes sagt:

      Hallo Tilo,

      eine Verspätung, die sich auf einem vorherigen Flug ereignete hat, ist meiner Meinung nach das operative Risiko der Airline und keine höhere Gewalt. Sie hätten ja ein Ersatzflugzeug bereithalten können. Ich würde eine Entschädigung fordern.

      Die Mehrkosten für den Mietwagen sind meiner Meinung nach über die pauschale Entschädigung abgedeckt. Dafür musst du halt keinen Schaden nachweisen.

  16. Daniel sagt:

    Gebucht:
    Prämienticket über Miles and More
    Routing: SIN-MUC-BRE (ein Ticket)
    SIN-MUC Singapore Airlines
    MUC-BRE Lufthansa

    Ankommender Flug von Singapur verspätet in MUC, dadurch ursprünglicher Anschlussflug nicht erreichbar
    umgebucht auf späteren Flug nach BRE, dadurch 3,5h später in Bremen angekommen als ursprünglich gebucht.

    Wie verhält es sich hier mit eventuellen Ansprüchen?

  17. Markus Ortmanns sagt:

    Meine Lebensgefährtin und ich sind am 04.06.2022 mit Condor Flug DE1614 von Düsseldorf nach Chania geflogen.
    Die geplante Abflugzeit war 14:25 Ortszeit Düsseldorf. Bei Ankunft am Flughafen wurde uns jedoch angezeigt, dass die Abflugzeit auf 15:10 verschoben wurde.
    Grund für diese Verspätung war laut Kapitän bzw. Co-Pilot eine Verspätung der Maschine auf dem vorherigen Flug.
    Um 15:10 herum erfolgte dann das Boarding, so dass die Maschine um ca. 15:30/15:35 zum Start bereit war.
    Dieser verzögerte sich jedoch wegen eines fehlenden Slots immer weiter.
    Die Maschine startete schlussendlich um 17:56 Ortszeit Düsseldorf mit 3 Stunden und 31 Minuten Verspätung.
    Die Maschine landete (Aufsetzen auf der Landebahn) um 21:36 Ortszeit Kreta (geplant: 18:40 Ortszeit Kreta) auf dem Flughafen Chania.
    Laut EuGH-Urteil vom 04.09.2014 (AZ. C -452/13) gilt jedoch für die Bemessung einer Flugverspätung der Moment als Ankunftszeit, wenn mindestens eine Flugzeugtür zum Ausstieg geöffnet wird.
    Zum Zeitpunkt der Landung unserer Maschine war uns dies jedoch nicht bewusst und wir gingen noch davon aus, dass die Maschine um 2 Stunden und 56 Minuten verspätet sei und uns deswegen keine Entschädigung von 400,00 € pro Person zustände.
    Durch meine Recherche noch in unserem Kreta-Urlaub stieß ich jedoch auf das EuGH-Urteil und machte mir zum Glück einen Screenshot von der Flightaware Internetseite zu unserem Flug.
    Dort ist genau die Rollzeit bei Landung und die Ankunftszeit am Gate, also die für die Bemessung der Flugverspätung relevante Zeit angegeben.
    Ankunft am Gate war, was sich auch mit unserer Erinnerung deckt, 22:06 Ortszeit Kreta.
    Somit hatte die Maschine eine Verspätung von 3 Stunden und 26 Minuten, wonach der Anspruch auf Entschädigung ganz klar besteht.
    Condor behauptet trotzdem, dass keine Verspätung von mehr als 3 Stunden vorlag und weist unsere Anspruchsforderung trotz Anschreiben unseres Anwaltes zurück (Condor beruft sich also, ohne dies explizit zu benennen, auf die Zeit des Aufsetzens der Maschine auf der Landebahn als relevante Ankunftszeit). Wahrscheinlich unter der Annahme, dass wir nicht vor Gericht gehen werden. Soweit noch nachvollziehbar, wenn auch sehr dreist und für uns natürlich sehr ärgerlich.
    Nun kommt aber der für uns nicht nachvollziehbare Teil der ganzen Angelegenheit.
    Unser Rechtsanwalt ist der Meinung, dass der Screenshot von Flightaware als Beweis nicht ausreicht und dass wir nach Möglichkeit Zeugen angeben sollen, welche die Verspätung bestätigen können.
    Deswegen suchen wir auf diesem Wege Fluggäste unseres Condor-Flugs.
    Vielleicht ist diesen ja auch nicht bewusst, dass die Zeit der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Ankunftszeit gilt und dass sie dementsprechend einen Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung in Höhe von 400,00 € pro Person gegen Condor haben.
    Wir hoffen sehr, auf diesem Wege Mitreisende bzw. Zeugen zu finden.
    Vielen Dank!

  18. Silke sagt:

    Hallo zusammen,
    wir sind von Erfurt nach Split geflogen mit einer Verspätung von 3,5 h. Der Flieger kam von Split in Erfurt mit einer Verspätung von 3 h an.
    Ich habe bei der Kroatischen Airline eine Entschädigung beantragt und heute die Absage mit dem Grund: IATA Delay 81 erhalten. Was bedeutet das?
    Wir wissen, dass andere Flüge am selben Tag um die selbe Zeit von Düsseldorf nach Split pünktlich gingen.
    Kann ich der Entscheidung widersprechen oder macht das keinen Sinn?
    Danke im Voraus.
    Liebe Grüße Silke

    • Johannes sagt:

      Hallo Silke,

      laut Wikipedia: 81 (AT): ATC restriction en-route or capacity

      Ich würde das aber nicht als höhere Gewalt sehen. Eher als operatives Problem der Airline. Deswegen würde ich auf die Entschädigung bestehen.

  19. Mario sagt:

    Hallo,

    Der Flug LPA-HAM ist ja über 3500 km Fluglinie, jedoch innergemeinschaftlich. Gelten bei 12 Stunden Verspätung dann 400 oder 600 Euro?

    Ich werde leider nicht richtig schlau aus der Fluggastrechtverordnung.

    Viele Grüße Mario

    • Peer sagt:

      Innerhalb Europas immer maximal 400€:

      400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

  20. John sagt:

    Hallo liebe Community
    ,
    Ich habe eine Pauschalreise von Hamburg nach Kreta gebucht.
    Zeitraum: 12.10.22-20.10.22
    Hinflug: 12.10 12.45 Uhr
    Rückflug: 20.10 14:40 Uhr

    Am Mittwoch (05.10) eine Info über Flugzeitänderung des Rückfluges erhalten:
    Neuer Rückflug: 20.10 06:35 Uhr.

    Ich habe den Reiseveranstalter angeschrieben;
    „Ich habe mich bewusst für eine spätere Abflugzeit aus Kreta nach Hamburg entschieden und dabei höhere Kosten in Kauf genommen für den Reisepreis.
    Die Verlegung des Fluges von 14:40 Uhr auf 06:35 Uhr morgens ist erheblich und unzumutbar. Dadurch ist ein Reisemangel entstanden, weil durch die Flugverlegung meine Nachtruhe im Urlaub verkürzt worden ist. Des Weiteren ist dadurch der Ferientag vor dem Abflugdatum aus Kreta nach Hamburg ebenfalls beeinträchtigt.
    Weiterhin entfallen uns dadurch Leistungen für Getränke und Mahlzeiten, da wir nicht wie geplant um 14:40 Uhr abfliegen, sondern um 06:35 Uhr“

    Zusätzlich habe ich noch um eine Umbuchung auf einen Ersatzflug, der näher an die ursprünglichen Flugzeiten liegt oder sogar den ursprünglichen Flugzeiten entspricht.
    Ansonsten Ausgleichsleistung gemäß EU-Verordnung Nr. 261/2004

    Antwort Reiseveranstalter:
    „Wir bedauern, dass es zu einer durch die Fluggesellschaft verursachte Anpassung der Flugplanes gekommen ist.
    Diese Änderung war zum Buchungszeitpunkt nicht bekannt und liegt außerhalb unseres Einflussbereiches.
    Der Gesamtzuschnitt der Reise verändert sich nicht.
    Der vereinbarte Flugtag wird unsererseits eingehalten. Die Information, dass es sich um voraussichtliche Flugdaten handelt, haben Sie mit Ihrer Rechnung/ Bestätigung erhalten.
    Leider können wir Ihnen aus besagtem Grund keine Reduzierung des Reisepreises für unsere gemeinsamen Kunden anbieten“

    Steht mir eine Entschädigung zu?

    Gruß
    John

  21. Marie sagt:

    Hallo, auch ich habe eine Frage . Am 17.09.2022 sollte der Rückflug von Thessaloniki nach Hannover mit Eurowings stattfinden. Geplante Abflugzeit 8:50 Uhr. Am Vorabend die Information Flugverspätung 225 min. Abflugzeit nun 12.35 Uhr. Der Grund wurde uns erst im Flugzeug genannt. Auf Grund von Verspätungen aus vorherigen Flügen hat die Crew/ Flugzeug solche Verspätungen aufgebaut, dass die Ruhezeiten überschritten worden wären und das Flugzeug so nicht rechtzeitig in Griechenland ankommen konnte. Die vorherigen Flugverspätungen seien wohl auf den Lotsenstreik in Frankreich / französischer Luftraum zurückzuführen. Habe ich trotzdem einen Anspruch ? Andere Maschinen der Eurowings sind von Thessaloniki planmäßig und pünktlich gestartet.
    Vielen Dank für die Einschätzung .

  22. Erik sagt:

    Hi,
    habe über ein Buchungsportal (Mytrip) eine Reise von Podgorica nach Lissabon mit Zwischenstopp (2 Stunden) in Mailand gebucht.
    Erste Teilstrecke durchgeführt von Wizzair und die 2te von Easyjet.

    Nun hatte der Wizzair Flug 4 Stunden Verspätung, sodass ich den Anschluss in Mailand verpasst habe.
    Habe ich nun das Recht auf 400€, weil die Strecke über 1500km liegt oder gilt das nur für die eine Teilstrecke?
    Offiziell habe ich ja beide Flüge über eine Buchung bei Mytrip gebucht, auch wenn die Airlines kein Abkommen haben.

    Dazu auch mal noch ein Feedback zur Wizzair Hotline.
    Habe nachts um 1 dort angerufen. 11 Leute vor mir und 1 Stunde Wartezeit. Nach 1,5 Stunden nur noch 3 Leute und nach 2,5 Stunden immernoch 3 Leute.
    Die scheinen nachts die Hotline abzustellen, um keine Hotels raussuchen bzw. direkt zahlen zu müssen.

    Danke und beste Grüße
    Erik

    • Johannes sagt:

      Hallo Erik,

      für Wizzair wird nur die Entfernung Podgorica-Mailand zählen, da du darüber ja nur einen Befördernungsvertrag mit Wizzair hast.

      Ich wusste bisher nicht, dass auch MyTrip, solche Tickets verkauft. Kenne ich bisher nur von Kiwi.com. Dort gibt es eine eingeschränkte Garantie, die Mehrkosten in so einem Fall übernimmt. Bei MyTrip konnte ich dazu nichts finden.

      Ich vermute leider, Easyjet wird dir auch nicht groß entgegenkommen. Vermutlich musst du sich selbst um einen Weiterflug bemühen.

  23. Lukas M sagt:

    Hallo Johannes, ich habe folgende Frage.
    Ich habe über Lufthansa einen Flug am 20.09 von Colombo, Sri Lanka nach Frankfurt gebucht, mit Zwischenstopp in Bangalore, Indien.
    Der Flug von Colombo nach Bangalore wird durch Sri Lankan Airways durchgeführt, obwohl bei Lufthansa gebucht. Dieser Flug wurde nun annulliert, wodurch der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann.
    Nun wurde uns der frühestens mögliche Alternativflug genau 2 Tage später angeboten, also am 22.09.
    Ist nun Lufthansa dazu verpflichtet uns die Entschädigung von 600€ zu zahlen?
    Und müssen sie für die Hotel/Verpflegungskosten von den 2 Tagen länger Aufenthalt aufkommen?
    Viele Grüße und danke im Voraus!

    • Peer sagt:

      Leider nein, da der Rückflug nicht unter die EU-Fluggastrechte fällt.

      Du kannst aber noch mal bei LH anrufen und dich erkundigen, was für Alternativen man dir evtl. anbieten kann. Es gäbe am 20. z.B. noch einen Nonstop-Flug CMB-FRA mit SriLankan. Von sich aus wird LH aber vermutlich keine Umbuchung darauf anbieten.

      • Florian sagt:

        Der Flug fällt unter die VO EG 261/04, wenn dieser von oder nach Europa geht oder bei einem europäischen Unternehmen gebucht wurde. Entscheidend ist immer der geschlossene Beförderungsvertrag, also nicht das tatsächlich ausführende Unternehmen.

        Somit fällt der Flug hier unter die Verordnung und es kann ein Anspruch bestehen.

        • Peer sagt:

          Das wäre mir neu. Es handelt sich hier ja nicht mal um einen LH-Codeshare, sondern der Flug wurde lediglich über LH gebucht.

          Aber vielleicht habe ich auch ein entsprechendes Urteil verpasst, dann schick es mir gerne zu.

  24. Birgit sagt:

    Hallo,ich habe am Montag meinen Anschlussflug in Wien verpasst , wurde umgebucht und kam zwar am selben Tag , aber erst 9 Stunden später an .
    Dadurch war der Schalter meiner Mietwagen Firma bereits geschlossen und ich musste erstmal mit dem Taxi zum Haus und am nächsten Tag auch wieder mit dem Taxi zum Airport, um einen anderen , jetzt teureren Mietwagen zu buchen .
    Ich hatte beide Flüge ( Hamburg – Wien und Wien – Zadar) zusammen auf einer Ticket Nummer gebucht .
    Bekomme ich nur die 250€ Entschädigung? Was ja schon ok ist …..LG und Danke

    • Johannes sagt:

      Hallo Birgit,

      wenn die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt und keine höhere Gewalt vorliegt, ja.

      • Birgit sagt:

        Keine Ahnung , ob meine Antwort darauf gesendet wurde , also nochmal 😊
        Die Verspätung lag daran , dass aufgrund der chaotischen Verhältnisse am Hamburger Flughafen am 5.9. es einige Passagiere nicht rechtzeitig in den Flieger schafften und deren Koffer wieder ausgeladen wurden.
        Läuft das unter Höhere Gewalt ?

  25. Seb sagt:

    Hallo,
    wie ist das mit der Eu Verordnung wenn mein Flug an einem Bahnhof startet? Gebucht uber lufthansa hat dieser zug ja auch ekne LH Flugnummer. Steht mir eine Entschädigug zu wenn dieser gestrichen wird? Er zählt ja auch als Flugsegment…
    Danke!

  26. Tobias Maier sagt:

    Ich habe auch eine Frage. Wir wollten von Frankfurt über Riad nach Bangkok fliegen. Jedoch wurde unser Flug 1 Stunde vor Abflug aufgrund eines technischen Problems mit dem Flugzeug annulliert. Dadurch kamen wir erst fast 60 Stunden später in Bangkok an und verpassten dadurch 3 Nächte in unserem gebuchten AirBNB in Thailand. Das wir die 600€ von der Airline fordern können ist klar. Jedoch ist meine Frage ob wir zusätzlich auch die Kosten des AirBNBs für die 3 Nächte zurückfordern können?

  27. Lars sagt:

    Ich hätte auch eine Frage. Unser Flug (Amsterdam nach Calgary via Toronto) hatte auf dem Flug Toronto-Calgary über 5 Stunden Verspätung, da lt. Airline keine Crew zur Abfertigung des Fliegers zur Verfügung stand (Koffer, push-back-Fahrer etc.). Die Airline behauptet nun, der Grund der Verspätung liege außerhalb ihrer Kontrolle. Eine Entschädigung wäre daher nicht zu leisten. Aus Kulanzgründen bietet man uns einen eCoupon an, dessen Wert jedoch deutlich unter dem der eigentlichen Entschädigungsleistung liegt. Es stellt sich nun die Frage, ob wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt?
    Über eine kurze Einschätzung von Euch freue ich mich sehr.

    • Johannes sagt:

      Hallo Lars,

      meiner Meinung nach ist das keine höhere Gewalt, die außerhalb des Einflussbereiches der Airline liegt. Ich würde da hartnäckig bleiben und auf die EU-Fluggastrechte verweisen. Nach den kanadischen Fluggastrechten kann das anders sein, aber auf dem Hinflug sollten die EU-Fluggastrechte Anwendung finden.

      • Lars sagt:

        Hallo Johannes,
        vielen Dank für Deine schnelle Einschätzung. Wir werden dranbleiben.
        Viele Grüße Lars

      • Joachim Hincke sagt:

        Guten Tag Johannes

        ich hatte einen Retour-Flug BKK-HAM gebucht, Hinflug 21. Sep 22, zurück 6. Okt 22. Die Strecken BKK-MCT und MCT-FRA sollte Oman Air durchführen, FRA-HAM dann Lufthansa übernehmen.
        Hinflug OK.
        Am Rückflugtag in HAM: LH findet uns nicht im System – CheckIn verweigert.
        Die Dame am Ticketschalter findet uns doch auf einer Passagierliste, allerdings in Gegenrichtung, also FRA-HAM.
        Alles ausgebucht, also Umbuchung auf LH MUN-BKK mit Zubringer aus Hamburg am Abend.
        Hat dann auch geklappt, Ankunft BKK am Freitag 14:50. Damit eine Verspätung von 8,5h bei regulärer Ankunft um 6:20.
        Du hattest bei den Erläuterungen ein Beispiel mit American Airlines in die USA aufgeführt, wonach der Hinflug dem EU Recht unterliegt, der Rückflug jedoch nicht.
        Analog angewendet, müsste in meinem Fall der Rückflug geschützt sein.
        Habe ich also einen Anspruch gegen Oman Air? Oder doch eher gegen Lufthansa, weil ich dort in der falschen Passagierliste stand?
        Weiter wurde ein Zuschlag von 300Eur fällig, weil nur 20kg erlaubt, während Oman Air 30kg inkludiert.
        Ebenso wurden neue Tickets für die Weiterreise nach CNX gekauft.
        Du hattest im Fall von verfallenen AirBnB-Wohnungen geschrieben, dass der Verlust neben der Pauschale nicht extra erstattet wird.
        Da es sich hierbei aber um direkte Flugkosten handelt: habe ich nach Deiner Einschätzung einen Anspruch auf zusätzlicher Erstattung dieser Kosten?

        Sorry, wenn so ein Fall schon beantwortet wurde. Alle Kommentare habe ich nun doch nicht gelesen.

        Besten Dank im Voraus
        Joachim

        • Johannes sagt:

          Ich würde die Ansprüche erst einmal gegen Oman Air richten. Die haben es anscheinend ja vermasselt. EU-Fluggastrechte sollten für den Rückflug normalen gelten, da Abflug aus der EU auf dem Rückflug. Die zusätzlichen Kosten für Übergepäck würde ich zusätzlich in Rechnung stellen.

          Die Entschädigung ist eine pauschale Entschädigung, d.h. du musst keinen Schaden explizit nachweisen. Deswegen sollte m.M.n. die Entschädigung die Kosten für den Weiterflug und das Airbnb ausgleichen.

  28. Alexandra sagt:

    Habe einen Fall mit SmartLynx Airlines. Pauschalreise 5 Personen. Abflug geplant 3:40 von Nürnberg nach Griechenland Kreta Heraklion. Ankunft geplant 7:35. Wir mussten warten und bekamen keine Infos von der Airline. Keiner hat uns informiert, warum wir warten müssen. Auf der Tafel stand geplant 3:40…..voraussichtlich 5:45, mehr aber auch nicht. Haben dann ca. 4 Stunden gewartet. Ankunft war dann um 11.50, also über 4 Stunden Verspätung. Der Pilot hat durchgesagt, das es ein Slot war, was immer das auch heißt. Ist die Frage, kann man so was Beanstanden? Kennt sich jemand damit aus? Für ein paar Tips herzlichen Dank.

    • Peer sagt:

      Es war sicher kein Slot-Problem. Ein „Slot“ meint nur eine Zeit, zu der der Flieger abheben darf.

      Wenn die Airline pünktlich gewesen wäre, hätte sie auch kein Slot-Problem. Und 4 Stunden Wartezeit aus diesem Grund sind extrem unrealistisch.

      Du solltest also Anrecht auf Entschädigung haben, falls nicht andere Gründe (z.B. Wetter) dagegen sprechen.

    • Tina sagt:

      Hallo Alexandra. Wir hatten genau den gleichen Flug und somit auch das gleiche Problem. Holt ihr Euch jetzt Hilfe über Flightright oder ähnliches und zahlt Provision oder probiert ihr es direkt bei smartlynx? Grüße, Tina

  29. Nicole sagt:

    Hallo,
    ich bräuchte euren Rat. Ich hatte einen Flug von Stuttgart nach Berlin. Dieser wurde als ich als ich am gate schon angekommen bin zuerst mit Verspätung angezeigt und später dann annulliert. Alternativflug wäre 4 Tage später gewesen. Da ich nach Berlin musste, habe ich den Bahnvoucher gewählt. Die Bahn hatte dann Verspätung, Zugschaden etc.. In Berlin kam ich dann statt mit Flug 16 Uhr um 2:15 nachts an. Meine Frage, ich richte nu hier meine Anfrage an die Bahn oder? Die wollen nun ein Bahnticket…ich hatte ja nur den Voucher und mein teures Flugticket. Hatte jemand sowas schon? Entschädigung beim Flug wird 7 Wochen immer noch geprüft…
    Danke euch für euer Hilfe
    VG Nicole

    • Peer sagt:

      Die Fluggastrechte gelten bei der Bahn ja gar nicht. Hier etwas von der Bahn zu verlangen scheint mir wenig aussichtsreich.

      Du kannst aber 250€ Entschädigung bei der Airline geltend machen, die deinen Flug ursprgl. durchführen sollte. Ich schätze Mal das ist dann Eurowings.

      Die Bahn schuldet dir zwar theoretisch noch einmal 50% des Ticketpreises. Aber der ist in deinem Fall schwer zu ermitteln. Die Bahn weiß ja nichts vom zugehörigen Flugticket.

  30. Dennis sagt:

    Hallo Johannes, Peer & Co.,
    wir haben schon wieder Ärger mit einem Flug. Reisen macht echt keinen Spaß mehr, es ist nur noch Stress. Ständig fällt was aus oder man wird ohne Rücksprache um mehrere Stunden oder sogar Tage umgebucht.
    Wir hatten noch coronabedingt einen Gutschein von Aegean Airlines und wollen damit Ende September/Anfang Oktober 2022 nach Griechenland:
    29.09. mit Aegean Airlines von Hamburg nach Athen
    01.10. mit Volotea von Athen nach Santorini
    04.10. mit Volotea von Santorini nach Thessaloniki
    – 7 Stunden Aufenthalt in Thessaloniki –
    04.10. weiter mit Aegean von Thessaloniki nach Berlin

    >> Volotea hat jetzt den Flug am 04.10. von Santorini nach Thessaloniki gecancelt. Es gibt keine andere Direktverbindung, maximal eine mit SkyEpress mit Umstieg in Athen. Wenn ich auf „Meine Optionen verwalten“ klicke, schlägt Volotea mir ernsthaft vor, am 10.10. von Santorini nach Thessaloniki zu finden. Aus irgendeinem Grund wurden in der ganzen ersten Oktoberwoche alle Flüge auf dieser Route gestrichen?!

    Zumindest gestern gab es am 03.10. abends noch einen Flug von Santorini direkt nach München, der hat mit Anschluss nach Nürnberg nur 97 Euro gekostet.
    Ich überlege jetzt den zu buchen, und darauf zu hoffen, dass Aegean auch den Thessaloniki nach Berlin storniert, damit wir dann von beiden das Geld wiederbekommen 😀
    (Da wir BahnCard100 haben, ist es egal, wo in Deutschland wir ankommen.)

    Eigentlich wollten wir noch kurz Thessaloniki kurz angucken. Wenn wir auf SkyExpress umbuchen, sitzen wir den ganzen Tag nur an Flughäfen bzw. in Flugzeugen fest. Dafür ist mir ein Urlaubstag auf der Arbeit zu wertvoll. Daher die Idee, dann schon am 3.10. abends abzureisen.

    Oder hat zufällig noch jemand andere Ideen?
    Alternativ könnte man sicherlich auch warten und hoffen, dass irgendeine Airline die Strecke dann zur gewünschten Zeit bedient – so machen wir das gerade bei Kuwait Airways, die unseren Flug Ende Oktober um genau 48 Stunden nach vorne verlegt haben – aber darauf kann man sich ja auch nicht verlassen. :/

    • Peer sagt:

      Schwierig. Ich würde wohl erstmal noch ein, zwei Wochen warten, ob es vllt. doch wieder einen Flug auf JTR-SKG gibt, aber dann ist deine Rückflug-Alternative womöglich weg. Wobei ich den aktuell ohnehin nicht finde.

      Darauf, dass Aegean dir den Flug storniert würde, ich nicht wetten. Im Zweifel kannst du die Steuern erstatten lassen, aber das sind wohl unter 20€. Eventuell kannst du ihn sonst auf irgendeine Alternative umbuchen, falls du nochmal nach Griechenland kommst?

      • Dennis sagt:

        Hallo Peer,
        am 3.10. fliegt Eurowings Discover (4Y 1273) um 20:00 von JTR nach MUC (kostet ca. 139€ heute bei OTAs, 195€ bei Lufthansa), mit Anschluss nach Nürnberg (Lufthansa-Bus) knapp 24 Stunden später war der Preis gestern 97€, heute 126€ (bei Google Flights).
        Es ist ein bisschen erschreckend, dass jetzt schon Flüge für Oktober gecancelt werden und dann auch noch auf so einer Route, wo es keine Alternative gibt. Nach Athen würde es weniger weh tun, dahin gibt es ja noch ein Dutzend weitere Flüge..
        Volotea hat 25€ pro Ticket gekostet und Aegean von SKG nach BER nur 37€. Es wäre kein Weltuntergang, wenn wir auf den Kosten von Aegean sitzen bleiben.. wir sparen ja in dem Szenario auch eine Nacht Hotel auf Santorini.
        Die größere Frage ist eher, ob eventuell im Flugplan auch noch Flüge hinzugefügt werden oder ob zur Zeit nur gestrichen wird…

        • Dennis sagt:

          Hallo Peer,
          Update: heute war die Verbindung JTR – MUC – NUE über Expedia wieder für 97 Euro p.P. zu haben. Habe ich jetzt gebucht.
          Und hoffe noch darauf, dass Aegean die Zeit des Flugs von SKG nach BER verschiebt, damit wir den dann kostenlos stornieren können. Volotea (JTR – SKG) werde ich auch stornieren.
          Lufthansa hat nicht zufällig diese Option wie bei United, dass man selbst Teilstrecken umbuchen/stornieren kann, oder?
          Bei United hatten wir HNL – ORD – FRA – HAM gebucht und konnten dann später FRA – HAM selbst stornieren und haben ca. 27 EUR Travel Credit von United bekommen. (Der Flug war ja überflüssig mit der BahnCard100.)
          Also MUC-NUE habe ich jetzt ja nur gebucht, um den Preis zu drücken. Wenn ich nun MUC-NUE wieder stornieren könnte gegen Geld oder Gutschein, wäre das natürlich noch besser 😀

  31. Sebastian sagt:

    Hallo Johannes,
    danke erstmal für diese Seite und die guten Tipps!
    Ich habe hier einen etwas verzwickten Fall: Rückflug aus den USA von DEN über FRA nach NUE, gebucht über United. DEN-FRA wurde direkt von United bedient, der Flug FRA-NUE war ein Codeshare-Flug durchgeführt von der Lufthansa.
    Der Flug FRA-NUE wurde annulliert, das habe ich aber erst beim Check-In in den USA erfahren. Von United wurden 500€ Erstattung versprochen und der Flug vom Ticket entfernt.
    Zurück in Deutschland dann die Enttäuschung: United bietet nur 6€ Erstattung an und natürlich ist weder Lufthansa noch United zuständig. Daher meine Fragen:
    Hab ich überhaupt europäischen Flugastrechte? Der Gesamtflug DEN-NUE wurde bei United gebucht, bei einem Flug in die EU müsste das ja ein europäisches Unternehmen sein.
    Hab ich vielleicht trotzdem für den Teilflug FRA-NUE europäischen Flugastrechte, da durchgeführt von Lufthansa?
    Wenn ja, bekäme ich dort 250€ (Teilstrecke 3.500km)?
    Und nun die spannendste Frage: wer wäre denn zuständig, Lufthansa oder United?
    Sorry für die vielen Fragen, aber ich konnte kein Beispiel für den Rückflug in die EU mit dieser Konstellation finden. 😀
    Danke dir auf jeden Fall schon einmal!

    • Johannes sagt:

      Schwieriger Fall! Also gegen United hast du meiner Meinung nach keine Ansprüche. Für den annullierten Lufthansa-Flug stehen dir aber meiner Meinung nach mindestens 250€ zu. Ich würde aber von Lufthansa im ersten Schritt 600€ fordern. Vielleicht bezahlen sie das ja und zur Not auf die 250€ heruntergehen. Ansonsten musst du das mal einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Fluggastrechte vorlegen.

  32. Axel sagt:

    Hallo, super klasse, dass ihr Fragen beantwortet.

    Ich habe einen Flug von DEL über FRA nach BUD (alles ein Ticket)
    Nun ist DEL-FRA verspätet, dass ich den Flug nach BUD nicht bekomme. Alternative wäre rund 6 Stunden später in BUD, kann ich den Weiterflug streichen lassen und in FRA bleiben ohne „Strafzahlung“?

    • Peer sagt:

      Ein Segment auf dem Rückweg auslassen ist ja ohnehin kein Problem. Allenfalls mit Gepäck muss man eventuell diskutieren.

      Allerdings würde ich annehmen, dass sich die LH dann ggf. weigert, die 600€ Entschädigung auszuzahlen. Denn dafür ist ja die Verspätung am Reiseziel (in deinem Fall BUD) ausschlaggebend

  33. Markus sagt:

    Hallo Zusammen – mein Linienflug wurde im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise auf eine andere Zeit (mehr als 8h später) verlegt. Über diesen Umstand wurde ich erst 10 Tage vor Abflug durch den Reiseveranstalter informiert.
    Die Fluggesellschaft argumentiert nun, dass Sie den Reiseveranstalter rechtzeitig informiert hatten. Ich hab entgegnet, dass Sie in der Pflicht sind, mich rechtzeitig zu informieren uns Sie mir bitte nachweisen sollen, dass ich rechtzeitig informiert wurde. Wie seht ihr das, lag ich richtig?

    • Johannes sagt:

      Die Airlines verpflichten die Reiseveranstalter, OTAs i.d.R. die Kunden innerhalb von wenigen Stunden darüber zu informieren. Wenn sie das nicht tun, ist das eine Sache zwischen dem Reiseveranstalter und der Airline und meiner Meinung nicht dein Problem. Würde darauf bestehen aber ggf. musst du das wohl vor Gericht durchsetzen.

      • Markus sagt:

        Check – der Anspruch ist dann aber auch hinsichtlich der Fluggastverordnung VO (EG) Nr. 261/2004 gegen den Pauschalreiseveranstalter und nicht gegen die Fluglinie, da dieser mich ja nicht informiert hat und der auch den Linienflug gebucht hat oder liege ich da falsch?

  34. Katja Sassmannshausen sagt:

    Hallo, habe über TUI eine Reise mit meiner Tochter nach New York gebucht. Fliegen von FRA über London Heathrow nach New York . Der Flug von Frankfurt wurde 5 Tage vorher auf ganze 7 Stunden vorverlegt. Das heißt 7 Stunden warten in London und dann pünktlich weiter. Welchen Anspruch habe ich?

  35. Janina sagt:

    Hallo,
    11 Tage vor Urlaubsbeginn wurde uns mitgeteilt, dass der Rückflug um 15 Stunden vorverlegt wurde. Gilt die Frist von 14 Tagen vor Abflug ab Urlaubsstart oder 14 Tage vor dem betroffenen Rückflug? Vielen Dank!

    • Peer sagt:

      14 Tage vor dem betroffenen Flug. In deinem Fall also leider kein Anrecht auf Entschädigung.

      Wenn dir die Verbindung nicht passt, hast du aber Anrecht auf eine andere Verbindung. Das kann dann ggf. auch mit einer anderen Airline sein.

  36. Michael Rebentisch sagt:

    Guten Tag, was bedeutet der Passus „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ in der Praxis?
    Erfüllt ein per e-mail zugesandter Verzehrgutschein in Höhe von 10 €, der dazu noch nur in einem Restaurant hinter der Sicherheitskontrolle eingelöst werden konnte, diese Bedingung bei einer Wartezeit von ca. 12 Stunden (Differenz zwischen ursprünglicher Abflugzeit ca. 6:30 und neuer Abflugzeit ca. 18:30 wegen Annulierung des ursprünglichen Fluges)?
    Ich würde die Angemessenheit am Angebot eines 12stündigen Fluges beurteilen, d.h.
    – stündlich, mindestens aber zweistündlich ein Getränk
    – im konkreten Fall zwei Mahlzeiten: Frühstück und einfaches dreigängiges Menü, ggfs. noch einen Snack.
    Ein 10 €-Verzehrgutschein empfinde ich als Hohn. Wenn schon Gutschein, dann meiner Meinung nach
    – bei 12 Stunden mindestens 30 €
    – auch an Geschäften (z.B. Supermarkt, Bäcker etc.) im Flughafen-Terminal vor der Sicherheitskontrolle einlösbar.
    Auf Ihre und Eure Meinungen bin ich gespannt.

    • Johannes sagt:

      Hallo Michael,

      Airlines sind da wirklich immer sehr knauserig. Ich würde alle Belege sammeln und die Mehrkosten zusätzlich von der Airline einfordern. Vor allem bei 12 Stunden Verspätung.

  37. Laas sagt:

    Hallo zusammen,

    Habe drei Tage vor Abflug eine Email mit einer Flugplanänderung (Start 30 Minuten später als geplant) erhalten.

    Der Flug von Pisa nach Köln hatte dann zusätzlich 2:45 Stunden Verspätung.

    Gilt nun die originale Ankunftszeit + 30 min wegen Flugplanänderung + 2:45 Stunden Verspätung = mehr als drei Stunden Verspätung.

    Könnte diese Konstellation leider nirgends online finden….

    Vielen dank im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Schwierige Frage. Bisher noch nicht untergekommen. Ggf. würde ich erst einmal die Airline dazu auffordern, die Entschädigung zu bezahlen, weil >3 Stunden Verspätung und schauen wie sie darauf reagiert. Ggf. danach an einen Anwalt wenden oder den Fall einem Fluggastrechteportal übergeben.

  38. Bastian sagt:

    Hallo zusammen,
    Ich hätte am 11.06.2022 meinen Rückflug um 09.40 – 11.40 Uhr von Olbia nach Köln mit Eurowings antreten sollen.
    Dieser wurde allerdings um 03.35 Uhr in der Nacht annulliert (also gerade einmal 6 Std vorher).
    Als Alternative bekam ich einen Rückflug am 12.06.2022 um 15.30 Uhr angeboten.
    Da ich früh genug wach war konnte ich allerdings noch einen Rückflug mit Corendon am 11.06.2022 um 12.10 Uhr von Köln nach Olbia buchen und habe mein Eurowingsrückflug storniert, da ich erst am nächsten Tag angekommen wäre.
    Ist für eine Entschädigungszahlung nun der von Eurowings angebotene Flug ausschlaggebend (nächster Tag, deutlich über 3 Std) oder mein von mir eigenständig gebuchter Flug, der nur knapp 2,5 Std später ankam?
    Vielen Dank euch.

    • Peer sagt:

      Wenn Eurowings dir keine andere Alternative angeboten hat, stehen dir m.E. die 250€ Entschädigung zu. Was du selber buchst, geht sie ja nichts an.

  39. Christoph sagt:

    Hallo, es geht um einen Flug nach PMI nach Joao Pessoa (Brasilien) und zurück für 4 Personen (2 Erwachsene und 2 Kinder) . Der Flug von PMI nach MUC wurde von Lufthansa am letzten Montag storniert, womit die ganze Reise nicht stattfinden konnte. Wir wurden nicht informiert , sondern haben durch einen Anruf am 25.6. 2022 , also 2 Tage vor Abflug, unsererseits bei LH zufälligerweise das erfahren. Bis heute ist auch die Zahlung des Tickets noch nicht abgeschlossen . Wie sehen Experten das?

    • Peer sagt:

      Wo hast du den Flug gebucht – direkt bei der Lufthansa?

      Wenn du wirklich nicht informiert wurdest, stehen euch jeweils 600€ Entschädigung p.P. zu. Sofern die Airline nachweisen kann, dass sie euch 14 Tage vorher informiert hat (Spam-Ordner), gäbe es aber m.E. keine Entschädigung. Die volle Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen ist natürlich unabhängig davon zu leisten.

  40. Katja von Pflug sagt:

    Gesamte Flugstrecke: Los Angeles nach Bremen über München. Der LAX – MÜ war pünktlich, der Anschlußflug nach Bremen wurde annuliert und ein Abendflug für mich gebucht. Insgesamt betrug die Verspätung 3:45 Stunden.
    Welche Flugstrecke zählt nun? Die gesamte von LAX nach BRE, oder nur München – Bremen?
    LG Katja

  41. Niklas sagt:

    Hallo zusammen, wie sieht es aus, wenn ich meinen Langstreckenflug YUL-MUC (Lufthansa) aufgrund einer Verspätung des vorherigen Inlandsfluges YHZ-YUL (Air Canada) verpasse und deswegen 4h verspätet bin? Buchung natürlich auf einem Ticket mit LH Codeshare auf AC Flug.

  42. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich hab mal eine Frage. Wie verhält es sich mit bzgl. „Sie informiert Euch über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor Abflug“ bezieht sich das auf die Reise an sich oder das Flugsegment?
    Hintergrund ist, dass ich durch Zufall gesehen habe, dass mein letztes Flugsement der Rückreise in 2.5 Wochen storniert wurde. Ich wurde nicht aktiv durch die Airline informiert, sondern hatte es gesehen als ich Online bei KLM etwas zu meinen Flügen nachsehen wollte. Ich habe mich dann aktiv bei der Hotline gemeldet und wurde nun auf einen 2,5 Stunden späteren Flug umgebucht. Nachdem der Flug schon voll ist wurden meine Eltern auf einen Anschlussflug mit 9,5h späterem Abflug umgebucht.
    Frage ist ob wir Anspruch auf Entschädigung haben.

    Viele Grüße und vielen Dank

    • Sandr sagt:

      Als Nachtrag. Es handelt sich um die Airline KLM und das Rückflugsegment ist Amsterdam – München. Wir landen am frühen morgen aus Dar Es Salaam auch mit KLM.

    • Peer sagt:

      Es geht immer um die planmäßige Abflugzeit des betroffenen Fluges. In deinem Fall also keine Kompensation.

  43. Steffi sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug von ARL (Stockholm) nach EWR (New York) gebucht am 30.5.22 und zurueck am 5.6.22 (beides waren Non-stop-Fluege), nun wurden diese gestrichen und ich wurde auf neue gebucht mit Zwischenstopp in Frankfurt.
    Die Ankuft in EWR (New York) verschiebt sich somit auf 4 Stunden nach hinten und die Rueckreise Ankuft verschiebt sich 5 Stunden nach hinten.
    Aber letztlich habe ich fuer einen Direktflug bezahlt.
    Ich werde die Reise so wrsl antreten, da es nicht viele andere alternative Fluege gibt und auch nicht mehr viel Zeit bleibt, aber dennoch kann es noch nicht sein einen Preis zu bezahlen fuer einen Direktflug und dann aber auf einen Flug mit Stopp umgebucht zu werden.
    Welche Ansprueche habe ich was den Flug anegeht und auf Entschädigung?
    Vielen Dank vorab.

    • Peer sagt:

      Wann genau wurden die Flüge storniert? Vermutlich (ganz knapp) mehr als 14d vor Abflug? Dann steht dir leider keine Entschädigung zu.

      Allerdings kannst du sehr wohl eine Umbuchung verlangen. Auf SAS.com ist weiterhin eine Nonstop-Verbindung ARN – EWR an deinen Terminen buchbar. An deiner Stelle würde ich bei SAS anrufen und eine Umbuchung auf eben diese Verbindung fordern. Alternativ gäbe es noch einen Direktflug mit Finnair, aber da wird SAS wohl nicht freiwillig drauf umbuchen.

      • Steffi sagt:

        Hallo Peer,
        danke fuer die schnelle Antwort.
        Die Fluege wurden schon letzte Woche storniert (habe ich selbst festgestellt) und darueber benachrichtigt per Email wurde ich heute, d.h. 13 Tage zuvor.
        Ich hatte ueber Supersaver gebucht und die Fluege werden ueber Lufthansa, operated by United Airlines stattfinden. Aber sobald ich mich mit Lufthansa in Verbindung setzen will, verweisen sie mich auf das ‚Reisebuero Supersaver‘.

        • Peer sagt:

          Das ist leider eine ungünstige Situation, perfekt für ein Verantwortungs-Bingo. LH sagt, du sollst dich an SuperSaver wenden, UA wird dich ggf. an UA verweisen usw.

          Du kannst es ja mal über Supersaver probieren, aber grundsätzlich bestehen Ansprüche aus den Fluggastrechten gegenüber der ausführenden Airline, in deinem Fall United.

          https://travel-dealz.de/blog/flug-annulliert-reiseburo-airline-ansprechpartner/

          United wird dir aber vermutlich mitteilen, dass sie das Ticket nicht anrühren können und du dich bei allem Änderungen > 24h vor Abflug an die Lufthansa wenden musst. Von daher würde ich an deiner Stelle erst noch einmal bei der Lufthansa anrufen. Wenn du bei der deutschen Hotline keinen Erfolg hast, probier es ggf. über die amerikanische LH-Hotline.

        • Steffi sagt:

          Vielen lieben Dank!
          Ich versuche auch mal mir Supersaver, die mir eben den Alternativflug anbieten, ihnen den von dir genannten SAS Flug zur Umbuchung anzubieten.
          Aber dennoch könnte ich mich später noch um Entschädigungsansprueche kuemmern richtig? Da die Email mit Info ueber storno 13 Tage vor Abflug kam. Muesste ich mich da dann an Lufthansa oder United Airlines wenden/schreiben?
          Vielen Dank fuer deine Zeit!

        • Peer sagt:

          Ich wäre mir da nicht so sicher, was die Entschädigung angeht. Du hast ja (da du die Buchung selbst online gecheckt hast) schon vorzeitig von der Stornierung gewusst. Falls LH / UA das irgendwie tracken, könnten sie die Entschädigung m.E. ablehnen.

          Wenn dir eine akzeptable Umbuchung angeboten wird, gibt es sowieso keine Entschädigung:

          (ii) they are informed of the cancellation between two weeks and seven days before the scheduled time of departure and are offered re-routing, allowing them to depart no more than two hours before the scheduled time of departure and to reach their final destination less than four hours after the scheduled time of arrival; or

          https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1476179175834&uri=CELEX:32004R0261

          Und wie genau man die 14 Tage auslegt, wäre auch noch eine Frage.

        • Steffi sagt:

          Habe mich mit Supersaver und Lufthansa in Verbindung gesetzt. Von beiden wurde mir gesagt eine Umbuchung ist nur auf UA/Lufthansa möglich und diese bieten an den Tagen keinen Non-stop Flug. Der Lufthansa Mitarbeiter meinte ich kann nach meiner Reise bei Lufthansa Feedback fuer Schadensersatz einreichen (hat er per Chat geschrieben, als ich aber dann fragte ob das auch sicher funktioniert, hat er den Chat einfach verlassen), der Flug bleibt aber so bestehen wie er geändert wurde und zwar mit Zwischenlandung etc.
          Bleibt mir wohl nichts anderes den Flug so zu nehmen und das später mit Schadensersatz zu versuchen oder hättest du noch eine andere Empfehlung?

        • Peer sagt:

          Klingt eher, als wollte der Lufthansa-Mitarbeiter dich einfach abwimmeln. Ich sehe hier keinen Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn du es (durch die verspätete Mail seitens LH) natürlich probieren kannst.

          Laut Fluggastrechten hast du Anspruch auf Umbuchung „unter vergleichbaren Umständen“. Meiner Meinung nach solltest du daher Anspruch auf einen der anderen Nonstop-Flüge haben. Aber entsprechende Urteile konnte ich nicht finden.

          Dass eine Umbuchung nur auf UA/Lufthansa möglich wäre, ist jedenfalls Quatsch. Die Lufthansa hätte das nur lieber so, da es für sie vmtl. günstiger ist.

          Wenn dir der Nonstop-Flug wichtig ist, kannst du es noch einmal per Anruf bei der britischen / amerikanischen / … Lufthansa-Hotline probieren. Teilweise sind die etwas fähiger als das deutsche Call Center.

  44. Andreas sagt:

    Ich habe heute von der Condor eine dritten Flugterminänderung mitgeteilt bekommen. Der Flug soll nun bereits 1 Tag (24h) mit anderer Flugnummer früher stattfinden. Es geht auf Hawaii. Da wir nun einen Tag früher dort ankommen, hätten wir für einen Tag ein Hotel zu nehmen, da wir in unsere Wohnung erst am nächsten Tag kommen können. Kann ich hier von der Condor einen Schadenersatz oder Kostenübernahme für diese Übernachtung verlangen?
    Vielen Dank für die Info .

    • Peer sagt:

      Gemäß Fluggastrechten hast du Anspruch auf:
      – Stornierung und Rückerstattung binnen 7 Tagen
      – anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
      – anderweitiger Beförderung zum Wunschzeitpunkt

      Du kannst gemäß der Fluggastrechte eine alternative Verbindung am ursprünglich gebuchten Datum verlangen. Das kann dann auch ein Flug mit Lufthansa, Delta, … sein.

      Ein Anspruch auf Zahlung der Übernachtungskosten geht zumindest aus den Fluggastrechten nicht hervor. Womöglich wird Condor das Hotel aber freiwillig zahlen, wenn sie dir alternativ einen teuren Flug mit LH o.ä. buchen müssen.

  45. Heck Philipp sagt:

    Wir haben einen Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht im November 21kurze Zeit später Kamm dann vom Fluggesellschaft Emirats das unser Rückflug um einen Tag verschoben wir nach hinten.Reisen erst aber ja im September bis Oktober 2022 Ja kann es dann jetzt sein das man die eine mehr Übernachtung dann selber zahlen muss wir fliegen Langstrecke mit um steigen in Dubai

    • Johannes sagt:

      Hast du mal mit dem Reiseveranstalter gesprochen? Was sagt der dazu?

      • Heck Philipp sagt:

        Ja der Reiseveranstalter hat gemeint er habe die Nachricht auch von der Fluggesellschaft bekommen sie würden sich zeitnah nach Abreise Termin nach einer Lösung finden so wahr die Antwort im Dezember seit dem kam keine weiter Antwort mehr

  46. Franzi sagt:

    hallo,
    ich habe endlich ein schreiben auf unseren annullierten Flug bekommen und muss jetzt eine schriftliche aussage schreiben, wie sieht denn so eine aussage am besten aus oder was muss da drin stehen ?

  47. Alexander sagt:

    Hallo zusammen,

    wir haben für den 25.02.2022 einen Flug nach Tampa (USA) gebucht, nun wurde dieser auf den 24.02.2022 vorgelegt. Alles schön und gut, jeder von uns hat den Tag auch vom Arbeitgeber freibekommen, allerdings haben wir nun Mehrkosten bei dem Mietwagen. Der Flug haben wir direkt bei Lufthansa gebucht.

    Haben wir nun Pech und müssen selbst die Mehrkosten tragen oder bekommen wir dafür eine Entschädigung von der Airline?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach kannst du die Mehrkosten Lufthansa in Rechnung stellen. Ist nur immer die Frage, ob die das so einfach übernehmen oder ob man das vor Gericht durchsetzen muss.

  48. Vladimir P. sagt:

    Hi ich habe folgendes Problem:

    Habe ihm Oktober ein Prämienflug bei Miles & More gebucht (3 Personen):
    1 Flug 24.12 FRA – CPH (LH)
    2 Flug 24.12 CPH – HKT (TG)
    3 Flug 06.01 BKK – MXP (TG)
    4 Flug 06.01 MXP – FRA (LH)

    Heute kam per Mail das der 3 Flug gecancelt wurde. Entschädigung lt EU Fluggastrechte habe ich nicht da länger als 14 Tage und nicht EU Airline. Ich habe Miles More angerufen und die Dame hat mir gesagt das Sie kein Prämienflug an diesem Tag hat.
    Ich kann nur komplett stornieren oder selber einen Flug für den Rückflug buchen.
    Meine Frage habe ich kein Anrecht auf Ersatzbeförderung?? Oder bleibt mir wirklich nichts anderes übrig als komplett zu stornieren oder einen Rückflug selber buchen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Vladimir,

      das Problem hier ist leider, dass der Flug BKK-MXP mit Thai Airways und somit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Hier finden die EU-Fluggastrechte keine Anwendung. Du kannst mal direkt mit Thai Airways Kontakt aufnehmen, vielleicht buchen sie dich ja um, aber auf die EU-Fluggastrechte kannst du dich leider nicht berufen.

  49. Sabine sagt:

    Hallo zusammen 🙂
    Ich habe folgende Frage:

    Aufgrund einer Flugverspätung (HAJ – HRG) wurde mir seitens TUI Fly eine Entschädigung in Höhe von 400,00 Euro zugesagt.
    Wie lange kann die Fluggesellschaft sich mit der Zahlung der Entschädigung Zeit lassen? Gibt es da eine Frist?
    Die Bestätigung, dass mir das Geld zusteht, habe ich von TUI Fly am 15. Okt. 2021 erhalten

  50. Mark sagt:

    Hallo Johannes!

    Ich konnte weder in den FAQs noch in der Übersicht dazu etwas finden:

    Der Flug (SPC-LPA-LIS) wurde 3 Monate vor Abflug gestrichen – d.h. Anspruch auf Ersatzbeförderung oder kostenneutrale Erstattung, soweit klar.

    Wenn ich jetzt auf Ersatzbeförderung bestehe, die Airline (Binter Canarias) den Zielort LIS aber im Winter komplett aus dem Flugplan genommen hat, habe ich dann das Recht auf Umbuchung auf z.T. andere Airlines?
    Etwa wäre über OTAs SPC-LPA-MAD-LIS auf einem Ticket buchbar (z.T. Iberia). Flugtag und Gesamtreisezeit wären gleich.

    Möchte bei der Gelegenheit noch eine andere Erfahrung mit Iberia und dem Flughafen La Palma (SPC) teilen:
    Dort ist es js gerne mal windig und zeitweise sind keine Flüge möglich. Hatte ich auch 2019 und so warteten wir am Airport auf besseres Wetter. Das kam dann auch und alle auf Teneriffa zwischenzeitlich gelandeten Flieger kamen nach und nach, nur Iberia hatte keine Lust mehr .
    Umbuchung auf den nächsten Tag, Hotel und Transport wurden organisiert, am darauffolgenden Tag klappte auch alles reibungslos. Natürlich musste ein zusätzlicher Tag Urlaub her, dass ging aber recht unkompliziert.
    Trotzdem hat es mich geärgert, dass alle anderen Fluggäste mit Easyjet und Condor am gleichen Tag noch losgekommen sind. Übrigens auch die meisten Germania- Fluggäste, die ging nämlich genau in der Nacht zuvor pleite.
    Deshalb habe ich die Geschichte mit wenig Hoffnung (höhere Gewalt, Überschreiten der Crew Arbeitszeit etc.) an Flightright weitergegeben, zumal Iberia für ihre Sturheit bekannt ist. Der Fall dauerte zwei Jahre und ging letztlich vor Gericht. Überraschender Weise entschieden die Richter zu unseren Gunsten und wir bekamen 400€ Entschädigung pro Person zugesprochen.
    Vielleicht kommt ja jemand noch einmal in eine ähnliche Situation, gerade die großen Carrier, mit entsprechenden Basen auf den Kanaren und Personal, scheinen da nicht so leicht davon zu kommen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Mark,

      ja, du hast Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung. Das kann auch mit einer anderen Airline sein. Fordere die Airline auf, dich auf deine Alternativverbindung umzubuchen. Leider weigern sich viele Airlines aber. Dann kannst du theoretisch die Verbindung selber buchen und die Kosten einfordern. Den Schritt würde ich aber vorher mit einem Rechtsanwalt abklären. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Geld mit einer Klage erhältst, ist leider hoch. Zusätzliches Problem ist hier noch, dass Start/Ziel nicht in Deutschland liegt. Zuständiges Gericht wäre demnach in SPC oder LIS.

  51. Peter sagt:

    Hallo liebes Travel Dealz Team,

    Flug gebucht über BAEC mit Meilen für einen QR Flug DXB-DOH-FRA. Ticket Beginnt mit 125 BA Ticket Stock.
    Jetzt gibt es Probleme mit der Buchung. QR hat auf DXB-DOH einen Aircraft Change gemacht. Wurde von QR auf First gebucht. Ja, das ist richtig und steht auch in der Buchungsbestätigung. Einen Tag nach erhalt der Email mit der Änderung wurde der gesamte Flug von QR storniert. Greifen hier die Fluggastrechte ? Es wurde ja über BAEC gebucht.
    Vielen Dank für Info´s
    Petet

    • Johannes sagt:

      Hallo Petet,

      Qatar Airways ist keine europäische Airline und eurer Flug startet leider auch im Ausland (DXB). Damit fällt der Flug leider nicht unter die EU-Fluggastrechte. Ich würde aber mal mit Qatar Airways sprechen und eine Umbuchung fordern. Auf First Class habt ihr aber grundsätzlich kein Anspruch.

  52. Julia M sagt:

    Hallo Johannes,
    bräuchte mal deinen Rat:
    LH hat gestern meinen morgigen Flug storniert:
    – FRA nach HKG (LH-Flug) wurde zu
    – ZUR nach HKG (LX-Flug) umgebucht,
    kein Zubringer FRA-HKG, Ankunft 14h später.
    Bei LH-Hotline kommt man nicht durch (stundenlange Warteschleife). Online kann man nur (selbst) Flug stornieren – dann gehen meine Rechte verloren und ich sehe wohl nicht mal den originalen Flugpreis wieder, von Entschädigung ganz zu schweigen.
    Habe jetzt selbst QR-Flug gebucht – natürlich deutlich teurer.
    Was würdest du tun?
    Danke!
    Julia

  53. Uwe sagt:

    Hallo zusammen,

    mal angenommen Person A bucht ein Flug Hinflug Montags / Rückflug Sonntag
    Die Flüge finden erst im kommenden Jahr statt
    Und mit dem Hinflug gibt es keine Probleme

    Der Rückflug aber, wird von der Airline annulliert und es wird direkt ein neuer Flug von der Airline gebucht, welcher aber 2 Tage (Dienstag) später stattfinden soll.

    Auf der Homepage finden sich aber noch etliche alternative Flüge für den Sonntag, eben nur etwas teurer und zu einer anderen Uhrzeit.

    Hat Person A das Recht die Airline zu bitten, den Flug wieder zurück auf Sonntag zu buchen, eben nur mit einer andere Uhrzeit ?

    Die Buchungsklasse würde bei allen Flügen gleich bleiben.

    Noch zu ergänzen wäre:
    EU Airline / Hinflug aus der EU nach Asien / Rückflug aus Asien in die EU

    Gruß

    • Johannes sagt:

      Hallo Uwe,

      du hast das Recht bei einer Annullierung auf die nächsten verfügbaren Verbindung umgebucht zu werden. Also ja, kontaktier die Airline und fordere sie dazu auf. Ob der Alternativflug teurer ist oder deine Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist, spielt keine Rolle.

  54. Romy sagt:

    Hallo, ich habe heute Nacht meine Reiseunterlagen für eine Pauschalreise nach Kos bekommen und wurde mit einem Abflug um einen Tag später überrascht. Flugnummer und Airline sind geblieben (3.6. 6:30 – 4.6. 4:45). Habe ich Ansprüche gegenüber der Airline und beim Reiseveranstalter? Ich habe schließlich für 10 Tage bezahlt und bekomme nun nur noch 9. Vielen Dank.

  55. Steffen sagt:

    Hallo,
    wir haben folgende Situation:
    ein für den 7.6.21 gebuchter (Rück-)Flug mit Condor von Heraklion nach Hamburg wurde gestern um einen Tag vorverlegt, also auf den 6.6.21.
    Können wir da irgendetwas einfordern?
    Danke sehr vorab…

    • Peer sagt:

      Zählt als Stornierung, damit hast du laut EU-Fluggastrechten die Wahl zwischen:
      1) Umbuchung akzeptieren
      2) Stornierung und vollständige Erstattung
      3) Umbuchung auf nächstbeste Verbindung am 7.6., auch mit anderen Fluggesellschaften
      4) Umbuchung der gleichen Verbindung auf einen anderen gewünschten Termin

      Entschädigung gibt es leider nicht da > 14 Tage vor Abflug angekündigt.

  56. Tobias sagt:

    Ich habe eine Frage zur Berechnung der 3+ stündigen Verspätung:

    Sachverhalt:

    >> Flüge A -> B -> C zusammen bei selber Fluglinie gebucht
    >> Flug A um 30min verspätet + kein Bus am Gate
    >> Daher Anschlussflug B -> C verpasst und auf Alternativflug umgebucht, der 3 Stunden später abfliegt.
    Meine Rechnung: Wenn die Türen des Alternativflugs mehr als 3 Stunden nach geplanter! Landung des verpassten Fluges aufgehen, dann steht mir die Entschädigung zu.

    Frage #1: Wird dafür der geplante Ankunftszeitpunkt auf dem Buchungsbeleg verwendet?
    Frage #2: Wenn der verpasste Flug nun verspätet ankommt und die Differenz aus tatsächlichem Ankunftszeitpunkt des verpassten Fluges und tatsächlichen Ankunftszeitpunktes des Alternativfluges deswegen weniger als 3 Stunden beträgt, wäre das ein Argument dafür, dass keine Entschädigung zustehen würde?

    Vielen Dank für eure Meinungen hierzu!

  57. Herr K. sagt:

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Zahlung von Ausgleichsleistungen bei Verspätung.
    Unser Ryanair-Flug hatte eine Verspätung von 8:54h. Da wir am Zielort einen Termin hatten, sind wir auf anderem Wege gereist und haben aufgrund der hohen Verspätung den Flug nicht angetreten. Das Geld für die Tickets haben wir erstattet bekommen. Haben wir in einem solchen Fall auch Anspruch auf die Ausgleichszahlung? Die Airline möchte nicht zahlen.
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach nicht, da ihr vom Flug zurückgetreten seid. Habt ihr Ryanair aufgefordert euch auf die alternative Verbindung umzubuchen? Ggf. könnt ihr dann, falls sich Ryanair geweigert hat, die Mehrkosten dafür einfordern.

      Der Fall ist aber durchaus speziell. Das würde ich, wenn es sich um eine größere Summe handelt, von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

  58. Mx sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir haben eine etwas vertrackte Situation:
    Wir hatten am 23.01.2020 bei der LH einen Flug TXL – MEX (31.10.-01.11.20) — MEX – TXL(27-28.11.20), jeweils über MUC, gebucht.
    Im Laufe des Jahres gab es mehrere umbuchungen seitens der LH:
    04.03.20: Änderung des Ankunftsflughafens auf BER 28.11.20 Ankunftszeit unverändert 08:10h

    30.09.20: Änderung des letzten Flugabschnittes MUC – BER neue Ankunftszeit: 10:10h

    01.10.20: Änderung der kompletten Verbindung von MUC auf FRA:
    Geänderte Abflugzeit: von 31.10.20 20:00 auf 10:45
    Geänderte Ankunftszeit MEX von 01.12.20 04:35 auf 31.10.20 19:00
    ==> da MEX nicht unser endgültiger Zielort war, wurde dadurch eine Hotelübernachtung in CDMX (Ciudad de México) notwendig. Eine Weiterflugmöglichkeit am selben Tag bestand nicht.
    Geänderter Abflug MEX von 27.11.20 10:40 auf 21:00
    Geänderte Ankunft BER von 28.11.20 08:10 (bzw. 10:10 nach Änderung vom 30.09) auf 28.11.20 18:55

    27.10.20: Änderung der Ankunftszeit BER von 28.11.20 18:55 auf 22:40

    Für etwaige Entscheidungen stellt sich hier die frage ob nun lediglich die letzte Änderung, einen Tag vor Abflug, berücksichtigt wird.
    18:55 zu 22:40 wären demzufolge 3h45min (also knapp unter der relevanten 4h)
    Oder kann in diesem Fall der Unterschied zur ursprünglichen Buchung geltend gemacht werden?
    Dies wären mit 08:10 zu 22:40 14h30min.
    Bei unter 4h stehen uns lediglich 50%, sprich 300€/Ticket zu. Andernfalls wären es 600€/Ticket
    Dies ist bei 2 Fluggästen natürlich ein riesengroßer Unterschied.
    Welche Variante ist hier für uns relevant?
    Macht es Sinn die 600€/Ticket einzufordern, insbesondere da ja die 4h Marke mit 3:45 nur sehr knapp unterschritten wird?

    • Johannes sagt:

      Hallo Mx,

      ich kann dir da leider keinen rechtlich sicheren Rat geben. Ich würde einfach mal die 600€ fordern und schauen ob die Airline widerspricht. Notiert dir auf jeden Fall auch die tatsächliche Ankunftszeit.

  59. Peter sagt:

    Hallo an alle Travel Dealz Leser.
    Wer kann mir einen Anwalt empfehlen der auch gegen Swiss Air ein Mandat übernimmt.
    Ich habe bis jetzt nur Absagen, u.a Böse, Mutschke, erhalten.
    Die wollen nicht gegen Swiss Air vorgehen, weil nicht in Deutschland klagbar.
    Ich würde mich über Empfehlungen sehr freuen.
    Vielen Dank und Gruß
    Peter

  60. Simi sagt:

    Hi,
    Ich hätte eine kurze Frage zur Änderung des Ankunftsortes, vllt könnt ihr mir da helfen.

    Und zwar war mein Rückflug von Madeira eig nach Stuttgart. Habe dann zwei Wochen vorher die Rückmeldung bekommen es gab eine Änderung und ixh kann nur nach Frankfurt fliegen (was ixh naturlich angenommen habe, muss ja wieder zur Arbeit) . Ist jetzt kein weltuntergang, allerdings komme ich nachts um 23Uhr erst in FFM an und muss dsnn ja weiter nach Stuttgart. Um die Zeit gibt es keine gescheiten Bus oder Bahn mehr (es sei denn ich warte nochnals paar Stunden). Mich würde jetzt jemand privat abholen und nach Stuttgart fahren..wie.ist das jetzt mit der Fahrterstattung, kann man der Airline hier die km in Rechnung stellen? Sind jetzt schon einige zusatzkosten + 2-3h mehr Zeit die ich wegen der Fahrt jetzt noch zu tragen habe, oder was kann man da machen?.

    Wäre sehr dankbar über eine Antwort 🙂

    LG Simi

    • Johannes sagt:

      Leider ist das gesetzlich nicht genau geregelt. Ich würde bei der Airline 30 Cent pro Kilometer einfordern. Ob sie es aber ohne Gerichtsverfahren erstatten, kann ich dir nicht versprechen.

  61. Holger sagt:

    Hi,
    ich habe eine kurze Frage.

    Wir haben im Dezember 2019 einen Flug bei Lufthansa nach Kapstadt und retour gebucht (Hinflug 16.11. / Rückflug 8.12) möchten aber aus Corona-Gründen nicht mehr fliegen.
    Nun habe ich heute von Lufthansa eine Buchungsänderung (leider nur 20 Minuten Zeitenänderung und gleiche Flugnummer) erhalten.
    Insofern wird eine Stornierung meinerseits kaum durchgehen.
    Lufthansa bittet mich nun, entweder die Buchungsänderung zu akzeptieren, einen Gutschein zu wählen bzw. ggf. zu stornieren bei mehr als 2 Stunden Flugplanänderung (also falle ich nicht darunter). Allerdings macht mich folgender Satz in der von Lufthansa geforderten Entscheidung ein wenig hellhörig

    „Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 16.10.2020 mit, andernfalls wird ihre geänderte Buchung gestrichen“.

    Was passiert mit meinem Flug wenn ich bis 16.10. nicht reagiere?

    Hat diese Situation schon jemand mal gehabt?

  62. Diana sagt:

    Hallo,
    wir haben im Januar unsere Individualreise nach Fuerteventura gebucht, Flug mit Condor vom 17.08.-27.08.20 von Hamburg aus. Im Juni wurden unsere Flüge komplett kommentarlos gestrichen und kommentarlos ein Gutschein geschickt. Nach kurzer Recherche haben wir festgestellt, dass es keine montags Flüge mehr ab Hamburg gibt, aber samstags. Somit haben wir unseren Vermieter angeschrieben, ob wir das Ferienappartement auch schon 2 Tage früher reservieren können. Das ging zum Glück. Ich habe dann den Flug auf Samstag gebucht und den Gutschein eingelöst. Den Rückflug konnte ich nochmal buchen für dasselbe Datum. 4 Wochen später hat Condor dann den Rückflug kommentarlos auf den 29.08. verlegt, sprich 2 Tage später. Nach mehreren Telefonaten kam heraus, dass Condor anscheinend auch donnerstags nicht mehr nach Hamburg fliegt. Leider konnten wir unseren Aufenthalt in der Wohnung nicht verlängern und mussten uns für 2 weitere Nächte ein Hotel suchen und unseren Mietwagen auch um dann schon insgesamt 4 Tage verlängern. Somit hat uns die Reise schlappe € 500,– mehr gekostet, als eigentlich geplant. Dieses habe ich dann Condor in Rechnung gestellt. Heute kam die Rückmeldung, dass sie uns ja rechtzeitig (4 Wochen) vorher Bescheid gegeben haben und wir somit keine Erstattung erhalten werden. Muss ich das wirklich so akzeptieren? Das ist wirklich viel Geld.

    • Johannes sagt:

      Eine pauschale Entschädigung ist bei Annullierungen bis 2 Wochen vor Abflug nicht vorgesehen. Ich bin der Meinung, Condor müsste aber zumindest für die Übernachtungskosten durch den verschobenen Rückflug aufkommen. Da dein Fall kein Standardfall ist, würde ich mich hier aber von einem Anwalt beraten lassen. Condor ist leider eh ein schwerer Fall und ich denke du musst die Kosten, wenn einklagen.

      Den Gutschein hättest du aber nicht annehmen müssen.

  63. Stephan sagt:

    Hallo,
    Meine Eltern hatten einen Flug nach Kanada (mit Air Canada) gebucht (Eurowings Leipzig-Düsseldorf, Düsseldorf-München, München-Montreal. Beim checkin in Leipzig wurde ihnen am Eurowingschalter mitgeteilt, dass sie keine Bordkarten für den Flug von München nach Montreal bekommen könnten, weil sie aufgrund der bestehenden Einreisebestimmungen nicht nach Kanada einreisen duerften. Allerdings war das eine falsche Information, da meine Eltern als unmittelbares Familienmitglied eines kanadischen Staatsbürgers von dieser Regelung ausgenommen sind. Auch nachdem meine Eltern den Sachverhalt dem checkin Personal erklärt hatten, bestanden die darauf, dass meine Eltern nicht berechtigt sind, den Flug von München nach Montreal zu nehmen. Daraufhin, sind sie völlig verstört wieder nachhause gefahren.
    Ich habe dann den Flug 5 Tage später erneut gebucht und bezahlt und diesmal konnten meine Eltern nach Rücksprache mit einem Supervisor ihre Bordkarten erhalten und nach Kanada einreisen.
    Meine Frage is nun, welche Entschädigung steht ihnen zu. Wir haben auch bis jetzt den Originalflug nicht erstattet bekommen.
    Danke für Ihre Hilfe.

    • Johannes sagt:

      Hallo Stephan,

      schwieriges Thema und deswegen eher eine Frage die du direkt an einen Rechtsanwalt richten solltest. Der kann euch da rechtlich bzgl. Schadensersatz beraten.

      Meiner Meinung nach ist das aber eine Verweigerung des Boardings und sollte neben den zusätzlichen Kosten für den Ersatzflug auch die pauschale Entschädigung von 600€ pro Person rechtfertigen.

  64. Papolsen sagt:

    Hi,
    ich hab folgenden Sachverhalt:

    Ursprüngliche Buchung:
    OS802
    ATHATHEN, GRIECHENLAND (ATHINAI) 14:50 / 01.09.2019
    VIEWIEN 16:15 / 01.09.2019
    +
    OS159
    VIEWIEN 16:30 / 01.09.2019 Scheduled departure
    DUSDÜSSELDORF 18:05 / 01.09.2019

    Benachrichtigung am 08.03.2019 der Airline, dass der Flug OS159 annuliert wurde und eine Umbuchung auf den Flug OS155 stattgefunden hat:

    OS155
    VIEWIEN 17:40 / 01.09.2019 Scheduled departure
    DUSDÜSSELDORF 19:20 / 01.09.2019

    Am Tag des Fluges (01.09.2019) wurde uns am Ticketschalter mitgeteilt, dass der Flug OS155 wegen technischer Probleme ebenfalls annuliert wurde. Wir wurden dann auf den Flug EW9789 umgebucht:

    EW9789
    VIEWIEN 19:00 / 01.09.2019
    DUSDÜSSELDORF 20:40 / 01.09.2019

    Tatsächlicher Landezeitpunkt war: 01.09.2019 21:58

    Am 09.10.2019 haben wir bei der Airline (OS) Ansprüche in Höhe von 2400€ geltend gemacht und die Airline wurde gebeten die Zahlung bis zum 23.10.2019 zu tätigen. Es erfolgte keine Antwort. Dann wurde ein Schlichtungsverfahren bei der SÖP eingeleitet, die der Airline empfohlen hat, die Summe von 2400€ zu bezahlen. Die Airline weigert sich, bot allerdings an eine Zahlung in Höhe von 1200€ zu leisten. Dies haben wir abgelehnt.

    Meine Frage: Die Verspätung zum ursprünglich gebuchten Flug, der „rechtzeitig“ annuliert wurde beträgt über 3 Stunden. Die Verspätung zum kurzfristig annulierten Flug beträgt ca 2,5 Stunden. Welche Verspätung gilt jetzt als Grundlage für die Entschädigungsansprüche?

    Danke schonmal 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Papolsen,

      das ist eine gute Frage auf die ich dir leider auch keine richtige Antwort geben kann. Meiner Meinung nach, leider, nur zum kurzfristig annullierten Flug. Das würde ich am besten Mal von einem Anwalt prüfen lassen. Urteile dazu sind mir nicht bekannt.

  65. Bastian sagt:

    Hallo Johannes,

    wie sieht es eigentlich bei kurzfristiger Flugstreichung (Abflug innerhalb von 14 Tagen) und Ersatzbeförderung von einem anderen Flughafen aus (von Paderborn nach Düsseldorf). Zeiten sind ähnlich (+ – 1 Stunde). Besteht dort ein Anspruch auf Kompensationszahlung? Unter einer anderweitigen vergleichbaren Beförderung verstehe ich jedenfalls etwas anderes -ansonsten könnten Airlines stets wild umbuchen auf andere Airports. Durch die ganze Aktion muss ich 2 Std. eher vom Wohnort abfahren bzw. komme ich auch entsprechend wieder später an.
    Am jeweiligen Flughafen gibt es ansonsten keinerlei andere Verbindungen, um ggf. auf eine Verbindung von dort zu bestehen.
    Das ganze ist zwar eine Pauschalreise -aber hier kann man ja auch EU261/04 geltend machen, sofern es sich um kurzfristige Flugänderungen handelt……
    Im Netz findet man leider nichts dazu -nur die Tabellen, was einem zusteht, wenn man je nach Frist so und so viele Stunden vorher oder später abfliegt…..
    Danke für deine Einschätzung!

  66. Sabrina sagt:

    Hallo! Wir hatten am 21.4.2020 einen Flug von Delhi nach München über Opodo(Fluggesellschaft Emirates). Dieser wurde viele Male verschoben, es gibt auch keine Rückmeldung von Emirates wann wir wieder buchen können (die wissen natürlich nicht wann Indien wieder Fluge zulässt). Haben wir denn ne Chance auf Betreuungsleistungen? Und über welchen Weg kann ich diese beantragen? Danke für die hilfreichen Auskünfte hier! Liebe Grüße ! Sabrina

    • Johannes sagt:

      Emirates ist keine EU-Fluggesellschaft demnach gelten die EU-Fluggastrechten nicht für den Rückflug von Indien. Deswegen leider nicht.

  67. Uwe sagt:

    Hallo.

    planmässig wollte ich Ende Juli mit der Lufthansa über München nach Seattle fliegen.
    Nun hat mir die Lufthansa per Mail eine Buchungsänderung für die Teilstrecke Dresden – München zukommen lassen.
    Statt Abflug 13 Uhr nun Abflug 08:25 Uhr und auch andere Flugnummer .
    Ist dies nun eine Annulierung die mich zum kostenfreien Rücktritt vom Gesamtflug berechtigt ?
    Ich will den Flug in die USA wg. der derzeitigen Situation nicht antreten und weiss nicht wie ich am besten vorgehen soll….
    Es gibt ja die Reisewarnung , zudem lassen die USA derzeit keine Europäer ins Land – trotzdem hat die Lufthansa bisher die USA Flüge nicht storniert …
    Sie wollen nun bis ENde der Woche eine Bestätigung der neuen Flugdaten von mir oder eine Entscheidung ob ich nen Voucher möchte.
    Ich möchte aber eine Rückerstattung des Gesamtpreises und möchte durch ein Akzeptieren des annulierten Teilfluges keine Option verdaddeln …

    Ideen ?

  68. Kate sagt:

    Hallo! Wir bräuchten bitte Deinen Rat: Ein Eurowings-Flug innerhalb Europa für den 24.08. wurde von Eurowings von 12:55 Uhr auf 17:00 Uhr verlegt. Wie sind denn unsere Rechte? Können wir unsere Flüge kostenfrei stornieren oder umbuchen? Darf die Airline einfach die Flüge ändern, wenn es 6 Wochen im Voraus ist? LG

  69. Ulrich sagt:

    Guten Tag,
    ich habe im Nov.2019 einen Flug mit KLM (Düsseldorf-Recife u. zurück) über edreams für März 2020 gebucht.
    Wegen Corona wollte ich 2 Wochen vorher umbuchen oder wenigstens einen Voucher erhalten. KLM wollte nicht tätig werden und verwies mich an edreams. Edreams ist trotz zahlreicher E-Mails untätig geblieben und war auch telefonisch nicht erreichbar. Ich habe die Flüge verfallen lassen. Die Flüge fanden alle statt, aber ohne mich.
    Ich möchte Schadenersatz (gesamte Ticketkosten) einfordern wegen Verletzung der Nebenpflichten (Nicht-Umbuchung einer umbuchungs-
    fähigen Buchung).
    Nun frage ich mich: wer ist mein Ansprechpartener?
    Ich habe KLM bereits angeschrieben — die verweisen wieder an edreams.
    Edreams ist nach deren AGB nur Vermittler (unsere Dienstleistung endet mit Übersendung der Buchungsbestätigung) und hat den
    Sitz in Madrid, wäre somit dort zu verklagen — na super.
    Ich gedenke KLM in Frankfurt zu verklagen. Was meinst du? Kennst du da Präzidenzfälle?

    Herzlichen Dank für deine/eure Mühe…. ihr seid wunderbar.
    Ulrich

  70. Ulf sagt:

    Hallo Johannes,

    könnte ich 600 € Fluggastrechte-Entschädigung erhalten für einen Rückflug (Brasilien-Frankreich) mit Air France?
    Air France hat den Rückflug aus Brasilien „aus betrieblichen Gründen“ 9 Tage vor Rückflug ohne Anbieten eines Ersatzfluges gecancelt.
    Das Besondere dabei: ich habe den Hinflug nicht wahrgenommen (No show).

    Habe ich (zusätzlich) Anspruch auf den halben Ticketpreis (d.h. für den gecancelten Rückflug, trotz No show bei Hinflug)?

    Herzlichen Dank Ulf

    • Peer sagt:

      Der Hinflug hätte noch vor der Storno-Benachrichtigung stattgefunden? Dann sieht es meines Erachtens schlecht aus, da der Rückflug ja so oder so verfallen wäre.

      Du kannst dir Steuern & Gebühren erstatten lassen, aber viel wird da nicht bleiben. Vielleicht bietet Air France aus Kulanz einen Gutschein o.ä. an.

  71. Felix sagt:

    Hallo,

    ich habe Hin- und Rückflug mit der Lufthansa nach St. Petersburg gebucht.
    STR-LED am 13.02.2020 (geflogen)
    LED-STR am 09.05.2020 (annuliert).

    Am 23.06.2020 habe ich dann endlich meinen Rückflug auf den 18.07.2020 umbuchen können, aber dieser wurde am 02.07.2020 wieder annulliert.

    Ich möchte jetzt eine anderweitige Beförderung auf Kosten der Lufthansa fordern, zwangsläufig mit Aeroflot über Moskau (01.08.2020), da sonst nichts fliegt und die buchbaren Lufthansa-Flüge ab 02.08.2020 sowieso später wieder annuliert werden.

    Wie sieht es mit den entstehenden Hotelkosten über den 18.07.2020 hinaus aus?
    Bis zu welchem Tagessatz habe ich hier Anspruch auf Erstattung bzw. kann ich von Lufthansa verlangen, die Unterkunft direkt zu bezahlen?

    MfG

    • Johannes sagt:

      Hallo Felix,

      am besten klärst du das mit einem Anwalt ab. Ich vermute, du musst die zusätzlichen Kosten vor Gericht durchsetzen.

  72. Hatem Ben Ali sagt:

    Hallo Johannes,
    Zunächst möchte ich mich bei dir und das Travel-Dealz Team nochmal bedanken.
    Dank euren tips habe ich den Diamond Status bei SAS Geschäft ?.

    Ich habe in November 2019 ein Flug nach Tunesien für die ganze Familie mit der Lufthansa gebucht.
    Hinflug: Fr. 31.07.2020 XER – FRA – TUN Abflug 17:00
    Rückflug: Sa 05.09.2020 TUN- FRA – XER, Abflug 12:00

    Heute bekomme ich einen E-Mail von der Lufthansa mit dem Hinweis „wegen corona…“
    Wird unser Rückflug um ein Tag verschoben!
    Neue Rückflug: So. 06.07.2020, TUN- FRA – XER, Abflug 02:15.

    Dürfen sie das? Muss ich einfach annehmen? Was muss ich machen?

    Vielen Dank im voraus für dein Rat.
    Grüße
    Ben

    • Johannes sagt:

      Hallo Ben,

      das freut mich!

      Natürlich musst du das nicht so akzeptieren. Du kannst entweder eine Rückerstattung des Ticketpreises (auch für den Rückflug) fordern oder eine Umbuchung auf die nächste Mögliche Verbindung.

  73. Oliver sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe einen etwas unübersichtlichen Fall und hoffe ich kann ihn verständlich rüberbringen.
    Wir hatten über EXPEDIA einen American Airlines Flug von Düsseldorf nach San Jose/Costa Rica gebucht. Der Hinflug am 9. März hat auch ohne Probleme geklappt. Der Rückflug sollte am 24. März mit der gleichen Airline von San Jose über Dallas und London zurück nach Düsseldorf gehen. Dieser wurde uns am 23. März von EXPEDIA als storniert gemeldet und wurde auch über das American Airlines Portal nicht mehr angezeigt. Wir haben daraufhin beim völlig überforderten EXPEDIA Service-Center angerufen. Hier sah man sich außerstande etwas für uns zu tun, geschweige denn einen neuen Flug zur Verfügung zu stellen. Da wir am 25. März zurück in Deutschland sein mussten, haben wir mit viel Glück über United Airlines noch einen Rückflug nach Düsseldorf buchen können, der planmäßig am 24. März abhob. Der Rückflug war aufgrund der Kurzfristigkeit und der Situation natürlich wesentlich teurer als der ursprüngliche Flug. Zurück in Deutschland haben wir versucht uns wiederum mit EXPEDIA in Verbindung zu setzen um eine Erstattung des Preises zu erhalten. Nach dem wochenlang gar keine Antworten kamen oder nur gesagt wurde man arbeitet daran oder man solle sich an eine andere Stelle wenden, kam heute die Nachricht, dass man mit American Airlines gesprochen hätte und nur ein Guthaben der stornierten Flüge bei der Airline möglich wäre. Ein Erstattung der Mehrkosten schließen sie aus.
    Was kann man hier machen, bzw. ist das so rechtens? Ein Gutschein von American Airlines bringt mir gar nichts und die zusätzlichen Kosten für den notwendigen Rückflug sollen wir jetzt komplett alleine tragen. Das kann doch nicht korrekt sein. Ist EXPEDIA da komplett aus der Haftung raus?
    Vielen Dank für deine Einschätzung!

  74. Günther sagt:

    Hallo!

    Haben für Juli einen TXL-STR return mit U2 gebucht. Nun scheint Easyjet aber alle innerdeutschen Flüge bis Herbst zu canceln. Alternative wäre Eurowings. Sollen wir die Tickets buchen und dann einreichen? Müssen wir uns Sorgen machen, dass wir auf den Kosten sitzen bleiben?

    • Johannes sagt:

      Hab ihr Easyjet zur Umbuchung aufgefordert. Ggf. so etwas vorher mit einem Rechtsanwalt abklären.

      • Günther sagt:

        Easyjet hat noch nicht offiziell storniert. In der Presse wird aber bestätigt, dass es bis September keine innerdeutschen Flüge gibt. U2 meint per Telefon, dass man selbst buchen müsse und dann hinterher einreichen könne.

  75. Thea sagt:

    Das war ja eine Blitzreaktion.

    Eine Ergänzungsfrage: Also wird jeder Flug als Einzelleistung betrachtet trotz Buchung des Hin- und Rückfluges mit einem einzigen Buchungscode bei Air France? Wir können also nicht von der gesamten Buchung zurücktreten und den kompletten Ticketpreis erstatten lassen, weil nur der Rückflug von der Airline annulliert wurde, der Hinflug aber nicht?

    Danke!!

  76. Thea sagt:

    Hallo Johannes, zunächst mal: prima Website, schaue immer wieder gerne in deine Business Class-Bewertungen. Danke!

    Besteht bei der folgenden Konstellation ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises für HIN- UND RÜCKFLUG?
    Im Februar 2020 bei Air France in einem einzigen Buchungsvorgang folgende Flüge gebucht: Hinflug November 2020 mit Air France aus Deutschland in die USA, Rückflug Ende Dezember mit Delta Airlines (auf dem eTicket für den Rückflug steht der Vermerk „durchgeführt von Delta Air Lines“). Gestern Nachricht von Air France erhalten, dass der Rückflug annulliert wurde.

    Wir möchten keine Umbuchung und keinen Voucher (hat man uns angeboten), sondern würden gerne von der kompletten Buchung zurücktreten. Die Ticketbedingungen lassen bei einer Stornierung durch uns keine Erstattung zu.

    Vielen Dank für alle Antworten!

  77. FlyerACC2 sagt:

    Wie gehe ich bei Corona am besten vor? Habe bei Focus von einem Angebot (https://rightnow.de/de/) gelesen, wo man mir kostenlos helfen will? Wo ist der Haken? 😀

    https://www.focus.de/finanzen/news/kosten-zurueckfordern-so-kommen-verhinderte-urlauber-an-ihr-geld_id_11915535.html

    Danke für Eure Einschätzung! 🙂

  78. Rosemarie Siemon sagt:

    Hallo Johannes!

    Unser Flug- Nr. X3 2917 (TUIFLY) hatte am 15. März 2020 – also noch vor Bekanntmachung der Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission vom 19. März 2020- über 4 Stunden Verspätung. Am Flughafen in Las Palmas hat man uns trotz mehrfacher Nachfrage keinen Grund für den sich immer mehr verzögernden Check in- Beginn und den verspäteten Abflug (17:40 Uhr anstatt 12:55 Uhr) genannt. Wir haben weder Essen noch Trinken oder entsprechende Gutscheine erhalten.
    Mein geltend gemachter Entschädigungsanspruch wurde mit dem Hinweis auf eine „Neuinterpretation“ der EU- Verordnung 261 mit der Begründung abgelehnt, „Der Flug verzögerte sich ursächlich aufgrund der direkten Auswirkungen der Covid- 19 Pandemie.“
    Sollte dies zutreffen sein, würden zweifellos außergewöhnliche Umstände vorliegen.
    Wie aber kann ein Fluggast überprüfen, ob dies- seinen konkreten Flug betreffend- tatsächlich der Fall war? Noch dazu wenn der Flug zu einer Zeit stattgefunden hat, in der noch nicht zwingend mit Flugausfällen und Verspätungen zu rechnen war.
    Vielen Dank für deine Meinung und viele Grüße aus dem sonnigen Leipzig!

    Rosi

    • Johannes sagt:

      Hallo Rosi,

      war zu erwarten, dass die Airline sich ab sofort immer mit COVID-19 herausreden möchten. Du kannst den Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen und zur Not musst du das wohl vor Gericht klären. Ansonsten kannst du den Fall aber auch einem Fluggastrechtedienstleister wie Flightright* übergeben.

  79. Erich Büscher sagt:

    Ein freundliches Hallo und guten Morgen aus Seevetal bei Hamburg !
    Ich habe eine Frage die möglicherweise von der community relativ leicht zu beantworten ist. Es geht wieder einmal um eine CORONA bedingte Annullierung eines Fluges :
    bei dem Flug geht es um die Strecke Hamburg München vorgesehen für Freitag 10. April sowie den Rückflug von München nach Hamburg vorgesehen für Montag 13. April.
    Den Flug hatte ich über OPODO gebucht. Fluggesellschaft: EW.
    wie jederzeit nachzuprüfen ist wurde der Flug seitens der Fluggesellschaft annulliert. Als ich auf Basis der bestehenden Fluggastrechteverordnung meinen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gegenüber OPODO geltend machen wollte, versuchte OPODO mir einen Gutschein anzubieten. Nach wiederholten Anschreiben an OPODO, dass ich dies nicht will, antwortete man mir mit erkennbar vorgefertigten Texten aus der Konserve, ohne auf mein Anliegen einzugehen.
    Meine Frage: ist es überhaupt richtig meine Ansprüche auf Rückzahlung des Reisespreises gegenüber OPODO geltend zu machen oder wenn ich mich direkt an EUROWINGS ?
    Ich gehe davon aus dass die Regelungen der Fluggastrechteverordnung derzeit vollumfänglich in Kraft sind und obgleich andiskutiert die Bundesregierung bis dato keine anderslautenden Entscheidungen getroffen hat, zum Beispiel keinen Anspruch auf Erstattung sondern lediglich Gutscheine, wie bereits bei EVENTS das der Fall ist.
    Ich wäre Euch sehr dankbar wenn ihr mir einen kurzen Rat geben könntet und danke dafür ganz herzlich.
    Erich

    • Johannes sagt:

      In der Theorie ist Opodo nur Vermittler und Eurowings müsste dir auch direkt das Geld erstatten. In der Praxis weigert sich die Airline aber i.d.R. und verweist an das Reisebüro. Meistens wird das Geld ja auch vom Reisebüro abgebucht und diese schlagen noch eigene Gebühren darauf. Deswegen ist es meiner Meinung nach zielführender sich direkt mit Opodo herumzuschlagen.

  80. Thomas K. sagt:

    Hallo,
    ich möchte mich einmal der Frage von Reiner anschließen.
    Als privater und (sebstständiger) Vielflieger sind mir mittlerweile 16 EU-Flüge annulliert worden (alles LH und EW).
    Stornierungsbestätigungen von LH habe ich nach telefonischer Rückfrage (jeweils nur wenige 2-3 Stunden in der SEN-Hotline). erhalten, leider aber bisher keine einzige Erstattung auf der Kreditkarte.

    Hat hier bereits jemand eine Erstattung (nicht Entschädigung, die wäre mir egal) eines annullierten „Corona“-LH-Fluges erhalten?

    Als Airberlin-Pleite-Erfahrener 🙁 würde ich gerne die Erstattung vor einer Verstaatlichung oder „technischen“ Insolvenz oder ähnlichem erhalten. Da das sonst reibungslos funktioniert, bin ich derzeit etwas nervös. Es sind normalerweise offensichtlich automatisierte Abläufe bei LH.

    Aus demselben Grund möchte ich auch nicht die EW-Voucher erhalten, sondern das Geld für die annullierten Flüge zurück.
    Hat bereits jemand hier das bei EW erfolgreich durchgebracht? Wenn ja, würde mich interessieren, wie.

    Danke und Grüße an alle, bleibt gesund 🙂

  81. Rainer sagt:

    Ich habe bei Etihad einen Flug auf die Seychellen (via Abu Dhabi) gebucht. Die Airline hat mittlerweile den Betrieb einstellen müssen. Deshalb sind die Flüge vermutlich annulliert worden, was mir aber nicht so richtig transparent gemacht wird.
    Die Website von Etihad suggeriert nun, dass man entweder umbuchen könne/müsse oder alternativ einen bis zum 31.7.21 befristeten Reisegutschein in Anspruch nehmen könne bzw. müsse. Damit ist mir jeweils nicht gedient, da der Anlass der Reise entfallen ist.
    An sich würde ich erwartet haben, dass – auch bei einer Nicht-EU-Airline – im Falle einer Annulierung die Fare/Taxes ohnen jedes Wenn und Aber und vollumfänglich erstattet und gutgeschrieben werden. Auf die Entschädigung will ich gerne verzichten.
    Wie ist hier die Rechtslage? Wie ist ggf. vorzugehen? Was geschieht, wenn ich alles so laufen lasse und mich auf die beiden vorgeschlagenen Optionen nicht proaktiv einlasse?
    Besten Dank, Rainer

  82. Tim sagt:

    Hallo! Hat hier schon jemand einen Singapore Airlines Flug über einen Vermittler erstattet bekommen?

  83. Andreas sagt:

    Hallo zusammen,
    hab Anfang April einen separaten Flug SFO-LAS über UA in Eco basic gebucht. Dieser Flug wurde jetzt storniert und mir wurde ein 2 Std. früherer Flug oder eine Umbuchung angeboten (was mir beides nichts bringt). Refund wurde abgelehnt. Hat hier jemand Erfahrung?
    Viele Grüße
    Andreas

  84. Philipp sagt:

    Hallo Johannes,

    eine Verständnisfrage: sind nur Entschädigungsansprüche eingeschränkt durch den Punkt, dass es Airlines mit Hauptsitz in der EU oder Startflughafen in der EU sein muss?
    Ich habe nun den Fall, dass ich durch eine Umbuchung seitens Emirates 11 Std. später in FRA ankommen würde auf meinem Rückflug und möchte nun gerne den Rückflug stornieren und dann den Ticketpreis zurückfordern. Ich bin mir nur gerade unsicher, ob das überhaupt vom EU-Recht so abgedeckt ist.

  85. momo sagt:

    Mein Flug AMS-SFO-BUR ist umgebucht worden, sodass jetzt ein zusätzlicher Zwischenstopp in EWR eingeplant ist. Dadurch 4 Stunden früherer Abflug (zählt das schon als anulliert?) Ankunftszeit aber gleich.

    Der Rückflug ist ebenso mit einem zusätzlichen Stop in EWR versehen worden. Ablug und Ankunftszeit gleichbleibend. Hier ist der springende Punkt jetzt: Mein Flug nach SFO soll um 11:10 ankommen, der Flug SFO-EWR aber bereits um 7:50 starten, also unmöglich einzuhalten.

    Informiert wurde ich mehr als 2 Wochen im Voraus.

    Habe ich jetzt das Recht von diesem Flug zurückzutreten? Airline ist United und es wurde alles auf ein Ticket gebucht. Was ist die beste Alternative? Zum Flughafen fahren und darauf hoffen, dass United aufgrund der Einreisebeschränkungen das Boarding verweigert? Stünde mir dann eine Rückzahlung des Ticketpreises zu?

    • Johannes sagt:

      Hallo Momo,

      ich denke das sollte reichen, um kostenfrei vom Flug zurückzutreten.

      • momo sagt:

        Wie gehe ich denn dann hier vor? Über die Website stornieren und Rückzahlung anfordern? Oder kann mir das im Nachhinein negativ ausgelegt werden und ich sollte direkt eine Art Einspruch erheben? Evtl. sogar schriftlich?

        Bei der Hotline ist niemand zu erreichen, obwohl ich heute morgen schon 3 Stunden in der Warteschleife hing, über das Kontaktformular habe ich auch schon angefragt, da kommt aber nicht mal die Bestätigung, dass etwas eingegangen ist.

  86. Olga Wist sagt:

    Hallo,

    Wir haben ein Direktflug gebucht vom 05.04.2020 bis 13.04.2020 nach Sankt Petersburg. Habe heute erfahren das wir umgebucht worden sind auf einen Flug mit Zwischenlandung in Moskau. Kann ich dagegen vorgehen und evtl. Erstattung verlangen.

  87. G. Martin sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Eltern haben einen Hin-und Rückflug (über Eurowings) von Stuttgart nach Catania gebucht, der am 24.3.20 geflogen wäre. Rückflug am 23.4.20.
    Gestern am 12.3. kam die Mitteilung der Annullierung, allerdings nur des Hinflugs. Der Gesamtpreis beträgt ~490 EUR. Angeboten wurde eine Stornierung über das Eurowingsportal mit einer Erstattung von ~ 270 EUR. Es geht uns nicht um Entschädigung, möchten aber gerne die vollen ~490 EUR erstattet haben. Kann es sein, dass Eurowings nur den Hinflug erstattet und den Rückflug berechnet, obwohl meine Eltern gar nicht hinkommen?
    Müßte Eurowings nicht eine Komplettstornierung ermöglichen?

    —-Originaltext aus Mail:
    Da wir Ihnen an diesem Flugdatum leider keine Alternative anbieten können, bitten wir Sie höflich, einen gleichwertigen Ersatzflug eigenständig zu buchen. Sofern Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen sollten, werden wir diese Kosten im gesetzlich vorgesehenen Umfang selbstverständlich tragen.

    Müsste

  88. Andreas Schilling sagt:

    Verspätung beim Umsteigeverbindungen: Welche Entfernung zählt?

    Das als Beispiel #2 genannte Beispiel stimmt nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr:
    Flug Lima, Peru – Paris – München. Verspätung ist erst auf Paris-München aufgetreten. Lima-Peru war pünktlich –> Entschädigung 250€ (Flugstrecke unter 1.500km)

    Das gilt nicht mehr. Stattdessen muss die volle Entschädigung bezahlt werden, das ergibt sich aus einem neuen Urteil des LG Frankfurt, das das Urteil eines Amtsgerichts revidierte:

    LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.02.2019 – 2-24 S 195/18

    vorgehend:

    AG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.06.2018 – 32 C 14/18 (22)

  89. Marc sagt:

    Hallo,
    habe gerade von British Airways die Ankündigung erhalten, dass mein Flug am 5. Mai 2020 um 15:35Uhr annuliert wurde und ich umgebucht wurde auf 19:25Uhr. Strecke ist LHR – HAM.
    Und dies nach einer Langstrecke von SFO nach LHR…ich kann mir besseres vorstellen, als fast 5Stunden in LHR abzuhängen. 🙁
    Wie gehe ich nun am besten vor? Flüge habe ich bisher nicht bestätigt.

    Mängelrüge erstellen damit man später seine Rechte einklagen kann?

    Falls ich den Flug nicht bestätige, was könnte pssieren? Muss ich den Flug zwingend bestätigen? Ich verliere doch dann meine Rechte auf Entschädigung, oder?

    Bringt es etwas sich bei BA telefonisch/ Mail nach Alternativen zu erkundigen?

    Sorry für die Fragen aber ich hatte dies bei rund 300 Flügen noch nie gehabt…

    Danke & liebe Grüße

  90. Zara sagt:

    Hallöchen,
    bei einer Annullierung verstehe ich nicht ganz die „Ausnahmen“.
    Was ist denn wenn meine Fluggesellschaft mich 14 Tage vor Abreise darüber informiert das der Flug annulliert wird, aber mir keine neue Route vorschlagen kann. Gerade ist das große Thema Corona Virus am kursieren und wir haben vor kurzem eine Reise nach Indonesien gebucht und sind daher etwas unsicher gerade. Gibt es sonst eine Versicherung die dieses abdeckt?
    Liebe Grüße

  91. Juaktravel-S sagt:

    Hallo Johannes, ich möchte einen Flug nach Santiago de Chile buchen. Planmäßige Ankunftszeit ist 7.15 Uhr. Um 9.30 Uhr fliegt die nächste Maschine auf die Osterinseln. Beide Flüge muss ich separat buchen und damit auch Gepäck holen und neu einchecken. Ist das realistisch zu schaffen? Mit welchen Hilfen/ Ersatzleistungen kann ich bei einer Verspätung b.z.w. bei einem verpassten Flug rechnen?
    Danke und liebe Grüße

    • Peer sagt:

      Auf getrennten Tickets bist du überhaupt nicht abgesichert, d.h. bei Verspätung ist der Anschlussflug (und ggf. Rückflug ab den Osterinseln) futsch.

      Mir persönlich wäre das deutlich zu knapp. In SCL braucht man gerne mal 60 bis 90 Minuten vom Flieger bis zum öffentlichen Bereich. Vom neuen Terminal läuft man alleine ~15min zur Einreise, steht dort bis zu eine Stunde und dann folgt noch der Zoll.

      Kurzum: Lieber noch eine Nacht in Santiago einlegen (ist ja sowieso eine sehenswerte Stadt) oder eben auf ein gemeinsames Ticket buchen.

  92. birkan sagt:

    hallo, wir hatten am 22.01.2020 einen flug nach cancun gebucht. startflughafen war frankfurt am main über new york nach cancun. jedoch verspätete sich der abflug von frankfurt um 3,50 stunden aufgrund probleme bei der enteisung vermutlich! so sicher bin ich mir nicht. wir haben dadurch den anschlussflug von new york nach cancun verpasst. uns wurde am nächsten tag 23.01. ein ersatzflug von new york über atlanta nach cancun gebucht.
    mein frage. besteht ausser dem verspätetem flug von fra nach new york weiteren anspruch auf entschädigung weil wir den anschlussflug in new york verpasst haben? also für die strecke von new york nach cancun?

  93. Heike Delere sagt:

    Ich freue mich immer wieder über eure informativen Nachrichten.
    In Bezug auf Flugverspätungen etc ein Kommentar: Thai Airways ist eine nichteuropäische Fluggesellschaft, das bedeutet, dass für verspätete Flüge von Bangkok nach Deutschland niemals eine Entschädigung gezahlt wird. Bei den immer zahlreicher werdenden Flügen ab BKK nach FRA oder MUC ist der Stress vorprogrammiert. Mein Flug TG 920 sollte um 23:00 in BKK abfliegen, wegen eines Maschinenschadens wurden wir auf 03:00 vertröstet, dann um 07:00 aufgerufen, aber erst um 11:00 , also mit 12h Verspätung, ging es weiter nach FRA. Von Thai Airways kamen viele höfliche Entschuldigungen , aber keine 600,-€, wie bei anderen (europäischen) Fluggesellschaften.
    Meine zahlreichen Asienflüge werde ich ab jetzt mit europäischen Fliegern machen.

  94. Dominik sagt:

    Hallo Johannes,

    danke für die übersichtliche und gute Darstellung des Themas.

    Hier ist meine Frage: Wenn mich bspw. Eurowings 3 Stunden vor Abflug per SMS informiert, dass sich mein Flug auf den nächsten Tag verschiebt, muss ich dann trotzdem am gleichen Tag zum Flughafen fahren und einchecken (inkl. Gepäckaufgabe), obwohl ich weiß, dass mein Flug an diesem Tag nicht stattfindet? Oder reicht es, wenn ich am Folgetag pünktlich zum Check-In erscheine?

    In meinem Fall hat sich der schon auf den Folgetag verlegte Flug nochmal um 4 Stunden verschoben (Strecke unter 1.500 km) – habe ich aber erst erfahren, als ich dort war.

    Die automatische Prüfung von Eurowings hat zwar den Flug, aber nicht meine Passagierdaten gefunden. Habe daher eine individuelle Anfragen per E-Mail geschickt. Zu meiner letzten individuellen Anfrage (war noch per Brief) warte ich schon über ein Jahr auf eine Antwort …

    • Johannes sagt:

      Hallo Dominik,

      bei eine Verschiebung um z.B. 4 Stunden, muss man leider trotzdem die Check-in und Kofferaufgabezeiten einhalten… Wenn der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, meiner Meinung nach nicht.

  95. Christian sagt:

    Hallo,

    ich habe für Juni 2020 Düsseldorf – London – Dallas – Torreon (Mexiko) gebucht bei Finnair (die Flüge ab LHR wird American Airlines ausführen).
    Der Anschlussflug DFW – TRC wurde nun annulliert und wird nicht mehr angeboten. Man hat mir nur die Verbindung DUS – Madrid – DFW – TRC (am nächsten Morgen, 14h Wartezeit in Dallas) angeboten.

    Dann habe ich alternative Routen, um pünktlich anzukommen vorgeschlagen, welche abgelehnt wurden. Ich habe dann vorgeschlagen die Flüge zu belassen und einfach den nächsten Flug am Morgen zu nehmen, bereits mit dem Hinweis, dass m.E. für Unterbringung etc. zu sorgen ist.

    Die Flüge DUS – LHR – DFW – TRC (nächsten Morgen) wurden mir nun bestätigt, die Betreuungsleistungen jedoch abgelehnt, da ich mehr als 14 Tage vor Abflug informiert wurde (m.E. nur bzgl. Entschädigung gem. Art. 8 relevant).

    Meine Frage: Habe ich ein Recht Auf die Betreuungsleistungen gem. Art. 9 ? Ich denke Ja, da mein Flug ja annulliert wurde, die Alternative einen Übernachtaufenthalt enthält und ich ja in der EU gestartet bin.

    Fordere ich nun also American Airlines (verweist mich auf Finnair, wäre deren Ticket) oder Finnair (obwohl AA ja ausführende Airline ist) nochmals auf bereits jetzt Hotel + Verpflegung + Transport zu organisieren, oder buche ich (schon jetzt oder erst im Juni 2020 vor Ort) selbst und Fordere dann (bei Finnair oder AA) die Erstattung?

    Vielen Dank für die Hilfe,
    Grüße
    Christian

  96. Jasmin sagt:

    Hallo Johannes,

    wir sind betroffene des Lufthansa-Streiks Anfang des Monats.
    Wir hatten folgende Flüge gebucht: JFK – FRA – BRE

    Auf dem Weg zum JFK wurden wir per SMS informiert, dass der Flug FRA – BRE annulliert wurde.
    Am FRA konnten wir uns dann Zugtickets am Check-In-Automaten ausdrucken und sind dann mit über 3 Stunden Verspätung in Bremen angekommen.

    Ich habe gelesen, dass bei Tui und Ryanair schon Entscheidungen zugunsten der Passagiere trotz Streik getroffen wurden, da die Airlines hätte gegensteuern können.

    Wenn ich die Angelegenheit zwischen UFO und Lufthansa jetzt im Nachhinein betrachte, schätze ich, dass mind. der 2-tägige Streik, in den wir ja reinkamen, hätte verhindert werden können, wenn Lufthansa direkt mit UFO vernünftig gesprochen hätte.

    Wie schätzt du die Chancen auf Aufwandsentschädigung ein? Und zählt hier lediglich die Flugentfernung des annullierten (also FRA – BRE) Fluges zwecks Höhe der Entschädigung?

    Vielen Dank im Voraus für deine Mühen 🙂

    LG

    • Johannes sagt:

      Hallo Jasmin,

      kannst du mir zu den Urteilen bzgl. TUI und Ryanair Links schicken?

      Wenn dein Flug direkt vom Streik betroffen ist, sehe ich hier keine Chance. Würde mich eher freuen, dass es noch so gut ausgegangen ist.

  97. Claudi sagt:

    Halo Johannes,

    habe 2 LH – Meilenschnäppchen nach HKG gebucht 05.12.19 mit Ankunft 16:20 und über United Milage Plus einen weiteren Prämienflug gleich weiter mit Thai ab 20:50 nach BKK . ( separate Buchung ) hoffe das 4 Stunden reichen müssten, zum Gepäck holen und neu einchecken… falls aber LH verspätet landet und ich nicht mehr ausreichend Zeit zum check in habe, steht mir doch auch die Pauschale zu ( 600 Euro ) trotz Meilenschnäppchen Ticket oder ???
    Wenn allerdings aus momentaner Sicht ev. der Flug anulliert wird von LH wegen der Situation dort im Moment, meinst du die buchen unser Ticket um auf Thai oder andere Star Allianz Partner ???
    Herzlichen Dank für deine Meinung im Voraus 😉
    Claudia

    • Johannes sagt:

      Wenn das getrennt gebuchte Tickets sind, ist das dein eigenes Risiko. Weder Lufthansa noch Thai Airways müssen dir dann einen kostenlosen Ersatzflug anbieten, noch eine Entschädigung zahlen. Auch wenn Lufthansa z.B. unter 3h verspätet ist und die deswegen den Anschlussflug verpasst, steht dir nichts zu.

      Ich würde so etwas nur mit ordentlich puffer, am besten eine Nacht, buchen bzw. ggf. einen Plan B in der Tasche haben.

  98. Ulrich Werner sagt:

    Hallo Reiner,

    wir fliegen am Dienstag, 12.11. nach Goa,

    Flug AI 120 Frankfurt – Delhi, Abflug 21:30, Ankunft 13.11. 09:35,
    wurde geaendert in
    AI 120 Frankfurt -Delhi, Abflug 22:45, Ankunft 13.11. 10:50
    (habe ich heute am 10.11. per Mail erfahren)

    somit koennen wir wohl unseren Anschlussflug
    AI 156 Delhi – Goa, Abflug 10:55 am 13.11. wohl nicht mehr erreichen….

    was tun?

  99. Reiner sagt:

    Ich hatte einen Flug Düsseldorf-Palma gebucht. Abflug 16:10h. Der Flug wurde annulliert und dann unter der gleichen Flugnummer von Köln/Bonn um 21:55h durchgeführt. Ich habe den Flug nicht in Anspruch genommen und habe für den nächsten Tag einen Flug bei einer anderen Airline gebucht.
    Habe ich trotzdem einen Anspruch auf Entschädigung oder nur auf Erstattung des Ticketpreis?

  100. Jonas sagt:

    Hallo, ich habe einen Flug von Düsseldorf über Manchester nach Seattle gebucht. Nun ist der Flug nach Manchester ausgefallen und ich habe einen Ersatzflug für den nächsten Tag bekommen.
    Da dieser erst Abends in Seattle ankam, musste ich eine Nacht in Seattle bleiben und konnte erst am nächsten Tag nach Vancouver reisen.
    Muss die Airline zusätzlich zu der Entschädigung auch die Hotelkosten in Seattle und das neue Busticket nach Vancouver übernehmen?
    Außerdem war in dem ursprünglichen Flug eine Mahlzeit inbegriffen und auf dem Ersatzflug wurde keine kostenlose Mahlzeit angeboten. Muss die Airline dann auch noch die Kosten für das Essen während des Flugs übernehmen?
    Außerdem steht einem der nächstmögliche Flug zu dem Zielflughafen zu. Mir wurde aber gesagt, dass sie nur Flüge buchen können, die durch eine Partnerairline durchgeführt werden. Stimmt das oder muss die Airline den nächstmöglichen Flug von Startflughafen bis Zielort anbieten?
    Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Hallo Jonas,

      du solltest ja Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 600€ haben, das Deckt auch Kosten ab die dir in Folge der Verspätung entstanden sind. Ich denke eine zusätzliche Hotelübernachtung + Busticket fallen gut in diese Kategorie. Dafür musst du halt keinen Schaden nachweisen.

      Für die zusätzliche Verpflegung würde ich die Kosten mit Quittung bei der ursprünglich geplanten Airline zusätzlich einreichen.

      Eigentlich müssten sie dich auf die nächste mögliche Verbindung umbuchen. Viele Airlines weigern sich aber da leider und buchen nur auf Partnerairlines um. Meiner Meinung falsch aber wenn man nicht selber einen Ersatzflug bucht, ist es schwierig dafür eine zusätzliche Entschädigung zu erhalten.

  101. Angelika sagt:

    Höhere Gewalt?
    Unser Flug von Tiflis über München nach Bremen wurde am 27.8. gecancelt, das war der Tag mit dem Sicherheitsproblem in München, als 290 Maschienen nicht starten konnten. Ein ersatzflug wurde uns von Lufthansa für den 31.08.!!! angeboten, also vier Tage später, Kontakt nur über sms keine Infos zu Hotelübernachtung, Bewirtung oder sonstiges. Kein Ansprechpartner vor Ort
    Da wir alle berufstätig sind, haben wir auf Anraten eines Mitarbeiters in Tiflis (Flughafenmitarbeiter nicht lufthansa, da die in Tiflis kein Personal haben) selber Flüge gebucht, die einzige freie Maschiene, die 12 h später dann startete war über türkish airways zu bekommen. Also die Nacht im Flughafengebäude verbracht.
    Lufthansa bietet uns jetzt eine Erstattung von 1500 Euro an, bezahlt haben wir für die Tickets und Essen, Trinken etc. fast 2000 Euro. 1500 wäre das rechtliche Limit, sagt die Lufthansa. Eine Entschädigung wird uns nicht angeboten. Ist das so rechtens?
    Schon jetzt vielen Dank für die Antworten!

    • Johannes sagt:

      Hallo Angelika,

      meiner Meinung nach ist das keine höhere Gewalt. Lufthansa hätte auch einen Ersatzflugezug von einem anderen Airport schicken oder ein Flugzeug chartern können. Ob das ein Gericht so siegt, weiß ich nicht. Ich würde aber auch auf eine Entschädigung zusätzlich zu den entstandenen Kosten bestehen.

      Ich würde Lufthansa noch einmal dazu auffordern die Kosten + Entschädigung zu überweisen und sonst einen Anwalt einschalten.

  102. Nicolas sagt:

    Ich hatte nen besonderen Fall… (denke ich)

    Und zwar: FRA – ZRH – ORK (Cork) war der Plan.
    Der Flug nach Zürich war verspätet und der Anschlussflug wurde verpasst. Da die Star Alliance aber nicht nach ORK jeden Tag fliegt, wurde mir gesagt: Entweder ich bleib zwei Tage in Zurich oder sie fliegen mich nach AMS oder LHR und buche privat anschließend Aer Lingus nach ORK. Die Aer Lingus Flüge kann ich mir erstatten lassen anschließend.

    Da ich leider nicht so lang warten konnte, flog mich LH also nach Amsterdam. Weiter gings dann mit Aer Lingus. Diesen Flug wird LH auch erstatten. Ich landete mit 9h Verspätung in Cork.

    Es ist mir nun unklar… gilt die 3h Regel nun nach Cork noch?
    Oder nach Amsterdam? Jemand Erfahrungen?

  103. Bea Eliassen sagt:

    Hallo!
    Ich habe im Juli durch einen Verspätung von Miami nach FRA meinen Anschlussflug nach Oslo verpasst und wurde automatisch erst auf den nächsten Morgen zum Weiterflug gebucht. Nach vielen Stunden in der Warteschlange beim Kundenservice wurde bestätigt das kein früherer Flug möglich sei und wir bekamen Gutscheine für Hotel und Abendessen. Habe ich trotzdem Anspruch auf Erstattung da ich erst über 20 Stunden später am Zielort angekommen bin? Falls ja, ist es zu spät diesen zu fordern da der Flug Ende Juli war und Lufthansa auf ihrer Seite schreibt das man innerhalb 7 Tage Ansprüche geltend machen muss? Vielen Dank im Voraus. Bea

    • Johannes sagt:

      Hallo Bea,

      natürlich hast du auch bei über 20 Stunden Verspätung Anspruch auf die pauschale Entschädigung. Deine Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren zum Ablauf des Kalenderjahres. Du hast also genügend Zeit!

  104. Jürgen sagt:

    Hallo

    Wir sind am 10.09. von Barcelona nach Köln geflogen. Der Flug wird mit einer Verspätung von insgesamt 2:59 h angezeigt (Ankunft an der nächtlichen Parkposition der Maschine/ kein Gate). Aufgrund dessen musste vom Airport erst Personal auf weitem Weg herangeführt werden. Die Türen gingen demnach erst ca. 10 – 15 Minuten Minuten später auf, da das Anstellen der Leitern deshalb natürlich verzögert erfolgte. Nach meinem Rechtsempfinden (nach EUGH ist der Flug bei Türöffnung beendet) steht uns eine Entschädigung zu. Wie ist Eure Meinung dazu – Antwort gerne per Mail

  105. Armin sagt:

    Guten Tag.

    Ich habe hier eine Frage. Ich habe einen Flug(Münschen-London) inkl. Anschlussflug(London-Las Vegas) verpasst, weil die Sicherheitskontrolle sehr lange dauerte und zusätzlich das Gate geändert wurde.
    Die Änderung des Gates bzw. ein Aufruf wurde nicht durchgeführt.

    Habe ich hier Möglichkeiten, dass ich zu einem Schadensersatz komme?

    LG Armin

    • Johannes sagt:

      Schwierig, die Sicherheitskontrolle liegt halt nicht im Einflussbereich der Airline. Da kannst du höchsten die Bundespolizei verklagen, wenn dir dadurch ein Schaden entstanden ist. Änderungen des Gates müssen nicht ausgerufen werden, genau so wenig wie der Final Call.

  106. Matthias sagt:

    Hi,

    Ich wollte am 01.08.19 von ZRH über DUS nach EWR fliegen. Der Flug von DUS nach EWR wurde 4h vor Abflug annuliert. (EW1112).
    Ich wurde in einem Hotel untergebracht und am nächsten Tag via Wien nach Newark geflogen.

    Auf der EW-Seite für Entschädigungen wird der Flug EW1112 nicht gefunden.

    Was kann ich tun?

    Danke für euer Infos und LH
    Matthias

  107. Peter sagt:

    Hallo,
    Meine Fage ist speziell.
    Am 04.08.2019 sollte der Flug Ek 058 Emirates um 21:15 Uhr ab Düsseldorf nach Dubai starten. Nach dem Check in kurz vor Boarding ca 23 Uhr wurde der Fug abgesagt. Es gab später in der Nacht eine Email. Der Flug sollte nun am 05.08 um 17 Uhr unter der Flugnummer Ek8058 starten ebenfalls Düsseldorf Dubai. Aber als ich gegen 14 uhr am Flughafen war wurde der Flug Ek 8058 ca 2 Stunden wieder abgeblasen. Wieder kam eine email von emirates. Nun neuer abflug Dienstag 06.08 11:00 Uhr. Unter der ursprünglichen Flugnummer Ek058. Dieser Flug fand dann auch statt. Es wurden so auch anschlussflug Emirates Dubai bangkok verpasst. Flug Nummer. Ek374.
    Und ein Anschluss Flug Thaiairways von Bangkok nach khon kaen. Mit welchen Entschädigungen darf ich rechnen? Es wurden auch insgesamt 8 Fahrten zum flughafen Düsseldorf a 50km durchgeführt.

    • Johannes sagt:

      Hallo Peter,

      da es sich immer noch über eine Beförderung von Düsseldorf nach Thailand handelt, hast du nach meinem Verständnis nur einmal Anspruch auf 600€ Entschädigung. Die Entschädigung ist pauschal, ohne das du einen Schaden nachweisen musst. Deswegen sollte die Entschädigung auch die zusätzlichen Fahrten vom/zum Flughafen abdecken.

    • Nico sagt:

      Hallo Peter,
      wir sind auch von dem gleichen Flug betroffen. Meiner Meinung nach stehen uns 1200€ Entschädigung zu, da zwei Flüge annulliert wurden.
      LG Nico

      • Lars sagt:

        Hallo,

        hast du mittlerweile eine entsprechende Entschädigung erhalten? Wenn ja, eine einmalige Zahlung (600€) oder 2*600€, weil zwei Flüge ausgefallen sind? Wir sind gerade im Kontakt mit Emirates und fragen uns, welchen Anspruch wir durchsetzen können. Danke für die Antwort im Voraus

  108. Ingrid Pankau sagt:

    Hallo Johannes,
    Meine Rückflugstrecke, alles in einem Ticket, lautete: San Andrés Isla (Kolumbien)-Bogota (Kolumbien)-Madrid mit Avianca -Madrid-Frankfurt mit Lufthansa.

    Der Flug Bogota-Madrid wurde storniert, was ich am Abflugsgate in Bogota erfahren habe.
    Der Weiterflug fand am nächsten Tag statt. Ankunft in Frankfurt mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden.

    Zusammenfassung: der Flug fand mit einer außereuropäischen Airline von einem außereuropäischen Flughafen statt, aber mit Zwischenlandung in der EU und einem Weiterflug mit LH.

    Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung (Max. € 600)?

    Vielen Dank
    Ingrid

  109. Dirk Nedler sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hatte einen um ca. 3,5 Std. verspäteten Flug von Fort Meyers nach Düsseldorf.
    Das Angebot von Eurowings lautet 300,- Euro weil angeblich die Rechtsprechung sagt, das sei mit einem annullierten Flug gleichzusetzen und deshalb könne man nach EU Verordnung 261/2004 Art.7 Absatz 2c um 50% kürzen bei Verspätungen über 3 aber unter 4 Stunden. Schon mal von gehört?
    Danke Dirk

  110. CLaudia P. sagt:

    Hallo,
    ich bin aus Österreich und habe für Ende September einen Flug mit Royal Air Maroc von München nach Banjul mit 1,5 Std. Zwischenstopp in Marokko bei OPODO gebucht. Jetzt habe ich eine E-Mail erhalten, dass ich mich umgehend tel. melden soll, da sich die Flugzeiten geändert hätten.
    Beim Gespräch erfahre ich, dass mein Anschlussflug anstatt 1,5 Stunden nun 2 Tage später stattfinden soll! Das ist nicht akzeptabel! Was kann ich tun? Wo mache ich meine Rechte geltend? Opodo ist nicht sehr hilfreich dabei. Bitte um genaue Info. Danke

  111. Arne sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben einen Flug mit der Swiss von DUS über ZUR nach PMI gebucht. Auf Grund einer Verspätung von DUS nach ZUR war unser Anschlussflug nach PMI weg- der letzte des Tages. Somit mussten wir eine Nacht in ZUR bleiben. Nun weigert sich die Airline die Kosten für das Hotel in PMI und den ersten Tag Mietwagen zu übernehmen obwohl es das Verschulden der Airline war, dass der Anschlussflug verpasst wurde. Ist das Rechtens?! Danke für Deine Mühe!

  112. Konstantin sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für die hervorragende Zusammenstellung.
    Trotzdem bin ich mir nicht sicher, an welche Airline ich meine Ansprüche stellen soll (und ob ich überhaupt welche geltend machen kann).
    Meine Flugroute:
    STR – ZRH (LX1175)
    ZRH – SIN (LX176)
    SIN – PER (SQ215)
    Beim Flug von Singapur nach Perth hatten wir 3,5h Verspätung aufgrund eines technischen Defekts. Die gesamte Verbindung wurde über Expedia gebucht.
    Muss ich meine Ansprüche nun bei Swiss oder bei Singapore Airlines geltend machen?
    Besten Dank im Voraus!

  113. Marcus Wellendorf sagt:

    Hallo Johannes,
    zuerst ganz vielen Dank für deinen schon gegebenen Hinweis. Die Regelungen für Verspätungen und für Annulierung sind unterschiedlich und ich weiß nicht richtig abzugrenzen, wie mein Fall einzuordnen ist. Vielleicht kannst du mir dabei helfen, das zu verstehen. Ich hatte Flüge mit Air France für drei Personen gleichzeitig als Gesamtstrecke gebucht:
    AF 125 Peking 9:05 > Paris 13:55/ AF1834 15:15 > Berlin 16:55.
    Für diese Buchung erhielt ich einen Tag vor Abflug diese Nachricht: „Ihr Flug mit der Nummer AF0125 wurde auf 10:20 am 17/07/2019 verschoben“ und weiter unten „Sollte sich diese Verspätung auf einen oder mehrere Anschlussflüge auswirken, werden wir die notwendigen Buchungsänderungen vornehmen, um sicherzustellen, dass Sie schnellstmöglich an Ihrem endgültigen Reiseziel ankommen.“
    Der Flug AF1834 wurde anulliert und uns ein neuer Flug AF1534 Paris 18:05 > Berlin 19:45 gebucht.
    Am Tag des Fluges verschob sich der erste Flug AF125 dann noch auf 12:30, AF1834 wurde aber erreicht, der auch verspätet um 20:04 in Berlin ankam.

    Ist das jetzt als eine Verspätung oder als Anullierung verstehen? Zu spät angekommen sind wir 3:09 Stunden. So wie ich das sehe hat die Frage Bedeutung:
    Gilt das alles als Annulierung wären über drei Stunden Verspätung noch zu akzeptieren, wenn die ganze Strecke Peking > Berlin zählt. Zählte dagegen nur Paris > Berlin als annuliert wären immerhin 250 € für mehr als zwei Stunden Verspätung zu zahlen.
    Ist der Fall dagegen als Verspätung zu werten wären 600 € pro Ticket für mehr als insgesamt drei Stunden Verspätung fällig.

  114. Marcus Wellendorf sagt:

    Guten Morgen und liebe Grüße aus China. Vielen Dank für die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen! Heute morgen habe ich erfahren, dass bei unserem zusammen gebuchten Air France Flug Peking > Paris > Berlin morgen der Anschlussflug annuliert wurde und uns stattdessen ein Alternativflug angeboten wurde. Der kommt geplant 2 Stunden 50 Minuten später an.

    Mal davon ausgehend, dass der Flug pünktlich ankommt, was würde uns 2 Erwachsenen und 1 Kind an Entschädigung zustehen? Mir ist nicht ganz klar, was als Strecke zählt und welche Verspätungsregelung gilt.

    Vielen Dank! Marcus

  115. Robin sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Flug von Düsseldorf nach Athen wurde 4 Stunden vor Abflug annulliert, anstatt dessen ein Flug am nächsten Tag (15 Stunden später). Hierzu zwei Fragen:
    1. Wenn wir 400€ nach EU-Verordnung 261/04 einfordern, können wir zusätzlich noch die erste Hotelübernachtung in Athen erstatten lassen (die wir ja aufgrund der Annullierung nicht angetreten haben)?
    2. Die Airline schrieb bereits, dass schlechtes Wetter in Düsseldorf (also höhere Gewalt) der Grund war. Es flogen jedoch extrem viele Flüge an dem Tag (und auch zu der Zeit) von Düsseldorf ab. Reicht das, um zu beweisen, dass keine höhere Gewalt bestand?

    Danke und Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Robin,

      die Entschädigung ist eine pauschele Entschädigung für die du keinen Schaden nachweisen musst. Deswegen sind Kosten z.B. für ein bereits bezahltes Hotel am Zielort damit abgedeckt. Zumindest ist das mein Verständnis der Sachlage.

      Grundsätzlich ist das immer vom Einzelfall abhängig. Wenn aber Flugzeuge in und um euren Abflugzeitpunkt gestartet sind, ist das ein starkes Indiez, dass es sich nicht um höhere Gewalt handelt. Ist aber fraglich ob Eurowings da so einfach einknickt.

  116. Silvana sagt:

    Hallo, ich sollte am 20.06 2019 um 23:55 Uhr mit SunExpress XQ234 (durchgeführt von AVION Express) von Antalya nach Hannover fliegen. Plötzlich wurde das Flugzeug gewechselt und meine geplante Maschine ist als XQ230 um 23:50 Uhr nach Hannover geflogen. Es gab keinen Defekt oder ähnliches – somit hatte ich zwei Stunden 45 Minuten Verspätung. Kann ich hier noch was einfordern? (PS XQ234 wird grundsätzlich von Avion Express täglich durchgeführt, die restlichen zwei Flüge ganz normal von SunExpress). Vielen Dank und viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Silvana,

      die Flugnummer ist also gleich gelieben? Dann handelt es sich leider nur um eine Verspätung und keine Annullierung. Da steht dir erst ab 3 Stunden eine Entschädigung zu (bei Annullierungen ggf. schon ab 2 Stunden).
      Als Zeitpunkt zählt übrigens das Öffnen der Türen und nicht die Landung in Hannover.

  117. Martin sagt:

    Hallo,
    wir sollten am 24.06.2019 um 17:10 im Rahmen einer Pauschalreise von Lidl (bzw. Berge & Meer) mit AerLingus von Dublin nach Frankfurt zurückfliegen. Der Flug wurde während der Wartezeit am Gate storniert. Nach langen Wartezeiten konnte ich telefonisch für den nächsten Tag einen Ersatzflug nach Zürich buchen. Nach Deutschland konnten mir erst 2 Tage später Flüge angeboten werden.
    Eigentlich war bei der Reise Zug zum Flug enthalten. dies konnten wir jedoch nicht mehr nutzen, da wir in Zürich statt Frankfurt gelandet sind. Kann ich die 200€ für die Bahntickets ohne Probleme bei AerLingus einfordern oder muss ich das beim Reisveranstalter einfordern? Ein Hotel 120 km weit weg wurde für uns gebucht. dort waren wir jedoch nur von 23:30 – 03:00 Uhr dann mussten wir wieder zum Flughafen fahren. Kann ich ohne Belege Geld für Essen&Trinken fordern, dass uns eigentlich zustehen sollte aber es in diesen Zeiten nicht mehr möglich war etwas zu kaufen?
    im Voraus schon vielen Dank für eine Auskunft.
    MfG Martin

    • Johannes sagt:

      Hallo Martin,

      du musst dich direkt an die Airline wenden. Die 200€ für die Zugticket sollten sie übernehmen. Kosten für Verpflegung lässt sich aber nur mit Beleg erstatten.

  118. Alina sagt:

    Hallo!
    Erst Mal vielen Dank für den ausführlichen Artikel!
    Ich bin in der Situation, dass mein Flug von Leipzig nach Köln heute Abend gerade eben anulliert wurde, ohne Angabe von Gründen. Da der nächste Flug nach Köln erst am Sonntag geht, habe ich mich auf einen Flug heute Abend nach Düsseldorf umbuchen lassen. Ich lande jetzt nur 1 h 15 min später – aber eben an einem anderen Flughafen. Steht mir in diesem Fall auch eine Entschädigung zu?
    Liebe Grüße!
    Alina

    • Johannes sagt:

      Hallo Alina,

      du kannst die Bahnfahrt nach Köln ggf. bei Eurowings einreichen und erstatten lassen. Sonst hast du aber keine Anspruch. Die Verspätung wird ja wahrscheinlich selbst wenn man die Bahnfahrt nach Köln einrechnen, unter 3 Stunden betragen.

  119. Thomas Wolf sagt:

    Hallo, unser EasyJet Flug von Stuttgart nach Berlin wurde kurzfristig gestrichen… Wir mussten unseren gebuchten Mietwagen stornieren. Wie bekomme ich diese Kosten erstattet? EasyJet bietet keine Möglichkeit auf der Website und die Mitarbeiter bei der Hotline sind überfragt…

  120. Alex sagt:

    Hallo Johannes,

    zu meiner Frage. Wir haben bei AA einen Flug von MUC nach Las Vegas gebucht abflug war der 06.05.19 mit zwischenstopp in Charlotte. Flugzeiten waren hierzu Original 08.50 abflug von Muc und in Las Vegas ankunft um 17:48
    Leider hatte der Flieger der uns nach Charlotte bringen sollte verspätung um über 3 stunden hat aber beim flug wieder etwas zeit eingeholt so dass wir unter 3 verspätung geblieben sind.

    Leider ist aber der gebuchte Anschlussflug von Charlotte nach Las Vegas nicht mehr erreichbar gewesen und wir wurde hierzu auf einen späteren Flug gebucht der um 19:56 charlotte richtung Las Vegas gestartet ist.

    Im endefekt waren wir anstatt wie von unseren Originalbuchung 17:58 Uhr erst um 22:16 Uhr gelandet in Las Vegas.

    Ich bin mir daher nicht sicher wegen dem usa zwischenstopp ob ich auch hier wegen Entschädigung etwas machen kann ? Oder ob das abgewehrt wird weil der EU flug noch unter 3 stunden blieb ?

    Danke

    Gruß

    Alex

    • Peer sagt:

      Kommt auf den Grund der Verspätung MUC-CLT an. Wenn es keine außergewöhnlichen Umstände (starkes Gewitter o.ä.) waren, stehen dir 600€ Entschädigung zu.

  121. Tom T. sagt:

    Mein Erfahrungsbericht mit Air France (Erstattung wegen Verspätung)

    Hallo,

    Hatte mit meiner Freundin einen Flug am 18.05.2019 von Miami (MIA) über Paris (CDG) nach München (MUC). Gebucht und durchgeführt über Air France.
    Elektronisches Ticket vom 14.02.2019: Abflug Miami: 18.05.2019 19:40 Uhr Ortszeit -> Ankunft München: 19.05.2019 14:40 Uhr Ortszeit

    Einen Tag vor Abflug bekam ich eine Email von Air France, das der Ursprungsflug Verspätung hat und wir den Anschlussflug von CDG nach MUC nicht mehr schaffen bzw rechtzeitig ankommen werden. Air France hatte uns umgebucht auf folgende Route: MIA – CDG – AMS – MUC.
    Elektronisches Ticket vom 17.05.2019: Abflug Miami: 18.05.2019 21:30 Uhr Ortszeit -> Ankunft München: 19.05.2019 20:05 Uhr Ortszeit
    Somit war eine Verspätung von 5 Stunden, 25 Minuten von vornherein klar. Deswegen gleich einen Erstattungsantrag über die Homepage von Air France eingereicht.

    Eine Woche später die Fluggesellschaft erinnert mit ein paar schärferen Worten und einer Fristsetzung bis 31.05. unter Androhung einer Klage. Heute 30.05. folgende Antwort erhalten:

    Sehr geehrter Herr T.,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2019 bezüglich Ihrer Flugreise auf dem verspäteten Flug AF099 am 18. Mai 2018 von Miami nach Paris mit Weiterflug nach München. Zuerst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen, dies entspricht natürlich nicht dem Service, den wir Ihnen jederzeit gerne bieten möchten.

    […]

    Laut unseren Aufzeichnungen musste der Abflug des genannten Fluges leider verschoben werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten der Flugbesatzung zu respektieren. Infolgedessen konnten Sie Ihren ursprünglich gebuchten Anschlussflug nicht mehr wahrnehmen und nach erfolgter Umbuchung haben Sie Ihr Endziel mit einer erheblichen Verspätung erreicht. […]

    Wir haben Ihren Antrag sorgfältig geprüft und es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 600,00 Euro anbieten können.

    Wir bestätigen hiermit, dass wir eine Zahlung in Höhe von 600,00 Euro auf das angegebene Bankkonto veranlasst haben. Der Betrag sollte innerhalb der nächsten vier Wochen Ihrem Konto gutgeschrieben werden.

    […]

    Mit freundlichen Grüßen

    Customer Care Europe

    Somit erhalten wir 2x 600 EUR von Air France 🙂

  122. Chris sagt:

    Hi,
    Zunächst mal danke für den Bericht! Auch die Webseite verfolge ich täglich-> Weiter so! 🙂 Und so kam es auch, dass ich den Flug gebucht habe bei dem es jetzt Probleme gibt.
    Und zwar sollte ich am 27. Oktober in der Latam Business Class von MAD nach FRA fliegen. Leider ist der Flug gestrichen und ich soll jetzt am 28. Oktober fliegen. Habe ich Anspruch auf ein Hotel? Auf Entschädigungszahlungen natürlich nicht, aber es ist ja ein Hotel nötig wenn ich das so akzeptiere.

    Grüß aus dem Saarland 🙂

  123. Daniela sagt:

    Hallo Johannes!
    Wir sollten ursprünglich mit Delta von Cancun über New York nach Frankfurt am 16.5. Das Flugzeug hatte Verspätung und so hat man unseren Flug über Atlanta nach Frankfurt mit Air France umgelegt. Da wir aber sehr lange bei der Einreise brauchten verpassten wir diesen Flug und sind dann 3 Stunden später von Atlanta über Paris dann endlich 7 Stunden später am zielflughafen Frankfurt angekommen. Wie sieht es da mit einer Entschädigung aus?
    Viele Grüße und Danke für die Antwort

    • Peer sagt:

      Da du nicht aus der EU abgeflogen bist und Delta auch keine europäische Airline ist, steht dir leider keine Entschädigung zu. Vielleicht springt über das Kontaktformular ein kleiner Gutschein raus.

  124. Konrad Hirsch sagt:

    Hallo Johannes,

    bin am 15.04.2019 von Berlin TXL mit SWISS LX 967 nach Zürich geflogen und wollte dort einen Anschlussflug mit SWISS nach NEWARK nehmen. Der Flug von TXL nach Zürich hatte zwei Stunden Verspätung, weshalb ich den Anschlussflug nicht erreichen konnte. SWISS quartierte mich in einem Hotel ein und buchte mich auf einen Flug nach JFK um. Ich erreichte NYC erst am nächsten Tag, also mit mehr als 12 stündiger Verspätung.

    Ich habe SWISS bezüglich Schadensersatz angeschrieben. SWISS weigert sich mit folgender Begründung einer Kompensation nachzukommen: Der Vorflug sei aufgrund von Auflagen der Flugsicherheitsbehörden verspätet gewesen. Dadurch hätten sich die Abflüge der darauffolgende Reisen verspätet. Als Fluggesellschaft habe SWISS den Vorgaben der Flugsicherung strikt Folge zu leisten. Es handelt sich somit um einen Umstand ausserhalb des Einflussbereiches von SWISS.

    Wäre das, wenn es denn stimmt, dass Auflagen der Flugsicherheitsbehörden zur Verspätung führten, höhere Gewalt?

    Herzliche Grüße

    Konrad

  125. Tatjana sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank fuer den gut verstaendlichen Artikel! Eine Frage konnte ich nicht klaeren:
    mein Flug von Amsterdam nach Mexico City ueber Houston mit United Airlines war 3 Stunden verspaetet, sodass ich den Anschlussflug nicht bekommen habe. Ich wurde auf den naechsten Flug umgebucht und kam dadurch 3,5 Stunden verspaetet am endgueltigen Zielort an. Grund der Verspaetung waren technische Probleme im System von United. United bietet mir 300 Euro als Entschaedigung an, ich bin der Meinung ich sollte 600 Euro bekommen, da eine Verspaetung von mehr als 3 Stunden bei einer Flugstrecke ueber 3500km vorlag. Oder greift in diesem Fall die 50% Kuerzung wie bei einer Annulierung und alternativen Befoerderung? Die Frage ist also, zaehlen bei Verspaetungen nur die Entfernung oder wird auch die Verspaetungszeit gestaffelt betrachtet?

    • Johannes sagt:

      Hallo Tatjana,

      wenn du auf den nächsten Flug umgebucht worden bist, handelt es sich um eine Annullierung, nicht mehr um eine Verspätung. So würde ich das zumindest sehen.

  126. Nadine sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben einen Flug Roundtrip TXL – ARN mit SAS für Dezember gebucht. Von ARN geht es weiter mit Qatar Airways nach Bangkok.

    Jetzt hat SAS den Rückflug von Stockholm von 19:40 Uhr auf 11:50 Uhr vorverlegt. Unser Flug aus Doha kommt jedoch erst 12:30 Uhr in Stockholm an. Die Flugnummer hat sich vorerst nicht geändert. Es scheint jedoch keinen späteren Flug zu geben. Wie sieht die Regelung Deiner Meinung nach in diesem Fall aus?

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine Annullierung. Du kannst den Flug versuchen kostenfrei zu stornieren oder bitten dich auf den nächsten Tag umzubuchen, weil du den Flug nicht nehmen kannst.

  127. Nicole Doering sagt:

    Hallo wir sind am Samstag den 26.04.2019 mit Delta Airlines von Santo Domingo nach New York gereist und in New York haben wir unseren Anschlussflug verpasst da die Einreise so lange gedauert hat. Wir sollten ursprünglich von New York nach Amsterdam auch mit Delta Airlines fliegen und von dort nach Berlin Tegel. Anstatt sind wir jetzt von New York mit 4 h Verspätung nach London geflogen worden und dann nochmal 3 h Aufenthalt nach Berlin Tegel. Insgesamt kamen wir 7,5 h Stunden später an. Steht uns Entschädigung zu? LG

    • Peer sagt:

      Die europäischen Fluggastrechte greifen in dem Fall nicht, problemlose Umbuchung und 7,5h Verspätung ist da noch eher glimpflich verlaufen. Wenn der Flug Santo Domingo – JFK verspätet war, springt evtl. ein kleiner Gutschein als Entschädigung raus. Mehr wird nicht drin sein.

  128. Ana sagt:

    Wir sind von Düsseldorf nach Puerto Plaza mit 5 Std.Verspätung losgeflogen.
    Angekommen am Zielort mit über 3 Std. (Knapp 4 Std.) angekommen.
    Es fand keine Ersatzbeförderung bzw.kein Ersatzflug statt.Artikel 8.

    Airline bezog sich auf Artikel7, Absatz 2c und kürzt die Entschädigung um 50%.
    Artikel 7, Absatz 2c bezieht sich auf Ersatzbeförderung.

    Warum werden hier keine 600 Euro pro Person gezahlt?

    • Johannes sagt:

      Hallo Ana,

      wenn der Flug unter der selben Flugnummer durchgeführt worden ist, ist das in der Tat keine Annullierung sondern nur eine Verspätung und euch sollte meiner Meinung nach die vollen 600€ zustehen. Ich würde die Airline darauf noch einmal hinweisen und ggf. den Fall der Schlichtungsstelle einreichen.

  129. Gudrun sagt:

    Hallo Johannes,
    wir hatten einen Flug BOS- MUC- NUE gebucht und uns geärgert, dass wir nicht aufgepasst hatten, wie bescheuert die Verbindung war: Fast sechs Stunden Aufenthalt in München. Wir haben also für einen alternativen Weitertransport gesorgt.
    Dann aber war der Flug BOS-MUC um fast fünf Stunden verspätet. Wäre ein klarer Fall, hätte unsere Reise in München geendet – so aber haben wir den ursprünglich geplanten Flug noch erreicht und kamen am Zielflughafen zwar zur geplanten Zeit an, aber trotzdem vier Stunden später, als es mit der Abholung aus München möglich gewesen wäre.
    Wie sieht die Rechtslage hier aus, bzw wie sinnvoll ist es, Entschädigung zu erbitten?
    Danke im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Hallo Gudrun,

      da immer die Ankunft am Zielort zählt, sehe ich hier keine Möglichkeit. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Kann ggf. klappen vonn BOS-MUC von einer anderen Airline als MUC-NUE bedient wird.

  130. Rosa Schmit sagt:

    Hallo Johannes,

    danke für deinen informativen Beitrag. Ich bin im letzten Sommer mit Ryanair nach Malaga geflogen, bzw. wollte ich das. Aber auf Grund der Streiks ging mein Flug leider erst 3 Tage später -.-
    Ich dachte damals eigentlich, dass Streiks unter außergewöhnliche Umstände zählt ABER habe meine Forderung mit einem Fluggastrechte Portal eingereicht und die verhandeln meinen Fall jetzt vor Gericht mit durchaus positiven Aussichten, wird denke ich eine Sammelklage oder so.
    [URL wegen verdacht auf Spam entfernt]

    Hast du mit solchen Portalen auch schon Erfahrungen gesammelt?

    Grüße
    Rosa

  131. Claudia sagt:

    Hallo Johannes,

    gestern wurde unser Flug von Wien nach Köln vor Ort von Eurowings annulliert. Es gab laut Airline technische Probeme. Eine Ersatzbeförderung (allerding nur nach Düsseldorf!) mit Austrian Airlines erfolgte ca. 9 Stunden später. Eine Beföderung von Düsseldorf nach Köln wurde uns nicht angeboten. Wir sind schlussendlich mit einem Privat-PKW (für die Nutzung der Bahn war es zu spät) nach Hause gefahren. Können wir neben den 250 Euro Entschädigung noch die private PKW-Fahrt als Ersatzbeförderung geltend machen?

    Vielen Dank!

  132. Philipp sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe eine kurze Verständnisfrage zu dem Fall der Verspätung bei einem außereuropäischen Anschlussflug.

    Steht EuGH Az. C-537/17 aus dem letzten Jahr nicht der Antwort entgegen? Das würde ich ja schon so lesen, dass die Verordnung anzuwenden ist, sofern die Flüge Teil einer Buchung sind!?

    • Johannes sagt:

      Stimmt, danke. Das habe ich aktualisiert. Fraglich ist allerdings noch was bei einem Wechsel der Airline im Nicht-EU-Ausland anwendbar ist.

      • Philipp sagt:

        Danke Dir!
        Habe aktuell bei Qatar Airways um Entschädigung für eine Verspätung bei der Verbindung TXL-DOH-KUL (Verspätung auf dem Nicht-EU-Flug) gebeten. Die Anfrage wurde sehr zügig beantwortet, allerdings negativ, mit dem Verweis, dass die Verordnung nur auf TXL-DOH anzuwenden sei und dieser Flug ja pünktlich war. Muss da wohl ein bisschen aus dem Urteil zitieren…

        • Michael sagt:

          Hallo Philipp,

          wie ist die Sache mit Qatar ausgegangen?
          Wir haben ein ähnliches Thema mit Qatar Airways.

          Danke 😊

  133. Nora sagt:

    Hall Johannes. Erst mal vielen Dank für die tollen Blogbeiträge und Antworten zu den Kommentaren – echt gute Arbeit!

    Ich hätte da auch eine Frage… Mein Freund und ich waren letztens in Costa Rica und haben für Hin- und Rückreise einen Swiss-Flug von Zürich nach Miami und dann nach Liberia (mit American Airline) über ein Reisebüro gebucht. Hinflug hat super geklappt.
    Einen Tag vor dem Rückflug (mittags) erhielten wir von der Transfergesellschaft, die uns zum Flughafen bringen sollte die Meldung, dass unser Flug umgebucht wurde und wir um 4 Uhr morgens (statt 11 Uhr morgens) abgeholt würden. Gründe wussten sie keine.
    Vom Reisebüro kam die Meldung etwa 15 Minuten später mit der Begründung, dass unser erster Flug anscheinend später verschoben wurde und wir daher den Anschluss in Miami verpassen würden. Wir mussten neu also mit United Airlines von Liberia nach Houston, von Houston nach Washington und dann von Washington nach Zürich. Also 2 Mal umsteigen, andere Fluggesellschaft, 7 Stunden frühere Abreise… Als wir dann zuhause waren, mussten wir feststellen, dass die ursprünglich gebuchten Flüge via Miami genau so geflogen sind, wie wir es gebucht hatten…
    Haben wir irgendeine Chance auf Entschädigung auch wenn der Flug schlussendlich von United durchgeführt wurde? Die Reisegesellschaft hat uns abgeblockt und gesagt wir hätten keine Rechte und würden nichts erreichen können. Sie hätten uns eine Alternative gebucht und United sei eine genauso renommierte Airline wie die Swiss. Aber mit so einer Umbuchungen müssten wir doch Geld zurückerhalten? Das ist doch eine Zumutung wenn man in den Ferien um 4 Uhr morgens abgeholt wird und danach statt 1 Mal dann 2 Mal umsteigen soll… Was meinst du? Müssten wir da bei der Swiss anklopfen, wenn uns die Reisegesellschaft nicht hilft?

  134. Ingrid Girards sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben auf unserem Urlaubsflug von Köln nach Nizza beides erlebt: Flugannulierung und Verspätung. Es war ein Direktflug mit Eurowings von Köln nach Nizza gebucht zu einem Segeltörn, das Boot sollte am nächsten Morgen früh in Cannes ablegen. Gesamtflugzeit ca 1,5 Stunden, Abflugzeit morgens 10:50 Uhr.
    Wir wurden 15 Minuten vor der Boardingzeit informiert, dass unser Flug ausfällt. Keine Angabe von Gründen, nur die Aufforderung, unser Gepäck abzuholen und irgendwie umzubuchen.
    Während eines zeitnahen Telefonats mit Eurowings wurden wir auf einen Flug mit Lufthansa von Düsseldorf, Flüge ab Köln waren mittlerweile ausgebucht, via Frankfurt nach Nizza umgebucht. Abflug 14:40 Uhr. Die dortige Abflugzeit verspätete sich um ca 2 Stunden, was dazu führte, dass wir unseren Anschlussflug um ca 17:00 Uhr ab Frankfurt nicht mehr erreichten. Wir wurden daraufhin erneut umgebucht auf einen Lufthansaflug um 21:40 Uhr, um schließlich um ca 23:30 Uhr in Nizza anzukommen. Dadurch hatten wir nicht nur einen mehrstündigen Aufenhalt in Frankfurt, sondern es entstanden uns auch Essenskosten und Taxikosten, da wir nach dem Auschecken um ca 24:00 Uhr keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen konnten und gezwungen waren, ein Taxi nach Cannes zu nehmen. In welchem Zustand wir uns befanden, muss ich nicht beschreiben.
    Wir haben uns daraufhin sowohl an Eurowings als auch an Lufthansa mit Fluggastentschädigungsforderungen gewendet. Eurowings zahlte zeitnah 250,0 Euro pro Person,
    Lufthansa lehnte eine Zahlung mit der Begründung ab, lt. EU- Verordnung 261/2004stehe den Reisenden einmalig Ausgleichzahlung sowie Verpflegungskosten pro Reisestrecke zu und der Vorgang sei bereits an Eurowings übergeben worden.
    Wie sollen wir uns jetzt weiter verhalten, es waren ja 2 verschiedene Airlines.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Liebe Grüße
    Ingrid

    • Johannes sagt:

      Hallo Ingrid,

      eine klare Rechtssprechung gibt es zu zwei Airlines leider nicht. Meiner Meinung nach hast du aber nur eine Beförderung von Köln nach Nizza gebucht und deswegen steht dir auch nur einmal die Entschädigung zu, obwohl es zwei Airlines verbockt haben.

      Eine Erstattung der Verpflegungskosten stehen dir natürlichen zu. Dazu musst du die Quittungen einreichen. Die Taxikosten sind wahrscheinlich durch die pauschale Entschädigung gedeckt.

  135. Harry sagt:

    Hallo Johannes. Eine Frage: wenn Flug um 20 Stunden später verlegt , dann fliege ich mit nächstmögliche Maschine etwas später, aber komme mehr als 4 Stunden früher. Steht mir Entschädigung zu? MfG Harry

  136. Jens sagt:

    Eine kurze Frage. Auf Grund einer Flugannullierung Hannover-Zürich mit SWISS, hatte ich meinen Anschlußflug Zürich-Phuket mit Edelweiss verpasst. Entschädigung von EURO 600,00 wurde non SWISS angeboten, da ich durch Umbuchung auf THAI von Frankfurt aus über 8 Stunden Verspätung hatte.
    Nun zu meiner Frage: Ich hatte bei Edelweiss eine extra Buchung für ECO Plus. Diese Kosten müssten mir doch auch von Swiss erstattet werden. Deren Meinung ist, dass ich mich an Edelweiss wenden sollte. Aber die können ja wohl nichts dafür, wenn Swiss kurzfristig Flüge streicht. Sehe hier nicht, dass ich gegenüber Edelweiss irgenwelche Ansprüche hätte. Oder sehe ich das falsch.

    Vielen Dank

  137. Ingo sagt:

    HAllo,

    ich habe eine Frage und zwar wenn ich einen Umsteigeflug habe:
    Also z.B. von München über Köln in die Dom Rep fliege.
    Und beide Flüge haben mehr als 5 Stunden Verspätung.
    Bekommt man dann einen Ausgleich auf beide Flüge, also 600 plus 250 € oder
    nur 600€? (wie bei der Entfernungberechnung)

    Mfg

    Ingo

  138. Romanik sagt:

    Hi. Ich bin am 05.02.19 von Dubai nach Leipzig DE535 geflogen. Wir sind ein Tag spater angekommen. 29 Stunden Spater. Der Grund: Wetterbedingungen am Vortag in Munchen. In Leipzig war aber alles in Ordnung. Haben wir Recht auf Ausgleichsleistung? Ein Hotel mit Verpflegung und Transfer wurde uns gestellt. Leider musste ich und meine Frau 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen.

    • Johannes sagt:

      Entscheident ist ob die Wetterbedingungen auf eurem Flug aufgetreten sind. Wenn Condor es nicht geschafft hat das Flugzeug nach Dubai zu bringen, hätten sie ja auch ein Flugzeug chartern können. Dazu gibt es diverse Urteile und meiner Meinung nach steht dir trotzdem eine Entschädigung zu. Ich würde da hartnäckig bleiben. Aus eigener Erfahrung ist aber Condor leider eine harte Nuss. Zur Not die Schlichungsstelle einschalten.

  139. Fam. Hartmann sagt:

    Ich habe dazu noch nichts im Internet gefunden, deshalb erhoffe ich mir hier vielleicht eine Antwort. Wir wollen 2 Flüge in einer Buchung direkt auf der Website von Easyjet buchen. Der erste Flug geht von Berlin nach Genf, dort haben wir 2h 30min Umsteigezeit und dann geht es weiter nach Bastia. Nun zu meiner Frage: Falls der erste Flug verspätet sein sollte und wir den 2. Flug verpassen sollten, habe ich da ein Recht auf Entschädigung?
    Wenn ich die Flüge in eine Buchung hinzufüge wird mir das angezeigt:

    „Das Hinzufügen dieses Fluges würde bedeuten, dass weniger als 24 Stunden zwischen der Ankunft des einen Fluges am einen Flughafen und dem Abflug des nächsten Fluges von einem anderen Flughafen liegen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie genug Zeit haben, um für den späteren Flug einzuchecken.
    Bitte beachten Sie, dass wir keine Anschlussflüge anbieten. Verzögerungen sind zwar selten, können aber vorkommen. Wenn Sie Ihren zweiten Flug wegen einer Verzögerung Ihres ersten Fluges verpassen, erhalten Sie von uns nur für den ersten Flug eine Entschädigung. Dies geschieht im Einklang mit den EU-Vorschriften. Bitte planen Sie genügend Zeit zwischen beiden Flügen ein, um mögliche Verzögerungen ausgleichen zu können.“

    Ich habe gelesen, wenn ich mehrere Flüge zusammen in einer Buchung auf einer Website buche, habe ich Anspruch auf Entschädigung, falls ich meinen Anschlussflug verspassen würde und das ist hier der Fall. Allerdings ist die Frage, was als Anschlussflug gewertet wird. Ich könnt bei Easyjet auch die Flüge so planen, dass wir nur 30min Umsteigezeit haben; bekomme ich da auch eine Entschädigung, wenn wir den Anschlussflug verpassen?

    Ich sehe da nicht so ganz durch und würde mich über eine Antwort freuen.
    LG

    • Johannes sagt:

      Hallo,

      Easyjet bietet, wie sie auch schreiben, grundsätzlich keine Umsteigeverbindungen an. Selbst wenn du die Flüge in einem Rutsch buchst, wird das auf verschiedenen Tickets ausgestellt und du hast keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder Umbuchung, wenn du den Weiterflug verpasst.

  140. Noah sagt:

    Danke für deine schnelle Antwort.
    In dem Fall, den ich im Kopf hatte, war es wirklich Kiwi.
    Hast du einen Tipp woran ich das bei der Buchung erkennen kann, ob es auf einem oder mehren Tickets ist? Manchmal steht ja „durchgeführt von“ oder so dabei, das ist dann Codeshare oder?
    Macht das nur Kiwi oder die anderen Anbieter wie Opodo, Fluglagen etc. auch?

  141. Noah sagt:

    Hi Johannes,
    vielen Dank für deine Tipps!
    Ich sehe es häufiger bei den einschlägigen Suchmaschinen, dass günstige Flüge mit „mehreren Airlines“ angeboten werden. Man bekommt dann zwar eine Buchung, aber Strecke A wird von Airline A und Strecke B von Airline B durchgeführt. Nach meinem Verständnis ist das kein Codesharing oder? Vermutlich hätte ich dann auch keinen Anspruch gegen Airline A wenn diese eine >3h Verspätung hat und ich den Flug von Airline B nicht erreiche oder?
    Gruß
    Noah

    • Johannes sagt:

      Hallo Noah,

      ist immer die Frage ob das auf einem Ticket ausgestellt wird oder nicht. Wenn die Flüge von Anbietern wie Kiwi.com verkauft werden, ist das kein Codeshare und auf getrennten Tickets.

  142. Saskia sagt:

    Hallo Johannes,

    Ende letzten Jahres wurde mein Flug gestrichen und ich konnte mich auf eine Maschine am nächsten Morgen umbuchen (Lufthansa). Ich habe nun versucht von der Airline 250 Euro einzufordern. Dies wurde abgelehnt, mir wurden jedoch 100 Euro aus Kulanz angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich der Meinung bin, dass mir die 250 Euro zustehen. Fall wurde nochmal geprüft und erneut abgelehnt und mir wurde gesagt, ich könne den Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen. Dies hab ich auch getan. Nun hat mir die Lufthansa aber trotzdem 100 Euro überwiesen. Wie muss ich jetzt vorgehen?

    Vielen Dank schonmal 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Saskia,

      entweder zurück überweisen oder als Anzahlung sehen und ausdrücklich Lufthansa und der Schlichtungsstelle mitteilen, dass du mit 100€ nicht zufrieden bist und deswegen nicht auf deine Ansprüche verzichtest.

  143. Wolfgang sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hatten mit Condor im Dez. 2018 einen Direktflug nach Kuba gebucht. Der Flug war überbucht. Uns wurde eine Entschädigungszahlung von 600 € pro Person zugesagt. Weiterhin wurden wir von der Condor auf einen Flug am Folgetag mit der Lufthansa umgebucht.

    Dieser Flug über Panama hatte einen Triebwerkschaden, weshalb wir mit 5 Std. Verspätung abflogen und zudem wegen verpasstem Anschlussflug eine Nacht in Panama verbringen mussten. Die Verspätung insgesamt – des Ersatzflugs betrug 14 Std. Steht uns nun eine zweite Entschädigungszahlung zu? Was denkst Du?

    Ansprüche wurden sowohl von Lufthansa als auch Condor abgelehnt. Lediglich das Angebot der Condor über die 600 € Entschädigung für den überbuchten Flug steht noch.

  144. Viktor Staudt sagt:

    Habe einen vielleicht interessanten Fall bei unseren Freunden der LH: Buchung am 06.12.18: BLQ FRA BUD – LH289 / LH1342

    LH 289 ist versptätet und ich verpasse meinen Anschluss in FRA: Bekomme Hotelübernachtung und Buchung auf LH1338/07dec

    Dies rechtfertigt also 250,– Habe ich erhalten. So weit, so gut.

    Jetzt aber, am 07 dec. verspätet auch Flug 1338 sich um mehr als 3 Stunden (Airco defect, wird repariert, funktoiniert dann aber wieder nicht, am Ende wird das Flugzeig gewechselt).

    Erneut habe ich 250 beantragt.
    Antwort LH: “Beachten Sie bitte, dass bei Ausgleichsleistungen nur die ursprüngliche Flugunregelmäßigkeit zu berücksichtigen ist. “

    Aber, es gibt dieses Urteil: Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 30 C 553/17 (20):

    “Die mehrfache Entstehung eines Ausgleichsanspruchs wegen einer Häufung von Verspätungen oder Annullierungen auf verschiedenen Flügen stehe nicht im Widerspruch zur Systematik der Verordnung, so das Amtsgericht. Durch den Anspruch auf Ausgleichszahlung sollen die Unannehmlichkeiten ausgeglichen werden, die ein Passagier durch Verspätung oder Annullierung erleide. Bei der Verspätung oder Annullierung von Alternativflügen treten aber identische Unannehmlichkeiten auf.“

    LH ignoriert also dieses Urteil? Oder sehe ich das falsch?

    Ein Gutes Neues!

    Viktor

  145. Guido sagt:

    Hallo Johannes ,
    ich habe letzte Woche 3 Voucher bekommen über je 1000 USD von AA !

    Ich habe 2 Reisen vor in 2019 ! März von DE nach RSW und im Mai nach MSP !
    würde die Voucher gerne abgeben. wo ist das erlaubt anzubieten , oder wer könnte mir helfen bei Buchung über AA damit ?

  146. Sebastian sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für die geduldigen und ausführlichen Ratschläge! Vielleicht kannst Du uns auch weiterhelfen.

    Wir haben über Cheaptickets für Juli 2019 Füge mit BA von Frankfurt über London nach San Jose (USA) gebucht. Heute, fünf Tage nach Buchung erhielten wir eine Mail, dass BA den Rückflug geändert hat. Zwar hat sich die Flugnummer des Anschlussfluges London-Frankfurt nicht geändert, doch wurde die Abflugzeit um 3 Stunden nach hinten verlegt, wodurch sich der Aufenthalt in London von 1:50 h auf 4:50 verlängert und wir erst um 21:55 ankommen werden.

    Da wir mit drei relativ kleinen Kindern reisen hat bei der Buchung die Gesamtreisezeit eine entscheidende Rolle gespielt. Soll heißen, wir haben bewusst nicht die günstigsten Tickets genommen, sondern haben versucht die Reisezeit zu minimieren.

    Daher die Frage inwieweit man diese Änderung hinnehmen muss?

    Vielen Dank im Voraus,
    Sebastian

    • Johannes sagt:

      Hallo Sebastian,

      British Airways muss dich auf den nächsten verfügbaren Flug nach Frankfurt umbuchen. Hast du mal geschaut ob es nicht noch e8n etwas früheren Flug gibt? Ansonsten müsstest du die Buchung auch kostenlos stornieren können.

  147. tom sagt:

    Hi,

    der Artikel war sehr interessant und hat mir in der Argumentation mit einer Airline sehr geholfen.

    Ich habe aber noch ein Problem mit einem Flug. Die Airline will nicht für eine 24stündige Verspätung (Anschlussflieger nicht erreicht) zahlen, wegen „Verzögerungen in der Flugrotation. Der Grund hierfür waren Restriktionen der Flugverkehrskontrolle auf dem Zubringerflug. Die Umstände sind als aussergewöhnlich und unabwendbar anzusehen und fallen nicht in den Einflussbereich der Fluggesellschaft.“

    Ich halte das ehrlich gesagt für Daily Business. Wenn man alles nur auf Kante näht, reichen schon kleinste Verzögerungen aus, dass das ganze Kartenhaus zusammenbricht.

    Leider habe ich konkret dazu jedoch nichts gefunden. Wie ist dazu die Auffasung der Gerichte?

    Danke fürs Feedback!

    Viele Grüsse

  148. Anita sagt:

    Hallo Johannes,
    wir hatten folgenden Fall:

    Rückflug von Palma nach Köln ist ausgefallen. Sollten am Samstag Abend um 22:50 in Palma abfliegen.Erst am Flughafen von Annullierung erfahren.
    Komisch war auch, dass eine halbe Stunde nach unserm Flug doch noch ein Flug mit Eurowings nach Köln stattfand.
    Es war kein Personal von Eurowings am Schalter, sondern Mitarbeiter des Airport Services von Acciona. Diese sagten uns, dass wir frühestens erst wieder am Donnerstag!!!!!!zurückfliegen könnten.

    Das war für uns unmöglich, da ich am Montag arbeiten musste und meine Tochter am Mittwoch ihre Ausbildung antreten sollte.

    Wir hatten keinerlei Hilfe wegen einer Umbuchung oder Hotelfindung.

    Also haben wir in der Panik einen Flug am nächsten Tag mit Allitalia einen Flug nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Milano gebucht. Kosten: 1381,77 Euro.
    Mein Sohn hat uns abgeholt und ist dafür 290 km gefahren.
    Meine Mehrkosten belaufen sich nun auf 1576,87 Euro
    Hotel haben wir dann auf eigene Faust gesucht und haben das Zimmer dann um 2:00 nachts bezogen.

    Nun habe ich Schadenersatz von Eurowings gefordert . Bisher wurden mir 500 Euro Ausgleichszahlung überwiesen.
    Das Hotel wollten sie auch übernehmen, was allerdings nach abgelaufener Frist noch nicht geschehen ist.
    Dann wollten sie noch den Rückflug von der Pauschalreise zurückerstatten, was auch noch offen ist.

    Ich habe allerdings sehr viel mehr an Geld draufbezahlt.

    Nun meine Frage an dich:
    Habe ich deiner Meinung nach eine Chance, das ganze Geld zurück zu bekommen?
    Wollte nun zum Anwalt gehen.

    Vielen Dank im Vorraus für deine Antwort

    • Johannes sagt:

      Hallo Anita,

      den selber gebuchten Ersatzflug würde ich auf jeden Fall zusätzlich einfordern, mit dem Hinweis, dass die Mitarbeiter des Abfertigers am Airport gesagt haben ein Rückflug ist er Donnerstag möglich. Wird aber wahrscheinlich wegen der Höhe nicht einfach und muss ggf. vor Gericht geklärt werden. Da wird die Frage sein, ob die Aussage der Mitarbeiter ausgereicht hat oder ob ihr hättet Eurowings direkt kontaktieren müssen. Mit einem gewissen Risiko ist das durchaus verbunden.

  149. Silke sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir haben über Expedia eine Reise nach Las Vegas gebucht. Flüge von Frankfurt über Dallas nach Las Vegas, durchgeführt von American Airlines. Flugverspätung in Frankfurt , Anschlussflug in Dallas verpasst wir würden umgebucht , Ankunft in Las Vegas mit 7stündiger Verspätung, da müsste uns doch eine Entschädigung zu stehen, oder
    Gruss Silke

    • Peer sagt:

      Da der Abflug in Frankfurt erfolgte, gilt die EU-Verordnung. Ob du Anspruch auf 600€ Entschädigung hast oder nicht, kommt auf den Grund der Verspätung an.

  150. Merle sagt:

    Hallo Johannes!
    Wir sind letzten Donnerstag mit American Airlines geflogen.
    Von Cancún nach Philadelphia hat alles geklappt. Anschließend sollte es von Philadelphia nach London und von dort nach Hamburg gehen.
    In Philadelphia hatte unser Flieger 5,5 Stunden Verspätung. Uns wurde gesagt, dass die WCs kaputt sind und repariert werden müssen. Er wurde immer weiter verschoben bis es hieß, dass der Flieger nicht mehr fliegen wird und wir einen neuen bekommen. Das hat weitere 2 Stunden gedauert. Nach 5,5 Stunden konnten wir weiter fliegen. Unser Anschlussflug wurde kostenfrei umgebucht.
    Haben wir Ansprüche auf eine Entschädigung?

    Ich freue mich von dir zu hören!
    Vielen Dank!

    Liebe Grüße
    Merle

  151. Udo Sperling sagt:

    Hallo Johannes,
    wir hatten am Mittwoch bei unserer Rückreise von Mallorca nach Leipzig über Frankfurt mit Lufthansa folgenden Ablauf : Abflug Palma mit LH1153 um 17.30 , Ankunft Frankfurt 20.00 Uhr, geplanter Weiterflug LH164 nach Leipzig 21.20 Uhr wurde gecancelt . Hotelübernachtung mit Verpflegung,
    Weiterflug nach Leipzig am nächsten Morgen 7.00 Uhr mit LH0154 an gegen 8.00 Uhr.
    Kann ich Ansprüche geltend machen und welche ? Nur für den Kurzflug FRA-LEJ, oder ev. für die
    Gesamtstrecke PMI-LEJ ?
    Danke.
    Mit freundlichen Grüßen
    U d o

    • Adrian sagt:

      Hallo Udo, es zählt auf jeden Fall die Gesamtstrecke! Ob du Entschädigung erhältst, hängt davon ab, warum der Anschlussflug gecancelt wurde. War es höhere Gewalt, z. B. Wetter? Dann nein! Bei bspw. einem technischen Defekt schon!

  152. Julia sagt:

    Hallo,
    wir haben derzeit auch ein Problem… wir möchten in knapp einem Monat von Frankfurt nach Manchester fliegen, gebucht über Kiwi.com. Hinflug ist auch alles gut. Nun wurde uns über kiwi mitgeteilt, dass es beim Rückflug Flugplanänderungen gibt. Wir fliegen über Dublin zurück und geplant war eine Umsteigezeit von knapp 2 Stunden. Jetzt wurde der Flug von Dublin nach Frankfurt um eine Stunde vorverlegt, sodass die Umsteigezeit nur noch 50 Minuten beträgt. Flugzeit insgesamt beträgt mit Umstieg 5 Stunden. Der Flug von Manchester und Dublin wird von der gleichen Airline durchgeführt. Da wir nur mit einer kleinen Tasche reisen, entfällt die Wartezeit auf das Gepäck.
    Kiwi meint jedoch, dass wir diesen Flieger von Dublin nach Frankfurt nicht erreichen werden und verlangt von uns, dass wir eine Alternative buchen. Die Alternativen, die uns nun angeboten werden haben eine Flugzeit von 10 bzw. 11 Stunden und sollen 300€ mehr kosten.
    Laut Kiwi haben wir nur die Möglichkeit die Flüge komplett zu stornieren für 20€ oder eine Alternative für 300€ zu buchen.
    Das kann doch nicht wahr sein… Ich wäre um jede Hilfe dankbar!

    • Johannes sagt:

      Hallo Julia,

      Kiwi.com ist ein etwas spezieller Fall. Ich denke es handelt sich hier um Ryanair-Flüge? Offiziell verkauft Ryanair keine Umsteigeverbindungen. Kiwi.com kombiniert mehrere Einzelflüge zu einer Umsteigeverbindung und deckt das Risiko wie in deinem Fall durch ihre eigene Garantie ab: https://travel-dealz.de/go/skypicker-garantie
      Blöd ist an dieser Stelle, dass Kiwi.com sich bei Flugplanänderungen mehr als zwei Tage von Abflug das Recht rausnimmt, selber zu bestimmen ob sie euch einen Alternativflug buchen oder den Preis für das Ticket zurückerstatten. Scheinbar hat sich Kiwi.com für Letzteres entschieden?
      Leider hast du wahrscheinlich keine Ansprüche gegen Ryanair, weil Kiwi.com im Hintergrund zwei getrennte Tickets gekauft hat.

      • Julia sagt:

        Hallo Johannes,
        es handelt sich um Ryan Air Flüge…
        Kiwi lässt uns die Entscheidung. Wir sollen entweder umbuchen für 300€ oder stornieren, was uns auch 20€ kosten würde. De facto müssen wir entweder 300 € zusätzlich bezahlen oder 20 € und dann haben wir jedoch keine Flüge…
        Hotel und Fusballtickets haben wir schon gekauft, weshalb wir auf die Flüge angewiesen sind 🙁

        • Johannes sagt:

          Also das widerspricht sich auf jeden Fall mit der Aussage über die eigene Garantie. Habt ihr Kiwi.com mal darauf explizit angesprochen?

        • Julia sagt:

          Hallo Johannes,
          wir haben vor zwei Wochen eine E-Mail bekommen, dass der Flug umgebucht wurde und die Umsteigezeit nur noch 50 Minuten beträgt. Mehr haben wir nicht erhalten, weshalb wir davon ausgingen, dass die Umsteigezeit ausreicht und wir dennoch mit dem Flieger fliegen können. Da wir kein Gepäck haben, müssen wir nur durch die Sicherheitskontrolle und zum nächsten Gate.
          Als ich nun sichergehen wollte und nachfragte, kam die Mitteilung, dass die Umsteigezeit zu gering ist und wir umbuchen müssen. Andere Alternative ist den Rückflug komplett zu stornieren! Da die „Garantiezeit“ bei Kiwi nur zwei Tage Betrug, waren diese schon verstrichen.
          Ich habe das Gefühl, dass Kiwi nun Geld damit machen möchte. Wir haben die Flüge sehr günstig bekommen und da wir auf ein Champions League Spiel gehen, habe ich das Gefühl, dass sie deswegen den Preis angehoben haben.
          Wir wissen nicht was wir tun sollen? Meinst du es hilft, wenn wir uns direkt an Ryanair wenden und nachfragen, ob die Umsteigezeit ausreichend ist?

        • Johannes sagt:

          Wie gesagt, Ryanair verkauft keine Umsteigeverbindungen. Die werden euch in London stehe lassen.

          Sonst schau doch mal was es noch für (spätere) Verbindungen von London-Stansted nach Frankfurt/Main gibt. Wenn die Flüge nicht zu teuer sind, einfach noch einen Ersatzflug für den Notfall buchen. Ggf. auch mal umliegende Flughäfen (Hahn, Köln/Bonn) checken. Denke das ist die beste und günstigste Lösung für euch, wenn euch Kiwi.com nicht weiterhelfen will.

          Was Kiwi.com mit „nur zwei Tagen“ meint, verstehe ich aber nicht. Hast du dir die genauen Bedingungen mal durchgelesen? https://www.kiwi.com/de/pages/content/legal „Artikel 4. Kiwi.com-Garantie und Zusatzleistungen – Verspätungen und Annullierungen“

  153. Tobi sagt:

    Hallo Johannes,
    habe die Kommentare gelesen wie sich die Flugverspätung berechnet, nämlich mit öffnen der ersten Tür. Nun stellt sich mir aber die Frage, wie kann man das nachweisen? Die Fluggesellschaft weisst meinen Flug mit 2:59 Verspätung aus . kein Witz.. mehrere Personen haben aber 3:02 festgestellt als die erste Tür aufging. Und nun?
    Gruß Tobi

  154. Caro sagt:

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage zu nicht EU Fluggesellschaft.
    Ich habe flüge über British Airways gebucht.
    Frankfurt London ( durchgeführt BA)
    London Los Angeles ( durchgeführt AA )

    Bei dem Rückflug von Los Angeles nach London gab es eine Verspätung von knapp 4 Stunden.
    Der Anschlussflieger war weg.
    Daher konnten wir erst Dienstag, anstatt Montag von London nach Frankfurt fliegen.
    Der Flug Los Angeles London wurde wieder von AA durchgeführt, der von London nach Frankfurt von British Airways.
    Habe die Ausgleichszahlung an BA geschickt, dies wurde abgelehnt, da der Flug von AA durchgeführt wurde. Ok soweit sogut. Werde das nochmal an American Airlines schicken.
    Besteht eine Chance das Geld ( müssten ja lt. Verordnung 600 eur sein ) zu bekommen ?
    Da der Abflughafen ja nicht EU war.
    American Airlines soll ja nicht sehr kulant sein 🙁
    Müsste ich dann aber auch nicht zumindest entschädigt werden, da ich einen Tag später wie geplant ankam, sprich die tatsächliche Ankunftszeit deutlich später war.

    Danke für Hilfe
    Viele Grüße
    Carolin

  155. Lisa sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Familie und ich sind vor kurzem aus Mauritius zurückgekommen, der Flug wurde über KLM gebucht, aber von Air Mauritius ausgeführt. Da wir aufgrund einer anderthalbstündigen Verspätung nach Meinung der Airline unseren Anschlussflug (alles zusammen über eine Buchungsnr. gebucht) verpassen würden, wurde unser Anschlussflug in die Schweiz auf den nächsten Tag umgebucht (dadurch „Verspätung von ca. 12h) und wir erhielten ein Hotel. Meine Frage ist jetzt folgende: Gilt hier das EU-Recht? Schließlich wurde der Flug über KLM gebucht, der Ankunftsflughafen lag auf EU-Boden (Amsterdam), aber die ausführende Airline ist Air Mauritius, also vermutlich nicht an EU-Recht gebunden. Wir waren etwas überrascht, dass der Flug nicht durch KLM durchgeführt wurde. Die Flugnummer ist ebenfalls KLM zuzuordnen.
    Ich freue mich auf deinen Input.
    Liebe Grüße
    Lisa

  156. Seb sagt:

    Hallo,

    Meine Frage: ich habe zwei Flüge bei derselben Gesellschaft gebucht, einmal von Dortmund nach Kattowitz und weiter von Kattowitz nach Dubai am selben Tag.

    Der Flug Kattowitz nach Dubai wurde – zwar rechtzeitig mitgeteilt vor Abflug – zeitlich verschoben, aber so zeitlich verschoben, dass die gesamte Reise keinen Sinn mehr gemacht hat, weil ich mit dem ZubringerFlug von Dortmund nach Kattowitz den Anschlussflug nicht mehr erreicht hätte. Die Fluggesellschaft hat mir den von der Flugplanänderung betroffenen Flug Kattowitz nach Dubai erstattet, also den Preis.

    Sie weigert sich jedoch, auch den Preis für den überflüssigen Flug Dortmund nach Kattowitz zu erstatten und beruft sich auf ihre Beförderungsbedingungen, wonach es t keine Anschlussflüge gibt.

    Ich bin der Meinung, dass beide einzeln gebuchten Flüge zusammen eine Beförderungseinheit darstellen, weil die Flüge am selben Tag gebucht worden sind und die Flüge zum Erfüllen des Reisezwecks abhängig voneinander sind und deshalb auch der erste Flug preislich zu erstatten ist und die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft nicht greifen. Wie seht ihr das bevor ich Klage erhebe? Besten Dank bereits für die Mühe

    • Johannes sagt:

      Ich sehe das wie die Fluggesellschaft: Du hast auf eigene Verantwortung zwei Flüge auf getrennten Tickets gebucht. Warum die dann eine Beförderungseinheit darstellen sollen erschließt sich mir nicht.

  157. Viki sagt:

    HI, meine Frage ist. Hab ich auch Anspruch auf eine Entschädigung / Ausgleichzahlung auch wenn ich den Flug nach 6h verspätung nicht mehr angetretten bin?

    Meine Condor Maschine hatte eine Verspätung von 11h!

    Habe ein Vorderung auf Entschädiung von 400€ p.p. gestellt und die Erstattung der Flugkosten.
    (Ich konnte leider keine 11h verspätet anreisen, musste separat ein andern Flug buchen und fliegen, das hat ja mit dem einen nichts ztun)

    Fakt ist ,dass meine Flieger 11 h Verspätung hatte und auf Grund der Umstände ich eine Entschädigung gevordert habe, zusätzlich noch den Flugpreis.

    Die Condor hat zugestimmt mit den Reisepreis zu erstatten aber eine Entschädigung nicht zu zahlen, weil ich angeblich nicht im Flieger war und die 11h nicht angewartet habe.

    Viele der Portale schreiben aber dass das Eine mit dem Anderen nichts zutun hat.
    Wie ist die Rechtslage? Worauf kann ich mich beziehen

    Dake für Eure Hilfe

  158. Andy sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir sollten heute morgen 10.30 nach Kreta abfliegen. Dieser Flug wurde wohl schon vor längerem abgesagt und die Flugzeit auf 18.05 Uhr geändert, sodass wir um 8 Uhr am Flughafen waren. Unser Reiseveranstalter hat uns darüber aber nicht informiert. Bei telefonischer Nachfrage beim Reiseveranstalter wussten sie angeblich davon auch nichts. Wie ist deine Einschätzung von diesem Fall.
    Viele Grüße, Andy

  159. katha sagt:

    Hallo Johannes,
    auf Grund des ryanair Streiks fällt der flug meines Freundes wahrscheinlich aus (Faro-Frankfurt/M). Wenn er nun umgebucht wird und einen früheren oder späteren Flug bekommt, ist sein Bahnticket im Anschluss ungültig (Zugpreisbindung), das heißt er kommt nicht vom Flughafen weg. Kann man das in irgendeiner Form als Betreuungsleistung einfordern?
    Liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Katha,

      schwierig. Normalerweise wäre so etwas meinem Verständnis nach von der Entschädigung abgedeckt. Die wird es hier aber wahrscheinlich wegen dem Streik nicht geben. Ich würde aber auf jeden Fall mal versuchen die Kosten bei Ryanair geltend zu machen.

  160. anne sagt:

    Hallo Johannes,
    wir wollten am 14.09. um 19:45Uhr mit ryanair von Berlin Schönefeld nach Barcelona fliegen. Wir waren pünktlich am Flughafen und auch pünktlich eingecheckt. Der Flug hatte Verspätung. Auf dem Bildschirm stand:21:30Uhr erwartet. Da wir mit „erwartet“ nichts genaues anfangen konnten, haben wir nachgefragt. Uns wurde gesagt, dass das bedeutet der Flieger kommt halb 10, wird gereinigt, getankt und vor halb 11 wird er nicht starten. Da wir ein 10jähriges Kind dabei hatten, haben wir uns mit ihr beschäftigt und uns auf die Aussage verlassen. Leider saßen wir zu weit weg vom Monitor, um die doch wesentlich zeitigere Änderung zu lesen. Heute wissen wir, wir hätten uns nicht auf die Aussage verlassen sollen und öfter mal gucken gehen sollen.
    Der Flug ging c.a 21Uhr, nur zum last bording wurde Barcelona ausgerufen. Wir persönlich wurden nicht ausgerufen. Das Gate, zu dem wir dann mussten, war so weit weg, dass wir den Flug verpasst haben. Am Schalter von ryanair wurde uns ein neuer Flug am nächsten Tag um 06:20 Uhr angeboten.
    Wir wollten uns beratschlagen, als wir 15 Minuten später zum ryanairschalter zurück kamen war er geschlossen und sollte auch erst am nächsten Tag 06:00Uhr wieder öffnen. Kein Hinweis der Mitarbeiterin, dass sie in ein paar Minuten nicht mehr zur Umbuchung verfügbar sein wird.
    Wir haben dann bei easyjet für den nächsten Tag 3 neue Flüge gebucht, für 300Euro.
    Mein Kind musste die Nacht auf dem Flughafen verbringen, weil wir falsche Auskünfte bekommen haben.
    Natürlich trifft uns eine Teilschuld, aber hätte man uns ausgerufen, hätten wir den Flug geschafft.
    Haben wir die Chance diese 300Euro von ryanair erstattet zu bekommen?

  161. Michelle sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir sind von Arrecife nach Köln/Bonn geflogen. Nach 1,5 Stunden Verspätung und Ausladen der Hälfte des Gepäcks sind wir nach Seveilla geflogen um nochmals zu tanken. Anschließend kamen wir statt wie geplant um 22:45 um 01:47(Öffnen der Tür) ohne das Gepäck in Köln an. Nun wurde jedoch von der Fluggesellschaft 01:42 als Ankunftszeit auf der Homepage des Flughafens verzeichnet um die 3 Stunden nicht zu überschreiten. Wie ist nun zu beweisen, dass diese Zeit nicht mit der tatsächlichen Ankunftszeit übereinstimmt?

    • Johannes sagt:

      Hallo Michelle,

      i.d.R. wird von den Airlines/Flughäfen immer der Zeitpunkt der Landung angegeben. Ich wurde explizit bei der Anmeldung der Forderung vom Öffnen der Türen sprechen und schauen wie die Airline reagiert.

  162. Katja sagt:

    Flug am 2.07.2018 von Bremen nach Tallin Start ca. 7 Stunden später und umgeleitet aufgrund eines technischen Defekts. Über die Ryanairseite und dem – ich nenn´s mal normalen Weg – konnte ich meinen Flug überprüfen.Ich habe Entschädigung ausgefüllt und geschickt aber bis jetzt Ryanair mein Entschädigung nicht akzeptiert! Was soll ich weiter machen?! Danke

  163. Patricia sagt:

    Hallo lieber Johannes,

    unser Flug von Amsterdam nach Berlin wurde ca. 2h vor dem Ablfug annulliert. Wir haben uns dann zu viert einen Mietwagen genommen und Snacks für die Fahrt besorgt (ca. 700€). Außerdem haben wir uns den Ticketpreis erstatten lassen (allerdings wurden hier nur 60% des Ticketpreises erstattet). Hier meine Frage, welche ich mir nach deinem wirklich tollen Artikel leider immer noch nicht beantworten kann:

    Zu Viert stehen uns 1000€ Entschädigung (250€ x 4) zu, welche ja mit dem Mietwagen,Tanken, Snacks verrechnet werden. Fällt in diese Entschädigungssumme auch die Rückerstattung des Ticketspreises ODER kriegt man die 250€ pro Person+ Rückerstattung des Ticketspreises?

    Liebe Grüße und vorab vielen Dank!

  164. Grit sagt:

    Hallo!

    Unser Flug Eurowings TXL-CGN-BKK wurde erst verspätet, dann anuliert. Eurowings hat uns auf einen späteren Ersatzflug mit der Austrian umgebucht. Da mußten wir jedoch das Gepäck extra bezahlen, welches im ursprüngliche Ticketpreis enthalten war. Die Ausgleichszahlung (1200,-) haben wir erhalten. Steht uns zudem auch eine Erstattung der zusätzlichen Gepäckgebühren zu? (315,-). Zudem sind zwei zusätzliche Taxifahrten (nach Hause und ca. 8h später wieder zurück zum Airport) angefallen (ca 120,-) sind diese auch zu erstatten?

    Liebe Grüße
    campingpärchen

    • Johannes sagt:

      Hallo Grit,

      bei den Gepäckgebühren würde ich sagen ja aber die Taxifahrten müssten eigentlich durch die pauschale (ihr müsst im Gegenzug keinen Schade wie nachweisen) Entschädigung abgedeckt sein. Ich würde aber trotzdem mal versuchen beides von Eurowings erstattet zu bekommen.

  165. Janina Gub. sagt:

    Hallo,

    gestern morgen haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Flug von Rijeka nach Stuttgart annulliert worden ist. Ursprüngliche Abflugszeit war 13.55 Uhr.

    Wir haben eine Umbuchung über Hamburg ab 12.45 Uhr bekommen. In Hamburg selber hatten wir eine Wartezeit von knapp 6 Stunden, da diese Maschine auch eine Stunde Verspätung hatte.

    Bekommt man da auch eine Entschädigung oder fällt die wegen der Zwischenlandung weg?

    Vielen Dank im Voraus.

  166. Nadine sagt:

    Hallo Johannes,
    ich sollte am 28.07.18 von Palma de Mallorca nach Frankfurt Main fliegen. Mein Flugzeug startete zwei Stunden später als geplant und konnte aufgrund des Nachtflugverbots in FFM nicht mehr dort landen.Die Maschine wurde nach Frankfurt Hahn geleitet und wir wurden mit dem Bus zum Flughafen Frankfurt/Main befördert, wo wir um 3.30 Uhr ankamen. Ursprünglich sollte ich um 22:35 in Frankfurt landen. Steht mir eine Flugentschädigung zu und in welcher Höhe darf ich diese geltend machen?

  167. Heiko Scherping sagt:

    Hallo Johannes ,

    ich habe da mal eine Frage.
    Wir haben bei FTI eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht.
    Beim Rückflug am 28.07 ( Condor ) kam es dann zu Verspätungen.
    Ursprünglicher Abflug 17.30 nach Hamburg.
    Die Maschine ist dann auch erst um 18.45 in Hurghada angekommen ( Grund soll ein Vorfall am Münchner Flughafen gewesen sein)
    Tatsächlich sind wir dann erst um 20:00 gestartet
    Durch diese Verspätung konnten wir dann nicht mehr wie geplant in Hamburg landen sondern wurden nach Hannover umgeleitet.
    Ankunft 1:00 Uhr morgen.
    Hier gab es dann nur eine Bandansage das wir uns ein Zugticket am Schalter abholen können.
    Erster Zug nach Hamburg fuhr aber erst um 06:19 Uhr so das wir um 9:45 Uhr am 29.08 am Flughafen Hamburg angekommen sind. Somit sind wir erst 11 Stunden später am Zielort gewesen .
    Kann ich hier eine Verspätung geltend machen oder Zählt die Ankunft in Hannover ?

    • Johannes sagt:

      Es zählt die Ankunft am Zielort d.h. in Hamburg. Auch wenn der Flugbetrieb durch das Chaos am Flughafen München gestörrt war, war dieser Flug nicht direkt betroffen und das liegt somit im Betriebsrisiko der Airline.

  168. Cristian S. sagt:

    Hallo Johannes,

    wir (meine Freundin und ich) hatten im Rahmen einer ueber TUI gebuchten Pauschalreise eine Verspaetung von ca. 6 Stunden gehabt.
    Ich habe eine schoene Vorlage bei ADAC gefunden: https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/anspruch-flugannullierung-formular.pdf?la=de-de.

    Wie ist lt. Deiner Erfahrung zu verfahren? Soll ich einen Antrag pro Person erstellen oder wuerdest Du einen einzigen Antragen erstellen?
    Kannst Du mir eine Vorlage empfehlen?

    Viele Gruese und danke
    Cristian

    • Johannes sagt:

      Hallo Christian,

      wenn mehrere Passagiere in einer Buchung/Reise von der Verspätung betroffen sind kannst du ruhig einen Antrag für alle Personen stellen.

      Du kannst die Vorlage bedenkenlos nutzen. Ich würde mir aber die entsprechenden Sätzen in einen Brief kopieren.

  169. Tobias Holzkamp sagt:

    Hallo mein Flug mit der TUIfly sollte gestern um 10 Uhr starten aus Rhodos und um12.35 Uhr landen in Hannover tatsächlich bin ich erst um15.15 ihr gelandet….bin mit meiner Frau und 4 Kinder geflogen im Alter von 4 bis 15 Jahre…..

    Wir würden morgens um 6.00uhr !!!!vom Hotel abgeholt ….Für den 4 Jährigen war die Verspätung der horror…reiseanbieter war alltours…jetzt meine Frage wo muss ich mich beschweren? Ich weiss das es erst ab 3 Stunden eine Entschädigung gibt…kann ich es trotzdem versuchen? Wenn ja wo? Normalerweise wären wir um 14.40 uhr zu Hause gewesen so waren wir erst um 18.42 uhr am Ziel Bahnhof da wir natürlich sämtliche Züge verpasst haben. Über ihrer mithilfe wäre ich sehr dankbar..
    Mit freundlichen Grüßen
    T.Holzkamp

  170. Andi sagt:

    Hallo,
    Lufthansa hat meinen Request abgelehnt mit der Begründung, dass der erste annulierte Flug ausschlaggebend ist für die Ermittlung einer Entschädigung. Bei mir wurde wetterbedingt mein Flug auf den nächsten Tag umgebucht. Dieser wurde dann am nächsten Morgen wieder annuliert allerdings nicht wetterbedingt. Lufthansa sagt nun für die EU Verordnung ist nur ausschlaggebend, dass der erste Flug wetterbedingt annuliert wurde. Deshalb keine Entschädigung.
    Ist das so richtig?

  171. Sandra eiswirt sagt:

    Hallo , ich bin von München nach Casablanca geflogen mit stop in Lissabon , in München zu spät gestartet Anschluss verpasst , sollten eigentlich um 18.15 in casa sein, bekamen dann einen 10 Euro coupon ,ein Witz auf einem Flughafen , und sollten um 22.00 Uhr fliegen aber auch dieser Flug hatte zwei Stunden Verspätung! Um 1.45 sind wir dann gelandet.wie wird das gehandhabt ? War mit der tap Portugal 2016 und hab mir nicht bestätigen lassen das es so war bin aber jetzt in Kontakt mit der Airline , war mit meinem 7 Jahre alten Sohn unterwegs , und nur 10 Euro und keine betreuung

  172. Petra sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich bin am 29.6. mit Eurowings von Zürich über Hamburg nach Stockholm geflogen. Der erste Flug von Zürich nach Hamburg hatte eine Verspätung von ca. 1 Stunde 15Minuten, weshalb ich den Anschlussflug von Hamburg nach Stockholm verpasst habe. Sie haben mir ein Hotelzimmer am HAM Flughafen bereitegestellt und mich auf einen Flug am nächsten Tag über Frankfurt (HAM-FRA-ARN) umgebucht.
    Welches Beschwerde-Formular soll ich in meinem Fall benutzen?
    Danke

  173. Elvira Gehrke sagt:

    Vor meinem Flug von Köln-Bonn nach Thessaloniki – planmäßiger Abflug 12:15 Uhr, tatsächlicher Abflug 15:15 Uhr planmäßige Ankunft 15:45 tatsächliche Ankunft 18:16- wurde mir, trotz einer gültigen bezahlten Buchung, lapidar mitgeteilt, dass die Maschine ausgebucht ist und ich auf Standby gesetzt wurde.

    Eine Umbuchung auf eine andere Maschine in Köln oder Düsseldorf sei ebenfalls nicht  möglich.

    Auf meine Frage bezüglich der weiteren Vorgehensweise, wurde mir gesagt , dass die einzige Möglichkeit befördert zu werden darin besteht , mich direkt am Gate zu melden, für den Fall, dass ein anderer Passagier nicht erscheint. Was aber anscheinend nicht ganz korrekt war, da mir eine Mitreisende (die ebenfalls beim Check-In keinen Sitzplatz erhalten hatte) mitteilte sie habe sich bei irgendeinem Counter gemeldet -von dem mir nichts bekannt war – und dort noch einen Sitzplatz erhalten.

    Ich ging laut Anweisung zum Gate 11 wo man mir sagte, man sei nicht zuständig, da  noch andere Flüge abgefertigt werden. Danach wurde bekanntgegebenen, der Abflug am Gate 30 stattfindet. Dort fand ich ebenfalls keinen Ansprechpartner.

    Später fand ich im Sicherheitsbereich einen anderen EW-Counter an dem ich mich meldete wo man mir nochmals bestätigte, dass keine andere Möglichkeit besteht und ich eventuell am nächsten Tag fliege müsste.
    Dübergab mir noch ein Kärtchen mit einer Kundenservice Nummer, der call-center Agent dort konnte mir aber außer mit ein paar  netten Wünschen auch nicht weiterhe

    Auf meine Nachfrage nach Getänken oder ähnliches sagte mir nach telefonischer Rücksprache, dass es für diesen Flug  keine Vouchers gäbe, dieses aber, sollte das der Fall sein, per Durchsage  bekanntgegeben wird. Was  allerdings nicht geschah.

    Also begab ich mich wieder nach Gate 30 wo ich mich nach der letzten Information melden sollte und nach einiger Wartezeit feststellen musste, dass der Abflug wieder nach Gate 11  verlegt wurde, wo ich dann bis 14:55 Uhr wartete ohne irgendeine Information zu bekommen ob eine Beförderung überhaupt möglich ist. Letztendlich erhielt ich gegen 15:00 dann doch noch eine neue Bordkarte mit Sitzplatz.

    Nach ca. 5 Stunden Unsicherheit, Ärger und nevenaufreibendem Hin und Her nur ein kleiner Trost, für eine Leistung, die eigentlich nach Bezahlung und Buchungsbestätigung selbstverständlich sein sollte.
    Des Weiteren enstanden mir durch die immense Verspätung Zusatzkosten i.H.v. über über 80 € für Taxi und Mobilfunkgespräche, da ich  den letzten Bus nicht mehr erreichen konnte der mich zu meinem Urlaubsziel bringen sollte wo das Zimmer bereits gebucht war.
    Sehr geärgert hat mich auch die Aussage einer Dame am Gate „Sie hatten ja auch keinen Sitzplatz reserviert“ bei einer Flugbuchung gehe ich davon aus, dass ich einen Sitzplatz gebucht habe auch ohne zusätzliche Platzreservierung.
    Muß man als Flug“gast“ so etwas einfach hinnehmen?!

    Elvira Gehrke-Koutsakes

    • Johannes sagt:

      Hallo Elvira,

      ob du eine Sitzplatzreservierung hast oder nicht ist egal. Wenn die FLuggsellschaft dir ein Ticket für einen Flug verkauft, muss sich dich befördern oder mit den Konsequenzen bei einer Überbuchung leben. D.h. du kannst von Eurowings eine Entschädigung in Höhe von 400€ (über 1.500 km) fordern. Außerdem solltest du Quittungen für Betreuungsleistungen (Verpflegung + Telefongespräche) die Eurowings eigentlich hätte erbringen müssem, einreichen. Die Taxikosten sind wahrscheinlich von der Entschädigung gedeckt aber ich würde sie ebenfalls versuchen erstattet zu bekommen.

  174. Helen sagt:

    Hallo Johannes,
    wollten am 31.05.2018 von Luxemburg nach London fliegen mit Ryanair, der Flug wurde eine 1/2 Stunde vor dem Checkin storniert, und auch keine Alternative angeboten.
    Haben unsere Entschädigungsansprüche am 31.05.2018 eingereicht und seit dem nichts mehr von Ryanair gehört.
    Gibt es irgendwie noch eine Möglichkeit die Ansprüche durch zu setzten, ohne das ein Anwalt hinzu gezogen werden muss?
    Über das Kontaktformular ist es glaube ich sinnlos.. Hat jemand Erfahrung mit der Verbraucherzentrale?
    Gruß
    Helen

  175. Jan sagt:

    Hallo, ich wollte mit Ryanair von jerez de la Frontera über Barcelona nach Frankfurt Main fliegen. Flugzeiten: Jerez Barcelona 15.30-17.15. Barcelona – Frankfurt 20.30-22.30. Aus nicht genau erklärten Gründen sind wir um 23.08 in barcelona losgeflogen und wegen des Nachtflugverbots in Frankfurt Main um 0.49 in Frankfurt Hahn gelandet. Dort wurden wir per Bus nach Frankfurt Main Flughafen gebracht, wo wir um 2.30 Uhr angekommen sind. Jetzt bin ich mir für eine Beschwerde in zwei Punkten unsicher. 1) Die Gesamtflugstrecke. Berechne ich von Jerez nach Frankfurt Main oder nur den verspäteten zweiten Flug von Barcelona nach Frankfurt? 2) Zählt als Versätung die Ankunft in Hahn oder die in Frankfurt Main? Vielen Dank schonmal!

    • Johannes sagt:

      Wenn beide Flüge auf einem Ticket gebucht worden sind, zählt die Strecke Jerez – Frankfurt/Main.

      Es zählt die Ankunft am Zielort und das ist Frankfurt/Main.

      • Jan sagt:

        Hallo Johannes, danke für Deine Antwort! Beide Flüge sind zusammen auf dem E-Ticket aufgeführt. Meinst Du das? Gebucht habe ich allerdings über Kiwi.com. Viele Grüße

  176. Fabian sagt:

    Hallo ich fliegen am Samstag 16.06 mit Laudamotion von TXL nach PMI. Die aktuelle Performance des Fluges ist miserabel und jetzt habe ich gerade gelesen, dass am dem Wochenende auch wieder die Fluglotsen in Frankreich streiken werden.

    Kann Laudamotion eine eventuelle Verspätung mit dem Streik rechtfertigen?
    Schließlich ist der Streik vorhersehbar, da angekündigt und ich weis auch nicht einweit er meine Flug direkt betrifft.

    Vielen Dank!

  177. Karin sagt:

    Hallo Johannes,
    wir sollten am Samstag Nacht um 1.05 Uhr von Hurghada nach Frankfurt fliegen. Dieser Flug hatte dann jedoch etwas über 24 Stunden Verspätung.
    Meine Frage nun: Der Pilot begründete die Verspätung damit, dass der Flug gar nicht erst von Frankfurt starten konnte, um uns dann zurückzufliegen, da das Flugzeug wegen eines Lotsenstreiks in Frankreich zu spät aus Ibiza zurück kam und dann in Frankfurt das Nachtflugverbot griff.
    Wegen Streiks gibt es ja bekanntlich keine Entschädigung.
    Da der Streik aber nicht in Frankfurt war, und somit auch nicht unseren unmittelbaren Flug betrifft, würde ich gerne wissen, ob wir eine Entschädigung geltend machen können.
    Vielen Dank im voraus!

    • Johannes sagt:

      Wenn dein Flug nicht unmittelbar von dem Streik betroffen war, sollte es die Entschädigung geben. Die Airline hätte ja ein Flugzeug in Frankfurt vorhalten können.

  178. Giuseppe sagt:

    Hab mir hier einige Kommentare durchgelesen, bin aber nicht schlau daraus geworden.
    Am Sonntag sollten wir mit Ryanair von Rom nach Köln fliegen, dieser Fluf wurde grundlos annuliert und Ryanair konnte uns keinen Ersatzflug innerhalb der nächsten 24h anbieten. Darauf hin sind wir mit dem Zug nach Mailand und von da aus mit Eurowings nach Düsseldorf, insgesamt hat uns der Spaß 350€ p.P. gekostet und wir waren 12 Stunden später am Ziel.
    Bekommen wir von Ryainair dennoch nur die 250€ (womit uns ein Verlust bleiben würde) oder können wir das Geld komplett zurück forden?
    Danke!

  179. gini&berni sagt:

    Hallo
    Sollten am Samstag den 2.6.18 mit EW um 15uhr10 von Hamburg nach Bilbao fliegen.Bekamen allerdings 3 Tage vorher eine Mail das sich der direkte Rückflug ( geplant um 10uhr20 von Bilbao direkt nach Hamburg ,Ankunft 12uhr55) verschiebt… nun von Bilbao um 14uhr55 über Düsseldorf mit weiterflug erst um 20uhr45 nach Hamburg,Ankunft in HH 22uhr.Der Hinflug wurde allerdings in der Mail bestätigt. Auch am Abflugtag in der LH App sowie in der EW App alles bestätigt.
    Kamen rechzeitig zum HH Flughafen,weil der Web Check in nicht funktionierte…zum EW Check in wo uns mitgeteilt wurde das es den Hinflug nach Bilbao gar nicht gebe ? die Dame schickte uns dann zu einem Tickettransferschalter, wo wir die Aussage bekamen wir müssten uns selber um unser Ticket kümmern. Also die Lufthansa Hotline angerufen,die meinte nur lapidar, ja den Bilbaflug gäbe es nicht, wir hätten ja wohl rechtzeitig eine Mail bekommen. Der Dame erklärt das in der Mail nur was von dem geänderten Rückflug stand, kein Wort vom Hinflug. Antwort “ Ups, dann ist das wohl Vergessen worden“ Nun fing das Chaos an….sie buchte uns auf Swiss Air über HH -Zürich-Bilbao um,Ankunft in Bilbao nun um 18ur55 . Schickte uns die neuen Daten per Mail und wir sollten uns nun beim LH Check in melden.Dort brav angestellt, als wir an der Reihe waren sagte uns die LH Mitarbeiterin, das nicht LH sondern EW zuständig wäre, da der ausgefallen Flug ja EW betraf. Ich ließ mich nun nicht mehr abwimmeln, da wir ja auch über LH gebucht hatten…..nach etlichen telefonaten gab sie uns nun endlich die neuen Tickets. Nun mit Swiss Air um geplant 14uhr50 nach Zürich von dort aus dann geplant um 17uhr nach Bilbao.
    Leider hatte der Hinflug fast eine Stunde Verspätung, das wir denn Anschlussflug nach Bilbao nicht mehr bekamen. Nun in Zürich wieder zum Transfercounter, wieder umgebucht nun auf LH von Zürich wieder nach Frankfurt und dann nach Bilbao ,Ankunft um 22uhr55 in Bilba. Was für eine Anreise. Was uns am meisten ärgert, das keiner sich zuständig fühlte…..steht uns in irgendeiner Weise eine Entschädigung zu?? Anstatt um 17uhr50 waren wir ja nun erst um 22uhr55 in Bilbao ???
    Lg

  180. Kristina sagt:

    Hallo Johannes,

    ich stehe gerade vor einem Problem,
    meine Mutter hätte eigentlich vor 3! Tagen zurück aus Marokko fliegen sollen, dieser Flug fand jedoch nicht statt und es gab auch bisher keinen Ersatzflug, ebenso kann uns niemand (Flughafen, Reiseveranstalter) über die Ursachen aufklären (erste Version: fehlender Pilot).
    Heute Abend werden sie erfahren, ob morgen ein Flug geht, andernfalls würde wohl erst am Samstag (1 Woche später) eine Maschine fliegen. Da zu Hause wichtige Termine anstehen, habe ich jetzt für sie einen Ersatzflug bei einer anderen Airline gebucht. Kann ich bei dem Reiseveranstalter geltend machen?
    Vielen Dank!

  181. Ralf sagt:

    Hallo Johannes, meine Frau und ich sind im Mai mit Tuifly von Mallorca nach Hannover geflogen. Maschine fiel aus wegen eines technischen Defektes. Mit 7 Stunden Verspätung mit einer Tuifly Ersatzmaschine ging es nach Haus. Ankunft Hannover 00:10 statt 16:55 Uhr. Es fuhr kein Zug mehr, der erste geht um 05:06, Ankunft zu Hause wäre 06:00 Uhr gewesen. Wir mit Taxi nach Haus, Ankunft 01:30 Uhr. Tuifly zahlt 800,- Euro Entschädigung, weigert sich aber in einer ersten Mail, die Taxikosten in Höhe von 111,-Euro zu bezahlen. Tuifly schreibt: Weitere Ersatzforderungen können wir nicht anerkennen. Es handelt sich hierbei um Folgekosten, die gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht erstattungsfähig sind. Ich möchte dass nicht hinnehmen, was interessieren mich deren Beförderungsbedingungen. Gibt es Argumente für mich? Vielen Dank für eine Antwort. Ralf

    • Johannes sagt:

      Hallo Ralf,

      schwierig. Ich würde die pauschale Entschädigung so interpretieren, dass auch solche Kosten von der Entschädigung gedeckt werden. Dafür die die Entschädigung halt pauschal und du musst keinen Schaden nachweisen.

  182. Basti sagt:

    Ein paar Freunde sitzen gerade am Flughafen in Lissabon fest. Die Airline war überbucht und auch alle weiteren Airlines an dem Tag sind überbucht.

    Damit die Airline nun kein Hotel zahlen muss, startet Ersatzflug trotzdem noch heute spät Abends und fliegt dann mit Zwischenstop in Frankreich früh morgens weiter nach Deutschland. Aufenthalt in Frankreich dann in der Flugfreien Zeit irgendwann in der Nacht zwischen Mitternacht und 5 Uhr.

    Ist das legal?

    • Johannes sagt:

      Die Airline muss einen auf die nächste verfügbare Verbindung umbuchen. Ggf. muss die Airline dann in Frankreich ein Hotel stellen. Genaue Regeln dazu wann das notwendig ist gibt es aber nicht.

  183. Katja sagt:

    Hi Johannes,

    mein Flug Valencia-Frankfurt (Lufthansa) wurde wegen Floglotenstreik annulliert (Umbuchung auf Flug für 1 Tag später), so dass ich meinen vorab gebuchten Mietwagen in Frankfurt nicht abholen konnte. Meine Mietwagenbuchung verfiel, da ich nicht zur angegebenen Zeit vor Ort war (vor Ort sein konnte).

    Wer ersetzt mir nun den entstandenen Schaden bzgl. der Mietwagenbuchung?

    • Johannes sagt:

      Hallo Katja,

      fraglich ob du da die Airline haftbar machen kannst. I.d.R. muss sie bei höherer Gewalt keinen Schadensersatz leisten. Ich schätze du bleibst auf dem Schaden sitzen.

  184. Powl sagt:

    Ich hatte einen Hin- und Rückflug gebucht.
    Der Hinflug wurde von der Fluggesellschaft „A“ verschoben um 2h und ich wurde über 2 Wochen vorher darüber informiert. Da mir das zu spät für die Ankuftzeit war am Abend habe ich ein neues Hinflugticket bei einer anderen Fluggesellschaft „B“ für einen Tag später gebucht, das sehr günstig war.
    Den Hinflug bei Fuggesellschaft „A“ habe ich nicht storniert, da dafür Stornogebühren über 50 € auf meine telefonische Anfrage angekündigt wurden. Ich habe diesen Flug bei „A“ nicht eingecheckt und nicht angetreten.
    Ich bin dann einen Tag später mit Fluggesellschaft „B“ an mein Ziel geflogen.
    Bei meiner Rückreise war ich über 2 h vor Abflug am Check-In Schalter von Fluggesellschaft „B“. Dort wurde mir die Beförderung/Check-In verweigert mit der Begründung, dass ich meinen Hinflug nicht storniert und nicht angetreten hatte.
    Ein Online-Check-In war nicht möglich, da Fluggesellschaft „A“ für diesen Flughafen keinen online Check-In anbietet, so auch die Info auf deren Website.
    Ich musste mir dann ein neues Ticket für über 450€ kaufen um noch am geplanten Tag zurück zu kommen.
    Ist diese Verweigerung rechtens und welche Ansprüche habe ich?
    Wie muss ich vorgehen?

  185. Oliver sagt:

    Hallo zusammen
    Herzlichen Dank erstmal für die übersichtliche Zusammenstellung!

    Hatte ein Miles-and-More Awardticket BKK-CDG-ZRH, wobei der Flug der Thai wegen technischen Problemen wieder in BKK landete. Daraufhin haben wir den Anschlussflug in CDG nach ZRH mit LX verpasst, der nächste Flug ging erst 6h später.
    Umbuchung auf nächstmöglichen AF-Flug von Thai abgelehnt, da sie nicht EU-Recht unterliegen. LX/LH haben abgelehnt, da die Verspätung durch Thai verursacht wurde und ihr Anschlussflug nach Zürich ja pünktlich abflog, ich müsse mich an Thai wenden. Ein Stationmanager war von keiner der Airline verfügbar.

    Fun: Verpflegungsgutschein wurde mit Hinweis auf LH-Loungezutritt verweigert 🙂

    Wie ist eure Einschätzung, resp. wie hättet ihr reagiert?

    • Johannes sagt:

      Also da Thai eine Nicht-EU-Fluggesellschaft ist und der Grund für die Verspätung auf deren Flug in die EU auftrat, steht euch meines Wissens nach keine Entschädigung zu. Zumindest nicht nach der EU Verordnung. Vielleicht gibt es in Thailand etwas vergleichbares.

  186. Andrea sagt:

    Hallo und guten Tag. Wir haben mit FTI eine Pauschalreise nach Marsa Alam gebucht, Flug mit Small Planet. Die Flug sollte am Sonntag um 8 Uhr losgehen. Beim Check in haben wir einen Verzehrgutschein über10 Euro erhalten und wurden über eine Verspätung informiert, Abflugszeit noch unbekannt. Nach 14:oo Uhr wurden wir zum Abflugsgate gebeten und darüber informiert, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird. Hotelübernachtung war organisiert, doch im Hotel lag die Kostenübernahme noch nicht vor. Wieder 1 Stunde warten und kein Mittagessen. Abendessen, Frühstück und Mittag im Hotel war geregelt, Der Flieger sollte dann nach 36:15 Stunden Verspätung am Folgetag um 20:15 Uhr fliegen. Check in erfolgte nicht, nur eine Information, dass der Flieger wieder auf den nächsten Tag verschoben wird. Erneute Hotelübernachtung und Verzehrgutschein über 15€ und erstmalig ein Schreiben der Airline mit Bestätigtung der Verspätung von 49 Stunden. Nächster Termin also 9 Uhr, mit 49 Stunden Verspätung. Bei einer Woche Urlaub eine Katastrophe. Zumal wir von FTI noch keine Stornierungsfreigabe haben. Wenn ich storniere, bekomme die dann noch die Entschädigung der Airline? Diese Airline kann doch mit der Salamitaktik ungestraft davon kommen. Verzweifelte Grüße aus dem Flughafen Hotel

    • Johannes sagt:

      Hallo Andrea,

      hast du FTI oder Small Planet mal aufgefordert dich auf die nächste alternative Verbindung umzubuchen d.h. auch mit einer anderen Fluggsellschaft? Das müssen sie tun.

      Theoretisch steht dir die Entschädigung auch zu wenn du dich für die „Rückerstattung des vollen Ticketpreises“ entscheidest: https://travel-dealz.de/ratgeber/entschaedigung-flugverspaetung/#rechte-bei-einer-annullierung Allerdings weiß ich nicht wie sich das genau bei einer Pauschalreise verhält.

      Zusätzlich zu der Entschädigung kannst du wahrscheinlich noch den Reisepreis mindern aufgrund „Entgangener Urlaubsfreude“. Das ist auch auch gute Druckmittel um FTI jetzt unter Androhnung dazu zu bekommen die Reise kostenlos zu stornieren.

  187. Caro sagt:

    Hallo,
    wir hatten heute einen Flug von Zürich nach Newark, USA. Nach ca. 1 Stunde Flug musste die Maschine aufgrund eines Problems am Flugzeug umdrehen. Wir landeten wieder in Zürich, der Flug wurde annulliert und wurden auf den Flug morgen früh umgebucht. Daher meine Frage: Da unser Abflughafen ja in der Schweiz liegt, haben wir dann Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung Nr. 261/2004 oder nicht?

  188. Sylwia sagt:

    Hallo!
    Wir haben bei Ab in dem Urlaub pauschareise nach Girona Spanien gebucht. 14.05-19.05.3018 der Flug wurde anulieret. Am Flughafen hat uns niemand Alternative Flug angeboten. Wir sind nach Hause gefahren. Mein Mann hat extra Urlaub genommen. Habe Ryanair email geschick und zusage bekommen 250 Euro pro Person zu bekommen. Die 250 Euro ist Entschädigung wegen anulierung – müssen die noch Ticketpreis Hin und zurück erstatten?
    Parkgebühren sollen auch nocht Erstatten werden. Aber was ist mit Reisepreis? Hotel? Kann das noch getrennt bei Reiseveranstalter verlangen? Wenn ich kosten auf die 1000 Euro ( 4 personen) umrechne dann bleib eine 100 Euro pro Kopf Entschädigung dass wir nicht in Urlaub gefahren sind und noch Urlaubsarbeitstage weg sind für nix.
    Zufrieden ist mann ja nicht.

    • Johannes sagt:

      Hallo Sylwia,

      bei einer Annullierung hat du das Recht den vollen Ticketpreis erstattet zu bekommen. Die Entschädigung gibt es dann zusätzlich. Die pauschale Entschädigung soll meines Wissen nach entstandene Kosten abdecken und zwar ohne das man einen Schaden nachweisen muss.

  189. Julien sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug von Wien nach Kiev gebucht und durch Zufall gesehen, dass sich die Flugzeiten massiv geändert haben (um mehr als 4h späterer Abflug). Ich wurde hierüber von der Airlines (UIA) gar nicht informiert und es sind weniger als 2 Wochen bis zum Abflug.
    Es gibt in diesem Fall auch keinen direkten Ersatzflug (z.B. Austrian), der früher abfliegt?
    Wie sollte ich in diesem Fall am besten vorgehen? Handelt es sich in diesem Fall um eine Annulierung? Laut Fluggastverordnung müsste mir in diesem Fall ja eine Entschädigung zustehen?
    Vielen Dank im Voraus für Eure HIlfe.

  190. Claudia Kühne sagt:

    Hallo Johannes,

    ich fliege mit einer Gruppe Schüler mit Ryanair im Juni nach Pisa. Unser Rückflug war gebucht für den 5.6. um 13.00 Uhr. Nun kam heute die Mitteilung, dass der Flugplan geändert wurde und wir nun einen Tag später, also am 6.6. um 13.00 Uhr abfliegen. Wenn ich es richtig verstanden habe, steht uns keine Entschädigung zu, da sie es rechtzeitig angekündigt haben. Bedeutet das also, wir müssen die zusätzliche Übernachtung und auch sonstige Mehrausgaben selbst tragen?

    Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe!
    Claudia

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      ganz so einfach ist es für Ryanair nicht. Es handelt sich immer noch um eine Annullierung d.h. Ryanair muss euch auf die nächst mögliche Verbindung umbuchen und die muss nicht umbedingt von Ryanair durchgeführt werden. Einfach mal an passenden Flügen mit anderen Fluggsellschaften umschauen und Ryanair auffordern euch auf diesen Flug umzubuchen oder die Mehrkosten für die zusätzliche Hotelübernachtung + Verpflegung zu tragen.

      Falls sie sich weigern kann man theoretisch auch die Kosten erst einmal selber tragen und anschließend von Ryanair einfordern. Das Vorgehen würde ich aber unbedingt vorher mit einem Anwalt absprechen.

      • Claudia sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank für deine Hilfe und deine Antwort. Als hätte es Ryanair so geplant, gibt es an diesem Tag tatsächlich keinen anderen Flug direkt von Pisa nach Frankfurt am Main. Nun habe ich dort angefragt, wie ich im Anschluss meine Hotelkosten einfordern kann und die Dame teilte mir mit, dass diese nicht übernommen werden, da wir rechtzeitig Bescheid bekommen hätten. Soweit ich das allerdings verstanden habe, müssen sie zwar keine Entschädigung zahlen durch die rechtzeitige Info über die Annullierung (5 Wochen vorher), aber doch die Kosten für Übernachtung usw. übernehmen, richtig? Könntest du mir noch sagen, wo das rechtlich fixiert ist? Ich finde das leider nicht. Dann könnte ich mit dem Wissen nochmal dort nachfragen und je nach Reaktion von Ryanair mal zu einem Anwalt gehen.

        • Johannes sagt:

          Hallo Claudia,

          es handelt sich trotzdem um eine Annullierung und dafür muss zwar keine Entschädigung durch die frühe Benachrichtigung gezahlt werden aber dennoch Betreuungsleistungen erbracht werden. Wie gesagt würde ich das weitere Vorgehen bei Euch umbedingt mit einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Fluggastrechte absprechen

  191. Michael sagt:

    Hallo
    wenn ich von SFO über MUC und VIE nach KLU fliege und der SFO/MUC Flug on time war aber der MUC/VIE Flug verspätet war und ich dadruch meinen Anschluss von VIE/KLU verpasst habe und dadruch mit ground transportation 3.5 Stunden zu spät in KLU angekommen bin, stehen dann die 250 Euro Entschädigung zu da nur die Verspätung von MUC/VIE/KLU (innereuropäisch) zählt oder steht dann die hohe Entschädigung zu da die Reise von SFO nach KLU über 3500 km Entfernung beträgt?
    danke
    Michael

  192. Joshua Birreck sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hätte da mal eine Frage. Ich bin im Mai geschäftlich in Kuwait und habe von dort aus eine relativ günstige C Verbindungen nach Bkk mit Qatar Airways gefunden(650€ return inkl. SkyBar :p). Jetzt wurde der Rückflug aber so verlegt das mir in Doha nur 50 Minuten Umsteigezeit bleiben. Laut Flightaware Historie hat der Flug fast immer 30 Minuten Verspätung. Sollte ich den Anschluss verpassen, verpasse ich in Kuwait auch meinen Anschluss via Istanbul nach Zürich (auch C, aber 1600€). Kannst du dir vorstellen das eine Airline aus Kulanz mich dann auf den nächsten Flieger nach Zürich in Doha setzt? (Um erhrlich zu sein, schmunzel ich bei meiner Frage selber, denn es handelt sich ja immer noch um ein Unternehmen und nicht eine Wohlfahrtgesellschaft) Was würdest du vermuten, wie wird das gehandhabt? Kann hier auch Glück eine Rolle spielen, an welchen Angestellen von Qatar ich gelange?

    • Johannes sagt:

      Hallo Joshua,

      davon würde ich auf nicht ausgehen. Zwar ist Qatar noch recht kundenfreundlich aber trotzdem ein sehr gewagtes Spiel. Dann lass dich lieber auf einen frühen Rückflug umbuchen.

  193. Yann sagt:

    Hallo Johannes!
    Danke dass es diese Seite gibt!
    Mein Frage ist, mein Flug von SFO nach FRA mit Lufthansa ist ausgefallen, erst 2 Tage später ist ein Alternativföug möglich gewesen. Steht mit wegen des 2-tägigen Ausfalls eine höhere Entschädigung zu als die 600Eur?

    • Johannes sagt:

      Nein, 600€ sind das Maximum. Nächtes Mal würde ich Lufthansa auffordern doch auf die nächste mögliche Verbindung umzubuchen. Das muss nicht umbedingt mit Lufthansa sein.

  194. Philipp R. sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben Flüge zu folgenden Zeiten gebucht:

    10.10.18, 12:05 Uhr – 17:45 Uhr: Las Vegas – Chicago
    10.10.18, 19:25 Uhr – 09:05 Uhr: Chicago – London
    11.10.18, 10:45 Uhr – 13:10 Uhr: London – Düsseldorf

    Der Flug ab Las Vegas hat sich nun wie folgt geändert:

    10.10.18, 06:57 Uhr – 12:40 Uhr: Las Vegas – Chicago

    Die restlichen Zeiten bleiben wie o.a..
    Wir müssen also nun mitten in der Nacht aus dem Hotel, verpassen ein bezahltes Frühstück und verbringen 7 Stunden am Flughafen in Chicago.
    Ist die Fluggesellschaft in irgendeiner Form verpflichtet, uns – bspw. durch Essensgutscheine o.ä. – zu entschädigen?

    Besten Dank und schöne Grüße

    Philipp

    • Peer sagt:

      Leider sind Fluggastrechte wie in Europa in den USA praktisch nicht existent. Allerdings ist der Kundenservice meist recht kulant, was Umbuchungen angeht.

      An deiner Stelle würde ich daher versuchen, über den Kundenservice eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu erwirken. Innerhalb der Allianz (und v.a. bei der gleichen Airline) sollte es da genug Möglichkeiten zu geben, ggf. halt statt Chicago mit nem anderen Zwischenstopp.

  195. Daniel sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hatten am 16.02.2018 einen Flug mit einer Airline (Sitz in Deutschland) von Hurghada nach München. Der Flug war um 5 Stunden verspätet. ( Abflug regulär um 05 Uhr)

    Grund ( Wurde vom Piloten so durchgegeben) : Die Maschine kam bereits mit einer Verspätung von 1 Stunde nach Hurghada. Da der Flughafen in Hurghada jeden Freitag von 06-10 Uhr vom Militär gesperrt wird, konnte der Flug erst um 10 Uhr durchgeführt werden.

    Die Airline begründet die Ablehnung der Forderung von 400 Euro mit einem außergewöhnlichen Umstand , nämlich der Schließung des Flughafens durch das Militär.
    Jedoch ist bekannt, dass der Flughafen regelmäßig jede Woche gesperrt ist.

    Sind wir hier im Recht?

    Danke vorab!

  196. Verena Rieger sagt:

    Hallo Johannes,
    erstmal muss ich sagen, dass deine Seite echt toll ist. Gut, dass es so Menschen wie dich gibt.
    Ich habe im Januar 18 einen Flug nach Rom mit Eurowings gebucht. Flug soll im Juni sein. Am 8.3. bekam ich eine Mail von Eurowings mit der Annulierung der Flüge. In der Mail stand, dass wir umgebucht werden, dies einige Tage dauern kann und die Umbuchung schnellstmöglich erfolgt. Nachdem bis heute, 29.3.18, immer noch keine Umbuchungsmail da war, habe ich heute bei der Service Hotline der Eurowings angerufen. Da wurde mir mitgeteilt, dass sie leider nicht sagen können, wann die Umbuchung durchgeführt wird (angeblich wird das nach Alphabet abgearbeitet und unser Nachname beginnt mit R) und wir spätestens 2 Wochen vor Abflug die Umbuchung auf die Lufthansa erhalten werden.
    Wir überlegen jetzt, den Flug bei Eurowings zu stornieren und direkt über die Lufthansa zu buchen. Leider sind die Flüge bei der Lufthansa jetzt teurer als unser ursprünglich gebuchter Flug mit Eurowings.

    Hast du Erfahrung, ob Eurowings die Mehrkosten erstattet?

    Natürlich könnten wir auch abwarten bis 2 Wochen vor Flug, aber wir wollen jetzt schon auf Nummer sicher gehen und uns die Flugzeiten noch aussuchen.

    Danke schonmal für die Mühe und schöne Ostern,
    viele Grüße
    Verena

    • Johannes sagt:

      Hallo Verena,

      Eurowings muss euch umbuchen und zur Not auch auf eine andere Airline. Wenn du den Flug stornierst ist Eurowings nicht dazu verpflichtet die Mehrkosten zu tragen. Ich würde Eurowings schriftlich eine Frist von zwei Wochen geben und sonst androhen, dass ihr selber einen Ersatzflug buchen würdet. Ggf. kannst du mal versuchen über die Facebook-Seite von Eurowings die Umbuchung etwas zu beschleunigen. Da reagieren die gefühlt deutlich kundenfreundlicher auf Nachrichten.

  197. Tim sagt:

    Moin,
    ich hatte einen gecancelten Flug von der norwegischen Airline Wideroe. Die haben mir jetzt 250€ überwiesen. Da wurden mir aber 20€ Bankgebühren abgezogen.
    Muss ich die tragen, oder muss die Airline sicherstellen, dass bei mir die vollen 250€ ankommen?

    Danke für die Antwort 😉
    VG
    Tim

  198. Fekih sagt:

    Ich habe einen Flug über fti gebucht abflug 6.3 zurück 13.3 der rückflug wurde gestrichen und ein ersatzflug am 14.3 angeboten was aber von der arbeit her nicht geht die nachricht kam am 1.3 also noch schön vorm wochenende was sind die rechte? Flug deutschland tunesien

  199. Lena sagt:

    Hallo!
    Ich fliege morgen früh (in ca. 12h) nach New York mit Bristish Airways über London. Mein Anschlussflug in London wurde gerade gecancelt und ich wurde ohne zusätzliche Kosten auf einen Flug umgebucht der 3:25h später in London losfliegt, und komme somit auch später in New York an. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

  200. Julia König sagt:

    Guten Tag,
    Wir fliegen im Rahmen eines Junggesellenabschiedes Ende Juni nach Warschau. Unsere Airline hat letzte Woche unseren Hinflug storniert. Wir haben die Kosten für die Flüge direkt beantragt und einen Flug bei anderen Airline gebucht . Muss die ursprüngliche Airline uns die Mehrkosten zahlen? Liebe Grüße
    Julia König

  201. Jessica sagt:

    Hallo, ich habe ein paar Fragen…
    Wir wollten mit 4 Personen mit EasyJet ein verlängertes Wochenende (Fr-So) in Edinburgh machen, am Check Inn wurde uns mitgeteilt das der Flug storniert wurde.
    Der nächste Flug wurde uns So früh angeboten was wir abgelehnt haben da es sich nicht mehr gelohnt hätte.
    Nach mehreren hin und her sind wir wieder nach Hause gefahren (pro Strecke 300km)
    Das Geld für die Flugtickets wurde erstattet, eine Entschädigung wurde abgelehnt aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen.
    Was ist mit den Hotelkosten in Edinburgh? Zum stornieren war es zu spät, das Geld musste bezahlt werden. EasyJet weigert sich die Kosten zu übernehmen. Besteht eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen?
    Mit freundlichem Gruß
    Jessica

    • Johannes sagt:

      Wenn der Grund wirklich schlechtes Wetter war, muss euch Easyjet meines Wissens nach keine Kosten erstatten. Da es beim Thema „schlechtes Wetter“ aber viel Feinheiten gibt, würde ich den Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Vielleicht steht euch doch eine Entschädigung zu.

  202. Frank Stefan sagt:

    Hallo ,
    Hatten eine Pauschalreise über Neckermann von Leipzig über Frankfurt nach Cancun gebucht .
    Am ersten Tag ist das Flugzeug in Leipzig defekt gewesen und der Flug wurde ersatzlos gestrichen.Dadurch erreichten wir unseren Anschluss mit Condor in Frankfurt
    nicht.Wir wurden von Lufthansa für den nächsten Morgen umgebucht von Leipzig nach Frankfurt, von dort nach Paris und dort weiter mit Air France nach Cancun.
    Die Lufthansa bezahlte das Taxi vom Flughafen nach Hause und den nächsten Morgen wieder zum Flughafen. Bis Frankfurt hat alles geklappt.Dann war Lufthansa wieder zu spät und der Flug von Paris war weg.Jetzt bekamen wir in Paris ein Hotel und wurden auf den nächsten Tag umgebucht mit Air France über Mexiko-Stadt nach Cancun.Das hat diesesma geklappt. Sind dann endlich mit mehr als 2 Tagen Verspätung angekommen .
    Muss die Lufthansa jetzt 2 mal die Entschädigung von jeweils 600€ pro Person zahlen oder nur 1mal und hole ich mir die Entschädigung von Reiseveranstalter oder von Lufthansa .?
    Mfg Frank Stefan

    • Johannes sagt:

      Hallo Frank,

      du musst dir die Entschädigung von Lufthansa holen. Ich würde versuchen 2 x Entschädigung zu bekommen aber da es sich ja um einen Flug von Leipzig nach Cancun handelt, wird es vermutlich nur einmal Entschädigung geben.

  203. Nadine sagt:

    Hallo,

    ich hätte dazu auch noch eine Frage: ich hatte pauschal Ägypten gebucht. Statt Donnerstag Nachmittag, sind wir Freitag Abend zurückgekommen (technischer Defekt). Ich hatte für Freitag Mittag einen Flug innereuropäisch zu einem anderen Reiseziel gebucht, den ich nicht antreten konnte, weil ich nicht in Deutschland war. Der Reiseveranstalter meint zwar, dass der Vertrag zwischen ihm und mir mit Ankunft am Zielflughafen geendet hat und er damit nicht für den Ersatzflug einstehen muss – allerdings habe ich meinen Flug freitags ja während mein Vertrag mit dem Veranstalter quasi noch lief, verpasst. Ich sehe jetzt ehrlich gesagt nicht, warum ich auf den Kosten für einen Ersatzflug sitzen bleiben sollte. Wer ist hier im Recht?

    Vielen Dank und Grüße
    Nadine

  204. Sascha sagt:

    Hi Johannes,
    kennst du Portale die versuchen Hotel-, Verpflegungskosten, etc. ggü. der Airline geltend zu machen? Flightright und co. decken nur die Entschädigung nach EU Recht ab. Bei höherer Gewalt wie z.B. Schneesturm wird es schwierig diese zu erhalten. Auf den Hotelkosten würde ich in diesem Fall sitzen bleiben, weil die Airline sich bisher weigert etwas zu zahlen.
    VG, Sascha

  205. Kai sagt:

    Hi Johannes,
    BA hat meinen Flug LHR-LAX 2 Monate vor Antritt gecanceled und auf einen 4 Stunden späteren Flug umgebucht. AA Anschlußflug muß ich stornieren, evtl. eine Nacht in LAX pausieren.Okay, mein Pech, da Frist > 2 Wochen.
    Aber gibt es Erfahrungen über Benefits oder Upgrades als Kulanz bei BA?
    Danke und Gruß, Kai.

  206. Kay sagt:

    Ich hätte jetzt leider auch eine Frage dazu.
    Wir haben für den März 2018 Flüge nach China über Expedia, China Eastern Airlines gebucht. Kaum eine Woche später wurde der Hinflug, original 10.03 Abflug & 11.03. Ankunft 06:25 FRA-CDG-KMG geändert. Jetzt ist es nur noch FRA-CDG am 10.03. mit Ankunft um 08:20 & dann Weiterflug am !!! 12.03. !!! 11:50 Uhr also volle 2 Tage später geändert. Expedia ist nicht erreichbar & reagiert nicht auf die Email. Ist damit „Alle andere Ansprüche wie eine anderweitige Beförderung zum Ziel, muss sie euch trotzdem gewähren.“ gewährt, bei Ankunft 2 Tage später? Wir müssen am 11.03. in KMG sein (wegen Rundreise). Vielen Dank schon mal!

    • Johannes sagt:

      Versuch mal Expedia über Facebook zu kontaktieren. Die Mitarbeiter sind dort deutlich hilfsbereiter und reagieren kompetent. Ansonsten musst du dich mal direkt an China Eastern Airlines wenden.

  207. Daniela sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe auch eine Frage.
    Wir werden Ende Dezember auf Kuba sein und von dort aus nach Miami fliegen. Gebucht haben wir den Flug mit American Airlines, die ja jetzt in den Medien sind, weil sie über Weihnachten zu vielen Piloten frei gegeben haben und wahrscheinlich Flugausfälle drohen. Wenn ich das richtig lese, haben wir kein Anrecht auf Entschädigung, sollte unser Flug nicht stattfinden.
    Muss AA uns denn auf einen anderen möglichen Flug umbuchen bzw. haben wir andere Möglichkeiten, die wir dann gelten machen können?
    Vielen Dank im voraus!
    Viele Grüße

  208. Liliane sagt:

    Hi Johannes
    Folgendes bei uns:
    Buchung erfolgte am 6.7.17.
    Geplant: 01.11.2017 09:55 Ab München via Atlanta nach Nassau.
    Info vom Reisebüro am 26.10., dass aufgrund Flugzeitenänderung Anschluss in Atlanta verpasst würde und daher wie folgt umgebucht werden musste:
    1.11.2017 07:00 Abflug München via Amsterdam und Atlanta nach Nassau.
    –> 1 zusätzlicher Umstieg
    –> Vorverlegung des Abflugs um fast 3h
    –> Info weniger als 7 Tage vor Abflug
    –> Kosten für Weg nach München, da wir Zug-Zum-Flug durch die frühen Abflug nicht haben nutzen können (Weg 230km x 2)
    –> Parkticket ~90 Euro
    –> Abfahrt zuhause morgens um 01:00, um rechtzeitig am Flughafen zu sein –> „gestörte Nachtruhe“

    Was für Chancen haben wir hier auf Erstattung? Und mit welchem Betrag können wir rechnen?

    Liebe Grüsse aus der Schweiz
    Liliane

  209. Dmitri sagt:

    Hallo Johannes, habe folgende Situation. Flug mit Niki von Palma nach Berlin am 7.1.2017, ursprüngliche Abflugzeit 20.05. Heute, am 21.11, bin ich benachrichtigt worden, dass der Flug um mehr als 10 St. vorverlegt wird. Neue Abflugzeit ist somit 9.25. Kann ich mit der kompletten Rückerstattung des Ticketpreises rechnen? Meine Versuche, die Airline zu erreichen, waren bisher erfolglos. Eine andere Fluggesellschaft hat noch Abendflüge für den Tag. Herzlichen Dank!

  210. Siegfried Steinacher sagt:

    Hallo Johannes, tolle Seite, vielen Dank dafür.
    Ich habe eine Frage. Meine Tochter fliegt heute mit Cathay von Düsseldorf über Hong Kong nach Cairns. Der Aufenthalt in Hong Kong dauert etwa 12 Stunden. Jetzt hat der Flieger von DUS nach Hong Kong bereits über 3 Stunden Verspätung. der Anschluss wird erreicht werden können. Steht meiner Tochter eine Entschädigung zu?
    Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Kann durchaus sein allerdings ist der Fall kompliziert. Eigentlich zählt die Ankunft am Zielort d.h. Cairns. Da aber Cathay Pacific kein EU-Carrier ist, haben auf dem dem Flug von Hong Kong nach Cairns die EU-Fluggastreche keine Anwendung. Deswegen sollte auch schon die verspätete Ankunft in Hong Kong für den Anspruch auf eine Entschädigung ausreichen. Allerdings ist fraglich ob sich Cathay Pacific darauf einlässt.

  211. Erol sagt:

    Hallo Johannes,
    hätte da auch eine Frage, und zwar: Germania bietet mir eine Entschädigung von 400euro an für eine verspätung von 10std (Düsseldorf 6 Uhr Soll Zeit –> 16Uhr Ist flug zeit —> Ankunftzeit war ca.21:30 in Alanya!). Hier meine Frage mein ganzer Tag ist dadurch futsch gegangebn, Kann ich mein Gebuchten Hotelzimmer preis anfordern/klagen??? Der Zimmerpreis war schon sehr teuer 🙂

    • Johannes sagt:

      Das ist ja eine pauschale Entschädigung d.h. du musst keinen dir entstandenen Schaden nachweisen. Du kannst aber natürlich versuchen deine Hotelkosten noch geltend zu machen, ich bezweifle aber das Germania sich darauf einlässt.

  212. Jörg sagt:

    Hallo,
    Entschädigung gibt es oft auch nicht! Ich habe für mich und meine Familie vergangenen Herbst bei Alitalia einen Flug nach Catania für August 2017 gebucht. Der Flug fand nicht statt, was wir erst am Tag des Abflugs erfahren haben, bis zu diesem Zeitpunkt
    war der Flug weiterhin sowohl im Buchungsportal wie auch im
    Buchungssystem hinterlegt. Lediglich der Online-CheckIn war (laut Angabe) noch nicht möglich. Dies war allerdings für mich zunächst auch kein Grund zur Besorgnis, da der Online-Check-In regelmäßig erst 24 oder längstens 36 Stunden vor dem Abflug freigeschaltet wird. Alitalia selbst war an dem Tag nicht zu erreichen. Wir hatten nun die Wahl, Urlaub, Mietwagen, Ferienwohnung, Flug in den Wind zu schreiben oder neu zu buchen, zu horrenden Preisen, Mehrkosten: 2000 Euro, was wir letztlich taten.
    Nach dem Urlaub haben wir Alitalia schriftlich kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Bis heute gab es keine
    plausible Erklärung der Airline geschweige denn Entschädigung.
    Auch auf zwei Schreiben unseres hinzugezogenen Anwalts hat Alitalia nicht reagiert.
    Jetzt sind wir ratlos. Auf den 2000 Euo bleiben wir wohl sitzen. Unglaublich, dass so ewtas möglich ist und sich die Airline einfach wegducken kann.

  213. Romy R sagt:

    Halli. Wir haben mit British Airways Flüge von MUC nach LHR und weiter nach SIN gebucht. Der Flug nach LHR wurde storniert und laut Callcenter ist der Flug LHR nach SIN überbucht. Deshalb wurden wir auf die selbe Verbindung 24h später umgebucht. Dadurch ist eine Hotelbuchung in SIN (165€) umsonst und den Abschlussflug (Airasia) nach Denpasar verpassen wir auch. Somit sind erneute Kosten für das Hotel in SIN (253€) und Flug nach Denpasar (110€) entstanden und natürlich ist unser Urlaub um einen Tag gekürzt worden. Ich denke wir haben das recht auf die 600€/Person über die EU-Fluggastrechte. Muss uns British Airways die entstandenen Zusatzkosten der erneuten Flugbuchung sowie Hotelbuchung auch ersetzen?
    Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße,
    Romy R.

    • Johannes sagt:

      Meinem Verständnis nach ist das ja eine pauschale Entschädigung und du musst im Gegenzug keinen dir entstanden Schaden nachweisen. Allerdings würde ich es trotzdem einmal probieren und die Kosten bei British Airways einreichen.

  214. Bernd sagt:

    Hallo Johannes, ich habe bei der TUI eine Pauschal (Flug-) Reise ab Hamburg über München, Abu Dhabi nach Phuket und zurück gebucht (Termin in 4 Wochen). Der Zubringerflug (mit Airberlin) wurde nunmehr (erwartungsgemäß) storniert und es wurde mir eine Zugfahrt 2. Klasse von Hamburg nach München und eine „Entschädigung“ von 60,00 € angeboten. Muss ich das so hinnehmen?

    • Johannes sagt:

      Unter Umständen kann das einen Reisemangel darstellen. Allerdings habe ich in dem Bereich zu wenig Erfahrung um dir da eine Einschätzung zu geben. Leider gibt es dafür nicht so klare Regeln wie für Flüge.

  215. Jana sagt:

    Hallo, unser Flug von Olbia nach Berlin wurde gecancelt. Uns wurde Umbuchung angeboten, aber der nä. freie Flug nach Berlin mit easyjet wäre 5 Tage später gewesen. Also absolut nicht machbar! Wir haben einen eurowings-Flug nach Hamburg gebucht und sind am nä. Tag über Hamburg nach Berlin gelangt. Nun sind uns Flug- und Bahnkosten in Höhe von 668 € entstanden, die wir auch angemeldet haben. Bezahlt wurden von easyjet lediglich 55 € Taxikosten für die Fahrt zum Hotel und zurück. Stehen uns die 668 € zu? Die Entschädigung haben übrigens sie sofort bezahlt.

    VG Jana

    • Johannes sagt:

      Eigentlich hätte euch Easyjet auf die nächste verfügbare Verbindung umbuchen müssen. Auch mit Eurowings. Habt ihr das von Easyjet verlangt?
      Generell sollte Eeasyjet die Kosten übernehmen wenn sie sich geweigert haben. Ich würde das aber ggf. von einem Rechtsanwalt klären lassen. DA gibt es viele Fallstricke.

  216. Steffi sagt:

    Hallo Johannes,

    ich hatte Mitte September einen Flug mit British Airways von Barcelona über London nach Shanghai bei expedia gebucht (Barcelona, da ich vorher beruflich noch dort bin). Nun wurde soeben ein Streik von 25 Tagen des Bodenpersonals angekündigt. Ich hatte mit Expedia telefoniert, die mich zwar auf Düsseldorf-London-Shanghai umbuchen können, allerdings soll ich dafür 300 % mehr bezahlen als mein eigentliches Flugticket. Und sie hatten mich dann an British Airways verwiesen. Ich hatte British Airways gesagt, dass ich auf eigene Kosten nach London komme, allerdings wurde mir dann ziemlich frech gesagt, dass ich dann vertragsbrüchig werde und der komplette Flug aufgrund der nicht angetretenen Reise Barcelona-London storniert wird. Sie berufen sich auf äußere Umstände und meinten, mir würden vor Ort im Falle des Flugausfalles Alternativ-Flughäfen (im Umkreis von 300km) angeboten, zu denen ich dann auf eigene Kosten kommen soll. Als ich sagte, dass das komplett Spanien betrifft, meinte sie wortwörtlich: „Pech“ und mal abwarten, vielleicht geht der Flieger ja. Sollte der Streik in Spanien wirklich eintreffen, wäre es für mich ein zu hohes Risiko vorab nach Barcelona zu fliegen, da ich 2 Tage später auf jeden Fall in Shanghai sein muss. Weißt du, wie hier die Rechtslage ist? Muss ich jetzt nochmal ein Ticket von einer anderen Airline buchen (300 % zusätzlich zum Ticket kommt für mich überhaupt nicht in Frage, da bekomme ich ja fast Business Class bei anderen Airlines)? Oder kann ich vorher mit British Airways verhandeln, dass ich erst ab London fliegen kann (und Düsseldorf-London auf eigene Kosten zahlen). Und wäre British Airways verpflichtet, mich von Barcelona nach Shanghai zu befördern, auch wenn mein eigentlicher Flug annulliert wird aufgrund des Streiks? Was ist, wenn der Flug Barcelona-London Verspätung hat und London-Shanghai fliegt nach Flugplan?
    Ich bin hier gerade sehr unsicher, ob ich dann in Barcelona festsitzen würde oder ob die Airline mich auf den nächsten Flug umbuchen muss (sich aber aktuell mit äußeren Umständen rausredet).

  217. Mareike sagt:

    Hallo,

    wir haben über Opodo eine Flug+Hotel Buchung. Der Flug wurde jetzt gestrichen und uns eine alternative Verbindung angeboten. Diese ist jetzt deutlich länger und auch mit Umsteigen statt non-stop. Hat man da irgendeine Handhabe? Entschädigung würde uns ja nicht zustehen, da wir mehr als 2 Wochen vorher informiert wurden.

    Vielen Dank. Mareike

  218. SaSa sagt:

    Hallo,

    ich möchte nachsehen, ob der Flug X3 2144 von HAJ nach TFS am 23.07.2017 über 3 Stunden Verspätung hatte oder die Landung gerade noch knapp unter 3 Stunden Verspätung war. Leider erscheint der Flug überhaupt nicht in der Historie auf flightradar, und ich weiß nicht, wie ich ihn dann noch finden kann. Meines Wissens hatte die Flugnr. nicht gewechselt. Irgendeine Idee? Danke für etwaige Hilfestellungen!

    • Johannes sagt:

      Flightradar24 bietet kostenlos leider nur Daten der vergangenen 7 Tage an. Ich habe deinen Flug mal bei Flightright* eingegeben und laut deren Daten hatte der Flug 2 Stunden 46 Minuten Verspätung. Ich vermute die Zeit bezieht sich auf die Landung. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt wann die Türen geöffnet werden. Das kann auch gut erst 14 Minuten später erfolgt sein und damit hättest du einen Anspruch. Das weiß aber nur die Airline selber wenn ihr nicht die Uhrzeit notiert habt.

  219. Marc & Melly sagt:

    Hallo, ich habe auch eine Frage. Wir sollten von Dubai über Istanbul nach Stuttgart fliegen. Am Flughafen haben wir erfahren, dass der Flug storniert wurde, weil ein heftiges Unwetter (Schneefall) über Istanbul war. Soweit alles ok, bei Unwetter geht die Sicherheit vor –> also idR keine Entschädigungszahlung. Dafür hatten wir Verständnis.
    Wir sind dann aber erst 4 Tage und 9 Std später in Stuttgart angekommen!!! Andere Fluggäste wurden viel früher mit anderen Maschinen nach Hause geflogen. Haben wir einen Anspruch auf Entschädigung, trotz Unwetter, weil wir nicht mit einem der nächsten Maschinen nach Hause geflogen wurden? Wir hatten deswegen riesen Ärger. Vielen Dank für die Einschätzung

  220. Sandra sagt:

    Hallo,
    ich bin im Dezember mit meiner Schwester mit Air Berlin von Düsseldorf nach New York geflogen. Nachdem wir eingecheckt hatten wurde unser Flug annulliert und wir konnten erst einen Tag später fliegen.
    Ich habe bereits eine Beschwerde an Air Berlin geschrieben und auch eine Antwort erhalten mit dem Angebot einen Gutschein über 1.500 EUR für Flüge oder aber 1.200 EUR Entschädigung zu bekommen.
    Wenn ich die 1.200 EUR (für zwei Personen) Entschädigung wähle, kann ich dann zusätzlich noch die Erstattung für die Fahrt zum Flughafen an Tag 1, die Hotelkosten für die erste Nacht in New York und den gebuchten und nicht benötigten Shuttle in New York verlangen oder ist das mit den 600 EUR abgedeckt?

  221. Janine sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir haben im Reisebüro eine Pauschalreise von Frankfurt über Muscat nach Sansibar gebucht. Zufällig haben wir festgestellt, dass es die von uns gebuchten Flüge gar nicht mehr gibt, sodass der Reiseveranstalter unsere Flüge ohne uns zu informieren so umgebucht hat, dass wir einen 14 stündigen Aufenthalt in Muscat haben. Ursprünglich wären es 3:45 Stunden gewesen.
    Die Fluggesellschaft verweist an den Reiseveranstalter, dass dieser für Kost+Logis sowie das dann notwendige Visum aufkommt. Der Reiseveranstalter stellt sich quer und sagt wir haben das so zu akzeptieren. Den 14-stündigen Aufenthalt haben wir sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug. Danach braucht man sicher Urlaub vom Urlaub.
    Kannst du abschätzen, ob wir hier dennoch Anspruch auf Entschädigung geltend machen könnten?
    Durch die Änderung benötigen wir zwei zusätzliche Urlaubstage. Der Aufenthalt auf Sansibar bleibt unangetastet.

    • Johannes sagt:

      Ist halt die Frage wie weit der Abflug in der Zukunft liegt. Bei mehr als 2 Wochen gibt es auf jeden Fall keine Entschädigung aufgrund der EU-Fluggastrechte. Du kannst allerdings verlangen auf eine andere Verbindung die früher ankommt umgebucht zu werden. Wenn allerdings nur der Flug von Muskat nach Sansibar umgebucht wurde, greifen dort nicht die EU-Fluggastrechte und ihr seit auf Kulanz der Airline angewiesen.

      Alternativ kann man die Änderung noch beim Reiseveranstalter beanstanden. Das ist allerdings nicht das Thema dieses Ratgebers deswegen zitiere ich mal die Verbraucherzentrale:

      Der Reiseveranstalter kann sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, Flugzeiten zu ändern. Grundsätzlich müssen Sie den ersten und den letzten Urlaubstag vollständig zur An- und Abreise einplanen. Danach können Sie den Reisepreis nur mindern, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Dann sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen.

      Mehr dazu hier:

  222. Simone sagt:

    Hallo,
    Unser Condor Flug verspätete sich 4 Stunden 30 Minuten und wir saßen im Flugzeug wegen eines techn. Defekt fest ohne Getränke und Essen. Wir durften das Flugzeug erst verlassen, nachdem uns gesagt wurde, dass wir mit einer anderer Maschine fliegen werden. Nun sagt Condor nach unserer Beschwerde, die Ankunftszeit sprich die Verspätung würde nur 2 Std. 40 UTC Zeit betragen. Leider haben wir vergessen die genaue Uhrzeit zu dokumentieren. Nun meine Frage: kann ein Flugzeug mit einer von Condor bestätigten 4 std. 30 Minuten Verspätung die Flugzeit auf 2 Std. 40 Minuten verkürzen? Kann das Flugzeug so schnell geflogen sein? Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen. Simone

  223. Marlene sagt:

    Guten Tag Johannes
    wir haben anfang Jahr eine Pauschalreise Friedrichshafen – Antalya gebucht.
    Nun bekam ich eine Mail, dass der Rückflug Antalya – Friedrichshafen ersatzlos gestrichen wurde. Das Angebot war dann ein Flug Antalya – Suttgart und den Zug nach Friedrichshafen zum gleichen Preis, oder
    Variante: Basel-Antalya, Antalya-Basel für CHF 200.00 Aufpreis (was 2x 4Std. Autofahrt bedeutet) oder
    Variante: Zürich-Antalya Antaly-Zürich für CHF 600.00 Aufpreis (diese Möglichkeit würde passen)
    Meine Frage, muss ich den Aufpreis bezahlen?
    Die Reise ist vom 18.07.17 – 30.07.17 und gebucht über Tui

    • Johannes sagt:

      Hallo Marlene,

      hier ist die Frage ob die Fluggesellschaft den Flug gecancelt hat oder ob TUI euch umgebucht hat und der Flug weiterhin stattfindet: https://travel-dealz.de/ratgeber/entschaedigung-flugverspaetung/#was-ist-bei-einer-pauschalreise
      Generell sollte euch TUI aber trotzdem auf die nächst mögliche Verbindung umbuchen. Ein Rechtsanspruch aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht aber nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat.
      Alternativ könnt ihr TUI auch drohen, einen Teil des Reisepreises aufgrund von entgangener Urlaubsfreude zurückzufordern. Vielleicht bucht euch TUI dann kostenlos auf die Zürich-Verbindung um. Zumindest für den Rückflug.

  224. Juli sagt:

    Hallo!
    Ich hatte einen Flug gebucht mit Ari Berlin für am Sonntag 28.05.17 Berlin-Düsseldorf-Boston (eine Buchung). Da der Flug ab Tegel verspätet war (AB6441), wurde mir gesagt, dass ich meinen Anschluss in Düsseldorf (AB 7472) verpassen würde. Daher wurde mir vor Ort (Air Berlin Service Schalter, Tegel) eine alternative Route angeboten: Berlin- New York mit Air Berlin AB7248 und dann weiter New York- Boston mit der Parterairline American Airlines AA1105. Ich sitze jetzt hier in New York mit 4.5 Stunden Aufenthalt, hinzu kommt noch eine weitere Stunde aufgrund einer Verspätung. Voraussichtlich erreiche ich mein Ziel Boston erst um 23.30 Uhr (statt ursprünglich 17 Uhr).
    Umso ärgerlicher ist es, dass ich jetzt im Internet gerade sehe, dass die Flüge meiner ursprünglichen Verbindung wohl doch pünktlich losgeflogen sind und ich schon vor Stunden hätte in Boston landen können.
    Kann ich hier irgendwelche Ansprüche geltend machen?
    Vielen Dank!

  225. Maxim sagt:

    Hallo,

    Gesellschaft A hat einen Flug von 21:00 mit einem Tag Vorlauf annulliert. Ersatzflüge gibt es am selben Tag nur zu einer früheren Uhrzeit, was für mich schwierig realisierbar ist. Von der Stornierung habe ich zufällig in der App der Airline gelesen.

    Bin ich verpflichtet, von meiner Seite aus auf die Airline zuzugehen und umzubuchen oder kann ich Abends zum Flughafen und mich auf einen Flug am nächsten Morgen umbuchen lassen? Ich vermute in diesem Fall entstünde ein Anspruch aug 250 EUR Zahlung?

    Danke & viele Grüße

    Maxim

    • Johannes sagt:

      Hallo Maxim,

      die Fluggesellschaft muss dich informieren. Ich kann dir leider nicht sagen ob du mit dem Wissen aktiv auf die Airline zugehen musst. Ich kann hier keine Rechtsberatung leisten.

      Ich persönlich würde auf die Airline zugehen und darum bitten auf den nächsten Tag umgebucht zu werden weil du nicht früher kannst. Das Hotel sollen sie natürlich auch übernehmen.

  226. Alisa sagt:

    Auch ich habe mal eine Frage, bei der ich nicht wirklich weiter weiß… Es handelt sich hierbei um einen Flug, der im August mit Condor stattfinden soll. Zunächst wurde vor 3 Wochen der Hinflug von 17:50Uhr auf 5:45Uhr am selben Tag verschoben. Vor einigen Tagen wurde darüber hinaus der Rückflug von 20:30h auf 8:25h morgens verschoben. In beiden Fällen wurde der Flug um (knapp) 12 Stunden vorverlegt. Da wir über 300km entfernt vom Abflugsort wohnen, gingen mit der Flugbuchung einige andere Kosten einher (Zugticketbuchung für die Hin- und Rückfahrt, Hotelbuchung für die Nacht nach der Rückkehr). Diese Buchungen sind dementsprechend hinfällig, da in diesem Fall nicht mehr für die Rückfahrt eine Übernachtung benötigt wird, sondern für die Hinfahrt. Ferner können die Zugtickets zu den gebuchten Zeiten nicht mehr genutzt werden und müssen kostenpflichtig storniert werden. Auch ein Mietwagen wurde für den Zeitraum vor Ort bereits bezahlt, kann jedoch jetzt nicht geplant genutzt werden, so dass zusätzliche Kosten für die Umbuchung anfallen werden.

    Bislang wurde auf ein Schreiben an den Kundenservice der Airline nicht reagiert. Vielleicht hast du ja Tipps und/oder Anregungen für uns, wie wir damit umgehen können oder müssen.

    Herzlichen Dank im Voraus 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Alisa,

      leider gibt es keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft die Flugzeiten mindestens 14 Tage vor Abflug ändert. Allerdings kannst du verlangen, auf eine andere Verbindung, auch mit einer anderen Fluggesellschaft, zu dem nächst möglichen Zeitpunkt umgebucht zu werden.

  227. ostermann erik sagt:

    Hallo Johannes, wir würden ursprünglich am 21.517 mit Air Berlin nach Kuba fliegen..Heute den 11.5.17 bekamen wir die Nachricht, das dieser Flug nicht für uns geht, alternativ den 19.5.17 als Flug bekommen könnten..was für uns sehr ärgerlich ist..Wenn ich es richtig verstehe würden uns mich und meiner Lebensgefährtin 1200 Euro Entschädigung zu stehen..Bekam diese Nachricht auch unteranderen per Mail..Wie sollte ich deiner Meinung am besten vorgehen..Danke schon mal voraus für die Antwort..Lg Erik

  228. Timo sagt:

    Hallo Johannes, erstmal ein dickes Dankeschön, dass du eine so hilfreiche Seite erstellt hast und den Leuten wertvollen Rat gibst!!
    Schnell ein paar Worte zu meinem Fall: airberlin Flug von Los Angeles direkt nach Düsseldorf am 7.5 um 17:15 Ankunft 13:00 am 8.5. Flugnr AB7431. Flug wurde annulliert und das würde uns am Check in Schalter bekannt gegeben. Bekam neuen Flug mit American airlines Abflug 19:40 über London (Heathrow) nach Düsseldorf. Ankunft 8.5 um 21:30. Also 8,5 Stunden Verspätung und kein direkter Flug.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, stehen mir die 600 euro Entschädigung zu oder?
    Nur wollt ich wissen was ich jetzt genau machen muss. Soll ich nach der Ankunft in Düsseldorf zu einem airberlin Schalter gehen und mit denen reden? (Schreibe diese Nachricht während ich gerade auf den AA flug warte) oder soll ich denen eine Mail schreiben, wenn ich zu Hause bin? Oder doch lieber anrufen wenn es einen Unterschied machen sollte? Und wie lange dauert es bis man das Geld bekommt?
    So das wars erstmal…

    Besten Gruß
    Timo

  229. Peter sagt:

    Moin,Moin

    folgende Situation ist passiert. Flug mit Eurowings von Teneriffa nach Hamburg.
    Geplant war 16 Uhr Abflug, 22 Uhr Ankunft in Hamburg.

    Tatsächlicher Abflug Teneriffa war um 19:30 Uhr. Ankunft in Hamburg allerdings erst um ca. 4 Uhr nachts.

    Wir landeten in Hannover und wurden mit Bussen nach Hamburg gefahren.

    Gibt es in solch einem Fall Erfahrungen?

  230. Nicabell sagt:

    Hallo Johannes,
    am 03.04 sind wir wie folgt gefolgen:
    STR – ATL Abflug geplant war 09.45 Uhr
    Flug hatte dann 3,5 Stunden Verspätung. Dies wurde uns 4 Stunden vor Abflug mitgeteilt. Ein Grund für die Verspätung wurde nicht genannt. Wir bekamen einen 10 Euro Frühstücksgutschein.
    Durch die Verspätung haben wir unseren Anschlußflug in ATL nach MEM verpasst (geplant war 17.25 Uhr). Wir wurden dann umgebucht. Dieser umgebuchte Flug hatte dann wiederum Verspätung (Grund: Wir warten auf die Kabinencrew), so dass wir schlußendlich erst nach 01 Uhr nachts. Wir haben keinerlei Versorgung etc. in Atlanta erhalten. Wir mussten also das Essen dort selbst bezahlen und da wir dann so spät in MEM ankamen dort dann noch das Taxi. Wir haben den Flug bei Expedia gebucht. Geflogen sind wir hin mit Delta und zurück mit KLM/AF-
    Was können wir tun?

  231. Katharina sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Flug ist letzens wegen Streik ausgefallen. Nach ewigem Hin und Her hat mir die Lufthansa inzwischen mein Bahnticket erstattet (was laut vorheriger telefonischer Auskunft angeblich ohne Probleme ablaufen sollte). Nun bin ich nicht sicher, ob ich zusetzlich auch noch den Ticketpreis erstattet bekomme. Hab ich nur ein Recht auf alternative Beförderung oder zusätzlich noch auf Erstattung des Ticketpreises? Ich blicke da nicht durch… 😉

    • Johannes sagt:

      Du hast mit Lufthansa einen Beförderungsvertrag von A nach B geschlossen. Den hat Lufthansa mit Erstattung des Bahntickets erfüllt. Deswegen hast du meine Meinung nach kein Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises.

  232. Christine Brandner-Roth sagt:

    Hallooooooo mannnnnnn bin ich sauer…. wir wollten am kommenden Sonntag 16.4. nach Malaga fliegen für eine Woche, gebucht mit Expedia als Click Mix Reise… heute Mittag klingelt das Handy und eine “ Nr. “ aus den vereinigten Staaten im Display dran war eine Kollegin von Expedia… sie sagte unser Flug wäre storniert. Dieser war von Iberia und sollte mit Air Berlin ausgeführt werden.
    Sie bot einen Hinflug an (gleiche Uhrzeit die wir bereits hatten mit AirBerlin nur plötzlich war es Niki) aber es gab keinen passenden Rückflug für uns… so wollte Sie mich erst aufs Glateis führen und meinte, sie könne auch die Flüge stornieren und wir liessen das Hotel stehen… ich verneinte dies und sagte dass das ja wohl der größte Witz ist… denn ich kann nicht für eine Woche 4450 Kilometer mit dem Wagen fahren…. letztlich merkte sie wohl, dass das sehr dämlich war… und stornierte die komplette Reise…. Anscheinend wird alles erstattet, kann aber bis 12 Wochen dauern….. heyyyyyyy kann es das sein…. ??? Haben wir keinen Anspruch auf entgangenen Urlaub…???.. so ein Mist echt….. Danke schon mal für eine Antwort! Haben Urlaub eingereicht und hocken jetzt dann daheim……

  233. Thorsten Neumeier sagt:

    Hallo Johannes,,
    hier die Schliderung meines Falles:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Ursprungsflug von Stockholm nach London (LHR) wurde laut Aussage am Telefon von American Airlines von British Airways storniert. BA hatte uns fuer einen Flug nach LHR auf 15.40 Uhr gesetzt. Zu der Zeit sollten wir aber schon 2 1/2 h auf dem Weg von LHR nach LAX sein. Als Alternative bekamen wir von AA einen Flug mit AirBerlin nach Berlin-Chicao-LA angeboten. Der Flug sollte um 06.30 Uhr von ARL starten. Am Schalter um 04.00 Uhr angekommen wurde uns mitgeteilt, dass der Flug nach Chicago ausfällt. Wir müssten jetzt KLM fliegen, Rioute Stockholm-Amsterdam-LA. Der Flug ging um 09.30 Uhr. In Amsterdam angekommen, sollte der Anschltssfllug nach LAX um 12.45 Uhr starten. Durch Verzoegerung war der Start erst nach 15.15 Uhr. Dieses hatte zur Folge, dass wir unseren Anschlussflug nach Maui von LAX verpasst haben. Wir mussten 1 Nacht in LA verbringen und sind am naechsten Tag um 09.00 Uhr mit Hawaain Airlines transportiert worden. Dieses haben wir bei AA gemeldet. Diese haben uns an Sie verwiesen wegen des Codeshare-Fluges.
    Wir bitten nun um Ueberpruefung unserer Ansprueche.
    American Airlines hat uns an BA wegen Codeshare verwiesen

  234. Nicola sagt:

    Hallo Johannes (und alle anderen, die sich besser auskennen 😉
    ich hatte mit United Airlines einen Direkt/Nonstop-Flug Hamburg-Newark/NY gebucht. Der wurde vier Wochen auf Lufthansa mit Umsteigen in Frankfurt umgebucht, was sehr ärgerlich war (Ankuft später, Reisezeit länger…). Rückflug dito.
    a) Ist es richtig, dass wir wg. der langen Vorankündigung nichts geltend machen können?
    Beim Rückflug aus NY sollte sich der Lufthansa-Abflug nach München um gut 5 Stunden verspäten. Nach viel Hin- und Her konnten wir auf einen Flug nach Zürich umbuchen, von dort aus mit German Wings nach Hamburg. Statt um 12.15 h kamen wir um 16:10 h an.
    b) Falls sich ein Anspruch ergibt, bei welcher Fluggesellschaft melden wir den an? United (= kein Anspruch, weil nicht EU-Abflug u. Gesellschaft?) oder bei Lufthansa (= Anspruch, weil EU-Fluglinie, obwohl Ablug in Nicht-EU-Land?), die den Flug ja durchführen wollen, aber sich so sehr verspäteten, das wir auf Swiss Air umgebucht wurden?
    Die Reise war echt turbulent. Schon der Hinflug war so knapp getaktet, dass wir beinahe den Anschlussflug verpasst hätten. Direktflug wäre soooo unkompliziert gewesen.
    Danke für deine/eure Hilfe!!

    • Johannes sagt:

      a) Wenn ihr mind. 14 Tage vor Abflug informiert werdet, gibt es keine Entschädigung. Ggf. hättet ihr aber drauf bestehen können, auf eine schneller Verbindung umgebucht zu werden. Auch mit anderen Fluggesellschaften.
      b) Es zählt immer die ausführende Fluggesellschaft. In diesem Fall Lufthansa.

      • Nicola sagt:

        Klasse, vielen Dank! Dann wenden wir uns mal an Lufthansa; obwohl ja letztlich Swiss den Flug übernommen hatte.
        Schade mit den 14 Tagen. Dann können die ja eigentlich umbuchen und in Ruhe auf für die Gesellschaft sicher günstigere Umsteigeflüge umbuchen, nachdem die Reise bezahlt ist.
        Eigentlich unverschämt. Direktflüge auf Langstrecken sind ja doch unschlagbar komfortabel … ;-(((
        Allein das hatte uns extrem geärgert, ich bin mit Kind verreist. Und hatte auch gelesen, dass Gerichte das mal kassiert haben … ?
        Viele Grüße, Nicola

  235. Nino sagt:

    Hallo,

    hatten zu zweit einen Flug Amsterdam – Lima (Peru) gebucht. Offiziell LAN, ausführende Airline bis zum Umsteigen in den USA war jedoch Birtish. Flug war Amsterdam – London – Miami – Lima geplanter Abflug 9:00, geplante Ankunft in Lima gegen 22:00 Abends.

    Da der Pilot in Amsterdam erkrankte dauert es länger bis der Ersatz da war, so dass wir unseren Anschlussflug in London verpassten. Wurden auf einen Flug über NY nach Lima umgebucht der mehrere Std später ging, was darin resultierte dass wir statt 22:00 Abends am nächsten Tag gegen 07:00 Morgens in Lima ankamen.

    Laut meiner Auffassung und Recherchen stehen mir hier 2x 600 Euro zu.
    British lehnt jedoch alles ab.

    Erste Antwort:
    vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Antrag auf EU Entschädigung an uns gewandt haben. Ich bitte Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort meinerseits.

    Ihr Antrag wurde abgelehnt, weil BA0423 am 05. Juni 2016 aufgrund von Erkrankung des Piloten, dessen Grund außerhalb des Einflussbereichs von British Airways lag, verspätet war. Infolgedessen war ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich. Nach EU-Recht ist British Airways unter diesen Umständen nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.

    Wir setzen alle vertretbaren Mittel ein, um die Verspätung eines Fluges zu vermeiden. Bevor wir eine Entscheidung treffen, wird abgewogen, ob es andere Möglichkeiten gibt. Es tut uns sehr leid, dass sich die Verspätung in diesem Fall nicht vermeiden ließ.

    Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben. Ich hoffe, dass wir Sie bald wieder an Bord begrüßen dürfen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne über den blauen Link unten direkt an mich wenden.

    Habe dann nachgehakt, auf vorhanden Urteile hingewiesen und betont dass das kein außergewöhnlicher Umstand sei, mit Schichtungsstelle und Anwalt gedroht, nächste Antwort:

    vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Antrag auf EU Entschädigung noch mal an uns gewandt haben.

    Ich habe Ihren Antrag nochmals geprüft und leider kann ich Ihnen keine positive Rückmeldung geben.

    Entgegen Ihrer Rechtsauffassung stellt die ungeplant eintretende Krankheit eines Crewmitglieds sehr wohl einen außergewöhnlichen Umstand gemäß EU-Verordnung dar, zumal British Airways allen möglichen, vertretbaren und zumutbaren Mittel eingesetzt hat, um die Verspätung der BA0423 vom 05. Juni 2016 zu vermeiden. Detaillierte Informationen, um welche Maßnahmen es sich dabei gehandelt hat, können jedoch nur zur Verfügung gestellt werden, wenn gerichtlich verlangt.

    Bei Flügen, die von dem Hauptumschlagsflughafen der Fluggesellschaft abfliegen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet ausreichend Ersatzpersonal in Bereitschaft zu haben. Im Falle von British Airways ist dies in London Heathrow so, jedoch nicht auf allen weltweit angeflogenen Flughäfen, so auch Amsterdam.

    Gemäß Artikel 5.3 der EU-Verordnung 261/2004 ist eine Fluggesellschaft nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, wenn nachgewiesen ist, dass die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Laut der Erwägung 14 und 15 der EU-Verordnung beinhalten außergewöhnliche Umstände unter anderem auch mit der Durchführung des Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Streiks sowie Auswirkungen der Flugsicherung, die Anlass zu langer Verspätung geben. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung für Ihren verspäteten Flug.

    Ich kann verstehen, wenn dies enttäuschend für Sie ist, doch ich hoffe, dass Sie mit dieser Information unsere Entscheidung nachvollziehen können.

    Könnt ihr mir kurz helfen, wie stehen die Chancen? Bringt es was zu klagen bzw zur Schlichtungsstelle zu gehen? Habe mir nach Erfahrungsberichten mit BA hier mehr Chancen auf unkomplizieret Abwicklung erhofft…

    • Johannes sagt:

      Mit dem Abschnitt …

      Laut der Erwägung 14 und 15 der EU-Verordnung beinhalten außergewöhnliche Umstände unter anderem auch mit der Durchführung des Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Streiks sowie Auswirkungen der Flugsicherung, die Anlass zu langer Verspätung geben.

      … hat British Airways sich doch direkt ein Eigentor geschossen. Da ist auf jeden Fall keine Rede von Erkrankung eines Pilotens.

      Ich würde British Airways noch einmal Antworten und auf das Urteil vom AG Königs Wusterhausen 9 C 138/12 verweisen:

      Entscheidungsgründe
      […]
      20 […] Sofern die Beklagte sich lediglich darauf beruft, dass wegen der Erkrankung des die Luftbeförderung ausführenden Piloten die Flugzeit sich verzögert hat und im Ergebnis die 4 Stunden Verspätung eingetreten sind, so bildet dies keinen in Artikel 5 Abs. 3 der EU-Fluggastverordnung geregelten Exkulpationsgrund. Nach Artikel 5 Abs. 3 der EU-Fluggastverordnung ist eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 dann nicht zu leisten, wenn das Flugunternehmen nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück geht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßgaben ergriffen worden wären. Nach der einschlägigen Rechtssprechung und Kommentierung werden als Exkulpationsgrund lediglich Streik und Wetter oder trotz regelmäßiger Kontrollen außergewöhnliche technische Defekte angenommen. Vorliegend lässt sich in diese Fallgruppen der Vortrag der Beklagten nicht eingruppieren. Auch geht das Gericht davon aus, dass die Erkrankung eines Crewmitgliedes, auch des Piloten den Flugbetrieb immanent ist, so dass die Beklagte dafür Sorge zu tragen hat, dass für diesen Fall Ersatz vorhanden ist. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der EU-Fluggastverordnung, die Ansprüche der Fluggäste und ihre Rechtsposition zu stärken in Hinsicht auf Annullierung und Verspätung von Flügen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie den Flugbetrieb immanenten also ständig auftretenden Probleme im Sinne der Exkulpationsgründe auf den Fluggast abgeplättet werden können. Der Beklagten ist auch insofern nicht zuzugeben, dass sie als ausländische Airline eine Ersatz-Crew nicht vorhalten kann, denn in dieser Hinsicht ist sie genau wie alle anderen Fluggesellschaften die der EU-Fluggastverordnung unterliegen zu behandeln. In jedem Fall hat die Beklagte dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausweismöglichkeit auf einen anderen Flug oder aber eine Ersatz-Crew vorliegend hätte in Bereitschaft stehen müssen.

      Sonst kannst du den Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen. Ansonsten würde ich dir wegen möglichen Gerichtsstand in Amsterdam (Abflug) oder London (Sitz der Fluggesellschaft) raten den Fall an ein Fluggastrecht-Portal abzutreten. Damit kannst du auch gerne in deiner nächsten Email an British Airways drohen.

      • Nino sagt:

        Danke Johannes für deine Hilfe.

        Habe es nochmal freundlich inkl. dem von dir erwähnten Zitat probiert, aber hilft nix. Habe wohl eine besonders hartnäckige Bearbeiterin erwischt 😉

        „danke für Ihre letzte E-Mail. Ich habe Ihre Beschwerde noch einmal geprüft und mir die Zeit genommen, alle Einzelheiten durchzusehen.
        Auch im Hinblick auf Ihre weiteren Informationen und Einwände wird sich unsere Antwort nicht ändern. Wir können Ihrer Forderung nach einer Entschädigung nicht nachkommen und werden diese nicht weiter beantworten.
        Leider ist es daher in diesem Fall nicht möglich, diese Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.
        Nochmals danke, dass Sie sich an uns gewandt haben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Anne Schroeder
        British Airways Customer Relations“

        Werde das jetzt mal an meinen Rechtsschutz übergeben, der müsste eh europaweit gelten. Falls das nicht klappt dann Flightright.

        Also an alle, versucht es vlt lieber direkt über die Englische BA Version, damit ihr Fr. Schroeder nicht am anderen Ende der Leitung habt 😉

        cheers!

  236. Leo sagt:

    In meinem Fall würde ein Finnair Flug von Osaka nach Helsinki annulliert aufgrund von Krankheit des Piloten, mein neuer Flug sollte am nächsten Tag über Hongkong gehen, jedoch wurde auch dieser Flug (hong Kong helsinki) annulliert aus mir bisher unbekannten gründen. Und ich wurde erneut einen Tag später umgebracht und sollte nun über Bangkok nach Helsinki fliegen was dann auch endlich geklappt hat.
    Steht mir eine Entschädigung oder gar 2 zu? Die airline verweist wegen Krankheit des Piloten auf höhere Gewalt. VG Leo

    • Johannes sagt:

      Lieder ist Finnair eine der Airlines die i.d.R. ohne Gerichtsverfahren nicht freiwillig zahlen. Mit wurde selber mein Rückflug von Singapur annulliert und ich musste Finnair vors Gericht ziehen. Selbst als sie verloren hatten, haben sie kein Geld überwiesen. Erst der Gerichtsvollzieher war erfolgreich.

      Das der Pilot plötzlich Krank wird gehört natürlich zum operativen Risiko der Airline und ist somit keine höhere Gewalt.

      Finnair ist leider kein Mitglied der Schlichtungsstelle und deswegen wird vermutlich nur ein Anwalt dir helfen können. Alternativ und ohne Risiko wäre der Gang über ein Fluggastrecht-Portel: https://travel-dealz.de/ratgeber/fluggastrecht-durchsetzten/#fluggastrecht-portale

      • Leo sagt:

        Alles klar vielen Dank Johannes, wegen den doppelten annullierungen nehme ich an dass ich dennoch nur Anspruch auf eine Entschädigung habe ist das richtig?

        • Johannes sagt:

          Ja, vermutlich. Ist ja ein und dieselbe Transportleistung.

        • Christoph Oder sagt:

          Hallo Johannes hätte da eine Frage an dich mein Flug von München am 04.03.17 21:45 über Muskat nach Sansibar ( Ankunft 05.03.17 13:00 ) mit Oman Air wurde annulliert. Wir wurden daher einen Tag später ( 06.03.17 um 21:45 über Abu-Dabi nach Muskat und anschließend nach Sansibar geschickt Dauer 29 Stunden ( Ankunft in Sansibar 07.03.17 um 03:00 ich wollte wissen mit welcher Entschädigung ich rechnen kann ? Besten Dank im voraus LG Christoph

  237. Jürgen sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben für den Sommer einen Flug von Frankfurt nach Singapur mit Oman Air via Muskat gebucht. Der Flugzeiten sollten eigentlich sein:
    Frankfurt ab 20:20
    Muskat an 5:15
    Muskat ab 8:55
    Singapur an 20:20

    Nun haben wir eine Mail erhalten, dass sich die Flugzeiten geändert haben, der Abflug wurde fast 10 Stunden nach vorne auf 10:35 verlegt, Ankunft in Muskat nun 19:15. Der Anschlussflug findet wie ursprünglich vorgesehen statt. Nun haben wir aber statt 3:40 am Flughafen in Muskat einen Zwischenstopp über Nacht von 13:40!

    Da die Meldung frühzeitig erfolgte, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung, das ist klar soweit. Aber wie sieht es mit folgendem aus:

    muss die Fluggesellschaft ein Hotel in Muskat bezahlen?
    können wir darauf bestehen, dass wir auf einen anderen (Hin-) Flug umgebucht werden? Mit anderen Airlines gibt es Flüge von vergleichbarer Dauer zur ursprünglich geplanten Zeit oder etwas früher aber mit einer Flugdauer, die der ursprünglich geplanten näher kommt.

    Zur Info: die Flugnummer hat sich bei der Flugzeiten-Änderung ebenfalls geändert, ich gehe also davon aus, dass der ursprüngliche Flug komplett weggefallen ist.

    Danke für Deine Einschätzung und viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Jürgen, entschuldige die späte Antwort. Dein Kommentar wurde als Spam markiert.

      du kannst darauf bestehen, dass Oman Air dich auf die nächst mögliche Verbindung umbucht. Das kann auch mit einer anderen Fluggesellschaft sein. Darauf lässt sich Oman Air wahrscheinlich nicht ohne weiteres ein.

      Soweit ich weiß, bietet Oman Air betroffenen Kunden aber entweder eine kostenlose Datumsänderung an, kostenloses Rail&Fly-Ticket um z.B. von München aus eine bessere Verbindung zu erhalten oder Visum + Hotel + Mahlzeiten in Muskat bei über 8 Stunden Wartezeit. Ich würde einfach mal mit Oman Air sprechen.

  238. Iris Arnold sagt:

    Ihr Flug mit Austrian Airlines
    Hallo Wir haben folgende Aussage erhalten, als unser Flug komplett annuliert wurde:
    Meine Frage; ist das richtig, dass wir keine Entschädigung erhalten?

    Guten Tag Frau A.

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Gerne erkläre ich Ihnen die Umstände von 28. August 2016.

    Aufgrund von technischen Problemen bei der Übermittlung von Flugplandaten zwischen EUROCONTROL und Austro Control (Österreichische Flugsicherung) konnte in Wien nur eine geringe Anzahl an Flugzeugen landen. In Folge kam es zu Flugverspätungen und Flugausfällen. Austrian Airlines mussten am 28. August 2016 eine Vielzahl von Flügen verspäten und insgesamt 30 Flüge streichen. Über 6.000 Passagiere waren betroffen. Wir bedauern den Zwischenfall!

    Eine Ausgleichszahlung laut EU-Verordnung 261/04 ist in diesem Fall nicht vorgesehen, da der Grund der Flugunregelmäßigkeiten nicht im Einflussbereich von Austrian Airlines liegt.

    • Johannes sagt:

      Klingt für mich plausibel aber nur ein Anwalt kann diesen Fall für dich umfangreich prüfen. Es kann z.B. sein, dass euer Flug überhaupt nicht direkt davon betroffen war aber z.B. der Flug der vorher mit eurem Flugzeug durchgeführt worden ist. Dann würde wieder Austrian haften.

  239. Rainer Lembke sagt:

    Hallo, schön, dass es diese Seite gibt.
    Meine Frage : Ich bin von Kathmandu mit Fly Dubai nach Dubai geflogen und hatte 6 Stunden Verspätung (ohne Angabe von Gründen). Der Anschlussflug mit Emirates nach Hamburg war natürlich weg. Ohne weitere Probleme war ein Hotel gebucht inklusive Abendessen und Frühstück. Am nächsten Morgen war der Ersatzflug für uns gebucht. Soweit bin ich sehr zufrieden. Durch den Tag Verlust hatte ich allerdings Probleme die am nächsten Tag anstehende große Familienfeier zu planen. Gibt es da die Möglichkeit einer Zahlung wegen „inconvenience“? Ich vermute nicht, wollte aber nichts unversucht lassen.
    Danke Rainer

    • Johannes sagt:

      Hallo Rainer,

      schreib Emirates eine Email. Vielleicht bekommst du einen Gutschein oder Meilen gutgeschrieben. Anspruch auf eine Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten hast du leider nicht.

  240. H. Vogt sagt:

    Hallo,
    ich hatte folgenden Fall: Mein Flug von Budapest nach Hamburg wurde auf Grund von Eisregen annulliert (Wurde ca. 2 Stunden nach der Abflugs-Zeit bekannt gegeben). Wurden dann in ein Hotel gebracht, der nächste Flug sollte nächsten Tag um 6 Uhr morgens stattfinden, nach ca. 10 Stunden warten wurde der Flug wieder annulliert (Wetterlage war immer zu schlecht).
    In dieser Wartezeit wurde uns kein Trinken oder Essen zur Verfügung gestellt, obwohl wir abends im Hotel nichts bekommen haben, Küche war zu und für Frühstück war es nächsten morgen zu früh. Ich hab mir dann selber was am Flughafen gekauft, könnte ich diese Ausgaben von der Airline zurück fordern? Ich musste ebenfalls Telefonate führen bzw. mobile Daten auf meinem Handy anschalten, weil das Wifi am Budapester Flughafen nur für 2 Stunden konzipiert ist. Kann ich mir dafür auch eine Pauschale fordern?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus! MfG
    H. Vogt

  241. Paul sagt:

    Hallo und besten Dank für diesen Beitrag.

    Ich habe eine folgende Frage:

    Mein Flug DXB-IST wurde von der Turkish Airline aufgrund von Schneechaos gestrichen. TA hat uns für 4 Nächte in ein Hotel einquartiert und anschließend mit einer alternativen Airline abgeholt.

    Habe ich unter diesen Umständen Anspruch auf Entschädigung?

    Danke und Gruß
    Paul

    • Johannes sagt:

      Ich würde sagen, Schneechaos fällt unter höhere Gewalt. Deswegen nicht. Außerdem kommt auf DXB-IST kein EU-Recht zu Anwendung. Es gibt zwar eine ähnliche Verordnung in der Türkei aber eine Klage muss deswegen auch dort eingereicht werden.

    • Zoya sagt:

      Hallo Johannes,

      mein Flug am 30.12. (Stuttgart-Amsterdam-Almaty) wurde wegen schlechtem Wetter annulliert. KLM hat mich erst am 29. 12 informiert und einen anderen Flug angeboten. Wegen der kritischen Lage in diesem Land habe ich dieses Angebot abgelehnt und bin erst am 02.01.17 mit KLM geflogen (ich hab mein Ticket umgebucht). Wegen dieser Annullierung habe ich 3 Tage „verloren“. Könntest Du bitte sagen, ob ich in diesem Fall eine Entschädigung bekommen kann oder welche Ansprüche ich habe?

      Mit freundlichen Grüßen

      Zoya

  242. Jörg sagt:

    Verspätung von jeweils mehr als 6 Stunden rund 3 Monate vor Abflug angekündigt.

    Erstmal Danke für diese informative Seite.

    Eurowings hat heute aus operativen Gründen eine Verlegung der Abflugzeit auf dem Hin- und Rückflug von mehr als 6 Stunden angekündigt. Die Flüge finden in rund 3 Monaten statt. Die Verlegung führt dazu, dass wir nun jeweils in der Nacht ankommen, was nicht unlösbar, aber doch kompliziert ist.
    Eine Stornierung nützt nichts, weil es keine Alternativen mehr gibt. Steht mir in dem Fall eine Entschädigung zu? Jeweils für Hin und zurück? die Strecke ist innerhalb Europas etwa 1200 km.

    • Johannes sagt:

      Da die Änderung mehr als zwei Wochen vor Abflug euch mitgeteilt wurde, steht euch leider keine Entschädigung zu. Die Ersatzbeförderung muss aber auch mit einer anderen Airline angeboten werden. Vielleicht gibt es eine kürzere Verbindung. Ansonsten müsst ihr die Änderung wohl so hinnehmen oder stornieren.

  243. Judith sagt:

    Hallo,
    toll, dass es diesen Ratgeber hier gibt!

    Wozu ich bisher nichts gefunden habe:
    Mein Flug von Hamburg nach London wurde gestrichen (eine Stunde vor Abflug ca.) und da am gleichen Tag alle Flüge der Airline ausgebucht waren, konnte ich erst am nächsten Tag fliegen.
    Wie ist das nun mit dem Hotel in London, das ich so kurzfristig natürlich nicht stornieren konnte – kann ich mir das von der Airline bezahlen lassen?

    Vielen Dank und beste Grüße

  244. strichpunkt sagt:

    Hallo Johannes,

    es wäre nett, wenn du mir deine Einschätzung zu meinem Fall gibst.

    Ich hatte folgendes Routing mit Abflug am 04.12. bei Etihad gebucht:

    STR – TXL AB 6556
    TXL – AUH EY 1402 (durchgeführt durch AirBerlin)
    AUH – BKK EY 408

    Da in Berlin allerdings ordentlich Nebel war, wurde bereits früh kommuniziert, dass der Flieger Verspätung haben wird. (er war zur geplanten Abflugzeit in STR noch nichtmal in TXL losgeflogen)

    Ein Blick in Internet zeigte mir, dass es an besagtem Abend mit einem anderen Etihad-Partner (Air Serbia) über Belgrad nach Abu Dhabi gehen würde und wir mit dem EY 408 pünktlich in BKK ankommen würden.

    Also sind wir wieder aus dem Sicherheitsbereich raus und zum Ticketschalter. Hier wurde uns gesagt, dass AirBerlin nur umbucht, wenn sie aus Abu Dhabi den Befehl dazu bekommen. Das selbe wurde mir dann auch an der Hotline von AirBerlin gesagt.

    Als nächstes habe ich es dann bei Etihad probiert. Da es Sonntag Abend war, gab es leider nur die englische Hotline. Sowohl ich als auch mein Kumpel haben es jedoch in je ca. 10 minütigen Gesprächen nicht hinbekommen, eine Umbuchung zu veranlassen. Es wurde jeweils auf einen „Duty Manager“ in Berlin verwiesen, der das regelen würde.

    Damit unser Ticket nicht verfällt, sind wir dann nach TXL geflogen, wo wir unseren Anschlussflug erwartungsgemäß verpasst haben.
    Da in Berlin viele Flüge ausgefallen bzw. aufgelaufen sind, war die Schlange am Umbuchungsschalter entsprechend lang und Personal an einem Sonntagabend auch nicht im Überfluss vorhanden.
    Also habe ich in der Schlange stehend wieder die AirBerlin Hotline angerufen und auf einmal konnten die uns (nach einem Telefonat mit den Kollegen von Etihad) auf den nächsten Tag umbuchen.

    Also noch schnell zu dem Mitarbeiter mit dem Stapel von Hotelgutscheinen und ab ins Bett.
    Am nächsten Tag ging es dann glatt nach BKK – jedoch ließ das Gepäck noch 3 Tage auf sich warten. (da war wohl ordentlich viel Gepäck in TXL aufgelaufen). Hier haben wir von Etihad am Flughafen immerhin je 40$ für Einkäufe bekommen.

    Ich bin mir bewusst, dass da höhere Gewalt im Spiel ist. Allerdings ist im Gesetzestext noch etwas „zumutbaren Maßnahmen“, die die Airline ergreifen muss die Rede.

    Wäre eine Umbuchung in STR auf den AirSerbia Flug so etwas gewesen?
    Und findet das Gesetz überhaupt Anwendung?

    Vielen Dank und viele Grüße
    strichpunkt

    • Johannes sagt:

      Schwieriger Fall. Ich verstehe deine Argumentation aber Air Berlin wird sich vermutlich trotzdem auf höhere Gewalt berufen. Ich würde auf jeden Fall von Air Berlin eine Entschädigung fordern, vermute aber, dass ihr den Fall von einem Gericht entscheiden lassen müsst.

  245. Roman sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Codeshare-Flug Iberia/Vueling wurde storniert und eine Ersatzbeförderung angeboten – allerdings einen Tag früher. Das Angebot habe ich angenommen. Die Fluggesellschaft hat mich genau vor 14 Tagen informiert – es steht also keine Entschädigung zu und somit keine Bearbeitung durch Flightright o.ä.. Dieselbe Geschichte mit Rückflug – Storno, Ersatz am gleichen Tag, aber kein Direktflug mehr sondern Umsteigeverbindung mit mehreren Stunden Wartezeit, Infos genau vor 14 Tagen und keine Entschädigung.

    Ich habe aber irgendwo in den Kommentaren zur EG-Verordnung bzgl. Fluggastrechte gelesen, dass in so einem Fall die Fluggesellschaft für Extra-Übernachtung, Verpflegung und Beförderung vom Flughafen aufkommen muss. Ist das richtig oder irre ich mich? Vueling hat meine Anfrage schon mal abgelehnt.

    Vielen Dank vorab für die Infos.

    • Johannes sagt:

      Hallo Roman,

      eigentlich muss dich Vueling auf die nächst mögliche Verbindung, auch mit einer anderen Airline, umbuchen. Hast du darauf bestanden?

      • Roman sagt:

        Hallo Johannes, ja, ich habe angefragt, bestanden aber eher nicht. Damals über fluege.de gebucht, über andere Airlines gabs keine Rede. Es gab keinen Vueling Flug mehr an dem Tag, als einzige passende Möglichkeit wurde mir angeboten einen Tag früher zu fliegen. Auf dem Rückweg auch Direktflug gestrichen, nur noch Umsteigeverbindung.

      • Roman sagt:

        Hallo Johannes,

        kannst Du evtl. die Frage beantworten, ob in beschriebener Situation die Entschädigung – nicht die 250 Euro aus EG-Verordnung, sondern die Erstattung der Extra-Übernachtung, Verpflegung und Beförderung vom Flughafen doch zusteht, oder ist es ein Irrtum? Danke.

  246. Christian sagt:

    Mein Flug von Stuttgart nach Istanbul am 17.12.2016 mit onurair gibt es nicht mehr. opodo meinte, ich wurde am 2.11. informiert, aber ich habe keine Mail bekommen. man bietet mir nur die erstattung des flugpreises an (ein witz). auch onurair will für die kosten eines ersatzfluges erst nicht mal aufkommen . was jetzt tun ?

    • Johannes sagt:

      Auch Onurair muss sich an die EU-Fluggastrechte halten. Du kannst einen Ersatzflug buchen und anschließend die Kosten einfordern.
      Das Problem: Onurair hat, soweit ich weiß, kein deutsches Büro. Das heißt, musst du gegen Onurair Klage einreichen, müssen alle Unterlagen amtlich übersetzt werden, was wiederum sehr teuer ist. Mit diesen Kosten musst du in Vorleistung gehen.
      Selbst wenn du gewinnst heißt das nur das du das Geld bekommst. Da die Türkei auch nicht zu EU gehört, ist die Vollstreckung deiner Ansprüche sehr kompliziert.
      Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich das Risiko einer Klage nicht eingehen.

      Ich würde das Geld nehmen und einen Ersatzflug buchen. Kannst die Kosten ja anschließend mal einfordern aber groß Hoffnung will ich dir nicht machen.

      • Chris sagt:

        Danke für den Tip.
        Ich hatte mir gestern so Opodo App installiert. Dort wird angezeigt, dass mein Flug pünktlich ist. Ebenfalls eine vollkommen falsche Information.
        Ich habe mir jetzt einen neuen Flug gebucht für 111 EUR. Nicht gerade realistisch.

      • Marco sagt:

        Hallo Johannes,
        soweit ich weiß gibt es ein Urteil des EUGh, dass die Zuständigkeit des Gerichtes am Abflug- oder Ankunftort bejaht.

        Hat man erst mal einen Titel, dürfte die Vollstreckung kein Problem sein, solange die Airline Deutschland noch anfliegt.
        Dann wird einfach das Flugzeug gepfändet und an die Kette gelegt. Wäre meines Wissens nicht das erste Mal.

    • Oliver sagt:

      Genau das gleiche Problem: Flug von Onurair gestern am 13.12.16 von Frankfurt nach Istanbul ersatzlos annuliert worden.

      Nach der Recherche im Internet und Konsultation der Rechtschutzhotline, werde ich einen Ersatzflug buchen und die Kosten bei Onurair geltend machen. Zusätzlich die 400€ Aufwandentschädigung fordern, da der Flug 10 Tage vor Abreise gecancelt wurde.

      Scheinbar gewinnt man als Verbraucher nahezu jeden Fall, wenn man nur die Eier hat zu klagen. Das werde ich jetzt auch tun.

      Scheiß Onurair!

      • Johannes sagt:

        Ist schon wirklich traurig wie Onurair mit seinen Kunden umgeht und trotzdem mit kaum Konsequenzen rechnen muss.
        Über eine Rückmeldung, ob dir Onurair die Kosten und Entschädigung ausgezahlt hat, würde ich mich freuen!

  247. Isabel sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich bin mit der TAP Portugal von Sao Paulo über Lissabon nach Berlin geflogen.
    Anfänglich sollte mein Anschlussflug von Lissabon nach Berlin um 7:05 sein jedoch wurde ich dann informiert, dass dieser Flug auf 18:00 verschoben wurde.

    Ich musste daher mehr als 10 Stunden in Lissabon nach einem Langstreckenflug warten.

    Gibt es bei diesem Fall eine Entschädigung?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    Isabel