Flugzeitänderung bei Pauschalreisen – Was tun?

Strand Kreta

Bei der Auswahl einer Pauschalreise ist die Wahl der Flugzeiten für den Reisenden ein großes Thema. Ein später Hinflug oder ein sehr früher Rückflug kosten schnell einen oder im schlechtesten Fall zwei komplette Urlaubstage.

Umso ärgerlicher ist es, wenn dann ein paar Wochen nach der Buchung eine nicht besonders erfreuliche Email mit neuen Flugzeiten vom Reiseveranstalter zugestellt wird. Natürlich deutlich schlechter als der ursprünglich gebuchte Flug. Welche Rechte hat man dann und darf der Reiseveranstalter die Flugzeiten wirklich unverbindlich halten?

Achtung

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Szenarien, die zu einer Flugzeitänderung bei Pauschalreisen führen kann:

  1. Der Reiseveranstalter verschiebt den Flug von sich aus – kommt häufig bei (Voll)Charterflügen vor – oder bucht euch auf einen anderen Flug um, aber der ursprüngliche Flug wird wie geplant durchgeführt
  2. Die Fluggesellschaft selber annulliert ihren Flug oder ändert die Flugzeiten. Das kommt meistens bei Linienflügen vor

Wir gehen nachfolgend vom dem 1. Fall aus. Wenn ihr aber der Meinung seid, dass die Fluggesellschaft für die Änderung verantwortlich ist, lest unter Und was ist mit den Fluggastrechten? weiter.

Sind die Flugzeiten wirklich unverbindlich?

Bei der Buchung einer Pauschalreise findet man in den Flugdetails meistens den Zusatz:

Der Reiseveranstalter behält sich Änderungen der geplanten Flugzeiten und Fluggesellschaften im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten vor.

TUI Flugzeiten unverbindlich
Hinweis zu den Flugzeiten

Doch was bedeutet das genau? Darf der Reiseveranstalter damit die Flugzeiten beliebig ändern?

Grundsätzlich darf der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag einseitig ändern und damit auch die Flugzeiten. Allerdings erhält der Passagier auch das Recht von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Änderung erheblich ist. Das hat die EU in ihrer Pauschalreiserichtlinie so festgelegt:

In bestimmten Fällen sollte der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag einseitig ändern können. Reisende sollten allerdings vom Pauschalreisevertrag zurücktreten können, wenn durch die Änderungen eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich verändert wird. Dies kann beispielsweise bei einer Verringerung der Qualität oder des Werts der Reiseleistungen der Fall sein. Eine Änderung der im Pauschalrei­severtrag angegebenen Abreise- oder Ankunftszeiten sollte beispielsweise dann als erheblich gelten, wenn sie dem Reisenden beträchtliche Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten verursachen würde, etwa aufgrund einer Umdisponierung der Beförderung oder Unterbringung. […]

(33) Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

Leider fehlt hier eine genaue Definition, wann eine Änderung der Flugzeit erheblich ist und dem Reisenden beträchtliche Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten bereiten. Die Entscheidung wird leider den Gerichten überlassen, was den ganzen Prozess für den Reisenden deutlich komplizierter macht.

Das Landgericht Hannover hat 2017 entschieden (8 S 46/16), dass eine Verschiebung der Flugzeiten um mehr als 5 Stunden einen anspruchsauslösenden Reisemangel darstellt.

Die Verlegung der Flugzeit von 13.40 Uhr – 16.00 Uhr auf 19.25 Uhr – 21.55 Uhr in Zusammenhang mit der Umbuchung der Reisenden von einem Linienflug auf einen Charterflug stellt einen anspruchsauslösenden Reisemangel dar, der über eine bloße Unannehmlichkeit, die in Zeiten des Massentourismus hinzunehmen ist, hinausgeht.

Urteil Landgericht Hannover 8 S 46/16

Als Faustformel, die aber leider in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist, kann man bei einer Flugzeitenänderung von über 5 Stunden von einem Reisemangel ausgehen. Das ist aber trotzdem immer stark von den Umständen abhängig. In dem vom LG Hannover gesprochenem Urteil geht es z.B. auch darum, dass ein Kleinkind Teil der Reisenden war und die Ankunft am Zielort in den späten Abend gefallen wäre.

Diesen Reisemangel kann man unter Umständen als Begründung nutzen, um kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, eine Reisepreisminderung zu bewirken oder auch eine Ersatzbeförderung zu verlangen.

Von der Reise zurücktreten

Wenn die Reiseleistung durch die neuen Flugzeiten erheblich verändert wird, hat man als Kunde das Recht vom Pauschalreisevertrag zurücktreten zu können. Leider ist die Definition sehr schwammig und wird die Gerichte in den nächsten Jahren sicherlich gut beschäftigen.

Ob eine Flugzeitänderung dafür ausreicht, von der Reise zurücktreten zu können, ist immer vom Einzelfall abhängig. Eine Flugzeitenänderung von 5 Stunden reicht vielleicht aus, um einen Reisemangel geltend zu machen. Aber vermutlich ist das noch nicht genug, um von der kompletten Reise zurücktreten zu können.

Experten gehen eher bei über 10 Stunden oder Verschiebung um einen ganzen Tag von einer beträcht­lichen Unannehmlich­keit aus, die einen Rücktritt rechtfertigen würden.

In einigen Fällen bietet der Reiseveranstalter von sich aus einen unentgeltlichen Rücktritt an und sonst kann man auch einfach mal nett nachfragen. Wenn sich der Reiseveranstalter nicht ohne weiteres auf einen Rücktritt einlässt, dann ist ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang unausweichlich. Deswegen ist meistens der bessere Weg, eine Reisepreisminderung anzustreben:

Reisepreis mindern

Wenn ihr eine Flugzeitenänderung von eurem Reiseveranstalter erhaltet, ihr mit den neuen Flugzeiten nicht einverstanden seid und ihr sie als eine erhebliche Unannehmlichkeit empfindet, solltet ihr den Reisemangel umgehend beim Reiseveranstalter anzeigen und zur Behebung auffordern.

Im Idealfall macht ihr so etwas per Einschreiben mit Rückschein. Bei einer Mängelanzeige per Telefon oder vor Ort beim Reiseleiter z.B. wenn ihr die Reise bereits angetreten habt und euer Rückflug verschoben worden ist, solltet ihr einen unabhängigen Zeugen mithören lassen. Bei Anzeige per Email, könnt ihr eine dritte Person (sollte nicht euer Lebens-/Ehepartner-in) als zusätzlichen Empfänger oder in den CC setzten.

Sollte der Reiseveranstalter den Mangel nicht beheben, habt ihr nach dem Urlaub in Ruhe zwei Jahre lang Zeit, um eine Reisepreisminderung gelten zu machen. Ihr müsst den Reiseveranstalter aber auf jeden Fall die Möglichkeit geben, den Reisemangel zu beheben.

Für einen zeitlichen verschobenen Abflug kann man nach der Frankfurter Tabelle den Reisepreis für einen Tag ab der 5. Stunde um 5% mindern. Die Reisepreisminderung kann man wie folgt berechnen:

Info

Die Minderung um 5% bezieht sich auf den Reisepreis geteilt durch die Reisetage. Nicht auf den gesamten Reisepreis!

Reisepreis / Anzahl Reisetage x 0,05 x (Flugzeitenänderung in Stunden - 4) = Reisepreisminderung

Beispiel mit 6 Stunden Verspätung: 1.000€ Reisepreis / 7 Reisetage x 0,05 x (6-4) Flugzeitänderung = 14,29€

Beispiel mit 10 Stunden Verspätung: 1.000€ Reisepreis / 7 Reisetage x 0,05 x (10-4) Flugzeitänderung = 42,86€

Wenn sich die Flugzeit nicht um deutlich über 5 Stunden geändert hat, fällt die Reisepreisminderung wahrscheinlich recht gering aus.

Ersatzbeförderung verlangen

Nicht jede Flugzeitenänderung müsst ihr hinnehmen. Ihr könnt auch, um den Reisemangel abzuwenden, eine Umbuchung auf einen Ersatzflug fordern, der näher an euren ursprünglichen Flugzeiten liegt oder sogar den ursprünglichen Flugzeiten entspricht. Nicht selten buchen euch Reiseveranstalter zuerst auf einen Linienflug und setzten bei genügend Nachfrage einen Charterflug ein.

Die besten Chancen habt ihr, wenn ihr selber eine passende Flugverbindung heraussucht und diese dem Reiseveranstalter aktiv vorlegt (Flugnummer, Airline, Ab- und Ankunftszeit).

Trotzdem ist hier immer die Frage, ob sich der Reiseveranstalter darauf einlässt, aber man kann die Forderung nach einem Ersatzflug als gutes Druckmittel für eine Reisepreisminderung einsetzen.

Das letzte Mittel kann auch Selbsthilfe sein, indem man selber eine Ersatzbeförderung bucht und die Kosten vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Hier muss aber immer die Frage nach der Angemessenheit beantwortet werden und deswegen ist es empfehlenswert, sich vor der Buchung eines eigenen Fluges rechtlichen Rat einzuholen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall später vor einem Gericht verhandelt wird, ist hier leider sehr hoch und da sollte man keine Fehler z.B. bei der Fristsetzung machen.

Und was ist mit den Fluggastrechten?

Für Flüge innerhalb der EU, mit Abflug von einem EU-Staat in ein Drittland (z.B. USA) oder mit einer EU-Fluggesellschaft (z.B. Lufthansa, British Airways… aber nicht American Airlines, Emirates…) gibt es sehr strenge Fluggastrechte, die sogar eine pauschale Erstattung von 125€ bis 600€ vorsehen. Diese gelten auch explizit für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise!

Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 Gründe Absatz 5

Wichtig ist aber hier, dass zwischen einer Flugzeitenänderung durch den Reiseveranstalter oder einer Flugzeitenänderung (= Annullierung durch die Fluggesellschaft) unterschieden werden muss.

  • Bucht der Reiseveranstalter den Kunden auf einen anderen Flug um, ohne dass die Fluggesellschaft darauf Einfluss hat, hat man nach der Fluggastrechteverordnung kein Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft.
  • Annulliert hingegen die Fluggesellschaft den Flug und bucht den Passagier von sich aus auf einen anderen Flug um, hat der Passagier alle Ansprüche gegen die Airline. Das gilt z.B. auch bei Verspätungen oder Überbuchungen.

Nicht selten kommt es vor, dass der Reiseveranstalter zuerst Pauschalreisen mit Linienflug verkauft und bei genügend Nachfrage einen eigenen Charterflug einsetzt und die Passagiere auf diesen umbucht. Das darf er.

Verschiebt aber die Fluggesellschaft selber den Flug oder streicht ihn komplett, hat man ggf. Anspruch auf eine Entschädigung oder anderweitige Beförderung zum Ziel. Eine pauschale Entschädigung muss die Airline aber nur zahlen, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert worden ist und die Verspätung groß genug ist. Mehr dazu im Ratgeber zu Entschädigung bei Flugverspätung & Annullierung – Rechte bei einer Annullierung

Ein weiterer Grund für eine pauschale Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechte kann aber eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen sein oder eine kurzfristige Annullierung. Hier hat man auch als Pauschalreisender dieselben Rechte wie ein normaler Passagier.

Ihr könnt aber auch für eine Verspätung, die erst am Reisetag entsteht, eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter geltend machen. Allerdings werden eure Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft mit der Reisepreisminderung verrechnet. Ihr dürft leider nicht beides in eure Tasche stecken.

Fazit

Leider gibt es bei Flugzeitänderungen durch den Reiseveranstalter keine glasklare Rechtssprechung. Das führt dazu, dass man eine für den Reisenden häufig negative Änderung ohne großen Handlungsspielraum akzeptieren muss. Nur bei wirklich extrem Änderungen kann man von der Reise zurücktreten oder eine Reisepreisminderung durchsetzen. Besser sieht es aus, wenn die Airline selber den ursprünglichen Flug annulliert. Vor allem kurzfristig.

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Kommentare (49)

  1. Tamara Eisele sagt:

    hallo.wir haben eine Pauschalreise im August über Check 24 gebucht für vier
    von Frankfurt nach monastir und zurück
    jetzt wurde der Flug geändert und beim Rückflug kommen wir in Düsseldorf an fliegen aber von Frankfurt ab
    wir bekommen keine kostenfreie Stornierung und Flug umbuchen (Düsseldorf nach monastir und so zurück) wäre ein Aufpreis von 600€
    haben wir nicht das Recht kostenlos zu stornieren?
    LG Tamara

  2. Sabine sagt:

    Wir haben ende 2023 eine Pauschalreisr über dertours.de auf die Malediven gebucht im Juli 2024. Die inkludierten Flüge waren mit Turkish Airlines. Vor kurzem hat Turkish Airlines den Sommerflugplan herausgegeben und an unserem Abflugtag hat es keinen Flug mehr mit Turkish Airlines auf die Malediven. Vor kurzem erhielten wir ein Mail von dertours, das sich die Leistungen geändert haben und der Abflug in unsre Ferien mit Turkish Airlines erst +1 Tag und 4 Stunden später geht. (Wir würden 1 Übernachtung weniger haben und erst einen Tag später um 12:20 Uhr statt um 7:40 Uhr landen). Beim Rückflug stimmt das Datum aber der Flug geht erst um 22:20 Uhr und kommt dann am nächsten Morgen daheim an statt Abflug am Morgen und Ankunft noch am selben Tag abends.
    Wir haben geantwortet, dass wir das so nicht akzeptieren und dass es Flüge mit Emirates hätte, die den Flugzeiten der ursprünglichen Flüge mit Turkish Airlines sehr ähnlich sind. Die Antwort war, dass man uns auf diese Flüge von Emirates umbuchen könnte, wir aber eine Mehrpreis von 1750 Euro dafür bezahlen müssten. Wir haben geantwortet, dass es in ihrer Verantwortung läge, uns möglichst ähnliche Flüge an den gebuchten Daten zu besorgen und sie die Kosten dafür nicht auf uns abwälzen können. Sie sollten die rechtliche Lage bedenken. Bisher haben wir noch keine Antwort erhalten. Was denken Sie, wie es rechtlich aussieht? Wir könnten auch noch unsere Rechtschutzversichtung einschalten, sind aber diese Woche in den Skiferien und es ist ein wenig ungünstig. Ich habe auch ein wenig Angst, dass die Emirates-Flüge plötzlich nich mehr erhältlich sind wenn wir zu lange warten… Aber so viel mehr bezahlen zu müssen finde ich unverschämt…

    • Johannes sagt:

      Wenn müsstest du dich für eine Umbuchung auf Emirates mit Turkish Airlines direkt in Verbindung setzen. Von den Fluggastrechten heraus steht dir das wahrscheinlich zu. Es durchzusetzen ist leider immer kompliziert.

  3. Susann sagt:

    Hallo Johannes, ich habe mit meinem Mann eine Pauschalreise nach Lanzarote gebucht. Der Hinflug ist in 8 Tagen. Gestern wurde uns mitgeteilt, dass der Rückflug (in 16 Tagen )umgelegt wurde. ( andere Flugnummer ) Der Flug startet jetzt 4h h später und beinhaltet einen Zwischenstopps, sodass wir ca 6 h später landen werden. . Durch die Veränderung entstehen uns Mehrkosten beim Mietauto und beim Parkplatz. Ganz davon abgesehen, dass der Urlaubseffekt nach 7 h im Flugzeit dahin ist .ausserdem sind wir so erst spät zu Hause und müssen am
    Nächsten Tag wieder arbeiten . Der Flug wurde deshalb ganz bewusst so ausgesucht. Der Veranstalter hat einen Direktflug mit einer anderen Fluggesellschaft im Angebot . Ich hätte also die gleiche Reise auch mit diesem Flug buchen können . Dieser Flug steht angeblich nicht zur Verfügung , obwohl er noch verfügbar ist . Dieser startet 1 h vor dem Alternativflug und landet 3 h früher . Welche Rechte habe ich ? Und gilt bei der Pauschalreuse die 14 tägige Frist vor dem jeweiligen Flug oder darf 14 Tage vor dem Start auch der Rückflug nicht mehr einfach verschoben werden?
    Grüße Susann

    • Johannes sagt:

      Gibt es den ursprünglichen Flug noch. Es ist immer die Frage ob die Airline euch umgebucht hat oder der Reiseveranstalter. Du solltest den Reiseveranstalter kontaktieren und auf eine Umbuchung auf den Alternativflug drängen. Gleichzeitig Reisemangel anzeigen und um Abhilfe bitte. Wenn sich der Reiseveranstalter weigert, Kontakt zur ursprünglichen Airline aufnehmen und Umbuchung auf den Wunschflug verlangen.

      Die Frist von 14 Tagen ist nur für eine Entschädigung relevant. Alle anderen Recht bestehen auch vorher.

      • Susann sagt:

        Vielen Dank für ihre schnelle Antwort . Mein, den ursprünglichen Flug gibt es nicht mehr !
        Ich hatte zwischenzeitlich meine Rechtsschutz angerufen und auch dort wurde mir geraten auf den Direktflug zu bestehen . Ich habe dem Veranstalter ein Angebot seiner Seite vorgelegt, wo dieser Flug angeboten wurde und erwähnt, dass ich meine Rechtsschutz involviert habe . Dann ging alles ganz schnell und plötzlich hatte ich binnen 1 h ein Angebot für diesen Flug vorliegen. Schade, dass man immer erst drohen muss . Vielen Dank noch einmal und guten Rutsch .

  4. Matthias Herbst sagt:

    Hallo, wir haben eine Pauschalreise nach Ägypten (Leipzig-Marsa Alam) für Januar gebucht. Der Rückflug wurde nun von ca. 13:00 auf 01:55 vorverlegt. Airline ist Air Cairo, Veranstalter TUI, gebucht via Check24. Was kann man da tun?

  5. Laura Sch sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe zusammen mit meinem Mann und meiner Tochter vor einem Monat eine Pauschalreise Voyage Privee nach Ägypten unternommen. Erster Schock war bereits am Flughafen, da unser Flug anscheinend nur mit Handgepäck gebucht wurde, mussten wir eine Menge Geld für die Koffer bezahlen, aber gut, unser Fehler. Uns wurde am Schalter mitgeteilt, wir sollen vor dem Rückflug online auf der Seite von der Lufthansa bzw. Swiss Airlines das Gepäck dazubuchen, da es dann billiger sein soll. (Anmerkung: Hin- und Rückflug waren beide mit Zwischenstopp in Zürich)
    3 Tage vor Abreise wollte meine Tochter dies dann machen, meinte aber, dass auf der Seite der Fluggesellschaft nur unser Flug von Zürich nach München, nicht aber von Hurghada nach Zurich aufgelistet ist. Nach mehreren neu laden und suchen, haben wir dann doch den Reiseveranstalter Voyage unter einer sogenannten Notfallnummer via WhatsApp kontaktiert. Nach mehrmaligen Schreiben, da keine Antwort kam (trotz Kontaktaufnahme während der Geschäftszeit dieser Notfallnummer), wurden wir dann zwei Tage (Donnerstag) vor Abflug (Samstag mit Ankunft Sonntag Morgen) informiert, dass sie uns nicht auf unseren geplanten Flug eingebucht haben. Nach tausend Zeitverzögerungen, da man anscheinend immer seinen Vorgesetzten fragen musste, wollten sie uns auf einen Flug am Sonntag umbuchen. Da wären wir aber erst Abends angekommen, hätten somit die Tierpension und das Parkticket verlängern müssen, was insgesamt zusätzliche Kosten um die 100€ gewesen wären. Dazu kam, dass wir uns eigenständig um das Dazubuchen von unseren Koffern kümmern sollten, was auch nochmal 300€ gewesen wären. Meine Tochter hat dann einen Flug rausgesucht, der Freitag Abend geht und diesen haben wir samt Flugnummer dem Reiseveranstalter vorgeschlagen. Dann kam wieder, dass sie ihren Vorgesetzten fragen müsse und dass sie den einen Tag aber definitiv nicht erstatten (wir wären ja erst Samstag Abend unter normalen Umständen geflogen). Wir wollten dann eine Antwort noch am selben Abend, haben dies auch betont, damit wir natürlich auch planen können, das Vertrauen in den Reiseveranstalter war bis dahin schon weg, bis Freitag Mittag kam allerdings nichts. Da wir das befürchtet hatten, haben wir auf eigene Kosten den genannten Flug gebucht (bei dieser Airline war das Gepäck inklusive, der Flug hat insgesamt 300€ gekostet für alle drei). Um 14 – 15 Uhr haben wir dann von der Rezeption erfahren, dass wir auf unseren gewünschten Flug umgebucht wurden vom Reiseveranstalter und dieser uns abends abholt. Wir haben versucht, die Kosten wiederzubekommen, aber der Reiseveranstalter weigert sich, obwohl wir ja auf ihren Fehler gestoßen sind und sie wahrscheinlich nie bemerkt hätten, dass sie uns auf unseren eigentlichen Flug nicht eingebucht haben. Haben wir hier irgendwelche Rechte oder bleiben wir auf den Flugkosten sitzen?

    LG
    Laura

    • Johannes sagt:

      Hallo Laura,

      schwieriger Fall. Ich würde das mal einem Rechtsanwalt spezialisiert auf Fluggastrechte vorlegen. Viele bieten auch eine kostenlose Erstberatung an. Am besten mit dem WhatsApp-Chatverlauf.

  6. Maria sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Mann und ich haben über Check24 eine Reise nach Abu Dhabi gebucht. Der Veranstalter ist Aurum Tours. Einige Stunden vor dem Flug wurde uns mitgeteilt, dass der Flug nach Istanbul eine 2 stündige Verspätung hat . Das hat uns nicht so gestört , denn wir sind davon ausgegangen , dass der Weiterflug ab Istanbul nach Abu Dhabi auf uns warten würde. Als wir die Flugtickets bekamen entdeckten wir , dass unser Flug ab Istanbul erst nach fast 24 Stunden weitergeht. Es gab keine Nachricht, die uns darüber informieren sollte. Im telefonischen Gespräch mit Check24 wurde uns keine Erklärung und auch keine Lösung angeboten. Wir haben die Reise telefonisch storniert und sind nach Hause zurückgekommen. Nun befürchten wir, dass wir das Geld für die stornierte Reise nicht zurückerstattet bekommen. Uns geht es gar nicht gut und fragen uns ständig, ob wir das Richtige gemacht haben. Der Urlaub ist ruiniert.

    • Johannes sagt:

      Hallo Maria,

      dafür kann der Reiseveranstalter ja nichts. Du hättest auf die nächstmögliche Verbindung, ggf. auch mit einer anderen Airline bestehen müssen. Ich würde nicht davon ausgehen, dass dir der Reiseveranstalter einfach den vollen Reisepreis erstattet.

    • Johannes sagt:

      Richtiger Ansprechpartner wäre auch dir Airline direkt gewesen und nicht Check24 oder der Reiseverabstalter.

  7. Karin von Gunten sagt:

    Guten Abend Reiner
    Ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Pauschal Rundreise vor über 1 Jahr gebucht. Flüge sollten von Frankfurt via Washington nach Guatamala gehen mit 3 h Umsteigezeit. Jetzt habe ich Erfahren das wir von Frankfurt via Housten nach Guatamala Fliegen. Transit Zeit 1h 50min in Amerika. Laut United reicht die Umsteigezeit. Was habe ich für Rechte, da diese Umsteigezeit viel zu kurz geplant ist. Nächster Flug ab Houston würde erst 13h später gehen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Karin,

      grundsätzlich kannst du da nicht viel tun. Da die Reise in der EU startet, gelten die EU-Fluggastrechte aber bis zur Ankunft in Guatamala uneingeschränkt. D.h. sollte der Umstieg nicht klappen, stehen dir dann bis zu 600€ Entschädigung zu + Verpflegung/Übernachtung. Auf dem Rückweg aber leider nicht.

  8. Alicia sagt:

    Hallo Johannes,
    mein Partner und ich haben über Check24 eine Pauschalreise für 9 Tage von Vtours in die Türkei mit einem Direktflug gebucht. Im Urlaub haben wir mehrere E-Mails von Check24 über die Änderung der Flugzeiten bekommen. Am zweiten Urlaubstag bekamen wir eine Mail von Vtours weitergeleitet, in der unser Flug mit einer neuen Ankunftszeit und anderer Flugnummer stand (dennoch gleiche Abflugzeit) und 5 Minuten später eine weitere Mail von Check24 mit unseren alten Zeiten und alter Flugnummer (wir waren verwirrt). Am Flughafen selbst haben wir gesehen, dass unser Direktflug ein Stopp in Budapest macht (online habe ich schon gelesen, dass das bei einem Direktflug rechtens ist). Jetzt aber zu meiner Frage: Hätte uns Check24 oder Vtours über diesen Stopp informieren müssen und können wir durch fehlende Informationsweitergabe Geld zurückverlangen?
    Bei Check24 haben wir unseren Unmut schon ausgesprochen und würden eine 250 Euro Guthabenkarte für Pauschalreisen ab einem Gesamtwert von 3500 Euro einlösbar bis Ende dieses Jahres bekommen und zusätzlich 50 Euro auf unser Konto, weil wir nicht locker gelassen haben.

    Können wir bei Vtours auch etwas verlangen, da sie ja der eigentlich Reiseveranstalter sind?
    Nachträglich haben wir auch gesehen, dass unser eigentliche Flug gestrichen wurde und ein ganz neuer Flug mit dieser neuen Flugnummer über Budapest aufgesetzt wurde. Wir sind dadurch etwa 1 1/2 Stunden später angekommen und mussten noch zusätzlich 1 1/2 Stunden im Flugzeug am BER warten, weil uns keiner vom Bodenpersonal durch ein starkes Unwetter abfertigen wollte (wofür der Reiseveranstalter aber nichts konnte).

    Liebe Grüße, Alicia

  9. F. Hegewald sagt:

    Hallo, Wir, 2 Erw. und zwei Kinder (4 und 6), haben über FTI eine Pauschalreisen bei Vtours in die Türkei gebucht. Der Flug geht am 1.8. von Stuttgart aus. Wir hatten extra etwas teurer gebucht, damit die Flüge für unsere Kinder nicht zu anstrengend werden und wir jeweils am frühen Abend entweder im Hotel bzw. wieder zu Hause sind. Unser Hinflug wurde bereits zweimal umgebucht, so dass wir jetzt frühestens gegen Mitternacht (eher gegen 1 Uhr) im Hotel sein werden. Gestern bekamen wir jetzt auch noch mitgeteilt, dass der Rückflug nun erst über Düsseldorf und dann nach Stuttgart gehen würde, was die Rückreise natürlich erheblich verlängert. In Düsseldorf haben wir ca. 1 Stunde Aufenthalt im Flugzeug. Nach jetzigem Stand werden wir daher vermutlich frühestens gegen 22:00 Uhr zuhause sein. Die Ankunft an den Flughäfen erfolgt nach jetzigem Stand jeweils über drei Stunden später als vereinbart. Wir haben bereits mit Vtours telefoniert und per Mail mitgeteilt bekommen, dass keine Änderung möglich ist. Wir werden die Reise in zwei Tagen antreten. Haben wir das Recht auf Reisepreisminderung. Können wir den Reisemangel nach der Reise geltend machen?

    • Johannes sagt:

      Wichtig ist immer direkt einen Reisemangel beim Veranstalter anzuzeigen, damit dieser die Chance hat den zu beheben und sonst kannst du auch nach der Reise noch eine Reisepreisminderung durchsetzen. Ist allerdings bei Flugverschiebungen überschaubar, siehe oben.

  10. Susan Junige - Pfender sagt:

    Hallo, wir 2 Erw. und 2 Kinder haben bei Check 24 im Februar unsere Pauschalreise nach Bulgarien gebucht. Wir hatten bei der Buchung extra nach frühen Flügen geschaut und eine Reisebuchung die mehr kostet in Kauf genommen.
    ca. 2 Wochen später hat man uns mitgeteilt das unsere Flugzeiten geändert wurden, jeweils um 9h später,somit kommen wir erst abends an und reisen auch erst abends ab. Wir wissen das Flugzeiten sich ändern können, aber das finden wir mit 2 Kindern schon Recht spät. Außerdem müssen wir am Abreisetag ja unser Zimmer räumen,wir hätten jetzt zwar einen Rucksack mit Wertsachen und Badesachen extra gepackt ,aber eigentlich dürften wir uns ja auch nicht mehr im Hotel aufhalten oder besser gesagt essen usw. ,aber wer mit Kindern reist weiß das das nicht möglich ist. Ich habe in Beurteilungen gelesen das man beim Auschecken das Armband durchgeschnitten hat. Wir hatten ja extra die Rückreise vormittags gewählt. Was kann ich tun?

    • Johannes sagt:

      Hallo Susan,

      bei einer Pauschalreise kann man eigentlich meistens noch die Leistungen des Hotels bis zum Transfer nutzen und seine Sache im Hotel so lange unterstellen. Ist aber immer von Hotel abhängig.

      Ich würde dir empfehlen, einen Reisemangel wie oben beschrieben beim Reiseveranstalter anzuzeigen und um Abhilfe bitten. Vielleicht bringt das was. Gibt es euren ehemaligen Flug denn noch?

      • Susan Junige - Pfender sagt:

        Hallo Johannes, vielen lieben Dank für die Schnelle Antwort, die Ursprünglichen Flüge gibt es leider nicht mehr. Dann werde ich dies Mal tun.
        LG Susan

  11. Chriostoph Augustin sagt:

    Guten Morgen,
    wir(2 Erwachsene und ein Kind) haben über check 24 eine Pauschalreise gebucht (Türkei).
    Heute habe ich eine Email bekommen (Check24) über eine Flugzeitenänderung am Anreisetag um 5Stunden und 5 Minuten. Unsere Reise ist in 17 Tagen welche rechte habe ich zwecks >Reisepreisminderung?

  12. Weber sagt:

    Hallo!
    Wir hatten folgendes Problem.
    Gebucht hatten wir eine Pauschalreise
    In den Unterlagen steht der geplante Abflug 17:25.
    Und Ankunft um 23 Uhr. Am Flughafen beim Abflug selbst stand geplant 18:35. Dieser Flug hatte dann aber auch noch Verspätung und hob erst um 21:38 ab und landete um 2:17 Uhr.
    Auf Nachfrage, bei der Rückkehr war dem Reise-Buchungsportal und beim Reiseveranstalter die Zeitänderung nicht bekannt und sie bieten nach wie vor diese Reise mit den Flugdaten so an (da ihnen nichts bekannt ist).
    Andere Passagiere hatten schon versucht ihr Recht bei der Airline durchzusetzen. Diese sagen aber, bei IHRER planmäßigen Abflugzeit von 18:35 (Planmäßige Ankunftszeit 23:27) trotz einer Verspätung keine 3 Stunden bei Ankunft vorliegt.
    Was können wir tun?

    • Johannes sagt:

      Wenn ihr nicht über die Änderung der Abflugzeit bis 14 Tage vor Abflug informiert worden seit, ist das m.M.n. das Problem der Airline und sie müsste zahlen. Vermutlich hilft es hier aber nur mit einem Anwalt Druck zu machen.

  13. Gülderen sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine Pauschalreise von Berlin nach cancun gebucht. Der Flug sollte nach Berlin-London- Dallas- cancun enden. Ankunft war planmäßig kurz vor Mitternacht. Nun wurde noch ein Zwischenstopp eingebaut, von Dallas noch ein Inlandsflug und dann Ankunft erst um 9:43 Uhr in der Früh. Also mehr als 10 Std Verspätung. Ich reise mit 2 Kindern (15/17), zwar schon älter, aber dennoch auch für mich unzumutbar.
    Kann ich dagegen angehen? Was kann ich machen? Welche Rechte habe ich? Stornieren wäre für mich keine Option.
    Vielen Dank im Voraus

  14. Karl sagt:

    Guten Tag. Ich habe einen Flug mit Lufthansa Anschlussflug nach Dresden gebucht. Nun wurde der Anschlussflug um Stunden nach hinten verlegt, so dass ich keine Chance habe rechtzeitig den Geschäftstermin wahrzunehmen. Bei Lufthansa weigert man sich eine Umbuchung von Dresden nach Leipzig vorzunehmen und verweist mich immer an Bookingcom wo ich gebucht habe, obwohl es LH war, die den Flug stornierten..Bei Bookingcom habe ich es aber schon stundenlang versucht, aber es ist nicht möglich, einen Mitarbeiter zu bekommen, der einem auf Deutsch wirklich weiterhilft. Was kann ich tun, darf mich LH einfach so abwimmeln?

    • Johannes sagt:

      Den Beförderungsvertrag hast du mit Lufthansa geschlossen. Leider ist es aber üblich, dass OTAs die Umbuchungen abwickeln. Nächstes Mal direkt bei Lufthansa buchen.

  15. Martina Hellmich sagt:

    Wir haben für Oktober 23 eine Reise nach phuket gebucht .Nun verlegte man den Rückflug 12 stunden vor mit einer Zwischenlandung von 13 stunden und 40 minuten vorher 2 stunden und 30 min.in doha .Kann ich dagegen angehen ,was habe ich für Rechte.
    Mit check 24 gebucht ,leider hat man uns bisher nicht geantwortet.

  16. Svitlana M* sagt:

    Hallo zusammen,

    wir haben mit Frühbucherrabatt eine Pauschalreise nach Sardinien gebucht. Jetzt haben wir eine Mitteilung bekommen, dass unsere beiden Flüge geändert wurden, also sollte die Flüge anstatt am 01.07.2023 um 6.20 Uhr aus Köln, dann am 2.07.2023 um 7.10 aus Düsseldorf und dann zurück am 12.07.2023 um 18.10 nach Köln dann wieder erst am 13.07.2023 nach Düsseldorf gehen. Die komplette Reise um einen Werktag ist verschoben worden. Was kann kann in einem solchen Fall tun? Der Rücktritt ist nun auch keine richtige Option, weil wir eine vergleichbare Reise für die Sommerferien nicht mehr buchen können.
    Danke im Voraus

  17. Niclas sagt:

    Hallo, vielleicht kann mir ja jemand helfen:
    Mein Flug von Frankfurt über Dallas nach Cancun wurde aufgrund eines Unwetters abgesagt. Nach meinem Kenntnisstand hat die Airline trotz eines Ausfalls wegen höherer Gewalt die Verpflichtung, mich schnellstmöglich anderweitig zum Zielort zu bringen (Cancun). Mir wurde allerdings ein Flug drei Tage später angeboten. Ich konnte einen anderen Flug am selben Tag finden und habe den gebucht. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, weil es nachweislich viele andere schnellere Möglichkeiten zum Zielort gegeben hätte?

    Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich gelten die EU-Fluggastrechte auf der gesamten Strecke Frankfurt-Cancún. Du solltest also die Kosten dir erstatten lassen können.

      Wichtig: Informier die Airline unabhängig von der Kostenübernahme darüber, dass du den Rückflug wahrnehmen möchtest.

  18. Felix sagt:

    Pauschalreise: Gabelflug statt gebuchtem Abflug=Ankunft Flughafen
    Hallo, ich habe bewusst eine Pauschalreise mit Abflug=Ankunftflughafen gebucht, Köln. Der Rückflug wurde aber nach Düsseldorf verlegt, da der Flug nach Köln an dem Tag nicht mehr stattfand – bereits vor der Reise mitgeteilt und auch keine Alternative an dem Tag mehr gefunden. Ankunft dann in Düsseldorf abends um 22:05h, statt 16:45h in Köln. Das macht natürlich massiven Mehraufwand mit Abholen lassen, da auch das enthaltene Rail&Fly zu der Uhrzeit mit Gepäckabholung nix mehr bringt. Wie ist denn da der Erstattungsanspruch?

    • Johannes sagt:

      Hallo Felix,

      es gibt noch Zugverbindungen nach 23 Uhr von Düsseldorf Flughafen nach Köln. Sonst mach halt ein Mangel geltend und fordere eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Hoch wird die aber wohl nicht ausfallen.

  19. Gabi sagt:

    Wir haben übers Reisebüro Urlaub in Hurghada gebucht.

    Zurück wurden die Flugzeiten leider am 25.10.22 per Mail verändert. Wir sind sofort ins Reisebüro und haben das zu zweit bemägelt. Dieses wurde abgetan mit den Worten: die Flugnummer hätte sich ja nicht geändert und wir würden dafür keine Entschädigung bekommen.

    Hin am 01.11.22 von Hannover – Hurghada 02:10- 07:40 Air Cairo SM, 2922. 3 Erwachsene mit Baby 5 Monate alt. Die Sitze ware sehr eng bestuhlt.
    Das war eine bewußte Entscheidung.
    eigendlicher Rückflug
    09.11.22 Hurghade – Hannover XR2434 mit CORENDON um 19:40-23:50 dieser ist vorgezogen worden auf 9:25-13:35. Der Schlafrhytmus des Kleinen wurde ja erheblich erstört.
    Pickup war vom Hotel aus um 5:50 morgens das mit enem Baby schon unschön. Frühstücksfenster war von 3-5 Uhr im Hotel. Ego nur Lunchbox bestellt mit 2 trockenen Brötchen und etwas klebrigem Gebäck, sowie 1 Apfel und 1 Trinkpakt Saft.

    Kann ich im Nachhinein noch etwas als Rückerstattung fordern? Wenn ja bei wem den?

  20. Alex sagt:

    Wir haben gerade den Fall, dass TUI unseren Rückflug dahingehend geändert hat, dass wir von Hurghada aus nicht über München mit 1:40 h Stop nach Berlin fliegen (Ankunft 22:30) sondern über Brüssel über Nacht mit knapp 9 h Stop (Ankuft 00:30 in Brüssel, Weiterflug nach Berlin um 09:40).
    Es gibt wohl keinen Alternativflug. Wir haben eine Reiseverschiebung um ein paar Tage über Check24 angefragt. Mal schauen, ob TUI sich darauf einlässt.

  21. Micha sagt:

    Bestimmt keine gute Stimmung bei TUI zur Zeit.
    Wir haben eine Pauschalreise im September nach Kreta/HER gebucht. Extra einen frühen Abflug gewählt. 5:30 Uhr ab Köln. Wurde jetzt in 17:40 Uhr geändert. Über 12h später. Eine Umbuchungsanfrage für andere Flüge/Airlines an TUI über Check24 läuft gerade.
    TUI hat wohl zur Zeit eine Reaktionszeit von 3 Wochen. Da die Anfrage über Check24 läuft, weiß ich nicht, ob ich parallel noch eine Mängelanzeige bei TUI direkt stellen sollte. Erst werden wir mit einem tollen Abflug gelockt, buchen die Reise und jetzt fehlt uns quasi ein Tag. Mal gespannt, was denen noch zum Rückflug einfällt.

    • Reiner sagt:

      Guten Morgen,
      über das Ergebnis einen Bericht dazulassen wäre gut.
      Habe genau den selben Fall.
      Reiner

      • Micha sagt:

        Hallo Reiner,

        wir haben TUI über unser Reisebüro 2 alternative Flüge vorgeschlagen und dass wir die Änderung so definitiv nicht akzeptieren. Kurze Zeit später kam nämlich auch noch eine weitere Änderung für den Rückflug. Von spät (20 Uhr) auf ganz früh (7 Uhr). Unterm Strich hätten uns so fast 2 Tage gefehlt. Auch für den Rückflug haben wir dann 2 Flüge rausgesucht (Inkl. dem Wechsel von Köln auf Düsseldorf) TUI hat uns dann über Check24 mitgeteilt, dass wir auf die von uns gewünschten Flüge umgebucht werden.
        Dauerte nur ein paar Tage und Check24 musste TUI 1x freundlich „erinnern“

        Viel Glück dabei und gute Reise.
        Micha

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