Ratgeber: Fluggastrechte selber durchsetzen

Wer schon einmal von einer Flugverspätung oder sogar Annullierung betroffen war und daraufhin versucht hat, seine Fluggastrechte durchzusetzen, weiß, dass man bei den meisten Airlines auf Granit beißt.

Welche Rechte ihr als Fluggast genau habt, findet ihr hier:

Der Grund für die Ausreden der Airlines ist simpel: Viele Fluggäste scheuen eine Klage vor Gericht oder geben sich mit der häufigsten Ausrede Das war höhere Gewalt zufrieden.

Eine Klage vor Gericht und das Einschalten eines Anwalts bedeutet immer ein finanzielles Risiko einzugehen. Trotzdem gibt es auch Wege dieses Risiko zu minimieren, oder sogar komplett auszuschließen.

Deswegen hier ein Drei-Punkte-Plan, wie ihr eure Fluggastrechte durchsetzen könnt:

1. Dokumentieren

Solltet ihr von einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung betroffen sein, solltet ihr dies auf jeden Fall dokumentieren und nach Möglichkeit schriftlich von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft bestätigen lassen.

Ihr könnt z.B. die Abflugs- oder Ankunftstafel am Flughafen mit der Verspätung fotografieren, den Grund der Verspätung von einem Mitarbeiter schriftlich geben lassen oder zumindest selber notieren.

Da bei einer Verspätung als Zeitpunkt für die Verspätung das Öffnen der ersten Tür zum Aussteigen zählt, solltet ihr euch auch genau diesen Zeitpunkt aufschreiben. Vor allem, wenn die Verspätung knapp an den entscheidenden 3 Stunden liegt, ist dies essenziell.

Vergessen?

Solltet ihr das vergessen haben, braucht ihr nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Die Fluggesellschaft ist erst einmal in der Beweispflicht!

Flightstats Flug gecancelt
Beispiel: Flug wurde gecancelt

Ihr könnt die Verspätung, auch eines zurückliegenden Fluges, ganz einfach über Flightstats.com überprüfen. Dafür braucht ihr nur die den Namen der Airline, die Flugnummer und das Datum.
Alternativ bietet sich auch Flightradar24.com an. Kostenlos könnt ihr aber nur Daten der letzten sieben Tage abrufen.

Eine weitere Möglichkeit ist den Fall einfach bei einem der Fluggastrecht-Portale kostenlos und unverbindlich prüfen zu lassen. Zum Beispiel bei Flightright. Diese Portale haben Flugdaten z.T. von vor 2 – 3 Jahren. Ob man dann seine Ansprüche an das Portal abtritt oder selber versucht durchzusetzen, steht euch frei.

Trotzdem solltet ihr noch weitere Beweise sammeln. Eine gute Anlaufstelle ist die Homepage der Flughäfen. Allerdings sind die Daten meistens nur wenige Tage oder am selben Tag abrufbar.

2. Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern

Seit ihr der Meinung, ihr habt einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, müsst ihr diese von der Airline einfordern.

Dank tatkräftiger Unterstützung von Travel-Dealz-Lesern, konnte ihr hier eine Übersicht über die Zahlungsmoral von 45 Airlines bei Ausgleichszahlungen aufstellen:

Ihr könnt dazu das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte benutzen oder selber ein Schreiben aufsetzen. Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name aller Passagiere für die ihr eine Entschädigung erhalten wollt
  • Flugnummer
  • Datum des Fluges
  • Abflug- & Zielflughafen
  • Planmäßige Abflug- & Ankunftszeit
  • Tatsächliche Ankunftszeit
  • Verspätung
  • Flugstrecke in km
  • Geforderte Ausgleichsleistung
  • Eure gesammelten Beweise
  • Eure Bankverbindung
  • Eine Zahlungsfrist (mindestens 2 Wochen)
  • Unterschrift

Sollte es sich um eine Verspätung und nicht um eine Annullierung handeln, könnt ihr auch noch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.20019 C-402/07 und C-432/07 hinweisen.

Wichtig ist, dass ihr eine Frist setzt. Diese sollte mindestens zwei Wochen betragen und ihr solltet ein Datum für eure Frist nennen.

Ihr solltet auf euren Brief nicht einfach eine Briefmarke kleben. Besser ist es, ihn per Fax oder per Einschreiben zu verschicken. Eine Kopie und die Versandbestätigung müsst ihr natürlich aufbewahren. Schick ihr eure Forderung per Email, solltet ihr einen unbeteiligten Bekannten in den CC oder BCC setzt, der dann eine Kopie der Email erhält und ihr so beweisen könnt, dass ihr auch wirklich eure Forderung verschickt habt.

3. Airline reagiert nicht oder lehnt Entschädigung ab?

Sollte nach der gesetzten Frist kein Geld auf eurem Bankkonto eingegangen sein oder hat die Fluggesellschaft eure Ansprüche abgelehnt, gibt es nun mehrere Möglichkeiten eure Ansprüche durchzusetzen. Grundsätzlich habt ihr durch die Fristsetzung die Fluggesellschaft in Verzug gesetzt und die Chance eingeräumt, eure Forderung zu begleichen. Das ist wichtig, wenn es um die Frage geht, wer die Kosten für z.B. euren Anwalt übernehmen muss.

Info

Einen Gutschein müsst ihr nicht akzeptieren! Wenn euch die Summe der Entschädigung als Gutschein angeboten wird und ihr überlegt dieses Angebot anzunehmen, lasst euch die Konditionen schriftlich geben.

Mit einem Anwalt drohen

Was häufig gut funktioniert, ist das drohen mit einem Anwalt. Häufig bekommt man dann eine positive Antwort wie: „… aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bla bla bla…

Hier ein Beispiel aus einer Konversation mit British Airways wegen mehrtägiger Verspätung des Gepäcks:

Ich habe Ihren Fall heute erneut mit meinem Vorgesetzten durchgesprochen und kann Ihnen mitteilen, dass wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Ersatzeinkäufe in Höhe von 40,94 EUR erstatten werden.

Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen

Ein guter (für euch kostenloser & risikofreier Weg) ist, den Fall bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (kurz söp) einzureichen.

Allerdings müssen dafür einige Punkte beachtet und befolgt werden:

  1. Die Fluggesellschaft muss Mitglied der söp sein: Vereinsmitglieder
    (Kein Mitglied? Dann zur Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz oder im Falle British Airways an die britische CEDR)
  2. Ihr müsst bei der Fluggesellschaft zunächst selber euren Anspruch versuchen, geltend machen und ausreichend Zeit für eine Reaktion lassen (4 – 6 Wochen).
  3. Ihr dürft noch kein Mahnverfahren oder eine Klage eingeleitet haben.
  4. Weitere Punkte findet ihr in der Verfahrensordnung.

Ihr könnt den Fall über dieses Online-Formular einreichen: söp Beschwerdeformular – Flug

Anschließend wird die Schlichtungsstelle euere Beschwerde unparteiisch und unabhängig beurteilen und eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen. Sie ist leider nicht für die Airline bindet und damit keine sichere Lösung.

Trotzdem sollte man nach Möglichkeit (Verjährung beachten!), das Schlichtungsverfahren durchlaufen. Laut der söp dauert ein Schlichtungsverfahren auch nicht länger als 3 Monate (laut einer Studie werden 50% der Verfahren innerhalb eines Monats abgeschlossen) und Euch steht jederzeit der Gang vor ein Gericht offen.

Übrigens wird dem Beschwerdegegner (der Airline), 290€ Verfahrensgebühr in Rechnung gestellt. Quelle: Gesetzt zur Schlichtung im Luftverkehr vom 11. Juni 2013 Artikel 2 Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kontaktieren

Eine weitere Möglichkeit ist das Luftfahrt-Bundesamt bzw. die jeweilige zuständige, nationale Behörde in dem EU-Land kontaktieren, in das ihr eingereist seid.

Hier findet ihr eine List mit allen zuständigen Behörden in Europa findet ihr hier: National Enforcement Bodies under Regulation [EC] 261/2004

Allerdings sind die Erfolgsaussichten, so an seine Entschädigung zu kommen, sehr gering. Was mit eurer Beschwerde passiert, erfahrt ihr meistens nicht einmal.

Anwalt einschalten

Häufig führt aber leider kein Weg an einem Anwalt vorbei. Dieser kann die Fluggesellschaft noch einmal zusätzlich unter Druck setzen und zur Not reicht er auch die Klage vor Gericht ein.

Wichtig ist aber, dass ihr im 2. Schritt eine Frist gesetzt und somit die Airline in Verzug gesetzt habt. So muss die Airline bei einem Ausgang des Verfahrens zu euren Gunsten, eure Anwaltskosten tragen, auch wenn sie direkt nach dem ersten Schreiben eures Anwalts bezahlt.

Tipp

Viele Rechtsanwälte spezialisiert auf Fluggastrecht bieten eine kostenlose Erstberatung an, indem ihr euren speziellen Fall schildern könnt und der Anwalt eure Chance einschätzt.

Der Anwalt wird euch auch über eure Chancen aufklären. Ist es ein glasklarer Standardfall, zahlen viele Airlines häufig schon nach Zustellung der Klage. Besteht die Möglichkeit, dass es sich doch um höhere Gewalt handelt, z.B. Vogelschlag, Nebel, Vulkanausbruch… sollte euch euer Anwalt gut über die Risiken aufklären. Dann wird es sehr wahrscheinlich zu einer Verhandlung kommen und das kann sich zeitlich und finanziell ziehen.

Natürlich ist eine Klage immer mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden. Es gibt aber noch einen, Weg ohne finanzielles Risiko:

Fluggastrecht-Portale

Scheut ihr euch ein finanzielles Risiko einzugehen, bieten sich immer noch Portale an, die gegen eine Provision euren Fall übernehmen und ihr somit kein Risiko habt, auf Prozess- und Anwaltskosten sitzenzubleiben.

In der Regel werden zwischen 27% und 50% der Entschädigung als Provision verlangt. Solltet ihr leer ausgehen, übernehmen die Portale eure Prozess- und Anwaltskosten. Einige Portale kaufen eure Forderung auch auf und zahlen so die Entschädigung innerhalb von wenigen Tagen auf eigenes Risiko an euch aus.

Hier eine Übersicht über bekannte Portale und deren Provisionen:

NameInkasso ProvisionAnkauf Provision
ClaimFlights26,78%Nicht angeboten
Complane28,56%Nicht angeboten
Flug-verspaetet29,00%Nicht angeboten
EUClaim29,00% + 33€ pro PersonNicht angeboten
Wirkaufendeinenflug29,75%41,65%
Airline Schreck29,75%Nicht angeboten
Compensation2goNicht angeboten34,40%
Fairplane35,00-24,00%Nicht angeboten
Flightright35,70-23,80%
Flug-erstattung35,70-26,12%Ja, aber unbekannt
EUFlightNicht angebotenJa, aber unbekannt
AirHelp50-35%Nicht angeboten
Übersicht Provisionen von verschiedenen Fluggastrecht-Portalen für Inkasso (wird nur bei Erfolg fällig, kann lange dauern) oder bei Ankauf der Forderung (geht schnell, aber i. d. R. hohe Provision)

Persönlich habe ich nicht die besten Erfahrungen mit diesen Portalen gemacht. Bei mir wollte das Portal sehr lange weitere Passagiere des verspäteten Fluges sammeln, um die Klagen zu bündeln. Ich habe dann mein Mandat zurückgezogen (war kostenlos) und mir einen eigenen Anwalt gesucht, der direkt die Klage eingereicht und gewonnen hat.

Fazit

Für sein Recht muss man kämpfen! Viele Airlines setzten darauf, dass die Passagiere sich nicht richtig über ihre Rechte informieren (wozu eigentlich die Fluggesellschaften verpflichtet sind), den Aufwand scheuchen, sich mit höherer Gewalt abspeisen lassen oder das finanzielle Risiko einer Klage zu hoch ist.

Gerne dürft ihr mir in den Kommentaren Fragen stellen und ich werde versuchen, soweit es möglich ist, sie zu beantworten. Euren Frust aber gerne auch euren Erfolg dürft ihr gerne als Kommentar hinterlassen!

Weitere Ratgeber

Häufig gestellte Fragen

Welche Möglichkeiten ohne Anwalt gibt es?

Zuerst solltet ihr selber versuchen, die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Dafür könnt ihr einfach ein formloses Schreiben aufsetzen und der Airline per Post oder Fax schicken. Viele Fluggesellschaften bieten mittlerweile aber auch spezielle Formular auf ihrer Website, an die ihr nur ausfüllen müsst.
Sollte die Fluggesellschaft eure Ansprüche ablehnen, könnt ihr den Fall jetzt bei der Schlichtungsstelle einreichen, wenn die betreffende Airline dort Mitglied ist. Das kostet euch nicht (die Airline muss bezahlen, egal, wie der Fall ausgeht) und hat hohe Erfolgsaussichten.
Hat auch das kein Erfolg, könnt ihr den Fall einem Fluggastrecht-Portal gegen eine Provision im Erfolgsfall abtreten. Alternativ könnt ihr euch jetzt immer noch einen Anwalt nehmen.

Wie steht es um die Zahlungsmoral meiner Airline?

Jede Airline verhält sich gegenüber Ansprüchen von Fluggästen anders. Einige Airlines zahlen ohne große Diskussion die Entschädigung aus, andere argumentieren immer mit höherer Gewalt und wieder andere stellen auf Durchzug.
Damit man schon vorher einschätzen kann, wie viel Mühe man sich machen muss seine Rechte durchzusetzen, haben wir mithilfe von vielen Betroffenen eine Datenbank mit der Zahlungsmoral von mittlerweile über 40 Airlines aufgebaut!

Wie Dokumentiere ich meinen Fall am besten?

Solltet ihr von einer Entschädigung oder Annullierung akut betroffen sein, kann es später sehr hilfreich sein, wenn ihr so viel wie möglich dokumentiert. Am wichtigsten ist es, den genauen Zeitpunkt zu notieren, an dem die Tür des Flugzeuges am Gate geöffnet wurde. Die Airline dokumentiert nur den Zeitpunkt der Landung, entscheidend für die 3 Stunden bei einer Verspätung ist aber der Zeitpunkt, in dem ihr theoretisch das Flugzeug verlassen könnt (auch wenn ihr ganz hinten sitzt).
Ansonsten macht am besten Fotos von der Anzeigetafel, wo die Verspätung für euren Flug genannt wird. Auch nach der Ankunft am Zielflughafen!

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (566)

  1. Stefan Häger sagt:

    Emirates hat auf mein Schreiben wegen eines am 4.12.2023 annulierten Flugs mit 2 Sätzen ablehnend geantwortet, so dass ich sie jetzt verklagen will. Wir lautet denn die Anschrift von Emirates um sie zu verklagen? Da muss ich ja wohl nicht eine Adresse in Dubai nehmen?

  2. Tom sagt:

    Hallo Johannes wir sind im Rahmen einer Pauschalreise von Frankfurt nach Bengalure und dann weiter nach Colombo geflogen. Es gibt nur eine Buchungsnummer bei Lufthansa.Der Weiterflug hatte direkt bei der Ankunft 6 Stunden Verspätung.Ist das nicht genauso ein Fall über den der EuGH Ende 2022 geurteilt hat?

    • Johannes sagt:

      Genau, entscheidend ist die Ankunft am finalen Zielort. Auch wenn es einen Anschlussflug außerhalb der EU gibt.

      • Tom sagt:

        Super danke für die schnelle Antwort.Es war aber nur den Weiterflug eine andere Fluggesellschaft zuständig (Sri Lakan Airlines)aber es gab nur eine Buchungsnummer von Lufthansa für beide Flüge

  3. Jessi_K sagt:

    Hallo!

    Ich buchte im Juni 2023 Flüge von Berlin nach Phuket. Der Rückflug wäre mit Oman Air gewesen. Am 17.2.24 strichen sie einen der drei Flüge (Phuket – Maskat; Maskat – Frankfurt = gestrichen; Frankfurt – Berlin). Sie gaben mir keine vernünftigen Alternativen und boten mir gleich die Rückerstattung an. Es war ein Kampf von 10 Tagen, in denen mir Oman Air zeigte, dass sie keinerlei Interesse haben, mir zu helfen. Obwohl in ihren Beförderungsbedingungen steht, dass sie alternative Airlines buchen können, wenn sie selbst keinen Flug zur Verfügung stellen können, lehnten sie das ab. Selbst auf ihren Partner Qatar Airways wollten sie nicht eingehen. Meine Buchungsklassen wären nicht mehr verfügbar. Das ist klar so „spontan“. Aber das sollte Oman Air kompensieren können. Sie strichen ja den Flug!
    Letztendlich buchte ich einen neuen Flug und möchte jetzt die 500 € Differenz als Entschädigung geltend machen. Die dafür vorhandene Mailadresse auf der Website nutzte ich vorhin. Nur 2 Minuten später kam die Meldung, dass meine Nachricht ungelesen gelöscht wurde. Ein nochmaliger Versuch – gleiches Ergebnis. Welche Möglichkeiten habe ich in so einem Fall?

    Vielen Dank für den Rat und viele Grüße
    Jessica

    • Johannes sagt:

      Oman Air hat ein deutsches Büro, da kannst du deine Forderung per Einschreiben zustellen: Oman Air, Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt am Main

      • Jessi_K sagt:

        Dankeschön. Rein theoretisch ja. Praktisch hilft die deutsche Vertretung in sehr unfreundlicher Art überhaupt nicht. Weder bei der Vermittlung alternativer Flüge noch bei sonstigen Anliegen. Mir ist nicht klar, wozu es dieses Büro überhaupt gibt.
        Wie sind überhaupt die Chancen, eine Entschädigung zu bekommen?

  4. Julius sagt:

    Hallo lieber Johannes!
    Ich habe einen Flug nach Peru für meine Freundin und mich mit KLM gebucht. Da sie noch studiert habe ich sie im Studententarif gebucht, bei welchem auf der Website steht, dass er ohne Angabe von Gründen storniert werden kann. Jetzt konnten wir aus Gründen nicht fliegen und ich habe beide Tickets storniert, allerdings beharrt der (furchtbare) Kundenservice darauf dass in ihrem Ticket keine Rückerstattbarkeit vereinbart war, obwohl das als „Vorteil“ des Studententarifs promoted wird. Da ich auch gerade erst fertig mit dem Studium bin sind 650€ eine Menge Geld für mich und ich überlege, einen Anwalt einzuschalten.. Kennst du so Fälle zufällig?

    • Peer sagt:

      Hast du eine Buchungsbestätigung, indem die genauen Tarifdetails aufgeführt werden?

      Wenn ich auf KLM.de mal beispielhaft Frankfurt – Kuala Lumpur suche, werden mir 3 Tarife angezeigt (Preise oneway):
      – Light für 367€ (nicht stornierbar)
      – Standard für 427€ (stornierbar gg. 200€ Gebühr)
      – Studierender für 427€ (ohne Infos)

      Laut https://www.klm.de/information/ticket-services/tickets-students lassen sich Studenten-Tickets immer für 200€ Gebühr stornieren. Aber das gilt wohl nur, wenn du den entsprechenden Studenten-Tarif gebucht hast. Einfach „Student“ als Reisendentyp wählen und dann den Light-Tarif ohne Storno-Option buchen, wird nicht funktionieren. Nach Lima wird mir der Studenten-Tarif gar nicht angeboten.

      Dann wäre wohl nur die Erstattung der Steuern & Gebühren möglich, was ab DE ca. 150€ bis 200€ ergibt.

      Dass man auch den entsprechenden Tarif auswählen muss, steht zwar nicht explizit auf der KLM-Website, ist aber m.E. naheliegend. Daher sehe ich hier keine große Handhabe. Du kannst dir natürlich ggf. eine (kostenlose) anwaltliche Ersteinschätzung einholen.

      • Julius sagt:

        Hallo Peter!

        Ich habe eine Bestätigung bekommen, in welchen allerdings ebenfalls „nicht erstattbar“ steht. Ich habe allerdings definitiv den Studententarif gebucht und den auch vom Kundenservice bestätigt bekommen (Screenshot ist vorhanden). Auch habe ich die 2 kostenlosen Gepäckstücke welche nur beim Studententarif dabei sind.
        Allerdings sagen die vom Kundenservice trotzdem dass ich nicht stornieren kann, obwohl sie zustimmen dass der Studententarif gebucht wurde. Deshalb finde ich das ne Frechheit von KLM…
        Denkst du das könnte etwas bringen einen Anwalt einzuschalten? Weil dann steht auf deren Website definitiv Falschinformation über die Studententarife, wenn der jetzt doch nicht erstattbar wäre..

        • Julius sagt:

          *Peer

        • Peer sagt:

          Ok, wenn du wirklich den Studententarif gebucht hast, dürfte das eine relativ klare Sache sein.

          Ich würde an deiner Stelle zunächst versuchen, das direkt bei KLM zu eskalieren. Du könntest es mal per Mail an mail.information.germany@klm.com mit Fristsetzung in [2 Wochen] probieren. Und wenn dann die Erstattung nicht da ist (wovon auszugehen ist) einen Anwalt kontaktieren, was er dazu sagt.

  5. Regina Steyrer sagt:

    Hallo Johannes, ich bin am 25 Februar also gestern mit American Airlines von Charlotte nach München geflogen. Gebucht hatte ich Business Class. Als ich im Flugzeug s kam nach einigen Minuten eine Flugbegleiterin und teilte mir mit, dass sie mich aus technischen Gründen leider downgraden müßte. Als Entschädigung überreichte sie mir einen Voucher über 600 Dollar, den ich bei meiner nächsten Buchung mit AA einlösen könne. Natürlich nur gültig innerhalb eines Jahres. Ist das so rechtens? Was kann ich tun? der Flug duaert 8 Stunden und das downgrade war natürlich extrem unangenehm.

  6. Toni Wuckert sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich habe einen Flug mit qatar airways nach Bangkok gebucht, beim bezahlvorgang ist etwas schief gegangen. Geld abgebucht aber keine Tickets bekommen. Bei qatar angerufen und sie sagten dass ich auf jeden Fall neu buchen soll und ich das Geld zurück bekommen würde. gebucht hab ich neu. Woche später wieder abgerufen um zu fragen wann das Geld überwiesen wird. qatar behauptet das sie kein geldeingang von mir haben. Hab den schriftlichen Bestätigung der Bank zugeschickt.
    Sie bestehen drauf das sie das Geld nicht bekommen haben. Was soll ich tun? 😪

    • Johannes sagt:

      Wie hast du denn genau bezahlt? Zur Not kannst du bei deiner Bank eine Rückbuchung verlangen, wenn es per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt worden ist.

    • Toni w. sagt:

      Die Buchung war am 2.1. Wir haben die bezahlmethode von qatar airways „sofortüberweisung “ gewählt.
      Die Bank sagt in diesem Fall kann sie das Geld nicht zurück fordern da ich sofortüberweisung gewählt habe. Und nicht lastschrift oder Kreditkarte.
      Die Bank sagt das geld ist bei qatar und qatar behauptet sie hätten das geld nicht.

      • Johannes sagt:

        Leider ist eine Sofortüberweisung tatsächlich nicht rückbuchbar. Ist im Prinzip einfach eine Überweisung. Ggf. kannst du dich an Sofort wenden und um Bestätigung bitten, dass das Geld an Qatar transferiert worden ist und damit mehr Druck machen. Ansonsten Frist setzen, mit Anwalt drohen und ggf. wirklich einen Anwalt einschalten.

  7. Andreas K sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben einen Flug direkt mit Condor gebucht, der Rückflug wurde dann von Condor selbst auf Marabu umgebucht.
    Rückflug von Teneriffa nach München hatte 3:15 Stunden Verspätung.
    Würdest du die Entschädigung bei Condor oder bei Marabu beantragen?
    Bei Condor kann man im Formular nur eine Condor Flugnummer eintragen (die ursprüngliche habe ich ja noch, aber der Flug hat nicht stattgefunden).

    Viele Grüße und Danke
    Andreas

  8. Glenn sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für Deine tolle Website und die vielen darin enthaltenen Informationen.

    Eine Frage habe ich dennoch:
    Neben den 600,- Euro pro Person für den technisch bedingten Ausfall unserer Maschine (die Fluggesellschaft hat dies bereits zugesichert) möchte ich auch die reservierten und bezahlten XXL-Sitze (62€+65€), die wir in der Ersatzmaschine 24 Stunden später nicht mehr bekommen haben, erstattet haben.
    Ebenso wie das Uber (Taxi) (36€) am nächsten Morgen, das uns pünktlich zum Flughafen gefahren hat (die Fluggesellschaft hatte sich um eine Übernachtung in einem Hotel gekümmert – nur der Transfer war eine Katastrophe und wir wären mit dem von der Fluggesellschaft angebotenen Bus-Transfer erst sehr spät und somit weniger als zwei Stunden vor Abflug wieder am Flughafen gewesen).
    Außerdem durfte ich auch die erste reservierte Nacht im Hotel am Zielort bezahlen (76€), auch wenn ich gar nicht da war. Diese Kosten habe ich ebenso geltend gemacht.

    Insgesamt möchte ich also gerne 1439,- Euro haben.

    Denkst Du, das könnte klappen?

    Ich bedanke mich im Voraus und sende viele Grüße.

    • Johannes sagt:

      Hallo Glenn,

      die 600€ sind eine pauschale Entschädigung, für die du keinen Schaden nachweisen musst. Davon ist meiner Meinung nach die Kosten für die erste Nacht am Zielort abgedeckt.
      Zwar musst die Airline Betreuungsleistungen zusätzlich erbringen, aber wenn sie einen Bus gestellt hat, wird es meiner Meinung nach schwierig, die Taxikosten zu rechtfertigen.
      Bei den XXL-Sitzen würde ich um Erstattung bitten, weil die Leistung ja nicht erbracht worden ist.

  9. Katharina sagt:

    Hallo! Ich habe ein Problem mit Lufthansa, das mir so noch nicht untergekommen ist. Kurz: ein Teil unserer Flugstrecke HAM- CMB über FRA und Mumbai (bzw. unsere Plätze darin) wurden von LH storniert und es ist mir nur zufällig aufgefallen. Hinflug ist am 8.12. morgens ab HAM, Zurück am 27.12. ab CMB.
    Langversion: Im August haben wir direkt über die LH-Seite HAM-CMB gebucht, Umstieg in MUC und Mumbai. Rückflug über Bangalore und Frankfurt. Bestätigung kam, aber 2 Wochen später eine Änderungsmitteilung. Geänderte sehr lange Umstiegzeiten beim Hinflug, mit denen wir nicht einverstanden waren, Anruf über die Hotline, Alternative geklärt und gebucht: Umstieg bei Hinflug nun nicht mehr in MUC, sondern FRA. Keine Änderung beim Rückflug. Am 22.09. direkt nach dem Telefonat per Mail die neuen Buchungsdetails bestätigt bekommen. Soweit alles gut.
    Heute eine Mail von LH erhalten mit „persönlichen Reiseinformationen“, wo es erstmal nur um die Frage ging, was wir denn beim Flug essen wollen etc., aber da fiel mir auf, dass immer nur die Rede war von „Ihrem Flug nach Mumbai“. Also Buchung nochmal aufgerufen, und dort taucht der Abschnitt Mumbai-Colombo ebenso wie der Rückflug Colombo-Bangalore nicht auf.
    Nach mehreren Versuchen in der LH Hotline jmd erreicht. Sie sehen, dass es eine Änderung der Buchung gab, die aber nicht im System „angenommen“ wurde (O-Ton) und dass unsere Plätze von Mumbai nach CMB und von CMB nach Bangalore storniert wurden. (Obwohl wir ja eine Bestätigung per Mail haben, in der der Status ALLER Teilstrecken mit „bestätigt“ angegeben ist.)
    Der Flug, so wie wir ihn geplant und gebucht haben, ist über die LH Seite noch buchbar, aber nur Business class. Ich habe den Mitarbeiter in der Hotline darauf hingewiesen und gesagt, dass er uns gern in die Business class setzen könne 😉 Er sagte, er müsse die gesamte Buchung „neu aufsetzen“ und zwar in der von uns gebuchten Economy class. Sofern sich dadurch die Zeiten / Daten nicht ändern, habe ich dazu mein Einverständnis gegeben, aber darauf bestanden, dass es sonst eben die ja noch verfügbare Business class sein müsse. Er wollte das prüfen und sich bis mittags zurückmelden. Das ist nun 5 Stunden her.
    Frage: sehe ich das richtig, dass LH uns in den Flug setzen muss, wenn er in der business noch verfügbar ist?
    Wir können die Daten nicht verschieben und Urlaub in Indien wollen wir auch nicht…
    Danke für Rat & Info!

    • Johannes sagt:

      Hallo Katharina,

      grundsätzlich ja. Hoffe, es hat sich mittlerweile geklärt. Zur Not muss euch Lufthansa auch auf eine Verbindung mit einer anderen Airline umbuchen, machen sie nur nicht gerne.

  10. Pauline sagt:

    Hi Johannes,

    meine Reise startete von München über Dubai nach Krabi. Von München nach Dubai beförderte uns Emirates und von Dubai nach Krabi flydubai.
    14 Tage vor Abflug wurde ich von Emirates informiert, dass mein Anschlussflug von Dubai nach Krabi um einen Tag verschoben wurde. Da sich die Flugnummer geändert hat und der ursprüngliche Flug im Internet nicht zu finden ist, handelt es sich meiner Meinung nach um eine Stornierung des Anschlussfluges und einer Neubuchung. Wir hatten somit einen 19-stündigen Aufenthalt in Dubai und hätten meinen Erachtens Unterstützungsleistungen (Hotel und Mahlzeit) erhalten müssen, weil der Anschlussflug am nächsten Tag stattfand. Emirates und flydubai wehrten sich die Unterstützungsleistung zu gewährleisten. Bei jedem Kontakt mit den Airlines erhielt ich verschiedene Aussagen, warum sie mir keine Unterstützungsleistung gewähren können. Was kann ich tun? Um Antwort bin ich sehr dankbar.
    LG Pauline

  11. HB Lahme sagt:

    Hinflug storniert, Rückflug deshalb sinnlos. Kann auch für weggefallenen Rückflug die Pauschalentschädigung (hier € 250,00) gefordert werden, oder nur Rückzahlung der Flugkosten?

    • Peer sagt:

      Erstattung gibt es nur für den Flug, der storniert wurde. Für den anderen erhältst du nur das Geld zurück, es sei denn er liegt < 14 Tage in der Zukunft.

  12. Chris sagt:

    Moin!
    Folgende Frage: Wenn die Fluggesellschaft die Kompensation ablehnt (z.B. wegen außergewöhnlicher Umstände), kann ich dann nachträglich immer noch an so einen Sofortentschädiger abtreten (weil die ja immer noch gegen die Begründung vorgehen können) oder ist das dann nicht mehr drin?

    VG

  13. Traudelp sagt:

    Ich habe für 2 Personen Hin/Rückflüge bei Ryanair gebucht …Handgepäck und Koffer extra , ebenso priority check in etc ….nun muss ich diese Flüge krankheitshalber stornieren …kann ich mit Rückerstattungen für die Extras rechnen oder bekomme ich keinerlei Rückerstattung?

    • Peer sagt:

      Leider nicht möglich. Du kannst eine Erstattung der Steuern & Gebühren anfordern, aber das sind dann wahrscheinlich nur ca. 10€ bis 30€ p.P. die du zurückbekommst:
      https://travel-dealz.de/ratgeber/steuern-gebuehren-zurueckfordern/

      Ryanair zahlt von sich aus außerdem überhaupt nicht gerne und versucht, sich mit rechtswidrigen „Bearbeitungsgebühren“ rauszureden. Dann kannst du es mit der Website ersatz-pilot.de probieren, die sich gegen eine Provision drum kümmert

  14. Oleksii sagt:

    Hallo Johannes,
    als wir von einem Urlaub aus Split (Kroatien) nach München zurückflog, hieß es zwei Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter, dass der Flug annulliert sei und alle Kosten + Entschädigung an uns zurückerstattet würden. Wir erhielten Kontaktdaten, an die wir die Anfrage und Belege mit Spesen schicken konnten. Wir haben einen Brief verfasst und alle Belege mit den Spesen für die Rückreise als Anhang beigefügt. Eine Woche später antworteten sie, dass Ihr Antrag bearbeitet werde. Fast 40 Tage sind vergangen und es gibt kein Ergebnis, ich habe noch einmal geschrieben, sie antworten nicht. Was raten Sie uns?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  15. Frederik sagt:

    Hi Johannes und liebe Community,

    ich habe einen Flug über Lufthansa gebucht von FRA über Bogotá nach Quito. Der Flug Frankfurt – Bogotá war zwar 15 Minuten zu spät, aber wir hatten 3 h Umsteigezeit. Dann wurde der Anschlussflug nach Quito von Latam aufgrund von technischen Problemen gestrichen. Wir sind dann in ein Hotel und am Ende mit einem Ersatzflieger ca. 18 h später in Quito angekommen.

    Jetzt meine Frage: Latam hat mir 25$ Entschädigung geboten. Ich wollte die Verspätung gerade bei Lufthansa einreichen, aber da kann ich bei verspäteten Flug nicht Latam eingeben.

    Soll ich direkt ein Portal für Flugrecht einschalten oder habe ich vielleicht gar keine Anrecht?

    Danke euch und liebe Grüße

    Frederik

  16. Heike Spitzkopf sagt:

    Hallo,
    ich hatte einen Business Class Flug der Swiss von Zürich nach Tokio. Gebucht und bestätigt wurden mir die ausgesuchten Einzelplatz Sitzplätze (die ich bewusst gewählt hatte). Bei Einchecken am Gate wurden mir nun einfach andere Plätze zugewiesen, die ich nicht wollte.
    Darf die Airlines dies so einfach ändern?
    Danke für die Antwort

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich halte sie sich meistens diese Option in den Beförderungsbedingungen, denen du ja zugestimmt hast, offen. Wenn es keine andere Reiseklasse ist, gibt es dafür auch i.d.R. keine Entschädigung.

  17. Miguel sagt:

    Hallo Johannes,

    Vielen Dank für diese tolle Zusammenfassung.

    In meinem Fall von letztem Jahr, habe ich jedoch eine grundsätzliche Frage, bei welcher Airline ich die Beschwerde einreichen sollte, oder ob es mehrere getrennte Beschwerden sein sollten.

    Kurz umschrieben:
    Juni 2022 in FRA angekommen für Eurowings Discover Flug nach Calgary (Direktflug und M&M Awardflight). Flug erscheint nirgends, Lufthansa Desk sagt ich hätte im Mai Email zur Stornierung des Fluges erhalten. Diese Email ist auch nicht im Spam angekommen.
    Über Hotline muss ich Flug umbuchen lassen. Mir wird mit United und Lufthansa Verbindung über USA angeboten (17h) am nächsten Tag. Abends und morgens Anrufe beim M&M Service, da checkin nicht funktioniert. Morgens wird mir mitgeteilt, dass mein Platz bei United storniert wurde. Neuer Flug mit LH und Air Canada über Vancouver (22h) wird für mich gebucht. Checkin erst am Flughafen, aber funktioniert.

    Rückflug 3 Wochen später (sollte auch eurowings discover direkt sein), wurde von M&M als Direktflug Air Canada in Business gebucht.
    48h vor Flug erhalte ich Rückmeldung, dass mein Sitz storniert wurde und ich erneut auf einen 22h Flug über Vancouver gebucht werde, der 12h früher als geplant abfliegt.

    Zu erwähnen ist, dass die Hotline und die Mitarbeiter am Gate jegliche Upgrades und Loungevoucher verwehrten (an allen Flughäfen).

    1) kann ich noch Beschwerde eingelegten
    2) sind das getrennt zu betrachtende Beschwerden (1. annulierung und 2. Alternativflüge)
    3) bei welcher Airline sollte(n) die Beschwerde(n) eingereicht werden?

    Danke!
    Miguel

    • Johannes sagt:

      Ich würde beide Fälle getrennt einreichen. Ggf. stehen dir für den Hinflug 600€ Entschädigung zu, wenn Lufthansa nicht nachweisen kann, dass sie dich rechtzeitig informiert haben.

      Beim Rückflug wurdest du vermutlich mehr als 14 Tage im Voraus informiert, richtig? Dann steht dir da keine Entschädigung von Lufthansa zu. Ggf. aber wegen der Stornierung von Air Canada. In Kanada gibt es auch Fluggastrechte: https://travel-dealz.de/news/fluggastrechte-kanada/ Da würde ich mich direkt an Air Canada wenden.

  18. Claudia Castellano sagt:

    Hallo

    wie kann ich beweisen, dass wir (komplette 4 köpfige Familie) da waren.
    Die wollen mir nur die Entschädigung für meinen Mann geben.
    Denke die sehen nur ihn, da er als einziger ein Aufgabegepäck hatte. (Ryanair)
    Das Flughafen kann nur ein paar Std danach einsehen, dass wir durch die Security gegangen sind.
    Die Fluggesellschaften wissen, dass man es nicht nachvollziehen kann und pokern gerade mit uns.
    Leider haben wir auch keinerlei Fotos gemacht…
    Habt ihr irgendwelche Tipps?
    Möchten ungern zum Anwalt und/ oder Entschädigungsfirmen nutzen.

    Danke.

  19. Manu sagt:

    Hallo Johannes,

    Wir waren 45 Minuten vor Abflug am Checkin. Die Fluggesellschaft verweigerten uns den Checkin mit der Aussage es wäre zu spät und der Checkin bereits abgeschlossen.
    Wir hätten den Flug allerdings locker geschafft in der verbleibenden Zeit. Gibt es eine Chance auf Entschädigung für die neu gebuchten Flüge?

    • Peer sagt:

      Ich denke nicht, dass du da etwas machen kannst. Die Airline weist ja sicher darauf hin, dass der Check-in bis x Minuten vorher erfolgen muss. Bei internationalen Flügen ist 1h nicht unüblich.

      Bei vielen Airlines gibt es eine (interne) Politik, dass Reisende kostenlos auf den nächsten Flug umgebucht werden. Aber in eurem Fall dann wohl nicht

  20. Sonia sagt:

    Sehr geehrter Herr Johannes,
    ich habe über Lufthansa für mich und meine Kinder(3) eine Reise von Köln nach Barcelona über München und zurück gebucht. Am 28.08.2023 sollte ich mit dem jüngsten Kind von CGN um 8.35 abfliegen. Am selben Tag um 3:06 erhalte ich eine Mail von Lufthansa, dass der Flug auf 12.40 mit EasyJet über Prag umgebucht wurde.
    Die Mail ich erst auf dem Weg zum Flughafen um 6.15 gelesen.
    Der Rückflug (Barcelona nach Köln über München) war für den 02.08.2023 geplant.
    Am 01.08.2023 um 8:54 werde ich von Lufthansa per Mail informiert, dass die Teilstrecke München nach Köln (für meine 3 Kinder und ich ) annuliert würde und für den 03.08.2023 um 06:45 neu geplant wurde.
    Dies könnte ich aus mehreren Gründen nicht akzeptieren. Zumal hatte ich für 4 Personen keinen Unterkunft mehr in Barcelona, keine in München und keinen der uns rechtzeitig zum München Flughafen am 03.08 hinfährt, damit wir um 06.45 rechtzeitig unsere Flug antreten kann. Außerdem war der Rückkehr am 02.08 notwendig, weil die Schule fing am 07.08 an und meine ältesten Kinder anderweitige Verpflichtungen hatten.
    Wir sind dann am 01.08 zum Barcelona Flughafen gefahren und uns mit der Fluggesellschaft bzw. mit deren Vertretern vor Ort über die Situation zu Unterhalten. Nach eine mehrstündige Discution konnten doch umgebucht werden auf Air-France am 02.08 um 15:15 über Paris.
    Als ich Lufthansa am Per Anschreiben um eine Entschädigung sowohl für den Hinflug als auch für den Rückflug mit einem Frist am 24.08 gebeten habe, erhielte ich am 18.08 um 07:51 per E-Mail eine Ablehnung mit folgender Begründung “ Schäden am Luftfahrzeug während des Fluges oder am Boden“.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es als Begründung reicht, außerdem ist sie wegen des „oder“ nicht eindeutig. Dazu kommt es noch, dass Lufthansa das selbe Problem am Hinflug sowie am Rückflug nicht haben könnte.
    Daher wende ich mich an Sie, dass Sie mir bitte sagen was die weiteren Schritte seien soll?
    Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.
    liebe Grüße

    • Peer sagt:

      Klingt, als hättest du alles richtig gemacht. Wichtig wäre noch, wie viel später als geplant du tatsächlich am Ziel angekommen bist, da die Airline die Zahlung ggf. um 50% kürzen an.

      Der EuGH hat entschieden, dass technische Probleme (zumeist) keine außergewöhnlichen Umstände sind. Vielleicht hilft es schon, wenn du einmal auf das entsprechende Urteil hinweist, erneut die Zahlung bis [Frist] anmahnst und mitteilst, danach ohne zu zögern einen Anwalt einzuschalten.

      Wenn das immer noch nicht fruchtet, am besten eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt einholen. Oder alternativ die SÖP benutzen, wenn du einen Anwalt scheust.

      • Sonia sagt:

        Hallo Peer,
        ich bin dir sehr dankbar für deine schnelle Antwort.
        am 28.08.2023 sind wir in Barcelona um 19:15 (EW hatte sich in Prag verspätet) gelandet, anstatt die ursprüngliche Ankunftszeit von 14:50. Ins Hotel sind wie um 20 Uhr angekommen und da war schon der erste Urlaubstag vorbei.
        Beim Rückflug am 02.08 um 20 Uhr im Düsseldorf gelandet. Der ursprüngliche gebuchte Flug sollte am 02.08 um 22 Uhr in KÖLN landen.
        Außer die Tatsache, dass wir den Weg Düsseldorf nach Köln selber in Kauf nehmen sollten, sind wir erstmal nach Hause ohne Gepäck gefahren.
        erst 48 Stunden Später konnten wir die Koffer von den Kindern in Düsseldorf abholen und mein Koffer wurde mir am 6 Tage später nach Hause geliefert.

        • Peer sagt:

          Klingt für mich dann nach 250€ Entschädigung auf dem Hinweg und 250€ abzgl. 50% auf dem Rückweg, also insgesamt 375€ p.P. Transportkosten kommen CGN – DUS vmtl. noch dazu.

          Merkwürdig, dass Lufthansa überhaupt auf eine Easyjet-Verbindung mit Umstieg umgebucht hat. Habe ich noch nie von gehört, zumal Easyjet selbst solche Verbindungen ja gar nicht verkauft.

        • Sonia sagt:

          Ich Danke dir Sehr für deine Hilfe.

      • Sonia sagt:

        Sorry Peer
        mein Fehler! Nicht EasyJet sondern EUROWINGS.
        Es tut mir leid für das Missverständnis.

      • Sonia sagt:

        Hallo Peer,
        ich hatte über meine Rechtschutzversicherung Kontakt mit einem Dienstleister aufgenommen.
        Der Anwalt dieser Schlichtungsstelle sagte mir dass ich für die Rückreise keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Ist allerdings keinen Anwalt, der auf Reiserecht spezialisiert ist. Wie sieht du das?

        • Peer sagt:

          Es geht doch um obigen Fall mit Flug von Spanien nach Deutschland mit der Lufthansa, oder nicht?

          Die Fluggastrechte greifen, weil Abflug Europa und zudem Airline aus Deutschland. Euer Flug wurde in < 14 Tagen vor Abflug von der Airline storniert, daher besteht grundsätzlich Anspruch auf 250€ Entschädigung.

          Diese Entschädigung kann um 50% gekürzt werden, falls du nicht mehr als 2 Stunden nach der ursprgl. geplanten Ankunftszeit angekommen bist.

          Das lässt sich so alles in der Verordnung nachlesen. Anhand deiner Schilderungen oben scheint mir das ein ziemlich klarer Fall zu sein, außer da fehlt irgendeine wichtige Info:
          https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261

      • Sonia sagt:

        Hallo Peer und danke nochmal für deine Antwort.
        Ja es geht um den Flug nach Spanien.
        es gab sowohl beim Hinflug als auch beim Rückflug eine kurzfristige Annullierung.
        Allerdings der Anwalt meint, dass wir beim Rückflug umgebucht werden könnten und da keine Verspätung entstanden ist.
        Die neue Abflugzeit (beim Rückflug) war 15:15 anstatt die ursprüngliche Abflugzeit von 18:35.
        Ich meine, dass wir sowieso dadurch einen Urlaubstag verloren haben und wir in eine Düsseldorf statt in Köln angekommen sind.
        Ist da wirklich bezgl. Rückflug nichts zu machen?

        • Peer sagt:

          Es gibt eine Ausnahme für die Entschädigungszahlung auf dem Rückflug. Keine Entschädigung wird fällig, wenn (Artikel 5):

          iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

          Ihr musstet aber mehr als drei Stunden früher abfliegen. Von daher kann sich die Airline da m.E. nicht drauf berufen. Demnach müssten euch 250€ abzgl. 50% = 125€ zustehen für den Rückflug.

  21. Ursula Renz-Schneider sagt:

    sehr geehrter Johannes, habe im Mai 2022 einen Flug bei Eurowings von Düsseldorf nach Salzburg für meinen Sohn und meinen Enkel gebucht, diese aber ein paar Tage später wieder stornier. In der App von Eurowings versicherte man mir, dass ich mein Geld zurück bekommen. Später allerdings bekam ich nur eine Gutschrift. Ich habe dies reklamiert und bestand auf Bargeld. Immer wollte man irgendetwas anderes an Unterlagen. Die Sache kam dann zur Schiedsstelle. Seitdem bekommen ich von Eurowings keine Antwort mehr. Was soll ich jetzt machen.

  22. Jaqueline sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Tochter und ich wollten am 29.07.2023 vom Flughafen LEJ mit der Lufthansa zunächst nach München, danach weiter mit Air Malta nach Malta fliegen. Etwa eine Stunde vor Abflug wurde der Flug gecancelt. Wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht und kamen somit erheblich später im Urlaubsort an. Die Forderung nach Entschädigung wurde von der Lufthansa sehr schnell direkt abgelehnt mit der Begründung: Flugbehörden. Muss ich mich das so hinnehmen?
    Vielen Dank schon mal für deine Antwort :)!
    Liebe Grüße. Jaqueline

  23. Hassan sagt:

    Hallo Johannes,

    Mein Sohn und ich flugen mit Turkish Airlines, doch unser Gepäck ist erst 72 Stunden nach unserer Ankunft bei uns Zuhause angekommen. Dies hat für uns erhebliche Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und Zeitverlust verursacht.

    Die verspätete Zustellung unseres Gepäcks hatte auch schwerwiegende Auswirkungen auf unsere beruflichen Verpflichtungen. Aufgrund des Fehlens unserer Arbeitsmaterialien und -kleidung hatten wir Probleme, unsere Arbeit ordnungsgemäß auszuführen. Dies führte zu Verzögerungen und finanziellen Einbußen.

    Angesichts der erheblichen Belastungen und Unannehmlichkeiten, die wir aufgrund der verspäteten Gepäckzustellung erfahren haben, bitten wir höflich Turkish Airlines um eine Entschädigung in Höhe von 600,00€. Aber ich finde keine Email Adresse um Turkish Airlines zu kontaktieren. Ich habe das Feedback Formular, dass ich bei Ihnen gefunden habe bei der Turkish Airlines Website ausgefüllt und habe auf Senden geklickt doch es wurde mir nicht bestätigt das es gesendet wurde, deswegen bin ich mir da nicht sicher. Was kann ich denn machen und wie sehen Sie meinen Fall?

    Viele Grüße

  24. Diego sagt:

    Hallo Zusammen,
    Unser Rückflug von Neapel nach Frankfurt mit der Lufthansa am 15. Juli wurde kurzfristig gestrichen (2 Stunden vor Abflug). Ein Grund ist mir bisher nicht benannt worden, aber an dem Tag hat das italienische Bodenpersonal teilweise gestreikt. Man kann aber gut nachvollziehen, dass an dem Tag mehrere Flüge aus Neapel geflogen sind, bzw. sogar der Hinflug aus Frankfurt ist an dem Tag etwas verspätet gelandet. Die Lufthansa konnte mir nur einen Alternativeflug zwei volle Tage später, nämlich für den 17. Juli anbieten. Da ich an dem Monat arbeiten müsste habe ich abgelehnt und bin selber über Nacht (inkl. Übernachtung) mit dem Zug nach Deutschland zurückgefahren. Ich habe mich bereits bei der Lufthansa gemeldet und sie argumentieren (ohne spezifisch zu werden) mit höherer Gewalt und haben zuerst geweigert meine Kompensation anzuerkennen. Nach langen Hin- und Her bieten sie eine Entschädigung von 200 EUR (weniger als 1/3 der entstandenen Kosten). Wie schätzt du es ein? Fakt ist, es gab ein Streik. Fakt ist, andere Flüge haben es geschafft zu fliegen, sogar der Flieger aus Frankfurt, der an dem selben Tag wieder von Neapel uns nach Frankfurt hätte bringen sollen. Über flightradar24 kann ich sogar nachvollziehen, dass dieser Flugzeug am selben Abend (vermutlich leer) nach Edinburgh von Neapel aus geflogen ist. Am 16. Juli fand der standard Flug von Frankfurt nach Neapel und wieder zurück statt, somit vermute ich, dass die LH uns einfach viel zu spät informiert hat, und uns somit gar kein Platz vor Montag anbieten könnte. Soll ich die 200 EUR nehmen und es sein lassen, oder lohnt es sich den weiteren Rechtsweg zu gehen? Einen eigenen Anwalt würde ich nicht nehmen, dafür ist die Summe zu klein. Bin für jede Meinung hierzu dankbar.

    • Johannes sagt:

      Hallo Diego,

      willst du denn die Entschädigung oder willst du die Kosten für die Alternativbeförderung von Lufthansa übernommen haben. Letztes müssen sie auf jeden Fall tun. Streik hin oder her. Nur bei der pauschalen Entschädigung gibt es die Ausnahme, höhere Gewalt.

  25. Sabine Dicken sagt:

    Hallo Johannes,
    heute morgen um 6.20 Uhr sollten wir von Düsseldorf nach Catania mit Eurowings fliegen. Um 3.30 Uhr wurden wir informiert, dass der Flug annulliert wurde. Ein Grund wurde vorerst nicht genannt und auch keine Umbuchung vorgenommen. Uns wurde angeboten selber eine Umbuchung vorzunehmen oder den Flug zu stornieren. Ich habe dann den Flug umgebucht; konnte aber nur einen neuen Flug am 20.07 um 7.20 Uhr mit Eurowings buchen. Mittlerweile weiß ich (aus dem Internet), dass es am Flughafen Catania gebrannt hat und daher der Flugverkehr eingestellt wurde.
    Meine Frage: Haben wir die Möglichkeit Kosten geltend zu machen, die uns durch die Stornierung unseres Mietwagens und für die 3 Nächte, die wir unser gemietetes Haus nicht nutzen können, entstanden sind? Sie belaufen sich auf ca. 770,00 EURO.

    Viele Grüße
    Sabine

    • Johannes sagt:

      Auf Grundlage der EU-Fluggastrechte steht dir wohl leider keine Entschädigung zu, da es sich meiner Meinung nach um höhere Gewalt handelt. Ob du sonst gegen die Airline oder ggf. Brandverursacher… Schadensersatzansprüche hast, kann ich dir leider nicht beantworten. Das müsste ein Anwalt prüfen.

      Ggf. ruf auch mal bei Eurowings an. Vielleicht gibt es ja nach frühere Optionen z.B. nach Palermo.

  26. Britta Jansen sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hatte 2 x Ärger mit der TAP. Abflug nach Lissabon bereits in HH verspätet, dadurch durfte ich in Lissabon nicht boarden obwohl die Machine nach Praia/Kapverden noch da war. Mir wurde ein Hotel Voucher in die Hand gedrückt und ich war einfach auf den nächsten Flug 24 Stunden später eingebucht. Dadurch musste ich alle weiteren Inlandsflüge auf den Kapverden neu buchen und mich auch um Unterkünfte kümmern.
    Mein Rückflug wurde dann komplett annulliert und ich habe nie wieder etwas von der TAP gehört. Meine Rückreise war Albtraum pur da es extrem schwierig ist von den Kapverden nach Deutschland zu fliegen.
    Wieder zu Hause habe ich ein Einschreiben an die TAP in Frankfurt geschickt und meine Forderungen und Rechte geltend gemacht (Bsp 2x 600 Euro für Verspätungen mehr 24 Stunden und mehr 6000 Kilometer) Auch hier : Schweigen.
    Dann habe ich die SÖP eingeschaltet. Nach langer Zeit hat die TAP eingewilligt die 600 Euro für den Rückflug zu zahlen. Nur tun sie dieses nicht. Die SÖP schickt mails dass sie leider völlig überlastet sind, aber die TAP gerne erinnern. Das ist nun mittlerweile 3 x geschehen aber die TAP Zahlt nicht.
    Die Erstattungen für die 24 Stunden vom Hinflug sind noch gar nicht bearbeitet. Übrigens meine Reise war Dezember22/Januar 23.
    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Die SÖP ist somit offensichtlich nur Augenwischerei. Hat mich wahnsinnig viel Zeit und Aufwand gekostet für nix.
    Da nützen offensichtlich alle Gesetze und Verordnungen nix. Bleibt mir jetzt nur der Weg zu einem Anwalt? Und muss ich da die Kosten tragen?
    Viele Grüße aus Hamburg, Britta

    • Johannes sagt:

      Hallo Britta,

      TAP ist leider eine harte Nuss. Ich würde mir einen Anwalt, spezialisiert auf Fluggastrechte, suchen und Klage erheben. Wird sich alles was ziehen, aber meistens zahlt TAP erst, wenn eine Pfändung droht.

  27. Sabrina Rieker sagt:

    Hallo!
    Wir sind am 21.06.23 aus der Türkei ausgereist, allerdings anders als geplant.
    Mein Mann und ich und unsere beiden Kinder ( 5 und 1 Jahr alt) wollten unser Gepäck aufgeben und einchecken und dann hieß es plötzlich die Kinder seinen nicht gebucht und hatten somit keinen Sitzplatz. Flugzeug komplett ausgebucht! Plötzlich konnte natürlich auch keiner mehr englisch, geschweige denn deutsch. Nur noch türkisch.
    Ende vom Lied war, dass ich alleine mit unserer 1-jährigen nach Hause fliegen musste und mein Mann und unsere 5-jährige auf den nächsten Flieger 3h später ausweichen mussten. Wir wurden also getrennt, in einem fremden Land und natürlich mussten noch 2 Tickets für 815€ gekauft werden.
    Es war einfach ein absoluter Alptraum! Ich war völlig fertig, meine Tochter in voller Panik, weil ich sie zurück lassen musste. Egal ob sie bei Papa war.
    Unsere Anwältin hat ein Schreiben aufgesetzt und fordert zu den entstandenen Flugkosten 10% vom reisepreis als Entschädigung, was für mich einfach nur lächerlich klingt im Vergleich zu dem, was wir durchgemacht haben…

    Wie schätzen Sie die Situation ein?

    Ich hoffe auf eine Antwort
    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Sabrina,

      im Rahmen einer Pauschalreise? Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreude ist da möglich. Nur die Höhe ist immer so eine Sache. Auch wenn es blöd ist, würde ich mich wohl mit Erstattung der entstandenen Kosten + 10% vom Reisepreis zufriedengeben, wenn damit die Sache nicht vor Gericht landet. Sonst ist der Ausgang dort ungewiss und das Prozesskostenrisiko hoch.

  28. David Güttgemanns sagt:

    Hallo,

    ich habe durch Zufall ca. 10 Tage vor Abflug erfahren, dass der Flug um einen Tag verschoben wurde. Das Angebot für den späteren Flug habe ich angenommen. Andere Fluggäste erzählten mir, dass sie bereits Wochen vorher per Mail informiert wurden.

    Hierzu 2 Fragen:

    1. ist die Gesellschaft in der Nachweispflicht, dass sie mir die Benachrichtung rechtzeitig zugeschickt hat? Ich bin mir ziemlich sicher, keine Mail erhalten zu haben …

    2. Angenommen, ich hätte die Mail übersehen: kann ich trotzdem die entstandenen Mehrkosten geltend machen (i.W. eine Hotelübernachtung mehr)?

    Danke und VG
    David

  29. Lukas sagt:

    Hallo,

    wir haben mit 4 Personen (3 Erwachsene, 1 Kind) MIA-LHR und LHR-HAJ gebucht.
    AA6957 / BA206 war aus MIA verspätet und wir konnten nicht mehr AA6776 / BA976 boarden.
    Am Customer Service wurde ins in London ein neues Ticket mit der LH über FRA ausgestellt – geplante Ankunft ursprünglich 10:10 Uhr vs geplante Ankunft mit LH Flügen 23:05 Uhr. Das sind ca 11 Stunden Verspätung.

    Ich habe den Fall bei British Airways eingereicht und es wurde eine Fall-Referenznummer bei BA erstellt.
    Der Fall wurde abgelehnt:
    „Unfortunately your EU claim’s been refused because BA206 on 24 March was delayed because of Air Traffic Control restrictions being in place.“

    Daraufhin habe ich BA eine Frist von 2 Wochen gesetzt und mit dem Anwalt gedroht. Diese 2 Wochen sind jetzt rum.
    Macht es Sinn damit zum Anwalt zu gehen? Wenn ja, wie finde ich einen geeigneten Anwalt? Nehme an die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht, oder?

    Vielen Dank
    Lukas

  30. Ramona sagt:

    Hallo Johannes,

    Kurzfassung: mir wurden im 07.2022, 2 Rückflüge storniert, ich musste 7 Tage eine Unterkunft bezahlen, 5 Tage mehr Urlaub nehmen und zu guter Letzt kam mein Koffer erst nach 4 Wochen an. Ich habe reklamiert, nichts..einen Anwalt eingeschaltet (250€, da sich niemand um solche komplexen Fälle kümmert) eine Entschädigung von 500€ fúr die Flüge bekommen und 80€ für den Koffer. Ich hatte aber Kosten für die Unterkunft von mehr als 500€ plus meinem Urlaub den extra nehmen musste. Der Anwalt möchte natürlich mehr Geld da jetzt vor Gericht, ich kann das Risiko nicht eingehen soviel Geld in den Sand zu stecken. Lese das die Airline verpflichtet ist, neben der Ausgleichszahlung auch die Unterkunft zu zahlen aber die Realität sieht mau aus und sehr schwer durchsetztbar. Der Anwalt rät mir es zu lassen. Was meinst du? ich finde es traurig dass man am Ende selbst draufzahlen muss, Urlaub hatte ich auf Grund dessen keinen mehr für 2022 und am Ende habe 150€ draufbezahlt.

    • Johannes sagt:

      Hallo Ramona,

      wurdest du denn auf den Rückflug 7 Tage später von der Airline umgebucht oder hast du die selbst gebucht.

      Die 250€ sind eine pauschale Entschädigung, wo man keinen Schaden nachweisen muss. Die Airline muss aber m.M.n. zusätzlich die Kosten für eine Unterkunft + Mahlzeiten usw. bei einem verzögertem Rückflug bezahlen.

      • Ramona sagt:

        Hallo Johannes,

        erstmal 1000 Dank ueberhaupt für deine Antwort und dann auch noch so schnell, superBlog.
        Nein, ich habe mein Anrecht auf Ruecktransport in Anspruch genommen. Eurowings hat mir einen Ersatzflug angeboten der ebenfalls storniert wurde und einen 3. Flug angebten, daher waren es am Ende 7 Tage , also sogar 2 Flugstornierungen, volles Programm sozusagen. Leider kommt man als kleiner Verbraucher da nicht so einfach an sein Recht ohne am Ende draufzuzahlen, sehr aergerlich…ich wuerde es nochmal auf die gute Schiene probieren nur war mir nicht klar ob Anspruch besteht…Eurowings beruft sich auf die 500€ ich musste aber knapp 700€ (Juli) Unterkunft zahlen..plus Anwalt.

        • Ramona sagt:

          Hallo Johannes,

          bestimmt untergegangen, hatte dir auf deine Frage geantwortet aber nichts weiter gehört, vielleicht hast ja eine Minute

  31. Silko sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich hatte hier schon einmal geschrieben , aber keine Antwort erhalten. Wir hatten im November letzten Jahres über booking.com einen Business Flug im März von Madrid nach Rio de Janeiro und wieder zurück gebucht. Also 4 Monate im Voraus und somit recht günstig, 3100 CHF. In den 4 Monaten konnte ich den Hinflug die Sitzplätze bei Latam sichern, ich musste das über Booking.com machen, da die Fluggesellschaft sagte es darf nur Booking.com. Ich versuchte es auch beim Rückflug bei Iberia, aber Booking.com bekamen keinen Zugriff und Iberia verweigerte uns die Sicherung, da der Reiseveranstalter Booking.com das nur machen darf. Wir konnten aber immer bei den Fluggesellschaften sehen in welcher Kabine wir gebucht waren und hin und Rückflug waren als Business bestätigt. 2 Wochen vor unserem Flug sehe ich bei Iberia, also der Rückflug, das wir auf einmal in der economy Klasse gebucht sind, ohne Sitzzuweissung. Ich machte Bei Booking.com und Iberia Telefonate, es wäre alles gut unser Businessflug wäre gesichert, es wäre nur ein Versehen. Ich mache Bildschirmfotos von den Plätzen.
    Eine Woche vor unserem Flug liegt die Mutter meiner Frau im Sterben und ich buche den Hinflug auf eine Woche früher um, dafür bezahlte meine Frau noch 1800 CHF. Ok Hinflug Business ist futsch, dafür noch Plätze innerhalb 2 Tagen bekommen. So der Rückflug war dann auch economy und getrennte Plätze, obwohl wir nichts an diesem gemacht haben und noch die Zusage bekamen. Fluggesellschaften reagierten auf keine Mails. Ich habe dann meiner Rechtsschutzversicherung Meldung gemacht, sie hat dann von mir Beweismaterial bekommen, also die Buchung vor und nach dem der Umbuchung. Telefonat von Iberia, wo der Mitarbeiter ungefähr sagt `hätte ich direkt gebucht, wäre sowas nicht passiert`. Die Rechtschutzversicherung hat mir dann 600 CHF angeboten für Entschädigung, weil der Rechtstreit sich nicht lohnen würde.
    So und da wir umbuchen mussten, weil die Mutter gestorben ist, ist noch den selben Tag gestorben, haben wir sogar mit Sterbeurkunde ein Formular für Rückerstattung der 1800 CHF an Latam geschickt. Ich weiss nicht ob es Gesetzt ist oder wie die Begebenheiten sind, das bei Todesfälle in der Familie der Flug erstattet wird. Latam meinet nur, nachdem wir nach 2 Wochen mal nachgefragt haben was nun ist, wir bekommen nichts, weil wir schon im November den Flug gebucht haben. Wir hatten eine Woche vorher umbuchen müssen für 1800 CHF, es geht ja nur um diesen Flug. Ich muss aber auch sagen, das wir kein Flexibles Ticket gekauft hatten, weil ich mit so etwas nicht gerechnet hatte. Wir haben schon oft solch günstigen Businessflug gemacht und noch nie Problem gehabt. Wie ist aber hier die Rechtslage? Wer bekommt was rückerstattet und wer nicht. Ich habe hier mit Abstand den teuersten economyflug aller Zeiten gekauft.
    Vielen Dank für Ihre Antwort lieber Johannes.

    • Johannes sagt:

      Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz, wo einem eine kostenfreie Umbuchung bei einem Sterbefall zugesichert wird. Einige Airlines machen das ggf. auf Kulanz aber nachträglich immer schwierig, da noch etwas Geld zurück zu bekommen.

      Wir empfehlen immer die Buchung direkt bei der Airline. Auch wenn das ggf. etwas teurer ist, da man dann nicht auf das Online-Reisebüro angewiesen ist. Hilft dir aber jetzt vermutlich wenig, vielleicht fürs nächste Mal.

    • Johannes sagt:

      Ggf. könnte es noch helfen zu prüfen, ob es vor der Umbuchung zu einer Annullierung einer der Flüge gekommen ist. Dann hättest du nach den EU-Fluggastrechten das Recht auf eine Beförderung zu einem anderen Zeitpunkt: https://travel-dealz.de/ratgeber/entschaedigung-flugverspaetung/#annullierung
      Trotzdem wird das schwierig durchzusetzen. Gerichtsstand wird dann Madrid sein.

  32. Emma Nacht sagt:

    Hi Johannes,
    vielen lieben Dank schon mal für die Unterstützung!

    Unser Flug Berlin-Bologna mit Ryanair hatte am 13.05.23 eine Verspätung von über 5 Stunden. Wir haben uns entschlossen, den Flug nicht anzutreten und ich habe bereits die komplette Flugkostenerstattung (zwei Passagiere, Hin-und Rückflug) beantragt (aber noch keine Rückzahlung bzw. Bestätigung erhalten). Kann ich nun ergänzend dazu, dass uns die Kosten des Fluges erstattet werden, über EU261 eine Entschädigung anfordern? Ich bekomme aktuell über das Rynair-Formular eine Fehlermeldung, dass meine Buchung nicht auffindbar sei.

    Vielen lieben Dank und viele Grüße

    • Peer sagt:

      Du bist nicht verpflichtet, irgendwelche Formulare auszufüllen, eine E-Mail tut es genau so. Würde es an deiner Stelle mal an impressum.de@ryanair.com probieren.

      • Emma Nacht sagt:

        Danke Peer für deine Antwort!
        Meine Frage bezieht sich eher darauf, ob ich ein Recht darauf habe, sowohl meinen Flugpreis erstattet zu bekommen (da wir nicht geflogen sind) als auch die Entschädigungszahlung für die Verspätung.
        Danke und liebe Grüße

        • Peer sagt:

          Das steht dir bei 5h Verspätung zu, ja. Alternativ hättest du Entschädigung + Umbuchung fordern können.

  33. JC sagt:

    Hallo Johannes,
    folgender Fall:
    Ticket LH, Routing Las Vegas-Frankfurt via Denver, Leg Las Vegas nach Denver mit United. Dieses Leg verspätet (Flughafen Denver aufgrund Tornado für 30 Minuten gesperrt), dadurch Langstrecke LH Denver Frankfurt verpasst.
    Erste Reaktion LH: Problem United, nicht zuständig.
    Halte ich für falsch, da LH Ticket.
    Wie siehst Du das?
    Danke.

    • Peer sagt:

      Was erhoffst du dir denn? Anspruch auf Kompensation gemäß EU-Recht besteht nicht. Es springen höchstens ein paar Meilen oder ein kleiner Voucher raus, wenn du United direkt anschreibst.

      Wer das Ticket verkauft hat, wäre für die Fluggastrechte ohnehin unerheblich. Etwaige Ansprüche bestehen immer ggü. der ausführenden Airlines.

  34. Kirsten sagt:

    Hallo, meine Frage betrifft die Angabe der Flughafensteuern bei einer stornierten Pauschalreise. Ich musste am 11.04.2023 unsere für den 16.04. geplante Reise nach Dubai aus medizinischen Gründen absagen. Meine Reiserücktrittsversicherung verlangt von mir einen Nachweis über die Höhe der erstattbaren Flughafensteuern. Weder der Reiseveranstalter (ich habe eine nur eine geringe pauschale Rückerstattung erhalten, ca 90% des Reisepreises wurden als Stornokosten einbehalten) noch die Fluggesellschaft will mir aber einen konkreten Betrag nennen… Die Versicherung gibt an ohne diese Auskunft meinen Schadensfall nicht bearbeiten zu können. Muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft mir diese Information erteilen? Ich möchte natürlich nicht wegen diesem fehlenden Dokument auf den hohen Stornokosten sitzenbleiben. Im voraus vielen Dank!

    • Peer sagt:

      Mit welcher Airline bist du denn geflogen? Meist findet sich eine Aufschlüsselung von Ticketpreis, Steuern & Gebühren im eTicket bzw. der Buchungsbestätigung.

      • Kirsten sagt:

        Hallo, danke für die superschnelle Antwort! Wir wären mit Emirates geflogen, aber dazu ist es ja nicht gekommen…und ein gesondertes Flugticket hatte wir auch nicht, nur die vom Reiseveranstalter DERTOUR zugesendeten Reiseunterlagen im Rahmen der Pauschalreise.

        • Johannes sagt:

          Ich würde die Versicherung noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und der Flugpreis nicht einzeln aufgeschlüsselt ist. Wenn 10% des Gesamtreisepreises bereits erstattet worden sind, wird der Anteil auch dort enthalten sein.

  35. Ernesto Rojas sagt:

    Hallo,
    Mein Flug für morgen, den 24.04.23, wurde gestern, den 22.04.23, annulliert. Dieser Flug sollte von Palma de Mallorca zurück nach Berlin-Brandenburg gehen. Da in Berlin der Flughafen von einem Streik der Luftsicherheitsfirma betroffen ist, also am Montag. Abflüge wurde komplett gestrichen, bei den Flügen die ankommen sollen morgen entscheidet das die Airline. Meine ist betroffen. In meinen Augen ist dies eine eigene Entscheidung denn die Möglichkeit zur Ladung besteht. Laut Ryainair (die von mir gebuchte Airline) können sie mir keinen Ersatz Flug am folge Tag anbieten sondern erst am Donnerstag, drei Tage später. Laut Ryainair kann ich nur extra kosten, wie Hotel und Verpflegung, nur dann gelten machen wenn ich ihren Ersatz Flug nehme. Ist dies richtig? Wenn ich mir das Geld erstatten lassen um einen zeitnahen Flug, also am folge Tag buche, können ich mir die eventuelle Differenz des Fluges nicht erstatten lassen, stimmt dies auch? Ich habe jetzt weder umgebucht mit Ryainair oder die Erstattung angefordert da ich hier nichts falsch machen möchte und eventuell irgendwas bestätigen will. Daher auch hier die Frage, kann ich die Erstattung anfordern und dennoch meine extra kosten einfordern? Ich habe jetzt einen anderen Flug (mit 1 Stopp da kein Direktflug verfügbar aber eigentlich so geplant war) gebucht, der zwar teurer ist aber auch nicht günstiger zu bekommen war. Eine Möglichkeit bis Donnerstag zu bleiben um den Flug von Ryainair zu nehmen habe ich aus Arbeits- und Familientechnischen Gründen nicht.

    Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort freuen.

    Beste Grüße
    Ernesto

    • Peer sagt:

      Daher auch hier die Frage, kann ich die Erstattung anfordern und dennoch meine extra kosten einfordern

      Meines Wissens nicht. Lass die Buchung lieber bestehen – sonst behaupten sie noch, du hättest freiwillig storniert.

      Die naheliegendste Alternative wäre hier wohl, nach z.B. Hamburg oder Dresden zu fliegen und dann von dort mit der Bahn weiter Berlin zu fahren. Eine Umbuchung auf 3 Tage später musst du nicht akzeptieren, wenn es zahlreiche Alternativen gibt.

      Der Ablauf ist dann voraussichtlich:
      1) Du vorderst Ryanair (nachweislich, Chat oder z.B. per E-Mail) auf, dich auf eine andere Alternative morgen (24.4.) umzubuchen
      2) Ryanair wird das ablehnen oder nicht reagieren
      3) Du buchst dir auf eigene Kosten eine Alternative
      4) Die Zusatzkosten musst du dann bei Ryanair zur Erstattung einreichen. Entweder Ryanair zahlt dann freiwillig oder du musst einen Anwalt einschalten

  36. Nadine sagt:

    Hallo Johannes, 

    ich habe folgendes Problem:
    Wir sind am 15.Dezember 2022 von Berlin über Frankfurt nach Barbados geflogen. Der Flug von Berlin nach Frankfurt startete regulär. Der Anschlussflug von Frankfurt nach Barbados verspätet sich (geplante Ankunft: 16:20h Tatsächliche Ankunft: 19:47h). Ich habe mich bereits an die Fluggesellschaft Eurowings Discover gewandt. Diese hat die Entschädigungszahlung jedoch angelehnt, mit der Begründung, dass sich der Flug auf Grund von schlechten Wetterbedingungen verspätet hat. 
    Wir hatte jedoch kein außergewöhnlich schlechten Wetterbedingungen, Bespielsweise ist ein Flug von Frankfurt nach La Romana (Dominikanische Republik) mit der Lufthansa planmäßig gestartet. Damit habe ich auch bei Eurowings argumentiert. Als Antwort bekam ich folgendes:

    „Der Flug 4Y2006 hatte Verspätung aufgrund des vorherigen Fluges und unser
    vorheriger Flug hatte Verspätung aufgrund der schlechten Wetterbedingungen in
    Vancouver. In diesem Fall sieht die EU-Verordnung 261/2004 keine
    Ausgleichsleistung vor und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber
    Eurowings Discover.“

    Kann sich die Fluggesellschaft auf diese Weise davor „drücken“. Ich wollte auf Grund der vermutlich hohen Kosten zunächst keinen Anwalt kontaktieren sondern es alleine schaffen.

    Liebe Grüße

    Nadine 

    • Johannes sagt:

      Hallo Nadine,

      meiner Meinung nach ist das operative Risiko der Airline. Sie könnten ja in Frankfurt ein Flugzeug vorhalten, was dann eingesprungen wäre. Ich würde dagegen noch einmal Einspruch einlegen und sonst mit Anwalt/Klage drohen. Wenn sich Eurowings Discovery weiterhin weigert, würde ich an deiner Stelle tatsächlich einen Anwalt spezialisiert auf Fluggastrechte beauftragen. Ansonsten kümmert sich da sicherlich auch gerne eine Fluggastrechteportal drum.

  37. Asim sagt:

    Hallo,

    hat jemand eine Kontaktmail von Norwegian Airlines? Die auf dieser Seite ist leider nicht mehr gültig. Online gibt es keine Formulare, sondern werde auf ein EU-Schlichtungsseite gelenkt. Könnte es höchstens an die Briefadresse senden, aber Online muss es doch auch gehen.

    Schönen Gruß
    AT

  38. Silko sagt:

    Hallo zusammen. Wir fliegen jedes Jahr nach Brasilien , da meine Frau von dort kommt. Seit 3 Jahren Buche ich über günstige Reiseanbieter wie gotogate schon 4 Monate vorher den Flug in der Business Klasse, was im Verhältnis zur Airline sehr günstiger ist 3100 CHF. 1 Woche vor unserem Flug liegt die Mutter meiner Frau im sterben und somit versuchten wir den Flug umzubuchen. Das ging bei den Airlines nicht, deswegen mussten wir gotogate anrufen. Umbrüchen ging schnell auf den übernächsten Tag. Den Business Platz haben wir für den Hinflug verloren, dennoch mussten wir für die Umbuchung über 1800 CHF bezahlen in die Economy. ??! Und nun sehe ich auf einmal das der Rückflug auch auf Economy gewechselt hat. Ich denk das ist der teuerste Economy Flug von fast 5000 CHF den je einer bezahlt hat?? Im Moment sind wir noch in Brasilien, aber auf den Rückflug bin ich gespannt. Das ist purer Diebstahl. Über ein Vermittlerbüro werde ich nie wieder fliegen, das ist unglaublich, Situationen so auszunutzen.

  39. Alexandra Salamon sagt:

    Hallo Johannes, war im Dezember mit der Lufthansa von Stavanger, Norwegen nach Frankfurt unterwegs. Der Hinflug wurde gestrichen und umgebucht via via, Ankunft in Frankfurt mit 6 Stunden Verspätung. Auf dem Rückflug wieder dasselbe. Habe sofort um Kompensation gebeten, die mir auch in beiden Fällen zugesagt wurde. Habe bis heute kein Geld bekommen, trotz mehrfachem email Kontakt und Bestätigung, dass das Geld unterwegs sei. Was nun?

  40. Peter sagt:

    Ich schreibe gerade eine Klage. Verspätung LH mehr als 3 Stunden. Als Beklagten muss ich wohl Hern Spohr anführen, oder?

  41. Louisa sagt:

    Hallo Johannes,

    Vielen Dank für die Erstellung dieser Seite und deine Hilfe. Am 02. Februar 2022 habe ich für meinen Partner und mich Hin- und Rückflug mit Thai Airways von München nach Bangkok über Booking.com für den 01. April (Hinflug) und 18. April (Rückflug) gebucht.

    Einen Tag später erhielt ich eine Mail von Thai Airways mit der Info, dass der Hinflug annulliert wurde und uns alternativ ein Flug am 02. April vorgeschlagen wird. Dieses Angebot nahmen wir nicht an und mussten daher separat teurere Flüge (Hin- und Rückflug im Paket) buchen.

    Booking.com (bzw. „Gotogate in Partnership with Booking.com“) sendet mir seitdem monatlich einmal einen Status zum Erstattungsantrag, der besagt, dass der Erstattungsantrag bei der Fluggesellschaft angefordert wurde und dort auf die Verarbeitung der Anwendung wartet – mittlerweile seit einem ganzen Jahr. Ich habe mehrfach (mind. 30x) im Laufe der letzten Monate beim Kundenservice von Booking.com sowie bei Thai Airways Deutschland angerufen und nachgehakt.
    Der Kundenservice bei Booking.com / Gotogate (intransparent, wer verantwortlich ist) vertröstet mich jedes mal, ich solle noch Geduld haben, sie hätten mein Problem schon an ihr Management weitergeleitet, und sie warten noch auf das Geld von Thai Airways.
    Der Kundenservice bei Thai Airways Deutschland hat mit meinen Ticketnummern recherchiert und hätte herausgefunden, die Tickets seien über eine Firma „VOYZANT LLC“ in Chicago ausgestellt worden und somit seien sie nicht zuständig, da sie nur für in Deutschland ausgestellte Tickets verantwortlich sind.
    Mit diesen 3 Parteien (Airline, Booking.com und Gotogate) weiß ich nicht, wer für meine Rückerstattung verantwortlich ist und wie ich weiter vorgehen soll.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    • Johannes sagt:

      Den Beförderungsvertrag hast du mit Thai Airways geschlossen. Da Abflug ab Deutschland kommt deutsches Recht zur Anwendung. Droh mit einem Anwalt und schalte ggf. auch einen ein.

  42. Käppeler Tom sagt:

    Hallo Johannes, auch ich sollte Deine Meinung/Hilfe haben.
    Ich bin letzten Montag 19.12. ( Chaos Blitzeistag) mit Condor von Frankfurt nach Johannesburg geflogen.
    Geplanter Abflug 19.20. Dann kam die Durchsage wegen Personalmangel ist das Gepäck noch nicht am Flieger.
    Wir konnten dann erst mit fast 3 stündiger Verspätung starten. Durch die Verspätung habe ich meinen Anschlussflug mit SAFAIR von Johannesburg nach Kapstadt verpasst. ( Normal wäre 2,5 Stunden Zeit gewesen).

    Mit viel Glück konnte ich einen der wenigen Plätze in einem Abendflug ergattern. Abflug 19 Uhr anstatt 9.45 Uhr.
    Ich kam somit fast 10 Stunden später als geplant an.

    Welchen Weg kannst Du mir bei Condor empfehlen um die Kosten für den Weiterflug, Verpflegung usw. einzufordern.
    Leider habe ich bisher noch keine Bestätigung dass mein Condor Flug verspätet war.
    Einen Condor Schalter gabe es in Johannesburg nicht.

    Ich versuche beim Rückflug nächste Woche noch etwas zu erreichen.

    Vielen Dank schon mal
    Tom

    • Johannes sagt:

      Hallo Tom,

      die Frage ist erst einmal: War es höhere Gewalt aufgrund des Wetters? Dann steht dir keine Entschädigung nach den EU-Fluggastrechten zu.

      Ich vermute mal, der Anschlussflug war auf einem separaten Ticket gebucht? Dann bleibst du wohl auf den Kosten sitzen.

      • Käppeler Tom sagt:

        Hallo Johannes,
        vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
        nein, höhere Gewalt war es nicht mehr. Das Glatteis gab es frühmorgens. Abends um 19 Uhr war alles wieder normal. Die Durchsage kam ja, es lag am Personalmangel. Deshalb kam das Gepäck zu spät am Flieger an.

        Ich hatte beide Flüge gleichzeitig gebucht.
        Werde mich dann gleich nach meiner Rückkehr drum kümmern.
        Bin gespannt.

  43. Markus Regenhardt sagt:

    Bleibt wirklich nur der Gang zu Anwalt ?
    LUFTHANSA reagiert einfach nicht. Eine Problem (flugverspätung) schiebt die LH auf die SWISS (damit sollte ich fliegen, aber Tickets bei LH gekauft)
    Die Swiss sagt “ Ticket haben LH Nummer, also bitte an LH wenden“
    LH wiederholt die Aussage … bitte an Swiss wenden
    Das ganze an SÖP gegeben. Die 3 Monate Wartezeit sind rum – nichts ist passiert.
    Was soll ich jetzt noch machen ? Geld für einen Anwalt hab ich nicht (die wollen alle Vorkasse)

  44. Kai sagt:

    Hallo ihr Lieben,

    folgendes Problem: ich habe (leider) über booking.com einen Return Flight Business von NCE-BKK gebucht. Ich musste den Rückflug umbuchen, da das Datum nicht mehr gepasst hat. Die Call Center Dame hat mich – ohne mir das mitzuteilen – nun für den Rückflug auf ECO gebucht. Das habe ich erst herausgefunden als ich die Buchung erneut eingesehen habe. Nach einem erneuten Anruf fühlt sich natürlich niemand mehr dafür verantwortlich und ändern könne man dies auch nicht mehr, weil es angeblich keine Sitze mehr in C gibt.
    Habt ihr eine Idee, was in diesem Fall zu tun ist?

    Viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Um welche Airline geht es denn? Am besten einmal direkt mit der Airline sprechen.

      • Kai sagt:

        Sorry jetzt erst deine Antwort gelesen, danke!

        Fliege mit Turkish. Dort schon mehrfach angerufen und die beziehen sich darauf, dass es über OTA läuft. Beschwerde bei booking.com läuft. Gelten hier auch Fluggastrechte? Dann sollte ich doch zumindest für den Rückflug 75% erstattet bekommen.

        LG

  45. Mattia sagt:

    Hallo, ich habe aktuell auch ein kleines Problem:

    wir haben über den Vermittler Bravofly.de bereits im September 2022 einen Flug gebucht für 6 Personen von Prag PRG nach Malaga AGP, Flüge wurden bestätigt, sollte vom 23.12.2022 gehen bis 7.1.2023. Für die Hin- und Rückreise wären es 2 verschiedene Airlines gewesen, Hinflug mit Smartwings, Rückflug mit Eurowings

    Heute haben wir im Spam eine Mail von Bravofly gefunden von Ende September bereits, dass der Rückflug annuliert wurde durch die Fluggesellschaft. Der Flug ist dort auch nicht mehr auf der Internetseite zu finden.

    Leider haben wir das erst heute gesehen, denn es hatte uns niemand sonst informiert, weder postalisch noch telefonisch, auch gab es nur diese eine Mail.

    Bezahlt haben wir das in einem Betrag gesamt per Kreditkarte, auch die Rechnung weißt einen Gesamtbetrag für die Hin- und Rückreise aus für alle Personen.

    Wir möchten jetzt den Hinflug auch stornieren und unser Geld zurückbekommen, da es sonst keinen möglichen Rückflug nach Prag für uns gibt.

    Wir möchten dann einen anderen Flug hin und zurück buchen mit einem anderen Startflughafen.

    Ist das ok so oder müssen wir den Hinflug behalten und uns einen anderen Rückflug dazu suchen? Wenn wir das gewusst hätten, so hätten wir den Hinflug ja auch niemals gebucht – auf der Seite von Bravofly gibt es (so weit ich entdecken konnte) jedoch keine Möglichkeit, den Hinflug kostenfrei zu stornieren!? Wie sollte man das in die Wege leiten??

  46. Christiane sagt:

    Hallo Johannes!
    Wir (2 Familien, 3 Kinder 5 Jahre alt) haben eine Reise nach BVC gebucht. Fluggesellschaft war Tap Portugal. Zwischenlandung in Lissabon. Beim Flug von München nach Portugal ging alles glatt. Der zweite Flug von Lissabon startete etwas verspätet. Nach 1,5 h Flug gab der Pilot durch, das er wegen technischer Probleme nach Lissabon umkehren muss. Wir kreisten dann noch ca 1 Stunde über Lissabon bis wir landen konnten. Dort angekommen wurde uns ein neuer Flug am nächsten Tag und ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt. Am nächsten Tag kamen wir mit Verspätung in Boa Vista an. Uns fehlten allerdings zwei Tage von unserem Urlaub.
    Unser Rückflug startete über eine Stunde verspätet von Boa Vista nach Lissabon. Als wir landeten bekamen wir eine Sms von Tap das unser Anschlussflug annulliert wurde und wir zwei Tage später von Lissabon über Brüssel nach München fliegen sollen. Am Flughafen wollten wir dann versuchen einen anderen Flug zu bekommen. Man schickte uns von einer Warteschlange in die nächste….verbrachten insgesamt noch 5 Stunden am Flughafen mit drei kleinen Kindern, niemand fühlte sich zuständig, absolut unfreundliches Personal mit nur dürftigen Englischkenntnissen. Meine Freundin wurde dann wieder in das Ende der Schlange verwiesen, da sie wegen blankliegender Nerven lauter mit dem Personal diskutierte. Gerade im Umgang mit Familien die kleine Kinder dabei haben, für uns ein absolutes No-Go. Am Ende der 5 Stunden erhielten wir dann einen neuen Flug am nächsten Tag. Eine Familie nach Düsseldorf, die andere nach München. Hotel mussten wir uns selber suchen. Der Flug nach München startete dann wieder eine Stunde verspätet. Dort angekommen, waren natürlich unsere Koffer weg. Das gebuchte Hotel und die ICE Fahrtkarten für den Vortag waren ebenso für die Katz. Meine Frage nun. Ich habe sehr viele Erfahrungsberichte über Tap gelesen. Auch das diese die Entschädigungen meist nicht zahlen. Hast du irgendwelche Tipps wie wir vorgehen könnten?! LG Christiane

    • Johannes sagt:

      Hallo Christiane,

      TAP Portugal ist aktuell eine harte Nuss. Euch sollte aber für Hin- und Rückflug jeweils eine Entschädigung zustehen. Ich würde TAP schriftlich mit Frist auffordern und nach Verstreichen einen Anwalt spezialisiert auf Fluggastrechte einschalten.

  47. Harald sagt:

    Hallo Johannes,
    unsere Tochter hat einen Flug von HH nach Paris für den 29.09. über den Anbieter „hamburgairport_kiwi.com“ (148 €) gebucht. Am Tag vor dem Abflug kam um 19 Uhr die Email von kiwi.com, dass der gebuchte Flug morgens um 06:40 Uhr mit Eurowings storniert wurde. Es wurden alternative Flüge angeboten. Einen hiervon hat sie dann gebucht (306€). Eine Verrechnung seitens des Anbieters ist nicht erfolgt. Daher habe wir über die Webseite von kiwi.com einen Rückerstattungsanspruch geltend gemacht. Daraufhin kam die Nachricht, dass geprüft wird, ob ein Anspruch besteht und dies 3-6 Monate dauern kann. Es wird wohl danach unterschieden, ob man bei der Buchung eine kiwi.com-Garantie abgeschlossen hat oder nicht. Eine solche hat sie nicht abgeschlossen. Unsere Frage: Das Procedere erscheint uns grenzwertig. Der Flug wurde tatsächlich von Eurowings storniert. Macht es Sinn, einen Rückerstattungsanspruch direkt bei Eurowings zu stellen oder welche Vorgehensweise erscheint hier das „beste Mittel der Wahl“.? Vielen Dank für eine Einschätzung und schöne Grüße Harald

    • Peer sagt:

      Leider ganz falsches Vorgehen:

      1) Ansprechpartner für (insbesondere kurzfristige) Umbuchungen ist die Airline, nicht das Reisebüro.
      2) Bloß keinen Antrag auf Erstattung stellen. Damit verlierst du ggf. den Anspruch auf die Fluggastrechte

      Leider ist es jetzt womöglich schon zu spät, das richtigzustellen. Du hättest Eurowings auffordern müssen, dir eine Alternative (kostenlos!) zur Verfügung zu stellen. Erst wenn sie das nicht tun, kannst du dir selber eine Alternative buchen. Kiwi bleibt dabei bestenfalls ganz außen vor.

      Du kannst jetzt trotzdem noch direkt bei Eurowings versuchen, die 306€ geltend zu machen und ggf. noch einmal 250€ Entschädigung on Top. Für letzteres kommt es darauf an, aus welchen Gründen der Flug storniert wurde. Wenn es der Fluglotsenstreik war, gibt es vermutlich keine Entschädigung.

      • Harald sagt:

        Hallo Peer,
        besten Dank für Deine schnelle Antwort und Einschätzung. Ich werde dann mal mein Glück versuchen und einen Rückerstattungsantrag bei Eurowings noch stellen.

        Besten Dank und schöne Grüße
        Harald

  48. Josephine sagt:

    Lieber Johannes, auf meiner Recherche zu Flugrechten bin ich auf deine Seite gestoßen. Ich hoffe du kannst mir bei meinem Problem weiterhelfen. Erstmal danke, dass du diesen netten Service anbietest und deiner Erfahrungen mit uns teilst.

    Mein Partner und ich haben bei Bravofly einen nach Thailand gebucht. Hinflug FRA – MCT – BKK – KBV mit Quatar und Rückflug KBV-BKK-FRA mit Thai Airways. Wir haben die Flüge zusammen gebucht nicht einzeln. Ursprünglich sollte unser Hinflug am 30.10.22 erfolgen. Anfang September erhielten wir dann eine E-Mail von Bravofly, dass unser Hinflug storniert wurde und uns wurde ein Flug für den 01.11.22 angeboten. Damit würden wir 2 Urlaubstage verlieren. Wir haben die Umbuchung nicht akzeptiert und gehofft einen anderen Vorschlag zu erhalten. Das ging einige male hin und her. Dann habe ich mehrmals bei Bravofly angerufen und angefragt ob wir einen früheren Flug z.B. am 29.10. bekommen könnten, ich wurde immer vertröstet und mir wurde gesagt, dass sich jemand bei uns melden wird. Das ist natürlich nicht passiert bzw. kam eine E-Mail, dass sie sich kümmern würden aber ohne irgendein zielführenden Vorschlag dereseits. Nichts geschah – Ich habe es auch direkt bei Quatar probiert die mir sagten, dass sie dafür nicht zuständig seien. Lange Rede kurzer Sinn – wir bleiben nun auf dem Flug am 01.11. sitzen und verlieren 2 Urlaubstage, unsere Unterkunft konnte ich zum Glück für die ersten zwei Nächste stornieren.

    Meine Frage ist nun ob wir Anspruch auf eine Entschädigung haben? Wir wurden zwar rechtzeitig informiert (mehr als 14 Tage vorher) trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass uns 2 Urlaubstage flöten gehen, was wirklich ärgerlich ist. Kann ich mich hier auf z.B. den Artikel 6, 7 EG-Verordnung 261/2004 berufen?

    Ich danke dir im Voraus für deine Mühe und verbleibe mit herzlichen Grüßen! 🙂
    Josephine

    • Peer sagt:

      Hallo Josephine,

      Laut Fluggastrechten ist die Airline der Ansprechpartner für Fluggastrechte. Wenn Qatar behauptet, sie wären nicht zuständig, ist das also Quatsch. In der Praxis kommt es leider öfters vor, dass die Airlines die Verantwortung abdrücken.

      Eine Entschädigung steht dir leider nicht zu. Sehr wohl aber eine Umbuchung auf eine andere Verbindung ab dem 30. Oktober. Wenn es da von Qatar gibt, ist auch eine Alternativbeförderung mit einer anderen Airline geschuldet. Ich würde an deiner Stelle Qatar schriftlich auffordern, dich auf eine andere Alternative umzubuchen.

      Wenn sie es ablehnen wird es ohne Anwalt aber schwer, das urchzusetzen. Wenn Qatar so offensichtlich im Unrecht ist, gehst du aber kaum ein Risiko ein. Ggf. mal eine kostenlose Erstberatung einholen.

      Ich frage mich aber unabhängig davon, was Bravofly dir für ein Ticket angedreht hat. Das klingt nach zwei getrennten Tickets – eins mit Qatar hin, das andere mit Thai zurück. Macht in deinem Fall zum Glück keinen Unterschied, es sei denn du würdest die Reise stornieren wollen.

      • Josephine sagt:

        Hallo Peer,

        herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

        Dass ich keine Entschädigung bekomme habe ich mir fast gedacht aber gut nun Gewissheit zu haben. Ich werde nochmal versuchen eine E-Mail an Quatar zu senden, danke für den Tip. Mal sehen was passiert! 😉

        Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
        Josephine

  49. Asim sagt:

    Hallo Johannes,

    ich hatte meine Anschlussflug nach NYC am 14.07.2022 aus LHR verpasst. Der Flug von BA ist verspätet von FRA aus gestartet, so dass ich die Maschine von LHR nach NYC nicht erreichen konnte. Musste eine Nacht in London verbringen und konnte erst am nächsten Tag nach NYC fliegen.

    Habe es auch am 18.07.2022 bei der BA eingereicht. Seitdem ist es nicht möglich irgendeine Information zu bekommen wie der Stand ist. Es geht um 1800 € (drei Passagiere) plus Taxi und Hotel in London. Also gesamt ca. 2350 €. Ist natürlich teurer als der Flug selbst.

    Hatte an die E-Mail-Adresse von Deiner Übersichtseite eine Nachricht gesendet. Die schrieben mir jedoch, dass sie mir meine Frage nicht beantworten können und ich alles einreichen könne? Das habe ich bereits und auch eine Referenznummer bekommen.

    Meine Frage: Hast Du auch andere Adressen, an die ich schreiben kann. Der nächste Schritt wäre einen Brief. Danach vermutlich doch Anwalt.

    Danke Dir

    Schönen Sonntag
    Asim

  50. Helen sagt:

    Guten Tag,
    vielen Dank für das Erstellen der Seite! Ich hatte für den 27.07.22 bei Avianca einen Flug von Frankfurt nach Bogotá via Madrid gebucht. Der erste Flug von Frankfurt nach Madrid sollte von Lufthansa durchgeführt werden, wurde aber annulliert. Daraufhin wurde mir ein Ersatzflug über Sao Paolo angeboten, mit dem ich ca. 18 Stunden später in Bogotá ankam. Auf meine Nachfrage bei Avianca hieß es, die Lufthansa sei zuständig, Lufthansa schrieb Avianca sei zuständig. Die EU-Verordnung verstehe ich so, dass Lufthansa ausführendes Luftfahrtunternehmen und damit für Entschädigungen zuständig ist, von einem Direktentschädiger wurde mir aber gesagt, die Ansprüche richten sich gegen Avianca (was auch sinniger ist, da ich mit denen ja einen Vertrag abgeschlossen habe). Kannst du mir hierbei weiterhelfen?
    Viele Grüße!

  51. Oliver Wunderlich sagt:

    Hallo,
    Wir sind zu dritt von Berlin via Frankfurt nach Los Angeles geflogen.
    17 Tage vor Reisebegin hat LH den Flug BER-FRA ersatzlos gestrichen. Wir mussten somit mit der Bahn nach Frankfurt einen Tag vorher anreisen.
    Wir haben einen kompletten Preis für alle 4 Flüge (BER – FRA- LAX und zurück) bezahlt. Es fanden aber nur drei Flüge statt. Somit erwarteten wir von Lufthansa eine Erstattung des Flugs BER – FRA.
    Leider bis heute nichts. Stornierung von Lufthansa war am 26.06.2022. Frist bereits gesetzt mit Screenshots der Annullierung. letzte Frist bis 30.09. gegeben.
    Da bis heute keine Rückmeldung von LH hier die Frage zum weiteren Vorgehen oder eine Einschätzung zum Sachverhalt.
    lg

    • Johannes sagt:

      Hallo Oliver,

      hat dir Lufthansa die Bahnfahrt gebucht? Das wäre meiner Meinung nach auch eine Ersatzbeförderung. Ich würde aber alle Kosten bei Lufthansa einreichen, z.B. Hotel.

      • Oli sagt:

        Hallo, nein, die Kosten für die Bahn, Hotel, Taxi und Verpflegung haben wir selber getragen. Da wir ja davon ausgingen das die LH uns den ersten der 4 Flüge erstattet, hätten wir das dann mit den Kosten verrechnet. Ich höre aber aus deiner Frage herraus, dass ich alle Kosten geltend machen kann? Also ausgefallenen Flug und Extrakosten Frankfurt?
        Lg oli

        • Peer sagt:

          Eigentlich hättest du zunächst LH auffordern müssen, dir eine Alternative bereitzustellen. Hast du das getan?

          In deinem Fall stehen die Chancen m.M.n. trotzdem gut, dass Lufthansa alle Kosten erstattet. Bis das Geld auf deinem Konto ist, kann es aber mehrere Monate dauern.

  52. Somi Kazemi sagt:

    Hallo:). am 31.03.22 sollte ich um 19:15 mit TK1576, von Berlin nach Izmir fliegen.
    Es gab am selben Tag eine Benachrichtigung, dass der Flug sich um ca. 12 Stunden verspätet.
    Ich habe dann selbst die Airline kontaktiert. Eine zwei Wöchige Frist gesetzt. Heute kam die Antwort, dass sie mir Meilen anbieten. Obwohl ich in der email bereits erwähnte, dass ich zumindest keinen Gutschein möchte, (an Meilen hab ich überhaupt nicht als Entschädigung gedacht )
    sondern die Auszahlung. Meine Kontonummer habe ich natürlich auch genannt.
    Ich bin mit meinem Sohn gereist, also stehen uns 800€ zu.
    Ich möchte gerne nochmal sicher wissen, ob sie Meilen anbieten dürfen. (Laut EU-Recht ja nicht, richtig?)
    Und sollte ich selbst weiter versuchen, es einzufordern oder eher einer dieser Portale beauftragen?

    Vielen Dank

    • Peer sagt:

      Die Meilen kannst du getrost ablehnen, dir steht eine Cash-Erstattung zu. Einfach nochmal drauf antworten und um Erstattung bitten. Wenn sie nicht zahlen ab zum Anwalt.

  53. Reich sagt:

    Wir wollten am 24.7. mit Freebird nach Fuerteventura fliegen. Flug sollte 12:10 losgehen. Soweit so gut. Nach 1,5h in der Luft sagte der Kapitän das wir umkehren müssen…sicherheitsbedingt…also landeten wir ca. 15Uhr wieder in Leipzig…von da an hieß es warten…Abends 20Uhr wurde uns mitgeteilt das wir ein Hotel gestellt bekommen. Um 23Uhr ca haben wir dann erfahren das Neustart 5:30Uhr also am 25.7. ist. In Wirklichkeit sind wir dann 7:30Uhr gestartet und 11:30Uhr auf Fuerteventura gelandet…Freebird hab ich gleich eine Mail zwecks Entschädigung geschickt zu Service…@ da hab ich Antwort bekommen das das die falsche Email ist und mir die Customer…@ als Ansprechpartner gemailt…Gesagt getan aber bisher Ohne Reaktion. Wie lange muss ich ihnen Zeit gewähren und wie zuverlässig ist Freebird mit Entschädigung? Sind ja immerhin zu dritt unterwegs gewesen.

  54. Barsukov sagt:

    Hallo,
    Ich habe mit Corendon Airlines geflogen. Verspätung war mehr ala 3 Stunden. In der Moment war ich froh, dass wir überhaupt angekommen sind und ich habe nich genaue Landungszeit gemerkt.
    Es war vor 2 Wochen.
    Können Sie mir bitte vielleicht ein Rat geben, wie ich Ankunftszeit rausfinden kann. Bei der Entscheidungsanfrage wird es immer gefragt.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Natalia

    • Johannes sagt:

      Hallo Barsukov,

      du kannst deinen Flug mal bei https://www.flightradar24.com/data suchen. Ggf. kommentier noch einmal Flugnummer und Tag, dann schaue ich nach.

      • Natalia Barsukov sagt:

        Rufnummer XR664,
        Von Hannover nach Heraklion
        Flugdatum 16.07.2022
        Geplante Flugzeit: 03:05

        Dankeschön

        • Natalia Barsukov sagt:

          Mit der Flugzeit habe ich gemeint, dass die geplante Abflugzeiz war um 03:05 Uhr. Der Flug ist um 06:45Uhr gestartet:)

        • Peer sagt:

          Leider steht in Flightradar24 keine Uhrzeit dran. Über die „Play“-Funktion kann man aber verfolgen, dass der Flug gegen 07:31 UTC (= 10:31 Ortszeit) gelandet ist. Abflug war demnach um 06:45 Ortszeit in Hannover, kommt also hin.

          Sollte also die 3h-Marke knapp überschritten haben, sodass dir 400€ zustehen.

  55. Johanna Rottig sagt:

    Hallo,
    Eine Freundin und ich sind am 22.07. mit AirMalta geflogen. Nach 2 1/2 Stunden warten wurde uns mitgeteilt, dass wir ohne Gepäck abheben müssen, weil wohl kein Personal zum Beladen in Düsseldorf vorhanden wäre. Wir wussten nicht, wann oder ob das Gepäck nachkommt. Dementsprechend mussten wir auf Malta shoppen (251,67 €) und wir wussten ja auch nicht für wie lange das halten muss. Nun hat der Reiseveranstalter uns 60 € Entschädigung überwiesen, verwies uns wegen der Einkäufe aber an die Airline. AirMalta weigert sich aber uns mehr als 60 € zu überweisen, denn „Air Malta is only liable to reimburse EUR30 per day and per delayed baggage.“ Wir haben den Koffer zwei Tage später am Flughafen abgeholt, aber auch nur, weil wir auf gut Glück hingefahren sind. Viele andere haben ihn erst nach vier Tagen bekommen. Könnte das vor Gericht gut für uns ausgehen?

    • Peer sagt:

      Das ist natürlich Quatsch und Air Malta weiß das vermutlich auch. Was sie theoretisch tun können ist eine Reduktion der Kosten für Kleidung etc. um 50%, alternativ könntest du die Sachen an Air Malta zurückschicken. In der Praxis knicken die Airlines aber spätestens ein, wenn man letzteres offeriert.

      Du kannst es ja nochmal freundlich probieren, und die Airline bis [Fristsetzung] zur Zahlung auffordern. Ansonsten würde ich das Ganze ohne zu zögern einem Anwalt übergeben.

  56. Birgit Beginen sagt:

    Hallo, wir sind mit Freebird Airlines geflogen und hatten 3 Stunden und 1 Minute Verspätung (Öffnen der Tür – auf unserem Smartphone angezeigte Uhrzeit). Ich habe ein Foto gemacht – allerdings erst beim Verlassen des Fliegers nach 3 Stunden und 3 Minuten.
    Die oben erwähnten Portale zeigen jetzt alle an, dass ich keinen Anspruch habe, weil laut Datenbank eine Verspätung von 2 Stunden und 59 Minuten angegeben wird.
    Die Airline selbst reagiert nicht. Keine Eingangsbestätigung, keine Lesebestätigung.
    Da es sich nur um diese eine Minute handelt, um den Anspruch zu bekommen: habe ich überhaupt eine Chance?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Birgit

    • Johannes sagt:

      Versuchen kannst du es, aber leider halte ich es für recht wahrscheinlich, dass der Fall vor Gericht landet. Und dann musst du auf jeden Fall gute Beweise haben. Sprich am besten einmal mit einem auf Fluggastrechte spezialisiertem Anwalt.

  57. Son sagt:

    Hallo ,
    Bei der Buchung über einen Drittanbieter wurde mir die Option nicht gegeben Gepäck zu buchen . Nach mehrerer Kontaktaufnahme mit dem Vermittler und der Airlines ( THY ) konnte mir nicht weitergeholfen werden .
    THY stellt mir nur eine Option : Übergepäck dazu zu buchen . 4 Koffer je 20kg = 1500€
    Reisende : 2 Erw 2 Kinder ( 3 u 1 )

    Eine Anfrage auf Stornierung wurde abgelehnt.

    In den Tarifbestimmungen steht :
    Change available for flight

    THY lehnt ein Upgrade ab. Ich solle mich an den Vermittler wenden , der aber sagt, dass diese Option denen von der THY nicht gestellt wird .

    Wie kann ich vorgehen ? Muss ich jetzt wirklich Gepäck als Übergepäck zahlen ?

  58. Helga Bender sagt:

    Wir hatten eine kostenpflichtige Sitzplatz Reservierung
    Stand auch alles richtig auf unserer Online Buchung.
    Allerdings saßen auf unseren kostenpflichtigen Plätzen andere Gäste ohne geplantem Rückflug noch Sitzplatzreservierung. Wir würden darüber nicht informiert!!
    Wir hatten schlechter Plätze
    Was für Möglichkeiten haben wir, wie kommen wir an unser Geld???
    ?

  59. Klaudia Weeber sagt:

    Hallo,
    unser Flug am 30.03 von Baden-Baden nach Lissabon und am 06.04 zurück wurde von Ryanair annuliert. Diese Info haben wir am 08.03 per email erhalten also rechtzeitig. Leider gibt es keine anderen Flüge an diesem Datum von anderem Flughafen mit Ryanair. Ryanair bittet uns die Rückerstattung des Preises ca. 178 € für zwei Personen. Wir haben aber unsere Unterkunft in Lissabon schon bezahlt und können sie nicht mehr stornieren. Deswegen waren wir jetzt gezwungen einen Flug mit Eurowings von Stuttgart aus zu buchen, der uns ca. 672 € für zwei Personen kostet, also fast 500 € mehr. Habe ich irgendeine Möglichkeit dieses Geld von Ryanair zurückzubekommen. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung.

  60. Michael sagt:

    Hallo, wir haben ein Problem mit Iberia. Wir haben im letzten Mai Business Class Flüge für drei Personen online bei IBERIA gebucht und bezahlt. Teile des Fluges wurden von IBERIA geändert und am 29.08.2021 hat uns die Hotline von IBERIA die Stornierung aller Flüge und die Erstattung des Flugpreises angeboten, was wir auch angenommen haben. Eine Woche später erhielten wir per Mail die Bestätigung und die Erstattung für eine der drei Personen. Die Erstattung für die anderen beiden Personen steht bis heute aus. Bei einer Nachfrage bei der Hotline Anfang Oktober wurde uns mitgeteilt, die Erstattung sei im System und es würde noch kommen, eine Beschleunigung ist über die Hotline nicht möglich. Alle weiteren Kontaktaufnahmen sind bisher gescheitert. Per Kontaktformular gibt es immer eine standardisierte Antwort die an die Hotline verweist. Ein Einschreiben mit Rückschein an IBERIA in Madrid scheint nach der Sendungsverfolgung irgendwo unterwegs im Nirvana gelandet zu sein. Da der Anspruch ja im Prinzip anerkannt worden ist, stehen uns die diversen Beschwerdestellen nicht zur Verfügung. Was können wir tun ?

    • Johannes sagt:

      Wenn ihr keine weitere Möglichkeit mehr sieht, könnt ihr einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn der Abflugort in Deutschland liegt, könnt ihr auch hier vor einem Gericht gegen Iberia vorgehen. Am besten vorher aber noch einmal schriftlich mit Frist Iberia in Verzug setzten.

      Ich persönlich habe einigermaßen gute Erfahrungen mit einer Kontaktaufnahme über Facebook gemacht. Alternativ direkt die englischsprachige Hotline von Iberia anrufen und nicht die Deutsche.

  61. Jochen sagt:

    Hallo,
    Wir hatten 2 Flüge von Basel nach Agadir und zurück mit EasyJet gebucht. Die Reise haben wir angetreten und wir konnten auch die Bordkarten für den Rückflug sofort erstellen.
    Mit Entsetzen mussten wir wenige Tage vor Rückflug feststellen, dass der Rückflug von EasyJet stillschweigend annulliert wurde. Wir bekamen keinerlei Informationen von EasyJet hierüber (Diese kam dann erst per E-Mail 5 Tage vor Abflugtermin).
    Wir mussten nun einen Flug mit einer anderen Airline und zu einem anderen Termin nach Frankfurt buchen. Denn ein Flug nach Basel mit einer anderen Airline hätte mehr als 700€ pro Person gekostet und zudem über 10 Stunden mit Umsteigen gedauert.
    Also haben wir uns entschieden, einen Flug nach Frankfurt-Hahn zu buchen und mit unserer Tochter vereinbart, uns dort abzuholen und nach Basel zu bringen, da unser Auto am Flughafen Basel stand.
    Durch die Umbuchung sind uns ca. 650€ Zusatzkosten entstanden.
    Nach E-Mail Schriftverkehr und Fristsetzung mit EasyJet akzeptiert diese nur die Erstattung des Ticketpreises, verweigert aber eine Entschädigungszahlung nach Verordnung EU 261/04 und behauptet, wir wären 2 Wochen vor dem Rückflug informiert worden, was aber nicht wahr ist.
    Wir haben über unsere RS-Versicherung einen Anwalt eingeschaltet. Der will maximal ein Schreiben an EasyJet schicken, da die RS-Versicherung nicht die Kosten einer Klage in England übernimmt.
    Was können Sie uns raten? Sollen wir dann nachher ein Fluggastportal einschalten?

    • Johannes sagt:

      Eine Klage sollte mindestens auch in der Schweiz oder Frankreich möglich sein (Abflugort). Ansonsten wäre Fluggastportal sicherlich eine Option, wenn euch das eigene Risiko zu groß ist.

  62. Sarah sagt:

    Hallo Johannes,

    vielleicht kannst du uns weiterhelfen. Unser Flug mit Lufthansa von Hamburg nach Cairo wurde im März 2020 wegen Covid gestrichen und man hat uns eine Rückerstattung des Flugpreises versprochen. LH gibt an, dass sie den Flug im August 2020 auf unser Konto zurücküberwiesen hat. Allerdings existiert das Konto seit 06/2020 nicht mehr. Die neuen Kontoinformationen haben wir übermittelt. Auch eine Bestätigung von der Bank, dass das Konto geschlossen wurde und kein Geld mehr überwiesen werden kann, haben wir eingereicht. Von LH kriegen wir immer wieder nur die Aussage, dass die kosten schon erstattet wurden. Wir haben gedroht einen Anwalt einzuschalten, LH hat nicht reagiert. Die Anwaltskosten betragen allerdings fast 40% des Flugpreises, was sich für uns nicht lohnen würde. Wir haben auch einen Schlichtungsantrag bei der SÖP gestellt und haben seit einigen Monaten nicht zurückgehört.
    Hast du noch irgendeinen Tipp für uns. Wir sind wirklich verzweifelt, weil es fast 1000 Euro sind und wir seit ein und hald Jahren auf das Geld warten..
    Danke!

    • Johannes sagt:

      Hallo Sarah,

      wenn ihr Lufthansa mit Fristsetzung gebeten habt, das Geld zu erstatten, aber es nicht passiert ist, muss Lufthansa i.d.R. auch eure Anwaltskosten tragen. Außer ihr verliert ggf. vor Gericht oder einigt euch auf einen Vergleich. Viel mehr Möglichkeiten gibt es leider nicht. Könnt sonst nur noch auf die SÖP warten, die ist aber durch Corona massiv überfordert aktuell.
      Viele auf Fluggastrechte spezialisierte Anwälte bieten i.d.R. eine kostenlose Erstberatung an.

  63. Lisa sagt:

    Hallo,
    Ich bin schon ziwmlich verzweifelt. Ich habe im Februar 2020 über Kiwi.com einen Flug nach Fidschi gebucht. Der Flug wäre im Juni 2020 gewesen. Die Reise wäre über Doha gegangen und dieser Flug hätte auch tatsächlich stattgefunden. Die Anschlussflüge nach Singapur und weiter nach Fidschi wurden gecancelled. Ich habe daraufhin eine Kostenrückerstattung bei Kiwi beantragt, die aber nie stattgefunden hat. Es ist nun schon über ein Jahr her und es geht um über 2000€. Das Kiwi Helpcenter reagiert seit Monaten nicht auf meine Anfragen und auch das Setzen von Fristen bewegt keinen dort zu einer Antwort. Ich weiß nicht auf welchem Weg ich Kiwi sonst erreichen kann. Vielleicht kannst du mir einen Rat geben, wie ich hier am besten vorgehen kann?
    Liebe Grüße,
    Lisa

  64. Axel Knauer sagt:

    Hallo Johannes,
    bin zufällig auf diese Seite gestoßen und wollte mir mal eine Meinung eines offensichtlichen Experten einholen.
    Habe einen Flug ( m. Rückflug ) mit Ryanair von Memmingen nach Porto für den 29.06.21 gebucht, drei Tage vor Abflug kam von der Bundesregierung ( Deutschland ) die Einstufung Portugals zum Virusvariantengebiet und somit eine
    Quarantänepflicht ( 14 T. ) bei wieder Einreise nach D., das wäre mit meinem Arbeitgeber aber nicht zu vereinbaren gewesen und habe deswegen den Flug nicht angetreten.
    Nun hab ich mich auf der Webpage v. Ryanair umgesehen und dort war geschrieben Flüge können Kundenseitig nicht storniert aber verschoben werden, dort fand ich dann die Aussage das alle Flugdaten bis 2,5 Std. vor Abflug geändert werden können ! ( habe aber paar Tage später nach der zweiten Buchung dann auf der Website gesehen das Flüge maximal bis 7 Tage vor Abflug geändert werden können ) .
    Ich also nen neuen Flug gebucht für einen Monat später der auch teurer war aber OK
    ( dachte ja das die zweite Buchung als Umbuchung zählt ), dann erhielten wir die neue Rechnung und dort wurde auf die zweite
    Buchung die Rechnung v.d. ersten Rechnung unverschämter weiße einfach nochmals mit dazu gerechnet anstatt das die erste Buchung v.d. zweiten Buchung abgezogen werden sollte ( Preis zweite Buchung 346€, Rechnung für die zweite Buchung 571€ ).
    Erste Buchung war aber bereits bezahlt !
    Der zweite Flug wurde im übrigen auch nicht angetreten denn die Covid restriktionen
    ( Quarantäne ) sind ja immer noch gültig.
    Seither Versuche ich fast unaufhörlich jemanden bei Ryanair zu kontaktieren aber keine Chance man wird abgewiegelt mit dem Argument der Agent habe keine Kompetenzen diesbezüglich oder man wird aus dem Chat geschmissen nach Stunden langem Warten oder es Antwortet anfangs jemand dann schildert man sein Anliegen und dann kommt’s nix mehr etc. etc. es Antwortet einfach keiner ! .
    Zu erwähnen ist auch noch das zu den Buchungen auch eine Reiserücktritt Versicherung mit abgeschloßen wurden.
    Es treibt mich zur Weißglut was diese Airline da veranstaltet, und mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen, allerdings weiß ich ja nicht mal ob ich das überhaupt machen soll denn der Fall ist sowas von verzwickt da weiß ich selbst nicht weiter.
    Ich hoffe das Sie mir evtl.etwas oder zumindest mit Aufklärung zu diesem Sachverhalt weiter helfen können.

    In Verbleib und alles gute für Sie !
    Mit freundlichem Gruß
    Axel

    • Johannes sagt:

      Hallo Axel,

      grundsätzlich kann man von einer Flugbuchung nicht zurücktreten, wenn das Ziel als Risikogebiet eingestuft wird. Das ist bei Pauschalreisen möglich aber nicht bei reinen Flugbuchungen. Dafür kann die Airline ja nichts. Dann bist du auf die Kulanz der Airline angewiesen.

      Wenn ich das richtig verstehe, hast du einfach eine neue Buchung getätigt und dachtest, Ryanair wird das mit der Ersten schon verrechnen? Oder wie bist du genau vorgegangen?

      Check mal die Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung aber vermutlich gilt die nur bei einer plötzlichen Erkrankung oder Todesfall eines nahen Angehörigen. Keinesfalls, wenn ein Reiseziel als Risikogebiet deklariert wird.

      • Axel sagt:

        Hallo Johannes, Danke dir erstmal für die Info und schnelle Antwort !
        Also bezüglich Ernenung zu Risikogebieten gibt es von EU Seite schon eine derartige Regelung das Flüge Kundenseitig storniert werden können hab ich zumindest so verstanden als ich es gelesen habe,
        Und ja im Endeffekt habe ich die zweite Buchung getätigt im glauben, da die Ernenung zum Risikogebiet 3 Tage vor Abflug rauskamen das Flug automatisch als Umbuchung verstanden werden würde.
        Aber naja Shit Happens und für die Zukunft wieder was gelernt, ich werde mich aber ttotzdessen Mal an die Schlichtungsstelle wenden alleine wegen der doppelten Berechnung der ersten Buchung und der Rückerstattung der Gebühren da nicht mal das auf deren Portal möglich ist.

        Vielen lieben Dank derweil
        Wünsch dir alles jute, und super mach weiter so !

        LG Axel

  65. Marika Stocker sagt:

    Hallo Johannes,
    Vielen Dank fuers Erstellen dieser Seite. Ich habe letztes Jahr einen Flug fuer meine beiden Eltern von Salzburg nach Singapur und retour gebucht (März 2020). Der Flug war mit Lufthansa und wurde seitens der Airline gecancelt (wegen Covid-19). Die Flüge wurden über einen Drittanbieter gebucht names Airfinder. Mein Problem ist nun das Lufthansa im April 2021 den vollen Betrag der beiden Flugtickets an Airfinder überwiesen hat. Diese behaupten es kann bis zu 120 Tage dauern bis sie das Geld weiter überweisen wird. Airfinder antwortet mir nicht mehr und ich habe die starke Befürchtung dass die das Geld nicht mehr weiter an mich ueberweisen werden. Was kann ich am Besten tun? Ich habe Flightright kontaktiert und die meinten sie gehen nur gegen Airlines direkt vor aber keine Drittanbieter. Gibt es Alternativen zum Anwalt oder ist das die Beste Lösung? Mit dem Anwalt gedroht habe ich bereits aber bisher erfolglos.

    Vielen Dank fuer deine Hilfe!
    Gruss,
    Marika

    • Johannes sagt:

      Hallo Marika,

      du kannst natürlich per Anwalt und gerichtlich gegen Airfinder vorgehen, aber ich glaube kaum, dass es sich für dich lohnt. Ich würde das unter Erfahrung abhaken, hoffen, dass es nach den 120 Tagen ausgezahlt wird und am Ball bleiben. Nächstes Mal direkt bei der Airline buchen!

      • Marika sagt:

        Vielen Dank Johannes fuer dein Feedback. Weisst du ob es eine Alternative zu Flightright gibt die sich aber auch um Drittanbieter kuemmern und nicht nur um Klagen an die Airlines direkt?

        Vielen Dank und Gruess,
        Marika

        • Johannes sagt:

          Dein Fall ist recht speziell, deswegen wird den vermutlich kein Portal annehmen. Diese Portale sind auf Standardfälle ausgelegt, die man einfach in Massen vor Gericht verhandeln kann.

  66. Sascha sagt:

    Moin, ich schreibe hier auch mal ein Kommentar / Frage.
    In kurz: Kann Eurowings auf Lufthansa umbuchen?
    In lang: Wir fliegen eigentlich im September von Bremen über Stuttgart nach Rom, beides mit Eurowings.
    Der Flug wurde umgebucht, es wurde ein Direktflug von Hamburg nach Rom. Okay, theoretisch kann ich damit leben (Direktflug ist ja eigentlich besser). Aber, mein Rückflug mit einer anderen Airline endet in Bremen. Problem: Gabelflug und die für uns 3,5h längere Anreise nach Hamburg möchte ich nicht. Bremen = 30 Min Autofahrt und ab gehts.

    Frage: Es geht am selben Tag ein Flug von Lufthansa von Bremen über München nach Rom. Kann (vielleicht auch erst mit Nachdruck) Eurowings theoretisch den Flug auf die Verbindung mit Lufthansa einbuchen? Ich würde einen Zwischenstopp einer längeren Anreise per Bahn bevorzugen.
    Dankeschön 🙂

  67. Mattias Kolb sagt:

    Hallo und guten Morgen.
    Es ist mein erstes Mal, daß ich mich an Dich/Euch wende und zwar mit dieser Frage: Mein Problem mit LH liegt ein Jahr zurück. Ich hatte, mit dem Rückholprogramm des Ausw. Amts aus Afrika nach Amsterdam (Ank. 02.00 Uhr) kommend, einen Flug Ams-Fra-Stg 29.05.20 ab 18.50 Uhr mit Flugbestätigung (Status confirmed) von LH im Laptop, wurde aber am Check-in in Ams am Abend nicht in den Flieger aufgenommen, am Flughafen konnte mir nicht geholfen werden, trotz minutenlangem fruchtlosem Telefonversuch seitens einer Mitarbeiterin am Reklamationsschalter. Nach eigener Neubuchung am selben Abend im Hotel, bat ich um Stornierung des nicht angetretenen Flugs, aufgrund der Nichtverfügbarkeit inklusive Rückflug Ende des Jahres, via email, und kam nach 2 Tagen im Hotel, mit Erschöpfung und gesundheitlichen Problemen, endlich zu Hause an. Nach meiner Bitte um Erstattung des nicht erfolgten Flugs, aber (leider) ohne Fristankündigung und anderen Forderungen/Ersatz-Ansprüchen, habe ich auf Anfrage immer nur emails mit der Ankündigung um Geduld und Weiterleitung der Anfrage erhalten, daß sich ein Mitarbeiter mit mir in Verbindung setzen wird. Dies geschah bisher nicht. Am 27.Oktober 2020 stellte ich schließlich einen Antrag bei der Söp Schlichtungsstelle, welche mir mittlerweile einen Schlichtungsvorschlag über weniger als den halben Flugpreis (120 Euro) anbietet, ohne Übernachtungs-, Essens- oder Entschädigungskosten einzubeziehen (meine Forderung belief sich auf knapp 600 Euro mit Belegen).

    Nun meine Frage:
    Kann ich einen Anwalt einschalten, oder muß ich erst noch einmal einen Ersatzanspruch oder ähnliches direkt bei der Fluggesellschaft mit Fristsetzung eingeben (wie unter Punkt 2 Deiner Ratschläge aufgeführt?

    Vielen Dank im Voraus für Deine/Eure Mühe, die großartige Arbeit und selbstlosen Einsatz für Recht und Gerechtigkeit, und die endlosen Bearbeitungen von wirren und absurd scheinenden ‚Auswüchsen‘ aus der Flugwelt – Beeindruckend und großes Kompliment!

    Mit freundlichstem Gruß und irrer Hochachtung

    Matthias K.

    • Johannes sagt:

      Hallo Matthias,

      wenn Lufthansa bisher nicht auf deinen Stornierungswunsch reagiert hat, würde ich das auf eine Nicht-Beförderung ummünzen und daraus einen Erstattungsanspruch für die zusätzlichen entstandenen Kosten für die Ersatzbeförderung aber auch ggf. notwendige Hotelübernachtungen usw. machen.

      Wenn du das bisher nicht getan hast, schick Lufthansa ein Einschreiben mit der Forderung und setze ein First. Lässt Lufthansa die Frist verstreichen, kannst du einen Rechtsanwalt einschalten und Lufthansa muss bei Rechtmäßigkeit der Entschädigung die Kosten für den Rechtsanwalt tragen.

      Einige Rechtsanwälte die auf Fluggastrechte spezialisiert sind, bieten aber auch eine kostenlose Erstberatung an. Vielleicht kannst du dich auch so ohne Kostenrisiko beraten lassen.

  68. Nadja Lamplot sagt:

    Hallo!
    Wie sieht es bei Pauschalreisen aus?
    Wir wurden heute, am 03.07.2021 über die Flugzeitänderung unserer Rückreise am 16.07.2021 vom Reisevermittler informiert.
    Es sind weniger als die besagten 14 Tage, allerdings kam die Information eben nicht von der Airline (mit der ich bei einer Pauschalreise ja nicht in Kontakt stehe), sondern vom Reisevermittler (Restplatzbörse) – und zwar NUR von dem. Auch nicht der Anbieter der Pauschalreise (FTI) hat uns kontaktiert.
    Anspruch trotzdem nach Rückkehr direkt an Ryanair?
    Danke 🙂

  69. Wolfgang Hoerning sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben mit der Swiss ein First Ticket AMS – NBO für den 10 .Sept 2021 hin und am 24. Sept 2021 zurück gebucht.
    Nun hat man versucht, ohne vorher mit uns zu sprechen, auf den Flug der Lufthansa ab FRA umzubuchen. Allerdings gibt es da keine First. Nach mehreren Telefonaten mit dem Senatorservice der Swiss gibt es keine zufriedenstellende Antwort:
    Wir haben angeboten, in der C zu fliegen, wenn wir die Meilen für First bekommen und eventuell noch Upgrade-Voucher für unseren nächsten Flug. Das wurde mit der Begründung abgelehnt, die Swiss kann keine Meilen vergeben und auch Voucher könnten Sie uns nicht zur Verfügung stellen. Dann kam vom Vorgesetzten die Bemerkung, es sei „ja nur ein Promo-Ticket“. Das ist ja Quatsch, ich habe zu den von der Swiss angebotenen Konditionen einen Vertrag abgeschlossen, der nun einseitig von der Swiss nicht eingehalten wird – ohne jede Art der Kompensation. Man sagte nur, wir könnten ja „kostenlos“ stornieren – was für ein Quatsch ist das denn. Wir haben neben dem Flug noch viele andere Buchungen dahinterhängen und müssen da hin kommen. Ich habe das Ticket nicht umbuchen lassen, da wir sonst unseren Anspruch auf die First verlieren würden. Nach dem 4. Telefonat habe ich nun auch ein Schreiben vom Anwalt angekündigt – scheint die Swiss aber nicht zu beeindrucken. Was gibt es noch, was ich probieren könnte? Ich will die nicht ohne einen Ersatz aus dem Vertrag einfach rauslassen – wir sind ja gespächsbereit, aber zum Nulltarif – wie Swiss das gerne hätte – gibt´s das nicht!
    Viele Grüße
    Wolfgang

  70. Christoph Wirth sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe über den Online Reiseveranstalter KIWI.com eine Gabelflugreise mit mehreren Airlines von Stuttgart nach Teneriffa, Hinflug 27.12.20 und Rückflug 06.01.21 gebucht. Die beteiligten Carrier auf dem Hinflug waren Eurowings und Vueling, auf dem Rückflug Vueling und KLM. Mitte Dezember 20 hat Eurowings den Flugausfall für die Hinreise mitgeteilt, aus Kostengründen wurde damit die gesamte Reise hinfällig und ich habe eine Ticketpreiserstattung mit Assisted Refund bei KIWI.com kostenpflichtig beantragt. Mittlerweile sind 2,5 Monate vergangen und ich werde immer weiter vertröstet. Die Refund Claims sind nach eigener Recherche tatsächlich bei den Fluggesellschaften eingereicht. KLM hat dem Antrag bereits stattgegeben. Welche Möglichkeiten bleiben mir, die Sache zu beschleunigen. Ist es sinnvoll eine Anwalt für Reiserecht einzuschalten der direkt an die Fluggesellschaften herantritt oder die Erstattung bei KIWI einklagt. Man hört auf allen Portalen über KIWI nur das schlechteste. Daher habe ich natürlich die Befürchtung, das seitens KIWI das Geld einbehalten wird. Danke für deine Rat.
    Beste Grüße
    Christoph

    • Johannes sagt:

      Hallo Christoph,

      wirst du denn überhaupt viel Geld zurückerhalten. Wenn nur Eurowings den Flug annulliert hat, wirst du von KLM & Vueling vermutlich nur einen Bruchteil zurückerhalten.

      Ein Anwalt kann sicherlich hilfreich sein aber ich würde erst einmal diese Frage klären.

  71. Gvido Aspers sagt:

    Hallo Johannes.

    Ich habe Flug bei Ryanair gebucht und jetzt ist der annulliert worden. Ich mußte ein online Formular ausfüllen und habe nicht mal eine Betätigung erhalten. Also ich habe ein paar Wochen gewartet und weil ich mit PayPal bezahlt habe – habe jetzt den Fall gemeldet und soll bis 11. Dez. ein Fall einreichen um mein Anspruch geltend zu machen. Sollte aber Zeit die Gegenstelle geben, was ich auch tue… . Aber ich fülle, das ich den Fall einreichen werde. Sehen, was ich da von habe… . Gebe Dir Bescheid – wie es gelaufen ist. Nicht zu viel Hoffnung. Aber… vielleicht es ist eine Lösung, wenn man mit PayPal bezahlt.
    Viele Grüße und danke, das Du so eine Seite eingerichtet hast und die noch betreust. Nützliche Info!!!
    Gvido

  72. Sabine sagt:

    Hallo Johonnes, ich habe leider überhaupt keine Kontaktmöglichkeit zu Ryanair. Mir wurde ein Flug im April und ein Flug im Mai nach Mallorca annulliert, ich habe die Erstattungsformulare ausgefüllt und seither nichts gehört. Auf allen Seiten heißt es , dass die Bearbeitung andauern kann, man aber bemüht ist und man extra neue Mitarbeiter eingestellt hat und so weiter . Telefonnummern die ich gefunden habe landen im Nirvana, E-Mail-Adressen die ich gefunden habe landen ebenso im Nirvana . Wenn man zu diesem kleinen Roboter kommt wird die Frage nicht verstanden und man landet wieder im Nirvana. Ich bin total ratlos. Hadt du noch eine Idee?
    Gruss Sabine

  73. Florian sagt:

    Hallo,
    habe im Februar über Travelgenio Hin- und Rückflug meiner Frau gebucht. Im März konnte sie den ersten Flug nutzen, der Rückflug sollte Ende Mai sein, wurde wegen Corona aber gestrichen. Hab Travelgenio per Mail kontaktiert. Angeblich kann man einen Gutschein bekommen, für den müsse ich aber nochmal 50 Euro Servicegebühr zahlen. Nach langem Hin und Her habe ich die 50 Euro dann gezahlt. Seit über 2 Monaten bin ich mit Travelgenio per Mail in Kontakt, der Flug war für morgen geplant. Bis heute habe ich kein Ticket erhalten. Auf meine Mails wird nicht mehr geantwortet. Die Hotline habe ich auch angerufen. Dort immer das gleiche. Mindestens 45 Minuten Warteschleife, dann eine Mitarbeiterin die nur Englisch und Spanisch spricht. Ich erkläre ihr alles, dann will sie es angeblich überprüfen und schickt mich nochmal in die Warteschleife. Dann kommt plötzlich eine Ansage, dass ich meine Erfahrungen bewerten soll. Danach endet das Gespräch. 4 mal und bei 4 verschiedenen Mitarbeitern. Das kann kein Zufall sein. Googelt man nach Travelgenio, findet man auch unzählige negative Erfahrungen. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um Betrug.
    Was kann ich tun?
    Danke für die Hilfe und danke für diese super tolle Website!

  74. Daniel T. sagt:

    Hallo Johannes,
    hatte für April 2020 einen Flug über Opodo mit Hawaii Airline gebucht welcher von der Flugesellschaft storniert wurde und erhalte nur mangelhaften Support. Ständige wird am Telefon von Opodo versprochen das sich darum gekümmert wird, es passiert aber nichts.
    Die Airline hatte ich bereits mehrmals kontaktiert. Sie kann gemäß eigenen Aussagen leider nichts tun da Opodo der Vermittler ist und daher aktiv werden muss.

    Hast Du noch einen Tipp für mich.

    MfG Daniel

  75. Philipp sagt:

    Guten Tag Johannes,
    um keine überflüssige Frage zu stellen, habe ich schon im Internet nach einer Auskunft gestöbert, bin aber nicht wirklich fündig geworden. Daher hier meine Bitte um einen Rat: Easyjet hat mit (mal wieder) einen Flug gestrichen. War es zuvor eine innerdeutsche Verbindung (die wohl aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus aufgegeben worden sind), ist es diesmal ein Flug SXF-LIS. Im Mail wird behauptet, es sei ein „außergewöhnlicher Umstand“, TAP und die Harfe fliegen aber und eine Reisewarnung gibt es auch nicht. Ist Easyjet verpflichtet, mir eine Ersatzbeförderung zu zahlen (261/Art.8 klingt ein bißchen so)? Telefonisch ist da leider niemand zu erreichen. Solltest du da auch noch einen Tipp zum Prozedere haben, wäre ich dir sehr dankbar.

    Erst mal herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße –

    Philipp

    • Philipp sagt:

      Herrje, im Eifer des Gefechts habe ich die wichtigste Information vergessen: der gestrichene Flug war erst für die dritte Septemberwoche geplant.
      Noch mal Dank und Gruß –

      Philipp

    • Johannes sagt:

      Ja müssen sie. Da gibt es keine Ausnahmen. Ich würde mir eine Verbindung heraussuchen und Easyjet auffordern dich darauf umzubuchen. Sollten sie das ablehnen, musst du die Verbindung ggf. selber buchen und dann von Easyjet erstatten lassen. Das würde ich dann aber auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt abklären.

      • Philipp sagt:

        So mach ichs! Herzlichen Dank!

        • Philipp sagt:

          Hallo Björn,

          nachdem meine Bitte um Rat schon eine Weile her ist und die Dinge sich (langsam, aber sicher) lichten, wollte ich kurz eine Rückmeldung geben, wie die Sache weitergegangen ist. Ich habe mich an EZY gewandt (Email, Telefon war und ist hoffnungslos in solchen Angelegenheiten) und mit Fristsetzung mir eine Ersatzbeförderung zu buchen erbeten, worauf keine Reaktion kam. Die neue Buchung habe ich dann an die selbe Emailadresse mit bitte um Erstattung geschickt, worauf wieder keine Reaktion kam – und bin dann damit zum Anwalt. Von dem ist mir erklärt worden, daß EZY nach der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 laut Art. 5 in Verbindung mit Art. 8 dazu verpflichtet sei, für eine Ersatzbefördung zu sorgen, da sie das nicht getan haben, entstehe mir durch das Selberbuchen ein Schaden, den ich gemäß §280 BGB in Verbindung mit §249 BGB geltend machen könne, was ich auch getan habe. Trotz Kundendienstemailadressen (von dort kam nur automatisierter Unsinn, der auf Gutscheine verwiesen hat), war es vonnöten, den Anspruch, resp. den Klageentwurf per Einschreiben nach Luton zu schicken. Nach einiger Zeit meldete sich eine Anwaltskanzlei aus Hannover, die EZY vertrete und die dann nach einiger weiterer Zeit ein Anerkenntnis abgegeben hat. Wir warten jetzt auf das Anerkenntnisurteil und sind gespannt, ob EZY zahlt oder nicht. Angeblich kursiert unter Anwälten der Tipp, daß man sonst das Kerosin pfänden lassen solle. Das sei dem Betrag angemessener als ein ganzes Flugzeug. Ich besorge mir schonmal Fässer! 😉 Summa summarum: es dauert und ist ärgerlich. Insgesamt habe ich bei EZY mittlerweile sechs gestrichene Buchungen mit Forderungen zur Entschädigung von Ersatzbeförderungen über ca. 2.000€ offen – ich habs irgendwann aber als eine Art sportliches Spiel begriffen und amüsiere mich darüber. Wenn man sich mit dem Gedanken anfreunden kann, das Geld für den Ersatz einstweilen (monatelang!) auszulegen, sollte man sich auf keinen Fall ins Bockshorn jagen oder mit einem Gutschein abspeisen lassen.

          Viele Grüße und nochmals Danke für deine Unterstützung! Philipp

  76. Kai Loeber sagt:

    Hallo Johannes,
    wir (2 Erwachsene, 1 Kind 3 Jahre alt) haben im Januar 2020 über Condor Hin- und Rückflug über Hamburg nach Jerez gebucht. In den letzten 6 Monaten wurden mehrfach die Flugzeiten geändert bis es nun zu eine Flughafenänderung seitens Condor kam. Flughafenänderung von Hamburg nach Frankfurt. Ursprüngliche Zeiten waren Hamburg – Jerez am 31.08. 14:45 – 18:10 Uhr und Jerez- Hamburg 11.09. 10:20 – 13:40 Uhr. Nun sollen wir an den selben Daten von Frankfurt 13.40 – 16:40 Uhr und zurück von Jerez nach Frankfurt 19:35 – 22:45 Uhr fliegen. Die Flughäfen liegen über 520 km auseinander und wir sind in Hamburg ansässig.

    Aufgund der Tatsache, dass dieses mit einem Kleinkind nicht zumutbar ist, habe ich mit Condor gesprochen und mehrfach die Aussage telefonisch erhalten, dass die Flüge kostenfrei und mit voller Rückerstattung aufgrund von Unzumutbarkeit storniert werden können, was wir dann auch gestern (12.08.2020) getan haben. Eine Stornierungsbestätigung haben wir per E-Mail erhalten. Diese weist allerdings die Rückerstattungen mit 0,00 Euro aus. Auf mehrfache Nachfrage heißt es immer nur, es sei das offizielle Schreiben und eine Gesamtrückerstattung würde in den nächsten 14 Tage auf der Kreditkarte sichtbar sein. Niemand kann uns dieses schriftlich bestätigen, auch wenn laut Aussage der Servicemmitarbeiter eine volle Rückerstattung im System hinterlegt sei.

    Nun fragen wir uns, ob dem wirklich so ist oder ob man sich über Vorgesetzte eine schriftliche Bestätigung geben sollte, wenn überhaupt möglich. Auch hier haben wir die Befürchtung, nur telefonisch vertröstet zu werden. Gibt es hierzu Erfahrungen, die du teilen kannst?

    Vielen Dank für Deine Einschätzung.
    Kai

  77. Anja Zirfas sagt:

    Hallo Johannes
    Ich habe auch mal eine Frage.
    Ich habe im Januar flüge mit united air bei fly de für september von Frankfurt nach San Francisco und zurück gebucht .
    Nun hat fly de uns heute mitgeteilt das die Zeiten des hinfluges sich um 4 std. nach vorne verschoben haben , dieser Flug hat eine andere Flugnummer als der ursprünglich gebuchte flug . Der Rückflug ist geblieben . Ist das nun eine Annullierung wg der Flugnummer? Kann ich daraufhin nun beide flüge kostenlos stornieren ?
    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort
    Lg Anja

  78. Desirée sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für deinen Artikel! Was mir aber noch nicht ganz klar ist: Wenn ich eine reine Flugreise, keine Pauschalreise, bei einem Reiseportal wie z. B. CheapTickets gebucht habe und aufgrund einer Annullierung die Rückerstattung meines Ticketpreises geltendmachung will, an wen sende ich diese dann? An das Reiseportal oder direkt an die Airline?
    Ich hoffe, du kannst hier weiterhelfen!

    Vielen Dank vorab,
    Desirée

  79. Axel Obermann sagt:

    Hallo Johannes,

    ich verstehe etwas nicht. Im Oktober 2018 buchte ich einen Flug von Düsseldorf über Mailand nach Palermo, – mit der Alitalia- .
    Da der Hin- und auch Rückflug über 6 Stunden Verspätung hatten, bestand m.E. nach dem Fluggastrecht mir ein Entschädigung zu. Diese habe ich dann bei Fairplan eingereicht. Die Prüfung ergab, der Anspruch ist berechtigt.
    Nach mehrmaligem Anmahnen erhalte ich heute am 06.07.2020 eine Antwort, die ich nicht verstehe.
    In obiger Angelegenheit haben wir Ihnen leider zur Geltendmachung Ihres Anspruchs mitzuteilen, dass die belangte Fluglinie Insolvenz ange
    meldet hat und Ihr Anspruch daher aktuell nicht durchsetzbar ist.
    Meines Wissens fliegt die Alitalial immer noch, sie ist seit 2017 im Insolvenzverfahren.
    Bedeutet das, dass wenn ich mit der Alitalia fliege und es zu Verspätungen kommt, ich den Anspruch nur beim Insolvenzverwalter in Italien anmelden kann, und meine Fluggastrechte faktisch zwar vorhanden sind, aber ich meinen Anspruch nicht einfordern kann.
    Wenn dem so ist, dann kann man doch nur vor Flugbuchungen mit der Alitalia abraten.
    Vielleicht gibt es ja noch eine Idee

    • Johannes sagt:

      Hallo Axel,

      ich kenne das italienische Insolvenzrecht nicht aber nach dem deutschen Recht müsste Alitalia dir die Entschädigung trotz Insolvenz auszahlen.

  80. Irina Polina sagt:

    Guten Morgen Zusammen,
    Ich habe einen Flug Köln-Helsinki für den 27.07. bei Lufthansa gebucht (12:55-18:55). Am Donnerstag 2.07 habe ich eine Email von LH bekommen – mein Flug wurde geändert (Die Flugnummern sind geändert). Jetzt muss ich mit einem kleinen Kind einen Tag früher aus Köln fliegen, am Münchener Flughafen 9 Stunden in der Nacht verbringen und dann um 8:55 weiterfliegen. Bis 19.07 soll ich zustimmen oder der Flug wird annulliert.
    Meine Frage ist: wie soll ich vorgehen um die Fluggesellschaft dazu zu bringen, eine Übernachtung am Münchener Flughafen für mich und meinen Sohn zu bezahlen? Habe ich überhaupt darauf Anrecht?
    Danke im Voraus

    • Johannes sagt:

      Hallo Irina,

      ein direkten Anspruch darauf lässt sich leider nicht aus der EU-Fluggastrechteverordnung ableiten aber ich würde auf jeden Fall mal mit Lufthansa sprechen. Ansonsten kannst du auch fordern auf die nächste verfügbare Verbindung umgebucht zu werden. Das kann auch mit einer anderen Airline z.B. Finnair sein. Das kannst du auch gut als Druckmittel nutzen.

  81. Lea sagt:

    Hallo Johannes,

    ich bin etwas verzweifelt. Ich habe einen Flug für morgen, den 1.7. über Kiwi von Frankfurt nach San Jose, Costa Rica, gebucht (leider). Dieser Flug wurde von der Lufthansa gestern sehr spontan storniert und auch der Flughafen selbst hat mir bestätigt, dass der Flug nicht stattfindet. Ich habe ein Foto von der Annulierung gemacht. Die Mitarbeiterin von Kiwi glaubt mir nicht und meint, der Flug sei nicht storniert. Wenn ich Beweise hätte, könne ich aber auch im Nachhinein noch umbuchen oder mein Geld zurückfordern. Ich hoffe, das stimmt auch?! Kiwi ist schriftlich nur über Facebook erreichbar und außer dem Firmensitz in Tschechien gibt es keine gültige Adresse. Wohin schicke ich die Beschwerde (von der ich ausgehe sie machen zu müssen) am besten? Es scheint fast unmöglich, Kiwi überhaupt zu kontaktieren und auch die Lufthansa erreiche ich über die Hotline nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ich die Flugdaten sowieso nur über Kiwi ändern kann. Ich bin gar nicht so sehr an einer Stornierung sondern viel mehr an einer Änderung der Buchung interessiert, allerdings wurde der Flug ja laut Kiwi nie gestrichen, weshalb mir diesbezüglich nicht weitergeholfen wurde.

    Über einen Tipp wäre ich extrem dankbar.

    LG
    Lea

    • Johannes sagt:

      Wenn du am Flughafen warst, hast du es auch da mal direkt am Schalter versucht? Sonst nach weiter versuchen jemand bei Kiwi oder Lufthansa zu erreichen.

  82. Viktoria sagt:

    Hallo, ich brauche Hilfe. Am Ende des Mais 2020 habe ich über Opodo.de Flugticket gekauft, die Flugreise müsste durch Lot polnische Avialinien geführt werden. Das Zileland hat seit März Seine Grenzen geschlossen und überhaupt keine Hoffnung gegeben dass sich plötzlich etwas ändert. Das Land war auf dem 3 Platz nach Anzahl von Infizierten. Trotzdem wurde der Ticket verkauft und bald selbst durch Lot gestrichen. Neben dem Ticket habe ich Sorglosschutz bezahlt, es stand dabei , dass ich somit beim Storno von Aviagesellschaft schnell Rückerstattung bekomme. Nun ist es so, dass ich meine Rückerstattung beantragt habe, Opodo meldet sich aber nicht zurück. Und ich habe Paypal mit einbezogen, weil es über Paypal bezahlt wurde. Paypal hat aber den Fall geschlossen – Der Grund Lot bietet Gutschein an. Aber ich möchte keins, ich möchte mein Geld, ich habe schon anderen Weg gefunden. In der Versicherung steht auch, dass wenn es um einer plötzlichen Epidemie geht, dann schützen sie mich So wie ich verstehe nicht.. aber wäre es so, dass die Grenzen geöffnet waren als der Ticket verkauft wurde, dann aber plötzlich geschlossen, während der kürzen Zeit, dann ja, aber nicht so.. ich sehe dahinter einen Betrug von Aviagesellschaft. Ehrlich. Sie wussten dass sie den Ticket annullieren und trotzdem haben den verkauft. Zudem habe ich gesundheitliche Probleme und organisiere meine Reise im Voraus. In dem Fall anderes Datum hat keinen Sinn mehr, weil ich schon im Zielland bin.
    Hast Du vielleicht einen Tipp für mich.
    Ich wäre sehr dankbar.
    Gruß
    Viktoria

    • Johannes sagt:

      Wichtig ist bei Versicherungen immer die Bedingungen lesen und nicht nur das Werbeversprechen 😉

      Bleibt einfach hartnäckig und besteh auf deine Rechte. Kann leider einige Monate dauern bis du das Geld wiedersiehst.

  83. Duygu Metin sagt:

    Hallo Johannes,

    echt tolle Seite und wertvoll, als erste Anlaufstelle.
    Meine beiden Flüge, Hin und Rückflug, in die Türkei wurden storniert (20.05 und 07.06). Habe die Tickets von Travelgenio online geholt und wir hätten mit Sunexpress fliegen sollen.
    Travelgenio reagiert auf keine einzige Mail, Hotline nicht erreichbar. Sunexpress sagt, müsst euch wegen dem Geld an Travelgenio melden, wir haben damit nix zu tun. Jetzt sitze ich hier, keiner meldet sich und bekomme meine 700€ für die Flüge nicht.
    Was kann ich tuen ? Fühl mich echt machtlos.

    Vielen Dank vorab.

    Viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Du musst viel Geduld mitbringen und regelmäßig bei Travelgenio und SunExpress nachfragen. Wenn du per Kreditkarte gezahlt hast, mach einen Chargeback.

    • Iris Börekci sagt:

      Hallo metin. Genauso geht es mir auch. Sollte Ende Mai bis Mitte Juni in die Türkei fliegen mit Sun Express habe direkt dort gebucht auf deren Homepage ist manchmal günstiger. Flüge fanden nicht statt, keine Reaktion!! bekomme seither Keinen zu sprechen bei der Hotline ist ein Band geschaltet und eine email-Adresse gibt’s nicht schon gar nicht ein Storno Formular oder ähnliches. man wird einfach kalt abserviert hat sein Geld bezahlt und keine Reaktion der Fluggesellschaft! nicht mal ein Angebot über einen Gutschein womit ich letztlich einverstanden wäre. jetzt muss man zu sehen wie die Mutter Gesellschaft die Lufthansa gerade Millionen Kredite bekommt und der kleine Mann bleibt wieder auf der Strecke!!! Ich versuche es natürlich weiter auch wende ich mich an die schiedsstelle. auf jeden fall werde ich nach über 10 jahren mit sunexpress schluss machen!! Gruß iris

  84. Michael Wohlgenannt sagt:

    Hallo,
    meine Freundin und ich wären am 25.6. von Zürich nach Miami geflogen und dann am 14.7 von New York wieder zurück nach Zürich. (gebucht über United, durchgeführt von Swiss).
    Nun wurde unser Hinflug am 25.6. storniert.
    United will uns keine Rückerstattung sondern nur ein Guthaben für 2 Jahre geben, weil sie uns einen Alternativ-Flug anbieten würden.
    Was denkst du, wie soll ich vorgehen?

  85. Topaz sagt:

    Hallo,
    als ich meine Heimreise nach Luxemburg machte, hatte mein Flug von Tel-Aviv nach Istanbul sich verspätet. Deshalb verpasste ich meinen Anschlussflug nach Luxemburg. Turkish Airlines buchte mich um auf den darauffolgenden Flug. Meine Frage ist: Wo kann ich mich melden um eine Entschädigung zu bekommen, weil Turkish Airlines mir keine Entschädigung zahlen will.

    Mit freundlichen Grüssen

    Topa Grün

    • Johannes sagt:

      Hallo Topa,

      Turkish Airlines ist keine EU-Fluggesellschaft, nach EU-Recht steht dir deswegen für den Rückflug keine Entschädigung zu. Es gibt zwar ähnliche Fluggastrechte auch für die Türkei, Turkish Airlines ist aber leider bekannt dafür sich daran nicht halten zu wollen: https://turkishairlines.ssl.cdn.sdlmedia.com/file/635939078377567005CE.pdf Klagen müsstest du halt in der Türkei. Das ist der große Haken.

      • Didier CEO sagt:

        Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte

        Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
        Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
        Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

        Sofern noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen für dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden
        Unter EU sind hier die 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sowie Island , Norwegen , die Schweiz zu verstehen. Nicht dazu gehören die Färöer, die Insel Man und die Kanalinseln.

  86. Tanja sagt:

    Hallo Johannes,

    tolle Seite mit wertvollen Infos.
    Ich hätte dann auch mal drei Fragen.
    Wir waren seit 04. März in Namibia, als unser geplanter Rückflug mit Eurowings am 20. März 2020 wegen Corona abgesagt wurde. Namibia verhängte einen Einreisestopp.
    Infos von Eurowings gab es keine, nur die Website informierte uns über den Status des Fluges.
    Wir „mussten“ zwei Wochen länger bleiben und wurden mit einem Rückholflug der Bundesregierung ausgeflogen.
    Frage 1: muss die Airline Kosten wie die längere Inanspruchnahme des Leihwagens bezahlen?
    Frage 2: wie steht es um die zusätzlichen Betreuungskosten eines Haustiers in Deurschland?
    Frage 3: wie sieht es mit Verdienstausfall bzw. zusätzlichen Urlaubstagen aus, welche nun vom Jahresurlaub abgezogen werden?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.
    Viele Grüsse aus dem Rheinland
    Tanja und Bernd

    P.S.: Als Vielflieger konnten wir schon Erfahrungen mit Verspätung bei AirBerlin bzw. Gepäckverlust bei Eurowings sammeln. Wir haben uns erfolgreich durchgeklagt.

    • Johannes sagt:

      Hallo Tanja und Bernd,

      ich würde alles wofür ihr Belege vorweisen könnt bei Eurowings einreichen. Zumindest Betreuungsleistungen für Euch vor Ort + die Kosten für den Rückholflug sollte Eurowings übernehmen. Zu den andern Posten kann ich mangels Erfahrung nichts sagen. Versuchen könnt ihr es natürlich. Sonst mit einem Anwalt sprechen.

  87. Kerstin sagt:

    Hallo Johannes, wir hatten einen Flug Palma-Berlin (Direktflug) über Eurowings gebucht für den 23.04.2020. Der Flug wurde am 30.03.20 annulliert und wir haben ihn 3Tage später für den gleichen Tag (23.04.) mit Zwischenstopp in Düsseldorf umbuchen können und sind dann 7h später als bei dem ursprünglich geplanten Flug in Berlin gelandet. Haben wir Ansprüche auf Entschädigung? Vielen Dank und viele Grüße Kerstin

    • Johannes sagt:

      Hallo Kerstin,

      das hängt von den Gründen ab, die Eurowings geltend macht. Vielleicht ist jede Annullierung aktuell höhere Gewalt, vielleicht auch nicht. Das werden die Gerichte klären müssen.

      Eurowings muss aber auf jeden Fall für Betreuungsleistungen d.h. Unterkünfte, Verpflegung usw. aufkommen.

  88. Tim Thielen sagt:

    Hallo an alle

    Habe einen Flug von Luxemburg nach Berlin mit dem leider im Nachhinein sehr fragwürdigen portal opodo gebucht. Nun ist bereits über 1 Woche (Flug war am 27.04) vergangen und noch nichts rückersttatet. Die angerufene Hotline versprach eine Rückerstattung- bisher ist nichts auf dem konto eingegangen.

    Gibt es hier erfahrungen wie man über Portale wie flightright dem laden schnell druck machen kann?

    Danke für Tipps vorab

  89. Jan sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben im Oktober über bravofly.de eine Reise von Hamburg nach Sansibar (2 mal umsteigen auf Hin- und Rückflug) für dieses Jahr im Mai gebucht. Vor ca. 1 Monat erhielt ich von Bravofly die Info dass unsere Flüge storniert wurden (eine Teilstrecke des Hinfluges war ausgefallen). Bravofly teilte mir mit dass die Rückerstattung dauern würde. Nun habe ich gestern endlich die Bestätigung bekommen, dass die gesamte Reise storniert wurde (Flüge waren bisher auf den Airlinewebsites noch aktiv). Ausserdem eine Auswahl zwischen drei Möglichkeiten der Rückerstattung:
    -Reisekredit (Reisekosten + Bonus, m.M.n. eher ein versteckter Gutschein),
    -Gutschein über die Reisekosten,
    -Rückerstattung der Kosten über die Airline (Barauszahlung/ Gutschein), jedoch abzüglich 30€ für eine Servicegebühr von Bravofly.
    Da ich keinen Gutschein von Bravofly haben wollte, habe ich mich für die Rückerstattung über die Airline entschieden. Nun habe ich gelesen dass eine Erhebung von Servicegebühren für Stornierungen (egal vo welcher Seite) gar nicht zulässig ist. Bravofly verweist ausserdem darauf, dass ich mein Geld/ Gutschein der Airline erst erhalte, wenn sie den Betrag von der Airline erhalten haben. Da das Unternehmen keine Kundencenter-Email Adresse zu haben scheint, war ich bisher über den Facebook Messenger mit ihnen in Kontakt. Dort habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass ich keine Servicegebühr zahlen werde, eine Rückzahlung innerhalb von zwei Wochen verlangt und mit rechtlichen Schritten gedroht.

    Wie wäre das weitere Vorgehen wenn Bravofly sich weigert mir die Gebühren zu erstatten oder sich die Rückerstattung noch lange hinzieht? Charge Back über die Bank (habe mit Visa KK gezahlt)? Schlichtungsstelle kontaktieren (Greifen die auch bei Reisevermittlern)? Aus eigener Recherche habe ich herausgefunden, dass das E-Ticket über Kenia Airways lief, sollte ich mich sonst an die wenden (Flüge sind mittlerweile allerdings alle von Bravofly storniert worden)?

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Jan

    • Johannes sagt:

      Hallo Jan,

      wo hast du das denn genau gelesen?

      • Jan sagt:

        Hallo Johannes,

        z.B. auf https://www.finanztip.de/flugstornierung/

        Kann natürlich sein, dass es in den Verkaufsunterlagen drin steht, dass sie diese Gebühr erheben, dann wäre es wohl i.O. (das behaupten sie auf Nachfrage zumindest). Ich würde den Prozess gerne beschleunigen, sollte ich mich dazu noch zusätzlich an die Airline (Kenia Airways) wenden und fallen die Flüge unter das EU- Fluggastrecht? Wäre natürlich noch zusätzliches Futter für einen Chargeback Antrag.

        • Johannes sagt:

          Da geht es halt nur um Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft selber. Diese sind auf jedenfall nicht zulässig. Das kann aber bei einem Reisebüro ganz anders sein.

  90. Luna sagt:

    Hallo Johannes,

    durch Zufall habe ich die Kommentarfunktion entdeckt und bitte nun auch mal um Rat:
    Am 10.03 hätte mein Flug von München nach El Salvador stattgefunden, allerdings erfuhr ich am 8.03, dass El Salvador einen Einreisestop für Deutsche erlassen hat. Ich habe mich daraufhin sofort telefonisch an meine Reisevermittlung Elumbus gewendet und über das behördliche Einreiseverbot berichtet. Diese meinten anfangs noch, dass es kein Problem sein wird, mein Geld von der Airline Avianca zurückzubekommen. Nach mehreren Telefonaten kam raus, dass sie mich storniert haben, allerdings Avianca weder mein Geld zurückzahlen will, noch eine Umbuchung möglich macht. Am 10.03 habe ich nochmals bei Elumbus angerufen und gefragt, ob eine Umbuchung sicher nicht möglich ist, da ich am 11.03 versuchen würde nach Guatemala stattdessen zu fliegen. Die Dame meinte, dass keine Umbuchung möglich ist. Daraufhin habe ich diesmal direkt über Avianca meinen Flug nach Guatemala mit Zwischenstop in Bogota gebucht. Eine Stunde später erhalte ich eine Mail von Elumbus, dass eine Umbuchung doch möglich gewesen wäre. Ich hab dann sofort dort angerufen und der Mitarbeiter meinte, dass sie mir da nicht weiterhelfen können und ich die Umbuchung nur für einen neuen Flug nutzen kann.
    1. Frage: Sollte ich probieren mir mein Geld zurück überweisen zu lassen? Meiner Meinung nach hat Elumbus irreführende Aussagen getroffen und weigert sich nun, den Fehler über die Falschauskunft einzugestehen. Die Stornierung würde laut Elumbus 29€ Servicegebühr plus 200$ Avianca Stornierungsgebühr kosten.

    Nun bin ich am 11.03 mit Avianca nach Bogota geflogen und erfuhr dort, dass nun auch Guatemala ein behördliches Einreiseverbot für Europäer erlassen hat. Ich bin dann sofort zum Avianca Serviceschalter und wollte versuchen meinen Anschluss-Flug nach Guatemala umbuchen zu lassen. Die Mitarbeiter meinten dann aber, dass dies nicht möglich ist, obwohl dass auf der Avianca Homepage steht. Also beschloss ich von Bogota nach Los Angeles mit Avianca zu fliegen, da ich dort einen Bekannten hatte und der Flug nach München zurück 700€ gekostet hätte. Ich bezahlte dafür auch wieder den vollen Flugpreis, da ich sonst den Flug verpasst hätte und die Mitarbeiter sich weigerten mir meinen Flug umzubuchen. Ich hatte gehofft im nachhinein über eine Beschwerde bei Avianca meine Umbuchung noch geltend zu machen, aber diese reagieren nicht.
    2. Frage: Sollte ich hier auch versuchen mein überwiesenes Geld für den Flug nach Los Angeles zurückzuziehen?

    Ich habe mehrmals E-mails und Bewertungen geschrieben, aber Avianca und Elumbus stellen sich quer. Auch nach einem Formular von der Verbraucherzentrale mit 2-wöchiger Frist keine Rückmeldung, allerdings hatte ich das über ein PDF-Anhang in der Email verschickt.
    3. Frage: Meinst du ich sollte es auf postalischen Weg nochmal versuchen?

    • Johannes sagt:

      Wurde der Flug mit Avianca denn regulär durchgeführt? Einreisebeschränkungen liegen meiner Meinung nach nicht im Verantwortungsbereich der Airline

      Es wird denke ich auch sehr schwierig die Aussgaben von Elumbus zu beweisen, wenn diese nur schriftlich vorliegen. Ob eine Rückbuchung möglich ist, musst du am besten einmal mit deiner Bank klären.

      2. Bist du denn nach Los Angeles geflogen? Warum solltest du dann das Geld zurückbuchen können?

      3. Ja, am besten per Einschreiben.

  91. Sabina sagt:

    Hallo, ich möchte einen Mahnbescheid an Air France beantragen. Kann ich als Antragsgegner Air France in Deutschland angeben, oder muss ich Air France Frankreich nehmen? Im letzteren Fall würde die Zustellung des Mahnbescheides einige Monate dauern, wurde mir gesagt.

  92. Maurizio sagt:

    Hallo zusammen,

    über opodo.de habe ich einen Flug für meine und eine befreundete Familie mit Eurowings von Stuttgart nach Hamburg und zurück vom 13.04. – 18.04.2020 gebucht, insgesamt 8 Personen.

    Nun habe ich gestern durch die Medien erfahren, dass der Flughafen Stuttgart aufgrund von Wartungsarbeiten ab dem 06.04.2020 für einige Wochen für den Flugverkehr gesperrt wurde. Seitens Opodo bzw. Eurowings habe ich keine Nachricht darüber erhalten. Der Flug wurde demnach aufgrund von Wartungsarbeiten und nicht wegen Corona gestrichen.

    Ich möchte gerne die Kosten für die Tickets geltend machen, jedoch ohne einen Voucher oder eine Umbuchung in Anspruch zu nehmen. Ich weiß, dass wir in der aktuellen Situation tolerant sein sollen, aber einen gemeinsamen Urlaub beider Familien ist in absehbarer Zeit leider nicht möglich.

    Ist es richtig, Eurowings per Einschreiben mit Rückschein aufzufordern, die Kosten zu erstatten?

    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

  93. Kevin sagt:

    Hallo zusammen,

    folgende Situation: unsere gebuchten Flüge von DUS über AMS nach San Francisco am 02.05. wurden von KLM nun annuliert (Thema Corona). Angeboten wurden uns Umbuchung oder Voucher, jedoch sind wir damit nicht einverstanden, sondern möchten gem. geltenden EU-Recht eine Erstattung unserer Kosten. Nach schriftlicher Korrespondenz folgte nun ein Telefonat mit dem Servicecenter. Ergebnis bei beidem: nur Gutschein oder Umbuchung, sonst nichts. Man könnte nun den Weg über Anwalt oder Schlichtungsstelle gehen, jedoch ist mir noch ein anderer Gedanke gekommen. Gezahlt haben wir per Paypal (Belastung Kreditkarte); wäre es hier nicht möglich die Zahlung rückabzuwickeln, da die bezahlte Leistung nicht erbracht wird? Hat damit jemand Erfahrungen? Welche Konsequenzen muss/kann ich befürchten? Da ich bei KLM auch Frequent Flyer bin und ich in Zukunft schon noch vor hatte mit der Airline zu fliegen grundsätzlich, bin ich ein wenig unsicher.

    Dankeschön!!!

  94. Thomas sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe über den Reisevermittler Kiwi am 13.3. 4 Flüge von Manaus über Sao Paulo mit LATAM und dann mit TAP über Lissabon nach Berlin für den 13. April für insgesamt 1800 Euro gebucht. Der FLug von Sao Paulo nach Berlin wurde am 23.3 gestrichen, darüber hatte mich Kiwi auch informiert und jetzt wird auch der Flug von Manaus nach Sao Paulo geändert, davon hat mir Kiwi noch nichts geschrieben. Kiwi bietet mir für zusätzliche 2300 Euro eine Umbuchung zum 10. April an, das ist natürlich zu teuer und wahrscheinlich gäbe es auch Probleme bei der Eiinreise oder der Flug würde später auch noch gestrichen werden und die Investition wäre noch höher. TAP hat mir erklärt dass man die Tickets nicht ersetzt bekommt, es gäbe nur eine kostenlose Umbuchung oder Gutschein, der aber von Kiwi beantragt werden müsste. Kiwi reagiert nicht auf meine Bitte, einen Gutschein zu beantragen und würde alternativ für weitere 20 Euro bei TAP nach einer Stornierung nachfragen. Mittlerweile hat LATAM mir angeboten, die Tickets für Manaus-Sao Paulo zu stornieren, aber nur über Kiwi. Nach dem aktuellen Flugastrecht müsste TAP eigentlich die Flüge stornieren, aber ich kann es schwer ohne Kiwi einfordern. Ich hatte alles mit PAY-PAL bezahlt. Ohne Kiwi könnte ich mit Stornierung bei LATAM und Gutschein von TAP etwas erreichen, aber wie kann ich mich gegen Kiwi wehren ? Was passiert, wenn der Abflug vor der Tür steht, oder sollte man versuchen, bei Pay Pal einen Fall zu eröfnnen ? Gibt es ein Gesetz oder Hilfsportal, wenn man die Flüge über einen Reisevermittler gebucht hat ?
    V

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich kannst du es bei PayPal versuchen. Dafür würde ich aber erst Beweise sammeln, dass Kiwi die Erstattung ablehnt und die Flüge auch wirklich alle annulliert worden sind.

  95. Roland Edwin sagt:

    Hi,
    danke für die guten Tips bisher.

    Wenn ich die Verordnung richtig verstanden habe, dann gilt sie natürlich auch für Flüge, welche in einem Drittstaat einen Flug in ein EU-land gebucht haben, sofern das Flugunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der EU ist. Konkret: Iberiaflug Dakar-Madrid-Wien und retour im März/April d.J. Beide Flüge wurden inzwischen storniert und nur Vouchers angeboten.
    Frage 1: Rückerstattung des Ticketpreises somit erforderlich gem. VO?
    Frage 2: Hältst du es für sinnvoll, die Option mit dem Voucher anzunehmen, um allenfalls monatelangen Korrespondenzen mit Anwalt/Schlichtungsstelle etc. zu vermeiden? Würde wahrscheinlich die gleiche Route wieder fliegen. Gibt es mit Iberia Erfahrung?
    Danke

  96. Jan sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Rückflug von Colombo nach Hamburg wurde von Emirates annuliert. Wir haben bereits vorher schon versucht über Emirates und kissandfly (dort haben wir die Tickets gebucht) die Flüge umzubuchen. Leider gab es keine Reaktion, daher haben wir uns dann selber eine Ersatzbeförderung (ebenfalls mit Emirates aber über Opodo) bemüht. Ansonsten wären wir wahrscheinlich immer noch auf Sri Lanka.

    Bei wem kann ich die Zusatzkosten geltend machen ? Emirates oder kissandfly ? Wie wäre aus deiner Sicht hier die optimale Vorgehensweise ?

    Vielen Dank im Voraus

    • Johannes sagt:

      Der Rückflug fällt halt nicht unter EU-Recht. Eine Kostenübernahme durch Emirates würde ich nicht erwarten. KissandFly ist wenn dein Ansprechpartner.

  97. Kerstin sagt:

    Hallo Johannes, hast du meine Frage vom 10. März übersehen 🙂 liebe Grüße

  98. Kerstin sagt:

    Hallo Johannes, ich beziehe mich nochmal auf mein Anliegen vom 14.2.2020.
    Eurowings hat uns die Kosten für den Rückflug erstattet in einer E-Mail die mit „auf Ihren Wunsch hin überweisen wie Ihnen..“ begonnen hat. Wir haben gegen diese Email widersprochen und haben geschrieben dass es nicht unser Wunsch war den Rückflug erstattet zu bekommen (107€ insgesamt für beide Personen) sondern die Erstattung für die bahn Fahrkarte (306€ insgesamt für 2 Personen) beantragen. Eurowings schrieb daraufhin zurück dass wir die Bahnfahrkarte einreichen sollen. Nachdem wir die Rechnung eingereicht hatten, erhielten wir die Antwort, dass sie uns bereits die Kosten für den ausgefallenen Rückflug erstatten haben. Die Begründung für den Ausfall war Sturmtief „Sabine“ und die Kosten für die Alternativbeförderung nicht übernommen werden können. Im Falle von Unregelmäßigkeiten bieten sie Umbuchungsmöglickeit auf dem eigenen Streckennetz oder mit Partnerairlines an. Allerdings hatte diese Umbuchungsfunktion nicht funktioniert (da unsere Buchung nicht gefunden wurde, mit Screenshot dokumentiert). Wie können wir weiter vorgehen damit wir auf den 200€ nicht sitzen bleiben? Viele Grüße und vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    • Johannes sagt:

      Am besten drohst du freundlich mit der Schlichtungsstelle oder einem Anwalt. Sollte Eurowings darauf nicht eingehen, reich den Fall wirklich bei der Schlichtungsstelle ein.

  99. Edith Seegert sagt:

    Hallo Johannes unser Problem wir haben gebucht über fünf vor Flug Morgen von Bangkok nach Peking und dann weiter nach München alles mit Air China.
    Der Herflug vor 16Tagen ohne Probleme. Jetzt der Rückflug sollte nach erster Änderung nicht nur 1,5Std Aufenthalt in Peking sein sondern 5Std, naja erträglich.Aber nu hieß es als wir zur Sicherheit nochmal nachgefragt haben ob alles so bleibt das unsere Flüge ab Peking weg sind und wir jetzt 2Tage am Flughafen Peking festsitzen bevor wir weiter kommen
    Natürlich müssen wir alle wieder arbeiten. Welche Möglichkeit haben wir überhaupt? Mf G die Edith

    • Johannes sagt:

      Hallo Edith,

      leider gelten für Flüge ab Thailand nicht die EU-Fluggastrechte. Ich würde mit Air China sprechen und auf eine Umbuchung auf die nächste mögliche Verbindung ohne langen Aufenthalt in Peking bitten.

  100. Heike Hafner sagt:

    Hallo Johannes,
    nachdem sich echt nichts weiter in unserer Angelegenheit getan hat, haben wir den Fall an die Schlichtungsstelle weiter geleitet wie du es geraten hast. Danke für deine Antwort und Hilfe!!
    Mal sehen, was jetzt dabei rauskommt!

    Freundliche Grüße
    Heike Hafner

  101. Heike Hafner sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir waren am 29.12.2019 auf unserem Rückflug DE 3759 (der ganze Flieger war ein Rückflug für AIDA von Mo Bay nach Frankfurt a.Main) von einer Umleitung über Teneriffa und ca 8-stündiger Verspätung – bedingt durch eine Beschädigung der Flugzeugtür beim Anfahren an den Flugsteig – betroffen. Wir haben unsere Ansprüche einige Tage nach Rückkehr an CONDOR über das entsprechende Formular über die Webseite gestellt und werden seitdem „hingehalten“ und auf ein „spezielles (noch zu eröffnendes) Verfahren zur Überprüfung unserer Ansprüche wegen der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook“. Wir sollen daher nochmals ein neues Online-Formular ausfüllen (diesmal mit mailadresse und durch Passwort gesichert), was wir aber nicht getan haben (warum auch!). Außerdem bräuchten wir dort eine „Buchungsnummer“ auf die keine uns bekannte passt; weder die vom Reisebüro, noch von AIDA, oder eine, die wir zur Platzreservierung direkt bei CONDOR erhalten hatten. Wir kämen mit diesem anderen online-Formular gar nicht weiter!!!
    Wir wissen definitiv von einem weiteren Ehepaar dieses Fluges, dass diese auf gleiche Weise wie wir ihre Forderung Anfang Januar gestellt haben – und Ende Januar eine Mail mit Zusage der 2 x 600 EUR erhalten haben (wir haben dieses Schreiben sogar mit Vorgangsnummer bei CONDOR!); das Geld war einige Tage später auf deren Konto.
    CONDOR hat auf unseren Verweis auf bereits erfolgte Zahlung bei anderen Fluggästen dieses Fluges (ohne Nennung der Vorgangsnummer und Namen des Ehepaars) überhaupt nicht reagiert und uns wieder auf die bereits erhaltene Mail wegen „besonderem Verfahren wegen Insolvenz Thomas Cook“ usw. verwiesen.
    Ich finde es definitiv eine Frechheit! Man kann im Serviceventer bei CONDOR telefonisch gar nichts erreichen; auch hier immer nur der Verweis auf den mail-Verkehr, mehr könne man dazu nicht sagen. Einen Sachbearbeiter bekommt man nicht ans Telefon, den kann man nur per Mail erreichen (Aussage am Telefon).
    Weitere Mails werden wohl auch keinen Erfolg haben?? Mit Schiedsstelle drohen – oder Anwalt??( letzteres hatten wir bereits angedroht, aber dann doch noch eine Mail geschrieben mit Bezugnahme auf bereits erfolgte Zahlung an andere, wie oben beschrieben.
    Was rätst du uns weiter zu tun??

    PS: ein ähnlicher Fall bei EUROWINGS vor 1 Jahr hatten wir auch schon, der wurde anstandslos innerhalb 3 Wochen über das Onlineformular beglichen!!

    Danke für eine Antwort im Voraus!
    Heike

  102. Kerstin sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir wären ursprünglich am 9. Februar 2020 um 16:05 Uhr von Amsterdam nach Stuttgart geflogen.
    Am 8. Februar 2020 um 20:13 Uhr haben wir eine E-Mail von Eurowings erhalten, dass unser Flug annulliert wird (ohne Angaben von Gründen) in der Mail gab es die Möglichkeit eine Umbuchungsfunktion zu nutzen. Die Umbuchungsfunktion funktionierte nicht, da mit dem Buchungscode (wurde von uns richtig eingetragen) ein Hinweis kam, dass die Buchung nicht gefunden wurde (mit Screenshot dokumentiert). Wir hingen 2h erfolglos in der telefonischen Warteschleife (ebenfalls mit Screenshot dokumentiert) und eine Reaktion auf unsere E-Mail Anfrage blieb bis heute aus.
    Wir haben nach Alternativflügen bei Eurowings geschaut, allerdings waren die Preise höher als eine Fahrt mit der Deutschen Bahn. Daher haben wir das Ticket über die Deutsche Bahn gebucht. Das Ticket der Deutschen Bahn kostet 100€ mehr wie das Flugticket das wir bereits bezahlt haben für den ursprünglichen Flug am 9. Februar 2020.
    Heute habe ich endlich telefonisch jemanden bei Eurowings erreicht.
    Die Dame sagte mir, dass die Annulierung aufgrund von Unwetter erfolgte (Sturm Sabine) und sie würden nur Kosten für den bereits bezahlten Rückflug erstatten.
    Haben wir irgendwelche Chancen, nicht auf den Kosten für das Bahnticket sitzen zu bleiben?
    Liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Kerstin,

      Eurowings muss euch auch eine Ersatzbeförderung bezahlen. Reich die Rechnung bei Eurowings ein zusammen mit deinen dokumentieren Versuchen.

  103. Hanna sagt:

    Hallo! weiß nicht ob das Forum hier noch aktuell ist aber habe eine Frage zu einer rechtzeitig angekündigten Flugplanänderung bei Swiss Air.

    Wir fliegen zwar erst im Juni, haben aber schon rechtzeitig und vor allem aufgrund der guten Flugzeiten gebucht… aber denkste:

    Haben einen Flug von VIE nach ZRH und dann weiter von ZRH nach Las Vegas gebucht. Der Flug von ZRH nach Las Vegas wurde nun von 13:45 auf 19:40 nach hinten verschoben… Grund: Die vorherige Maschine wurde einfach gestrichen.

    Meine Frage: Kann ich trotz der rechtzeitigen und eigentlich frühen Meldung durch SWISS eine Kompensation dafür bekommen? Wir landen nun erst knapp vor Mitternacht in Las Vegas / der Reiseplan ist natürlich dahin…

    Würde mich über eine Antwort freuen, Danke und LG Hanna

  104. Raik sagt:

    Hallo Johannes,

    ich bin im Oktober mit Qatar von Prag nach Doha (eiegentlich Bali) geflogen. Mein Flug wurde gecancled und ich mußte den nächsten nehmen. Ich habe Über Ratis eine Email an Qatar geschrieben und eine 600 Euro Vorderung zur geltung gebracht. Zwei wochen später habe ich eine Email von qatar bekomme, in welcher Sie schreiben, dass ich die 600 Euro bekomme aber noch meine Bankdaten und Passportkopie schicken soll. Das habe ich Mitte November mittels eine Antwort-Email gemacht. Anders kommt man ja auch nicht an deren Email-Adresse. Seit dem keine Antwort. Das erste Problem ist sicher, dass Ratis nicht in Tschechien klagt also brauche ich eine Kanzlei, welche das tut. Deshalb habe ich versucht selber dort anzurufen mit (CASE Nummer) erst in Deutschland, dann in Doha aber ich komme nicht an den Customer Care ran. Die Leute mit denen ich telefoniere sagen dann immer sie schreiben eine Email an den Customer Care …? Meine Frage wäre jetzt als erstes: Muß ich die Verjährung hier jetzt auch beachten ? Gibt es das öfter, dass eine Airline schreibt sie zahlt und tut es dann nicht? Wenn ja welche von den oben geannten Kanzeleien klagt auch in Tschechien? So weit ich weis, funktioniert die Schlichtungstselle nur von Deutschland aus.

    • Johannes sagt:

      Hallo Raik,

      ich würde noch einmal gezielt Qatar Airways anschreiben. Sonst versuch es mal über Facebook/Twitter dort ist der Support von Qatar Airways deutlich kompetenter.

  105. alex sagt:

    Hallöchen, mir wurden heute per email von Eurowings meine Fluggastrechte verweigert. Nachts 27.11 bekam ich eine Email der Stornierung, flug düsseldorf nach Miami 12:30h, ich rief (da ich glücklicherweise wach war) sofort an, wir wurden dann umgebucht auf 19:50h, erst nach Zürich, Übernachten (sollte ich selbst buchen/ verauslagen, alle Belege sammeln), tags drauf 9:50h direkt weiter nach Miami. Anfang Dezember kontaktierte ich wegen Erstattung die Airline.. Heutige Antwort: nicht mal das Hotel,das ich infolge der Stornierung und Umbuchung via Zürich nach Miami selbst verauslagen sollte, soll mir voll erstattet werden weil 227,43€ für zwei Person mit Frühstück zuviel ist, in Zürich, das ich selbst buchen sollte, nachts, Vorlauf keine 17std.. Dabei darf mal laut Eu-Rechten allerlei Belege Hotel Taxi Verpflegung einreichen – Zürich hat die teureren Taxitarife weltweit, auch extreme Lebenshaltungskosten. Erstattung der 600€ wegen 22std Verspätung wurde natürlich ebenfalls verweigert ohne Nennung des konkreten Grundes stattdessen mit allgemeinen Ausführungen zu verschiedenen BGH-Urteilen.. Was sollte ich jetzt wohl tun? ich meine natürlich habe ich auf die email geantwortet, auch 2-fach die Hotline versucht zu erreichen (aber die war ab 18h wohl dicht, hatte nur die allg. service Mitarbeiter dran, die im system für mich einsahen und mir keinen grund für die damalige Stornierung nennen können weil kein Grund hinterlegt)

    • Johannes sagt:

      Am besten du reichst den Fall mal bei der Schlichungsstelle ein. Meiner Meinung nach sollte Eurowings auf jeden Fall die Hotelkosten übernehmen und ich finde sie auch nicht zu hoch für Zürich und kurzfristig gebucht.

  106. Petra sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Mann und Ich haben im Oktober für die Reise im April/Mai’20 nach Thailand mit Swiss Air Tickets gekauft. Alles gut soweit, bis jetzt auf dem Rückflüg BKK -Zürich Ankuft 19:35 unser Anschluß Flug um 21:00 nach NBG annuliert wurde. Reisebüro hat uns informiert. Swiss hat uns einen anderen Anschlußflug eingetrag jedoch sind wir da noch 2std in der Luft. Habe mit Swiss telefoniert und die meinten das der 21:00 Flug aus operativen Gründen nicht mehr existiert. Somit haben wir den nächstmöglichen Flug von Swiss bekommen aber mit 12std. Auftenthalt in Zürick. Laut Swiss würden wir einen Hotelvoucher bekommen. Schriftlich habe ich nur das ursprüngliche gebuchte Dokument und die Änderung auf den nächstmöglichen Flug. Hast du Erfahrung mit Swiss was das angeht und wir haben jetzt bammel ob wir in Zürich auf unseren Kosten sitzen bleiben.

    VG Petra

  107. Petra Sanchez sagt:

    Hallo ,

    Wir wollten am 28.Dez.2019 in die dom.Rep. fliegen . Der Flug wurde bei Opodo gebucht und die ausführende Airline war Air canada . Wir mussten also mit Zwischenlandung Toronto fliegen wofür wir ein Visum benötigten . Das hatten wir auch beantragt nur war bei einem der 4 Visas in der Reisepassnummer ein O statt eine Null angegeben worden . Am Checkin Schalter sagte die Dame uns dann das dieses Visum neu beantragt werden müsse da dies in der Regel schnell geht . Sie sagte uns aber auch , das für den Fall das es länger dauert , nur 3 Personen fliegen könnten und wir uns das überlegen könnten . Also beantragten wir das Visum und als wir im Bezahlvorgang waren sagte sie ganz unvermittelt das sie den Schalter jetzt schließt . Wir baten noch um ein paar Minuten aber sie verschwand einfach . Keine Nachfrage ob jetzt noch jemand fliegen will bzw. auch keine Alternativen angeboten . Ich telefonierte dann mit Opodo um eine Umbuchung zu bekommen bzw. eine Lösung zu finden . Dort hing ich erst mal in der Warteschleife bis dann eine Dame , die der deutschen Sprache kaum mächtig war , ans Telefon ging. Ich schilderte ihr die Situation und bat um eine Umbuchung . Sie verstand nichts von dem was ich sagte , sie bot mir von einem Flug der ab Toronto ging bis zu einem Hotelzimmer in der Dom. Rep. alles an . Ich fragte dann noch ob jemand da wäre der deutsch spricht und versteht aber dies wies sie empört zurück und behauptete sie spreche doch deutsch . Das Ende vom LKieb war das wir zu viert wieder heim fahren mussten . Viel Geld verloren und einen 4 wöchigen Urlaub noch dazu . Nun meine Frage , kann ich jemanden auf Schadenersatz verklagen bzw. fordern und wenn ja , Opodo oder AIr canada ??

    • Johannes sagt:

      Hallo Petra,

      warum habt ihr nicht versucht direkt mit Air Canada in Kontakt zu treten? Meiner Meinung nach liegt der Fehler bei Euch, jemanden deswegen auf Schadensersatz zu verklagen verstehe ich nicht.

  108. Marie sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für Deine Antwort!

    Der letzte Bus von Flughafen fährt um 00:46. Zu knapp. Und dann muss man noch einen Zug nehmen und 10 Minuten zu Fuss nach Hause laufen. Alles für mich (alleine) um diese Zeit zu riskant. Deswegen musste ich einen Taxi nehmen.

    Kann ich Dir noch etwas fragen?

    Was ist, wenn Eurowings erst kurz vor der geplannten Reise sich meldet?
    Sollte ich nicht bereits ihnen kontaktieren? Irgendwie muss ich meine Reise plannen…

    Und ich habe gerade gesehen, dass es am Tag des Rückflugs doch einen anderen Flug gibt, allerdings startet früher und flieg über München. Es wäre für mich besser, da es am Köln um 17:50 landet. Meinst Du, ich könnte es bereits vorschlagen?

    Vielen Dank!!!

  109. Marie sagt:

    Hallo Johannes, nochmal,

    habe vergessen zu sagen, der Flug ist für den 4. Mai vorgesehen.

    Danke nochmals und viele Grüße

    Marie

  110. Marie sagt:

    Hallo Johannes,

    auch ich weiß nicht genau was ich machen soll. Ich habe einen Flug mit Eurowings am Juni 2019 für die Strecke Köln/Bonn – Faro gebucht. Hinflug 11.20 mit Ankunft 14:30, Rückflug 13:20 mit Ankunft 18:25.
    Jetzt stelle ich zufällig fest dass diesen Flug nicht mehr angeboten wird. Beim einsehen meine Buchung sehe ich, dass die Zeiten einfach geändert worden sind, sodass der Hinflug erst um 16:25 stattfindet, mit Ankunft um 19:35 (portugiesische Zeit) und der Rückflug erst um 20:25 mit Ankunft um 00:30 (deutsche Zeit) stattfindet.
    Ich bekam bisher keine E-Mail Nachricht oder SMS von Eurowings. Darauf warte ich natürlich. Allerdings: Durch diese neue Flugzeiten entstehen für mich Hotel bzw. Taxi Kosten, da es keine Möglichkeit für mich gibt, Abends mit ÖPVM zu meinem Ziel zu fahren (würde ich auch um 00:30 nicht machen!).
    Meine Frage: Es sind mehr als 5 Stunden Verspätung. Ich nehme an, Eurowings wird sich melden. Aber: Habe ich trotz rechtzeitiger Meldung von Eurowings Anspruch auf Entschädigung?
    Es gibt keine andere mögliche Flüge nach Faro, auch nicht mit andere Flugsesschaften.
    Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
    Gruß, Marie

    • Johannes sagt:

      Hallo Marie,

      du kannst versuchen die Kosten bei Eurowings gelten zu machen als Schadensersatz. Kann aber leider gut sein, dass Eurowings sich quer stellt. Solltest also gut belegen können, dass es für dich um 00:30 Uhr keine Möglichkeit mehr gibt nach Hause zu kommen.

  111. Barbara sagt:

    Hallo Johannes,
    vielleicht kannst du mir mit deinen Erfahrungen behilflich sein.
    Mein Mann und ich haben im Juni 2019 bei Eurowings einen Nonstop Flug von München nach Fuerteventura gebucht.
    Abflug München 06:30 – Ankunft Fuerteventura 10:10
    Zufällig habe ich jetzt festgestellt, dass dieser Flug in einen Umsteigeflug geändert wurde.
    Abflug München 06:25 – Ankunft Köln-Bonn 07:40 – Abflug Bonn 10:15 – Ankunft Fuerte 13:50
    Der Flug ab Köln-Bonn wird von Germanwings durchgeführt.
    Die Fluggesellschaft hat sich bei uns wegen der Änderung noch nicht gemeldet.
    Kannst du mir bitte sagen, wie wir uns verhalten sollen?
    Haben wir ein Recht auf Entschädigung?
    Danke

    • Johannes sagt:

      Hallo Barbara,

      ein Recht auf Entschädigung habe ihr erst, wenn euch Eurowings weniger als 2 Wochen im Voraus benachrichtigt. Warte mal bis Eurowings euch kontaktiert und sucht ggf. eine Alternativverbindung raus und fordert Eurowings auf euch auf diese umzubuchen.

      • Barbara sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        wir warten natürlich ab, ob sich Eurowings bei uns noch meldet.
        Noch eine kurze Frage.
        Kann Eurowings einfach einen gebuchten Nonstop Flug in einen Umsteigeflug ändern?
        Durch diese Änderung kommen wir fast 4 Stunden später am Zielflughafen an.
        Danke

        • Johannes sagt:

          Leider ja aber du hast das Recht die auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen zu lassen. Das kann auch mit einer anderen Fluggsellschaft sein, wenn es eine bessere Verbindung gibt.

  112. Claudia sagt:

    Hallo Johannes,
    vielleicht hast du ja auch für mich einen Tip ?.
    Ich hatte bei einem Flug mit Condor von Antalya nach Hamburg 9 Stunden Verspätung. Laut des Flugkapitäns hatte ein Vorflug einen technischen Defekt.
    Ich habe dann meinen Anspruch auf Entschädigung bei Condor eingereicht, dieser wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der Verspätung um höhere Gewalt handelt, wegen dem Wetter.
    Ich habe daraufhin geschildert, was der Flugkapitän als Begründung durchgesagt hat und habe mit dem Anwalt gedroht.

    Nun habe ich die zweite Absage bekommen, mit der Begründung, die Wetterbedingungen bei einem direkten Vorflug begründen den außergewöhnlichen Umstand.
    Sie lehnen meine Forderung nun endgültig ab.

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      es ist meiner Meinung nach keine höhere Gewalt wenn der vorherige Flug wegen Wetter verspätet war. Condor hätte ja auch einen Ersatzflugzeug bereithalten können.

      Ich würde mich mit dem Fall mal an die Schlichtungsstelle wenden 😉 Condor ist immer sehr hartnäckig.

  113. Julia sagt:

    Hallo Johannes,

    meine Schwester hat einen Flug bei lastminute.de gebucht, von VVI (Santa Cruz/Bolivien) über Miami nach Düsseldorf und zurück. Der Hinflug ist erst im Januar. Jetzt wurde allerdings der Flug von VVI nach Miami storniert, da die Fluggesellschaft diese Strecke nicht mehr fliegt. Meine Schwester würde natürlich gerne einen Alternativflug nutzen, da sie zum jetzigen Zeitpunkt einen gleichwertigen Flug nicht mehr zu den gleichen Konditionen bekommt.
    Zunächst wurde ihr von lastminute.de auch ein alternativer Hin- und Rückflug angeboten. Den Hinflug hatte sie auch schon akzeptiert und das schriftlich in einer Mail bestätigt, sich aber für den Rückflug noch einmal nach einer Alternative erkundigt. Seitdem behauptet lastminute.de es gäbe keine alternativen Flüge mehr und sie könnten ihr nur noch die Rückerstattung anbieten. Eigene Recherchen haben ergeben, dass es natürlich noch alternative Flüge gibt, sogar mit kooperierenden Fluggesellschaften der Fluggesellschaften des ursprünglichen Fluges. Mehrere Telefonate mit lastminute.de waren mehr als frustrierend. Die Frage, warum man meiner Schwester keine alternativen Flüge anbieten könne, wurde mehrfach bewusst nicht beantwortet. Mit dem Vorgesetzten wollte man sie auch nicht verbinden, mit der Begründung, dass der nichts anderes sagen würde und sowieso weder Deutsch noch Englisch spreche.
    Uns geht es in diesem Fall überhaupt nicht um irgendeine Entschädigung, sondern wirklich nur um das Anbieten eines alternativen Fluges. Hast du irgendeine Idee, was wir an dieser Stelle machen können? Wir hatten jetzt überlegt, mal über die Verbraucherzentrale zu gehen, ein Anwalt ist natürlich immer gleich mit hohen Kosten verbunden.
    Vielen Dank und viele Grüße!

    • Johannes sagt:

      Hallo Julia,

      habt ihr mal mit einem Anwalt gedroht? Bewirkt häufig Wunder 😉 Ansonsten auch androhen einen Ersatzflug zu buchen und die Kosten Lastminute.de in Rechnung zu stellen. Welche Airline hat denn das Ticket ausgestellt. Versucht die mal direkt zu kontaktieren.

  114. Claudia sagt:

    Hallo,

    Am Samstag 14.09.19 viel der Flug in New York ewr aus.. technischen Defekt.. alle mussten wieder raus aus dem Flieger .. da es Abend war konnten wir dort ins Hotel. Versucht mit eurowings Kontakt aufzunehmen scheiterte. Sollten am nächsten Tag Abend zum anderen Flughafen JFk und von dort aus fliegen. Waren 1 1/2 Tage zu spät in Düsseldorf..
    Mussten noch 1 Tag jeder Urlaub nehmen (Ehemann und ich ).. Taxi mussten wir such von EWR nach JFk zahlen
    Lohnt es sich Ansprüche geltend zu machen ?
    Danke
    Lg Claudia

  115. Dagmar sagt:

    Hallo Johannes,
    durch Zufall habe ich bei meiner Recherche dieses tolle und sehr informative Portal entdeckt, vielen Dank.
    Hier nun unser Fall:
    Mein Sohn und seine Freundin (20 Jahre) waren letztes Jahr mit Ryanair von Baden-Baden nach Rom (Ciampino)geflogen. Am Sonntag, 6.5.18 wurde unser Sohn von Ryanair informiert (leider haben wir diese E-Mail/ und oder SMS nicht mehr), dass der geplante Rückflug am 8.5.18 annulliert wird und die Möglichkeit einer Umbuchung mit einem Rückflug am 12.5.18 oder einer Flugpreis-Erstattung möglich ist. Von dieser Situation völlig unerfahren und überfordert haben wir uns für die Erstattung des Flugpreises (insgesamt € 90,38 ) entschieden und und selbst um Rückflüge in diesem Fall
    bei der Lufthansa nach Frankfurt gekümmert. Die entstanden Mehrkosten (€230,94)
    haben wir von Ryanair zurückfordert und einen anlehnenden Bescheid mit folgendem Inhalt erhalten:

    Ich beziehe mich auf Ihre Korrespondenz vom 12.09.2019.

    Ich bedaure, dass Ihr Flug FR9623 von Rom Ciampino – CIA nach Karlsruhe Baden-Baden – FKB am 08.05.2018 aufgrund von Arbeitskämpfen, die außerhalb unserer Kontrolle lagen, storniert wurde.

    Da diese Stornierung unerwartet war und sich daher der Kontrolle von Ryanair entzogen hat, möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß EU261 keine Entschädigung fällig ist.

    Zusammen mit dem Hinweis auf Ihr Recht unter EU261 wurden Sie darüber informiert, dass Sie sich zuerst mit uns in Verbindung setzen und uns die Möglichkeit geben sollten, Sie auf einem geeigneten Ryanair-Flug umzuleiten. Wäre dies nicht möglich, könnten Sie zu einer anderen Fluggesellschaft umleiten, und wir würden die Preisdifferenz bezahlen.

    Da Sie uns nicht die Möglichkeit gegeben haben, Sie umzuleiten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf alternative Transportkosten haben.

    Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie sich entschieden haben, nicht bei Ryanair umzubuchen, sondern eine Rückerstattung Ihres stornierten Fluges beantragt haben. Wir haben die Rückerstattung wie gewünscht bearbeitet. Sobald diese Rückerstattung bearbeitet wurde, haftet Ryanair nicht mehr gemäß EU261.

    Ich vertraue darauf, dass das oben Gesagte die Situation klarstellt

    Diesem Schreiben haben wir widersprochen und die Rückmeldung erhalten, dass sich an der o.g. dargelegten Position nichts ändert.
    Wie würden Sie in unserem Fall jetzt weiter vorgehen?
    Wir freuen uns auf eine Rückmeldung und möchten Ihnen schon jetzt ganz herzlich dafür danken. Freundliche Grüße Dagmar

    • Johannes sagt:

      Hallo Dagmar,

      sich den gezahlten Flugpreis von Ryanair erstatten zu lassen, war leider ein Fehler. Dann erlicht leider der Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Ich würde da einen Anwalt zu Rate ziehen. Ist durch die Erstattung leider ein schwieriger Fall.

  116. özlem sagt:

    Hallo,

    am 27.7.2019 wurde unser Flug von Barcelona nach Frankfurt von Rynair gecancelt.
    Ich habe bis zum 4 August kein Platz bekommen. Und wir sind dann mit der Airlines Vueling nach Basel geflogen am nachsten Tag und von Basel mit der Bahn nach Frankfurt.Ich habe gleich am nachsten Tag Rynair eine Mail geschickt mit den ganzen Kosten und mir wurde auch geantwortet,das sie sich kümmern und sich am mich wenden. Ich hoffe auf Entschadigung.Es war einfach nur schrecklich. Ich habe alles dokumentiert.

  117. Stefan sagt:

    Hallo,

    Unser Flug von Köln nach Dresden wurde von Eurowings erst zweimal verschoben und dann 20 Minuten vor Boarding annulliert. Wegen Operativen Problemen…

    Wir wurden auf den nächsten Flug am nächsten Tag gebucht und auf Eurowingskosten im Flughafenhotel eingecheckt, inklusive Verzehrgutschein.

    Wir haben aufjedenfall vor, in irgendeiner Weise noch auf Schadenersatz zu klagen, denn der Urlaubsstart viel gehörig ins Wasser.

    Jetzt haben wir aber mal ein wenig recherchiert und müssen feststellen, das diese Verbindung in den letzten drei Wochen, drei mal annulliert wurde… wie kann das sein bzw. was bedeutet das?

    • Johannes sagt:

      Hallo Stefan,

      warum die Verbindung so oft ausfällt, kann dir nur Eurowings beantworten. Auf jeden Fall solltet ihr bei operativen Gründen ja Anspruch auf 250€ haben.

  118. Barbara sagt:

    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage…Ich habe bei eurowings einen Flug gebucht, bei dem nun auf Grund einer „Flugplanänderung“ der Rückflug um 7 Std 35 Min (!!!) nach vorne verschoben wurde (7.55 Uhr statt 15.30 Uhr). Da Einsteigen um 7.55 unmöglich ist (Rundreise), werde ich den Flug stornieren und was anderes buchen müssen. Hat jemand Erfahrungen, wie/ob/wieviel Geld ich zurückbekomme? Vielen Dank schon mal!

    • Johannes sagt:

      Hallo Barbara,

      das Geld zurück zu bekommen sollte kein Problem sein. Du kannst auch schauen ob es einen geeigneten Alternativflug gibt, der näher an den ursprünglichen Flugzeiten liegt und Eurowings auffordern dich darauf auf deren Kosten umzubuchen.

  119. Tanja sagt:

    Hallo Johannes, kannst Du Dir bitte nochmal meine Nachricht vom 07.06.2019 ansehen, sowie die folgenden Nachrichten zwischen mir und Peer. Hast Du noch Tipps für mich?

    • Johannes sagt:

      Sorry ich hatte überlesen, dass du noch eine Antwort von mir erwartest. Also für mich klingt das ziemlich nach Ausrede. Ein Reifenschaden wäre meinem Verständnis nach keine höhere Gewalt.

      Ich würde den Fall bei der Schlichtungsstelle einreichen. Außerdem muss Eurowings, unabhängig vom Grund, die Kosten für die Fahrt mit dem PKW, wenn es der eigene PKW war sind 30 Cent/Kilometer üblich, oder natürlich den Flugpreis erstatten. Denke der beste Weg ist die Schlichtungsstelle.

  120. Max sagt:

    Hallo,

    danke für den hilfreichen Beitrag. hätte zwei Fragen:

    1- jetztfliege ich mit Airline A auf von Airline A durchgeführten Flug. Der Flug wurde annuliert und dann eine Umbuchung durchgeführten werden. Habe ich Anspruch auf von Airline A durchgeführten Flug oder darf die Airline eine Umbuchung auf von Airline B Flug tätigen (ohne meine Zustimmung notwendig zu sein)? darf ich in diesem Fall die Umbuchung ablehnen und eine Buchung auf Airline A Flug fordern? Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Hotel Übernachtung wenn der Flug von Airline A am folgenden Flug ist?

    2- Darf ich eine Umbuchung mit anderer Route (mit Zwischenstopp) ablehnen, wenn den ursprünglichen gebuchten Flug direkt war?

    Danke im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Hallo Max,

      grundsätzlich muss dich die Airline auf den nächst möglichen Flug zu deinem Ziel bringen. Das kann auch mit einer anderen Airline sein.

      Da es sich aber i.d.R. dann um eine Annullierung des ursprünglichen Fluges handelt, kannst du auch die Umbuchung ablehnen und eine Erstattung verlangen. Auf eine Umbuchung auf den nächsten Flug mit Airline A + Hotelkosten hast du aber i.d.R. keinen Anspruch.

  121. Tanja sagt:

    Vielen Dank Peer, dann warte ich nochmal bis nächste Woche!

  122. Tanja sagt:

    Hallo Peer, ja die Begründung habe ich schriftlich. Ich bin nicht umgebucht worden, sondern mit dem PKW nach Stuttgart gefahren

    • Peer sagt:

      Den PKW hattest du selbst bezahlt, d.h. du bisher keinen Cent von Eurowings gesehen? Meines Erachtens müssten dir dann der Flugpreis oder die Fahrtkosten erstattet werden und 250€ Entschädigung zustehen.

      Da EU-Claim das Ganze ja anscheinend nicht weiter verfolgen möchte, könnte sich die Durchsetzung aber schwierig gestalten. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit Fairplane gemacht, nachdem Flightright zuvor ablehnte.

      Muss aber zugeben, dass ich kein Experte in dem Gebiet bin. Nächste Woche ist Johannes aus dem Urlaub zurück, vielleicht hat er noch Tipps.

  123. Tanja sagt:

    Hallo Johannes, mir wurde ein Flug der Gesellschaft Eurowings am 19.05.2019 abends von Hannover nach Stuttgart 2 Std vor Abflug annulliert ohne Angabe von Gründen. Nach Geltendmachung meiner Rechte bei Eurowings, bekam ich eine Ablehnung mit der Begründung, das Flugzeug hätte einen Reifenschaden gehabt und dieses zähle zu den außergewöhnlichen Umständen, aufgrund derer die Fluggesellschaft nicht zahlen müsse. Ein weiterer Versuch meine Rechte zu bekommen über EU-Claim war auch erfolglos, hier war allerdings die Begründung, es handele sich um schlechte Witterungsverhältnisse, die zu den außergewöhnlichen Umständen zählen würden. Mich verwundert doch sehr, dass es plötzlich zwei verschiedene Versionen der Ablehnung gibt. Hat es Sinn noch weitere Schritte einzuleiten? Muss Eurowings nicht wenigstens meinen Ticketpreis erstatten?

    • Peer sagt:

      Hast du die Begründung mit dem Reifenschaden schriftlich / in Textform? Dann sollten die Chancen eigentlich recht gut stehen.

      Wurdest du dann von EW umgebucht oder wie bist du ans Ziel gelangt?

  124. Ansi sagt:

    Hallo Johannes
    Du hast wirklich eine tolle Seite erstellt und ich hoffe du hast auch für mich einen Rat.

    Bereits bei Ankunft am Flughafen Leipzig/Halle um 17:30 war angeschrieben an der Departure Tafel, dass mein Flug mit Air Cairo nach Marsa Alam verspätet sein wird. Statt planmäßig 20:00 um 23:40. Mir wurde keine Verpflegung jeglicher Art angeboten. Email war Dank kostenlosem WiFi am Airport kein Problem. Beim Boarding um 23:30 wurde uns ein Zettel ausgehändigt. Ein Bestätigung der Verspätung um 3h 40min, mit der Begründung schlechten Wetters. Es war jedoch laut Internet und späteren Nachfragen vor Ort in Marsa Alam lediglich heiß, wie üblich um diese Jahreszeit.

    Da ich im www keine Emailadresse der Airline finden konnte und nur eine Adresse in Ägypten, habe ich meine Forderung (ordentlich formuliert mit Hilfe eines Musterschreibens) über das Kontaktformular auf deren Homepage an Air Cairo geschickt.
    Ich habe leider keine Bestätigung der gesendeten Anfrage an meine Email Adresse bekommen und kann somit nicht nachweisen, dass ich bereits meine Entschädigung persönlich eingefordert habe (die ist Bedingung auf einigen Fluggastoortalen, bevor man mit deren Hilfe weitere Schritte einleiten kann).

    Soll ich die von mir gesetzte 2 Wochen Frist abwarten, ob eine Reaktion erfolgt? 4 Tage sind seit dem vergangen.Wie schätzt du meine Erfolgschancen ein?
    Vielen Dank und liebe Grüße!

  125. Yassin sagt:

    Hi Johannes,
    Sehr hilfreich deine Seite ?

    Ich bin am 13.05.2019 mit Ryanair von Rabat nach Weeze geflogen und der Flug wurde nach Köln/ Bonn Flughafen umgeleitet und somit gab es eine Verspätung von mehr als 3 Stunden.
    Ich hab daraufhin über das Formular eine Entschädigung verlangt und 1 Woche später hat Ryanair die Ausgleichszahlung abgelehnt mit der Begründung das es sich um einen medizinischen Notfall gehandelt hat.

    Aber das kann nicht stimmen, weil der Flieger ein technisches Problem hatte. Man
    hatte uns am Flughafen darauf hingewiesen das der Flieger wegen eines Defekts 3 Std Verspätung hat. Nach 2 std Wartezeit ist ein Flieger von Ryanair in Rabat gelandet und diesen Flieger haben wir dann genommen.

    Ich bräuchte nun deinen Rat wie ich vorgehen soll.
    Soll ich Ryanair einfach per E-Mail zurück schreiben und darauf hinweisen das der Flieger ein technisches Problem hatte und das mir eine Entschädigung zusteht oder wie soll ich vorgehen?
    ( Die Ablehnung habe ich per E-Mail erhalten)

    Ich wäre über eine Antwort sehr erfreut.

    Danke

  126. Janina Reinhardt sagt:

    Moin Johannes,
    wir sind am Montag mit Eurowings von Düsseldorf mit 3:20 h Verspätung nach New York geflogen. Grund dafür waren
    „technische Probleme“. Nun kann ich die Erstattung direkt auf der Eurowings Hompage geltend machen, dort werden mir allerdings „nur“ 300€ angegeben, eigentlich stehen mir doch 600 € pro Person zu? Haben in Düsseldorf von Eurowings sogar eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Flug eben diese Verspätung hat. Ist das eine Masche der Fluggesellschaft, weniger anzubieten? Oder könnte es andere Gründe geben, warum nur die Hälfte erstattet wird? Hast du hierzu Erfahrungswerte?
    Grüße aus New York, Janina & Christian

    • Adrian sagt:

      Hallo Janina. Wenn ihr wegen technischer Probleme mehr als 3 Stunden zu spät in New York angekommen seid, sollten euch 600€ pro Person zustehen. Bei den angebotenen 300€ dürfte es sich tatsächlich um eine Masche handeln – auf keinen Fall annehmen und die 600€ fordern! Schöne Zeit in New York :)!

  127. Rose sagt:

    Hallo Johannes,
    ich hoffe du kannst mir weiter helfen.
    Wir haben über Jahn Reisen einen Urlaub in Kenia gebucht.
    Beim Rückflug hatte die Turkish Airlines in Mombasa um über 3 Stunden Verspätung. Mit der Begründung:
    * Late arrival of aircraft due to delay in departure thereof at the previous station due to restrictions at airport of destination of the pre-consecutive flight / 2 hours and 54 minutes
    * Deplaning of passengers with reduced mobility / 13 minutes
    * Air Traffic Control capacity / 5 minutes
    Da der Flug einen Zwischenstopp in Istanbul hatte wurde der Weiterflug nach München gleich in Mombasa beim Check in, um über vier Stunden verschoben.
    Wir kamen also um 17:00 Uhr um 21:25 in München an.
    Ich dachte, man bekommt 600 EUR. Entschädigung pro Person für über 3 Stunden Verspätung…. aber weit gefehlt. Turkish Airlines lehnt die Entschädigung ab und schreibt vorgefertigte, nicht zum Thema passende Antworten.
    Was kann ich noch machen? Es ist ja leider kein EU-Flug.
    LG

    Durch diese Verspätung wurde gleich in Mombasa

  128. Werner Herz sagt:

    Hallo Johannes,
    danke für die schnelle Antwort.
    Nochmals zum Verständnis: Das italienische Reisebüro hat den Flug seperat bei DER Frankfurt gebucht, weil bei dem italienischen Pauschalangebot nur Flüge aus Italien auf die Malediven inkludiert waren. Wir wollten aber ab Deutschland fliegen und darum wurden die Flüge extra gebucht. Der Rückflug wurde nach telefonischer Rücksprache mit dem italienischen Reisebüro während des Unwetters ebenfalls von diesem wieder bei DER gebucht mit dem Hinweis, dass dieser Flug dann zusätzlich zu bezahlen ist. Aber was soll man machen, wenn man bei Sturm auf der Insel festsitzt und irgendwann zurück muss. Von Qatar Airways haben wir eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass uns die Steuern für den nicht angetretenen Flug zustehen, ohne einen Hinweis, bei wem wir diese Steuern zurückfordern können. In den einschlägigen Foren heißt es doch immer, dass man das bei den Airlines direkt zurückfordern soll. Qatar selbst hat geschrieben, wir sollen uns an das Reisebüro wenden, da sie keine Einsicht in die Daten haben. Aber ich glaube nicht, dass weder das italienische Reisebüro noch DER die Steuern bezahlt. Oder?

    Viele Grüße
    Werner

  129. Werner Herz sagt:

    Hallo Johannes,

    im Mai 2018 waren wir auf den Malediven und ausgerechnet am Tag der Rückreise wurde das Wetter dermaßen schlecht, dass Transferflüge von der Urlaubsinsel zur Flughafeninsel in Male von der örtlichen Fluggesellschaft Trans Maledivian Airways nicht mehr durchgeführt wurden. Die Wasserflieger konnten bei dem Wind und dem extremen Regen einfach nicht mehr fliegen. Wir haben also unseren Flug von Male nach München mit Qatar Airways nicht erreicht. Am folgenden Tag war das Wetter dann besser und der Transfer konnte durchgeführt werden. Wir hatten zwischenzeitlich über das Reisebüro den neuen Rückflug mit Qatar gebucht, natürlich zu einem wesentlich höheren Preis: zusätzlich 1010 €! Die Reiserücktrittsversicherung hat die Erstattung trotz Reiseabbruchversicherung abgelehnt, da nur Naturkatastrophen, Erdbeben o.ä. versichert sind und keine Unwetter (reine Auslegungssache). Ich habe jetzt bei Qatar Airways wenigstens die Rückerstattung der Steuern und Gebühren eingefordert, jedoch immer nur die Antwort erhalten, ich solle mich an das Reisebüro wenden, von welchem der Flug auch gebucht wurde. Das Reisebüro ist allerdings in Italien, da die Insel nur über Italien gebucht werden kann. Der Flug wurde allerdings separat bei DER in Deutschland vom Reisebüro gebucht. Was tun???

    Mfg
    Werner

    • Johannes sagt:

      Hallo Werner,

      wenn das DER-Reisebüro den Qatar-Flug gebucht hat, musst du duch an das DER-Reisebüro wenden.

      Wurde das ganze denn vom Reisebüro als Komplettpaket verkauft? Vielleicht gilt das dann schon als Pauschalreise und das Reisebüro hätte sich um die Rückreise kümmern müssen.

  130. Sofie Auwermann sagt:

    Mein Flug – gebucht über ein Reiseportal (Sitz in Spanien) innerhalb von Südamerika wurde von der Airline (Sitz in Venezuela) annuliert und die Airline konnte mir keine zu meinen Reisedaten passende Alternative bieten.
    Es wurde mir ein Rückerstattung (schriftlich und telefonish) zugesichert. Allerdings warte ich auf den Zahlungseingang seit mehr als zwei Monaten und erhalte auf meine Nachfragen keine Antwort.

    Ich finde keine Informationen darüber, was zu tun ist, wenn das EU-Recht hier nicht greift. Was ist die richtige Vorgehensweise, um gegen Portal bzw. Airline vorzugehen und die Erstattung des Flugpreises zu erhalten?

    • Johannes sagt:

      Hallo Sofie,

      falls du den Flug mit einer Kreditkarte bezahlt hast, kannst du ggf. über deine Bank ein Chargeback wegen nicht erbrachter Leistungen durchführen lassen. Das geht auch nach dem Flug.

  131. Petra Kock sagt:

    Hallo,

    wir hatten eine Pauschalreise ueber HolidayCheck nach Marsa Alam gebucht, Reiseveranstalter ist BigXtra.
    Unser Flug war gebucht am 12.03.19 von Duesseldorf, Rueckreise am 22.03.19 Duesseldorf.

    2 Wochen vor Reisebeginn teilte uns HolidayCheck mit, dass sich der Rueckflug aendert, anstatt Duesseldorf wuerden wir jetzt in Koen/Bonn landen.
    Den Grund fuer die Aenderung konnte uns niemand sagen.
    Ist natuerlich doof, wenn das Auto in Duesseldorf geparkt ist.
    Aber es kommt noch besser. Wir sollten am 22.03.19 um 16:30 mit Sun Express zurueckfliegen.
    Am Flughafen angekommen stand, dass sich der Flug verspaetet, weil die Maschine, die aus Koeln kommt, einen technischen Defekt hat.
    Statt 16:30 Uhr sind wir dann endlich nachts um 1:45 Uhr gestartet.
    Allerdings mit einer Ersatzmaschine (Avion Express), die in Koeln/Bonn eingesetzt wurde.
    Wir landeten morgens um 6:00 Uhr in Koeln/Bonn, mit einer Verspaetung von 9 Stunden und 15 Minuten.
    Am Gepaeckband mussten wir dann auch noch feststellen, dass einer unserer Koffer in Marsa Alam geblieben ist. Den Verlust unseres Gepaecks konnten wir erst nach weiteren 2 Stunden, nach unserer Landung aufgeben, da der entsprechende Schalter nicht besetzt war.
    Nach heutigen Telefonat mit HolidayCheck wurde mir gesagt, ich sollte meine Beschwerde schriftlich einreichen, diese wuerde dann weitergeleitet werden an BigXtra, die uns dann evtl. finanziell ETWAS entgegenkommen wuerde.
    Welchen Tipp habt Ihr?

    Liebe Gruesse, von einem extrem genervten Reisenden

    • Johannes sagt:

      Hallo Petra,

      wegen der Verspätung auf dem Rückflug würde ich mich direkt an Sun Express wenden. Zusätzlich würde ich mich dann noch an BigXtra wenden wegen den Kosten für die Fahrt zwischen Köln und Düsseldorf.

      • Petra Kock sagt:

        Danke, fuer die schnelle Antwort.

        ist der Reiseveranstalter somit aus der Haftung raus, auch wenn es eine Pauschalreise war?
        Weil Du schriebst, besser direkt an Sun Express wenden.
        Wer ist fuer den fehlenden Koffer zustaendig?

  132. Marco sagt:

    Hallo ihr lieben,

    im April fleigen wir via Ryanair freitag-sonntag von luxemburg nach Berlin. Gestern kam eine Mail dass der Rückflug nun Montags vormittags stattfindet; ohne Begründung.
    Das heißt für uns eine Hotel-Nacht mehr buchen + 2×1 Tag Urlaub mehr nehmen. Haben wir hier Möglichkeit auf Entschädigung?
    Eine Komplett-Stornierung käme nicht in Frage da wir feste Tickets für ein Konzert schon haben.
    Im Forum lese ich immer wieder dass Ryanair 400 € pro Person erstattet hat. Wurden die dann immer angefordert oder ist das der Wert den Ryanair automatisch anbietet?

    Danke für eure Antwort.
    LG Marco

    • Johannes sagt:

      Hallo Marco,

      Bei den 400€ handelt es sich wahrscheinlich um eine Entschädigung im Rahmen der EU-Fluggastrechte. Da dich Ryanair mehr als 14 Tage vor Abflug über die Änderung informiert hat, stehen die diese wahrscheinlich nicht zu. Dir steht aber zu, auf die nächst mögliche Verbindung umgebucht zu werden. Das kann auch mit einer anderen Fluggsellschaft sein. Such am besten was raus und sprich Ryanair konkret darauf an. Ansonsten fordere sie auf die Kosten für das Hotel zu übernehmen. So würde ich das angehen.

  133. Claudia sagt:

    Hallo Johannes, liebe User,

    kann mir jemand bei einer Flugumbuchung helfen. Ich bin keine Vielfliegerin und momentan etwas überfordert. Wir haben von 27.02. – 06.03. eine Pauschalreise nach Gran Canaria über Thomas Cook gebucht. Der Reiseveranstalter ist TUI nun haben wir am 19.02. eine E-Mail erhalten, dass unser Rückflug nach München auf Hamburg umgebucht wurde. Ankunftszeit in Hamburg 20:10h. Die Auskunft des Veranstalters war, da wir ja ein Zug zum Flug Ticket haben, wäre dies möglich. Lt. Fahrplanauskunft der DB gibt es aber keine Möglichkeit mehr aus Hamburg wegzukommen bzw. so zu fahren, dass wir am 07.03. wieder arbeiten können. Wir sind selbstständig tätig und haben unseren Urlaub so gelegt, dass wir am 07.03. wieder einsatzfähig sind. Um uns eine Zugfahrt von 10/11 Std. zu ersparen, müssten wir in Hamburg auch noch übernachten. Wir sind selbstständig tätig und haben unseren Urlaub so gelegt, dass wir am 07.03. wieder einsatzfähig sind. Noch dazu kommt, dass wir neben unserem Gepäck auch noch Fahrradtaschen und zwei Tiere dabei haben. Kann mir bitte jemand helfen, was ich nun tun muss/kann/soll? Wir würden den Urlaub gerne antreten und haben uns richtig darauf gefreut. Danke und VG Claudia

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      da es sich hier um eine Pauschalreise handelt und wahrscheinlich der Reiseveranstalter für die Umbuchung verantwortlich ist, finden hier leider nicht die europäischen Fluggastrechte anwendung. Du kannst aber wahrscheinlich einen Reisemangel gelten machen. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus. Es gibt aber die Kemptener Tabelle wo man Fälle aus der Vergangenheit nachschauen kann: https://reiserechtfuehrich.files.wordpress.com/2018/07/kemptener-tab-7-20182.pdf

      Mein Tipp wäre hier dem Reiseveranstalter mit dem geltenmachen eines Reisemängels zu drohen, eine Alternativverbindung nach Hamburg herauszusuchen und auffordern darauf umgebucht zu werden. Vielleicht hilft das ist sonst müsst ihr ggf. einen Anwalt einschalten.

      • Claudia sagt:

        Hallo Johannes,
        danke für Deine schnelle Rückantwort. Unser Zielflughafen war ja ursprünglich München jetzt ist es Hamburg. Da wir aus Hamburg an diesem Tag nicht mehr wegkommen, weil es weder eine Zugverbindung noch einen Anschlussflug gibt, würden wir in Hamburg festsitzen und müssten dort auch übernachten. Der Veranstalter hat uns jetzt eine kostenlose Stornierung der Reise angeboten, aber das hilft uns jetzt direkt auch nicht weiter, weil wir ja gerne den Urlaub antreten würden.
        LG
        Claudia

  134. A. Backhaus sagt:

    Haben Probleme mit Travelgenio. Haben im Dezember einen Flug für 3 Personen gebucht, der name unserer Tochter war auf dem Ticket falsch und mussten den KLM-Flug DUS nach Medellin über Amsterdam und Bogota nochmals buchen. Haben eine Mail erhalten, dass die Kosten für das erste Ticket auf dieselbe Kreditkarte zurückerstattet wird. Das ist bislang nicht geschehen und Nachfragen per Mail bleiben unbeantwortet. Anrufe landen in der Warteschleife aus dem man nach einigen Minuten herausgeworfen wird. Was kann man da tun?

  135. Aida sagt:

    Guten Abend ,

    Ich habe schon mehrmals ein Problem mit Wizz Air gehabt . Mein aktuelles Problem ist , dass Ich ein Ticket online gebucht habe und zu 100% den Namen meiner Mutter als Passagier angegeben habe .

    Als ich die Bestätigung per E-Mail bekommen habe traute ich meinen Augen nicht mein Namen stand als Passagier . Um ein Ticket zu buchen muss man sich auf der Seite registrieren was ich auch gemacht habe .

    Ich habe dann bei der Hotline angerufen die übrigens (1,99min) kostet und dort sagte man mir das der Fehler leider passiert ist dies aber nicht mehr auf Kulanz geändert werden kann und ich 90€ zahlen müsste für die Änderung .

    Als ich dies nicht erwiedert würde mir gesagt ich könnte ein Formular ausfüllen als Beschwerde . Dies habe ich auch gemacht und alles begründet . Kurz darauf kam ich eine Antwort ( auf englisch ) obwohl ich ausdrücklich „Deutsch „ angeklickt habe in der stand das man mir mit diesem Problem nicht helfen kann und ich wieder beim Call Center anrufen solle . Auf die E Mail kann man nicht antworten , da sie automatisch nicht persönlich von einem Mitarbeiter geschrieben worden ist , sondern ein Muster das wohl an jeden geht der eine Beschwerde äußert .

    Kann ich da was machen oder bleibt mir nix anders übrig als der Fluggesellschaft die 90€ zu bezahlen . Obwohl meinerseits kein Fehler passiert ist . Ich bin mir sehr sicher das der Name absichtlich falsch eingetragen wurde und dies eine Abzocke ist .

    Lg Aida

  136. Sven sagt:

    Guten Tag,

    Kann mir jemand sagen wie ich am besten die Kosten eines Bahntickets ( Ersatzbeförderung) bei Ryanair einreichen kann? Gibt es auf deren Seite einen Link oder ein Formular. An welche Mailadresse sende ich es dann am besten? Muss ich sonst noch was beachten?

    Vielen Dank

  137. Gerald sagt:

    Hallo Johannes,

    in Bezug auf unseren Ryan-Air Flug von Thessaloniki nach Hamburg im Juli haben wir uns jetzt mit Ryan-Air geeinigt. Nach Erstattung des Flugpreises für den nicht genommenen Flug haben wir auch die Kompensation nach EU261 von 800 EUR erhalten.

    Die Mehrkosten für den Alternativflug mit Bahn haben wir nicht erstattet bekommen, aber das ist letztendlich auch ok für uns.

    Laut Ryan-Air beruht es auf einem Missverständnis, man sei davon ausgegangen, das EU261 schon zuvor erstattet worden wäre.

    Also: Hartnäckigkeit setzt sich durch!

    Danke für diesbezügliche mentale Unterstützung!

  138. Aileen sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Flug mit Ryanair von Berlin nach Bukarest (Rumänien) wurde wegen schlechten Wetterbedingungen auf Varna (Bulgarien) umgeleitet. Am Anfang wurde uns mitgeteilt, dass wir in Varna tanken werden und zurück nach Bukarest fliegen werden. Allerdings hat sich Ryanair das anders überlegt, wir mussten das Flugzeug verlassen, welches dann ohne Passagiere nach Bukarest geflogen ist und schon auf dem Weg zurück nach Berlin war, als wir noch auf die Busse gewartet haben, die uns mit einer fast 10-stündigen Verspätung nach Bukarest gebracht haben. Eine Verpflegung wurde uns nicht angeboten.
    Haben wir Chancen auf eine Entschädigung da, obwohl die Verspätung durch höhere Gewalt ausgelöst wurde, das Flugzeug problemlos in Bukarest gelandet ist und es wohl von Ryanair Seite eine kostensparende Entscheidung war die Passagiere in Bulgarien zu hinterlassen?

    Viele Grüße,
    Aileen

    • Johannes sagt:

      Hallo Alieen,

      generell würde ich jetzt erst einmal nein sagen aber es kommt immer darauf an ob es wirklich höhere Gewalt gewesen ist. Das ist immer bei Wetter schwer zu sagen. Wenn der Flughafen komplett geschlossen worden ist würde ich höhere Gewalt sagen. Wenn andere Airlines dort in dem Zeitfenster vielleicht trotzdem geladent sind, keine höhere Gewalt.

      • Aileen sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe diesbezüglich noch eine Folgefrage: welche ist die rechtliche Begründung (wetterbedingt) Passagiere in einem Ausweichflughafen zu entsorgen und ohne sie zum Zielflughafen weiterzufliegen? (wäre der Flieger zurück zum Startflughafen geflogen, wäre für mich die Rechtslage klarer: „Wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, nicht am Flughafen an Ihrem Zielort landen können und umgeleitet werden, gilt der Flug dort als abgeschlossen, sofern das Flugzeug nicht zum ursprünglichen Zielort weiterfliegt“-laut Ryanair.
        Haben Fluggäste keinen Anspruch auf Weiterbeförderung mit dem Flugzeug, wenn das Flugzeug doch zum ursprünglichen Zielort weiterfliegt? Wäre in diesem Fall nicht der Luftweg die angemessene Weiterbeförderung gewesen?

        Viele Grüße,
        Aileen

  139. Gerald Lehmann sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hatten bereits am 27.08.2018 Kontakt. Nach über dreistündiger Verspätung unseres Ryanair Fluges von Thessaloniki nach Hamburg und dann Verschiebung auf den nächsten Morgen haben wir am späten Abend einen Alternativflug nach Deutschland mit anschließendem Bahntransfer gebucht.
    Wir habe nach EU 261 bei Ryanair geclaimt mit der Bitte um zusätzlichen Schadensersatz unserer Zusatzkosten.
    Ryanair hat uns dann 800 EUR angeboten, wenn wir auf alles Weitere verzichten. Das war die Situation am 27.08. Meine anschließenden emails blieben zunächst unbeantwortet.
    Gestern habe ich Klärung vor dem Schiedsgericht angedroht und ich bekam eine Antwort inkl. sofortiger Rückzahlung des nicht genutzten Rückfluges.
    Allerdings mit dem Hinweis, das jetzt keine Ansprüche mehr aus EU261 bestehen würden, weil wir uns vor dem Buchen eines Alternativfluges hätten mit Ryanair abstimmen müssen. Was einfach vor Ort nicht möglich war.
    Das ist jetzt allerdings für mich nicht mehr nachvollziehbar. Ansprüche auf EU261 entfallen, wenn der verspätete Flug nicht angetreten wird und die Kosten hierfür zurückerstattet werden?
    Wie ist Deine Meinung?
    Beste Grüße
    Gerald

  140. Daniel sagt:

    Hallo Johannes, Danke für deine Antwort. Auf flyertalk hat Ryan folgendes gepostet:

    Hi there,

    I am currently 100 TP shy of keeping my Gold status with BA and my collection year ends Oct 8th. However I am missing 140 TP and have been back and fourth with them as I have submitted my missing miles claim twice now and each time they come back with the standard ‚ We are unable to give you the miles…… this is because our records show that you have already been awarded points for this flight on another frequent flyer programme. Please check the statements of any other programmes of which you are a member.‘

    I have the boarding pass for the flight with my BAEC number on it, I took a flight on the same ticket from GRU-MIA and the flight I am missing the miles for was the JNB – GRU the same day!

    Any advice or guidance on how to move forward so that I can get my TP before my collection year ends and I lose my status when Iam supposed to already have gotten it?

  141. Daniel sagt:

    Hallo Johannes, I hatte bei LATAM meine Executive Club Nummer mit meiner Buchung (Business fra-gru-gig return zur one world Meilengutschrift angegeben. Diese ist auf allen 4 Bordkarten auch ausgewiesen. Ich habe BA kontaktiert. Das Ergebnis LATAM behauptet, dass sie die Meilen meinem LATAM Pass gutgeschrieben haben. Ich habe nie ein LATAM Plus account angemeldet. LATAM hat auf BA Anfrage sogar eine account Nummer mitgeteilt. Den account kann ich aber auch nicht lernten, da die dort hinterlegte Email mir gänzlich unbekannt ist.

    Ich habe Latam in dieser Angelegenheit per Mail kontaktiert und umgehend folgende Antwort bekommen:

    Daniel

    27. Okt., 14:48 -03

    Dear Sir, Mme:

    I am writing to you regarding my Avois and Tier Points earned on my flights from Frankfurt FRA via Sao Paulo to Rio de Janeiro return booking reference AOSSOF Daniel Guenther Mundhenk. As you can see on my boarding passes outbound FRA-GRU-GIG 09.08.2018 returning 16.08.2018 I have supplyed you with my BA Executive Club Frequent traveller acount number as shown on my boarding passes. Neither Avois nore tier Points where credited to my British Airways Executive Club account. I contacted British Airways regarding this matter. After British Air Executive Club contacted you and you replyed that you have creditid a Latam Plus account.

    LATAM have checked your booking and the above flights are already credited to your LATAM account 71287xxxxx

    Presse confirm that you have credited LATAM account 71287xxxxx with my travel points (Avois and Tier points)

    Please Note: I DO NOT HAVE A LATAM PLUS ACCOUNT WITH LATAM!

    Presse explain to me what this LATAM account 71287xxxxx ist all about and who missused my data!

    I am looking forward to hearing from you in the very near future.

    Best regards
    Daniel …………..

    Also den von mir gesendeten Text, den ich im Kontaktformular unter der Rubrik BESCHWERDE gesendet habe.

    Latam hat den o.a. Text im Betreff „E-Mail: [LATAM] Ticketkauf wegen Notfall #1221xxxx
    Mail Detail Navigation
    Zurück zur Mail-Liste Mail löschen Antworten Weitere Aktionen Vorherige Mail Nächste Mail
    Betreff [LATAM] Ticketkauf wegen Notfall #1221xxxx. ausgewiesen.

    Was kann man da machen, wenn LATAM meine Punkte/Meilen unterschlagen???

    Mit besten Grüßen
    Daniel

  142. Kirsten sagt:

    Hallo Johannes,
    leider konnte ich meinen Rückflug mit LH (gebucht über LH Niederlande, der Hinflug fand ja statt) aus den USA wegen Krankheit – ich war in den USA im Krankenhaus u. kann das auch belegen – nicht antreten. Ich hatte den Rückflug entsprechend storniert und dachte damit auch die reservierten Sitzplätze zurückerstattet zu bekommen. Da das Ticket non-refundable wäre, sagte mir der Mitarbeiter am Telefon, dass es nur einen sehr geringen Betrag zurückgäbe. Das gesamte Ticket für 2 Personen Hin- und Rückflug inkl. Sitzplatz hat über 900 € gekostet. Mein Man konnte wegen meiner Erkrankung auch nicht zurückfliegen. Zurückbekommen haben wir nur 2x 34€ – Das erscheint mir sehr wenig. Was sollte ich nun in der Sachr tun?

  143. MareikeKatsinka sagt:

    Hallo Johannes,

    nachdem ich über 50 Flüge erfolgreich ohne Probleme meistern konnte.
    Habe ich dieses Jahr leider folgendes Problem:

    Habe mich vorsorglich impfen lassen- und ich hatte Nebenwirkungen wie Durchfall, starke Müdigkeit und Abgeschlagenheit. Die Impfung erfolgte acht Tage vor Abflug. Zwei Tage vor Abflug fühlte ich mich immer noch matt und stornierte den Langstreckenflug. Hausarzt attestierte Reiseuntauglichkeit aufgrund der Impfung.

    Flug wurde auf Onlineportal gebucht, eine Versicherung ist für meine Rückerstattung zuständig.
    Muss die Versicherung wenigsten auch die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurück erstatten, falls sich diese querstellt den Flug reibungslos zu erstatten?

    Den der Sitz der Versicherungsgesellschaft ist in Spanien, sie haben zwar eine deutsche Zweigstelle, diese verweist aber auf Spanien. Habe schon Ombudsmann eingeschaltet und mich bei der Bafin beschwert.

    Die Seite ist super, man bekommt Tipps. @Björn, dass mit dem Mahnbescheid werde ich auch mal probieren.

    Gruß
    Mareike

  144. Sascha Sohns sagt:

    Hallo Zusammen,

    Rückflug von Cancun nach Köln am 17.07.2018 über 6 Std. verspätet. Geplant am 17.07. um 20:05 Uhr tatsächlicher Abflug war am 18.07. morgens um 03:02 Uhr. Grund hierfür war ein technischer Defekt. Am 23.07. an buchungsinfo@eu.eurowings.com meinen Schadensersatzanspruch gestellt mit Frist. am 06.08. erneut eine Nachfrist gesetzt, außer einer Eingangsbestätigung ist nichts passiert. Mehrfach bei der Hotline angerufen, am 17.09. wurde mir dann gesagt ich solle meinen Fall erneut senden und zwar an buchungsinfo@eurowings.com, da würde es schneller gehen. Heute am 24.09. wie von Eurowings gewünscht sollte ich mich melden. Ergebnis, man weiß nicht wie der aktuelle Status der Bearbeitung ist…..

  145. Thomas sagt:

    Hallo,
    sehr hilfreiche Informationen hier.
    Mein Problem mit Eurowings:
    Unser Direktflug von München nach Kavala wurde umgebucht über Köln.
    Köln-Kavala hatte Verspätung und Eurowings will uns 250 EUR/Person erstatten. M.E. haben wir aber einen Ausgleichsanspruch von 400 EUR/Person, da die Flugstrecke Köln-Kavala >1500km beträgt. Eurowings argumentiert, dass der ursprüngliche Flug von München nach Kavala aber kleiner 1500km ist. Diesen Flug hat es aber nie gegeben. Wer hat Recht?
    Danke und viele Grüße.

  146. HansHerbert sagt:

    Hallo,

    unser Flug von Ryanair Memmingen-Porto wurde am 13.09.18 annulliert.

    Ich habe, nachdem ich es am Flughafen erfahren habe (vom Flughafenpersonal) selbstständig den nächsten Flug gebucht (letzten zwei Plätze).

    Eine Stunde Stunde später habe ich die E-Mail von Ryanair erhalten, dass ich den Flug kostenfrei umbuchen kann.

    Den zweiten Flug habe ich als „Gebühren“ im Onlineformular eingereicht.

    Ryanair geht auf meine Forderung nicht ein, (Zusicherung von Ryanair von 400 € nach 261/2004) mir den zweiten Flug zu erstatten (schriftlich). Dies sei nicht möglich:

    We will always make best efforts initially to accommodate you on an alternative Ryanair flight. However, if you choose to purchase a flight with another airline, without prior agreement with Ryanair, this may result in you being unable to recover the cost of that ticket from us.

    We regret that we are not liable for any other airline expense incurred.

    Zitat Ende.

    Die haben natürlich die Information, dass der Flug auch von Ryanair ist.

    Der zweite Flug kostet mehr.

    Gibt es hier Hoffnung?

    Danke!

    • Johannes sagt:

      Hallo Hans-Herbert,

      du musst immer der Airline die Chance geben eine alternative Beförderung zu organisieren. Nur wenn sich Ryanair dann weigert dich auf die nächste verfügbare Verbindung umzubuchen, kannst du die zusätzlichen Kosten (ggf. vor Gericht) gelten machen. Ansonsten empfehle ich dir den Flug bei der Schlichtungsstelle einzureichen.

  147. Nicole sagt:

    Hallo zusammen
    Wir sollten am 21.7.18 mit ryanair bzw laudamotion von Köln Bonn nach Palma fliegen. Abflugzeit war 17.55 Uhr gelandet wären wir um 20.20 uhr. Um 16.30 Uhr wurde der Flug verschoben auf 23.30 Uhr. Gegen 17.10 Uhr wurde der Flug annulliert. Ewig lange Schlange am Ryanair Schalter also kontaktierten wir die Hotline. Diese konnte uns nach langem hin und her einen Flug am nächsten Tag von Hannover aus anbieten. Man sagte uns das die transferkosten von Köln nach Hannover erstattet werden würden. Nach 4 std Schlange stehen konnte die gute Dame uns leider nicht sagen warum der Flug annulliert wurde und gab uns lediglich ein Blatt mit Fluggastrecht eu261. Wir buchten dann die günstigste fahrt mit dem flixbus nach Hannover für 2 Erwachsene und 4 Kinder. Der Abflug in Hannover war 10.40 Uhr. Klappte dann auch und wir landeten am 22.7.18 um 13.25 Uhr in Palma. Unser gebuchter Transfer viel leider auch aus da wir ja nicht rechtzeitig Bescheid geben könnten. 48 Std vor Buchung. Taxi fahren auf Mallorca viel auch flach da wir zu 6 waren und nur Max 5 Personen befördert werden. Unser Vermieter besorgte dann einen Transporter um uns nach Alcudia zu bringen. Aus dem Urlaub zurück beantragen wir dann die Entschädigung. 03.08.18. Am 11.09.18 bekamen wir von laudamotion die nachricht das uns lediglich 143.70€ erstattet werden würde aus Kulanz da der Flug aufgrund von Personalmangel verursacht durch Streik annulliert worden wäre. Streik gab es aber keinen und wenn doch hätte Ryanair es vorher gewusst und dementsprechend vorher bescheid geben können. Die Streiks waren angekündigt für 25-26.07.18
    Haben wir noch Chancen unsere Entschädigung geltend zu machen?

  148. Magdalena Dec sagt:

    hallo Johannes, danke für die Hilfe
    ich kann dazu beitragen noch ein Fehler im System von ryanair zu entdecken
    heute gibst streik von Piloten bei ryanair, ich habe alles schon angereicht, obwohl ich befürchte das die Datei (Brief mit allen beweisen) nicht gesendet worden
    ich kann dazu sagen das wann man den Flug umbucht, dann kriegt nur gesagt das man es „kostenlos umbuchen kann“, meine Interpretation von diesen worten war das die gebühren für die Umbuchung werde ich nicht tragen aber die Differenz zwischen meinem gebuchten preis und neuen gebuchten Flug muss ich zahlen
    im Buchung Vorhang war es auch so dargestellt, das ich die Differenz zahlen muss, deswegen habe ich mich auch für späteren Flug entschieden weil es billiger war, selbstverständlich habe ich noch ein tag meines Urlaub verloren
    zweite Sachen ist der claim, da gibst auch eidlich nur Erstattung von kosten aber nicht die Entschädigung summe abhängig von Kilometern, das ist mir auch nicht klar wie das gesehen würde

  149. Müller Fransisco sagt:

    Hallo Johannes,
    Wir wären zu viert am 25.7. 2018 mit Ryanair von Memmingen nach Alicante geflogen,aber der Flug wurde 4 Tage vorher annulliert, sie boten mir an von Memmingen nach Barcelona zu fliegen. Ich rief bei Ryanair an und sagte dass ich über Ryanair einen Mietwagen gebucht habe,aber ab Alicante, nach einem Anruf bei Car-hire.ryanair.com sagten sie mir dass eine Umbuchung nicht möglich wäre, sondern nur eine Neubuchung,der Wagen wäre dann aber (durch die spätere Buchung ) 400 Euro teurer. Ich rief Ryanair an und fragte ob die Mehrkosten für den Wagen übernommen werden,sie sagten ja und ich buchte. Jetzt kam die Antwort dass sie nur 102 Euro überweisen, den Wagen,Benzin zum Zielort Alicante würden nicht gezahlt.
    Danke

  150. Elodie sagt:

    Hallo zusammen,
    ich bin im August mit einem Ryanair-Flug von Mallorca nach Frankfurt geflogen, der hatte am Ende 3h Verspätung. Im Beschwerde-Formular von Ryanair muss man aber immer angeben, was für eine Entschädigung man beantragt. Ich habe in eigenen Kommentaren herausgelesen, dass Ryanair trotzdem die 3 Stunden Verspätung entschädigt habt. Gibt es noch ein anderes Kontaktformular oder muss ich etwas bestimmtes angeben im Formular?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!
    Elodie

  151. Johanna sagt:

    Hallo zusammen,

    erst ein Mal ist das hier eine sehr hilfreiche Seiten!
    Nun zu meinem Fall: Wir wollten Mitte August mit Ryan Air von Faro zurück nach Frankfurt fliegen. Der Flug wurde annulliert, da in Frankfurt der Flughafen auf Grund eines Sturms eine halbe Stunde beschlossen war. Da am nächsten Tag Ryan Air gestreikt hat, konnte uns Ryan Air keinen Flug in den nächsten drei Tagen anbieten, hat uns allerdings die Möglichkeit gesagt, dass wir mit einer Kooperationsfluggesellschaft einen anderen Flug buchen können und dann pro Person 400 Euro Entschädigung erhalten. So auch getan…wir haben pro Person 361 € für Flüge mit Vueling ausgegeben, darüber hinaus auch zwei Hotelübernachtungen und Kosten für Verpflegung. Wir haben nun eine Entschädigung von Ryan Air gefordert. Diese wurde abgelehnt. Ich fühle mich als wäre unsere Beschwerde, ohne sie wirklich zu prüfen einfach abgelehnt worden. Was kann ich nun am besten tun? Anwalt? Nochmal Ryan Air kontaktieren? Vielen Dank für Tipps.

  152. Gerald sagt:

    Hallo Johannes,
    tolle Seite, sehr informativ , alles sustanziiert und völlig ohne Konjunktive.

    Jetzt zu meinem Fall: Ryanair Rückflug Thessaloniki nach Hamburg. Nach drei Stunden Verspätung wegen zu später Ankunft der Maschine und fehlendem Slot müssen wir um ca. 17.00h wieder aus dem Flugzeug, weil ab sofort bei der Crew zu lange Arbeitszeiten resultier würden. Neue Abflugzeit: 9:00h am nächsten Morgen.

    Dann superlange Schlange an einem Schalter mit einem Mitarbeiter der Ryanair auf dem Flughafen. Meine Frau und ich in der Mitte der Schlange. Es ist nicht abzusehen, wann wir zwecks Vermittlung einer Übernachtung in Thessaloniki vom Schalter betreut werden.

    Wir entscheiden uns daraufhin für einen Flug einer anderen Fluggesellschaft nach München um 21:30h, mit anschließender Bahnfahrt nach Hamburg.

    Von Ryanair beantragen wir für uns zwei Passagiere Ausgleichszahlung nach EU 261 über 800 EUR sowie Schadensersatz für Flüge und Bahnfahrt über 750 EUR.

    Ryanair akzeptiert die Ausgleichszahlung, will jedoch den Schadensersatz nicht leisten, weil Alternativflug im Vorwege mit Ryanair hätte abgestimmt werden müssen.

    Das war nicht möglich, da wir keine Chance hatten, rechtzeitig vor Buchung des Alternativflugs am Ryanairschalter zu sein, um diesen Flug noch zu bekommen.

    Zumindest müssten wir doch den nicht angetretenen Ryanair Rückflug ersetzt bekommen (450 EUR).

    Haben Sie einen Rat?

    Gruß aus Hamburg

    • Johannes sagt:

      Hallo Gerald,

      schwieriger Fall. Habt ihr versucht auf einem andern Weg mit Ryanair in Kontakt zu treten? z.B. über die Hotline. Ansonsten würde ich noch einmal so wie von dir beschrieben argumentieren und sonst die Schlichtungsstelle einschalten.

  153. Mira sagt:

    Hallo, Bitte teilen Sie mir mit ein Faxnummer von Germanwings.
    Mit freundlichen Grüssen
    Mira

  154. Lisa sagt:

    Hallo.
    Wir sind diese Woche von Toronto nach Wien über München geflogen. In Toronto wurde von einem (Flughafen)Mitarbeiter mit einem Gepäckwagen unsere Frachttüre beschädigt und der Schaden musste gemessen und von Lufthansa in Frankfurt ermittelt werden, ob wir damit fliegen dürfen. Nach ca. 2h im Flieger konnten wir abfliegen. In München verpassten wir unseren Anschlussflug nach Wien und wurden auf einen späteren umgebucht. Im Flieger mussten wir dann erneut warten, weil irgendwelche Gepäckwägen falsch beschriftet waren und sie da etwas richtigstellen mussten. Dann mit knapp über 4h Verspätung kamen wir endlich in Wien an. Jetzt meine Frage: können sie den „Unfall“ in Toronto als „außergewöhnliche Umstände“ abspeisen. Mein Instinkt würde mir sagen, nachdem menschliches Versagen die Ursache war. Aber nachdem der Mitarbeiter am Flughafen in Toronto vermutlich nicht von Lufthansa war vielleicht können sie da irgendwas sagen. Kennt sich hier zufällig jemand mit der Frage aus? Vielen Dank im Voraus 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Lisa,

      schwierig zu beantworten. Ich würde sagen die Beschädigung des Flugzeuges liegt nicht im Verantwortungsbreich der Airline und damit höhere Gewalt. Allerdings würde ich Lufthansa einfach trotzdem mal Auffordern die Entschädigung zu zahlen. Vielleicht machen sie es ja und sonst gibt es ja noch Fluggastrechtportale die den Fall evt. übernehmen.

  155. Felix sagt:

    Hallo Johannes,

    super Seite und Hilfestellungen rund um Buchung und Entschädigungsforderungen!

    Könntest du meiner Frau und mir bei einem konkreten Fall helfen?
    Letzten Dezember sind meine Frau und Tochter mit Condor von Düsseldorf nach Cancun geflogen. Am eigentlichen Abflugdatum 10.12.2017 wurde der Flughafen Düsseldorf auf Grund starken Schneefall teilweise gesperrt. Hierdurch konnte der Flug nicht wie geplant um 10:00 starten. Als gegen 16:30 der Flughafen wieder freigegeben wurde, war die maximale Dienstzeit der Crew bereits überschritten und der Flug wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
    Am 12.12.2017, mit ~44 Stunden Verspätung, erfolgte dann der Flug.
    Condor direkt bot uns keine Entschädigung an.
    Über die Schlichtungsstelle SÖP haben wir nach 6 Monaten 630 EUR angeboten bekommen. (Inkl. Transferkosten haben wir ~1.300 angestrebt).
    Gegeben den Umständen einer EU-weiten Regelung zur Fluggastentschädigung kommt mir der Betrag von 630 EUR allerdings überraschend gering vor.
    Macht es Sinn hier doch noch den Weg über einen Anwalt zu gehen (Die üblichen Portale bieten 840 EUR an)?
    200 EUR Unterschied haben schon eine Relevanz für uns, plus das Verfahren über die SÖP hat bereits 6 Monate gedauert, da kommt es auf die 1-2 Monate mehr nun auch nicht mehr drauf an 😉

    Vielen Dank für deine Einschätzung
    Gruß
    Felix

    • Johannes sagt:

      Hallo Felix,

      wie begründet die SÖP denn die 630€. Eine Sperrung de Flughafen ist auf jeden Fall höhere Gewalt und ich wundere mich das ihr überhaupt eine Entschädigung angeboten bekommen habt.

      • Felix sagt:

        Hi johannes.
        Danke für die Antwort. Die SÖP argumentiert das obwohl eine Verspätung nicht vermeidbar gewesen sei, hatte diese auf einen Tag beschränkt werden können. Denn den Tag nach der Sperrung wäre ein Flug problemlos möglich gewesen.
        Die Airline konnte aber erst zwei Tage nach der ursprünglichen Sperrung einen Charter Flugzeug stellen und den Flug durchführen.
        Aber wenn ich dich richtig verstehe sollten wir das Angebot annehmen, oder?

        Grus
        Felix

  156. Matthias sagt:

    Hallo Johannes,
    ich wollte mit meiner Frau und unserem Sohn Anfang Juni mit Eurowings von Berlin-Tegel nach Köln-Bonn fliegen. Der Flug wurde nach mehrmaliger Verschiebung um 0.00 Uhr anulliert. Von der Fluggesellschaft war zu dieser Zeit am Flughafen niemand mehr zu erreichen. Da wir eilig nach Köln mussten, sind wir mit dem Taxi zum Bahnhof und mit der Bahn zum Flughafen Köln-Bonn gefahren.
    Unsere Ausgleichs- und Erstattungsansprüche hatte ich direkt bei Eurowings geltend gemacht. Heute nach 10 Wochen kam die Antwort:
    Eurowings zahlt eine Ausgleichsleistung von 3 x 250 EUR und die Auslagen für Verpflegung.
    Die Erstattung der Kosten für Taxi und Bahnfahrt lehnt Eurowings ab!
    Begründung:
    „Bezüglich der Taxi- und Zugkosten haben Sie sich eigenverantwortlich dazu entschieden, eine selbst organisierte Fremdbeförderung zu nehmen, besteht keine Kostentragungspflicht. Eine Ersatzbeförderung ist nur auf eigenem Fluggerät geschuldet, sollten insoweit keine
    (zumutbaren) Kapazitäten bestehen, beschränkt sich der Anspruch – nach ganz herrschender Rechtsprechung – auf die Erstattung des Flugpreises. Wir erlauben uns insoweit beispielhaft auf LG Potsdam 13 S 89/10 Rn. 16 ff zu verweisen.“

    Wie siehst Du die Chancen, auch eine Erstattung der Taxi- und Bahnkosten zu bekommen?
    Vielen Dank für Deine Bemühungen
    Liebe Grüße
    Matthias

    PS: Übrigens ganz tolle informative Webseite!

    • Johannes sagt:

      Hallo Matthias,

      ich würde der Argementation von Eurowings auf jeden Fall widersprechen und darauf hinweisen, dass ihr versucht habt Kontakt mit Eurowings aufzunehmen und am Flughafen kein Ansprechpartner mehr war. Ansonsten denn Fall mal bei der SÖP einreichen.

  157. Sascha sagt:

    Hi Leute,

    unser Eurowings-Flug von Mallorca nach Deutschland wurde aufgrund eines technischen defekts gestrichen. Nach langem Warten und viel und nochmal viel Geduld erhielten wir dann die Info, dass wir in ein Hotel unter kommen und am nächsten Tag ein Flieger von Lufthansa bereitstehen würde. Allerdings würde uns dieses Flugzeug nicht nach Stuttgart (wie geplant) sondern nach München bringen. Optimistisch sind wir an den Flughafen gebracht worden. Der Flug hatte sich immer weiter verspätet. Das Warten mit Frau und 2 kleinen Kindern wird zu einer Kraftprobe…
    Dann standen alle an für das Bording – doch plötzlich stand der Pilot da und meinte, dass dieser Flug leider nicht mehr legal stattfinden könne, da sie aus dem Zeitfenster wären. Also wurden wir nachts wieder in ein Hotel einquartiert.
    Am Folgetag (Tag3) flog dann endlich der Flieger von Mallorca nach München. In München wurde uns ein Transferbus nach Stuttgart versprochen. Dieser war aber nicht da. Somit musste ich einen Mietwagen mieten.

    Ich würde gerne Schadensersatz für beide ausgefallenen Flüge bantragen/bekommen inkl. Verpflegung am Flughafen und Mietwagen.

    Wie stehen da die Chancen und welche Schritte sollte ich bei diesen Airlines am besten einleiten?

    Danke schonmal.

  158. Arne sagt:

    Hallo Johannes,

    folgendes Szenario: Unser Flug am 13.08.18 wurde am 03.08.18 annuliert. In gleicher Email wurde vom Reiseveranstalter ein Ersatzflug am 14.08.18 angeboten und hierfür lächerliche 100 € Ersatz.
    Wir reisen zu 4 mit 2 Kindern 2 Jahre und 11 Jahre.
    Wie können wir am besten Schadensanspruch geltent machen? Wir wollen natürlich trotzdem verreisen aber nicht einen Tag später und mit diesem geringen Ersatz.
    Können wir irgendwie Schriftlich Beschwerde einreichen und uns dann parallel selbst einen Flug suchen? Oder wie gehen wir das am besten an, dass wir fliegen können und Anspruch auf Schadensersatz bekommen? Nach kurzen Schlau machen auf dieser echt tollen Seite hier, stehen uns bei 3050 km ein Anspruch von 400 € pro Person zu.

    Also sollen wir selbst einen neuen Flug buchen und diesen dann erstmal selbst bezahlen ? Dann auch direkt einen anderen Rückflug? Oder sollten wir nur den Hinflug canceln und Rückflug belassen?

    Es war eine Pauschalreise über Check24 gebucht 3200 € teuer mit All In hin Rückflug….

    • Johannes sagt:

      Hallo Arne,

      das erste was du versuchen solltesr herauszufinden ist, ob die Airline den Flug gecancelt hat oder ob der Reiseveranstalter die Änderungen gemacht hat und der eigentliche Flug immer noch durchgeführt wird. Wenn die Airline den Flug gecancelt hat solltest du diese kontaktieren und um eine Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt bitten. Am besten vorher schon eine Verbindung heraussuchen und vorschlagen. Sollte sich die Airline weigern müsst ihr ggf. wirklich eine eigene Ersatzbeförderung buchen. Das würde ich aber vorher mit einem Rechtsanwalt abklären.

  159. Linda sagt:

    Hallo Johannes,

    wir, meine Familie und ich (4 Personen) haben für unseren Hin- und Rückflug nach/aus London erstmals bei Ryanair gebucht. Hinflug war ok. Rückreise nicht.
    Der Rückflug sollte am 28.07.2018 um 19:30h stattfinden und wurde wegen Streik gecancelt. Wir bekamen um ca. 17:15h kurzfristige Info, dass unser Flug London Stansted nach Nürnberg gecancelt wurde…….da waren wir gerade am völlig überfüllten Flughafen Stansted angekommen.
    Auf der Anzeigetafel waren nur Ryanairflüge gecancelt. Unser Flug nach Nbg erscheint nicht mal auf der Anzeigetafel.
    Es wurde in Durchsagen auf das Onlineportal verwiesen um die Flüge umzubuchen, wegen Netzüberlastung war das aber nicht möglich. Weiterhin wurden wir Passagiere in diesen Durchsagen zum Verlassen des Flughafens aufgefordert. Das Flughafenpersonal hat uns an den ServicePoint von RyanAir verwiesen, der auch Umbuchungen macht. Leider standen da schon unwahrscheinlich viele gestrandete Passagieres des bestreikten Samstages. Nach geraumer Zeit kam die Durchsage, dass alle Flüge (bei Ryanair) bis 01.08.2018 ausgebucht seien. Wir Passagiere werden wieder auf das Onlineportal verwiesen, was immer noch wegen Netzüberlastung nicht möglich ist. Auch sollten wir den Flughafen weiterhin verlassen. Keine weitere Information oder Betreuung erfolgte bis dahin durch (Ryanair-)personal. Etwas später wurde durchgesagt, dass auch am 02-08-2018 keine Flüge mehr verfügbar seien und die Leute den Flughafen verlassen sollen. Es wurde ein Handzettel verteilt, der darauf verweist, dass beim Canceln von Flügen ein Beschwerdeformular ausgefüllt werden kann. Wir warteten weiterhin in der Schlange vor dem Service Point, was aber keine weitere Info seitens Ryanair brachte………..Wir haben dann eine Mitarbeiterin des Flughafenpersonals befragen können, welche uns geraten hat, für alles, was ab jetzt von uns gezahlt wird, eine Quittung zu verlangen und alle Quittungen, die mit unserem unfreiwilligen Aufenthalt und Heimreise entstehen bei Ryanair einzureichen. Eine andere Auskunft würden wir auch nicht am Service Point bekommen
    Wie sich im Nachhinein herausstellte, war zu diesem Zeitpunkt kein Ryanairmitarbeiter mehr, sondern ein Mitarbeiter des Flughafens am Ryanairschalter tätig. (Anm. meinerseits: Nachdem wohl keine Ersatzflüge und Hotels mehr von Ryanair angeboten werden konnten, hat sich Ryanair -für uns Wartenden nicht erkennbar- komplett zurückgezogen? Vllt. auch, um die Stimmung in der Halle nicht eskalieren zu lassen?)

    Da wir über Ryanair nicht zeitnah nach Hause kommen würden, haben wir uns dann selbst bemüht, was nicht einfach war. Flüge ausgebucht oder, wenn nicht, dann nur zu exorbitant hohen Preisen verfügbar.
    Glücklicherweise konnten wir bei einer Bekannten übernachten und sind am nächsten Tag mit dem Zug um 19:34h nach Brüssel Midi (für Deutschland nichts mehr frei für 4 Personen), dann mit dem Taxi weiter zu Brüssel Gare du Nord und von dort um 23:30h mit dem Fernbus nach Frankfurt. Von da wurden wir mit dem Auto abgeholt. Insgesamt hat das ca. 1000 Euro gekostet.

    Ich gehe eigentlich davon aus, dass uns die Mehrkosten zustehen, aber ich befürchte, Ryanair wird sich aus der Verantwortung ziehen wollen. Was muss ich jetzt machen, damit ich wieder an mein Geld bzw. Entschädigung komme? Wie ist es bei einem Streik? Gelten da die gleichen Regeln wie bei Annulierungen aus anderen Gruenden?
    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du uns ein paar Tipps geben könntest, wie wir weiter vorgehen könnten.

    Viele Gruesse
    Linda

    • Johannes sagt:

      Hallo Linda,

      ein Streik gilt zwar als höhere Gewalt aber die Betreuungsleistungen und auch die nächst alternative Beförderung zum Zielort muss Ryanair trotzdem erbringen. Zwar musst du immer Ryanair die Möglichkeit geben eine Ersatzbeförderung bereit zu stellen aber erst Tage später ist natürlich nicht die nächst mögliche Verbindung.

      Du kannst meiner Meinung nach alles richtig gemacht und die Quittungen würde ich bei Ryanair einreichen. Wenn Ryanair sich quer stellt, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen. Z.B. die Schlichtungsstelle oder ein Fluggastrechteportal. Zur Not musst du halt selber die Kosten einklagen.

  160. Stefan Braendle sagt:

    Wie sieht mein persönliches Durchsetzungrecht aus, wenn ich an Bord eines Flugzeugs quasi seitmehreren Stunden am Boden festgehalten werde, weil nicht klar ist, ob und wann gestart wird.
    Wenn dann nach zwei Stunden kein Wasser zur Verfügung gestellt wird und es meiner Partnerin aufgrund dieser Situation sehr schlecht geht: Darf ich mir dann mit Gewalt in dieser Notlage an Bord Wasser beschaffen, indem ich z.B. in der Bordküche Schubladen aufbreche und die Flugbegleiter wegdränge?

  161. Clarke Barry sagt:

    Claim Flights hat nicht nur einen günstigeren Preis als die anderen, sondern bietet auch kostenlose Briefvorlagen (Link: https://www.claimflights.de/flugverspaetung-entschaedigung / musterbrief) an, die gestrandete Passagiere nutzen können, um sie an Fluggesellschaften zu schreiben und Schadenersatz zu verlangen für die Unannehmlichkeiten verursacht umsonst und ohne Risiko

  162. Claudia Prüfer sagt:

    Hallo Johannes,
    ich bin letzte Woche mit meinen 3 Kindern nach Kreta geflogen. Der Flug hatte 13 Stunden Verspätung. Nun möchte ich eine Entschädigung bei der Airline beantragen. Leider sind mir aber unsere Bordkarten abhanden gekommen. Ich habe aber von der Fluggesellschaft eine Bestätigung über die Verspätung, meine Buchung und die E-Tickets. Ist die Vorlage der Bordkarten zwingend erforderlich oder reichen diese Unterlagen aus?
    Vielen Dank!
    Gruß Claudia

    • Adrian sagt:

      Hallo Claudia, die Bordkarten zu besitzen schadet zwar nicht, ist aber in der Regel kein Muss. Wichtig ist, dass du deine E-Ticket-Nummer und deinen Buchungscode hast. Mit diesen Angaben sollte es möglich sein, über das Kontaktformular auf der Airline-Website die Entschädigungszahlung zu beantragen.

  163. Lilli sagt:

    Hallo,
    wir fliegen nächste Woche nach Fuerteventura. Für den Rückflugtag sind Streiks des Kabinenpersonals bei Ryanair angekündigt. Falls der Flug ausfällt, kann ich dann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen oder muss ich mich mit der Rückerstattung der Flugtickets zufrieden geben. Denn eventuell ist ja der neu gebuchte Rückflug teurer und in Vorleistung treten müsste ich dann auch. Für Hotelübernachtungen und Mietwagenverlängerungen zum Überbrücken kommt Ryanair dann hoffentlich auf, oder?
    Ist ein Streik des eigenen Personals eigentlich auch ein außergewöhnlicher Umstand sprich höhere Gewalt? Oder nur wenn firmenfremdes Personal streikt? Wie sieht es mit der Entschädigung aus?

  164. Tanja N. sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Probleme sind etwas spezieller.

    1. Ich habe für meine Tochter (15 J *25.11.2002) einen Hin-/Rückflug Frankfurt/Main – Korfu bei Opodo gebucht. Und habe für den Hinflug Ryanair und für den Rückflug Condor ausgewält. Die Tochter konnte am 8.7.18 ganz normal bei Ryanair einchecken und Koffer aufgeben. Und später, am Gate , als das eigentliche Boarding war, hat man meine Tochter mit dem Hinweis „sie sei minderjährig“ nicht fliegen lassen und hat sie buchstäblich vor die Tür gesetzt.
    Ryanair verweist bei telefonischer Anfrage frech auf die AGB’s worin ja steht, das Minderjährige nicht fliegen dürfen.
    Opodo, will den Vorgang schriftlich. Das ist also noch in Klärung

    2. Wir haben dann einen zusätzl. Hinflug mit Condor noch am Flughafen buchen müssen, Kosten 250,- €

    Frage: Gibt es eine übergeordnete Stelle, die mir hilft, die Tickektkosten für Ryanair und den zusätlichen Hinflug mit Condor erstattet zu bekommen?

    Vielen Dank und Grüße
    Tanja N

    • Johannes sagt:

      Hallo Tanja,

      ich schätze der Fehler liegt hier bei Opodo. Diese buchen den Flug auch einfach über Ryanair.com und haben sie wahrscheinlich als Erwachsene angegeben. Sonst wäre eine Buchung nicht möglich gewesen. Deswegen sollte Opodo auch den Schaden tragen.

  165. DerMoment1608 sagt:

    Folgende Situation: Ich wollte zu einem Konzert in der Nähe von Mailand am Sonntagabend. Der geplante Flug war am Samstag 7.7., 18 Uhr, von Berlin/Tegel nach Mailand/Malpensa, gebucht als Ryanair-Flug, durchgeführt von Laudamotion. Das Boarding wurde schon per Lautsprecher angesagt, wir standen alle am Gate an, dann kam die Meldung, dass der Flug 2h verspätet wäre (den Grund dafür weiß ich nicht, es stand einfach nur „ca. 2h später“ im Laufband). Um kurz vor 20 Uhr kam dann die Information, dass der Flug annulliert wurde (die Crew hat sich laut Aussage der Flughafenmitarbeiterin am Gate geweigert jetzt noch zu fliegen, weil sie schon seit gestern unterwegs ist). Wir wurden dann mit dem Bus zurück zum Arrivals-Bereich des Flughafens gefahren. Irgendwelche Informationen, wo wir hin gehen sollten, hatten wir nicht.

    Irgendein Flughafenmitarbeiter am Kofferband sagte uns dann, dass es keinen Ryanair-Schalter gäbe und wir sollten zum Lost-and-Found gehen (Das habe ich nicht gemacht aus Gründen s.u., hier würde mich aber interessieren: stimmt das überhaupt, kümmern die sich dort um Umbuchungen???). Hotline und Livechat von Ryanair waren um diese Uhrzeit (Samstag ca. 20:30) nicht mehr erreichbar.

    Ich habe dann erst einmal selbst nach Alternativverbindungen gesucht. Laut Google-Flugsuche gab es keinen Flug [irgendeiner Airline] zwischen Berlin und Mailand am gleichen Tag mehr und die noch verfügbaren am nächsten Tag wären alle zu spät gelandet um noch rechtzeitig am Konzertort anzukommen (es gab höchstens einen sehr teurer Lufthansa-Flug mit Umsteigen), und insbesondere bei dem theoretisch vorhanden Flug von Ryanair selbst am Sonntagmorgen gab es keine freien Plätze mehr (leider habe ich davon jetzt keinen Screenshot gemacht).

    Es war also klar, dass es keine sinnvolle Umbuchoption für mich gibt. Deshalb habe ich dann eigenmächtig einen Über-Nacht-Fernbus für 22:25 gebucht, meine einzige Möglichkeit ausreichend zeitig in Mailand anzukommen. Mir das genehmigen zu lassen war nicht möglich, weil Hotline/Livechat keine Geschäftszeiten mehr hatten und vor mir eine Unmenge an Leuten des annullierten Fluges an irgendeinen Schalter anstanden, sodass ich den Fernbus nie bekommen hätte, hätte ich da gewartet (Mir war nicht einmal klar war, was das für ein Schalter war, ob das der ominöse Lost-and-Found-Schalter war, und ob die einem dort überhaupt irgendwie helfen köknnen, ob die dort Umbuchungen machen, ob Umbuchungen zu anderen Airlines überhaupt möglich sind, wir haben echt Null Informationen bekommen).

    Jetzt würde ich mir natürlich gerne das Fernbusticket erstatten lassen, weil das deutlich teurer war als das Flugticket und ich abgesehen von den ganzen Strapazen (16 Stunden Busfahrt zusätzlich) finanzielle Verluste hätte, würde ich mir nur das Flugticket erstatten zu lassen. Habe ich da Chancen ohne mich vorher an Ryanair gewandt zu haben? Ich hatte ja faktisch keine Chance dazu.

    Und ich hätte noch mal einige ganz generelle Fragen, falls es noch mal zu so einer Situation kommt, weil mir selbst im Nachhinein nicht klar ist, was das richtige Vorgehen am Flughafen gewesen wäre:

    Meine Hauptfrage ist:

    – Wohin wende ich mich, wenn die Airline keinen Schalter im Flughafen hat und der Online/Telefon-Kundenservice keine Geschäftszeiten mehr hat? Wer ist dann für Umbuchungen, Organisation eines Hotels falls nötig etc. verantwortlich?

    Außerdem:

    – Buchen Fluglinien (insbesondere Billigflieger) überhaupt auf alternative Verbindungen, die von anderen Anbietern geflogen werden, um?
    – Hätte ich jemanden an Hotline oder Schalter erreicht: Hätte da überhaupt eine Chance bestanden, dass mir ein alternatives Reisemittel (Bus, Zug, Mietwaagen…) „genehmigt“ wird?

    Und auch noch folgende Frage: die Entschädigung von 250€ und die Erstattung des Flugtickets sind zwei unterschiedliche paar Schuhe? D.h. ich kann gleichzeitig versuchen mir den Ticketpreis erstatten zu lassen (falls eine Kostenübernahme des Alternativreiseweges nicht in Frage kommt) und die Entschädigung einfordern?

    • Johannes sagt:

      Ryanair hat am Flughafen Tegel sicherlich eine Firma mit der Abfertigung der Flüge beauftragt. An die musst du dich dann eigentlich wenden bzw. diese muss einen Ansprechpartner bereithalten.

      Ich würde von Laudamotion die Entschädigung + Kosten für die Busfahrt fordern, mit dem verweis das niemand mehr erreichbar war.

      Theoretisch kannst du dir auch den Flugpreis erstatten lassne und zusätzlich die Entschädigung einstreichen.

      Billigflieger weigern sich häufig leider auf andere Airlines umzubuchen. Tun müssten sie es aber eigentlich.

      • DerMoment1608 sagt:

        Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich werde das mit der Entschädigung und den Busfahrt-Kosten wirklich so versuchen.

        Die Frage klingt vielleicht etwas doof, aber wie kriege ich dann die Abfertigungsfirma raus? Am Boarding stand nur eine Flughafenmitarbeiterin, die selbst keine Ahnung hatte, was jetzt mit uns passiert. Geh ich dann am besten zum Check-in-Schalter von Ryanair?

        • Johannes sagt:

          Genau, wobei der Mitarbeiter beim Boarding auch dazu gehören müsste.

        • DerMoment1608 sagt:

          Okay, vielen Dank. Dort im Flughafen nicht wirklich einen Ansprechpartner zu haben war im Nachhinein wirklich mit das Schlimmste an der Situation. Falls es noch mal passiert (was es hoffentlich nie wird…), dann versuche ich es so.

          (Die Mitarbeiterin am Boarding – jedenfalls zu dem Zeitpunkt als der Flug annulliert wurde – war bei uns nicht von Ryanair und die arme Frau tat mir auch etwas Leid, da sie selber gar keine Informationen hatte und vor sich die Meute aufgebrachter Fluggäste hatte)

  166. Fuchs sagt:

    Hallo Johannes,
    wir wollten gestern ( Donnerstag, 5.7.2018) ab Düsseldorf mit der Azur Air nach Hurghada fliegen. Geplant war 9.00 Uhr.
    Nach einigem hin und her, Flugzeug ein und aus wurde uns dann gegen 15 Uhr gesagt dass der Flug heute aus technichen Gründen nicht stattfinden kann. Wir wurden alle im Hotel untergebracht und auf den nächsten Tag vertöstet. Am Freitag um 5.40 Uhr sollte dann Check in sein. In wirklichkeit war er aber erst um 9 Uhr. Der Flug wurde dann mehrmals nach hinten verschoben, so dass wir nun nach über 24 Stunden Wartezeit die Reise storniert haben. Nun ist der Flieger um 17 Uhr am Abend geflogen, nur leider mit unseren Gepäckstücken, die sie nicht an uns raus gaben, obwohl wir um 10 Uhr schon storniert und ausgecheckt hatten. Die Airline hatte mindestens 6 Stunden Zeit uns unser Koffer zu übergeben. Um 18 Uhr hieß es dann: Es tut uns leid, aber ihre Koffer sind im Flugzeug richtung Hurghada.
    Können wir trotz stornierung eine Flugentschädigung geltend machen? Und was können wir wegen unseren Koffern unternehmen?
    Vielen Dank Fam. Fuchs

  167. Sven sagt:

    Ich hatte meinen Sachverhalt im Jahr 2016 schon mal eingereicht, es wurde dann aber noch um ein Update gebeten 🙂

    Flug am 10.07.16 aufgrund technischer Probleme ausgefallen. Mitteilung erfolgte ca. 2,5 Stunden nach dem eigentlichen Abflugzeitpunkt. Ersatzflug und Bahn waren dann kurz vor Mitternacht nicht mehr möglich. Eine Klärung seitens der Airline, Eurowings, erfolgte vor Ort nicht.

    Auf die Geltendmachung der Entschädigung sowie der Kosten für Mietwagen und Benzin erfolgte dann zunächst keine Reaktion. Ebenso blieb zunächst eine Reaktion auf die neuerliche Fristsetzung durch den Anwalt aus. Bei der Mitreisenden wurde die Entschädigung allerdings ca. 8 Wochen später kommentarlos geleistet.

    Wir erhoben dann Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. In der Folge wurde die Entschädigung geleistet, die Kosten für den Mietwagen und Benzin standen weiterhin aus. Das Verfahren vor dem Amtsgericht wurde wegen Fristversäumnis der Gegenseite gewonnen. Im anschließenden Berufsverfahren wurden wir erneut bestätigt, dass in diesem Fall auch die Kosten für Mietwagen und Benzin zu tragen sind! Unsererseits konnten wir belegen, dass alles mögliche zur Schadensminderung unternommen wurde und die Kosten für das Fahrzeug absolut vertretbar waren.

    Ich kann also in solchen Fällen nur empfehlen, auch weitergehende Kosten ggf. geltend zu machen.

  168. Michaela sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hatten folgenden Fall mit Ryanair:

    geplanter Flug London (STN) – Berlin (SXF) am 31.05.2018 um 19.00 Uhr
    um ca. 18:15 Uhr erhielt ich eine SMS, dass der Flug gestrichen wurde aufgrund widriger Wetterbedingungen. Seltsamerweise konnte ein anderer Flug von Ryanair, der 20 min. später ebenfalls nach Berlin Schönefeld fliegen sollte, mit ca. 2 Std. Verspätung starten.
    Nach 6 Std. Warteschlange mitten in der Nacht ohne Essen, Trinken und Schlafen sind wir dann endlich am Schalter angekommen. Man sagte uns, der früheste Flug wäre am 02.06. möglich. Als Alternative konnte man uns selbige Flugnummer am Folgetag mit Standby-Tickets anbieten. Da wir keine 2 weiteren Tage verweilen wollten, haben wir uns für eine Nacht im Hotel und die Standby-Tickets entschieden.
    Am Folgetag gingen wir direkt zum Check-In, um unsere Standby-Tickets abzuholen. Wir hatten sogar Glück und es gab freie Plätze. Endlich im Flieger wurde uns nach den Sicherheitseinweisungen mitgeteilt, dass der Flug nicht stattfinden kann. Nun hatten wir selbiges Prozedere wie am Vortrag. Lange Warteschlange wieder mitten in der Nacht und ohne jegliche Betreuung seitens Ryanair.
    Am Schalter angekommen, sagte man uns wieder, dass der früheste Flug nach Berlin am 03.06. möglich wäre oder wieder Standby-Tickets für den Folgetag. Das wären dann schon 3 zusätzliche Tage in London. Da wir dieses Risiko nicht eingehen wollten, haben wir gefragt, welche Alternativen es noch gibt.
    Man buchte uns auf einen Flug nach Salzburg am nächsten Morgen um. Von Salzburg versuchten wir auf eigene Faust wieder nach Berlin zu kommen. Flug über Germanwings nach Berlin (TXL), Zug von TXL nach SXF usw.
    Mit 2 Tagen Verspätung waren wir dann endlich zu Hause angekommen mit Mehrkosten für Flug von Salzburg nach Berlin, Zugkosten, zusätzliche Parkgebühren für 2 Tage. Hinzu kommen die 2 Tage, die uns auch niemand mehr zurückgibt.

    Wir haben über Ryanair die Mehrkosten und die Entschädigung gemäß EU 261/2004 geltend gemacht. In Summe kamen wir auf knapp 1T€. Hiervon hat Ryanair lediglich 100,- € bestätigt und nach fast einem Monat auch überwiesen. Für den Rest sehen sie keinen Grund („this cancellation was for safety reasons“).

    Wir haben uns jetzt vor 2 Wochen an die SÖP gewandt in der Hoffnung, doch noch an unser Geld zu kommen. Falls das nichts wird, müssen wir wohl den Weg über einen Anwalt gehen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Wie stehen die Chancen über die SÖP?

  169. Katharina Schneider sagt:

    Huhu, ich komme auch aus Bonn; dein Anwalt den du eingeschaltet hast vielleicht auch? Mein Flug wurde am Sonntagmorgen, 3h vor Abflug annulliert. Möchte dementsprechend hoffentlich mindestens 250 Euro bekommen und es ohne diese ganzen Seiten probieren. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  170. IreneH sagt:

    Hallo Christine 31.05.18,
    eine Frage bitte: geht es in deinem Kommentar um den Ryanairflug am 3. April von Stansted? Am frühen Abend wurden die meisten Flüge storniert wg. irgendeinens europäischen technischen Flugsicherheitsproblems (irgdendwas mit der IT). Uns ging es genauso, wir hatten Ausgaben von 800 Euro. Und auf alle Emails, Einschreibe/Rückscheinbriefe nach Dublin haben wir bisher immer die Antwort bekommen, dass sie unsere Ausgaben nicht erstatten, weil sie uns ja bereits das Geld für den stornierten Rückflug zurück gezahlt hätten. Wie geht es bei dir weiter? Danke.

  171. Christine sagt:

    Hallo Johannes,
    erst mal Danke für den super Blog mit dem schnellen und guten Überblick über unsere Rechte und Möglichkeiten.
    Ich habe vor 2 Jahren einmal über Flightrights meine Beschwerde eingereicht und auch mein Geld erhalten, abzüglich der Provision. Jedoch hat sich Flightrights wirklich nicht viel bemüht, sondern ist nach Schema F vorgegangen und hat quasi das Minimum von 250,00 € „herausgeholt“.
    Nach Lesen Deines Blogs möchte ich nun wegen einer aktuellen Flugannullierung London/Stansted/Ryanair direkt von Ryanair die Auslagen zurückerhalten. Jetzt ist mir aber noch nicht klar: was kann ich genau fordern.
    – Rückzahlung des nicht angetretenen/annulierten Fluges
    – Erstattung der Auslagen für die selbst organisierte Rückreise (am Flughafen wurde uns gesagt, wir müssen uns selbst kümmern und für 3 Tage ist keine Flug-Ausreise aus London möglich). Und das ist aus London nicht billig: mit Zug und Mietwagen und Hotel hatten wir Auslagen von 1.300 €

    Entschädigung i.H.v. 250,00: kann ich die für die Umstände zuzüglich fordern? Oder sollen diese 250,00 immer die Auslagen decken? Das ist mir nicht ganz klar.

    Vielen Dank schon für Deine Antwort

    • Johannes sagt:

      Die Entschädigung von 250€ sollte es in diesem Fall zusätzlich geben. Allerdings wird es denke ich schwierig das von Ryanair ohne Anwalt erstattet zu bekommen. Versuchen würde ich es aber trotzdem erst einmal selber.

    • Christine sagt:

      Hallo Johannes,
      wie von Dir beschrieben versuche ich es bei Nichtzahlung dann noch über SÖP. Rechtschutz habe ich nicht, daher wäre mir Anwalt zu risikoreich – meine Auslagen waren schon hoch genug. Ich hoffe darauf, dass wir dann zumindest direkt die 250 € pP plus die Rückerstattung vom Flug bekommen.

  172. Gerold sagt:

    Hallo Johannes,
    am 03.05.18 wurde mir von Ryanair per Email mitgeteilt, dass der Flug VLC-FRA vom 05.05.18 annuliert worden ist; keine Angabe von Gründen, kein Alternativangebot. Ryanair telefonisch (lokal, DE) zwecks Umbuchung nicht erreichbar wg. Überlastung/Dienstzeiten (nach 18:00). Parallel zu den Kontaktversuchen fand ich einen Flug (LH), der zum gleichen Tag und nahezu gleicher Uhrzeit wie der Annullierte angeboten wurde. Da kein Kontakt mit Ryanair möglich war, buchte ich den Flug (nach einer Stunde vergeblicher Kontaktversuche), um die Buchung nicht durch weiteren Zeitverzug zu gefährden. Der Flug wurde dann planmäßig durchgeführt – es gibt also keinen äußeren Grund, weshalb Ryanair den Flug nicht auch hätte furchführen. können.
    Frage1: Kann es Probleme bei der Erstattung der Kosten des Ersatzfluges geben, weil ich Ryanair nicht zeitnah kontaktieren konnte?
    Frage2: Steht mir zusätzlich auch die pauschale Entschädigung wg. Annullierung zu?
    Frage3: Gibt es Fristen für die Einforderung der Kosten eines Ersatzfluges?

    Danke & Gruß, Gerold

    • Johannes sagt:

      Hallo Gerold,

      ich vermute du wirst Probleme haben von Ryanair den Ersatzflug erstattet zu bekommen. Ob dein Vorgehen jetzt falsch oder richtig ist kann ich leider nicht bewerten aber ich würde damit rechnen das Ryanair die Erstattung erst einmal ablehnt. Evt. musst du dann einen Anwalt einschalten. Die Frist sollte die Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres sein.

  173. Felicia sagt:

    Hallo Johannes,
    Am 12.04.18 wurde mein Flug von London Stansted nach Leipzig kurzfristig annulliert. Gleichzeitig wurden 11 weitere Flüge in verschiedene Richtungen abgesagt. Eine Umbuchung über das Onlineportal war wegen Überlastung nicht möglich, sondern man musste diese am Schalter vornehmen. Dafür wurden jedoch nur 2 Mitarbeiter eingesetzt, es gab keinerlei Personal um weitere Informationen zu erhalten, die Betreuung war sehr schlecht. Ich habe von 20:30 Uhr bis 4:45 Uhr gewartet, bis ich am Schalter war. Bis dahin waren alle Flugmöglichkeiten für den 13.04.2018 ausgebucht. Außerdem waren alle Hotels über Ryanair ausgebucht und jegliche Auslagen müsste ich selbst tätigen. Ich habe dann ein Ticket für den Flug nach Leipzig am 14.04.2018 abends erhalten, konnte aber über ein „Standby“ Ticket versuchen, bei einem weiteren Flug am 13.04.2018 mitzufliegen, wenn kein anderer eincheckt. Da die Standby-Liste für Berlin-Flüge schon sehr lang war, habe ich es für Nürnberg versucht. Es hat geklappt und ich bin noch am 13.04.2018 nach Nürnberg geflogen. Den Zug nach Leipzig musste ich dann selbst zahlen.
    Als Grund wurden in London die Wetterverhältnisse genannt, allerdings sind viele andere Flüge geflogen und nur Ryanair-Flüge wurden storniert und ein Flug nach Dublin wurde sogar erst annulliert und hat doch noch stattgefunden.

    Ich möchte nun ein Rückerstattung meiner Auslagen (Zugticket) und eine Entschädigung geltend machen. Kann ich dafür das Complaints Formular von Ryanair nutzen (auf deutsch?) oder sollte eine ausführliche Beschwerde eingereicht werden? Oder ein Onlineportal nutzen?

    Welche Tipps hast du für mich?

    Liebe Grüße und vielen Dank,
    Felicia

  174. Phuong Pham sagt:

    Hallo Johannes,

    unser Flug mit Ryanair von Marseille nach Frankfurt wurde heute (Dienstag) eine Stunde vor Abflug annulliert. Uns wurde keinen offiziellen Grund genannt. Nach einer Stunde warten auf Hilfe am Flughafen haben wir ein Hotel erstmals gebucht und wieder in die City gefahren.

    Wir wollten mit dem Zug am Mittwoch nach Hause fahren aber leider streikt die Bahn in Frankreich bis einschließlich Mittwoch. Bezahlbare Flüge oder die Bahn gibt es erst am Donnerstag wieder…

    Ich frage mich ob und wie ich die ganzen Zusatzkosten erstattet bekomme? Es sind nun 2 Nächte Hotel/ Transfer vom und zum Flughafen und die Bahn Ticket bzw. neue Flüge ( umbuchen mit neuen Ryanair Flüge möchte Wir eigentlich nicht mehr, aber auch der nächsten verfügbare Ryanair Flug geht erst am Donnerstag)

    Bis jetzt haben wir keine Customer Service erreichen können, weder am Flughafen noch die Hotline…..

    Lieben Dank im Voraus und schöne Grüße aus Marseille

    Phương

    • Johannes sagt:

      Sammel alle Belege und reich sie bei Ryanair ein. Trotzdem solltet ihr zumindest Ryanair die Chance geben euch eine Alternative vorzuschlagen. Versuch es mal über den Live Chat auf der Homepage.

  175. Carola sagt:

    Hallo Johannas,
    gestern ist mein Flug mit Ryanair planmäßig 11:25 Uhr gestartet (ATH nach FRA), aber nach 35min in der Luft wegen einer Gaswarnmeldung wieder in ATH gelandet. Bei der Landung sind 3 Feuerwehrmänner mit Gasmaske an Bord gekommen, aber dann kam gleich die Entwarnung. Der nächste Abflugzeit war 19 Uhr mit derselben Maschine! Handelt es sich hierbei um „außergewöhnliche Umstände“? Um was handelt es sich in meinem Fall? Verspätung und nicht um eine Annullierung? Ist es ratsam das ich mich direkt über das Kontaktformular erstmal an die Airline wegen Entschädigung wende und falls keine Zahlung erfogt über ein Fluggastrechtportal?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Viele Grüße Carola

    • Johannes sagt:

      Hallo Carola,

      technische Defekts sind i.d.R. keine außergewöhnlichen Umstände. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an. Ich würde auf jeden Fall einmal bei Ryanair die Entschädigung über das Kontaktformular einfordern und sonst einen Anwalt befragen bzw. den Fall bei einem Fluggastrechtportal einreichen.

  176. Christina sagt:

    Hallo Johannes,
    bei uns ergab sich folgendes Problem: Aufgrund eines Schneeunwetters, das deutlich schlimmer ausfiel als alle dachten, wurde unser Flug kurzfristig, also erst eine Stunde vor geplantem Abflug, annulliert. Nach einem Telefonat mit der Airline erhielten wir zunächst einen Ersatzflug am selben Tag, ziemlich genau 5 Stunden später, jedoch wurde gegen Nachmittag der komplette Flughafen lahm gelegt und wir somit nach einem weiteren Telefonat auf einen anderen Flug am nächsten Tag umgebucht. Wir suchten uns also ein Hotel in der Nähe, da weder Nahverkehr noch Taxi eine Option war (Ausnahmezustand). Am nächsten Morgen erkundigten wir uns dann erneut und erfuhren, dass auch dieser Ersatzflug gecancelt wurde. Nachdem wir daraufhin ein drittes Mal mit der Airline telefonierten, ergab sich leider keine andere Lösung, als noch zwei weitere Nächte in Glasgow zu verbringen, bevor wir wieder zurück nach Deutschland fliegen konnten. Ergo: Es wurde uns zwar ein Ersatzflug vermittelt, jedoch erfuhren wir in jedem Fall zuerst aus anderer Hand, dass unser Flug erst gar nicht starten würde. Vor Ort kam die Airline ihrer Betreuungspflicht also überhaupt nicht nach. Uns wurde keine Entschädigung etc. zur Verpflegung ausgestellt und auch den Betrag von insgesamt 3 extra Übernachtungen mussten wir bisher selbst zahlen. Uns ist bewusst, dass in diesem Fall wirklich das Verschulden der „höheren Gewalt“ zuzuschreiben ist, jedoch fragen wir uns, ob in diesem Ausmaß trotz alledem eine Erstattung der Hotelkosten und/oder zumindest eine Entschädigung für Mahlzeiten oder Erfrischungen fällig wird!? Immerhin saßen wir am eigentlichen Abreisetag über 5 Stunden am Flughafen, bevor wir davon erfuhren, dass an dem Tag keiner unserer Flüge stattfinden wird. Ebenfalls sind bereits nach 2 Tagen schon wieder Flüge abgehoben, jedoch waren dort bereits alle Plätze ausgebucht, weshalb wir gezwungen waren, noch eine dritte Nacht zu bleiben und selbst zu zahlen. Hast du eine Idee, ob uns etwas zustehen könnte?
    Vielen Dank schon einmal für deine Mühen!!

  177. Rita sagt:

    Wir haben flugstreichung/flugverspätung ab bridgetown bis köln mit mehr als 11 Std hinter uns, unter „schlimmsten bedingungen“.

    Gebucht: pauschal über Aida (mit Eurowings komplett- Charter). 17.55h angedachter abflug. Wir eingecheckt und schon sicherheitsbereich. Flugsteig 1,5 Std vorher immer noch unbekannt. Info aber immer noch „on time“.

    Dann: flug- Streichung wegen technischer probleme. diese jedoch angeblich bereits Stunden vorher auf Eurowings Website bekannt gegeben war (!!?).

    Betreuung: verzehrgutscheine (für total überteuerte, abgepackte schnittchen und Getränke), die teilweise nicht eingelöst werden konnten bzw mit stundenlangem (!) anstehen einher gingen.

    WIR kein essen mehr, da Flughafen schloß, und der kleine laden, der zum bleiben verdonnert wurde, nicht ausreichend Ware hatte. Aida Mitarbeiter wurden nicht vorgelassen in den Sicherheitsbereich. Hotelunterbringung angeblich nicht möglich, da keine Kapazitäten auf Insel frei. (?)

    Also 15 Std auf harten Bänken verbracht
    Eingesperrt! ohne Ansprechpartner! keine raucherecke, keine Möglichkeit, den Bereich zu verlassen. Grenzte an freiheitsberaubung.

    Viele rückengeschädigte. Ich chronische schmerzpatientin plus rückengeschädigung. Horrorbedingung. Keinerlei Möglichkeit, mit Außenwelt in Kontakt zu treten.

    6h dann endlich der 9,5 std.- flug. Anschlussverbindungen alle futsch.

    600,- stehen uns pauschal pro Person zu. Aber was ist mit dem Anspruch darüber hinausgehend? Wer ist zuständig? Was am besten tun?

    • Johannes sagt:

      Die 600€ sind eine pauschale Entschädigung für die du keinen Schaden nachweisen musst. Ggf. kannst du aber auch noch bei einer Pauschalreise Entgangene Urlaubsfreude gelten machen und den Reisepreis reduzieren. Damit kennne ich mich persönlich aber nicht aus.

    • Rüdiger sagt:

      Rita hat vollkommen Recht. Es war genau wie beschrieben.
      Die Erholung ist einfach futsch. Daran wird auch die Entschädigung nichts ändern.

  178. k. reif sagt:

    wir sind airberlin-geschädigte (Buchung der flüge muc-rsw im febr. 2017 über opodo) d.h. also keine Entschädigung. nun meine frage: wir haben die sitzplatzreservierung teilweise über mein meilen-Konto (40.000 meilen) bei der airberlin getätigt – bekommen wir die evtl. irgendwoher wieder gutgeschrieben?

  179. Fabian sagt:

    Hallo

    Meine Freundin und ich sind aufgrund einer Verspätung des ersten Segments etwa einen halben Tag später angekommen auf einem Flug BSL-LHR-JFK. Nach mehrmaligem Hin-und-Her beharrt die Airline (BA) darauf, dass sie nach EU-Recht nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind, da der Flug aufgrund von Beschränkungen des Luftraums und Flughafenbeschränkungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline lagen und widrigen Wetterbedingungen verspätet war und da infolgedessen ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich gewesen ist. Es wird auch erwähnt, dass über diese Angaben Nachweise im System hinterlegt sind. Als zusätzlicher Grund, der außerhalb des Einflussbereichs der Airline lag und eine unvorhergesehene Störung deren Flugbetriebs verursachte, wird eine Beschränkung der Anzahl der Flüge durch die Flugsicherung angegeben.

    Ich bin der Ansicht, dass nur sehr schlechtes Wetter wie etwa plötzlicher Schneefall die Airline von der Pflicht befreit. Die Wetterbedingungen waren aber nur widrig, nicht sehr schlecht: kein Schnee, kein Sturm, keine extremen Regenfälle…

    Ich habe nun etwa drei Mal bei der Airline nachgehakt und bin nicht wirklich weitergekommen. Was ratet Ihr mir?

    Liebe Grüsse

    • Johannes sagt:

      Ich würde checken ob andere Flüge wie geplant durchgeführt werden konnten. Ist leider immer noch eine Grauzone. Ohne Gerichtsverfahren sehe ich die Chancen hier leider schlecht.

      • Fabian sagt:

        Hallo Johannes, danke für deine Antwort. Werde das abchecken und dann abwägen, wie weiter.

        • Fabian sagt:

          Folgefrage: Kennst du ein Tool/eine Website, auf der man die Verspätungen etc. von Flügen einen Monat in der Vergangenheit nachschauen kann ohne Premium-Account oder so?
          Danke und liebe Grüsse

        • Peer sagt:

          Bei Flightaware ist die Statistik bis zu 4 Monate lang kostenlos einsehbar. Man muss nur einen kostenlosen Account erstellen.

          Hier am Beispiel des United-Fluges 70:
          https://de.flightaware.com/live/flight/UAL70/history

          Angegeben wird allerdings üblicherweise der Zeitpunkt des Landung. Für eventuelle Entschädigungsansprüche ist der Zeitpunkt der Türöffnung maßgebend, also meist ein paar Minuten später.

        • Fabian sagt:

          Hallo Peer

          Top, vielen Dank! Ich dachte, die wären nur ein paar Tage verfügbar, aber habe irgendwie am falschen Ort geschaut. Werde das mal abklären, vielen Dank für die Unterstützung.

          Liebe Grüsse

  180. Andreas sagt:

    Haben im Dezember 2016 über die Condor Hin-und Rückflug gebucht in der Business Class. Preis ca. 5000,- € für Flüge die im Dezember 2017 stattfanden. Frankfurt – Mauritius – Frankfurt.
    Beim Rückflug wurden unsere Business Plätze runtergestuft in die Premium Klasse. Mussten hierfür eine „Änderung der Beförderungsklasse“ ausfüllen.
    Nach Einreichung der Unterlagen an Condor, kam eine Antwort über eine Entschädigung die nicht der Preisdifferenz entsprach zum Zeitpunkt der Buchung in 2016.
    Dies habe ich nun weitergeleitet an Condor und warte nun auf deren Reaktion.
    Was sollte ich unternehmen falls Condor sich weigert den tatsächlichen Betrag zu Begleichen.
    Mit freundlichen Gruß

    Andreas

  181. Julien sagt:

    Hallo Johannes,

    in meinem Fall wurde mein Flug am 26.12. von Frankfurt nach Madrid mit LATAM storniert, ohne, dass ich vorher in irgendeiner Form darüber informiert worden bin (zum Glück ist es mir beim Online Check In Versuch aufgefallen). Nach mehreren langen Anrufen ist es mir immerhin gelungen, mich auf eine frühere Lufthansa Maschine umbuchen zu lassen. Auf mehreren Internetseiten habe ich gelesen, dass Entschädigung bei Stornierung bzw. Alternativbeförderung auch dann zusteht, wenn man mehr als 1 oder 2h früher abfliegt und über die Stornierung weniger als 1 Woche vor Abflug informiert wurde. In diesem Fall wäre der Abflug mehr als 2h früher als ursprünglich gebucht. Leider finde ich aber genauere Informationen zu Entschädigungszahlungen bzw. Höhe nur im Falle von Verspätungen, nicht im Falle von Stornierungen und daraus resultierenden früheren Abflügen.
    Ist dir hierzu ein vergleichbarer Fall bekannt und auch, wie man am besten vorgeht um zu versuchen, seine Ansprüche durchzusetzen?
    Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten

  182. Peter sagt:

    Gestern Abend Flug Hamburg-Krakau mit Easyjet 19.00 Abflug
    Flug wurde um 20.00 annuliert. Es waren alle Passagiere schon an Board. Flug wurde wegen schlechtem Wetter(leichter Schneefall)annuliert. Meine Vermutung ist aber nach Krakau und wieder zurück nach Hamburg hätte der Flieger zeitlich nicht mehr geschafft wegen dem Nachflugverbot. Andere Flieger sind gestern Abend ohne Probleme gestartet und gelandet, und in Krakau war das Wetter viel besser als in Hamburg. Wie stehen denn hier die Chancen auf Entschädigung. Vielen Dank für Info´s. Gruß Peter

  183. Daniel sagt:

    Wie unterscheiden sich flug-rechte.de, EUClaim, und fliegfair.de voneinander? Sehe ich richtig, dass bei fliegfair bei einem Vergleich keine Zustimmung erforderlich ist? Bei flug-rechte finde ich keine Angaben zur Zustimmung bei Vergleich, Kosten bei einem Vergleich, und etwaigen sontigen Zusatzkosten.

    • Johannes sagt:

      Leider ist es sehr schwer die verschiedenen Anbieter untereinander zu vergleichen. Zu Flug-Rechte.de habe ich folgendes in den AGB’s gefunden:

      Sollte aufgrund der Umstände ein außergerichtliches/gerichtliches Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs, durch Klagerücknahme oder durch andere Verfügung über die Forderung durch Flug-Rechte oder deren beauftragte Anwälte sinnvoll sein, ist hierfür die Zustimmung der Fluggäste erforderlich. Dies gilt auch für die Kostentragungspflicht oder Kostenfolge einer solchen Beendigung des Verfahrens. Grundsätzlich sind im Falle einer der vorgenannten Beendigung des Verfahrens die Kosten von der an die Fluggäste auszukehrenden (Vergleichs-) Summe abzuziehen und somit von den Fluggästen zu bezahlen.

  184. Stefan sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe Streit mit British Airways und ich habe den Streit gewonnen und einen vollstreckbaren Titel. Nun bin ich auf der Suche nach einer Bank in Deutschland, wo British Airways ein Konto hat. Ich brauche nur den Namen, keine weitern Details. Ich habe hier schon gelesen, dass British Airways Entschädigungen gezahlt hat. Kann mir vielleicht jemand helfen? Vielen Dank

  185. Kevin sagt:

    Hallo Johannes,
    ich erbitte Deinen Rat.
    Wir sind gestern von Stuttgart nach Paris, von Paris nach Panama und von Panama nach San Jose geflogen. Der Flug wurde uber ein Tui Reisebüro wie angegeben über Air France gebucht. Wir zwei gaben unsere Gepäckstücke in Stuttgart auf und teilten dem Herrn am Schalter mit, dass wir diese erst bei Ankunft in San Jose wieder benötigen.
    In San Jose angekommen wurden wir über Lautsprecherdurchsage ausgerufen und man teilte uns mit, dass unsere Gepäckstücke noch in Paris seien.
    Wir haben von dem Herrn an der Gepäckstelle ein Schreiben erhalten, aif dem eine Vorgangsnummer vermerkt ist. Wir sollen diese nun ca. 24 Stunden später mit dem nächsten Flug ins Hotel zugestellt bekommen.
    Bei AirFrance habe ich gerade die Vermisstmeldung pro Gepäckstück via Online-Formular gesendet. Hygieneartikel werden wir wohl ersetzt bekommen. Auch etwaige kurze Hosen (es ist warm hier und tragen nur unsere lange Hose)? Auf welche Höhe würdest du den Schadensersatz / Wiedergutmachung über den Ersatz der Hygieneartikel hinaus beziffern, sollten die Gepäckstücke tatsächlich binnen 24 Stunden ankommen?
    Herzlichen Dank bereits vorab für Deine Antwort,
    Kevin

  186. Alexandra Melo sagt:

    Hallo lieber Christian,
    ich und mein Freund waeren am 12.09.17 mit dem Flieger von Muenchen nach Amsterdam geflogen den ich bei Eurowings gekauft hatte aber von Airberlin ausgefuehrt wurde. Am Gate wurde uns dann mitgeteilt das der Flug annuliert(weil sich Piloten krank gemeldet haben) wurde, worauf wir dann online ueber die Website auf den naechsten Tag umgebucht haben da dies der einzig freie Flieger war. Wir mussten uns aber dann dennoch an die Schlange am Schalter stellen da wir ein Hotel brauchten, nur am Schalter haben sie uns dann nochmal umgebucht fuer einen fruehren Flug am naechsten Tag mit der Lufthansa. Wir haben aber leider kein Hotel bekommen da in Munechen alles ausgbucht war und sie uns deshalb die Reservierung eines Hotel verweigert haben und wir haetten nur auf eigene Kosten hin eines bekommen. Am naechsten Morgen wurde dann der Flug von der Lufthansa auch annuliert (GRUND UNBEKANNT), woraufhin wir uns dann entschieden haben den Flug zu stonieren da es keinen Sinn mehr machte zu fliegen. Meine Fragen sind jetzt:
    – Von wem bekomme ich den Ticketpreis zurueck (Eurowings oder Lufthansa) ?
    – Bin ich von Eurowings trotzdem fuer eine Ausgleichsentschaedigung beraechtigt da der Flug ja annuliert wurde ?
    – Muss ich die Entschaedigung von Eurowings oder von AirBerlin einfordern?

    Vielen Dank schon einmal I’m vorraus

    • Johannes sagt:

      Hallo Alexandra,

      ihr habt den Ticketpreis an Eurowings gezahlt, deswegen muss Eurowings auch den Preis erstatten.

      Generell muss man eigentlich den Ersatzflug antreten um das Recht auf eine Entschädigung zu haben. Allerdings urteilten einige Gerichte in solchen Fällen auch schon anders. Z.B. Anfang August: http://www.airliners.de/stark-flug-entschaedigung/42082 Demnach gibt es die Entschädigung nach drei Stunden. Egal ob der Passagier mitfliegt oder nicht.
      Allerdings ist fraglich ob Eurowings sich darauf ohne Gerichtsprozess einlässt. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall!

      Air Berlin führt nur Flüge unter Eurowings-Flugnummer für Eurowings durch. D.h. das operative Risiko liegt bei Eurowings. Demnach musst du die Entschädigung von Eurowings fordern.

  187. Daniela sagt:

    Hallo Johannes! Wir waren mit 5 Personen vom 3.- 17.09.17 in Portugal. Unser Rückflug sollte am 17.09.2017 um 15.55 von Porto ße. Am 15.09. erhielt i h ein Mail das der Flug annulliert wurde. Am nächsten Tag würden wir dann umgebucht auf einen Flug viel früher nach Köln obwohl wir nach Berlin mussten. Sind dann mit dem Zug gefahren ( Kosten dafür 368€, die wir selbst zahlten). Jetzt hat Ryanair uns Gutscheine geschickt als Entschuldigung. Rückerstattung und Entschädigung haben wir bereits per Formula und Einschreiben beantragt, sollen das jetzt aber nochmals tun.
    Meine Frage: Wenn wir die Gutscheine annehmen, verzichten wir da automatisch auf Entschädigung??? Und muss ich wirklich nochmal alles beantragen obwohl ich das schon getan habe???
    Vielen Dank schonmal und Liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Nehmt ihr den Gutschein an, verfällt wahrscheinlich euer Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings musst man hier unterscheiden zwischen den Mehrkosten für die Bahnfahrt nach Berlin und der pauschalen Entschädigung. Die Mehrkosten sollte euch Ryanair zusätzlich zu der pauschalen Entschädigung erstatten und das auch unabhängig ob ihr die Gutschein annehmt oder nicht. Ich würde aber definitv Bargeld bevorzugen.

      Ich würde den Gutscheinen auf jeden Fall widersprechen und die vollständige Erstattung fordern. Das geht auch Online: https://travel-dealz.de/ratgeber/fluggastrecht-durchsetzten/ryanair/

      • Daniela Krüger sagt:

        Danke dir für die schnelle Antwort.

      • Alexandra sagt:

        Hallo Johannes,

        erstmal danke!!! Denn Ersatzflug konnten wir ja nicht antretten weil dieser auch ausgefallen ist, daher stellt mir sich die Frage, ob das dann ueberhaupt eine Rolle spielt? Wir waeren naemlich so spaet geflogen das es sowieso keinen Sinn mehr machte! Wir hatten naemlich echt keine Lust mehr nach zwei gestrichenen Fluegen, da der neachste, also dritte Flug uns erst Nachts ans Ziel gebracht haette und wir somit nur noch ca. 1 Tag hatten und dann haetten zurueck fliegen mussten.

  188. Inge Thiele sagt:

    Hallo Johannes,

    ich möchte über Ideal Flug 2 Tickets nach Lacarna buchen. Fluglinien sind Bulgaria airlines und aegean airlines. Nun soll ich die Tarifbedingungen unterschreiben. Sie lauten, dass
    1. der Preis vor Hinflug um 40 Euro erhöht werden kann und bei Rückflug um 100 Euro
    2. gibt es bei Annullierung keine Rückerstattung.

    Ist das denn erlaubt? Und wird das rechtskräftig, wenn ich zustimme?

    Vielen Dank für deine Nachricht

    Inge

  189. Tanja Haaf sagt:

    Hallo,
    wir haben zu sechst einen Airberlin-Flug von Nürnberg nach Palma de Mallorca angetreten. Statt um 05:10 Uhr ging der Flieger erst um 09:00 Uhr. Grund war angeblich, dass der Flieger wegen eines Unwetters in Stuttgart dort erst um 06:00 Uhr starten konnte, was er aber scheinbar auch nicht getan hat, da er erst kurz vorher on Nürnberg aufgetaucht ist. Leider kam bis zum Abflug keinerlei genaue Info, wann es denn nun endlich losginge und es war bis zum endgültigen Abflug kein AirBerlin-Mitarbeiter ansprechbar, selbst die Hotline wusste von gar nichts. Haben wir Chancen auf eine Entschädigung? Das Unwetter (wenn überhaupt) war ja wohl in Stuttgart und defintiv nicht in Nürnberg …

    • Johannes sagt:

      Ich denke schon. Air Berlin hätte ja auch ein Ersatzflugzeug in Palma bereithalten können. Das ist operationellen Risiko der Airline. Demnach solltet ihr für die Verspätung eine Entschädigung erhalten. Air Berlin wird sich aber auf jeden Fall mit höherer Gewalt versuchen herauszureden. Ggf. müsst ihr dann einen Anwalt beauftragen. Versucht es aber erst einmal selber 😉

  190. Heiko sagt:

    Wir haben am 12.7.2017 von 19.00 bis 24.00 Uhr ein Konzert in Berlin. Wir entschlossen uns daraufhin unseren Jahresurlaub ab Berlin am 13.07.2017 zu buchen. Wir buchten am 05.03,2017 eine Pauschalreise ab/an Berlin Tegel. Als Fluggesellschaft wurde Air Berlin angegeben. Am 12.04.2017 erhielten wir eine Email mit der Änderung der Fluggesellschaft. Niki Fly sollte den Flug übernehmen, was für uns kein Problem war, da sich an den Zeiten und dem Abflugort nichts geändert hat. Am 24.06.2017 erhielten wir unsere Reiseunterlagen.
    Da wir nicht aus Berlin sind und die Flüge 6.00 Uhr ab und 21.00 Uhr an Berlin gehen sollten haben wir zusätzliche Hotelübernachtungen gebucht, welche nicht kostenlos stornierbar sind. Platzkarten für die Bahn wurden ebenfalls gebucht.
    Am 30.07.2017 gegen 16.42 Uhr (12,5 Tage vor Reiseantritt) erhielten wir dann die Email mit der Stornierung der Flüge ab/an Berlin. Die Alternative ab Hannover ist für uns nur mit erhöhten Aufwand und viel Stress umsetzbar. Eine Zugverbindung ab Berlin 23.41 Uhr, an Hannover Flughafen 03.58 Uhr ist zwar theoretisch machbar, aber mit sehr viel Risiko und Mehraufwand realisierbar. Zumal wir nur an der Hälfte unseres Konzertes teilnehmen könnten und mit unserem Reisegepäck nicht wissen wohin. Ebenfalls würden wir einen ganzen Urlaubstag verlieren, da der Rückflug von abends auf früh gesetzt wurde. Welche Kosten kann ich dem Reiseveranstalter in Rechnung stellen und gibt es evt. eine Entschädigung?

  191. Pino Luca sagt:

    bei meiner vorigen Mail war die Taste „Enter“ schneller als der Kopf.
    Danke im voraus und
    Beste Grüße
    Pino Luca

  192. Pino Luca sagt:

    Hallo Johannes,
    ich brauche Ihren Rat. Unser Ryan Air Flug vom 25.6.17 von Bucharest nach Berlin hatte 4 Stunden und 51 Minuten verspätung. Laut EU Flugrecht haben wir ab 3 Stunden Verspätung Anspruch auf eine Erstattung, was auch auf der Ryan Air Webseite vorgesehen ist. Nach Ausfüllung des Erstattungsformulars auf der selben Webseite habe ich aber folgende Meldung bekommen: „Ihr Erstattungsantrag kann leider nicht verarbeitet werden, weil alle Passagiere des Fluges reisen konnten, sodass keine Rückerstattung fällig ist.“ Wie soll ich Ihrer Meinung nach weiter vorgehen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Pino,

      ich schätze du hast das falsche Formular ausgefüllt. Du erhältst ja nicht den Flugpreis zurück sondern eine Entschädigung. Versuch es mal über dieses Formular: . Wählt dazu bei Contact Reason: EU261 Störung Entschädigung aus

      • Pino Luca sagt:

        Hallo nochmal Johannes und danke für die schnelle Rückmeldung.
        Wenn ich auf den von Ihnen empfohelenen Link klicke, kommt leider überhaupt nichts heraus. Es kommt mir so vor, als ob Ryan Air diese Seite gelöscht hätte. Was kann ich sonst noch tun?
        Nochmal danke im voraus und beste Grüße

      • Pino Luca sagt:

        Entschuldigung, ich habe gerade die Meldung von einem s.g. „internal error“ bekommen. Ich werde mal abwarten, um zu schauen, was da passiert und mich eventuell noch mal melden.
        Beste Grüße

  193. Martin sagt:

    Hallo,

    wir haben im April einen mit RyanAir gebuchten Flug nach Fuerteventura krankheitsbedingt stornieren müssen.
    Der ADAC, über den unserer Reiserücktrittsversicherung läuft, würde die Kosten der Stornierung übernehmen, da sich Rayan Air jedoch weigert, die Steuern und Gebühren auszuweisen und entsprechend zu erstatten, übernimmt auch der ADAC keine Erstattung.
    Habe mich bereits an söp gewandt, aber die Erfolgsaussichten sollen ja eher schlecht sein, da Ryan Air nicht reagieren wird.

    Wie shet Ihr das?

    Gruß
    martin

  194. Son sagt:

    Ich bin mir nicht sicher, ob in meinem Fall überhaupt die EU-Verordnung Nr. 261/2004 bzgl. Ausgleichszahlung greift.
    Der ursprüngliche Flug wäre am 01.05.2017 mit Oman Air gewesen.

    Abflug in Kathmandu : 09:30h
    Ankunft in Muscat : 12:05h
    Der dazugehörige Weiterflug:
    Flug am 01.05.2017
    Abflug in Muscat: 14:00h
    Ankunft in München: 18:55h

    Per Mail wurden wir erst am 27.04.2017 von flighttix darüber informiert, dass der Flug am 01.05.2017 – ohne Angabe von Gründen – an diesem Tag gestrichen wird.

    (Wir hatten in unserem Fall Glück, dass wir diese Mail überhaupt erhalten waren, weil wir auf einer Trekkingtour waren und meistens keinen WLAN-Empfang hatten.)

    Uns wurde per Mail am 27.04.2017 mitgeteilt, dass wir auf folgende Maschine umgebucht werden können:

    30APR Kathmandu – Doha 21.20 23.59h
    01MAY Doha – München 01.25 06.30h

    Daraufhin haben wir per Mail unsere verbindliche Bestätigung zu diesem neuen Flug abgegeben.

    Per Mail wurde dann diese Alternative am 30.04.2017 zu fliegen, wieder zurückgezogen.

    Wir wurden dann auf einen anderen Flug einen Tag eher am 30.04.2017 umgebucht.

    KTM KATHMANDU, NEPAL nach MCT MUSCAT, OMAN
    Abflug: 09:30h
    Ankunft: 12:05h

    MCT MUSCAT, OMAN nach MUC MUNICH, GERMANY
    Abflug: 14:05 h
    Ankunft: 19:00 h

    Wie ist hier der Sachverhalt?

    Vielen Dank für eine Einschätzung.

  195. Isa Schikorsky sagt:

    Hallo Johannes,
    ich bräuchte dringend einen Rat. Wegen verspäteter Ankunft unseres Gepäcks auf dem Flug von Frankfurt nach Catania hat Alitalia uns die geforderte Entschädigung zugesprochen, nur leider überweisen sie das Geld nicht. Es handelt sich um 292 Euro, die sie innerhalb von 30 Tagen (bis 27.05.2017) überweisen wollten, es aber nicht getan haben. Eine Nachfrage per E-Mail wurde nicht beantwortet. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Würde mich über einen Tipp freuen.
    Viele Grüße von Isa

    • Johannes sagt:

      Der 27. Mai ist ja erste in paar Tage her. Airlines halten sich nur selten an selbst gesteckte Ziele. Ich würde noch einmal ein paar Tage abwarten und dann noch einmal Kontakt mit Alitalia aufnehmen. Ansonst bleibt dir nur der Gang zum Rechtsanwalt. Der kann dich beraten.

  196. A. Norm sagt:

    Hallo ich habe eine Frage und fasse mich kurz:
    Flug von Bombay via Istanbul nach Basel mit Türkisch Airline wurde wegen Schneechoas abgesagt. Wir wurden untergebracht und in nicht informiert wie es weitergeht. Wir haben dann angefangen die airline anzurufen um rauszufinden wie lange es dauert (der Arbeitsgeber will ja auch wissen wann man wieder da ist). Nach 3 Tagen haben wir einen Flug bekommen von Mumbai via Istanbul nach Frankfurt (also anderer Ankunftsflughafen) bekommen.
    Die Airline weigert sich sowohl die Kosten für die Telefonate als auch den Zug vom veränderten Flughafen zu zahlen.
    SÖP ist nicht zuständig, das Bundesamt für Justiz (Schlichtsungstelle) auch nicht und die umsonst Portalle lehnen alle ab. Die Schwierigkeit scheint zu sein, das Türkisch Airlines ihren Sitz in der Türkei hat, also nicht EU ist und kein Abflugort in der EU ist. Gibt es eine andere Stelle die sich vielleicht diesem Fall annehmen würde?
    Türkisch Airline hat uns nach vielen Mails einen Gutschein für ca. 50% des Zugpreises angeboten, den könnte man aber nur in ca 250km entfernung abholen. Das ist ein Witz und gleichzeitig werde ich „aufgeben“ müssen wenn es keinen rechtliche Zustädigkeit gibt…

    • Johannes sagt:

      Es gibt in der Türkei auch ähnliche Fluggastrecht wie in der EU:
      Vielleicht kannst du damit bei Turkish Airlines was rausschlagen. Allerdings ist das Durchsetzten dieser Rechte schwierig…

      • A. Norm sagt:

        Hallo Johannes,
        die kenne ich schon und bin leider bei TK bisher nicht erfolgreich gewesen. Ich dachte eher es gibt vielleicht eine weltweite Schiedstelle oder eine die von der Türkei aus operiert.
        Trotzdem Danke für deine Antwort!

  197. Josephine sagt:

    Hey!
    Ich bin am 21. Mai 2017 mit Eurowings nach Köln/Bonn geflogen. 8 h Verspaetung aufgrund einer Notfalllandung in Indien (fuer 6 h =, wegen eines medizinischen Notfalls. Dazu kam eine zweite Landung in Budapest, weil die Crew gewechselt werden musste. Wasserversorgung war die ganze Zeit nicht gut, kein extra Essen, Verweigerung das Wifi kostenfrei zu machen, Wifi hat dann aber auch wenn man zahlen wollte nicht funktioniert ( wollte eltern und freunde informieren ) – insgesamt 20 im Flieger mit schlechter Versorgung. Am Flughafen war niemand von Eurowings, nur andere Mitarbeiter, und Gutscheine fuer uebernachtung etc haben lange gedauert ( musste eig nach hamburg weiter ). Um 1 morgens sind wir am Hotel angekommen und es war voll. um 3 waren wir in einem anderen hotel, mussten aber um 6:30 wieder aufstehen, wegen des Anschlussfluges. hatte viele koerperliche symtome (uebermuedung – schlafen war bei all den durchsagen nicht gut moeglich, bauchweh vor hunger im flugzeug, und jetzt 3 tage spaeter immer noch kreislaufprobleme wegen all den umstaenden. kam in hamburg insgesamt 17 h spaeter an. Ich habe doch mindestens Ansprueche wegen der schlechten versorgung oder? Liebe Gruesse

    • Johannes sagt:

      Zusätzliche ausgaben z.B. für die WiFi oder Telefonate sollten dir erstattet werden. Wenn du sonst dir noch Verpflegung am Flughafen gekauft hast, auch davon die Quittung einreichen. Pauschalbeträge gibt es leider nicht.

  198. Anna sagt:

    Hallo. Der Flug von Eurowings Palermo-Munchen wurde 10 Minuten von Boarding ( 40 Min vot Abflug) nach dem CheckIn und Sicherheitskonttolle grundlos annulliert: per SMS und Email. Der Bildschirm am Schalter vor unserem Boarding Gate blieb einfach ohne jegliche Anzeige über Annullierung. Somit haben manche Gäste ( die keine SMS oder Email Benachrichtigung Option gewählt haben ) über die Annullierung nicht sofort erfahren haben. Wir alle mussten ab ca.8 Uhr bis 12:30 in der Ungewissheit vor Checkin Gate verbringen ob wir überhaupt weg nach München fliegen würden oder nicht. Nach mehrfachen Anfragen bei überfordeten Mitarbeitern wurden uns innerhalb von 4 Stunden Wartezeit keine Waser etc.vorgrschlagen. Menschen konnten entweder stehend oder sitzend auf dem Boden warten. Endlich wurde uns der Flug nur am nächsten Tag vorgeschlagen plus Hotel plus Verpflegung im Hotel. Bestehen es für uns die Ansprüche für Entschädigung für nicht erhaltene Waser und andere Hilfe für erste 4 Stunden nach Annullierung ? Wenn ja, in welcher Höhe ? Müssen wir von Hotel eine schriftliche Bestätigung anfordern , dass wir in diesem Hotel tatsächlich gewesen waren ? Danke

    • Johannes sagt:

      Wenn du Wasser oder Essen in dieser Zeit gekauft hast und die Quittungen behalten hast, kannst du die bei Eurowings zur Erstattung einreichen. Warum solltest du vom Hotel eine schriftliche Bestätigung benötigen?

  199. Rami sagt:

    Hey Leute. Habe am 16 April 2017 ein Flug nach Riyadh gebucht für 6 Personen und auch direkt bezahlt. Habe aber kurze Zeit später eine Email erhalten das die Reise noch bezahlt werden muss. Kurtz darauf wieder hab ich eine Bestellbestätigung erhalten. Dachte die Sache hat sich erledigt und war nur nen Fehler seitens Airfinder. Hab mich vorhin gewundert warum die Tickets (Flug geht am 21.07.2017) noch nicht da sind. Hab dann die Buchungsseite geöffnet und gesehen das die Buchung Storniert wurde weil nicht bezahlt wurde. Geld ist aber verschickt, Visum für 6 Personen (Über 3000€) bezahlt und der Sitz der Firma ist in Schweden. Was kann ich tun. Brauche dringend Hilfe. Die gesamt Kosten für den Flug belaufen sich auf ca. 2600€

  200. Jasmin sagt:

    Hallo , ich habe gerade einen Brief von Thai Air erhalten dass sie meine Entschädigung bezahlen. Im Brief steht 1200€ (600€x2 Personen) dazu habe ich 3 bunte Zettel bekommen die ich unterschrieben zurück schicken soll. Auf diesen steht : total 600€… hat jemand damit Erfahrung ? Ist das jetzt nur für einen Fluggast oder ist das für beide Fluggäste und es heißt einfach total 600€ pro Person… nicht dass ich das unterschreibe und mich damit einverstanden erkläre die 600€ zu akzeptieren… steht alles auf Thai und Englisch deswegen bin ich unsicher !

  201. enrico sagt:

    Hallo erbitte dringend hilfe bin gestern aus meinem Kuba Holgin(Urlaub) stressreise zurück gekehrt 3Personen !?!Und das ist passiert bin am 6.4 geflogen von Frankfurt 7.35uhr nach Manchester hatten da 1h20min verpätung ,Verspätung war aber in Frankfurt schon klar gesagt wurde kein Problem (Maschiene durfte nicht starten in Frankfurt wegen Nebel in Manchester ).Und dann ging es los wir haben den Anschlusssflug nach Kuba nicht bekommen , mussten eine Nacht in Manchaster übernachten nächsten früh 6.50 nach London fliegen dann 3h auffenthalt Weiterflug nach Madrid da 1h Aufenthalt Weitflug nach Havanna(kuba) da haben wir uns dann selber um Inlandsflüge gekümmert haben auf dem nationalen Flughafen Havanna 7h gewartet bis wir samstag auf eigene kosten nach Holgin fliegen konnten waren also 2,5tage unterwegs um an unseren Urlaubsort zu kommen .In Madrid ist ein Koffer verloren gegangangen der 5Tage später erst kamm den wir selber in 100km abholen mussten und alles selber bezahlen mussten .auf den Rückflug hatten wir 4h verspätung .Bitte dringend hilfe wir hatten 14Tage Urlaub aber eigentlich nur 9und 550euro extra kosten erholungsfaktor 0.

    • Johannes sagt:

      Klingt wirklich nach viel Pech. Ich würde die Airline auf dem Flug nach Manchester auffordern die Entschädigung (wahrscheinlich 600€) zu bezahlen und die Kosten für den Inlandsflug zu übernehmen. Außerdem solltest du, ich vermute Iberia, auffordern, durch den Gepäckverlust entstanden Kosten zu übernehmen.

  202. Klaus sagt:

    Wie ist die allgemeine Erfahrung mit der SÖP ?
    2 Monate sind vergangen und man bekommt keine Rückantwort!

    • Klaus sagt:

      Keiner mehr hier?

      • Peer sagt:

        Zumindest wohl niemand, der schon mit der SÖP Erfahrung machen musste.

      • Björn sagt:

        Nein, ich habe auch keine Erfahrung mit der söp, aber Johannes hat ja geschrieben, daß es durchaus bis zu drei Monate dauern kann bis der Fall abgeschlossen ist – also noch Alles in der Zeit. Vielleicht ist ja Dein Fall besonders kompliziert oder es gab mehrere Beschwerden in der gleichen Sache die nun zusammenfassend bearbeitet werden. Hat denn überhaupt schon mal jemand (positive) Erfahrungen mit der söp gemacht?

        • Klaus sagt:

          Jetzt sind schon 100 Tage vergangen und man hört nichts von der SOP,
          obwohl es schon einige Gerichtsurteile gibt.
          SÖP werde ich nicht mehr in anspruch nehmen!

        • Johannes sagt:

          @Klaus: wann hat sich die SÖP letztens gemeldet, also wie lang hat es letztlich gedauert?
          Hab nämlich gerade selbst das Problem, dass drei Monate vergangen sind und die SÖP nicht sagen kann, wie lange es noch dauern wird.

    • Klaus sagt:

      Danke,
      habe mich über die Antworten gefreut!
      Diese Seite ist sehr informativ und glaubhaft!
      Jeder sollte sich diese Seite auf lange Zeit abspeichern!
      Wer viel fliegt,bekommt hier die besten Informationen wenn es mit einer Airline mal Probleme gibt!

  203. michael sagt:

    hallo,

    hab bei eurowings einen flug von salzburg nach dubrovnik gebucht(20. – 27.04.) jetzt wurde hin und rückflugzeit um ca 5h vorverlegt. da ich mit dem zug zum salzburger flughafen anreisen wollte, würde ich den flug mit der neuen abflugzeit nicht erreichen. mir wurde kostenlose stornierung angeboten, da ich aber am zielort schon andere buchungen(hotel, usw.) getätigt habe, kommt das nicht in frage. habe auch keine andere möglichkeit nach salzburg zu kommen. jetz hab ich ne mail an eurowings geschrieben, mit der forderung mir in salzburg ein hotel zu bezahlen, sodass ich am vortag anreisen kann.
    ist das gerechtfertigt? was kann ich sonst noch tun? mfg

  204. Samuel sagt:

    Hallo, ich habe ein Frage

    Mein Flug mit Ryanair war 3 1/2 Std zu spät.
    Dadurch habe ich jetzt ja anrecht auf die 250€.
    Wo genau fülle ich das bei Ryanair denn aus? Ich komme dort nur auf die Seite für Rückerstattung. Ich möchte aber die 250€ Entschädigung nach EU-Richtlinie, da sie höher als der Flugpreis ist.

    Und was genau kann ich am Besten als Satz genau reinschreiben?

    PS: ich habe eine E-Mail von Ryanair erhalten, wo steht, das der Flug mehr als 3 Std Verspätung hatte.

    PPS: kann man irgendwo sehen, was die Gründe für die Verspätung waren?

    Vielen Dank für die Antworten vorab.

    LG
    Samuel

  205. Jürgen Goldberg sagt:

    Mal eine andere Frage, wie ist es denn,wenn man selber seinen Flug storniert,hat man da auch Anspruch auf Rückerstattung? Tap-Portugal hat mir 188€ zurücküberwiesen, wollte eigentlich mehr.
    Danke

  206. Jean sagt:

    Hallo,

    Ich bin im Dezember von Cancun nach Köln mit Eurowings geflogen und der Flug ist 3:12 h verspätet in Köln gelandet.

    Daraufhin habe ich Eurowings einen Brief geschrieben und meinen Anspruch auf 600 € gelten gemacht, sowie Eurowings eine Frist von 4 Wochen gesetzt.
    Nun habe ich seitens Eurowings eine Email bekommen, in der sie mir eine Entschädigungszahlung von 250 € anbieten.

    Wie sollte man weiteres Vorgehen sein, wenn ich diese 250 € nicht akzeptieren möchte.
    Mich an die Schlichtungsstelle wenden oder eher einen weiteren Brief an Eurowings schreiben, in dem ich Ihnen mitteile, dass ich die 250 € nicht akzeptiere und falls sie nicht gewillt sind mir die 600 € zu erstatten, ein Mahnungsverfahren eröffnen werde?

    Liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Genau einfach weiterhin drauf bestehen und rechtlichen Schritte androhen. Die Schlichtungsstelle wäre sonst der nächste Schritt. Ich denke aber Eurowings wird die 600€ nach einem weiteren Schreiben bezahlen.

  207. Klaus sagt:

    Unser Flug von Hurghada nach Leipzig am 12.1.17 fand einen Tag später statt als geplant.Das Flugzeug sollte von Luxor kommen.Gestartet war dieses in Leipzig.
    Es wurde am Flughafen nichts bekannt gegeben warum!
    Nach ein paar Stunden wurden wir in ein Hotel gebracht und dann am nächsten Tag mit einer nicht Sunexpress Maschine nach Leipzig geflogen.
    Hatte am 16.1.17 ein Einschreiben an Sunexpress geschickt und diese Rückantwort (Der Flug konnte wegen Sicherheitsmaßnahmen nicht stattfinden) erhalten.
    Am 24.1.17 habe ich eine letzte Mahnung auch per Einschreiben geschickt und gar keine Rückmeldung erhalten.
    Von einem Fluggast der auch zurück nach Leipzig wollte haben wir erfahren,
    das sein Bruder in der Maschine in Luxor ist und das es technische Probleme gibt.
    Dieser berichtete auch,das die Maschine wegen Problemen mit der Klimaanlage,
    schon von Leipzig 2 Stunden später gestartet ist.
    Da wir am nächsten Tag mit einer Maschine,die nicht von Sunexpress war zurück gebracht worden sind,
    ist für mich der eigentliche Flug xg 4756 annuliert worden und somit würde auch ein Rechtsanspruch auf entschädigung bestehen.
    Liege ich da falsch?

  208. Astrid sagt:

    Hallo Johannes,
    wir waren letztes Jahr auf Kuba, beim Rückflug wurde uns beim CheckIn von Condor mitgeteilt, dass Condor den Flug nicht selber durchführt und eine andere Fluggesellschaft „Vamos“ beauftragt wurde. Da dieses Flugzeug keine Premium Class hatte, wurde uns ein Formular „Änderung der Beförderungsklasse“ in die Hand gedrückt, mit mündlichem Hinweis das die Differenz zur Economy Class erstattet wird.
    Steht uns zu der Rückzahlung der Differenz auch eine zusätzliche Entschädigung von 75% zu?

    • Johannes sagt:

      Nein, eigentlich sieht die EU Verordnung nur die 75% des Flugpreises vor und nicht die Differenz zum Economy Class-Preis. Mit der Differenz fährt Condor vermutlich günstiger und hat sie deshalb euch angeboten.

  209. Rene sagt:

    Hallo Johannes,

    danke dir für den Beitrag. Trotzdem habe ich noch eine Frage.

    Folgendes Scenario:
    Germanwings Flug von Dresden nach Hamburg wurde storniert. Ich die Kundenhotline angerufen. Es wurde mir ein Flug angeboten für den nächsten Tag 8 Uhr. Allerdings war ich skeptisch ob das dann klappt (überbuchung,evtl. weitere Stornierung) und habe deshalb die Bahn gebucht für 6 Uhr. Der zug war aber später in Hamburg als der angebotene Flug von germanwings.

    Jetzt habe ich ein Brief geschickt, in dem ich die 250 Euro gefordert habe + Zugpreis. Allerdings keine Reaktion erhalten. Ich wollte es jetzt nochmal per mail versuchen und ansonsten das ein Rechteverwerter weiterleiten.

    Aber ich habe doch Anspruch auf die 250 + Zugpreis oder? Eigentlich hätte man sogar noch die Übernachtungskosten beanstanden können. Korrekt?

    Danke dir.

    Gruß Rene

    • Johannes sagt:

      Hast du Eurowings aufgefordert dir ein Bahnticket auszustellen? Das kann durchaus zum Problem werden. Um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, musst du i.d.R. auch die Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen.
      Wenn du nicht in Dresden wohnst, hätte dir Eurowings auch ein Hotel + Verpflegung stellen müssen.

  210. Lisa sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für diese hilfreiche Seite!
    Ich habe leider meinen Fall trotz mehrstündiger Recherche nicht finden können. Der Eurowings-Flug von BKK -> Köln wurde um mehr als 2 Tage wg technischem Problems verschoben (wurde erst 20 Min vor Abflug bekannt gegeben und alle 4 Stunden weiter nach hinten verlegt). Wir haben nach 1 Tag einen anderen Flug genommen, auf den uns Eurowings kostenlos umgebucht hat. Besteht in diesem Fall noch Anspruch auf finanzielle Entschädigung wg der Verspätung, wenn wir die ursprüngliche Maschine nicht mehr genommen haben?
    Vielen Dank für deine Hilfe.
    Liebe Grüße

    • Johannes sagt:

      Natürlich! Das muss die Airline sogar zusätzlich.

      • Alex sagt:

        Hallo Johannes,
        erst einmal Dankeschön für deine Seite!
        Ich wollte morgen mit meiner Frau von Stuttgart über Berlin Tegel nach Miami fliegen. Als ich dann meinen Check in machen wollte, konnte ich diesen nicht durchführen. Als ich dann bei Air Berlin angerufen habe, sagte man mir dass meine Flugtickets gar nicht existieren würden obwohl ich eine Zahlungsbestätigung und eine Sitzplatzreservierung erhalten habe.
        Daraufhin musste ich einen neuen Flug von Stuttgart über Düsseldorf nach Miami buchen ( auch mit Air Berlin ), der allerdings doppelt so teuer ist wie der vorige.
        Ich bin jetzt ziemlich überfragt was meine Rechte angeht.
        Ich hätte natürlich gerne die Differenz zurück die ich für meine erneute Buchung aufbringen musste und eine Entschädigung für meinen Aufwand und für die Annulierung meiner Tickets.
        Ich weiß nur nicht wie realistisch das ist.
        Liebe Grüße

  211. Susi sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen 1. Codesharingflug(1 Ticket) gebucht.
    Auf dem Hinflug fliege ich mit 2 Airlines(Emirates/FlyDubai), zurück mit 3 Airlines(Emirates/Flydubai/Precisionairline)
    -Wie gehe ich vor, wenn ich einen der Anschlussflüge verpasse (ich habe jeweils 4h Aufenthalt),ist immer der Schalter von Emirates für mich zuständig oder die jeweilige Airline,bei der der Flug ausgefallen ist?
    -angenommen auf dem Rückflug von Afrika in die EU (3 Flüge),
    der 1. Flug fällt aus :
    -ist mein Anschlussflug-Ticket weiterhin gültig, wenn ich mit einem schnell von mir gekauftem Ticket einer anderen Airline den 2./3. Fluge doch noch erreiche und bekomme ich den Preis erstattet (von wem)?
    -werde ich “weiterbefördert“von den nachfolgenden Airlines , wenn ein Flug zwischendurch ausfällt ?
    Vielen Dank im voraus
    Susi

    • Johannes sagt:

      Alle beteiligten Airlines sollten dich auf die nächst mögliche Verbindung umbuchen können. Ich würde nicht auf eigene Faust einen Anschluss-Ticket ohne Rücksprache mit der Airline buchen. Sonst wird dir nachher wirklich das Boarding verweigert.

  212. Condor sagt:

    Hallo
    wir hatten auch ein downgrade bei Condor .
    Wir haben 75% des Reispreises geltend gemacht.
    condor will 75 % von Nettoreisepreis ersetzen.
    Ist das so Ok ?
    und wie setzt sich der Nettoreisepreis zusammen.
    Vielen Dank im voraus.
    W.Linde

  213. Reinhard sagt:

    Vorsicht bei EUClaim!
    Meine Frau hatte ihre Ansprüche über die deutsche Webseite von EUClaim geltend gemacht. Die rührten sich auch und schrieben mehrere Briefe an die Airline. Die Gesellschaft schickte einen Verrechnungsscheck (direkt an uns) über die volle Entschädigung, vermutlich aus Anlaß dieser Briefe. Dies meldeten wir selbstverständlich an EUClaim und bekamen deren Rechnung.

    Ich fiel aus allen Wolken, als die plötzlich entgegen ihren eigenen AGB und Aussagen ihres Webseitenangebots zusätzlich zur vereinbarten Provision eine „Verwaltungsgebühr“ in Höhe von 75 EUR verlangten.

    Angeblich hätten da nationale Steuern oder Konditionen eine Rolle gespielt. Wir haben aber über die deutsche Webseite nach deutschen AGB mit denen einen Vertrag geschlossen, wo kein Hinweis auf eine zusätzliche Verwaltungsgebühr steht.

    EUClaim will transparent sein, versteckt aber zusätzliche (ungerechtfertigte) Kosten, obwohl klar und deutlich geschrieben steht, daß von 250 EUR Entschädigung 183,06 EUR zur Auszahlung kommen und nichts anderes als die vereinbarte Provision anfällt.
    Wie kommen die auf einmal zu einer Verwaltungsgebühr? Und woraus setzt diese sich zusammen?
    Ich muß schon sagen, das finde ich unseriös. Da könnten die ja auch gleich 300 oder 500 Euro Verwaltungsgebühr erheben.

    Nach meiner Meldung über den erhaltenen Scheck dauerte es nur 10 Minuten, da war die (inkorrekte) Rechnung per email bei mir.
    Auf meinen Kontakt hin und wegen der unzulässigen Verwaltungsgebühr habe ich eine korrigierte Rechnung verlangt.
    Auf die warte ich noch heute, mehr als fünf Tage später.

    Schlußfolgerung für mich: Falls wir noch einmal unser Recht mithilfe eines Flugrechtedienstes in Anspruch nehmen sollten, werden wir uns eine andere Möglichkeit suchen als EUClaim.

    • Johannes sagt:

      Ich würde dann die Rechnung nicht vollständig begleichen.

      • Reinhard sagt:

        Na ja, ich will spätere Überraschungen vermeiden. Habe ich eine korrekte Rechnung über die vereinbarte Provision von 22,5% plus MWSt, wird die sofort beglichen. Wenn ich nur die Provision überweise und die zusätzliche „Verwaltungsgebühr“ außen vor lasse, könnten die mir später noch einmal kommen. Das will ich nicht. Ich muß wirklich sagen, hätte ich alles vorher gewusst, wäre ich zu einem anderen Dienstleister gegangen. Nie wieder EUClaim.

  214. Isabel Tegeder sagt:

    Hallo Johannes,

    das ist wirklich ein sehr informativer und hilfreicher Ratgeber für Reisende wie uns, die ihre Rechte nicht gut genug kennen und denen das juristische Know how fehlt, ihre Rechte geltend zu machen.
    Unsere Lage ist folgende: Wir haben einen Flug mit eurowings von CGN-BOS und BOS-CGN gebucht und wurden fristgerecht darüber informiert, dass die Flüge annuliert wurden. Die neuen Flüge gingen mit der Lufthansa dann von FFM nach BOS und von BOS nach FFM. Telefonisch wurde uns zugesichert, dass der Zug zum Flug von eurowings übernommen würde für den Fall, dass wir von einem anderen Flughafen starten. Nochmals haben wir uns telefonisch beim Kundenservice versichert, dass wir die Kosten für das Zugticket erstattet bekommen. Sicherheitshalber haben wir über das Kontaktformular noch eine schriftliche Bestätigung zur Erstattung der Zugtickets angefordert und gefragt wo wir die Rechnungen einreichen können. Darauf kam eine selbstgenerierte Antwortmail, dass die „Bearbeitungszeit fünf Wochen dauern kann“. Da wir auf diese Mail nach ca. sechs Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, haben wir eurowings noch einmal telefonisch kontaktiert und eine Kontaktadresse zum Einreichen der Zugtickets bekommen. Dieser Adresse haben wir dann wieder geschrieben und bis heute (knapp vier Wochen vergangen) keine Antwort erhalten.
    Was können wir jetzt noch tun? Haben wir eine Chance auf eine Antwort?

    Vielen Dank vorab für deine Hilfe

    Katharina und Isabel

    • Johannes sagt:

      Hallo Katharina und Isabel,

      leider hat Eurowings aktuell sehr viel zu tun wegen den ganzen Annullierungen. Habt ihr Eurowings eine Frist gesetzt? Sonst ggf. per Post am besten per Einschreiben probieren.

  215. Gabi Deckers sagt:

    Hallo Johannes,
    auch ich habe ein großes Problem.
    Ich möchte dir den Sachverhalt schildern.
    Wir sollten am 16.07.2016 mit Eurowings von Antalya nach Köln fliegen.
    Über die Annullierung (politische Probleme) wurden wir am Flughafen durch die Fluggesellschaft Turkish Airlines informiert. Ein weiteres Vorgehen konnte uns aber nicht mitgeteilt werden.
    Nach 6 Stunden wurden wir schließlich von der Fluggesellschaft Turkish Airlines (warum auch immer) in ein Hotel gebracht. Mitten in der Nacht wurden wir wieder geweckt und es hieß, dass wir zum Flughafen in Antalya gebracht würden. Dort angekommen wurden wir mit einer Maschine nach Istanbul geflogen.
    Uns wurde gesagt, dass wir dort dann weiter nach Köln fliegen würden.
    In Istanbul selber war niemand mehr für uns zuständig. Wir tauchten auch auf keiner Passagierliste mehr auf. Eine Umbuchung unserer Tickets war auch nicht möglich. Es gab auch keinen Schalter von Eurowings/Germanwings.
    Ein Anruf bei der Fluggesellschaft endete in einer 20 minütigen Warteschleife. Danach endete das „Gespräch“.
    Während unseres Aufenthalts auf dem Flughafen wurden wir nicht verpflegt. Wir haben uns selbst versorgt.
    Nach 8 Stunden Irrfahrt auf dem Flughafen haben mein Mann und ich eigenständig einen Flug nach Deutschland gebucht. Hierdurch ist uns ein Schaden von 350,- € entstanden.
    Am 17.07.2016 landeten wir schließlich um ca. 19:00 Uhr in Köln.
    Wie uns später bekannt wurde, ist unser Flug 4U 929 am 17.07.2016 um 09:40 Uhr ab Antalya nach Köln geflogen. Zu dieser Zeit waren wir aber bereits in Istanbul.
    Ich habe der Fluggesellschaft vor 4 Wochen eine email gesandt und nur eine Standard email erhalten.
    Ansonsten ist noch nichts passiert.
    Was meinst du sollte ich weiter unternehmen?
    Gruß

  216. Jana N. sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich habe auch aktuell ein grosses Problem.

    Mein Freund (Indonesier) wollte mich in Peru besuchen kommen. Er ist bis Singapur geflogen, dort hat man ihm dann das Boarding verweigert. Grund ist angeblich ein fehlendes Transitvisum fuer Amsterdam, welches er jedoch nicht brauchte. Auch für Peru war kein Visum erforderlich. Ich telefonierte noch mit dem CheckInnDamen, die mir einen FullRefund versicherten. Ich habe vier Tage lang telefoniert etc., und es wurde auch zugegeben, dass es ein Fehler der Airline war. Heute habe ich eine Email von KLM bekommen, dass 155 Singapurdollar erstattet werden, ich habe für den Flug 1890 Sing.dollar (ca. 1300€) bezahlt. Es gab nicht mal eine Begründung. Ich weiss einfach nicht was ich jetzt tun kann, denn der Fehler liegt eindeutig bei der Airline und im Protokoll sollte das alles vermerkt sein und dennoch bekomme ich nicht mal 10% erstattet. Weisst du, was ich nun tun kann? Vielen Dank, Jana

    • Johannes sagt:

      Hallo Jana,

      hast du das irgendwie schriftlich zugesichert bekommen per Email z.B.? Sonst würde ich noch einmal zurückschreiben und auf die 100% Rückerstattung verweisen und ggf. mit weiteren Forderungen wegen verweigertem Boarding drohen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Artikel 4 und Artikel 7, stehen einem bei Nichtbeförderung die gleiche Entschädigung zu, wie bei einer Annullierung. Diese würde ich neben dem Flugpreis auch einfordern.

      • Jana N. sagt:

        Erstmal vielen vielen Dank für die Antwort. Leider hat mir niemand etwas schriftlich gegeben, es war immer ueber Telefon und die Gespraechspartner sagten immer, sie würden alles im Report vermerken. Ich bin lediglich ueber den Facebook-Kundenservice in Kontakt, welche aber auch keine klare Aussagen machen wollen. Den Report wollen sie mir auch nicht zuschicken. An wen genau muesste ich denn dann schreiben? Vielen Dank für deine grosse Hilfe!! Jana

  217. bahaa sagt:

    In den aktuellen Terms of Use bei flightstats findet sich der oben genannte Teil nicht mehr wieder:

    http://www.flightstats.com/company/legal/terms-of-use/

    Damit sollte die Nutzung für Fluggastrechte nutzbar sein.

  218. Tice sagt:

    Hallo Johannes,

    meine Eltern sind heute mit SunExpress von Frankfurt nach Trabzon geflogen. Der Flug ist mit einer Verspätung von 3 Stunden gestartet. Habe ich ein Recht auf Entschädigung und wenn ja wie kann ich mir dieses Anfordern?

    Vielen Dank im Voraus.

  219. Arno sagt:

    Hallo Johannes,

    sehr informative Seiten, Kompliment dafür!
    Meine Schwägerin (Ägypterin, wohnt derzeit in Kairo, sie wohnte auch mal ein paar Jahre in D) hat einen Fall, der mir knifflig erscheint:

    Mit einer Freundin wollte sie vor ein paar Tagen nach Seoul fliegen und sie buchten bei der Lufthansa (Cairo-München-Seoul mit selbiger Rückreise). Der Hinflug wurde 2 Stunden vor Abflug annulliert, ein Grund wurde ihnen nicht genannt. Sie sollten 24h auf den nächsten Flieger warten, ein Hotel wurde ihnen immerhin gestellt.

    Am Folgetag wurde ihnen beim Check-in mitgeteilt, dass man mit der deutschen Botschaft Rücksprache hielt und der Abflug ihnen verweigert werden würde, da kein Transitvisum vorliege. Laut Auswärtigem Amt benötigen sie soetwas gar nicht (vgl https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/33-Airporttransitvisum.html?nn=350374 ). Naja, das ist wohl ein politisches Thema und vllt auch nicht relevant für diesen Fall, komisch find ichs schon..

    Die Flugkosten bekommen sie wohl zurückerstattet, aber steht ihnen auch wegen der Annulierung eine Entschädigung so – auch, wenn sie letztlich gar nicht geflogen sind bzw nicht fliegen durften?

    • Johannes sagt:

      Mir ist in dem Zusammenhang leider kein Urteil oder ähnliches bekommt, somit kann ich dir das leider nicht genau sagen. Ich würde auf jeden Fall auf die Entschädigung bestehen! Du wirst dann sehen, wie Lufthansa darauf reagiert (würde mich ebenfalls interessieren!)
      Sollte Lufthansa da wirklich einen Fehler mit dem Visum gemacht haben, würde ich dafür ebenfalls Schadensersatz bzw. die entstanden Mehrkosten einfordern.

    • Lukas sagt:

      Hallo Johannes,
      Ich habe einen Flug von Eurowings CGN-BOS gebucht, der annuliert wurde. Nun wurde ich umgebucht. Der „neue“ Rückflug kommt 4 Stunden später an und geht anstatt nach Köln nach Frankfurt. Dadurch habe ich das Problem, dass ich nicht wie ursprünglich geplant, einen weiteren Flug von Köln in die Slowakei erreichen kann (es sind zwei separat gebuchte Flüge!!). Wenn ich nun von Frankfurt in die Slowakei fliegen will, sind das ca. 100 € Mehrkosten. Habe ich die Möglichkeit dieses Geld oder generell Entschädigung von Eurowings zu bekommen ? Die Flugannullierung wurde über 4 Wochen vor Abflug bekannt gegeben.
      Gruß

      • Johannes sagt:

        Hallo Lukas, wahrscheinlich leider nicht. Getrennt gebuchte Zubringerflüge sind eigenes Risiko. Wenn der Flug aber ebenfalls mit Eurowings geht, kannst du Fragen ob sie dich umbuchen. Sonst wird es schwer.

  220. Sebastian sagt:

    Hallo Johannes,

    ich verfolge schon längere Zeit die Flugangebote auf Deiner Seite. Dort habe ich ein Flug von Berlin-Schönefeld nach Stuttgart gefunden und Anfang April gebucht & bezahlt. Einen Monat vor Abflug wurde ich dann informiert das der Flug nun nicht mehr von Schönefeld aus stattfindet sondern von Tegel. Aufgrund meines Wohnorts ist dieser Flughafen mit einer längeren Anreise verbunden die ich wohl oder übel in Kauf nehmen würde. Auf meine Anfrage einer Entschädigung z.B. höhere Buchungsklasse wurde mir nur mitgeteilt das ich vom Flug zurücktreten kann wenn ich mit der Änderung nicht einverstanden bin. Laut BGB stellt eine Flughafenänderung einen Reisemangel nach § 651 c, Abs. 1 BGB dar. Die Frage ist ob sich eine Entschädigung bei einem LowCost Flug lohnt da eine Prozentuale Erstattung des Flugpreises wahrscheinlich unter dem Mindestbetrages eines Streitwertes liegt. Einmal Eurowings und nie wieder steht für mich auf jeden Fall jetzt schon fest.
    Gruß Sebastian

    • Johannes sagt:

      Hallo Sebastian,

      soweit ich weiß bezieht sich § 651 c, Abs. 1 BGB nur auf Pauschalreisen eines Reiseveranstalters. Vermutlich hast du nur den Flug und damit nur eine Transportdienstleistung gebucht oder?
      Du kannst höchstens versuchen die höheren Kosten für die Anreise Eurowings in Rechnung zu stellen.

      • Sebastian sagt:

        Hallo Johannes,

        Danke für Deine schnelle Antwort. Das hast Du Recht, es ist nur eine Transportdienstleistung. Bei der Umbuchung wurde mir von der Hotline gesagt das ich die Taxiquittungen einreichen soll. Da ich von Dame aber keinen Namen hatte, habe ich heute erneut angerufen um dieses Angebot bestätigen zulassen. Es war davon nichts vermerkt und das vorher gemachte Angebot war ausgeschlossen. Also alles Andere als Kulant und ich kann auf jeden Fall von Eurowings und deren Service nur abraten.
        Gruß Sebastian

        • Johannes sagt:

          Wenn du eh mit den Taxi fährst, würde ich die Quittung einfach mal einreichen. In einem anderen Fall wurden mit mal Taxikosten erstattet allerdings führ zu diesem Zeitpunkt einfach kein Bus mehr. Sonst werden i.d.R. nur ÖPNV-Kosten erstattet.
          Das ist nicht nur bei Eurowings so auch alle anderen Airlines würden so reagieren.

  221. Stefan sagt:

    Hallo Johannes,

    der folgende Fall einer Flugannulierung ereignete sich vor ein paar Tagen.
    Ich befand mich in ZRH und hatte einen Flug gebucht mit AB zurück nach DUS. 3 Stunden vor Abflug wurde der Flug aus unbekannten Gründen von AB annuliert. Auf meinen Wunsch hin wurde mir eine Umbuchung auf eine LH-Maschine 1,5Stunden später nach FRA angeboten.
    Meine Frage an Dich: Habe ich trotz Umbuchung auf einen anderen Flug einen Anspruch auf Entschädigung des annulierten Fluges?

    Danke Dir schon einmal für Deine Antwort.

    vG Stefan

    • Johannes sagt:

      Hallo Stefan,

      entscheidend ist, mit welcher Verspätung du in Frankfurt gelandet bist. Liegt die Ankunftszeit des Lufthansa-Fluges weniger als 2 Stunden nach der des Air Berlin-Fluges, gibt es nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) keine Entschädigung. Liegt sie aber bei mehr als 2 Stunden, hast du trotzdem Anspruch auf 250€.

  222. Jack McAwesome sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank erst mal für diesen tollen Artikel!

    Folgender Fall liegt vor: Flug von Eurowings von STR nach BRE wurde am Sonntag Abend ca. 20 min vor Abflug annulliert. Nächst verfügbarer Flug nach BRE wäre erst Montag Mittag gewesen, also entschied ich mich für einen Flug nach HAM am nächsten Tag (da Flug nach HAM am Sonntag Abend ebenfalls annulliert wurde) und mir einen Mietwagen zu nehmen, um an mein Endziel zu gelangen. Hotel wurde auch brav gestellt.

    Nun meine Frage: Der Mietwagen hat 192,50 EUR gekostet. Werden mir diese Kosten erstattet und wenn ja, hab ich dann trotzdem noch ein Anrecht auf die (laut EU-Fluggastrechten) 125 EUR Entschädigung?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    • Johannes sagt:

      Hallo Jack,

      was war denn der Grund für die Annullierung? Generell ist die Entschädigung von 250€ (nicht 125€ 😉 eine pauschale Entschädigung und sollte auch zusätzlichen Kosten abdecken. Ob dazu auch ein Mietwagen, der einem an den eigentlichen Zielort gebracht hat, zählt, weiß ich leider nicht bzw. bin mir nicht sicher. Ich würde einfach mal beides von Eurowings einfordern und schauen was sie sagen.

  223. Wolfgang sagt:

    Hallo Johannes,
    bauche Infos zu unserm „Fall“. Sind am 02.03. von Frankfurt nach Male und am 17.03.16 zurück mit Condor und hatten Premium Economy gebucht. Beim Hinflug wurden wir wegen kleinerer Business Class auf andere Sitze als unsere vorreservierten am Fenster in die Mitte umgebucht, konnten allerdings in der Premium Economy Class bleiben.
    Auf dem Rückflug wurde uns am Flughafen mitgeitelt, dass ebenfalls wegen kleinerer Business Class wir in die Economy Class downgegraded werden. Auch nach 8 Wochen hat Condor sich bis jetzt noch nicht gemeldet um uns den Schaden zu erstatten. Der Aufpreis für Premium Economy war 150,00 Euro pro Person und Strecke. Jetzt würde ich den Fall gern an die Schlichtungsstelle geben und die Frage ist: Was soll ich geltend machen? Nur die 150,00 Euro pro Person oder evtl. auch mehr?
    Vielen Dank für deine Bemühungen und Hilfe
    Wolfgang

  224. Jan sagt:

    Hallo Johannes ,

    Ich bräuchte mal deine Hilfe. Ich habe letztens einen Air Berlin Flug von Stuttgart nach Hannover gebucht , weiß aber heute schon das ich diesen Flug nicht antreten kann . Ich habe Air Berlin mithilfe eines formlosen Antrag geschrieben und die bitte , mir alle personenbezogenen Steuern und Gebühren zu erstatten . Nach 2 Tagen kam die Antwort prompt: Da meine Gebühren und Steuern bei diesem Flug einen Wert von ca.26€ haben und die Stornierungsgebühr 25€ kostet bekomme ich nach ihrem Interesse und meinem Interesse keine Steuern erstattet.

    Kannst du mir vielleicht einen Rat geben wie ich wenigsten von den 48€ Gesamtkosten etwas wenigstens zurück bekomme ?
    Danke im Voraus !

    LG Jan

  225. Maria sagt:

    Lieber Johannes,
    tolle Seite, vielen Dank!

    Ich nutze dieses tolle Angebot und stelle meine Frage, vielleicht weißt du ja etwas hilfreiches oder hast eine Empfehlung:
    Ich stollte am Montag (21.03.2016) mit vueling von Barcelona nach Frankfurt fliegen, der Flug wurde gestrichen wegen Steik in Frankreich. Ich habe dann einen Ersatzflug nach München am 23.03.2016, also zwei Tage später, angeboten bekommen und diesen akzeptiert (da nach Frankfurt erst wieder am 26.03.2016 möglich gewesen wäre). Hotel und Verpflegung habe ich auch nach längerer Diskussion nicht bekommen (die Passagiere vor uns in der Schlage durchaus), das Kontingent war wohl bereits überschritten. Ich habe dann noch in Barcelona ein Zugticket von München aus gebucht, also erst einmal hier die Zusatzkosten getragen.
    Da der Flug am Mittwoch dann allerdings aufgrund von technischen Problemen fast 3 Stunden Verspätung hatte, habe ich den Zug wiederum verpasst und musste umbuchen.

    Ich hätte nun gerne zumindest die Kosten für die Bahntickets erstattet. Eventuell auch die entstandenen Verpflegungskosten von den zwei Tagen in Barcelona (Hotelkosten konnte ich umgehen, da Freunde in Barcelona).
    Wie schätzt du hier die Lage ein? Ich möchte nicht allzu viel Energie und Zeit investieren und bin deshalb versucht, direkt ein Portal für Fluggastrechte einzuschalten (Euclaim oder flightright).

    Falls du einen Tipp hast, wäre ich dir sehr dankbar!
    Liebe Grüße
    Maria

    • Johannes sagt:

      Hallo Maria,

      der Streik wird wohl unter höhere Gewalt fallen. Die Verspätung auf dem Ersatzflug bei einem technischen Defekt sehr wahrscheinlich nicht. Wenn die Verspätung über 3 Stunden betragen hat, stehen dir somit die 250€ (unter 1.500km) zu.

      Vueling hätte dich eigentlich auf den nächstmöglichen Flug, auch mit einer anderen Airline umbuchen müssen. Ausgaben die dir durch die Annullierung entstanden sind, muss dir Vueling erstatten. Inklusive Hotel! Allerdings musst du für alles eine Rechnung/Quittung vorlegen.
      Die verpasste Zugfahrt ist wiederum durch die pauschale Entschädigung von 250€ i.d.R. abgedeckt.

      Leider ist Vueling nicht dafür bekannt ohne Umstände direkt zu bezahlen (siehe Zahlungsmoral – Vueling). Ein EUClaim & co werden zwar sicherlich gerne dir die 250€ eintreiben, wie es mit den Mehrkosten aussieht, kann ich dir nicht sagen.
      Ich würde trotzdem erst einmal Vueling einen netten Brief schicken mit den ganzen Forderungen und Vueling in Verzug setzten.

  226. Fabian Föster sagt:

    Hallo Johannes,
    Flug mit Iberia DUS-MAD-MVD.Kurz vor dem pünktlichen touch-down in MVD ein overshoot und Ansage vom Kapitän,daß er wegen Morgennebel nicht landen kann und weiter nach EZE fliegt.Dort Kabinenansage,sitzen zu bleiben,der Nebel in MVD lichte sich und es ging gleich zurück.10 Minuten später Ansage,mit allem Handgepäck die Maschine zu verlassen.Steward in meiner Sektion sagte mir dann,die Crew sei über ihre max.Dienstzeit und könne nicht weiterfliegen,Ersatzcrew gebe es in EZE nicht.Im Terminal totales Chaos,über 300 Passsagiere,kein Iberia-Mitarbeiter,keine Infos.Nach 2 Std zufällig entdeckt,daß das Gepaäck auf dem Band war,ohne Anzeige auf dem Bildschirm.Immer noch keine Mensch von Iberia zu sehen.Nach ca 6 Std Info durch Airport,daß es in ca 5 Std mit der Fähre von Buenos Aires nach Montevideo gehe.Weiter kein Mitarbeiter von Iberia,kein Essen,kein Trinken,kein Anrufmöglichkeit.Dann in Stadtbus mit hohen Stufen 2 schwere Koffer a 23kg gehievt und zum Fährterminal.hier wieder kein essen,Trinken etc,keine Infos.Pässe wurden von Reederei eingesammelt,weitere 4 Std Wartezeit.Ankunft Hafen MVD ca 20.00 anstatt ca 9.00 Airport.Mit Taxi zum Flughafen da keine öffentlichen Verkehrsmittel(Fahrer hatte keine Quittungen).Durch die ganze Schlepperei des Gepäcks in einen Stadtbus,auf und von der Fähre habe ich meinen Tagesrucksack mit Quittungen für Essen etc verloren oder er wurde gestohlen.Ankunft in meinem Haus 3.00 morgens anstatt ca 12.00 mittags.Am nächsten Tag Mail von Iberia,sie hätten ihr Bestes getan um die Verzögerung so angenehm wie möglich zu machen.3x mal mit Hinweis auf verlorenen/gestohlenen Rucksack mit Quittungen um pauschale Erstattung der Bewirtungskosten gebeten,Taxifahrer stellte keine Quittung aus.Jedesmal die Antwort,ohne Quittung keine Erstattung .Als nunmehr 62 jähriger ehemaliger Cabin Attendant habe ich solch einen chaotischen Flug noch nie erlebt.Ich war durch die ganze Schlepperei total geschafft,alles war vollkommen desorganisiert,keinerlei Info oder Hilfe.In all dem Chaos verlier ich meinen Rucksack oder er wird gestohen und Iberia pocht auf Quittungen und schaltet auf stur.Ich bin schon viel geflogen,aber so etwas habe ich noch nie erlebt.
    Siehst Du eine Möglichkeit,Iberia zur Kostenübernahme zu bewegen,wäre für mich eine moralische Entschädigung für den Stress und das Chaos…
    Grüße aus Aguas Dulces /Rocha/Uruguay und bald wieder aus Düsseldorf

    • Johannes sagt:

      Hallo Fabian,

      das klingt nach einer echten Tortur und definitiv alles andere als optimal gelaufen.

      Wie hast du denn alles bezahlt? Vielleicht zumindest das Essen mit deiner Kreditkarte?

      • Fabian Föster sagt:

        Leider hatte ich alles cash bezahlt,mache ich immer so,sonst hätte ich die Kreditkartenabrechnung als Beleg.Ich bin ansolut sauer und stinkig auf Iberia:für das schechte Wetter sind sie nicht verantwortlich,aber sie haben mehr als 300 Passagiere ohne Infos und Hilfe sich selbst überlassen und das totale Chaos produziert.Ich vermute,daß sie in EZE keine eigene Station mehr und somit auch kein eigenes Personal mehr haben,die einen reibungslosen Rückflug und/oder Hotelübernachtungen hätten organisieren können.Eine Stadbusfahrt zum Hafen und eine 4-stündige Fähr-Überfahrt mit insgesamt mehr als 20 Std Verspätung war für Iberia die einfachste und billligste Lösung

  227. Manuela sagt:

    Hallo Johannes,
    bin beim recherchieren auf deine Seite gestoßen.
    Gilt dieses Recht auch bei nicht europäischen Flügen.
    Bin gerade nach Neuseeland geflogen. Flugroute Hamburg-Dubai-Sydney-Christchurch
    Komplett gebucht für 3 Personen über Emirates.
    HH bis Dubai alles normal. Ankunft 1.00, 8h geplanter Aufenthalt, Weiterflug durch Quantas, Anzeige Weiterflug delayed, erstmal abgewartet ob weitere Auskunft über Ansage – nichts passiert. Morgens über den Infodesk versucht etwas zu erfahren – die hatten den Flug noch als Flug für 9.20 auf dem Schirm. Letztendlich zu Emirates geschickt worden – dort die Auskunft der Flug geht 24h später am nächsten Morgen.
    Hotelzimmer mit Verpflegung gestellt bekommen (Telefongespräche nach Hause wurden nicht erstattet). Koffer konnten nicht mitgenommen werden, hierfür fühlte sich keiner zuständig, wir waren bei 5 verschiedenen Desks und jeder verwies an den anderen.
    Abflug am nächsten morgen dann um 9.45 nach Sydney, Die Dame am Check in war sehr nett und hat uns dann auch gleich die Bordkarten von Sydney nach Christchurch mit ausgedruckt mit dem Kommentar nun passiert nichts mehr.
    Wir hatten inSydney einen Aufenthalt für 12h ( wollten wir so , da wir mit einem Kurzvisum noch Sydney ansehen wollten). Da wir die Bordkarten ja für den Weiterflug hatten sind wir dann um 17.00 durch die Sicherheitskontrolle zum Boarding und wie wir dort unsere Bordkarten scannen sollten waren wir nicht auf der Liste.
    Leider hatte Emirates es nicht weitergegeben das es die 24h Verspätung in Dubai gab und die Damen von Quantas konnten sich an unsere Namen erinnern die abends zuvor aufgerufen wurden für den dortigen Weiterflug, den wir ja leider nicht schaffen könnten.
    Quantas übernahm nun die Hotelübernachtung in Sydney und pro Person 50AD für Verpflegung (Abendbrot u Frühstücks). Wir baten wieder um unsere Koffer hier würden wir auch von den Damen von Quantas ganz toll unterstützt. Es war aber nur 1 Koffer da. Der eine war schon in Christchurch gelandet, der dritte war angeblich nach Wellington gereist. Wir waren seit Freitag unterwegs und hatten jetzt Montagabend wir waren doch ziemlich mit den Nerven runter. Wir bekamen dann nochmal 240AD$ um uns etwas zum anziehen zu kaufen und das Versprechen das unser Gepäck auf jeden Fall am nächsten Tag mit in Christchurch sein sollte (das hat dann tatsächlich auch geklappt). Und wir hätten dann auch Glück das die Damen von Quantas es hinbekommen haben, obwohl der Flieger ausgebucht war, schon um 10.15 mit fliegen zu lassen sonst wäre es erst 18.15 geworden. Das Problem war nun allerdings meine Tochter sollte am Mittwoch um 9.00 in der Uni erscheinen. Wir hatten uns ein Mietauto ab Montag gebucht und wollten gemütlich an 2 Tagen von Christchurch nach Invercargill fahren (die Fahrt dauert so 9-10h). Da wir aber erst am Dienstag um 15.15 in Christchurch ankamen haben wir uns entschlossen mit einem Inlandsflug Dauer 1.10
    zu fliegen. Vorher Telefonische Rücksprache mit Quantas ob sie dieses übernehmen, Auskunft wir müssten es erstmal selber bezahlen und dann über die Versicherung einreichen. Mietauto lief über den ADAC da kann es sein das wir das Geld zurückbekommen da Avis das Auto nicht in Rechnung gestellt hat, da wir es nicht bekommen haben.
    1 Übernachtung hatten wir auf dem Weg auch noch eingeplant, die müsste auch storniert werden, Geld bekommen wir dafür nicht zurück.
    Wie schnell muss ich meine Forderungen einreichen?
    Emirates war überhaupt nicht bereit sich auf irgendwas einzulassen. Die Damen von Quantas in Sydney waren die ersten die uns geholfen haben und uns auch was schriftliches mitgegeben haben. Leider haben wir von den Flugtafeln keine Fotos gemacht. Da wir mit sowas nicht gerechnet haben.
    Bin echt am überlegen ob ich zu Hause nicht doch einen Anwalt nehmen.
    Zu Hause bin ich erst wieder am 21.2.16 wenn alles normal läuft.
    Bin schon viel geflogen in Europa und nie Probleme gehabt. Dann der erste große Flug und alles lief unrund.
    Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Das klinkt ja nach einer richtigen Tortur, die ihr da durchgemacht habt.

      Also Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach dem EU Fluggastrecht habt ihr wohl leider nicht. Das endet sozusagen mit der pünktlichen Ankunft in Dubai.

      Das einzige was dir helfen kann ist der Artikel 19 Verspätung des Montrealer Übereinkommen:

      Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

      Allerdings sehe ich die Chancen trotzdem als gering an. Vielleicht habt ihr ja Glück und der Inlandsflug wird euch erstattet, weil es Qantas verbockt hat. Glaub aber wenn dann eher auf Kulanz.

  228. Sebastian sagt:

    Hallo Johannes,

    erstmal vielen Dank für diese tolle, sehr informative Seite!
    Auch ich bin etwas unsicher mit meinem Fall.
    Wir sind mit Swiss von Bangkok nach Berlin über Zürich. Der Flieger kam in Zürich mit 31 MIn Verspätung an (20:01). Umsteigezeit war nun nur noch 49 Min. Da wir 2 Rucksäcke mit Film- und Video Technik hatten, sowie eine Laptoptasche und 1 Beutel mit Duty Free Getränken wurden wir beim security check so lange und ausgiebig kontrolliert, das wir die letzten Passagiere waren aus dem Flug und ganz knapp unseren shuttle Zug zum nächsten Terminal verpassten. So mussten wir als letzte 5 Min auf den nächsten shuttle ZUg warten. Als wir am Gate ankamen nach 49 Min war das Gate schon zu (20:50) Geplante Abflugzeit war 20:50.
    Am Transferschalter erklärte man uns das die restlichen Passagiere den Flieger rechtzeitig erreicht hätten, nur wir nicht, weshalb es unsere schuld wäre. Geplante Umstiegszeit in Zürich sei 40 Min, wir hätten aber 50 Min gebraucht. Das wir länger als alle anderen am secrurity check aufgehalten wurde zählte nicht, dafür sei die Airline nicht verantwortlich. Wir mussten die Flugumbuchung auf den nächsten Morgen als auch Hotelkosten erstmal selber tragen.
    Wir sind fassungslos, das nicht auf uns gewartet wurde, bzw. auch die securuty Leute oder jemand von der Airline nicht gekümmert hat unseren Flieger zu erreichen, obwohl wir deutluch angesagt haben, das wir unseren nächsten Flieger erreichen müssen.
    Können wir so bestraft werden, nur weil wir mit Foto-und Video technik reisen und deshalb länger kontrolliert werden?
    Vielen Dank schonmal für deine Meinung zu dem Fall

    • Johannes sagt:

      Hallo Sebastian,

      schwieriger Fall. Damit habe ich leider bisher noch keine Erfahrung.

      Die Minimum Connection Time liegt in Zürich bei den genannten 40 Minuten. Die gilt allerdings für auch für Umsteigeverbindungen die nicht durch die Sicherheitskontrolle müssen.

      Welche Zeit ist denn 20:01 Uhr genau? Zeitpunkt der Landung, Zeitpunkt an der ihr das Flugzeug verlassen habt?

      Ist schon sehr unschön, wie Swiss das „geregelt“ hat. Ich kann dir da leider nichts zu den rechtlichen Aspekten sagen aber ich würde auf jeden Fall versuchen zumindest die Hotelkosten von Swiss erstattet zu bekommen. Kann ja auch einfach sein das die Passagiere die es geschafft haben, viel weiter vorne im Flieger saßen.

      Sonst würde ich den Fall mal bei der Schlichtungsstelle einreichen und schauen was die sagen: https://travel-dealz.de/ratgeber/fluggastrecht-durchsetzten/#Fall-bei-der-Schlichtungsstelle-einreichen

      • Sebastian sagt:

        Johannes, vielen Dank für Dein feedback!
        20:01 wurden die Türen am Gate geöffnet. Ob die anderen weiter vorne oder hinten gesessen haben ist ja eigentlich unerheblich, alle im Flieger müssen ja weiter transportiert werden, bzw. entschädigt werden wenn es nicht klappt, egal wo sie sitzen. Aber gut, ich werde es erstmal bei der Swiss direkt probieren, schauen was sie sagen und dann Schlichtungsstelle, dann Anwalt… was man nicht alles machen muss 😀 Ich werde berichten….

      • Sebastian sagt:

        Ach so, eine Frage noch, woher hast Du die Information das die 40 Min Umsteigezeit als minimum connection time in Zürich gelten, und das diese auch für Umsteigeverbindungen gelten, die nicht durch die Sicherheitskontrolle müssen? Das wäre ja ein sehr wichtiger Punkt. Mit Sicherheitskontrolle müsste die Swiss ja entsprechend mehr Zeit einrechnen für den Umstieg, was unser Fall ja belegt.

  229. Melina sagt:

    Hallo Johannes,

    Bin momentan etwas unschlüssig, ob mir Geld zusteht.
    War die letzten Tage in New York und da ist am Samstag das Schneechaos ausgebrochen.
    Mein Flug sollte Samstag abends von JFK über LHR nach Hamburg gehen. Das Ganze lief über American Airlines.
    Dieser Flug wurde (ohne uns überhaupt Bescheid zu geben) gecancelt. Wir mussten uns dahinterhängen und die Airline kontaktieren, wie jetzt weiter verfahren werden soll. Es wurde dann auf Sonntagabend umgebucht. Als wir Sonntagmorgen online einchecken wollten, mussten wir mit Schreck feststellen, dass auch dieser Flug storniert wurde. Wieder ohne Info seitens der Airline. Wir haben AA also wieder kontaktiert und sind jetzt letztendlich am Montagabend geflogen.
    Theoretisch hätte ich Montag arbeiten müssen, musste mir jetzt also 2 Tage extra nehmen. Auch das Hotel wollen sie nicht zahlen.
    Eigentlich hab ich wohl kein Anspruch auf Entschädigung, aber ich finde den Service wirklich katastrophal und für mich sind wirklich Probleme daraus entstanden.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit oder ist es zwecklos?

    Danke für Hilfe!
    Melina

  230. Angelika Eggert sagt:

    Hallo, Ihr tollen Helfer,

    die Kommentare haben mir sehr gefallen. Im Flughafen habe ich mich mit mehren Betroffenen unterhalten, die schon Erfahrungen mit den Fluggesellschaften gemacht haben und diese sagten, so geht das nicht, wir fordern eine Entschädigung. Ich hätte das so sein lassen, weil ich dachte, es ist eben eine Sache von oben. Dann schaute ich im Internet nach und fand euren tollen Block. Trotzdem bin ich mir unsicher, wie ich das mit dem Schiedsgericht machen soll. Ich gebe zu, ich habe nicht soviel Geld und mit Richtern in einer anderen Sache keine guten Erfahrungen gemacht. Ich habe nachgelesen, dass die Krankheit eines Crew Mitgliedes lt. EG-Verordnung 261/2004 in den Einflussbereich der Flugairlines liegt und nicht, wie sunexpress behauptet „Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns kein Verschulden trifft“ – nur eine Ausrede.

    Ich hatte auch eine Flugzeugverspätung am 19.12.15 von Hurghada nach Hamburg. Ich habe gleich meinem Reisebüro und SunExpress einen Bericht am 23.12.15 geschickt. Heute am 22.01.16 bekam ich per Mail meine Absage.

    Mail am 23.12.15 von mir(Habe noch mehrere Beweise als Anhang mit verschickt):
    Anspruch auf Entschädigung von Sun Express bei der Flugzeugverspätung am 19.12.15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hatte einen Rückflug XG 4990 bei SunExpress am 19.12.2015 von Hurghada nach Hamburg. Der Flug war um 9.35 Uhr angesetzt. Der Flieger sollte von Nürnberg losgehen. Aber ein Crew Mitglied wurde krank und der Flieger musste nach Frankfurt, um die Crew aufzustocken. Wir warteten Stunden vor dem Flughafen. Wir bekamen keine vernünftigen Auskünfte. Als wir endlich gegen 11.00 Uhr einchecken konnten, war die Warterei noch lange nicht vorbei. Der Flieger kam erst gegen 16.00 Uhr (Ägyptischer Zeit) an und startete gegen 17.00 Uhr. Er landete gegen 19.50 Uhr in Hamburg. Wir Fluggäste sollten uns die Verspätung in Hamburg bestätigen lassen. Aber es fühlte sich keiner Zuständig im Hamburger Servicebereich, schließlich musste ich die Suche abbrechen, um den letzten Zug nach Rostock noch zu bekommen. Ich ließ mir die Bestätigung der Landung vom Flughafen Hamburg GmbH per email von Herrn Edgar Hauptfleisch / ehauptfleisch@ham.airport.de / bestätigen.
    Wie Sie aus der Flugzeugverspätung entnehmen, war die Wartezeit 7 Stunden.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Eggert

    Anwort von sunexpress am 22.01.16:
    Sehr geehrte Frau Eggert,
    vielen Dank für Ihr Schreiben.
    Ich bedauere sehr, dass wir Ihren Flug XG4990 am 19.12.2015 nicht pünktlich durchführen konnten und bitte Sie, für alle Unannehmlichkeiten, die daraus entstanden sind, im Namen von SunExpress um Entschuldigung.
    Grund für die Verspätung des vorherigen Fluges XG4669, war die Erkrankung der Crew.
    Dementsprechend verspätete sich auch Ihr Flug.
    Ich verstehe den Ärger über diese Verspätung, bitte aber auch um das Verständnis , dass für uns wichtiger als Komfort und Pünktlichkeit, die Sicherheit unserer Fluggäste ist. So hat die sichere Durchführung des Fluges für uns höchste Priorität.
    So ärgerlich für alle Reisenden die Folgen dieser Flugverspätung waren, so müssen wir jedoch Ihre Forderung nach Schadensersatz in diesem Fall ablehnen, da die Ursache in Gründen außerhalb unseres Einflussbereiches lag und uns kein Verschulden trifft.
    Wir hoffen, dass Sie dennoch einen angenehmen Urlaub verleben konnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Inci Kaplan

    Kundenservice
    SunExpress
    E crm@sunexpress.com

    Wie Sie ersehen, sind das nur Ausflüchte von sunexpress.
    Ich benötige Ihre Hilfe, welche Schritte ich einleiten sollte, ohne über das Gericht zu gehen.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Angelika Eggert

    • Johannes sagt:

      Hallo Angelika,

      das ist auf jeden Fall keine höhere Gewalt das haben bereits diverse Urteile bestätigt. Das ist ein operationelles Risiko der Airline. Sie hätten ja auch eine Ersatzcrew parat haben können. Außerdem war das auch noch auf dem vorherigen Flug. Sunexpress hätte z.B. eine Ersatzmaschine stellen oder chartern können.
      Ganz passend dazu ist das Urteil vom 1. Juni 2012 Az. 9 C 138/12 des AG Königs Wusterhausen.

      Du kannst jetzt entweder SunExpress Antworten und auf das genannte Urteil hinweisen und zitieren oder du schaltest die Schlichtungsstelle ein. Dort ist auch SunExpress Mitglied. Ich würde es noch einmal mit einer Email an SunExpress versuchen und sonst der Schlichtungsstelle den Fall vortragen.
      Falls das alles nicht bringt, kannst du den Fall einem Anwalt übergeben.

      Über eine Update würde ich mich freuen :).

      • Angelika Eggert sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank, dass du so schnell geantwortest hast. Ich danke dir für deinen Rat, das baut mich so richtig auf und ich werde kämpfen. Danke. Habe heute gleich eine mail losgeschickt mit 14tätiger Frist und Androhung mit dem Schiedsgericht und den von dir genannten Urteil. Ich lasse dich wissen, wie die Sache so ausgelaufen ist.
        Ich wünsche dir eine gute Woche.

        VG Angelika

        • Angelika Eggert sagt:

          Hallo Johannes und hallo Björn,

          habe mich noch einmal an SunExpress gewandt und geschrieben, dass ich die Ablehnung nicht akzeptiere. Diesmal lt. eurer Hilfe habe ich die von euch angegebenen Ratschläge und Urteile mit eingebaut und mit der Schiedsstelle gedroht. Habe sofort am nächsten Tag eine positive Antwort bekommen:
          „…Ich habe den Sachverhalt nochmals überprüft. Selbstverständlich kann ich die Unannehmlichkeiten nachvollziehen und werde Ihnen mit einem Betrag in Höhe von 600 Euro entgegen kommen.“
          Heute habe ich diese Summe erhalten.
          Also an alle, die hier in diesem tollen Portal Hilfe suchen,es stimmt
          „Für sein Recht muss man kämpfen!“

          Ich danke dir Johannes und Björn, ohne eure Ratschläge hätte ich nicht den Mut gehabt für mein Recht zu kämpfen und ich hatte Glück.

          Mit freundlichen Grüßen.

          Angelika

        • Johannes sagt:

          Guten Morgen Angelika,

          das freut mich sehr!

    • Björn sagt:

      Hallo Angelika, Hallo Johannes,

      auch meiner Ansicht nach hast Du ohne wenn und aber Anspruch auf die volle Entschädigungszahlung – in Deinem Fall wohl 600,- Euro. Wie Johannes schon dargelegt hat scheint der Fall (wenn alle Deine Angaben stimmen) eindeutig zu sein und es ist davon auszugehen, daß das auch der Fluglinie bewußt ist und sie lediglich versuchen Dich abzuwimmeln. Wenn Du also weiterhin Druck machst sollten sie irgendwann auch „freiwillig“ zahlen. Denn ab einem gewissen Punkt wird es für die Fluglinie billiger Dich zu entschädigen als (zusätzlich) die Kosten für Schlichtung und/oder Gericht zu tragen. Ich an Deiner Stelle würde ja (bei so einem klaren Fall) den Gang zum Anwalt nicht scheuen – Du mußt da auch kein Geld vorschießen – aber wenn Du das partout nicht willst, hast Du neben der SÖP noch weitere Möglichkeiten. Zum einen die im Artikel genannten Dienstleister, die Dir jedoch ca. 30% Deiner Entschädigung „klauen“. Zum anderen kannst Du selber (nachdem Du schriftlich (per Einwurfeinschreiben) Deine Forderungen (samt Zahlungsfrist) geltend gemacht hast) beim für Dein Bundesland zuständigen Gericht einen Mahnbescheid gegen die Fluggesellschaft erwirken. Das ist ganz leicht – einfach googeln wie das geht – und Du mußt lediglich etwa 30 Euro investieren (die jedoch auf Deine Forderung aufgeschlagen werden). Dann hat die Fluglinie nur zwei Möglichkeiten: Entweder zahlen (was sie höchstwahrscheinlich machen wird wenn die Forderung berechtigt ist) oder widersprechen – womit die Sache vor’s Amtsgericht ginge. Ich hatte auch einmal einen Fall von Verspätung wegen unvollständiger Crew und die Fluglinie hat nach dem Mahnbescheid anstandslos gezahlt – nachdem sie vorher auf meinen Brief nicht einmal geantwortet haben.
      Wie gesagt sollte Dir in Deinem Fall aber der Gang zum Anwalt sowieso keine Bange machen – Johannes kann da sicher einen bewährten empfehlen.
      Ansonsten Viel Glück!

      • Angelika Eggert sagt:

        Hallo Björn,

        habe mich noch einmal an SunExpress gewandt und geschrieben, dass ich die Ablehnung nicht akzeptiere. Laut deiner Mail habe ich die von dir angegebenen Ratschläge mit eingebaut und mit der Schiedsstelle gedroht. Habe sofort am nächsten Tag eine positive Antwort bekommen:
        “…Ich habe den Sachverhalt nochmals überprüft. Selbstverständlich kann ich die Unannehmlichkeiten nachvollziehen und werde Ihnen mit einem Betrag in Höhe von 600 Euro entgegen kommen.”
        Heute habe ich diese Summe erhalten.
        Also an alle, die hier in diesem tollen Portal Hilfe suchen,es stimmt
        “Für sein Recht muss man kämpfen!”

        Ich danke dir Björn, ohne deine Ratschläge hätte ich nicht den Mut gehabt für mein Recht zu kämpfen und ich hatte Glück.

        Mit freundlichen Grüßen.

        Angelika

        • Björn sagt:

          Hallo Angelika,
          habe ich sehr gerne gemacht. Der Grund warum ich hier mitreden kann ist schlicht und einfach der, daß ich mich in die Materie eingearbeitet habe weil bei meinen beiden Verspätungen die Fluggesellschaften auch nicht zahlen wollten. Beim nächsten Mal weißt Du sicher auch schon was zu tun ist. Dein Fazit “Für sein Recht muss man kämpfen!” kann ich nur unterschreiben und wenn die Forderung berechtigt ist hat das auch nix mit Glück zu tun. Leider ist noch viel zu wenigen Passagieren klar welche Recht sie besitzen.

  231. Jan sagt:

    Hallo,

    ich bin vor Monaten mit Germanwings geflogen. Nun wollte ich meine Entschädigung durchsetzen, frage mich allerdings, an wen mein Schreiben geschickt werden soll. An Germanwings oder Eurowings?

    Danke sehr!

  232. Nina sagt:

    Hallo Johannes,

    sehr informatives Portal, hoffe du kannst auch mir weiterhelfen.
    Wir sollten am 11.11.15 mit Qatar Airways von Colombo (Sri Lanka) über Doha (Qatar) nach München fliegen. Unser Flug von Colombo nach Doha (04:10 Uhr) wurde annulliert (was man uns allerdings nicht mitgeteilt hat, es hieß immer nur, der Flieger hätte Verspätung). Wir saßen also 9 Stunden am Flughafen rum, ehe wir mit der nächsten Maschine (09:25 Uhr) nach Doha gebracht wurden. Unseren Anschlussflug nach München (circa 10 Uhr morgens) haben wir natürlich verpasst, da wir erst um 12:30 in Doha waren. Weiter ging es um 02:20 am Folgetag!!! Wir haben natürlich ein Hotel und Verpflegung von Qatar Airways bekommen, aber dennoch sehe ich es nicht ein, keinen Cent Entschädigung zu bekommen! Laut EU-Verordnung ist das ja wohl so, aber wer kommt für den verlorenen Arbeitstag auf? Wir sind mit 18 Stunden Verspätung in München angekommen, irgendwer muss doch dafür aufkommen, oder nicht?
    Bitte hilf uns 🙂

    Viele Grüße
    Nina

    • Johannes sagt:

      Hallo Nina,

      leider ist das so. Die VAE oder Sri Lanka haben kein, dem EU Fluggastrecht ähnliches Gesetzt…

      Trotzdem würde ich dir empfehlen, dich bei Qatar Airways zu beschweren. Vielleicht gibt es dann zumindest eine Entschädigung (Meilen, Gutschein…)

    • James sagt:

      aber wer kommt für den verlorenen Arbeitstag auf?

      Schadensersatz ist auch ohne die EU Verordnung zu leisten. Allerdings dann nicht pauschal und nur insoweit wie nachweisbar. Ein Tag Urlaub mehr nehmen müssen beim Arbeitgeber ist ein bezifferbarer Schaden, wenn auch meist weniger, als es die Pauschalentschädigung nach EU-VO gewesen wäre!

      Du solltest einen Anawalt zur Prüfung einschalten. Aus praktischen Erwägungen wäre auch zu prüfen, ob die Klage in Deutschland erfolgen kann. Wenn nicht, wird es schwierig.

  233. Matthias sagt:

    Bei meinem Schreiben an die Fluggesellschaft war es wirklich eine Zumutung die deutsche Adresse aufzutreiben. Direkte Weiterleitung an die ausländische Seite, deshalb kein Impressum, Google spuckt widersprüchliche Daten aus usw… Habe schließlich diese Liste gefunden: https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/fileadmin/user_upload/Material/Adressen_der_Fluggesellschaften.xls

    Hoffe es hilft dem ein oder anderen weiter und die Verlinkung ist gestattet 🙂

  234. Björn sagt:

    Hallo Johannes,

    Du hast einen kleinen Fehler bei den AGB – „vermieten“ statt „verbieten“.
    Das man die Daten nicht nutzen kann ist aber in Grunde auch kein Problem, denn die Airline ist ja in der Beweispflicht. Und wenn man für sich selber festgestellt hat, daß man einen begründeten Anspruch hat, dann läßt sich das ganze Verfahren doch mit viel mehr Zuversicht angehen. Und in der Forderung einfach behaupten „habe auf die Uhr geschaut“.
    Darüberhinaus eignet sich Flightstats auch hervorragend um festzustellen wie lange ein Streik gedauert hat oder wie lange ein Airport wegen Schlechtwetter geschlossen war.
    Trotz alledem würde ich aber den Ball bezüglich Flightstats (besonders online) ganz, ganz flach halten, denn die Airlines sind ja nicht verpflichtet denen Informationen zu liefern.

    Mit dem Anwalt gebe ich Dir natürlich grundsätzlich recht. Allerdings braucht man den für das Mahnverfahren nun wirklich nicht und ob ein Schrieb vom Anwalt wirklich mehr Wirkung hat als ein gerichtlicher Mahnbescheid möchte ich ‚mal dahingestellt lassen.

    Ein weiterer Vorteil vom Mahnverfahren – um auf Deine Situation Bezug zu nehmen – ist, daß das angegebene Prozeßgericht erst einmal prüft ob es überhaupt zuständig ist und sich gegebenenfalls für nicht zuständig erklärt (dann muß man eine Verweisung beantragen).

    In meinem vorigen Post ist mir übrigens ein Fehler unterlaufen: Vor Gericht geht die Sache nur dann, wenn die Airline Widerspruch einlegt; tut sie gar nichts, dann bekommt ihr einen vollstreckbaren Titel mit dem ihr einen Gerichtsvollzieher losschicken könnt.
    Auch hat sich das Verfahren verteuert: Nun muß man 32,- Euro investieren (vorher 23,- Euro – soviel zur angeblichen Deflationsgefahr).

    Wenn es dann vor’s Gericht geht ist natürlich zu bedenken ob man seinen Anspruch für wasserdicht hält – oder eine Rechtsschutzversicherung hat – (dann kann man sorglos die Sache einem Anwalt überlassen) oder sich doch scheut das finanzielle Risiko einzugehen. Selbstverständlich sollte man dann schon in der Lage sein sich schriftlich eloquent ausdrücken zu können um eine sauber ausformulierte Anspruchsbegründung hinzubekommen. Darüberhinaus beißen die bei Gericht nicht und wenn man Fragen hat schadet es nicht beim zuständigen Richter ‚mal anzurufen und nachzufragen. Wenn etwas unklar sein sollte wird der in der Regel sowieso auf einen zukommen und nachhaken (im schriftlichen Verfahren).

    Trotz alledem würde ich heute wahrscheinlich die Sache nicht mehr selber durchziehen sondern einen Anwalt beauftragen. Allerdings muß man sich bewußt sein, daß man bei so einem geringen Streitwert kaum einen Topanwalt bekommen wird – also nach einem Spezialisten für Fluggastrechte umschauen.

    • Johannes sagt:

      Danke für den Hinweis mit „verbieten“.

      Ich kann mit aber kaum vorstellen, dass eine Airline nicht auf ein Mahnbescheid reagiert und dann geht es eh vors Gericht.

      Problem war bei mit: Rückflug aus Singapur via Helsinki nach Düsseldorf auf einem Ticket. Der Richter hat wohl geglaubt, er müsse jedes Segment einzeln betrachten, was natürlich Quatsch ist. Leider wegen geringen Streitwert auch nur eine schriftliche- keine mündliche Verhandlung gehabt.
      Naja läuft jetzt wieder alles auf Anfang. Wann es eine Entscheidung gibt (ist bald 3 Jahre her), ist nicht abzusehen.

  235. Björn sagt:

    Hallo Johannes,
    schöne Zusammenfassung. War schon längst überfällig. Hier ein paar Anmerkungen dazu:

    Die AGB von Flightstats.com untersagen ausdrücklich die Verwendung ihrer Daten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

    Und das Luftfahrtbundesamt könnt ihr total vergessen – das hilft euch nämlich keinen Millimeter. Im Gegenteil, ihr habt da noch nicht einmal ein Auskunftsrecht was aus eurer Beschwerde geworden ist – also pure Zeitverschwendung.

    Ähnliches gilt auch für die Fluggastrechtedienstleister (FlightRight etc.). Das sind nämlich keine Vereine a la Lohnsteuerhilfe, Verbraucherzentrale etc. sondern Wirtschaftsunternehmen die Gewinn machen wollen (auf eure Kosten). Soll heißen die übernehmen ausschließlich nur solche Fälle, die entweder glasklar sind oder eine sehr gute Aussicht auf Erfolg bieten. Auf Deutsch: Genau die Fälle die ihr auch ohne sie locker gewinnt – mit oder ohne Anwalt.

    Dafür braucht es aber gar keinen Anwalt (wenn ihr das Kostenrisiko scheut), sondern ihr könnt beim Mahngericht (für ein paar Euro) einen Mahnbescheid gegen die Fluggesellschaft erwirken. Die steht dann vor der Wahl: Entweder zahlen oder die Sache geht automatisch vor’s Amtsgericht. Wenn euer Anspruch berechtigt ist wird sich die Airline wohl kaum auf ein (eher aussichtsloses) Gerichtsverfahren einlassen und die Abwimmelei hat ein Ende. Und selbst wenn: Die Beweispflicht liegt bei ihr und sie muß die „außergewöhnlichen Umstände“ beweisen. Die Gerichtsgebühr ist gering, es besteht kein Anwaltszwang, es gibt normalerweise keine Verhandlung sondern ihr müßt eure Ansprüche schriftlich begründen und selbstverständlich muß die Airline auch Zinsen berappen (wenn ihr gewinnt) und die Mahn- und Gerichtsgebühren übernehmen. Hat bei mir alles nicht ‚mal ein halbes Jahr gedauert.
    Wer denkt, sein Fall wäre wasserdicht, der kann das Alles aber natürlich auch einem Anwalt übertragen.

    Zu guter Letzt möchte ich noch anregen mit Hilfe der Travel-Dealz Fans ein kleines Archiv anzulegen mit dessen Hilfe man sich über die „Zahlungsmoral“ der Fluggesellschaften informieren kann. Dann weiß man gleich ob man vielleicht doch ein bißchen mehr „Überzeugungsarbeit“ braucht um zu seinem Recht zu kommen.

    • Johannes sagt:

      Hallo Björn,

      danke für dein ausführliches Kommentar. Das mit den AGB’s von Flightstats habe ich ergänzt.

      Ich finde es riskant, sich selber vor Gericht zu vertreten. Habe selber einen Fall mit Anwalt gegen Finnair (fast) verloren, weil sich das Gericht für nicht zuständig hielt. Nur dank einer Anhörungsrüge bin ich wieder im Spiel. Ausgang trotzdem noch ungewiss.

      Eine Liste mit der Zahlungsmoral werde ich anlegen. Sehr gute Idee! Danke

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen