Ratgeber: Steuern & Gebühren zurückfordern für nicht genutzte Flüge

Tritt man einen gebuchten Flug nicht an und ist dieser nicht stornierbar, kann man sich trotzdem die personenbezogenen Steuern & Fluggebühren zurückerstatten lassen. Natürlich lohnt sich das nur, wenn der Tarif keine Erstattung vorsieht. Das ist bei den meisten günstigen Tarifen die Regel.

Rechtsgrundlage

Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren nur bezahlen, wenn der Passagier wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt:

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
[…]

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 812 Herausgabeanspruch

Da es sich um ein deutsches Gesetz handelt, ist eine mögliche Klage am zuständigen Gericht, also am Sitz des Unternehmens oder am möglichen Erfüllungsort, einzureichen. Der Erfüllungsort kann sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort sein.

Flüge im Ausland, ohne Start- oder Zielort in Deutschland, können deswegen nur nach dem entsprechenden Recht im Start- oder Zielland erstattet werden.

Der Europäischer Gerichtshof hat zudem im Urteil vom 6. Juli 2017 Rs. C-290/16 entschieden, dass die Fluggesellschaften die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern und Gebühren gesondert ausweisen muss und nicht in ihren Flugpreis einbeziehen dürfen.

Nur personenbezogene Gebühren werden erstattet

Je nach Preis, Tarif und Fluggesellschaft liegt die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren bei ein paar Euro, aber auch 100€ und mehr sind möglich. Dabei kommt es auf den Abflugort z. B. wegen der Luftverkehrsabgabe, den Flughafen und weitere Faktoren an.

Zu den personenbezogenen Gebühren gehören z. B. Flughafen- oder Sicherheitsgebühren. Nicht dazu zählt der Flugpreis sowie internationale und nationale Zuschläge, z. B. der Treibstoffzuschlag oder ein Sicherheitszuschlag sowie Zahlungs- und Buchungsgebühren.

Bearbeitungsgebühr in Deutschland unzulässig!

Häufig versuchen die Fluggesellschaften mit einer Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr die Summe deutlich zu drücken. Air Berlin hat in der Vergangenheit (mittlerweile ja insolvent) in ihrer Gebührenordnung eine Bearbeitungsgebühr für Stornierungen und Rückerstattung der Steuern & Gebühren, bei nicht erstattbaren Tarifen in Höhe von 25€ erhoben:

Air Berlin Bearbeitungsgebühr Rückerstattung
25€ Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung von Steuern & Gebühren bei Air Berlin (Stand Juli 2017)

Dagegen ist die Verbraucherzentrale vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen. Aus Sicht des Bundesgerichtshofes darf zumindest nach deutschen Recht keine Bearbeitungsgebühr verlangt werden, weil sie die Verbraucher einseitig benachteiligen würden. Zur Klärung, ob diese Ansicht mit dem EU-Recht konform ist, legten die Karlsruher Richter u. a. diese Frage den Kollegen des Europäischen Gerichtshof vor. Diese bejahten die Ansicht des BGH und urteilten außerdem, dass Fluggesellschaften die Steuern, Zuschläge und Gebühren gesondert ausweisen müssen (Az. C‑290/16).

Falls von der Fluggesellschaft eine Gebühr für die Rückerstattung erhoben wird, sollte man sich auf dieses Urteil berufen:

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 6. Juli 2017 in der Rechtssache C‑290/16) ist eine Bearbeitungsgebühr unwirksam.

Ansonsten versucht euch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. zu wenden: Fluggastrecht durchsetzten – Schlichtungsstelle

Wie bekomme ich meine Gebühren zurückerstattet?

Ihr sollte euch mit seiner Forderung direkt an die Fluggesellschaft wenden und nicht an das Reisebüro, wo ihr ggf. gebucht habt. Abhängig von deren AGB wird dort eine zusätzliche Gebühr fällig.

Tipp

Je nach Fluggesellschaft wird es einem leider recht kompliziert gemacht, eine Erstattung der personenbezogenen Steuern & Gebühren zu erhalten. Falls ihr darauf keine Lust habt, könnt ihr auch einfach Ersatz-Pilot damit beauftragen und erhaltet, die Erstattung sogar umgehend bestätigt und innerhalb von einer Woche ausgezahlt. Ihr tretet dabei eure Ansprüche ab und eure Erstattung wird natürlich geringer ausfallen, als wenn ihr euch selbst mit der Airline herumschlagt.

Ihr könnt euch einfach erst einmal eure Daten eingeben und schauen, was euch Ersatz-Pilot als Erstattung anbietet. In meinem Fall betrug die Provision inkl. MwSt. 17%:

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Angebot von Ersatz-Pilot

Hier eine Vorlage für einen formlosen Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte ich am XX.XX.XXXX meinen gebuchten Flug nicht antreten. Bitte erstatten sie mir alle personenbezogenen Steuern und Gebühren innerhalb von 14 Tagen (spätestens bis zum XX.XX.XXXX).

Buchungscode: XXXXXX
Passagier/e: Max Mustermann

Meine Kontoverbindung lautet:
Name: Max Mustermann
IBAN: DEXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXX
Bank: Musterbank

Sollten Sie eine Bearbeitungsgebühr erheben, verweise ich präventiv auf das Urteil des EuGH vom 6.07.2017 Az. C‑290/16.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Für einige Fluggesellschaften habe ich euch hier die passenden Ansprechpartner herausgesucht:

Austrian Airlines

Antrag: Über Anfrage zu Ticketrückerstattungen auf Kundenwunsch

British Airways

Antrag: Formlos über Customer Relations

Condor

Antrag: Über Reklamation mit Anliegen Ich möchte ein anderes Anliegen reklamieren und dann Flugstornierung auswählen.

Easyjet

Antrag: Über das Kontaktformular und als Grund Beantragung staatlicher Steuerrückerstattung angeben.

Wenn Sie Ihren Flug stornieren, verpassen oder nicht antreten, hat dies keine Auswirkungen auf die anderen Flüge Ihrer Buchung. Sie können eine volle Rückerstattung der Luftverkehrssteuer (wie in Gebühren und Abgaben aufgeführt) für den Flug/die Flüge, den/die Sie nicht nehmen, verlangen. Dies können Sie tun, indem Sie sich an unser Kundenserviceteam wenden.

5.4 Erstattung der Luftverkehrssteuern

Eurowings

Antrag: Über das Kontaktformular und als Thema Erstattung beantragen angeben

Lufthansa

Antrag: Über Meine BuchungStornierung oder Feedback- und Kontaktformular

Ryanair

Antrag: über dieses Formular mit Grund für Beantragung der Rückerstattung → Beantragen sie eine erstattung der steuern (ungenutzter Flug) auswählen

Swiss

Antrag: Über Rückerstattung

TUIfly

Antrag: Per Email an servicecenter@tuifly.com

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Rückflug verfallen und mir die Gebühren erstatten lassen?

Davon würde ich die Finger lassen. Viele Airlines verkaufen Hin- und Rückflüge günstiger als getrennt gebuchte Flüge. Fragt man nach einer Teilerstattung, könnte die Fluggesellschaft auf die Idee kommen, den Preis neu zu berechnen.
Das kann für euch deutlich teurer ausgehen! Siehe auch: Darf ich den Hinflug verfallen lassen?
Außerdem werden die Steuern & Gebühren nicht getrennt für Hin- und Rückflug angegeben. Das macht die Sache deutlich komplizierter und kaum transparent.

Muss ich vor dem Abflug stornieren?

Ob man vor dem Abflug seinen Flug storniert oder keinen Finger rührt, macht für die Erstattung der Steuern und Gebühren keinen Unterschied.
Ihr könnt die Erstattung aber erst beantragen, wenn der Flug in der Vergangenheit liegt.

Mein Reisebüro erhebt eine Bearbeitungsgebühr: Ist das zulässig?

Beauftragt man das Reisebüro, bei dem man den Flug gebucht hat (Opodo, Fluege.de, eDreams…), kann dieses natürlich dafür eine Bearbeitungsgebühr erheben. Die Höhe findet ihr in den AGBs.
Diese Gebühr kann man umgehen, indem man sich direkt ohne Umweg über das Reisebüro an die Fluggesellschaft wendet. Leider spielen da aber nicht alle Fluggesellschaften mit und verweisen wieder an das Reisebüro. Bedauerlicherweise gibt es noch keine (uns bekannte) Rechtsprechung, die dieses Problem regelt.

Weitere Fragen?

Falls es noch offene Fragen oder ihr euer Kummer teilen möchtet, könnt ihr gerne ein Kommentar hinterlassen!

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Kommentare (411)

  1. Melina sagt:

    Hallo, habt ihr zufällig Erfahrungen hinsichtlich der Rückerstattung von Steuern+Gebühren bei Wizzair? Es geht um einen nicht angetretenen Flug aus dem Kosovo mit Destination Wien und einen getrennt gebuchten Rückflug ab Wien zurück in den Kosovo. Ersatz-Pilot.de kommt also leider nicht infrage. Beide Tickets wurden getrennt über eine OTA gebucht (Opodo.de). Danke euch wie immer für eure Arbeit und Expertise!

  2. Lennart sagt:

    Moin, ich habe mal eine Frage zu WizzAir: Ich habe mit Wizzair einen Hinflug und einen Rückflug getrennt gebucht (zwei getrennte Buchungen). Wenn ich den Hinflug nicht antrete, verfällt dann auch automatisch mein Rückflug oder bleibt die Buchung bestehen? Buchung erfolgte nicht über einen Wizzair Account, sondern über die trip.com App.
    Vielen Dank 🙂

  3. Daniel sagt:

    Hi, habt ihr Erfahrungen mit Iberia machen müssen in Sachen Flugstorno?

    Ich hatte damals Gutscheine für Iberia gekauft und einen Flug nach Kolumbien gebucht. Den musste ich dann leider stornieren, Ticket ist nicht stornierbar aber zumindest die Steuern möchte ich wieder haben. Heute eine E-Mail mit folgender Aussage bekommen:
    „Wir hatten die Gelegenheit, Ihren Fall zu prüfen und müssen Ihnen aufgrund der Umstände, die zu diesem Vorfall geführt haben, das gleiche Ergebnis wie in unserer vorigen Antwort mitteilen.“
    Es gab aber keine vorherige Antwort sondern ein Telefonat in dem ich den Flug vor Anreise storniert habe.

  4. Can sagt:

    Hallo, ich habe über Flighttix einen KLM Flug gebucht, welcher storniert und mit 2 vergleichbaren Flügen von Air France und Delta Airlines ersetzt wurde. Die besagten Flüge könnte ich nicht wahr nehmen. KLM meint ich sollte mich an Flighttix wenden, die diese Option allerdings nur für Stornierungen anbieten. Kann mir jemand weiter helfen?

  5. Bernd Wülbers sagt:

    Hallo, ich habe im Dezember eine TuiCruises Pauschalreise (incl. Tuifly Flug von Hannover) gebucht und habe im Januar die Sitzplätze (84,00 €) gebucht. Ich konnte jetzt die Reise mit Abflug Bremen umbuchen, allerdings nicht mehr mit TuiFly. TuiFly ist nun nicht bereit, die Zahlung zur Reservierung zurückzuerstatten. Wie sieht die Rechtslage aus? Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • Johannes sagt:

      Sitzplatzreservierungen sind keine Kosten, auf die man rechtlich Anspruch auf eine Erstattung hat. Ich weiß nicht, wie die Umbuchung genau ablief, deswegen ist das schwer zu sagen, ob TUIfly die erstatten sollte.

  6. Hans sagt:

    Hallo zusammen.
    Ich habe Hin und Rückflug mit United Airlines über fluege de von deutschland nach Costa Rica undzurück mit Zwischenstopp Newark gebucht und kann leider diese Flüge nicht antreten. Ich habe wegen einer Stornierung bei fluege de nachgefragt und bekam als Antwort das ich von rund 950 Euro nur ca 160 Euro erstattet bekomme. Sollte ich mich direkt an United Airlines (wegen der Rückerstattung von Steuern und Gebühren) wenden, da ja zumindest die Flüge nach bzw Newark von bzw nach Deutschland gehen?

    • Peer sagt:

      160€ kommt leider ungefähr hin als „echte“ Steuern & Gebühren für eine Person. Viel mehr wird da nicht zu holen sein. Kannst ja mal auf der Rechnung schauen, wie viel es genau war.

      Ansonsten kannst du mal schauen, ob sich die Flüge eventuell auf eine andere Strecke und/oder ins nächste Jahr umbuchen lassen. Das geht aber vermutlich nur, wenn du nicht Basic Economy gebucht hast. Die Optionen hierzu könntest du tatsächlich mal direkt auf united.com prüfen, nicht über fluege.de

      PS: Eventuell auch mal hier schauen, ob fluege.de evtl. zu Unrecht eine Bearbeitungsgebühr berechnet hat:
      https://travel-dealz.de/news/verbraucherzentrale-zahlungsgebuehren/

      • Hans sagt:

        In der Rechnung stehen aber Steuern und Gebühren in Höhe von 435 Euro!

        • Peer sagt:

          Schau mal, ob das weiter aufgeführt ist. Ich schätze, mindestens 200€ von diesen „Steuern & Gebühren“ sind der Treibstoffzuschlag, internationaler Zuschlag o.ä. Den muss die Airline meines Wissens nicht erstatten (auch wenn Airlines vereinzelt eingeknickt sind, um Gerichtsbeschlüsse zu vermeiden).

          435€ Steuern für eine Person nach Costa Rica scheint mir jedenfalls zu hoch für eine Person. Habe eben mal beispielhaft für FRA-EWR-SJO-EWR-FRA geschaut, da waren es 247€ echte Steuern und 257€ Treibstoffzuschlag.

  7. Rene sagt:

    Ich glaube, dass geht nur bei Flügen? Hatte eine Pauschalreise gebucht (falscher Abflugort gewählt) umbuchen ging nicht Stornogebühr (über 250 Tage vor Abfug)
    40% kam auf 850.- Euro.(FTI) Habs mal mit dem Formschreiben versucht bei Check24 . Heute kam dann, es gelten die AGB der Veranstalters, mit denen ich ja einverstanden war und da Pauschalreise gibts nix zurück.

  8. Simon sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich möchte kurz anmerken, dass es mir schon zwei Mal gelungen ist (Beide Male LH, 1x ex CPH, 1x ex DUS) auch den Treibstoffzuschlag erstattet zu bekommen. Grundsätzlich zahlte die Fluggesellschaft nicht und ich musste das über eine Klage laufen lassen. Aber wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, dann lohnt sich das möglicherweise schon. Zu einem Urteil ist es nicht gekommen, aber LH hat vorher (ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit) eingestanden und bezahlt.
    Würde es jedes Mal wieder machen!

  9. Regina Vazquez-Barral sagt:

    Hallo.ich habe einen einzelnen Flug bei TUIfly nicht angetreten.Der Flug wurde über meine Schwester gebucht.Die Anfrage vom n Steuern und Gebühren Erstattung wurde deshalb von mir nicht akzeptiert und meine Schwester musste nochmal hinschreiben.Jetzt habe ich ein Antwortschreiben erhalten ,was sehr wenig aussagt.Wenn etwas erstattet würde dann bekäme ich den Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.wenn nicht dann wird auch keine Mitteilung mehr gesendet…Jetzt haben wir beim 2ten Mal keine Frist angegeben… Da es ja alles nur über Emailkontakt meiner Schwester läuft.(sie hat auch nichts erhalten diesbezüglich) Frage ich mich ob ich jetzt die Schiedsstelle in meinem Namen informieren kann.Ein Monat ist jetzt um… danke

    • Peer sagt:

      Schick doch einfach noch eine zweite Mal hin mit Fristsetzung in z.B. 2 Wochen. Wenn sie dann nicht reagieren, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

      • Regina Vazquez-Barral sagt:

        Danke für die schnelle Antwort.aber kann ich das jetzt noch n meinem Namen oder wieder nur über die Schwester machen? Ich hatte es zuerst über Flugärger App gemacht.dann kam das Schreiben dass der jenige der bezahlt hat sich an die TUIfly wenden muss.kann ich jetzt nochmal liebe n meinem Namen und über Schiedsmann von Flugärger anschreiben?

  10. Ursula sagt:

    Hallo Bjarne,
    danke für die Tipps. Habe gerade über den Link von Travel-Dealz direkt bei Ryanair die Rückerstattung von Steuern und Gebühren beantragt und postwendend eine Absage erhalten mit der Begründung, daß es keine Steuern und Gebühren gegeben habe, also auch nichts zu erstatten wäre. Ist doch der Knaller oder? Was jetzt?

    • Peer sagt:

      Das ist bei Ryanair die Standard-Prozedur. Entweder ab zum Anwalt oder eben einen Dienst wie Ersatz-Pilot einschalten und paar Prozent abdrücken.

    • Bjarne sagt:

      damit kannst du direkt zum Dr. Böse, so wie ich es auch gemacht habe.

      der kümmert sich super und am Ende zählt Ryanair dann doch. Ohne jegliche Provision.

  11. Ursula sagt:

    Danke für die schnelle Antwort. Wie mache ich die Gebühren und Steuern für alle vier Passagiere am besten geltend? Habe den Gesamtbetrag gezahlt.

    • Peer sagt:

      Habe mit Ersatz-Pilot gute Erfahrungen gemacht, wenn du ca. 20% bis 30% des Erstattungsbetrages abdrücken kannst. Bei einem Flug ab DE werden da schätzungsweise ~20€ p.P. rausspringen.

  12. Ursula Walter sagt:

    Hallo, meine Frage lautet: wir haben vier Flüge und Gepäck bei Ryanair gebucht und nicht angetreten, da sich ein Pssagier den Fuß gebrochen hat. Kann man neben den Steuern und Gebühren auch die Gepäckkosten geltend machen, denn es wurde ja nicht befördert? Gruß U.

    • Johannes sagt:

      Hallo Ursula,

      leider nicht.

    • Bjarne sagt:

      Das geht wohl leider nicht. Aber auch die Steuern und Gebühren sind bei Ryanair nicht wenig. Oft ist es der gesamte Ticketpreis (ohne Gepäck).
      Ich empfehle immer Ersatz-Pilot um einen groben Überblick der wohl erwartbaren Erstattung zu geben. Man kann es dann natürlich auch erstmal auf eigene Faust versuchen, so wie ich.
      Mit der Flugärger-App von der Verbraucherzentrale geht das sehr einfach.

  13. Bit sagt:

    Ich hab eine Frage,
    Ich hab einen spontanen Flug nach london gebucht, aus berlin. Für 177€ über Air France.
    Einen Tag vor Abflug gekauft und Dienst Check in gemacht.
    Jetzt bin ich krank und kann morgen nicht fliegen.
    Brauche ich dafür ein Attest oder reicht ein negativer Schnelltest?
    Was würde ich zurückbekommen? Wie setzt sich der Preis zusammen? Ganz grob, falls man das so sagen kann.
    Es ist dringend.
    Danke und liebe Grüße

    • Peer sagt:

      Hast du eine Rücktrittsversicherung? Wenn nicht, ist es völlig unerheblich, aus welchem Grund du die Reise nicht antreten kannst. Entsprechend interessiert sich Air France auch nicht für irgendwelche Testzertifikate.

      Eine Auflistung der Steuern & Gebühren sollte aus deiner Buchungsbestätigung hervorgehen. Wenn es sich um einen Oneway-Flug handelt, liegen die Steuern & Gebühren etwa zwischen 40€ und 50€.

      Alternativ kannst du mal in den Tarifbestimmungen schauen, ob sich das Angebot evtl. günstiger umbuchen lässt.

  14. Ole sagt:

    Moin in die Gruppe,
    bisher bezog sich ja dieser Beitrag nur auf Flüge, die Deutschland betreffen. Mein Problem sind LOT-Flüge innerhalb von Polen (EU-Mitglied). Bezieht sich die Rechtsgrundlage der Erstattung von personenbezogenen Steuern und Gebühren nur auf deutsches Recht oder gilt dieses – wie die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 – auch auf europäisches Recht? Wenn ja, welches?

  15. Bjarne sagt:

    Hallo zusammen,
    ich möchte gerne von dem Weg meiner vollständigen Erstattung bei Ryanair berichten:

    Am 31.05.2022 sollte es von Memmingen nach Billund gehen. Den Flug ließ ich jedoch verfallen. Kostet für den Flug waren 4,99€

    Am Tag darauf stellte ich über das Formular online den Antrag auf Erstattung der Steuern. Ryanair antwortete noch am selben Tag, dass ich keine Steuern gezahlt hätte und daher auch keine Steuern erstattet werden. Ryanair habe angeblich ganz barmherzig die Steuern (13,x€) aus eigener Tasche bezahlen wollen.

    Dies ließ ich nicht durchgehen und klagte mit Rechtsanwalt Dr. Böse (auch Gastautor auf Travel-Dealz) am Amtsgericht Memmingen. Dort bekam ich im Urteil Recht und Ryanair muss mir nun die vollen 4,99€ zurückerstatten.
    Dazu kommen natürlich noch Gerichts und Rechtsanwaltskosten, die ebenfalls Ryanair trägt.

    Lasst euch nicht verarschen, klagen hilft!

    • Peer sagt:

      Sehr cool. 🙂 Ich hätte in dem Fall wohl einfach ersatzpilot.de, RightNow o.ä. eingeschaltet und denen dafür etwas Provision gegönnt. Aber so geht’s natürlich auch 😀

      Schade nur, dass Ryanair wohl nicht draus lernen wird / will. Eine Klage auf 500 Fälle kommt die anscheinend günstiger als sich einfach an die Gesetze zu halten.

  16. Daniel sagt:

    Hi,
    ticket nicht Stornierbar. (Business Saver) – Lufthansa
    Das steht nun bei

    Ticketpreis 41,00 EUR
    Steuern, Gebühren & Zuschläge 199,27 EUR
    Internationaler/Nationaler Zuschlag 96,00 EUR
    Luftverkehrsteuer 12,88 EUR
    Die Deutsche Luftsicherheitsgebühr ist erstattbar, wenn Sie ankommend aus den USA, Kanada und Montenegro in Frankfurt ohne erneute Sicherheitskontrolle durch die Bundespolizei umsteigen. Für die Erstattung der Steuer wenden Sie sich bitte an das Service Center 9,95 EUR
    Passagier Servicegebühr International 31,74 EUR
    Fluggastabgabe (APD) 30,12 EUR
    Passagier Servicegebühr 18,58 EUR
    Gesamtpreis 240,27 EUR

    Was genau müssen die mir nun erstatten? Weiß das jemand?
    Gruß

  17. Katja Schiebold sagt:

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe über Kiwi.com einen Flug für zwei Personen von Bukarest über Mailand und Lissabon nach Porto Santo gebucht. Leider können wir diesen Flug nicht antreten. Auf Kiwi.com habe ich storniert, bekomme 10€ wieder ( Ticketpreis 841,99€).
    Hatte mich dann an Tap Portugal gewandt bzgl. Erstattung der Gebühren und Steuern. Die verweisen mich wiederum an Kiwi.com. Und Kiwi.com sagt, wende dich an die Fluglinie.
    Wie kann ich denn nun am besten vorgehen?

    Liebe Grüße
    Katja

  18. Manuela Auer sagt:

    Hello, ich habe einen Hin- und Rückflug von Wien nach Valencia mit Ryanair für 25.05. bis 29.05.2022 gebucht. Da mein Freund jetzt krank ist und nicht fliegen kann, möchten wir die Reise nicht antreten. Meine Frage:
    Was ist sinnvoller, den Flug nicht anzutreten und hoffen, dass die Steuern und Gebühren recht hoch sind oder den Flug auf September umbuchen, obwohl dieser Flug im September um mehr als die Hälfte weniger kostet und ich bei Umbuchung pro Person € 90,– bezahle?
    Leider ist nirgends ersichtlich, wie hoch die Steuern und Gebühren sind.
    Wir haben sehr viel (€ 375,–) für diesen Flug bezahlt und darum stellt sich diese Frage jetzt.
    Ich freue mich auf eine Antwort.
    Mit bestem Dank
    Manuela

    • Peer sagt:

      Steuern & Gebühren werden nicht mehr als 40€ pro Person sein (eher weniger). Damit verlierst du auf jeden Fall einen Großteil des Ticketpreises.

      Die Optionen klingen beide nicht sehr attraktiv. Womöglich kosten die Flüge im September für 20€, wenn du sie ein, zwei Monate vorher buchst. Dann wirfst du dem schlechten Geld noch gutes (2x 90€) hinterher.

      Ich würde an deiner Stelle erst einmal warten. Wenn du Glück hast, gibt es noch eine Flugplanänderung oder der Flug wird gestrichen (was dann kostenlose Stornierung ermöglichen würde). Wenn nicht, kannst du immer noch die Steuern & Gebühren zurückholen.

  19. Sina sagt:

    Hallo in die Runde. Gilt der Anspruch bei einer Pauschalreise nicht? habe ja nichts antreten können und wollte nun die Fluggebühren zurück. Das Reisebüro sagt, dass das nicht geht. Nur bei Einzelflügen. Stimmt das?

  20. Peter sagt:

    Hallo liebe Gemeinde,

    im Forum habe ich auch schon geschrieben.
    Folgendes Problem:
    FRA-Ham am 09.09 mit LH gebucht. Eingecheckt und Bordkarten erhalten. Flug konnte nicht angetreten werden von uns, weil ich meine Brieftasche im Flugzeug von Qatar aus Doha kommend vergessen hatte. Bis dieses Problem gelöst wurde, war der Flug nach HAM schon weg. Am LH Schalter habe ich die Dame informiert, das die Koffer nicht verladen werden sollen und das wir evtl. einen späteren Flug nehmen würden.
    durch die enorme Zuzahlung habe ich dann darauf verzichtet. Nun weigert sich LH die Steuern und Gebühren zu erstatten, angeblich No Show, aber die Bordkarten habe ich noch.
    Wer kann mir hier helfen.

    Viele Grüße
    Peter

  21. Valentin sagt:

    Lufthansa schreibt „Der internationale / nationale Zuschlag ist nicht erstattbar.“ – Ist das rechtlich zulässig? Was ist dieser obskure Zuschlag überhaupt?

    • Johannes sagt:

      Zuschlag wird direkt von der Airline erhoben. internationale / nationale Zuschlag hat einfach nur den Treibstoffzuschlag abgelöst. Im Prinzip ist es auch nur der Flugpreis aber so führt man den Kunden einfach an der Nase herum.

  22. Beni sagt:

    Ich habe am 15.07 bei Vueling einen Flug gebucht.
    Genau ab diesem Datum wurde der PCR-Test wieder zur Pflicht.
    Obwohl ich voll geimpft bin und mich am Tag vorher nochmals über den Stand
    Der Bestimmungen am Flughafen informiert habe, durfte ich nicht einchecken.
    Ich habe für solche Fälle extra mit Vueling eine Versicherung von 4,99€ abgeschlossen.
    Vueling hat meinen Anspruch abgelehnt, welche Rolle spielt dann die Versicherung, die ich
    Zusätzlich gezahlt habe.
    Danke

    • Peer sagt:

      Mir wird aus deinem Bericht einiges nicht ganz klar:
      1) Welche PCR-Test-Pflicht?
      2) Was für eine Versicherung hast du abgeschlossen?
      3) Welches Reiseland?
      4) Was genau ist am Flughafen passiert?

      • Benimmar sagt:

        Danke erst mal
        Ab Freitag den 16.7 war PCR nach Marokko Pflicht, das ist mein Flug Datum
        Die Versicherung heißt :
        1 * Flex Pack (Kostenlose Stornierung und Umbuchung)4,66 EUR

        Reiseland war Marokko

        Am Flughafen bei Einchecken ich und fast 20 Passagieren dürfen ohne PCR Nachweis nicht reisen
        Vielen Dank

  23. Ole sagt:

    Ich wollte im Januar 2020 in Polen einen Mileage Run mit LOT machen. Da mein erster LOT-Flug (KRK-WAW) zeitlich umgebucht wurde, konnte ich meine Folgeflüge, die natürlich separat gebucht waren, nicht wahrnehmen und galt da als „No-Show“.

    In Deutschland gibt es ja die Möglichkeit, sich die personenbezogenen Steuern und Gebühren erstatten zu lassen. Meine Tickets wurden über Travelstart (OTA) gebucht und in Euro bezahlt. LOT in Deutschland reagiert nicht auf meine Erstattungsanfragen bzw. verweist darauf, dass dieses Recht nicht für innerpolnische Flüge gilt.

    Eine Erstattungsanfrage über die OTA Travelstart scheint mir nicht sinnvoll, da diese mind. 30 € Bearbeitungsgebühren berechnen. Ist eine solch hohe Gebühr statthaft?

    Meine Frage: Ist dieser Erstattungsanspruch nur nach deutschem Recht (BGB) möglich oder gibt es dafür auch eine EU-Grundlage? Wenn ja, welche?

    Ich danke der Gemeinde für konstruktive Informationen.

  24. Christian sagt:

    Ich habe gute Neuigkeiten von TuiFly. Auch dort versuchen sie einen Service Betrag von 15 Euro einzubehalten. Der Kontakt zur TuiFly über den Service Center lief immer schnell und problemlos. Zuerst wurde versucht die Gebühr nicht auszuzahlen. Nach der zweiten Email gab es zwar kein Schuldeingeständnis. Aber die 15 Euro wurden auch noch ausgezahlt.

  25. Lisa sagt:

    Ich habe bei Wizz Air um die Erstattung der Steuern angefragt, da wir den Flug coronabedingt nicht antreten konnten. Ich habe folgende Rückmeldung erhalten:
    ….“vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit Wizz Air Kundenbetreuung Abteilung.
    Ihre Buchungsnummer UK112R
    Laut aktuellen Informationen der Flug fand zur planmäßigen Abflug- und Ankunftszeiten statt.
    W6-2885 30.Jun.2020 VIE-ATH 17:30-20:40 NoShow /Nicht erschien
    Für Ihre Abwesenheit sowie Ihre Entscheidungen oder Ihre Reisepapiere tragen wir keine Verantwortung.
    Wir als Fluggesellschaft können nicht die Verantwortung für personenbezogene Einschränkungen seitens Regierungen übernehmen. Wenn irgendein Land Ihre Einreise verbietet, müssen wir dafür nicht die Kosten tragen.
    Wir können Ihre Buchung nicht stornieren da Stornierungsgebühr höhe als Gesamtpreis des Rückfluges ist.
    Stornierungsgebühr: 320,00 EUR
    Unseligerweise, aufgrund weltweite COVID-19 Situation haben wir erhöhte Belastung, infolge auch längere Bearbeitungsfristen. Ich bitte um Ihr Verständnis.“
    Soll ich das nun so hinnehmen oder habe ich trotzdem noch Rechte die Steuern einzufordern?
    Danke!
    LG Lisa

  26. Stefan sagt:

    Liebes Travel-Dealz-Team,

    wir haben bei Laudamotion zwei Tickets nach Montenegro gebucht. Nun wäre der Flug in 3 Wochen. Wie bekommen wir unser Geld zurück und welches Recht (deutsches oder österreichisches) haben wir?

    Herzlichen Dank!!

  27. Jörg Fuß sagt:

    Guten Tag,
    habe über Opodo zwei Flüge gebucht. Diese sind auf Grund Corona storniert. Opodo hat sich meine Einwilligung geholt um sich für die Rückerstattung einzusetzen. Nun sind zwei weitere Vermittler ,jeweils für Hin-und Rückreise, auf mich zugekommen und haben eine Rückerstattung in zwei bis drei Monaten in Aussicht gestellt. Der Vermittler für den Hinflug behält sich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € ein. Der Vermittler für den Rückflug hingegen erhebt keine Bearbeitungsgebühr. Sind die 25 € Bearbeitungsgebühr zulässig? Ist das Normal ,das zwischen Opodo und der Fluggesellschaft noch ein Vermittler auftritt? Mit der Fluggesellschaft hatte ich bis jetzt keinen Kontakt. Das ist schon sehr undurchsichtig, vor allem wenn Probleme auftreten.

    Grüße Jörg

  28. Christoph sagt:

    Guten Tag!

    Ich habe einen Flug über Booking.com mit der Lufthansa gebucht. Dieser Flug wurde storniert. Mir wurde mitgeteilt, dass Lufthansa nur Gutscheine oder eine Umbuchung vornimmt. Nach langem Hin und Her wurde nunmehr mein Wunsch auf Erstattung weitergeleitet. Angeblich dauert die Prüfung ein paar Wochen. Beide verweisen im Prinzip auf den andere. Wer ist denn letztendlich Vertragspartner bzw. im Falle einer Klage Klagegegner, Booking.com bzw. in diesem Fall bekomme ich immer Schreiben von einer Firma namens Gotogate oder Lufthansa?

    • Johannes sagt:

      Im Falle einer Klage würde ich die direkt an Lufthansa richten. Das sollte dann aber am besten ein Anwalt für dich klären.

  29. Marau sagt:

    Hatte bei Tuifly für eine Pauchalreise -Flug wäre am 25.04.2020 gewesen – zusätzlich direkt über Tuifly.com eine Sitzplatzreservierung als auch Zusatzgepäck ( mehr kg ) dazugebucht. Der Reiseveranstalter sagte letzte Woche die Reise ab. Draufhin bat ich Tuifly um Erstattung , da dieser Flug durch Tuifly nicht ausgeführt wird. Tuifly hat ja alle Flüge bis zum 30.04.2020 ausgesetzt. Heute erhielt ich die Antwort von Tuifly, daß Sie nichts erstatten würden. Ist dies Rechtens ?

  30. Nina sagt:

    Hallo Johannes

    Ich habe für mehrere Personen im Reisebüro Flüge gebucht, diese wurden durch die aktuelle Corona Situation annulliert. Ich habe dem Reisebüro geschrieben und diese meinten für die Rückerstattung fallen Gebühren von CHF 60 pro Person an. Meine Freund hingegen, welche selbst die Flüge gebucht haben, erhielten das ganze Geld ohne Bearbeitungsgebühren zurück erstattet. Ich finde das unfair, was kann ich machen?
    Vielen Dank im Voraus und Freundliche Grüsse
    Nina

    • Johannes sagt:

      Hallo Nina,

      steht denn in den AGBs deines Reisebüros die du bei der Buchung akzeptiert hast, dass sie eine Gebühr beim Annullierungen durch die Airline erheben dürfen?

  31. Isabell sagt:

    Hallo!
    Ich habe über easyjet vor längerem Flüge nach barcelona, Spanien gebucht. Aufgrund der jetzigen Situation wurde der Hunflug annuliert aber der Rückflug noch nicht. Ich will so gerne mein Geld zurück aber ein Gutschein ist für mich keine Alternative.. Kundenservice kann man vergessen.
    Kannst du mir einen Tipp geben? Ich habe gehört mn solle per Einschreiben und Rückschein etwas machen können aber was häfte ich denn da an?
    Liebe Grüße

  32. Rainer sagt:

    Ich habe vor bereits ca. 4 oder 5 Wochen bei LH für Freitag 27.3. um 10.45 Uhr einen Flug FRA-TXL gebucht (Rück am 29.3.). Nun wird die Abflugzeit und damit natürlich auch die Ankunftzeit mittlerweile zum dritten Mal verlegt, ebenso ändert sich die Flugnummer, Verlegung jedes Mal um ca 1 Stunde. Mittlerweile soll der Abflug (angeblich) um 14.00 Uhr stattfinden, also 3 Stunden und 15 Minuten später (derzeitiger Stand).
    Dies führt dazu, dass ich meinen Termin in Berlin nicht werde wahrnehmen können, somit besteht für mich auch kein Anlass den Flug anzutreten.
    Ich kann nirgendwo feststellen, ob und wie ich den Flug (an sich ein nicht stornierbarerer light Tarif) kostenfrei storneieren kann. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, von LH einem absichtsvollen Verwirrspiel ausgesetzt zu sein.

    • Johannes sagt:

      Das sollte meiner Meinung nach auf jeden Fall eine kostenlose Stornierung aufgrund Annullierung rechtfertigen. Vor der Krise hat Lufthansa ab 2 Stunden Verschiebung ohne Problem storniert.

  33. Dagmar sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe ein nichterstattungsfähiges Ticket bei Flugladen.de gekauft. Die Reise geht vom 2. bis zum 16. April nach Bali. Da Indonesien Deutsche derzeit nicht einreisen lässt und Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat, kann ich die Reise nicht antreten. Bekomme ich das Geld erstattet? Auch wenn ich ein nichterstattungsfähiges Ticket habe?

    Danke schon mal.

    LG Dagmar

    • Johannes sagt:

      I.d.R. nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug canceled. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline.

  34. Bernhard sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben über Opodo einen Flug (4 Personen) nach Kopenhagen gebucht.
    Nun ist in Dänemark Einreiseverbot für Deutsche.
    Wir dürfen in Kopenhagen dann gar nicht einreisen.
    Der Flug von München nach Kopenhagen ist bestätigt, nicht annulliert.
    SAS erstattet bei Stornierung nichts.
    Kosten rd. 500.-€.
    Opodo kann auch nichts erstatten.
    Was können wir Deiner Meinung nach tun?
    Danke und viele Grüße
    Bernhard

  35. Katrin sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe ein non refundable Economy light Ticket von LH in die USA und zurück und würden gerne eine Teilstrecke auf Business upgraden. Der Flug befindet sich derzeit noch außerhalb des Einreiseverbots der USA. Was passiert jetzt aber, wenn ich den Flug umbuchen muss? Wird mir der Betrag erstattet oder muss ich ggf. sogar den viel höheren Aufpreis in die Business zum gegebenen Zeitpunkt des neuen Fluges zahlen? Desweiteren gehe ich davon aus, dass ich bei einem normalen Storno das Geld fürs Upgrade auch nicht wieder sehe, oder?
    Vielen Dank für Deine super Arbeit und Mühe hier! 🙂

  36. Michael Buchczyk sagt:

    Hallo Johannes.
    Ich habe mit meiner Familie 4 Erwachsene einen Flug – 28.3 – 12-4-nach Mauritius gebucht mit der Lufthansa. Könnten ja kostenfrei umbuchen, haben aber keinen gemeinsamen Termin mehr für 2020 mehr frei. Was meinst Du warten und hoffen das, dass Auswärtige Amt eine Reiseverbot ausspricht . Vielen Dank für die Mühe.

  37. Stefanie Nentwig sagt:

    Hallo Johannes.
    Ich habe mit meiner Freundin einen Flug nach Israel gebucht mit Air France. Dieser wurde storniert und wir erhalten auch zum Glück die Kosten erstattet. Aber unser Rückflug ist eine andere Airline Aegean. Sprich eine Griechische Airline. Momentan ist es ja so das DE, CH, Österreich und Italienische Staatsbürger nur nach 2 Wöchiger Quarantäne nach Israel einreisen dürfen. Griechenland darf also, deshalb fliegt auch Aegean. Daher findet mein Rückflug regulär statt.
    Was kann ich machen? Die bieten mir eine kostenlose Umbuchung bis Oktober an aber nur von Israel nach Frankfurt an. Was mir ja nichts bringt.
    Kann ich trotzdem irgendwie die Kosten erstattet bekomme?

    Gruss Stefanie

  38. Jan sagt:

    Hallo

    Wir haben einen Flug von Catania über Istanbul nach Miami mit Türkish Airlines über Latminute.de gebucht. Türkish Airlines hat die erste Teilstrecke anuliert und mich benachrichtigt. Ich habe jetzt zwei Fragen. Erstens muss man uns ein Ersatzangebot machen und zweitens wer ist für die Rückzahlung zuständig Türkish Airlines oder Lastminute.de? Danke im Vorraus Jan

  39. Leah sagt:

    Hallo,
    ich habe auf edreams einen Flug von Tel Aviv, Israel nach Kairo, Ägypten gebucht. Von Tel Aviv sollte ich eigentlich am 1. April mit El Al nach Zypern fliegen und in Zypern hätte ich zu einer ägyptischen Fluglinie wechseln müssen.
    Vorgestern hat El Al alle Flüge nach Zypern (und viele andere europäischen Länder) gestrichen.
    Ich habe edreams kontaktiert und die meinten, die wüssten von einer solchen Entscheidung von El Al nichts. Ich habe denen dann die offizielle Mitteilung von El Al geschickt und die meinten, dass tue nichts zu Sache. Nun ist mein Flug zwar erst in einem Monat aber die Lage spitzt sich sehr zu.
    Kann ich mein Geld von edreams zurückverlangen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Leah,

      wurdest du denn schon von El Al kontaktier? Sonst warte mal ein paar Tage ab. El Al muss dir über eDreams auf jeden Fall den Flugpreis zurückerstatten. Warte mal ein paar Tage ab

  40. Benny sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe für mich und 2 Freunde Tickets von Berlin nach Tokyo für Mai 2020 gebucht, inkl. Reiserücktrittsversicherung.
    Gebucht über ChepTickets.de Flug mit Finnair
    Aufgrund der aktuelle Coronalage wollen die beiden nun nicht mehr Fliegen.
    Die Reiserücktritt schließt laut AGBs natürlich Epidemie als Hoheit aus.
    Hab nun bei Cheaptickets angefragt die sagen folgendes:

    Gemäß den Bedingungen Ihres Tickets (die von der Fluglinie festgelegt wurden) ist leider im Falle einer Stornierung keine Erstattung des Flugpreises zulässig. Wenn Sie es wünschen, können wir für Sie eine Teilrückerstattung bei der Fluglinie anfordern, von der unsere Service Fee in Höhe von 55EUR pro Person abgezogen wird. Beachten Sie bitte, dass ein großer Teil Ihrer Steuern möglicherweise ebenfalls nicht erstattungsfähig sind. Daraus resultiert möglicherweise ein nicht erstattungsfähiger Betrag.

    Ticketpreis war 1550€ inkl. 1330€ Steuern.
    Wenn ich das richte deute wollen sie mir nichtmal die Steuern zurückzahlen?
    Finnair verweist natürlich wieder direkt ans Reisebüro.
    kannst du mir hier weiterhelfen?

    Danke und Liebe Grüße
    Benny

    • Johannes sagt:

      Hallo Benny,

      dir werden nur personenbezogene Steuern & Gebühren erstattet, die nicht anfallen wenn du den Flug nicht antritts. Cheaptickets darf in dem Fall auch eine eigene Bearbeitungsgebühr erheben.

      Ich würde euch raten noch abzuwarten. Die personenbezogenen Steuern & Gebühren werden euch auch erstattet wenn ihr einfach nicht am Flughafen erscheint. Vielleicht ist in einem Monat Corona kein Thema mehr und ihr wollt doch nicht die Reise antreten. Vielleicht gibt es auch ein Einreiseverbot für deutsche Staatsbürger wie aktuell aus China. Auch in dem Fall könnt ihr ggf. euren vollen Flugpreis zurückerhalten.

  41. Niels sagt:

    Hi,

    Ich habe meinen Flug aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können. Die Reiserücktrittversicherung hat alles erstattet aus Steuern und Gebühren.
    Diese sind bei der Airline geltend zu machen und dazu verpflichtet.
    Wie kann ich diese geltend machen?
    Leider kann ich meine Buchung nicht mehr verwalten auf Emirates.de.
    Danke

  42. Stephan Wocial sagt:

    Vielen Dank für deine Arbeit!

    Ich sehe hier in den Kommentaren nur seitens der Verbraucher stornierte Flüge. Mir aber wurde ein Flug durch Ryanair annuliert (28h vor Abflug, ich schätze wegen des Streiks in Frankreich), Alternativflüge gab es am selben Tag und am Folgetag nicht. Sind hier Bearbeitungsgebühren seitens der Airline / des Reisebüros zulässig, wenn man eine Rückerstattung verlangt? Und muss auch das vorbezahlte Aufgabegepäck zurückerstattet werden? Die Leistung wurde ja durch die Fluggesellschaft nicht erbracht.

  43. Mark sagt:

    Oben ist ja der Link zu Ryanair eingefügt sowie der Link zu den FAQ in denen leider steht, dass FR eine Gebühr von 20€ erhebt.
    Wenn ich das oben richtig verstanden habe, dann ist solche eine Gebühr nicht zulässig.
    Wie kann man das erfolgreich umgehen bei FR?
    Hat das schon mal jemand erfolgreich geschafft?

  44. Sylvia penta sagt:

    Hallo Johannes,
    Ich habe einen Flug bei Flighttix für 7 Personen nach von Zürich nach Phuket über Singapur gekauft (ohne Rücktrittversicherung etc.). Nun kann eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mitfliegen. Ich habe eine Ersatzperson die diese Reise gerne antreten würde. Leider ist eine Umbuchung nicht möglich, da es lt. Flighttix ein personenbezogenes Ticket sei. Meiner Meinung nach ist jedes Ticket personalisiert. Ein Storno wäre möglich, allerdings ohne jegliche Rückerstattung.
    Hier die Antworten von flighttix:
    „Wir haben die Tarifbestimmungen Ihrer Tickets für die Buchung mit der TripID xxx für Sie überprüft.
    Laut Tarifbedingungen der Fluggesellschaft sind die gebuchten Tickets leider nicht erstattbar, d.h. es erfolgt keine Rückzahlung an Sie. Zusatzleistungen und Gebühren sind ebenfalls nicht rückerstattbar.
    Ja, Stornierung durchführen
    Um Ihre Stornierung zu bestätigen, bitten wir Sie, so schnell wie möglich auf diese E-Mail zu antworten. Bitte geben Sie dabei die Namen aller Passagiere an, die aus der Buchung storniert werden sollen. Bitte beachten Sie, dass die Stornierung spätestens 5 Tage vor Abflug von Flighttix.de durchgeführt werden muss“

    Warum soll ich dann überhaupt stornieren?
    Die Steuern könnte ich dann aber bei Nichtantritt ohne Storno rück wirkend einfordern? Reise findet erst in 4 Monaten statt.
    LG Sylvia

    • Johannes sagt:

      Hallo Sylvia,

      ich würde noch einmal mit der Airline direkt sprechen. Eigentlich ist eine Namenänderung immer gegen eine Gebühr möglich.

      Da du über Flighttix gebucht hast, wirst du dich bzgl. der Rückerstattung wahrscheinlich auch mit Flighttix herumschlagen müssen. Ob du den Flug stornierst oder er einfach nicht angetreten wird, spielt dabei keine Rolle.

  45. Fabian sagt:

    Fixe Erfahrung: Easyjet-Chat sagt zu einem Flug HEL-TXL: “ i am sorry , for the flight from HEL to TXL no taxes applied. So, no refund can be initiated“ – Geld für Flug bietet 5 Euro, ebenso wie für einen Wizzair-Flug nach Danzig. Kosteten beide gut 20 Euro.

  46. Carmen sagt:

    Hallo zusammen, eine Frage ich hatte für meinen Vater im Mai 2019 einen Flug gebucht und für seine Frau bei Bravo fly von München nach Venedig wäre im August 2019 gewesen. Kurze Zeit später werden mir durch die Bravo fly 597,38€ abgebucht alles ok. Leider ist mein Vater Im Juli 2019 verstorben ich habe sofort den Flug storniert etc. Nachdem ich die Sterbeurkunde hatte nochmals alles schriftlich gemacht etc nach 2 Monaten immer noch keine Antwort der brav fly. Dann habe ich mich an Air Dolomiti gewendet siehe da nach drei Wochen endlich eine Erstattung von 506€ nun fehlen noch 90€ ich soll mich an Bravo fly wenden. Diese teilen mit das sind steuern oder Gebühren oder andere kosten er weiß es nicht und diese Kosten werden nicht erstattet. Laut Gesetz dürfen aber im Todesfall keine Gebühren anfallen. Daraufhin sagte er mir ja kann auch sein das der Flug erst teurer war und dann billiger damn wird das Geld einfach einbehalten. Langsam bin ich ratlos.

  47. Dennis sagt:

    Hallo Johannes habe vor ein paar Tagen, bei KLM einen Flug von Amsterdam nach Miami gebucht, Rückflug von Miami über London nach Amsterdam. Nun habe ich aber den Flug zu besseren Konditionen von einer anderen Airline gefunden (sogar von D aus) , ich habe darauf den Flug über das Formular der Fluggesellschaft storniert…ich hatte den Light Tarif und dort heißt es : „Sollten Sie Ihre(n) Flug/Flüge aus anderen als den oben genannten Gründen storniert haben und über kein erstattungsfähiges Ticket verfügen, können Sie eine Rückerstattung der nicht angefallenen Flughafengebühr beantragen. Buchungsgebühr, Neuausgabegebühr und Zahlungszuschläge werden nicht erstattet. International auferlegte Beförderungszuschläge werden nicht erstattet, wenn Ihre Ticketbedingungen keine Rückerstattung zulassen.“

    Die Kosten belaufen sich auf 380 Euro….und die oben genannte Flughafengebühr wird dort mit 14 Euro aufgeführt….

    Ich mache mich verrückt, ich hab ja gerechnet das ich weniger wieder bekomme, aber das wäre echt mies.

    • Johannes sagt:

      Hallo Dennis,

      viel wird das nicht sein. 14€ klingt zwar etwas wenig (vielleicht sind da noch Sicherheitsgebühren seperat aufgeführt) aber mehr als 50€ werden das wahrscheinlich nicht sein.

  48. Max sagt:

    Ryanair behauptet stur, es würden bei deren Flügen innerhalb Europas grundsätzlich überhaupt keine Steuern und Gebühren anfallen. Über Flightright war es dann doch plötzlich möglich. Wie kann das sein? Hat das jemand auch schon erfahren müssen?

  49. Franziska sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank vorab für Deine hilfreichen Hinweise.
    Ich habe bei Opodo Flüge mit Lufthansa nach Edinburgh gebucht und unter der Buchungsbestätigung steht der Hinweis: „Bitte beachten Sie, wenn Ihre Buchung Passagiere enthält, die zum Zeitpunkt der Reise zwischen 12 und 15 Jahre alt sind, und Sie in das/aus dem Vereinte/n Königreich ein- bzw. -ausreisen, sind Sie ggf. zu einer anteiligen Steuerrückzahlung berechtigt.“

    Für einen Passagier trifft das zu – was bedeutet das und was kann ich wo geltend machen?

    Dankeschön!
    Franziska

  50. Silvia Allemann sagt:

    Hallo Johannes

    Wir hatten über Flugladen.de ein Ticket mit den Flugstrecken

    Breslau-Warschau
    Warschau- Kaliningrad
    Kaliningrad-Warschau
    Warschau-Breslau

    mit der Fluggesellschaft LOT gebucht. Leider konnten wir nur den Flug Breslau-Warschau antreten, da ein Fehler mit dem Visum vorlag.

    Können wir für die nicht geflogenen Strecken die Flughafentaxen und Gebühren zurückfordern?

    Besten Dank für deine Antwort im Voraus.

    Gruss
    Silvia

    • Johannes sagt:

      Hallo Silvia,

      wenn du nur für einen Teil der geflogenen Strecke die Steuern & Gebühren zurück verlangst, wird meistens der Flugpreis neu berechnet. Frag aber mal bei Flugladen nach.

  51. Julian sagt:

    Guten Tag,

    wie lange hat die Fluglinie Zeit, einen Fall zu bearbeiten?

    Bzw. ist es rechtens, wenn die Fluglinie angibt, momentan keine Kapazitäten zur Bearbeitung zu haben und dann 6 Monate verstreichen lässt.

    Vielen Dank

  52. Yannik Schön sagt:

    Hallo Johannes,

    ein anderer Johannes hat dir am 27.09.18 um 13:29 Uhr die Mail von Ryanair weitergeleitet.
    Diese beinhaltete:

    „Your Correspondence with Ryanair
    In accordance with Ryanair’s General Conditions of Carriage, we wish to confirm Government taxes are the only element of taxes, fees and charges which are refundable and are subject to a deduction by us of an administration charge of £17/20EUR.

    In this case, the administration fee exceeds the total amount of government taxes paid per passenger so unfortunately no refund is due in this instance. Please note that all other fees and charges, such as the passenger service charge, aviation insurance and reservation system administration fees are non-refundable as per our General Terms and Conditions of Carriage.

    We recommend that you contact your travel insurer regarding this claim.“

    Ich habe den gleichen Fall und würde dich bitten dies etwas genauer zu erläutern.
    Sprich auf welches Aktenzeichen sollte man sich berufen und was ist mit dem formlosen Schreiben gemeint?

    Flugkosten für zwei Personen lag immerhin bei 378,00 €

    Vielen Dank im Voraus

  53. Berliner in LIS sagt:

    Bei Easyjet existiert nicht mehr Antrag: Formlos über „Stellen Sie eine Frage“.

  54. Anja sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Hin – und Rückflug gebucht. Den Hinflug habe ich angetreten, den Rückflug nicht. Kann ich die Steuern und Gebühren erstattet bekommen? Die Airline argumentiert : Eine Erstattung für den Rückflug ist leider nicht möglich, da der genutzte Hinflug als ONEWAY teurer war, als das gebuchte Return Ticket.

    • Johannes sagt:

      Theoretisch könnte dir die Airline den Flugpreis neu kalkulieren, was dann deutlich teurer wäre. Deswegen rate ich davon ab nur für den Rückflug die Steuern & Gebühren erstatten zu lassen.

  55. Robert sagt:

    Lieber Johannes,

    nun bin auch ich auf deinen Artikel aufmerksam geworden. Trotz billigflüge (1€ Aktion damals in der Black-Week) habe ich Ryanair kontaktiert, mir die Steuern zurück zu geben, da diese ja trotz eines günstigen Fluges Personengebunden sein müssen. Als Antwort (nachdem ich die erste Mail mit den hohen Bearbeitungsgebühren abgelehnt habe) bekam ich dies:

    „Die Flüge, die Sie auf der Ryanair-Website gebucht haben, sind der Tarif N. Der Tarif N zählt zu den günstigsten Tarifen und enthält leider keine staatlichen Steuern. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine staatliche Steuer geben.“

    Hat die Airline damit Recht oder versuchen sie mich nur abzuwimmeln?

    Mfg

  56. Alina sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen Wizz Air Flug am 28.11.2017 für 3 Personen gebucht, vom Nürnberg nach Bukarest. Dieses Flug konnten wir nicht antreten. Wizz -air meinte damals, dass der Flug nicht stornierbar ist (Billig Tickets). Kann ich nach fast 18 rückwirkend Steuern und Gebühren zurück verlangen?

    Der Fall hatte ich für meinen Sohn am Rückreise am 2 Januar, vom Bukarest nach Nürnberg.

    Für dEine Antwort, Vielen Dank im Voraus!
    Alina

  57. Bettina sagt:

    Hallo & Komplimente für die Seite,
    Ich meine kürzlich einen Artikel über eine Agentur gelesen zu haben, die vorab Flüge, die nicht angetreten werden, bei der Airline für dich gelten machen – kann den Artikel jetzt aber nicht mehr finden .. Könntet ihr den Link bitte hier hinzufügen ??
    Gruß aus Mailand

  58. Der Biber sagt:

    Hallo,
    ich habe vor meine bei Lufthansa gebuchten Flüge nicht anzutreten. Wenn ich unter „Meine Buchungen“ auf den Punkt „Flug stornieren“ gehe, soll ich lt. Angaben von Lufthansa 180 € für die Flüge erstattet bekommen.
    Die ausgewiesenen Taxes and Fees liegen aber bei 236 €.

    Wie kommt diese Differenz zustande, wenn keine Bearbeitungs- oder Stornierungsgebühr erhoben werden darf?

    Vielleicht wäre es besser (lukrativer) für mich die Flüge einfach zum Kauf anzubieten. Der Käufer müßte ja nur die Umbuchungsgebühr / Änderungsgebühr bei Lufthansa zu meinen Verkaufskosten tragen.

    Gibt es ein extra Portal für den Verkauf von Flugtickets von Privat?

    LG von mir

    • Johannes sagt:

      Hallo,

      wie oben geschrieben sind nicht die vollständigen Steuern & Gebühren erstattungsfähig sondern nur personenbezogene Steuern & Gebühren. Vielleicht ist dein Tarif aber auch grundsätzlich gegen eine Gebühr stornierbar. Für die Erstattung der Steuern & Gebühren muss man i.d.R. einen Antrag stellen.

      Neben der Umbuchungsgebühr wird i.d.R. auch die Differenz zum tagesaktuellen Flugpreis fällig. Du findest sicherlich über Google etwas. Ich habe da aber noch nichts getetstet und will deswegen eine Vorschläge machen.

  59. Haba sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe bei EasyJet einen Flug von Berlin nach Malaga und zurück gebucht (ca.180€ für 5 Personen). Leider müssen wir alle stornieren. EasyJet will uns jedoch nur die Luftverkehrsgebühren (37,30€) erstatten. Geld-für-Flug.de würde 50,05€ für die Flüge zahlen.
    Wie können wir unser Geld zurück bekommen? Lohnt es sich eine `Rückforderung von Steuern, Gebühren und Flugpreis nach storniertem Flug` bei EasyJet einzureichen? (Flug wurde noch nicht storniert.)

  60. Swantje sagt:

    Hallo Johannes,
    Kann man sich bei einem nicht erstattbaren Flug auch die Kosten für Sitzplatzreservierungen oder zusätzlichem Gepäck zurückholen?
    Vielen Dank für eine kurze Info.

  61. Bastian Leimbach sagt:

    Was mussich zahlen, wenn ich bei Singapore einen Flug nicht antrete? Denn die verlangen für No Show eine Gebühr von ca. 175 Euro. Bekomme ich dann denn die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurück?

    Lg

    Basti

    • Johannes sagt:

      No Show-Gebühr fällt i.d.R. nur bei einer Umbuchung an, wenn man den Flug nicht erreicht hat oder erst nach Abflug umbucht.
      Du willst ja nur die personenbezogenen Steuern & Gebühren zurück.

  62. Claudia sagt:

    Hallo, ich möchte einen Flug von Dresden nach Phuket nicht antreten und habe mit Lufthansa gesprochen um Steuern und Gebühren erstattet zu bekommen. Nun habe ich deteiliert gelesen das der größte Teil von den Steuern (497,-) internationale Steuern sind (360,-) bekomme ich diese wirklich nicht zurück obwohl der Flug komplett von Lufthansa ausgeführt wird? Was gibts da für Gründe? Danke für eine Antwort und Grüße aus Dresden Claudia

  63. Fabian sagt:

    …gibt’s denn hier Erfahrungen, was sich bei easyjet zurückholen lässt?

  64. Fabian sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich hatte für 18-22 Okt. eine Reise von Wien nach Rom über eDreams gebucht (Rechnung kam allerdings von Opodo).
    Ich wusste bereits im September, dass ich den Flug nicht antreten konnte und hab direkt die betroffenen Airlines (Vueling und Eurowings) kontaktiert und beide versicherten mir, dass die Rückerstattung kein prob sei. Am 22.10 erhielt ich von eurowings die Bestätigung der Steuerrückzahlung (30€ – bis jetzt, 19.11. leider noch nichts am Konto).
    Vueling hingehen weigert mir nun plötzlich die Auszahlung, da ich über eDreams gebucht habe und deren Kreditkarte im Juli abgelaufen sei (im Juni hab ich gebucht) und sie können mir nun das Geld nicht zurücküberweisen (natürlich auch nicht direkt auf meine Kreditkarte – das wäre ja viel zu umständlich). Nach mehr als 6 Telefonaten und zick E-Mails bin ich einfach nur sauer (auch weil dort das Personal sehr inkompetent wirkt).
    Hab mich nun an eDreams gewendet und die meinten, ich soll mich an die Airline wenden (hab dem Herrn von eDreams die Story erzählt woraufhin er meinte er macht es ausnahmsweise – ich sollte nach 1-2 Tagen eine E-Mail erhalten wo alles detailliert vorzufinden ist – hab nach ganzen 2 Wochen warten noch immer nichts erhalten).

    Was soll ich nun noch alles machen? Jeder Anruf nach DE kostet und irgendwann übersteigen die Telefonkosten die Steuern.
    Bitte um Ratschläge… danke

    • Johannes sagt:

      Das ist leider das Problem bei der Buchung über ein Online-Reisebüro. Wirklich viele Möglichkeiten hast du nicht. Du könntest höchsten mit dem Gang zum Anwalt usw. drohen.

      Das Problem ist halt auch, dass OTAs wie eDreams meistens garkeine Verträge mit der Airline z.B. Vueling haben sondern einfach per Screen Scraping den Flug mit deinen Daten und ihrer Kreditkarte über die Homepage von Vueling buchen.

  65. Johannes Chang sagt:

    Hallo Johannes! Grüße aus Bonn!
    Eine Frage: Ich habe eine Rechnung bekommen, wo Flugkosten und Steuern aufgeführt sind (hatte bei easyJet Rückerstattung beantragt). Die Kosten, die man rückerstattet bekommen, ist das die Umsatzsteuer? Auf der Rechnung war ansonsten nichts angegeben.
    Nur damit ich es einmal klar weiß…

    Danke für die tolle Seite,

    Lg, Jo

    • Johannes sagt:

      Hallo Johannes 😉

      i.d.R. nicht. Höchstens einen Teil bei innerdeutschen Flügen. Ansonsten müssten das die personenbezogenen Steuern sein. Musst du mal mit deiner Buchungsbestätigung vergleichen.

  66. Andreas sagt:

    Hallo,
    ich habe vor kurzem einen Flug mit Iberia vom Madrid nach Santander nicht antreten können und wollte mir nun die Steuern und Gebühren erstatten lassen.

    Eine richtige email Adresse gibt es scheinbar bei Iberia nicht dafür, wurde bei einer email an CustomerContactDE@iberia.com mit einer ANtwort darauf verwiesen, dass ich mich an telefonummer (+49) 69 50073874 wenden soll. Habe das heute gemacht und die Dame meinte dass mir die 21,37 € nicht erstattet werden könnten, weil eine Bearbeitungsgebühr von 30€ fällig wäre.

    Meine Frage nun: Gilt das Urteil bezüglich der nicht erlaubten Gebühren auch bei Iberia oder nur bei deutschen Airlines oder Flügen die Deutschland berühren?

    Wenn es doch gelten sollte, wie könnte ich am geschicktesten Iberia davon überzeugen, die Dame am Telefon ließ sich von dem Verweis auf das Urteil nicht überzeugen, „weil Iberia ja eine spanische Airline ist“, d.h. ich bräuchte eine praktikable andere Stelle (email oder so)

    Wäre über Tipps dankbar
    Gruß
    Andreas

    • Johannes sagt:

      Hallo Andreas,

      das Urteil und die Rechnugsgrundlage beziehen sich nur auf Deutschland. Dein Flug muss mindestens den Start- oder Zielort in Deutschland haben um das nach deutschen Recht abwickeln zu können. Wie es in anderen Ländern, speziell in Spanien, aussieht, kann ich leider nicht sagen.

  67. Johannes sagt:

    Hi Johannes!

    Ich habe so eine Email bekommen. Kann ich mich dann quasi auf das o.g. Aktenzeichen berufen mit formlosen Schreiben?

    Danke für diese tolle Seite…

    Dear ,

    I acknowledge receipt of your recent refund request.

    In accordance with Ryanair’s General Conditions of Carriage, we wish to confirm Government taxes are the only element of taxes, fees and charges which are refundable and are subject to a deduction by us of an administration charge of £17/20EUR.
    4.2 TAXES, FEES & CHARGES

    4.2.1 Government taxes (including but not limited to United Kingdom Air Passenger Duty), airport passenger service charges, security levies and any fees levied by ourselves for a specific service in respect of a flight to be operated by us and undertaken by you shall be payable by you at the levels prevailing at the time you make your reservation. If you do not travel, you may apply in writing within one month for a full refund of any such government taxes subject only to a refund administration fee at the level set out in our Table of Fees. Other than government taxes, all other monies paid are non-refundable.

    In this case, the administration fee exceeds the total amount of government taxes paid per passenger so unfortunately no refund is due in this instance. Please note that all other fees and charges, such as the passenger service charge, aviation insurance and reservation system administration fees are non-refundable as per our General Terms and Conditions of Carriage.

    We recommend that you contact your travel insurer regarding this claim.

  68. Sandra sagt:

    Kann ich Steuern und Gebühren auch zurück erstatten lassen wenn ich für den Flug mehrere Tage vorab online eingecheckt habe? Oder nur wenn ich einfach nur gebucht habe und danach nichts mehr mit dem Ticket gemacht habe?
    Vielen Dank.

  69. Laura sagt:

    Habe meinen Rückflug von Thailand mit Qatar verpasst weil mein Reisepass auf dem Weg zum Flughafen gestohlen wurde. Qatar hat meinen Flug verfallen lassen und ich musste über ihre telefonische Hotline für 400 Euro ein neues Ticket am nächsten Tag buchen.
    Kann ich hier auch die Steuern zurückfordern? Und wenn ja, wielange im Nachinein kann ich das noch machen? Danke!

  70. Basti sagt:

    Hallo Johannes. Ich hab da mal ne Frage.

    ich habe einen Flug nach NYC (hin und zurück) mit SAS gebucht mit Umstiegen in Kopenhagen. Wichtig für dich ist auch zu wissen, dass ich über fluege.de gebucht habe. Den muss ich leider aus persönlichen Gründen stornieren.

    Kann das sein., dass der reine Flugpreis bei 10 Euro liegt u d die Gebühren über 400 Euro ausmachen? Was bekomme ich dann zurück?

    • Johannes sagt:

      Hallo Basti,

      der Flugpreis kann schon sehr gering sein. Dir können allerdings nur personenbezogene Steuern & Gebühren zurückerstattet werden. Zuschläge werden einen großen Teil des Gesamtpreises ausmachen und sind nicht erstattbar. Ich würde mich zuerst an SAS direkt wenden. Die werden dich wahrscheinlich an Fluege.de verweisen. Fluege.de wird das zwar für dich reglen aber eine saftige Gebühr verlangen.

  71. Monika sagt:

    Hallo, ich muss aus familiären Gründen bei Vueling einen Flug stornieren (würde Geld von der Versicherung zurück kriegen). Vueling weigert sich und meint, dass diese Ticketklasse nicht storniert werden kann.
    Was kann ich tun? Ich benötige für die Reiseversicherung ja eine Stornorechnung?

    Danke 🙂

  72. Ina sagt:

    Hallo Johannes,

    Ich habe auch eine Frage. Ich hab bei Iberia einen Flug von Miami nach Muenchen (und zurueck) gebucht, den ich dann allerdings nicht antreten konnte. Nach fast einem Jahr haben sie mir jetzt endlich einen Teil der personenbezogenen Gebuehren zurueck erstattet. Allerdings hieß es, dass die Flughafen Gebuehren in den USA nicht zurueckerstattet werden, weswegen ich statt ca. $300 nur $100 zurueck bekomme. Stimmt das oder hab ich Recht auf die $300?

    Vielen Dank fuer deine Hilfe,

    Ina

  73. Manfred Weking sagt:

    Wir haben mit 20 Personen bei eDreams einen Flug Hamburg-Lissabon -Azoren gebucht mit 2:45Std. Aufenthalt LIS ohne Gepäck, also Ok. Ryanair verzögerte durch 4 Ereignisse so sehr, daß wir den Anschlußflug verpaßten.
    Die Versicherung von eDreams antwortet erst garnicht und ein Antrag bei Ryanair über wenigstens die Erstattung von Steuern wird in englisch beantwortet mit “jeder muß rechtzeitig da sein“, also auch keine Erstattung.
    Tel-Nr. gibt es nur bei eDreams, Mail-Adressen und Anschriften nicht offiziell. Ryanair in Irland zu verklagen erscheint mir zu teuer und ungewiss.
    Darf man nur noch mit deutschen Airlines fliegen?

  74. Riddy sagt:

    Falls jemand wie ich versucht bei Vueling Geld zurück zu bekommen:

    Die E-Mail adresse lautet: solicitudes@vueling.com

    Die Erstattung erfolgte völlig wahllos.. sehr merkwürdig

  75. Claudia sagt:

    Hallo Johannes, wir haben über Expedia Flüge (Air Baltic) und ein Hotel nach Riga gebucht. Als wir ankamen und einchecken wollten, druckte die Tante am Schalter unsere Boardkarten aus und meinte dann ganz erstaunt, sie sehe, dass wir ja noch gar nicht online eingecheckt hätten. Wir müssten jetzt zu einem anderen Schalter und dort jeweils 30 € bezahlen, sonst könnten wir nicht mit. Wir waren vollkommen buff, sind schon oft geflogen, mit verschiedenen Airlines, aber solche Dreistigkeit und Abzocke ist uns noch nicht untergekommen. Ich dachte, das gibt’s nur bei RyanAir. Nirgends konnte ich in meinen Unterlagen dazu einen Hinweis oder Vermerk finden und Expedia verweist auf die Airline. Hast du einen Tipp oder weißt Rat? Vielen Dank im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Hallo Claudia,

      Expedia sichert sich bei den Buchungsbedingungen mit folgender Passage ab: „Die Preise enthalten eventuell keine Gepäck- oder anderen Gebühren, die direkt von der Fluglinie erhoben werden.“. Deswegen wird dir da
      Expedia nicht entgegen kommen. Ich würde es unter Lehrgeld abhaken.

  76. Lucas sagt:

    Hi,

    gibt es auf innerdeutschen Flügen eigentlich auch die MwSt zurück?

    LG Lucas

  77. Frank sagt:

    Hallo Johannes,
    Habe LH F Ticket nach USA gekauft vor ein paar Tagen. F aber trotzdem laut Expedia non refundable.

    Jetzt stellt sich heraus, dass ich den Trip wahrscheinlich nicht antreten kann. Da es sich hier um ein teures Ticket handelt wäre es natürlich extrem bitter wenn ich auf den Kosten sitzen bleibe.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit hier noch was zu retten, oder das Ticket eventuell zu verkaufen?

    • Johannes sagt:

      Du kannst versuchen jemanden zu finden der dein Ticket dir abkauft. Du muss dann aber wahrscheinlich eine Namensänderungsgebühr bezahlen. Würde vorher bei Expedia nachfragen was diese kostet.

      Auch wenn der Tarif nicht stornierbar ist, kannst du ihn i.d.R. gegen eine Gebühr umbuchen. Vielleicht ist das eine Option?

  78. Steffi sagt:

    Guten morgen Johannes! Ich danke dir für diese hilfreiche Seite und deine Zeit, die du dafür investierst. Ich habe folgende Frage: ich habe einen Flug gebucht und per Sofortkauf Klarna bezahlt. Mein Ticket wurde mir nicht bestätigt und auf mehrfache Anfragen und Anrufe ebenfalls nicht bestätigt und nicht geschickt. Das Ticket wurde mir dann allerdings ca 2 Std vor Abflug doch noch zugesendet. Ich konnte dann aber mein Flug nicht mehr erreichen, habe es sogar trotzdem versucht. Aber es war unmöglich. Es handelt sich um das online Reisebüro „travelgenio“ mit Firmensitz in Madrid. Auf Anfragen antworteten Sie kurz, mit sehr schlechtem deutsch und patzig, dass alles rechtens sei. Es sind jetzt ca 400€ weg, ich bin Studentin und das ist seeeeehr viel Geld für mich. Was kann ich tun? Gibt es Hoffnung das Geld zurückzuerhalten? Gibt es Schlichtungsstellen? Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen. LG Steffi

  79. Matthias sagt:

    Hey Johannes,

    danke für den hilfreichen Artikel!! Ich ärgere mich seit Wochen mit Ryanair herum und freue mich nun, mit dem Verweis auf das Urteil etwas in der Hand zu haben, um den Aasgeiern wenigstens nicht auch noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen.
    Weißt du, ob es zusätzlich zu Ryanairs Adresse in Irland auch noch eine deutsche Anschrift gibt, an die ich meinen Brief adressieren kann? Denn über das Webformular kan ich ja nichts eigenes schreiben und somit auch nicht auf das Urteil verweisen.
    Abschließend noch die Frage: gibt es einen ungefähren Schlüssel, mit dem man sich den Anteil an Gebühren ausrechnen kann, den man wiederbekommt? Hin- und Rückflug lagen zwar bei nur 160 EUR insgesamt, aber bei den Biligfluglinien sollte der Anteil doch relativ hoch sein oder?

    Besten Dank und viele Grüße,
    Matthias

    • Johannes sagt:

      Hallo Matthias,

      mir ist leider keine deutsche Adresse bekannt.

      Einen Schlüssel gibt es nicht. Leider weißt Ryanair das auch nicht getrennt aus. Sollte aber relativ hoch sein.

      • Matthias sagt:

        Alles klar. Trotzdem lieben Dank für die schnelle Antwort! Ich bin gespannt, was es dann zurückgibt. Dass Ryanair es nicht deutlich ausweist ist aber eigentlich auch nicht erlaubt oder?

  80. Petra Witt sagt:

    Hallo Travel-dealz,

    meine Tochter hat einen Flug der KLM nach Thailand storniert und auch einige Inlandsflüge dort. Sie hat eine Reiserücktrittsversicherung vom ADAC , dieser bittet sie jetzt , bei den Fluggesellschaften die nicht angefallenen Steuern und Gebühren anzufragen.
    Aber Anrufe und Mails der Flugsgesellschaften werden gar nicht oder nur ungenügend beantwortet.

    Meine Tochter ist auch bereit, auf diese Kostenerstattung zu verzichten, möchte aber die reellen Flugkosten erstattet bekommen, was tun?

    Mit bestem Gruß
    Petra Witt

  81. Ruedi sagt:

    Hallo Johannes,
    Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meinen Flug im April nach Südafrika nicht antreten von MXP über ZRH nach Johannesburg mit Swiss. Die Buchungsklasse P/Business von Swiss bietet keine Rückerstattung an.
    Ich habe mal gehört, dass es Vermittlungsunternehmen gibt, welche trotzdem z.T. einen grossen Teil davon zurückfordern können. Hast du hier einen Tipp/Erfahrung oder Kontakt?
    Besten Dank

  82. Alex sagt:

    Hi Johannes,

    danke Dir für den tollen Artikel.

    Gibt es einen bestimmten Zeitraum in dem ich die Rückerstattung beantragen muss?
    Ich konnte Anfang 2016 einen Flug mit Ryanair nicht wahrnehmen und im Kontaktformular wird meine Reservierungsnummer nicht erkannt.

    VG Alex

  83. Jens sagt:

    Hallo,

    meine Freundin hatte auch mit Opodo gebucht und leider nur Probleme mit der Rückerstattung. Das hat mich zu dem Schluss geführt: NIE WIEDER BEI OPODO

    1. die Mail, die man von Opodo bei der Buchung bekommt, enthält nur den bezahlten Preis, nicht aber wie sich der Preis zusammensetzt (Steuern, Treibstoffzuschlag etc.)

    2. eine Rückerstattung ist nur telefonisch möglich. Es wird einem am Telefon dann irgendwas vorgerechnet, was man nicht nachvollziehen, weil man die Preisdetails nicht kennt. bei den 2 mal, wo ich dort angerufen habe, bekam ich auch jedes Mal einen anderen Preis genannt, den ich zurück bekommen sollte.

    3. in den AGBs von Opodo steht zwar ganz klar drin (Punkt 3.1.1), dass man nur 25 Euro Gebühr für die Rückerstattung bezahlt, aber trotzdem wollen sie 50 Euro berechnen. Auch der Hinweis auf die eigene Webseite wird nicht wirklich angenommen. Am Telefon auch alles etwas schwierig.

    4. da ich in eienm ständigen Hin und Her mit der Airline (UIA) und Opodo stand habe ich von der Airline auch erfahren, dass der Flug schon von der Airline an den Travel Agent rückerstattet wurde. Wahrscheinlich macht Opodo das so standardmässig um seinen Gewinn aufzubessern.

  84. Angelika Cannas-Ivanov sagt:

    Hallo,

    ich habe Probleme dabei die Rückerstattung für einen Flug (1.9. mit Rückflug am 14.9.) von Alitalia zu erhalten.

    Die Mitarbeiter aus dem Servicenter sagen, dies sei nicht möglich, weil der Flug nicht storniert wurde. Der Flug wurde nicht angetreten, weil ich zwei Flugtickets hatte.

    Ein zweites Flugticket habe ich aufgrund einer Falschinformation des Callcenters erworben, das ich letztendlich garnicht gebraucht habe.

    Kann ich auf eine andere Art und Weise in Kontakt mit dem Unternehmen treten, als über das Callcenter?

    Vielen Dank schon einmal,

    Angelika Cannas-Ivanov

  85. Paul sagt:

    Hallo Johannes,

    danke für den tollen Artikel! 🙂

    Ich habe eine Frage: Ich würde Ende Oktober 2017 mit KLM fliegen und möchte gerne den Flug stornieren. Schicke ich am besten eine Mail und einen identischen Brief (per Einschreiben mit Rückantwort) an KLM, dass ich 1. hiermit storniere und 2. den Ticketpreis erstattet möchte? Kann man das in einem Schreiben machen? Da gibt es ja eine Vorlage von der Verbraucherzentrale Brandenburg und von Finanztip.
    Mein Flug liegt also nicht in der Vergangenheit, ich würde ungern den Flug „einfach so“ verstreichen lassen und ich würde gerne per Mail und Post stornieren und nicht per Storno-Formular der KLM. 🙂

    Ist das alles möglich?

    Danke Dir für eine kurze Antwort! 🙂

    Viele Grüße,

    Paul

    • Johannes sagt:

      Hallo Paul,

      meiner Meinung nach ist die Aussicht den vollen Ticketpreis zurück zu bekommen sehr gering. Versuch es ruhig, dann würde ich das auch auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung schicken.
      Kannst ja gerne mal berichten ob du damit Erfolg hast. Ich denke aber ohne Gerichtsverfahren wird das nichts.

      • Paul sagt:

        Hallo Johannes,

        danke für Deine schnelle Antwort.

        Wieso schätzt Du die Erfolgswahrscheinlichkeit als so gering ein? Wenn KLM den Flug weiterverkaufen kann, sollte es doch klappen, oder nicht?

        Viele Grüße,

        Paul

        • James sagt:

          Faktisch dürfte sich das nur durchsetzen lassen, wenn du belegen kannst, daß der Flug ausgebucht war.
          Und ich würde auch fast wetten, daß da ohne Anwalt nix geht. Probieren kannst Du es, falls Rechtsschutz vorhanden oder genug zu holen ist.

  86. Tim Führung sagt:

    Servus,

    funktioniert dies auch bei nicht deutschen Unternehmen, also in meinem Fall LOT bzw. Polish Airlines?

    Danke:)

  87. Martin sagt:

    Hallo,

    habe vergangenen Monat einen Flug nach Los Angeles mit British Airways über Opodo gebucht. Habe jetzt allerdings erfahren, dass ich den Flug vielleicht nicht antreten kann. Kann man irgendwo die Steuern und Gebühren berechnen, weil mich interessiert, wie viel ich ggf. zurückbekommen würde, sollte ich den Flug tatsächlich nicht antreten können. Der Flug von DUS-LAX in der Eco hat 360 Euro gekostet.

  88. Susanna sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für diesen Beitrag!

    Ich kann demnächst einen über Opodo gebuchten KLM-Flug nicht antreten und habe daher versucht, ihn direkt über KLM zu stornieren. Allerdings verweisen die mich auf Opodo:

    Da Ihre Buchung durch eine Reiseagentur getätigt wurde, sind alle Arten von Stornierungsanträgen ausschließlich an die ursprüngliche Reiseagentur zu richten. In Ihrem Kaufvertrag sind wir nur das Produkt jedoch nicht der Verkäufer und können daher keine Erstattung vornehmen.

    Wir möchten Sie deswegen bitten, sich für Informationen zu Ihrem Anliegen direkt an Ihren Reiseveranstalter zu wenden.

    Ich möchte aber die von Opodo eingehobenen Gebühren umgehen – ist es für KLM zulässig meinen Antrag gar nicht zu bearbeiten (Flug wurde auch nicht storniert)?

    Vielen Dank und Grüße
    Susanna

    • Johannes sagt:

      Du kannst versuchen KLM darauf hinzuweisen, dass der Vertrag mit Opodo bereits erfüllt ist da der Flug in der Vergangenheit liegt. Leider lassen sich nur die wenigsten darauf ein und entsprechende Urteile sind mir leider nicht bekannt.

      Ansonsten musst du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und nächstes Mal direkt bei der Airline oder z.B. Expedia buchen. Den AGB’s von Opodo hast du ja leider zugestimmt und dort steht die Gebühr auch drin.

      • Susanna sagt:

        Vielen Dank für die Antwort!
        Allerdings liegt der Flug (noch) nicht in der Vergangenheit (wäre am 2. September) – ändert das etwas an meiner Lage?

        • James sagt:

          Mit KLM hatte ich auch schon Erfahrungen: Rein rechtlich müssen sie die Gebühren erstatten, sobald der Flugtermin verstrichen ist.
          Praktisch verweisen sie in solchen Fällen trotzdem immer auf die Agentur. Zu was Anderem muß man sie zwingen, was geht, aber kaum jemand macht, wenn er die Gebühren auch von der Agentur bekommen kann.

          Grundsätzlich für die Zukunft: Es lohnt heutzutage nur noch in Spezialfällen wirklich, reine Flüge woanders als direkt bei der Airline zu buchen.

  89. Sabrina sagt:

    Hi Johannes,

    danke für deinen sehr informativen Bericht. Ich bin auf der Suche nach einer Quelle für den insolvenzrechtlichen Ausschluss der Zahlung von Steuern und Gebühren bei Storno eines AirBerlin Fluges, der vor der Insolvenz vor dem 15.8. gebucht wurde. Ich frage mich, wieso personenbezogene Gebühren und Steuern, die nur bei Abflug fällig werden, zur Insolvenzmasse gehören? Das sind die Informationen, die AirBerlin zur Verfügung stellt, ich hätte dafür gerne eine Rechtsgrundlage. Danke und viele Grüße
    Sabrina

  90. Tobi sagt:

    Hallo Johannes,

    vielen Dank für deine Unterstützung und hilfreichen Tips. Ich habe eine Frage bzgl. der Gebührenerstattung bei Stornierung. Hatte im Januar ein Ticket bei airberlin storniert; im Juli habe ich bzgl. der 25 EUR Bearbeitungsgebühr (erneut, u.a. auch über die Schlichtungsstelle) um Erstattung gebeten.

    Die Antwort von airberlin: „Wir haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juli 2017 zur Kenntnis genommen. Das Verfahren ist dadurch noch nicht abgeschlossen. Eine rechtskräftige Entscheidung wird erst nach Rückverweisung an den BGH ergehen.“

    Hast du hierfür noch tips wie ich mich verhalten kann, finde es langsam mühselig, jedoch geht es mir hier jetzt um das Prinzip.

    Vielen Dank schonmal für deine Antwort

  91. Jimmy sagt:

    ich denke es sollte in diesem Zusammenhang ein Hinweis erlaubt sein, dass die YQ (früher Kerosinzuschlag, heute geschickt „Internationaler Zuschlag“) ebenfalls lt. IATA Regeln nicht zum Ticketpreis gehört und eigentlich ebenfall erstattet werden müsste!

    Lt. IATA Regel müsste die YQ im Ticketpreis („Base“)enthalten sein. Das machen aber nur US-Airlines bzw. alle Airlines, wenn diese die am Abflugort geltenden Gesetze vorschreiben (z.B. Hongkong)

    Weshalb halten die Airlines an der extra ausgewiesenen YQ fest: zunächst offensichtlich um bei Langstrecken-Awards (Meilentickets), wo immer die höchste YQ gilt, aber auch je nach Abflugsort unterschiedlich, einen sehr guten Deckungsbeitrag zu erzeilen (was die eingesetzten Meilen faktisch wertlos macht, oft kosten Awards Steuern und Gebühren mehr als ein Kaufticket von ggf anderer Airline, aber nicht immer). Ausserdem ist die YQ eine recht einfach im System zu ändernde Größe: so werde die End-Preise gesteuert (vom Yieldmanagement oder Roboter)

  92. Daria sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben Flüge gebucht von Düsseldorf nach Miami im Oktober Nun können wir diese leider nicht antreten und überlegen zu stornieren oder die Flugdaten zu ändern. Flugdaten zu ändern kostet natürlich einiges (150€ pro Ticket) jedoch wäre auch eine Stornierung bei einem nicht erstattungsfähigen Ticket nicht günstig… Weißt du ca. welche Gebühren man von der Fluggesellschaft (in dem Fall Delta Airlines) zurück bekommen muss? Wir haben folgende Gebühren bezahlt:
    Air Transportation Charges: Base Fare: €4.00 EUR,
    Carrier-imposed International Surcharge (YR): €121.00 EUR
    Taxes, Fees and Charges
    United States – September 11th Security Fee(Passenger Civil Aviation Security Service Fee) (AY): €5.21 EUR
    Germany – Airport Security Charge (DE): €5.60 EUR
    France – Civil Aviation and Airport Tax (FR): €16.30 EUR
    Germany – Air Transport Tax (OY): €41.99 EUR
    France – Passenger Service Charge (QX): €29.13 EUR
    Germany – Passenger Service Charge (RA): €16.72 EUR
    United States – Transportation Tax (US): €33.48 EUR
    United States – Animal and Plant Health Inspection Service Fee (APHIS User Fee – Passengers (XA): €3.69 EUR
    United States – Passenger Facility Charge (XF): €4.19 EUR
    United States – Immigration and Naturalization Fee(Immigration User Fee) (XY): €6.51 EUR
    United States – Custom User Fee (YC): €5.12 EUR

    Vielen Dank für deine Rückmeldung im Vorfeld.

    Viele Grüße.

  93. Andre sagt:

    Wie verhält es sich eigentlich bei Codeshare-Flügen?
    Ist hier immer die ausführende Fluggesellschaft heranzuziehen oder die Airline, bei der das Ticket gebucht wurde?

    Danke!

  94. Resa sagt:

    Hallo ich habe eine Frage, ich hab ein Flug nach London verpasst, da die Warteschlangen am Schalter sehr lang waren. Nun möchte ich gerne eine Erstattung haben. ich bin frühzeitig am Checkin Schalter gewesen nur die Sicherheitskontrollen haben zu lange gedauert.
    ich habe bei Ryanair für den Flug 200 Euro gezahlt. wie soll ich mich beschweren und welche Höhe des Betrags würde ich zurück erhalten?

    Lieben Gruß

  95. Alexander Bl sagt:

    Guten Mittag,

    ich habe folgendes Probelm.
    Eigentlich würde ich mich am 10.03 in einem Flugzeug mit Emirates Richtung Indien befinden…
    Ich muss jetzt aber in dem Reisezeitraum in eine Nachprüfung von meiner Uni und der Termin ist auch nicht änderbar, sprich ich kann meine Flüge nicht antreten.
    Ich habe extra eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen über AIG Travelguards, welche aber nicht für die Kosten aufkommen will.
    Weißt du ob ich Kosten und wenn ja wie viel erstattet bekommen kann?
    Eine Namensänderung ist nicht möglich (sprich Verkauf der Tickets ausgeschlossen) und eine Umbuchung würde mich 150€ Kosten.

    • Johannes sagt:

      Ich kann dir leider keine Auskunft über die Höhe der Erstattung geben. Das hängt von vielen Faktoren ab. Das kann dir nur das Reisebüro oder Emirates sagen.
      Viel, sprich mehrere hundert Euro, wird es aber nicht geben. Ich würde die Erstattung auf 100€ – 200€ grob schätzen.

      Hast du die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung genau durchgeschaut. Häufig sind Nachprüfungen sogar enthalten. Ggf. kannst du sonst auch Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einlegen, falls du dich ungerecht behandelt fühlst.

      Hast du mal bei Emirates angerufen und den Fall beschildert? Vielleicht bieten sie dir eine kostenlose Umbuchung aus Kulanz an. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering, aber sollest du auf jeden Fall versuchen.

      • Alexander Bl sagt:

        Meine Flüge sind zweimal Economy Safer und einmal Flex und ich denke mal davon kommt die geringe Rückerstattung.
        Also als ich angerufen habe, wurde mir eine Rückerstattung von 155,71 angeboten oder eine Umbuchung.
        Ich muss diese Prüfung halt schreiben um mein Studium fortsetzen zu können.
        Meinst du, dass könnte ein besonderer Umstand sein für Emirates?
        In den AGBS ist bei Rücktrittserklärung mein Grund weder gelistet noch explizit ausgeschlossen.
        Es wären halt knapp 500€ die mir für nichts flöten gehen.
        Weißt du sonst Seiten wo man Flüge noch irgendwie loswerden kann?

  96. Marina sagt:

    Hallo,
    für einen nicht in Anspruch genommenen Flug hatte ich gebeten, mir die Steuern und Gebühren zu erstatten. Ich erhielt nun die Antwort, dass es nichts zu erstatten gäbe, da der Erstattungsanspruch nur die nationalen Flüge betrifft. Ist das wirklich richtig?

  97. Martina sagt:

    Die Zahlung des Fluges, den ich nicht angetreten habe, ist vom Konto einer Bekannten abgebucht worden. Ich hab ihr die Kosten natürlich erstattet.
    Ich möchte den Rückerstattungsbetrag staatlich erhobener Steuern auf MEIN Konto zurück überwiesen haben. Ryan air schreibt dazu auf seiner Seite, dass dies immer nur auf das Konto erstattet wird, von dem auch gezahlt wird. Ist bekannt, ob das wirklich nur so durchgeführt werden kann. In dem Fall kann ich dann gleich drauf verzichten.
    Vielen dank schonmal für die Antwort.

    • Johannes sagt:

      Naja das macht durchaus Sinn. Kann dein Bekannter dir dann nicht einfach den Betrag zurück überweisen.

      • Martina sagt:

        leider nicht. Sind persönliche Gründe. Kann aber ja auch immer mal sein, dass jemand sein Konto auflöst. dann müßten die ja eigentlich in der Lage sein, auf ein anderes Konto zu überweisen. Nun ja – ich probier es einfach mal. Danke

  98. Max sagt:

    Aufgrund meiner Erfahrungen mit einigen Fluggesellschaften, möchte ich ergänzen, dass es rechtlich nicht klar ist, ob ein Treibstoffzuschlag bei Nichtantritt ebenfalls erstattet werden muss. Man sollte ihn zumindest einfordern. Nach aktueller Rechtssprechung muss die Fluggesellschaft sogar nachweisen, dass der gebuchte Sitz durch den Nichtantritt frei geblieben ist. Kann sie das nicht beweisen, stehen dem Fluggast 95% des reinen Flugpreises zu. Nach § 649 Satz 3 BGB besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Fluggesellschaft nach Kündigung wenn überhaupt 5% der eigentlichen Ticketkosten zustehen. Die Beweispflicht liegt bei der Airline. Dazu folgendes Urteil des Landgerichts Frankfurt:
    Zwar hat grundsätzlich der Besteller (bzw. der Fluggast) darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer (bzw. der Luftfrachtführer) Aufwendungen erspart, bzw. Erlöse durch anderweitige Buchung erzielt hat. Weil der Besteller jedoch regelmäßig keinen Einblick in die Betriebsinterna des Unternehmers hat, ist dem Unternehmer im Wege der sog. sekundären Darlegungslast zuzumuten, seine ersparten Aufwendungen bzw. anderweitig erzielten Erlöse für den konkreten Fall darzulegen und zu beziffern. Erst dann ist es Sache des Bestellers, dazulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere Aufwendungen erspart bzw. höhere Erlöse erzielt hat als vom Unternehmer behauptet (BGH, Urt. 14.1.99, Az. VII ZR 277/97, = NJW 99, 1253). Dieser sekundären Darlegungslast ist die Beklagte vorliegend nicht gerecht geworden …
    Ich fordere definitiv immer alle Gebühren, Steuern, etc. ein sowie 95% des reinen Flugpreises. Sind die Flüge ausgebaucht, dann klappt das in der Regel auch, zumindest mit einem Anwalt. Einige Portale boten mal an diese Kosten für Kunden einzutreiben und erhielten dafür eine entsprechende Vermittlungsgebühr. Leider liegt diese Option derzeit aber auf Eis.

  99. Neufeld Alexander sagt:

    Hallo Johannes,

    wir hoffen du wirst unsere Nachricht lesen.
    Ich wollte etwas von meinen Frust loswerden und wende mich hiermit an Sie. Ich habe mit meiner Verlobten ein Flug gebucht und vergaß dabei das so bis zu dem Flug eine Namenänderung durch die Hochzeit haben wird. Somit hatte ich mich bei opodo gemeldet und denen den Sachverhalt geschildert ob man eben den Nachnamen bei den bereits gebuchten Flügen ändern kann. Ein opodo Mitarbeiter verneinte mir dies und sagte das ich einen komplett neuen Flug für meine Verlobte buchen müsste und den bereits gebuchten und bezahlten Flug die zweite Person einfach stornieren soll. Sprich es kam kein Entgegenkommen von opodo und ich würde lediglich die Steuern zurück bekomme. Ich wollte ja den Flug eigentlich nicht stornieren sondern lediglich den Nachnamen änder. Das kann ja nicht so schwer sein im heutigen Zeitalter einfach mal da was zu verändern. Ich wäre ja auch mit einer kleinen Gebühr ja auch einverstanden, aber auf dem ganzen kostet sitzen zu bleiben scheint mir nicht sehr wirtschaftlich zu sein. Der Flug findet ja nicht gleich nächste Wochenende che statt sondern erst in 5 Monate.
    Ich hoffe Sie verstehen mein Ärger und können mir vielleicht eine positive Antwort mitteilen.

    Ich verbleibe zunächst und freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Neufeld

  100. Johannes A. K. sagt:

    Ich habe folgende Mail auf meine Anfrage nach Erstattung der Steuern und Gebühren erhalten:
    Bitte wenden Sie sich bezüglich der Rückerstattung der Steuern und Gebühren an den Anbieter, bei dem Sie die Buchung in Auftrag gegeben haben.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Rückerstattung nur über den Ticketaussteller (Reisebüro/Onlineportal) möglich ist, welcher die Zahlung erhalten hat.

    Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns per Telefon, E-Mail oder Fax unter unten angegebenen Daten.

    Für weitere Fragen oder Wünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    dann habe ich es bei dem Reiseveranstalter, bei dem ich den Flug gebucht habe, versucht und die haben mir folgendes geschrieben:

    Wir haben Ihr Anliegen geprüft.
    Da Sie Ihre Reise nicht angetreten haben und die Buchung auch nicht vor Abreise storniert haben, ist keine Rückerstattung des Ticketpreises möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung vor Ihrer Abreise erfolgen muss damit wir eventuell Geld zurückzahlen können.

    An wen muss ich mich da wenden und wie komme ich da weiter? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen! Vielen Dank

  101. Drag sagt:

    Hey Johannes! Ich konnte meinen Flug mit LH nicht antreten, weil ich keine esta-Bescheinigung bekam und es für ein Visum nicht mehr genug Zeit gab.
    Der Tarif war non-refundable, hätte ich den Flug lieber trotzdem stornieren sollen? Ich bin nun einfach nicht erschienen.
    Lufthansa bietet mir nun 140 Euro an, bei einem Ticketpreis von 450 Euro.

    • Johannes sagt:

      Bei einem Tarif der non-refundable ist, macht es keinen Unterschied ob man vorher storniert oder erst nachher. Du hast so oder so nur Anspruch auf die personenbezogenen Steuern und Gebühren.
      Lass dir von Lufthansa eine genaue Aufschlüsslung der einzelnen Posten geben. 140€ bei 450€ kommt aber hin. Den Großteil macht ja der Treibstoffzuschlag + Flugpreis aus. Dieser ist nicht erstattbar.

  102. Frauke sagt:

    Hallo Johannes,

    mein Vater konnte heute seinen Flug nicht antreten, weil er nicht rechtzeitig einchecken konnte. Gestern hatte er es online versucht, da ging es aber technisch nicht (also nicht unsererseits, dem Service haben wir deswegen geschrieben). Heute waren wir in der Check-in Schlange. Als es knapp wurde habe ich eine Air Berlin Angestellte angesprochen, ob man nicht priorisieren könne, weil mein Vater sonst den Flug verpasst. Sie meinte wir schaffen das schon, alles ok. Kurz darauf wurde von den drei Schaltern einer und dann noch einer geschlossen. Dazwischen hat ein Schalter noch Kunden vom Pass Check rangenommen. In der Schlange mit uns standen noch viele von einem anderen Flug, der kurz nach seinem fliegen sollten aber 2 Stunden verspätung hatte. Man hätte also unseren Flug einfach rausfiltern können, so wie wir das von anderen Flughäfen gewohnt sind. Dann gingen wir an den Schalter und ohne Vorwarnung hieß es dann nur noch es wird niemand mehr eingecheckt. Zwei Air Berlin Angestellte inkl. der, die uns gesagt hat, das alles zeitlich ok ist, meinten dann das kann nicht sein und haben uns zur Supervisor-in gebracht. Die hat uns zum Serviceschalter begleitet, wo ein anderer Supervisor telefonisch entschieden hat, dass wir einfach früher hätten da sein müssen.
    Es war natürlich sehr günstig, dass wir diesen Supervisor nie zu gesicht bekommen haben und der Serviceschalter auch kein Serviceschalter der Air Berlin ist, die beauftragen dafür nämlich andere Unternehmen.

    Wir mussten nun einen neuen Flug für morgen für 1000€ buchen, inklusive einer Servicegebühr!
    Wir sind auf jeden Fall der Meinung, dass wir früh genug vor Ort waren. Können wir da was machen?

  103. patrick sagt:

    Hallo zusammen,

    als ich meinen Flug in die USA bei air berlin gebucht habe, war mir schon klar, dass ich evtl. stornieren muss und sie wohl weniger auszahlen, als sie müssen.

    Jetzt weigern sie sich aber inständig, mir die Luftverkehrssteuer zu erstatten. Bei dieser ist es aber ja wohl glasklar, dass sie erstattet werden muss.

    Im Mailverkehr frage immer konkret nach der Luftverkehrssteuer. Einmal wurde mir auch bestätigt, dass ich sie erstattet bekommen, aber passiert ist nichts.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was soll ich machen?

    Grüße

    Patrick

  104. Ramona sagt:

    Hallo Johannes,
    alles nicht so einfach.
    Ich konnte meinen Flug aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten und nahm den nächsten Flieger heim.
    Also dachte ich mir ich verkaufe einfach mein Ticket von Australien nach Deutschland an jemand anderes. Sind ja genug Backpacker in Australien. Das ganze ging aber mit der Namensänderung nicht laut Reisebüro wo ich gebucht habe und Airline wo ich angerufen hatte.
    Also blieb nicht viel mehr übrig wie früh genug zu stonieren um noch Geld rauszubekommen. Da ich das ganze 4 Monate voher gemacht habe dachte ich, ich bekomme aufjeden fall noch einbischen raus.
    Dem war leider nicht so. Wieder beide bestätigen mir das ginge bei dieser Fluggesellschaft nicht. Man bekommt 50 Euro zurück, was das Reisebüro an Stornogebühren einbehält. Super.
    Ich habe auch schon vieles im Internet gefunden aber das bezieht sich immer aus deutsche oder europäische Recht. Der Sitz der Fluggesellschaft ist aber in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Ich hab auch iwo gelesen wenn das eine ausländische Fluggesellschaft ist dann muss ich mich nach den AGBs richten und kann nichts anderes machen. Stimmt das?
    Wäre super wenn du mir helfen oder iwelche tipps geben könntest.

    Vielen lieben Dank

  105. Sascha sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe ein ähnliches Problem, wie die meisten hier.

    Ein Freund und ich wollten am 07.09.2016 unseren Rückflug von Bangkok antreten. Aufgrund eigener Dummheit und heftigem Verkehrschaos in Bangkok sind wir erst eine halbe Stunde vor Abflug am Check-In Schalter angekommen. Dort wurde uns gesagt, wir müssen umbuchen.
    Da dies nicht möglich war, mussten wir einen komplett neuen Flug buchen.

    Jetzt wollte ich fragen, ob und wie ich in diesem Fall die oben beschriebenen personenbezogenen Gebühren für den verpassten Flug von Emirates zurückverlangen kann.

    Viele Grüße

  106. Ilona Schulze sagt:

    Hallo Johannes,
    bin froh, endlich eine Seite gefunden zu haben, die das Problem mit verpassten Flügen, bzw. Problemen mit Fluggesellschaften aufgreift.

    Uns ist vorletzte Woche folgendes passiert:
    Wir wollten nach 8 Tagen Urlaub den Rückflug mit AirBerlin von Palma de Mallorca nach Hannover antreten. Auf dem Weg zum Gate (nach erfolgreichem Einchecken) stürzte mein Mann auf dem elektrischen Laufband und verletzte sich im Gesicht, so dass er in der Notaufnahme des Flughafens genäht werden musste. Den Flug haben wir aus dem Grund verpasst und mußten einen neuen Heimflug buchen. Haben wir irgendwelche Möglichkeiten, Steuern und Gebühren zurückzufordern? Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
    Vielen lieben Dank für Infos!

    Ilona

    • Johannes sagt:

      Hallo Ilona,

      mit diesem Hintergrund würde ich Air Berlin um eine vollständige Erstattung des Ticketpreises bitten. Viele Airlines erlauben aus Kulanz, bei einer schweren Krankheit oder Tod, eine vollständige Erstattung. Am besten auch ein Attest oder ähnliches mitschicken.

      • Ilona Schulze sagt:

        Vielen Dank für Deine Antwort!
        Die Reise war eine Pauschalreise. Ist das relevant?
        Auf jeden Fall haben wir jetzt die kleine Hoffnung, dass wir ein Teil unserer Ausgaben für den teuren Rückflug wieder zurückbekommen.

        • Johannes sagt:

          Ggf. dann noch einmal an den Reiseveranstalter wenden.

        • Ilona Schulze sagt:

          Alles klar, machen wir.
          Vielen lieben Dank für Deine hilfreichen Antworten!
          Ilona

        • Ilona Schulze sagt:

          Hallo Johannes,
          wir haben uns an den Reiseveranstalter (holidays.ch AG) gewendet und denen per Einschreiben den Attest der Ambulanz und den Arztbericht geschickt. Also Antwort kam heute eine Mail: „Wir haben uns mit der Fluggesellschaft airberlin in Verbindung gesetzt um eine Erstattung der Steuern des Rückfluges anzufragen. Jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass dies von airberlin abgelehnt wurde da die Tickets genutzt wurden.”
          Ganz schön frech. Wir saßen definitiv NICHT im Flugzeug …
          Was soll man bei soviel Dickfelligkeit tun?
          Wahrscheinlich gar nichts. Rechtshilfe, nur um lediglich die Steuern zurückzubekommen, wäre ja Quatsch.
          Liebe Grüße,
          Ilona

        • Johannes sagt:

          Ilona,

          hast du es auch direkt bei Air Berlin versucht?

        • Ilona Schulze sagt:

          Nein, noch nicht … aber werde ich heute machen.
          Ich dachte es wäre besser, direkt mit dem Veranstalter den Kontakt aufzunehmen.

        • Johannes sagt:

          Es geht ja um die komplette Erstattung und nicht nur um die Steuern und Gebühren. Das hat der Reiseveranstalter ja nicht weitergeben.

        • Ilona Schulze sagt:

          Es ist zum Verzweifeln. Eben kam noch eine Rückmeldung von holidays.ch AG: „Laut Airline sind die Flugtickets auf „Flown“ also genutzt und können somit nicht erstattet werden.
          Aus dem Artzbericht geht hervor, dass die Fluggesellschaft Ihnen ermöglichte den nächsten Airberlinflug nach Hannover zu nehmen:

          „Observaciones: Puede volar en el siguiente programado según compañia“

          Uns wurde aber lediglich ein Rückflug über Barcelona angeboten, für den wir aber jeweils 500 Euro zahlen sollten. Von einem kostenlosen Rückflug ist uns am Airberlin-Schalter nichts gesagt worden!
          Beweisen können wir jetzt natürlich nichts ….

        • Florian sagt:

          Das finde ich schon sehr dreist. Man könnte es zumindest auch so interpretieren, dass der Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat, dass der nächste Flug angetreten werden kann. Hast du irgendeine Zahlungsbestätigung des Fluges, den ihr stattdessen angetreten habt? Damit könntet ihr es zumindest beweisen. Oder es mit Bagtag, Bordkarte, o.ä. probieren.

        • Ilona Schulze sagt:

          Wir haben alles noch da vom Ersatzflug. Boardkarten, Rechnung etc. Inzwischen hatten wir noch Kontakt mit dem Veranstalter und der hat uns geschrieben, dass Air-Berlin denen UNTERSAGT hat, uns Kosten zurückzuerstatten. Dabei hat Air-Berlin uns aufgefordert, mit dem Veranstalter direkt in Kontakt zu treten. Die stellen sich einfach stur. Ohne Rechtsanwalt kommen wir wohl nicht weiter …

        • Johannes sagt:

          Sehr merkwürdig. Ich würde an der Sache dranbleiben.

      • Ilona Schulze sagt:

        Machen wir auf jeden Fall!

  107. Alex sagt:

    Hallo Johannes,

    wir haben mit einem Freund zwei Flüge von Frankfurt nach Bogota (Hin-u.Rückflug) über Opodo für jeweils 690€ inkl. Reiserücktrittsversicherung (wird wahrscheinlich nicht greiffen) mit Air Europe gebucht. Diesen Flug können wir jedoch nicht mehr antreten.

    Nach telefonischer Rücksprache mit Air Europe, würden die Kosten für eine Stornierung 130€ betragen.

    Nach telefonischer Auskunft von Opodo, wären die Stonierungskosten bei:
    130€ Air Europe
    50€ Bearbeitungsgebühr Opodo
    350€ Steuern

    Das ganze jeweils pro Person!
    Wir würden dementsprechend p.P. um die 100€ zurückerhalten.

    Das kuriose dabei ist, Opodo teilte am Telefon mit, dass der Flug bei Ihnen als „non-refundable“ im System hinterlegt ist, dies war aber weder bei der online Buchung ersichtlich noch taucht dieser Vermerk in der Buchungsbestätigung auf.

    Mich würde deine Meinung zu diesem Fall interessieren, hat das alles seine Richtigkeit, gerade im Bezug auf die Bearbeitungsgebühren von Air Europe und Opodo sowie die oben genannten Steuern ?

    Vielen Dank im Voraus, du leistest hier tolle Aufklärungsarbeit!

    Gruß
    Alex

  108. Melanie sagt:

    Hallo Johannes,

    super Ratgeber, vielen dank für die Infos vorab!

    Eine Frage zum Thema Nacherechnung, da oneway geflogen:

    Wir sind gerade aus Thailand zurück, an unserem Rückflugtag durfte meine Begelitung den Flieger aufgrund von Krankheit nicht betreten. Diese Entscheidung hat die Airline (Etihad als ausführender Partner von Ariberlin) getroffen. Wir waren vorab also bereits eingecheckt / hatten unsere Bordkarten bereits in der Hand.

    Nun kam ich auf die Idee, zumindest Steuern- und Gebühren zurückerstattet zu bekommen. Kann Airberlin mir in unserem Fall den Preis nachberechnen, weil wir nur oneway geflogen sind? Immerhin wollten wir nachweislich auch zurück fliegen, wurden aber durch die Airline excluded. Umbuchen kam in dem Moment für uns nicht in Frage, da die Umbuchungskosten immens hoch gewesen wären. Wir sind stattdessen einige Tage später mit Eurowings zurück nach Deutschland geflogen. Der vorige Returnflug war direkt bei Airberlin gebucht worden.

    Lieben Dank vorab!
    Melanie

  109. Meike Fähr sagt:

    Vorab gleich mal: vielen Dank für deine tolle Hilfe hier!
    Ich habe Hin- und Rückflug Berlin-New York mit Airberlin verfallen lassen bzw. den Rückflug storniert.
    Ticketpreis von 48€ bekomme ich nicht wieder (nicht stornierbarer Flugtarif) und ich muss auch die 25€ Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung zahlen (Hinweis von airberlin im Mailverkehr: die 25€ würden nicht für die Stornierung, sondern die Bearbeitung der Rückzahlung erhoben, deswegen sei sie rechtens).
    Auch habe ich den Hinweis bekommen, dass die 166€ Sicherheits- und Treibstoffzuschlag nicht rückerstattet werden können. Mit all dem habe ich ehrlich gesagt auch gerechnet.

    Ich hätte aber gerne komplett Steuern und Gebühren wieder. Jedoch will mir Airberlin hier nicht alles rückerstatten! Folgende Posten können angeblich nicht rückerstattet werden:

    2 mal 15.93€ Domestic Transportation Tax/Int’l Arrival Tax/Int’l Departure Tax
    und
    1 mal 4.03€ US Passenger Facilities Charge

    Meine Online-Recherchen haben aber ergeben, dass diese Steuern nur zu zahlen sind, wenn ich tatsächlich das Flugzeug betreten/den Flug angetreten habe. Ist das korrekt? Oder fallen diese beiden Posten tatsächlich nicht unter die personenbezogenen Gebühren und Steuern? Leider habe ich dazu nichts konkreteres gefunden.

    Das service center von Airberlin will nach mehrmaligen Hin- und Her nichts mehr von mir hören: nicht alle Steuern seien erstattbar und sie würden die Regelungen schließlich nicht ändern können. Sollte ich unzufrieden sein, soll ich Beschwerde einlegen.

    Aber lohnt es sich hier weiter mit airberlin zu streiten? Oder haben sie sogar recht?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    • Johannes sagt:

      Air Berlin redet sich mit ihrer Bearbeitungsgebühr einfach nur heraus. In dem oben erwähnten Urteil ist das ganz nett formuliert:

      […] Die Beklagte dürfe für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung kein gesondertes Entgelt verlangen.

      Domestic Transportation Tax/Int’l Arrival Tax/Int’l Departure Tax sind eigentlich ganz klar pro Person: http://www.state.gov/ofm/resource/imp/tax/20129.htm

      Allerdings weiß ich nicht genau, wie dort die Abrechnung funktioniert. In den USA sind Fluggesellschaften z.B. nicht zur Rückzahlung dieser Gebühren verpflichtet.

  110. Stefan sagt:

    Hat jemand Erfahrung mit wizzair? Wohin schreiben? Wie muss man dort verfahren? Wobei mein Ticket nur 20 € gekostet hat vermutlich würden das irgendwelche Servicegebühren teurer machen als die Tickets verfallen zu lassen

  111. Ramona Jankowski sagt:

    Hallo Johannes
    Erstmal ein großes Lob deine Antworten. Beim lesen dieser Seite habe ich Mut bekommen und habe mich entschlossen unser aktuelles Problem mitzuteilen. Also wir haben am14.08.16 bei Expedia Flüge von Düsseldorf nach Bangkok für 3 Erwachsene und ein Kind ( 3Jahre ) gebucht. Eine Woche später kommt unsere Tochter und teilt uns freudig mit,sie hat einen Job. Erstmal gut für die kleine Familie. Wir sofort an den Rechner und die 2 Flüge storniert. Expedia sagt kein Problem JUHU. nun kommt der Hammer wir haben von den 1030 Euro Flugpreis der beiden lockere 204 Euro zurück bekommen. Mein Mann hat sage und schreibe heute 5 Stunden mit Emirates und Expedia telefoniert. So nun der Hammer Erstmal bei emirates nichts erreicht aber bei Expedia. Er wurde gefragt.ob er vor Abschluss die DRITTE SEITE nicht gelesen hätte, wo steht nicht erstattungsfähiges Ticket. Grosses Kino. Ist das denn so richtig? Ich hab Wut im Bauch. Ja ich weiß, man sollte sich alles genau durchlesen, aber man rechnet doch nicht mit so einer Klausel.
    Lieben Gruß Ramona

    • Johannes sagt:

      Hallo Romona,
      was hast du denn erwartet? Dass du einen Flug kostenfrei stornieren kannst? Hast du vor der Stornierung nach den Kosten gefragt?
      Leider sind günstige Tarife quasi nie kostenlos oder gegen Gebühr stornierbar. 20% Rückerstattung finde ich sogar fast schon hoch.
      Außerdem geht Expedia damit meiner Meinung nach transparent um. Nachdem man Hin- und Rückflug ausgewählt hat wird angezeigt ob der Tarif erstattungsfähig ist oder nicht.

      Tickets sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar. Namensänderungen sind nicht zulässig.

      Außerdem wird das noch einmal vor dem Jetzt kaufen-Button angezeigt und nicht nur irgendwo in den AGB’s oder dem Kleingedruckten. Anschließend muss man dann einen Haken bei …

      Ich habe die obenstehenden Richtlinien und Einschränkungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen. und die Datenschutzrichtlinie gelesen und anerkannt.

      … setzten. Klar, die AGB’s ließt niemand aber die Punkte die direkt über dem Kästchen stehen, sollte man schon durchlesen.
      Zusätzlich steht das natürlich auch noch einmal in der Buchungsbestätigung.

      Sorry aber da bin ich leider nicht auf deiner Seite. Vor allem weil Expedia sehr transparent damit umgeht und auch keine eigenen Gebühren erhebt. Bei (fast) allen anderen Buchungsplattformen hättet ihr pro Person schnell noch einmal 50€ abdrücken müssen und deutlich weniger zurückbekommen.

  112. Poehlair sagt:

    Hallo,

    ich arbeite gerade vier verpasste Flüge ab. 3xEurowings und 1x Ryanair.
    Germanwings ist immerhin so fair mir die personengebundenen Steuern und Gebühren anzugeben.
    Sollte ich in meinem Schreiben die genaue Summe angeben, die ich an Steuern und Gebühren gezahlt habe? Oder es allgemein halten?
    Die Mehrwertsteuer habe ich ja auch auf die personengebundenen Steuern und Gebühren gezahlt. Und da ich meine Reise nicht antreten konnte, habe ich dementsprechend auch zuviel Mehrwertsteuer bezahlt.
    Ist die MwSt. auch erstattungsfähig, weil dann würde ich sie auf die personengebundenen Steuern und Gebühren anrechnen?

    • Johannes sagt:

      Innerdeutsche Flüge? Nur da wird die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ja erhoben. Die solltest du dann anteilig auch zurückbekommen.

      • Poehlair sagt:

        Allesamt innerdeutsche Flüge.
        Danke für deine schnelle Antwort!

        • Poehlair sagt:

          Ich hätte noch einen Tipp für Ryanair: Schaltet man mit Scriptblock javascript auf dem Kontaktformular aus, taucht das Kommentarfeld wieder auf. Einige hatten sich ja gemeldet, dass man bei der Option zur Rückerstattung nicht kommentieren konnte, dass man mit der Verwaltungsgebühr nicht einverstanden ist. Ich konnte den umständlichen Weg per Fax und Post umgehen und hoffe, dass ich bald von Ryanair höre.

          Link zum Kontaktformular:
          Habe nicht den Weg übers FAQ gesucht, sondern direkt auf der Homepage über https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center das Feld „Kontakt – E-Mail“ angewählt.
          Dann Javascript blocken –> Reiter für die Rückerstattung wählen (Contact Reason „Rückerstattung“) –> Dann Kommentar hinterlassen.

        • Lysann sagt:

          Hallo,

          ich habe zwei Flüge bei Ryanair gebucht, die Donnerstag nach Kreta starten. Ich habe mich nun verletzt, möchte deshalb den Urlaub nicht antreten und probieren, einerseits Erstattung wegen schwerer Erkrankung zu beantragen und für den Flug der Freundin zumindest Erstattung der Steuern und Gebühren (es handelt sich um separate Buchungen).
          Ist es richtig, dass ich meinen Antrag auf Erstattung vor dem Flugantritt losschicken muss und den anderen Antrag erst, nachdem auch der Rückflug nicht angetreten wurde oder kann man ihn auch schon im Voraus stellen?
          Bei welcher Art von Erkrankung hat man erfahrungsgemäß Chancen auf eine Rückzahlung?

          Grüße, Lysann

        • Johannes sagt:

          Das wird nur bei wirklich schweren Erkrankungen und einem Attest von einem Arzt über Flugunfähigkeit klappen: https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_336921511

          10.4 TOD ODER SCHWERE ERKRANKUNG EINES GEBUCHTEN PASSAGIERS
          Im Falle der schweren Erkrankung oder des Todes eines Passagiers, der es den Betroffenen unmöglich macht zu reisen, kann die Reservierung der betroffenenen Passagiers unter der selben Buchungsreferenz nach unserem Ermessen und unter Vorbehalt ohne Gebühr geändert oder rückerstattet werden, wenn uns die geeigneten Dokumente vor Antritt der Reise vorgelegt werden. Bitte klicken Sie hier, um eine rückerstattung zu beantragen.

        • Stefan Mohn sagt:

          Hallo, hat das damals so bei dir funktioniert mit Ryanair und der Rückerstattung? Musstest du dennoch 20€ Gebühr bezahlen?

          Viele Grüße

  113. Mark sagt:

    Hallo,
    habt jemand vielleicht info uber WizzAir? Ich habe ein flug von Insland nach Budapest gebucht

    Fare price 81.99 EUR
    Discount -16.40 EUR
    Administration Fee 8.00 EUR
    Large cabin bag 18.00 EUR
    Grand total 91.59 EUR

    Ich fliege nicht mehr…aber Sie sagen dass ich bekomme nichts, weil die Stornogebuhr 80 EUR ist, und das ticket 81.99-16.40=65.59 EUR ist…
    Soll ich auf jedem Fall eine Erstattung von die Steuern haben?

    Note: Nirgendwo gibt es eine Steuerberechnung…nur

    Fare price 81.99 EUR

  114. Nina sagt:

    Hallo, danke für all deine Tipps vorab. Ich habe einen etwas kniffligeren Fall. Ich wohne in Österreich und wollte im Oktober von Zürich nach Myanmar mit der Thai Airways fliegen. Den Zubringerflug von Österreich nach Zürich habe ich separat gebucht. Nun muss ich die Reise leider stornieren und Thai Airways meint, es sei keinerlei Erstattung möglich. Nun bin ich im Zuge meiner Recherche auf die rechtliche Situation gestoßen, dass mir sehr wohl Steuern und Gebühren zustehen. Aber wie sieht das nun aus, da ich in Österreich sitze, den Flug über ein deutsches Reisebüro gebucht habe, das im Grunde nur den Flug für uns gebucht hat (zu denselben Konditionen, wie wenn ich ihn direkt selbst über die Thai Webseite gebucht hätte, war nur der Einfachheit halber) und von der Schweiz aus die Reise mit einer asiatischen Airline angetreten hätte. Gibt es da auch Möglichkeiten, meinen Anspruch geltend zu machen?
    Vielen Dank für deine Einschätzung im Voraus 🙂

    • Johannes sagt:

      Hast du denn Thai Airways schon mal aufgefordert, die Steuern und Gebühren zurück zu erstatten? Kenn mich mit der rechtlichen Situation in der Schweiz leider nicht aus. Danach würde ich dann das Reisebüro kontaktieren.

  115. Christian P sagt:

    Hallo Johannes,

    super Seite! Hilft sehr. Bin in einer etwas kniffligen Situation. Hatte letzte Wochen einen Flug über fluege.de mit South African Airlines von Simbabwe nach Johannesburg und weiter nach Frankfurt gebucht.

    Den Flug von Simbabwe nach Johannesburg haben meine Frau und ich bekommen, den Weiterflug nach Frankfurt haben wir dann leider in Johannesburg verpasst (eigene Schuld).

    Für den nicht angetretenen Flug von Johannesburg nach Frankfurt wollte ich mir die personenbezogenen Steuern und Gebühren erstatten lassen (Steuern insgesamt für beide Flüge und meine Frau und mich € 456,08). South African Airlines sage mich, dass ich zumindest den Kerosinzuschlag in Höhe von € 165,42 erstattet bekommen sollte, das aber über mein Reisebüro, also fluege.de, machen müssen.

    Bei der Hotline von Fluege.de wurde mir gesagt, dass ein Teilstorno nicht möglich sei und man mir kein Geld zurück überweisen könne, da ich den ersten Flug bereits angetreten hatte. Meine Nachfrage ob fluege.de denn den vollen Steuersatz (also die € 456,08) an den Staat überwiesen habe, wurde bejaht.

    Als ich nach der entsprechenden Stelle der AGBs fragte, bin ich erst 10 Minuten in die Warteschleife gehängt worden und dann wurde aufgelegt.

    Stimmt es, dass ich mir bei – aus eigener Schuld – verpasstem Weiterflug die entsprechenden Steuern nicht erstatten lassen kann? Und von der Airline kann ich mir auch nichts erstatten lassen? Effektiv hatte die Airline ja einen geringeren Kerosinverbrauch und keine Kosten für Essen etc.

    Vielen Dank!
    Christian

    • Johannes sagt:

      Damit habe ich bisher ehrlich gesagt keine Erfahrungen bisher. Eigentlich handelt es sich aber bei dem Treibstoffzuschlag nur zum einen Zuschlag und nicht um personenbezogen Steuern oder Gebühren.

      Trotzdem würde ich der Aussage von Fluege.de (bitte nächstes Mal woanders buchen!) nicht trauen und mir das ggf. von South African schriftlich geben lassen. Fluege.de ist allerdings insolvent und es könnte ggf. in der Insolvenzmasse laden. Ich würde versuchen mit noch einmal an South African zu wenden und auffordern dir direkt die Gebühren zu überweisen. Ggf. auch mit Hinweis auf die Insolvenz.

  116. Tobias sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank für den Artikel und deinen Support.

    Meine Freundin und ich können leider nicht unsreren geplanten Urlaub antreten.

    Wir haben Hin- und Rückflug direkt bei Eurowings gebucht.
    Dort ist ja nach den AGB eine Stornierung ausgeschlossen.

    Da die Flughafengebühren fast 50% des Gesamtpreises ausmachen, möchten wir wenigstens diese zurückbekommen.
    Wir haben das jetzt soweit verstanden, dass wir nach dem Tag des eigentlichen Rückfluges über das Kontaktformular die Rückerstattung der Gebühren fordern müssen.
    Ist das so korrekt oder müssen wir vorher irgendwie tätig werden, z.B. schon nach dem eigentlichen Hinflug?

    Deine Beispielmail bezieht sich ja nur auf einen Flug für eine Person.
    Können wir alle 4 Flüge zusammen mit einer Mail „abarbeiten“ oder würdest du empfehlen, die Gebühren für jeden Flug oder pro Person extra einzufordern?

    Herzliche Grüße und vielen Dank
    Tobi

    • Johannes sagt:

      Einfach nach Abflug melden. Du kannst auch direkt für alle Personen in einer Buchung die Rückerstattung beanspruchen. Wenn jeder eine eigenen Buchung hat, würde ich die Gebühren lieber einzeln einfordern.

  117. Antonia sagt:

    Hallo, mein Freund und ich haben einen easyjet Flug zurück nach Hamburg gebucht der aber gestichen wurde. Wir mussten uns dann einen Flug noch Stuttgart kaufen von eurowings und dann von dort aus mit dem Bus nach Hamburg fahren.
    Bekommen wir auch die Tickes für den Flug nach Stuttgart und die Busreise erstattet? Wenn ja wie ?

  118. Jerome sagt:

    Hallo, erstmals super Seite hier.
    WIr haben auch einen Flug über „Fluege.de“ gebucht. Von Düsseldorf nach New York und wieder zurück. (Jeweils 660€)
    Da wir die Reise nicht antreten können nächsten Monat wollte ich die Reise stornieren.
    Ich habe AirBerlin kontaktiert und die weisen mich auf die „Fluege.de“ Seite. Ich habe da angerufen und um nachzufragen wieviel mich die Stornierung kosten würde.
    Da gibt es 57€ zurück!!
    Sie haben mir aber noch ein GUtschein angeboten von 120€ falls ich da einen anderen Flug buchen möchte, nur will ich dies nicht.
    Ich wendete mich nochmals an AirBerlin um eine Stellungnahme zu beantragen da die Steueren und Gebühren sich auf mehr als 57€ beziehen. Deren Antwort “ Da Sie die Flüge über einen Drittanbieter gebucht haben, haben wir keinerlei Einfluss auf deren Vertragskonditionen und mögliche Gebühren. Bitte wenden Sie sich erneut an den gewählten Anbieter.“
    Iergendwie fühle ich mich von denen verarscht.
    Was soll ich jetzt tun? Bräuchte einen Rat. Danke
    Lg,

    • Johannes sagt:

      Das ist leider das Problem bei den meisten Flugbuchungsportel. Die Flüge sind zwar vermeintlich billiger aber die Portale verdienen u.a. mit diesen Gebühren Geld. Meiner Auffassung nach Endet der Vertrag mit dem Reisebüro mit dem Abflug. Wenn dann aber nicht die Airline mitspielt, kann man leider wenig machen. Eine Klagen wegen diesem Betrag, ist leider auch ziemlich sinnlos.
      Ich kann dir nur empfehlen nächstes Mal direkt bei der Airline zu buchen und einen großen Bogen, vor allem um, Fluege.de und co. zu machen!

      • Jerome sagt:

        Danke für die Antwort. Ja es ist eine reine Geldmacherei. Ich werde diese Portale auf jedenfall in der Zukunft meiden.
        Danke dass man sich hier aufregen darf^^

  119. Sven sagt:

    Hallo,
    Informationen gut zusammengetragen. Super hilfreich. Wenn sich jetzt nicht die Airline quer stellen würde^^

    Ich hatte bei cheaptickets.de einen Hin-/Rückflug nach Bangkok (über Airberlin/Etihad Airways) gebucht, welchen ich aber nicht antreten konnte. Habe nun, nach dem die Flüge in der Vergangenheit liegen, Airberlin per Email mithilfe des Musterbriefes kontaktiert und um Rückerstattung gebeten, aber Airberlin verweist mich nun auf cheaptickets. Ich wollte mir die Bearbeitungsgebühren bei cheaptickets sparen und habe daher direkt die Airline angeschrieben. So hast du es ja auch im Artikel geschrieben.
    Muss ich mich nun doch bei cheaptickets melden oder kann ich Airberlin doch irgendwie dazu bewegen mich direkt zu bearbeiten.

    Danke und lieben Gruß

  120. Stania GABRIEL sagt:

    Johannes, Du bist klasse! Vielen Dank!
    Ich komme später nochmal vorbei!

  121. Jutta sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe für Ende Mai einen Hin- und Rückflug nach Palma mit Ryanair gebucht, den ich nicht antreten werden. Jetzt wollte ich wenigstens die „Steuern etc.“ zurückerstattet bekommen. Hier wird jedoch auf eine Bearbeitungsgebühr von 20€ hingewiesen. Ihrer Info nach, ist das jedoch nicht zulässig. Wie kann ich auf den Paragrafen hinweisen? Auf der Ryanair- Seite (Konstenrückanstattungsanfrage) kann ich leider nichts eintragen außer meine Flugdaten.

    Vielen Dank!

  122. Susann sagt:

    Hallo Johannes,

    ich bin mit Brussels Airline im Februar geflogen. Ich habe extra ein Uebergepaeck gebucht, da ich viel Equipment hatte. So, nun ist der Koffer weg und nicht mehr auffindbar. Der Support meldet sich auf meine Anfragen ueberhaupt nicht und es scheint auch nicht, dass ich demnaechst eine Entschaedigung bekommen werde.
    Kennst du eine kostenfreie Rechtsberatung oder aehnliche Hilfe, die sich mit Brussels Airline auskennen? Ich hoffe du kannst mir weiter Helfen?! Danke

    • Johannes sagt:

      Hallo Susanne,

      wie hast du denn versucht Brussels Airlines zu kontaktieren? Versuch es mal über Facebook!
      Ansonsten sieht es mit einer kostenfreien Rechtsberatung leider schlecht aus. Brussels Airlines hat sich leider auch nicht der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. angeschlossen.

  123. Ines sagt:

    Hallo Johannnes,

    danke fuer deine klasse website und diesen tollen Artikel. Alles extrem gut recherchiert und nützlich.
    Ich habe heute meinen Rückflug von Memmingen nach Alghero nicht antreten kann, weil meine kleine Tochter stark erkältet ist. Ich muss warten bis ich nicht mehr riskiere, ihr Trommelfell kaputt zu machen. Das Formular der Ryanair website, um die personengebundenen Steuern und Gebühren zurückzufordern habe ich bereits weggeschickt. Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit, den Preis für Koffer und evtl Sitzplatzreservierung, die ich vor Kurzem noch der Buchung hinzugefügt hatte, zurückzubekommen? Der Koffer wurde ja schließlich nicht transportiert und hat deswegen auch keinerlei Kosten verursacht. Oder sollte dieser bereits in den personengebundenen Gebühren, wenn auch unabhängig vom Flugpreis, enthalten sein? Bei dem Sitzplatz würde ich eher verstehen, wenn es nicht erstattet würde, er wurde ja für uns frei gehalten. Was meinst du?
    Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Hallo Ines,

      Gepäckgebühren… sind alles Serviceleistungen der Fluggesellschaft, die einfach nicht stornierbar sind. Man kann sich nur Gebühren erstatten lassen, die Ryanair an Dritte weiterleiten muss.

  124. David sagt:

    Und noch eine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich den Rückflug nicht genutzt habe. Kann ich dafür auch Geld wieder bekommen?

  125. David sagt:

    Hi,

    wie sieht das ganze bei Turkish Airlines aus? Habt ihr Informationen dazu?

    Grüße

  126. Tanja sagt:

    Darf Opodo wirklich 50 EUR pro Person Bearbeitungsgebühr verlangen? Wenn nicht, habe ich eine Chance, das Geld zurückzubekommen?

    Sie haben mir nämlich den zu erstattbaren Betrag von 22,50 EUR(!) schon zurückgebucht.

    Von Seiten AirFrance würde ich für die Stornierung meines Fluges 57,50 EUR Steuern zurückbekommen… Tja allerdings behält davon opodo 50 EUR ein 🙁

    Hab schon überlegt, ob man nicht mal eine Verbrauchersendung mit dem Thema beschäftigt 😉

    Danke für Deine Rückmeldung.

    VG

    • Johannes sagt:

      Du hast bei der Buchung den AGB’s zugestimmt. Da steht es drin. Es gab zwar gegen Unister ein Urteil, dass sie keine Gebühren erheben dürfen, sie haben die Gebühr aber einfach unbenannt und sie wird weiterhin erhoben. Deswegen stehen deine Chancen, ohne Klage, schlecht.
      Du hättest dich sonst auch direkt an die Fluggesellschaft wenden können. Vorher.

  127. Vera sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe einen Flug gebucht, der laut Rechnung nicht erstattbar (ACHTUNG ! DER VON IHNEN GEBUCHTE TARIF IST NICHT ERSTATTBAR, ..) ist.
    Nun möchte ich den Flug aber nur umbuchen, doch der Verkäufer ( NUR Flug) sagt das wäre nicht möglich.
    Erstatten und Umbuchen sind doch zwei unterschiedliche Dinge?
    VielenDank

    Vera

    • Johannes sagt:

      Die Bedingungen des Tarifs, auch Fare Rules genannt, werden von der Fluggesellschaft und nicht von dem Reisebüro festgelegt. Da kann auch einfach stehen: Nicht stornierbar. Nicht umbuchbar und daran muss sich das Reisebüro halten.

  128. Marie sagt:

    Hallo,

    ich habe für Juli einen Hin- und Rückflug nach Vancouver (Canada) mit American Airlines – über Flug.de gebucht, werde die Reise aber wahrscheinlich doch nicht antreten. Greift das Gesetz bei ausländischen Airlines auch? Laut American Airlines Website und der Buchungsbestätigung ist eine Stornierung nicht möglich und ich weiß nicht, ob ich überhaupt die Chance habe, Steuern und Gebühren zurück zu bekommen. Und wo müsste ich die Stornierung & Rückerstattung ggf. einfordern? Flug.de oder der Airline?

    Vielen Dank!
    Marie

    • Johannes sagt:

      Das ist abhängig den Ländern zwischen der der Flug durchgeführt wird. Weder aus Kanada oder USA ist mir solch eine Regelung bekannt.

      • Marie sagt:

        Hmmm, danke dir schonmal!

        Da ich den Flug in Deutschland über eine deutsche Website gebucht habe und auch von/nach Dtl. fliege, könnte es ja sein, dass EU-Recht gilt. Ich hab aber keine Ahnung, vllt ist das eine Grauzone.

        Trotzdem Danke 🙂

  129. Yvonne sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe bei Seat24 einen Flug nach Brüssel gebucht (01.04.2016).
    Nach dem Anschlag wollte ich den Flug stornieren, da ja auch derr Flughafen auf unbestimmte Zeit geschlossen war und habe nur automatische Antworten erhalten.
    Am Abflugtag kam auch keine Info, dass nun auch der Flug seitens der Airline (Brüssel Airlines) gestrichen wurde. Ich habe es nur auf der Flughafenseite gesehen. Ich schrieb nun nochmals eine Mail bzgl. der Rückerstattung des Tickets. Und habe noch keine Antwort erhalten.

    Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen? Habe ich tatsächlich ein Recht, die Kosten zurück zu bekommen? Welcher Weg bleibt mir noch, wenn sich keiner meldet?
    Vielen Dank für eine kurze Meinung von Dir!

    Viele Grüße
    Yvonne

    • Johannes sagt:

      Ich denke Brussels Airlines ist aktuell mit den Anfragen überfordert. Wenn du schneller eine Rückmeldung erhalten willst, würde ich Brussels Airlines bei Facebook/Twitter anschreiben.

      • Yvonne sagt:

        Lieben Dank für Deine schnelle Antwort! Auf der Seite der Airline steht, dass bei Buchung über einen Reiseveranstalter die Rückerstattung über diesen erfolgen muss. Und Seat24 droht meine ich auch noch mit extra Gebühren, wenn man sich direkt an die Airline wendet.

        • Johannes sagt:

          Da es sich ja um eine Stornierung seitens der Airline handelt, sollte dafür keine Gebühr verlangt werden. Ich würde mich direkt an Seat24 wenden.

  130. Marco sagt:

    Hallo Johannes,

    zuerst einmal danke dafür, dass du hier so viele Fragen beantwortest!
    Ich habe letzten Monat mit Bravofly einen Flug mit Kenya Airways auf die Seychellen gebucht (605€), den ich nicht antreten möchte. Kenya Airways sagt man kann zwar bei ihnen kündigen, aber es gibt absolut kein Geld zurück, nichtmal Steuern und Gebühren etc. Bravofly sagt es gibt 120€ zurück, also 140€ ohne Abzug der Bravofly Gebühren. Die Seychellen erheben eine Departure Gebühr von 50$, welche im Flugpreis enthalten ist und welche ich gerne wieder hätte. Bravofly kooperiert nicht, was die genaue Auflistung der Flugpreisgestaltung angeht ( 2 x Ja, das schicken wir- nichts passiert).
    Beim Buchen war die Aufteilung 120€ Ticketpreis, 485€Gebühren. Jetzt bin ich mir unsicher bei wem ich kündigen soll und ob ich mich mit den 120€ zufrieden geben soll. Bei Kenya airways direkt schlagen ähnliche Flüge (dieser ist ausverkauft) mit ca. 150€ Steuern und Gebühren zu buche, also kommt das schon in etwa hin denke ich. Hier mal ein Beispiel bei einem Flug über Paris (meiner geht beim Hinflug über Amsterdam):

    Fare Basis
    €120.00
    Airline fuel and insurance surcharge
    €3.54
    Carrier imposed surcharge
    €314.00
    Total Air Transportation Charges
    €437.54
    Taxes, Fees and Charges
    OYCB
    €41.49
    DESE
    €5.50
    RAEB
    €17.09
    Passenger Service Charge - international
    €29.13
    French Aviation Tax
    €16.30
    Passenger Service Fee
    €44.04
    Total Taxes, fees and charges
    €153.55
    Total per Adult
    €591.09
    x 1 Adult
    €591.09

    Irgendwelche Ratschläge? Einfach bei Bravofly kündigen und die 120€ akzeptieren? Oder vielleicht versuchen mehr zu bekommen?
    Danke für die Antwort!

    • Johannes sagt:

      120€ ist schon eine stattliche Summe. Du musst auch immer sehen, dass die Rechtslage Seychellen ganz anders sein kann was die Rückerstattung der Gebühren angeht. Ich würde die 120€ akzeptieren.

  131. Dagmar Schulz sagt:

    Hallo Johannes,
    habe ein Problem mit der Zuständigkeit der Rückzahlung der Flugnebenkosten.
    Vorgang:
    1. Flug DUS-AGP-DUS (airberlin) bei Seat24 für 2 Pax gebucht.
    2. Rückflug AGP-DUS konnte nicht angetreten werden.
    3. Nach Hinflug habe ich 14 Tage vorher den Rückflug bei AB storniert.
    4. Rückzahlung der Flughafengebühren (nicht der Flugkosten) sowohl bei Seat24 als auch bei airberlin beantrag. Seat24 sagt, AB sei zuständig und AB sagt, die Rückzahlung muss bei Seat24 beantragt werden. Seat24 sagt daraufhin, die Bearbeitungsgebühren würden die Rückzahlung überschreiten.
    Nach meinem Verständnis werden Flughafengebühren doch immer durch die Fluggesellschaft bezahlt. Also müsste doch AB auch die Rückzahlung leisten – oder? Was kann ich tun?

  132. Salvatore sagt:

    Hallo,
    Habe im Sommer bei einem Flug mit meiner Familie nicht antreten können.
    Mir wurde gesagt ich habe das Geld verloren.
    Ich wusste nicht dass man gesetzlich die Gebühren und Steuer zurück bekommt.
    Gibt es eine Frist bei air Berlin oder kann ich nach einem halben Jahr immernoch mein Geld zurückfordern?
    Grüße

  133. Julia sagt:

    Hallo Johannes,
    vielen Dank erstmal für den ausführlichen Artikel. Ich bin gerade damit beschäftigt mit die Steuern und Gebühren für einen nicht angetretenen Flug zurück zu holen, leider seeehr langwierig und nervig weil sich niemand zuständig fühlt. Und genau dazu auch meine Frage: Kann ich die Erstattung direkt bei der Airline einfordern, wenn ich über ein „online-Reisebüro“, in diesem Fall fluege.de gebucht habe?
    Danke schonmal vorab für die Antwort 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Julia,

      ich würde dir sehr empfehlen die Erstattung direkt bei der Airline anzufordern. Rechtlich gesehen endet nach den Abflug die Zuständigkeit des Reisebüros.

  134. Jennifer sagt:

    Hallo Johannes,

    danke für deinen aufschlussreichen Artikel. Falls du hier noch aktuell Fragen beantwortest, hätte ich mal einen etwas anderen Fall:

    Gestern haben mein Partner und ich 2 Tickets von Deutschland nach Indonesien mit Turkish Airlines gebucht, allerdings über Seat24, da dies billiger war. Bei der Namenseingabe und späterer Kontrolle bei der Kaufbestätigung stimmten alle Eingaben. Bei der Bestätigungsemail haben nun 4 letzten Buchstaben meines Vornames gefehlt. Statt „Jennifer“ steht dort nun nur noch „Jenn“.

    Bei Seat24 angerufen – sie sagten, wir sollen stornieren, kriegen von 490€ nur 13€ zurück. Nach langer Diskussion lenkten sie ein eine inoffizielle Nachricht an Turkish zu senden, um meinen Vornamen zu korrigieren.
    Bei Turkish angerufen – sie weigern sich komplett meinen Vornamen zu ergänzen, sagen, dass ich so nicht fliegen kann und direkt ein neues Ticket buchen muss.

    Ich verstehe aber nicht, wieso ich für 4 fehlende Buchstaben, die systemseitig irgendwie fehlerhaft übertragen worden sind, 500€ nochmals zahlen soll. Als Student!

    Nun kam mir die Idee, leider doch ein neues Ticket zu buchen, damit ich bloß nicht am Abflugtag stehen gelassen werde, und dann das Ticket mit dem „falschen“ Vornamen verfallen zu lassen.

    In wie fern kann man in meiner Situation etwas tun bzw. lohnt es sich, auf die Erstattung der Steuern und Gebühren zu hoffen? Seat24 hat (soweit ich recherchieren konnte) keinen Sitz in Deutschland. Spielt das eine Rolle?

    Vielen Dank im Voraus und ich wäre unfassbar dankbar und glücklich deine Meinung zu hören. Ich verzweifle hier langsam.

    • Johannes sagt:

      Die Seite mit der Kaufbestätigung habt ihr wahrscheinlich schon geschlossen und kein Screenshot von gemacht? Trotzdem ist Seat24 schuld und deswegen solltest du da hartnäckig bleiben und auf eine kostenlose Änderung beharren. Zur Not einfach mal mit einem Rechtsanwalt drohen. Wirkt oft wunder und sonst dir einen Supervisor geben lassen.
      Außerdem würde ich noch einmal versuchen bei Turkish Airlines anzurufen und um eine Korrektur bitten. Oft bekommt man von einem anderen Mitarbeiter eine ganz andere Antwort. Sonst auch immer nach dem Supervisor verlangen.

      Dazu muss man sagen: Seat24 lebt von Umbuchungen und Stornierungen da sie eine zusätzliche Gebühr erheben, die man bei bei einer Buchung direkt bei der Airline nicht hätte zahlen müssen.

      Es gibt auch eine Regel der IATA die besagt, das drei Buchstaben im Namen falsch sein dürfen. Leider sind es hier 4 :/ sonst wäre das alles kein Problem.

      Die Steuern und Gebühren zurückzuverlangen wäre der letzte möglich Schritt und hat nichts mit Seat24 zu tun. Da musst du dich am besten direkt an Turkish Airlines wenden.

  135. Olga sagt:

    Hallo, ich habe vor einer Weile Flüge mit Ryanair ab Barcelona nach Berlin und zurück gebucht, und werde diese sicherlich verfallen lassen. Der Hinflug ist Anfang Juli und der Rückflug erst Anfang September – warte ich da bis der Rückflug auch verfallen ist, oder erbitte ich die Steuern separat pro Flug, weil Ryanair von einer 30Tagefrist spricht? Ich weiss, dass Ryanair ebenfalls 20 Euro Verwaltungsgebühr erheben möchte, wogegen ich präventiv auf das Urteil von 2011 verweisen würde, aber wie sieht es mit dieser Frist aus?

  136. Siva sagt:

    Ich habe gestern über lastminute.com einen Flug für knapp 210€ gebucht. Leider habe ich heute erfahren, dass ich zu voreilig gebucht hatte, da ich leider in dem Zeitraum verhindert bin. Nun habe ich lastminute.com kontaktiert, und angefragt, was eine Stornierung kosten würde. Ich war baff, als die mit 30€ Erstattung bzw. 50€ Gutschein ankamen.
    Sollte ich hier lieber direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen, oder hat lastminute.com ähnliche Klauseln wie fluege.de, und bestraft z.B. das nicht-fliegen.
    Vielen Dank schon mal im Vorraus.

    • Johannes sagt:

      Welche Airline und wann genau gebucht? Ggf. kann man den Flug noch innerhalb von 24h kostenlos stornieren.

      • Siva sagt:

        Gebucht wurde es bei SAS. Ich habe mich anhand des PNR-Codes versucht zu stornieren, bekomme leider diese Meldung: „Ups… sieht ganz so aus, als hätten Sie nicht über unsere Website gebucht! Leider können wir keine Umbuchung oder Stornierung für Sie vornehmen. Aber keine Sorge: unsere freundlichen Kollegen in Ihrem Reisebüro oder Ihrem Callcenter helfen Ihnen gern weiter! Sollten Sie doch bei uns gebucht haben, wenden Sie sich telefonisch an: 01805 11 70 02.“
        Und die Buchung wurde erst heute morgen erstellt.

        • Johannes sagt:

          Ruf bei SAS an und frag ob die ne 24h Storno anbieten. Dann kontaktiere Lastminute.de und lass das machen. Die sollten dann nur ihre Umbuchungsgebühr nehmen. Wie teuer war der Flug?

        • Siva sagt:

          Also, SAS bietet wohl eine 24h Storno an, allerdings wohl nur, wenn man direkt über die Airline gebucht hatte.
          Mit Lastminute hatte ich ja heute morgen Kontakt gehabt, die wollten sich bei SAS über die Rahmenmöglichkeiten erkunden, und haben mir dann heute Abend die gute 30€ bzw. 50€ Erstattung angeboten.
          Der Flug hatte 210€ gekostet.

        • Johannes sagt:

          Ich würde da noch einmal bei Lastminute.de nachhaken. Die sollten das eigentlich auch können.

    • Siva sagt:

      Lastminute.de stellt sich quer. Die sind noch nicht mal in der Lage, mir zeitnah eine Rechnung zu schicken (und es wird dann eine Rechnung sein, ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer). Mein Plan ist jetzt den Flug nicht anzutreten, und dann die restliche Gebühr über die Fluggesellschaft zu bekommen. Eventuell habe ich ja Glück, und der Flug wird von der Airline anders terminiert, sodass man die Summe komplett erstattet bekommen könnte.
      Ansonsten ist der Service von Lastminute.de eine Frechheit, man sieht das auch auf der Facebook-Seite. Nur negative Erfahrungen.

      • Johannes sagt:

        Wenn das kein innerdeutscher Flug ist, wird eh keine Umsatzsteuer fällig. Nächstes Mal einfach direkt bei SAS buchen ;). Kostet halt etwas mehr, dafür hat man aber kein Reisebüro was für jedem Service die Hand aufhält.

  137. Air Berlin verstößt gegen Gesetze sagt:

    Ich habe bei Air Berlin eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren angefordert. Dort kommen Sie einem nur dumm.

    Zunächst wird gesagt, dass die Air Berlin Bearbeitungsgebühr höher ist, als der Betrag der Steuern und Gebühren und haben auf ihre AGB verwiesen.
    Sucht man dort nach der Bearbeitungsgebühr, wird man auf eine andere Datei verwiesen wo wiederum nichts steht.

    Nach einem Monat habe ich einen neuen Versuch bei Air Berlin gestartet und dann haben sie mir freundlich eine neue Rechnung des Fluges geschickt, wo der Betrag der Rückerstattung bei 0.00 € liegt.

    Verschiedene Bearbeiter, verschiedene Antworten, gleiches Resultat: Es gibt nichts zurück!

    • Johannes sagt:

      Das ist einfach eine Masche von Air Berlin. Hast du auch auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10 verwiesen?

      Zur Not: Schalte die Schlichtungsstelle ein: https://travel-dealz.de/ratgeber/fluggastrecht-durchsetzten/#Fall-bei-der-Schlichtungsstelle-einreichen

      • Jochen sagt:

        Hallo,
        ich habe das gleiche Problem mit „Germanwings“, Pauschalreise im Januar 2015!!! storniert, Rückforderung der Steuern und Gebühren an Germanwings gestellt, per Mail, per Einschreiben, per Anwalt. Zwischendurch noch eine Klage wegen Betruges, die leider eingestellt wurde, weil natürlich kein Vorsatz zu erkennen ist. Jetzt möchte der Anwalt klagen, wir kennen aber die Beträge nicht, die Germanwings für die Flüge Stuttgart-Mallorca-Stuttgart veranschlagt. Und ohne diese Beträge kann ich nicht klagen. An den Reiseveranstalter kann und will ich mich nicht wenden, auch da gab es schon zwei Gerichtsurteile (zu meinen Gunsten). Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen!?

        • Johannes sagt:

          Ohne deinen Reiseveranstalter wirst du da wahrscheinlich nicht dran kommen. Sonst mal gucken was bei vergleichbaren Flüge Stuttgart-Mallorca so von Germanwings erhoben wird.

  138. Ute sagt:

    Haben am 8.12.2015 unsere Flüge von Hamburg nach Newcastle verpasst (der Flughafen Hamburg ist derzeit am besten aus der Luft erreichbar). Gebucht hatten wir über ebooker Portal bei SAS.Am 12.1.2016 hatte ich mich, orientierend am Musterbrief aus diesem tollen Forum, schriftlich an SAS gewendet und um Rückerstattung der Steuern und Gebühren gebeten. Heute, am 22.1.2016 der Zahlungseingang auf dem Konto inklusive freundliche Grüßen in der Zeile „Verwendungszweck“. Besser gehts kaum.Vielen Dank für dieses hilfreiche Forum.

  139. Jan sagt:

    Hallo,

    zunächst möchte ich Deine tollen Ratgeber loben! Finde das echt klasse!

    Ich habe gleich zwei Fragen:
    1. Wo steht bei Ryanair (vor oder nach Buchung) wie viel Steuern & Gebühren im Gesamtpreis drin stecken?
    2. Hat man eine Chance Steuern & Gebühren zurückzufordern ohne die 20€ Bearbeitungsgebühr abgezogen zu bekommen (da ja auch laut LG Berlin rechtswidrig)?

    Vielen Dank für Deine Tipps!

  140. Eiskristall sagt:

    Hallo,
    Wie lange nach dem Nichtantritt kann ich die Erstattung beantragen? Airline ist einmal Condor und einmal Ryanair
    Danke!
    LG

    • Johannes sagt:

      Ich gehe von einer Verjährung von 3 Jahren aus. Allerdings kann ich dir das nicht versichern. Wenn dann solltest du einen Rechtsanwalt fragen.

  141. Mayer Martina sagt:

    Hallo, haben gestern über Flüge de einen Flug nach Bangkok gebucht. Flüge de verlangt Gebühr für Flugbuchung von 119.96 Euro ist das rechtens? Haben es erst nach bezahlen gesehen. Kann ich das zurück erstattet? Gruß Martina

    • Johannes sagt:

      … deswegen sollte man nicht über Fluege.de buchen ;).
      Die Gebühr wird aber nur erhoben, falls du deinen Flug nicht antritts. Hast du das vor?

  142. Marcel sagt:

    Hallo Johannes, ich habe gestern einen einfachen Flug nach Reus für meine 13 jährige Tochter gebucht. Es gab keine Abfrage des alters während der Buchung. Nun erfahre ich, dass Kinder unter 16 Jahren mit Ryanair nicht unbegleitet fliegen dürfen. Auf meinen Anruf bei Ryanair sagte man mir das der Flug nicht storniert werden kann, dass Kind aber auch nicht alleine fliegen darf. Wie kann ich den Flug stornieren? Die freundliche bei Ryanair sagte mir, ich soll einfach die Lastschrift zurückbuchen. Geht das ohne Ärger?
    VG und Danke

    • Johannes sagt:

      Hast du den Flug direkt auf Ryanair.com gebucht? Du hast dann wahrscheinlich einen Erwachsenen und kein Jugendlichen gebucht oder? Leider steht das ja auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair, die du bei der Buchung akzeptiert hast.

      Du kannst natürlich die Lastschrift zurückbuchen lassen allerdings kann dann Ryanair trotzdem den Flugpreis von dir verlangen. Du musst auch bei der Bank eine Begründung für die Rückbuchung angeben.

      Wie hoch war der Flugpreis denn? Sonst würde ich das unter Lehrgeld abschreiben und von Ryanair zumindest die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurückverlangen: https://travel-dealz.de/ratgeber/steuern-gebuehren-zurueckfordern/

      • Marcel sagt:

        Hallo Johannes, ich habe direkt bei Ryanair.com gebucht und eine Altersabfrage gab es nicht. Ich konnte nur angeben ob Frau oder Fräulein und Fräulein habe ich ausgewählt. Die Lastschrift haben wir zurückgebucht und promt auch eine Storno von Ryanair erhalten. Derzeit sieht es also so aus, als hätten wir Glück gehabt. Besten Dank und schöne Grüße

  143. Richrath sagt:

    Hallo,

    wir ( 2 Per.) konnten leider die Hin- und Rückflüge D´dorf- TF Süd – D´dorf ,bei Condor nicht antreten.
    Die gebuchten Flüge, direkt bei Condor, sind weder stornierbar noch umbuchbar.
    Können wir die Flughafen-, Sicherheitskosten, Steuern und Servicegebühren
    zurück verlangen? Rechnet Condor für die Rückzahlung eine Bearbeitungsgebühr?
    Wenn ja, wie hoch darf diese Gebühr sein?

    Danke für die Antwort

    • Johannes sagt:

      Personenbezogen Gebühren könnt ihr zurückverlangen. Diese muss Condor schließlich nicht zahlen, wenn ihr den Flug nicht antretet. Ich habe leider keine Erfahrung mit Condor aber kann gut sein, dass sie eine Bearbeitungsgebühr erheben. Tun dürfen sie das nicht.
      Frag einfach mal an. Wenn sie mit einer Bearbeitungsgebühr kommen, verweis auf das Urteil vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10.

  144. Michaela sagt:

    Wie wende ich mich direkt ohne Umweg über die OTA an die Fluggesellschaft (Opodo/Air Berlin)?

    „Diese Gebühr kann man umgehen, indem man sich direkt ohne Umweg über das Reisebüro an die Fluggesellschaft wendet.“

  145. Florian sagt:

    Super Tipp, vielen Dank. So bin ich auf auf ein sprachliches Schmankerl in den Ryanair-FAQ gestoßen:

    „Beruecksichtigen Sie bitte, dass bei dieser Telefonlinie nur die Anruefe wegen der speziellen Hilfeleistungen behandelt sein koennen, wird generalle Erkundigung ueber die RyanAir Fluege, Buchungen oder andere weiteren Fragen ausser der Erkundigen der besonderen Hilfeleistungen nicht beantwortet sein.“

  146. Fabian sagt:

    „Diese Gebühr kann man umgehen, indem man sich direkt ohne Umweg über das Reisebüro an die Fluggesellschaft wendet.“

    Hast Du das schon mal ausprobiert?
    Ich hatte gestern die Wahl, für 224,- direkt bei AB zu buchen, oder für 181,- via Skycheck/Zahlung Amex über Flüge.de

    In deren Rechnung steht: 28,- Fare + 153,98 Tax.
    Diese splitet sich laut AB.com in „Steuern und Gebühren“ und „Treibstoff- und Sicherheitszuschlag“.

    Angenommen, der Flug wird nicht angetreten – was passiert / sollte passieren, wenn ich mich direkt an AB wende und die 154,- zurückfordere? 🙂

    • Johannes sagt:

      Du solltest dir vor der Buchung die AGB’s von Fluege.de durchlesen. Ganz interessant dazu ist IV. Besondere Regelungen bei Flugbuchungen Absatz 6:

      Bei Nichterscheinen bzw. Nichtantritt des Fluges ermächtigen Sie uns bereits jetzt, den Flug zu stornieren und etwaige Erstattungen seitens der Fluggesellschaft anzufordern. Wir berechnen hierfür eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Ticket, die mit dem Erstattungsbetrag der Fluggesellschaft verrechnet wird. Die Gebühr ermäßigt sich, soweit die Erstattung der Fluggesellschaft diese unterschreitet. Für Sie fallen in diesem Fall keine über den ursprünglichen Ticketpreis hinausgehenden Kosten an.

      Falls du vorhast, den Flug vielleicht verfallen zu lassen, würde ich lieber direkt bei Air Berlin buchen. Den Stress den man mit Fluege.de haben kann, ist das meiner Meinung nicht wert.

      Zuschläge sind übrigens keine personenbezogene Gebühren und werden deswegen nicht erstattet.

      • Fabian sagt:

        Ok. Danke. Die Wahrscheinlichkeit des Nichtantritts ist gering, von daher lieber 43,- bei der Buchung gespart.
        (wenn man zu viel Zeit und Nerven hat, kann man natürlich bei AB buchen und es über die Best Price Garantie versuchen)

        Was sagst Du denn zu http://www.finanztip.de/flugstornierung:

        „Treibstoffzuschlag zurückverlangen – Viele Airlines erstatten die Kerosin- oder Treibstoffzuschläge nicht, wenn der Fluggast die Reise nicht antritt. Anders als die Steuern und die Flughafengebühr erhebt die Airline den Kerosinzuschlag nicht für Dritte. Die Zuschläge sind meist Preisbestandteile, wie es sich aus den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Trotzdem können Sie auch solche Zuschläge zurückverlangen, wenn Sie nicht fliegen. Schließlich verbrauchen Sie dann auch keinen Treibstoff.“

        • Johannes sagt:

          Wie du meinst aber ich habe dich gewarnt ;).

          Du kannst es auch gerne versuchen aber mir es kein Fall bekannt, wo der wirklich Treibstoffzuschlag zurückerstattet wurde. Urteile dazu sind mir leider auch nicht bekannt.

  147. Christian H sagt:

    Hallo,

    Wir haben im Februar einen Flug (Air Europa) über Opodo.de für Dezember 2015 gebucht. Wir können nun aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen meiner Frau nicht fliegen… Die Bearbeitunggebühr der Stornierung beträgt 50 EUR / Person. Doch recht hoch wie ich finde…
    Ich bekam dann folgendes Feedback von Opodo nachdem ich Sie mit o.g. Urteil konfrontiert habe.

    Sehr geehrter Herr Hxxxx,

    die Bearbeitungsgebühr können Sie unseren AGB’s entnehmen und ergibt sich aus dem Bearbeitungsaufwand, den wir für eine Stornierung haben.
    Das von Ihnen zitierte Urteil betrifft einen Einzelfall und eine Fluggesellschaft, nicht einen Reisevermittler.

    Ist das überhaupt zulässig?

    Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Hallo Christian,

      es geht bei dir also noch um eine Stornierung und nicht um eine Erstattung der Gebühren (erst einmal). Dafür kann dein Reisebüro (hier Opodo) natürlich eine Gebühr verlangen. Das hat Opodo in deren AGB’s (siehe 3.1 Stornierungen und Änderungen) so festgelegt. Diese hast du ja auch bei der Buchung akzeptiert.

      Wenn bei dem Ticket eh keine Hoffnung auf eine Teilerstattung des Flugpreises besteht, würde ich dir raten einfach nach dem Abflug die Steuern & Gebühren zurück zu verlangen. Dafür verlangt Opodo zwar auch eine Gebühr in Höhe von 25€ pro Person (siehe 3.3 Rückerstattungen) aber wenn du dich direkt an die Airline (Air Europa) wendest, solltest du diese umgehen können. Wenn du das aber über dein Reisebüro machst, können die für den Service auch eine Gebühr erheben.

      • Christian H sagt:

        Hallo Johannes,

        Danke dir für dein rasches Feedback 🙂 Nichtsdestotrotz finde ich 100 EUR Bearbeitungsgebühr (seitens Opodo) eher unangemessen…

      • TomTomsn sagt:

        Bist du dir sicher?

        Laut dem Urteil des LG Leipzig vom 08.04.2014 (08 O 1784/13) werden hier auch expliziert Reisevermittler impliziert: http://www.vzbv.de/urteil/reisevermittler-darf-keine-stornogebuehr-verlangen

        • Johannes sagt:

          Unister hat die genannten Auszüge in den AGB’s angepasst und die Gebühren umbenannt. Das scheint wohl gereicht zu haben zumindest gab es, meines Wissens nach, keine weiteres Urteil gegen Unister.

          Man kann aber trotzdem versuchen, mit dem Urteil zu argumentieren. Allerdings habe ich damit noch keine Erfahrungen gesammelt.

        • TomTomsn sagt:

          Ich streite mich gerade darüber mit Tripado. Als Urteile habe ich

          -KG Berlin, Urteil vom 12. August 2014, Az. 5 U 2/12
          -LG Leipzig vom 08.04.2014 (08 O 1784/13)
          -LG Frankfurt, Urteil vom 08. Juni 2014, Az. 2-24 S 152/13

          aufgeführt.

          Antwort kam heute: ​

          „Das von Ihnen angeführte Gerichtsurteil richtet sich ausschließlich gegen eine Fluggesellschaft und ist auf einen Reisevermittler nicht anwendbar. Zudem bietet der zwischen Ihnen und der Tripado GmbH geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag keine rechtliche Grundlage zur Erstattung des Flugpreises in der von Ihnen geforderten Höhe.

          Wir bitten Sie deshalb Ihre Forderung direkt an die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft zu richten. Sollte Sie die Fluggesellschaft wiederum an uns verweisen bitten wir Sie um den ausdrücklichen Hinweis an die Airline, dass wir als Reisevermittler eine Erstattung des Flugpreises nur zu den im Reservierungssystem der Fluggesellschaft hinterlegten und Ihnen bereits mitgeteilten Konditionen vornehmen können.“

          Jetzt haben die doch tatsächlich meine Buchung storniert, obwohl ich ausdrücklich in meiner E-Mail darauf hingewiesen habe, das ich eine Stornierung nur ohne Gebühren akzeptiere. =/

          Interessanterweise zieht Tripado genau ihre 75,00 Euro Stornierungsgebühr von den Steuern des Tickets ab, so dass mir bei 142,22 Euro Steuern nur 67,22 Euro bleiben. Ich werde der Verbraucherzentrale mal eine E-Mail schreiben.

          Was soll ich jetzt tun?

        • Johannes sagt:

          Hast du denn versucht das direkt über die Fluggesellschaft zu klären? Hast du versucht die Steuern und Gebühren vor oder nach dem Reiseantritt zu erhalten?

          Sonst würde ich es speziell mit dem Urteil gegen Unister noch einmal versuchen.

  148. Benjamin N. sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Problem! Und zwar hatte ich einen Flug mit Norwegian Airlines gebucht, der am 22.9.2015 losfliegen sollte. Doch davor habe ich gemerkt, dass meine Freundin, für die ich den Flug gebucht hatte nicht so früh fliegen konnte und habe den Flug wieder storniert. Wenn ich das jetzt alles richtig gelesen habe, dann habe ich jetzt also ein Recht, die Gebühren (personenbezogenen) zurückzuvordern. Richtig? Was kann man machen, wenn die Airline, dies ignoriert bzw. nicht verstehen will? Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich würde gerne nochmal die Bestätigung von Ihnen haben, ob Sie das genau so sehen, dass ich was zurück vordern kann und was Sie an meiner Stelle jetzt versuchen würden zu tun. Vielen Dank schonmal.

    Liebe Grüße

    Ben

    • Johannes sagt:

      Wie hast du denn dein Anspruch bisher versucht geltend zu machen? Nur über das Kontaktformular oder auch per Einschreiben.

      Norwegian ist leider nicht Mitglied der söp. Deswegen bleibt dir eigentlich nur der Weg einen Anwalt einzuschalten und zur Not deinen Anspruch vor Gericht durchzusetzen. Wenn Start- oder Zielort in Deutschland ist, ist dort eine Klage bei Gericht möglich.

      • Benjamin N. sagt:

        Ich habe einmal angerufen, dann dass Forular bei denen ausgefüllt, wo ich nie eine Antwort drauf bekommen habe und das ist jetzt schon über 1 Monat her, dann habe ich Sie jetzt schon mehrmals per E-Mail bzw. über deren Kontaktformula Kontaktiert und nachgefragt. Die verstehen es aber anscheinend nicht, dass die Taxes nicht gleich das Flugticket ist. (Wird ja aus beiden zusammengesetzt sozusagen und so entsteht der Flugpreis.) Aber die haben mir jetzt z.B. geantwortet, dass es ein nicht erstattbarer Flug war. Also haben Sie es mal wieder nicht verstanden. Und eben habe ich dann nochmal etwas deutlicher geantwortet und endlich um die Rückzahlung gebeten. Ja Start war Barcelona und Ziel Hamburg.

  149. sven sagt:

    hallo, habe eine kurze frage zur rückerstattung bei ryainair. diee kündigen ja direkt unter dem formular an dass sie 20 euro gebühr verlangen….soll ich ne email hinschreiben oder erstmal abwarten?

    gruß
    sven

  150. Tamara sagt:

    Hallo! Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich mir nicht sicher, ob ich meinen Flug nach Irland mit Aer Lingus in zwei Wochen wirklich antreten kann.
    Auf der Seite steht, dass eine Verwaltungsgebühr von 20€ pro Flug, also insgesamt 40€ erhoben wird, wenn man die Steuern zurückerstattet bekommen möchte. Ist das zulässig oder kann man sich auf das Urteil des Landgerichts Berlin berufen?

    • Johannes sagt:

      Das ist natürlich nicht zulässig. Ich würde dann auf das Urteil verweisen. Trotzdem keine Garantie, dass die Fluggesellschaft dann einknickt.

  151. Benjamin N. sagt:

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage. Ich muss leider meinen Flug bei Norwegian Airlines stornieren, da mir der Flug nun doch zu früh ist. Ich habe dort eben angerufen und man hat mir gesagt, dass ich nicht die vollen Steuern zurück bekommen werden würde und Norwegian Airlines wohl um die 6€ als Gebühr dafür nimmt. Ist das rechtens? Denn schließlich bedeutet das doch nichts weiter, als dass Norwegian sich mit 6€ bereichert, die Ihnen gar nicht zu stehen, da wie oben beschrieben erst kurz vor dem Flug die Steuern bezahlt werden von der Airline. Ist dies also Akzeptabel? Mein Flug wäre erst in 4 Wochen gegangen…Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen. Liebe Grüße Ben

    • Benjamin N. sagt:

      Ich hätte mal weiterlesen sollen…ich blödmann…hat sich erstmal erledigt. Steht ja bereits da, habe auf das Urteil verwiesen und hoffe das es klappt. Danke!!

      • Johannes sagt:

        Haha 🙂 Schön das damit alle Fragen beantwortet sind. Sollte sich Norwegian trotzdem weigern, kannst du dich gerne noch einmal melden.

      • Silvana sagt:

        Hat es denn bei dir geklappt, dass die airline dir die Administrationsgebühren erlassen hat? Würde mich interessieren,da ich dasselbe Problem mit norwegian habe.

  152. Elisa sagt:

    Ist die Rechtslage in Österreich gleich, dass eine Bearbeitungsgebühr nicht zulässig ist?

  153. Michaela sagt:

    Hallo Johannes,
    danke für diese hilfreiche Information. Habe einen Flug bei AirBerlin storniert und auf das Urteil verwiesen. Trotzdem halten sie an der Storno-Gebühr fest. Sie verweisen auf die AGBs bei Buchung eines FlyDeal-Tarifs, der eigentlich nicht stornierbar ist. Damit muss ich wohl leben, oder?
    Gruß,
    Michaela

    • Johannes sagt:

      Ich würde Air Berlin antworten das deren AGB’s kein Gesetzt darstellen, du die Steuern und Gebühren nur vorgestreckt hast. Setzte noch einmal eine Frist von 2 Wochen und schreib hinzu, dass du anschließend den Fall deinem Rechtsanwalt übergeben wirst (ob du es dann auch machst, bleibt dir überlassen).

      Meistens kommt dann eine Antwort wie „… ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, erstatten wir ihnen den vollen Betrag…“

    • Gesine sagt:

      Hallo Michaela,

      hatte das gleich Problem. Hast du die 25€ Bearbeitungsgebühr zurück erstattet bekommen? Viele Grüße Gesine

  154. Karl sagt:

    Sorry, nochmal die Frage: Gibts denn einen Ansprechpartner bei Ryanair? Denn das bekloppte Computersystem kann mir nicht helfen – das streikt immer aufgrund des (angeblich) zu langen Zeitraum, der vergangen ist..

  155. Matthias sagt:

    Vor ein paar Wochen habe ich wegen diesem Stromausfall in Amsterdam leider meinen Anschlussflug verpasst. Die Frau dort am Schalter hat gemeint das Germanwings-Tickt sei „non refundable“, ich könnte lediglich die Flughafengebühren zurückfordern, wäre aber die Mühe nicht wert („tiny tiny amount“). Habe es nun dank deinem Artikel doch getan… und 33 von 50 Euro zurückbekommen! Soviel zu winzig kleiner Betrag 😉 Vielen Dank!

    • Johannes sagt:

      Das freut mich 😀 ! Germanwings wollte nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr?

      • Matthias sagt:

        Ne wollten sie nicht, war überhaupt kein Problem. Alles wie im Artikel beschrieben: Kontaktformular, leicht abgewandelter Text… und sechs Tage später EUR 66,84 Euro mehr auf dem Konto gehabt (waren zwei Tickets).

        War allerdings nur eine Woche nach dem Absturz. Will nicht ausschließen, dass sie da kulanter waren als sonst.

  156. Alban sagt:

    Hi,

    macht es für die Erstattung einen Unterschied, ob ich einen Flug (nä. Sonntag)vorher storniere oder einfach nur nicht antrete?

    Ich denke mir, Air Berlin hat Vorteile davon, wenn sie es vorher wissen, z.B. können die den Notausgangplatz neu besetzen.

    (Eigentlich müssten sie ja dann die Reservierungsgebühr hierfür auch erstatten… 🙁 Ist zumindest meiner Logik nach auch etwas, was sie selbst nicht zahlen mussten und somit wie die personenbezogenen Flughafengebühren „sparen“.)

    Zur Info: An der Hotline erzählen die immer noch was von 25,- Euro Bearbeitungsgebühr…

    Danke
    Alban

    • Alban sagt:

      -> Macht es für die Erstattung einen Unterschied, ob ich einen Flug (nä. Sonntag) vorher storniere oder einfach nur nicht antrete? <-

      Muss ich bis (gleich) Sonntag 14 Uhr tun.

      Danke für eine schnelle Antwort, wer etwas dazu weiß.

  157. Karl sagt:

    Das Formular sagt jetzt, es sei mehr als 1 Monat seit der Reise vergangen, daher könne keine Rückerstattung stattfinden – ist das rechtlich und vom Gesetz her so zulässig?

    • Johannes sagt:

      Das ist natürlich Quatsch. Vermutlich liegt die die Verjährungsfrist bei 3 Jahren. Genaues dazu kann dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.

  158. Karl sagt:

    Sorry! 🙂

    Das ist das, was die Mail sagt..
    Die hat einen Link, der geht hier hin -> https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen

    Ansonsten steht da aber nichts..Daher ja die Frage, ob die sich noch bei mir melden, oder ob ich was falsch gemacht habe?

  159. Karl sagt:

    Kurze Frage: Ich habe bei Ryanair jetzt dieses Formular genutzt und dann eine Mail bekommen, die mich aber nur auf Reisen in/aus dem UK zugreifen lässt..Meine Reise sollte aber von Hahn nach RAK sein, da wollte ich die Gebühren wieder haben.

    Kommt dazu noch eine Mail? Oder habe ich irgendwie was falsch gemacht?

  160. Thomas sagt:

    Hallo,

    hier nochmal den Tipp von mir das sämtliche Steuern und Gebühren zurückgezahlt werden müssen außer der reine Flugpreis nicht.

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-zahlen-Airlines-bei-Stornierungen-article13440901.html

  161. carlomeo sagt:

    Der Flug liegt in der Vergangenheit und wurde ohne Storno nicht angetreten.

    • Johannes sagt:

      Ich würde Air Berlin noch einmal drauf hinweise, dass Air Berlin dein Vertragspartner ist und das Reisebüro nur Vermittler. Mit der Vermittlung hat das Reisebüro seine Schuldigkeit getan.

  162. carlomeo sagt:

    Lieber Johannes, liebe Leser,

    in Bezug auf die Rückforderung der erstattbaren Steuern und Gebühren erhielt ich von AB jetzt folgende Antwort:

    „Bitte wenden Sie sich bezüglich der Rückerstattung der Steuern und Gebühren an den Anbieter, bei dem Sie die Buchung in Auftrag gegeben haben.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund der geltenden IATA Regelungen die Rückerstattung nur über den Ticketaussteller (Reisebüro/Onlineportal) möglich ist, welcher die Zahlung erhalten hat.“

    Nach Deiner Aussage wäre dies nicht statthaft. Gibt es hier noch eine andere Argumentationsgrundlage? Soll ich einfach nochmal AB nachdrücklich schreiben?

    Herzlichen Dank
    Stefan

  163. Chris sagt:

    Danke für den Tipp! Auf der Seite von Aer Lingus steht, dass für die Rückerstattung kosten entstehen. Mal gucken wie sich Aer Lingus hier verhält. Habe mal versucht den Text oben zu übersetzen…

    https://www.aerlingus.com/support/customer-relations/

    Dear Sir/Madam
    Unfortunately xxx could not take the flight with the booking reference: xxx. Please refund me the Airport & Government Taxes and charges for this booking.
    Booking reference: xxx
    Passagier: xxx
    I do not agree with the refund fee because it is not allowed to charge such fees. In advance I reference the judgement of Landgerichts Berlin vom 29.11.2011, AZ 15 O 395/10.
    Yours faithfully
    xxx

  164. Stefan sagt:

    Wie sieht es denn aus, wenn nicht bei der Airline direkt, sondern bei Fluege oder Opodo Geburtstag wurde. Gilt die Regel dann auch? Schreibe ich dann auch AB oder 4U direkt an?

    • Johannes sagt:

      Ja. Zwar kannst du es eventuell auch über Opodo oder Fluege.de machen. Allerdings nimmt z.B. Fluege.de eine Gebühr von bis zu 50€! Das entfällt, wenn du dich direkt an die Airline wendest.

      • Stefan sagt:

        Ok, wunderbar. Dann „darf“ ich mich also direkt an die Fluggesellschaft wenden, egal wo ich das Ticket gekauft habe?

        • Johannes sagt:

          Ja

        • Milena sagt:

          Ich habe bei Opodo Flug gebucht (Brüssel Airlines) und vor ca. 3 Wochen vor dem Abflug storniert. Nach telefonsicher Rücksprache mit Opodo haben die mir aber gesagt, dass die direkte Flugstornierung meinerseits bei Airline nicht funktionieren wird bzw. kann nur über Opodo erfolgen und haben mir gleich stolze 56 € Bearbeitungsgebühr in die Rechnung gestellt bzw. meine Kreditkarte belastet. Nach Erstattung von Steuern und Gebühren von ca 54 € sollte es somit unter dem Strich nur 2 € rauskommen (hab fast 100 € € für den Ticket bezahlt). Auf die Erstattung von der Fluggeselslchaft warte ich immer noch:/

        • Johannes sagt:

          Hättest du das Ticket einfach verfallen lassen, hättest du dich direkt an die Airline wenden können und hättest die 54€ ohne Gebühr erhalten.

  165. Thomas sagt:

    Hallo,

    die Frage ist was sind Zuschläge ??

    zu den Steuern und Gebühren gehören:
    Treibstoff und Sicherheitszuschlag : man ist ja nicht geflogen und hat somit keinen Kerosin verbraucht, das selbe gilt für die Luftverkehrssteuer.

    Was unter sonstige Gebühren fällt das weiß ich auch nicht.

    In dem WDR Beitrag wurde ganz klar von einem RA gesagt man einen Anspruch auf sämtliche Gebühren hat, außer dem Flugpreis.

    Dort ging es um einen Flugpreis von:

    55,09 €

    Flugpreis 1 €
    Steuern und Gebühren 34,09
    Kerosinzuschlag 20 €

    in diesem Fall hätte man einen Rückerstattungsanspruch von 54,09 € gehabt, nur der Flugpreis von 1 € wäre verloren gewesen.

    Gruß

    Thomas

  166. Thomas sagt:

    Hallo,

    laut bericht des WDR über die Fluggesellschaft Air Berlin muss auch der
    Kerosinzuschlag und der Sicherheitszuschlag zurückgezahlt werden.

    zu den Steuern und Gebühren gehören:
    Treibstoff und Sicherheitszuschlag
    Luftverkehrssteuer
    Sonstige Gebühren

    der reine Flugpreis kann wohl einbehalten werden.

    Oder habt ihr da andere INFOS ??

    Gruß

    Thomas

    • Johannes sagt:

      Ich habe noch kein Urteil eines Gerichtes gelesen, wo es mehr als die personenbezogenen Steuern und Gebühren ging.

      Zuschläge gehören meiner Auffassung nach zum Flugpreis und sind nicht personenbezogen.

  167. Fabian sagt:

    Norwegian weist 100% des Flugpreises als solchen aus, ohne jegliche Gebühren… nehme man an, dass dann nichts erstattet wird…? 🙂

    • Johannes sagt:

      Sicher? Bei einer Testbuchung wurde bei Norwegian Steuern und Gebühren in Höhe von 34€ angezeigt.

      • Fabian sagt:

        Stimmt, auf der Website ja, auf der Rechnung pauschal. Dann probier ichs mal und sag Bescheid…

        • Fabian sagt:

          Yo! –

          If you have an unused LowFare ticket, you can apply for a refund of government taxes and charges.

          In accordance with our conditions, an administration charge may apply.

          If the flight date has passed, you can submit your request for a refund of taxes online.

          https://norwegian.custhelp.com/app/ask

          …ich hab mal auf englisch auf das LG Berlin-Urteil hingewiesen.

          (-> We are currently experiencing longer proccessing times than usual. We apologise for any inconvenience this may cause. Please do not resubmit your correspondence as this may delay the handling of your case.“

        • Fabian sagt:

          Sooo… hier die Antwort nach 17 Tagen.
          Dürfen die 6 Euro abziehen? 🙂

          Dear Customer,
          Thank you for your request regarding booking with a reference number XXXXXX .

          The flight taxes (minus administration fee EUR 6,- pr person pr flight) has been returned to a credit card that ends with xxxx. Please allow 7-14 days for this transaction to be processed.
          The refunded amount is EUR 12.80

          We are sorry that you couldn’t use your flight as it was planned, and we hope to welcome you aboard another time.

          Have a nice day,
          Refund Department
          Phone: 815 21 815 / +47 214 90 015

        • Johannes sagt:

          Eigentlich nicht. Kannst ja noch einmal drauf antworten oder du gibst dich damit zufrieden 😉

  168. Michael Milla sagt:

    Super Beitrag, danke lieber Johannes!

    Hier einmal ein dickes Lob an Dich und Deine Arbeit. Deine Seite ist meines Erachtens ein großer Mehrwert für die vielen Budget Traveller da draußen ;).
    Dankeschön! Bitte weiter so. *thumbs-up*

    Liebe Grüße
    Michael

  169. Wolfgang sagt:

    Wenn ich dann laut denke könnte man das auch für einen sogenannten Schwanzflug machen, den man ja wissentlich nicht antritt.

    Oder dürfte hier dann wieder womöglich dann wieder alle Flugsegmente in die Berechnung einer möglichen Rückerstattung einbezogen werden?

    • Johannes sagt:

      Kannst du tun. Allerdings kann dann die Airline auch auf die Idee kommen, den Flugpreis ohne den Schwanzflug neu zu kalkulieren. Das kann für dich nach hinten losgehen.

      Außerdem werden die personenbezogenen Gebühren nur für alle Flüge zusammen angegeben.

  170. sfinfo sagt:

    Danke für die Zusammenfassung! Gilt das nur für Flüge aus Deutschland? Oder auch EU? Oder weltweit?

    • Johannes sagt:

      Ich habe noch einen Abschnitt zur Rechtsgrundlage ergänzt. Da es sich um ein deutsches Gesetzt handelt, muss die Airlines ihren Sitz, oder der Abflugs-, Ankunftsort in Deutschland liegen.
      Allerdings kann es ähnliche Gesetzte auch in anderen Ländern geben. Versuchen kann man es deswegen immer. Allerdings wird es bei einer Klage schwierig.

  171. Doris sagt:

    Hallo!

    Gilt das auch bei Pauschalreisen?

    Ich hatte im Juni 2014 eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Leider stand ich mit meinem Auto bei der Anreise zum Düsseldorfer Flughafen im Stau und der „nette“ Mann vom Condor-Schalter bei der Kofferaufgabe wollte mich 55 Minuten vor Abflug nicht mehr annehmen. Somit musste ich die Woche Urlaub zu Hause verbringen.

    Weißt du ob ich in diesem Fall mir die Steuern/Gebühren erstatten lassen kann?

    Vielen Dank!
    Doris

    • Johannes sagt:

      Puh das ist eine gute Frage. Da würde ich direkt einen Anwalt fragen oder einfach mal mit einer Email an Condor die Erstattung versuchen.

  172. Julien sagt:

    Danke für den Rat! Darauf habe ich gewartet 😀

    Habe einen Flug über expedia.com.hk (Expedia Hong Kong) gebucht mit Swiss, welcher im Mai ist. Aufgrund von Jobwechsel etc. kann ich diesen leider nicht antreten.

    Muss ich nun noch Kontakt mit expedia.com.hk aufnehmen oder einfach nach Mai Swiss kontaktieren? Danke

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