Ratgeber: Was tun bei einer Flugzeitänderung?

Emirates A380

Wenn man lange im Voraus bucht, kommt es nicht selten vor, dass sich die Flugzeiten nochmal ändern. Gerade wenn es mehr als nur ein paar Minuten sind, kann das sehr ärgerlich sein. Doch welche Rechte hat man in diesem Fall überhaupt? Wie lassen sich die durchsetzen? Diese Fragen klären wir in diesem Ratgeber für euch.

Info

Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und die Auskünfte sind nicht verbindlich. Wir versuchen euch lediglich nach bestem Wissen und Gewissen, Auskunft über eure Rechte im Fall einer Flugzeitenänderungen zu geben.

Grundlage

Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Sie gilt in der gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Norwegen und Island) sowie der Schweiz.

Damit die Verordnung zu Anwendung kommt muss der betroffene Flug entweder von einer europäischen Airline durchgeführt werden oder an einem europäischen Flughafen starten. Ergänzend zur EU-Verordnung 261/2004/EG gelten unter Umständen auch die Rechte, welche euch nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zustehen.

Flugzeitenänderung oder Stornierung?

Zunächst solltet ihr einmal überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Flugzeitenänderung oder nicht eine tatsächliche Stornierung handelt. Gerne verkaufen euch Airlines letzteres nämlich als Flugzeitenänderung da hierfür andere Regeln gelten. Erkennen könnt ihr das ganz einfach daran ob der neue Flug die gleiche Flugnummer hat wie der alte. Ist das nicht der Fall handelt es sich um eine Stornierung.

Flugzeitenänderung

Bei einer Flugzeitenändernung muss entschieden werden ob die Zeitenänderung signifikant ist oder nicht.

  • Nicht-signifikante Änderung: Keine Rechte
  • Signifikante Änderung: Recht auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf Verbindung mit vergleichbaren Reisebedinungen

Doch was bedeutet signifikant? Hierzu gibt es leider nach aktuellem Stand keine eindeutige Rechtssprechung. Änderungen von wenigen Minuten sind definitiv nicht signifikant, wurde eurer Flug um einen ganzen Tag verlegt, ist das definitiv signifikant. Alles dazwischen ist leider recht unklar und ihr seid dem Interpretationsspielraum der Airlines ausgeliefert, wenn euch auf keinen längeren Rechtsstreit mit unklaren Ausgang einlassen wollt. Laut einen internen Dokument des Lufthansa-Konzern, wird euch diesem ab 2 Stunden eine kostenlose Stornierung angeboten.

Ähnlich schwierig sieht es mit der Interpretation von vergleichbaren Reisebedingungen aus. Unstrittig ist dass eine Umbuchung in die selbe Reiseklasse erfolgen muss. Zudem ist leider zu vermuten dass vergleichbar nicht nächstmöglich heißt. Sprich wurde euer Direktflug von frühmorgens auf spätabends verlegt, habt ihr vermutlich kein Anrecht auf eine frühere Umsteigeverbindung.

Leser mit langem Atem und einer guten Rechtsschutzversicherung sind aber herzlich eingeladen in einem solchem Fall das bis zum Ende durchzukämpfen und das Urteil hier in die Kommentare zu posten 😉

Stornierung

Im Falle einer Stornierung habt ihr Anrecht auf anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das heißt im Regel eine Umbuchung auf den nächsten Flug. Zudem habt ihr auch das Recht den Flug kostenlos stornieren, auch wenn ihr einen Alternativflug angeboten bekommt der nur wenige Minuten früher oder später geht.

Ändert sich eure Flugnummer könnt ihr davon ausgehen, dass es sich um eine Stornierung eures Fluges handelt. Ändern sich lediglich die Zeiten bleibt auch die Flugnummer bestehen. Um das rauszufinden vergleicht einfach die Flugnummer in eurer Bestätigungsemail (z.B. LH 0837) mit der in der E-Mail welche euch über die Flugplanänderung informiert.

Handhabung in der Praxis

Klingt unglaubwürdig aber tatsächlich sind in der Praxis viele Airline großzügiger als sie sein müssten. So besteht im Falle einer Flugzeitenänderung oder Stornierung meistens die Möglichkeit auf einen anderen Flug mit derselben Airline(-Gruppe) umzubuchen. Einige Airlines sind sogar so kulant auch auf fremde Airlines umzubuchen.

Es lohnt sich daher immer erstmal anzurufen und sich freundlich erkundigen was den die Möglichkeiten sind. Bei einigen Airlines sind die internen Regelungen auch nicht ganz klar, deswegen hilft es auch manchmal mehrfach anzurufen bis man einen Mitarbeiter mit guter Laune erwischt.

Entschädigung

Um es kurz zu machen: Infomiert euch die Airline mehr als 14 Tage im Voraus gibt es keine Entschädigung! Erfahrt ihr von der Änderung erst 14 Tage oder weniger vor Abflug, gelten die folgenden Regeln für eine Entschädigung: Rechte bei einer Annullierung & Ausnahmen

Grundsätzlich muss die Fluggsellschaft euch immer über die Annullierung oder Flugzeitenänderung informieren. Das erfolgt meistens per Email. Ihr müsst nicht selber tätig werden und auf geänderte Flugzeiten achten. Allerdings ist es empfehlenswert, trotzdem einen eigenen Blick einige Tage vor Abflug auf die Buchung zu werfen.

Diese Regelung gilt nicht, wenn die Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erfolgt, welche nicht im Einflußbereich der Airline liegen wie beispielsweise Streiks oder Unwetter. Technische Probleme sind meistens keine außergewöhnlichen Umstände.

Rechte durchsetzen

Sollte sich die Airline weigern euch die oben erläuterten Rechte zu gewähren empfehle ich diesen Artikel zum Thema Fluggastrechte einfordern. Das dort beschriebene Vorgehen ist auch bei Flugzeitenänderungen zu empfehlen:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mein Flug wurde vorverlegt, welche Rechte habe ich?

Es spielt grundsätzlich erstmal keine Rolle ob ein Flug nach vorne oder nach hinten verlegt worden ist, mit Ausnahme von kurzfristigen Verspätungen (weniger als 14 Tagen). Entscheidend ist ob die Flugzeitenänderung signifikant ist. Was genau das bedeutet ist leider Interpretationssache, wie wir oben im Artikel beschrieben haben.

Mein Flug startet von einem anderen Flughafen / kommt an einem anderen Flughafen an. Kann ich kostenlos stornieren?

Ja, dieser Fall wird wie eine Stornierung eures Fluges gehandhabt. Ihr könnt also kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und bekommt den vollen Flugpreis zurückerstattet. Es macht jedoch Sinn zunächst sich zu erkundigen wie viel ihr für einen Ersatzflug zahlen müsstet.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was sind hier meine Rechte?

Bei einer Flugzeitänderung im Rahmen einer Pauschalreise stellt sich immer zuerst die Frage, ob der Reiseveranstalter die Änderung vorgenommen hat, i.d.R. Umbuchung auf einen ganz anderen Flug/Airline, oder die Airline selber die Flugzeiten geändert hat. Ändert die Airline selber, die die Flugzeiten, stehen einem die normalen Fluggastrechte zu. Bei einer Änderung durch den Reiseveranstalter sieht es anders aus. Mehr dazu in unserem Ratgeber Flugzeitänderung bei Pauschalreisen.

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Kommentare (534)

  1. Swetlana sagt:

    Guten Tag! Danke für den informativen Artikel.
    Ich befinde mich (mit 4 Mitreisenden) in der Situation, dass unser Hinflug (innerhalb der EU, Wizzair) um einen Tag nach vorne verschoben wurde (diese Info erfolgte mehr als 14 Tage vor dem Flug, eine Stornierung wurde angeboten). Da dies aber nach wie vor die beste Option ist, werden wir diesen Flug antreten. Leider führt dies zu einer Umbuchung des Hotels und damit zu Mehrkosten von 50 Euro pro Person. Auf die Anfrage an die Fluggesellschaft diese Kosten zu übernehmen, verneinte sie und verwies auf ihre AGB. Mir scheint eine Klausel auf eine pauschale Haftungsbefreiung unzulässig zu sein. Können Sie hierbei weiterhelfen? Danke!

  2. Anne sagt:

    hallo ihr Lieben,
    habe ende Juli 23 für 4 Personen Flüge von Münster nach Mallorca bei Ryanair gebucht und eine Bestätigungsmail erhalten. Nun habe ich zufällig auf meiner App gesehen, dass der Hinflug am 18.09.24 von 09:40 Uhr auf 14:10 Uhr verschoben wurde und der Rückflug am 22.09. von 17:20 Uhr auf 05:45 Uhr vorverlegt wurde. Da fehlen uns dann fast 2 ganze Tage von 5 Tagen. Vorn Ryanair habe ich bislang noch keine Mail zur Änderung bekommen. Was soll ich nun machen? Abwarten?
    Liebe Grüße und DANKE

    • Peer sagt:

      Mit so langer Vorlaufzeit eilt es ja erstmal nicht. Allerdings erscheint es ebenso unwahrscheinlich, dass der Flug wieder zurückverlegt wird.

      Wenn du mit der Umbuchung nicht leben kannst, wird es wohl auf Folgendes hinauslaufen:
      1. Du forderst Ryanair auf, dir eine Alternative anzubieten (z.B. mit Lufthansa über FRA)
      2. Ryanair weigert sich, das zu tun
      3. Du buchst und bezahlst selber eine Alternative
      4. Du kannst dann das Geld für die Alternative von Ryanair einfordern / einklagen

      Das Vorgehen sollte man aber idealerweise mit einem Anwalt absprechen.

  3. Karin sagt:

    Am 9.1.2024 Flüge für 4 Personen von Innsbruck über Frankfurt nach Helsinki gebucht (Lufthansa, 19.7.2024 hin, 2.8.2024 gleiche Strecke retour), gebucht bei opodo. Tolle Verbindung mit nur kurzen Umsteigestops. Da zwei Kinder mitfliegen, fiel die Entscheidung auf diese Flüge.

    22.01.2024 großes mediales Tamtam, weil Lufthansa mit Inkrafttreten des Sommerflugplanes 2024 die Strecke Innsbruck-Frankfurt streicht. Überprüfung des Flugplanes für Flughafen Innsbruck ergibt in der Tat, dass Innsbruck von LH nur noch bis Ende März 2024 angeflogen wird und danach nicht mehr; dies war zum Zeitpunkt der Buchung vor 10 Tagen nicht ersichtlich; kein anderer Operator bedient die Strecke INN-FRA aktuell.

    Anruf bei Opodo am 23.01.2024 ergebnislos (die haben das Problem nicht verstanden und auf die bestätigten Flüge verwiesen; Flüge nicht erstattungsfähig heißt es, wir können also nicht stornieren wenn ich es richtig verstehe). Abfrage für gleiche Strecke auf www von Opodo vom 23.01.2024 ergibt als einzig mögliche Verbindung Innsbruck – Wien – Helsinki, allerdings mit wesentlich längerer Gesamtflugzeit und Landung in Helsinki um Mitternacht (toll mit zwei Kleinkindern).

    Was sollen wir am besten machen?
    ?? Noch ein bisschen zuwarten (wenn ja, wie lange?)
    ?? Auf eigene Faust Ersatzflüge buchen (z. B. München – Helsinki oder ab Innsbruck über Wien, wobei die Verbindung Innsbruck – Wien, ebenfalls nur von LH bedient, ebenfalls ab Anfang April 2024 eingestellt werden soll laut Medienberichterstattung)
    ?? LH direkt kontaktieren

    Müssten wir Umbuchung auf Innsbruck – Wien – Helsinki akzeptieren? Könnten wir Preisdifferenz bei Abflug München geltend machen (Direktflug MUC – Helsinki ist deutlich günstiger, diese Linie bedienen auch mehrere Gesellschaften)

    • Peer sagt:

      Zunächst mal solltest du Opodo da rauslassen. Die Lufthansa ist dein Ansprechpartner für die Fluggastrechte und muss dich umbuchen.

      Gerade wenn die Lufthansa viele Flüge auf einmal streicht, dauern die Umbuchungen seine Zeit. Vermutlich wirst du automatisch über Wien umgebucht, sobald der Flug offiziell gestrichen ist, aber das kann noch ein paar Tage dauern.

      Anspruch auf Erstattung der Differenz hast du nicht. Entschädigung wird es ebenfalls nicht geben. Du könntest dir aber das LH-Ticket erstatten lassen und auf eigene Kosten MUC-VIE neu buchen.

  4. Christian sagt:

    Hallo und schon einmal Danke Im Vorraus.

    Ich bin gerade Mexiko und folgendes ist passiert:

    ursprünglicher Flug:

    21:00 Mexiko City (15.01.23)
    14:40 Frankfurt (16.01.23)

    15:45 Frankfurt (16.01.23)
    16:55 Berlin (16.01.23)

    Gesamtdauer 12:55h
    _________
    geänderter Flug:

    00:55 Mexiko City (16.01.23)
    18:30 Frankfurt (16.01.23)

    06:45 Frankfurt (17.01.23)
    07:55 Berlin (17.01.23)
    _________
    Was sind meine Möglichkeiten? Ich wohne in Chemnitz, wäre es möglich von der LH zu verlangen, dass sie mir einfach ein ICE-Ticket von Frankfurt nach Hause bezahlen? Dann müsste ich nicht noch eine ganze Nacht warten. Aber wie läuft es dann mit meinen Gepäck ab?
    Was ist allgemein für mich drin? Hab noch gar keine Erfahrungen mit solchen Delays.

  5. Heidmann sagt:

    Mein Rückflug wurde von 9 Uhr auf 23 Uhr verschoben. Auch die Zwischenlandung wurde auf 14 Stunden verlängert so dass ich erst 23 Stunden und 40 Minuten später zu Hause ankommen werde.
    Welche Rechte habe ich
    Danke

  6. Mike sagt:

    Moin, hatten bei Ryanair einen Trip nach Dublin gebucht, 31.3.24 hin, 2.4.24 zurück. Heute kam die Mail, das der Hinflug um 2 ganze Tage nach hinten verschoben wurde. Flugnummer ist dieselbe. Hatten für den urpünglichen Zeitraum schon Hotel+Aktivitäten gebucht.
    Welche Rechte habe ich eurer Meinung nach?

    • Peer sagt:

      Gemäß Fluggastrechten hast du Anspruch auf eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung. Das könnte dann z.B. auch die Lufthansa sein.

      Du kannst ja mal im Chat fragen, aber freiwillig werden sie das sicher nicht anbieten. Da wird dir entweder eine Umbuchung auf eine andere Ryanair-Verbindung bleiben, oder du musst selbst eine Alternative buchen und die dann erstatten lassen. Letzteres musst du dann ggf. mit Anwalt durchsetzen

      • Mike sagt:

        Danke für die Antwort. Kann ich die Buchung/den Hinflug auch stornieren lassen?

        • Peer sagt:

          Wenn Hin- und Rückflug auf einer Buchung sind, dann ja.

          Schau aber vorher, ob Stornierung wirklich die beste Option für dich ist. Ryanair muss ja im Zweifel für die Zusatzkosten aufkommen, sie machen es einem nur nicht einfach

      • Mike sagt:

        Es gäbe eine Verbindung zu den ursprünglichen Flugdaten mit Aer Lingus von Düsseldorf aus. würde ca. 80€ mehr kosten. Frage mich halt gerade, ob das den Stress mit Ryainair wert wäre.

        • Peer sagt:

          Das kann ich natürlich verstehen. Andererseits auch ärgerlich, wenn man Airlines mit dieser kundenfeindlichen Art durchkommen lässt. Genau das wollen sie ja.

          Du könntest ja zumindest mal schauen, was Ryanair dazu sagt. Und wenn du dann EI buchst ggf. immer noch die Differenz eintreiben

  7. Jasmin sagt:

    Hallo!

    Wir haben heute die Mail bekommen, dass unser Rückflug vom 14. Januar 2024 auf den 19. Januar 2024 verlegt wird. Wir können den Rückflug nun gar nicht mehr antreten (arbeitsbedingt). Welche Rechte und Möglichkeiten haben wir? Die Airline gibt uns nur die Option, die Änderungen zu aktzeptieren.

    • Peer sagt:

      Welche Airline und wo startet der Flug? Das ist wichtig, da die Fluggastrechte nur bei europäischer Airline bzw. Abflug in Europa greifen

      • Jasmin sagt:

        Airline ist Egypt Air. Der Flug startet auf dem Hinweg in Frankfurt am Main über Kairo nach Jakarta (Indonesien). Rückflug ist in umgekehrter Reihenfolge.

  8. Fabian sagt:

    Hi,
    Vielleicht kann mir einer von euch sagen wie es sich mit den Fluggastrechten verhält.
    Ich hatte NUE-FRA-HAM Abflug 14:45 (LH149) und Ankunft in HH 17:05 (LH22) gebucht. NUE-FRA wurde annulliert und später auch FRA-HAM.
    Wurde dann auf Express Rail umgebucht mit Abfahrt 12:00 (LH3477 ZAQ-FRA) und ab Frankfurt auf LH24 mit Ankunft 18:05 in HH. Leider hatte LH 24 dann nochmal 1:15 Verspätung sodass wir um 19:15 in Hamburg gelandet sind.
    Jetzt würde ich gerne wissen ob die Fluggastrechte auch bei einer Reisezeitverlängerung in Frage kommen.
    Musst 2:45 früher los und bin zusätzlich noch 2:10 später angekommen.

    VG Fabian

    • Peer sagt:

      Wie viel vor Abfahrt wurde der Flug denn anulliert?

      Du hättest die Abfahrt um 12:00 nicht hinnehmen müssen. Wenn du dann > 3h verspätet angekommen wärst, stünden dir 250€ Entschädigung zu.

      So wird LH die Entschädigung vmtl. um 50% kürzen und nur 125€ anbieten (vorausgesetzt, der Flug wurde innerhalb von 14d vor Abflug storniert und es gab keine „außergewöhnlichen Umstände“)

      • Fabian sagt:

        Hi,
        also der Flug NUE-FRA wurde 11,5 Stunden vorher annulliert. Die nächste Option wäre dann erst um 18:.. Uhr gewesen.

        • Peer sagt:

          Dann sollten zumindest 125€ drin sein.

          Wenn aber „außergewöhnliche Gründe“ dagegen sprachen, wie z.B. bei der Geiselnahme in HAM oder Unwetter in FRA, sieht es wohl auch damit schlecht aus.

  9. Tulpe sagt:

    Hallo Johannes
    Ich habe Flüge von Mailand nach Auckland (über München und Singapore) und zurück in Business saver Klasse beim booking.com gebucht (nicht rückerstattbar). Die Flüge sind mit Lufthansa. Ende September bekam ich die Meldung, dass das Rückflug von München nach Mailand um 4 Stunden verschoben wurde. Ich habe nicht reagiert.
    Nun haben sich meine Pläne geändert und ich werde in Neuseeland bleiben. Kann ich mein Rückflug (Auckland/Mailand) doch noch rückerstattet bekommen, weil ein Teil durch Fluggesellschaft storniert worden ist? Beim ‚Buchung verwalten‘ auf der Lufthansa-Webseite. sehe ich dass der urprüngliche Flug von München nach Mailand storniert worden ist.
    Vielen Dank für Deine Hilfe

    • Peer sagt:

      Prinzipiell solltest du in deinem Fall Anrecht auf Stornierung oder Umbuchung haben.

      Zumindest eine Verschiebung auf mehrere Wochen / Monate wäre vermutlich drin. Du kannst natürlich mal bei der Lufthansa anrufen und schauen, was sie anbieten.

      Denke allerdings nicht, dass Lufthansa sich auf eine Teilstornierung nur des Rückfluges einlassen wird. Bzw. wenn, dann nur unter Neuberechnung des Flugpreises, d.h. du würdest keinen Euro zurück erhalten.

      Mir sind keine Urteile dazu bekannt, ob Anrecht auf eine 50%-Erstattung bei nur Nutzung des Hinfluges besteht. Da müsstest du ggf. beim Anwalt (z.B. drboese.de) nachfragen.

  10. Lars sagt:

    Hallo!

    Bei mir geht es um folgende Situation:

    Im Januar von Paris über New York nach El Salvador mit 5 Tagen „Umsteigezeit“ in NY. Zwei verschiedene Airlines, gebucht über Kiwi.

    Nun wurde der Hinflug nach NY 24h vorverlegt. An sich für mich kein Problem, aber der Flixbus nach Paris muss umgebucht werden (Preisdifferenz) und eine zusätzliche Nacht in NY brauche ich wohl auch.

    Kiwi hat in erster Reaktion natürlich jegliche Erstattung abgelehnt, deswegen meine Frage: Kann ich mir diese Kosten beim Vermittler oder der Airline erstatten lassen?

    Beste Grüße,
    Lars

    • Peer sagt:

      Schwierig. Ich nehme an, du hast zwei getrennte Tickets gebucht (muss bei 2 Airlines nicht zwangsläufig so sein).

      Was Flixbus und Hotelkosten angeht, sehe ich wenig Chancen. Die Airline des Tickets Paris – New York muss dich auf eine andere Verbindung umbuchen, wenn du das möchtest. Ich nehme mal an, dass es da zahlreiche Alternativen gibt.

      Sofern du nicht gerade Norse Atlantic gebucht hast, sollte das relativ problemlos mit einem Anruf bei der Airline zu klären sein.

      • Lars sagt:

        Öhm, doch ist Norse Atlantic. Was wäre bei denen das Problem?

        • Peer sagt:

          Norse Atlantic hat vermutlich keinerlei Abkommen mit anderen Airlines, um dich umzubuchen. Laut Fluggastrechten hast du aber Anspruch darauf.

          In der Praxis wirst du vermutlich selbst ein neues Ticekt buchen müssen und dann die Kosten von Norse einfordern. Bzw. eher einklagen, wenn sie nicht freiwillig zahlen.

          Davon ab empfehle ich einen Blick auf die Handgepäckbestimmungen. Wenn du mehr als ein Personal Item mitbringst, würdest du bei Norse und z.B. Spirit horrende Preise nachzahlen müssen. Vorausgesetzt, du hast das nicht direkt dazu gebucht.

  11. Freddy sagt:

    Hallo zusammen.

    ich bin gerade ziemlich in Panik, insofern schonmal danke für alle Hilfestellungen. Folgende Situation:

    Ich habe bei China Southern eine Multi-City-Flug gebucht, und zwar kommenden Dienstag von Frankfurt nach Guanzhou, dann Freitag weiter nach Taipei. Rückflug zwei Wochen später nach Frankfurt wieder über Guangzhou, dieses Mal allerdings als Connecting Flight. In den 2 Tagen in China wollte ich vom Visa Free Transit Gebrauch machen und mir etwas Guangzhou anschauen, bevor es dann weiter nach Taipei geht.

    Nun habe ich gerade festgestellt, dass China Southern mir den ersten Flug von Dienstag auf Donnerstag verlegt hat. Gleiche Flugnummer, gleiche Flugzeiten, nur zwei Tage später. (Dies ging auch bereits vor mehreren Wochen per Email bei mir ein, ich hatte aber nur auf die Uhrzeiten geachtet (es ging um alle vier Flüge) und nicht das geänderte Datum beim ersten Flug bemerkt… shame on me, war aber wirklich leicht zu übersehen und ich hatte ehrlich gar nicht auf dem Schirm, dass sowas überhaupt möglich ist).

    Aktueller Stand wäre, dass ich am Freitag früh um 08:30 in Guangzhou landen solle, dann geht eum 11:20 direkt mein ursprünglich gebuchter Flug nach Taipei.
    Mal abgesehen von den zwei fehlenden Tagen habe ich nun total Panik dass, sollte ich diesen Flug antreten, evtl. meinen Anschluss in Guanhzhou nicht erreiche und dann ohne Weiterflug und ohne Visum am Flughafen stehe. Da es zwei getrennte Flüge und kein Connecting Flight ist, müsste ich vor Ort ja wohl auch erst mein Aufgabegepäck einsammeln, für den neuen Flug einchecken, u.s.w. oder? Da ich kein Flugprofi bin, noch nie in China war und kein Chinesisch spreche wirkt mir das gerade alles viel zu riskant.

    Irgendwelche Vorschläge, wie ich hier am besten vorgehe? Mit der Airline habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen (muss auch erstmal schauen, wo bzw wie überhaupt – irgendwelche Tips?), wollte mich zuerst kurz informieren und Ratschläge einholen. Rechtsschutzversicherung ist keine vorhanden und den Gang zum Anwalt möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

    Vielen Dank fürs lesen und jeden hilfreichen Vorschlag!

    • Peer sagt:

      Wenn ich es richtig sehe, ist also alles (FRA-CAN, CAN-TPE, TPE-FRA) auf einem zusammen gebuchten Ticket?

      Dann sollte es prinzipiell egal sein, ob Multi-City oder nicht. Das würde als einfacher Oneway FRA-CAN-TPE behandelt und das Gepäck sollte auch direkt durchgecheckt werden.

      Falls dir das so nicht zusagt, hast du natürlich Recht auf eine Umbuchung. Habe zwar keine Erfahrungen mit China Southern, aber eine Umbuchung auf z.B. FRA-LHR-CAN oder FRA-CDG-CAN sollte ohne Probleme möglich sein.

      Auf Airliners.de wird folgende, deutsche Telefonnummer angegeben:
      069 /58 80 78 00 02

      Ansonsten listet der Frankfurt Airport folgende:
      https://www.frankfurt-airport.com/de/airlines/C/cz.html

      Solche Dinge lassen sich in der Regel mit einem Telefonat schnell klären, ohne dass du einen Gang zum Anwalt fürchten musst

  12. Vanessa sagt:

    Hallo,
    Unser Flug am 09.01.2024 (las palmas nach Karlsruhe) wurde um ganze vier Tage nach hinten verlegt. Einen Flug früher gibt es laut Ryanair nicht. Wir können definitiv keine 4 Tage länger am Urlaubsort bleiben. Jetzt stellt sich die Frage, wenn wir umbuchen und mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen am 09.01.2024, wer zahlt die Mehrkosten welche uns entstehen durch die Preise der anderen Airline? Besteht ihr hier das Recht auf eine Erstattung von Ryanair?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Johannes sagt:

      Hallo Vanesse,

      grundsätzlich muss euch Ryanair auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen. Das kann auch mit einer anderen Airline sein. Ich würde Ryanair unter Fristsetzung auffordern und wenn sie es ablehnen/nicht antworten einen Ersatzflug auf eigene Kosten buchen. Diesen Schritt aber mit einem Anwalt, spezialisiert auf Fluggastrechte, abklären, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Fall vor Gericht endet.

  13. Ben sagt:

    Hallo Johannes,

    ich habe für unsere Reisegruppe einen Flug von Frankfurt nach Windhoek mit Ethiopian Airlines gebucht, mit Umstieg in Addis Ababa. Leider wurden wir dort nicht in den Anschlussflieger gelassen, da dieser Überbucht war. Wir sind dann genau 24 Stunden später geflogen. Die Mitarbeiter in Addis Ababa sagten mir, ich habe keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die über die gebotenen 400€ als Reisegutschein der Airline hinausgehen, da der überbuchte Anschlussflug in Ethiopian und damit nicht in Europa startete. Den Reisegutschein haben wir in die Hand gedrückt bekommen aber noch nicht eingelöst. Ich sehe hier eigentlich einen Anspruch von 600€ pro Passagier für die Verspätung von 24 Stunden? Wie siehst du das? Und wohin richte ich meinen Anspruch bei Ethiopian Airlines am besten? Ich habe auf der Website kein Formular o.ä. gefunden. Vielen Dank für deine Hilfe!
    Ben

  14. julien sagt:

    Ich habe einen Flug von Frankfurt nach Kiruna(Schweden) und wieder zurück mit SAS gebucht. Ca. 2 Monate vorher haben sie mir jetzt mitgeteilt, dass sich für den Rückflug meine Flugzeiten geändert haben.. Komme jetzt nicht am 8.Januar um 19:45Uhr an, sondern am 9.Januar um 11:15Uhr. Abflugzeiten bleiben gleich, jedoch hab ich einen Aufenthalt von 16h (von 17:30Uhr-9:40Uhr) in Kopenhagen. Hotline sagt, dass es keine alternativen Flüge an diesem Tag gibt.
    SAS gibt mir folgende Optionen, Geld zurück (hab aber schon Hotel, Mietwagen und Zug zum Flug gebucht) oder den alternativen Flug annehmen.
    Wenn ich den Flug annehme, welche Ansprüche hab ich dann? Bekomm ich ein Hotel in Kopenhagen bezahlt? Bekomm ich eine Erstattung da ich so viel später in Deutschland wieder ankomme? Welchen Anspruch hab ich bezüglich der Zugbuchung die ich ja nicht wahrnehmen kann bzw. ich einen neuen von Frankfurt nach Hause buchen muss.
    Bin ratlos und hab Angst das falsche zu machen…

  15. I.T. sagt:

    Hi.
    Unser Rückflug nächste Woche (8 Tage vorher informiert) wurde um 3:05 Stunden nach vorne gelegt.

    Dieser Flug wurde uns beim buchen als Angebot auch angezeigt. Wir haben dann den späteren genommen und bestimmt 50€ pro Person mehr bezahlt, um den späteren zu nehmen. Nun wird es doch der frühere und wir haben umsonst mehr bezahlt.

    Ich muss laut Mail mein Einverständnis bestätigen. Mache ich das? Es gibt nur alternativ eine Schaltfläche, dass alternative Flugangebote geprüft werden. Da gibt es aber keine.
    Muss ich trotzdem die Schaltfläche betätigen und zustimmen und dem Veranstalter parallel mitteilen, dass ich es nicht akzeptiere und meinen Anspruch auf Erstattung erwirken möchte?

    Danke 🙂

    • Johannes sagt:

      Bei Pauschalreisen ist das immer schwierig. Die Flugzeiten, auch wenn ausgewählt, sind immer unverbindlich und der Reiseveranstalter darf einen umbuchen. Ob das für eine Erstattung reicht, ist fraglich. Sprich am besten einmal direkt mit dem Reiseveranstalter.

  16. Tina sagt:

    Hallo,
    Ich plane am 19.5.2024 vom BER nach Gran Canaria zu fliegen….in der letzten Woche hätte es bei Ryan air dazu noch einen Flug mit ausreichend Platz an Bord gegeben. In dieser Woche ist plötzlich kein Flug mehr Buchbar….seltsamerweise gibt es den gesamten April und mai keine Flüge mehr….wie kann das sein ? Kommt da nochmal was oder muss ich völlig umdisponieren ?
    LG Tina

  17. Birgit sagt:

    Hallo, mein Ryanair Flug in 4 Wochen wurde um knapp 1 Stunde vorverlegt. Kann dies schon als Annulierung betrachtet werden? Ich kann die Reise nämlich nicht antreten und möchte deshalb das Geld zurück erhalten, wenn möglich.

  18. Georg sagt:

    Hallo an alle! Unser Flug wurde um 1,5 Stunden vorverlegt, von 09:20 Uhr auf 07:40 Uhr. Wir können auf aufgrund dieser Änderung nicht früh genug anreisen und müssten nun Zusatzkosten für ein Hotel plus frühere Anreise (am Tag vorher) auf uns nehmen. Wir möchten dies allerdings nicht. Können wir den Flug kostenlos stornieren? Danke im voraus 🙂

  19. Peter sagt:

    Habe für Ende Oktober für 2 Personen einen Prämienflug von MUC nach GIG (Rio de Janeiro) gebucht. Wurde jetzt von LH informiert, dass der Rückflug annulliert wurde. Man hat mir einen Rückflug 30 Stunden vorher von GIG über FRA nach MUC angeboten. Beim Senator-Service konnte ich dann den Rückflug auf den ersten ab GIG fliegenden LH-Flug, welcher 2 Tage nach dem ursprünglichen Flug geht, umbuchen. Dieser Flug geht nicht direkt sondern über FRA nach MUC. Im Hinblick auf die Prämientickets war man nicht bereit einen Flug am ursprünglich geplanten Abflugtag, allerdings mit Umweg über GRU (Sao Paulo) anzubieten.

    Durch diesen um zwei Tage verzögerten Rückflug habe ich zusätzliche Kosten für Hotel und Verpflegung und Garagierung meines PKW in MUC. Wer kommt für diese Kosten auf? An wen wende ich mich?

  20. Heidemarie Axtner sagt:

    Hallo, ich wurde heute informiert, dass mein Flug (keine Pauschalreise) am 09.03.2024 um 3:55 Std. vorverlegt wird. Da ich zu der Uhrzeit noch nicht am Abflugort sein kann, da ich von einer Kreuzfahrt komme und das Schiff nicht früher anlegt, bat ich um kostenfreie Stornierung. Der Anbieter teilte mir mit, dass eine kostenfreie Stornierung laut AGBs nicht möglich ist. Da ich für die Flugzeitenänderung nicht verantwortlich zeichne, bin ich doch im Recht, oder? Was kann ich tun?

    • Johannes sagt:

      Eine Flugzeitänderung ist eine Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges und damit stehen dir alle Rechte einer Annullierung zu inkl. kostenlose Stornierung. Alternativ kannst du auch die eine Alternativbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder beliebigen Flug in der Zukunft wählen.

  21. Rica sagt:

    Hallo, Flug von Hurghada nach Köln wurde 11:20 Std. vorverlegt (6 Wochen vor Reisebeginn) von den Nachmittagsstunden auf 2:35 Uhr nachts.
    Eine Umbuchung auf anderen Flug, sogar auf anderen Airport ist nicht möglich laut Reiseveranstalter (nicht kombinierbar, ausgebucht ect) Stornieren möchten wir nicht. Haben mir „kulanterweise“ 40,00 Euro Nachlass angeboten….Was kann ich tun? LG

    • Johannes sagt:

      Hallo Rica,
      wir sind ebenfalls von genau dieser Sache betroffen.
      Mich regt am meisten auf, dass weder Veranstalter (ETI) noch Vermittler (Check24) wirklich versuchen zu helfen: Wir haben die Reise vermeintlich günstig erstanden und wollen ebenfalls nicht zurücktreten/stornieren, weil jetzt bei einem anderen Veranstalter zu buchen kostet viel mehr! Aber diese Mehrkosten können m.E. bei einem Rechtsstreit nicht geltend gemacht werden…
      Ich übergebe die Sache meinem Anwalt – oft hilft der anwaltliche Briefkopf, damit da Bewegung in die Sache kommt…
      Viele Grüße,
      Johannes

      • Ricarda sagt:

        Hallo Johannes, ich komm auch nicht weiter. Vielleicht könntest du mich in der Sache unterrichtet halten. LG

        • Johannes sagt:

          Zur Not müsst ihr eine Ersatzbuchung vornehmen und die Kosten dann von der Airline einfordern. Allerdings würde ich diesen Schritt mit einem Anwalt spezialisiert auf Fluggastrechte vorher absprechen, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ihr für eine Erstattung vor Gericht gehen müsst.

        • Johannes sagt:

          Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist nicht wirklich sinnvoll hier ein Verfahren anzustreben. Nach seiner Einschätzung wird der Reiseveranstalter darauf beharren, dass die Flugzeiten nicht garantiert werden können, und dies im Vorfeld auch so angekündigt wurde. Damit ist der Veranstalter zumindest teilweise aus dem Schneider (d.h. vermutlich Vergleich). Den Stress mit Gerichtsverfahren tu ich mir nicht an.
          Der Reiseveranstalter hätte vermutlich eine kostenlose Stornierung angeboten – das wollte ich aber nicht.
          Ich habe dem Vermittler mitgeteilt, dass ich:
          – an einer Stornierung nicht interessiert bin, da ich bei Buchung heute nicht annähernd den günstigen Preis der Buchung von vor 9 Monaten bekomme. Und ich will ja Urlaub machen.
          – ich mich verarscht fühle, dass Mehrpreise für nicht garantierte gute Flugzeiten erhoben werden, wovon ich mir später nix kaufen kann.
          Ich habe mich mit dem Vermittler auf eine Kulanzregelung in Form einer Preisminderung und ggfs. einer nachträglichen Forderung ggü. dem Reiseveranstalter verständigt.

          Meine Learnings:
          – Flugzeitenänderungen kommen häufiger bei Billigfluglinien als bei renomierten Airlines vor. Die Billigflieger müssen eher schlechte Flugzeiten akzeptieren. Die Wahrscheinlichkeit einer Flugzeitenänderung zur Verschlechterung bei Billigfliegern ist deutlich größer, als bei renomierten Airlines. D.h. wenn ich zukünftig bei einer Billigairline einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise buche, dann gebe ich keinen Cent für gute Flugzeiten aus, sondern betrachte die Flugzeiten als komplett variabel.
          – Der Vermittler zieht sich immer fein raus, weil er ja nur die Reise vermittelt. Zukünftig gehe ich bei Probleme direkt auf den Reiseveranstalter zu; er muss bei bestimmten Sachen zustimmen oder diese anbieten, sonst geht gar nix in Richtung Kulanz.

  22. Eduard sagt:

    Guten Tag, bei meiner Pauschalreise wurde der Rückflug 4 Tage vor Reisebeginn von einem Direktflug in einen Flug mit Zwischenstop geändert wodurch der Rückflug jetzt über eine stunde länger dauert und dazu 2,5 Stunden früher losgeht. Ist das rechtens ? Oder kann man da was machen ?

  23. Lennart sagt:

    Hallo, mein Eurowings flug wurde um 28 Stunden nach hinten verschoben. Ich kann laut der Aussage von Eurowings nur einen Tag früher oder einen Tag später fliegen als ursprünglich geplant, oder warte bis 72 Studen vor Abflug, dass sie mich dann umbuchen. Muss ich das so hinnehmen? Immerhin können die mich auch sofort auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, die an meinem eigentlichen Reisetag ebenfalls die Strecke bedient.

    • Peer sagt:

      Das ist Quatsch. Eurowings muss dich auf einen beliebigen Tag nach Wunsch des Passagiers umbuchen.

      Allerdings wird es dann darauf hinauslaufen, dass du selber einen Ersatzflug buchst und Eurowings dir diesen dann erstatten muss. Entweder sie machen das freiwillig oder du musst dann einen Anwalt einschalten.

  24. Birgit sagt:

    Hallo, habe heute eine Flugzeitänderung von British Airways erhalten. Mit der Änderung habe ich nun nur noch knapp 1h Layover in Los Angeles, anstatt der vorher geplanten 2 1/2h. Ich denke kaum, dass die 1h Umsteigezeit zu schaffen ist. Was sollte ich tun?

    • Peer sagt:

      Ist der Hin- oder Rückflug betroffen? Wenn du noch einreisen musst (d.h. aus London in LAX ankommst), sind 1h tatsächlich so gut wie unmöglich. Dann solltest du dich zwecks Umbuchung an BA wenden. Am besten direkt mit z.B. Google Flights eine Alternative raussuchen und bereit halten.

      Sofern du nicht einreisen musst (z.B. bei SFO-LAX-LHR auf dem Rückweg) ist 1h hingegen gut machbar, ich habe sogar schon 30min geschafft.

  25. Susanne sagt:

    Hallo
    wir haben für Flüge für die Businessclass im November direkt bei Condor gebucht. Nun kam Mail dass die Flüge an Marabu weitergegeben wurden. Haben auch eine neue Flugnummer. Muss ich das so akzeptieren?

  26. Biti sagt:

    Hallo, unser Flug von Cebu über Hohaben wir inzwischen ng Kong nach Frankfurt wurde wegen Taifun von Cathay Pazifik storniert und ein neuer Flug in einer Woche angeboten. Welche Rechte /Ansprüche haben wir bezüglich der Woche die wir eine zusätzliche Unterkunft und Verpflegung brauchen? danke

    • Peer sagt:

      Rechtliche Ansprüche hast du wohl leider nicht: Keine EU-Airline und kein Abflug von Europa.

      In Cathay’s eigenen Beförderungsbedingungen, dass sie dich (auf deinen Wunsch hin) auf dem nächsten Flug befördern, der Plätze frei hat:

      https://www.cathaypacific.com/content/dam/cx/legal-and-privacy/general-conditions-of-carriage-for-passengers-baggage-en.pdf

      In der Cathay Economy Class gibt es aber tatsächlich die nächsten freien Plätze erst am 7.9. Vermutlich sind die Flüge fast alle voll wegen der Stornierungen.

      Was Hotels angeht, findet sich leider kaum etwas, außer ein Verweis auf die örtlichen Gesetze:

      In the event of delay or disruption to your journey as a result of an event of Force Majeure (e.g. adverse weather, air traffic control delays etc.) we shall provide you with care and assistance if required under any applicable aviation passenger rights laws.

      Sieht also leider nicht gut aus. Eine Stornierung und Neubuchung mit anderer Airline wird für dich sicher auch teuer.

  27. Andrea sagt:

    Guten Tag liebes Team,

    ich fliege im Oktober von Bangkok nach Frankfurt mit Zwischenstopp im Oman. Der Abflug vom Oman nach Deutschland wurde vor vier Wochen um 11,5 Stunden Aufenthalt verschoben. Ich habe dem widersprochen und um Storno der gesamten Buchung gebeten (Teilstorno geht nicht laut Reiseagentur).

    Nur seitdem höre ich nichts von meiner Reiseagentur, außer, dass sie auf die Bestätigung der Airline (Oman Air) warten. Die Agentur ist in der direkten Kommunikation nur per Chat erreichbar, ansonsten lande ich im Ausland bei englischsprechenden Mitarbeitern.

    Wie schätzt ihr die Chance eines Stornos in dieser Situation ein. Mir läuft die Zeit für eine neue Buchung davon. Was kann ich tun, um meine Rechte einzufordern? Soviel ich weiß, ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig bei Verschiebungen unter 24 Stunden.

    Grüße!

    • Peer sagt:

      Generell wird dir die Rechtslage bei Abflug Oman wohl nicht besonders weit bringen. Außer der Oman hat eigene Fluggastrechte.

      Es klingt aber selbst in den Beförderungsbedingungen von Oman Air so, als würden sie dir ein Recht auf Stornierung zugestehten:

      > 9.1.2. Before we accept your booking, we will notify you of the scheduled flight time in effect as of that time, and it will be shown on your Ticket. It is possible we may need to change the scheduled flight time subsequent to issuance of your Ticket. If you provide us with contact information, we will endeavour to notify you of any such changes. If, after you purchase your Ticket, we make a significant change to the scheduled flight time, which is not acceptable to you, and we are unable to book you on an alternate flight, which is acceptable to you, you will be entitled to a refund in accordance with Article 10.2.

      https://www.omanair.com/ch/de/conditions-carriage

      Hast du mal versucht, dich direkt an Oman Air zu wenden, statt alles übers Reisebüro zu regeln?

    • Andrea sagt:

      Vielen Dank für die Recherche, auf euch ist Verlass. 🙂

      Ich habe bei Oman Air in Frankfurt angerufen. Dort gibt es zwei Rufnummern von Büros am Flughafen. Ging alles ins Leere, ich bleibe jedoch dran.

  28. Jiggy Jack sagt:

    Hey, wir Reisen am 05.11 von Berlin nach Dubai mit einem Zwischenstopp in Budapest. Jetzt kam eine Nachricht von WizzAir, dass unser Flug von Budapest nach Dubai vorverlegt wurde. Jedoch so, dass wir ihn unmöglich erreichen können. Sollen um 10.30 in Budapest landen, jedoch geht der Flug nach Dubai jetzt schon um 09:55 Uhr statt 13 Uhr. Was kann man machen? Was steht einem zu? Beim Rückflug wurde dieser sich um fast 3 Stunden nach vorne verlegt.

    • Peer sagt:

      Soweit ich weiß, verkauft Wizzair selbst keine Umsteigeverbindungen. Du hast die Flüge also entweder selber auf zwei Tickets gebucht oder ein Dienst wie Kiwi.com hat das gleiche für dich getan.

      Es gab letztens ein (für mich überraschendes Urteil), dass in dem Fall die Airline für die Gesamtstrecke haften müsse:
      https://www.drboese.de/blog/lg-duesseldorf-airlines-haften-fuer-zusammengemixte-kiwi-com-flugbuchung/

      Demnach müsste Wizzair doch auf eine andere Verbindung wie z.B. BER – FRA – DXB umbuchen. Aber ehe man das freiwillig tut, friert die Hölle zu. Und ob du einen ähnlichen Fall vor Gericht gewinnen würdest, ist m.E. auch nicht garantiert.

      Unstrittig ist, dass eine Vorverlegung um 3h einer Annullierung gleichkommt. Wizzair muss dich auf die nächstmögliche Verbindung Budapest – Dubai umbuchen. Da kämen sowohl Emirates um 15:10 als auch Flydubai um 21:55 am gleichen Tag in Frage.

      Jetzt das große Aber: Freiwillig zahlen wird Wizzair auch das sicher nicht. Du müsstest wahrscheinlich selber eine Alternative buchen und dann die Zusatzkosten von Wizzair einklagen (ggf. mit Gerichtssitz in Ungarn). Selbst das wird nicht einfach.

      An deiner Stelle würde ich Wizzair zunächst auffordern, dich wie gewünscht umzubuchen. Das werden sie wahrscheinlich ablehnen, dann musst du auf eigene Kosten einen anderen Flug buchen um erstmal nicht auf 500€, sondern „nur“ der Hälfte sitzenzubleiben. Wenn du Glück hast, sieht Wizzair die Kosten ein und zahlt freiwillig. Wahrscheinlicher scheint mir, dass du so oder so zum Anwalt musst.

      Du kannst natürlich auch direkt zum Anwalt und es dann (ähnlich wie der o.g. verlinkte Fall) mit einer Umbuchung der Gesamtstrecke Berlin – Dubai versuchen.

      • Jiggy Jack sagt:

        Edit: Nach langem hin und her, bietet mit Kiwi jetzt an, dass ich nach Abu Dhabi fliege statt Dubai. Das wären zum Hotel 70km mehr. Was kann ich hier tun?

  29. A. Rust sagt:

    Für Oktober ist ein Flug zu zweit nach Japan über Helsinki geplant. Nun wurden lauter Zeiten geändert, aber am Maßgeblichsten: Die Rückflugzeiten und -routen wurden unterschiedlich angesetzt! Wie kann denn das sein? Wenn man zwei Tickets bucht, sollte man doch davon ausgehen können, dass da zwei Personen gemeinsam reisen!? Die Webseite ich plötzlich auch nicht mehr erreichbar, und die Telefonzeiten liegen inmitten üblicher Arbeitszeiten. Geradezu, als wolle man sicherstellen, dass der Kunde das Problem auch ja nicht gelöst bekommt…

    Unglaublich!

    • Peer sagt:

      Von welcher Airline wurde dein Ticket denn ausgestellt, Finnair oder JAL?

      Finnair hat zumindest einen Chat auf der Website, der ganz gut funktioniert. Und in Englisch sind Chat wie auch Telefon-Hotline 24/7 verfügbar, nur auf Deutsch nicht.

      • A. Rust sagt:

        Mittlerweile wurde das Problem geklärt. Diese Telefonzeiten sind aber trotzdem lächerlich. Wir hatten Glück, dass mein Mitreisender, der auch der Besteller der Tickets war, gerade krank geschrieben ist.

        Wäre aber mal interessant zu erfahren, ob im Falle, dass Änderungen an Flugzeiten und Routen Reisegemeinschaften auseinander reißen, irgendwas Spezielles zu beachten ist als für den wörtlichen Einzelfall. Hat man ein Recht auf gemeinsames Reisen, wenn die Tickets gemeinsam gebucht wurden?

        Vielleicht könnten ein, zwei Worte dazu den Text noch etwas bereichern. Ansonsten schon eine sehr informative Seite – vielen Dank für Deine Zeit! 🙂

  30. Ichbinich sagt:

    Hallo, wir haben im September eine Reise nach Bulgarien gebucht. Flug soll von Stuttgart- Bugas- Stuttgart gehen. Als ich eben meine Rail& fly Tickets einlösen wollte, habe ich festgestellt, dass der Rückflug plötzlich nach Berlin gehen soll. Muss ich das so akzeptieren. Von Stuttgart bin ich mit dem ICE in einer Stunde in Mannheim. von Berlin brauche ich 6 Stunden mit dem ICE

    • Peer sagt:

      Akzeptieren musst du es nicht. Du könntest eine Umbuchung auf eine andere Verbindung nach Stuttgart verlangen. Ich befürchte allerdings, dass es kaum eine bessere Alternative geben wird.

      Alternativ könntest du stornieren und neu buchen, aber wird sicher auch nicht günstiger für dich. Wenn Eurowings dich nicht 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat, steht dir eine Entschädigung zu.

  31. Daniel Röösli sagt:

    Hallo zusammen
    Wir haben bei SAUDIA gebucht: Genf – Bangkok 1. Februar 2024 – Zwischenlandung Jeddah – Reisedauer 18 Std.
    Rückreise: Bangkok nach Zürich, Abflug BKK 23:30 – Zwischenlandung In Riad (6 Stunden Aufenthalt) – Reisedauer 20 Std.
    Jetzt sieht es so aus: Abflug ab Genf unverändert, Aufenthalt in Jeddah etwas kürzer – Reisedauer 16 Std 30 Min
    Jedoch: Rückflug neu BKK ab 15:20 – Zwischenlandung Riad und Aufenthalt 37 Stunden – Reisedauer 52 Stunden
    Wir müssen 2 Nächte in Riad verbringen, Hotel, wir müssen Visum für Saudi-Arabien beantragen, da wir länger als transit dort sind. Meine Kinde gehen verspätet zur Schule und ich und meine Frau müssen je einen Tag mehr Urlaub beziehen.
    Was kann man da tun? Gerne höre ich. Vielen Dank und beste Grüsse.
    Daniel

    • Peer sagt:

      Wir hatten in den Kommentaren einige Berichte, dass Saudia relativ problemlos auf andere Airlines umbucht (tlw. sogar auf Direktflüge mit Thai).

      Ich würde an deiner Stelle mal bei Saudia anrufen und nach den Optionen fragen. Das mindeste, was man dir anbieten wird, sollte eine Umbuchung auf einen anderen Tag sein, sodass du kein Visum brauchst.

      • Daniel Röösli sagt:

        Hallo Peer – Danke – das werde ich machen.
        Gruss
        Daniel

        • Cla sagt:

          Hallo Daniel, bin gerade witzigerweise auf deine Nachricht gestoßen, wir haben das selbe Problem, Rückflug im März 24 mit 13 std Aufenthalt in Rihad. Wir haben mit Saudi bereits mehrfach telefoniert, bisher konnten sie uns keine passende Alternative anbieten 😔 zudem ist es sehr kostenintensiv da die Hotline sehr teuer ist. Hast du dort schon jmd erreicht? Die buchen sicher auf andere Airlines um, aber das dann auch nicht kostenlos.

        • Daniel Röösli sagt:

          Hallo Cla, nein, noch nicht telefoniert. Ich werde es morgen versuchen. Ich werde Dich informieren, ob ich Erfolg hatte.

    • Cla sagt:

      Hallo Daniel,
      Saudi hat uns heute zurück gerufen und sie haben uns tatsächlich auf einen Thai Flug umgebucht. Laut der Dame muss der Aufenthalt länger als 12 Std sein, dann können sie das kostenfrei machen, sieht also gut für euch aus! Viele Grüße und dann einen schönen Urlaub Cla

      • Daniel Röösli sagt:

        Hallo Cla

        Super, das freut mich für euch. Schönen Urlaub.

        Ich hatte noch kein Glück. Bin jetzt aber auch zuversichtlicher.

        • Daniel Röösli sagt:

          Hallo Cla

          Hatte kein Glück. Die wollen uns erst 2 – 3 Tage vor Abflug umbuchen. Ich habe von meinem Festnetz am Morgen SAUDIA angerufen, die Dame hat mir mitgeteilt, kein Problem, Sie kann uns auf Turkish umbuchen, ich müssen dies aber aus Sicherheitsgründen mit der Tel-Nr machen, die ich beim Buchen hinterlegt habe. Habe jetzt mit dem Mobile dies machen wollen, ein Herr hat mir dann bestimmt gesagt, dies gehe nicht. Tja, soll ich da einfach nochmals später versuchen und hoffen, die Dame wieder am Tel zu haben?
          Gruss
          Daniel

    • Cla sagt:

      Hallo Daniel, ok komisch, ich hatte auch mit einem anderen Handy dort angerufen, bei uns hat es jetzt auch ein paar Anrufe gedauert bis uns das angeboten wurde. Ich hatte denen am Schluss aber dann immer nur E-Mails geschrieben, da es mir einfach zu teuer war. Hatte in der Mail unser Problem geschildert, geschrieben dass das mit unseren Kindern nicht machbar ist und um Rückruf gebeten. Hat dann auch iwann geklappt. Schreib mal an diese Adresse hier: AMMANCU@saudia.com, das ist wohl die für Sonderfälle. Ich würde auf jedenfall dran bleiben! Drück euch die Daumen, kannst ja mal Bescheid geben. Viele Grüße Cla

  32. Schmischel sagt:

    Guten Tag,
    Wir haben für Anfang September eine Pauschalreise nach Lanzarote gebucht.
    Jetzt haben sich die Flugzeiten bzw auch die umstiege geändert.

    Geplant:
    Hinflug: Amsterdam(Abflug: 07:35) –> Lanzarote (Ankunft 11:10) Reisedauer 4std 35min
    Rückflug Lanzarote (Abflug 11:45) –> Amsterdam (Ankunft 17:05) Reisedauer 4std 20min

    Neu:
    Hinflug: Amsterdam (Abflug 07:00)–>Barcelona (Ankunft 9:20) (Abflug 11:40)–> Lanzarote (Ankunft 13:55) Reisedauert 7std 55min
    Rückflug Lanzarote (Abflug 07:00) –>Barcelona (Ankuft 10:55) (Abflug 15:15)–> Amsterdam (Ankunfft 17:40) Reisedauert 9std 40min

    Die Pauschalreise haben wir über Check 24 gebucht und die Flüge wurden von der Fluggesellschaft selbst abgeändert.

    Welche möglichkeiten haben wir hier?
    Angeblich müsssen wir die insgesamt fast 10 Stunden mehr Reisezeit und umsteigen aakzeptieren.
    Ist dies wirklich so? Das würde jaa niemals jemand so buchen.
    Bitte um Hilfe.

  33. Katrin Ott sagt:

    Hallo, ich habe für November Flüge von Stuttgart nach London und zurück gebucht . Jetzt kam gerade eine Mail mit Änderung der Flugzeiten

    Hinflug 16 Uhr statt 8 Uhr
    Rückflug 11:50 Uhr statt 20:10Uhr

    Somit gehen uns beide Tage verloren.

    Was kann ich denn da machen?
    Habe ich Anrecht auf kostenfreien Storno?

    Liebe Grüße

  34. Walter Schampel sagt:

    Hallo, wir fliegen im Januar mit Condor von Frankfurt über Johannesburg nach Mpumalanga.
    Jetzt habe ich in der Condor App gesehen das der Flug von Frankfurt nach Johburg von 19.20 auf 21.55 verschoben wurde.
    Laut Plan habe ich jetzt in Johburg nur noch 10 min um den nächsten Flug zu bekommen.
    Da das nicht funktioniert, habe ich keine Ahnung was ich jetzt machen kann?
    Beide Flüge wurden zusammen über Condor direkt gebucht.
    Über einen Tip würde ich mich sehr freuen
    Gruß Walter

  35. Marie sagt:

    Hallo, wir haben über die tui eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Am 27.5. um 15.30 sollte der Flug von Zürich gehen. Am Morgen bekam ich eine Mitteilung dass der Flug auf 20.20 am Abend verschoben sei und beschloss daher erst später zum Flughafen zu fahren. Um 15.30 kam dann die Mitteilung dass der Flug bereits doch um 16.30 gehe. Wir sind dann zum Flughafen haben es aber nichtmehr geschafft. Dann auf eigene Kosten noch in der Nacht geflogen. Bekommen wir die Flüge erstattet? Die haben uns so knapp informiert das war nicht zu schaffen. Ein Tag später kam eine Mitteilung dass sie einen Ersatzflug anbieten aber da waren wir schon dort.

    • Johannes sagt:

      Hallo Marie,

      kommt darauf an, wie genau die Airline dich informiert hat. Oft muss man trotzdem die Check-in-Zeiten einhalten. Ist aber ein schwieriger Fall. Würde ich von einem auf Fluggastrechte spezialisiertem Anwalt prüfen lassen.

  36. Daniela sagt:

    Wir haben einen Flug mit LH ab Hamburg über Zürich nach Palma de Mallorca gebucht. Nun gab es eine Planänderung und die in der Mail vorgeschlagene Verbindung startet einen Tag eher. In der Mail gab es auch Links für die mögliche Erstattung oder Umbuchung (via Chatbot – der hat nix besseres vorgeschlagen). Mein Mann hat versehentlich auf akzeptieren getippt (am Handy beim Wischen). Der Flug galt sofort als umgebucht, keine zweite Bestätigung o.ä. Telefonisch konnte LH nicht helfen, da akzeptiert. Die Rechtsanwältin, die wir anschließend kontaktiert haben, sagte auch es sei rechtens. Was ist mit den zusätzlichen Kosten für die Übernachtung? Muss LH die übernehmen? Flug ist erst im Oktober. Ich habe LH über das Feedback Formular kontaktiert und hoffe, dass wir noch umbuchen können. Finde zu diesem Problem auch nichts im Netz.

  37. Natalie sagt:

    Hi,
    ich habe einen Flug nach Helsinki über London gebucht, der im August stattfindet. Beides wurde mit Ryanair gebucht. Nun habe ich das Problem, dass der Flug von London nach Helsinki um so viel nach vorne verlegt (ca. 6h) wurde, dass ich später in London ankomme wie der Abflug des neuen Fluges wäre, was natürlich nicht geht. Außerdem wurde der Rückflug von Helsinki auch nach vorne verlegt, sodass es schwer ist für mich an den Flughafen zu kommen da die ganze Rundreise schon geplant ist. Für den Flug London – Helsinki kann ich die Rückerstattung verlangen, jedoch kosten alle Flüge nun das 3 fache und den Flug nach London kann ich ja nicht stornieren. Habt ihr mir hier Tipps was ich machen kann?

  38. Christian sagt:

    Hallo,

    ich wollte einem Freund vom 9.05.-16.05 mal Istanbul zeigen. jetzt kam jedoch eine Nachricht von Turkish Airlines herein, dass der Hinflug um ganze zwei Tage nach Hinten verlegt wurde, also auf den 11.05. Das macht den kurzen Trip natürlich nochmal um einiges kürzer.
    Was sind denn jetzt meine Spielräume? Kann ich z.B. verlangen, dass wir wenigstens erst 2 Tage später zurückfliegen können?

    Danke

    • Johannes sagt:

      Ich würde das einfach mal bei Turkish Airlines erfragen. Ansonsten muss dich Turkish Airlines auch auf den nächsten möglichen Flug umbuchen. Auch mit einer anderen Airline.

  39. Tanja sagt:

    Hallo, mein Flug FRA-LIS am 2.5. wurde um mehr als 6 Stunden vor verschoben. Ich kann nun mein Bahnticket nicht mehr nutzen, da es nicht erstattbar ist. Welche Rechte habe ich?

  40. Sina Meyer sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe am 11.12.2022 einen Hin- und Rückflug mit Ryanair vom 16.-19.04.2023 gebucht.

    Heute habe ich in die App geschaut und gesehen das sich der Flugplan geändert hat. Der Rückflug findet nun am 18.04.2023 um 9 Uhr statt anstatt wie gebucht am 19.04.2023 um 14:25 Uhr.

    Ich habe definitiv keine Info per Mail oder sms bekommen. Extra noch einmal alles durchgesehen.

    Hätte ich ein Recht den Rückflug zu stornieren und die Kosten für diesen zurückzubekommen?

    Danke und liebe Grüße
    Sina

    • Johannes sagt:

      Hallo Sina,

      ja. Ryanair muss dich alternativ auch auf den nächstmöglichen Ersatzflug umbuchen. Kann auch mit einer anderen Airline sein. Leider machen sie das praktisch nie freiwillig. Ggf. musst du dann selbst einen Ersatzflug buchen und die Kosten von Ryanair fordern. Sprich den Schritt aber vorher mit einem Anwalt ab.

  41. Lisa sagt:

    liebe Leute, vielleicht kann mir hierzu jemand Infos geben.
    Es wurden nur Flüge über condor in den
    Urlaub gebucht. Leider konnte wegen Flugverspätung der Anschluss nicht erreicht werden und die Hinreise wurde nun umgebucht jedoch 1,5 Wochen später, d.h. aus 4 Wochen Aufenthalt am Ziel wurden jetzt nur noch knapp 2 Wochen.
    Die Airline verweigert ein kostenloses umbuchen der Rückfrage.
    Muss das so hingenommen werden?
    Würde mich über Antwort freuen.
    lg

    • Peer sagt:

      Was den Rückflug angeht, hast du m.E. keine Handhabe. Condor muss dich aber „zum frühestmöglichen“ Zeitpunkt einen anderen Hinflug anbieten. Denn du hast Anspruch auf:

      „anderweitige[] Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“
      (EU 261, Art. 8)

      Wenn Condor das verweigert, kannst du dir selbst eine andere Verbindung buchen und dann von Condor eine Erstattung einfordern. Das solltest du dann aber mit einem Anwalt absprechen.

  42. Sabrina Köhler sagt:

    Hallo
    Wären Ursprunglich am 27.03 um 0:55 in Singapur lsogeflogen und um 6:55 in München angekommen.
    Wegen dem Streik Flug auf 31.03 verlegt und völlig anderer Flughafen landen nun in Frankfurt und haben 20 Stunden Aufenthalt in Singapur
    Das war so nicht gebucht
    Was für Rechte haben wir

  43. Sven sagt:

    Hallo Travel-dealz Team, Danke für den informativen Artikel! Mich betrifft momentan auch eine Flugzeitenänderung, zu der ich leider keine Informationen im Internet finde. Ich fliege in ungefähr 3 Monaten von Frankfurt nach Rom. Vor ein paar Tagen kam die Benachrichtigung, dass der Hinflug von um satte 7 Stunden vorverlegt wurde.

    Auf einer Seite habe ich Folgendes gefunden: „Das Landgericht Düsseldorf (22 S 352/19) hat mit Urteil vom 11. April 2022 entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annulliert gilt. Damit kann der Fluggast von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt.“

    Bedeutet das also, dass wenn ich im Juni die Reise antrete und die geänderten Flugzeiten so hinnehme, im Nachgang eine Entschädigung fordern kann, da der Flug laut geltendem Urteil als annulliert gilt? Ich frage, weil die Information über die Flugzeitenänderung drei Monate vor Abflug kam und nicht < 14 Tage vor Abflug, die bei den meisten anderen Fluggastrechten relevant sind.
    Danke im Voraus für eure Hilfe und LG

    • Peer sagt:

      Nein, Anspruch auf eine Entschädigung hast du leider nicht, da du min. 14 Tage vorher informiert wurdest.

      Du könntest nur um eine Umbuchung auf eine andere Verbindung auf der gleichen Strecke fordern.

  44. Vanessa sagt:

    Hi Johannes,

    wir haben bereits Sonntagabend für unseren Rückflug am 13.03.23 eingecheckt, nun wurde uns gestern Morgen mitgeteilt, dass der Flug auf heute den 14.03.23 verschoben wird. Die Seite von Condor für Online Check-in funktioniert aus technischen Gründen leider nicht, ist es für mich denn nötig nochmals neu einzuchecken?
    Da die boarding passes ja für den 13.03.23 gelten.

  45. Nicole Schuster sagt:

    Hallo,
    Condor hat unseren Flug am 16.09.2023 ab Leipzig nach Heraklion von 6:25 Uhr auf 22:20 Uhr verlegt. Wir kommen also erst in der Nacht in Heraklion an. Einen anderen Flug an diesem Tag gibt es nicht. Kann ich verlangen, dass mich Condor umbucht auf einen Flug ab Berlin? (deutlich bessere Flugzeiten) Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

    • Johannes sagt:

      Du hast Anspruch auf die nächste mögliche Verbindung. Ob das auch von einem anderen Flughafen aus sein kann, kann ich dir leider nicht beantworten. Wenn der Flug aber ebenfalls von Condor durchgeführt wird, hast du da denke ich gute Karten.

  46. Uwe Pasucha sagt:

    Hallo,
    in der Buchungsbestätigung vom 20.12.2022 für eine Pauschalreise vom 18.02.2023 – 02.03.2023 war für den Rückflug am 02.03.2023 der Flug Fuerteventura – Düsseldorf DE1457, Abflug 16:30, Ankunft 21.30 Uhr, als Direktflug angegeben.
    Die Reiseunterlagen, zugegangen am 08.02.2023, enthielten für den Rückflug am 02.03.2023 der Flug Furterventura via Las Palmas nach Düsseldorf DE1434, Abflug 14:15, Ankunft 21.30 Uhr. Telefonisch wurde mir im Reisebüro erklärt, dass Condor wahrscheinlich zwei Flüge (FUE – DUS und LPA – DUS) aufgrund geringer Passagierzahlen zusammengelegt hat. Das Reisebüro hatte angeboten, eine Umbuchung auf eine Direktflug (auch von einer andern Airline) vorzunehmen, es wurden jedoch keine Flüge in einem ähnlichem Zeitraum mehr gefunden.
    Also sind wir 2:15 Stunden früher abgeflogen und haben diese Zeit in einem (aus meine Sicht) unnötigen Flug und unnötigen Aufentlhalt in LPA verbracht. Dort mussten wir das Flugheug verlassen und später wieder in das gleich Flugzeug einsteigen.
    Auch nach Durchwühlen vieler Ausführungen zur EU-Fluggastrechte-Verordnung ist mir unklar, ob ggf. eine pauschale Entschädigung gegenüber Condor besteht.
    Lt. ihren Ausführungen bedeutet eine andere Flugnummer (DE1434) = Stornierung/Annulierung des ersten Fluges (DE1457). Soweit so gut. Aber war der ersten Flug DE1457 mit der Buchungsbestätigung der Pasuchalreise für uns bereits „gebucht“? Angegeben war in Buchungsbestätigung „voraussichtliche Flugdaten“.
    Wir wurden am 08.02.2023 über die tatsächlichen Flüge informiert. Gilt für die Berechnung der Grenze mehr als 14 Tage vorher informiert der Beginn der Reise (18.02.2023) oder der tatsächlich stornierten/annulierten Flug am 02.03.2023?
    Die Zusammenlegung von Flügen aufgrund geringer Passagierzahlen soll lt. Aussagen meines Reisebüros öfter vorkommen. Bietet sich für die Kanareninseln geografisch gesehen natürlich an.
    Vielleicht können Sie ihre Erläuterungen hierzu noch erweitern.
    Vieln Dank im voraus!

  47. Isaak sagt:

    Hi guten Morgen,

    Wir hatten einen Flug von München nach Incheon (Süd Korea) mit Turkish Airlines gebucht für Ende April. Jetzt habe ich am 8. Februar eine email erhalten, dass beim Rückflug von Incheon nach Istanbul der Flug um 2:20 Stunden nach hinten verlegt wurde. Entsprechend habe ich erwartet, aufgrund des nun unmöglichen Umstiegs auf den Flug von Istanbul nach München, dass dieser noch angepasst wird. Jetzt habe ich gestern Abend die Mail erhalten, dass genau dieser Rückflug sogar noch 5 min früher abfliegt. Entsprechend kommen wir um 17:10 in Istanbul an, der Flug nach München geht aber schon um 16:15. Haben das ganze
    Über Trip.com gebucht, muss ich mich dann an die wenden oder an Turkish direkt? Müsste sowas nicht auffallen oder wird das einfach so hingenommen dass Fluggäste dann einfach gezwungen werden umzubuchen, wir haben den Flug ja eigentlich nur gewählt da er am anfänglich die kürzeste Flugzeit hatte verglichen zum Preis, das wird jetzt aber einfach verändert.

  48. Steffi sagt:

    Hallo,
    wir haben für Anfang November unseren Flug mit Qatar von ZNZ nach MUC gebucht, Zwischenstopp in DOH mit rund 2 Stunden Aufenthalt. Der Flug sollte ursprünglich um 23:35 in ZNZ starten, nun wurde er auf 17:30 vorverlegt. Das bedeutet, dass wir nun rund 9 Stunden Aufenthalt mit drei Kindern in DOH haben, also die komplette Nacht über. Es gibt zwar einen Flug von DOH nach MUC um 02:30, der ideal wäre und den ich online auch buchen könnte, auf Nachfrage teilte mir der Mitarbeiter von Qatar allerdings mit, dass der Flug angeblich ausgebucht sei.
    Habe ich irgendeine Chance, den früheren Flug zu bekommen oder zumindest irgendetwas, was unsere Nacht in Doha angenehmer machen kann, nachdem uns nun schon 6 wertvolle Stunden von unserem Urlaub genommen wurden?
    Danke für die Hilfe und viele Grüße!

    • Peer sagt:

      Ist der Flug DOH-MUC denn wirklich ausgebucht? Würde mich sehr wundern.

      Ansonsten könntest du schauen, ob du ggf. einen Tag später fliegen kannst – sofern QR da bessere Optionen anbietet.

      • Steffi sagt:

        Hi Peer, danke für deine Rückmeldung! Ja, der Flug scheint wirklich ausgebucht zu sein. Auf einen späteren Tag verschieben kommt leider nicht in Frage, weil da die Kinder schon wieder in der Schule sein müssen. Ich hatte gehofft, dass sie uns wenigstens Zugang zu einer ihrer Loungen gewähren, so dass wir die 9 ungeplanten Stunden zumindest angenehm verbringen können, aber auch hier kam mir der Mitarbeiter, den ich gestern am Telefon hatte, keinen Schritt entgegen. Frustrierend.

        • Peer sagt:

          Würde mich wundern, wenn sich Qatar auf eine solche Lösung einlässt. Dafür werden die internen Prozesse viel zu starr sein.

          Vielleicht hast du ja Glück und auf dem früheren Flug werden demnächst noch ein paar Plätze frei. Alternativ käme vielleicht ein Flug nach Frankfurt oder Berlin mit anschließender Zugfahrt in Frage? Aber den Zug würde QR vermutlich auch nicht zahlen

  49. Heike sagt:

    Hallo,
    ich habe am 31.01.23 einen Flug mit KLM von Dresden nach Lissabon gebucht. Ich kann frühestens um 13:15 Uhr abfliegen und muss bis ca. 20:30 Uhr ankommen (das fest gebuchte Hotel erlaubt Checkin nur bis 22 Uhr). Ich habe deshalb die Flüge KL1808 (14:05 – 15:40 Uhr nach AMS) und weiter mit KL1677 (16:40 – 18:40 Uhr nach LIS) gewählt, obwohl es preisgünstigere Verbindungen gab. Auf genau diese sind wir heute umgebucht worden: Es soll von AMS nun erst mit KL1697 um 20:50 – 22:50 Uhr weitergehen.
    Reicht in diesem Fall der Hinweis, dass ich stornieren kann?
    Das Hotel werde ich kostenpflichtig stornieren müssen. Mittlerweile sind vergleichbare Flüge mit anderen Gesellschaften auch deutlich teurer geworden.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
    Heike

    • Johannes sagt:

      Hallo Heike,

      das sollte für eine kostenlose Stornierung reichen. Du kannst KLM aber auch auffordern, dich auf die nächstmögliche Verbindung umzubuchen. Auch mit einer anderen Airline.

  50. Irina sagt:

    Hallo,

    wie sind aktuell auf Sansibar und haben heute Nacht die Info per Email von Condor erhalten, dass unser Flug vom 18.02. auf den 19.02. verlegt wurden. Auf Nachfrage bei Check 24 hieß es, wir müssen uns bei unserem Reiseleiter vor Ort melden. Dort wurde uns mitgeteilt, dass er da nichts von wisse, wir morgen früh zum Flughafen gefahren werden und dort mit Condor dann sprechen müssten. Condor wiederum verweist uns an den Reiseveranstalter. Keiner will dafür zuständig sein, wo wir den Tag morgen und vor allem die Nacht verbringen sollen. Ich neige nun dazu, den Transfer vom Reiseanbieter verfallen zu lassen, den Tag hier im aktuellen Hotel zu bleiben und mir abends ein Taxi zum Flughafen zu buchen. Am Flughafen würde ich mir dann einen Hotel nehmen. Die Frage ist nur, können wir das so machen und/oder wer ist tatsächlich dafür zuständig und unterzubringen? Und an wen kann ich ggf. Die Kosten weitergeben, wenn ich mich selbst darum kümmere? Nach etlichen Anrufen werden wir nur hin und her verwiesen.

    Danke für eure Hilfe und viele Grüße
    Irina

    • Johannes sagt:

      Hallo Irina,

      ich vermute, das wird mit dem Streik hier in Deutschland zusammenhängen. Der Abflug in Richtung Sansibar wäre ja noch heute am Freitag. Der Hinflug ist auch schon auf dem 18.2 offiziell verschobene: https://www.frankfurt-airport.com/de/fluege-und-airlines/abfluege/flug.html/d20230217de2282.html
      Sprich noch einmal mit der Reiseleitung vor Ort. Idealerweise kannst du noch eine Nacht im Hotel bleiben. Ansonsten muss dir Condor eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Falls du das selbst organisieren musst, sammel alle Quittungen und lass es dir von Condor erstatten.

      • Irina sagt:

        Hallo Johannes,

        danke für die schnelle Antwort. Wenn sich heute niemand bei uns meldet und wir nicht wissen, wie der Tag morgen laufen wird, können wir dann einfach auf eigene Faust etwas organisieren und Condor in Rechnung stellen? Oder müssen wir dann tatsächlich morgen früh an den Flughafen fahren und dort am Schalter alles weitere klären?

        Liebe Grüße
        Irina

  51. Stephanie Schröder sagt:

    Hallo, wir haben einen Flug von Bremen nach Cancun mit Zwischenlandung in Frankfurt gebucht. Nun wurde die Abflugzeit um 2 Stunden nach hinten verschoben auf eine andere Flugnummer. Dadurch haben wir in Frankfurt nur 15 Minuten Zeit den Anschlussflug zu erreichen. Das ist praktisch nicht möglich. Die Airline verweist uns telefonisch auf das Buchungsportal wo wir die Reisen gebucht haben (Booking.com). Die können nur Alternativen einen Tag früher oder später mit deutlich längerer Flugzeit anbieten. Das ist keine Alternative. Was können wir tun?

    • Peer sagt:

      Die 15 Minuten unterschreiten die Minimum Connection Time erheblich. Das wird die Airline wohl früher oder später ohnehin bemerken und euch automatisch umbuchen.

      Grundsätzlich bestehen Ansprüche gemäß der Fluggastrechte gegenüber der Airline, d.h. Booking.com hat damit erst einmal nichts zu tun – außer sie tun es freiwillig. Was offenbar nicht der Fall ist.

      Ich nehme an, der Zubringer erfolgt mit Lufthansa und die Langstrecke mit Condor oder EW Discover. Wende dich am besten noch einmal direkt an die Airline und lass dich nicht abwimmeln. Falls es keinen früheren Flug BRE-FRA gibt, wäre evtl. Abflug Hamburg eine Alternative.

      • Stephanie Schröder sagt:

        Danke für die Antwort, ja, der Weiterflug geht mit EW Discover. Wir warten dann erstmal noch ab ob noch eine Umbuchung erfolgt, ansonsten wenden wir uns nochmal an die Airline. Vielen Dank!

  52. Simon sagt:

    Hallo,
    Ryanair hat unseren Flug FR9169 HAM-PMI für den 13.5. heute von 9.50-12.30 auf 19.30-22.10 verlegt. Somit entfällt mehr als ein halber Urlaubstag. Eine Umbuchung (online) das Fluges auf den Vortag würde knapp 800 Euro kosten. Ist die Airline nicht zur kostenlosen Umbuchung verpflichtet bzw. bietet es aus Kulanz an.
    Muss man das akzeptieren?
    Was ist mit Folgekosten, wenn z.B. der bereits gebuchte Mietwagen storniert und teurer neu gebucht werden muss oder eine Schlüsselübergabe des Ferienhauses so spät nicht mehr möglich ist?

    Vielen Dank für eure Infos und Expertise,
    Simon

  53. Michael sagt:

    Hallo, ich habe eine Reise von Wien nach Bangkok für morgen gebucht und für 03.03.2023 wieder retour. (Mit EVA Air). Jetzt steht in der App, dass sich meine Flugzeit für den Rückflug geändert hat, allerdings finde ich auf der Homepage von EVA Air in den Tagen davor oder danach keine Flüge von Bangkok nach Wien. Welche Möglichkeiten habe ich, zum gewünschten Zeitpunkt nach Hause zu kommen?

    Danke für die Hilfe!

    MfG
    Michael

    • Peer sagt:

      Wie sind denn die Details des neuen Fluges? Du bist dir also sicher, dass BR61 BKK-VIE annulliert wurde?

      Von sich aus wird EVA Air wahrscheinlich nur eine Umbuchung auf BKK – TPE – VIE anbieten, dann bist du aber 10h länger unterwegs als ursprünglich geplant. Auf dem Rückweg kannst du dich m.E. auch nicht auf die Fluggastrechte berufen, um eine Umbuchung auf andere Airlines zu erzwingen. Aber vielleicht bietet EVA Air das dennoch an.

  54. Christian sagt:

    Guten Morgen und erstmal danke schon für die viele, spontane Hilfestellung, die ihr hier leistet. Ich habe Ende Oktober über Travelstart (Sitz in Finnland, EU) einen Flug mit Qatar gebucht und bezahlt. Route: München -> Doha -> Kuala Lumpur -> Langkawi und genauso sechs Wochen später zurück. (Die Strecke von Doha nach Langkawi soll laut Auskunft von Qatar von Malaysia Airlines bedient werden). Los geht’s am 19. Februar. Jetzt hat uns Travelstart vor zwei Wochen mitgeteilt, dass der letzte Abschnitt zwischen Kuala Lumpur und Langkawi auf Hin- und Rückflug ersatzlos gecancelt wurde. Qatar hat an Travelstart verwiesen, weil wir dort gebucht haben. Die sind auch irgendwie dran und wollen uns auf exakt den gleichen Flug am kommenden Tag und auch Rückflug einen Tag später umbuchen. (Für uns total okay). Doch seit zwei Wochen gibt es keine Bestätigung dafür – trotz zweier Anrufe. Wir sind prinzipiell superflexibel für die Strecke zwischen KL und Langkawi. Es gibt auch noch immer passende Flüge für unsere ursprüngliche Verbindung, die auch von Malaysia Airlines bedient wird. Wir könnten auch zwei, drei Tage später nach Langkawi starten und erst in KL bleiben. Wie können wir da mehr Druck machen? Nur wir brauchen langsam irgendeine Lösung. Habt ihr eine Idee?

    • Peer sagt:

      Ärgerlich. Also grundsätzlich ist die Airline für die Fluggastrechte verantwortlich, nicht der OTA. Vielleicht nochmal direkt bei Qatar probieren und darauf bestehen, dass sie die Umbuchung sofort am Telefon erledigen?

      (und nächstes Mal möglichst direkt bei der Airline buchen)

  55. Anna sagt:

    Guten Tag,
    wir haben vor rund 2 Wochen einen Flug (Berlin-London-Dallas) im August telefonisch über American Airline gebucht. Wir erhielten gestern eine Flugänderungsmail. Jetzt fliegen wir Berlin-London-Charlotte-Dallas. Also einen Zwischenstopp mehr, Ankunftszeit in Dallas ist also 4,5 Stunden später. Unser Problem ist, dass wir mit einem Baby reisen. Ein Zwischenstopp war gerade noch so ok, aber 2 ist Zuviel. Außerdem kommen wir um Mitternacht an, somit ist das mit Autovermietung noch schwieriger.
    Wir müssen auf jeden Fall fliegen, welche Möglichkeiten haben wir? Flugnummer hat sich geändert.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Peer sagt:

      Schau mal bei Google Flights, was es für Alternativen mit Umstieg gibt und bitte dann telefonisch um entsprechende Umbuchung. Da müsste es ja sicher noch weitere Optionen über London, Madrid oder Helsinki geben. Falls gewünscht auch einen Tag vorher oder später.

      Eine Umbuchung innerhalb der gleichen Allianz funktioniert i.d.R. auch reibungslos.

  56. Sandra sagt:

    Hallo,
    bin gerade etwas verzweifelt mit folgender Situation: Unsere Tochter (16) wollte am 12.6. nach ihrem Auslandsjahr von Bangor (USA) nach Berlin zurück fliegen via JFK und Amsterdam mit KLM. Jetzt wurde der erste Teilflug storniert und sie wurde auf einen Delta Flug 12 Stunden früher umgebucht, mit der Folge, dass sie um 5:30 los fliegen müsste und es dann keinen Transfer zum Flughafen gibt (2,5 Stunden entfernt), zudem gäbe es eine Wartezeit am jfk von 14 Stunden. Eine Umbuchung ist laut Hotline nur auf den nächsten Tag möglich ( macht gar keinen Sinn, da das die gleiche Verbindung ist… Umbuchung auf eine andere Verbindung mit einer Partnerairline von klm ist laut Auskunft der Hotline nicht möglich… Gibt es noch irgendwelche Rechte/Möglichkeiten, die wir haben außer eben einen neuen Flug zu kaufen?
    Schöne Grüße
    Sandra

    • Johannes sagt:

      Hallo Sandra,

      der Flug nach New York wird ja sehr wahrscheinlich von Delta durchgeführt und unterliegt damit leider nicht den EU-Fluggastrechten. Delta fliegt am selben Tag noch um z.B. 14:26 Uhr nach LaGuardia. Wenn das mit dem Weiterflug passt, könnte deine Tochter sich auf diesen Flug umbuchen lassen, müsste dann den Transfer zwischen LGA und JFK aber selbst organisieren.

      • Sandra sagt:

        Hallo Johannes,
        danke für die schnelle Rückmeldung. Der ursprüngliche Flug nach JFK war tatsächlich auch ein klm Flug, der Ersatzflug jetzt ist ein Delta Flug. Das mit dem Flughafentransfer hab ich auch schon gesehen- hast du dazu Erfahrungswerte? Ist das für eine 16-jährige vor Ort managebar? Und wieviel Zeit sollte man einplanen für Koffer abholen, Transfer suchen, Transferzeit und dann am jfk wieder Koffer einchecken, Security und Wege?
        Schöne Grüße
        Sandra

  57. Verena sagt:

    Hallo 🙂 Wir haben einen Condor-Direktflug in die USA gebucht. Nun wurden wir auf einen Stopover-Flug gebucht und ein Teilstück der Reise ist dann in der Eco statt in der Business und mit einer anderen Airline. Die Flugnummer hat sich dadurch natürlich auch geändert. Somit könnten wir den Flug stornieren ohne auf Kosten sitzenzubleiben? Oder kann ich die Airline darauf festnageln, dass beide Flugsegmente in der C stattfinden müssen? Der Direktflug wäre ja auch in Business gewesen. Viele Grüße, Verena

    • Peer sagt:

      Du hast m.E. drei Optionen
      1) Du akzeptierst die Umbuchung und machst für das Teilstück 75% Downgrade-Kompemnsation geltend
      2) Du stornierst das ganze kostenlos
      3) Du verlangst von der Airline eine Umbuchung auf eine andere Airline mit vergleichbarem Komfort. Das kann dann bspw. auch Lufthansa sein. Oder halt ein Upgrade auf dem Inlandsflug mit Alaska / Jetblue. Aber da Condor Inlandsflüge grundsätzlich in der Eco verkauft bin ich mir nicht sicher, ob sie das überhaupt können.

      • Verena sagt:

        @Peer: Wir hätten den Rückflug auch fast günstiger mit Stopover (allerdings nicht über SEA sondern über JFK) gebucht (direkt über die Condor-HP), da wäre dann auch tatsächlich der JetBlue B62824 (LAX – JFK) in der Jet Blue Mint Suite gewesen. Hätte ich spannend gefunden, weil ich das Produkt gerne mal getestet hätte. Meine Begleitung wollte aber lieber direkt fliegen. Daher haben wir den teureren Direktflug gewählt und jetzt im Endeffekt mehr Geld bezahlt und erhalten weniger Leistung dafür.
        Netterweise (sorry für Ironie) ist in der Condor-E-Mail ein Button, dass ich das Teilstück SEA – LAX – SEA upgraden kann gegen Gebühr. Netterweise darf ich aber – wenn ich es bei der ECO belasse- mein „Übergepäck“ aus dem Business-Flug kostenlos mitnehmen.

        Bei Sascha ist das ganze ja fast noch dreister. Diese Verschleierungstaktik mit den Buchungsklassen finde ich zum K*tzen.
        @Sascha: Kannst du überhaupt über my Condor in deine Buchung schauen? Ich nicht, da steht dann immer entweder, dass ich im Augelblick keinen geplanten/gebuchten Flug habe oder dass es einen Fehler mit der Homepage gibt.

        Mich würde auch einfach mal der Grund interessieren, warum die Direktstrecke aus dem Plan gekickt wurde.

        • Verena sagt:

          Wir haben jetzt eine Antwort von Condor bekommen:

          ===== ===== =====

          Guten Tag…,

          leider lassen sich Änderungen am Flugplan nicht immer gänzlich vermeiden.

          Sie können Ihren Flug kostenfrei umbuchen oder kostenfrei stornieren.

          Direktflüge kann ich Ihnen am X oder am X anbieten und beim Rückflug ist der X oder der X möglich.

          Wenn die Flugroute Zu- und Abbringer Flüge mit anderen Fluggesellschaften enthält, dann sind diese Flüge immer in der Economy Klasse.
          Es gelten allerdings die gleichen Gepäckbestimmungen wie auf dem Business Class Flug.

          Teilen Sie uns gerne mit ob eine Umbuchung für Sie in Frage kommt.

          Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

          Mit freundlichen Grüßen

          ===== ===== =====

          Würden wir die Flüge bestehen lassen ohne Reisepreisminderung (Condor bietet ja jetzt keine an; eigentlich müsste ich doch für die Teilstrecke ein Anrecht darauf haben?) finde ich das frech. Die Reisezeit verlängert sich ja um 3 Stunden Flugzeit und noch mal 2 bis 3 Stunde für den Umstieg in SEA. De facto bin ich dann 15 – 17 Stunden unterwegs und das Risiko, dass Gepäck verloren geht, ist ja auch größer. Werde mal die Flüge an den Alternativdaten checken. Müsste ich denn da für die Umbuchung draufzahlen? Sehr viele Infos stehen in der Mail von Condor ja nicht drin. Denen scheint es auch am liebsten zu sein, wenn wir stornieren?!

        • Peer sagt:

          Condor muss dich kostenlos umbuchen, auch auf andere Termine – wenn gewünscht. Ich verstehe die Mail auch so, dass sie das zumindest anbieten.

          Alternativ bleiben dir:
          1) Umbuchung auf andere Airline. Das wird Condor aber kaum freiwillig machen, d.h. du müsstest dir zur Durchsetzung vmtl. einen Anwalt holen
          2) Mit der von Condor vorgeschlagenen Alternative leben und Downgrade-Kompensation für den Economy-Flug geltend machen. Würde ich aber ebenfalls mit einem Anwalt absprechen, denn Condor möchte davon ja offenbar nichts wissen. Wäre auch nicht ganz einfach, da den Wert der Erstattung zu bestimmen

          Das einfachste wäre vermutlich eine Umbuchung auf einen anderen Termin, wenn das für dich passt.

    • Sascha sagt:

      Hallo Verena,
      ich glaube wir sitzen im gleichen Boot. Meine Direktflüge FRA>LAX und zurück wurden mit einem Zwischenstopp in Seattle versehen. Es handelt sich auch um einen komplett anderen Flug. Erst bei genauerem Hinsehen und Recherche zu den Kürzeln war ersichtlich, dass auf dem Hinflug auch noch ein nettes Downgrade von der Premium in die Eco dazukam. Resultat auf der Rechnung: Lediglich 140€ Differenz zum Ticketpreis werden mir erstattet. Habe bis jetzt herausgefunden, dass man nun eine komplette Erstattung oder Umbuchung verlangen kann. Man kann auch in den sauren Apfel beißen, die übergestülpte Eco fliegen und sich 75% des anteiligen Ticketpreises exkl. Steuern zurückholen, in letzter Instanz auch über den Rechtsweg. Hat Peer ja auch schon gesagt. 🙂 [Besonders dreist von Condor: Es gibt eine andere Verbindung – zwar auch mit Stopp in Seattle – aber hier sind sogar noch Premium-Plätze auf der Homepage verfügbar, und sie wäre fast zeitgleich und nicht 2 Stunden später. Das Downgrade hätte es also gar nicht gebraucht.]. Condor würde mit einer Umbuchung günstiger fahren. Ich versuche nachher, dort mal jemanden zu erreichen. Ich schreibe dann mal, was dabei herauskam.

  58. Janine Basler sagt:

    Hallo 🙂
    Ich habe kürzlich einen Flug von Hamburg nach Quito gebucht, über Amsterdam und Atlanta. Nun wurde der erste Flug von Hamburg nach Amsterdam erst so weit nach hinten verschoben, dass ich meinen Anschluss von Amsterdam nach Atlanta verpasst hätte und später dann ganz storniert. Mir wurde dann ein Ersatzflug angeboten, der allerdings noch später startet, sodass ich erst recht den zweiten nicht schaffe. Leider habe ich über einen Drittanbieter (lol.travel) gebucht und mir wurde von der Airline gesagt, ich muss die Änderung über die Reiseagentur abwickeln. Bisher haben die sich auf meine ganzen Mails noch nicht zurückgemeldet, die Hotline ist immer belegt und andere Nummern sind anscheinend gar nicht erst verfügbar, zumindest wird der Anruf entweder direkt abgebrochen oder „die Nummer ist nicht vollständig“. Wisst ihr, was ich tun kann, sollte lol.travel sich auch weiterhin nicht zurückmelden? Mir muss doch ein Ersatzflug angeboten bzw. wenigstens ein neues Ticket zugeschickt werden, bei dem dann die Reise eben in Amsterdam startet, oder? Könnt ihr sagen, ob für diese Änderung Kosten auf mich zukommen würden, denn ich habe keine der ganzen Versicherungen, die man für evtl. Änderungen mit hinzubuchen kann, genommen. :/ Danke für eure Antwort und liebe Grüße, Janine 🙂

    • Johannes sagt:

      Hallo Janine,

      ich würde mich weiterhin direkt an die Airline wenden und mit Buchung eines Ersatzfluges drohen, wenn sie dich nicht selbst umbuchen. Vertragspartner ist die Fluggesellschaft, das Reisebüro nur Vermittler.

  59. René sagt:

    Ich habe ein Flug mit der BA (British Airways) gebucht . Jetzt wurde auf dem Rückflug Marrakesch-London-ZRH der Rückflug soweit nach hintern verschoben das ich in London alle möglichen Anschluss Flüge verpasse und dort am Abend stranden werde. Die Verschiebung ist zwar nur etwa 2 Stunden, denoch führt das dazu das ichnicht mher weiterkommen werde. Dies ist aus meiner sich ja ei Gravierender Mangal da ich am ja eine Übernachtung benötige und ich somit erst irgendwann am Nächsten
    Tag ankommen werden. Das heisst Hier kann ich doch kostenlos zurücktreten und ich solle das Geld Einfordern können?
    Oder was gilt nun in so einem Fall?

  60. Elmar Musch sagt:

    Hallo zusammen, wir haben für den 06.03.2023 einen Flug von kilimanjaro nach Auckland in Neuseeland gebucht. Los geht es am 06.03.2023 um 17.35 Uhr mit Ethiopian Airlines bis Addis Abeba Ankunft dort 20.05 Uhr.Weiterflug Ethiopian Airlines um 23.25 Uhr bis Hongkong..Ankunft dort am 07.03.2023 um 14.55 Uhr. Weiterflug mit Air New Zealand nach Auckland am 07.03.2023 um 17.40 Uhr. Ankunft in Auckland am 08.03.2023 um 09.30 Uhr. Gebucht und Bestätigt über den Reisevermittler am 31.10.2022. Zahlung fand ebenfalls komplett statt. Am 16.11.2022 wurden wir das erste Mal über eine Flugplanänderung dergestalt informiert, dass der Weiterflug von Hongkong jetzt nicht am 07.03. sondern am 08.03.2023 gehen würde; dem sollten wir zustimmen. Haben wir nicht getan. Zwischendurch kamen immer Mal wieder Erinnerungen wegen der Zustimmung. Haben wir ignoriert. Inzwischen besteht Kontakt mit dem Reisevermittler dahingehend dass wir ihm unsere Gründe für die nicht gegebene Zustimmung erläuterten und gebeten haben, Abhilfe dergestalt, wie gebucht und bestätigt zu schaffen.
    Können wir in solch einem Fall wo die Flugplanänderung 24 Stunden beträgt, kostenlos gegen Erstattung des komplett gezahlten Flugpreises vom Flug zurück treten?
    Vielen Dank

  61. Jochen Platz sagt:

    Ich habe bei Turkish Airlines für die Seychellen gebucht, Abflug 12.11. bis 28.11., heute bekomme ich ein e-mail dass der Rückflug auf 30.11. verschoben wird, die FlugNr. ist gleich. Ich kann aber keine 2 Tage Urlaub mehr machen , die Unterkünfte sind gebucht und nicht stornierbar, ich habe auch keine Unterkunft für die zusätzlichen Tage , wie soll ich vorgehen?
    Danke im Vorraus

    • Johannes sagt:

      Turkish Airlines ist leider keine EU-Airline d.h. auf dem Rückflug finden die EU-Fluggastrechte keine Anwendung (gibt in der Türkei ein ähnliches Gesetzt, Turkish Airlines interessiert das aber eher nicht). Am besten du kontaktierst Turkish Airlines und bittest um Alternativen z. B. einen Tag früher zurück.

  62. Swen Kernemann-Mohr sagt:

    Hallo,
    ich fliege mit LOT von Kairo nach Berlin über Warschau. Da ich über 4 Stunden Aufenthalt in Warschau haben werde hatte ich bei LOT die Buisinesslounge mitgebucht, für 33€. Jetzt hat aber LOT die Flugzeiten geändert und ich habe nur noch einen Aufenthalt von einer knappen Stunde. Also benötige ich die Lounge nicht mehr. Bei mehreren Telefonaten wurde mir mitgeteilt, daß keine Rückerstattung und auch keine Umbuchung der Lounge auf das Hinflugdatum von Warschau nach Kairo möglich ist.
    Ist diese Geschäftspraktik zulässig?

    • Johannes sagt:

      Hast du die Lounge dann zusammen mit dem Flug gebucht? Schwieriger Fall, eine eindeutige Rechtsprechung wirst du dazu nicht finden. Du kannst es ggf. als Schadensersatz infolge der Flugzeitenänderung geltend machen, aber denke da bist du trotzdem auf die Kulanz von LOT angewiesen.

  63. Basti sagt:

    Hallo, hätte auch eine dringende Frage an euch. Haben im Mai eine Pauschalreise nach Thailand gebucht. Jetzt stellte ich fest dass unsere Direktflüge gestrichen und durch Flüge mit Zwischenladung in Bangkok ersetzt wurden.
    Ursprüngliche Flüge: 11.11.22 FRA Flugnr. TG 927 20:55 Uhr nach Phuket 14.00+ , Rück 25.11.22 Phuket Flugnr. TG 926 12:40 Uhr nach FRA 19:05uhr.
    Neue Flüge: 11.11.22 FRA Flugnr. TG 923 20:55 Uhr nach BKK 13:45+ uhr, 3:50 Std Zwischenstopp, BKK 17:35 uhr Flugnr. TG 2217 nach Phuket 19:00 uhr.
    Rück 25.11.22 Phuket 10:15 uhr Flugnr. TG2202 nach BKK 11:40 uhr, 1:00 Std Zwischenstopp, BKK 12:40 uhr Flugnr. TG 922 nach FRA 19:05uhr.

    Airline ist immer die Thai Air. Habe keine Nachricht vom Reiseveranstalter bekommen sondern selbst entdeckt. Daraufhin habe ich beim Reisebüro angerufen und die versuchen einen anderen Fug bei FTI zu beantragen. Dauert jedoch bereits 10 Tage und konnte uns nichts versprechen. Müssen wir die Flugänderung so hinnehmen oder haben wir hier ein Recht auf andere Flüge bzw Reisepreisminderung?

    Wäre dankbar für eine Einschätzung eurerseits.

    Danke

    • Johannes sagt:

      Hallo Basti,

      bei Pauschalreisen ist das etwas spezieller, deswegen haben wir dazu einen extra Ratgeber: https://travel-dealz.de/ratgeber/fluggastrecht-durchsetzten/flugzeitaenderungen/pauschalreisen/

    • Stefan sagt:

      Hallo Basti,
      ich stecke in einer ähnlichen Situation, habe auch über FTI gebucht und mein Flug nach Phuket war zwar von Beginn an mit einer Zwischenlandung in Dubai geplant, allerdings wurde der Aufenthalt nun von 4 auf 10:40 Stunden ausgeweitet. Auf dem Rückflug dasselbe, welcher auch noch früher startet, sodass ich in Summe fast einen ganzen Urlaubstag verliere.

      Mich würde interessieren, ob du denn mittlerweile von FTI einen Lösungsvorschlag erhalten hast? Ich warte seit mehr als 3 Wochen auf eine Info.

      Danke vorab für deinen Erfahrungsbericht und viele Grüße
      Stefan

      • Basti sagt:

        Hallo, ich hatte schon mehrmals Kontakt mit unserem online Reisebüro. Die haben bei FTI um eine Flugänderung gebeten. Der Antrag wird nun direkt bei de Flugabteilung von FTI bearbeitet. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich aber nach Abflugdatum. Deshalb dauert es ewig bis man hier eine Nachricht bekommt, ob und wie eine Änderung möglich ist. Leider sehr ärgerlich und nervig, da wir nicht mal mehr 4 Wochen haben. Ich werde mich morgen noch einmal beim Reisebüro melden, war so verienbart. Vermutlich aber mit selben Ergebnis, dass ich mich leider gedulden müsse, da die Bearbeitung von zeitlich näheren Abflügen noch nicht beendet ist. Welche Entschädigung, wenn überhaupt oder Rechte mir da zustehen, weiß ich leider immer noch nicht genau. Gibt es bei Ihnen schon Fortschritte?

        Mfg Basti

        • Stefan sagt:

          Hallo, interessant zu hören. Ich habe nahezu dieselben Informationen von meinem Online-Reisebüro erhalten.
          Meine Abflug wäre ebenso Mitte November und so langsam werde ich ungeduldig.

          Da ich die Flex-Option bei FTI mitgebucht habe, habe ich nun über mein Online-Reisebüro einen Umbuchungsauftrag in die Wege geleitet. Das wurde heute initiiert, mit der Aussage, dass das schneller bearbeitet wird als die Korrektur der Flugzeitenänderungen über das dafür zuständige Team.

          Viele Grüße
          Stefan

        • Martina sagt:

          Hallo,
          Wir haben das gleiche Problem mit FTI, Flüge von Amsterdam nach Abu Dhabi und dann weiter nach Phuket. Aufenthalt in Abu Dhabi jetzt über 10 Stunden, statt vorher 2 Stunden. Für den Rückflug wird noch gar keine Lösung angeboten.

          Hat der Antrag auf Flugzeitenänderung in Ihrem Fall Erfolg gehabt?
          Wir haben von FTI selbst noch keine Benachrichtigung erhalten, die geänderten Flugzeiten haben wir nur in der App gesehen.
          Wir wollen jetzt mit unserem Reisebüro sprechen und hoffen auf eine akzeptable Lösung.

          Wir möchten nicht stornieren oder auf eine Entschädigung spekulieren, sondern eine Lösung, damit wir die Reise wie geplant durchführen können.

          Für Erfahrungsberichte und Tipps wäre ich dankbar.

      • Martina Breuer sagt:

        Hallo Stefan,
        da wir nahezu das gleiche Problem für eine Reise mit FTI nach Phuket haben (mit 7 Personen!) würde mich sehr interessieren, wie die Sache bei dir ausgegangen ist.

        Wir hängen momentan auch in „der Luft“, auch unser Reisebüro bekommt auf Anfragen bei FTI keine Antworten.

        Wäre echt interessant zu wissen, ob das bei dir letztendlich noch alles geklappt hat.

        Liebe Grüße
        Martina

  64. Andreas Gärtner sagt:

    Hallo, wir haben für 4 Personen am 24.4.22 über Trip.com mit Thai Airways einen Non Stop Flug TG927 von Frankfurt nach Phuket 16.12.22 hin und 8.1.23 TG926 Non Stop zurück gebucht. Seit dem 31.8.22 kamen mehrere Mails von Thai Airways mit der Nachricht auf rescedule/Änderung der Flüge jetzt auf TG923 u. TG2283 Hin u. TG922 u TG2202 für Rückflug jeweils mit Zwischenstop in Bangkok, was natürlich auch zu ca. 2-3h späterer Ankunftszeit bzw späterer Abflugzeit führt. 2 Fragen.
    1. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, weil ich bei der Buchung den von Thai besonders beworbenen Non Stop Flug gebucht habe, der deutlich teurer war als Flüge mit Zwischenstop? Erst einen Non Stoo Flug teuer verkaufen und dann auf Flüge mit Zwischenstop umbuchen finde ich echt eine Frechheit und fühle mich geneppt. Was kann ich fordern?
    2. Wir sind die letzte Nacht in Krabi und müssen noch ca 3h nach Phuket fahren um den Flug zu erreichen. Bisher war der Abflug 12.40, durch die Änderung 10.15 Uhr. Jetzt müssen wir entweder unsere Übernachtung ändern und die letzte Nacht in Phuket bleiben oder jemanden finden, der uns mitten in der Nacht um ca. 4 Uhr nach Phuket fährt.
    Was habe ich diesbezüglich für Möglichkeiten? Durch die Änderung wäre für uns jetzt ein Rückflug von Krabi nach Bangkok statt von Phuket geschickter. Kann ich von der Airline verlangen uns auf einen Rückflug von Krabi via Bangkok nach Phuket umzubuchen oder kann das von der Airline verweigert werden? Wie gehe ich am sinnvollsten vor?
    Vielen Dank für Deine Unterstützung. Viele Grüße Andy

    • Johannes sagt:

      Hallo Andreas,

      am besten Mal mit Thai Airways direkt sprechen. Trip.com wird euch vermutlich nicht groß helfen. Umbuchung auf Krabi-Bangkok ist auf jeden Fall eine Option. Ansonsten steht nach den EU-Fluggastrechten euch leider keine Entschädigung zu. Nur die Umbuchung auf die nächste verfügbare Verbindung. Das kann theoretisch auch mit einer anderen Airline sein. Auf dem Rückflug finden die EU-Fluggastrechte allerdings keine Anwendung mehr.

  65. erin13 sagt:

    Hallo , ich habe gerade gesehen dass unser flug von perth nachkuala umpur eine neue flugnummer hat. also keine verspätung , sondern ein neuer Flug ist.
    da wir aber ab kuala llumpur nah istanbul weiterfliegen mit Turkish airlines, ist es möglich auch dieses fllug zu stornieren, da die angegebene Alternative von Malindo air einen 9 std.l Aufenthalt sowie einen Stop inBali einschließt.
    Eine besseren Flug gibt es über Bali mit Jetstar ab Perth auch über türkisch airlines.

  66. Erin13 sagt:

    Hi, wir haben gerade erfahren dass unser Flug von Perth nach Kuala Lumpur mit Malindo air verschoben wurde um 3 Std .
    Der Anschlussflug liegt daher ca. 1 std zurück , also nicht erreichbar .
    Die haben uns sogar den gesamten Rückflug per Mail geschickt . Da sieht man eindeutig dass der in der Vergangenheit liegt .

  67. Lara sagt:

    Hallo,
    wir hatten einen Flug von Thessaloniki nach Stuttgart (über Wien und München) für den 29/08/2022 über travelstart gebucht.
    Aufgrund von Überbuchung durften wir den Flug nicht antreten und waren lt. Fluggesellschaft (Austrian Airlines) auch nicht für den Flug gelistet. Uns liegt die Buchungsbestätigung vom Januar aber vor.
    Wir mussten uns im Endeffekt selbst um einen Rückflug kümmern, der natürlich zum Ferienende mehr als das doppelte gekostet hat und insgesamt 16 Stunden Reisezeit in Anspruch genommen hat.
    Bei wem müssen / können wir unsere Ansprüche nun geltend machen? Bei der Fluggesellschaft direkt oder müssen wir uns an die Bookingseite Travelstart wenden?
    Vielen Dank für die Hilfe.

  68. Annabell Reiner sagt:

    Hallo,
    ich bin letzte Woche mit Finnair von Hamburg nach Helsinki geflogen – mit einer Freundin die den Flug separat gebucht hatte (beide direkt über Finnair). Als wir Mittwochabend am Gate saßen und eigentlich schon Boardingzeit war wurde der Flug aus „operativen Gründen“ gecancelt. Wir bekamen kurz darauf eine SMS und Email mit neuen Flugdaten für den nächsten Morgen (über Wien!) und am Serviceschalter auch problemlos ein Hotel für die Nacht. Nur durch Zufall entdeckten wir beim Anklicken des Links „Manage your bookings“ (in der erwähnten Email) in dem Onlinesystem der Airline dass auch unser Rückflug umgebucht wurden war auf eine frühere Verbindung (statt Samstag um 16:35 auf 11:15; insgesamt hatten wir also statt geplanten fast 3 Tagen nur 1,5 Tage in Helsinki!)! Weder meine Freundin noch ich (wir hatten wir gesagt separat gebucht) sind über diese Änderung in irgendeiner Art informiert worden! Beim Einreichen des Falles lehnt Finnair nun eine Entschädigung ab und behauptet, wir wären über 14 Tage vorher informiert worden! (Der Hinflug ist noch in Bearbeitung aber wohl unstrittig.)
    Reicht es aus eine derartige Änderung lediglich in einem Onlinesystem vorzunehmen ohne dem Kunden auf anderen/weiteren Wegen Bescheid zu sagen? Wie soll ich weiter vorgehen? Direkt über einen Anwalt oder erstmal selber versuchen die Entschädigung einzufordern (und zb Beweise für eine ggf geschickte Email zu verlangen (Ich checke auch regelmäßig meinen Spamordner, da kann es auch nicht drin gewesen sein. Eine andere Dame, die wir in der Schlange kennengelernt haben, erzählte dass ihr Rückflug einen Tag nach unserem genau wie unserer vorverlegt worden wäre und sie schon zwei Monate vorher per E-Mail darüber informiert worden wäre).

    • Peer sagt:

      „Reicht es aus eine derartige Änderung lediglich in einem Onlinesystem vorzunehmen ohne dem Kunden auf anderen/weiteren Wegen Bescheid zu sagen?“

      Nein. Die Airline muss nachweisen können, dass du rechtzeitig über die Änderung informiert wurdest. Wie das in der Praxis abläuft, ist eine andere Frage-

      Versuchen kannst du es ja nochmal mit einer weiteren E-Mail. Ansonsten würde ich eine (i.d.R. kostenlose) Erstberatung vom Anwalt einholen.

  69. Jan sagt:

    Hallo,

    Wir haben am 03.01.2022 eine Pauschalreise mit Alltours gebucht.

    Auf der Rechnung ist der Hinflug nach Kos am 13.09.22 um 05.50 vorgesehen, der Rückflug am 27.09.22 um 20.00 Uhr.

    Die Rechnung wurde natürlich fristgerecht bezahlt.

    Nun wollte ich mal über die Condor-App prüfen ob ich schon einchecken kann (geht noch nicht) und musste feststellen, dass der Hinflug um 15.05 Uhr und der Rückflug um 12.20 Uhr.

    Es gehen uns somit 2 volle Tage verloren.

    An dem Tag fliegen keine anderen Flugzeuge nach Kos. Wir werden den Urlaub daher so antreten müssen da wir nicht stornieren wollen.

    Welche Ansprüche können wir wie geltend machen?

    Vielen Dank im voraus für die Unterstützung.

    Grüße von einer urlausreifen Familie

  70. Heike sagt:

    Hallo. Wir haben am 23.04. einem Flug von Bangkok über Wien nach Frankfurt gebucht. Nun wurde der Flug auf den 22.04. vorverlegt und wie fliegen bangkok-münchen-wien- Frankfurt und haben einem 10 stündigen Aufenthalt in Wien. Ein Witz. Haben von unserem recht gebrauch gemacht kostenlos zu stornieren und bekommen heute eine E-Mail, dass wir nur die Sitzplätze und ein bisschen Steuern wiederbekommen. Selbst bei Lufthansa auf der Seite steht es anders. Was ist dein tip? Rechtlichen Beistand suchen?

    • Peer sagt:

      An deiner Stelle würde ich erst einmal bei LH anrufen, eventuell lässt sich das dort einfach klären. Ansonsten auf zum Anwalt, wenn der Fall so eindeutig ist, wie beschrieben.

  71. Antonia sagt:

    Hallo wir haben eine Flug Wien/London gebucht.
    Hinflug über Ryan Air und Rückflug über WizzAir.
    Der Rückflug wurde gerade um 11 Stunden vorverlegt. Wir hatten aber für diesen Tag eine Harry Potter Studio Tour um 800€ gebucht. Uns fehlt da ein ganzer Tag, geschweigedenn der Abend davor, wenn ich nun um 5 Uhr aufstehen kann mit den Kids um zum Flughafen aufzubrechen… Was kann ich tun? Wir haben über KIWI gebucht. Uns wurde gesagt, dass das eine freiwillige Stornierung wäre, wenn ich den Flug nicht will und den vollen Flugpreis zahlen müsse. Bei Wizzair gibt es nur eine kostenpflichtige Hotline und zusätzlich soll man nur fürs Telefonieren eine Bearbeitungsgebühr zahlen!
    Was sollen wir nun tun? Wir haben jahrelang auf diese Reise gespart! Wir sind völlig verzweifelt.

  72. Kay sagt:

    Hallo,

    wir haben bei Lufthansa einen Gabelflug Frankfurt nach Orlando und Barbados nach Frankfurt im Nov 22 gebucht. In einer extra Buchung haben wir bei American Airlines den Flug Orlando nach Barbados gebucht. Nun wurde der Flug Barbados nach Frankfurt annulliert. Lufthansa bietet die Strecke wohl auch erst wieder im Dezember an.
    Wir könnten jetzt den Gabelflug bei der LH stornieren, würden dann aber auf den Kosten des Flugs Orlando nach Barbados sitzen bleiben. Können wir ggf. eine Ersatzbeförderung von der LH verlangen bzw. die Strecke Barbados-Frankfurt anderweitigbuchen und die Kosten LH in Rechnung stellen? Würde das dann Tendenz einen Rechtsstreit zur Folge haben oder ist die LH bei sowas eher kulant? Danke schon Mal für die Hilfe!

    • Peer sagt:

      Ja, dir steht eine Ersatzbeförderung zu. Aber zunächst solltest du LH mal dazu aufrufen, dir einen Ersatz zu buchen, ehe du selbst etwas übernimmt. Eine Umbuchung auf andere Star-Alliance-Mitglieder sollte die LH vor keine großen Probleme stellen. Mit Air Canada via YYZ oder United via EWR gibt es ja (je nach Wochentag) auch zwei halbwegs brauchbare Alternativen.

  73. Max sagt:

    Hallo zusammen,

    folgender Fall bei unserer geplanten Reise: Wir haben einen WizzAir Flug gebucht, welcher aufgrund der aktuellen Situation gecancelled wurde. Daraufhin konnten wir entweder einen Flug 2 Tage vorher oder 2 Tage danach wählen und zumindest kostenfrei umbuchen. Unabhängig von der Umbuchung ärgert mich, dass der neue Flug ca. 150€ günstiger zu sein scheint, als der ursprüngliche Flug. Anfangs hat man sich natürlich über die „kostenlose“ Umbuchung gefreut, aber als ich dann den günstigeren Preis gesehen habe, fand ich das gar nicht mehr so lustig, da wir schon erheblich umplanen mussten.
    Gibt es hier ein Recht auf die Differenz? Oder ist mein Recht mit der kostenlosen Umbuchung quasi ausgelotet worden?
    Ich konnte zu meinem spezifischen Fall im Internet nichts konkretes finden.

    Vielen Dank,
    Max

    • Peer sagt:

      Nein, auf die Differenz hast du leider keinen Anspruch.

      Ich gehe aber davon aus, dass bei deinem Flug die europäischen Fluggastrechte Anwendung finden? Wenn ja:
      Du musst die Umbuchung auf 2 Tage vorher oder später nicht akzeptieren. Wizzair ist dazu verpflichtet, dich auf Wunsch auf eine andere Verbindung, auch mit einer anderen Airline umzubuchen. Der Ablauf ist dann aber typischerweise wie folgt:
      1. Du forderst Wizzair zur Umbuchung auf
      2. Wizzair wird nicht reagieren oder die Fluggastrechte ablehnen
      3. Du buchst die gewünschte Alternativ-Verbindung selber und reichst die Kosten zur Erstattung bei Wizzair ein
      4. Entweder Wizzair beugt sich nun oder du musst einen Anwalt einschalten

      Das macht natürlich nur Sinn, wenn es am Tag deiner ursprgl. Verbindung eine gute Alternative gibt. Alternativ kannst du die bestehende Buchung kostenlos stornieren und ggf. den alternativen Wizzair-Flug neu buchen. Macht natürlich nur Sinn, wenn er immer noch günstiger ist.

      • Max sagt:

        Hallo Peer,

        vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.
        Genau, der Flug ist innerhalb Europas.
        Ich habe die Umbuchung natürlich direkt akzeptiert, weil meine ersten Gedanken waren:
        – andere Passagiere werden das gleiche Problem haben und ebenfalls direkt auf die 2 verbleibenden Flüge umbuchen (es gab 3 pro Woche, immer 2 Tagen vorher oder nachher, unser Flug war der einzige, der gestrichen wurde)
        – die Umbuchung wurde direkt von Wizz angeboten und war wie gesagt kostenfrei, da war ich nur froh über keine weitere Kosten…

        Alternativ konnte ich auch 120% vom ursprünglichen Flugpreis in Anspruch nehmen und hätte umbuchen können, klar. Aber wie oben schon gesagt, war ich besorgt um die noch vorhandenen Flüge, da ich eine eher hohe Auslastung erwarte.

        Vielen Dank!
        Max

  74. Tina sagt:

    Hallo liebes Travel-Dealz-Team,

    da auch ich leider seit 2 Wochen niemanden bei Lufthansa erreiche und im Chat nur vorformulierte Antworten kommen, die mir nicht weiterhelfen, stelle ich meine Frage mal hier 🙂

    Ich fliege nächsten Sonntag (7.8.) nach Stockholm und dieser Flug wurde vor 2 Wochen storniert 🙁 … (der Rückflug am 15. blieb bestehen). In der Infomail darüber habe ich „Änderung annehmen“ geklickt und warte seitdem auf „die Bestätigung der geänderten Reisedaten“ …

    Ist es so, dass ich nun einen neuen Hinflug von Lufthansa vorgeschlagen bekomme? Und wenn ja, wann passiert das meistens?
    Denn es gibt wohl nur ich 2 Flüge an dem Tag, wovon der frühe für mich funktionieren würde, der späte wiederum nicht.

    Und somit nun die Frage: Warte ich weiterhin bis eine Mail kommt? Buche ich einen neuen Flug und reiche dann eine Erstattungsanfrage für den anteiligen Flug ein?

    Vielen vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    Tina

    • Peer sagt:

      Du kannst Lufthansa mal per Mail (impressum_de@lufthansa.com) mit Fristsetzung dazu auffordern, dir eine Alternative einzubuchen. Da werden sie vermutlich nicht rechtzeitig drauf antworten. Aber dann hast du zumindest einen Nachweis, dass du ihnen die Chance gegeben hast:

      Ansonsten:
      1) Mal früh morgens bei der amerikanishcne Hotline probieren
      2) Den Chatbot versuchen: https://www.lufthansa.com/digitalassistant/webchat.html
      3) Wenn das beides nichts bringt, kannst du eine eigene Alternative buchen. Aber bei Nichtantritt des Hinfluges wird dir vermutlich auch der Rückflug storniert, was dann noch mehr Ärger macht. Den Schritt würde ich daher ggf. mit einem Rechtsanwalt absprechen

    • Johannes sagt:

      Hallo Tina,

      leider ist Lufthansa mit Kundenanfragen aktuell massiv überlastet. Wenn es keinen Vorschlag für einen neuen Hinflug in der Email gegeben hat, würde ich davon ausgehen, dass du jetzt nur noch auf dem Rückflug gebucht bist. Sind für den gewünschten Hinflug denn überhaupt noch Plätze im freien Verkauf?

      Ich glaube dir bleibt nichts anderes übrig, als es weiterhin bei Lufthansa zu versuchen. Wird in den nächsten Tagen durch den Streik ungünstigerweise nicht einfacher. Ggf. mal spät abends versuchen.

  75. NIico sagt:

    Hallo,
    meine Freundin und ich fliegen mitte August nach Zypern.
    Auf dem Rückflug haben wir einen Zwischenstop in Budapest.
    Die Flüge habe ich über fluege.de gebucht, die wiederum von kiwi.com gebucht worden sind. Nun hat Lufthansa den Flug von Budapest nach Frankfurt um 3h vorverlegt obwohl wir zu diesem Zeitpunkt noch von Zypern nach Budapest im Flieger sitzen. Das heisst wir erreichen unseren Anschlussflug nicht. Leider ist auch weder Lufthansa noch Kiwi zu erreichen. Auf der Webseite von Kiwi werden uns Alternativen angezeigt bei denen wir ca. 500 Euro aufpreis zahlen sollen. Was sollte ich denn am besten jetzt machen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    • Peer sagt:

      Du musst die Umbuchung mit 3h früherem Abflug so jedenfalls nicht hinnehmen. Deine Ansprüche aus den Fluggastrechten bestehen ggü. der Lufthansa, nicht gegenüber Kiwi – auch wenn LH dir das ggf. anders erzählt.

      Ein erster Anlaufpunkt wäre der Chatbot der Lufthansa. Vielleicht kann dir da schon geholfen werden:
      https://www.lufthansa.com/digitalassistant/webchat.html

      Wenn das nicht klappt, könntest du:
      1) Die Lufthansa schriftlich (impressum_de@lufthansa.com) auffordern, dich bis [Frist in 10 Tagen] umzubuchen.
      2) Es mal morgens bei der (englischen) LH Hotline probieren. Ich kam da letztens in < 1h durch
      3) Wenn das beides nicht fruchtet selbst einen Ersatzflug buchen und den dann bei LH zur Erstattung einreichen

      Schritt 3 solltest du aber zumindest mit einem Anwalt absprechen, damit dabei nichts schief geht.

  76. Marc sagt:

    Hey ich habe Flüge von FRA über HKG nach BNE mit Cathay pacific am 17.10 gebucht. Die Flugzeit ging mit knapp 27h auch okay und Abflug in FRA um 13:45 war Top. Nun umgebucht über LONDON und Hong Kong Abflugzeit nun 7:05 und Ankunft gleich. Kann man aus eurer Erfahrung da noch bei 6:40 längerer Flugzeit und einem zusätzlichen Umstieg von vergleichbaren Bedingungen sprechen ? Habe bereits nachgefragt ob sie mich auf Qatar umbuchen würden, aber klang eher als hätten sie dazu gar kein Bock… Was denkt ihr sollte ich machen ?

    Liebe Grüße Marc

    • Johannes sagt:

      Hallo Marc,

      du hast Anspruch auf die nächstmöglich Verbindung. Es ist leider immer schwierig, eine Airline dazuzubekommen, dich auf eine Fremdairline umzubuchen, aber eigentlich müssen sie es. Falls sie sich weigern, kannst du den Ersatzflug selber buchen und die Mehrkosten einklagen. Das würde ich aber vorher mit einem Anwalt abstimmen, damit nichts schief geht.

  77. David sagt:

    Bei meinem Flug Ende Oktober nach DXB, hat Swiss eine Änderung der Flugzeiten des Zubringerfluges vorgenommen. Die Zeitänderung beträgt weniger als 2 Stunden.
    In der Mitteilungsmail gibt Swiss die Möglichkeit die Änderung zu akzeptieren oder meinen Flug zu stornieren und mein Ticket später verwenden. Die Buchung würde storniert. Das Ticket und der Buchungscode blieben gültig und könnten für einen zukünftigen Flug verwenden werden. Was heißt das jetzt konkret? Wird es aus dem Ticket eine Art „flight value voucher“, welcher ich für ein anderes Ziel wiederverwerten kann, oder muss ich das Reiseziel beibehalten und kann nur das Datum ändern mit oder ohne Zuzahlung bei Preisdifferenz?

    Gemäß der Email erwartet die Fluggesellschaft, eine Antwort meinerseits bis zum 20. August danach würde das Ticket storniert werden…OK was heißt das jetzt wiederum? Ticket weg und Geld zurück oder Ticket weg und Geld weg?
    Die FAQ auf der Swiss Webseite geben keine Erklärung wie diese Email zu interpretieren ist.
    Die leicht genervte Dame bei der Hotline, meinte nur, dass die Änderung weniger als als 2 Stunden wären und ich deshalb kein Recht auf eine gratis Umbuchung hätte (ich wollte den Rückflug um 2 Tagen nach hinten verschieben). Die Email verstehe ich aber irgendwie anders.

    Hat hier irgendwer Erfahrung mit diesen Änderung Emails der Swiss. Ich denke die von LH und OS sind ähnlich.
    mfG

  78. David sagt:

    Danke für den guten Artikel

    Bei meinem Flug mit LX hat die Fluggesellschaft die Flugzeiten angepasst. (weniger als 2 Stunden), die Flugnummern sind die gleichen.

    In der Email wird die Möglichkeit geboten, die Änderung zu akzeptieren oder den Flug zu stornieren und das Ticket später zu verwenden. Es ist aber nicht klar, was damit gemeint ist. Ist das eine Art „Flight Value Voucher“ den ich für eine spätere Reise (auch anderes Reiseziel) verwenden kann, oder kann ich nur das Datum ändern und muss die Tarifdifferenz dann noch löhnen? Die leicht genervte Dame in der Service Hotline meinte nur, dass die Änderung weniger als 2 Stunden sind und ich somit bei Änderung die Tarifdifferenz zahlen müsse. (Ich hatte gefragt, bei der Gelegenheit den Rückflug 2 Tage nach hinten zu verlegen).

    In der Email steht auch, dass wenn ich die Änderung bis 20. August nicht akzeptiere, das Ticket stonriert würde. Was heisst das jetzt? Ticket futsch und Geld weg, oder Ticket futsch und Geld zurück?

    Kann hier jemand helfen aus eigener Erfahrung?

  79. Dennis sagt:

    Hallo zusammen,
    wir haben Ende Juni Flüge gebucht am 15. bzw. 22. Oktober hin und am 31. Oktober zurück.
    Mit Kuwait Airways: München – Kuwait – Mumbai. Über lastminute.de, das war einerseits das günstigste, andererseits hatten wir einen Gutschein von denen geschenkt bekommen.
    Jetzt kam vor zwei Tagen, also am 5. Juli, zuerst eine SMS von Kuwait Airways, dass wir für den Rückflug umgebucht wurden… zwei ganze Tage früher zurück. (Am 31. fliegen sie jetzt von Kuwait echt kaum irgendwo in die Nähe von Deutschland, ich konnte nur Paris finden.) Zwei Stunden später kam dann eine E-Mail von lastminute.de, dass der Rückflug annuliert wurde. Bei Kuwait Airways mit der PNR existiert der umgebuchte Flug aber weiterhin. Bei lastminute.de existiert nun ein Button „Rückerstattung beantragen“.
    Wir würden jetzt erstmal abwarten, wie die Flugpläne sich in den nächsten Wochen entwickeln. Oder muss man hier irgendwie schnell handeln? Vielleicht führt Kuwait Airways ja doch wieder einen Flug nach Deutschland am 31.10. ein.
    Bin gespannt auf eure Meinungen:-)

  80. RG sagt:

    Hallo. Ich habe eine banale Grundsatzfrage. Wenn wir eine Pauschalreise gebucht haben und der Rückflug gestrichen wird und wir als Alternative einen anderen Zielföughafen angeboten bekommen (z.b. statt Rückflug nach Stuttgart dann nach Hamburg)?Welche Rechte haben wir dann? Unser Auto würde in Stuttgart stehen, wir haben kleine Kinder. Müssen wir solche Alternativen akzeptieren oder können wir verlangen, auf den nächst möglichen Flug nach Stuttgart gebucht zu werden??? Danke im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich hast du Anspruch auf den nächstmöglichen Alternativflug. Wenn das mit einer Fremdairline ist, ist das leider immer schwierig durchzusetzen. Ggf. musst du den Ersatzflug selber buchen und die Kosten vor Gericht durchsetzten. Deswegen vorher diesen Schritt mit einem Anwalt besprechen.

  81. Susanna Hahn sagt:

    Hallo zusammen,
    wir haben bei Delta für September zwei Flüge von Berlin über AMS nach New York gebucht. Der erste Flug wird von KLM durchgeführt, die sind ja in Kooperation mit Delta. Nun bekamen wir eine Mail, in der wir informiert wurden, dass der Flug von BER nach AMS zeitlich nach hinten verschoben wurde und wir somit unseren Anschlussflug nicht mehr bekommen können. Wir würden 10 Minuten nach der Abflugzeit für NY landen. In der Delta App steht, wir sollen uns keine Sorgen machen, sie kümmern sich darum, dass wir den Anschluss bekommen. Weiter unten beim Flug nach AMS steht allerdings, wir sollen uns an den Kundenservice wenden. Ich rief dort an und hatte nach ca. 30 Minuten auch jemanden dran. Ich schilderte mein Problem und die Dame sagte mir, ich müsste neue Flüge aussuchen und bei Delta in den USA anrufen. Ich sagte ihr, dass das nicht in Ordnung sei, da es sich ja um ein Problem von KLM handelte. Sie sagte nur, sie hätte mir ja die Alternative mit dem Anruf in den USA gegeben. Schön. Also rief ich Delta USA an. Zum einen konnte ich unseren Bestätigungscode dort nicht angeben, weil der Automat nicht verstanden hätte (ich spreche sehr gut Englisch), zum anderen hieß es dann, dass ich eine Wartezeit von 1 Stunde 17 Minuten hätte. Also aufgelegt. Eine andere Kontaktmöglichkeit scheint es nicht zu geben. Wir würden ja bei KLM noch mal versuchen, einen besseren Flug zu bekommen, allerdings wissen wir nicht, ob uns Delta dann nicht doch plötzlich auch noch umbucht. Sollte es nicht so sein, dass die Airlines sich darum kümmern? Die Frage habe ich der Dame bei KLM gestellt und sie meinte immer nur, dass wir uns kümmern müssten. Hat das schon mal jemand gehabt und wir kommt man an Personen ran, die einem wirklich helfen können? Bin dankbar für jeden Hinweis!

    • Peer sagt:

      Am besten suchst du dir zunächst mal eine Alternative mit KLM / Air France / Delta raus, die dir passt. Das macht die Umbuchung meist einfacher.

      Zur Kontaktaufnahme empfehle ich dir den Delta-Chat. Gibt dazu zwei Möglichkeiten:
      1) über iMessage, wenn du ein Apple-Gerät hast
      2) über die folgende Website: https://www.delta.com/us/en/need-help/overview

      Wenn es funktioniert, wird dir dort ein Hinweisfenster angezeigt, das wie folgt aussieht:
      https://i.imgur.com/RQSCygi.png

      Wenn nicht:
      – Sprache der Website manuell auf „English – United States“ stellen und neu versuchen (am unteren Bildschirmrand)
      – Anderen Browser probieren. Bei mir funktioniert es in Firefox grundsätzlich nicht. Edge geht besser

      Du musst da ebenfalls öfters 1 – 2 Stunden warten (je nach Tageszeit). Aber dann hängt man wenigstens nicht die ganze Zeit am Telefon, sondern kann das Fenster einfach am PC offen lassen.

      • Susanna Hahn sagt:

        Danke erstmal! Ich hoffe, die können mir da weiterhelfen. Aber ist es nicht so, dass die Airline von sich aus die Flüge anpassen müsste? Es kann ja nicht sein, dass der Kunde sich um alles alleine kümmern muss, wenn die Airline etwas ändert. Kundenservice ist das jedenfalls nicht.

        • Peer sagt:

          Als es bei mir eine Flugplanänderung gab, hat Delta mich (letztes Jahr) automatisch umgebucht. Kann sein, dass das nur alle paar Tage bis Wochen passiert und sie dich schon noch irgendwann umbuchen.

          Aber ich halte es sowieso für attraktiver, sich selbst drum zu kümmern. Dann kann man sich die Wunschverbindung genau raussuchen und ist nicht drauf angewiesen, was Delta für richtig hält.

      • Susanna Hahn sagt:

        Ich hatte gestern bei KLM angerufen. Erst sagte man mir, man könne mir nicht helfen, da wir ja alles über Delta gebucht hatten. Ich flehte die Dame förmlich an mir zu helfen, da ich mich in einem Teufelskreis sah. Sie sagte, sie wolle mal schauen, ob sie mir helfen kann. Nach ein paar Minuten meldete sie sich dann wieder und teile mir mit, dass wir auf den späteren Flug nach NY umgebucht wurden. Ich war total happy. Aber im Grunde ist das nicht in Ordnung. Mit ein paar Klicks kann man Tickets kaufen, aber bei willkürlichen Änderungen muss man unendliche Umwege in Kauf nehmen. Aber diese Art Kundenservice kenne ich leider nur zu gut aus den USA. Manches klappt da ganz hervorragend, anderes absolut nicht. Ist in D aber mitunter auch nicht besser. Ich hoffe jetzt nur, dass es nicht noch weitere Änderungen gibt. 2019 hatten wir 10 Änderungen bis Abflug und dann verspätete sich der Rückflug auch noch um 9 Stunden, was zu einer Gesamtverspätung von 16 Stunden und verlorenem Gepäck führte. Allerdings haben wir fast die gesamten Flugkosten erstattet bekommen und das Gepäck war dann auch endlich nach 3 Tagen wieder da. War allerdings Germanwings, nicht Delta.

  82. Jonas sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Flug von Bremen nach Washington über Amsterdam gebucht. Ich habe bei der Buchung bewusst den ersten Zubringerflug von Bre nach Ams gewählt um möglichst genug Zeitpuffer zu haben. Nun hat KLM mich aber auf den späteren Zubringerflug „umgebucht“. Da dieser Flug auch eine andere Flugnummer hat, handelt es sich wohl um eine Stornierung. An der eigentlichen Ankunftszeit in Washington wird sich nichts ändern, nur halt weniger Umsteigezeit in Ams.

    Da ich diese Reise aber generell aus familiären Gründen wohl nicht antreten kann, frage ich mich ob ich aufgrund der Stornierung des ersten Zubringerfluges Anspruch auf eine komplette Erstattung des Tickets habe (allo Hin- und Rückflug).
    Vielen Dank.

    • Peer sagt:

      Ja. Dein Flug wurde storniert – also steht dir das Recht zu, deine ganze Buchung zu stornieren.

      Alternativ könntest du umbuchen – entweder auf die nächstmögliche Verbindung oder einen Wunschtermin.

  83. Diana sagt:

    Ich hab morgen einen Flug von BOG nach FRA und im Anschluss AMS. Laut Artikel ist es eine Stornierung da der Anschlussflug eine andere Nummer hat… kann ich trotzdem drauf bestehen den Flug von Bog > Fra zu nehmen, auch wenn ich von Fra dann Zug fahre? Die angebotenen Alternativflüge sind unzumutbar und ich würde noch 1 Tag später ankommen.

    • Peer sagt:

      Würde an deiner Stelle das Gepäck einfach nur bis Frankfurt checken lassen und dann trotzdem die 600€ Entschädigung geltend machen. Aber so wie ich es verstehe, liegt der Flug mittlerweile schon in der Vergangenheit.

      • Diana sagt:

        Hi Peer danke für die Antwort. Ich konnte in dem Artikel nicht sehen wie ich die 600€ geltend mache? Gibt es dazu eine Anleitung hier?
        Den Anschlussflug hab ich tatsächlich nicht wahrgenommen, ich solle bei der Hotline anrufen um den stornierten Flug (es wurde mir ein anderer angeboten) erstattet zu bekommen.
        Kann ich überhaupt 600€ bekommen oder soll ich schauen, wie viel Lufthansa mir anbietet??

  84. Torsten sagt:

    Hallo,
    wir haben für Dezember einen Flug nach Stockholm gebucht. Hin und Rück zu guten Zeiten mit Norwegain Airline.
    Anschließend separat unser Hotel. Jetzt wurde uns mitgeteilt das der Hinflug sich geändert hat.
    Statt Montag wurden wir auf Sonntag Abend gebucht. Da die Flugnummer sich auch geändert hat, ist es doch eigentlich
    eine Annullierung unseres ersten Fluges???
    Da wir nicht noch eine zusätzliche Nacht im Hotel bleiben wollen, tendiere ich dazu den Hinflug zu stornieren,
    diese Option wurde mir auf der Seite angezeigt, bekomme ich automatisch das Geld für den Hinflug erstattet?
    Ich habe 5 Tage Zeit mir das zu überlegen.
    Leider stehen da nur die Daten des Fluges, aber keine weiteren Informationen.
    Oder muss ich das dann erst einfordern?
    Vielen Dank schonmal

    • Johannes sagt:

      Am besten einmal direkt mit Norwegian in Kontakt treten. Du kannst von Norwegian auch verlangen dich auf den nächsten verfügbaren Flug, auch mit einer anderen Airline z.B. SAS umzubuchen. Machen sie nur nicht gerne, müssen sie aber.

      • Torsten sagt:

        Vielen Dank erst mal.
        Kontakt ist gut. Nur in englisch und eine Mailadresse dafür, oder ein Formular habe ich auch noch nicht gefunden. Ich hatte mal geschaut und gesehen das Easy Jet einen guten Hinflug anbietet, daher wäre mir die Stornierung fast lieber, wenn ich allerdings den Ticketpreis zurückbekomme.
        Sie bieten ja auch an die komplette Buchung zu stornieren, aber da denke ich , werde ich nichts für den Rückflug zurück bekommen,da der planmäßig fliegt……noch.
        Macht nicht wirklich Spaß
        Danke aber

        • Peer sagt:

          Wenn du Hin- und Rückflug auf ein Ticket gebucht hast, muss Norwegian dir natürlich auch den Rückflug erstatten. Sofern du das wünschst.

  85. Brigitte Heckel sagt:

    Unser Rückflug von Amsterdam nach München am 20.6.22 wurde vom Flug um 18:40 auf den Flug um 21:20 Uhr umgebucht. Wir landen um 22:45 Uhr in München und haben keine Möglichkeit mehr am gleichen Tag mit zu Zug nach Hause zu reisen, da wir den letzten Zug verpassen werden. Haben wir Anspruch auf Erstattung eines Taxis für die Heimreise vom Flughafen? KLM hat uns 3 Wochen vor unserer Reise über die Umbuchung informiert, telefonisch ist KLM nicht erreichbar, schriftlich haben wir bisher keine Antwort erhalten. Was steht uns zu?

  86. Michael sagt:

    Ich habe am 18.04. einen Hin- und Rückflug von Stuttgart nach Göteborg (18.06.2022 – 09.07.2022) direkt bei der Lufthansa gebucht. Beide Flüge sind mit einem Stopp in Frankfurt. Am 10.06 wurde ich informiert, dass der Rückflug von Göteborg nach Frankfurt gestrichen und der Flug von Frankfurt nach Stuttgart von 22:15 auf 17:10 vorverlegt wurde. Eine Alternative von Schweden nach Frankfurt wird gar nicht angeboten.
    Ist die zwei-Wochen-Frist bezogen auf den konkret betroffenen Flug oder gilt hier das Datum des Hinfluges, da ja zusammen gebucht wurde und nur komplett storniert werden kann?
    Welche Möglichkeiten habe ich hier, bei der Lufthansa ist bisher niemand zu erreichen.

    • Peer sagt:

      Es zählt leider das Datum des betroffenen Fluges. Du hast also Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung. Eine Entschädigung gibt es aber nicht

  87. Andre sagt:

    Hallo! Auch ich habe gerade mal kurz nach Luft geschnappt. Habe im Juli wieder einen Flug Frankfurt – Charlotte mit American Airlines gebucht. Extra den einzigsten Direktflug (KEINE NONSTOP) ohne Zwischenstopp genommen, der täglich diese Route bedient. Das ganze bereits im November 2011 fest gemacht. Jetzt, ein halbes Jahr später, gucke ich mal bei American Airlines rein. Gebe meine 6-Stellige Referenznummer auf deren Homepage ein und schaue mir die Flüge so an. Plötzlich sind aus insgesamt 3 Flügen dann 4 Flüge geworden. Zuerst habe ich das gar nicht verstanden. Dann habe ich festgestellt, das der Flug Frankfurt – Charlotte geändert wurde. Ich fliege jetzt mit der gleichen Maschine und gleicher Flugnummer Frankfurt – Dallas. Dort warte ich ein paar Stunden. Besteige eine komplett andere Maschine, habe eine neue Flugnummer und fliege dann von Dallas nach Charlotte. KOTZ! Heißt für mich, das ich nicht um 14.45h in Charlotte bin, sondern erst um 19.45h. Gut 5 Stunden. Aber ich muss dann noch gute 4 Stunden fahren und Mietwagen in Charlotte organisieren. Das heißt ich bin erst irgendwann Nachts da wo ich sein will. Ich bin gerade echt emotional richtig geladen. Auch wenn ich diese ganzen Paragraphenreiter sehe, die Unterschiede zwischen Direkt und Nonstop Flügen erklären. Für mich war der Direktflug eine Art Nonstop Flug. Weil dieser Flug immer Direkt angepriesen wurde. Frankfurt – Charlotte DIREKT!“ Bei allen anderen Flügen die unter diesem Angebot standen, war immer eine Zwischenlandung vorgesehen und auch bei American Airlines auf der Homepage beschrieben. Jetzt habe ich mal ein paar Minuten auf deren Homepage bei American Airlines festgestellt, das dieser Flug Frankfurt – Charlotte letztmalig am 02.06.2022 ausgeführt wird. Danach gibt es diesen Flug gar nicht mehr. Die Flugnummer bleibt gleich, geht dann aber immer über Dallas. Was denkt ihr darüber? Ja gut…Ich weiß, es gibt schlimmere Probleme. Aber ich muss sagen, obwohl ich viel unterwegs bin, das ich nie solche Kleinigkeiten zu beachten hatte. Direktflug – Nonstop Flug und die Rechte des Passagiers. Auch muss ich wohl trotz allem dankbar sein, das ich bereits im November gebucht hatte für uns 3. Wenn ich sehe, was dieser Flug jetzt kostet, bleibt mir zum zweiten Mal – sprichtwörtlich – die Luft weg. Also muss und werde ich das wohl zu zur Kenntnis nehmen müssen, oder? Die haben einfach diese Strecke ohne Zwischenstop ab 03.06.2022 aus dem Programm geschmissen. Und das obwohl Charlotte wohl der Hauptsitz von American Airlines ist. Schön gelaufen. Was würdet ihr mir Raten, wäre es euer Flug. Für ein Feedback wäre ich dankbar. Vielen Dank!

    • Peer sagt:

      Das ist auf jeden Fall ärgerlich. Leider hast du hier keine allzu attraktiven Optionen:

      1) Umbuchung auf eine andere Verbindung, die dir besser passt. Eine Verbindung mit BA/AA über London würde ich an deiner Stelle vorziehen, evtl. lässt sich AA auch auf eine Umbuchung FRA-MUC-CLT mit LH ein
      2) Verschiebung der Reise → bringt dir nichts
      3) Kostenlose Stornierung → bringt dir nur dann etwas, wenn die Tickets jetzt deutlich günstiger sind als bei Buchung im November

  88. Marino Zwirner sagt:

    Hallo

    wir haben aktuell eine Flugzeitänderung um 1 Tag. Statt nun 8 Nächte nur noch 7 Nächte inkl. Frühstück
    Der Reiseveranstalter hat uns bereits eine kleine Entschädigung für die Flugzeitänderung gewährt. Über sehr viele Telefonate sowie Schriftsätze.

    Buchung über Check24: Veranstalter FTI Touristik GmbH
    Originalbuchung: Abflughafen Frankfurt am 06.06.2022 um 21.40 Uhr bis 15.05.2022 – Rückflug 2.40 Uhr in Dubai
    1. Flugzeitänderung am 06.06.2022 auf 11.40 Uhr verlegt – alles gleichgeblieben
    aktuelle Flugzeitänderung am 07.06.2022 auf 11.40 Uhr – alles weitere gleichgeblieben
    Pauschalreise für 4 Personen für 2.956,– €

    => Alles 1 Tag kürzer durch die Flugzeitverschiebung

    Aber wir haben dadurch 1 Nacht inkl. Frühstück weniger im Urlaubsland. Wurde uns ja so auch per Reisebuchungen per email bestätigt.

    Ist durch diese minimale Entschädigung alles abgegolten? Entschädigung 185,– €

    Würde mich um eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marion

  89. John Dorscheid sagt:

    Hallo zusammen

    habt Ihr einen Tipp für uns? Ryanair hat die Abflugzeit unseres Fluges 4 Monate nach Buchung um 4,5 Stunden nach hinten verschoben, leider auch noch an einem Samstag Nachmittag. Wir haben bei Buchung auch direkt einen Mietwagen gebucht, zu recht gutem Kurs. Nun sollen wir nach der Änderung in Sardinien erst gegen 19.30 h landen, um diese Zeit haben nicht mehr alle Autovermietung geöffnet und nach Auskunft der Autovermietung sollen wir nun auf Grund der späteren Abholung einen neuen Mietvertrag abschließen, Mehrkosten rd. 1000 EUR für einen Kleinwagen.
    Nach hin und her mit Ryanair dürfen wir angeblich unseren Flug nicht mal kostenfrei stornieren.
    Die Mehrkosten sind für uns doch ziemlich erheblich. Hat jemand einen Tipp? Im Voraus vielen lieben Dank!

    • Peer sagt:

      Natürlich dürft ihr euren Flug kostenlos stornieren. Eine Verschiebung um 4,5 Stunden ist als Annullierung zu werten. Lass dich nicht vom „Service“ abwimmeln.

      Gibt es vielleicht eine alternative Verbindung mit einer anderen Airline, die in Frage kommt? Falls ja, muss Ryanair euch auf Wunsch darauf umbuchen. In der Praxis wirst du den Ersatzflug aber selber buchen müssen und dann bei Ryanair zur Erstattung einreichen.

      Ob du von Ryanair eventuell Schadensersatz für die Mietwagenkosten fordern kannst, kann ich leider nicht sagen. Für ausgeschlossen halte ich es nicht, aber das wäre eher ein Fall fürs BGB als für die Fluggastrechte. Vielleicht kann dir ein kompetenter Anwalt (z.B. https://www.drboese.de/) weiterhelfen

  90. Karin.S. sagt:

    Guten Tag,
    Was kann ich tun bzw. welche Rechte habe ich , wenn Condor rechtzeitig ( also mehr als 14 Tage vorher) den Flug um 2 Tage vorverlegt? Zu dem Zeitpunkt kann ich noch gar nicht reisen, weil ich keinen Urlaub habe..
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • Peer sagt:

      Condor muss dich (wenn du das wünschst) auf eine andere Verbindung umbuchen, auch mit einer anderen Airline. Falls die Strecke von keiner anderen Airline geflogen wird, musst du dann aber ggf. umsteigen.

      Alternativ könntest du auch später fliegen oder den Flug stornieren und eine Erstattung von Condor verlangen.

  91. Jens sagt:

    Hallo,
    wir haben da ein Problem mit unserem Rückflug aus Puerto Plata (Dom Rep). Wir sind noch nicht dort angekommen (noch zuhause) und wurden nun 11 Tage vor dem Abflug in die Dom Rep informiert das unser Rückflug am 14.05 um 23:55Uhr vorverlegt wurde auf den 13.05 um 17:05Uhr (über 30Std Früher wie gebucht!!) und das auch noch von einem anderen Flughafen aus! Reiseabbruch wäre möglich laut Veranstalter, wir wollen aber auf jeden Fall den Urlaub machen. Laut Reisebüro ist wohl außer den einen Tag den wir weniger im Hotel sind (dieser Tag wird kostenmäßig erstattet) nicht viel machbar! Das kann ich nicht ganz glauben!? Späterer Rückflug als der angedachte (gebuchte) Tag ist nicht möglich aus unserer Sicht. Kennt sich jemand mit der Rechtslage hierbei evtl. aus,…?

  92. Sebastian B. sagt:

    Hallo,
    wir sollen am 03.08.22 mit Condor DE1772 um 04:45 nach Palma fliegen.
    Gebucht wurde Business Class. Flugzeugtyp währe A 330-200 gewesen, also mit „echter“ Business Class. Nun wurde der Flugzeugtyp auf Boeing 757-300 geändert, also Business die ja bloß, im Grunde, ne Economy mit freiem Mittelsitz ist . Meiner Meinung nach hat sich das Bordprodukt also erheblich verschlechtert, zumal unsere Sitzplatzreservierungen durcheinander geworfen wurden.
    Der A330-200 fliegt am gleichen Tag nach wie vor mehrmals nach Palma. Frühste Uhrzeit jetzt um 06:25.
    Flexibel Umbuchen können wir zwar, allerdings ist der Tarif jetzt erheblich teurer und wir müssten die Differenz bezahlen.
    Können wir in diesem Fall eine kostenlose Umbuchung verlangen?
    Rechtlich ist das ganze meiner Meinung nach nicht klar definiert und eben eine Grauzone.

    • Peer sagt:

      Auf jeden Fall sehr ärgerlich. 🙁 Vor allem, wenn ihr den frühen Flug vermutlich nur wegen des A330 gewähkt hab.

      Hat Condor denn bei der Buchung irgendwo geschrieben, dass es sich um Lie-Flat-Sitze handeln würde? Meines Wissens nicht. Stattdessen war nur von einem „freien Mittelsitz“ die Rede (der im A330 ja nicht einmal stimmt).

      Meines Erachtens besteht kein Rechtsanspruch auf Umbuchung, weshalb wir in den Deals auch explizit darauf hinweisen, dass ein Flugzeugwechsel seitens Condor möglich ist.

      Allerdings sehe ich durchaus Chancen auf eine kostenlose Umbuchung, wenn du bei Condor anrufst und freundlich dein Anliegen schilderst. Hast du das mal versucht? Ansonsten würde ich erst einmal abwarten, bis August ändert sich womöglich noch mehrfach etwas am Flugplan.

      • Sebastian B. sagt:

        Hi, danke für die schnelle Antwort.
        Natürlich haben wir extra die Uhrzeit wegen des A330-200 ausgewählt. Leider wurde das Produkt nicht als Lie-flat ausgewiesen…
        Also bleibt mir wohl doch nur der Weg über die Condor Hotline…
        Vielen Dank und allen einen schönen Tag!

        • Peer sagt:

          Ich drücke die Daumen, dass es mit der Umbuchung klappt. Berichte dann gerne, ob sich Condor darauf eingelassen hat.

          Falls nicht: Preise bei Google Flights beobachten in der Hoffnung, dass es irgendwann günstiger wird und du günstig umbuchen kannst.

        • Sebastian B. sagt:

          wir werden jetzt erstmal noch ein wenig abwarten und die Preise beobachten und dann bei Condor anrufen.
          Auf jeden Fall werde ich berichten wie Condor reagiert.

  93. Kati Mertens sagt:

    Hallo, wir haben mit Qatar gebucht. Hinreise am 11.04.22 war reibungslos. Nun wurde der Rückflug verschoben, sodass wir 24h später am BER landen mit 11h Aufenthalt in Doha. Kann man in dem Fall eine Entschädigung fordern? Zumal mir der Erholungstag vor Arbeitsbeginn nun verloren geht. Danke und herzliche Grüße Kati

    • Peer sagt:

      Leider ist der Rückflug kein Fall für die europäischen Fluggastrechte, daher keine Entschädigung. :/ Wenn es von Qatar eine bessere Verbindung gibt, sollte man dich aber recht unkompliziert darauf umbuchen. Vielleicht auch nach FRA oder MUC mit anschließender Bahnfahrt.

  94. Michael sagt:

    Moin,
    Uns wurde am 16.03 mitgeteilt, das unser Emirates Flug am 08.07.2022 EK59 um 8Uhr45 auf EK61 um 15Uhr geändert wurde.
    Wir wollten nun den Flug auf den 09.07. um 8Uhr45 ändern.
    Da es eine Pauschlreise ist müssen wir über Meiers Weltreisen gehen.
    Die verlangen nun 960€ von uns obwohl uns Emirates telefonisch mitgeteilt hat, das es kostenlos ist.
    Wie sind eure Erfahrungen?

  95. Simon sagt:

    Grüß euch!
    Bei LX gebuchten Reise in LH/OS C im November 2022 wurde geändert. Die üblichen 3 Möglichkeiten (akzeptieren, umbuchen, Geld zurück) werden geboten. So weit, so gut. Nun steht allerdings auch dabei, dass bis Mitte August eine Antwort verlangt wird, ansonsten würde der Flug storniert werden. Ist dies wirklich so (und überhaupt rechtens) oder soll das nur als Art „Druckmittel“ dienen, damit man den Änderungen zustimmt?

    Danke für euren Input.

  96. Holger sagt:

    Vielen Dank für den informativen Artikel. Leider konnten wir zu unserem Fall keine Antwort finden. Unsere bevorstehende Reise besteht aus vier Flugsegmenten (zwei Zubringerflüge), welche als eine Buchung über einen Drittanbieter bei einer Airline gebucht wurden. Nun wurde ein Hauptflugsegment gestrichen und dieses durch einen weiteren Flug am gleichen Tag ersetzt – erstmal kein Problem. Allerdings ist dieser Flug früher geplant, wodurch der Zubringerflug ca. zwei Stunden NACH Abflug des Hauptfluges ankommt. Weder am gleichen Tag, noch am Vortag gibt es einen passenden Zubringerflug der Airline. Sowohl der Drittanbieter als auch die Fluggesellschaft hat uns mitgeteilt, dass sie nicht verpflichtet sind den Zubringerflug anzupassen. Da es sich um eine Buchung bei der gleichen Airline, nicht um einzelne Flüge, handelt, können wir uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise korrekt ist. Haben Sie hierzu Erfahrungen und was raten Sie uns? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    • Peer sagt:

      Bei welchem OTA hast du gebucht und mit welcher Airline?

      Zunächst wäre es wichtig zu wissen, ob:
      1) die Flüge alle auf einem Ticket sind (ich gehe mal davon aus, aber nicht garantiert. Gerade bei dubiosen OTAs wie Kiwi.com, Opodo, …)
      2) die Fluggastrechte der EU überhaupt Anwendung finden

      Falls ja, muss die Airline dich umbuchen. Wenn die Airline selbst keine passenden Flüge anbietet, steht dir auch eine Umbuchung auf eine andere Airline zu. Das ist aber, je nach Airline, nicht immer leicht durchzusetzen.

      • Holger sagt:

        Hallo Peer,
        vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Buchung wurde über flugladen.de auf einem Ticket der Fluggesellschaft Aer Linus getätigt. Bisher weist die Airline die Verantwortung von sich auf den Drittanbieter. Flugladen verweist auf die Airline. Da alle vier Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind, sind wir der Meinung, dass sobald einer dieser Flüge geändert wird, die gesamte Buchung entsprechend angepasst werden muss. Was können wir jetzt machen?

        • Peer sagt:

          Auch wenn du über einen OTA buchst, kommt der Beförderungsvertrag trotzdem mit der Airline zustande. Die Airline (Aer Lingus) schuldet dir auch die Ersatzbeförderung und kann das nicht einfach auf Flugladen abwälzen.

          Mehr dazu u.a. hier:
          https://travel-dealz.de/blog/flug-annulliert-reiseburo-airline-ansprechpartner/

          In der Praxis ist das leider schwieriger und wie von dir geschildert, schiebt gerne jeder die Verantwortung von sich weg. Der unbürokratischste Weg wird wohl sein: Auflegen, noch einmal anrufen (bevorzugt bei der Airline, notfalls beim OTA).

          Vielleicht kommt ein anderer, nahegelegener Abflughafen in Betracht? Falls nicht, evtl. eine Umbuchung auf British Airways, sind ja Teil der gleichen Firmenfamilie.

  97. Nicole sagt:

    Hallo!
    Jetzt haben wir plötzlich das Problem, dass unser Linien-Hinflug mit UA – ursprünglich BER-IAD-TPA plötzlich auf BER-BRU-IAD-TPA umgebucht wurde, obwohl der urpsrgl. Flug noch stattfindet. Flug ist erst im Juli, ich weiß, dass wir kostenlos stornieren können. Aber neu zu buchunde Flüge sind inzwischen wesentlich teuer!! Was kann ich tun? Wir müssten sonst komplett unseren ganzen Urlaub stornieren…

    Nicole aus Berlin

  98. Carola sagt:

    Habe ein Pauschalangebot gebucht nach Dubai mit Emirates, jetzt kam eine Mail vom Reiseveranstalter, es gibt eine Änderung, Flug mit Ethiad einen Tag später. Ist jetzt auch kein Direktflug mehr
    sondern
    Zwischenlandung in Abu Dhabi. Anstatt um 22 Uhr soll ich jetzt schon um 11.40 fliegen. Der Rückflug ist auch ziemlich bescheiden, soll jetzt erst um 23.50 fliegen statt um 08.00 morgens. Habe in
    Abu Dhabi noch eine dreistündigen Aufenthalt bevor es weitergeht. Meine 80 Jährige Mutter ist nicht gerade begeistert eine halbe Nacht auf einem Flughafen zu verbringen. Der Witz an der ganzen Sache ist das ich online den ursprünglichen Flug noch buchen kann mit Emirates. Die fliegen sogar zweimal am Tag von Amsterdam nach Dubai. Bringt meine ganze Planung durcheinander, Hotel Übernachtung, Zugverbindung nach Schiphol usw. Ist in meinen Augen schon eine Zumutung, vor allem weil angepriesen wurde“ sie fliegen mit Emirates“ Pustekuchen. Stehen mir da irgendwelche Ansprüche zu Kosten extra Hotel Übernachtung, evt Entschädigung. Wer weiss Rat. Bin dankbar für jede Antwort.

  99. Kathi Köhler sagt:

    Ich habe eine spezielle Frage. Unser Flug wurde auf eine andere Airline umgebucht. Jetzt haben wir statt 23 kg Freigepäck nur noch 15 kg pro Person. Darf das so sein oder haben wir ein Recht darauf trotzdem mehr Gepäck mitzunehmen? Grundlage für die Buchung war nämlich die Freigepäckmenge.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  100. Marlene sagt:

    Danke für die super zusammengefassten Informationen!
    Ich habe auch mal ne konkrete Frage zu einer Buchung mit Ryanair. Habe über Opodo nen Flug von Mailand Bergamo nach Hamburg im Mai gebucht. Eigentlich sollte der Flug um 9:45 Uhr starten. Jetzt habe ich eine Mail bekommen mit der Information, dass der Flug auf 6:05 Uhr verschoben wurde. In der Mail von Ryanair stand, dass ich die Änderung akzeptieren oder umbuchen kann. An dem Tag fliegt aber nur der eine Flieger und einen Tag nach vorne oder hinten verschieben geht leider nicht. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich in Como bin und von dort aus zum Flughafen Mailand Bergamo muss. Der Flug geht aber so früh, dass es nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrmitteln dorthin zu gelangen. Und ein Taxi würde ca. 200€ kosten.Ich weiß also nicht wie ich zum Flughafen kommen soll und würde gerne der Flug stornieren und mit einer anderen Airline fliegen, die später fliegt. Ryanair bietet aber ja scheinbar nur eine Umbuchung an. Welche Rechte hab ich hier genau? Auf der Seite von Ryanair steht, dass man erst ab 5 Stunden Verschiebung der Flugzeit eine Rückerstattung beantragen kann. Jedoch habe ich auf verschiedenen Seiten auch schon gelesen, dass die Vorverlegung eines Fluges um mehr als eine Stunde wie eine Annullierung zu betrachten ist. Gilt das auch wenn die mir bereits 2 Monate vorher Bescheid geben oder nur wenn die Vorverlegunng erst kurz vor dem Flug stattfindet. Und gibt es eventuell bestimmte Zeiten, für die andere Regeln gelten? Also wie beispielsweise bei mir um 6 Uhr morgens. Und würdet ihr euch eher an Ryanair wenden oder könnte es auch sein, dass Opodo mir hier hilft. Vielleicht hat ja schonmal jemand ähnliches erlebt?
    Liebe Grüße & schönen Abend

  101. Romana Hansen sagt:

    Hallo,
    ich habe am 07.08.2021 einen Flug von Hamburg nach Paris CDG gebucht. Der Flug Nr. EW 7404 soll am 13.03.22 um 13:45 Uhr starten. Da wir als Großeltern mit unseren 7 Jahre alten Enkel nach Disneyland fliegen und schon für den 13.03.22 die Eintrittskarten gekauft haben war uns wichtig, dass wir am den Tag noch zeitig hinkommen und die Karten nutzen können. Leider heute, bei der Überprüfung der Buchung ist mir aufgefallen, dass beim direkten Zugang beim Eurowings mit der Buchungsnummer steht ein anderer Flug zwar für den 13.03.2022 aber um 17:25 Uhr und mit der Flugnummer EW 7406.
    Da ich sehr verärgert darüber bin, weil der beim Ankunft in Disneyland um gutgerechnet ca. zwischen 21 und 22 Uhr erfolgt zumal das Taxi für 15:30 Uhr bestellt ist, wollte ich gerne erfragen, ob ich einen Flug beim Air France für diese Strecke buchen kann und den Eurowings stornieren kann? Der Air France Flug ist etwas teurer aber ich würde am den Tag noch die Disney Eintrittskarten nutzen können damit das Kind nicht enttäuscht wird. Eine andre Alternative gibt es nicht nur der teure Air France Flug. Darf ich den Preisunterschied von Eurowings verlangen?
    Herzlichen Dank in Voraus für Ihre Hilfe. Grüße
    Romana

  102. Holger Streck sagt:

    Hallo, bei meinem Flug wurde im Nachhinein der Flugzeugtyp gewechselt. Beim genaueren Hinschauen stellte ich fest , das meine 2 Sitzplätze in der beim ersten Flugzeugtyp auch nur 2 Sitzplätze pro Reihe Buchbar wahren plötzlich ein dritter noch buchbarer Sitzplatz hinzukam. Wir wollten aber definitiv keinen weiteren Sitznachbarn. Auf Nachfrage bei Condor wurden mir folgende Optionen angeboten:
    1. Warten sie doch einfach ab ob sich jemand neben Sie setzt.
    2. Stornieren=280 Euro Verlust. Ca 100€ hätten wir zurückbekommen.Gesamtflugpreis 380€
    3. Upgrade in die Buissesclass = 220 Euro Zuzahlung
    Wir entschieden uns für das Upgrade mit 2 einzelnen Sitzplätzen in einer 3er Reihe
    Meine Frage: Kann ich im Nachhinein noch etwas geltend machen? Weil ich ja bei meiner ursprünglichen Buchung viel weniger bezahlt hätte und ich nichts für die umbuchung auf einen anderen Flugzeugtyp kann.

    • Johannes sagt:

      Hallo Holger,

      Condor hat dir ja nicht bei der Buchung nicht explizit versprochen, dass keine andere Person neben dir sitzen wird. Deswegen wirst du da meiner Meinung nach keine Chance auf irgendeine Entschädigung haben.

  103. Martin sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für den tollen Artikel.

    Mein direkt bei KLM gebuchter Flug FRA-AMS-BKK (eine zusammenhängende Buchung) für Ende Februar 2022 wurde seitens KLM angepasst.

    Beim ersten Abschnitt FRA-AMS ist die Ankunft in Amsterdam jetzt 5 Minuten später.
    Für den zweiten Abschnitt AMS-BKK wurde die Abflugzeit vorgezogen und die Flugnummer geändert.

    Ursprünglich hatte ich in Amsterdam für den Umstieg 1:15h Zeit, nach der Änderung sind Ankunft und Abflug in Amsterdam jetzt jeweils um 20:40 Uhr. Somit habe ich theoretisch keine Zeit für den Umstieg.
    Der Flug lässt sich über die Ausstellung und Auszahlung eines Gutscheins stornieren, ich würde ihn aber gerne wahrnehmen.

    Welche Möglichkeiten habe ich?
    – Bin ich dazu verpflichtet, KLM darauf hinzuweisen, dass die Umsteigezeit „sehr knapp bemessen“ ist?
    – Kann ich den Flug prinzipiell antreten, auch wenn es absehbar ist, dass ich den Anschlussflug in Amsterdam nicht erwische?

    Sollte ich den Anschluss in Amsterdam nicht schaffen, werde ich dann im worst case vor Ort auf einen neuen Flug umgebucht, ggf. inklusive Erstattung einer Hotelübernachtung und Entschädigung bei einer Verspätung?

    Ich freue mich auf Tipps!

    Vielen Dank
    Martin

  104. Daniel sagt:

    Hey, zunächst erstmal: Sehr guter Artikel!

    Jetzt zu meiner Frage:

    Meine Frau und ich wollen Anfang Februar 22 nach Dubai fliegen. Jetzt habe ich 3 Wochen vorher die Mitteilung bekommen, dass der Abflug sich um einen ganzen Tag verschoben wird. Ich habe über Flugladen.de gebucht und bekomme da aber keinen ans Telefon… der Flug selbst ist mit GulfAir geplant. Da ich aber nicht so gutes Englisch spreche, und die Hotline der Airlines nur auf englisch ist, versteh ich das nicht alles ganz genau… hab ich das Recht, trotz das ich keine Reisestornoversicherung für Flüge abgeschlossen habe, das Flug komplett zu stornieren und das Geld zurück zu bekommen? Ich bin leider gezwungen auch einen anderen Flug zu Buchen was mit Mehrkosten verbunden ist…

    Vielen Lieben Dank schonmal im Voraus und für die Hilfe.

    Liebe Grüße

    Daniel

    • Johannes sagt:

      Hallo Daniel,

      ja, du kannst vom Vertrag aufgrund der Änderung zurücktreten. Alternativ kannst du auch von Gulf die Mehrkosten für die Alternativbeförderung verlangen. Allerdings musst du Gulf Air vorher die Möglichkeit geben dir eine Alternative anzubieten, z.B. dich auf eine Fremdairline umzubuchen. Vielleicht hast du ja einen Freund, der dir bei der Hotline helfen kann.

  105. Jessica sagt:

    Guten Abend,

    Wir haben eine Pauschalreise für Februar’22 nach Hurghada gebucht. Über einen Vermittler. Nun haben wir von FTI eine Mitteilung bekommen das sich unser Flug Von morgens 9 Uhr mit Condor auf Abends 17.25 mit Freebird Airlines verschoben hat. Eine Begründung gab es keine. Wir kommen nun nicht mehr um 14.30 Uhr an sondern erst um 23.55 Uhr. Bis wir im Hotel sind wird es mindestens 1 Uhr. Wir reisen mit Kindern im Alter von 14,13,11,10 und 6 Jahren. Gerade die 3 jüngsten werden zur Ankunftszeit durch sein. Wir haben ja nicht umsonst einen frühen Flug gebucht. Was haben wir für Möglichkeiten? Zumal uns dadurch ja auch ein Urlaubstag verloren geht.

  106. Tina sagt:

    Hallo und guten Abend

    Wir haben einen Direktflug mit der Edelweiss von Zürich nach Male gebucht und haben ca. 10 Tage nach der Buchung und Begleichung der Rechnung eine Flugänderung erhalten

    Jetzt soll der Flug von Zürich nach Frankfurt (mit einer Wartezeit von 4 Stunden) und dann weiter nach Male gehen. Hin und zurück mit 4 verschiedenen Airlines.
    Der Edelweiss Flug besteht aber immer noch und wurde nicht gestrichen und von einer Gutschrift über die Differenz wurde auch nichts erwähnt.

    Kann die Airline einfach unseren bezahlten Direktflug umbuchen?

    Wurde in 25 Jahren noch nie so enttäuscht und es geht hierbei nicht um 50 Euro oder so.

    Besten Dank
    Tina

  107. Bianca sagt:

    Hallo,

    wir haben für Februar 22 bei Condor einen Flug Düsseldorf – Fuerteventura gebucht. Jetzt hat Condor mitgeteilt, dass der Rückflug eine neue Flugnummer (DE1434 statt DE1457) bekommen hat und in Las Palmas zwischenlandet. DE1434 startet in FUE 10 Minuten später als der geplante Abflug von DE1457 und kommt in Düsseldorf 2:05 Stunden später an, insgesamt verlängert sich die Reisezeit also um 1:55 Stunden.

    Kann man aufgrund dieser Änderung die gesamte Buchung kostenlos stornieren? Oder wenigstens den (geänderten) Rückflug stornieren und den Hinflug wahrnehmen? Zurück würden wir dann bei Corendon buchen, die fliegen an de dem Tag nonstop FUE-DUS.

    Danke für die Rückmeldung

  108. Nicolle sagt:

    Hallo, ich habe online einen Flug von Frankfurt nach Delhi gebucht. Abflug war 23.12.21. Nun wurde mein Hinflug storniert (Begründung: Flugplanänderung) und die ersten Flüge mit der Airline gehen erst wieder ab 1.1.22. Das ist für mich viel zu spät. Kann ich die Kostenübernahme von einem Flug mit einer anderen Flugesellschaft verlangen? Ich hatte auch schon ein Bahnticket und einen Anschlussflug gebucht. Werden diese Kosten übernommen? Ich warte leider immer noch vergebens auf eine Rückantwort von der Airline. Ich bin ewas verzweifelt 🙁

  109. Seb hellw sagt:

    Ich habe den Hin- und Rückflug direkt bei der Airline Wizz Air getrennt gebucht. Also zwei Buchungsnummern. Nun wurde der Hinflug verschoben.

    Gelten trotz separater Buchung für den eigenständig gebuchten Rückflug dieselben Rechte wie für den Hinflug nach EU-Recht, also 14 Tage vorher oder 30 Tage nach dem ursprünglichen Abflugtermin kostenfrei umbuchen? Gibt’s ein Urteil dazu?

    Lieben Dank.

  110. Andrea sagt:

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage.
    Anfang Oktober habe ich über mytrip einen Lufthansa-Flug ab DUS nach ZNZ (via FRA und NBO) gebucht. Hin 18.02.2022, rück 01.03.2022. Trotz Zwischenstopps nur insgesamt kurze Flugdauer mit 14,5h.
    Der Abschnitt (NBO-ZNZ) wird von Kenya Airways durchgeführt; im LH-Portal ist ein PNR-Code hinterlegt.

    Am 11.10. wurde der 1. Flugabschnitt (DUS-FRA) um 3h vorverlegt; heute entdecke ich zufällig, dass der 1.+2. Flugabschitt (DUS-FRA-NBO) um 24h (auf den 19.02., gleiche Uhrzeit) nach hinten verschoben wurden. Der unveränderte 3. Flugabschnitt (NBO-ZNZ) liegt zeitlich nunmehr vor den ersten beiden. Alle Flugnummern sind gleich geblieben.

    Eine Umbuchung scheint nicht gewollt zu sein, da die zuvor bestehende Möglichkeit, den Flug online umzubuchen infolge dieser Flugplanänderung interessanterweise entfernt wurde.

    Ist die Flugplanänderung in diesem Fall signifikant, so dass ich eine vollständige Rückerstattung fordern kann?

    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  111. Björn sagt:

    Hallo,
    Unser Hinflug findet in mehr als zwei Wochen statt und wurde um zwei Tage nach hinten verschoben, sodass unser Urlaub deutlich kürzer ausfällt als geplant.

    Was haben wir jetzt für Möglichkeiten?

  112. sagt:

    habe für mitte dezember einen flug nach goa über delhi gebucht, abflug in FRA 19:30 . nach 2 tagen wird mir mitgeteilt, dass die abflugzeit in FRA auf 08:50 verlegt ist, der rest bleibt gleich, dh statt 3 std aufenthalt in delhi jetzt ca 14 std. kann ich vom vertrag zurücktreten mit voller kostenerstattung ?
    Danke

  113. David sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe Hin- und Rückflug über ein Portal gebucht. Beide Flüge wurden gleichzeitig gebucht werden von SAS ausgeführt (also ich habe eine Buchungsnummer von SAS). Jetzt wurde der Rückflug um einen Tag verschoben (mehr als 2 Wochen im Voraus). Ich möchte gerne von dem Vertrag zurücktreten / die Buchung stornieren, aber bekomme ich dann auch das Geld des Hinflugs zurück? Hier haben sich die Zeiten ja nicht geändert. Jedoch würde ich lieber nochmal komplett neu buchen als auf dem Hinflug sitzen zu bleiben.

    Vielen Dank,
    David

  114. Vincent sagt:

    Hallo, hätte da auch mal eine Frage da ich mir nicht ganz sicher bin, wir haben einen Flug nach Palma de Mallorca gebucht für den 26.12.21 und rückflug am 1.01.22, die zeit des abflugs am 26.12 hat sich um 20 minuten verschoben, das ist noch nicht gravierend, allerdings hat sich die abflugzeit am 1.01.22 von 10:05 morgens auf 19:35 verschoben, das wären immerhin 9 1/2 std verschiebung und für uns definitiv nicht machbar, lässt sich in diesem fall ein Flug stornieren?

  115. Gerd sagt:

    Hallo

    Wir haben einen Direktflug von Olbia nach Zürich gebucht, mit Kleinkind. Dauer: 1:15. Dieser wurde nun ungembucht und hat eine Zwischenlandung in Cagliari. Dauer neu: 3.5 h. Wie hatten aufgrund der Reise mit Kind extra kurze Flugzeiten gewählt. Steht uns da nun eine Entschädigung oder Umbuchung zu?

    Danke für eine Rückmeldung.

    • Peer sagt:

      Du kannst schauen, was es für Alternativflüge von Olbia nach Zürich gibt. Wenn sich eine bessere Verbindung anbietet, fordere die Airline (Edelweiss?) zur Umbuchung darauf um. Alternativ kannst du kostenlos stornieren, aber das ist ja vermutlich keine Option für dich.

      Für eine etwaige Entschädigung ist ausschlaggebend, ob die Änderung 14 Tage vor Abflug erfolgte oder nicht.

  116. Stefanie Rösch sagt:

    Hallo Valentin,

    Wir haben für den 22.12. einen Flug um 21.20 Uhr nach AUH mit Etihad gebucht. Die erste Änderung war eine Flugzeiten-Änderung auf 14.15 Uhr. Heute kam eine erneute Änderung um eine Verschiebung ganze 24h später. Abflug jetzt erst am 23.12. um 14.15 Uhr.
    was können wir tun? Welche Rechte haben wir?
    Vielen Dank für deine Hilfe.

    • Johannes sagt:

      Hallo Stefanie,

      welche Rechte du hast, steht genau hier in diesem Beitrag. Wenn ihr aus der EU abfliegt, gelten auch für einen Flug mit Etihad die EU-Fluggastrechte. Nur für den Rückflug nicht.

  117. Andres sagt:

    Hallo!
    Wir haben ein ähnliches Problem: Mit meiner Familie (Frau und 2 kleine Kinder) haben wir einen Flug mit Vueling nach Teneriffa gebucht, mit Zwischenstoppin Barcelona.
    Jetzt (6 Wochen vorher) wurde mir mitgeteilt, dass ich die FLugzeiten für den Rückflug geändet haben. Die Nummern von beiden Flügen haben sich geändert. Der Abflug in TFN wurde von 11:00 auf 21 Uhr verschoben, anstatt 3 Std.Transfer in Barcelona warten wir dort 10,5 Std. über Nacht. In Berlin landen wir dann also einen Tag später bzw. 16 Stunden später als geplant.
    Uns wurde nur angeboten:
    Umbuchung bei Vueling –> Aber an den anderen tagen bekommeich die gleiche schlechte Verbndung.
    Kostenlose Stornierung –> Hilft mir nicht weiter, denn ich sehe kein vergleichbares Anbebot einer anderen Airline 🙁
    Habe ich irgendwelche Rehte auf ENtschädigung, wenigstens Hotel und VErpflegung in Barcelona oder Preisminderung, oder muss ich mich damit abfinden?
    Vielen Dank für jede Hilfe!

    • Johannes sagt:

      Hallo Andres,

      du hast Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung Teneriffa – Berlin. Das kann auch mit einer anderen Airline sein. Am besten selber nachschauen und Vueling auffordern euch darauf umzubuchen. Vermutlich wird das Vueling aber nicht freiwillig machen. Theoretisch könnt ihr den Ersatzflug selber buchen und nachträglich von Vueling einfordern. Diesen Schritt würde ich aber mit einem Anwalt absprechen.

      Zusätzliche Kosten könnt ihr auch bei Vueling geltend machen. Allerdings gibt es dazu keine klaren Regeln in der EU-Verordnung. Ich würde mir vorher von Vueling bestätigen lassen, dass sie die Hotelkosten übernehmen, aber zur Not muss man auch das gerichtlich durchsetzen.

  118. Luc C sagt:

    Guten Morgen,
    ich habe über ein Reisebüro eine Pauschalreise von Hamburg nach Torremolinos gebucht, meine Rückflüge gehen an diesem Samstag von Malaga nach München, und von München nach Hamburg, ETA dort gegen 22U45.
    Gestern hat mir das Reisebüro eine Mail geschickt, mein Flug von München nach Hamburg wurde geändert in München – Hannover, ETA dort gegen 23U15. In dieser Mail hat er mir nicht mitgeteilt, wie ich von Hannover nach Hamburg komme, ich hoffe, das wird jetzt in einer Antwort auf meine Mail geklärt. Was sind in diesem Fall meine Rechte? Wer ist zuständig und wer trägt die Kosten für den Transfer von Hannover – Hamburg? Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, und falls ja, bei wem soll ich diese Einfordern?
    Vielen Dank!

  119. Dennis sagt:

    Hallo liebes Forum,

    unsere Ausgangssituation ist wie folgt: Wir haben Flüge mit TAP von LIS-FRA mittels einer OTA erworben – es sind noch mehr als 14 Tage bis zum geplanten Abflug.

    Momentan hat TAP zwei Flüge täglich, einen mit Abflug um 14:45 Uhr und 18:20 Uhr.

    Wir hatten noch extra auf den Flug um 18:20 Uhr umgebucht, da wir den früheren Flug zeitlich nicht realisieren konnten/wollten (und dafür natürlich auch schön brav die Tarifdifferenz bezahlt).

    Nun hat TAP den Flug um 18:20 Uhr kommentarlos gestrichen und uns einfach auf den früheren Flug um 14:45 Uhr umgebucht. Alternativ wurde uns auch einer der beiden Flüge am nächsten Tag angeboten.

    Nun die Frage: Wie verhält es sich mit den Hotelkosten, sofern wir uns nicht auf die Umbuchung auf den früheren Flug um 14:45 Uhr am gleichen Tag einlassen können/wollen? TAP hat keinen späteren Flug am gleichen Tag, weshalb eine Hotelübernachtung erforderlich wird, die sie uns bereitstellen müssen oder irre ich mich?

    Würde es einen Unterschied machen, ob wir dann am darauffolgenden Tag den früheren Flug (ist das dann die „earliest possible opportunity“?) oder den späteren Flug nehmen (von uns bevorzugt)?

    Vielen lieben Dank im Voraus für jegliche Hilfe und Tipps 🙂

    LG

    • Johannes sagt:

      Hallo Dennis,

      das ist leider nicht eindeutig in der EU Verordnung geregelt. Hast du mal mit TAP gesprochen? Die Umbuchung über den OTA wird vermutlich auch nicht einfach. Leider ist TAP bei den Fluggastrechten aktuell auch nicht sehr kooperativ. Selbst wenn ihr Mehrkosten habt, werdet ihr die vermutlich nicht ohne Klage vor Gericht durchsetzen können.

      • Dennis sagt:

        Hallo Johannes,

        vielen Dank für deine Rückmeldung – Gleiches war auch mein Eindruck von TAP.

        Nur zum besseren Verständnis: Weshalb ist die Rechtslage nicht eindeutig wenn wir am Ende sogar tatsächlich „at the earliest (next) opportunity“ wählen? Dies wäre die Option, die wir inzwischen der Einfachheit halber bevorzugen würden.

        Eigentlich dachte ich, dieser Sachverhalt würde ganz eindeutig unter „Right to Care“ fallen?

        Liebe Grüße
        Dennis

  120. Stef sagt:

    Hallo,

    mein Mann und ich wollen dieses Jahr (ab 29.10.) einen 2 wöchigen Seychellen Urlaub machen und haben uns aufgrund der aktuellen Lage Hotels selber über Booking.com gebucht mit Stornierungsoption bis 1 Woche vor Reisebeginn.
    Flüge haben wir bisher noch nicht gebucht, da wir nach einigen Stories von Bekannten etwas unsicher sind bezüglich Flugzeitänderungen, die 1 Tag betreffen.
    Da wir uns bei den Hotels auch etwas an Luxus gegönnt haben, wären Verschiebungen nicht gerade mit niedrigen Kosten verbunden.

    Gibt es wine Empfehlung, bei welchen Airlines sich solche Änderungen in Grenzen halten bzw. wenn wir Flüge erst 2-3 Wochen vor Abflug buchen, ist das Risiko dann wesentlich geringer dass noch Änderungen stattfinden?
    Und falls doch, haben wir dann auch bei selbstgebuchten Reisen einen Anspruch auf Kostenerstattung wenn zb die Reise erst 1 Tag später startet und wir dadurch eine Nacht im Hotel verlieren?

    Viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Stef,

      eine kurzfristige Buchung ist da auf jeden Fall besser als eine langfristige.

      Grundsätzlich muss die Airline entstandenen Mehrkosten tragen, auch wenn kein Anspruch auf die pauschale Entschädigung besteht, z.B. weil Änderung mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird.

  121. Marc Weber sagt:

    Ich habe einen Hin- und Rückflug übers Internet gebucht (Flighttix) bei British Airways.

    Nun habe ich die Info bekommen, dass der Hinflug (gleiche Flugnummer) 2 Stunden später geht und der Rückflug storniert (neue Flugnummer) und ich auf einen deutlich früheren Flug gebucht wurde.

    Was kann ich tun? Kann ich komplett stornieren oder nur den Rückflug?

    Was kann ich machen, wenn ich keinerlei Rückmeldung vom Anbieter erhalte. Die Fluggesellschaft verweist mich dorthin und kann/will mir nicht weiterhelfen.

    Gruß
    Marc

  122. Haxe sagt:

    Hallo,
    folgende Situation, gebucht über Weg.de (Schauinsland) war Hin und Rückflug mit EY MUC – MLE über AUH mit annehmlichen Umsteigezeiten, jetzt wurde eine Flugplanänderung (eigentlich Stornierung da andere Flugnummer) laut Mail durchgeführt Hin und Rückflug mit QR MLE – MUC über Doha mit anderen Startzeiten bis zu fünf Stunden Verschiebung und sehr langen Aufenhalten auf dem Rückflug von sechs Stunden.
    Haben wir ein Recht auf Ausgleich? oder andere Möglicheiten.

    Danke
    SZ

  123. Maffay sagt:

    Mein Rückflug wurde umgebucht und 3 Tage vorverlegt. Der neue Rückflug liegt somit vor dem Hinflugtermin. Information darüber erfolgte 1 Monat im voraus. Ist das Geld weg? Das ist kriminell oder nicht.

  124. Jerome sagt:

    Hallo zusammen,
    Vielleicht kann mich hier jemand die rechtlich Lage erörtern. Folgenden Sachverhalt liegt vor:
    Gebucht habe ich einen Flug mit Etihad über Cheaptickets. Gestern kam die Info von Etihad, dass es neue Flugzeiten gibt, diese kann ich allerdings nicht wahrnehmen.
    Wollte nun mit Etihad über Alternativen sprechen. Die Airline verweist mich allerdings an Cheaptickets. Sie könnten mir bei den neuen Flugzeiten nicht helfen, das geht nur über das Reiseportal.
    In der Vergangenheit war dies aber nie ein Problem neue Flüge direkt mit der Airline zu abzustimmen.
    Frage: kann die Airline mich im beschriebenen Fall einfach ans Portal verweisen?
    Besten Dank für eure Hilfe.
    Jerome

  125. Sabine Kneipp sagt:

    Hallo Zusammen,
    Ich bin total verzweifelt.

    Wir haben einen Flug von Frankfurt nach Alicante mit Zwischenstopp (45min) in Zürich gebucht ( von weg.de vorgegeben)
    Nun haben wir eine Flugzeitenänderung per Email erhalten, die uns mitteilt, dass wir in Zürich eine Aufenthaltsdauer von – 20 Minuten haben….. ?
    Ich hab jetzt schon alles versucht um eine adäquate Antwort zu bekommen seitens der Fluggesellschaft und von weg.de. Ohne Erfolg!

    Wie gut stehn meine Chancen vom Kauf zurück zu treten und mein Geld wieder zu bekommen?
    Der Flug würde am 07.08.21 gehn

    Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten

    Liebe Grüße
    Sabine

    • Johannes sagt:

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich muss dich die Airline mit dem nächsten Flug transportieren, wenn du den Anschluss nicht schaffst. Hat sich denn auch die Ankunftszeit geändert. Grundsätzlich ist jede Flugzeitenänderung aber erst einmal eine Annullierung des ursprünglichen Fluges.

      Versuch am besten die Airline, ich vermute mal Swiss, über die Hotline oder Social Media: https://travel-dealz.de/blog/kontakt-social-media/ zu kontakieren. Auf eine Antwort per Email sollte man sich so kurz vor Abflug nicht verlassen.

  126. Anni sagt:

    Hallo Zusammen 🙂
    Ich habe über opodo einen Hin-und Rückflug von München nach Olbia gebucht. (03.08.21- 11.08.21) jetzt wurde mir mitgeteilt, dass beide Flüge Tage später stattfinden. (07.08.21- 14.08.21) Die zuständige Airline ist Condor. Zur Zeit der ursprünglichen Flugdaten geht auch ein Lufthansa-Flug. Habe ich eine Anspruchsmöglichkeit, mich auf diese Flüge umbuchen zu lassen ?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Johannes sagt:

      Hallo Anni,

      meiner Meinung nach ja. Es ist aber leider nicht immer ganz einfach die Airline davon zu überzeugen. Zur Not musst du den Ersatzflug aus eigener Tasche bezahlen und nachher die Mehrkosten zurückfordern. Diesen Schritt würde ich aber mit einem Anwalt abklären.

  127. Georg sagt:

    Hallo zusammen,
    Ich fliege nächste Woche (25-7) in den Urlaub mit der Ryanair. Habe gerade erfahren dass der RÜCKflug 17-8 statt um 11 Uhr jetzt um 20 Uhr geht. Gibt es da eine Entschädigung wegen den 4 Stunden? Dank euch!!! LG

  128. Lanna sagt:

    Mein Mann hat einen Flug von Frankfurt über Brüssel nach Lomé gebucht. Brüssel Airlines hat etwa 2 Monate vor Abflug eine Email geschickt mit einer Abflugszeitänderung. Einen Tag vor Abflug wollte mein Mann den Online-Check-in vornehmen und stellte fest der Teilflug FRA-BXL wurde komplett annuliert. Als Option gab Brüssel Airline nur die Option den Flug komplett zu stornieren & zu erstatten weil in nächster Zeit auf keine Alternativflüge umgebucht werden kann. Eine Anreise per Bahn nach Brüssel sei laut Brussels Airline nicht möglich und wird nicht akzeptiert, gesagt wird die einzige Option den noch bestehenden Teilflug von Brüssel nach Lomé wahrzunehmen sei -auf eigene Kosten- einen Flug von FRA nach BXL zu buchen – ohne Kostenerstattung – dieser kostet aber fast 400 Euro durch die Kurzfristigkeit. Kann dies sein?

    • Peer sagt:

      So einfach kommt Brussels Airlines aus der Geschichte natürlich nicht raus. Mein Vorgehen wäre:

      1) Nochmal bei Brussels Airlines anrufen zwecks Umbuchung. Vielleicht war der Mitarbeiter einfach schlecht geschult.
      2) Brussels Airlines per Mail zur Umbuchung bis xx Uhr auffordern und dabei eine Frist zur Umbuchung setzen. Viel Zeit bleibt dafür natürlich jetzt nicht mehr.
      3) Wenn sie nicht reagieren (wovon leider auszugehen ist), selbst den Flug nach Frankfurt oder direkt eine alternative Verbindung FRA – BXL buchen.
      4) ggf. 600€ Entschädigung einfordern, wenn ihr wirklich nicht > 2 Wochen vor Abflug über die Annullierung informiert wurdet

      Vielleicht könnt ihr ansonsten auch am Brussels-Schalter in FRA etwas erreichen

  129. Sina sagt:

    Hallöchen, hatte einen Flug von Palma nach HAJ gebucht Eurowings über lastminute.de. Flug sollte 22h gehen, allerdings wurde dieser auf 8 Uhr morgens verschoben, diese Uhrzeit passte uns nicht. Uns wurde ein Alternativflug für 15 Uhr angeboten und diesen haben wir so auch akzeptiert. Leider wurde der Flug seit 3 Wochen noch nicht bestätigt, es soll am 14.07. nach Hause gehen, am Telefon werden wir jedes Mal nur vertröstet „Bestätigungsmail kommt heute“. Was kann man hier noch machen?

  130. Julia sagt:

    Hallo Zusammen!

    Mein Lufthansa Anschlussflug wurde ohne meine Zustimmung verschoben, sodass ich nun eine Wartezeit von 8 1/2 Stunden habe und erst sehr spät in der Nacht am Ziel ankomme.

    Steht mir eine Umbuchung ohne Mehrkosten auf einen Flug meiner Wahl zu? Wenn ich den Flug über das LH Umbuchungstool ändern möchte soll ich 150€ zuzahlen was ich nicht einsehe.

    Bin seit etwa 3 Stunden in der Warteschleife und würde mich über Tipps sehr freuen.

    Liebe Grüße,

    Julia

  131. Sofie sagt:

    Huhu Ihr,

    statt eines teureren Direktfluges aus dem Urlaub zurück habe ich (bei derselben Airline) Flüge einzeln über London gebucht. Blöderweise wurde (mehr als 14 Tage vorher) nun der Flug nach Hause von dort storniert bzw. ich auf eine Verbindung von dort 8 Stunden früher umgebucht. Zu der Zeit bin ich am vorhergehenden Ort allerdings noch gar nicht losgeflogen.
    Aus Panik und um den Urlaub zu retten habe ich natürlich sofort doch den doofen teuren Direktflug gebucht.
    Den Flug aus London lasse ich mir erstatten (der war natürlich am günstigsten ^^) – gibt es irgendeine realistische Chance, dass Ryanair (ja :-() mir den Flug vom Urlaubsort nach London erstattet, weil er wegen der Stornierung unnütz geworden ist? Hat da jemand Erfahrungswerte?
    Irgendwie wusste ich bei der Ursprungsbuchung schon, dass das in die Hose geht :-/

    Liebe Grüße
    Sofie

    • Peer sagt:

      Du könntest Ryanair dazu auffordern, dich auf eine spätere Verbindung ab London umzubuchen. Wenn sie sich weigern, buchst du selbst einen neuen Anschlussflug und reichst den im Anschluss zur Erstattung ein.

      Wenn du beim Direktflug bleiben bzw. den nicht mehr stornieren willst, sieht es aber schlecht aus. Bei getrennten Buchungen ist Ryanair nicht zur Erstattung von XYZ – LON verpflichtet, du kannst höchstens ein paar Euro (Steuern & Gebühren) zurückerhalten.

      • Sofie sagt:

        Lieber Peer,
        herzlichen Dank für Deinen schnellen Tipp. Ich habe gerade rekonstruiert, was ich im Eifer der anfliegenden Panik tatsächlich tat: nämlich den Flug Urlaubsort->London in den Direktflug umbuchen. Die Umbuchungsgebühr entfällt zwar im Moment, allerdings musste ich Extra-Gebühren für das bereits gebuchte Gepäck zahlen, echt bitter. Außerdem natürlich die Differenz. Nun, ein paar Tage später, ist dieser doofe Direktflug sogar so günstig, dass diese Quatschbuchung über London gar nicht nötig gewesen wäre und ich nun soviel gelatzt habe, dass wir schlussendlich auch mit Etihad auf die doofen Kanaren hätten fliegen können ^^

        Vermutlich bringt es nix, Ryanair das Dilemma zu erklären und auf Erstattung der nun angefallenen Zusatzkosten nach Stornierung des Fluges aus London zu bitten?

        • Peer sagt:

          Kulanz ist für Ryanair ein Fremdwort. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem – außer Zeit kostet es ja nichts. 😀

  132. Kaki sagt:

    Hallo zusammen,
    Meine Flüge am 30.7 von Palma nach Düsseldorf sind von 20h auf 13h geändert worden. Ich habe aber einen Termin in Palma um 12h und habe darum später Flüge gebucht. Ich hänge seit einer Stunde in der Warteschleife von Ryanair mit Vivaldi zusammen , habe die Seite hier entdeckt und nutze die Möglichkeit zu fragen.

    Liebe Grüße

    • Peer sagt:

      Du hast Anrecht auf eine Ersatzbeförderung zum anderen Zeitpunkt. Am besten forderst du Ryanair also zunächst (per Mail, Fax, Live-Chat, Telefon, …) zur Umbuchung auf eine Alternativverbindung auf.

      Wenn sie der Bitte nicht entsprechen, musst du im Anschluss selbst z.B. den Eurowings-Flug um 19 Uhr buchen und zur Erstattung an Ryanair einreichen. Alternativ könnte dich Ryanair nach Frankfurt umbuchen und die ICE-Fahrt FRA – Düsseldorf bezahlen.

      • Kathrin Lehnen sagt:

        Suuuuper, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe nach einer Stunde Warteschleife aufgelegt und eine email geschrieben. Warte erst mal auf die Antwort!

  133. Dennis sagt:

    Hi, mein Vater hat im April bezüglich einer Flugänderung bei Air Astana eine Mail von fluege.de bekommen. Ihm gings in dieser Zeit nicht gut und er konnte gerade noch so das wichtigste erkennen (neue Zeiten/…).

    Sein Flug nach Kasachstan wäre heute mit Umstieg von Stuttgart nach Frankfurt. Als er heute vor Ort in Stuttgart war, meinte man zu ihm, dass er keinen Flug hätte. Nachdem er alles geschildert hat, bekam er den Flug von Stuttgart nach Frankfurt. Problem ist jedoch, dass sich der Flug von Frankfurt nach Kasachstan um einen Tag verschiebt, weshalb er sich ein Hotel suchen muss.

    Ich hab‘ mir mal die lange Mail von fluege.de durchgelesen und ganz zum Schluss wurde erwähnt, dass man sich, wenn man mit der Änderung „einverstanden bzw. nicht einverstanden“ ist, melden soll. Wurde natürlich wegen dem Grund von oben nicht gemacht.

    Wer kommt nun für die entstandenen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, …)?

    Danke schonmal.

    Grüße, Dennis

    • Johannes sagt:

      Eine klare gesetzliche Regelung gibt es dazu meines Wissens nach nicht. Ich würde die gesammelten bei Air Astana einreichen. Ob die das allerdings ohne vor Gericht zu ziehen übernehmen, bezweifle ich leider. Hat dein Vater denn beim Check-in um ein Hotel in Frankfurt gebeten?

  134. Philipp sagt:

    Hallo zusammen,

    Ich habe neulich über booking einen Hin- und Rückflug nach Ägypten gebucht. Der Hinflug mit Air Cairo, der Rückflug mit Condor. Nun wurde der Rückflug gestrichen (Es wurde mir eine Alternative angeboten, die ich aber nicht wahrnehmen möchte). Habe ich nun ein Recht auf Rückerstattung für beide Flüge, da ich sie zusammen gebucht habe? LG

  135. Jessica sagt:

    Wir haben am 25.05.2021 die Tickets von Condor mit geänderten Flugzeiten erhalten. Ursprüngliche Flugdaten Düsseldorf Lanzarote (Non-Stop-Flüge): Hinflug 04.06.2021 13:00 und Rückflug 11.06.2021 17:25 // Flugzeiten nach Änderung am 25.05.2021: Hinflug 04.06.2021 11:10 und Rückflug 11.06.2021 15:25 mit Zwischenstopp auf Teneriffa, dadurch hat sich die Flugdauer für den Rückflug um 2 Stunden verlängert und das mit Kleinkind auf dem Schoß. Zusätzlich mussten wir am Flughafen Teneriffa auch noch den Flieger verlassen und danach wieder in den selben Flieger einsteigen (mit Handgepäck). Steht und eine Entschädigung zu? Mit einem kleinen Kind ist sowas natrülcih noch etwas anstrengender…

    Vielen Dank schonmal!

  136. Aweissou sagt:

    Ich hatte im Januar einen Flug Ticket auf CheapTickets.de für den 05.07.21 bis 30.07 21 von Düsseldorf nach Afrika gebucht. Ich sollte am gleichen Tag in Afrika sein aber die Zeiten sind geändert. Ich fliege am 05.07 nach Istanbul danach am 07.07 nach Afrika Also muss ich 2 Tagen in Istanbul übernachten. Ich habe Cheaptickets Kontakt iert um eine Lösung zu finden . Es gibt am 04.07.21 mit der gleichen fluggesellschaft aber CheapTickets sagt ich muss noch 590€ für die Änderung bezahlen. Das ist fast wie einen neuen Ticket. Was sind meine Rechte hier.
    Bitte helfen
    Mit freundlichen Grüßen

  137. Nita Lenz sagt:

    Hallo,
    Ich habe 5 Flüge zusammen bei Kiwi. Com gebucht der 4. Und 5. Sind Anschlussflüge zurück nach Berlin. Der 4. Wurde heute (10 Tage vor Abflug um 32 Stunden vorverlegt, nun haben wir bei unserer 3. Destination anstelle von 3 Tagen nur noch ungefähr einen Tag und dafür von 0 Uhr morgens bis 5 Uhr des nächsten morgens einen Aufenthalt in Venedig. Ich kann entweder andere weitaus schlechtere Alternativen für 100-200€ Aufpreis buchen oder alle meine Flüge zusammen stornieren. Können Sie mir bitte weiterhelfen? Das kann ja nicht rechtens sein und ich hab schon alles gebucht und Urlaub genommen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Nita

    • Johannes sagt:

      Hallo Nita,

      noch einmal unabhängig von Kiwi.com: Grundsätzlich muss dich die Airline auf die nächste verfügbare Verbindung umbuchen. Bei einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug, was hier der Fall ist, steht dir auch eine Entschädigung zu.

      • Nita Lenz sagt:

        Hallo Johannes,
        Wie kann ich jetzt vorgehen? Ich habe bei Kiwi.com jetzt die möglichkeit die Flugänderung von 32 Stunden zu akzeptieren oder auf eine ähnlich schlechte Optionen für 100-200€ umzubuchen. Alternativ kann ich alle meine 5 Flüge stornieren obwohl nur der eine betroffen ist und ich hatte gelesen Schweigen wird als Akzeptanz gewertet. Der Kundenservice sagte mir ich könne privat einen Flug buchen der meinen Plänen entspricht und den umgebuchten nicht antreten und im Nachhinein entschädigung fordern (wie haben Sie mir nicht genau sagen können) nur war Ihre Aussage eben auch, dass man nicht garantieren kann dass ich entschädigt werde. Das ist die erste Individualreise die ich gebucht habe, ich wäre sehr dankbar für weitere hilfe. Vielen Dank schonmal!

  138. Mark sagt:

    Hallo, ich habe sechs Flüge von Zürich nach Cebu über Hong Kong gebucht. Nach Hong Kong fliegt Swiss Air, nach Cebu dann Cathay Pacific. Jetzt wurde der Weiterflug von Cathay Pacific gestrichen und auf zwei Tage später verlegt. Aufenthalt in HKG 50 Stunden! Den Weiterflug mit einer anderen Airline habe ich angefragt, ist vermutlich sinnlos, oder? Wäre es denkbar, dass ich den Swiss Air Flug auch zwei Tage später bekomme?
    Wenn ich stornieren muss, erstatten die Reisebüros jetzt zügig oder dauert das immer noch viele Monate? Ich habe bei Travelgenio und Flighttix gebucht.

    • Johannes sagt:

      Hallo Mark,

      wenn beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind, sollte das möglich sein. Kontaktier am besten erst einmal Swiss und danach erst das Reisebüro.

  139. Kamal sagt:

    Am Januar haben wir für 7.July einen Flugticket von Düsseldorf nach Tiflis (Georgien) gebucht. Die Flugpläne von Seiten Lufthansa gäendert. Als wir Flugticket bestellt hatte,hatten wir auch dabei Sitzplatzreservierungen gemacht.
    Aktualle Zeit wir haben keine reservierte Sitzplan.
    Wir haben dazu mehr als 450€ bezahlt.
    Problem ist das haben wir nicht direkt von Lufthansa bestellt.
    Wie können wir das Reservierung umbuchen?

    Danke im Voraus

  140. Michael sagt:

    Hi, auch mein Flug wurde 4 Wochen vor Start um einen ganzen Tag nach vorne verschoben. Da ich bereits Hotels, Auto uns so weiter gebucht habe, frage ich mich nun, ob ich Schadensersatz für die zusätzliche Nacht habe, die ich nun teuer dazumieten muss. Könnt ihr mir da einen Rat geben? Stornierung des Fluges ist keine Option. Gruß und Danke Michael

    • Johannes sagt:

      Hallo Michael,

      hast du mal geschaut ob es auch eine andere Verbindung noch gibt? Grundsätzlich muss dich die Airline auf die nächstmögliche Verbindung umbuchen. Das kann auch mit einer anderen Airline sein. Und sonst würde ich alle Mehrkosten dokumentieren und der Airline einreichen. Leider ist das aber nicht eindeutig in der Verordnung geklärt. Ggf. würde ich das sonst mit einem Rechtsanwalt abklären.

  141. Barbara sagt:

    Hallo,
    wir hatten bei Condor direkt Hin- und Rückflug Düsseldorf-Rhodos gebucht. Eine Flugzeitänderung an den gebuchten Tagen war für uns ja noch ok.
    Aber heute (12.05.) bekamen wir eine Mail, dass der Hinflug statt 08.06., 15.30 h , nun auf den 10.06., 6.00 h umgebucht wurde (Flugnummer ist identisch geblieben). Es gab keinerlei Hinweis in der Mail, dass wir nun irgendwelche Rechte/Alternativen usw. haben.
    Können wir nun kostenfrei stornieren? Hin- und Rückflug?
    Hätten wir auch Anspruch auf Entschädigung. obwohl die Änderung mehr als 14 Tage vor Flug angekündigt worden ist?

    Ganz lieben Dank im Voraus für eure Antwort (wir beabsichtigen, mit Condor Kontakt aufzunehmen, sind aber für eine Argumentationshilfe dankbar).

    • Peer sagt:

      Der Reihe nach:
      1. Eine Flugplanänderung um zwei Tage rechtfertigt auf jeden Fall eine kostenlose Stornierung. Wenn zusammen gebucht, dann für Hin- und Rückflug. Alternativ kannst du von Condor eine Umbuchung auf eine andere Airline verlangen, am 8.6. gäbe es ja sogar noch einen Direktflug von TUI
      2. Anspruch auf Entschädigung besteht leider nicht, da die Änderung 14 Tage vorher bekannt wurde.

  142. Ines sagt:

    Ich meinte natürlich: Ich habe mich auf die erste Änderung NICHT gemeldet. Muss ich das denn überhaupt? Ich wußte davin nix. Stand auch nicht in der Mail.

  143. Ines sagt:

    Hallo zusammen, ich habe einen Flug mit mehreren Segmenten von Berlin nach Tromsö und zurück bei LH gebucht. Die erste Flugänderung war geringfügig und ich habe sie stillschweigend hingenommen. Die zweite Flugänderung erwähnte nur noch 2 norwegische Inlandsflüge. Ich sollte 1. Zustimmen oder 2. Umbuchen oder 3. Stornieren. Darauf habe ich das Cervice Center angerufen. Die Dame meinte meine anderen Flugsegmente seien „herausgefallen“, weil ich mich gemeldet hätte auf die erste Änderung. Kostenfrei stornieren könnte ich natürlich nicht. Was tun? Die Inlandsflüge nutzen mir nichts. Ich habe für die ganze Familie gebucht (5 Personen). Die Dame im Service Center hat einfach aufgelegt. Können die einfach Flüge „herausfallen“ lassen, die ich bezahlt und gebucht habe? Danke für jegliche Hinweise, Ines

    • Johannes sagt:

      Also wenn ein Teil der Flüge nicht mehr durchgeführt wird, kannst du meiner Meinung nach ziemlich sicher eine Erstattung verlangen.

      • Ines sagt:

        Das denke ich auch. Aber die fliegen ja. Haben nur meine Buchungen teilweise gestrichen, weil ich nicht geantwortet hätte auf die erste Änderung.

        • Peer sagt:

          Die Lufthansa kann natürlich nicht einfach Segmente streichen, ohne dir den Preis zu erstatten. Entweder sie stornieren das ganze Ticket und erstatten dir den Flugpreis oder buchen dich auf eine andere, vergleichbare Verbindung um. Die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten obliegt dir.

          Einfach nochmal anrufen. Wenn die Hotline weiter nicht kooperativ ist das Kontaktformular bemühen / Brief schreiben und zur Erstattung auffordern.

  144. Maria Weber sagt:

    Hallo Johannes,
    ich habe eine Pauschalreise nach Ibiza/Formentera bereits im Januar gebucht und es sollte am 1.5.21 um 4:50 Uhr mit Condor von Frankfurt nach Ibiza gehen.Am 8.4. habe ich eine Flugplanänderung erhalten, jetzt von Düsseldorf um 17.05 Uhr, Aldi nicht nur 350km Anreise sondern auch über 12 Std später, plus neue Airline Tuifly.Heute, am 16.4. erneute Flugplanänderung jetzt mit Eurowings und wieder von Düsseldorf aber noch einen Tag später am 02.05.21 um 15 Uhr.Also mittlerweile 1 Tag und 10 Std später plus neuer Flughafen und 3te Airline.Bereits auch zum 3ten Mal muss ich jetzt die Terminierung für meinen PCR Test ändern und wieder neue Transporte nach Düsseldorf, ca 350 km organisieren.Ich bin nach einem Schlaganfall schwerbehindert ind habe mich sehr auf den Urlaub gefreut und werde sogar vorher noch gehen Covid 19 geimpft.Was soll ich dem Veranschalter schreiben und hab ich Ansprüche auf Schadensersatz? VG und ein dickes Danke

  145. Horst Saalfrank sagt:

    Mein Rückflug von Teneriffa, ursprünlich 30.4. wurde auf den 2.5. jetzt auf den 1.5. verlegt, und die Wartezeit beim Zwischenstop in Barcelona von 6,15 auf 8,30 verlängert. das ist für uns nicht mehr akzeptabel.
    Horst Saalfrank

  146. Christoph sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Der Rückflug meiner Freundin von Stuttgart über Amsterdam nach Lima wurde durch die Airline geändert. Abreise +1Tag +1 ein zusätzlicher Zwischenstopp in Panama. (kurzfristige Änderung 2 Tage vor der Abreise) Ich hatte die Airline kontaktiert und der Änderung widersprochen. Mir wurde schriftlich zugesichert, dass die nächste Umbuchung kostenfrei sei.
    Im Februar konnte mir die Airline keine geeignete Verbindung anbieten, da der Transit in Amsterdam aufgrund der Coronavorschriften nicht möglich war. Auch hierzu liegt mir eine Bestätigung vor.
    Im März wollten ich nun den Rückflug buchen. Die Airline hat uns mitgeteilt, dass wir 280 € nachzahlen müssen. Auf Nachfrage bei der Airline wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenfreie Umbuchung nur 30 Tage möglich sei.
    Ist das rechtens? Ich muss noch dazu sagen, dass das ursprüngliche Ticket in Peru gebucht wurde.

    Ich hoffe auf eure Unterstützung

    • Johannes sagt:

      Hallo Christoph,

      grundsätzlich sollte die Umbuchung nach der EU-Verordnung schon zeitnah erfolgen. Eine freie Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt würde ich eher als Kulanz auffassen. Ich weiß nicht was die Airlien dir genau zugesichert hat aber ggf. würde ich da einen Anwalt befragen.

  147. Daniela sagt:

    Hallo, ich weiß nicht ob mir hier jemand helfen kann aber ich frage ganz einfach mal. Ich habe im Dezember 2020 Flüge in die USA gebucht für September 2021. Am 26.02. habe ich nun eine Email erhalten das sich die Flugzeiten für den Rückflug geändert haben. War für mich so in Ordnung, deshalb habe ich nichts weiter unternommen. Doch jetzt wurde mein Flug storniert? Habe nochmal alles genau durchgelesen und natürlich habe ich was übersehen. Dort musste wohl bis zum 15.03. bestätigt werden das ich mit der Änderung einverstanden bin. Was nun? Ist mein Geld für die Flüge jetzt einfach futsch 🙁

    • Peer sagt:

      Einige Airlines stornieren die Tickets derzeit automatisch, wenn die Änderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meist 2 / 3 Wochen) bestätigt wird.

      Futsch ist dein Geld natürlich nicht. Du solltest dann in Kürze automatisch eine Erstattung auf das hinterlegte Zahlungsmittel erhalten. Wenn sich da innerhalb der nächsten Wochen nichts tut, am besten mal aktiv nachhaken.

      Möchtest du die Flüge denn weiterhin wahrnehmen oder nicht? Solange noch keine Erstattung erfolgt ist, kann die Airline die Flüge vermutlich unkompliziert wieder einbuchen. Da lohnt sich dann auf jeden Fall ein Anruf bei der Airline, am besten so schnell wie möglich.

      • Daniela sagt:

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Reise soll zunächst, falls Aufgrund von Corona, im September stattfinden. Deshalb hatte ich die Flugzeiten ja auch so akzeptiert. Nur halt an die LH so nicht weitergegeben, da ich dies ja übersehen hatte. Dann werde ich versuchen dort jemanden zu kontaktieren, leider ist dies über die Hotline die im Internet angegeben ist sehr schwer. Letztes mal bin ich schon extra an den Flughafen gefahren, weil man telefonisch einfach nicht durchkommt. Danke nochmal für die Hilfe, etwas beruhigt bin ich jetzt auf jeden Fall, ist ja nicht gerade wenig Geld 🙁

  148. Manuela sagt:

    Hallo, vielen Dank für diesen sehr interessanten und aufschlussreichen Artikel. Für unseren Rückflug von USA wurde noch eine Zwischenlandung eingefügt, der Flug hat auch eine neue Flugnummer. Meine Frage ist, gibt es einen Zeitraum in dem die Stornierung angezeigt werden muss bzw. gilt die Änderung als zugestimmt wenn z.B. innerhalb eines Zeitraumes nicht widersprochen/ storniert wird?

    Vielen Dank

  149. Stephan Sell sagt:

    Hallo,
    wir haben im letzten Jahr 12.06.20 unserer Flüge nach Amerika gebucht, leider über Cheaptickets.
    Hin 9.45 Hamburg – 11.00 München UA 9164 11.55 München – 14.30 San Francisco UA 195
    Rück 15.20 las Vegas – 11.30 Frankfurt LH 5437 13.00 Frankfurt – 14.05 Hamburg LH 16
    Wir haben letzte Woche bei Cheaptickets versucht, auf Oktober umzubuchen. Aber ma sagte uns, das unser Ticket
    nur bis 12.06.21 gültig ist .
    Heute kam der neue Flugplan :
    Hin 9.00 Hamburg – 10.15 München UA 9082 11.55 München-14.30 San Francisco UA 196
    Rück 7.00 Las Vegas- 12.46 Chicago LH9313 14.35 Chicago – 5.55 Fankfurt LH 9153. 7.30 Frankfurt-8.35 Hamburg LH 4

    Können wir jetzt stornieren ?
    LG

  150. Gaby Hahn sagt:

    Guten Abend,wir haben für den 20.02.2021 einen Rückflug mit Tuifly von Fuerteventura nach Düsseldorf gebucht,heute wurde dieser Flug angeblich gechancelt und uns Hannover als Alternative angeboten.Unseren ursprünglichen Flug kann ich aber immer noch buchen.Was kann ich tun?

  151. suleman sagt:

    Hallo
    wir haben ein Flug für den 14.02.2021 von Düsseldorf nach Erbil im Januar 2021 gebucht. Der Flug wurde nun auf 13.02 (24 Stunden ) vorgezogen .
    Ich würde allerdings den Flug stornieren.
    Die Frage ob ich recht auf Stornierung habe.
    Danke
    Suleman

  152. Rabea sagt:

    Hallo,
    Wir haben Flüge bereits im November für April gebucht. Die wurden schon jetzt (laut eurer Erklärung) storniert < neue Flugnummern. Bescheid haben wir nicht bekommen, ich hab es im Portal gesehen. Nun kommen wir statt 14:30 um 19:05 an. Wie verhält es sich da mit Entschädigungen? Fliegen wollen wir, aber die Ankunftszeit ist für uns echt blöd, da wir nun einiges umplanen und auf externe Unterstützung vor Ort angewiesen sein werden.
    Danke für eine Einschätzung

    • Peer sagt:

      Leider hast du keinen Anspruch auf Entschädigung, da die Umbuchung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte. Falls es eine bessere Verbindung zur geplanten Flugzeit gibt, hättest du aber möglicherweise Anspruch auf einer Umbuchung auf ebendiese – auch wenn es eine andere Airline ist.

  153. Al Rhein sagt:

    Hallo,
    bei uns wurde von Easyjet der Hinflug Basel – Tel Aviv um einen Tag vorverlegt. Der Rueckflug ist unverändert.
    Easyjet bietet nun u.a. die Option den Hinflug mit Erstattug zu stornieren. Diese muss ich wahrnehmen, da es zeitlich nicht klappt, einen Tag früher zu fliegen.
    Was ist mit dem Rückflug? Kann man den dann auch stornieren und erstattet bekommen, denn Rückflug ohne Hinflug macht ja wenig Sinn?
    Vielen Dank Al.

  154. mh2 sagt:

    Ich habe im April bei British Airways einen Flüge von Berlin -> London -> Inverness und zurück gebucht. Sowohl der Flug London -> Inverness als auch zurück wurden storniert und ich wurde auf andere Flüge umgebucht beziehungsweise würde mir auch die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung auf andere Flüge angeboten. Ich hätte zwei Fragen.
    1. Der Rückflug wurde vorverlegt und ist für mich zeitlich nicht zu schaffen, daher muss ich jetzt einen Tag länger dort bleiben. Ist es möglich einen Zuschuss zu der dadurch notwendigen zusätzlichen Übernachtung zu bekommen?
    2. Wie lange sind die Fristen, bis man sich entscheiden muss, ob man storniert oder umbucht?
    Danke für die Hilfe!

    • Johannes sagt:

      1. Die EU-Fluggastrechte sehen dazu nicht explizit etwas vor. Theoretisch muss dich aber British Airways auf die nächste verfügbare Verbindung umbuchen. Auch mit einer anderen Airline.
      2. Hier sollte man sich relativ zügig entscheiden. Keine Rückmeldung kann ggf. als Zustimmung gewertet werden.

  155. Benjamin sagt:

    Hallo
    Sehr interessanter Artikel
    Bei einer Pauschalreise wurden meine Flüge, sowohl hin-Als auch Rückflug, geändert; Flugzeitänderung ca 1:50h.
    Dabei hat sich aber auch die Flugnummer/ Fluggesellschaft geändert. Laut meinem Kenntnisstand handelt es sich juristisch gesehen daher um eine Flugstornierung und keine reine Flugzeitänderung. Daher bin ich davon überzeugt dass ich das Recht habe die Reise kostenfrei zu stornieren. So habe ich mit dem Veranstalter kommuniziert. Die Antwort lautete: eine Flugzeitänderung unter 2 h ist nicht signifikant…
    was kann ich jetzt tun?
    VG
    Benjamin

  156. Markus sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Flug für mich und meinen schulpflichtigen Sohn gebucht wie folgt:
    ZRH -> DUS / Freitag nachmittag (Swiss)
    DUS -> ZRH / Sonntag nachmittag (Eurowings)

    Der Flugvermittler hat den Flug DUS -> ZRH nun mit neuer Flugnummer auf Montag früh verschoben – also storniert. Für den Rückflug bekomme ich das Storno angeboten, für den Hinflug aber nicht. Kann das denn sein ? Ohne Rückflug kann ich mit dem Ticket gar nichts anfangen.
    Ich habe denen Angeboten, mich auf einen LH Flug am SO Abend umzubuchen, da stellen die sich aber noch quer…

    Danke vorab.

    • Johannes sagt:

      Hallo Markus,

      meiner Meinung nach steht dir das aber zu. Sprich mal direkt mit der Airline (Swiss?) und sonst musst du ggf. einen Ersatzflug selber buchen und das Geld nachträglich von der Airline einfordern. Diesen Schritt würde ich aber mit einem Rechtsanwalt abklären.

  157. Lin sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Flug für Februar nach von Köln nach Porto. Dieser Flug wurde nun verschoben.
    Gebucht war Köln nach Porto 17.02.21 10:15 Zurük 24.02.21 12:20.
    Jetzt kam eine Mail, dass die Flüge jetzt Hin 17:20 und zurück 19:25 stattfinden. In der Mail habe ich 3 Optionen.
    1. akzeptieren, 2 . kostenlose umbuchung oder 3 eine vollständige Erstattung.
    Ich habe bei Ryanair gebucht. Ich habe mich für die Erstattung entschieden. Werde ich das Geld zurück bekommen?

    Danke und viele Grüße

    • Johannes sagt:

      Die Annullierung sollte eine Erstattung auf jeden Fall rechtfertigen.

      • Lin sagt:

        Danke für das schnelle Feedback. Ich habe nochmal geschaut und es ist die gleiche Flugnummer. Könnte das noch für Probleme sorgen?
        Ich traue dem ganzen noch nicht so ganz, aber wenn Raynair diese Option bietet, dürfte da doch nichts schief gehen, oder?
        Danke und lieben Gruß

  158. Skieppie sagt:

    Hallo ,
    Mein Flug im Dezember HAJ-AMS-MEX-CUN gebucht bei Aeromexico , Operated by: KLM wurde von KLM erst annulliert und dann mit neuen Abflugzeit (12h früher) neu eingetragen , ohne Frage oder Hinweis . Dadurch hätten wir einen 14h Aufenthalt in AMS .Weiterflug von AMS wäre mit Aeromexico .
    Kann man dadurch den gesamten Flug stornieren und Rückerstatten lassen und wer ist dafür dann zuständig KLM o. Aero? Oder kann man eine Verlegung auf einen anderen Start und Endflughafen verlangen . Wäre schön wenn mir jemand Rat geben könnte
    Gruß Skieppie

    • Johannes sagt:

      Hallo Skieppie,

      du kannst eine Umbuchung auf die nächste mögliche Verbindung fordern oder halt dir das Ticket komplett erstatten lassen. Eine Umbuchung auf eine andere Strecke erfolgt eher auf Kulanz.

      • Skieppie sagt:

        Hi Johannes ,
        die Frage ist auch bei wem ich das verlangen kann . Aeromexico wo ich gebucht und bezahlt habe oder KLM die die Teilstrecke annulliert haben und bekomm ich von denen dann den Gesamtbetrag ? Leider findet sich da nicht viel im Netz was Code Share Flüge angeht .Wie lange hat man da auch Zeit zum stornieren ?

        lg

  159. Robert sagt:

    Mein Rückflug (mit Condor) wurde um einen Tag nach hinten und zu einem anderen Flughafen (von DUS nach FRA) verlegt. Die Umbuchungsmitteilung erreichte mich eine Woche *nach* dem Hinflug und 3 Wochen *vor* dem besagten Rückflug.

    – Habe ich ein Recht auf Beförderung FRA -> DUS?
    – Steht mir eine Entschädigung zu? Ich muss für eine zusätzliche Übernachtung + Mietwagentag aufkommen.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Johannes sagt:

      Hallo Robert,

      dieser „Sonderfall“ ist leider nicht konkret geregelt. Grundsätzlich hast du aber Anrecht auf eine Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt und das kann auch mit einer anderen Airline sein. Am besten selber eine Option heraussuchen und Condor auffordern darauf umzubuchen. Spoiler: Werden sie vermutlich nicht freiwillig machen. Falls du dennoch diese Variante bevorzugst, klär das weitere Vorgehen mit einem Anwalt ab.
      Ansonsten würde ich Quittungen aller anfallenden zusätzlichen Kosten sammeln und bei Condor zur Erstattung einreichen.

  160. malo sagt:

    Guten Abend. Ich habe heute, 15 Tage vor Abflug, eine E-Mail bzgl. Flugzeitänderung erhalten…..

    Dortmund – Kattowitz
    Datum: 01.11.2020

    Hinflug:
    FR6893
    8:45 DTM – 10:20 KTW

    Rückflug (ursprünglich, bei Buchung vor mehreren Tagen):
    FR1003
    15:25 KTW – 17:10 DTM

    Rückflug (neue Zeit, heute per E-Mail bekanntgegeben):
    FR1003
    12:35 KTW – 14:20 DTM

    Zwischen Hin- und Rückflug habe ich nur noch etwa 2 Stunden, mit Berücksichtigung der Zeit für Check-In und die Sicherheitskontrollen nur etwa 1 Stunde (- und das nur, wenn der Hinflug auch wirklich pünktlich ist. Im schlimmsten Fall könnte ich sogar den Rückflug verpassen, wenn der Hinflug verspätet in KTW ankommt).

    In einer Stunde werde ich es nicht schaffen, mein Vorhaben in der Innenstadt zu erledigen. Den Flug anzutreten wäre für mich also nutzlos.
    Trotzdem bietet mir Ryanair per E-Mail lediglich die Möglichkeit an, meine Flugzeit zu verschieben oder die Änderung zu akzeptieren – nicht aber, den Flug zu stornieren und die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Flugzeitänderung kommt nicht in Betracht, da sonntags keine späteren Rückflüge angeboten werden und an den anderen Tagen Ryanair nur jeden zweiten Tag zwischen DTM-KTW fliegt

    Wie ist eure Einschätzung dazu?

    • Peer sagt:

      Eine Verschiebung um drei Stunden sollte als Annullierung zählen. Du kannst von Ryanair also eine Erstattung der Tickets einfordern oder alternativ die Umbuchung auf eine Alternativverbindung, wenn es etwas passenderes gibt.

  161. Thomas sagt:

    Hallo Travel Dealz,
    ich hatte vor mit Eurowings am Morgen des 16.10. von Berlin nach Köln zu fliegen und am Abend zurück.
    Am 9.10. 14:51 wurde mitgeteilt, dass der Rückflug von 20:40-21:50 auf 18:30-19:40 vorverlegt wurde. Flugnummer Rückflug hat sich geändert.
    Der Hinflug findet unverändert statt.
    Da es ein Eintagestrip ist, fallen somit etwa 2 Stunden weg für mich und ich würde ihn gerne komplett stornieren, weil es sich nicht mehr wirklich lohnt. Ist das ohne weiteres möglich?

  162. Ralf Stickel sagt:

    Guten Tag geschätztes Travel-Dealz-Team,
    wir haben eine Situation, welche ich der Covid-19-Situation zuschreibe.
    Wir erhielten eine Flugzeitänderung von Lufthansa über wenige Minuten, keine Annullierung.
    4 Optionen: 1. akzeptieren, 2. umbuchen bis 31.01.20, 3. Ticket erstatten, 4. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 16. Oktober 2020 mit, andernfalls wird Ihre geänderte Buchung gestrichen.
    3. nicht möglich weil es nur eine Zeitänderung ist.
    Konsequenzen aus 4. würden mich interessieren, was hat das zu bedeuten? Welche neue Rechtslage kann sich daraus ergeben?
    Ich danke für eine kurze Einschätzung und grüße Sie herzlich.
    Ralf

    Flugbuchung Januar 2020
    Flug 24.12.20

  163. Brigitte K. sagt:

    Hallo, habe im Januar einen Flug gebucht. Jetzt bekam ich eine Mail von TuiFly über die Änderung des Abflughafens. Was kann ich nun machen? Mit freundlichem Gruß Brigitte
    Von Paderborn nach Fuerteventura – X3 2752
    16. Nov., 09:20–13:00
    Abflug
    16. Nov., 09:20
    Ankunft
    16. Nov., 13:00
    Flugdauer
    4 Std., 40 Min.

    Bestätigungsnummer
    [Entfernt]
    Von Hannover nach Fuerteventura – X3 2148
    16. Nov., 12:15–16:00
    Abflug
    16. Nov., 12:15
    Ankunft
    16. Nov., 16:00
    Flugdauer
    4 Std., 45 Min.

    Bestätigungsnummer
    [Entfernt]

  164. Pontiuspileus sagt:

    Hallo, wir haben für den Zeitraum 25.10-31-10.2020 eine Reise nach Madeira gebucht. Ursprünglicher Abflug sollte 06:05 Uhr sein.
    Mittlerweile sind wir jetzt schon bei 15:00 Uhr Abflug.
    Ich habe den Reiseveranstalter angeschrieben, dass wir aufgrund der aktuellen Flugzeitenänderungen die Reise nicht mehr antreten können und daher kostenlos stornieren wollen.

    Die Antwort folgte binnen weniger Stunden…
    Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich da Flugzeiten generell immer als unverbindlich gelten.
    Sollen wir für Sie nach einer Alternativen Verbindung schauen?

    Gibt es Tipps wie ich mich verhalten kann?
    Vielen Dank im Voraus.
    LG Ponti

    • Johannes sagt:

      Leider ist das bei Pauschalreisen immer ein großes Problem. Du kannst ggf. eine Reisepreisminderung durchsetzen. Allerdings wird das nicht viel sein.

  165. Doris sagt:

    Hallo!

    Vielen Dank für Eure Tipps und Informationen!
    Auch ich habe eine Frage:

    Nur Flug gebucht bei Quatar
    30.11 , Frankfurt-Doha 20.20-23.10, QR 655
    01.12 Doha-Frankfurt 01.50-6.40 QR 69

    Jetzt wurde der Rückflug von Colombo über Dubai nach Frankfurt geändert.
    1.12 Colombo-Doha 02.40-05.30, QR 669
    1.12 Doha-Frankfurt 08.15-13.00 QR 67
    Frage:
    Kann ich aufgrund der Flugänderung/neue Flugnummer und 6 Std später kostenlos stornieren?
    Außerdem muss man 28 Tage in Quarantäne und es werden keine Einreisevisa erteilt.
    Für die Beantwortung bedanke ich mich schon Mal im Voraus
    Es grüßt Doris

  166. Andrea sagt:

    Hi,
    wir haben im Januar mit ANA am 5-11-2020 Frankfurt-Tokyo und am 26-11-2020 Tokyo-Frankfurt ein grundsätzlich nicht erstattungsfähiges Ticket (also die billigste Kategorie 🙁 ) gebucht. Damit greift EU-Recht schon mal nicht. Vor ein paar Tagen wurde nun der Rückflug storniert (nicht umgebucht weil andere Flugnummer-hab ich von Euch gelernt). Der Hinflug, so auf der ANA-Seite gecheckt, scheint durchgehend stattzufinden, also da wird es wohl nichts mit dem Storno. Ich denke, ich warte trotzdem mal bis 14 Tage vorher ab, aber falls es dabei bleibt, habe ich keine aussichtsreichere Möglichkeit, als auf Kulanz zu hoffen. So weit glaube ich zumindest die Beiträge/Artikel verstanden.
    Ist das korrekt oder übersehe ich noch etwas?
    Danke Euch!
    Viele liebe Grüße!

    • Johannes sagt:

      Du hast auch im günstigsten Tarif die selben Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung 😉

      Allerdings ist ANA leider keine EU-Fluggesellschaft d.h. der Rückflug fällt nicht unter EU-Recht. Ich würde aber trotzdem mal bei ANA fragen, ob du aufgrund der Annullierung des Rückflugs eine Erstattung erhalten kannst.

  167. Martina sagt:

    Hallo, wir haben im Januar einen Flug von München nach New York und zurück von Miami nach München gebucht. Der Hinflug ist nach wie vor unverändert, jedoch hat sich heute der Rückflug geändert.
    Vorher: Abflug Miami um 18:59 und Landung München um 10:20
    Jetzt: Abflug Miami um 16:40, Zwischenlandung in Frankfurt um 8:00 und Landung München 10:10. Es wäre der selbe Tag, jedoch keine Flugzeitänderung sondern eine Stornierung da sich die Flugnummer beim Rückflug geändert hat.
    Wir wollen die Reise grundsätzlich nicht antreten wegen Corona. Können wir eine kostenfreie Stornierung für beide Flüge verlangen?
    Danke jetzt schon für die Antwort.

  168. Heidi Müller sagt:

    Hallo,

    wir haben Hin- und Rückflug Sansibar gebucht. Hinflug: 03.11.2020 um 15:30 Uhr, Ankunft 04.11.2020 08:20 Uhr. Nun wurde uns heute (28.09.20) mitgeteilt, dass unser Flug umgebucht wurde auf 04.11.2020 um 09:55 Uhr, Ankunft 05.11.2020 09:35. Wir kommen also einen Tag später an und sind 7 Stunden länger unterwegs. Das Hotel haben wir separat gebucht ab 04.11.2020. Wir kommen jetzt aber erst einen Tag später an. Auch der Parkplatz wurde einen Tag früher schon gebucht. Übernimmt die Fluggesellschaft diese Kosten, also diese eine Hotelübernachtung plus Parkplatz? Und gibt es vielleicht eine Entschädigung weil wir 7 Stunden länger unterwegs sind als bisher geplant?

    Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße

    Heidi

    • Johannes sagt:

      Hallo Heidi,

      Anspruch auf eine pauschale Entschädigung habt ihr nicht, weil die Fluggesellschaft die Änderung Euch mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt hat.

      Grundsätzlich hast du aber Anspruch auf die nächste möglich Verbindung. Die kann auch mit einer anderen Airline sein.

      Eine direkte rechtliche Regelung gibt es leider nicht. Ich würde die zusätzlich entstanden Kosten bei der Airline einfordern. Ob du rechtlich Anspruch darauf hast, muss ein Rechtsanwalt klären.

      • Bastian sagt:

        Nach dem Montrealer Übereinkommen (Art.19) muss die Airline für Zusatzkosten haften -es sei denn es war ihr absolut unmöglich, Abhilfe zu schaffen (wäre hier aber eher nicht der Fall!)

  169. Herbert sagt:

    Schon im Frühjahr buchte ich Flüge bei aireuropa von München nach Gran Canaria und zurück.
    Hinflug gebucht:
    Samstag 14.11.20 ab München 10:40 h – Zwischenlandung Madrid – von dort weiter um 15.05 h.
    Jetzt Hinflug neu:
    Freitag 13.11.20 ab München 19:15 h – Zwischenlandung Madrid – von dort weiter am Samstag 14.11.20 um 07:00h.

    Rückflug gebucht:
    Samstag 12.12.20 ab Gran Canaria 10:00 h – Zwischenlandung Madrid – weiter nach München um 15:00 h.
    Jetzt Rückflug neu:
    Sonntag 13.12.20 ab Gran Canaria 10:00 h – Zwischenlandung Madrid- weiter nach München um 15:00h.

    Wir würden die Flüge gerne in Anspruch nehmen! Was echt stört ist die Vorverlegung des Hinflugs auf Freitag Spätabend 19:15 h, Ankunft Madrid 22:05 h , Anschlussflug Samstagfrüh 07:00 h!
    Steht uns da eine Übernachtung zu? Oder gibt im Terminal Madrid Räumlichkeiten, wo man etwas ruhen kann? Oder müssen wir selbst für eine Übernachtung für 6 Stunden kümmern?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Johannes sagt:

      Am besten einmal direkt mit der Airline sprechen. Grundsätzlich sehen die Fluggastrechte Betreuungsleistungen vor. Ob die aber auch bei einer Flugplanänderung anzuwenden sind, kann ich dir nicht mit Sicherheit sagen. Ggf. kannst du Air Europa aber auch dazu auffordern dich auf eine Verbindung umzubuchen, auch mit einer anderen Airline, die näher an deinen ursprünglichen Flugzeiten liegt.

      In Madrid direkt im Terminal gibt es soweit ich weiß kein Hotel. Es gibt aber viele Flughafenhotels, die ein Shuttlebus anbieten.

  170. Anja sagt:

    Hallo, wir haben für Mitte Oktober eine Pauschalreise nach Tunesien gebucht (vor Corona). Nun wurde der TUIfly-Flug Hannover – Enfidha annulliert. Der Reiseveranstalter hat uns einen Alternativflug (NouvelAir Frankfurt – Monastir, einen Tag früher) angeboten, was zudem bedeutet, dass wir eine deutlich längere An- und Abreise hätten (+ 6 h). Können wir die Reise kostenfrei stornieren?

    • Johannes sagt:

      Bei Pauschalreisen ist das leider rechtlich nicht eindeutig ab wann man bei der Flugzeitenänderung zurücktreten kann. Meiner Meinung nach ist so eine massive Verschiebung ein ausreichender Grund. Ich würde am besten Mal direkt mit dem Reiseveranstalter sprechen.

  171. Julia sagt:

    Hallo,
    wir haben für nächste Woche Flüge gebucht (Stuttgart – Málaga am 25.09. und zurück Málaga – Frankfurt am 03.10.). Es ist eine Buchung (nicht getrennt) mit Ryanair. Nun habe ich durch Zufall in der App gesehen, dass der Rückflug auf den 04.10. verlegt wurde, allerdings wurde der Flug am 03.10 meiner Ansicht nach nicht annuliert (man kann ihn noch buchen). Nach Anfrage bei Ryanair auf Kostenerstattung wurde mir diese im Chat zugesichert, allerdings müsste ich darauf einen Antrag stellen mit dem Link in der Mail zur Zeitenänderung. Diese Mail kam allerdings bis jetzt nicht. Was soll ich hier am besten machen? Die Unterkünfte schon stornieren und etwas anderes buchen oder kann Ryanair den Flug wieder auf den 03. zurückändern? Ich habe Screenshots davon, dass unser Flug schon auf den 04. verlegt wurde offiziell und auch Transkripte der Chatverläufe.
    Vielen Dank im voraus für die Antwort!

  172. Daniel Wolff sagt:

    Hallo, mal unabhängig davon, dass der Flug ggf ausfällt. Wir haben gebucht: Düsseldorf – Istanbul – Phuket. Nun bekamen wir die Info, dass der Rückflug Phuket nach Istanbul von 11.35 auf 22.00 verschoben wird am 28.11.20. Entsprechend würden wir auch den Flug Istanbul nach Düsseldorf verpassen. Darüber kam noch keine Mail. Nur über die Flugzeitenänderung. Ist da eine kostenfreie Stornierung möglich? Lieben Dank, Gruß Daniel

    • Johannes sagt:

      Vermutlich wird der Flug von Turkish Airlines durchgeführt? Dann fällt der Rückflug leider nicht unter die EU-Fluggastrechte. Du kannst Turkish Airlines bitten den Flug zu stornieren, eine Garantie ist es aber leider nicht.

  173. Tanja sagt:

    Hallo wir haben eine Reise gebucht vom 10.10 2020-24.10.2020 hin und zurück beides mit Sunexpress. Gestern Abend ne Mail bekommen vom RV Rückflug 10stunden früher und dann noch ne andere Airline Pegasus. Muss ich das so akzeptieren?Danke im voraus

  174. YL sagt:

    Unser Hinflug mit Sunexpress sollte am 13.10.2020 um 07:40 von Düsseldorf nach Antalya statt finden.
    Heute (14.09.2020) kam eine Mail vom Reiseveranstalter, dass sich die Flugdaten geändert haben.
    Neuer Abflugzeit am 13.10. um 18:35 Uhr mit Pegasus. Also fast 11h später mit einer anderen Fluggesellschaft.
    Im Prinzip also eine Flugstornieren und keine Flugzeitänderung.
    Ankunftszeit ist 23:20. Bis wir dann im Hotel sind vergehen da nochmal mindestens 2h.
    Für mich ist das unzumutbar. Wie verlieren so einen kompletten Tag.
    Kann ich die Reise komplett stornieren?

    • Johannes sagt:

      Der Reiseveranstalter darf zwar die FLugzeiten ändern aber das muss dann eine „nicht erhebliche Änderung“ sein. Das Land­gericht Frank­furt, Az. 1-24 S 181/06 hat dazu mal entschiden, dass mehr als 4 Stunden erheblich sind und damit auch für ein Rücktritt von der Reise ausreichen.

  175. Jasmin sagt:

    Hallo,

    das ist ja toll, dass ihr hier so toll antwortet und Hilfestellungen gebt.
    Ich frage mich, was ich tun soll und wäre über einen Hinweis dankbar.

    Ich habe am 01.09.2020 12 Tage Madeira über Urlaubspiraten gebucht. Veranstalter ist „Schau ins Land“. Die Reise ist bezahlt. Nun wurde unser Rückflug um 2 Tage verschoben, es gibt noch keine Infos was mit dem Hotel ist.

    Meine Frage: Stornieren über die 14 Tage ohne Angabe von Gründen Rücktrittsklausel oder über die Flugzeitenänderung? Was würdet ihr empfehlen?
    Im Grunde genommen wollen wir trotzdem unbedingt fliegen, aber die Situation, dasses noch einmal zu einer Verlängerung kommt, ist uns zu heikel.

    Vielen Dank im Voraus,
    Jasmin

    • Johannes sagt:

      Hallo Jasmin,

      bei Reisen gibt es keine Widerrufsfrist wie bei Bestellungen im Internet. Hast du schon mal mit dem Reiseveranstalter gesprochen? Die Frage ist auch hier: Hat der Reiseveranstalter euch umgebucht oder hat die Airline den Flug Annullierung und verschoben. Nur wenn die Änderung von der Airlines ausgeht, finden die EU-Fluggastrechte Anwendung.

  176. Heiko sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Hin- (23.09. 8:50 Uhr von Frankfurt nach Malaga LH 1148) und Rückflug (06.10. 12:35 Uhr von Malaga nach Frankfurt LH 1149) bei Lufthansa gebucht. Nun wurde der Hinflug geändert (neue Flugnummern und mit einem Zwischenstopp: 7:15 Uhr Frankfurt nach München LH 94 und 10:40 Uhr München nach Malaga LH 1832, aber noch am selben Tag).

    In der Mail wurde mir angeboten der Änderung zuzustimmen oder meine Flüge bis Ende 2021 umzubuchen.

    Weiter unten steht: „Sollte für Sie keine der beiden Alternativen in Frage kommen oder sollten Sie an Ihrer Reise eine Änderung vornehmen wollen, kontaktieren Sie bitte unsere Service Center bis zum 13. September 2020, um eine Streichung der Reise zu vermeiden.“

    Mittlerweile möchte ich die Reise nicht mehr antreten und das gezahlte Geld zurück. Heißt dass, das ich einfach bis nach dem 13.09. warten kann, damit die Reise gestrichen wird und ich mein Geld automatisch zurück bekomme oder muss ich aktiv werden und die Flüge stornieren?

    Viele Grüße
    Heiko

    • Johannes sagt:

      Nein, schreib Lufthansa, dass du eine Erstattung aufgrund Annullierung forderst. Die Flugzeitänderung sollte dazu meiner Meinung nach auf jeden Fall berechtigen.

  177. Daniela sagt:

    Hallo,
    ich habe für 16.12.2020 einen Flug mit LH von NUE-FRA-GLA gebucht und am 28.12. die Strecke zurück. In GLA habe ich einen Anschlussflug mit Loganair Inlandsflug Schottland gebucht. Zufällig habe ich entdeckt, dass LH den Flugplan geändert hat und mein ursprünglich gebuchter Hin und Rückflug nicht mehr existiert. Ich habe bei Lufthansa nachgefragt und die Info bekommen, dass es noch keine offizielle Annullierung der Flüge gäbe und eine Umbuchung deshalb nicht kostenfrei möglich sei. Sollte die Flugplanänderung bestehen bleiben, muss ich meinen Flug mit Loganair ebenfalls umbuchen, allerdings ist dies nicht kostenfrei möglich. Muss in diesem Fall LH für die Umbuchungsgebühren bei der anderen Airline aufkommen? Vielen Dank!

  178. Thomas Duch sagt:

    Hallo, eine Frage: Wie haben im Februar eine Pauschalreise im Oktober, mit Linienflügen für 4 Personen über Check24 mit FTI als Veranstalter für 7 Tage von Frankfurt nach Dubai gebucht.
    Die Flüge gehen mit Emirates, jetzt habe ich bei Emirates und in der FTI App gesehen, dass der Rückflug um einen Tag nach hinten geschoben wird..für uns wegen einem wichtigen Termin nicht annehmbar.
    Telefonischen Anfragen bei Check24 enden in der Warteschleife …
    Eine Mängelanfrage per Email bei Check24 hat nur ergeben, das ihnen keine Flugzeitänderung vorliegt…wir haben noch 40 Tage bis zum Abflug und wollen wegen den ganzen Corona Beschränkungen und Tests auch gar nicht fliegen.
    Was können wir noch unternehmen?

    • Johannes sagt:

      Hallo Thomas,

      da für die VAE eine Reisewarnung besteht, solltest du eigentlich von der Pauschalreise zurücktreten können. Sprich mal direkt mit FTI.

  179. Simone Sterzik sagt:

    Hallo,
    Ich hatte einen Flug am 30.8. Abflug 12:05 gebucht, dieser wurde gecancelt und ich wurde auf 6:00 Uhr gleicher Tag umgebucht. Diesen Flug konnte ich arbeitsbedingt nicht wahrnehmen. Das habe ich per Mail mitgeteilt. Der Flugvermittler airtuerk möchte mir nicht den Ticketpreises ruckerstatten. Kann ich dagegen etwas unternehmen?

  180. Astrid sagt:

    Hallo,
    wir haben für September Flüge von Hamburg nach Stockholm gebucht: Abflug 17.09. 18:35 und Rückflug 21.09. Abflug 9:05.
    Anschließend gab es eine Flugzeitänderung auf Abflug 16.09. (ein Tag früher) 10:20 und Rückflug 21.09. 13:25. Gleiche Flugnummern.
    Daraufhin habe ich über das Kontaktformular die Reise storniert. Diesbezüglich habe ich noch keinerlei Rückmeldung der Airline erhalten. Zwischenzeitlich habe ich jedoch weitere Mails zur „aktualisierten Buchung“ erhalten.
    Steht uns eine komplette Rückerstattung des Flugpreises zu, auch wenn die Flugplanänderung >14 Tage vor Reiseantritt verkündet wurde? Immerhin wurde die Reise um einen ganzen Tag verschoben.
    Oder wäre es sinnvoller das Angebot eines Vouchers anzunehmen? Die Reise möchten wir aufgrund des neuen Abflugtages nicht antreten.
    Danke und LG

    • Peer sagt:

      Ja, das Anrecht auf Erstattung hat mit dem Zeitpunkt der Streichung nichts zu tun. Die 14 Tage werden erst dann wichtig, wenn es um etwaige Entschädigung geht.

      Du kannst also eine Erstattung fordern. Alternativ hättest du auch Anrecht auf einer Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline.

  181. David sagt:

    Liebes Travel-Dealz-Team,

    ich habe eine Flugverbindung bei LH im November, jetzt wurde eine Buchungsänderung mitgeteilt. Im E-Mail-Text steht u.a.:


    Über die unten aufgeführten Auswahlfelder können Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir Ihr Ticket ohne weiteren Aufwand für Sie aktualisieren können. Bitte geben Sie uns bis zum 05. September 2020, eine Rückmeldung, andernfalls werden Ihre Flüge gestrichen. Selbstverständlich bleiben Ihre Buchungsnummer und Ihr Ticket für eine spätere Nutzung gültig. Sie können uns bis spätestens 31. Januar 2021 kontaktieren und Ihre neuen Flüge einbuchen lassen*.

    * Unser 50,00€ Voucher Angebot gilt für Tickets, die vor dem 16. Mai ausgestellt wurden und für ein neues Reisedatum in 2020. Für Miles & More Prämienbuchungen werden keine Voucher angeboten.

    Mich wundert der Erläuterungssatz zum Sternchen. Was könnte es mit dem 50€ Voucher auf sich haben? Der Ticketpreis liegt deutlich darüber bei 800 EUR.

    • Johannes sagt:

      Lufthansa hat 50€ Bonus gegeben, wenn man sich für einen Gutschein statt Erstattung entschieden hat. Allerdings mit starken Einschränkungen (Buchungen bis Ende August, Reisen in 2020, wenn ich mich richtig erinnere).

  182. Kevin sagt:

    Hallo, ich wäre am 02.09 um 19:50 Uhr von PMI nach DUS mit Condor geflogen. Gebucht wurde der Flug direkt über Condor. Am 19.08 (20:36 Uhr) bekam ich eine E-Mail mit der Flugzeitänderung auf 09:15 Uhr am gleichen Tag. Meiner Ansicht nach ist die Flugzeitänderung größer als 10 Stunden und ich wurde weniger als 14 Tage vor Abflug darauf hingewiesen. Hätte ich eurer Meinung nach Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung?

    Danke & Grüße

    • Johannes sagt:

      Hallo Kevin,

      sind weniger als 14 Tage. Trotzdem ist es knapp. Versuch es aber ich denke ohne Klage wird es schwierig und gleichzeitig ist da noch die Frage ob das nicht unter höhere Gewalt fällt.

  183. Mareike sagt:

    Hallo, unser Rückflug wurde von 11.15 Uhr auf 16.30 Uhr nach hinten verschoben, so das wir die letzte Bahn von Frankfurt nach Köln verpassen. Wir haben keine Möglichkeit da wegzukommen. Über eine Pauschalreise gebucht. Welche Möglichkeiten haben wir? Beim Buchen habe ich extra auf die Rückflugzeiten geachtet.

    Danke

    • Johannes sagt:

      Hier musst du erst einmal herausfinden, ob dein ursprünglicher Flug normal geht d.h. der Reiseveranstalter die Flüge geändert hat oder ob die Airline den Flug verschoben hat.

  184. Yvonne Köppen sagt:

    Hallo, mein Flug Berlin – Paris – Singapur wurde umgebucht von 18 Uhr auf 15 Uhr, wir hatten allerdings extra die schnellste Verbindung rausgesucht und dementsprechend bezahlt, ich habe ein Standart Ticket, muss ich das so hinnehmen und
    akzeptieren? Danke und Grüße Yvonne

    • Johannes sagt:

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich hast du Anspruch auf die nächst mögliche Verbindung. Das kann auch mit einer anderen Airline sein. Das durchsetzen ist leider nicht ganz einfach. Sonst kannst du noch auf eine Erstattung wegen Annullierung drängen.

  185. Sindy sagt:

    Hallo,
    wir haben für Oktober eine Pauschalreise nach Dubai gebucht, fliegen aber via Abu Dhabi und haben einen Hoteltransport. Ursprünglich war der Hinflug für 21:45 Uhr ab Frankfurt und die Ankunft für 06:00 Uhr (am nächsten Morgen) in Abu Dhabi geplant. Wir haben für diese Nacht keine Unterkunft gebucht. Heute wurden wir informiert, dass der Flug bereits 14:50 Uhr starten soll und wir demnach am selben Tag 23:00 Uhr in Abu Dhabi landen, also mitten in der Nacht ohne Unterkunft in Dubai stranden. Auch der Rückflug wurde um 2 Stunden vorgezogen, wodurch wir nun mitten in der Nacht am Flughafen sein müssen statt am frühen Morgen. Welche Rechte haben wir? Ist eine solche Änderung zumutbar, wenn keine Übernachtungsgelegenheit gegeben ist? Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Habt ihr Mal mit dem Reiseveranstalter gesprochen?

      Entscheidend ist auch hier wieder ob der Flug durch die Airline oder den Reiseveranstalter geändert worden ist.

  186. Vanessa Kästner sagt:

    Hallo,

    wir haben für den 02.10. einen Flug über Easyjet nach London gebucht. Gestern kam die e-Mail, dass der Flug um 6 std nach hinten verschoben wurde. Dies ist für uns nicht machbar, wegen einem Termin. Besteht hier die Möglichkeit nur den Hinflug zu stornieren oder darf ich den gesamten Flug stornieren? Leider sitze ich schon über 45 min in der Warteschleife.

  187. Christian sagt:

    Hallo.
    Kurze Frage: wir haben einen Flug mit Lufthansa von Frankfurt nach Edinburgh am 31.08., bei dem sowohl die Hinflugzeit um 2:45 Stunden Nach vorn, als auch der Rückflug um 3:35 Stunden nach hinten verschoben wurden. Bestehlen irgendwelche Ansprüche auf eine komplette Stornierung bei der Lufthansa?

    Lieben Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  188. Kasimir sagt:

    Hallo, wir hatten einen Flug für den 27.08. von Alghero nach Dortmund mit Wizz gebucht. Der Flug wurde auf den 25. verlegt, wir haben uns jedoch dazu entschieden auf den 29. umzubuchen. Problem ist, dass wir die Bahntickets vom 27. nicht umbuchen können (da Supersparpreis). Gibt es eine möglichkeit den entstandenen Schaden bei der Airline geltend zu machen, obwohl die Flugverlegung außerhalb der 14. Tage Frist war? Wisst ihr alternativ ob der Schaden eventuell bei einer der AMEX Gold Versicherungen abgedeckt ist?
    Lg Kasimir

    • Johannes sagt:

      Versuchen kannst du es aber meiner Meinung nach hast du kein Anspruch darauf. Die Amex Gold Versicherungen decken so etwas, soweit ich weiß, nicht ab.

  189. Thomas Pahl sagt:

    Hallo,

    Wir haben über Swiss einen Flug von Amsterdam über Zürich nach Hongkong gebucht. Der Hinflug von ZRH nach HKG wurde von 22:40 Abflug und 16:30(+1) auf 13:10 Abflug und Ankunft 7:00 (+1) verlegt am gleiche Tag.
    Kann ich die Reise jetzt stornieren und mein Geld zurück bekommen? Kann ich also alle anderen Flüge ebenfalls stornieren? Also Zubringer und Rückflug? Ist alles ein Ticket!
    Danke und Gruß Thomas

  190. Wolfgang Beer sagt:

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wird der gesamte Flug storniert oder nur der Hinflug?
    Ich habe beides zusammen gebucht über Lufthansa die auch beide Flüge durchgeführt.

  191. Wolfgang Beer sagt:

    Hallo,wir haben für den 5 Sep.2020 , 11.30 Uhr mit Lufthansa einen Flug nach Los Angeles gebucht.
    Heute habe ich eine Mail bekommen das der Flug auf den 6.Sep.2020 ,10.30 verschoben wurde, also fast 24 Stunden später. Wir sollen aber schon am 5.Sept um 18.22 Uhr mit dem Zug zum Frankfurter Flughafen fahren und dann dort über 14 Stunden auf unseren Abflug warten.
    Ist hier eine kostenlose Stornierung des Fluges möglich, ich finde die Umstände haarsträubend.
    Lufthansa gibt hier keine eindeutige Auskunft!!

  192. Stockel sagt:

    Hallo, für unsere Pauschalreise am 09.09.2020 haben wir heute eine Flugzeitenånderung bekommen und zwar von morgens 5.20
    auf abends 17.55 .Dies haben wir umgehend reklamiert und haben nach etlichen Mails heute ,eben einen Umbuchungsvorschlag bekommen von 5.20 auf 12.55 aber ein anderer Flughafen. Dies ist für uns leider nicht annehmbar. Seltsamerweise ist der Flug aber auf der Seite der Airline exakt um 5.20 buchbar. Auch auf der Seite des Flughafens steht dieser Flug auch noch im Flugplan .
    Wie kann das sein, das wir eine so signifikante Flugzeitenånderung bekommen,obwohl er Flug noch im Plan steht. Was können wir tun ,bzw haben wir ein Anrecht auf Entschädigung. Wir haben ja auch bei der Buchung extra mehr bezahlt, damut wir diesen frühen Flug bekommen ,
    Danke

    • Johannes sagt:

      Reiseveranstalter können die Flüge ändern. Das passiert leider immer wieder. Zwar kann man eine Reisepreisminderung ggf. durchsetzen, das ist aber nicht so einfach wie bei Flügen mit der pauschalen Entschädigung.

  193. Frank P sagt:

    Hallo,

    Wir haben Im Januar eine Reise nach Malta gebucht ( Hin 09.08.20 / Zurück 16.08.20).
    Die geänderten Flugzeiten wurden mir gestern (02.08.20) mitgeteilt.

    Hinflug 19:15 Uhr statt 10:40 Uhr
    Rückflug: 09:05 Uhr statt 14:15 Uhr

    Ich habe mich sowohl an den Veranstalter FTI als auch an das „Reisebüro“ ab-in-den-Urlaub gewandt.
    -FTI war noch bis zum 31.07.20 telefonisch erreichbar. Dort sagte man mir, ich soll die Restzahlung noch nicht überweisen, da die Reise noch nicht bestätigt sei. Die Restzahlung wäre sonst am 10.07.20 fällig gewesen. Ich soll auf eine Bestätigungsmail oder Info warten und solange nichts zahlen.
    – Ab in den Urlaub möchte aber das ich die geänderten Flugzeiten bestätige. Eine Annulierung/ Rücktritt sei nicht möglich, schließlich seien Flugzeiten unverbindlich. Eine Umbuchung auf den nächsten freien Flug ist nicht möglich. Ich habe denen schriftlich mitgeteilt( per Mail) das ich die geänderten Flugzeiten nicht akzeptiere.
    Frage ist, was soll ich tun?

    • Johannes sagt:

      In deinem Fall geht es um eine Pauschalreise. Dafür bin ich leider nicht der Experte. Es gibt hier durchaus unterschiede und in einem gewissen Rahmen kann der Reiseveranstalter auch die Flugzeiten ändern.

  194. Edeltraud Resenberger sagt:

    Hallo, ich bin es nochmal. Fti hat mir ein Angebot gemacht 1Tag früher 9.00 Uhr hin und 14.30 zurück allerdings nicht mit Tuifly sondern mit Holiday Europa ich glaube etwas aus Osteuropa .Man hat gesagt ich könnte nicht stornieren. DieseS Angebot gab es im Februar auch und war günstiger habe ich aber nicht genommen wegen der Fluggesellschaft .Was mir nicht gefällt ist das dieses Angebot jetzt immer noch günstiger ist als das was ich gebucht habe und ich meinen Preis dafür zahlen muss. Der Flug der Zeitmäßig ranken da soll ich 250 Euro pro Person zuzahlen. Erstattet bekomme ich nichts draufzahlen schon.was soll ich machen? Andere Frage wir waren letztes Jahr von Thomas Cook betroffen Anträge zum Bund sind seit mitte Mai raus hat schon jemand etwas gehört? Gruß E.Resenberger

    • Johannes sagt:

      Grundsätzlich kann der Reiseveranstalter die Flugzeiten ändern. Das muss man auch akzeptieren und kann deswegen nicht stornieren aber man kann ggf. Reisemängel geltend machen. Dafür bin ich aber kein Experte.

      Der Bund zahlt wohl so langsam aus.

  195. Edeltraud Resenberger sagt:

    Hallo,ich habe im Februar Fuerte gebucht extra auf Flugzeiten geachtet früh hin und früh zurück war auch noch teurer.Die Reise soll am 24.8 um 6.00 losgehen und zurück 10.30 .Es ist eine Pauschalreise übers Reisebüro.Bekam gestern Bescheid Flüge haben sich geändert Flugnummer gleich .Hin jetzt angeblich 11.05 zurück 16.40 aber laut Flugplan und Flugnummer gehen die Flüge noch später Hin 13.05 zurück 17.40 das heißt 1 Tag weg und nachts nach Hause andern Tag arbeiten.Das Reisebüro sagt ich müßte das so akzeptieren weil es ja aussergewöhnliche Umstände wären un man hat mir ja länger wie 14 Tage vorher bescheid gesagt .Das gefällt mir so überhaupt nicht .Ich möchte am liebsten stornieren.Geht das?

    • Johannes sagt:

      Hat denn der Reiseveranstalter die Flüge geändert d.h. den 6 Uhr Flug gibt es weiterhin oder die Airline selber?

    • Edeltraud Resenberger sagt:

      Hallo Johannes,
      FTI hat dem Reisebüro eine Mail geschickt .Soweit ich das jetzt gesehen habe gibt es die gebuchten Tuifley Flüge um diese Zeit nicht mehr laut
      Flugplan und wird auch nirgens angeboten.Meine Flugnummern gehen laut Flugplan ja noch später als das was man mir jetzt mitgeteilt hat .Wie gesagt am liebsten würde ich stornieren oder an einem anderen Tag mit besseren Flugzeiten für mich umbuchen.
      Dankeschön und einen schönen Tag.
      E.Resenberger

  196. Thomas sagt:

    Hallo

    Wir fliegen nach Mallorca und unsere Flugzeiten wurden folgenderweise vorverlegt:
    Hinflug ursprünglich 03:40 und jetzt 11:40
    Rückflug ursprünglich 23:20 und jetzt 8:40

    Haben wir einen Anspruch auf Entschädigung/ Stornierung oder wie sollten wir reagieren?
    Schonmal danke

    • Peer sagt:

      Ja, das sollte auf jeden Fall als Annullierung durchgehen. Am besten zunächst die Airline kontaktieren und zur Erstattung auffordern.

  197. Katja sagt:

    Mein Abflug mit EASYJET von Olbia nach Berlin verschiebt sich von 15:15 Uhr auf 19:55 Uhr. Damit verschiebt sich die Ankunft auf 22:10 Uhr in Berlin. Ich Reise mit kleinen Kindern und es war geplant im Anschluss an den Flug mit dem Zug 2 Stunden entfernt nach Hause zu fahren. um 22:10 Uhr habe ich keine Möglichkeit einen Zug zu bekommen und müssteAm Flughafen übernachten. Habe ich hier eine Möglichkeit auf Stornierung?

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach ist das eine Annullierung und dir steht eine Erstattung zu. Eine klare Rechtsprechnung gibt es dazu aber leider nicht.

  198. Semra sagt:

    Hallo. Unser Flug wurde von Berlin nach Istanbul von 11:15 Auf 10:55 vorverleget und unser Rückflug von 16:45 auf 16 Uhr.

    Können wir den Flug stornieren ?

  199. Andrea sagt:

    Hallo, wir haben im Mai einen Flug bei Eurowings von Mykonos nach Köln- Bonn für den 16.8.2020 um 9:25 Uhr gebucht. Gestern kam eine E Mail mit einer Flugplanänderung . Jetzt sollte der Flug von Mykonos erst um 19:40 Uhr starten und dann nicht nach Köln – Bonn sondern nach München und von dort ein Weiterflug nach zu unserem ursprünglichen Flughafen ( Köln- Bonn) Flugnummer hatte sich auch geändert.
    Heute kam eine weitere Mail von Eurowings , wir möchten uns bitte melden, da sie festgestellt hatten das sie bei unserer Flugänderung nicht berücksichtigt hatten, dass wir unseren Anschlussflug ja zeitlich nicht schaffen können. Nun wurde uns ein Flug am nächsten Tag von München nach Köln – Bonn gebucht. Das heißt für uns : 1 Nacht in München verbringen ( Hotel / Transfer kosten kommen auf uns zu ) 2. unseren Parkplatz von unserem Pkw in Köln müssen wir auch für ein Tag verlängern . 3. Mein Mann muss jetzt einen weiteren Urlaubstag nehmen. Die Variante der kostenlosen Stornierung kam für uns nicht in Frage , da wir eine Individualreise ( Inselhüpfen) gebucht haben , mit 4 verschiedenen Hotels , 3 Fähren , Mietwagen und halt zwei Flüge. Wir wären auf den ganzen kosten sitzen geblieben… Kann man irgendwas von der Fluggesellschaft an Entschädigung fordern ?

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach ja. Am besten mir Eurowings sprechen und auffordern für München ein Hotel zu stellen und zur Not selber buchen und die Kosten nachträglich einfordern. Alternativ kannst du dir auch eine andere bessere Verbindung heraussuchen und Eurowings auffordern euch darauf umzubuchen. Das kann auch mit einer anderen Airline sein.

  200. Karina Sobakar sagt:

    Guten Tag, wir haben einen Flug bei Travelstart für TAP Portugal gebucht und die Zeiten wurden jetzt von der Airline um 2 Stunden geändert. Haben wir einen Anspruch auf ein kostenlose Stornierung? Travelstart gibt uns in diesem Fall nur ein Voucher. Können wir auf einer Erstattung bestehen?

  201. Jasmin sagt:

    Hallo, bei unseren Flügen in die USA wurden die Flugzeiten der Inlandsflüge ( hin und rückflug) geändert. Es sind auch andere Flugnummer als bei der ursprünglichen Buchungsbestätigung.
    Gebucht ist : MUC – FRA – MIA
    MIA – FRA – MUC
    Kann man die Flüge jetzt kostenlos stornieren, oder ist der Flug annulliert?
    Von LH wird ein Voucher angeboten.

    • Johannes sagt:

      Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine Annullierung der ursprünglich geplanten Flüge. Du musst aber schriftlich von Lufthansa eine Erstattung fordern.

  202. Paul sagt:

    Hallo,
    gebucht in einer Buchung sind die Umsteigeflüge:
    BER – AMS – CUR Hinflug
    CUR – AMS – BER Rückflug
    KLM teilt nun eine Teiländerung mit:
    Rückflug KLM 08:45 AMS nach BER storniert
    dafür KLM 10:15 AMS nach BER umgebucht mit neuer Flugnummer
    Ist das so wesentlich, dass die Komplettbuchung kostenfrei storniert werden kann?

    Danke.

  203. Stefan Miethe sagt:

    Hallo, ich habe einen hin Und Rückflug von Frankfurt Nach San José gebucht .lufthansa. Mir wurde per Mail eine abflugszeitänderung, 20 min. Früher, mitgeteilt. Ich stimmte per Klick in der Mail zu. Nun ist der Flug nicht mehr in meiner Lufthansa Buchung vorhanden. Rückflug gleiche Mail. Was bezweckt Lufthansa damit? Einreise nach Costa Rica ist ja bis Ende Juli nicht möglich, hoffte also auf annulierung seitens der Lufthansa. Gruß, Stefan

  204. Michael Keller sagt:

    Hallo, bei unseren Flügen in die USA wurden die Flugzeiten der Inlandsflüge geändert. Es sind auch andere Flugnummer als bei der ursprünglichen Buchungsbestätigung.
    Kann man die Flüge jetzt kostenlos stornieren, oder ist der Flug annulliert?
    Von LH wird ein Voucher angeboten.

  205. Klaus sagt:

    Mein Lufthansa Flug verschiebt sich von 10:20h auf 9:10h und hat eine neue Flugnummer, angeboten wird ein Voucher. Kostenlos stornierbar?

    Danke und Gruß

  206. Alex sagt:

    Hallo Johannes,

    bitte Vorsicht – zu viel Text 🙂

    Wir haben einen Flug am 04.07.2020 – DL93 von Berlin nach New York und am 20.07.2020 zürück – die wir noch im Februar über Vergleichsportal Check24 gekauft haben.

    Am Anfang März unserer Flug DL93 aus dem Kundenportal, sowie aus der Delta-Webseite verschwunden. Nach unserer Anfrage bei Check24 (wo ist unserer Flug?) wurde uns mitgeteilt, dass es gab die „Flugzeitänderungen“ und wir haben diese per Email bestätigt. (Und kein einziges Wort über den stornierten Flug und unsere Rechte (hier verweise ich auf EG-Verordnung 261/2004 – Art.15. abs.2)) Und jetzt gibt es stattdessen einen Flug nach NY über Amsterdam (also mit Zwischenstopp: 2 Flüge statt Direktflug) und wird über die KLM-Airline (Air France) durchgeführt. Dieser Flug ist nicht storniernt und fliegt nur mit USA-Bürgern und Greencard-Inhabern, aber wir wegen des Einreiseverbots und Reisewarnung nicht fliegen können.

    Telefonisch die Airlines und das Vergleichsportal meinten, dass wir nur Gutscheine bekommen können oder zwar Umbuchungen, da es um eine individuelle Reise geht (keine Pauschalreise).
    Beim Anruf bei Air France wegen annuliertes Flugs und Rückerstattung leiten sie mir immer an Check24 weiter, wo ich die Tickets gekauft habe. *(Air France verpflichtete sich, diese unzulässige Verweispraxis einzustellen. 14.05.2020, 31 O 85/20 )

    Ich habe schon einen Anspruch per Fax mit dem Nachweis nachgereicht, mit einer 7 Tagen-Frist.

    Ich brauche Deine Meinung, da es noch um einen zukünftigen Flug geht (also es nur noch 2 Tage für den Hinflug bleibt).

    Eventuell doch Gutscheine annehmen oder Flug kostenpflichtig stornieren und dann die Differenz mithilfe von SÖP anfordern?

    Oder lieber einfach den Flug nicht wahrnehmen und auf Antwort abwarten (max. 2 Monate) und dann an SÖP wenden? (Also nicht stornieren, keine Gutscheine annehmen – lassen den Flugzeug ohne mich fliegen?)

    Oder kann ich noch direkt am Flughafen beim Schalter die Rückerstattung anfordern? Oder eine schriftlische Bestätigung von der Fluggesellschaft anfordern, dass ich mit diesem Flug nicht fliegen darf (wegen Einreisestopp)?

    Wie ist Deine Meinung?

    P.S. Der Rückflug wurde auch geändert, es war am Anfang über Paris und nun über Amsterdam.

    Vielen Dank im Voraus!

  207. Michael sagt:

    Hallo,

    unser geplanter Wizzair-Flug wurde gerade zum zweiten Mal geändert. Die Abflugzeit von ursprünglich 8:55 Uhr hat sich zuerst auf 13:45 Uhr und aktuell auf 15:15Uhr verschoben. Ich halte die erste Änderung schon für erheblich, weil wir den Zielort damit schon 4:50 Stunden später erreichen als geplant. Durch die erneute Änderung wird es nochmal 1:30 h später und damit insgesamt 6:20 h als bei der ersten Buchung.
    Hier müsste doch eine kostenlose Stornierung möglich sein?

  208. Sonja sagt:

    Hallo,
    ich habe gerade eine Mail von Condor erhalten, dass es eine Flugänderung für unseren Rückflug von Teneriffa nach Düsseldorf gibt. Anstatt am 10. Oktober 2020 um 17:00 soll der Rückflug jetzt am 9. Oktober 2020 um 17:25 Uhr stattfinden. Die Flugnummer hat sich nicht geändert.
    Begründung der Flugänderung: **DIE KUNDEN MUSSTEN LEIDER WEGEN FLUGSTORNIERUNG UMGEBUCHT WERDEN**
    Hotel und Mietwagen habe ich natürlich bis zum 10. Oktober 2020 gebucht.
    Ich habe alles seperat gebucht. Keine Pauschalreise.
    Welche Rechte habe ich?

  209. Nicole Wipfler sagt:

    Hallo,
    wir haben bei Etihad Flüge für den 31.07.20 Frankfurt-Male gebucht. Abflug Frankfurt 21:45 Ankunft Abu Dhabi 06:00, Weiterflug 08:50. nun wurde mir mitgeteilt, dass der Flug auf 14:15 Uhr vorverlegt wurde. Der Zwischenstopp in Abu Dhabi verlängert sich nun von 2:50 Std. auf über 10 Std. Die Flugnummer hat sich nicht geändert. Ursprünglich waren immer 2 Flüge auf dieser Strecke. Jetzt nur noch dieser eine. Die frühe Abflugzeit ist aus geschäftlichen Gründen und aus Gründen der Anreise nicht umsetzbar.
    Dürfen wir stornieren, oder müssen wir uns mit einem Gutschein abfinden lassen?

  210. Jan sagt:

    Ich habe einen nur Linien Flug, Hamburg – Lissabon und weiter Lissabon Malaga umstieg 3 Stunden, alles eine Buchung TAP

    jetzt ist der Anschlussflug um 3h vorverlegt , also gerade 5 Minuten weg bei Ankunft in LIS weg. Habe an TAP geschrieben dass sie das Lösen sollen und 2 Alternativen rausgesucht die gehen würden : Antwort : TAP macht nichts, Ich soll mich an das Online Reisebüro wenden wo ich gebucht hatte. Frechheit, die haben doch garnichts damit zu tun.

    Was machen ? Fliegen und bei ankunft Hotkl und Flug am Nächsten Tag einfordern ?

    Ich verliere meinen Mietwagen und Hotel in Malaga wegen no show dann

    Jan

    • Johannes sagt:

      Wende dich an das Reisebüro (und Buch nächstes Mal einfach direkt bei der Airline).

      • Jan sagt:

        ist mir schon klar.. war auch das letzte mal das ich nicht direkt buche. Leider hat das Reisebüro weder Email noch kann man direkt mit jemanden Reden. Nur per telefon oder online Stornieren ist alles , mehr geht nicht. diese Versteck Nummer halt. sonst hätte ich es ja versucht

  211. Milpitas sagt:

    Nachtrag die Flugnummer hat sich zudem geändert für beide Flüge stg – Paris & Paris – st.denis

  212. Milpitas sagt:

    Hallo zusammen,
    Ich habe folgendes Problem.
    Unser geplanter Flug von Stuttgart nach St.Denis über Paris wurde auf den Vortag verlegt .
    Geplant war der Abflug in Stuttgart 10:00 mit Weiterflug in Paris um 17:50 Uhr . Ankunft wäre der 22.8. in St. Denis um 7:00 Uhr .
    Heute checkte ich unsere Flüge auf der Homepage der Airline und siehe da es hat sich geändert.
    Abflug ist nun der 20.8. 18:55 Uhr in Stuttgart und Weiterflug in Paris 17:00 am 21.9. Ankunft wäre der 22.8.20 um 6:00 Uhr .
    Die gesamt Reisezeit liegt nun bei 33 Stunden statt 17 Stunden. Und ich müsste zudem Mitchum ein Hotel und Transfer in Paris kümmern und für die Kosten aufkommen.
    Ich kann zudem den Vortag keinen Urlaub nehmen da dieser so geplant war .
    Meine Frage ist muss ich dies so akzeptieren? Wie kann ich dagegen vorgehen oder was machen .
    Vielen Dank im Voraus.
    Milpitas

    • Johannes sagt:

      Du kannst auf die nächst mögliche Verbindung zu deinen ursprünglichen Flugzeiten bestehen. Am besten selber etwas heraussuchen und an die Airline wenden. Sonst sollte auch eine Stornierung und Erstattung des Flugpreises möglich sein.

  213. Claudia Bente sagt:

    Hallo, wir sollten Ende August nach Porto fliegen. Jetzt habe ich gesehen dass weder Lufthansa( hatten über Lufthansa Holidays gebucht) noch die Tap unseren Direktflug ,mit Ankunft 11 Uhr, anbieten. Wir würden erst um 16 Uhr ankommen. Kann ich die Reise stornieren?
    Grüße Claudia Bente

  214. Gitti sagt:

    Hallo,

    Ich habe einen Hin- und Rückflug mit Eurowings von München nach Mallorca gebucht. Es war mir dabei sehr wichtig einen Direktflug ohne Zwischenstopp zu buchen um eine möglichst kurze Flugzeit zu haben.
    Abflug München 12:05 Ankunft Palma 14:20 Flugnummer EW1992
    Heute bekomme ich ein E-Mail mit Flugzeitenänderung für den Hinflug, die meines Erachtens ziemlich unangenehm ist, noch dazu aufgrund der Maskenpflicht für die gesamte Zeit
    Abflug München 9:35 Ankunft Düsseldorf 10:50 Flugnummer EW9083
    Abflug Düsseldorf 11:50 Ankunft Palma 14:15 Flugnummer EW1995

    Der Rückflug wurde nicht geändert.

    Habe ich nun die Möglichkeit komplett zu stornieren, also auch den Rückflug?

  215. Lau sagt:

    Unsere Heimflug wird nicht wie gebucht statt finden am 06-08 aber durch die airline verschoben in 04-08. Das sind 2 Tage weniger .Was sind meine Rechte?

  216. Paula sagt:

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Wir hatten geplant vom 08.05-10.05 in die Schweiz zu flliegen. Da dies aufgrund der aktuellen Lage ja nicht möglich ist, wollen wir nun unser Geld zurück. Eurowings hat unsere Flugzeiten so geändert, dass der Hinflug 4 Stunden früher geht und der Rückflug ebenfalls 4 Stunden nach Vorne verschoben wurde.

    Könnten wir nun über diese Verschiebung der Zeiten argumentieren um unser Geld zurückerstattet zu bekommen? Die Flüge wurden nicht storniert, aber es ist uns ja aktuell gar nicht erlaubt dort einzureisen (privater Besuch).

    Liebe Grüße Paula

  217. Gregor Velz sagt:

    Mein Kumpel hat einen Gutschein akzeptiert, bevor der Flug gestrichen wurde. Dieser Gutschein muss (momentan) aber vor November eingelöst werden. Jetzt merkt er, es könnte doch knapp werden und er hat vielleicht doch keine Lust. Fragen
    1) Weniger Frage als Vermutung: Durch die Vereinbarung auf den Gutschein ist sein Recht auf die „kostenfreie Stornierung“ und eine jetzige, neu erwünschte *Rückerstattung* wahrscheinlich hinfällig, oder?
    2) Ich gehe davon aus, dass er jedoch jederzeit, auch mit der Gutscheinlösung, seine Steuern einfordern könnte, oder?
    3) Thema geplante Gutscheinlösung: Auch hier würde sich das doch nur auf den reinen TICKETpreis beziehen, und nicht die Steuern inkludieren, oder? Zur Not eben auf einen anderen, ohne Zusatzkosten Flug umbuchen und dann stornieren und Steuern kassieren / einfordern (über „Geld für Flug“)
    Liebe Grüße,
    Gregor

    • Johannes sagt:

      1) Meiner Meinung nach, ja.
      2) Über die Höhe der Steuern wurde der Gutschein ja auch ausgestellt, oder?
      3) Um welche Airline handelt es sich denn überhaupt? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Gutscheine auch auf Steuern & Gebühren einlösbar sind.

  218. Marvin sagt:

    Hallo,
    folgende Situation: Flug im Februar von Düsseldorf nach Atlanta und zurück gebucht (Nur Flug, keine Pauschalreise). Direkt bei der Fluggesellschaft (Delta Airlines, wird aber hier von KLM bearbeitet) Abflug wäre der 29.03.2020. Heute eine Email erhalten, dass der Abflug-Flughafen nach Amsterdam verlegt worden ist.
    Es wird nur eine Umbuchungsmöglichkeit angeboten (1 Jahr gültig). Wir möchten jedoch stornieren. Geht das?

  219. Patrick sagt:

    Im Zuge der Corona Krise wollte ich folgendes mal mitteilen. Hatte einen Flug mit LH nach Nizza in Frankreich für den 20.03. mit Rückflug am 26.03.2020. LH hat nun 3 Tage vorher die Flugzeiten geändert, heißt auf Hinflug 15 min früher, auf Rückflug 95 min früher.

    Im Zuge der Ausgangssperre in Frankreich, der Reisewarnung der BRD dachte ich ein kostenfreies Storno wäre machbar, wenn auch nur mit etwas Kulanz.

    Fehlanzeige, da Änderung der Abflugzeiten weniger als 120 min betragen, kann kein Storno erfolgen, wenn, dann jediglich die anteilige Gebührenerstattung. Die Dame bei LH brauchte 20 min um zu dem Ergebnis zu kommen und das bei der totalen Überbelastung der LH Hotline in diesen Tagen. Heute aufgrund der check-in Aufforderung dann eine Umbuchung in den Oktober vorgenommen, was nach einigem Suchen dann kostenfrei war, da im gleichen Tarif.

    Schade mal wieder, da hätte ich mir in diesen Zeiten einfach etwas mehr Kulanz und Einsicht gewünscht. Nein, aber man soll da gemäß LH eigentlich in Urlaub fliegen wie ursprünglich gebucht!

  220. Chris sagt:

    Hallo,

    für einen anstehenden Flug nach Kenia wurde die erste Teilstrecke meines Hinflugs von Air France auf einen anderen, früheren Flug mit abweichender Flugnummer umgebucht.

    Die zweite Teilstrecke des Hinflugs sowie die drei Teilstrecken des Rückflugs sollen unverändert durch andere Fluglinien ( KLM bzw. Kenya Airways ) werden. Ich gehe davon aus, dass unabhängig davon für mich ein gesetzlicher Anspruch auf Stornierung und Rückerstattung des kompletten Flugpreises für Hin- und Rückflug besteht, oder ?

    Alle Flüge wurden als eine Buchung über ein Onlinereisebüro mit Air France als ticketausstellende Airline gebucht. Air France bittet in der Mail mit der Benachrichtigung über die Flugumbuchung sich mit allen Angelegenheiten an das Onlinereisebüro zu wenden.

    Muss ich das befolgen oder ist Air France dazu gesetzlich verpflichtet, sich der Sache anzunehmen, wenn ich sie direkt kontaktiere und um eine Rückerstattung des Flugpreises bitte.

    Eine Kontaktaufnahme mit Air France wäre mir persönlich lieber, da ich im Umgang mit Air France weniger Probleme erwarte.

    Vielen Dank schon einmal im voraus für jegliche Antwort !

    Ich gehe davon aus, dass ich einen Anspruch auf die Stornierung ich die Buchung unabhängig davon, dass Teilstrecken von anderen Fluglinien ausgeführt werden, die komplette

  221. Frank sagt:

    Ich habe mal eine Frage, habe beim Vornamen des Reisenden ein „S“ vergessen und zwar nur beim Reisebüro NASER angegeben, Flugticket wird erst in 2 Wochen ausgestellt . Nun soll ich eine Umbuchungsgebühr von 55 € zahlen . Farebase wurde zwischenzeitlich auch schon von L in K geändert. Hätte man nich da bereits das “ S “ ergänzen können ???

  222. John sagt:

    Wie schaut es denn mit Meilenflügen aus? Hab ganz aktuell das Problem, dass ein Flug zw. NRT und ICN um mehrere Stunden vorlverlegt wurde. Somit habe ich – wenn der erste Flug pktl. landet – exakt 30 Min zw Landung und Start, was insbesondere mit Aufgabegepäck – nie im Leben reicht. Die Änderung wurde 9 Tage vor Abflug kommuniziert.

    Danke & Grüsse
    John

    • Johannes sagt:

      Hallo John,

      sind die Flüge denn auf einem Ticket gebucht? Dann bucht dich die Airline auf die nächste Verbindung wenn du den Umstieg nicht schaffst.

      Da die Flüge eh außerhalb der EU sind, zählen hier die EU Fluggastrechte nicht.

      • John sagt:

        Ja, alle Flüge laufen unter einer Buchungsnummer (ist ein M&M 3-Regionen-Ticket).

        Hab mal bei Google Flights geschaut, der nächste Direktflug ist erst ein Tag später (genau 24,5h nach planmässiger Ankunft im NRT). Weisst du, ob ich von der Airline (das geänderte Flugsegment wird von Asiana durchgeführt) dann eine Hotelnacht in NRT bezahlt bekomme, oder heisst es schlafen in der Lounge (fliege in der BC).

  223. Anderl sagt:

    Hallo, habe heute ein Mail von EasyJet bekommen, dass mein Flug am 31.3. von London nach Hause storniert wird. Leider gibt es an dem Tag keinen weiteren Flug von Easy Jet. Was habe ich für Möglichkeiten bzw. Rechte? Habe ich das Recht ohne Mehrkosten auf eine andere Gesellschaft Eurowings umgebucht zu werden. Hotel kann nicht storniert werden und kann aus Termin Gründen auch nicht um eine Nacht verlängern.

    • Johannes sagt:

      Hallo Anderl,

      die Airline muss dich auf die nächste mögliche Verbindung umbuchen und das kann auch mit einer anderen Airline sein. Such dir am besten eine passende Verbindung raus und fordere Easyjet dazu auf dich auf diese Verbindung umzubuchen. Ggf. muss du aber selber die Ersatzbeförderung buchen und im Anschluss einklagen. Da würde ich mich dann aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

  224. Frank sagt:

    Hallo zusammen,

    wir hatten im letzten Jahr einen Fall einer Annullierung und zeitlich stark geänderten Alternativangeboten. Eurowings hat es zunächst abgelehnt auf eine Verbindung mit der Konzernmutter Lufthansa umzubuchen (da Fremdairline). Erst ein Urteil des LG Düsseldorf konnte EW überzeugen.
    Vielleicht noch interessant: Trotz des Urteils hat es noch einer weiteren Klage bedurft, bis wir das Geld für die Ersatzflüge von EW bekommen haben.

    Hier ist ein Link zu dem Urteil, inkl. Erklärung durch unseren Rechtsanwalt (den ich sehr empfehlen kann) https://www.franz.de/kanzlei/news/lg-duesseldorf-ersatzbefoerderung/

    • Valentin sagt:

      Hallo Frank! Danke für den Link, wirklich sehr interessant. Ich kann bestätigen dass Dr. Böse eine sehr empfehlenswerter Ansprechpartner für Fluggastrechte ist. Ich möchte jedoch noch kurz darauf hinweisen, dass es sich in Eurem Fall um eine Stornierung und nicht eine Flugzeitenänderung gehandelt hat. Lg, Valentin

  225. Frank sagt:

    Ich habe einen Flug gebucht mit Thai von MNL nach BKK super gute Flugverbindung . Ankunft in BKK gegen 15.00

    Jetzt wurde mir mitgeteilt, an diesem Tag wurde der Flug gestrichen und findet erst nach 6 Stunden statt. Was kann man hier machen??? Ich denke die EU Fluggastrechte kommen hier nicht zum tragen ??

    • Valentin sagt:

      Hallo Frank! Nein, die EU Fluggastrechte kommen auf einem innerasiatischen Flug mit Thai Airways nicht zum tragen. Ich würde an deiner Stelle zunächst mal bei Thai anrufen und nachfragen was sie anbieten. Eventuell macht es Sinn die Buchung zu stornieren und stattdessen mit Cebu Pacific oder Air Asia (nach DMK) zu fliegen.

  226. Berliner in LIS sagt:

    Gebucht für Juni 2020 Montreal-Boston über Opodo, AC Flug. Der eine schiebt es auf den anderen und so weiter, seit Wochen komme ich nicht weiter. Eine Änderung ist fuer mich unmoeglich. Was soll ich machen? :/

    • Valentin sagt:

      Für Umbuchungen vor Abflug der ersten Strecke ist das Reisebüro zuständig. Ich würde versuchen bei Opodo hartnäckig zu bleiben, notfalls schriftlich und per Einschreiben. Leider sind manche OTAs der Meinung sich nicht an Regel halten zu müssen.

      • Berliner in LIS sagt:

        Also es ist nicht die erste Strecke sondern ein Leg. Komplett handelt es sich um BCN-YYZ-BOS

        • Valentin sagt:

          Ich meinte dass bevor den ersten Flug deines Tickets angetreten hast, dass Reisebüro für alle Umbuchungen zuständig ist. Das gilt unabhängig davon wie viele Legs in deinem Ticket sind.

  227. Solveig sagt:

    An dieser Stelle mal ein herzliches Dankeschön für die Infos auf eurer Seite!! Soweit es geht nutze ich auch ganz brav die Verlinkung von dieser Seite aus – hab gerade die M&M KK Gold bestellt weil ich gern die Meilen haben möchte 🙂
    Bezüglich der Flugzeitenänderung habe ich auch schon diverse Erfahrungen sammeln dürfen. Erst vor kurzem hat LH einen Flug nach Buenos Aires über Rio so geändert dass ich 12 (!!!) Stunden Aufenthalt in Rio gehabt hätte anstatt zwei. Diverse Mitarbeiter an der Hotline wollten mich an LATAM verweisen da die Teilstrecke von denen betrieben wird. Am Telefon wurde immer wieder betont daß das so sein muss wegen dem „Verursacherprinzip“ und LH könnte nicht für LATAM umbuchen. Nach mehreren Telefonaten hatte ich dann endlich eine freundliche Dame dran, die mich dann gleich ohne Mehrkosten auf einen Direktflug umgebucht hat – das war natürlich perfekt. Mein Tip: IMMER freundlich bleiben und am besten schon vor dem Telefonat selbst einen Alternativflug raussuchen.

  228. Arno sagt:

    Nicht böse gemeint, aber die Zeichensetzung müsst ihr echt nochmal üben. Das verringert die Seriösität einer Seite in meinen Augen extrem, wenn nicht einmal einfache Kommaregeln eingehalten werden.

    • Jonas sagt:

      Das kann ja immer mal passieren. Danke für den Hinweis, dürfte jetzt korrekt sein. Wenn ich nichts übersehen habe. LG und schönen Samstag!

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