Chargeback: Geld zurück bei Annullierung & Insolvenz dank Kreditkarte

Kreditkarte Reisepass

Durch ein Chargeback kann man im Falle einer Insolvenz einer Fluggesellschaft, Reisebüro, Hotel… sein angezahltes Geld zurückholen, für das noch keine Leistung erbracht worden ist. Außerdem kann ein Chargeback auch bei einer Annullierung/Stornierung vonseiten der Airline hilfreich sein, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, das Geld zu erstatten und z.B. nur einen Gutschein anbietet. Voraussetzung dafür ist, dass ihr die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt habt.

Update

Mastercard hat sich zu der Reglung eines Chargeback geäußert, wenn man über ein (Online-)Reisebüro z.B. Opodo, Expedia, Fluege.de… gebucht hat.

Insolvenz

Erst Air Berlin, dann Germania und jetzt Thomas Cook. Immer wieder kommt es vor, dass Fluggesellschaften oder auch Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen und den Betrieb einstellen. Als Kunde ist man gleichzeitig gezwungen, den vollen Betrag oder zumindest eine Anzahlung direkt bei der Buchung zu leisten, häufig weit bevor die Leistung, d.h. die Reise oder der Flug, erbracht wird.

Im Falle eine Insolvenz steht man als Kunde blöd da: Geld weg, der Flug bzw. die Reise wird nicht stattfinden und man muss sich selber um eine Alternative kümmern und zahlt so doppelt.

Seine Forderung kann man nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erfolgschancen auch nur einen Bruchteil des bezahlten Geldes zurück zu erhalten, stehen meistens schlecht. Bei Air Berlin belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf über eine Milliarde Euro.

Bereits bei der Insolvenz der Air Berlin und auch Germania, hat sich gezeigt, dass man die besten Chancen auf eine Rückerstattung hat, wenn man per Kreditkarte bezahlt hat und einen sogenannten Chargeback durchführt.

Annullierung/Stornierung

Die massiven Flugstreichungen während des Coronavirus haben dazu geführt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden häufig eine Erstattung bei Annullierungen verweigern. Dabei muss solch eine Erstattung nach der EU-Fluggastrechteverordnung eigentlich innerhalb von 7 Tage erfolgen muss. Die meisten Airlines auch in ihren Beförderungsbedingungen eine vollständige Erstattung bei Annullierungen ihrerseits vorsehen.

Lehnt die Fluggesellschaft eine Erstattung ab und bietet stattdessen nur eine Umbuchung oder Gutschein an, kann ein Chargeback euch das Geld zurück aufs Konto bringen, ohne die Airline vor Gericht zu zerren. Dafür muss aber zuerst versucht werden, eine Einigung zu erzielen. Lehnt die Fluggesellschaft eine Erstattung konsequent ab, kann man seine Bank auffordern, ein Chargeback durchzuführen.

Wie funktioniert ein Chargeback?

Ein Chargeback ist dafür gedacht, Verbraucher vor Kreditkartenbetrug, aber auch nicht erbrachten Leistungen zu schützen.

Bei einer Kreditkartenzahlung sind neben dem Verbraucher und Händler (Merchant) bis zu drei Parteien involviert:

  1. Kundenbank (Issuer): Eure Bank, die euch die Kreditkarte ausgestellt hat und das Geld von eurem Konto abbucht
  2. Kreditkartennetzwerk: Zahlungsdienstleister der die Zahlung durchführt und die Infrastruktur bereitstellt i.d.R. Visa, Mastercard…
  3. Händlerbank (Acquierer): Die Bank des Händlers oder auch akquirierende Bank, die die Zahlung empfängt, abwickelt und dem Händler auszahlt.

Beantragt ihr bei eurer Kundenbank (1) eine Chargeback, wird beim Kreditkartennetzwerk (2) ein Fall eröffnet und die Händlerbank (3) um Erklärung gebeten. Diese fordert dann vom Händler Belege, die beweisen können, dass die Zahlung gerechtfertigt war oder die Leistung korrekt erbracht worden ist. Kann der Händler das nicht oder nur unzureichend beweisen, entscheidet das Kreditkartennetzwerk (2) über die Gültigkeit des Chargeback.

Ein Sonderfall ist American Express. Da American Express direkt die Kreditkarten ausgibt, entfällt die Issuing Bank (1). Das hat den Nachteil, dass American Express ggf. selber für den Schaden haftet und so bei Reklamationen deutlich parteiischer im Richtung des Händlers ist.

Woher kommt das Geld?

Im Zweifel haftet die Bank des Händlers für ungerechtfertigte Zahlungen. Deswegen ist die Bank natürlich darauf bedacht, nur mit seriösen Händlern zusammenzuarbeiten. Hat ein Händler z.B. eine zu hohe Chargeback-Quote, muss er mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Kontosperrung rechnen.

Außerdem hält die Händlerbank auch immer einen Teil (häufig 5-15%) der Zahlungen, die sogenannte Rolling Reserve, an den Händler zurück, um daraus mögliche Chargeback-Forderungen zu begleichen. So ist es nicht unüblich, dass die Bank des Händlers bei einer Fluglinie oder Reiseveranstalter welcher finanzielle Probleme hat, deutlich mehr Sicherheiten fordert, als bei einem Konzern, der seit Jahren schwarze Zahlen schreibt. Das ist immer abhängig vom Risikomanagement der Bank.

Normalerweise holt sich die Bank die Forderungen aus einem Chargeback, übrigens inklusive einer Gebühr, von Händler zurück. Kann dieser die Leistungen aber nicht mehr erbringen, weil er Pleite ist bzw. Insolvenz angemeldet hat, haftet die Bank für alle ausstehenden Forderungen aus den Rückforderungen.

Die Bank des Händlers hat dann wiederum selber die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Händler einzufordern oder bei der Insolvenz zur Insolvenztabelle anmelden. Der Verbraucher muss aber trotzdem sofort entschädigt werden.

Deswegen muss man sich keine Sorgen machen, dass man ungerechtfertigt Geld aus einem insolventen Unternehmen entnimmt, denn das ist hier nicht der Fall und wäre rechtlich auch nicht möglich.

Info

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Chargeback bei einer Insolvenz

Die Kreditkartennetzwerke wie Visa oder Mastercard haben klare Regeln definiert, wann ein Chargeback möglich ist. Im Internet findet man z.B. den über 400 Seiten starken Mastercard Chargeback Guide. Von Visa wird es so einen Guide ebenfalls geben, dieser ist aber nicht öffentlich im Internet verfügbar.

Im Falle einer nicht erbrachten Leistung findet man z.B. auf Seite 58 des Mastercard Chargeback Guides folgende Regel, nach der ein Chargeback durchgeführt werden kann. Dort wird sogar explizit auf Reiseleistungen, Reiseveranstalter und Reisebüros eingegangen:

Goods or Services Not Provided

Chargeback Condition. One of the following:

– The cardholder contacted the issuer claiming both of the following:
– – The cardholder engaged in the transaction.
– – The purchased goods or services were not received.
Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.

Mastercard Chargeback Guide Seite 58

Demnach reicht es aus, dass der Reiseveranstalter oder das Reisebüro, das die Reisedienstleistung (z.B. einen Flug, Hotel, Pauschalreise…) arrangiert hat, den Betrieb eingestellt hat. Das trifft natürlich bei einer Insolvenz zu. Bei einer Annullierung/Stornierung vonseiten der Fluggesellschaft wurde die Leistung nicht erbracht.

Fristen

Ein Chargeback kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters durchgeführt werden. In der Regel tickt die Uhr ab dem Zeitpunkt der Transaktion oder dem Lieferzeitpunkt. Bei Reisen hat Mastercard aber ganz klar den letzten Leistungszeitpunkt definiert (i.d.R. Zeitpunkt der Abreise oder Landung des Rückfluges). Ab dann hat man bei Mastercard mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen:

Time Frame.

Time Frame.

One of the following:

1. Maximum 150 calendar days from the latest expected service date, whether the bonding authority or similar scheme responded or not. The issuer must wait at least 30 calendar days from the date the request was sent prior to processing a chargeback, unless a negative response was received, in which case, the chargeback may be processed upon receipt of the negative reply.
The following exceptions apply:
For German Domestic Transactions: Maximum 240 calendar days from the latest expected service date, whether the bonding authority or similar scheme responded or not. The issuer must wait at least 60 calendar days from the date the request was sent prior to processing a chargeback, unless a negative response was received, in which case, the chargeback may be processed upon receipt of the negative reply.
– For Polish Domestic Transactions: Maximum 540 calendar days from the Central Site Business Date, whether the bonding authority or similar scheme responded or not. The issuer must wait at least 60 calendar days from the date the request was sent prior to processing a chargeback, unless a negative response was received, in which case, the chargeback may be processed upon receipt of the negative reply.
– For Swedish Domestic Transactions: Maximum 120 calendar days from the latest expected service date.
2. Maximum 120 calendar days after from the expected service date.
In all cases, the issuer does not have to wait for the latest expected service date before processing the chargeback. A chargeback may be processed immediately upon learning the travel services will not be provided to the cardholder (or traveler). The issuer is still obliged to meet all other applicable chargeback requirements, such as a request for reimbursement from the bonding authority or similar scheme.

Mastercard Chargeback Guide Seite 62 – Failed Travel Merchant—Intra-EEA and Domestic European Transactions Only

Den Chargeback kann man natürlich auch bereits vor dem Leistungszeitpunkt durchführen, wenn klar ist, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird (z.B. bei einer Insolvenz des Reisedienstleisters oder bei der Annullierung eines Fluges). Zusätzlich darf der Chargeback dann direkt durchgeführt werden und man muss nicht auf die Antwort des Händlers warten.

Sicherungsschein & Versicherung gegen Insolvenz

Bevor ein Chargeback durchgeführt werden kann, muss geklärt werden, ob die Reise von einer Versicherung abgedeckt ist. Das ist vor allem bei Pauschalreisen mit dem Reisesicherungsschein der Fall. Einzelne Reisebausteine z.B. nur Flug, Hotel oder ein Mietwagen sind i.d.R. nicht gegen eine Insolvenz versichert.

Chargeback Condition.

For Intra-EEA and domestic European Transactions, when the cardholder contacted the issuer claiming a travel service has not, or will not, be provided, and when the merchant is seeking protection from creditors, insolvent, bankrupt or in liquidation, at least one of the following conditions must be met:

1. The travel service was covered by a bonding authority or similar scheme according to local law, and one of the following:
The cardholder (or traveler) requested reimbursement from the bonding authority or similar scheme and did not receive it, or the claim was declined.
– For Swedish Domestic Transactions: no additional requirement. The cardholder (or traveler) is not obligated to request reimbursement from a bonding authority or similar scheme prior to the issuer raising a chargeback. The cardholder (or traveler) does not need to request reimbursement from the bonding authority or similar scheme if the merchant, bonding authority or similar scheme publicly states that the bond is insufficient prior to the chargeback.
2. The travel service was not covered by a bonding authority or similar scheme according to local law, or neither the issuer nor the cardholder after reasonable effort can determine whether the travel service was covered by a bonding authority or similar scheme according to local law.

Mastercard Chargeback Guide Seite 62 – Failed Travel Merchant—Intra-EEA and Domestic European Transactions Only

Der Reisesicherungsschein soll im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters dafür sorgen, dass die Versicherung sich um die Rückholung der Urlauber kümmert aber auch geleistete Anzahlungen zurückerstattet. Allerdings hat der Sicherungsschein in Deutschland anscheinend einen großen Konstruktionsfehler. Nach aktuellem Stand muss der Versicherer nur für Schäden bis 110 Millionen haften. Das reicht bei kleineren Veranstaltern aber bei Riesen wie Thomas Cook wird diese Summe ganz sicher nicht ausreichen. Betroffene werden dann nur anteilig entschädigt.

Ob in diesem Fall trotzdem ein Chargeback möglich ist, ist leider nicht ganz klar. Mastercard erlaubt einen Chargeback nur, wenn der Antrag beim Versicherer abgelehnt oder die Entschädigung nicht erhalten wurde. Nicht klar ist, ob ein Chargeback auch möglich ist, wenn man nur ein Bruchteil der Summe erstattet wird. Zumindest könnte man argumentieren, dass ein Antrag auf vollständige Erstattung abgelehnt wurde, wenn nur ein Bruchteil erstattet werden wird.

Update

Die Stiftung Warentest teilt unsere Einschätzung zum Thema Chargeback bei Pauschalreisen und auch im Rahmen von COVID-19 und rügt auch viele Banken, die ihre Kunden falsch informieren.

Antrag

Einen Antrag auf einen Chargeback muss man direkt bei seiner Bank stellen. Das Prozedere läuft je nach Bank unterschiedlich ab. Meistens muss man ein Reklamationsformular ausfüllen und dort einen Grund ankreuzen. Bei American Express-Kreditkarten muss ein Antrag auf Reklamation direkt an American Express gestellt werden.

Nicht jeder Bankmitarbeiter ist gut im Umgang mit Chargebacks geschult. Bei der Air Berlin- und Germania-Insolvenzen ist es immer wieder vorgekommen, dass ein Chargeback von den Bankmitarbeitern abgelehnt worden ist. Hier sollte man unbedingt hartnäckig bleiben und ggf. selber auf die entsprechende Stelle in dem Chargeback Guide z.B. von Mastercard hinweisen.

Bevor man ein Chargeback durchführt sollte man aber versuchen, die Forderung auf anderem Wege durchzusetzen. Damit man der Bank den Versuch später vorlegen kann, sollte dies schriftlich erfolgen und nicht nur telefonisch. Das lässt sich später nur schwer beweisen.

Außerdem empfiehlt es sich auch, den Antrag auf Chargeback bei eurer Bank und die weitere Kommunikation schriftlich festzuhalten und sich nicht einfach nur am Telefon abwimmeln lassen.

Einige Banken gehen sogar sehr vorbildlich mit Insolvenzen um und informieren ihre Kunden bewusst über die Möglichkeiten eines Chargebacks. Hervorzuheben ist hier auf jeden Fall die DKB, die sowohl bei der Air Berlin-, Germania-, Thomas Cook-Insolvenz und auch beim Coronavirus ihre Kunden auf ein Chargeback hingewiesen hat.

Info

Welche Erfahrungen habt ihr mit Chargeback bei Insolvenz oder Annullierung gemacht? In unserem Forum findet ihr einige Erfahrungsberichte und könnt auch gerne eure eigene Erfahrung schildern.

Bei Buchung über Reiseportal/-büro

Viele Passagiere buchen nicht direkt bei der Airline, sondern über ein lokales Reisebüro oder Online-Reiseportal (kurz OTA) z.B. Opodo, Expedia, Fluege.de… Dabei wird meistens der Buchungsbetrag nicht direkt von der Airline abgebucht, sondern von dem Reisebüro/-portal. Der Zwischenhändler ist dabei nur der Vermittler und reicht das Geld, i.d.R. abzüglich einer Buchungsgebühr, an die Fluggesellschaft weiter. Die Leistung wurde mit der Vermittlung erbracht.

Führt man jetzt ein Chargeback durch, trifft die Rückbuchung nicht direkt die Airline, sondern das Reisebüro, das aber die Leistung (Vermittlung) erbracht hat.

Laut Mastercard ist ein Chargeback durch die Kundenbank gegenüber dem Reisebüro berechtigt, weil das Reisebüro durch Akzeptierung der Zahlung des Kunden auch die Verantwortung für einen Chargeback bei nicht erbrachter Leistung tragen muss. Sie könnten auch das Geld direkt durch die Fluggesellschaft abbuchen lassen. Demnach ist auch ein Chargeback gegen ein Reisebüro berechtigt.

Question: The cardholder’s flight has been cancelled and the transaction was billed by an online travel agent (OTA). The OTA tells the cardholder that they are only responsible for making the reservation and not providing the flight. Does an issuer have chargeback rights?

Answer: Yes. In these circumstances, Mastercard would view the OTA as the merchant of record, and an agent of the travel supplier, regardless of the terms and conditions disclosed to the cardholder. Under Mastercard Standards, the OTA, by accepting payment for the service purchased by the cardholder (e.g. flight) and not just for handling the reservation, assumes responsibility for chargebacks if the service is not provided. The OTA should work closely with its travel partners or travel suppliers to avoid a cardholder getting reimbursed twice for the same transaction.

Mastercard Dispute Resolution Management During COVID-19

Häufig gestellte Fragen

Was wenn ich nicht direkt bei der Airline, sondern einem (Online)Reisebüro gebucht habt?

Laut Mastercard ist ein Chargeback wegen nicht erbrachter Leistung auch gegen ein Reisebüro möglich, weil sie mit Akzeptieren der Zahlung auch die Verantwortung übernommen habe. Mehr dazu hier.

Ist auch ein Chargeback bei Lastschrift möglich?

Grundsätzlich gibt es auch bei Lastschrift die Möglichkeit, die Zahlung zu widerrufen. Sogar ohne Angabe eines Grundes! Allerdings ist hier der Widerruf nur bis 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der Zahlung möglich. Eine Ausnahme gibt es, wenn kein Lastschriftmandat erteilt worden ist, dann ist eine Rückbuchung bis 13 Monate nach der Zahlung möglich.

Was ist, wenn ich per Überweisung bezahlt habe?

Eine Zahlung per Überweisung wurde bewusst von euch ausgeführt und kann nicht rückgängig gemacht werden. Im Falle einer Insolvenz ist die einzige Möglichkeit etwas von eurem Geld zurück zu erhalten, der Eintrag eurer Forderung in die Insolvenztabelle. Bzw. der Reisesicherungsschein bei Pauschalreisen.

Ist ein Chargeback trotz Sicherungsschein bei Pauschalreisen möglich?

Das ist aktuell leider rechtlich nicht geklärt. Eigentlich muss zuerst die Versicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hat, für den Schaden aufkommen. Allerdings gibt es hier die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro, die voraussichtlich nicht ausreichen wird, eine 100%ige Erstattung für alle Urlauber zu ermöglichen. Legt man eine Teilerstattung als Ablehnung des Antrags aus, wäre auch hier ein Chargeback möglich.

Was wenn ich die Reise schon vor mehreren Monaten bezahlt habe?

Bei Reisen ist der Leistungszeitpunkt ausschlaggebend für die Frist. Deswegen ist es auch kein Problem, wenn ihr die Reise vor einem halben Jahr gebucht habt und jetzt wegen Insolvenz storniert worden ist.

Titelbild: © pic3d - Fotolia.com

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Kommentare (140)

  1. Jan sagt:

    Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit nur einen Teil des Betrages zurückbuchen zu lassen? Wenn also z.B. bestimmte Leistungen nicht erbracht wurden.

  2. Alex sagt:

    Hallo Johannes,
    Hallo travel-dealz Team,

    ziemlich verzweifelt wende ich mich hier an euch und zwar geht’s um Flüge die ich über meine Amex gezahlt habe und im Juli 2020 stattfinden hätten sollen.
    Flüge wurden aufgrund covid storniert Rückzahlungen haben nie stattgefunden trotz immenser Kontaktversuche Bemühungen meiner Seite in Richtung Airline bzw online Reisebüro.

    Nun habe ich über American Express ein chargeback eingeleitet.

    Ging soweit alles gut Rückbuchung war nach circa 3 Wochen auf meinem Kreditkartenkonto ersichtlich.

    Nun war gestern meine Erschütterung groß als ich einen Brief von Amex Erhalten habe darin zu Lesen:

    Rückbuchung wurde von meinem online Reisebüro beanstandet und mein Konto wird mit der ursprünglichen Zahlung wieder belastet

    Hab daraufhin sofort bei Amex angerufen Aussage:

    Mein online Reisebüro hat gesagt (behauptet) die Airline hat bis dato kein Geld erstattet und der chargeback ist somit ungültig.

    ich bin natürlich jetzt echt enttäuscht und ratlos (da ich unwissend bin ob die Beanstandung des Reisebüros berechtigt ist, dachte genau aus solchen Gründen gibt es das Tool „chargeback“) wie ich weiter machen soll..

    Amex kontaktieren? Reisebüro? oder doch Fluggesellschaft..?

    hoffe inständig ihr könnt mir unter die Arme greifen

  3. Phil sagt:

    Moin, vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel!
    Ich habe auch ein Problem mit Chargeback bei Mastervcard:
    Ich habe bei einem OTA Flüge gebucht. Diese wurden aufgrund Corona storniert.
    Das OTA hat mir, nachdem ich bereits das Chargeback verfahren angestoßen hatte, einen Gutschein über die Ticketkosten abzüglich der Gepäckgebühren geschickt. Dies habe ich meiner der Advanzia, bei der ich die Mastercard habe, alles so mitgeteilt und zunächst das Geld zurück bekommen. Der OTA hat Widerspruch eingelegt und beruft sich jetzt auf seine AGB, die laut „Mastercard Dispute Resolution Management During COVID-19“ ja aber nicht zählen.
    Da der OTA sämtliche Telefonnummern abgeschaltet hat, nicht mitgeteilt hat, dass ich das Recht zum Widerspruch gegen den Gutschein habe und über das Onlineformular auf eine Anfrage von Mai 2020 noch immer nicht geantwortet hat, habe ich beim OTA nicht widersprochen.
    Der OTA hat nun Widerspruch gegen meinen Antrag auf Chargeback eingelegt. Ich habe von der Advanzia nun die Aufforderung bekommen, Stellung zum Widerspruch vom OTA zu nehmen, der sich lediglich als Flugvermittler darstellt und auf seine AGB verweist.
    Ich plane nun, die Advanzia erneut auf die Regelung „Mastercard Dispute Resolution Management During COVID-19“ hinzuweisen und sie aufzufordern, das Chargeback verfahren für mich zu entscheiden. Kann ich noch etwas tun oder sollte ich noch etwas beachten?

    Gruß Phil

  4. Christina sagt:

    Wow, super guter Artikel.
    Ich bin aber jetzt leider verwirrt.
    Ich fasse mal kurz zusammen. Mit Barclaycard habe ich über billiger Mietwagen ein Auto gebucht. Anbieter war Interrent, vor Ort aber Goldcar (absoluter Betrug) .
    Ich sollte auf dem Terminal unterschreiben, dass ich mit der Kaution einverstanden haben. Dieses habe ich getan. Nun wurden mir aber mit dieser Unterschrift zusätzlich Geld abgebucht, obwohl ich eine Abrechnung über 0€ habe. Goldcar ist für diese Masche bekannt. Für mich ist es ganz klar Kartenmissbrauch und forderte ein chargeback mit allen Unterlagen von Barclaycard zurück. Die teilten mir aber nun mit, dass in Sachen Mietwagen nichts zurück gebucht werden kann. Ist dies wirklich so? Sollte Barclaycard da nicht im Interesse des Kunden handeln, da die Karte anderweitig missbraucht wurde ?danke vorab für die Antwort

    • Johannes sagt:

      Ich würde hier auf einen Chargeback bestehen. Zumindest aus den Mastercard-Regeln kann ich da keine Ausnahme finden.

      • Christina sagt:

        Hallo johannes,
        Danke für deine schnelle Antwort. Habe eben erneut dort angerufen und auf ein chargeback bestanden. Leider ohne Erfolg. Barclaycard teilt mit, dass die bei einem Mietvertrag kein chargeback erstatten können. Ich komm nicht weiter und bin absolut verzweifelt. Noch eine Idee ?
        Beschwerde an Barclaycard ging jetzt schriftlich nochmal raus. Habe ebenso nochmal die Unterlagen vom Mietvertrag beigefügt sowie die Bestätigung, dass ich die Kaution zurück bekomme. Aber bisher hilft es nicht

      • Christina sagt:

        Hallo, könnte mir vllt jemand sagen, wie man auf ein chargeback bestehen kann? Steht irgendwo was, worauf ich mich berufen könnte ? Barclaycard weigert sich leider weiterhin. Danke im Voraus

  5. Jürgen Binsl sagt:

    Hallo, ich habe eine Weltreise über Sta Travel gebucht und musste diese am 10.04.2020 wegen COVID 19 abbrechen. (Rückholprogramm der Bundesregierung)
    Reiseleistungen iHV EUR 6.500 wurden nicht mehr erbracht. Sta Travel hat nicht zurückgezahlt und vor ein paar Wochen Insolvenz angemeldet. Habe die vorgeschossenen Leistungen bei der Versicherung über den Sicherungsschein geltend gemacht. Diese hat vor drei Wochen die Leistung schriftlich abgelehnt. Grund. Corona war für den Reiseabbruch verantwortlich u. nicht die Insolvenz des Reiseveranstalters. Ist ein chargeback wegen der Fristen jetzt noch möglich? Danke für deine Antwort!

    • Johannes sagt:

      „Maximum 150 calendar days from the latest expected service date“ Kommt darauf an, wie lange deine Reise noch gegangen wäre. Ggf. würde ich bei der Summe aber einen Anwalt einschalten und von dem prüfen lassen, ob die Ablehnung der Versicherung rechtens ist.

      • Jürgen sagt:

        Danke für die Antwort. Einen Anwalt schalte ich ein.
        Wollte aber parallel noch klären ob chargeback eine Option wäre. Ende der Reise wäre im Übrigen der 18.05.20 gewesen. Das ist jetzt leider knapp über 150 Tage. ?

        • Johannes sagt:

          Sprich mit deiner Bank, Fragen kann man immer. Allerdings ist ein Chargeback über eine Teilsumme vermutlich schwierig.

  6. Andreas sagt:

    Danke für die Infos. Aus meiner Sicht endlich mal eine klare Ansage von Mastercard für Buchungen über Portale. Auch wenn ich mit VISA gebucht habe, aber warum sollten die das anders sehen, denke doch die wollen auch Kunden behalten.
    Ich hatte Flüge Frankfurt-Bangkok und zurück bei Thai Airways gebucht, bereits im Vorjahr für Mai 2020 über CHECK24. In der wie ich jetzt feststellen muss trügerischen Hoffnung Hilfe bei der Buchung zu erhalten. Bereits Anfang März, als Covid-19 noch eher ein Problem in Thailand war, wandte ich mich an CHECK24 mit einer Stornierungsanfrage, die sehr schnell beantwortet wurde, man wollte 600 Euro von den immerhin ca. 4500 Euro teuren Flüge einbehalten + Bearbeitungsgebühr, was ich akzeptierte, entsprach ja so den Buchungsbedingungen und es gab noch keine Reisewarnungen. Als es dann die weltweiten Reisewarnungen gab wies ich CHECK24 darauf hin, das eine kostenfreie Stornierung möglich sein sollte, das war etwa Mitte März. Dann passierte seitens CHECK24 nichts mehr, ich habe sie öfter per Mail gemahnt, und es kamen immer Standardmails zurück wie sehr man alles bedaure und wie gut man meinen Unmut verstehe. Ich wusste nicht das CHECK24 nebenbei als Seelsorger tätig ist, sie sollten lieber ihren Job machen, wie es sich nach ihren AGB gehört, „mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“
    Ganze 2 Monate passierte nichts, und am 19. Mai eröffnete Thai Airways das Gläubigerschutzverfahren. Nun passierte anscheinend garnichts mehr, außer das man jetzt endlich sogar schrieb rechtliche Schritte gegen die Airline zu prüfen. Bezeichnend, jetzt, als das Kind in den Brunnen gefallen war.
    Ich recherchierte im Internet und kam auf das Chargeback-Verfahren. Ich hatte mit Platinum-Visa Karte von Barclaycard bezahlt und füllte deren Reklamationsformular aus, faxte alle Unterlagen an die Bank, und tatsächlich, nach etwa 2 Monaten war das Geld wieder auf meinem Kreditkartenkonto. Zwischenzeitlich hatte ich auch eine Anwältin beauftragt, meine Ansprüche gegen CHECK24 durchzusetzen. Denn wie ein ordentlicher Kaufmann hat man keinesfalls gearbeitet aus meiner Sicht. Aber das Geld war zurück, alles Gut. Dachte ich. Am 03.09. kam die Rückbelastung auf dem Kreditkartenkonto, der ich natürlich umgehend widersprach.
    CHECK24 argumentiert tatsächlich unaufhörlich so, das man als Reisevermittler nun wirklich so überhaupt keine Verantwortung für nichts hat. Deswegen sehe ich durch den ausdrücklichen Hinweis, das Mastercard das Chargebackverfahren solchen Portalen als gerechtfertigt ansieht, meine Chancen weg vom Totalverlust des Geldes gewachsen.

  7. Melin sagt:

    Danke für die Infos zum Thema chargeback, hat mir sehr weitergeholfen.

  8. andreas vogel sagt:

    Danke dir, kann ich dich weiter kontaktieren, wenn ich wieder ein Schreiben von Check 24 bekomme?

  9. Andy Vogel sagt:

    Hallo Johannes,
    ich brauche Hilfe von dir.

    Habe am 02.01.2020 einen Flug nach Sardinien über Check 24 gebucht und wegen mehreren zeitlichen Verschiebungen letztendlich wieder storniert.
    Langes hin und her habe ich im August über die Mastercard einen Chargeback durchführen lassen.
    Jetzt meldet sich Check 24 und droht mit einem Mahnverfahren nach dem 27.08.2020.
    Wie soll ich mich verhalten?
    Gruß Andy

  10. Sonnenschein sagt:

    Flüge wurden im März von Emirates storniert. Rückzahlung erfolgte keine. Nur Angebot Gutschein oder Umbuchung. Chargeback im April bei Mastercard beantragt. Rückbuchung auf mein Konto erfolgte in voller Höhe 8 Wochen später. Jetzt,weitere 8 Wochen später, hat Emirates dagegen Einspruch eingelegt. Mastercard wollte eine „Stellungnahme“ von mir. Ende noch offen…

    Chargeback für FTI beantragt. 2 Wochen später war das Geld von der Mastercard wieder auf dem Konto. 2 Tage später hat dann FTI selber an uns zurück überwiesen und Mastercard hat dann das Geld wieder rückgebucht. Fall abgeschlossen.

  11. Dirk Jansen sagt:

    Hallo,

    darf mir ein Reiseunternehmen die Kosten für ein für mich erfolgreiches Chargeback in Rechnung stellen? Das Reiseunternehmen hatte nach Stornierung Geld trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgezahlt.

    Gruß

    Dirk

  12. Bastian sagt:

    Hallo,
    wir haben einen Flug mit ThaiAirways über eDreams gebucht. Nun reagiert eDreams nicht mehr, da sind wir auch kein Einzelfall. eDreams ist nur Zwischenhändler und in Ihren AG´s kann mal lesen, dass die Airline verantwortlich ist bei Annulierung des Fluges. Nun ja, zu eDreams gibt es keinen Kontakt und ThaiAirways antwortet immerhin noch. Allerdings geben die alles an das Reisebüro weiter, bei Antrag auf Erstattung und Umbuchung wäre das Reisebüro verantwortlich, diese melden sich aber nicht. Für einen Gutschein für nicht genutzte Flüge bräuchte es aber wieder Flüge, diese gibt es bis mindestens Oktober bei ThaiAirline gar nicht, bzw. glaube ich, dass sie ab Deutschland dieses Jahr überhaupt nicht mehr fliegen werden. Bezahlt haben wir wohl per American Express, d.h. die ungünstigste Kreditkarte was ein Chargeback anbelangt. Nun weiss ich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr, was wir noch machen sollen. ThaiAirways ist im Gläuberschutzverfahren und erstattet bis auf weiteres keine Flüge. Die Thailändische Regierung unterstützt ihre Airline nun auch nicht mehr. Ich vermute mal unsere 3100 Euro sind futsch, wir haben auch versucht unseren Flug zu verkaufen, aber die gängigen Seiten haben alle abgelehnt. Als nächstes befürchte ich, dass eDreams in die Insolvenz gehen wird, dann sollte ich mich laut ThaiAirways an den Insolvenzverwalter wenden… Vielleicht hat ja hier noch jemand eine Idee?

    • Mark sagt:

      EDreams ist dein Ansprechpartner, mit denen hast du einen Vertrag, lass dich nicht abwimmeln. Ich würde schnellstmöglich die Verbraucherzentrale einschalten, das ist mitunter billiger als ein Anwalt.

  13. Tatjana sagt:

    Hallo Johannes,
    wir haben eine Reise im Dezember für den 14. August bei Expedia gebucht. Die Reise besteht aus zwei Flügen, der erste geht von Stuttgart nach Moskau und von dort geht es weiter nach Kirgisistan. Der Flug von Stuttgart wurde von der Airline annulliert genauso wie der Rückflug nach Stuttgart. Der zweite Flug von Moskau nach Kirgistan sollte dennoch stattfinden. Expedia bietet uns an, entweder den zweiten Flug zu stornieren oder Expedia findet ein alternatives Flugangebot für unsere Reise. Die Grenze ist in Kirgistan wegen dem Coronavirus jedoch bis in weiteres geschlossen. Die Lage hat sich dort verschlechtert, weshalb wir dorthin auch nicht mehr reisen möchten.
    1. Wenn wir den zweiten Flug selber stornieren, bekommen wir die gesamte Summe wieder zurück?
    2. Haben wir ein Recht auf die volle Erstattung oder müssen wir uns auch einen Gutschein annehmen?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Johannes sagt:

      Sind beide Flüge denn auf einem Ticket gebucht?

      • Tatjana sagt:

        Vielen Dank für die Antwort.
        Ja sind beide auf einem Ticket gebucht.
        Es gibt auch nur eine Buchungsnummer.
        Bezahlt haben wir die Tickets mit einer Kreditkarte.

        • Johannes sagt:

          Dir sollte dann nach EU-Recht eine vollständige Erstattung zustehen. Der gesamte Hinflug, auch mit Anschlussflug außerhalb der EU, ist von den EU-Fluggastrechten abgedeckt.

  14. An-Hy Lara sagt:

    Hallo Johannes,
    Viel Dank für den interessanten Artikel.
    Ich habe eine Frage zu den letzten Abschnitt des Beitrags
    „Was wenn ich die Reise schon vor mehreren Monaten bezahlt habe?
    Bei Reisen ist der Leistungszeitpunkt ausschlaggebend für die Frist.“
    Ich habe 2 Flüge gebucht, bezahlt im Januar 2020, Flugtermin im August 2020 mit comdirect Visa Karte und Amazon Lbb Visa Karte. Die beiden Flüge wurden im Mai 2020 von der Fluggesellschaft storniert.
    Bei der comdirect Bank hat man 120 Tage, während Corona Zeit dann 13 Monate Zeit für Reklamation. Also die comdirect bank hat versprochen, mir zu helfen, den gezahlten Betrag zurückzuholen.
    Bei der Landesbank Berlin hat man nur 6 Wochen nach der Bezahlung Zeit für Reklamation. Wie kann ich der LBB überreden, damit die Reklamation überhaupt möglich ist, dass der Flugtermin im August 2020 ausschlaggebend und nicht der bezahlten Termin im Januar 2020 ist?
    Vielen Dank im voraus

  15. Mark sagt:

    Ich habe eben mein Geld für einen Flug mit China Southern, gebucht über Flighttix.de, über Chargeback unter Vorbehalt zurückerhalten. Vorher einige Emails an Flighttix geschrieben, es kamen nur Standardschreiben, Telefon ist seit Wochen bei denen abgeschaltet. Hilton Visa über DKB.

    • Mark sagt:

      Gestern kamen 690 Euro von Singapore Airlines über die DKB Hilton Visa, zwei Mal eingereicht und beide Male Erfolg gehabt. Jetzt muss ich mal schauen, wie Singapore und Flighttix reagieren.

  16. Florian sagt:

    Habe gestern unter Vorbehalt mein Geld vom Chargeback erhalten. Also doch mal eine positive Nachricht von der M&M Kreditkarte.

  17. Martin sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe wegen des Priority Passes die Mastercard Platinum der Sparda Bank Hessen.
    Hier gibt es kein Chargeback! In den besonderen Bedingungen der Sparda Bank Hessen heißt es unter 10.2, dass alle Streitigkeiten direkt zwischen zahler und Bezahltem zu regeln sei. Ich hätte nie gedacht, dass es so etwas gibt.
    Das ist Platinum der besonderen Art!

    Bei Amex gibt es grundsätzlich kein Chargeback, dort kann man nur reklamieren.
    Leider verstehen einige Mitarbeiter dort die Vorgänge nicht und schicken unpassende Standardschreiben.
    Habe jetzt eine Beschwerde an Frau Scott, die Geschäftsführerin, geschrieben.
    Ich bin sehr gespannt!

    Insgesamt ein Trauerspiel, was da gerade passiert. Corona ist für einige ein Freibrief, um sich nicht an geltendes Recht zu halten.
    Leider werden diese Firmen auch nicht bestraft.

  18. Thorben sagt:

    Meine neuerliche Erfahrung: Flüge wurden vor Corona über einen Reisevermittler gebucht, dieser ist lt. Airlines für die Rückerstattung der verantwortlicher Ansprechpartner und zudem auch der ursprüngliche Transaktionspartner bei der Kreditkartenbuchung. Es wird seitens Reisevermittler bei Rückabwicklung eine Servicepauschale aufgerufen, dem stimmt ich nicht zu. Da die Tickets mittels Visa bezahlt wurden, habe ich bei der Bank das Chargeback beantragt. Nach rund 2 Wochen kam die Mitteilung der Bank, dass das Chargeback in derartigen Fällen nicht durchgeführt werden kann/darf.

    Fazit: Das CC-Chargeback hat für mich keinerlei Nutzen in Form einer Sicherheit.

    Santander 1plus Visakarte

  19. Wolfgang Hoerning sagt:

    Haben die selben Probleme mit der DKB und M&M CC:
    Ich habe am 30. März einen Flug gebucht, den aber gleich wieder storniert, da wir mit der Senatorhotline einen anderen Abflugort festgemacht haben. Umbuchung ging komischeweise nicht?!?
    Nun warte ich auf die Erstattung der Tickets durch LH bis heute. Habe dann Mitte April bei der DKB, da ich mit M&M CC bezahlt hatte, ein Chargeback beantragt. 2 Wochen nach meinem Antrag kam per Post eine Antwort: der Antrag sei eigengangen und man würde sich dazu wieder unaufgefordert melden. Bis heute 25.06.2020 habe ich nichts wieder gehört un dauch kein Geld zurückgebucht bekommen. Das ist schon mehr als frech, auch wenn im Moment sehr viele Anträge eingehen. Was ist das für ein Geschäftsgebahren, wenn man seine berechtigten Ansprüche nun vermehrt nur mit Anwälten und Klagen durchsetzen kann?!?

    • Thomas sagt:

      Vielleicht hilfts wenn ich dir mitteile dass es bei mir 1:1 haargenau so war mit der MM CC.
      Nach 5 Wochen kam das Schreiben, dass der Betrag unter Vorbehalt gutgeschrieben wird.
      Bis jetzt ist auch nichts zurück gebucht worden.
      Ich denke mal so lange keine Ablehnung kommt läuft das Verfahren halt noch.
      Insgesamt waren es bei mir 7 Wochen vom chargeback „beantragen“ und der gutschrift.
      Also toi, toi toi
      Denke mal die Ablehnung würde schneller gehen

      • Daniela sagt:

        Weisst du zufällig wie lange die Einspruchfrist der gegnerischen Partei bei der DKB ist? Bei mir ist es mittlerweile 7 Wochen her, dass ich eine Rückerstattung bekommen habe, die aber noch immer auf „Unter Vorbehalt“ steht. Bei anderen Banken schwankt dies zwischen 6 und 8 Wochen. Bei der DKB finde ich keine Infos und Anfragen werden nicht beantwortet.

        • Johannes sagt:

          Sollte eigentlich max. 10 Tage sein aber vielleicht braucht auch die DKB selber so lange Zeit den Fall zu bearbeiten.

  20. Taddy sagt:

    Kurzer Stand zu meinen persönlichen Chargeback-Erfahrungen mit Revolut (Mastercard), DKB (DKB-Visa-Card) und Santander (1plus Visa Card).

    Revolut scheint daran zu arbeiten, dass Geld von „travel2be“ zurückzuholen. Diese meldeten sich anfangs auf meine Anfragen gar nicht (durch Corona bedingte Flugstornierungen, ca. 168 Euro). Etwa drei Wochen nach dem Chargeback-Antrag bei Revolut kam dann plötzlich doch eine Mail travel2be-Support, es wurde eine Gutscheinlösung angeboten (Airline: LIAT). Da ich auf einen Gutschein gerne verzichten kann, warte ich, dass Revolut das Geld auf meine Kreditkarte zurückbucht und die Sache ist vergessen. Fazit zu Revolut soweit: Netter Support, tolle Erreichbarkeit über die App. Man gibt sich Mühe.

    Santander und DKB hingegen hinterlassen beide den schlechtmöglichsten Eindruck.

    Santander:
    – Chargeback gegen „billigflug.de“ (ebenfalls Flüge mit LIAT, 186 Euro Buchungswert) wurde abgelehnt. Gegen OTAs sei das schlicht nicht möglich.
    – Chargeback gegen „logitravel.de“ (MSC Kreuzfahrt, 513 Euro) wurde abgelehnt. Logitravel wird ebenfalls als OTA angesehen und damit gibt es für Santander „keine Möglichkeit, den Chargebackantrag zu bearbeiten“.
    – Chargeback gegen Wingo (Buchung bei der Airline direkt, 73 Euro) wurde wohl in diesem Rahmen „vergessen“, kein Wort hierüber. Hiermit wurde das gesamte Paket aus drei Chargebacks, trotz einer Direktbuchung (was wiederum abgedeckt sein sollte), vollständig abgelehnt.
    = Eine riesige Sauerei, furchtbarer Support und antworten nur per Post (ca. 3-4 Wochen nach den gesendeten E-Mails). Für Chargebacks, völlig unbrauchbar, Telefon-Support unterbesetzt und falls man jemanden erreicht, hat die Person von Chargebacks 0 (in Worten: null) Ahnung und verweist auf den schrecklichen E-Mail-Support, von dem man einen Monat später mit Glück eine postalische Antwort erwarten kann, die eine Absage der Chargebackanträge enthält.

    DKB: Hier wurden zwei Buchungen, die direkt bei den Dienstleistern (Montserrat Ferry Service, 100 Euro und Air Canada, 225 Euro) angefordert, auch hier wurden die Fähren und Flüge wegen Corona abgesagt. DKB argumentiert 1:1 wie Santander und erzählt einem etwas von „Reiseagenturen“ und keiner Möglichkeit, dagegen aktiv zu werden, obwohl beides Direktbuchungen bei den jeweiligen ausführenden Veranstaltern waren. Hier gilt also das gleiche wie bei der Santander: für Chargebacks 100%-ig unbrauchbar, und auch hier Antworten nur per Brief in der gleichen „Schnelligkeit“, ca. 3-5 Wochen nach versendeten E-Mails.

    Für künftige Reisebuchungen und ähnliche Probleme: Revolut ja… aber Santander und DKB – nie wieder.

  21. Stefan Klein sagt:

    Habe drei Rückerstattungen bei LH MC bei DKB zu laufen. Und das seit April und Mai. Bis jetzt keine Reaktion. Nach Rückfragen kommt nur Ausreden, dass sie es nicht rückbuchen können. Ich habe seitenweise den Schriftverkehr mit den Airlines bei gelegt, um zu beweisen, dass ich bemüht war, es selbst zu regeln, mit Frist setzen und allem (TAP, Lufthansa und SunExpress). Jetzt gehe ich mal den Weg über gerichtlichen Mahnbescheid. Habe nun nochmals Airlines angemahnt mit Frist und Drohung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Mal schauen, ob das was bringt. Eine Rückerstattung läuft noch bei Amex Plat. Hier soll ich noch Sachen nachreichen. Mal schauen, ob es da läuft.

    • Florian Wegner sagt:

      Selbes Spiel bei mir mit der Miles&More CC der DKB. Es gibt einfach seit Wochen keine Rückmeldung und die Hotline ist 0 behilflich.

  22. HJ Freund sagt:

    Habe ein Chargeback bei meiner VISA Barclaycard (vorschriftsmäßig mit entspr. Formular) zur Rückholung zweier Umsätze anulierter Flüge bereits vor zwei Monaten eingereicht. Obwohl mir der Eingang meines Chargebacks nach telef. Rückfrage bestätigt wurde, bisher keine Reaktion von Barclay – nichts. Bei AMEX geht so etwas innerhalb von zwei Tagen, dass der Umsatz zunächst einmal wieder gutgeschrieben wird. Leider konnte man bei der fraglichen Fluggesellschaft (Binter Canarias) nicht mit AMEX bezahlen. Es ist mir schon bei früheren Reklamationen aufgefallen, dass Barclaycard nicht sehr Kundenorientiert ist und Nachfragen wie eine öffentliche Behörde behandelt. Diese Karte kann man echt vergessen – keinesfalls empfehlenswert!

  23. Michael sagt:

    Meine Sparkasse hat sich auch stur gestellt, also habe ich direkt mit Plucard Kontakt aufgenommen (dmv@pluscard.de). Das hat dann geklappt.

  24. Paul sagt:

    Die ING verweigert ebenfalls ein Chargeback einer Corona-bedingt vom Veranstalter FTI abgesagten Pauschalreise. Sie möchten von der Firma, die keine Leistung erbracht hat eine solche Bestätigung sehen, auf der auch noch die VISA-Kartennummer notiert sein muss.
    Mal eine Frage mit vorweg Klarstellung, dass FTI natürlich kein Betrüger ist. Jetzt das Gedankenspiel: Es sind gute Aussichten für jeden Internetbetrüger. Wenn man mit VISA der ING bezahlt und keine Ware bekommt, muss man für das Chargeback der ING zuerst einen Brief des Betrügers vorweisen, auf dem er schreibt, dass er leider betrügt und von der VISA-Karte 2344554 abgebucht hat. Bin sicher, das macht der für mich. Ich verwende die VISA einfach nicht mehr für Vorkasse sondern gehe zum Bankeinzug über. 6 Wochen Rückpfiff ohne Betteln möglich.

  25. Frank sagt:

    Habe nach Weigerung der SWISS bzgl. Erstattung an DKB-Bank geschrieben mit Hinweis auf AGBs (Miles&More CC). Keine Reaktion. Nach Anruf von Anwalt meiner Rechtschutzversicherung Erstattung innerhalb von 3 Wochen erfolgt. Ihr müsst mit Klage drohen, denn die Rechtslage ist ja eindeutig.

    • David Rauscher sagt:

      Und nach Corona die DKB MC kündigen. Lieber eine Amex, dann klappt auch chargeback.

      • Ralf Z. sagt:

        Lieber keine Amex. Die haben mir heute zwei Ablehnungen geschickt, weil mir die Airline statt Erstattung ja eine Umbuchung oder einen Gutschein angeboten hätte.
        Gekauft hatte ich allerdings Flüge zu festen Terminen und keine anderen Flüge oder Gutscheine.
        Auf Amex kann man sich nicht verlassen

      • Kevin sagt:

        Amex ist schlimmer, glaub mir

      • Michael Krenn sagt:

        Egal ob DKB MC oder Amex Platinum, ich habe 5 Flüge mit „Corona-Annullierungen“ reklamiert und beide Kreditkartengesellschaften finden nur Ausreden. Die dreisteste kam von Amex am Telefon: Sie wären keine Bank Sondern nur Finanzdienstleister und somit würden sie kein Charge Back machen, sie wären nur Vermittler zwischen der Airline und dem Kunden. Wenn die Airline nicht zustimmt gäbe es auch kein Geld. Nebenbei bemerkt: Amex Deutschland hat seinen wirklichen Firmensitz nicht in Deutschland und unterliegt somit auch nicht der Aufsicht der BaFin.
        Fazit: Im Moment kämpfen alle Kreditkartengesellschaften mit falschen Aussagen – es gibt aktuell keine guten oder schlechten. Hartnäckig bleiben ist wohl die einzige Alternative.

      • Andre sagt:

        Ja Transavia wurde bei mir auch wieder zurückgebucht da sie mir ein Gutschein angeboten haben, dabei will ich keinen Gutschein und muss auch rechtlich keinen Gutschein akzeptieren…So viel zu Amex….

  26. Dennis Neumann sagt:

    Hallo zusammen, ich habe das bei der Miles&More Kreditkarte versucht und die weigern sich. Die helfen einem gar nicht! Ich habe es nun zum Anwalt gegeben.

    • David Rauscher sagt:

      Siehe weiter oben. DKB MC is diesen Zeiten eine einzige Katastrophe, was die Chargeback’s betrifft. Meistens handelt es sich bei mir um von LH stornierte Flüge. Die handeln entgegen der EU Richtlinien und keiner sagt etwas.

  27. Torsten sagt:

    Ich habe eine ähnliche Erfahrung mit Amex gemacht. Emirates hat die Flüge im April storniert. Nicht erstattet – also chargeback – nach 26 (!!) Anrufen kam das Geld zurück. Vor 3 Tagen wurde es wieder abgebucht. Auskunft Amex: „Emirates hat mitgeteilt, dass sie erstattet haben“.
    Na – wer könnte den Prüfen ob meiner Amex-Karte was gut geschrieben wurde????

    Bekommen habe ich def. nichts. Schon erstaunlich, das eine einfache Lüge nach 40 Tagen ausreicht um mich zu übervorteilen.

    Mein Fazit: Nie wieder Amex. Sobald der Fall abgeschlossen ist (vermutlich ist er das bereits) sofortige Kündigung. Hier bestehen große Zweifel an der Seriösität.
    Lt. Anwalt bringt auch eine Strafanzeige nichts, da kein öffentliches Interesse vorliegt.
    Weiterhin nie wieder Emirates – Air New Zealand, Air Rarotonga etc. haben problemlos erstattet. In der aktuellen Zeit nur noch kurzfristig buchen. Ich zahl lieber ein paar Euro mehr als in die Falle der Insolvenz und Abzocker – ähh ich meinte Airlines zu tappen.

    • M. sagt:

      Die sehr schlechten Erfahrungen mit Amex muss ich leider bestätigen. Eine vorläufige Gutschrift erfolgt zwar, aber später wird das Kreditkartenkonto wieder von Amex belastet. Ich lasse die Forderung jetzt auch anwaltlich geltend machen.

  28. Scott sagt:

    Ich habe sehr positive Erfahrungen mit Paypal Käuferschutz bei Opodo gemacht, zwei Mal innerhalb von drei Wochen abgewickelt.

    Als ich dies bei Trip angedroht hatte, wurde mir nahegelegt, diesen Schritt nicht einzuleiten, da ich sonst für zukünftige Buchungen geblockt werde.

    Hat jemand hierzu schon Erfahrungen gemacht? Haben die Airlines ähnliche Regeln? Wäre ärgerlich als SEN nie wieder LH fliegen zu dürfen ?

  29. Jürgen Wölfel sagt:

    Haben mit AMEX Platin direkt bei Eurowinds gebucht, Flug wurde annulliert und AMEX stellt sich leider quer, es läuft und läuft und läuft und nix passiert, Flug war Mitte April! Hätte mehr vom Platin Service erwartet…..

    • Der Checker sagt:

      Kann ich nicht bestätigen. Hab zwar nur AMEX Blau aber Service war sehr ruhig und professionell und der
      Chargeback war nach 4 Wochen auf dem Konto.

      • Torsten sagt:

        Dann drück ich dir mal die Daumen, das Dein Geld nicht wieder abgebucht wird. So hat Amex es nach über einem Monat bei mir gemacht.

  30. Jörg sagt:

    Ich habe im August 2019 zwei „IT-Fare“ Business Class Tickets mit Oman Air über travelgenio.de gekauft (mit AMEX bezahlt). Diese wurden dann im Dezember 2019 von travelgenio.de per Master Card bei Oman Air bezahlt (steht so im Ticket). Der Flug sollte im März 2020 sein, fand aber wegen Corona nicht mehr statt. Von Travelgenio.de habe ich dazu nichts gehört. Durch eigene Info aber erfahren, dass der Flug nicht mehr stattfindet.
    Habe dann Charge-Back bei AMEX gemacht und eine vorläufige Gutschrift erhalten. Die wurde dann zurückgebucht, da travelgenio.de angibt, nur „ausgelagerte Dienstleistungen“ zu erbringen. Auf meinen Hinweis hin, dass in meinem Fall trevelgenio.de mir gegenüber aber als Verkäufer eines Tickets (IT-Fare) auftritt, gab es wieder eine Gutschrift, die wenige Tage später wieder storniert wurde.
    Habt ihr hiermit schon Erfahrungen gesammelt? AMEX macht es sich meiner Meinung nach relativ einfach und travelgenio.de will nur das Geld, aber ohne Leistung. Umbuchung geht auch nur über travelgenio.de, aber die melden sich einfach nicht. Daher wollte ich mein Geld zurück.
    Die Buchung bei OMAN Air direkt wäre sicher besser gewesen, hätte aber auch gut 200 EUR mehr pro Person gekostet.

    • krabbs sagt:

      Habe auch Ärger mit der Amex Platinum, die sich einfach rauswinden wollen. Geht um eine Buchung bei Ryanair (geht aber nicht um Peanuts, sondern um eine Klassenfahrt, ca. 2200€), Flug wurde annuliert durch Ryanair. Im Gegensatz zu dir hatte ich von Amex zu keinem Zeitpunkt eine temporäre Gutschrift erhalten. Ryanair haben der Amex Rückbuchungsanfrage wohl widersprochen und denen offenbar geantwortet, sie würden mir einen Gutschein ausstellen, und das ist Amex offenbar genug, um sich abspeisen zu lassen. Auf meinen Einwand, ich hätte aber keinen Gutschein bestellt, antwortet Amex nur, dass sie keine Bank seien und ich mich mit dem Vertragspartner auseinander setzen soll. Bin mega enttäuscht von Amex (natürlich noch mehr von Ryanair, aber dort war die Erwartungshaltung wenigstens niedriger). Amex braucht immer ewig für die Bearbeitung einer Anfrage und zeigt keinerlei Einsatz. Erwäge als langjähriger Kunde ernsthaft, deshalb zu kündigen.

  31. Mitch sagt:

    Wir haben bei Flugladen Flüge nach Thailand gebucht. Miles and More Kreditkarte, also DKB. Nach mehreren Versuchen der Kontaktaufnahme und lediglich vertröstenden Emails seit März ist nun Thai Airways insolvent. Chargeback beantragt und nach ca. 5-6 Wochen nun unter Vorbehalt gutgeschrieben. Welche Fristen gelten denn nun für den Widerspruch durch Flugladen? Hier muss es doch klare Fristen geben.
    Nach tausenden Kommentaren zu Flugladen werden scheinbar auch Erstattungen, die bereits durch die Fluggesellschaften bestätigt worden nicht ausgezahlt. Thai ist hierzu allerdings nicht auskunftsbereit und verweist immer an den Vermittler….
    Wie lange sollen denn das jetzt unter Vorbehalt stehenbleiben? Miles and More teilt schriftlich lediglich mit „bis zu endgültigen Klärung“.

  32. Alexander sagt:

    Hallo Johannes,
    meine Flüge FRA – BKK (gebucht über einen Reisevermittler) mit der Thai Airways am 20.07. wurden gecancelt. Habe dies umgehend dem Reisevermittler mitgeteilt. Als Antwort erhielt ich die Info das man der Thai Airways einen Rückerstattungsantrag zugesandt hat. Da die Fluggesellschaft ja Insolvenz angemeldet hat … heißt das nun „das war´s“ , oder hat man noch eine andere Möglichkeit eine Rückerstattung geltend zu machen?

  33. Nico sagt:

    Hallo,
    auch ich habe einen Flug mit Eurowings im Dezember 2019 gebucht, annulliert wurde dieser am 23.04. Bezahlt mit Amex. Mein Einschreiben an Eurowings blieb natürlich unbeantwortet. Zwei Versuche, über Amex ein Charge Back zu erwirken, scheiterten, obwohl die Voraussetzungen dafür gegeben. Nach Rücksprache mit Amex, hat Eurowings schriftlich mitgeteilt, dass man mir ein Gutschein anbiete – Amex ist so raus. Ich müsse mein Geld einklagen. Ist das so richtig?

    • Johannes sagt:

      Mh finde ich nicht, weil dir gesetzlich ganz klar eine Erstattung zusteht. Wie hast du den Chargeback denn beantragt bei Amex?

      • Ben sagt:

        Bei Amex ist es so, dass man belegen muss, dass man den Flug nie buchen wollte. Das wurde mir erst vor kurzem am Telefon so erklärt. Man sagte mir zwar, dass ein Chargeback möglich sei, doch wenn ich nicht belegen kann, dass ich den Flug nie buchen wollte wird die Airline „gewinnen“. Wodurch die Erstattung dann nur hinaus gezögert wird und das ganze dann noch länger dauert. Daher wurde mir gesagt, dass es besser ist, wenn ich einfach abwarten würde, da ich mein Geld sowieso zurückbekommen würde. Bei mir wurde ein Flug wegen Corona gestrichen. Warte daher seid März auf eine Rückerstattung. Bei Amex hat man 120 Tage nach der Transaktion Zeit ein Chargeback zu veranlassen, aber man muss wie gesagt beweisen, dass man den Flug nie buchen wollte, was wohl relativ schwer ist.

  34. Harald Gross sagt:

    habe bei gotogate flüge mit thai airways gebucht
    buchung und bezahlung im mai 2019
    flüge wären im april 2020 gewesen wurden aber von thai airways gecanncelt

    nun ist thai in insolvents
    geht das mit der kreditkarte auch hier?

    • Johannes sagt:

      Das ist leider noch nicht wirklich geklärt. Dein Chargeback richtet sich ja gegen GoToGate, nicht gegen Thai Airways direkt. Versuchen kannst du es natürlich, musst dich aber ggf. rechtlich mit GoToGate auseinandersetzen.

  35. Mareen Kasper sagt:

    Kann ich ein chargeback machen, wenn meine hotelbuchung auf Grund von Corona abgesagt wurde – mir zwar die Rückzahlung versprochen wurde – aber bis heute nicht zurückgebucht wurde, weil das Hotel noch nicht wieder geöffnet hat? Ich habe Angst, dass sonst die 120 Tage rum sind, die man Zeit für das chargeback hat?

  36. Christian sagt:

    Wie sieht es eigentlich mit der Buchung eines Fluges über einen Reisevermittler aus (in meinem Falle Jetbeds). Habe gehört, dass die rechtliche Lage bez. Charge back hier durchaus unklar ist. Ist wahrscheinlich auch nicht ganz fair, da dieser das Geld ja bereits an die Fluggesellschaft weitergeleitet hat (in meinem Falle Thai Airways).

    • Johannes sagt:

      Ja das ist leider noch nicht abschließend geklärt. Trotzdem wurde die Flug-Leistung nicht erbracht. Vermutlich darf man Vermittlungsgebühren nicht sich über den Chargeback erstatten lassen. Gibt einige Berichte wo diese dann von OTA zurückgefordert wurden. Trotzdem immer noch besser als kein Geld.

  37. Lars sagt:

    Guten Tag,
    Gestern kam die Nachricht rein, dass das Mietwagenunternehmen HERTZ in den USA Insolvenz angemeldet hat. Nun ist es für mich noch etwas undurchschaubar, ob und inwieweit zukünftige Mietwagenbuchungen stattfinden können.
    Ich habe für eine geplante Reise in die USA Ende des Jahres einen Mietwagen über den Mietwagenvermittler CarDelMar (Teil von Expedia) beim Mietwagenanbieter Thrifty (Teil von Hertz) gebucht.
    Momentan gehe ich davon aus, dass das Mietwagengeschäft wie geplant weiterläuft und der Mietwagen wie geplant abgeholt werden kann (sollte man bis dahin wieder in die USA reisen können).
    Sollten aber alle Stricke reißen…sollte Thrifty das Geschäft einstellen…sollte CarDelMar ebenfalls Insolvenz anmelden…sollte die ganze Branche Probleme bekommen…

    …stellt sich mir die Frage, inwieweit ich mein Geld (immerhin fast 1.000€!) wiederbekommen könnte.

    Ich buche generell nur über Kreditkarte, meist inlands über die Amazon LBB-VISA und auslands über die Hanseatic Genial VISA.

    Bekomme ich im Falle einer Insolvenz über meine Kreditkarte nun die volle Summe erstattet? Oder ist das auch abhängig von der jeweiligen ausgebenden Bank? Gibt es da andere Fristen oder beginnt die Frist erst ab geplantem Abholdatum des Autos?

    VIELEN DANK!

    • Johannes sagt:

      Die Chargeback-Bedingungen werden von Visa/Mastercard vorgegeben. Problem könnte es geben, weil CarDelMar als Vermittler/Veranstalter drin hängt aber trotzdem sollte der Chargeback die beste Option im Fall einer nicht erbrachten Leistung sein.

  38. Christian Wieland sagt:

    Guten Tag.
    Hatte bei Thai-Airways ein Rückflugticket für März/April 2020 gebucht und mit Mastercard bezahlt. Hinflug getätigt, Rückflug von Thai Airways storniert. Neues Rückflug-Ticket Oneway bei LH für Mai neu gekauft und genutzt. Auf die Erstattung bei Thai (via Reisebüro) warte ich schon mind. 3 Wochen und werde vertröstet, ferner war das Rückflugticket mit LH teurer als der gesamte Flug mit Thai Airways.

    Wie kann ich hier Charge Back nutzen und über welchen Betrag? Bezahlt wurde per Kreditkarte an das Reisebüro als Vermittler, nicht an Thai Airways.

    Vielen Dank
    Christian

  39. Heidi Förstel sagt:

    Hallo,
    Thomas Cook insolvent. Von KAERA 17,5% zurück bekommen. Anmeldung beim Insolvenzverwalter HWW getätigt. Chargeback eingeleitet. 82,5% zurück gebucht auf meine Mastercard (unter Vorbehalt). Muss ich trotzdem über HWW einen Antrag stellen, um von der Bundesregierung Geld zu bekommen (wäre jetzt doch alles erledigt)?
    Danke für eine Nachricht.
    Heidi

  40. Markus sagt:

    Hallo Johannes,
    wie verhält es sich denn, wenn die Fluggesellschaft die Rückerstattung nach Stornierung zwar nicht ablehnt, jedoch trotzdem nicht zahlt und ihre selbst angekündigten Aussagen nicht einhält. Mehrmals wurde ich hingehalten per email „in einigen Tagen“, telefonisch „nächste Woche“, schließlich hatte ich einen Mitarbeiter am Telefon, welcher mir berichtete, daß das Ticket noch gar nicht storniert und zur Erstattung weiter geleitet worden sei!
    Fristsetzung nach FR Vero. 261 Art 8, erfolgt, seit über 1 Monat in Verzug, jedoch interessiert sie das nicht. Andere Airlines schaffen das momentan auch!
    Denkst Du, ist hier chargeback (AMEX) mögl., obwohl die Rückerstattung ja angekündigt, nur eben nicht – und schon gar nicht in angemessener Frist – durchgeführt wird?
    Vielen Dank

    • Johannes sagt:

      Hallo Markus,

      am besten einmal bei Amex anrufen und fragen. Meiner Meinung nach ist das nach einer angemessenen Frist aber möglich.

  41. Stephan sagt:

    Hallo,

    ich habe ebenfalls über comdirect eine reine Flugbuchung mit meiner Visakreditkarte reklamiert.
    Diese Reklamation wurde abgelehnt. Begründung:
    Eine Rückbuchung wäre nur möglich, wenn der Dienstleister eine Gutschriftzusage erteilt hat und sich dann aber an diese nicht hält.
    (logischerweise bekommt man von keiner Airline eine solche Gutschriftzusage).
    Ich wollte mich damit nicht abwimmeln lassen und wurde dann in die Fachabteilung bei comdirect weitergeleitet.
    Auch hier wurde mir diese Vorgehensweise bestätigt.
    Man könne mir nur helfen, wenn ich diese Zusage vorlegen würde.
    Ansonsten bliebe mir nur der zivilrechtliche Weg.
    Meine Umsatzreklamation wurde somit also abgelehnt!

    Mir ist das Vorgehen neu und ich würde mich über Tipps oder Hinweise von euch freuen.
    Bei Fragen gerne melden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephan

    • Oliver sagt:

      Moin Johannes,
      leider hab ich keine Antwort zu der Frage von Stephan gefunden, ich hab jedoch genau dasselbe Problem mit der comdirect.
      Können die da so argumentieren bzw. müssen wir das so akzeptieren?
      Vielen lieben Dank für deine Mühe

      Oli

    • An-Hy Lara sagt:

      Hallo Stephan,
      Comdirect hat mir folgende gesagt:
      Wir Flugkunden müssen Nachweise einreichen, dass wir selbst versucht haben, mit der Fluggesellschaft (FG) eine Rückerstattung zu klären. D.h. wir forderen die Fluggesellschaft nach VO (EG) Nr. 261/2004 ( Fluggastrechteverordnung) auf, den gezahlten Betrag innerhalb 7 Tage zurückzuzahlen.
      1) Hat die FG nicht geantwortet, so kann man Umsatzklamation wegen „Dienstleistungen nicht erhalten “ bei der comdirect bank online einreichen.
      2) Hat die FG aber Reisegutschein angeboten, so kann die Bank den Fluggast nicht helfen, weil die FG den Gutschein als Ersatzleistung angeboten hat.
      3) Hat die FG innerhalb der festgesetzten Frist den Gutschein aber nicht geliefert, so kann man wie bei 1) die Umsatzklamation einreichen.
      So wie du deinen Fall geschildert hat, hat die FG dir gar keinen Gutschein angeboten. Hat Du die FG geschrieben und Frist gesetzt? Hast du überhaupt eine Antwort von der FG bekommen?
      Ich würde mich sehr freuen, wenn du weiter berichtet. Ich habe auch mit Visakarte der comdirect den Flugticket bezahlt. Ich bin noch nicht soweit, eine Umsatzklamation zu beantragen, denn ich muss auf die Antwort der FG bis zum Ende der festgesetzten Frist warten.

  42. Michael Lehmann sagt:

    Habe im November 2019 einen Flug bei Eurowings gebucht. Der Flug sollte im Juli 2020 stattfinden und wurde nun Ende April 2020 annulliert. Eurowings bietet im Moment nur Flugverschiebung oder Gutschein, der 1 Jahr gültig ist, an. Also keine Rückzahlung des Flugpreises.
    Bezahlt hatte ich mit meiner Amerivcan Express Kreditkarte.
    Bei Amex stehtin den FAQs unter dem 8. Eintrag:
    „… Umsätze können nicht mehr als rund 3 Monate nach Erscheinen auf Ihrem Kartenkonto reklamiert werden.“
    https://www.americanexpress.com/germany/disputes/print_faq.shtml
    Das würde ja bedeuten, dass ich keine Chance auf eine Erstattung bei einer Reklamation bekommen würde! 🙁
    Hat da jemand Erfahrungen?

  43. Markus Eugster sagt:

    Eigentlich eine gute Sache. Nur: müssen sich die Banken an den Eurocard Guide halten oder gilt der lediglich als Empfehlung?

  44. Markus Eugster sagt:

    Wer „diese“ stellt sich stur? Thomas Cock oder American Express?

  45. Peter sagt:

    Chargeback eingeleitet (LH M&M Kreditkarte), Rückzahlung binnen Tagen ohne Probleme. LH war zwar schriftlich willens alles zurückzuzahlen, aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen.

  46. Lutz sagt:

    Im August 2019 hatte ich bei Flugladen.de Flüge mit Thai Airways MUC – SGN gebucht und den Hinflug Ende November genutzt. Der für Ende Mai 2020 gebuchte Rückflug wurde von Thai Airways ersatzlos storniert und taucht auch trotz gegenteiligem e-Ticket auch Online nicht mehr auf.

    Thai Airways verweist auf der Webseite zur Regulierung an den Reisevermittler Flugladen.de.
    Die haben trotz mehrfacher Reklamation aber seit Ende Februar 2020 keinerlei Antwort geschickt, ausser dem Hinweis, dass man überlastet sei.
    Eine Rückforderung über die Advanzia Mastercard wurde nicht erstattet, da der genaue anteilige Betrag für den stornierten Rückflug nicht beziffert werden kann.

    Hat jemand eine Idee, wie man in einem solche Fall – Teil-stornierung – zu seinem Geld kommen könnte?

  47. Philipp sagt:

    Wäre es möglich, dass ihr einen entsprechenden Artikel über Chargebacks bei Hotel Buchungen erstellt? Ist ja für viele von uns die Flug und Hotels getrennt buchen sehr wichtig.
    Lg

    • Johannes sagt:

      Wenn das Hotel insolvent gegangen ist oder während eures gebuchten Aufenthalts geschlossen, rechtfertigt das meiner Meinung nach auch einen Chargeback wegen nicht erbrachter Leistungen. Anders sieht es aus, wenn das Hotel offen ist aber ihr z.B. nicht einreise dürft. Das liegt nicht im Verantwortungsgereich des Hotels.

  48. Jimmy sagt:

    es gibt einen Fred hier im Forum zum Thema!

    Aufwand ist notwendig, aber meist erfolgreich, vorallem wenn man mit EU-Airlines zu tun hat, die unter die EU-Bestimmungen fallen.

    Wer bei DKB oder LH- Miles&More ein chargeback mit dem Grund „Stornierung“ einreicht muss

    Entweder

    1. eindeutiger Nachweis der kostenlose Stornierung (hier also z.B. Art. 8 Abs. 1 lit. a der VO 261/2004/EG (“Fluggastrechteverordnung”) wegen Stornierung seitens der Airline)

    oder

    2. eindeutiger Nachweis der Nichterbringung der Leistung (hier wiederum Stornierung des Fluges durch Flugplan oder Stornobestätigung)

    Fristsetzung 7 Tage ist immer gut, weil das in 99% der Fälle nicht einhalten werden wird, ist allein hier bereits ein chargeback rechtens.

  49. Thorben sagt:

    Ist hier jemand bei der Consorsbank und hat da Erfahrungen mit dem Chargeback bei der Visa card von denen?
    Stellen sich aktuell stur und sagen es geht nicht. Wurde jetzt schon mehrmal mit fadenscheinigen Ausreden abgewimmelt…

  50. Thomas sagt:

    Eurowings hatte meinen Hinflug am 21.03.2020 annulliert und hierfür die Vorauszahlung erstattet.
    Der Rückflug wurde nicht erstattet. Er wurde auf von CGN nach DUS umgebucht, 10 Stunden später als ursprünglich gebucht.
    Wegen der Verstpätung von mehr als 3 Stunden bin ich vom Vertrag zurückgetreten.
    Nach den Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19 gilt folgende Regelung:
    Wenn Hin- und Rückflug Teil derselben Buchung sind, müssen die kompletten Kosten erstattet werden.
    Lediglich wenn ein Fluggast den Hin- und Rückflug getrennt gebucht und der Hinflug wird annulliert, hat er nur Anspruch auf Erstattung des annullierten Flugs, also in diesem Fall des Hinflugs.

    Wegen der Ankunftsverspätung hatte ich noch 250 EUR Schadenersatz gefordert.
    Trotz mehrer Fristen hat Eurowings bisher nicht auf meine Mails geantwortet!

    Daher habe ich ein Chargeback an VISA-Barclaycard gefaxt. Die haben sich seit 2 Wochen auch noch nicht gerührt…

  51. Peter sagt:

    Information meiner Bank ist negativ! https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/corona-reise/

    Leider!

  52. Ollipolli sagt:

    Im Zuge der Corona-Krise ist der Rückflug von Emirates nie eingetreten, kann man über Chargeback auch eine Teilrückforderung (=50%) für den nicht erfolgten Rückflug verlangen??

    • Johannes sagt:

      Das sollte auch möglich sein, wird aber sicherlich deutlich komplizierter, weil ja ein Teil der Leistung erbracht worden ist. Ich würde versuchen das erst einmal mit Emirates zu klären. Die wollen jetzt Erstatten.

  53. wp sagt:

    Da AUA meine Aufforderungen zur Rückerstattung (per Fax mit Sendungsverfolgung) innerhalb von 14 Tagen ohne jegliche Reaktion verstreichen hat lassen, hab ich diese Woche auch für 6 Flüge ein Chargback bei Amex eingeleitet.

    Wie im Artikel beschrieben, will Amex dann den Nachweis,
    – dass man der Fluggesellschaft eine Frist gesetzt hat,
    – die originale Buchung, wo das Leistungserbringungsdatum drauf steht und
    – einen Nachweis, wie die Pressemitteilung oder Annullierung, dass die Airline derzeit nicht fliegt oder der Flug ausgefallen ist.

    Der Mitarbeiter bei der Amex-Hotline war sehr zuversichtlich, das ich mein Geld wieder bekomme.

    Bearbeitungszeit meinte er 2-3 Wochen.

  54. Guntram sagt:

    Ich kann hier immer wieder die Advanzia Bank mit der kostenlosen Kreditkarte sehr positiv hervorheben. Sowohl die inbegriffene Reiserücktrittsversicherung als auch das Chargeback hat schon mehrmals sehr unkompliziert geklappt. Chargeback sowohl bei Neckermann Pleite als auch jetzt stornierte Flüge bei Latam.

  55. Hydro sagt:

    Was hier fehlt ist eindeutig der Hinweis darauf, dass Tickets die nicht direkt bei der Airline, sondern über einen Reisevermittler (Online Reiseportal, Expedia…) gebucht wurden, wie sie das mit Sicherheit zu 50% hier getätigt wurden, NICHT mit einem Kreditkarten-Chargeback „geheilt“ werden können.

    Die Vermittler widersprechen dem Chargeback oder, falls sie das versäumen, werden Inkasso-Aufträge gegen den Kunden durchgesetzt….

    • Johannes sagt:

      Das ist noch nicht abschließend geklärt. Meiner Meinung nach ist auch ein Chargeback bei Annullierung und Abbuchung durch das Reisebüro möglich. Die Leistung wurde nicht erbracht. Punkt.

  56. Alex sagt:

    Alex 16.02.20 @ 09:57 

    4 Monate sind bereits vergangen. Sie haben mir keinen Cent zurückgegeben. Sie gehen nicht ans Telefon. Sie schickten 3 Briefe mit Informationen für Ideoten. schrieb das gleiche. Der Februar geht bereits zu Ende und ich kann keinen neuen Urlaub vereinbaren. Sie haben das Geld nicht zurückgegeben, es gibt kein Geld für einen neuen Urlaub. Kinder fragen. Ich weiß nicht, was ich antworten soll. Was zu beantworten ??? Die Versicherungsgesellschaft hat uns getäuscht. Es gibt kein Geld sowie Urlaub.

  57. Hermi sagt:

    Leider muss ich J.Brell zustimmen. Die Erfahrung hat inzwischen gezeigt, dass das Chargeback zunächst erfolgreich ist aber die Händlerbank (von Thomas Cook) danach in Widerspruch geht. Das ist deren gutes Recht.
    Woher sollen sie auch mehrere hundert Millionen Euro nehmen. Das zurückgezahlte Geld wird also sofort wieder eingezogen. Chargeback mag bei kleinen Händlern, die sich nicht wehren können, funktionieren. Aber nicht bei Großkonzernen.
    So ist es meinen Bekannten ergangen und wird bestimmt auch mir so gehen.
    Ich habe heute von der Bank Bescheid bekommen, dass das Geld zwar da ist aber noch 8 Wochen gesperrt bleibt wegen möglichem Widerspruchs.

  58. Max sagt:

    Ich hatte über die Lufthansa Miles & More Kreditkarte (Business Gold) Kreditkarte nach vielen Jahren der Treue ein Chargeback für eine nichterbrachte Leistung (Hotelübernachtung, weil kein Zimmer mehr frei) beantragt. Es kam eine fadenscheinige Ausrede und keinerlei Hilfe zurück. Habe anschließend die Karte gekündigt…

  59. Torsten sagt:

    Bei der LBB (Visa + Mastercard) steht auf der Homepage: Kein Chargeback – nutzen Sie Ihren Sicherungsschein – toll.

  60. Tanja sagt:

    Ich habe folgende Info bei der DKB zu chargeback im Falle von Thomas Cook gefunden https://www.dkb.de/info/thomascook/
    Von meiner Bank habe ich telefonisch ebenfalls mitgeteilt bekommen, dass das Ablehnungsschreiben oder die Teilregulierung mitgeschickt werden muss. Offenbar gilt die 120 Tage Frist nicht. Hat jemand ähnliche Infos?

    • Daniel sagt:

      Mir wurde bei der Telefonhotline der DKB gesagt das man in diesem Falle ein Schreiben dazu machen soll dass die Kaere Versicherung innerhalb der 60 Tagesfrist nicht reagiert hat. Das soll dann ausreichen. Ich hoffe das reicht auch. Meine Frist ist erst in einer Woche abgelaufen.

  61. Hermann sagt:

    Hallo,

    wir haben eine Reise ab 5.1.2020 gebucht. Laut Vereinbarung hat Bucher Reisen die Anzahlung über meine Kreditkarte abgebucht.
    Der Rest soll laut Vertrag am 04.12.2019 ebenfalls über die Kreditkarte abgebucht werden.

    Da inzwischen Insolvenz eingetreten ist, stelle ich mir die Frage, ob diese Abbuchung am 04.12.2019 stattfinden darf.
    Laut meiner Bank kann ich diese Abbuchung nicht beeinflussen.

    Ist überhaupt mit dieser Abbuchung bei Insolvenz zu rechnen?

    Wer kann mir hier weiterhelfen?

  62. W. Feit sagt:

    Habe am 31.08.19 eine Reise in die Dom Rep. Gebucht und am 09.09.19 eine Anzahlung geleistet. 2 Wochen später Insolvenz bekomme ich die Anzahlung zurück ?

  63. Dyrk sagt:

    Ich musste das Hotelzimmer vor Ort nochmals mit der MasterCard von Consors bezahlen, obwohl ich eine Pauschalreise mit Sicherungsschein gebucht und bezahlt hatte. Kann ich für die doppelte Zahlung des Hotels einen Chargeback durchführen lassen?

  64. Martin sagt:

    Amex führt keine Chargebacks durch:

    https://www.americanexpress.com/germany/disputes/print_faq.shtml

    – – – siehe erste Frage + Antwort – – –

    • Johannes sagt:

      Das ist eine sehr merkwürdige Formulierung. Gleichzeitig geht es unter der ersten Frage + Antwort genau um den Fall einer Reklamation…

      Bei Air Berlin und Germania hat American Express auf jeden Fall Chargebacks durchgeführt. Vor allen unter diesem Hintergrund finde ich die Aussage von American Express missführen. Gefühlt soll es die Kunden nur davon abbringen einen Antrag zu stellen.

      • Martin sagt:

        Da gebe ich dir Recht.
        Vielleicht muss man bei Amex einfach nur von „Reklamation“ statt von „Chargeback“ sprechen, damit sie tätig werden.

  65. juergen sagt:

    Rechtlich sollte Cashback (kompletter Anzahlungsbetrag) möglich sein – aber das ist die Theorie. Aber auch bei mir verweigert die DKB die Rückerstattung, da ich ja Anspruch beim Versicherer habe. Sie wollen zur weiteren „Bearbeitung“ die schriftliche Bestätigung der ZURICH, daß diese nicht (!) zahlt. DKB gibt dazu ein Zeitfenster von 14 Tagen vor für die Rückmeldung der durch die ZURICH erstatteten Beträge. So schnell werden die aber nicht sein. Mal sehen was in dem durch die DKB angebenen Zeitfenster von 2 Wochen passiert.

  66. micha sagt:

    sehr interessanter artikel, danke!

    ich würde gern wissen, wie „german domestic transactions“ definiert ist?

    wann ist es eine, und wann nicht…kann da jemand helfen?
    danke!

  67. J.Brell sagt:

    Ich denke, dass das mit dem Charge-Back Verfahren schwierig bis gänzlich unmöglich ist. Der Insolvenzverwalter wird sogar Jahre danach das erstattetes Geld von der ausgebenden Bank zurückverlangen. Dazu ist er gem. geltendem, deutschem Insolvenzrecht verpflichtet. Die ausgebende Bank wird das nicht übernehmen wollen und Ihrerseits entsprechende Beträge von dem Karteninhaber zurückverlangen. Das werden die sich in den AGB`s sehr wohl vorbehalten ! Das wäre nur anders, wenn eine Leistung widerrechtlich nicht geleistet wurde. Das ist aber im Rahmen einer Insolvenz nicht der Fall, da die Leistung bereit gestellt werden sollte, dann aber wegen der Insolvenz nicht mehr erbracht werden konnte. Diese Feinheiten sollten mal von einem Juristen geklärt werden, um nicht falsche Hoffnungen zu erwecken.

  68. Christian 6 sagt:

    Leider kann ich dem positiven Tenor des Artikels nicht zustimmen. Ich hatte damals, bei der Air Berlin Pleite, zwei Tickets mit der DKB Karte bezahlt. Die Dkb hat sich stur gestellt, erst gar nicht reagiert und dann auf mehrfache Nachfrage nur fadenscheinige Ausreden gesucht, bewusst auf Zeit gespielt. Hat funktioniert, hab dann irgendwann aufgegeben. Seitdem sind die allerdings auch gestorben für mich.

  69. David Zaugg sagt:

    Super Artikel ! Wie gut, dass es solche gibt, vielen herzlichen Dank !!!

  70. Patrick sagt:

    Hallo Johannes,
    erstmal danke für deine ganzen Infos. Ich hatte auch eine Pauschalreise über Thomas Cook für Oktober gebucht (>10000€), bezahlt mit Amex. Diese stellen sich bekanntlich stur. Ich bleibe aber hartnäckig. Meine Frage ist, sollte ich mich jetzt parallel trotzdem bei der Versicherung melden? Du hattest in dem anderen Artikel zu Thomas Cook geschrieben, dass man sich nicht auf das Chargeback berufen kann, sofern man seinen Schaden schon bei der Versicherung geltend gemacht hat. Oder hatte ich das falsch verstanden? Möchte jetzt ungern meine Chance auf das Chargeback verspielen um dann eventuell 11,50€ von der Versicherung wieder zu kriegen.
    Vielen Dank

    • Silvia LASER sagt:

      Ich würde noch kurz warten. AMEX prüft noch und nächste Woche sollte es diesbezüglich eine Antwort geben.
      In Österreich hat der Konsumentenschutz Verein informiert, falls es einen Urlauber mit Sicherungsschein gibt, der mangels Deckung der Versicherung sein Geld nicht zurück bekommt, dann wird die Republik geklagt. Gibt es in D keinen Konsumenten Schutzverein?

      • Hannelore Möller sagt:

        Ich war beim Verbraucherschutz, habe nachgefragt, ob man nicht eine Sammelklage anstrengen kann, aber die machen da nichts. Ich sollte seit 8. Okt, in Indien sein, 10 Tage vorher hat Tour Vital sich an das Thomas Cook Insolvenzverfahren angeschlossen und 5 Tage vor Reisebeginn wurde ich informiert das meine Reis nicht statfindet. Die Bundesregierung hat durch die Deckelung der Summe ja erst zu dem Dilemma geführt. Wäre die Summe nach oben offen, würden wir alle unser Geld wieder bekommen.

  71. haikai sagt:

    Hallo Johannes,
    wie ist deine Einschätzung bei folgendem Fall:
    Ich habe eine Sitzplatzreservierung separat bei der Fluggesellschaft (sundair) gebucht und per Lastschrift bezahlt aber der Flug ja jetzt wegen der Thomas Cook Insolvenz nicht stattfinden wird.

    Ist da diese Sitzplatzgebühr über Chargeback erstattungsfähig?

    Vielen Dank
    Gruß Kai

  72. Sabine sagt:

    Leider stellt Amex sich hier stur. Ich habe schon telefonisch angefragt und die Möglichkeit des Chargeback wurde leider verneint.

    • Johannes sagt:

      Ich würde es mit Hinweis auf die Aussage des Zurich-Sprecher Bernd Engelien „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“ noch einmal versuchen. Am besten auch schriftlich und nicht telefonisch versuchen und einer Ablehnung mit Hinweis auf die Aussage wiedersprechen. Wenn dann endgültig klar ist, dass nur ein Bruchteil erstattet wird, würde ich damit erneut meine Bank konfrontieren.

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