Bahnticket stornieren: So viel kostet das Zurückgeben von DB-Fahrkarten

Regionalzug

Ob Online-Ticket, am Schalter oder am Automaten: Der gebuchte Tarif entscheidet darüber, ob ihr euer DB-Ticket zurückgeben könnt – und auch, ob ihr dafür etwas bezahlen müsst. Grundsätzlich gilt: Flexible Tickets könnt ihr in der Regel zurückgeben, während die Situation bei Sparangeboten etwas komplizierter ist. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Falls ihr euer Ticket innerhalb von 12 Stunden nach dem Kauf zurückgeben möchtet, dann könnt ihr dieses seit Dezember 2021 kostenlos im Zuge der Sofortstornierung erstattet bekommen. In diesem Artikel möchte ich euch eine praktische Übersicht geben.

Kostenlose Sofortstornierung bis zu 12 Stunden nach Buchung

Seit Dezember 2021 erlaubt die Deutsche Bahn kostenlose Ticketstornierungen für fast alle online gebuchten Tickets, sofern diese innerhalb von 12 Stunden storniert werden. Von dieser Kulanz sind auch Super Sparpreise erfasst, die eigentlich keine Änderungen erlauben.

Um euer Ticket zu stornieren, müsst ihr die Buchung auf bahn.de oder in App DB Navigator finden und aufrufen. Klickt ihr dann auf Buchung bearbeiten, so seht ihr in den ersten 12 Stunden nach Ticketkauf den Button Ticket stornieren:

Bahn Sofortstorno DB Navigator

Daraufhin müsst ihr noch einmal bestätigen, dass ihr das Ticket wirklich stornieren möchtet. Danach wird das Ticket dann unwiderruflich storniert und ihr bekommt die Ticketerstattung automatisch:

Bahn Sofortstorno erfolgreich

So gebt ihr eure DB-Fahrkarte zurück

Was man machen muss, um Geld zurück zu bekommen, ist abhängig davon, wie bzw. wo ihr das Ticket gekauft habt:

Benötigte Zeit: 2 Minuten

So storniert ihr eine Online gekaufte Fahrkarte der Deutschen Bahn

  1. Buchung aufrufen

    Ruft über diese Seite eure Buchung über die Auftragsnummer und euren Nachnamen auf.

  2. Ticket stornieren

    Unter dem Punkt Rückgabe Ihres Tickets findet ihr die genauen Bedingungen für euer Ticket und könnt es ggf. erstatten lassen oder umbuchen.

  • Online-Ticket: Ihr könnt die Storno auf dieser Seite durchführen oder euch alternativ mit eurem Meine BahnAccount einloggen
  • Handy-Ticket: Nutzt die Buchungsrückschau in der DB Navigator-App
  • am Schalter- oder Automaten gekauft: Rückgabe in allen Reisezentren und DB Agenturen möglich

Regeln für Umtausch & Erstattung

Die Deutsche Bahn setzt Erstattung (= Storno) und Umtausch grundsätzlich gleich: Wenn ihr euer Ticket zurückgeben dürft, dürft ihr es auch durch eine andere Fahrkarte ersetzen lassen (= Umtausch). Ist die neue Fahrkarte teurer, müsst ihr natürlich den Differenzbetrag bezahlen.

Flexpreis-Tickets

Beim Flexpreis handelt es sich um die „normale“ Bahnfahrkarte zum vollen Preis. Es spielt es keine Rolle, ob ihr einen BahnCard-Rabatt nutzt oder nicht. Folgende Konditionen gelten:

  • Vor dem 1. Geltungstag der Hinfahrt: Storno kostenfrei möglich
  • Ab dem ersten Geltungstag der Hinfahrt: Storno kostet 19€ für Fernverkehrs-Tickets (ICE, IC, EC) und 17,50€ für reine Nahverkehrstickets. Sobald nur ein Teilstück im ICE, IC oder EC zurückgelegt wird, zählt euer gesamtes Ticket als Fernverkehrsticket

Habt ihr Hin- und Rückfahrt zusammen gebucht, könnt ihr das Ticket nur komplett stornieren. Da der Flexpreis aber immer gleich viel kostet ist, könnt ihr erneut Hin- oder Rückfahrt einzeln buchen.

Sparpreis-Tickets

Bei den Sparpreisen handelt es sich um die bekannten vergünstigten Fernverkehrs-Tickets mit Zugbindung. Ab 23,90€ könnt ihr durch die Republik fahren, seid dafür aber weniger flexibel. Nicht zu verwechseln sind sie mit den neuen Super-Sparpreisen. Mehr dazu weiter unten. Folgende Konditionen gelten:

  • Vor dem 1. Geltungstag der Hinfahrt: Storno kostet pauschal 10€ – Auszahlung als Bahn-Gutschein
  • Ab dem ersten Geltungstag der Hinfahrt: Storno nicht mehr möglich

Diese Reglung gilt übrigens für alle Sparpreis-Angebote (außer Super-Sparpreis), auch den Sparpreis Europa, sowie den Sparpreis IC Bus. Habt ihr Hin- und Rückfahrt zusammen gebucht, könnt ihr das Ticket nur komplett stornieren.

Früher wurde bei Storno die Summe bar ausgezahlt. Heute erhaltet ihr leider nur noch einen Gutschein, welchen ihr online oder im personenbedienten Verkauf einlösen könnt. Wie das geht, erfahrt ihr hier.  

Super-Sparpreis-Tickets

Neu eingeführt hat die Bahn den so genannten Super Sparpreis. Dieser ermöglicht es euch, noch günstiger durch die Reupblik zu fahren – die Preise beginnen bei 19,90€. Leider ist der Tarif sehr restriktiv:

  • Vor dem 1. Geltungstag der Hinfahrt: Keine Storno möglich
  • Ab dem ersten Geltungstag der HinfahrtKeine Storno möglich

Sonderangebote des Nahverkehrs

Das Quer-durchs-Land-Ticket, das Schönes-Wochenende-Ticket und die beliebten Ländertickets (z. B. Bayern-Ticket, Schleswig-Holstein-Ticket usw.) können nicht storniert oder umgetauscht werden.

Sonderangebote des Fernverkehrs

Auch Aktionstickets des Fernverkehrs (z. B. Maxdome-Ticket, Nutella-Ticket, Lidl-Ticket usw.) sind von Umtausch und Erstattung in der Regel ausgeschlossen. Da es sich um Beförderungsleistungen handelt, gibt es auch kein 14-tägiges Rückgaberecht nach dem Kauf.

Sitzplatzreservierungen

Wer sich stolzer Besitzer einer Sitzplatzreservierung nennen darf, kann diese bis vor Fahrtantritt einmalig kostenlos Umtauschen, jedoch nicht stornieren. Für Reservierungen auf dem Handy nutzt die entsprechende Funktion in der DB Navigator-App. Habt ihr euren Platz online gebucht, könnt ihr den Umtausch per Auftragssuche durchführen oder euch alternativ mit eurem Meine BahnAccount einloggen. Am Schalter, Automaten oder per Hotline gebuchte Tickets könnt ihr hier umtauschen.

Habt ihr euere Sitzplatzreservierung zusammen mit einem Spar- oder Flexpreisticket gekauft, verfällt diese, sobald ihr die Fahrkarte storniert.

Bahnticket stornieren wegen Verspätung

Wer kennt es nicht! Eingefrorene Weichen, Türen die nicht mehr schließen: Es gibt viele Gründe warum die Deutsche Bahn mit Verspätung ihr Ziel erreicht. Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast laut dem Fahrgastrechtegesetz:

  • Von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
  • Bei Nutzung einer Teilstrecke sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen
  • Bei Reiseabbruch und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof, sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen

Wer seine Reise nicht abbrechen möchte, bekommt immerhin eine Entschädigung. Diese Beträgt in der Regel:

  • 25% des Fahrpreises bei 60 Minuten Verspätung oder mehr
  • 50% des Fahrpreises bei 120 Minuten Verspätung oder mehr

Es gibt Sonderregelungen: Für Zeitkarteninhaber gibt es zum Beispiel pauschale Entschädigungssätze, bei Sonderangeboten des Nahverkehrs (z. B. Ländertickets) gibt es gar kein Geld. Mehr Informationen dazu in diesem Artikel:

Die Durchsetzung erfolgt in der Regel über das Fahrgastrechte-Formular. Bei komplexeren Fällen rate ich euch, eine kleine Erklärung beizulegen und das Formular per Post zu verschicken. Immer sinnvoll sind Verspätungsbescheinigungen und ähnliches vom Zug- oder Bahnhofspersonal.

Häufig gestellte Fragen

Wie teuer ist eine Stornierung?

Das hängt vom gebuchten Tarif ab. Flexible Tickets sind bis zum ersten Reisetag kostenfrei stornierbar. Sparpreise hingegen gegen pauschal 10€ Bearbeitungsgebühr und bei Super Sparpreis-Tickets ist eine Erstattung komplett ausgeschlossen.

Bis wann muss ich ein Ticket stornieren?

Bei Sparpreis-Tickets (ausgenommen Super Sparpreis), muss die Stornierung vor dem ersten Geltungstag erfolgen. Nicht genutzte Flex-Tickets sind auch nach dem 1. Geltungstag noch gegen eine Gebühr erstattbar.

Titelbild: CC0/Pixabay-Nutzer Didgeman

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Kommentare (52)

  1. Shaoib sagt:

    Hallo guten tag ich hab ein Problem ich hab ein DB Fahrkarte gekauft habe 20,6,2023 für 27,6,2023 für Frankfurt ich zum pakistanischen Consulate fahren muss für meine pass und ab nächste Woche fangt Feiertag in Pakistan und das wegen ich will lieber anstatt 27,6,2023 will 26,6,2023 fahren aber ich hab Fahrkarte Storno ausgeschlossen gekauft es ist möglich das tauschen kann ??

    • Peer sagt:

      Nein, nicht möglich. Du könntest höchstens darauf hoffen, dass die gebuchte Fahrt wg. Streik, Unwetter o.ä. storniert wird und dann ggf. eher fahren.

      Ansonsten musst du ein komplett neues Ticket kaufen.

  2. Katrin sagt:

    Ich fahre am 02.06. um 00:30. Storno bis 1 Tag vorher. Wird das in 24h gezählt oder geht es nur ums Datum und ich kann noch bis zum 01.06. 23:59 stornieren?

    • Peer sagt:

      Laut Beförderungsbedingungen ist die Stornierung „vor deren 1. Geltungstag“ möglich. Sollte also in deinem Fall bis 23:59 am 1. Juni klappen.

  3. Norbert Riemann sagt:

    Hej, habe über mein Kundenkonto für mich u eine 2.Person Kiel-Berlin im Juni Supersparpreis gebucht – 1 Fahrkartenausdruck für 2 Personen erhalten. Ich kann nicht fahren und die 2.Person darf dieses Ticket, weil ich nicht fahre, auch nicht nutzen – Lt Aussage Bahn. Ist doch Quatsch, ich storniere nichts, sondern fahre einfach nicht mit – bezahlt habe ich doch. Was tun, damit Nr. 2 fahren kann?

    • Peer sagt:

      Das ist leider richtig so, wenn du als primärer Reisender angegeben bist. Da hättest du sonst zwei Einzeltickets buchen müssen.

      In der Regel wird der Name bei Online-Tickets zwar nicht geprüft, aber Schwarzfahren kann teuer werden.

  4. Bronislawa Kaletta sagt:

    Die Streckensperrung Berlin – Hannover wurde bis zum 16.12.22 verlängert. Ich habe bereits mein Ticket (Sparpreis) am 20.11.2022 per Online für die Reise am 29.11.2022 gebucht. Zur diesem Zeitpunkt sollte die Streckensperrung lediglich bis zum 27.11.2022 bestehen bleiben.
    Da es sich um eine Streckensperrung und nicht um eine Verspätung bzw. Stornierung handelt, erwarte ich eine Rückerstattung des gesamten Preises für das Ticket.
    Ich möchte vermerken, dass ich kein Kundenkonto habe.
    Wo und auf welche Weise kann ich die Rückerstattung beantragen. Ich habe kein Hinweis, bzw. Antrag für diesen Fall auf Ihrer Seite gefunden.
    Grüße
    Bronislawa K.

    • Peer sagt:

      Ob Streckensperrung oder Stornierung/Verspätung läuft ja letztlich aufs Gleiche hinaus. Sobald eine Verspätung von 20+ Minuten ersichtlich ist, kannst du die Fahrt erstatten lassen. Das geht dann über das gewöhnliche Fahrgastrechte-Formular.

      Alternativ könntest du das Ticket flexibel bis 23. Dezember nutzen, falls das für dich eine Option ist.

  5. Jenny sagt:

    Hey Hey 🙂
    Ich hab dazu auch eine Frage:
    Wir haben einen Gutschein von Mai 2020 der bis Ende April 23 gilt. Wenn ich jetzt ein Ticket mit Stornomöglichkeit kaufe, dieses dann gleich wieder storniere, ist der neue Gutschein dann wieder drei Jahre gültig?
    Auf der Bahnseite finde ich dazu keine befriedigende Antwort.
    Vielen Dank!

  6. Helmi runge sagt:

    Ich habe ein DB Ticket gekauft. Hin- und Rückfahrt. Dann hat mich mein Enkel hingefahren. Also habe ich das Ticket nur zur Hälfte in Anspruch genommen. Bekomme ich die nicht genutzte Hälfte erstattet?

  7. Simon sagt:

    Hi!

    Ich finde leider nichts zu meiner Frage.

    Kann ich ein Flex-Ticket auch zurück geben, wenn ich es einfach nur nicht genutzt habe?

    Also auch wenn keine Zugausfälle oder Verspätungen eintraten?

    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

    • Peer sagt:

      Klar, dafür ist das Flex-Ticket ja da. 🙂

      • Simon Martens sagt:

        Ok. Aber dann nur direkt vor Ort am Schalter?! Online geht dieses nicht – korrekt ?

        VG

        • Peer sagt:

          Doch, Flex-Ticket kannst du jederzeit vor dem Gültigkeit online stornieren. Frage bei Flex-Tickets ist eher, wieso man sich den Aufwand machen sollte. Kann man ja sonst auch noch flexibel am Fahrt der Abfahrt buchen

          Edit: Ich sehe jetzt erst, dass du das Ticket nach der Fahrt stornieren möchtest. Das sollte dann ebenfalls gehen, aber kostet 19€ Gebühr
          https://www.bahn.de/service/buchung/stornierung

        • Peer sagt:

          Laut Bahn.de (Link siehe unten) bis zu 6 Monate nach Ablauf der Geltungsdauer. Das wäre ja erfüllt.

          Aber eigentlich sollte es dann direkt online gehen. Ggf. eine Mail an den Online-Service schicken zwecks Stornierung. Habe das selbst noch nie gemacht, sondern immer nur vor Abfahrt storniert.

      • Simon sagt:

        Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe ein Ticket, ein Flex Ticket aus Juli diesen Jahres. Habe es nicht verwendet. Kann ich dieses noch stornieren? Dazu finde ich nirgendwo etwas. Nur bei Ausfall oder Verspätung der Züge. Erneut herzlichen Dank.

  8. Christine sagt:

    Besten Dank für die guten Info’s!
    Ich hatte im letzten Jahr für stolze 400€ Bahngutscheine angesammelt wegen des Stornos zweier Italienreisen. Ich dachte , dann zahle ich meine neue Bahncard 50 1. Klasse damit. Aber nichts ging, die Gutscheine sind nur für neue Fahrkartenkäufe zu gebrauchen. Das empfinde ich als sehr Verbraucher-unfreundlich! Das Geld sollte zurückgezahlt werden: keine Leistung= keine Bezahlung!!!

  9. Paul sagt:

    Vielleicht könntet ihr noch hinzufügen, dass die Sofortstornierung nicht möglich ist, wenn man das gesamte Ticket mit einem Wertgutschein (z.B. von Netto oder Edeka) bezahlt hat. Und, dass eventuelle Gutscheine die Gültigkeit behalten, also man sich den Code notieren sollte. Es wird kein Restwertgutschein mit neuem Code ausgestellt!

  10. Andreas sagt:

    Kann man einen Gutschein mehrfach einlösen wenn der Preis der neuen Buchung geringer ist als der Gutscheinwert?

    • Dennis Schäfer sagt:

      Du bekommst über den Restwert einen neuen Gutschein, welchen du für eine weitere Buchung einsetzen kannst. Du kannst also immer den vollen Gutscheinwert nutzen.

  11. Mohammad Minaei sagt:

    Moin. Ich wohne in Sachsen Anhalt und am Oktober habe ich einen Gerichttermin. Mein Richter hat mir einen Fahrkarte gekauft und geschickt. Wenn möchte ich mit Auto zum Termin gehen, wie ich die Fahrkarte bei DB zurückgeben und das Geld abholen. Ich danke für Ihre Hilfe.
    LG

  12. Judit Goldstein sagt:

    Wir haben Tickets von Brüssel nach Wien für Mitte Mai gebucht. Die ÖBB hat die Ticketprise wegen der Reisebeschränkungen bereits erstattet. Nur die DB erstattet die letzte Teilstrecke Köln-Brüssel nicht und das trotz geltender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Dass das rechtlich zulässig ist finde ich unglaublich. Jedes private Reisenunternehmen muss erstatten und die Bahn verteilt nicht mal Gutscheine, sondern zeigt sich nur bis Oktober flexibel.

  13. NINA sagt:

    Wir haben Super Sparpreis Fahrkarten für den 21.05.2020 nach Wien und auch ebensolche Rückfahhrkarten schon im Februar, vor CORONA, gebucht. Bekommen wir die Fahrt erstattet, da wir ja wegen der geschlossenen Grenze gar nicht nach AU einreisen dürfen und darüber hinaus unser gebuchte Hotel auch geschlossen ist.

  14. Irene sagt:

    Ich habe eine Gruppenfahrkarte für Ende April für 30 P. telefonisch gekauft. Jetzt will mir die Bahn lediglich einen Gutschein mit 3 Jahre Gültigkeit für diese 30 P. geben. Dies war bei Buchung telefonisch niemals so besprochen worden. Gesetzlich ist die Gutscheinregelung auch noch nicht so beschlossen
    worden.

    • Johannes sagt:

      Wurde deine Fahrt denn abgesagt? Die Bahn verkehr eigentlich noch normal und wenn dein Zug nicht ausfällt, falls überhaupt Zugbindung besteht, sehe ich da keinen Grund dir das Geld zurück zu geben. Maximal nach den Stornierungsbedingungen.

  15. Plava sagt:

    Hallo,ich habe mir gestern ein Super Sparticket gekauft für den 14.03.2020,jetzt ist etwas dazwischen gekommen das ich die Fahrt nicht antreten kann.Bekomme ich mein Geld dann zurück,denn ich habe es bei der DB am Schalter gekauft.
    Bitte eine Antwort

  16. Elke Hummer 29.07.2019 sagt:

    Ich habe unter „Sparfinder“ ein online-Ticket von HH nach Fulda und zurück gebucht, ohne dass ich gemerkt habe, dass ich ein Super-Sparticket gebucht habe. Jetzt wollte ich das Ticket stornieren (Abfahrt wäre der 12.08.2019) und erfahre, dass es ein Super-Sparticket ist, das ich nicht stornieren kann. Die Fahrt kostet über 90 Euro und nicht 19,90 Euro. Was ist da Super??

    Warum kann die Bahn nicht ein Ticket 14 Tage vor Abreise stornieren, es für andere wieder verfügbar machen und mir das Geld erstatten? Wo ist das Problem? Eine reine Geldschneiderei!!! Was kann man da tun – bei so viel „Kundenservice“?

    • Peer sagt:

      Nach der Weiterleitung gibt dir der Sparpreis-Finder die Wahl, entweder einen Super-Sparpreis (nicht stornierbar), Sparpreis (gegen Gutschein stornierbar abzgl. 10€ Gebühr) oder Flexpreis zu buchen.

      Machen kann man da jetzt aber nichts mehr – außer vielleicht hoffen, dass die Verbindung verspätet ist und man max. 50% erstattet bekommt. Fürs nächste mal hilft nur: Paar Euro mehr zahlen und den „Sparpreis“ wählen

  17. Marco sagt:

    Ich habe ein Flexpreis Ticket Duisburg-Hamburg gekauft. Leider schon am Mittag und wollte gegen Abend fahren. Am Abend war aber wegen Signal Störungen meine gewünschte Verbindung mit 2 std 15 min Verspätung angegeben und andere nur mit mehrfachen umsteigen. Ich habe mir dann mit anderen genervten Reisenden einen Mietwagen genommen und wollte das Ticket zurück geben. Am Schalter wurde mir das Ticket abgenommen und versichert das ich den vollen Kaufpreis erstatten bekomme wegen der Verspätung. 14 Tage danach bekam ich Post mit der Aussage,das es eine frühere Verbindung gab und es kein Geld oder Gutschein gibt obwohl das Ticket nicht benutzt wurde !!
    Ist sowas üblich? Ich fahre selten mit der Bahn aber ich dachte bis jetzt immer,das es Max 17,50€ kostet ein Flexticket zu tauschen und nicht das die komplette Summe von 79€ einfach so weg ist.

  18. Kellner sagt:

    Ich hatte für 2 Personen ein Sparticket gebucht,leider können wir Ostern nicht antreten, wie bekomme ich den Preis zurück oder könnten die Tickets für einen anderen Zeitpunkt verschoben werden

  19. Thorsten sagt:

    „Bahn hat Verspätung“, erheblich günstigere Erstattungsregelungen bei Ausfall und Verspätungen in NRW mit der „Mobilitätsgarantie“!

    In NRW kann man die „Mobilitätsgarantie“ (https://www.mobigarantie-nrw.de/) in Anspruch nehmen, wenn Nahverkehrszüge mehr als 20 Minuten Verspätung haben. Es handelt sich um eine Garantie für die pünktliche ABFAHRT! Wird durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.

    Tagsüber (5 bis 20 Uhr) werden Taxikosten bis zu 25 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) sogar bis zu einer Höhe von 50 Euro. Bei Fernverkehrszügen werden die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen.

    Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen sind Ausschlusskriterien, bei denen die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung kommt.

    Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag und die Begleitbelege reicht man bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung oder den Ausfall verursacht hat. Erstattungsformular über den Link oben.

    Mein Fazit: man sucht sich bei Verspätung oder Ausfall am Gleis die Mitfahrer zusammen, setzt sich ins Taxi und kommt, insbesondere am Abend, mit dem Erstattungsbetrag ganz schön weit!

  20. Andy sagt:

    Mit BahnCard Business ist übrigens auch gebührenlose Erstattung eine Woche nach dem 1. Geltungstag möglich

  21. Tobias sagt:

    Jetzt mal was positives: vor 2 Wochen ein Supersparticket über die App gebucht. Kosten 180 Euros. Dann Buchungsbestätigung angesehen. Ticket auf meinem Namen statt auf den des Schwiegervaters. Ab zum DB-Schalter. Nichts zu machen, ich müsse den Online-Kundendienst anrufen. Gesagt getan. Freundlicher Herr am Telefon der mir erklärte dass ich für andere nur über die Website buchen kann. Storno wäre wegen Supersparspreis eigentlich nicht möglich. Er drücke jetzt aber mal ein Auge zu und storniert das Ganze. Und das alles 10h vor Abfahrt. Toller Service.

  22. Gisela Meyer sagt:

    Wir haben bereits am 19.10.2018 Fahrkarten zum Super Sparpreis nach Köln und zurück zu einem Preis von 175,60 € gekauft. Aus privaten Gründen können wir die Fahrt nicht antreten. Am Bahnhof wollten wir die Reise stornieren. Wir erhielten als Antwort, dass dies nicht möglich sei. Es für uns viel Geld, wir sind Rentner, sind sehr enttäuscht, dass wenigstens eine teilweise Rückerstattung möglich wäre.

  23. Jule Finke sagt:

    Wir wollen in zwei Wochen ab Frankfurt eine Flugreise antreten. Da wir in Hamburg wohnen, hatte ich vor einer Woche zweiTickets inklusive Reservierung für den ICE gebucht. Da sich hier um Sparpreise handelt, kann ich die Tickets nicht zurückgegeben. Nun haben wir heute unsere Reiseunterlagen erhalten. Was wir bei Reisebuchung übersehen haben ist, dass wir über rail and fly die Bahntickets mit in unserem Reisepreis enthalten haben. Habe ich nun irgendeine Möglichkeit, die zuviel gebuchte Tickets zurückzugeben oder muss ich versuchen, diese auf irgendeinem Forum zu verkaufen?

    • Peer sagt:

      Dürfte leider beides nicht funktionieren.

      Wenn es ein Super-Sparpreis ist, ist die Stornierung ausgeschlossen. Und beide Tickets (sowohl Sparpreis als auch Rail&Fly) sind nicht übertragbar.

  24. Bal Hale sagt:

    Heute habe ich 2 Fahrkarten gekauft nun mein Sohn ist krank geworden kann ich das morgen zürük geben und das Geld bekommen.

  25. yiphat sagt:

    …die Bahn war vor einigen Jahren noch wesentlich kundenfreundlicher, da habe ich beim Bahncardservice angerufen und mein Ticket wurde von einem freundlichen Mitarbeiter kostenfrei umgetauscht. Ist mir nur einmal passiert, nach 10 Jahren dieses Jahr leider noch einmal…
    da wird man abgewimmelt und natürlich wissen die heutigen Mitarbeiter gar nicht, dass ihr Unternehmen mal einen ganz anderen Kundenservice geboten hat…

    Dafür fiel der neu gebuchte ICE Leipzig Frankfurt komplett aus und wir wussten gar nicht ob wir innerhalb eines Tages überhaupt nach Hause kommen würden…..

  26. K.R. sagt:

    Hallo, ich habe eine Fahrkarte vor 3 Wochen gebucht, wo die Zugverbindung noch zustande kam. Nun auf Grund von Gleisarbeiten der Bahn, könnte ich das Ticket nur bis zur halben Strecke nutzen !
    Auf der 2.ten Teilstrecke fällt die gebuchte Verbindung aus .
    Was ist da zu machen ?
    K.R.

    • Adrian sagt:

      Hallo Karin! Etwas genauer bitte: Dass die Bahn gar keine Ersatzbeförderung anbietet, halte ich für unwahrscheinlich. Entweder gibt es einen Ersatzbus, oder du kannst einfach mit einem anderen Zug fahren. Normalpreistickets kannst du problemlos immer stornieren, Sparpreistickets in so einem Fall auch (wenn sich die Fahrzeit erheblich verlängert).

      Wichtig zu wissen, um deine Frage zu beantworten:
      1. Was willst du erreichen? (Storno?)
      2. Was hast du für ein Ticket? (Normalpreis/Sparpreis?)
      3. Was bietet die Bahn für Alternativen? (Bus, andere Verbindung?)
      4. Mit wie viel Verspätung würdest du bei Nutzung der Alternative ankommen?

      Liebe Grüße
      Adrian

  27. dings sagt:

    Geht mir genauso…einmal verklickt und schon ist es passiert…wenn bei der Bahn mal was passiert/schief geht wird, Verspätung Ausfälle etc wird automatisch viel Kulanz vom Kunden erwartet, passiert diesem mal ein Missgeschick kommt die Gebührenkeule…

  28. C. Wendt sagt:

    Wenn einem bei der Onlinebuchung ein Fehler unterläuft, Hat man keine Möglichkeit das zu ändern, man muß stornieren, was 19€ kostet. Man muss selbst buchen, selbst stornieren. Für was erhebt die Bahn diese Gebühr? Keine Leistung erbracht. Die Bahn bereichert sich da an den Fahrgästen! Das ist so eine Unverschämtheit!
    Meine Tochter hat nur den falschen Namen eingetragen, wir wollen die Fahrt genauso antreten. Aber das geht nicht, weil ich nicht auf der Fahrkarte stehe.
    Wann geht man endlich mal gegen diese Willkür und diese Abzocke vor!

    • Dietrich Röder sagt:

      Wir leben in einer Gesellschaft in der Geld das höchste Gut ist.
      Viel Geld=Viel Einfluß und Macht.
      Otto Normal hat eben wenig Geld und ist da nur ein Rädchen im großen kapitalistischen Getriebe…

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