Leserfrage: Meilen im Internet verkaufen – eine gute Idee?

Fliegen

Wir haben von unserem Leser Eric eine Leserfrage zum Thema Meilenverkaufen erhalten. Es gibt diverse Portale im Internet, die anbieten, gesammelte Meilen in Cash umzuwandeln. Aber ist das eine gute Idee?

Kürzlich bin ich auf Seiten […] aufmerksam gemacht worden, die Meilen gegen Geld tauschen. Der Umtauschkurs liegt meistens bei ca. 0.01 EUR/Meile. Was haltet ihr als Meilen-Experten von solchen Portalen?

Leserfrage von Eric

Auch wenn diese Portale alle schreiben, dass es zumindest in den USA in den meisten Bundestaaten keine Gesetze gibt, die es verbieten Meilen zu verkaufen, verstößt man bei einem Verkauf als Teilnehmer gegen die Teilnahmebedinungen. Hier am Beispiel von Miles&More:

Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Meilen an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen und der Ankauf von Meilen von Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.

Miles&More Teilnahmebedingungen 2.1.3 Übertragbarkeit der Meilen und Handel mit Meilen

Meistens gibt es bei den Programmen auch keine Möglichkeit (große Mengen) Meilen an Dritte zu übertragen. Deswegen treten diese Programme als Vermittler auf und kaufen mit den auf eurem Konto gesammelten Prämienmeilen Prämienflüge für ihre Kunden.

Auch das ist von den meisten Vielfliegerprogrammen strikt untersagt. Wenn man Prämienflüge für Dritte buchen kann, ist das maximal an Freunde erlaubt ohne Gegenleistung:

Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge umgetauscht werden.

[…]

Miles&More Teilnahmebedingungen 2.4.8 Übertragbarkeit und Handel mit Prämiendokumenten

Erwischt euch das Programm dabei, zum Beispiel weil ihr die Logindaten an den Käufer weitergeben müsst und er sich damit einloggt und die Prämienflüge bucht, kann das zur Folge haben, dass die verkauften Prämienflüge storniert werden und ihr ggf. vom Vielfliegerprogramm ausgeschlossen werdet. Einen erflogenen Status verliert ihr somit ebenfalls.

Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Missbrauch behalten sich die Betreiber das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern.
Das Recht zur Kündigung gem. Ziffer 3 sowie das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt.

Betrifft der Missbrauch ein Prämienticket, behalten sich die Betreiber darüber hinaus vor, im Falle einer Beförderung den tatsächlichen Ticketpreis in Euro nachzukalkulieren und diesen dem gegen Ziffer 2.4.8 verstoßenden Teilnehmer zu berechnen. Bereits für das Prämienticket abgezogene Prämienmeilen werden bei einer Nachberechnung und nach vollständiger Bezahlung dem Meilenkonto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben.

Miles&More Teilnahmebedingungen 2.4.11 Folgen eines Missbrauchs

Vor allem beim Verkauf von Prämienmeilen über eBay hat Miles&More in der Vergangenheit hart durchgegriffen und eBay-Verkäufer das Miles&More-Konto gekündigt und von der Teilnahme in der Zukunft ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob der Verkäufer Meilen direkt von Konto verkauft hat oder in anderer Form z.B. Meilen aus Mobilfunkverträgen oder Payback Punkte. Die Daten vom Verkäufer gibt eBay auf Nachfrage ggü. Miles&More heraus.

Fazit

Auch wenn Meilenverkauf-Portale mit einem reibungslosen Ablauf werben, sollte man diese Option nur nutzen, wenn man nichts zu verlieren hat. Das Risiko einer Kündigung inkl. Entzug des Vielfliegerstatus ist meistens zu groß.

Weitere Fragen von Lesern findet ihr unter Leserfragen. Habt ihr selber eine Frage die euch Google nicht beantworten kann? Dann schreibt uns eine Email an info@travel-dealz.de

Schreibe einen Kommentar

Kommentare (5)

  1. zababac sagt:

    moin, die meisten leser hier dürften bei MiMo sein. wer viele meilen hat hat auch einen status, in der regel für viel geld erflogen und nutzt oft die vorteile. das aufs spiel setzen? macht wenig sinn. nur wenn ich neuen goldstatus bei anderer airline hätte und zB nie wieder LH nehmen werde wäre mir der rauswurf wurscht oder wüßte das ich nie wieder mit der allianz fliegen werde, krebs im endstadium oder so: weg damit..

    aber: für 130.000 MiMo meilen zB bekäme ich nen business flug nach Asien oder max 1.300 €, mit dem risiko ein fremdes ticket nachträglich zahlen zu müßen, natürlich dann zum vollen preis 3-4.000 €. gewinn ist das also nicht so recht.

    bei TK geht es eleganter: ich könnte als „TK-HON“ noch 3 mal den goldstatus verschenken, kostet mich je 40T meilen, wenn man da jemanden findet der das kaufen will ist es sicherer und bringt mehr: 700- 1000 €. habe den selbst nach auslauf meines SEN nach 16 jahren bei ebay gekft, vor allem weil ich eh zu M&S wechseln wollte, einfache re-quali. das lief problemlos und ist auch nicht nachvollziehbar. happy landings

  2. Thorsten sagt:

    „Die Daten vom Verkäufer gibt eBay auf Nachfrage ggü. Miles&More heraus.“ Und das in Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung? Würde mich nicht wundern, wenn das illegal wäre.

    • zababac sagt:

      moin, glaube ich nicht da Ebay „illegale“ angebote explizit verbietet und der BGH LH das recht meilenverkauf zu verbieten ausdrücklich bestätigt hat.

      mit der anmeldung bei Ebay verpflichtet man sich in den AGB dazu das zu beachten, vermute das entspechende meilen- angebote eh schnell gelöscht & verwarnt werden, Ebay ist da knallhart und hat sehr feine filter…

      • Christian sagt:

        Das eine bedingt aber nicht das andere. Nur weil ich vielleicht gegen Ebay AGBs verstoße, hat Ebay noch lange nicht das Recht meine Daten an ein drittes Unternehmen weiterzugeben. Und wenn Lufthansa die herrausgabe fordert, dann geht das nur über den Rechtsweg und nicht weil sie mal so eben schnell bei Ebay anfragen.

        • Daniele Della Rocca sagt:

          @ Christian

          Eigentlich stimme ich dir zu. M&M dürfte nicht. Sie tun es aber dennoch… Ich buchte vom Konto meiner Ex einige Prämientickets. M&M gab ihr die Daten der Passagiere ohne Probleme raus.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Hinweis: Sollte dein Kommentar nicht umgehend auf der Seite erscheinen, muss es zuerst von einem Moderator freigegeben werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn du zum ersten Mal bei uns kommentierst.


Suchen