Ersatz-Pilot Gutschein: Flug oder Bahnfahrt nicht angetreten? 10€ Bonus auf die Erstattung von Steuern & Gebühren erhalten

Flugzeug auf Geldscheinen

Wer einen Flug oder Bahnfahrt gebucht, aber nicht angetreten hat, kann die personenbezogenen Steuern & Gebühren zurückfordern. Bei günstigen Tickets gibt es somit oftmals einen großen Teil des Gesamtpreises zurück. Allerdings versuchen primär Billigflieger wie Ryanair und Wizzair oft, eine unrechtmäßige Bearbeitungsgebühr zu erheben – oder sie verzögern und verkomplizieren den Prozess so stark, dass man monatelang auf seine Erstattung warten muss.

Wer sich Stress und Kostenrisiko einer Klage sparen möchte, kann auf Portale wie Ersatz-Pilot.de zurückgreifen. Der Anbieter berechnet eine Provision i.H.v. 20%. Dafür erhaltet ihr innerhalb von 1–3 Tagen eine Auszahlung auf euer Bankkonto und müsst euch nicht mit der Airline herumschlagen.

Ihr könnt die Erstattung auch rückwirkend nach dem Reisedatum beantragen. Da die Airline die Steuern nicht bezahlen muss(te), steht euch trotzdem eine volle Erstattung zu.

Tipp

Neuerdings könnt ihr bei Ersatz-Pilot auch Bahnfahrten einreichen, die ihr nicht genutzt habt. Interessant ist das primär für Super Sparpreis-Tickets der Deutschen Bahn. Hier sieht die DB grundsätzlich keine Erstattung vor und so könnt ihr trotzdem noch einen Teil des Fahrpreises zurückerhalten. Mehr dazu bei Ersatz-Pilot.

10€ höhere Auszahlung

Mit dem folgenden Gutschein erhaltet ihr eine um 10€ höhere Auszahlung von Ersatz-Pilot:

10€ Ersatz-Pilot Gutschein ✄ anzeigen & öffnen
Der Gutscheincode lautet:
Öffne Ersatz-Pilot
Gültig für Anträge bis zum 11. August 2024. Um 10€ höhere Auszahlung bei Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren bei stornierten oder nicht selbst angetretenen Flügen und Bahnfahrten. Für Bestandskunden von Ersatz-Pilot ist die Gutscheinnutzung bis zum 3. eingereichtem Fall möglich.
Gültig für Anträge bis zum 11. August 2024. Um 10€ höhere Auszahlung bei Anspruch auf Erstattung von Steuern und Gebühren bei stornierten oder nicht selbst angetretenen Flügen und Bahnfahrten. Für Bestandskunden von Ersatz-Pilot ist die Gutscheinnutzung bis zum 3. eingereichtem Fall möglich.

Gebt den Gutscheincode einfach nach Eingabe der personenbezogenen Daten im Entschädigungsrechner ein.

Die 10€ können sogar die Provision von Ersatz-Pilot übersteigen! Ihr erhaltet also ggf. mehr Geld ausbezahlt, als wenn ihr den Fall selbst bei der Airline oder Bahnunternehmen einreicht.

Der Gutschein ist gültig für Neu- und Bestandskunden bis zum 3. eingereichten Fall. Also Neukunde könnt ihr drei Mal von der um 10€ höheren Erstattung profitieren und als Bestandskunde, wenn ihr bisher weniger als drei Fälle bei Ersatz-Pilot eingereicht habt.

Über Ersatz-Pilot

Das Portal Ersatz-Pilot.de bietet zwei verschiedene Dienstleistungen an. Einerseits hilft euch das Portal (wie oben beschrieben) dabei, die Steuern & Gebühren für einen nicht angetretenen Flug oder eine Bahnfahrt zurückzuerhalten. Es werden aber nur Fälle übernommen, bei denen entweder Start oder Ziel in Deutschland liegen.

Außerdem bearbeitet Ersatz-Pilot auch die typischen Fälle von Flugverspätung und -ausfall, bei denen Anrecht auf Entschädigung besteht.

Tipp

Die meisten Airlines (z.B. Lufthansa, Swiss, Air France) erstatten die Steuern & Gebühren auch, wenn ihr einfach eine E-Mail mit entsprechendem Antrag schickt. Der Weg über Ersatz-Pilot lohnt sich primär für Billigflieger wie Wizzair, Easyjet oder Ryanair und andere Airlines, die nicht freiwillig zahlen.

Unsere Erfahrungen mit Ersatz-Pilot.de

Ich hatte im Juni 2021 einen Ryanair-Flug von Budapest nach Berlin gebucht, den ich dann nicht antreten konnte. Das Ticket kostete mich insgesamt 21,99€:

Schließlich konnte ich den Flug aber doch nicht antreten. Wenige Stunden vor dem planmäßigen Abflug (am 6. November 2023) stellte ich auf Ersatz-Pilot.de einen Antrag auf Erstattung der Steuern & Gebühren. Mir wurde nach Eingabe der Flugdaten (und Upload der Buchungsbestätigung) direkt ein Erstattungsbetrag von 17,59€ zugesagt. Dieser berechnet sich aus 21,99€ Flugpreis abzgl. 20% Provision:

Die versprochene Rückmeldung traf innerhalb weniger Stunden ein. Ich wurde gebeten, eine Abtretung der Entschädigung zu unterschreiben und diese dann eingescannt an Ersatz-Pilot zu senden.

Insgesamt dauerte es weniger als 24 Stunden vom Antrag auf Erstattung bis zur Bestätigung der Auszahlung:

21,99€ gekostet. 17,59€ erstattet

Die Erstattung traf dann am 9. November auf meinem Konto ein, d.h. 3 Tage nach dem ursprünglichen Antrag. Dazwischen lag zudem noch ein Wochenende:

Insgesamt war ich mit der Abwicklung von Ersatz-Pilot sehr zufrieden. Wie oben schon erwähnt, würde ich das Portal aber nur für Fälle empfehlen, in denen die Airline nicht freiwillig zahlt. Bei Lufthansa und Air France müsst ihr keine Provision zahlen, da die Airlines zumeist von sich aus alles erstattet.

Gutschein einlösen

Um den Gutschein einlösen zu können, müsst ihr zunächst euren Fall in den Entschädigungsrechner stellen. Billigflieger und auch die Deutsche Bahn weisen die Höhe der Steuern & Gebühren in der Regel nicht separat aus. Ersatz-Pilot berechnet daher automatisch die Höhe der Erstattung und zieht 20% als Provision davon ab.

Nach Eingabe der personenbezogenen Daten könnt ihr dann den Gutscheincode einlösen:

Ersatz Pilot Gutscheinfeld
Gutschein bei Ersatz-Pilot.de einlösen

Nach einem Klick auf „Gutschein anwenden“ wird der Code überprüft und der Rabatt bzw. Bonus direkt berücksichtigt. In diesem Fall verzichtet Ersatz-Pilot komplett auf die Provision und legt sogar noch etwas drauf.

Titelbild: MakroBetz / Depositphotos

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Kommentare (37)

  1. Markus sagt:

    Ich wollte kurz meine Erfahrung mit Ersatzpilot teilen… Die Erstattung für unsere Flüge (2 Personen) wäre ca. 160€ (2x 92€ Steuern/Gebühren) gewesen. Ersatzpilot hat als Basis der Berechnung 1 Person angesetzt und wollte nur 82€ auszahlen. Auch auf Nachfrage wollten sie das nicht ändern. Trotz 10€ Gutschein usw. weit weg von den angegebenen 17-20% Provision.

  2. Stefan sagt:

    Der Gutschein gilt leider nur für Neukunden. Im Prinzip habe ich gute Erfahrung mit Ersatzpilot gemacht. Geht aber nur bei Flügen aus oder nach Deutschland und nur bei Airlines wie zum Beispiel Ryanair, Wizz Air, Vueling, Iberia aber NICHT bei EasyJet, Norwegian, …

  3. Bastian sagt:

    Meine Erfahrung: Enttäuschend. Habe hier mal ausprobiert mit zwei verschiedenen Flügen. Erst CM dann AA und beide Male sagt Ersatzpilot sie haben Zweifel an der Bonität der Fluggesellschaften. CM war auch während Covid sowiet ich weiß nie im Chapter 11 und AA schreibt doch aktuell Rekordgewinne.

  4. Sebastian sagt:

    Habe den Gutschein nur einmal einlösen können. Danach kam ich sei kein Neukunde mehr…

    • Johannes sagt:

      Falls das nicht korrekt sein sollte, hake am besten mal direkt bei Ersatz-Pilot nach: https://ersatz-pilot.zapier.app/kontaktformular

      • Sebastian sagt:

        Naja was heisst „falls das nicht korrekt sein sollte“ – ihr schreibt dass man als Neukunde dreimal einlösen kann. Der Gutschein fuinktioniert aber nur einmal und danach wird weder der Gutschein akzeptiert noch automatisch beim 2. und 3. Fall 10 Euro aufgeschlagen

        • Johannes sagt:

          Wir haben keinen Zugriff auf Kundendaten von Ersatz-Pilot und wir können das nicht im Detail prüfen. Evt. hast du in der Vergangenheit doch schon einmal Fälle eingereicht. Weiß ich nicht. Mit Ersatz-Pilot kann man aber gut reden und sie werden die Auktionsbedingungen auch erfüllen.

        • Johannes sagt:

          Ich habe einmal mit Ersatz-Pilot gesprochen und es gibt diverse Nutzer den Code mehrfach nutzen, ohne dass es hier beim 2. oder 3. Antrag Schwierigkeiten gibt. Deswegen bitte an Ersatz-Pilot wenden, damit sie sich das Problem gezielt bei dir anschauen können.

  5. Peter M. sagt:

    Hallo Peer,
    Habe gestern Abend einen Kommentar gepostet. Leider kann ich diesen hier nicht finden..
    Ist dieser noch nicht freigegeben? Bitte check einmal. Danke.
    VG
    Peter

  6. PeterM. sagt:

    Hallo,
    Bei meinem letzten AIRRail Ticket mit Lufthansa hstte auf dem Rückflug der Flieger nach Frsnkfurt 1 Std. Verspätung, Daher hat Lufthansa meinen „Anschlussflug“ für den Zug annulliert und mir ein neues Anschlussticket ebenfalls per Zug als Bordkarte dafür auf mein Handy gemailt.
    Somit kam ich 4 Stunden und 5 Minuten später am Heimatbahnhof an.
    Frage;
    Habe ich ein Recht auf eine Entschädigung nach dem EU-Recht, auch wenn durch Verspätung des Fluges ( 1Std.) und dadurch späteren Zug ich letztlich insgesamt 4 Std. und 5 Minuten später angekommen bin?
    Danke für eine Rückantwort
    VG
    Peter

    • Peer sagt:

      Die EU-Verordnung gilt nur für:

      Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.

      Mir sind noch keine entsprechenden Gerichtsurteile für Fälle wie deine bekannt. Würde aber davon ausgehen, dass dann die Ankunft in FRA zählt und du keine Entschädigung erhältst.

      Versuchen kannst du es natürlich trotzdem. Ist auch schon vorgekommen, dass LH freiwillig gezahlt hat

      • Felix sagt:

        Ich meine gelesen zu haben, dass die Entschädigung auch in diesem Fall fällig wird. Der Auslöser war der verspätete Flug. Bei einem Weiterflug wäre auch die operierende Fluggesellschaft, die die Verspätung verursacht hat, entschädigungspflichtig. Das gilt auch, wenn ich mit Airrail den Flug verpasse. Einfach mal Dr. Böse fragen.

      • Peter M. sagt:

        Danke Peer, für deine kurzfristige Antwort.
        Habe jetzt bei Lufthansa meinen Antrag für eine Entschädigung gestellt.
        Bin also mal gespannt wie LH reagiert.
        @Felix
        bin auch der Meinung, dass LH eine Entschädigung bei letztlich 4 Std. und 5 Minuten Verspätung am Zielort bezahlen muss.
        Der geschlossene Beförderungsvertrag mit LH geht von BIO via FRA weiter per Zug nach MHJ, durchgeführt von DEUTSCHE BAHN, sogar mit einer LH- Flugnumner.

    • Tobias sagt:

      Genau so ein Fall hat mir im April 4x 600 EUR eingebracht. LAX-FRA-QKL
      Schrägerweise ist eine Bekannte mitgeflogen, mit demselben Routing. Ihr Claim wurde abgelehnt.

  7. Alex sagt:

    Hallo, geht das auch für ANA? Fukuoka nach Tokyo wurde gecancelt, bis heute keine Antwort (bis auf die Mitteilung, dass der Flug gecancelt wurde ).

  8. Stefan sagt:

    Für Start/Ziel in der Schweiz wohl nicht möglich. Flug von PDL über LIS nach ZRH:
    Gerne möchten wir Ihnen erklären, woran das liegt: Zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs gegen die Fluggesellschaft TAP Air Portugal wird erfahrungsgemäß ein Gerichtsverfahren notwendig. In Deutschland könnten wir ein solches problemlos durchführen. Leider könnten wir in Ihrem Fall die Airline nicht in Deutschland verklagen, weil immer nur die Gerichte am Start- und am Zielflughafen einer Reise zuständig sind. Angesichts dessen kommt für uns die Bearbeitung Ihres Falls leider nicht in Betracht, weil wir bisher weder am Startort noch am Zielort des Fluges TP1864 eine Kooperation mit Partneranwälten unterhalten, die ein Verfahren an den dortigen Gerichten führen können.

  9. Mark Richardt sagt:

    Ein schlechter Scherz, bei über drei Stunden Verspätung auf dem Flug von Hannover über Istanbul nach Bangkok bietet die Seite 225 Euro nach Provision an. Der Schlichtungsvorschlag des Bundesjustizministeriums sieht 600 Euro pro Person vor, selbst mit Anwaltskosten ist dies erheblich mehr.

  10. Frank sagt:

    Hallo, ich bin Bestandskunde, der Gutschein wird abgelehnt. Ihr schreibt doch, dass auch Bestandskunden ihn 3x anwenden können.

  11. Kai sagt:

    Funktioniert offensichtlich nicht mit SAS ..

    „Grundsätzlich berechtigt Ihre Flugunregelmäßigkeit zu einer Entschädigung. Leider müssen wir in unserem Online-Formular der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von SAS Rechnung tragen, zu der wir nach Auswertung der jüngsten Geschäftszahlen gelangen. Auf dieser Grundlage bewerten wir die Bonität der Fluggesellschaft SAS kritisch. Daher befürchten wir, dass wir bei dem Versuch, eine Forderung (gerichtlich) durchzusetzen, wegen einer Insolvenz der Fluggesellschaft erhebliche Wertberichtigungen vorzunehmen hätten.

    Da wir verglichen mit den anderen Sofortentschädigern unsere Provision bewusst enger zirkeln, müssen wir in solchen Konstellationen gezwungenermaßen in den sauren Apfel beißen und sagen: Wo ein derart veritables Ausfallrisiko im Laufe der langwierigen Rechtsverfolgung besteht, können wir leider keine weiteren Passagiere der Airline für ihre Flugunregelmäßigkeiten direkt entschädigen. Flüge der übrigen Airlines betrifft das nicht, SAS bildet aus den genannten Gründen leider eine Ausnahme.

    Wir bedauern aufrichtig, dass wir deshalb in Ihrem Fall nicht für eine Entschädigung zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Flugentschädigung erhalten Sie hier.“

  12. Stefan sagt:

    Kann man wirklich empfehlen: Habe sehr gute Erfahrung mit Ersatz-Pilot gemacht.

  13. Brownie sagt:

    Gilt das auch für Flugreisen die von einem ausl.Flughafen ausgehen? Rom Berlin z.B. Oder sind nur die Abflughäfen aus Deutschland gemeint?

  14. Benjamin sagt:

    Geht das auch bei einer Pauschalreise, bei der die Flüge wegen Eigenanreise nicht genutzt wurden, sondern nur die restlichen Leistungen?

  15. Stefan sagt:

    ist es egal, ob der Flug bei der Airline oder einem Drittanbieter (z.B. Opodo oder booking) gebucht wurde?

    • Peter sagt:

      Ja, das ist egal. Um welchen Drittanbieter es dabei geht wird wärend des Antrags auch abgefragt, spielt jedoch bei der Auszahlung keine Rolle.

  16. Anton sagt:

    Danke! Wird auch „YQ Fuel surcharge“ erstattet?

    • Peer sagt:

      Leider nein.

      Ab und an gibt es Klagen und Gerichtsprozesse dazu, aber Ersatz-Pilot bringt dir nur die „richtigen“ Steuern & Gebühren zurück. Denn dort ist die Rechtslage klar

  17. Ker sagt:

    Mit der Schlichtungsstelle https://soep-online.de/ habe ich gute Erfahrungen gemacht. Die nehmen auch keine Provision.

    • cosypanther sagt:

      Wie siund dort so die Reaktionszeiten, bis sich was bewegt, nach einer Einreichung?

      Und nutzt du es denn für Entschädigungsansprüche nach der 261/2004 Verordnung, oder tatsächlich für von deiner Seite nicht angetretene, aber letztlich durchgeführte Flüge? Nur Letzteres wird hier ja im Deal behandelt.

  18. Felix sagt:

    Condor wird als Airline nicht akzeptiert, weil die Solvenz angeblich nicht hoch genug ist..

  19. Elias sagt:

    Danke! Tolles Tool aber leider nur sinnvoll für Reisen von/nach Deutschland. Ein Flug nach Wien wird von dieser Firma leider nicht bearbeitet. Schade.

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