Update der RKI-Liste: Vier Gebiete herabgestuft (+ Litauen & Mongolei nun Hochinzidenzgebiete)

Tortola - Britische Jungferninseln

Jede Woche aktualisiert die Bundesregierung die Liste der Corona-Risikogebiete. Am heutigen Freitag war es wieder so weit und das Robert-Koch-Institut hat das neueste Update veröffentlicht.

Dieses Mal gab es größtenteils gute Neuigkeiten: Kein neues Virusvariantengebiet, die Herabstufung eines Virusvariantengebiets, die Herabstufung mehrerer Hochinzidenzgebiete in reguläre Risikogebiete. Litauen und die Mongolei hingegen sind nun Hochinzidenzgebiete.

Kategorisierung der Risikogebiete

Seit Januar 2021 werden alle Risikogebiete in drei Kategorien unterteilt:

  • Virusvarianten-Gebiete (mit hohem Aufkommen an Corona-Mutationen)
  • Hochinzidenzgebiete (Inzidenz > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)
  • Reguläre Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200)

Alle Risikogebieten gemeinsam ist die Quarantäne- und Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland mit nur wenigen Ausnahmen. Mehr dazu im Abschnitt Folgen für Reisende.

Update der Risikogebiete ab 2. Mai 2021

Die heute verkündeten Änderungen werden ab Sonntag, 2 Mai um 00:00 Uhr wirksam. Wer sich aktuell in einem der aufgeführten Gebiete aufhält, hat also noch bis 1. Mai um 23:59 Uhr Zeit, um nach den alten Regelungen nach Deutschland einzureisen. Ebenso gelten aber auch die Lockerungen erst ab Sonntag.

In der folgenden Liste der Länder haben wir euch jeweils die Länderseiten des Auswärtigen Amtes verlinkt. Dort könnt ihr euch jederzeit über die übrigen Bestimmungen, beispielsweise hinsichtlich der Einreise, informieren.

Neues Virusvariantengebiet ist:

  • Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung

Neue Hochinzidenzgebiete sind:

  • Frankreich – Das Départment Moselle: Virusvariantengebiet → Hochinzidenzgebiet
  • Litauen (ganzes Land)
  • Mongolei (ganzes Land)

Neue Risikogebiete sind:

  • Bulgarien (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet
  • Norwegen –  Provinz Agder
  • Tschechien (ganzes Land): Hochinzidenzgebiet → Risikogebiet

Folgende Gebiete sind kein Risikogebiet mehr:

Karte der Risikogebiete

Auf folgender Karte seht ihr die Risikogebiete (ohne Unterscheidung zwischen Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) gemäß RKI-Liste, wie sie Stand heute gültig sind. Wir werden die Karte in Kürze aktualisieren:

Risikogebiete gemäß RKI (letzte Änderung: 11. Februar, gültig ab 13. Februar 2022)

Folgen für Reisende

Die Erklärung neuer Risikogebiete geht mit einer Reisewarnung für die jeweiligen Gebiete einher. Das wiederum kann beispielsweise dazu führen, dass die Auslandskrankenversicherung und andere Versicherungen nicht mehr greifen. Welche Krankenversicherungen euch trotzdem Schutz bieten, haben wir euch bereits in unserem Artikel dazu erläutert.

Einheitliche Regeln für die Quarantäne gibt es in Deutschland kaum noch, da immer mehr Bundesländer abweichen. Generell gilt:

Testpflicht

Egal, aus welchem Land ihr kommt: Es muss eine Einreisetestung vorgenommen werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss der Test vor Abflug erfolgen und der Fluggesellschaft beim Check-in vorgelegt werden. Dies gilt auch für Nicht-Risikogebiete.

Einige Bundesländer haben eine Ausnahme für Geimpfte in die Einreiseverordnungen aufgenommen: Ist man bereits 15 Tage lang vollständig geimpft, entfällt die Test- und Quarantänepflicht.

Bei Einreise mit dem PKW, der Bahn oder auf ähnlichem Wege, gilt die Testpflicht nur für Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Bei letzteren beiden Kategorien muss der Test bereits bei Einreise vorgelegt werden. Welche Tests akzeptiert werden, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab

Quarantänepflicht

Es gilt eine Quarantänepflicht von mindestens 10 Tagen (Quarantändedauer variiert je nach Bundesland, Kreis und Art des Risikogebiets). Nur das Bundesland NRW erfordert keine Quarantäne für Einreisende aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten, wenn ein negativer Test vorliegt.

Die Quarantänepflicht kann unter Umständen ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis vorzeitig beendet werden. Das kommt allerdings auf euer Bundesland an und aus welchem Risikogebiet ihr einreist. Welche Tests akzeptiert werden, variiert ebenfalls je nach Bundesland.

Es gibt Ausnahmen von der Quarantäneregel: Vor allem Berufspendler, Geschäftsreisende usw. müssen nicht zwangsläufig in Quarantäne gehen. Dies kommt allerdings jeweils auf die Verordnung im Bundesland an. Es gibt hier Unterschiede. Außerdem werden demnächst vollständig Gemipfte keine Quarantäne mehr durchführen müssen.

Einreiseanmeldung

Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss eine digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) vorgenommen werden

Sind die technischen Gegebenheiten nicht gegeben (zum Beispiel kein Smartphone), dann kann auch weiterhin eine Anmeldung in Papierform abgegeben werden. Allerdings muss man sich dann nach Einreise selbstständig beim Gesundheitsamt melden.

Details variieren je nach Bundesland

Achtung

Mittlerweile unterscheiden sich die Corona-Einreiseverordnungen in den einzelnen Bundesländern sehr stark. Außerdem gibt es gefühlt jede Woche Änderungen. Daher haben wir uns entschieden, euch nur noch die Links zu den jeweiligen Seiten der Bundesländer zu Verfügung zu stellen. Bitte informiert euch direkt auf diesen Seiten bezüglich eurer Rechte & Pflichten bei Einreise.

Im Folgenden haben wir euch die Seiten der jeweiligen Bundesländer verlinkt, auf denen ihr Informationen bekommen könnt:

Titelbild: Image by Richard Todd from Pixabay

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Kommentare (6)

  1. reisendernerd sagt:

    Weiß man nach welchen Regeln ein Gebiet herabgestuft wird vom RKI?

  2. Klaus Dietrich sagt:

    Warum zeigt ihr ein Foto von st.johns amerikanische jungferninsel wenn dann im Artikel nur von brithish virginislands die Rede ist?Um weiterhin Vertrauen in eure Berichte zu haben, dürften solche Fehler nicht passieren.

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